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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1033870.pdf
Größe
316 kB
Erstellt
31.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:35

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01688 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Vorberatung Fachausschuss Finanzen Vorberatung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 25.08.2015 Bestätigung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2015 Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_611_ZW (Allgemeine Finanzwirtschaft) werden für 2015 in Höhe von 1.587.415 € bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 50_312_ZW (Grundsicherung SGB II). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein X ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Finanzhaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge 2015 -1.587.414,78 1.100.31.2.1.01 Aufwendungen 2015 + 1.587.414,78 1.100.61.1.0.01.03 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Anlage: Sachverhalt BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 11.11.2015 zu 6.12 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO: Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 2015 Vorlage: VI-DS-01688 Beschluss: 1. Die überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in der Budgeteinheit 50_611_ZW (Allgemeine Finanzwirtschaft) werden für 2015 in Höhe von 1.587.415 € bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt aus Mehrerträgen in der Budgeteinheit 50_312_ZW (Grundsicherung SGB II). Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 12. November 2015 Seite: 1/1 Begründung der überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Sozialumlage an den Kommunalen Sozialverband Sachsen (KSV) 1. Allgemeines Der Kommunaler Sozialverband Sachsen erhebt zur Deckung seines nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Finanzbedarf die Sozialumlage nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes über den Kommunalen Sozialverband Sachsen (SächsKomSozVG). Die Anteile der Landkreise und kreisfreien Städte an der Sozialumlage wurden gemäß § 28 FAG durch Anwendung eines Vomhundertsatzes (Umlagesatz) auf die Umlagegrundlagen bestimmt. Dieser Umlagesatz ergibt sich aus dem Verhältnis vom Gesamtumlagebetrag des KSV zur Gesamtumlagegrundlage. Am 08.12.2014 hat die Verbandsversammlung die Haushaltssatzung des KSV für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen. Die Höhe der Sozialumlage wurde mit 8,580 v.H. der Umlagegrundlagen der Landkreise und kreisfreien Städte festgesetzt. Das Sächsische Staatsministeriums des Innern hat als Rechtsaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 24.03.2015 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2015 bestätigt und die Höhe der Sozialumlage genehmigt. Am 05.06.2015 hat das Sächsische Staatsministeriums der Finanzen die Umlagegrundlagen für 2015 bekannt gemacht. Legt man diese unter Beibehaltung des Umlagesatzes von 8,580 v.H. der Berechnung der Sozialumlage zu Grunde, würde diese um 14,1 Mio. € auf 426,2 Mio. € steigen. Auf Grund der Feststellung (Beschluss der Verbandsversammlung zu Haushaltssatzung 2015), eine Nachtragshaushaltssatzung zur Anpassung des Umlagesatzes zu erlassen, sofern es nach Festsetzung der endgültigen Umlagegrundlagen 2015 bei der Ermittlung der Sozialumlage unter Anwendung des Vomhundertsatzes aus der Haushaltssatzung zu einer absoluten Abweichung von mehr als 5 Mio. € von der veranschlagten Sozialumlage in Höhe von 412,1 Mio. € kommt, wurde eine Nachtragssatzung mit Anpassung des Umlagesatzes erforderlich. Auf Basis des im von der Verbandsversammlung beschlossenen Haushaltsplanes 2015 festgelegten Absolutbetrages der Sozialumlage im Höhe von 412.198.946 € und der Umlagegrundlagen 2015 ergibt sich ein Umlagesatz von 8,297 von Hundert der Umlagegrundlagen 2015 in Höhe von 4,967 Mio. €. Am 08.06.2015 beschloss der Verbandsversammlung die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2015. 2. Finanzielle Auswirkungen Aus der per Bescheid vom 16.07.2015 festgesetzten Umlage für die Stadt Leipzig in Höhe von 68.309.414,78 € und einem Haushaltsansatz in Höhe von 66.722.000 € resultiert die Notwendigkeit überplanmäßiger Aufwendungen in Höhe von 1.587.414,78 € im PSP-Element 1.100.61.1.0.01.03: Plan 2015: Umlage: ÜPL Aufwendungen: 66.722.000,00 € 68.309.414,78 € 1.587.414,78 € 1 Durch Umsetzung des Urteils (AZ: B1 AS 1/14 KL) des Bundessozialgerichts vom 10.03.2015 zur Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für das Jahr 2012, bezüglich der zu unrecht einbehaltenen Differenz zwischen tatsächlichen Aufwendungen für Bildungs- und Teilhabeleistungen und der Bundesbeteilgung an den Kosten für Unterkunft und Heizung, erhielt die Stadt Leipzig einen Betrag in Höhe von 4.532.077,21 € in 2015 zurück. Zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen wird ein Teil dieser Mehrerträge im PSPElement 1.100.31.2.1.01 zur Verfügung gestellt. 2