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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1034977.pdf
Größe
267 kB
Erstellt
21.07.15, 12:00
Aktualisiert
24.11.16, 11:08

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01659 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Betriebsausschuss Kulturstätten 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 2. Lesung Betriebsausschuss Kulturstätten 2. Lesung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 wegen notwendiger Umbuchungen von Auszahlungen für den 5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses zu Leipzig und weiterer Baumaßnahmen in 2015. Beschlussvorschlag: 1. Die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 578.000 € im PSP-Element 1.100.26.2.0.03 "Gewandhaus zu Leipzig" Kostenart 4315 0000 "Zuschüsse an verb. Unternehmen, Sondervermögen, Beteiligungen" wird bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt formal in Höhe von 578.000 € aus der Kostenstelle 1098600000 unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt - und gleichzeitiger Sperrung der Mittel in gleicher Höhe im PSP-Element 70000019.740 "Baumaßnahme Gewandhaus", Kostenart 7812 0000 „ Zuw/Zusch Invest G/GV". Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 01.01.2015 31.12.2015 +580.000 1.100.26.2.0.03 01.01.2015 31.12.2015 -580.000 7.0000019.740 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein nein X X von nein wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: X Sachverhalt: Nach den vorliegenden Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen der zuständigen Architekten und Ingenieure für den 5. Bauabschnitt der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses sowie für die weiteren Baumaßnahmen in 2015 ergibt sich im Vergleich zu der im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2015 ausgewiesenen Zuordnung zu aktivierbaren Investitionen und Instandhaltungsmaßnahmen eine Verschiebung zugunsten der Instandhaltungen um 578.000 €1. Im Wirtschaftsplan 2015 sind aktivierbare Investitionen für Baumaßnahmen i. H. v. 740.000 €2 ausgewiesen und aufwandswirksame Instandhaltungen i. H. v. 760.000 €. Nach jetzigem Kenntnisstand ergeben sich hingegen aufwandswirksame Instandhaltungen i. H. v. 1.338.000 € und aktivierbare Investitionen i. H. v. 162.000 €, was der Verschiebung um 578.000 € zugunsten der Instandhaltungsmaßnahmen entspricht. Diese Verschiebung muss im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen werden. Die Summe aus Mitteln für Instandhaltungen und Investitionen bleibt für das Gewandhaus im Jahr 2015 unverändert. Voraussetzung für die notwendigen Umbuchungen ist die Bereitstellung dieser Mittel im Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig. Die Verschiebung ist ergebnisneutral, d. h. sie hat keine Auswirkungen auf das zu erwartende Jahresergebnis 2015 des Gewandhauses. Die korrekte Mittelaufteilung zwischen Instandhaltungsaufwendungen und aktivierbaren Investitionen wurde bereits im Rahmen der beschlossenen Bau- und Finanzierungsbeschlüsse VI-DS-01160 (Bau - und Finanzierungsbeschluss "Gewandhaus zu Leipzig - Brandschutzmaßnahmen 5. Bauabschnitt und weitere Instandsetzungsmaßnahmen 2015") sowie VI-DS-00928 (Bau- und Finanzierungsbeschluss "Energetische Sanierung Fenster 1. Bauabschnitt (2015) im Gewandhaus zu Leipzig") berücksichtigt. Der Wirtschaftsplan 2015 (DS-00697/14) ging noch von einer anderen Mittelaufteilung aus und entsprechend erfolgte auch die Veranschlagung im Haushaltsplan 2015/2016 der Stadt Leipzig. Aus diesem Grund ist die Korrektur erforderlich. Folgen bei Ablehnung: Ohne die Verschiebung der Ansätze aus dem Finanz- in den Ergebnishaushalt der Stadt im Rahmen des Zuschusses an das Gewandhaus zu Leipzig werden die haushaltsrechtlichen Vorschriften der Zuordnung als Investition oder Instandhaltung nach SächsKomHVO Doppik nicht eingehalten. Dies hat bilanzielle Auswirkungen. Auch im Rahmen des aufzustellenden Jahresabschlusses würde ein falscher Ausweis der Vermögenswerte erfolgen. Die umzusetzenden Maßnahmen sind nicht aktivierungsfähig und aktivierungspflichtig und müssen im Ergebnishaushalt, statt im Finanzhaushalt veranschlagt werden. 1 insgesamt 578.000 € weniger Mittel für Investitionen, die aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig finanziert werden, 578.000 € mehr Mittel für Instandhaltungen, die aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig finanziert werden. 2 insgesamt 790.000 € Zuschuss aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig, davon 740.000 € für aktivierbare Investitionen für Baumaßnahmen und 50.000 € für bewegliches Anlagevermögen. Anlagen: keine BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 11.11.2015 zu 6.9 Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 wegen notwendiger Umbuchungen von Auszahlungen für den 5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses zu Leipzig und weiterer Baumaßnahmen in 2015. Vorlage: VI-DS-01659 Beschluss: 1. Die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 578.000 € im PSP-Element 1.100.26.2.0.03 "Gewandhaus zu Leipzig" Kostenart 4315 0000 "Zuschüsse an verb. Unternehmen, Sondervermögen, Beteiligungen" wird bestätigt. 2. Die Deckung erfolgt formal in Höhe von 578.000 € aus der Kostenstelle 1098600000 unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt - und gleichzeitiger Sperrung der Mittel in gleicher Höhe im PSP-Element 70000019.740 "Baumaßnahme Gewandhaus", Kostenart 7812 0000 „ Zuw/Zusch Invest G/GV". Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen Leipzig, den 12. November 2015 Seite: 1/1