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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1043397.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
19.11.15, 12:00
Aktualisiert
22.07.16, 13:47

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-A-01906-ÄA-02 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung Jugendbeirat 26.11.2015 Vorberatung Eingereicht von Jugendbeirat Jugendparlament Betreff Bestimmungsgemäße Nutzung von Spielplätzen und Sicherheit für die dort spielenden Kinder Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der OBM wird beauftragt, dem Stadtrat eine Ergänzung der Polizeiverordnung mit sinngemäß folgendem Inhalt vorzulegen: Zum Schutz der Kinder ist es auf Spielplätzen verboten • zwischen 6.00 und 22.00 Uhr Alkohol oder Tabakwaren zu konsumieren, • Überreste der Alkoholkonsums, wie beispielsweise Glasflaschen oder -scherben • oder Tabak- bzw. Zigarettenreste außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse zu hinterlassen. Seite 1/3 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Das Jugendparlament legt den obigen Änderungsantrag vor, weil wir verhindern möchten, dass Jugendliche, welche sich friedlich und ruhig auf Spielplätzen aufhalten unnötig kriminalisiert werden. Wir halten es für unnötig den Aufenthalt auf Spielplätzen zwischen 22 und 6 Uhr zu verbieten, da diese in dieser Zeit durchaus problemlos einen Aufenthaltsort für Jugendliche bieten können und oftmals auch die beste Möglichkeit für ein abendliches Zusammenkommen bieten. Gegen Jugendliche, welche Vandalismus begehen oder welche sich so verhalten, dass es Anwohner stört, haben Anwohner und Polizei unserer Meinung nach bereits genügend handhabe. Daher streichen wir in unserem Antrag den ersten Punkt des Originalantrags. Des weiteren halten wir ein Konsumverbot außerhalb der im Originalantrag festgelegten „Betriebszeiten“ nicht für Zielführend, da dadurch Kinder nicht geschützt werden und wiederum Vandalismus und Belästigung bereits strafbar der Teil der Polizeiverordnung sind. Um dennoch Kinder effektiv zu schützen und die Sauberkeit der Spielplätze zu garantieren, schlagen wir vor den Konsum von Alkohol und Tabakwaren währen der Benutzungszeiten der Spielplätze zu verbieten und das Hinterlassen von Überresten des Konsums außerhalb der meist vorhandenen Mülleimer in die Polizeiverordnung aufzunehmen. Wir denken, dass damit ein ausreichender Kompromiss erreicht ist um zwar einen effektiven Schutz der Kinder, aber keine Kriminalisierung von friedlichen Jugendlichen zu erreichen. Anlagen: Seite 2/3