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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042742.pdf
Größe
342 kB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:00

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftigBeschlussvorlage Nr. VI-DS-01829-NF-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 19.11.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Haushaltsmittel 2015/16 für Straßenbahninvestitionen: Auszahlung als zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die LVV - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH werden für Investitionen in den Straßenbahnfuhrpark der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zweckgebundene Gesellschaftereinlagen wie folgt zugeführt: Haushaltsjahr 2015: 2.000.000,00 EUR Haushaltsjahr 2016: 2.000.000,00 EUR 2. Die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von jeweils 2.000.000,00 EUR im Budget des GB OBM - Kommunalwirtschaft „Kapitaleinlage LVV“ werden für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 bestätigt (02IN70000803/PSP-Element 7.0000803.730/SK 7844 1114). Die Deckung erfolgt jeweils aus dem Budget des Dezernats VI „LVB Investitionsmittel Tram“ (926IN70001300/PSP-Element 7.0001300.740/SK 7815 0000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 2016 4 Mio. € 7.0000803.730 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: Siehe VI-DS-01829 Anlage 1 Anlagen: VI-DS-01829 Anlage 1: Sachverhalt VI-DS-01829 Anlage 2: Begründung der Eilbedürftigkeit BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 19.11.2015 zu 19.19 Haushaltsmittel 2015/16 für Straßenbahninvestitionen: Auszahlung als zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die LVV Vorlage: VI-DS-01829 Beschluss: 1. Der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH werden für Investitionen in den Straßenbahnfuhrpark der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zweckgebundene Gesellschaftereinlagen wie folgt zugeführt: Haushaltsjahr 2015: 2.000.000,00 EUR Haushaltsjahr 2016: 2.000.000,00 EUR 2. Die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von jeweils 2.000.000,00 EUR im Budget des GB OBM - Kommunalwirtschaft „Kapitaleinlage LVV" werden für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 bestätigt (02IN70000803/PSP-Element 7.0000803.730/SK 7844 1114). Die Deckung erfolgt jeweils aus dem Budget des Dezernats VI „LVB Investitionsmittel Tram" (926IN70001300/PSP-Element 7.0001300.740/SK 7815 0000). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 20. November 2015 Seite: 1/1 Austauschseite v. 13.11.2015 VI-DS-01829 Anlage 1: Sachverhalt Sachverhalt Gegenstand dieser Vorlage ist die Form der Auszahlung bereits bewilligter Investitionsmittel der Stadt Leipzig zur Modernisierung des LVB-Straßenbahnfuhrparks in den Jahren 2015 und 2016. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 wurden hierzu Investitionszuschüsse an die LVB in Höhe von jährlich 2,0 Mio. EUR aus dem Budget des Dezernats VI eingeplant (PSPElement 7.0001300.740 „LVB Investitionsmittel Tram“). Grundlage hierfür waren Haushaltsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (A 025/14 vom 24.10.2013) und DIE LINKE (A 056/14 vom 24.10.2013) sowie eine entsprechende Protokollnotiz in der Ratsversammlung vom 19.12.2013. Die LVV und die LVB haben in ihrer aktuellen Wirtschaftsplanung die Mittelgewährung in der Form berücksichtigt, dass die Stadt eine entsprechende Kapitaleinlage in die LVV leistet. Diese unterstützt die LVB flexibel in Form von Zuschüssen, um deren investitionsbedingte Belastungen zu mindern. Beschlusspunkt 1 sieht dem entsprechend vor, die geplanten Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren 2015 und 2016 als zweckgebundene Gesellschaftereinlage der Kapitalrücklage der LVV zuzuführen. Eine Gesellschaftereinlage an die LVV ist dem Budget des Geschäftsbereichs OBM – Kommunalwirtschaft zuzurechnen. Beschlusspunkt 2 enthält die technischen Anweisungen für die entsprechenden Umbuchungen. An der Gesamthöhe der bewilligten Förderung im Zusammenhang mit den geplanten LVBStraßenbahninvestitionen ändert sich hierdurch nichts. Anmerkung: Folgejahre Der aktuell gültige Doppelhaushalt 2015/16 sieht in der Mittelfristplanung für die Folgejahre 2017 und 2018 weitere Investitionszuschüsse an die LVB vor. Auf Grundlage der Haushaltsanträge A 046/15/16 und A 046/15/16-ÄA1 wurden für 2017 und 2018 Zuschüsse in Höhe von jeweils 1,0 Mio. EUR im Budget des Dezernates VI beschlossen und veranschlagt. Diese Mittel sind von der hier zu beschließenden Kapitaleinlage vorerst ausgenommen, da über ihre Höhe zunächst mit der Haushaltsplanung 2017/18 endgültig zu entscheiden ist. 1 VI-DS-01829 Anlage 2: Begründung der Eilbedürftigkeit Begründung der Eilbedürftigkeit Die Auszahlung der geplanten Mittel für das Haushaltsjahr 2015 soll noch vor dem 31.12.2015 erfolgen. 1