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Daten

Kommune
Leipzig
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26.08.15, 12:00
Aktualisiert
22.01.16, 10:39

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01780 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ortschaftsrat Miltitz Information zur Kenntnis Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Ortschaftsrat Liebertwolkwitz Information zur Kenntnis Betriebsausschuss Stadtreinigung Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Ortschaftsrat Burghausen Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Holzhausen Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Plaußig Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Engelsdorf Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Lindenthal Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Mölkau Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Rückmarsdorf Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Seehausen Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Wiederitzsch Ratsversammlung Information zur Kenntnis 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2016 Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die vierte Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 151.700 EUR wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2016 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung RB V-1013/11 wird geändert. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: Begründung siehe Anlage Anlagen: – Begründung 4. Änderungssatzung Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 – 4. Änderungssatzung Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 – Anlage 4. Änderungssatzung Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 19.11.2015 zu 19.14 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011, gültig ab 01.01.2016 Vorlage: VI-DS-01780 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die vierte Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 151.700 EUR wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2016 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung RB V-1013/11 wird geändert. Abstimmungsergebnis: 64/0/0 Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 20. November 2015 Seite: 1/1 Begründung 4. Änderung zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Leipzig vom 17.11.2011 Die Gründe für die Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung sind veränderte Kosten und Frontmeter in der Straßenreinigung und daraus folgend neue Jahresgebührensätze. Gebührenkalkulation und Berechnung neuer Gebührensätze 1. Erläuterung zur Gebührensatzermittlung Die Reinigungsgebühr für einen Straßenfrontmeter ergibt sich aus dem Quotienten a) von 75 % der Kosten Fahrbahnreinigung dividiert durch die Straßenfrontmeterlänge und b) von 75 % der Kosten Gehwegreinigung dividiert durch die Straßenfrontmeterlänge. Je nach Reinigungsklasse werden beide Gebühren mit der Häufigkeit der Reinigung multipliziert und zu einer Gebühr addiert. Es ergeben sich neue Jahresgebühren pro Straßenfrontmeter: Reinigungsklasse (RK) A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 Alt 2015 2,91 € 6,71 € 5,82 € 9,62 € 8,73 € 12,53 € 20,12 € 33,54 € 3,80 € 18,99 € 1,46 € Neu 2016 3,01 € 6,91 € 6,01 € 9,92 € 9,02 € 12,93 € 20,74 € 34,57 € 3,91 € 19,54 € 1,50 € Dabei stehen die Reinigungsklassen für folgende Reinigungshäufigkeiten: Reinigungsklasse (RK) A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 20.08.2015 Fahrbahnreinigung 1 x wöchentlich 1 x wöchentlich 2 x wöchentlich 2 x wöchentlich 3 x wöchentlich 3 x wöchentlich 3 x wöchentlich 5 x wöchentlich keine keine 14-täglich -1- Gehwegreinigung keine 1 x wöchentlich keine 1 x wöchentlich keine 1 x wöchentlich 3 x wöchentlich 5 x wöchentlich 1 x wöchentlich 5 x wöchentlich keine 2. Erläuterungen zur Gebührenkalkulation (Anlage zur Gebührensatzung) Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2016. Sie werden ermittelt aus der Summe der Kosten laut Nachkalkulation für 2014 und den zwischen dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 prognostizierten Kostenänderungen. Die Kostenentwicklung ist aus der Gebührenkalkulation 2016 (Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung, Blatt 1 bis 3) ersichtlich. Die ansatzfähigen Kosten der Straßenreinigung laut Nachkalkulation (NK) 2014 bzw. laut Vorkalkulation (VK) 2015 und 2016 entwickeln sich wie folgt: Angaben in TEUR 2014 (NK) 2015 (VK) 2016 (VK) Gesamtkosten 14.892 15.053 15.704 Die Kosten für die Straßenreinigung erhöhen sich im Jahr 2016 voraussichtlich um 651 TEUR gegenüber dem Jahr 2015. Einerseits aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen und andererseits durch die schrittweise Umsetzung des Papierkorbkonzeptes, welches beinhaltet, dass ein Teil der Kosten der Leerung der öffentlichen Behälter für Unterwegsabfälle (im Weiteren als Papierkorbentsorgung bezeichnet) in Höhe von 255 TEUR durch die Straßenreinigungsgebühr zu finanzieren ist. Das ist das Ergebnis des Stadtratsbeschlusses VI-DS-01102 vom 08.07.2015. Im Folgenden werden die Kostenpositionen aus Blatt 1 der Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung näher erläutert. Die Nummerierung folgt den Angaben der Tabelle. Hinweis: Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen. Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei Kommastellen. 1. Materialkosten Die voraussichtlich ansatzfähigen Materialkosten erhöhen sich gegenüber dem Jahr 2015 um 46 TEUR. Dies ist in erster Linie durch höhere Aufwendungen für Wartungen und Reparaturen an Fahrzeugen und Geräten bedingt. 2. Personalkosten Die Personalkosten steigen gegenüber der Kalkulation 2015 um 259 TEUR. Es wurden Tariferhöhungen von 2,5 % berücksichtigt. 3. Abschreibungen Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte (WBZW). Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation genutzt. Gegenüber der Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt sich für 2016 ein Mehrertrag von 124 TEUR, der einem Sonderposten für den Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt wird. -2- Die Abschreibungen erhöhen sich gegenüber 2015 um 113 TEUR. Diese Entwicklung resultiert aus Investitionen, wie der Beschaffung von acht Leicht-Lkw, drei Großkehrmaschinen, zwei Kleinkehrmaschinen im Jahr 2015 sowie von zwei Großkehrmaschinen, einem Leicht-Lkw, einer Kleinkehrmaschine und eines Kehrichtumladegerätes im Jahr 2016. Durch die neue Technik wird der Abnutzungsgrad des Anlagevermögens weiter gesenkt. Es bleibt jedoch für die Folgejahre weiterer Investitionsbedarf bestehen, um den Fuhrpark insgesamt zu modernisieren. 5. Kalkulatorische Zinsen Die kalkulatorischen Zinsen steigen geringfügig um 1 TEUR. Für das Jahr 2016 ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 % vorgesehen. 7. Umlage Gemeinkostenstellen Gegenüber 2015 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen um 368 TEUR. Darin enthalten sind 255 TEUR, die einen Finanzierungsanteil zur Entsorgung von Papierkörben auf öffentlichen Straßen und Plätzen der Stadt Leipzig bilden. Außerdem wirken sich die Tariferhöhungen der umlagefinanzierten Bereiche aus. 8. Interne Leistungsverrechnung Gegenüber 2015 sinkt die interne Leistungsverrechnung um 128 TEUR. Dies resultiert aus der geplanten Verrechnung der Leistungen für den Winterdienst zugunsten der Straßenreinigung. 12. Vortrag der Kostenüber- bzw. unterdeckungen Zum 01.01.2015 betrugen die verbleibenden Kostenüberdeckungen 398 TEUR (Saldo aus 737 TEUR ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen und 339 TEUR Kostenunterdeckungen). Davon wurden 112 TEUR auf die Gebührenkalkulation 2015 und 152 TEUR auf die Gebührenkalkulation 2016 vorgetragen. Die vorgetragenen Kostenüberdeckungen mindern und die Kostenunterdeckungen erhöhen den Betrag der auf die Gebühren umzulegenden Kosten. Die Positionen 1 – 14 der Blätter 2 und 3 der Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung untersetzen die erläuterten Kostenblöcke getrennt nach Gehweg- bzw. Fahrbahnreinigung. Für die Ermittlung der Gebührensätze ist neben dem Kostenansatz die Straßenfrontmeterlänge bestimmend. Der Kalkulation für 2016 liegt eine Straßenfrontmeterlänge von 1.580.863 Metern zugrunde. Das entspricht einem Anstieg gegenüber der Kalkulation für 2015 (1.567.139 Meter). Fazit Den gestiegenen umzulegenden Kosten steht eine höhere Straßenfrontmeterlänge gegenüber. Das ergibt gegenüber dem Jahr 2015 eine Erhöhung der Teilgebühr für die Gehwegreinigung pro Straßenfrontmeter und Reinigung um 0,21 Cent. Die Teilgebühr für die Fahrbahnreinigung steigt um 0,19 Cent an. Das führt zu einem Anstieg der Jahresgebühr pro Frontmeter in allen Reinigungsklassen je nach Reinigungshäufigkeit zwischen 0,04 EUR (RK Y0) und 1,03 EUR (RK E5). -3- 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Leipzig vom 17.11.2011 Auf der Grundlage − des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146, verk. am 29.03.2014), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Wiederaufbaubegleitgesetzes vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234, verk. am 30.04.2014), rechtsbereinigt mit Stand vom 09.05.2015, − der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418, verk. am 28.09.2004), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822, verk. am 13.12.2013), rechtsbereinigt mit Stand vom 01.01.2014, hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 19.11.2015 (DS Nr. V- , veröffentlicht im Amtsblatt /15 vom . .2015) folgende 4. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung vom 17.11.2011 (Ratsbeschluss V-1013/11, veröffentlicht im Amtsblatt 22/11 vom 03.12.2011, berichtigt im Amtsblatt Nr. 23/11 vom 17.12.2011), geändert durch die Ratsbeschlüsse V-1426/12 am 22.11.2012 (veröffentlicht im Amtsblatt 23/12 vom 08.12.2012), V-1828/13 am 21.11.2013 (veröffentlicht im Amtsblatt 22/13 vom 30.11.2013) sowie DS Nr. V/00519/14 vom 20.11.2014 (veröffentlicht im Amtsblatt 23/14 vom 06.12.2014), beschlossen: § 1 Änderung des Gebührentatbestandes Im § 1 „Gebührentatbestand“ wird im Absatz 1 geändert: (1) Die Stadt Leipzig (nachfolgend Stadt genannt) erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der Einrichtung der Straßenreinigung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 1. Januar 2015 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2015 31. Dezember 2016 erfolgt. § 2 Änderung Gebührensätze Im § 5 „Gebührenmaßstab und Gebührensätze“ heißt der Absatz 3 neu: (3) Die jährliche Straßenreinigungsgebühr beträgt pro Meter Straßenfrontlänge: Reinigungsklasse (RK) A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 Gebühr 3,01 € 6,91 € 6,01 € 9,92 € 9,02 € 12,93 € 20,74 € 34,57 € 3,91 € 19,54 € 1,50 € § 3 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2016 in Kraft. Leipzig, am 2015 Burkhard Jung Oberbürgermeister Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 Blatt 1 Gebührenkalkulation 2016 1. Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Straßenreinigung 1. Materialkosten Gesamt Kosten 2014 (laut Nachkalkulation) € 1.137.539 voraussichtliche Kosten 2015 (laut Kalkulation) € 1.115.150 voraussichtliche Kosten 2016 € 1.161.300 voraussichtliche Kostenänderungen € 46.150 davon 1.1. Material 939.187 868.900 916.050 47.150 davon 1.2. Entsorgungskosten 198.352 246.250 245.250 -1.000 9.424.181 9.689.250 9.948.600 259.350 3. Abschreibungen 2. Personalkosten 885.020 915.200 1.028.350 113.150 4. Sonstige betriebliche Kosten 385.737 370.950 384.350 13.400 z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattungen an Stadtverwaltung 5. Kalkulatorische Zinsen 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 7. Umlage Gemeinkostenstellen 8. Interne Leistungsverrechnung 9. Zwischensumme Kosten/Umlagen 10. kostenmindernde Erlöse 11. Gesamtkosten Anteil Allgemeininteresse (25%)* Anteil Gebühren (75%) 12. Vortrag der Kostenüber- bzw. unterdeckungen davon 12.1 Kostenüberdeckung aus 2011 davon 12.2 Kostenunterdeckung aus 2011 davon 12.3 Kostenüberdeckung aus 2012 davon 12.4 Kostenunterdeckung aus 2012 davon 12.5 Kostenüberdeckung aus 2013 davon 12.6 Kostenunterdeckung aus 2013 davon 12.7 Kostenunterdeckung aus 2014 13. Verzinsung der Kostenüber- bzw. unterdeckungen 14. Auf Gebühren umzulegende Kosten 2016 *Abweichungen in der letzten Stelle durch Rundung 21.08.2015/Anlage 4. ÄS SRGS 2016.xlsx/Übersicht 393.367 457.700 458.750 1.050 12.225.845 12.548.250 12.981.350 433.100 2.203.794 2.296.800 2.665.150 368.350 684.102 411.850 283.550 -128.300 15.113.740 15.256.900 15.930.050 673.150 221.481 203.900 226.200 22.300 14.892.260 15.053.000 15.703.850 650.850 3.763.250 11.289.750 3.925.963 11.777.888 162.713 488.138 112.000 334 -40 209.714 -155.836 57.829 0 0 151.700 0 0 70.580 0 306.323 0 -225.203 39.700 -334 40 -139.134 155.836 248.495 0 -225.203 10.270 6.291 -3.979 11.167.480 11.619.897 452.416 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 Blatt 2 Gebührenkalkulation 2016 1. 1. Kosten Gehwegreinigung (GW) 1. Materialkosten davon 1.1. Material davon 1.2. Entsorgungskosten Kosten GW 2014 (laut Nachkalkulation) € 401.347 351.498 49.849 voraussichtliche Kosten GW 2015 (laut Kalkulation) € 384.450 voraussichtliche Kosten GW 2016 € 393.550 voraussichtliche Kostenänderungen € 9.100 316.150 68.300 319.550 74.000 3.400 5.700 4.574.250 4.625.150 50.900 2. Personalkosten 4.375.254 3. Abschreibungen 341.118 456.000 486.450 30.450 4. Sonstige betriebliche Kosten 217.768 189.300 192.150 2.850 178.547 220.000 205.150 -14.850 5.514.033 5.824.000 5.902.450 78.450 7. Umlage Gemeinkostenstellen 992.715 1.028.550 1.208.050 179.500 8. Interne Leistungsverrechnung 195.064 43.450 -55.750 -99.200 6.896.000 7.054.750 158.750 58.400 80.100 21.700 6.837.600 6.974.650 137.050 1.709.400 5.128.200 1.743.663 5.230.988 34.263 102.788 240.000 334 151.700 209.714 27.100 29.952 124.600 -88.300 -334 0 -182.614 0 94.648 0 0 13. Verzinsung der Kostenüber- bzw. unterdeckungen 8.152 6.334 -1.817 14. Auf Gebühren umzulegende Kosten 2016 4.880.048 5.072.953 192.905 z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattungen an Stadtverwaltung 5. Kalkulatorische Zinsen 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 9. Zwischensumme Kosten/Umlagen 10. kostenmindernde Erlöse 11. Gesamtkosten Anteil Allgemeininteresse (25%) Anteil Gebühren (75%) 12. Vortrag der Kostenüber- bzw. unterdeckungen davon 12.1 Kostenüberdeckung aus 2011 6.701.812 90.967 6.610.845 davon 12.2 Kostenunterdeckung aus 2011 davon 12.3 Kostenüberdeckung aus 2012 davon 12.4 Kostenunterdeckung aus 2012 davon 12.5 Kostenüberdeckung aus 2013 davon 12.6 Kostenunterdeckung aus 2013 davon 12.7 Kostenunterdeckung aus 2014 21.08.2015/Anlage 4. ÄS SRGS 2016.xlsx/Übersicht (GW) Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 Blatt 3 Gebührenkalkulation 2016 1. 2. Kosten Fahrbahnreinigung (FB) 1. Materialkosten Kosten FB 2014 (laut Nachkalkulation) € 736.192 voraussichtliche Kosten FB 2015 (laut Kalkulation) € 730.700 voraussichtliche Kosten FB voraussichtliche 2016 Kostenänderungen € € 767.750 37.050 davon 1.1. Material 587.690 552.750 596.500 43.750 davon 1.2. Entsorgungskosten 148.503 177.950 171.250 -6.700 5.115.000 5.323.450 208.450 2. Personalkosten 5.048.927 3. Abschreibungen 543.903 459.200 541.900 82.700 4. Sonstige betriebliche Kosten 167.969 181.650 192.200 10.550 214.821 237.700 253.600 15.900 z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattungen an Stadtverwaltung 5. Kalkulatorische Zinsen 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 6.711.812 6.724.250 7.078.900 354.650 7. Umlage Gemeinkostenstellen 1.211.079 1.268.250 1.457.100 188.850 8. Interne Leistungsverrechnung 489.038 368.400 339.300 -29.100 8.360.900 8.875.300 514.400 145.500 146.100 600 8.215.400 8.729.200 513.800 2.053.850 6.161.550 2.182.300 6.546.900 128.450 385.350 -128.000 0 -225.203 128.000 0 40 43.481 155.836 153.847 0 -225.203 -43 -2.161 6.546.943 259.511 9. Zwischensumme Kosten/Umlagen 10. kostenmindernde Erlöse 11. Gesamtkosten Anteil Allgemeininteresse (25%) Anteil Gebühren (75%) 12. Vortrag der Kostenüber- bzw. unterdeckungen 8.411.928 130.514 8.281.415 davon 12.1 Kostenüberdeckung aus 2011 davon 12.2 Kostenunterdeckung aus 2011 -40 43.481 davon 12.3 Kostenüberdeckung aus 2012 davon 12.4 Kostenunterdeckung aus 2012 davon 12.5 Kostenüberdeckung aus 2013 -155.836 27.876 181.723 davon 12.6 Kostenunterdeckung aus 2013 davon 12.7 Kostenunterdeckung aus 2014 13. Verzinsung der Kostenüber- bzw. unterdeckungen 2.118 14. Auf Gebühren umzulegende Kosten 2016 6.287.432 21.08.2015/Anlage 4. ÄS SRGS 2016.xlsx/Übersicht (FB) 2. Berechnung der Gebührensätze für 2016 Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 Blatt 4 2.1. Gebührensatzanteil Gehwegreinigung Ansatzfähige Kosten 2016 5.072.953 Reinigungsklasse A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 Straßenfrontlänge Reinigungszu veranlagende voraussichtliche Gehweg häufigkeit Straßenfrontlänge/Jahr Einnahmen/Jahr in m pro Woche in m 320.029 0 0 - € 778.536 1 40.483.872 3.041.833 € 20.735 0 0 - € 218.831 1 11.379.212 854.999 € 5.525 0 0 - € 164.855 1 8.572.460 644.108 € 1.446 3 225.576 16.949 € 15.820 5 4.113.200 309.053 € 42.997 1 2.235.844 167.994 € 1.946 5 505.960 38.016 € 10.143 0 0 - € 67.516.124 5.072.953 € Summe 1.580.863 Gebührensatzanteil Gehwegreinigung pro Straßenfrontmeter 21.08.2015/Anlage 4. ÄS SRGS 2016.xlsx/Gehwegreinigung 0,0751 € Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 Blatt 5 2.2. Gebührensatzanteil Fahrbahnreinigung ansatzfähige Kosten 2016 Reinigungsklasse A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 Straßenfrontlänge Reinigungszu veranlagende Fahrbahn häufigkeit Straßenfrontlänge/Jahr in m pro Woche in m 320.029 1 16.641.508 778.536 1 40.483.872 20.735 2 2.156.440 218.831 2 22.758.424 5.525 3 861.900 164.855 3 25.717.380 1.446 3 225.576 15.820 5 4.113.200 42.997 0 0 1.946 0 0 10.143 0,5 263.718 113.222.018 Summe 1.580.863 Gebührensatzanteil Fahrbahnreinigung pro Straßenfrontmeter 21.08.2015/Anlage 4. ÄS SRGS 2016.xlsx/Fahrbahnreinigung 6.546.943 voraussichtliche Einnahmen/Jahr 962.278 € 2.340.937 € 124.694 € 1.315.982 € 49.838 € 1.487.080 € 13.044 € 237.841 € - € - € 15.249 € 6.546.943 € 0,0578 € Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 Blatt 6 2.3. Ermittlung der jährlichen Straßenreinigungsgebührensätze für 2016 Gesamt ReinigungsGehweg Fahrbahn Gehweg Fahrbahn Jährliche Reinigungshäufigkeit Reinigungshäufigkeit Gebührensatzanteil pro klasse Gebührensatzanteil pro Straßenreinigungspro Woche pro Woche Frontmeter und Woche Frontmeter und Woche gebühr pro Straßenfrontmeter A0 0 1 0,0000 € 0,0578 € 3,01 € A1 1 1 0,0751 € 0,0578 € 6,91 € B0 0 2 0,0000 € 0,1156 € 6,01 € B1 1 2 0,0751 € 0,1156 € 9,92 € C0 0 3 0,0000 € 0,1735 € 9,02 € C1 1 3 0,0751 € 0,1735 € 12,93 € C3 3 3 0,2254 € 0,1735 € 20,74 € E5 5 5 0,3757 € 0,2891 € 34,57 € Z1 1 0 0,0751 € 0,0000 € 3,91 € Z5 5 0 0,3757 € 0,0000 € 19,54 € Y0 0 0,5 0,0000 € 0,0289 € 1,50 € 0,0751 € 0,0578 € Anteile pro Reinigung gemäß 2.1 (Blatt 4) und 2.2 (Blatt 5) 21.08.2015/Anlage 4. ÄS SRGS 2016.xlsx/Gebührensätze Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 Blatt 7 3. Gebührenvergleich 2015 2016 2015/2016 Reinigungsklasse Jährliche Straßenreinigungsgebühr pro Frontmeter Jährliche Straßenreinigungsgebühr pro Frontmeter Differenz pro Frontmeter A0 A1 B0 B1 C0 C1 C3 E5 Z1 Z5 Y0 2,91 6,71 5,82 9,62 8,73 12,53 20,12 33,54 3,80 18,99 1,46 3,01 6,91 6,01 9,92 9,02 12,93 20,74 34,57 3,91 19,54 1,50 0,10 0,20 0,19 0,30 0,29 0,40 0,62 1,03 0,11 0,55 0,04 21.08.2015/Anlage 4. ÄS SRGS 2016.xlsx/Gebührenvergleich € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € € Anlage zur Straßenreinigungsgebührensatzung 2016 Blatt 8 Vergleich Jahresgebühren Straßenreinigung 2015 - 2016 (nach Reinigungsklassen) 40,00 € 35,00 € Gebühr pro Frontmeter und Jahr 30,00 € 25,00 € 20,00 € 15,00 € 10,00 € 5,00 € 0,00 € 2015 2016 A0 2,91 € 3,01 € A1 6,71 € 6,91 € B0 5,82 € 6,01 € B1 9,62 € 9,92 € C0 8,73 € 9,02 € C1 12,53 € 12,93 € Reinigungsklasse 21.08.2015/Anlage 4. ÄS SRGS 2016.xlsx/Grafik C3 20,12 € 20,74 € E5 33,54 € 34,57 € Z1 3,80 € 3,91 € Z5 18,99 € 19,54 € Y0 1,46 € 1,50 € nein Finanzielle Auswirkungen x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt 01.01.16 31.12.16 3.800.350 1.100.54.5.1.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE x von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, x nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: