Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042742.pdf
Größe
342 kB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftigBeschlussvorlage Nr. VI-DS-01829-NF-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
19.11.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Haushaltsmittel 2015/16 für Straßenbahninvestitionen: Auszahlung als
zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die LVV - EILBEDÜRFTIG
Beschlussvorschlag:
1. Der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der LVV Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH werden für Investitionen in den Straßenbahnfuhrpark der Leipziger
Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zweckgebundene Gesellschaftereinlagen wie folgt zugeführt:
Haushaltsjahr 2015: 2.000.000,00 EUR
Haushaltsjahr 2016: 2.000.000,00 EUR
2. Die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von jeweils
2.000.000,00 EUR im Budget des GB OBM - Kommunalwirtschaft „Kapitaleinlage LVV“ werden
für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 bestätigt (02IN70000803/PSP-Element 7.0000803.730/SK
7844 1114). Die Deckung erfolgt jeweils aus dem Budget des Dezernats VI „LVB
Investitionsmittel Tram“ (926IN70001300/PSP-Element 7.0001300.740/SK 7815 0000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
2016
4 Mio. €
7.0000803.730
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
Siehe VI-DS-01829 Anlage 1
Anlagen:
VI-DS-01829 Anlage 1: Sachverhalt
VI-DS-01829 Anlage 2: Begründung der Eilbedürftigkeit
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 19.11.2015
zu
19.19
Haushaltsmittel 2015/16 für Straßenbahninvestitionen: Auszahlung als
zweckgebundene Gesellschaftereinlage in die LVV
Vorlage: VI-DS-01829
Beschluss:
1. Der Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB) der LVV Leipziger Versorgungs- und
Verkehrsgesellschaft mbH werden für Investitionen in den Straßenbahnfuhrpark der
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH zweckgebundene Gesellschaftereinlagen wie folgt
zugeführt:
Haushaltsjahr 2015: 2.000.000,00 EUR
Haushaltsjahr 2016: 2.000.000,00 EUR
2. Die überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von jeweils
2.000.000,00 EUR im Budget des GB OBM - Kommunalwirtschaft „Kapitaleinlage LVV"
werden für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 bestätigt (02IN70000803/PSP-Element
7.0000803.730/SK 7844 1114). Die Deckung erfolgt jeweils aus dem Budget des
Dezernats VI „LVB Investitionsmittel Tram" (926IN70001300/PSP-Element
7.0001300.740/SK 7815 0000).
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 20. November 2015
Seite: 1/1
Austauschseite v. 13.11.2015
VI-DS-01829 Anlage 1: Sachverhalt
Sachverhalt
Gegenstand dieser Vorlage ist die Form der Auszahlung bereits bewilligter Investitionsmittel
der Stadt Leipzig zur Modernisierung des LVB-Straßenbahnfuhrparks in den Jahren 2015 und
2016. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2014 wurden hierzu Investitionszuschüsse an die
LVB in Höhe von jährlich 2,0 Mio. EUR aus dem Budget des Dezernats VI eingeplant (PSPElement 7.0001300.740 „LVB Investitionsmittel Tram“). Grundlage hierfür waren Haushaltsanträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (A 025/14 vom 24.10.2013) und DIE LINKE
(A 056/14 vom 24.10.2013) sowie eine entsprechende Protokollnotiz in der Ratsversammlung vom 19.12.2013.
Die LVV und die LVB haben in ihrer aktuellen Wirtschaftsplanung die Mittelgewährung in der
Form berücksichtigt, dass die Stadt eine entsprechende Kapitaleinlage in die LVV leistet. Diese unterstützt die LVB flexibel in Form von Zuschüssen, um deren investitionsbedingte Belastungen zu mindern.
Beschlusspunkt 1 sieht dem entsprechend vor, die geplanten Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushaltsjahren 2015 und 2016 als zweckgebundene Gesellschaftereinlage der Kapitalrücklage der LVV zuzuführen. Eine Gesellschaftereinlage an die LVV ist dem Budget des Geschäftsbereichs OBM – Kommunalwirtschaft zuzurechnen. Beschlusspunkt 2 enthält die
technischen Anweisungen für die entsprechenden Umbuchungen.
An der Gesamthöhe der bewilligten Förderung im Zusammenhang mit den geplanten LVBStraßenbahninvestitionen ändert sich hierdurch nichts.
Anmerkung: Folgejahre
Der aktuell gültige Doppelhaushalt 2015/16 sieht in der Mittelfristplanung für die Folgejahre
2017 und 2018 weitere Investitionszuschüsse an die LVB vor. Auf Grundlage der Haushaltsanträge A 046/15/16 und A 046/15/16-ÄA1 wurden für 2017 und 2018 Zuschüsse in Höhe
von jeweils 1,0 Mio. EUR im Budget des Dezernates VI beschlossen und veranschlagt. Diese
Mittel sind von der hier zu beschließenden Kapitaleinlage vorerst ausgenommen, da über
ihre Höhe zunächst mit der Haushaltsplanung 2017/18 endgültig zu entscheiden ist.
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VI-DS-01829 Anlage 2: Begründung der Eilbedürftigkeit
Begründung der Eilbedürftigkeit
Die Auszahlung der geplanten Mittel für das Haushaltsjahr 2015 soll noch vor dem 31.12.2015 erfolgen.
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