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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1044128.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:01

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. 1839-VSP-001-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 16.12.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln X Alternativvorschlag zu BSP 1 bis 3 Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Beschlusspunkt 1 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch: 1. Im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe „Prüfung der Vereinheitlichung von Entgeltordnungen“ wird geprüft, welche Vereinheitlichungen hinsichtlich Termini, Aufbau und Struktur zukünftiger Entgeltordnungen für die Eigenbetriebe Oper Leipzig, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt möglich sind. Beschlusspunkt 3 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch die nachfolgenden Beschlusspunkte: 2. Über die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der Vorstellung einer einheitlichen Struktur zukünftiger Entgeltordnungen wird im Betriebsausschuss Kulturstätten bis zum Ende des 2. Quartals 2016 berichtet. 3. Die Umsetzung der Ergebnisse einer möglichen Vereinheitlichung von Entgeltordnungen beginnt mit denjenigen Entgeltordnungen, die ab 2017 ihre Gültigkeit erlangen sollen. Seite 1/4 Beschlusspunkt 2 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch: 4. Eine Vorlage zur Regelung von Dienst-/ Steuer- und Ehrenkarten beim Eintritt in Veranstaltungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig wird erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: X Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan X nein wenn ja, Seite 2/4 Beantragte Stellenerweiterung: Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat X nein ja, Begründung: zu Beschlusspunkt 1: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen Die Verwaltung steht einer Vereinheitlichung von Entgeltordnungen für die Eigenbetriebe Oper Leipzig, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt hinsichtlich Aufbau, Struktur und Begrifflichkeiten grundsätzlich offen gegenüber, zumal es schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt weitgehend systematische Übereinstimmungen bei den Entgeltordnungen der Eigenbetriebe gibt. Der Eigenbetrieb Musikschule „JSB“ wird hierbei nicht mit betrachtet, da die Musikschule einerseits Unterrichtsentgelte vereinnahmt und keine Eintrittspreise (differenzierter Aufbau, Bestandteile und Kalkulation im Vergleich zu den anderen Eigenbetrieben Kultur der Stadt Leipzig). Andererseits orientiert sich der Aufbau der entsprechenden Vorlagen der Musikschule bereits am Strukturplan des Verbandes deutscher Musikschulen. Eine Vergleichbarkeit ist folglich mit anderen Musikschulen in Deutschland möglich. Im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe ist vorgesehen, sich auf eine einheitliche Struktur zukünftiger Entgeltordnungen zu verständigen. Hierbei soll auch inhaltlich intensiv diskutiert werden, inwieweit Ermäßigungen der Eigenbetriebe vereinheitlicht werden können. Wichtig an dieser Stelle ist, dass die getroffenen Festlegungen die Verfolgung der Kunden- und Marketingstrategie der Häuser nicht einschränken dürfen. So muss es beispielsweise weiterhin möglich sein, dass Ermäßigungen für Studenten, Schüler etc. bei einem Haus nur für festgelegte Veranstaltungen oder an speziellen Tagen gewährt werden. Auch eine Kundenkarte mit Vergünstigungen ist ein Marketinginstrument, dass der Entscheidung jedes einzelnen Hauses überlassen bleiben muss. zu Beschlusspunkt 3: Zeitplan Vereinheitlichung von Entgeltordnungen Dem Betriebsausschuss Kulturstätten werden die Ergebnisse und Vorschläge, wie Entgeltordnungen zukünftig aufgebaut werden sollen, bis spätestens zum Ende des 2. Quartals 2016 vorgestellt. Aufgrund des zeitlichen Vorlaufes von der Erstellung der Vorlagen über das verwaltungsinterne Mitzeichnungsverfahren bis hin zur Gremienbeteiligung und Beschlussfassung in der Ratsversammlung soll die neue Struktur für diejenigen Entgeltordnungen Anwendung finden, die ab 2017 ihre Gültigkeit erlangen sollen. Zu Beschlusspunkt 2: Einheitliche Regelungen zu den Themen: Vergabe von „Freikarten“, freier Eintritte und Vergünstigungen Die Verwaltung hat bereits eine Vorlage erarbeitet, die das Thema: Vergabe von Dienst-, Steuerund Ehrenkarten für alle Eigenbetriebe Kultur einheitlich regelt. Die Vorlage befindet sich momentan im verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren. Einzelne Punkte befinden sich zudem in abschließender Diskussion. Die Ergebnisse fließen noch in die Vorlage ein. Im Anschluss wird die Vorlage in den Gremien behandelt und beschlossen. Das Thema „sonstige Vergünstigungen und Ermäßigungen“ wird hingegen primär, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, im Rahmen der jeweiligen Entgeltordnungen behandelt. Anlagen: keine Seite 3/4