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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1044140.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
19.11.15, 12:00
Aktualisiert
14.01.16, 11:27

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-00971-ÄA-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Stadträtin Nicole Wohlfarth Betreff Evaluation der Live-Stream-Übertragung der Ratsversammlung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt die Beendigung der Projektphase für den Live-Stream und verzichtet auf eine Neuvergabe als Dienstleistung. 2. Die Übertragung der Ratsversammlung im zukünftigen Intranet der Stadtverwaltung Leipzig wird geprüft. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Seite 1/3 Seit Einführung des Live-Streams der Ratsversammlung findet eine regelmäßige Evaluation desselben statt. Die angestrebte Neuvergabe bietet daher die Chance, Aufwand und Nutzen dieser Maßnahme, auch vor dem Hintergrund des Gebots sinnvoller Verwendung der städtischen Haushaltsmittel, auf den Prüfstand zu stellen. Dabei ist dauerhaft zu beobachten, dass die Zuschauerzahlen je Sekunde im mittleren zweistelligen Bereich liegen. Von den ca. 30-60 Personen Zuschauern je Sekunde ist ein nicht unerheblicher Teil Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin der Stadtverwaltung und informiert sich so über die Notwendigkeit seiner Anwesenheit zu bestimmtem Vorlagen oder die Entscheidungen der Ratsversammlung. Mit dem Live-Stream wird die gewünschte die Transparenz und Öffentlichkeit der Ratsarbeit in die Leipziger Bürgerschaft mangels Nachfrage nicht erreicht. Die angedachten Varianten zur Neuvergabe der Dienstleistung sind aufgrund mangelnder rechtlicher Sicherheit der Maßnahmen bedenklich und daher nicht zu unterstützen, da weder die Nicht-Ausstrahlung einzelner Stadträte auf Verlangen rechtssicher gestaltet werden kann, noch die diffamierende Verwendung durch Dritte. Für ehrenamtliche Stadträte, die zwar Personen öffentlichen Interesses, aber nicht mit dem gleichen Status von Europaparlaments-, Bundes- und Landtagsabgeordneten versehen sind, ist damit ein erheblicher Einschnitt in die Persönlichkeitsrechte gegeben. Die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen der Stadt Leipzig ist durch passives Konsumieren von Abstimmungen und Debatten ebenfalls nur mangelhaft. Die seit Monaten geführten Diskussionen und Beratung in den Fraktionen zeugen von dem Willen eine möglichst einvernehmliche Lösung zu finden, diese hat sich auch in Betracht der Rechtssicherheit der gewünschten Maßnahmen nicht erzielen lassen. Anlagen: Seite 2/3