Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044128.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
16.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. 1839-VSP-001-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
16.12.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Städtische Eigenbetriebe Kultur: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
X Alternativvorschlag zu BSP 1 bis 3
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 1 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch:
1.
Im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe „Prüfung der Vereinheitlichung von
Entgeltordnungen“ wird geprüft, welche Vereinheitlichungen hinsichtlich Termini, Aufbau und
Struktur zukünftiger Entgeltordnungen für die Eigenbetriebe Oper Leipzig, Gewandhaus, Schauspiel
und Theater der Jungen Welt möglich sind.
Beschlusspunkt 3 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch die nachfolgenden Beschlusspunkte:
2.
Über die Ergebnisse der Prüfung einschließlich der Vorstellung einer einheitlichen Struktur
zukünftiger Entgeltordnungen wird im Betriebsausschuss Kulturstätten bis zum Ende des 2. Quartals
2016 berichtet.
3.
Die Umsetzung der Ergebnisse einer möglichen Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
beginnt mit denjenigen Entgeltordnungen, die ab 2017 ihre Gültigkeit erlangen sollen.
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Beschlusspunkt 2 des Antrages VI-A-01839 wird ersetzt durch:
4.
Eine Vorlage zur Regelung von Dienst-/ Steuer- und Ehrenkarten beim Eintritt in
Veranstaltungen der Eigenbetriebe Kultur der Stadt Leipzig wird erarbeitet und zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
X
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
X
nein
wenn ja,
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Beantragte Stellenerweiterung:
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
X
nein
ja,
Begründung:
zu Beschlusspunkt 1: Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
Die Verwaltung steht einer Vereinheitlichung von Entgeltordnungen für die Eigenbetriebe Oper
Leipzig, Gewandhaus, Schauspiel und Theater der Jungen Welt hinsichtlich Aufbau, Struktur und
Begrifflichkeiten grundsätzlich offen gegenüber, zumal es schon zum gegenwärtigen Zeitpunkt
weitgehend systematische Übereinstimmungen bei den Entgeltordnungen der Eigenbetriebe gibt.
Der Eigenbetrieb Musikschule „JSB“ wird hierbei nicht mit betrachtet, da die Musikschule einerseits
Unterrichtsentgelte vereinnahmt und keine Eintrittspreise (differenzierter Aufbau, Bestandteile und
Kalkulation im Vergleich zu den anderen Eigenbetrieben Kultur der Stadt Leipzig). Andererseits
orientiert sich der Aufbau der entsprechenden Vorlagen der Musikschule bereits am Strukturplan des
Verbandes deutscher Musikschulen. Eine Vergleichbarkeit ist folglich mit anderen Musikschulen in
Deutschland möglich.
Im Rahmen einer zu bildenden Arbeitsgruppe ist vorgesehen, sich auf eine einheitliche Struktur
zukünftiger Entgeltordnungen zu verständigen.
Hierbei soll auch inhaltlich intensiv diskutiert werden, inwieweit Ermäßigungen der Eigenbetriebe
vereinheitlicht werden können. Wichtig an dieser Stelle ist, dass die getroffenen Festlegungen die
Verfolgung der Kunden- und Marketingstrategie der Häuser nicht einschränken dürfen. So muss es
beispielsweise weiterhin möglich sein, dass Ermäßigungen für Studenten, Schüler etc. bei einem
Haus nur für festgelegte Veranstaltungen oder an speziellen Tagen gewährt werden. Auch eine
Kundenkarte mit Vergünstigungen ist ein Marketinginstrument, dass der Entscheidung jedes
einzelnen Hauses überlassen bleiben muss.
zu Beschlusspunkt 3: Zeitplan Vereinheitlichung von Entgeltordnungen
Dem Betriebsausschuss Kulturstätten werden die Ergebnisse und Vorschläge, wie Entgeltordnungen
zukünftig aufgebaut werden sollen, bis spätestens zum Ende des 2. Quartals 2016 vorgestellt.
Aufgrund des zeitlichen Vorlaufes von der Erstellung der Vorlagen über das verwaltungsinterne
Mitzeichnungsverfahren bis hin zur Gremienbeteiligung und Beschlussfassung in der
Ratsversammlung soll die neue Struktur für diejenigen Entgeltordnungen Anwendung finden, die ab
2017 ihre Gültigkeit erlangen sollen.
Zu Beschlusspunkt 2: Einheitliche Regelungen zu den Themen: Vergabe von „Freikarten“, freier
Eintritte und Vergünstigungen
Die Verwaltung hat bereits eine Vorlage erarbeitet, die das Thema: Vergabe von Dienst-, Steuerund Ehrenkarten für alle Eigenbetriebe Kultur einheitlich regelt. Die Vorlage befindet sich momentan
im verwaltungsinternen Mitzeichnungsverfahren. Einzelne Punkte befinden sich zudem in
abschließender Diskussion. Die Ergebnisse fließen noch in die Vorlage ein. Im Anschluss wird die
Vorlage in den Gremien behandelt und beschlossen. Das Thema „sonstige Vergünstigungen und
Ermäßigungen“ wird hingegen primär, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, im Rahmen der
jeweiligen Entgeltordnungen behandelt.
Anlagen:
keine
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