Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044140.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
19.11.15, 12:00
Aktualisiert
14.01.16, 11:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-DS-00971-ÄA-04
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Stadträtin Nicole Wohlfarth
Betreff
Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Beendigung der Projektphase für den Live-Stream und
verzichtet auf eine Neuvergabe als Dienstleistung.
2. Die Übertragung der Ratsversammlung im zukünftigen Intranet der Stadtverwaltung Leipzig
wird geprüft.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
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Seit Einführung des Live-Streams der Ratsversammlung findet eine regelmäßige Evaluation
desselben statt. Die angestrebte Neuvergabe bietet daher die Chance, Aufwand und Nutzen dieser
Maßnahme, auch vor dem Hintergrund des Gebots sinnvoller Verwendung der städtischen
Haushaltsmittel, auf den Prüfstand zu stellen.
Dabei ist dauerhaft zu beobachten, dass die Zuschauerzahlen je Sekunde im mittleren zweistelligen
Bereich liegen. Von den ca. 30-60 Personen Zuschauern je Sekunde ist ein nicht unerheblicher Teil
Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der Stadtverwaltung und informiert sich so über die Notwendigkeit
seiner Anwesenheit zu bestimmtem Vorlagen oder die Entscheidungen der Ratsversammlung.
Mit dem Live-Stream wird die gewünschte die Transparenz und Öffentlichkeit der Ratsarbeit in die
Leipziger Bürgerschaft mangels Nachfrage nicht erreicht.
Die angedachten Varianten zur Neuvergabe der Dienstleistung sind aufgrund mangelnder
rechtlicher Sicherheit der Maßnahmen bedenklich und daher nicht zu unterstützen, da weder die
Nicht-Ausstrahlung einzelner Stadträte auf Verlangen rechtssicher gestaltet werden kann, noch die
diffamierende Verwendung durch Dritte.
Für ehrenamtliche Stadträte, die zwar Personen öffentlichen Interesses, aber nicht mit dem gleichen
Status von Europaparlaments-, Bundes- und Landtagsabgeordneten versehen sind, ist damit ein
erheblicher Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte gegeben.
Die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen der Stadt Leipzig ist durch passives Konsumieren von
Abstimmungen und Debatten ebenfalls nur mangelhaft.
Die seit Monaten geführten Diskussionen und Beratung in den Fraktionen zeugen von dem Willen
eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden, diese hat sich auch in Betracht der
Rechtssicherheit der gewünschten Maßnahmen nicht erzielen lassen.
Anlagen:
Seite 2/3