Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1043397.pdf
Größe
89 kB
Erstellt
19.11.15, 12:00
Aktualisiert
22.07.16, 13:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. VI-A-01906-ÄA-02
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
Jugendbeirat
26.11.2015
Vorberatung
Eingereicht von
Jugendbeirat
Jugendparlament
Betreff
Bestimmungsgemäße Nutzung von Spielplätzen und Sicherheit für die dort
spielenden Kinder
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der OBM wird beauftragt, dem Stadtrat eine Ergänzung der Polizeiverordnung mit sinngemäß
folgendem Inhalt vorzulegen:
Zum Schutz der Kinder ist es auf Spielplätzen verboten
• zwischen 6.00 und 22.00 Uhr Alkohol oder Tabakwaren zu konsumieren,
• Überreste der Alkoholkonsums, wie beispielsweise Glasflaschen oder -scherben
• oder Tabak- bzw. Zigarettenreste außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse zu
hinterlassen.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Das Jugendparlament legt den obigen Änderungsantrag vor, weil wir verhindern möchten, dass
Jugendliche, welche sich friedlich und ruhig auf Spielplätzen aufhalten unnötig kriminalisiert werden.
Wir halten es für unnötig den Aufenthalt auf Spielplätzen zwischen 22 und 6 Uhr zu verbieten, da
diese in dieser Zeit durchaus problemlos einen Aufenthaltsort für Jugendliche bieten können und
oftmals auch die beste Möglichkeit für ein abendliches Zusammenkommen bieten. Gegen
Jugendliche, welche Vandalismus begehen oder welche sich so verhalten, dass es Anwohner stört,
haben Anwohner und Polizei unserer Meinung nach bereits genügend handhabe. Daher streichen
wir in unserem Antrag den ersten Punkt des Originalantrags.
Des weiteren halten wir ein Konsumverbot außerhalb der im Originalantrag festgelegten
„Betriebszeiten“ nicht für Zielführend, da dadurch Kinder nicht geschützt werden und wiederum
Vandalismus und Belästigung bereits strafbar der Teil der Polizeiverordnung sind. Um dennoch
Kinder effektiv zu schützen und die Sauberkeit der Spielplätze zu garantieren, schlagen wir vor den
Konsum von Alkohol und Tabakwaren währen der Benutzungszeiten der Spielplätze zu verbieten
und das Hinterlassen von Überresten des Konsums außerhalb der meist vorhandenen Mülleimer in
die Polizeiverordnung aufzunehmen. Wir denken, dass damit ein ausreichender Kompromiss
erreicht ist um zwar einen effektiven Schutz der Kinder, aber keine Kriminalisierung von friedlichen
Jugendlichen zu erreichen.
Anlagen:
Seite 2/3