Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034977.pdf
Größe
267 kB
Erstellt
21.07.15, 12:00
Aktualisiert
24.11.16, 11:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01659
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
2. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
2. Lesung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr
2015 wegen notwendiger Umbuchungen von Auszahlungen für den 5. BA der
Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses zu Leipzig und weiterer
Baumaßnahmen in 2015.
Beschlussvorschlag:
1.
Die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 in
Höhe von 578.000 € im PSP-Element 1.100.26.2.0.03 "Gewandhaus zu Leipzig" Kostenart 4315
0000 "Zuschüsse an verb. Unternehmen, Sondervermögen, Beteiligungen" wird bestätigt.
2.
Die Deckung erfolgt formal in Höhe von 578.000 € aus der Kostenstelle 1098600000 unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt - und gleichzeitiger Sperrung der Mittel
in gleicher Höhe im PSP-Element 70000019.740 "Baumaßnahme Gewandhaus", Kostenart 7812
0000 „ Zuw/Zusch Invest G/GV".
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
01.01.2015 31.12.2015 +580.000
1.100.26.2.0.03
01.01.2015 31.12.2015 -580.000
7.0000019.740
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
X
X
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
Sachverhalt:
Nach den vorliegenden Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen der zuständigen Architekten
und Ingenieure für den 5. Bauabschnitt der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses sowie für
die weiteren Baumaßnahmen in 2015 ergibt sich im Vergleich zu der im Rahmen des
Wirtschaftsplanes 2015 ausgewiesenen Zuordnung zu aktivierbaren Investitionen und
Instandhaltungsmaßnahmen eine Verschiebung zugunsten der Instandhaltungen um 578.000 €1.
Im Wirtschaftsplan 2015 sind aktivierbare Investitionen für Baumaßnahmen i. H. v. 740.000 €2
ausgewiesen und aufwandswirksame Instandhaltungen i. H. v. 760.000 €. Nach jetzigem
Kenntnisstand ergeben sich hingegen aufwandswirksame Instandhaltungen i. H. v. 1.338.000 € und
aktivierbare Investitionen i. H. v. 162.000 €, was der Verschiebung um 578.000 € zugunsten der
Instandhaltungsmaßnahmen entspricht.
Diese Verschiebung muss im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 (1)
SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015 beschlossen werden. Die Summe aus Mitteln für
Instandhaltungen und Investitionen bleibt für das Gewandhaus im Jahr 2015 unverändert.
Voraussetzung für die notwendigen Umbuchungen ist die Bereitstellung dieser Mittel im
Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig. Die Verschiebung ist ergebnisneutral, d. h. sie hat keine
Auswirkungen auf das zu erwartende Jahresergebnis 2015 des Gewandhauses.
Die korrekte Mittelaufteilung zwischen Instandhaltungsaufwendungen und aktivierbaren Investitionen
wurde bereits im Rahmen der beschlossenen Bau- und Finanzierungsbeschlüsse VI-DS-01160 (Bau
- und Finanzierungsbeschluss "Gewandhaus zu Leipzig - Brandschutzmaßnahmen 5. Bauabschnitt
und weitere Instandsetzungsmaßnahmen 2015") sowie VI-DS-00928 (Bau- und
Finanzierungsbeschluss "Energetische Sanierung Fenster 1. Bauabschnitt (2015) im Gewandhaus
zu Leipzig") berücksichtigt. Der Wirtschaftsplan 2015 (DS-00697/14) ging noch von einer anderen
Mittelaufteilung aus und entsprechend erfolgte auch die Veranschlagung im Haushaltsplan
2015/2016 der Stadt Leipzig. Aus diesem Grund ist die Korrektur erforderlich.
Folgen bei Ablehnung:
Ohne die Verschiebung der Ansätze aus dem Finanz- in den Ergebnishaushalt der Stadt im
Rahmen des Zuschusses an das Gewandhaus zu Leipzig werden die haushaltsrechtlichen
Vorschriften der Zuordnung als Investition oder Instandhaltung nach SächsKomHVO Doppik nicht
eingehalten. Dies hat bilanzielle Auswirkungen. Auch im Rahmen des aufzustellenden
Jahresabschlusses würde ein falscher Ausweis der Vermögenswerte erfolgen. Die umzusetzenden
Maßnahmen sind nicht aktivierungsfähig und aktivierungspflichtig und müssen im Ergebnishaushalt,
statt im Finanzhaushalt veranschlagt werden.
1
insgesamt 578.000 € weniger Mittel für Investitionen, die aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig finanziert werden, 578.000 € mehr Mittel für
Instandhaltungen, die aus dem Ergebnishaushalt der Stadt Leipzig finanziert werden.
2
insgesamt 790.000 € Zuschuss aus dem Finanzhaushalt der Stadt Leipzig, davon 740.000 € für aktivierbare Investitionen für Baumaßnahmen und
50.000 € für bewegliches Anlagevermögen.
Anlagen:
keine
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 11.11.2015
zu 6.9
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für das
Haushaltsjahr 2015 wegen notwendiger Umbuchungen von Auszahlungen
für den 5. BA der Brandschutzertüchtigung des Gewandhauses zu Leipzig
und weiterer Baumaßnahmen in 2015.
Vorlage: VI-DS-01659
Beschluss:
1. Die überplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 (1) SächsGemO für das Haushaltsjahr 2015
in Höhe von 578.000 € im PSP-Element 1.100.26.2.0.03 "Gewandhaus zu Leipzig"
Kostenart 4315 0000 "Zuschüsse an verb. Unternehmen, Sondervermögen, Beteiligungen"
wird bestätigt.
2. Die Deckung erfolgt formal in Höhe von 578.000 € aus der Kostenstelle 1098600000 unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt - und gleichzeitiger Sperrung der
Mittel in gleicher Höhe im PSP-Element 70000019.740 "Baumaßnahme Gewandhaus",
Kostenart 7812 0000 „ Zuw/Zusch Invest G/GV".
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
Leipzig, den 12. November 2015
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