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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1034290.pdf
Größe
237 kB
Erstellt
04.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:36

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01699 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Betriebsausschuss Kulturstätten Bestätigung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 2. Lesung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Oper LeipzigBeschlussvorschlag: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Oper Leipzig wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Gemäß § 32 Abs. 1 SächsEigBVO (Sächsische Eigenbetriebsverordnung) vom 16. Dezember 2013 ist die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchzuführen, die vom Stadtrat zu bestellen sind. Die Jahresabschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2014 wurde durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt. In Übereinstimmung mit dem Eigenbetrieb ist die überzeugende Qualität der Prüfung Veranlassung, diese Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch für das Geschäftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 als Abschlussprüfer zur Bestellung vorzuschlagen. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 11.11.2015 zu 6.17 Bestellung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2015 für den Eigenbetrieb der Stadt Leipzig -Oper LeipzigVorlage: VI-DS-01699 Beschluss: Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 01.01.2015 bis 31.12.2015 im Eigenbetrieb Oper Leipzig wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 12. November 2015 Seite: 1/1