Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034290.pdf
Größe
237 kB
Erstellt
04.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01699
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Betriebsausschuss Kulturstätten
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
2. Lesung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Oper LeipzigBeschlussvorschlag:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für
das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Oper Leipzig wird die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom
16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer
oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu bestellen sind.
Die Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde durch die KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt.
In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität der Prüfung Veranlassung,
diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch für das Geschäftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 als
Abschlussprüfer zur Bestellung vorzuschlagen.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 11.11.2015
zu 6.17
Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Oper LeipzigVorlage: VI-DS-01699
Beschluss:
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Oper Leipzig
wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 12. November 2015
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