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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037328.pdf
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431 kB
Erstellt
26.08.15, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 08:03

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01778 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ortschaftsrat Miltitz Information zur Kenntnis Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Ortschaftsrat Liebertwolkwitz Information zur Kenntnis Betriebsausschuss Stadtreinigung Vorberatung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Ortschaftsrat Burghausen Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Holzhausen Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Plaußig Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Engelsdorf Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Lindenthal Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Mölkau Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Rückmarsdorf Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Seehausen Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Wiederitzsch Ratsversammlung Information zur Kenntnis 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2016 Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.635.000 EUR wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2016 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung DS-00508/14 vom 20.11.2014 wird aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Begründung siehe Anlage Anlagen: – Begründung Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 – Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 – Anlage Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 19.11.2015 zu 19.12 Abfallwirtschaftsgebührensatzung, gültig ab 01.01.2016 Vorlage: VI-DS-01778 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Abfallwirtschaftsgebührensatzung. 2. Der Ausgleich aus Kostenüberdeckung in Höhe von 1.635.000 EUR wird beschlossen. 3. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 01.01.2016 in Kraft. 4. Der Beschluss der Ratsversammlung DS-00508/14 vom 20.11.2014 wird aufgehoben. Abstimmungsergebnis: 63/1/0 Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 20. November 2015 Seite: 1/1 Begründung Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig, gültig ab 01.01.2016 Der Grund für die Neufassung der Abfallwirtschaftsgebührensatzung ist die Neukalkulation der Gebührensätze durch Kosten- und Mengenänderungen sowie Leerungs- und Behälterzahländerungen in der Abfallentsorgung. In den folgenden Abschnitten wird detailliert auf die Änderungen der einzelnen Gebührensätze eingegangen. Die vollständige Gebührenkalkulation ist als Anlage der Abfallwirtschaftsgebührensatzung beigefügt. I. Erläuterungen zu den einzelnen Kostenblöcken der Gebührenkalkulation Die Grundlage für die Gebührenkalkulation sind die voraussichtlichen Kosten im Jahr 2016. Sie werden ermittelt aus der Summe der Kosten lt. Nachkalkulation für 2014 und den zwischen dem 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 prognostizierten Kostenänderungen. Die ansatzfähigen Kosten der Abfallwirtschaft lt. Nachkalkulation (NK) 2014 bzw. lt. Vorkalkulation (VK) 2015 und 2016 entwickelten sich wie folgt: Angaben in TEUR 2014 (NK) 2015 (VK) 2016 (VK) Gesamtkosten 34.557 35.897 36.331 Die Kosten für die Abfallwirtschaft steigen voraussichtlich im Jahr 2016 gegenüber der Vorkalkulation für das Jahr 2015 um 433 TEUR. Das entspricht einer Erhöhung um 1,2 %. Zum 01.01.2015 betrugen die verbleibenden ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckungen 5.661 TEUR. Auf die Gebührenkalkulation 2015 wurden 1.029 TEUR und auf die Gebührenkalkulation 2016 1.635 TEUR vorgetragen (siehe Blatt 1 der Anlage). Dieser Betrag mindert die auf die Gebühren umzulegenden Kosten. Im Folgenden werden die Kostenblöcke erläutert, in denen sich die Ansätze gegenüber 2015 wesentlich ändern. Die vollständige Übersicht zeigt Blatt 2 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Die verwendeten Gliederungsnummern stimmen mit denen auf Blatt 2 der Anlage überein. 1. Materialkosten Die voraussichtlichen ansatzfähigen Materialkosten erhöhen sich im Jahr 2016 gegenüber 2015 um 413 TEUR. Das wird hauptsächlich durch höhere Entsorgungsaufwendungen (+444 TEUR) für steigende Abfallmengen aufgrund der positiven Einwohnerentwicklung in der Stadt Leipzig verursacht. Gegenläufig entwickeln sich die Kosten für Material. 2. Personalkosten Die Personalkosten erhöhen sich in 2016 um 298 TEUR. Es wird für 2016 mit 2,5% Tariferhöhung gerechnet. Durch Optimierung von Prozessen bleibt trotz Erhöhung der Leistung (Alttextilsammlung) die Anzahl der Mitarbeiter konstant. 3. Abschreibungen Die geplanten Abschreibungen bewegen sich auf dem Niveau von 2015. Daran zeigt sich, dass durch kontinuierliche Investitionen eine permanente Erneuerung des Fuhrparkes und der Technik stattfindet. -1- Zum realen Vermögenserhalt erfolgt die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte. Diese Möglichkeit, die das Sächsische Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) bietet, wird seit dem Jahr 2012 für die Kalkulation genutzt. Gegenüber der Kalkulation mit Anschaffungs- und Herstellungskosten ergibt sich für 2016 ein Mehrertrag von 253 TEUR, der einem Sonderposten für den Gebührenausgleich von Investitionen zugeführt wird. 5. Kalkulatorische Zinsen Die kalkulatorischen Zinsen sinken um 15 TEUR. Für das Jahr 2016 ist ein kalkulatorischer Zinssatz von 5 % vorgesehen (DS-00332/14). 7. / 8. Umlage Gemeinkostenstellen / interne Leistungsverrechnung Gegenüber 2015 erhöht sich die Umlage der Gemeinkostenstellen um 237 TEUR. Wesentlicher Grund sind die erwarteten Tariferhöhungen von Mitarbeitern in den umlagefinanzierten Bereichen (Verwaltung, Technik) sowie der weitere Ausbau des Behälterservices / wäsche. 10. Kostenmindernde Erlöse Die kostenmindernden Erlöse steigen voraussichtlich um 583 TEUR, da die erwarteten Verwertungserlöse für Alttextilien nunmehr für das gesamte Kalenderjahr berücksichtigt worden sind. 11. Verzinsung der Kostenüberdeckung Die Verzinsung der Kostenüberdeckung wird mit 115 TEUR eingeplant und wird kostenmindernd eingesetzt. II. Erläuterungen zur Kalkulation der einzelnen Gebührensätze Im Folgenden werden die einzelnen Gebührensätze und die aktuellen Randbedingungen für die Kalkulation erläutert. Hinweis: Alle Berechnungen werden im EDV-System mit der größten Genauigkeit vorgenommen. Differenzen in den beiliegenden Übersichten entstehen durch die Rundungen auf zwei Kommastellen. a) Leerungsgebühr Die Leerungsgebühr ist nur zu zahlen, wenn ein Restabfallbehälter tatsächlich geleert wird, wobei eine Leerung pro Quartal und Grundstück Pflicht ist. Auf die Leerungsgebühr umgelegt werden ausschließlich Kosten, die im Rahmen der Entsorgung (Sammeln, Transportieren, Vorbehandeln und Beseitigen) von Restabfall anfallen. Dabei ist die in den unterschiedlich großen Restabfallbehältern bereitgestellte Abfallmenge ein Maß für die Inanspruchnahme der Teilleistung „Restabfallentsorgung“ der Einrichtung Abfallwirtschaft. Die Kalkulation der Gebührensätze „Leerungsgebühr“ und der Aufschlag auf die Leerungsgebühr aufgrund eines kürzeren Turnus` als 14 Tage wird auf Blatt 5 der Anlage ausgeführt (Äquivalenzzahlenrechnung). Die Kosten für die Entsorgung des Restabfalls sind in 2016 voraussichtlich mit 20.526 TEUR rund 376 TEUR höher als 2015. Der Betrag wird jedoch durch den Vortrag der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung um 700 TEUR reduziert. Abzüglich 479 TEUR für die Einnahmen aus Gebühren für die Sammlung außerhalb der Touren, sind die auf die Leerungsgebühr umzulegenden Kosten mit 19.348 TEUR für 2016 -2- um rund 27 TEUR niedriger als für 2015 (19.375 TEUR). Des Weiteren wird ein teilweise höherer Umlageschlüssel (Behälter- und Leerungszahl) prognostiziert. So steigt die Zahl der 60-, 240- und 1100-Liter-Behälter, die Zahl der 80- und 120-Liter-Behälter nimmt ab. Demgegenüber nimmt die Zahl der Leerungen bei den 120und 1100-Liter-Behältern ab. Bei 60-, 80- und 240-Liter-Behältern steigt sie an. Durch diese Sachverhalte verschieben sich die Verhältnisse im System gegenüber 2015. Daher fällt die Gebührenänderung bei den unterschiedlichen Behältergrößen unterschiedlich hoch aus. Die folgende Tabelle stellt dieses Ergebnis detailliert dar: Behältergröße 15/16 Differenz Behälterzahl 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter 15/16 Differenz Zahl der Leerungen 300 -20 -800 1.100 180 3.400 12.960 -9.600 23.100 -4.900 Wie bereits in den Vorjahren wird das im Rahmen einer repräsentativen Stichprobennahme ermittelte Durchschnittsgewicht der Behälterinhalte in Abhängigkeit von der jeweiligen Restabfallbehältergröße zur Berechnung der Degression der Leerungsgebühr herangezogen. Erst durch diese Rechnung werden die beträchtlichen Dichteunterschiede und damit die Mengen der zur Entsorgung bereitgestellten Abfälle als Maß für die Inanspruchnahme der Leistung Restabfallentsorgung berücksichtigt, da aus rechtlichen Gründen wesentlich Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf (siehe letzte Spalte). Ergebnisse der repräsentativen Wägung der Behälterinhalte: AbfallDurchschnittsBehältergröße Durchschnittsgewicht des gewicht des Dichte 5/2014 Inhalts 5/2015 Inhalts 5/2014 [kg] [kg] [kg/m³] 60-l-Behälter 14,8 247 15,3 Gebühr pro AbfallDichte Kilogramm [EUR/kg] 5/2015 [kg/m³] 255 0,24 80-l-Behälter 18,8 235 20,1 251 0,24 120-l-Behälter 23,4 195 23,1 193 0,24 240-l-Behälter 33,3 139 33,5 140 0,24 1100-l-Behälter 138,6 126 138,4 126 0,24 Aus der Darstellung wird deutlich, dass das mittlere Gewicht des Inhaltes bei allen Behältergrößen außer bei den 120- und 1100-Liter-Restabfallbehältern im Vergleich zum Vorjahr zunimmt. Bei den durchschnittlichen Leerzahlen ergeben sich folgende Änderungen: Behältergröße 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter Du. Leerungszahl 2014 Du. Leerungszahl 2015 (HR Stand Juni) 5 7 12 21 6 8 12 21 30 29 -3- Der Zuschlag auf die Leerungsgebühr für einen Turnus von kleiner als 14 Tagen wird ebenfalls anhand einer Äquivalenzzahlenrechnung (Blatt 5) ermittelt. Die Höhe des Zuschlags ändert sich nicht. Zwischenergebnis Leerungsgebühr Unter Berücksichtigung der prognostizierten Kosten, der aktuellen Durchschnittsgewichte, der prognostizierten Behälter- und Leerungszahlen sowie einer verursachergerechteren Umlage der Kosten verringern sich die Gebührensätze unabhängig vom Leerungsturnus bei 120- und 1100-Liter-Restabfallbehältern um 7 Cent bzw. 3 Cent. Die Gebühr für den 60-LiterRestabfallbehälter steigt um 12 Cent, die des 80-Liter-Restabfallbehälters um 32 Cent und die des 240-Liter-Restabfallbehälters um 6 Cent. b) Verwertungsgebühr Die Verwertungsgebühr ist die Gegenleistung für die Entsorgung von Sperrmüll, Gartenabfall, Schrott, Elektro(nik)-altgeräten, Druckerzeugnisabfällen (Kommunalanteil der Blauen plus Tonne), Schadstoffen und den Kommunalanteil an der Gelben Tonne sowie die Vorhaltung der dafür nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne. Die Berechnung der Verwertungsgebühr wird auf Blatt 6 der Anlage vorgenommen (Äquivalenzzahlenrechnung). Die für die Verwertung kalkulierten Kosten für das Jahr 2016 betragen 11.627 TEUR. Hinzu kommt der Anteil Fixkosten aus der Bioabfallsammlung über die Biotonne. Aus ausgleichspflichtiger Kostenüberdeckung werden 900 TEUR vorgetragen und 374 TEUR aus Erlösen durch den Wertmarkenverkauf gedeckt. Damit sind auf die Verwertungsgebühr noch 12.816 TEUR umzulegen. Die Verwertungsgebühr ist eine behälterbezogene Festgebühr. Das ist ein rechtlich anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab. Dieser Maßstab wird aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität angewendet. Durch den häufigen Wechsel der Personenzahlen in Leipzig (jährlich über 100.000 Änderungen im Melderegister) wäre ein Personenmaßstab mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand (Datenerfassung, Änderungen der Gebührenbescheide, Widerspruchsbearbeitung) verbunden. Dagegen ist die Zahl der auf den Grundstücken befindlichen Restabfallbehälter ein konstanterer Umlageschlüssel für die Verwertungsgebühr. In der Äquivalenzzahlenrechnung wird durch die Wichtungskennzahl berücksichtigt, wie viele Nutzer zum 01.06. des Kalkulationsjahres im Durchschnitt an die jeweilige Behältergröße angeschlossen sind. So wird über die Zahl der vorhandenen Restabfallbehälter indirekt auf die wahrscheinliche Zahl der Erzeuger von Abfällen zur Verwertung geschlossen. Im Vergleich zur letzten Erhebung fand nur für den 60-Liter-Behälter eine leichte Änderung der auf eine Stelle gerundeten durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter statt (siehe folgende Tabelle). Behältergröße 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter für 2014 (lt. Kalk. für 2015) durchschnittliche Nutzerzahl je Behälter für 2016 HR Stand Juni 2015 1,9 2,4 3,1 2,0 2,4 3,1 -4- Jahresfestgebühr je Nutzer 2016 (Durchschnitt vor der mathematischen Rundung) 18,64 € 18,64 € 18,64 € 240-l-Behälter 1100-l-Behälter 6,3 30,3 6,3 30,3 18,64 € 18,64 € Die Wichtungsrechnung auf Blatt 6 der Anlage dient der Gleichbehandlung bezüglich der Gebührenbelastung aller, da diese Kalkulation dazu führt, dass unabhängig davon, welche Behältergröße genutzt wird, im Durchschnitt der Pro-Kopf-Anteil an der Verwertungsgebühr für alle Nutzer gleich ist (siehe letzte Spalte der obigen Tabelle). Zwischenergebnis Verwertungsgebühr Die auf die jeweils genutzten Behälter umgelegte auf zwei Stellen gerundete monatliche Verwertungsgebühr sinkt im Vergleich zur bisher gültigen Verwertungsgebühr abhängig von der genutzten Behältergröße zwischen 10 Cent und 1,72 Euro pro Monat. Die Verwertungsgebühr für die 60-Liter-Tonne bleibt gleich. c) Biotonnenfestgebühr Die Berechnung der Gebühr für die Entsorgung von Bioabfällen über die Biotonne wird auf Blatt 6 der Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung dargestellt. Die Gesamtkosten für die Bioabfallentsorgung über die Biotonnen steigen gegenüber der Kalkulation für 2015 um rund 259 TEUR. Der Anstieg der Personalkosten und der Abschreibungen sind dafür die Hauptgründe. Aus der ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung für die Biotonne werden 35 TEUR vorgetragen. In der Verwertungsgebühr werden die Fixkosten der Bioabfallsammlung von 2.463 TEUR berücksichtigt. Die variablen Kosten in der Höhe von 1.680 TEUR werden auf die Biotonnenfestgebühr umgelegt. Diese Verfahrensweise ist höchstrichterlich anerkannt, denn auch Eigenkompostierer haben die Möglichkeit, sich kurzfristig für die Biotonne zu entscheiden und dafür muss ein Sammelsystem vorgehalten werden. Zwischenergebnis Biotonnenfestgebühr Die Höhe der direkt auf die Biotonne umgelegten Festgebühr ändert sich nicht. Fazit Die Leerungsgebühr von 120- und 1100-Liter-Restabfallbehältern sinkt um 7 bzw. 3 Cent pro Leerung. Die Leerungsgebühr für den 60-Liter-Restabfallbehälter steigt um 12 Cent, die des 80-Liter-Restabfallbehälters um 32 Cent und die des 240-Liter-Restabfallbehälters um 6 Cent. Dagegen sinkt für alle Behälterarten die Verwertungsgebühr im Vergleich zu 2015 zwischen 10 Cent und 1,72 Euro pro Monat. Für den 60-Liter-Behälter ändert sie sich nicht. Bezogen auf die für 2016 hochgerechneten Durchschnittswerte heißt das: In 2016 nehmen gegenüber 2015 die durchschnittlichen Jahresausgaben pro Nutzer für die Abfallentsorgung (einschließlich Biotonne) in Abhängigkeit von der Ausstattung mit Abfallbehältern und der Zahl der Leerungen voraussichtlich zwischen 69 Cent und 1,78 Euro ab. Lediglich Nutzer von 60- und 80-Liter-Behältern haben in 2016 je nach Ausstattung zwischen 70 Cent und 2,13 Euro pro Jahr mehr zu zahlen. -5- Verwendete Abkürzungen BAB Betriebsabrechnungsbogen Beh. Behälter DSD Duales System Deutschland DuDurchschnittlich(e)HR Hochrechnung LG Leerungsgebühr p. a. Pro Jahr Pers. Personenzahl PPK Papier, Pappe, Karton RA Restabfall VG Verwertungsgebühr Hinweis Etwa vier Wochen nach dem Inkrafttreten und ihrer Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt ist die Abfallwirtschaftsgebührensatzung als Druckexemplar erhältlich. Außerdem kann sie nach dem Inkrafttreten im Internet unter www.leipzig.de oder www.stadtreinigung-leipzig.de abgerufen werden. Weitere aktuelle Informationen zu Öffnungszeiten, relevanten Telefonnummern, Ablagestellen für Weihnachtsbäume, Standorte und –zeiten des Schadstoffmobils, Standorte und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und eventuelle Terminänderungen werden ortsüblich, das heißt, über das Amtsblatt, die örtlichen Medien und das Internet bekannt gegeben. -6- Abfallwirtschaftsgebührensatzung der Stadt Leipzig Auf der Grundlage − des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung vom 03.03.2014 (SächsGVBl. S. 146, verk. am 29.03.2014), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Wiederaufbaubegleitgesetzes vom 02.04.2014 (SächsGVBl. S. 234, verk. am 30.04.2014), rechtsbereinigt mit Stand vom 09.05.2015, − der §§ 2 und 9 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 26.08.2004 (SächsGVBl. S. 418, verk. am 28.09.2004), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 28.11.2013 (SächsGVBl. S. 822, verk. am 13.12.2013), rechtsbereinigt mit Stand vom 01.01.2014, hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig am 19.11.2015 (DS Nr. V- /15, veröffentlicht im Leipziger Amtsblatt /15 vom .2015), folgende Satzung beschlossen: § 1 Gebührentatbestand Die Stadt Leipzig erhebt Gebühren für die Inanspruchnahme der kommunalen Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung, soweit die Inanspruchnahme zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.12.2016 erfolgt. § 2 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist (a) für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr, die Sonderleerungsgebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und Behälterüberfüllungen, die Biotonnenfestgebühr, den Austausch beschädigter Abfallbehälter und die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -großcontainern der Grundstückseigentümer. Grundstückseigentümer im Sinne dieser Satzung ist der im Grundbuch eingetragene Eigentümer, bei Wohnungseigentum die Gesamtheit der Wohnungseigentümer. Anstelle des Grundstückseigentümers werden zum Gebührenschuldner in der angegebenen Reihenfolge: - die Erbbauberechtigten - die Nießbraucher, sofern sie das ganze Grundstück selbst nutzen. (b) bei der Benutzung von amtlich gekennzeichneten Restabfall- und Gartenabfallsäcken der Erwerber, (c) bei der Nutzung der Wertstoffhöfe für die Abgabe von Gartenabfall der Abfallbesitzer, (d) bei der Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten der Auftraggeber und (e) bei der Beseitigung von Autowracks der Fahrzeughalter. (2) Mehrere Gebührenschuldner eines Grundstücks sind Gesamtschuldner. (3) Bei angeschlossenen Grundstücken, die in Teil- oder Wohnungseigentum stehen, werden die Gebühren einheitlich für die Gemeinschaft festgesetzt. Der Bescheid wird dem von der Gemeinschaft bestellten Verwalter bekannt gegeben. § 3 Gebührenpflicht (1) Die Gebührenpflicht entsteht ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung folgenden Monats. Ein Anschluss ist dann erfolgt, wenn Abfallbehälter aufgestellt sind und die turnusmäßige Abfallentsorgung begonnen hat. (2) Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung endet. Das Ende der Gebührenpflicht setzt voraus, dass der Anschlusspflichtige die Abmeldung gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig einen Monat im Voraus schriftlich vorgenommen hat. (3) Ist der Eigenbetrieb Stadtreinigung durch fehlenden Zugang gehindert, Behälter trotz Abmeldung abholen zu können, bleibt die Gebührenpflicht bis zum Vollzug der Abholung bestehen. (4) Wechselt im laufenden Kalenderjahr der Anschlusspflichtige, unterliegt der nunmehr Anschlusspflichtige als Gebührenschuldner im Sinne des § 2 Abs. 1 Buchstabe a dieser Satzung der Gebührenpflicht von dem Monat an, der auf das Ende der Gebührenpflicht des bisherigen Anschlusspflichtigen fällt. -1- (5) Für saisonal genutzte Grundstücke kann auf schriftlichen Antrag der Anschluss an die städtische Abfallentsorgung für das erste und vierte oder das zweite und dritte Quartal unterbrochen werden. Für diese Zeiträume wird ebenfalls die Gebührenpflicht unterbrochen und es besteht seitens des Gebührenschuldners kein Recht, Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu benutzen. § 4 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld (1) Erhebungszeitraum ist das Kalenderjahr. Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall, die Biotonnengebühr, die Gebühr für Nebenablagerungen und/oder Behälterüberfüllungen entsteht die Gebührenschuld jeweils mit Ablauf des Erhebungszeitraums, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt. (2) Bei Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres beginnt der Erhebungszeitraum ab dem ersten Kalendertag des auf den Anschluss folgenden Monats. (3) Endet der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung vor Ablauf eines Kalenderjahres, endet die Gebührenschuld mit Ablauf des Monats, in dem die Abfallbehälter eingezogen wurden. Die Abmeldefrist nach § 7 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig beträgt einen Monat. (4) Änderungen der Größe oder Zahl der Abfallbehälter, die bis zum 15. eines Monats vorgenommen worden sind, werden zum 01. dieses Monats gebührenwirksam. Ab dem 16. des Monats erfolgte Behälteränderungen werden zum Beginn des Folgemonats gebührenwirksam. (5) Für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr Restabfall und die Biotonnengebühr sind Vorauszahlungen zu leisten, welche durch Bescheid für ein Grundstück festgesetzt werden. Die Vorauszahlungen werden in vierteljährlichen Teilbeträgen zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August und zum 15. November des Kalenderjahres fällig. (6) Erfolgt der Anschluss an die kommunale Abfallentsorgung während des Kalenderjahres, sind Vorauszahlungen erstmals in dem auf den Anschluss folgenden Monat zu leisten. (7) Die Höhe der Vorauszahlung für die Verwertungsgebühr, die Leerungsgebühr und die Biotonnengebühr bestimmt sich wie folgt: 1. Verwertungsgebühr Anzahl der am Grundstück vorhandenen Restabfallbehälter zum 01.01.2016 multipliziert mit dem Gebührensatz für die Verwertungsgebühr gemäß § 5 Absatz 1. 2. Leerungsgebühr Anzahl der Leerungen der Restabfallbehälter im Jahr 2015 multipliziert mit der Leerungsgebühr gemäß § 5 Absatz 2 bzw. Absatz 3. Fanden im Vorjahr keine Leerungen oder weniger als die Pflichtleerungen statt, wird die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen zum Ansatz gebracht. Stichtag für die genutzte Behältergröße ist der 01.01.2016. 3. Biotonnenfestgebühr Anzahl der am Grundstück vorhandenen Biotonnen zum 01.01.2016 multipliziert mit dem Gebührensatz gemäß § 5 Absatz 10. 4. Liegen keine Vorjahresdaten vor, werden die Zahl der aktuell aufgestellten Restabfallbehälter und Biotonnen sowie die Zahl der vorgeschriebenen Pflichtleerungen gemäß Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig für die Ermittlung der Höhe der Vorauszahlung angesetzt. 5. Die im Jahr 2016 tatsächlich entstandene Gebührenschuld (Verwertungsgebühr, Leerungsgebühr, Nebenablagerungen, Behälterüberfüllungen und Biotonnenfestgebühr) wird im Jahresgebührenbescheid zu Beginn des Jahres 2017 endgültig festgesetzt. Sich daraus ergebende Guthaben oder Nachforderungen werden auf dem Vorauszahlungsbescheid für das Jahr 2017 ausgewiesen und mit den Abschlagszahlungen verrechnet. 6. Sollen dem Gebührenpflichtigen etwaige Guthaben ausgezahlt werden, ist dies der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, mit der entsprechenden Bankverbindung bis zum 31.10.2016 mitzuteilen. (8) Die Gebührenschuld für die Gestellung/Leerung von Abfallpressen und -containern entsteht jeweils am Ende des Monats, in dem die Leistungen in Anspruch genommen wurden und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (9) Für die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung (Sonderleerung) von Abfallbehältern ist der Erhebungszeitraum das Kalenderquartal. Die Gebührenschuld entsteht jeweils am letzten Tag des Quartals. Diese Gebühren werden jeweils zum 15. des dem Erhebungszeitraum folgenden übernächsten Monats fällig (15. Februar, 15. Mai, 15. August bzw. 15. November). -2- (10) Für die Abholung von Sperrmüll und Elektrogeräten entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf der entsprechenden Wertmarke und wird sofort fällig. Die Wertmarke ist bei der Abholung von Sperrmüll auszuhändigen, bei der Abholung von Elektrogeräten am abzuholenden Gerät anzubringen. (11) Die Gebührenschuld für den Austausch von defekten Abfallbehältern entsteht mit dem Austausch durch die Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (12) Die Gebührenschuld für Autowracks entsteht mit der Entsorgung der Autowracks durch die Stadt und wird 14 Tage nach Bekanntgabe des Bescheides fällig. (13) Bei Erwerb eines amtlich gekennzeichneten Garten- und Restabfallsackes oder der Wertmarken zur Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen entsteht die Gebührenschuld mit dem Kauf und wird sofort fällig. § 5 Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze Für die Inanspruchnahme der Leistungen der städtischen Abfallentsorgung gemäß der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig werden folgende Gebühren erhoben: (1) Verwertungsgebühr Sie ist eine Festgebühr und die Gegenleistung für die Entsorgung der Abfallarten, die verwertet werden. Dazu gehören die Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten, Gartenabfall, Schadstoffen, Druckerzeugnisabfällen (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne), der kommunale Anteil an der „Gelben Tonne plus“ sowie die Vorhaltung der dazu nötigen Sammelsysteme. Sie beinhaltet außerdem die Vorhaltekosten für die Bioabfallsammlung über die Biotonne. Die Verwertungsgebühr wird behälterbezogen für ein Grundstück erhoben. Bei deren Kalkulation wird die zum Stichtag 01.06. des Vorjahres an die jeweilige Behältergröße durchschnittlich angeschlossene Zahl der amtlich gemeldeten Personen berücksichtigt. Die Verwertungsgebühr beträgt pro Monat bei einem 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 3,06 EUR 3,76 EUR 4,81 EUR 9,83 EUR 47,05 EUR (2) Leerungsgebühr Restabfall für den 14-täglichen Turnus Die Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung im 14-täglichen Turnus, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben. Die Gebühr für die Leerung eines gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig im 14-täglichen Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 3,65 EUR 4,80 EUR 5,51 EUR 8,00 EUR 33,03 EUR (3) Leerungsgebühr Restabfall bei einem verkürzten Turnus gemäß § 11 Absatz 1 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig Die erhöhte Leerungsgebühr für Restabfall ist die Gegenleistung für die Sammlung, den Transport und die Beseitigung einschließlich Vorbehandlung von Restabfällen. Sie berücksichtigt außerdem den zusätzlichen Aufwand für die Leerung in einem Turnus kürzer als 14-täglich. Sie wird nach der Behältergröße und der Anzahl der tatsächlichen Entleerungen erhoben. Die Gebühr für die Leerung eines im verkürzten Turnus bereitgestellten Abfallbehälters beträgt pro Leerung für einen -3- 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 4,59 EUR 5,74 EUR 6,46 EUR 8,94 EUR 34,92 EUR (4) Mindestgebühr Mindestens wird pro Quartal die Gebühr in Höhe einer Behälterleerung nach Absatz 2 abgerechnet. Das gilt selbst dann, wenn entgegen der Festlegung einer Pflichtleerung im § 6 Absatz 11 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig in diesem Zeitraum kein Restabfallbehälter zur Leerung bereitgestellt wurde. Werden mehrere Behältergrößen auf einem Grundstück genutzt, richtet sich die Höhe der Mindestgebühr nach dem kleinsten für das Grundstück angemeldeten Behälter. Bestand der Anschluss nicht das komplette Jahr, wird die Mindestgebühr nur für die Quartale angerechnet, für die ein Anschluss während des gesamten Quartals bestand. (5) Sonderleerung Restabfall Die Gebühr für die gelegentliche zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters beträgt pro Leerung für einen 60-l-Restabfallbehälter 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 240-l-Restabfallbehälter 1100-l-Restabfallbehälter 8,38 EUR 9,53 EUR 10,24 EUR 12,73 EUR 39,84 EUR Diese Gebührensätze finden auch Anwendung, wenn Fehlwürfe in Wertstoffbehältern und Biotonnen die ordnungsgemäße Verwertung verhindern. (6) Restabfallsack Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 60-Liter-Restabfallsack beträgt 4,00 EUR. (7) Nebenablagerungen Für Abfälle, die entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig neben den Abfallbehältern abgelagert werden, wird die Gebühr von 7,20 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet. (8) Überfüllungen Lassen sich die Restabfallbehälter entgegen den Festlegungen der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Leipzig nicht vollständig schließen, liegt eine Behälterüberfüllung vor. Für diese wird je überfüllten Restabfallbehälter die Gebühr von 3,65 EUR berechnet. Ist das Abräumen der Überfüllung nötig, um den Behälter leeren zu können, wird die Gebühr von 7,20 EUR je begonnene 80-Liter-Einheit berechnet. (9) Abfallpressen und Abfallcontainer Bei Abfallpressen und -containern werden für die Gestellung bzw. die Leerung folgende Gebühren erhoben: Größe 5-m³-Abfallgroßcontainer 7-m³-Abfallgroßcontainer 10-m³-Abfallgroßcontainer 10-m³-Abfallpresse 20-m³-Abfallpresse 24-m³-Abfallpresse Mietgebühr pro Monat 11,81 EUR 25,33 EUR 25,44 EUR 227,56 EUR 283,50 EUR 316,87 EUR Transportgebühr zur Behandlungsanlage Cröbern 110,00 EUR 110,00 EUR 110,00 EUR 125,00 EUR 125,00 EUR 125,00 EUR Entsorgungskosten pro Entleerung Entsprechend Bescheid der Entsorgungsanlage Die Mietgebühr fällt nur an, wenn stadteigene Abfallpressen oder Abfallgroßcontainer zum Einsatz kommen. -4- (10) Biotonnenfestgebühr Die Gebühr für die Leerung der Biotonne im 14-täglichen Turnus beträgt pro Monat für eine 60-l-Biotonne 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne 1,97 EUR 3,93 EUR 7,86 EUR (11) Sonderleerung Biotonne Die Gebühr für eine gelegentliche zusätzliche Leerung einer Biotonne beträgt pro Leerung für eine 60-l-Biotonne 7,54 EUR 8,44 EUR 120-l-Biotonne 240-l-Biotonne 10,26 EUR (12) Gartenabfallsack Die Gebühr für einen amtlich gekennzeichneten 100-Liter-Gartenabfallsack beträgt 3,00 EUR. (13) Gartenabfall Die Gebühr für die Abgabe von Gartenabfall auf den Wertstoffhöfen der Stadt Leipzig beträgt 0,50 EUR pro Behältnis mit einem Aufnahmevolumen von bis zu 100 Liter in Form einer Wertmarke. (14) Sperrmüll Die Gebühr für die haushaltsnahe Abholung von bis zu 4 m³ Sperrmüll bei Bereitstellung vor dem Grundstück beträgt 21,00 EUR in Form einer Wertmarke. Wird der Transport aus der Wohnung bzw. aus dem Grundstück in Anspruch genommen, wird zusätzlich eine Wertmarke zu 21,00 EUR fällig. (15) Elektrogeräte Die Gebühr für die Abholung von Elektrogeräten (Waschmaschine, Waschtrockner, Wäschetrockner, Schleuder, Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefrier-Kühl-Kombination, Geschirrspüler, Fernsehgerät, Computertechnik, Herd) vor dem Grundstück beträgt pro Gerät 10,00 EUR in Form einer Wertmarke. (16) Beschädigte Abfallbehälter Die Gebühr für den Ersatz von durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigten leeren Abfallbehältern beträgt für einen 60-l-Restabfallbehälter 78,99 EUR 78,99 EUR 80-l-Restabfallbehälter 120-l-Restabfallbehälter 78,99 EUR 240-l-Restabfallbehälter 81,89 EUR 1100-l-Restabfallbehälter 260,87 EUR (17) Autowracks Die Gebühr für die Entsorgung widerrechtlich abgestellter Kraftfahrzeuge beträgt 153,39 EUR. Bei einem widerrechtlich abgestellten Anhänger wird eine Gebühr von 102,26 EUR für die Entsorgung erhoben. (18) Die Säcke bzw. Wertmarken laut Absatz 6, 12, 13, 14 und 15 sind an der Kasse der Stadtreinigung in der Geithainer Straße 60 und in den Bürgerämtern erhältlich. Weitere Verkaufsstellen werden jährlich im Leipziger Amtsblatt bekannt gegeben. § 6 Auskunfts- und Anzeigepflicht (1) Jeder Wechsel des Gebührenschuldners ist der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, vom vorherigen und vom neuen Gebührenschuldner ist gemäß § 7 der Abfallwirtschaftssatzung innerhalb eines Monats nach dem Wechsel schriftlich anzuzeigen und mit Grundbuchauszügen zu belegen. (2) Änderungen der Anschrift des Gebührenschuldners und der Bankverbindung, sofern eine Einzugsermächtigung erteilt ist, sind der Stadt, Eigenbetrieb Stadtreinigung, innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen. (3) Die Gebührenschuldner müssen auf Verlangen der Stadt die zur Festsetzung der Gebühren erforderlichen Auskünfte schriftlich erteilen. § 7 Ordnungswidrigkeiten Gemäß § 124 Absatz 1 der SächsGemO können Verstöße gegen diese Satzung als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet werden. -5- Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 seiner Auskunftspflicht nicht nachkommt. § 8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt am 1. Januar 2016 in Kraft. Leipzig, am 2015 Burkhard Jung Oberbürgermeister -6- Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 1 A 1 B C D E F G H Sperrmüll Schadstoffe Druckerzeugnisse Biotonne Gesamt Kostenermittlung für die Gebührenrechnung Abfallwirtschaft 2016 2 Restabfall Gartenabfall 3 4 Kalkulation 2015 20.150.150 € 1.183.200 € 7.944.200 € 671.750 € 2.029.100 € 3.919.000 € 35.897.400 € 376.150 € 137.500 € -207.800 € -850 € -130.200 € 258.850 € 433.650 € 6 Summe als Ansatz für 2016 20.526.300 € 7 Ausgleich Kostenunterdeckung / Kostenüberdeckung 700.000 € 19.826.300 € 8 Auf Gebühren umzulegende Kosten 2016 Leerungsgebühr 9 10 11 Umzulegende Kosten Restabfall 12 davon extra Gebühren für Sammlung außerhalb der Touren auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten 13 14 davon Kosten 14-täglicher Turnus 15 davon Aufschlag für öfter als 14-täglich Turnus 16 17 Umzulegende Kosten Verwertung 18 davon extra Gebühren für Wertmarken 19 Zuschlag Fixkosten Biotonne damit auf Verwertungsgebühr umzulegende Kosten 20 21 22 Umzulegende Gesamtkosten Biotonne davon direkt auf Biotonne umzulegende Kosten 23 24 25 Insgesamt umzulegende Kosten 26 27 1.320.700 € 7.736.400 € 670.900 € 900.000 € 1.898.900 € 4.177.850 € 35.000 € 36.331.050 € 1.635.000 € 4.142.850 € 34.696.050 € 5 Kostenänderungen zwischen 01.01.15 und 31.12.16 br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Gesamtkosten 10.726.900 € Verwertungsgebühr 19.826.300 € 478.500 € 19.347.800 € 18.797.800 € 550.000 € (Blatt 7) (Blatt 5) 10.726.900 € 373.850 € 2.463.000 € 12.816.050 € (Blatt 9) Hochrechnung (Blatt 6) 4.142.850 € 1.679.850 € (Blatt 6) (Blatt 6) 34.696.050 € (Blatt 7) Biotonnengebühr Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 2 A 1 2 B E F voraussichtliche Kosten laut Kalk. 2015 [€] voraussichtliche Kosten 2016 [€] voraussichtliche Kostenänderunge n 2015 bis 2016 [€] Eckwerte Kostenrechnung 2016 Details der Änderungen Kosten laut Nachkalkulation 2014 [€] 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 C 1. Materialkosten 19.974.105 19.713.450 20.127.050 413.600 1.685.031 1.809.200 1.763.500 -45.700 15.602.824 15.205.350 15.649.650 444.300 2.686.250 2.698.900 2.713.900 15.000 9.217.426 1.934.194 688.033 9.705.150 2.262.600 783.850 10.003.450 2.239.900 819.950 298.300 -22.700 36.100 653.860 725.000 710.250 -14.750 32.467.618 33.190.050 33.900.600 710.550 3.059.480 1.039.158 3.456.050 1.146.850 3.693.450 1.246.050 237.400 99.200 36.566.256 37.792.950 38.840.100 1.047.150 1.857.794 151.400 1.809.500 86.050 2.393.100 115.950 583.600 29.900 34.557.062 35.897.400 36.331.050 433.650 davon 1.1. Material 1.2. Entsorgungskosten 1.3. Finanzierung Druckerzeugnisse (75% von PPK) 2. Personalkosten 3. Abschreibungen 4. Sonstige betriebliche Kosten z.B. Energie, Wasser, Versicherung, Kostenerstattung an SV 5. Kalkulatorische Zinsen 6. Zwischensumme direkt zurechenbare Kosten 7. Umlage Gemeinkostenstellen 8. Interne Leistungsverrechnung 9. Zwischensumme Kosten / Umlagen 10. Kostenmindernde Erlöse 11. Verzinsung Kostenüberdeckung 12. Gesamtkosten br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Details Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 3 A 1 B C D E Eckwerte Kostenrechnung 2016 F G Behälter- und Leerungszahlen 2 3 Anzahl Behälter Restabfall Behältergröße Ist 12/2014 Ist Juni 2015 Ansatz 2016 davon häufiger als im 14täglichen Turnus 4 5 60 l 1.597 1.779 1.900 5 6 80 l 13.071 13.102 13.100 10 7 120 l 40.252 40.153 39.700 800 8 240 l 33.161 34.218 34.300 2.800 9 1100 l 10.077 10.224 10.300 3.800 Summe 98.158 99.476 99.300 7.415 10 11 12 Anzahl der Leerungen Restabfall Behältergröße Ist 12/2014 HR 2015 Mittlere LZ HR- Ansatz 2016 Stand Juni 2015 (Beh.zahl x LZ) gerundet Stand Juni 13 14 60 l 8.317 10.397 6 11.400 15 80 l 97.070 99.449 8 104.800 16 120 l 472.732 472.029 12 476.400 17 240 l 702.731 728.995 21 720.300 18 1100 l 298.939 297.156 29 298.700 19 Summe 1.579.789 1.608.026 1.611.600 20 21 Anzahl Biotonnen Haushaltungen Behältergröße Ist 12/2014 22 Ist Juni 2015 Ansatz 2016 23 60 l 0 270 400 24 120 l 20.635 20.741 20.800 25 240 l 6.655 7.024 7.300 26 Summe 27.290 28.035 28.500 27 br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Behälterprognose HR = Hochrechnung LZ = Leerungszahl Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 4 A 1 B Eckwerte Kostenrechnung 2016 C D Mengenentwicklung 2 Ist 2014 [t] 3 Abfallarten 4 Restabfall aus Haushaltungen + gewerbliche Abfälle 5 (gemeinsam gesammelt und transportiert) 6 7 8 9 10 11 12 13 14 Gewerbliche Restabfälle (gesondert gesammelt und transportiert) Summe Restabfall Haushaltungen/Gewerbe Sperrmüll Holz aus Sperrmüll Summe Schadstoffe Druckerzeugnissabfälle 15 (kommunaler Anteil an der Blauen Tonne) 16 17 Biotonne aus Haushaltungen 18 19 Gartenabfälle aus Haushalten br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Mengen Ansatz Kalkulation für 2015 [t] Prognose 2016 [t] 78.312 77.710 79.000 1.207 1.200 1.200 79.519 78.910 80.200 12.318 7.474 19.792 12.000 7.000 19.000 13.000 9.000 22.000 397 400 400 17.915 18.000 18.100 18.805 18.300 20.000 13.143 12.500 13.500 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 5 A 1 2 3 4 5 B C D E F G H I J K Kalkulation Leerungsgebühr für 2016 Auf Leerungsgebühr umzulegende Kosten Restabfallentsorgung 14-täglich Behälter Behälter- Durchschnitt- Leerungszahl anzahl liche LZ HR Prognose für Prognose 2015 2016 Durchschnittsmasse des Inhalts [kg] Ist 2015 Wichtungskennzahl 6 15,3 7 6 60-l-Behälter 1.900 11.400 0,66 20,1 8 8 80-l-Behälter 13.100 104.800 0,87 23,1 9 12 120-l-Behälter 39.700 476.400 1,00 33,5 10 240-l-Behälter 34.300 21 720.300 1,45 138,4 11 1.100-l-Behälter 10.300 29 298.700 5,99 12 Summe 99.300 1.611.600 13 Quot. H4/G12 14 15 16 17 Aufschlag auf Leerungsgebühr für Leerung öfter als 14-täglich 18 Behälter 19 20 60-l-Behälter 21 80-l-Behälter 22 120-l-Behälter 23 240-l-Behälter 24 1.100-l-Behälter 25 Summe 26 27 Behälter- LZ HR 2015 anzahl Prognose 52 5 52 10 52 800 52 2.800 52 3.800 7.415 br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Kalk. Leerungsgebühr Leerungszahl Prognose für 2016 260 520 41.600 145.600 197.600 Wichtungskennzahl 1,00 1,00 1,00 1,00 2,00 Quot. G 17/F 25 18.797.800 € normierte Leerungszahl 7.551 91.190 476.400 1.044.591 1.789.614 3.409.345 5,51 € 3,65 € 4,80 € 5,51 € 8,00 € 33,03 € LG 2015 Änderung Änderung 15/16 pro 15/16 Leerung [%] pro Leerung 0,12 € 3,53 € 0,32 € 4,48 € 5,58 € - 0,07 € 0,06 € 7,94 € 33,06 € - 0,03 € 3,5 7,1 -1,2 0,7 -0,1 550.000 € normierte Aufschlag Leerungszahl pro Leerung 260 520 41.600 145.600 395.200 583.180 0,94 € LG 2016 gerundet 0,94 € 0,94 € 0,94 € 0,94 € 1,89 € LG Leerung öfter als 14-täglich 4,59 € 5,74 € 6,46 € 8,94 € 34,92 € LG = Leerungsgebühr HR = Hochrechnung LZ = Leerungszahl Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 6 A 1 B C 2 3 Kosten Verwertung ohne Festgebühr Biotonne 4 5 6 E F normierte Behälterzahl VG pro Jahr G H I K Änderung 15/16 pro Monat Änderung 15/16 pro Monat % 12.816.050 Kalkulation Verwertungsgebühr Behälter 7 8 9 10 11 12 13 D Kalkulation Verwertungs- und Biotonnenfestgebühr für 2016 RA-Behälterzahl Prognose 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1.100-l-Behälter Summe Durchschnitt-liche Nutzerzahl Wichtungskennzahl (Pers/Beh.) 2,0 2,4 3,1 6,3 30,3 0,64 0,78 1,00 2,04 9,77 1.900 13.100 39.700 34.300 10.300 99.300 Quot. C3/E13 14 15 16 17 Kalkulation Biotonnenfestgebühr 18 19 Auf Biotonne umzulegende Kosten 20 21 Behältergröße 22 23 60-l-Biotonne 24 120-l-Biotonne 25 240-l-Biotonne 26 Summe 27 28 VG = Verwertungsgebühr Behälterzahl Prognose Biotonnen 400 20.800 7.300 28.500 br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Kalk. Abf.VG und Bio 1.207 10.226 39.700 70.038 100.641 221.813 VG 2016 pro VG 2015 pro Monat Monat gerundet 36,72 € 45,10 € 57,78 € 117,98 € 564,55 € 3,06 € 3,76 € 4,81 € 9,83 € 47,05 € Festgebühr 2016 pro Monat gerundet 1,97 € 3,93 € 7,86 € Festgebühr 2015 pro Monat 3,06 € 3,86 € 4,99 € 10,14 € 48,77 € - - € 0,10 € 0,18 € 0,31 € 1,72 € 57,78 € 1.679.850 € Wichtungskennzahl (Volumen) 0,50 1,00 2,00 Quot. C19/D26 normierte Behälterzahl 200 20.800 14.600 35.600 47,19 € Festgebühr 2016 pro Jahr 23,59 € 47,19 € 94,37 € 1,97 € 3,93 € 7,86 € Änderung 15/16 pro Monat - € € € Änderung 15/16 in % 0,0 0,0 0,0 0,0 -2,6 -3,6 -3,1 -3,5 Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 7 A 1 B C D E F Behälterzahl für LG Behälterzahl für VG Biotonnen Stück G H I Einnahmen gesamt in 2016 2 3 Kosten 2016 (Einsatz Rückstellung berücksichtigt) 34.696.050 € 4 5 1. Einnahmen über Touren 6 Einnahmen aus Leerungs- und Verwertungs- und Biotonnengebühr 7 Behälter 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Behälter Leerungen Stück 60-l-Behälter 80-l-Behälter 120-l-Behälter 240-l-Behälter 1100-l-Behälter Gesamt Behälter 17 18 60-l-Behälter 19 80-l-Behälter 20 120-l-Behälter 21 240-l-Behälter 22 1100-l-Behälter 23 Gesamt 24 25 2. Einnahmen über Sondertouren Pressen, Container, Sondertouren 26 27 28 3. Einnahmen über Wertmarken 29 30 Gesamteinnahmen 2016 br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Einnahmen 11.400 104.800 476.400 720.300 298.700 1.611.600 s. Blatt 5 LG 1.900 13.100 39.700 34.300 10.300 99.300 s. Blatt 6 VG pro Jahr 3,65 € 4,80 € 5,51 € 8,00 € 33,03 € 36,72 € 45,10 € 57,78 € 117,98 € 564,55 € 1.900 13.100 39.700 34.300 10.300 99.300 s. Blatt 6 Biotonnenfestgebühr pro Jahr 23,59 € 47,19 € 94,37 € 400 0 20.800 7.300 0 28.100 Summe Einnahmen LG 41.631,34 € 502.783,98 € 2.626.683,97 € 5.759.467,25 € 9.867.233,46 € 18.797.800,00 € 478.500 € 373.850 € s. Blatt 9 34.696.050 € Dif. B3-B30 0,00 € Summe Summe Einnahmen Einnahmen VG Zuschlag mehr als 14-täglich 245,21 € 69.762,96 € 490,41 € 590.869,70 € 39.233,17 € 2.293.809,05 € 137.316,09 € 4.046.717,54 € 372.715,11 € 5.814.890,75 € 550.000,00 € 12.816.050,00 € Summe Gesamt Einnahmen Biotonnengebühr 9.437,36 € 121.076,86 € 1.094.144,10 € 981.485,39 € 5.941.211,59 € 688.927,25 € 10.632.428,13 € 16.054.839,32 € 1.679.850,00 € 33.843.700,00 € Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 8 A 1 B C D E F Miete pro Tag Miete pro Monat Sondergebühren Abfallgroßcontainer und Abfallpressen für 2016 2 3 Mietgebühr Behälterart und -größe 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 Abschreibung auf Wiederbeschaffungszeitwert Zinsen pro Jahr Kosten pro Jahr Abfallgroßcontainer 5 m³ 7 m³ 10 m³ Abfallpressen 10 m³ 20 m³ 24 m³ Transportgebühr Bezeichnung 15,75 € 31,71 € 33,36 € 141,78 € 304,01 € 305,27 € 0,39 € 0,84 € 0,85 € 11,81 € 25,33 € 25,44 € 2.434,80 € 3.024,03 € 3.406,38 € 295,87 € 378,00 € 396,11 € 2.730,67 € 3.402,03 € 3.802,49 € 7,59 € 9,45 € 10,56 € 227,56 € 283,50 € 316,87 € Abroller Personalausgaben (1 Fahrer) Kalkulatorische Kosten Abschreibung Verzinsung Fahrzeugkosten Kraftstoffe Instandhaltungskosten Materialkosten sonstige Kfz-Kosten (Steuer/Versicherung) Schutzbekleidung Verwaltungsgemeinkosten Betriebsgemeinkosten Gesamtkosten/Jahr Einsatzstunden/Jahr Gebühr je Einsatzstunde Gebühr pro Abfuhr (bei Einsatzzeit 1,5 h) Gebühr pro Abfuhr (gerundet) (Prognose Blatt 1, Zelle C 12 auf der Grundlage des BAB) br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Sondergeb. Pressen 126,03 € 272,30 € 271,91 € Absetzer 46.569 € 46.569 € 22.295 € 3.921 € 20.884 € 3.691 € 16.050 € 12.758 € 8.796 € 1.493 € 121 € 9.435 € 5.202 € 126.640 € 1.500 84 € 127 € 125 € 9.083 € 8.072 € 5.876 € 1.346 € 121 € 9.435 € 5.202 € 110.279 € 1.500 74 € 110 € 110 € Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 9 A 1 B C D Leerungs- bzw. 50% Aufschlag Gebühr Sondergebühren in 2016 2 Nebenablagerung / Überfüllung / Restabfallsack Abrechnungseinheit Entsorgungsgebühr 3 4 Nebenablagerung je 80-Liter-Einheit 4,80 € 5 abzuräumende Überfüllung je 80-Liter-Einheit 4,80 € 6 Überfüllung je überfüllten Restabfallbehälter 7 Amtlich gekennzeichneter 60-Liter-Restabfallsack 8 Amtlich gekennzeichneter 100-Liter-Gartenabfallsack 9 10 Sonderleerungen Restabfall Leerungsgebühr im Normalturnus Behälter 11 12 13 14 15 16 17 18 Sonderleerungen Biotonne 60-Liter-Behälter 80-Liter-Behälter 120-Liter-Behälter 240-Liter-Behälter 1.100-Liter-Behälter Behälter 19 20 60-Liter-Behälter 21 120-Liter-Behälter 22 240-Liter-Behälter 23 24 Austausch defekter leerer Abfallbehälter Behälter 25 26 60-Liter-Behälter 27 80-Liter-Behälter 28 120-Liter-Behälter 29 240-Liter-Behälter 1.100-Liter-Behälter 30 31 32 Gebühreneinnahmen über Wertmarken 33 Art 34 Sperrmüllwertmarke (für Abholung bzw. Transport) 35 Elektrogerätewertmarke 36 Gartenabfallwertmarke 37 Gartenabfallsack 38 Summe Einnahmen br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Sondergebühren 3,65 € 4,80 € 5,51 € 8,00 € 33,03 € Leerungsgebühr im Normalturnus 2,40 € 2,40 € Aufschlag 4,73 € 4,73 € 4,73 € 4,73 € 6,81 € Aufschlag 0,91 € 1,81 € 3,63 € 6,63 € 6,63 € 6,63 € Behälterkosten (brutto) 24,39 € 24,39 € 24,39 € 27,29 € 206,27 € Transport- und Codierkosten 54,60 € 54,60 € 54,60 € 54,60 € 54,60 € Stück 5.300 1.000 500.000 850 7,20 € 7,20 € 3,65 € 4,00 € 3,00 € Gebühr Sonderleerung Restabfall 8,38 € 9,53 € 10,24 € 12,73 € 39,84 € Gebühr Sonderleerung Biotonne 7,54 € 8,44 € 10,26 € Austauschgebühr 78,99 € 78,99 € 78,99 € 81,89 € 260,87 € Betrag Einnahmen in Euro 111.300,00 € 21,00 € 10.000,00 € 10,00 € 0,50 € 250.000,00 € 3,00 € 2.550,00 € 373.850,00 € Anlage zur Abfallwirtschaftsgebührensatzung 2016 Blatt 10 Gebührenvergleich 2015 / 2016 (Basis: Leipziger Durchschnittswerte) 70,00 € 60,00 € Ausgaben pro Kopf und Jahr 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € - € 1100-l-Behälter 240-l-Behälter 120-l-Behälter 120-l-Behälter 80-l-Behälter 80-l-Behälter 60-l-Behälter 60-l-Behälter mit Biotonne mit Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne mit Biotonne ohne Biotonne 2015 58,27 € 60,75 € 56,13 € 40,92 € 52,02 € 32,37 € 41,06 € 28,62 € 2016 56,49 € 60,06 € 55,18 € 39,96 € 53,99 € 34,50 € 41,76 € 29,76 € Änderung zu 2015 -1,78 € -0,69 € -0,95 € -0,96 € 1,97 € 2,13 € 0,70 € 1,14 € Ausstattung br/20.08.2015/Anlage AGS 2016.xlsx/Vergleich 15-16