Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1037328.pdf
Größe
431 kB
Erstellt
26.08.15, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 08:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01778
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ortschaftsrat Miltitz
Information zur Kenntnis
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
Information zur Kenntnis
Betriebsausschuss Stadtreinigung
Vorberatung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Ortschaftsrat Burghausen
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Holzhausen
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Plaußig
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Engelsdorf
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Lindenthal
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Mölkau
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Rückmarsdorf
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Seehausen
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Wiederitzsch
Ratsversammlung
Information zur Kenntnis
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2016
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung.
2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.635.000 EUR wird beschlossen.
3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2016 in Kraft.
4. Der Beschluss der Ratsversammlung DS-00508/14 vom 20.11.2014 wird aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Begründung siehe Anlage
Anlagen:
–
Begründung Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016
–
Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016
–
Anlage Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 19.11.2015
zu
19.12
Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2016
Vorlage: VI-DS-01778
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung.
2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.635.000 EUR wird beschlossen.
3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2016 in Kraft.
4. Der Beschluss der Ratsversammlung DS-00508/14 vom 20.11.2014 wird aufgehoben.
Abstimmungsergebnis: 63/1/0
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 20. November 2015
Seite: 1/1
Begründung
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2016
Der Grund für die Neufassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung ist die Neukalkulation
der Gebührensätze durch Kosten- und Mengenänderungen sowie Leerungs- und Behälterzahländerungen in der Abfallentsorgung.
In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Änderungen der einzelnen Gebührensätze eingegangen. Die vollständige Gebührenkalkulation ist als Anlage der Abfallwirtschaftsgebührensatzung beigefügt.
I. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken der Gebührenkalkulation
Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2016.
Sie werden ermittelt aus der Summe der Kosten lt. Nachkalkulation für 2014 und den zwischen dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 prognostizierten Kostenänderungen.
Die ansatzfähigen Kosten der Abfallwirtschaft lt. Nachkalkulation (NK) 2014 bzw. lt. Vorkalkulation (VK) 2015 und 2016 entwickelten sich wie folgt:
Angaben in TEUR
2014 (NK)
2015 (VK)
2016 (VK)
Gesamtkosten
34.557
35.897
36.331
Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2016 gegenüber der Vorkalkulation für das Jahr 2015 um 433 TEUR. Das entspricht einer Erhöhung um
1,2 %.
Zum 01.01.2015 betrugen die verbleibenden ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen
5.661 TEUR. Auf die Gebührenkalkulation 2015 wurden 1.029 TEUR und auf die Gebührenkalkulation 2016 1.635 TEUR vorgetragen (siehe Blatt 1 der Anlage). Dieser Betrag mindert die auf die Gebühren umzulegenden Kosten.
Im Folgenden werden die Kostenblöcke erläutert, in denen sich die Ansätze gegenüber
2015 wesentlich ändern. Die vollständige Übersicht zeigt Blatt 2 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Die verwendeten Gliederungsnummern stimmen mit denen auf
Blatt 2 der Anlage überein.
1. Materialkosten
Die voraussichtlichen ansatzfähigen Materialkosten erhöhen sich im Jahr 2016 gegenüber
2015 um 413 TEUR. Das wird hauptsächlich durch höhere Entsorgungsaufwendungen
(+444 TEUR) für steigende Abfallmengen aufgrund der positiven Einwohnerentwicklung in
der Stadt Leipzig verursacht. Gegenläufig entwickeln sich die Kosten für Material.
2. Personalkosten
Die Personalkosten erhöhen sich in 2016 um 298 TEUR. Es wird für 2016 mit 2,5% Tariferhöhung gerechnet. Durch Optimierung von Prozessen bleibt trotz Erhöhung der Leistung
(Alttextilsammlung) die Anzahl der Mitarbeiter konstant.
3. Abschreibungen
Die geplanten Abschreibungen bewegen sich auf dem Niveau von 2015. Daran zeigt sich,
dass durch kontinuierliche Investitionen eine permanente Erneuerung des Fuhrparkes und
der Technik stattfindet.
-1-
Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der
Wiederbeschaffungszeitwerte. Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation genutzt. Gegenüber
der Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt sich für 2016 ein Mehrertrag von 253 TEUR, der einem Sonderposten für den Gebührenausgleich von Investitionen
zugeführt wird.
5. Kalkulatorische Zinsen
Die kalkulatorischen Zinsen sinken um 15 TEUR. Für das Jahr 2016 ist ein kalkulatorischer
Zinssatz von 5 % vorgesehen (DS-00332/14).
7. / 8. Umlage Gemeinkostenstellen / interne Leistungsverrechnung
Gegenüber 2015 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen um 237 TEUR. Wesentlicher Grund sind die erwarteten Tariferhöhungen von Mitarbeitern in den umlagefinanzierten Bereichen (Verwaltung, Technik) sowie der weitere Ausbau des Behälterservices / wäsche.
10. Kostenmindernde Erlöse
Die kostenmindernden Erlöse steigen voraussichtlich um 583 TEUR, da die erwarteten
Verwertungserlöse für Alttextilien nunmehr für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt
worden sind.
11. Verzinsung der Kostenüberdeckung
Die Verzinsung der Kostenüberdeckung wird mit 115 TEUR eingeplant und wird kostenmindernd eingesetzt.
II. Erläuterungen zur Kalkulation der einzelnen Gebührensätze
Im Folgenden werden die einzelnen Gebührensätze und die aktuellen Randbedingungen für
die Kalkulation erläutert.
Hinweis:
Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen.
Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei
Kommastellen.
a) Leerungsgebühr
Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird,
wobei eine Leerung pro Quartal und Grundstück Pflicht ist. Auf die Leerungsgebühr umgelegt werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Entsorgung (Sammeln, Transportieren, Vorbehandeln und Beseitigen) von Restabfall anfallen. Dabei ist die in den unterschiedlich großen Restabfallbehältern bereitgestellte Abfallmenge ein Maß für die Inanspruchnahme der Teilleistung „Restabfallentsorgung“ der Einrichtung Abfallwirtschaft.
Die Kalkulation der Gebührensätze „Leerungsgebühr“ und der Aufschlag auf die Leerungsgebühr aufgrund eines kürzeren Turnus` als 14 Tage wird auf Blatt 5 der Anlage ausgeführt
(Äquivalenzzahlenrechnung).
Die Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sind in 2016 voraussichtlich mit
20.526 TEUR rund 376 TEUR höher als 2015. Der Betrag wird jedoch durch den Vortrag der
ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung um 700 TEUR reduziert.
Abzüglich 479 TEUR für die Einnahmen aus Gebühren für die Sammlung außerhalb der
Touren, sind die auf die Leerungsgebühr umzulegenden Kosten mit 19.348 TEUR für 2016
-2-
um rund 27 TEUR niedriger als für 2015 (19.375 TEUR).
Des Weiteren wird ein teilweise höherer Umlageschlüssel (Behälter- und Leerungszahl)
prognostiziert. So steigt die Zahl der 60-, 240- und 1100-Liter-Behälter, die Zahl der 80- und
120-Liter-Behälter nimmt ab. Demgegenüber nimmt die Zahl der Leerungen bei den 120und 1100-Liter-Behältern ab. Bei 60-, 80- und 240-Liter-Behältern steigt sie an. Durch diese
Sachverhalte verschieben sich die Verhältnisse im System gegenüber 2015. Daher fällt die
Gebührenänderung bei den unterschiedlichen Behältergrößen unterschiedlich hoch aus.
Die folgende Tabelle stellt dieses Ergebnis detailliert dar:
Behältergröße
15/16
Differenz
Behälterzahl
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
15/16
Differenz
Zahl der
Leerungen
300
-20
-800
1.100
180
3.400
12.960
-9.600
23.100
-4.900
Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobennahme
ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit von der jeweiligen Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Degression der Leerungsgebühr herangezogen.
Erst durch diese Rechnung werden die beträchtlichen Dichteunterschiede und damit die
Mengen der zur Entsorgung bereitgestellten Abfälle als Maß für die Inanspruchnahme der
Leistung Restabfallentsorgung berücksichtigt, da aus rechtlichen Gründen wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf (siehe letzte Spalte).
Ergebnisse der repräsentativen Wägung der Behälterinhalte:
AbfallDurchschnittsBehältergröße Durchschnittsgewicht des
gewicht des
Dichte
5/2014
Inhalts 5/2015
Inhalts 5/2014
[kg]
[kg]
[kg/m³]
60-l-Behälter
14,8
247
15,3
Gebühr pro
AbfallDichte
Kilogramm
[EUR/kg]
5/2015
[kg/m³]
255
0,24
80-l-Behälter
18,8
235
20,1
251
0,24
120-l-Behälter
23,4
195
23,1
193
0,24
240-l-Behälter
33,3
139
33,5
140
0,24
1100-l-Behälter
138,6
126
138,4
126
0,24
Aus der Darstellung wird deutlich, dass das mittlere Gewicht des Inhaltes bei allen Behältergrößen außer bei den 120- und 1100-Liter-Restabfallbehältern im Vergleich zum Vorjahr
zunimmt.
Bei den durchschnittlichen Leerzahlen ergeben sich folgende Änderungen:
Behältergröße
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
Du. Leerungszahl
2014
Du. Leerungszahl
2015
(HR Stand Juni)
5
7
12
21
6
8
12
21
30
29
-3-
Der Zuschlag auf die Leerungsgebühr für einen Turnus von kleiner als 14 Tagen wird ebenfalls anhand einer Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 5) ermittelt. Die Höhe des Zuschlags
ändert sich nicht.
Zwischenergebnis Leerungsgebühr
Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte, der
prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren Umlage
der Kosten verringern sich die Gebührensätze unabhängig vom Leerungsturnus bei 120- und
1100-Liter-Restabfallbehältern um 7 Cent bzw. 3 Cent. Die Gebühr für den 60-LiterRestabfallbehälter steigt um 12 Cent, die des 80-Liter-Restabfallbehälters um 32 Cent und
die des 240-Liter-Restabfallbehälters um 6 Cent.
b) Verwertungsgebühr
Die Verwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall, Schrott, Elektro(nik)-altgeräten, Druckerzeugnisabfällen (Kommunalanteil der Blauen
plus
Tonne), Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben Tonne sowie die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die
Bioabfallsammlung über die Biotonne.
Die Berechnung der Verwertungsgebühr wird auf Blatt 6 der Anlage vorgenommen
(Äquivalenzzahlenrechnung).
Die für die Verwertung kalkulierten Kosten für das Jahr 2016 betragen 11.627 TEUR. Hinzu
kommt der Anteil Fixkosten aus der Bioabfallsammlung über die Biotonne.
Aus ausgleichspflichtiger Kostenüberdeckung werden 900 TEUR vorgetragen und 374
TEUR aus Erlösen durch den Wertmarkenverkauf gedeckt. Damit sind auf die Verwertungsgebühr noch 12.816 TEUR umzulegen.
Die Verwertungsgebühr ist eine behälterbezogene Festgebühr. Das ist ein rechtlich anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab.
Dieser Maßstab wird aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität angewendet. Durch den
häufigen Wechsel der Personenzahlen in Leipzig (jährlich über 100.000 Änderungen im Melderegister) wäre ein Personenmaßstab mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand (Datenerfassung, Änderungen der Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung) verbunden.
Dagegen ist die Zahl der auf den Grundstücken befindlichen Restabfallbehälter ein konstanterer Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr.
In der Äquivalenzzahlenrechnung wird durch die Wichtungskennzahl berücksichtigt, wie viele
Nutzer zum 01.06. des Kalkulationsjahres im Durchschnitt an die jeweilige Behältergröße
angeschlossen sind.
So wird über die Zahl der vorhandenen Restabfallbehälter indirekt auf die wahrscheinliche
Zahl der Erzeuger von Abfällen zur Verwertung geschlossen.
Im Vergleich zur letzten Erhebung fand nur für den 60-Liter-Behälter eine leichte Änderung
der auf eine Stelle gerundeten durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter statt (siehe folgende
Tabelle).
Behältergröße
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
durchschnittliche
Nutzerzahl je
Behälter für 2014
(lt. Kalk. für 2015)
durchschnittliche
Nutzerzahl je
Behälter für 2016
HR Stand Juni 2015
1,9
2,4
3,1
2,0
2,4
3,1
-4-
Jahresfestgebühr
je Nutzer 2016
(Durchschnitt vor
der mathematischen Rundung)
18,64 €
18,64 €
18,64 €
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
6,3
30,3
6,3
30,3
18,64 €
18,64 €
Die Wichtungsrechnung auf Blatt 6 der Anlage dient der Gleichbehandlung bezüglich der
Gebührenbelastung aller, da diese Kalkulation dazu führt, dass unabhängig davon, welche
Behältergröße genutzt wird, im Durchschnitt der Pro-Kopf-Anteil an der Verwertungsgebühr
für alle Nutzer gleich ist (siehe letzte Spalte der obigen Tabelle).
Zwischenergebnis Verwertungsgebühr
Die auf die jeweils genutzten Behälter umgelegte auf zwei Stellen gerundete monatliche
Verwertungsgebühr sinkt im Vergleich zur bisher gültigen Verwertungsgebühr abhängig von
der genutzten Behältergröße zwischen 10 Cent und 1,72 Euro pro Monat.
Die Verwertungsgebühr für die 60-Liter-Tonne bleibt gleich.
c) Biotonnenfestgebühr
Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne wird auf
Blatt 6 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung dargestellt.
Die Gesamtkosten für die Bioabfallentsorgung über die Biotonnen steigen gegenüber der
Kalkulation für 2015 um rund 259 TEUR. Der Anstieg der Personalkosten und der Abschreibungen sind dafür die Hauptgründe. Aus der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung für
die Biotonne werden 35 TEUR vorgetragen.
In der Verwertungsgebühr werden die Fixkosten der Bioabfallsammlung von 2.463 TEUR
berücksichtigt. Die variablen Kosten in der Höhe von 1.680 TEUR werden auf die Biotonnenfestgebühr umgelegt.
Diese Verfahrensweise ist höchstrichterlich anerkannt, denn auch Eigenkompostierer haben
die Möglichkeit, sich kurzfristig für die Biotonne zu entscheiden und dafür muss ein Sammelsystem vorgehalten werden.
Zwischenergebnis Biotonnenfestgebühr
Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr ändert sich nicht.
Fazit
Die Leerungsgebühr von 120- und 1100-Liter-Restabfallbehältern sinkt um 7 bzw. 3 Cent
pro Leerung. Die Leerungsgebühr für den 60-Liter-Restabfallbehälter steigt um 12 Cent, die
des 80-Liter-Restabfallbehälters um 32 Cent und die des 240-Liter-Restabfallbehälters um 6
Cent.
Dagegen sinkt für alle Behälterarten die Verwertungsgebühr im Vergleich zu 2015 zwischen
10 Cent und 1,72 Euro pro Monat. Für den 60-Liter-Behälter ändert sie sich nicht.
Bezogen auf die für 2016 hochgerechneten Durchschnittswerte heißt das:
In 2016 nehmen gegenüber 2015 die durchschnittlichen Jahresausgaben pro Nutzer für die
Abfallentsorgung (einschließlich Biotonne) in Abhängigkeit von der Ausstattung mit Abfallbehältern und der Zahl der Leerungen voraussichtlich zwischen 69 Cent und 1,78 Euro ab.
Lediglich Nutzer von 60- und 80-Liter-Behältern haben in 2016 je nach Ausstattung zwischen 70 Cent und 2,13 Euro pro Jahr mehr zu zahlen.
-5-
Verwendete Abkürzungen
BAB
Betriebsabrechnungsbogen
Beh.
Behälter
DSD
Duales System Deutschland
DuDurchschnittlich(e)HR
Hochrechnung
LG
Leerungsgebühr
p. a.
Pro Jahr
Pers.
Personenzahl
PPK
Papier, Pappe, Karton
RA
Restabfall
VG
Verwertungsgebühr
Hinweis
Etwa vier Wochen nach dem Inkrafttreten und ihrer Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt ist die Abfallwirtschaftsgebührensatzung als Druckexemplar erhältlich.
Außerdem kann sie nach dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de
abgerufen werden. Weitere aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten, relevanten Telefonnummern, Ablagestellen
für Weihnachtsbäume, Standorte und –zeiten des Schadstoffmobils, Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und eventuelle Terminänderungen werden ortsüblich, das heißt, über das Amtsblatt, die örtlichen Medien und das
Internet bekannt gegeben.
-6-
Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig
Auf der Grundlage
− des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom
03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146, verk. am 29.03.2014), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Wiederaufbaubegleitgesetzes vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234, verk. am 30.04.2014), rechtsbereinigt
mit Stand vom 09.05.2015,
− der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 26.08.2004
(SächsGVBl. S. 418, verk. am 28.09.2004), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822, verk. am 13.12.2013), rechtsbereinigt mit Stand vom 01.01.2014,
hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 19.11.2015 (DS Nr. V- /15, veröffentlicht im Leipziger
Amtsblatt /15 vom
.2015), folgende Satzung beschlossen:
§ 1 Gebührentatbestand
Die Stadt Leipzig erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2016 erfolgt.
§ 2 Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist
(a) für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr, die Sonderleerungsgebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen, die Biotonnenfestgebühr, den Austausch beschädigter
Abfallbehälter und die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -großcontainern der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer im Sinne dieser Satzung ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, bei Wohnungseigentum die Gesamtheit der Wohnungseigentümer.
Anstelle des Grundstückseigentümers werden zum Gebührenschuldner in der angegebenen Reihenfolge:
- die Erbbauberechtigten
- die Nießbraucher, sofern sie das ganze Grundstück selbst nutzen.
(b) bei der Benutzung von amtlich gekennzeichneten Restabfall- und Gartenabfallsäcken der Erwerber,
(c) bei der Nutzung der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Gartenabfall der Abfallbesitzer,
(d) bei der Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten der Auftraggeber und
(e) bei der Beseitigung von Autowracks der Fahrzeughalter.
(2) Mehrere Gebührenschuldner eines Grundstücks sind Gesamtschuldner.
(3) Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohnungseigentum stehen, werden die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid wird dem von der Gemeinschaft
bestellten Verwalter bekannt gegeben.
§ 3 Gebührenpflicht
(1) Die Gebührenpflicht entsteht ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss an die kommunale
Abfallentsorgung folgenden Monats. Ein Anschluss ist dann erfolgt, wenn Abfallbehälter aufgestellt
sind und die turnusmäßige Abfallentsorgung begonnen hat.
(2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung endet. Das Ende der Gebührenpflicht setzt voraus, dass der Anschlusspflichtige die Abmeldung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig einen Monat im Voraus schriftlich
vorgenommen hat.
(3) Ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung durch fehlenden Zugang gehindert, Behälter trotz Abmeldung
abholen zu können, bleibt die Gebührenpflicht bis zum Vollzug der Abholung bestehen.
(4) Wechselt im laufenden Kalenderjahr der Anschlusspflichtige, unterliegt der nunmehr Anschlusspflichtige als Gebührenschuldner im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe a dieser Satzung der Gebührenpflicht von dem Monat an, der auf das Ende der Gebührenpflicht des bisherigen Anschlusspflichtigen fällt.
-1-
(5) Für saisonal genutzte Grundstücke kann auf schriftlichen Antrag der Anschluss an die städtische
Abfallentsorgung für das erste und vierte oder das zweite und dritte Quartal unterbrochen werden.
Für diese Zeiträume wird ebenfalls die Gebührenpflicht unterbrochen und es besteht seitens des Gebührenschuldners kein Recht, Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu benutzen.
§ 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld
(1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall, die Biotonnengebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und/oder Behälterüberfüllungen entsteht die Gebührenschuld jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums, soweit diese Satzung nichts
anderes bestimmt.
(2) Bei Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres beginnt der Erhebungszeitraum ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss folgenden Monats.
(3) Endet der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung vor Ablauf eines Kalenderjahres, endet die
Gebührenschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallbehälter eingezogen wurden. Die Abmeldefrist nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig beträgt einen Monat.
(4) Änderungen der Größe oder Zahl der Abfallbehälter, die bis zum 15. eines Monats vorgenommen
worden sind, werden zum 01. dieses Monats gebührenwirksam. Ab dem 16. des Monats erfolgte Behälteränderungen werden zum Beginn des Folgemonats gebührenwirksam.
(5) Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall und die Biotonnengebühr sind Vorauszahlungen zu leisten, welche durch Bescheid für ein Grundstück festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen werden in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und
zum 15. November des Kalenderjahres fällig.
(6) Erfolgt der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres, sind Vorauszahlungen erstmals in dem auf den Anschluss folgenden Monat zu leisten.
(7) Die Höhe der Vorauszahlung für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr und die Biotonnengebühr bestimmt sich wie folgt:
1. Verwertungsgebühr
Anzahl der am Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter zum 01.01.2016 multipliziert mit dem
Gebührensatz für die Verwertungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1.
2. Leerungsgebühr
Anzahl der Leerungen der Restabfallbehälter im Jahr 2015 multipliziert mit der Leerungsgebühr gemäß § 5 Absatz 2 bzw. Absatz 3. Fanden im Vorjahr keine Leerungen oder weniger als die Pflichtleerungen statt, wird die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen zum Ansatz gebracht. Stichtag für
die genutzte Behältergröße ist der 01.01.2016.
3. Biotonnenfestgebühr
Anzahl der am Grundstück vorhandenen Biotonnen zum 01.01.2016 multipliziert mit dem Gebührensatz gemäß § 5 Absatz 10.
4. Liegen keine Vorjahresdaten vor, werden die Zahl der aktuell aufgestellten Restabfallbehälter und
Biotonnen sowie die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der
Stadt Leipzig für die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlung angesetzt.
5. Die im Jahr 2016 tatsächlich entstandene Gebührenschuld (Verwertungsgebühr, Leerungsgebühr,
Nebenablagerungen, Behälterüberfüllungen und Biotonnenfestgebühr) wird im Jahresgebührenbescheid zu Beginn des Jahres 2017 endgültig festgesetzt. Sich daraus ergebende Guthaben oder
Nachforderungen werden auf dem Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2017 ausgewiesen und mit
den Abschlagszahlungen verrechnet.
6. Sollen dem Gebührenpflichtigen etwaige Guthaben ausgezahlt werden, ist dies der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, mit der entsprechenden Bankverbindung bis zum 31.10.2016 mitzuteilen.
(8) Die Gebührenschuld für die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -containern entsteht jeweils
am Ende des Monats, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden und wird 14 Tage nach
Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(9) Für die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Abfallbehältern ist der
Erhebungszeitraum das Kalenderquartal. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am letzten Tag des
Quartals. Diese Gebühren werden jeweils zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden übernächsten Monats fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15. November).
-2-
(10) Für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf der
entsprechenden Wertmarke und wird sofort fällig. Die Wertmarke ist bei der Abholung von Sperrmüll
auszuhändigen, bei der Abholung von Elektrogeräten am abzuholenden Gerät anzubringen.
(11) Die Gebührenschuld für den Austausch von defekten Abfallbehältern entsteht mit dem Austausch
durch die Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides
fällig.
(12) Die Gebührenschuld für Autowracks entsteht mit der Entsorgung der Autowracks durch die Stadt
und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig.
(13) Bei Erwerb eines amtlich gekennzeichneten Garten- und Restabfallsackes oder der Wertmarken zur
Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf und wird
sofort fällig.
§ 5 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Gebühren erhoben:
(1) Verwertungsgebühr
Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall, Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der „Gelben
Tonne plus“ sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die
Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne.
Die Verwertungsgebühr wird behälterbezogen für ein Grundstück erhoben. Bei deren Kalkulation wird
die zum Stichtag 01.06. des Vorjahres an die jeweilige Behältergröße durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt.
Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat bei einem
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
3,06 EUR
3,76 EUR
4,81 EUR
9,83 EUR
47,05 EUR
(2) Leerungsgebühr Restabfall für den 14-täglichen Turnus
Die Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung im 14-täglichen Turnus,
den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie wird nach der
Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben.
Die Gebühr für die Leerung eines gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
3,65 EUR
4,80 EUR
5,51 EUR
8,00 EUR
33,03 EUR
(3) Leerungsgebühr Restabfall bei einem verkürzten Turnus gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig
Die erhöhte Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung, den Transport
und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie berücksichtigt außerdem
den zusätzlichen Aufwand für die Leerung in einem Turnus kürzer als 14-täglich.
Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben.
Die Gebühr für die Leerung eines im verkürzten Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro
Leerung für einen
-3-
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
4,59 EUR
5,74 EUR
6,46 EUR
8,94 EUR
34,92 EUR
(4) Mindestgebühr
Mindestens wird pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung nach Absatz 2 abgerechnet.
Das gilt selbst dann, wenn entgegen der Festlegung einer Pflichtleerung im § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde.
Werden mehrere Behältergrößen auf einem Grundstück genutzt, richtet sich die Höhe der Mindestgebühr nach dem kleinsten für das Grundstück angemeldeten Behälter.
Bestand der Anschluss nicht das komplette Jahr, wird die Mindestgebühr nur für die Quartale angerechnet, für die ein Anschluss während des gesamten Quartals bestand.
(5) Sonderleerung Restabfall
Die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters beträgt pro Leerung
für einen
60-l-Restabfallbehälter
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
240-l-Restabfallbehälter
1100-l-Restabfallbehälter
8,38 EUR
9,53 EUR
10,24 EUR
12,73 EUR
39,84 EUR
Diese Gebührensätze finden auch Anwendung, wenn Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und Biotonnen
die ordnungsgemäße Verwertung verhindern.
(6) Restabfallsack
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack beträgt 4,00 EUR.
(7) Nebenablagerungen
Für Abfälle, die entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig neben
den Abfallbehältern abgelagert werden, wird die Gebühr von 7,20 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit
berechnet.
(8) Überfüllungen
Lassen sich die Restabfallbehälter entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der
Stadt Leipzig nicht vollständig schließen, liegt eine Behälterüberfüllung vor. Für diese wird je überfüllten Restabfallbehälter die Gebühr von 3,65 EUR berechnet.
Ist das Abräumen der Überfüllung nötig, um den Behälter leeren zu können, wird die Gebühr von
7,20 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet.
(9) Abfallpressen und Abfallcontainer
Bei Abfallpressen und -containern werden für die Gestellung bzw. die Leerung folgende Gebühren
erhoben:
Größe
5-m³-Abfallgroßcontainer
7-m³-Abfallgroßcontainer
10-m³-Abfallgroßcontainer
10-m³-Abfallpresse
20-m³-Abfallpresse
24-m³-Abfallpresse
Mietgebühr
pro Monat
11,81 EUR
25,33 EUR
25,44 EUR
227,56 EUR
283,50 EUR
316,87 EUR
Transportgebühr zur
Behandlungsanlage
Cröbern
110,00 EUR
110,00 EUR
110,00 EUR
125,00 EUR
125,00 EUR
125,00 EUR
Entsorgungskosten
pro Entleerung
Entsprechend
Bescheid der
Entsorgungsanlage
Die Mietgebühr fällt nur an, wenn stadteigene Abfallpressen oder Abfallgroßcontainer zum Einsatz
kommen.
-4-
(10) Biotonnenfestgebühr
Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat für eine
60-l-Biotonne
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
1,97 EUR
3,93 EUR
7,86 EUR
(11) Sonderleerung Biotonne
Die Gebühr für eine gelegentliche zusätzliche Leerung einer Biotonne beträgt pro Leerung für eine
60-l-Biotonne
7,54 EUR
8,44 EUR
120-l-Biotonne
240-l-Biotonne
10,26 EUR
(12) Gartenabfallsack
Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 100-Liter-Gartenabfallsack beträgt 3,00 EUR.
(13) Gartenabfall
Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig beträgt
0,50 EUR pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke.
(14) Sperrmüll
Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll bei Bereitstellung vor dem
Grundstück beträgt 21,00 EUR in Form einer Wertmarke. Wird der Transport aus der Wohnung bzw.
aus dem Grundstück in Anspruch genommen, wird zusätzlich eine Wertmarke zu 21,00 EUR fällig.
(15) Elektrogeräte
Die Gebühr für die Abholung von Elektrogeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner,
Schleuder, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät,
Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00 EUR in Form einer Wertmarke.
(16) Beschädigte Abfallbehälter
Die Gebühr für den Ersatz von durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigten leeren Abfallbehältern
beträgt für einen
60-l-Restabfallbehälter
78,99 EUR
78,99 EUR
80-l-Restabfallbehälter
120-l-Restabfallbehälter
78,99 EUR
240-l-Restabfallbehälter
81,89 EUR
1100-l-Restabfallbehälter
260,87 EUR
(17) Autowracks
Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 EUR. Bei
einem widerrechtlich abgestellten Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 EUR für die Entsorgung
erhoben.
(18) Die Säcke bzw. Wertmarken laut Absatz 6, 12, 13, 14 und 15 sind an der Kasse der Stadtreinigung
in der Geithainer Straße 60 und in den Bürgerämtern erhältlich. Weitere Verkaufsstellen werden jährlich im Leipziger Amtsblatt bekannt gegeben.
§ 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht
(1) Jeder Wechsel des Gebührenschuldners ist der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, vom vorherigen
und vom neuen Gebührenschuldner ist gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung innerhalb eines Monats nach dem Wechsel schriftlich anzuzeigen und mit Grundbuchauszügen zu belegen.
(2) Änderungen der Anschrift des Gebührenschuldners und der Bankverbindung, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, sind der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.
(3) Die Gebührenschuldner müssen auf Verlangen der Stadt die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich erteilen.
§ 7 Ordnungswidrigkeiten
Gemäß § 124 Absatz 1 der SächsGemO können Verstöße gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit
verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden.
-5-
Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 seiner
Auskunftspflicht nicht nachkommt.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Leipzig, am
2015
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
-6-
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 1
A
1
B
C
D
E
F
G
H
Sperrmüll
Schadstoffe
Druckerzeugnisse
Biotonne
Gesamt
Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Abfallwirtschaft 2016
2
Restabfall
Gartenabfall
3
4 Kalkulation 2015
20.150.150 €
1.183.200 €
7.944.200 €
671.750 €
2.029.100 €
3.919.000 €
35.897.400 €
376.150 €
137.500 €
-207.800 €
-850 €
-130.200 €
258.850 €
433.650 €
6 Summe als Ansatz für 2016
20.526.300 €
7 Ausgleich Kostenunterdeckung / Kostenüberdeckung
700.000 €
19.826.300 €
8 Auf Gebühren umzulegende Kosten 2016
Leerungsgebühr
9
10
11
Umzulegende Kosten Restabfall
12
davon extra Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren
auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten
13
14
davon Kosten 14-täglicher Turnus
15
davon Aufschlag für öfter als 14-täglich Turnus
16
17
Umzulegende Kosten Verwertung
18
davon extra Gebühren für Wertmarken
19
Zuschlag Fixkosten Biotonne
damit auf Verwertungsgebühr umzulegende Kosten
20
21
22
Umzulegende Gesamtkosten Biotonne
davon direkt auf Biotonne umzulegende Kosten
23
24
25
Insgesamt umzulegende Kosten
26
27
1.320.700 €
7.736.400 €
670.900 €
900.000 €
1.898.900 €
4.177.850 €
35.000 €
36.331.050 €
1.635.000 €
4.142.850 €
34.696.050 €
5 Kostenänderungen zwischen 01.01.15 und 31.12.16
br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Gesamtkosten
10.726.900 €
Verwertungsgebühr
19.826.300 €
478.500 €
19.347.800 €
18.797.800 €
550.000 €
(Blatt 7)
(Blatt 5)
10.726.900 €
373.850 €
2.463.000 €
12.816.050 €
(Blatt 9)
Hochrechnung
(Blatt 6)
4.142.850 €
1.679.850 €
(Blatt 6)
(Blatt 6)
34.696.050 €
(Blatt 7)
Biotonnengebühr
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 2
A
1
2
B
E
F
voraussichtliche
Kosten laut Kalk.
2015 [€]
voraussichtliche
Kosten 2016 [€]
voraussichtliche
Kostenänderunge
n 2015 bis 2016
[€]
Eckwerte Kostenrechnung 2016 Details der Änderungen
Kosten laut
Nachkalkulation
2014 [€]
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
C
1. Materialkosten
19.974.105
19.713.450
20.127.050
413.600
1.685.031
1.809.200
1.763.500
-45.700
15.602.824
15.205.350
15.649.650
444.300
2.686.250
2.698.900
2.713.900
15.000
9.217.426
1.934.194
688.033
9.705.150
2.262.600
783.850
10.003.450
2.239.900
819.950
298.300
-22.700
36.100
653.860
725.000
710.250
-14.750
32.467.618
33.190.050
33.900.600
710.550
3.059.480
1.039.158
3.456.050
1.146.850
3.693.450
1.246.050
237.400
99.200
36.566.256
37.792.950
38.840.100
1.047.150
1.857.794
151.400
1.809.500
86.050
2.393.100
115.950
583.600
29.900
34.557.062
35.897.400
36.331.050
433.650
davon
1.1. Material
1.2. Entsorgungskosten
1.3. Finanzierung Druckerzeugnisse (75% von PPK)
2. Personalkosten
3. Abschreibungen
4. Sonstige betriebliche Kosten
z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an SV
5. Kalkulatorische Zinsen
6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten
7. Umlage Gemeinkostenstellen
8. Interne Leistungsverrechnung
9. Zwischensumme Kosten / Umlagen
10. Kostenmindernde Erlöse
11. Verzinsung Kostenüberdeckung
12. Gesamtkosten
br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Details
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 3
A
1
B
C
D
E
Eckwerte Kostenrechnung 2016
F
G
Behälter- und Leerungszahlen
2
3 Anzahl Behälter Restabfall
Behältergröße
Ist
12/2014
Ist
Juni 2015
Ansatz 2016 davon häufiger
als im 14täglichen
Turnus
4
5
60 l
1.597
1.779
1.900
5
6
80 l
13.071
13.102
13.100
10
7
120 l
40.252
40.153
39.700
800
8
240 l
33.161
34.218
34.300
2.800
9
1100 l
10.077
10.224
10.300
3.800
Summe
98.158
99.476
99.300
7.415
10
11
12 Anzahl der Leerungen Restabfall
Behältergröße
Ist 12/2014
HR 2015 Mittlere LZ HR- Ansatz 2016
Stand Juni
2015
(Beh.zahl x LZ)
gerundet
Stand Juni
13
14
60 l
8.317
10.397
6
11.400
15
80 l
97.070
99.449
8
104.800
16
120 l
472.732
472.029
12
476.400
17
240 l
702.731
728.995
21
720.300
18
1100 l
298.939
297.156
29
298.700
19
Summe
1.579.789
1.608.026
1.611.600
20
21 Anzahl Biotonnen Haushaltungen
Behältergröße
Ist 12/2014
22
Ist
Juni 2015
Ansatz 2016
23
60 l
0
270
400
24
120 l
20.635
20.741
20.800
25
240 l
6.655
7.024
7.300
26
Summe
27.290
28.035
28.500
27
br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Behälterprognose
HR = Hochrechnung
LZ = Leerungszahl
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 4
A
1
B
Eckwerte Kostenrechnung 2016
C
D
Mengenentwicklung
2
Ist 2014 [t]
3 Abfallarten
4
Restabfall aus Haushaltungen + gewerbliche Abfälle
5 (gemeinsam gesammelt und transportiert)
6
7
8
9
10
11
12
13
14
Gewerbliche Restabfälle
(gesondert gesammelt und transportiert)
Summe Restabfall Haushaltungen/Gewerbe
Sperrmüll
Holz aus Sperrmüll
Summe
Schadstoffe
Druckerzeugnissabfälle
15 (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne)
16
17 Biotonne aus Haushaltungen
18
19 Gartenabfälle aus Haushalten
br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Mengen
Ansatz
Kalkulation für
2015 [t]
Prognose
2016 [t]
78.312
77.710
79.000
1.207
1.200
1.200
79.519
78.910
80.200
12.318
7.474
19.792
12.000
7.000
19.000
13.000
9.000
22.000
397
400
400
17.915
18.000
18.100
18.805
18.300
20.000
13.143
12.500
13.500
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 5
A
1
2
3
4
5
B
C
D
E
F
G
H
I
J
K
Kalkulation Leerungsgebühr für 2016
Auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten Restabfallentsorgung 14-täglich
Behälter
Behälter- Durchschnitt- Leerungszahl
anzahl
liche LZ HR Prognose für
Prognose
2015
2016
Durchschnittsmasse des
Inhalts [kg]
Ist 2015
Wichtungskennzahl
6
15,3
7
6
60-l-Behälter 1.900
11.400
0,66
20,1
8
8
80-l-Behälter 13.100
104.800
0,87
23,1
9
12
120-l-Behälter 39.700
476.400
1,00
33,5
10 240-l-Behälter 34.300
21
720.300
1,45
138,4
11 1.100-l-Behälter 10.300
29
298.700
5,99
12
Summe 99.300
1.611.600
13
Quot. H4/G12
14
15
16
17 Aufschlag auf Leerungsgebühr für Leerung öfter als 14-täglich
18
Behälter
19
20
60-l-Behälter
21
80-l-Behälter
22 120-l-Behälter
23 240-l-Behälter
24 1.100-l-Behälter
25
Summe
26
27
Behälter- LZ HR 2015
anzahl
Prognose
52
5
52
10
52
800
52
2.800
52
3.800
7.415
br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Kalk. Leerungsgebühr
Leerungszahl
Prognose für
2016
260
520
41.600
145.600
197.600
Wichtungskennzahl
1,00
1,00
1,00
1,00
2,00
Quot. G 17/F 25
18.797.800 €
normierte
Leerungszahl
7.551
91.190
476.400
1.044.591
1.789.614
3.409.345
5,51 €
3,65 €
4,80 €
5,51 €
8,00 €
33,03 €
LG 2015
Änderung Änderung
15/16 pro
15/16
Leerung
[%]
pro
Leerung
0,12 €
3,53 €
0,32 €
4,48 €
5,58 € - 0,07 €
0,06 €
7,94 €
33,06 € - 0,03 €
3,5
7,1
-1,2
0,7
-0,1
550.000 €
normierte
Aufschlag
Leerungszahl pro Leerung
260
520
41.600
145.600
395.200
583.180
0,94 €
LG 2016
gerundet
0,94 €
0,94 €
0,94 €
0,94 €
1,89 €
LG Leerung
öfter als
14-täglich
4,59 €
5,74 €
6,46 €
8,94 €
34,92 €
LG = Leerungsgebühr
HR = Hochrechnung
LZ = Leerungszahl
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 6
A
1
B
C
2
3 Kosten Verwertung ohne Festgebühr Biotonne
4
5
6
E
F
normierte
Behälterzahl
VG pro Jahr
G
H
I
K
Änderung
15/16 pro
Monat
Änderung
15/16 pro
Monat %
12.816.050
Kalkulation Verwertungsgebühr
Behälter
7
8
9
10
11
12
13
D
Kalkulation Verwertungs- und Biotonnenfestgebühr für 2016
RA-Behälterzahl
Prognose
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1.100-l-Behälter
Summe
Durchschnitt-liche
Nutzerzahl
Wichtungskennzahl
(Pers/Beh.)
2,0
2,4
3,1
6,3
30,3
0,64
0,78
1,00
2,04
9,77
1.900
13.100
39.700
34.300
10.300
99.300
Quot. C3/E13
14
15
16
17 Kalkulation Biotonnenfestgebühr
18
19 Auf Biotonne umzulegende Kosten
20
21
Behältergröße
22
23
60-l-Biotonne
24
120-l-Biotonne
25
240-l-Biotonne
26
Summe
27
28 VG = Verwertungsgebühr
Behälterzahl
Prognose
Biotonnen
400
20.800
7.300
28.500
br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Kalk. Abf.VG und Bio
1.207
10.226
39.700
70.038
100.641
221.813
VG 2016 pro VG 2015 pro
Monat
Monat
gerundet
36,72 €
45,10 €
57,78 €
117,98 €
564,55 €
3,06 €
3,76 €
4,81 €
9,83 €
47,05 €
Festgebühr
2016 pro
Monat
gerundet
1,97 €
3,93 €
7,86 €
Festgebühr
2015 pro
Monat
3,06 €
3,86 €
4,99 €
10,14 €
48,77 €
-
- €
0,10 €
0,18 €
0,31 €
1,72 €
57,78 €
1.679.850 €
Wichtungskennzahl
(Volumen)
0,50
1,00
2,00
Quot. C19/D26
normierte
Behälterzahl
200
20.800
14.600
35.600
47,19 €
Festgebühr
2016 pro Jahr
23,59 €
47,19 €
94,37 €
1,97 €
3,93 €
7,86 €
Änderung
15/16 pro
Monat
-
€
€
€
Änderung
15/16
in %
0,0
0,0
0,0
0,0
-2,6
-3,6
-3,1
-3,5
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 7
A
1
B
C
D
E
F
Behälterzahl für
LG
Behälterzahl für
VG
Biotonnen Stück
G
H
I
Einnahmen gesamt in 2016
2
3
Kosten 2016
(Einsatz Rückstellung berücksichtigt)
34.696.050 €
4
5 1. Einnahmen über Touren
6
Einnahmen aus Leerungs- und
Verwertungs- und Biotonnengebühr
7
Behälter
8
9
10
11
12
13
14
15
16
Behälter
Leerungen
Stück
60-l-Behälter
80-l-Behälter
120-l-Behälter
240-l-Behälter
1100-l-Behälter
Gesamt
Behälter
17
18
60-l-Behälter
19
80-l-Behälter
20
120-l-Behälter
21
240-l-Behälter
22
1100-l-Behälter
23
Gesamt
24
25 2. Einnahmen über Sondertouren
Pressen, Container, Sondertouren
26
27
28 3. Einnahmen über Wertmarken
29
30 Gesamteinnahmen 2016
br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Einnahmen
11.400
104.800
476.400
720.300
298.700
1.611.600
s. Blatt 5
LG
1.900
13.100
39.700
34.300
10.300
99.300
s. Blatt 6
VG pro Jahr
3,65 €
4,80 €
5,51 €
8,00 €
33,03 €
36,72 €
45,10 €
57,78 €
117,98 €
564,55 €
1.900
13.100
39.700
34.300
10.300
99.300
s. Blatt 6
Biotonnenfestgebühr pro
Jahr
23,59 €
47,19 €
94,37 €
400
0
20.800
7.300
0
28.100
Summe
Einnahmen LG
41.631,34 €
502.783,98 €
2.626.683,97 €
5.759.467,25 €
9.867.233,46 €
18.797.800,00 €
478.500 €
373.850 € s. Blatt 9
34.696.050 €
Dif. B3-B30 0,00 €
Summe
Summe Einnahmen
Einnahmen
VG
Zuschlag mehr
als 14-täglich
245,21 €
69.762,96 €
490,41 €
590.869,70 €
39.233,17 €
2.293.809,05 €
137.316,09 €
4.046.717,54 €
372.715,11 €
5.814.890,75 €
550.000,00 €
12.816.050,00 €
Summe
Gesamt
Einnahmen
Biotonnengebühr
9.437,36 €
121.076,86 €
1.094.144,10 €
981.485,39 €
5.941.211,59 €
688.927,25 €
10.632.428,13 €
16.054.839,32 €
1.679.850,00 €
33.843.700,00 €
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 8
A
1
B
C
D
E
F
Miete pro
Tag
Miete pro
Monat
Sondergebühren Abfallgroßcontainer und Abfallpressen für 2016
2
3 Mietgebühr
Behälterart und -größe
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
Abschreibung
auf Wiederbeschaffungszeitwert
Zinsen
pro Jahr
Kosten
pro Jahr
Abfallgroßcontainer
5 m³
7 m³
10 m³
Abfallpressen
10 m³
20 m³
24 m³
Transportgebühr
Bezeichnung
15,75 €
31,71 €
33,36 €
141,78 €
304,01 €
305,27 €
0,39 €
0,84 €
0,85 €
11,81 €
25,33 €
25,44 €
2.434,80 €
3.024,03 €
3.406,38 €
295,87 €
378,00 €
396,11 €
2.730,67 €
3.402,03 €
3.802,49 €
7,59 €
9,45 €
10,56 €
227,56 €
283,50 €
316,87 €
Abroller
Personalausgaben (1 Fahrer)
Kalkulatorische Kosten
Abschreibung
Verzinsung
Fahrzeugkosten
Kraftstoffe
Instandhaltungskosten
Materialkosten
sonstige Kfz-Kosten (Steuer/Versicherung)
Schutzbekleidung
Verwaltungsgemeinkosten
Betriebsgemeinkosten
Gesamtkosten/Jahr
Einsatzstunden/Jahr
Gebühr je Einsatzstunde
Gebühr pro Abfuhr (bei Einsatzzeit 1,5 h)
Gebühr pro Abfuhr (gerundet)
(Prognose Blatt 1, Zelle C 12 auf der Grundlage des BAB)
br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Sondergeb. Pressen
126,03 €
272,30 €
271,91 €
Absetzer
46.569 €
46.569 €
22.295 €
3.921 €
20.884 €
3.691 €
16.050 €
12.758 €
8.796 €
1.493 €
121 €
9.435 €
5.202 €
126.640 €
1.500
84 €
127 €
125 €
9.083 €
8.072 €
5.876 €
1.346 €
121 €
9.435 €
5.202 €
110.279 €
1.500
74 €
110 €
110 €
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 9
A
1
B
C
D
Leerungs- bzw.
50% Aufschlag
Gebühr
Sondergebühren in 2016
2 Nebenablagerung / Überfüllung / Restabfallsack
Abrechnungseinheit
Entsorgungsgebühr
3
4
Nebenablagerung je 80-Liter-Einheit
4,80 €
5
abzuräumende Überfüllung je 80-Liter-Einheit
4,80 €
6
Überfüllung je überfüllten Restabfallbehälter
7
Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack
8
Amtlich gekennzeichneter 100-Liter-Gartenabfallsack
9
10 Sonderleerungen Restabfall
Leerungsgebühr im
Normalturnus
Behälter
11
12
13
14
15
16
17
18 Sonderleerungen Biotonne
60-Liter-Behälter
80-Liter-Behälter
120-Liter-Behälter
240-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
Behälter
19
20
60-Liter-Behälter
21
120-Liter-Behälter
22
240-Liter-Behälter
23
24 Austausch defekter leerer Abfallbehälter
Behälter
25
26
60-Liter-Behälter
27
80-Liter-Behälter
28
120-Liter-Behälter
29
240-Liter-Behälter
1.100-Liter-Behälter
30
31
32 Gebühreneinnahmen über Wertmarken
33
Art
34
Sperrmüllwertmarke (für Abholung bzw. Transport)
35
Elektrogerätewertmarke
36
Gartenabfallwertmarke
37
Gartenabfallsack
38
Summe Einnahmen
br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Sondergebühren
3,65 €
4,80 €
5,51 €
8,00 €
33,03 €
Leerungsgebühr im
Normalturnus
2,40 €
2,40 €
Aufschlag
4,73 €
4,73 €
4,73 €
4,73 €
6,81 €
Aufschlag
0,91 €
1,81 €
3,63 €
6,63 €
6,63 €
6,63 €
Behälterkosten
(brutto)
24,39 €
24,39 €
24,39 €
27,29 €
206,27 €
Transport- und
Codierkosten
54,60 €
54,60 €
54,60 €
54,60 €
54,60 €
Stück
5.300
1.000
500.000
850
7,20 €
7,20 €
3,65 €
4,00 €
3,00 €
Gebühr
Sonderleerung
Restabfall
8,38 €
9,53 €
10,24 €
12,73 €
39,84 €
Gebühr
Sonderleerung
Biotonne
7,54 €
8,44 €
10,26 €
Austauschgebühr
78,99 €
78,99 €
78,99 €
81,89 €
260,87 €
Betrag
Einnahmen in Euro
111.300,00 €
21,00 €
10.000,00 €
10,00 €
0,50 €
250.000,00 €
3,00 €
2.550,00 €
373.850,00 €
Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 10
Gebührenvergleich 2015 / 2016
(Basis: Leipziger Durchschnittswerte)
70,00 €
60,00 €
Ausgaben pro Kopf und Jahr
50,00 €
40,00 €
30,00 €
20,00 €
10,00 €
- €
1100-l-Behälter
240-l-Behälter
120-l-Behälter
120-l-Behälter
80-l-Behälter
80-l-Behälter
60-l-Behälter
60-l-Behälter
mit Biotonne
mit Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
mit Biotonne
ohne Biotonne
2015
58,27 €
60,75 €
56,13 €
40,92 €
52,02 €
32,37 €
41,06 €
28,62 €
2016
56,49 €
60,06 €
55,18 €
39,96 €
53,99 €
34,50 €
41,76 €
29,76 €
Änderung zu 2015
-1,78 €
-0,69 €
-0,95 €
-0,96 €
1,97 €
2,13 €
0,70 €
1,14 €
Ausstattung
br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Vergleich 15-16