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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1034302.pdf
Größe
743 kB
Erstellt
16.07.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.16, 21:14

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01650 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 1. Lesung Ratsversammlung 28.10.2015 Beirat für Gleichstellung Beschlussfassung Vorberatung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Maßnahmenkatalog zum ersten Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig. 2. Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet regelmäßig im Beirat für Gleichstellung über den Umsetzungsstand und die Ergebnisse der fortlaufenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. 3.Nach 3 Jahren wird der Ratsversammlung ein Umsetzungsbericht vorgelegt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: Mit der Unterzeichnung der EU-Charta für Gleichstellung 2012 verpflichtete sich die Stadt Leipzig, einen lokalen Aktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen. Der Beirat für Gleichstellung begleitete die Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplanes und bestimmte maßgebend die Schwerpunktsetzung. In der abschließenden Beratung am 20. April 2015 bestätigte der Beirat den beigefügten Maßnahmenkatalog zum ersten Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig. Für das weitere Verfahren empfiehlt der Beirat für Gleichstellung: 1) die Beschlussfassung durch die Dienstberatung OBM und den Stadtrat 2) Das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann übernimmt die Federführung für die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplanes. 3) In den Beiratssitzungen berichtet die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig über den Umsetzungsstand und die Ergebnisse der fortlaufenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. Die Mitzeichnung durch die betreffenden Dezernate ist erfolgt. Anlagen: Maßnahmenkatalog des Gleichstellungsaktionsplanes BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 11.11.2015 zu 6.8 EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog Vorlage: VI-DS-01650 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Maßnahmenkatalog zum ersten Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig. 2. Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet regelmäßig im Beirat für Gleichstellung über den Umsetzungsstand und die Ergebnisse der fortlaufenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern. 3. Nach 3 Jahren wird der Ratsversammlung ein Umsetzungsbericht vorgelegt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen Leipzig, den 12. November 2015 Seite: 1/1 Erster Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig Maßnahmenkatalog 2015 bis 2017 Stadt Leipzig 10/241/03.14 Im Rahmen der Europäischen Charta für Frauen und Männer auf lokaler Ebene 2 Inhaltsverzeichnis 1. Handlungsfeld: Wissenschaft in Leipzig ...................................................................................3 1.1. Netzwerkbildung auf der Arbeitsebene im Bereich Chancengleichheit..............................3 1.2. Kindertagesstätten in Leipzig – Elterngruppen mit besonderem Bedarf im Fokus.............4 1.3. Gendersensibles Berichtswesen und Gender Budgeting.....................................................5 1.4. Mentoring-Programm - Karrierewege für Student/-innen in der Verwaltung......................6 2. Handlungsfeld: Geschlechterspezifische Anti-Gewaltarbeit.....................................................7 2.1. Strukturen in Leipzig – häusliche und sexualisierte Gewalt .............................................7 2.2. Kooperation der Frauenhäuser mit bestehenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Begleitung der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen .......................8 2.3. Häusliche Gewalt - Unterstützung für Kinder ....................................................................8 2.4. Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Häusliche Gewalt“.......................................................8 2.5. Häusliche Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen ..........................................................9 2.6. Gewalt in der Pflege............................................................................................................9 2.7. Strategien für Mädchen und junge Frauen im Umgang mit Konflikt- und Gewaltsituationen ..............................................................................................................10 2.8. Gewaltschutz für Jungen und Männer in der Stadt Leipzig .............................................10 3. Handlungsfeld: Lokale Wirtschaft ............................................................................................11 3.1. Familienfreundlichkeit in Unternehmen............................................................................11 3.2. Prüfung der Vergabeordnungen und -praktiken der Stadt Leipzig hinsichtlich relevanter Gleichstellungsziele...........................................................................................12 3.3. Netzwerkkonferenz zum Thema: Frauen und Erwerbsbeteiligung...................................13 3.4. Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit schaffen“ - Kooperationsvereinbarung ..............................................................................14 4. Handlungsfeld: Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung......15 4.1. Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit und Anregen zur Beteiligung von Bürger/-innen.....................................................................................................................15 4.2. Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der Stadtverwaltung........................16 4.3. Facebook-Seite des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann...............................16 4.4. Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises.......................................................................17 4.5. Positive Role-Models - Vorbilder aus Vergangenheit und Gegenwart ..............................17 4.6. Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zu Sexismus in der Werbung ...................................18 4.7. Sexuelle Bildung in Leipzig .............................................................................................19 5. Handlungsfeld: Kommunalpolitik.............................................................................................20 5.1. Mehr Frauen in den Stadtrat: Mentoring-Programm.........................................................20 5.2. Mehr Frauen in den Stadtrat: Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit ...........................20 5.3. Mehr junge Frauen und junge Männer in den Stadtrat: Jugendparlament.........................21 5.4. Politische Beteiligung: Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Universität stärken ......21 5.5. Mehr Frauen in Aufsichtsräte ..........................................................................................21 3 1. Handlungsfeld: Wissenschaft in Leipzig 1.1 Netzwerkbildung auf der Arbeitsebene im Bereich Chancengleichheit EU-Charta: Artikel 5 – Zusammenarbeit mit Partner/-innen zur Förderung der Gleichstellung „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, mit allen Partner/-innen aus dem öffentlichen und privaten Sektor sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des Lebens im eigenen Hoheitsgebiet zu fördern.[...]“ Zu Beginn der Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplanes für Leipzig wurde ein Netzwerk aus Gleichstellungsbeauftragten und Beauftragten für Chancengleichheit aller wissenschaftlichen Einrichtungen in Leipzig gegründet. Diese Zusammenarbeit im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern wird weiterhin fortgesetzt. Regelmäßig (mindestens zweimal im Jahr) findet ein Arbeitstreffen statt. Themenbereiche sind u.a.: Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Kommunalpolitik gestalten – Wissenschaftlerinnen einbinden; Klischees in Berufsorientierung und Werbung; Initiierung von Programmen zur Nachwuchsförderung. Kooperationspartner/-innen: – Wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen – Kooperationspartner/-innen aus der Stadtverwaltung je nach Arbeitsthema (z.B. Referat Wissenspolitik, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für Wirtschaftsförderung, Stadtplanungsamt etc.) Zuständigkeiten: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Referat Wissenspolitik – Verantwortliche für Chancengleichheit in wissenschaftlichen Einrichtungen und Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen Zeitraum: Beginn 2013, laufend 4 1.2 Kindertagesstätten in Leipzig – Elterngruppen mit besonderem Bedarf im Fokus EU-Charta: Artikel 16 - Kinderbetreuung „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die wesentliche Rolle, die qualitativ hochwertige, leistbare und allen Eltern und Erziehungspersonen jeglicher Einkommensgruppe offen stehende Kinderbetreuung für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern spielt, und dass diese ermöglicht, Arbeit, gesellschaftliches Leben und Privatsphäre zu vereinbaren. […]“ Gemeinsam Möglichkeiten und Wege ermitteln, wie mit dem besonderen Bedarf von Elterngruppen im wissenschaftlichen Bereich hinsichtlich Fragen der Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgegangen werden kann. Gemeinsam Konzepte erarbeiten und geeignete Betreuungsangebote schaffen. Kooperationspartner/-innen: – Wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen – Stadt Leipzig (Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, Amt für Jugend, Familie und Bildung) – Freie Träger der Stadt Leipzig im Bereich Kinderbetreuung Zuständigkeiten: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Verantwortliche für Personal und Chancengleichheit in wissenschaftlichen Einrichtungen Zeitraum: Beginn 2014, laufend 5 1.3 Gendersensibles Berichtswesen und Gender Budgeting EU-Charta: Artikel 9 – Gender Assessment (1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, im Hinblick auf den gesamten eigenen Kompetenzbereich Gender Assessments (Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen) wie in diesem Artikel beschrieben durchzuführen. (2) [...] Um Relevanz zu erlangen, müssen Gender Assessments folgende Schritte enthalten: • Prüfung der Zuteilung von finanziellen und anderen Ressourcen für die genannten Zwecke; […] Im Rahmen des Projektes „Service Learning im Public Management“ der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig beteiligte sich das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann von Oktober 2013 bis März 2014 und betreute eine Gruppe von Studierenden zum Thema „Gender Budgeting in der kommunalen Suchthilfe“. Die beteiligten Studierenden entwickelten eigene Empfehlungen zur nachhaltigeren Umsetzung eines gendersensiblen Berichtswesens innerhalb der Stadtverwaltung. Dazu gehören u.a. die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie hinsichtlich der Verwendung der bereits existierenden Arbeitshilfe 'Datenerhebung und Dokumentation – geschlechterdifferenziert, geschlechtersensibel, gleichstellungsorientiert' sowie der Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der Stadtverwaltung (siehe Handlungsfeld 4 Maßnahme 2). Kooperationspartner/-innen: – Universität Leipzig, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät – Stadt Leipzig, Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zuständigkeiten: – Universität Leipzig,Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Leipzig sowie weitere Kooperationspartner/-innen aus der Stadtverwaltung je nach Arbeitsthema 6 1.4 Mentoring-Programm - Karrierewege für Student/-innen in der Verwaltung EU-Charta: Artikel 11 – Rolle als Arbeitgeber/-in „(1) In der Rolle als Arbeitgeber/-in anerkennt der/die Unterzeichner/in das Recht auf Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend alle Aspekte der Beschäftigung einschließlich Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen. […] (2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich alle zumutbaren Maßnahmen einschließlich gesetzlich zulässiger positiver Unterstützungsmaßnahmen zu treffen, um die oben erwähnten Rechte zu unterstützen. [...]“ Planung und Umsetzung eines Mentoring-Programms mit Führungskräften aus der Stadtverwaltung und Student/-innen der Universität Leipzig. Als Ansatzpunkt dient u.a. der Kooperationsvertrag zwischen der Leipziger Stadtverwaltung und der Universität Leipzig. Eine weitere Anknüpfungsmöglichkeit findet sich im Organisations- und Personalentwicklungskonzept der Stadt. Hier wird Mentoring ebenso als Personalentwicklungsinstrument benannt, mit dem Ziel des Wissenstransfers. Dieses Mentoring kann zudem auch unternehmensübergreifend organisiert werden. Kooperationspartner/-innen: – Universität Leipzig Dezernat 3, Personaldezernat – Stadt Leipzig (Personalamt, Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, Referat Wissenspolitik) Zuständigkeiten: – Universität Leipzig (PSG 31 Zentrale Personalangelegenheiten, Personalentwicklung und Gleichstellungsbeauftragter) – Personalamt, Abteilung Personalwirtschaft – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zeitraum: 2016 - 2017 7 2. Handlungsfeld: Geschlechterspezifische Anti-Gewaltarbeit EU-Charta: Artikel 22 – Geschlechterspezifische Gewalt (1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass geschlechterspezifische Gewalt, der vor allem Frauen zum Opfer fallen, eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt und gegen die Würde und körperliche und emotionale Integrität von Menschen verstößt.[...] (3) Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen auch die folgenden zählen: • Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer; • Bereitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet vorhandene Hilfseinrichtungen in allen vor Ort hauptsächlich gesprochenen Sprachen; • Sicherstellen, dass professionelle MitarbeiterInnen für das Erkennen und die Unterstützung von Opfern ausgebildet sind; • Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d.h. Polizei, Gesundheits- und Wohnungsbehörden, effizient koordiniert sind; • Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen und Informationsprogrammen für potenzielle und tatsächliche Opfer und Täter. 2.1 Strukturen in Leipzig – häusliche und sexualisierte Gewalt Zielgruppenspezifische Erfassung der Strukturen im Bereich der häuslichen Gewalt und der sexualisierten Gewalt in den Handlungsfeldern: Schutz, Unterstützung, Aufklärung und politisches Handeln für Kinder/Jugendliche, Frauen und Männer. Formulierung eines konkreten Handlungsbedarfs für Leipzig. Die Öffentlichkeit über Träger/-innen, Angebote und Arbeitsweise informieren Zuständigkeiten: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt – Koordinierungskreis gegen sexualisierte Gewalt Zeitraum: laufend 8 2.2 Kooperation der Frauenhäuser mit bestehenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Begleitung der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen Die Frauenhäuser sind an die bestehenden Angebote nach SGB VIII, ggf. in gemeinsamer Konzeptentwicklung mit Trägern nach SGB VIII, anzubinden. Die Schaffung von spezialisierten Stellen in Frauenhäusern zur Kinderbetreuung ist keine vorrangige Zielstellung. Zuständigkeiten: – Amt für Jugend, Familie und Bildung – Koordinierungsgremium gegen Häusliche Gewalt 2.3 Häusliche Gewalt - Unterstützung für Kinder Eine festzulegende Anzahl von KiTa-Plätzen und Krippenplätzen (für Kinder aus Familien, in denen häusliche Gewalt passiert) sind für die jeweiligen Frauenhäuser vorzuhalten. Zuständigkeiten: – Amt für Jugend, Familie und Bildung /Allgemeiner Sozialdienst – Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt Zeitraum: ab 2015 2.4 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „häusliche Gewalt“ Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „häusliche Gewalt“ muss fortgesetzt werden. Lösungen für eine ausreichende Finanzierung sind zu suchen. Zuständigkeiten: – Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zeitraum: ab 2015 9 2.5 Häusliche Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen Frauen mit Behinderungen sind die am stärksten betroffene Gruppe hinsichtlich Häuslicher Gewalt. Weiterbildungsmöglichkeiten für Personal in Frauenhäusern müssen geschaffen werden hinsichtlich eines inklusiven Umgangs mit verschiedenen Formen von Behinderungen. Darüber hinaus sollten Informationen für Frauen mit Behinderungen (u.a. in leichter Sprache) entwickelt und zugänglich gemacht werden, um sie über ihre Rechte und Handlungsalternativen aufzuklären. Zuständigkeit: – Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Zeitraum: ab 2015 2.6 Gewalt in der Pflege Übergriffe von pflegenden Angehörigen ebenso wie von Menschen, die gepflegt werden müssen, sind ein dringendes und vielschichtiges Handlungsfeld. Es ist sowohl im privaten Sektor als auch in allen Formen institutionalisierter Pflege (häuslich, ambulant bis stationär) ein Thema. Durch die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen sind Aufklärungskampagnen und Schulungen zu entwickeln. Diese müssen aber zwischen den verschiedenen Zielgruppen differieren. Gewalt im häuslichen Bereich, insbesondere der familiären/privaten Pflege, resultiert häufig aus Gründen der Überforderung. Hier können entsprechende Schulungen für pflegende Angehörige oder/und familienentlastende Dienste helfen. Diese Angebote werden bereits durch die Pflegekassen und verschiedene Träger oder auch Forschungseinrichtungen angeboten. Diese Angebote sind stärker zu kommunizieren und zugänglich zu machen. Bei Gewalt im institutionellen Pflegesystem sind ebenfalls Aufklärung und Informationen/ Schulungen für die Einrichtungen, Träger und Mitarbeiter/-innen zu entwickeln. Dies zum Einen für mögliche „Täter/-innen“ – wie vermeide ich? – als auch das Täterumfeld – wie zeige ich an/wie reagiere ich richtig? Dieses Thema steht jedoch auch entscheidend in der Verantwortung der Pflegekassen und in Kooperation ggf. auch mit der Heimaufsicht. Hierzu sollten Gespräche zur Entwicklung der erforderlichen Schulungsprogramme aufgenommen werden. Organisationseinheiten der Stadtverwaltung können diesen Prozess moderieren. Zuständigkeit: – Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Senior/-innen Zeitraum: ab 2015 10 2.7 Strategien für Mädchen und junge Frauen im Umgang mit Konflikt- und Gewaltsituationen Damit Mädchen physische und psychische Strategien sowie Verhaltensweisen lernen, mit denen sie sich selbst vor Gewalt schützen können, werden Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse sowie Kommunikationsseminare angeboten. Des Weiteren lernen Mädchen ihre eigenen Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen zu reflektieren und zu erkennen und sind über Ursachen und Auswirkungen von Gewalt informiert. Hierzu werden Methodenworkshops zum Thema Konflikte/ Mobbing und Soziales Kompetenztraining angeboten. Darüber hinaus werden Fortbildungsangebote und Fachveranstaltungen zum Thema geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen für Multiplikator/-innen angeboten, um Mädchen zum Thema Gewalt zu sensibilisieren und sie zur Selbstreflexion zu befähigen. Zuständigkeit: – Girlz*Space – Mädchenräume: Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen - Frauen für Frauen e.V. Zeitraum: ab 2015 2.8 Gewaltschutz für Jungen und Männer in der Stadt Leipzig Sensibilisierung von Fachkräften, Öffentlichkeit und Betroffenen von Straftaten und deren Umfeld sowie die Benennung kompetenter Ansprechpartner/-innen für den Bereich „Gewaltschutz für Jungen und Männer in der Stadt Leipzig“. Die Sensibilisierungskampagne ist ein erster Schritt zur Entwicklung eines zeitgemäßen Rollenverständnisses für von Gewalt betroffene Jungen und Männer. Zuständigkeit: – Arbeitskreis Jungen und Männer als Betroffene sexualisierter oder häuslicher Gewalt und Stalking (elure.de) Zeitraum: Januar 2015 – Dezember 2015 11 3. Handlungsfeld: Lokale Wirtschaft Familienfreundlichkeit in Unternehmen EU-Charta: Artikel 16 - Kinderbetreuung „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die wesentliche Rolle, die qualitativ hochwertige, leistbare und allen Eltern und Erziehungspersonen jeglicher Einkommensgruppe offen stehende Kinderbetreuung für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern spielt, und dass diese ermöglicht, Arbeit, gesellschaftliches Leben und Privatsphäre zu vereinbaren. […]“ Artikel 17 – Betreuung anderer Familienmitglieder „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass Frauen und Männer neben Kindern auch für andere Familienmitglieder sorgen müssen, und dass diese Verpflichtung sie daran hindern kann, ihre Rolle im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben voll auszuschöpfen.“ Es gibt zahlreiche Informationsmaterialien und es existieren verschiedene Arbeitskreise der Kammern (IHK und HWK) sowie der Agentur für Arbeit zum Thema Familienfreundlichkeit. Der Austausch zum Thema Familienfreundlichkeit ist fortzusetzen. Als thematische Partner verstehen sich unter anderem das Amt für Wirtschaftsförderung sowie das Referat Beschäftigungspolitik. Zuständigkeit: – Lokale Bündnisse für Familie Zeitraum: laufend 12 3.2 Prüfung der Vergabeordnungen und -praktiken der Stadt Leipzig hinsichtlich relevanter Gleichstellungsziele EU-Charta: Artikel 12 – Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen „Bei jedem wichtigen Vertrag, den sie/er abzuschließen plant, sind die relevanten geschlechterspezifischen Auswirkungen zu bedenken und die Möglichkeiten für die gesetzliche Förderung der Gleichstellung zu prüfen; [...]“ Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber/-innen. Die Kommunen als öffentliche Auftraggeberinnen haben Spielräume, um eigene Kriterien zu ergänzen und konkrete Maßnahmen durchzuführen. Diese können beispielsweise Frauenförderpläne der Unternehmen, gezielte Ansprache von Unternehmer/-innen, geschlechtergerechte Quotierung der Auftragsvergabe und weitere konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung in Unternehmen sein. Die Ermessensspielräume ermöglichen der Stadtverwaltung, gleichstellungspolitische Ziele in privaten Unternehmen zu fördern und zu unterstützen. Der Beirat für Gleichstellung empfiehlt dem Stadtrat, eine mögliche Anpassung durch die Verwaltung zu prüfen und die Überarbeitung der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen zu veranlassen. Umsetzung: a) Empfehlung des Beirates für Gleichstellung an den Stadtrat b) Prüfung durch die Verwaltung Zuständigkeiten: – Vergabegremium VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) – Vergabegremium VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), – Vergabegremium VOF (Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen) – Rechtsamt (Clearingstelle) Zeitraum: 2015 – 2017 13 3.3 Netzwerkkonferenz zum Thema: Frauen und Erwerbsbeteiligung EU-Charta: Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, hinsichtlich der Aktivitäten und Dienstleistungen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Entwicklung die Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männern sowie die Chancen zur Förderung der Gleichstellung umfassend zu berücksichtigen und entsprechende Handlungen zu setzen, z.B.: • Unterstützung von Unternehmerinnen; • Sicherstellung, dass finanzielle und sonstige Formen der Unternehmensförderung auch die Gleichstellung der Geschlechter unterstützen; [...] Eine erste Frauennetzwerkkonferenz fand am 17. November 2014 in Kooperation mit dem Landesfrauenrat Sachsen e.V. statt. Nach Einführungsvorträgen fanden Diskussionsrunden statt zu folgende Fragestellungen: • Was können die Frauen selbst tun, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern? • Was kann die Wirtschaft tun, um das Potenzial gut qualifizierter Frauen stärker zu erschließen? • Wie können die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen verbessert werden? • Welche wichtigen Voraussetzungen müssen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfüllt sein? Die Ergebnisse der Diskussionen zeigen: Es existiert noch Handlungsbedarf. So fehlen beispielsweise Frauen in den Führungspositionen öffentlicher Unternehmen. Auch die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist immer noch von deutlicher Relevanz. In einer Broschüre sammelte der Landesfrauenrat Sachsen e.V. die Ergebnisse der Konferenz und leitete konkreten Handlungsbedarf für die weitere Arbeit auf Landesebene ab. Des Weiteren gibt es ebenfalls Handlungsbedarf auf lokaler Ebene. Das Amt für Wirtschaftsförderung bietet u.a. im Rahmen der allgemeinen Gründungsförderung, Cluster bezogenen Bestandspflege und im Rahmen des Mittelstandsförderprogramms (MISTA) ein Spektrum an konkreten Angeboten und Leistungen, welche branchenspezifisch in hohem Maße Unternehmer/-innen ansprechen und fördern. Genannt seien beispielhaft Dienstleistungsgewerbe, Medien- und Kreativwirtschaft, soziale- und Gesundheitsberufe. Die Vermittlung und Kommunikation dieser Angebote sollte genderspezifisch geschärft und die Evaluation des MISTA dahingehend abgeprüft werden. Zuständigkeiten: – Landesfrauenrat Sachsen e. V. – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Amt für Wirtschaftsförderung Zeitraum: November 2014 14 3.4 Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit schaffen“ - Kooperationsvereinbarung EU-Charta: Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung „(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass eine ausgewogene und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ein wesentliches Merkmal jeder erfolgreichen Gemeinde oder Region darstellt und die eigenen Aktivitäten und Dienstleistungen auf diesem Gebiet beträchtlich zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen können. (2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die Notwendigkeit, die weibliche Beschäftigungsquote und -qualität zu erhöhen, sowie auch, dass das Armutsrisiko im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosigkeit und unbezahlter Arbeit für Frauen besonders hoch ist. [...]“ Im neuen Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit schaffen“ ist geplant einen "Quartierservice (QS)" für die zwei Soziale-Stadt-Gebiete Leipziger Westen und Leipziger Osten einzurichten. Der QS spricht die Zielgruppen - (langzeit-)arbeitslose Frauen und Männer über 26 Jahre - aber insbesondere Frauen, Alleinerziehende, Bewohner/-innen mit Migrationsbiografie oder Solo-Selbstständige an. Es erfolgt eine unmittelbare Verbindung zu anderen Angeboten in den Soziale-Stadt-Gebieten. Ein Beirat (aus Kommune, Expert/-innen, Jobcenter, IHK, HWK, Unternehmer/-innen, Stadtteilvertreter/-innen, MSO u.a.) unterstützt Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Integration sowie Einbindung in die integrierte Stadtentwicklung. Das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann hat einen Sitz im Projektbeirat. Geplante Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadterneuerung im Rahmen des Projektes in folgenden Bereichen: • Unterstützung der Genderkompetenz im Projekt • Unterstützung bei Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG), insbesondere projektbezogene Beratung zu den Diskriminierungsmerkmalen „Geschlecht“ und „sexuelle Orientierung“ • strategische Mitwirkung im Projektbeirat Zuständigkeiten: – Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Abteilung Stadterneuerung Ost/EURegelprogramme – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zeitraum: 2015 – 2018 15 4. Handlungsfeld: Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung EU-Charta: Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner führt Aktivitäten und Kampagnen durch, um das Bewusstsein für den schädlichen Einfluss von Geschlechterstereotypen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu schärfen.“ Artikel 10 – Vielfältige Diskriminierungen oder Benachteiligungen „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder des Glaubens, politischer oder sonstiger Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten ist.“ 4.1 Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit und Anregen zur Beteiligung von Bürger/innen Geplant ist die Entwicklung und Durchführung einer Kampagne zum Thema Geschlechtergerechtigkeit in Leipzig. Ideenwettbewerbe und Projektausschreibungen an Leipziger Schulen (Oberschulen, Förderschulen, Grundschulen, Gymnasien, Beruflichen Schulzentren) sind denkbar sowie gemeinsame Medienprojekte mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, dem Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig, dem Zentrum für Medien und Kommunikation, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig sowie mit der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. Öffentliche Fachforen zu bestimmten Gleichstellungsthemen sind zu organisieren. Umsetzung: Gründung einer institutionenübergreifende Arbeitsgruppe (Initiativen, Vereine, Schulen, Arbeitskreise und Medienpartner/-innen) Zuständigkeit: – Beirat für Gleichstellung Zeitraum: 2015 – 2016 16 4.2 Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der Stadtverwaltung EU-Charta: Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner unterstützt weiter die eigenen Mitarbeiter/-innen durch Ausbildungs- und andere Maßnahmen in der Erkennung und Beseitigung stereotyper Einstellungen und Verhaltensweisen und regelt auch die Verhaltensstandards in dieser Hinsicht. [...]“ Entwicklung von Konzepten für Qualifizierungsmaßnahmen, die den Aufbau von gendersensiblem Fachwissen in der öffentlichen Verwaltung fördern. Dazu gehört die Sensibilisierung zur Verwendung der geschlechtergerechten Sprache und zu gendersensiblen Datenerhebungen und Berichten. Zuständigkeit: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zeitraum: Beginn 2015 4.3 Facebook-Seite des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann Über die Facebook-Seite des Referates für Gleichstellung von Frau und Mann werden kontinuierlich Bürgerinnen und Bürger über kommunale gleichstellungspolitische Themen und Aktivitäten informiert sowie über aktuelle Angebote von Leipziger Institutionen und Vereinen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit. Ein weiteres wichtiges Ziel für die Facebook-Seite ist es, sie bei Bürgerbeteiligungsprozessen als Informationsplattform zu nutzen. Zuständigkeit: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zeitraum: seit Oktober 2013, laufend 17 4.4 Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere Leistungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die vielfältige und engagierte Arbeit zur Verwirklichung der Gleichberechtigung in Leipzig wird damit hervorgehoben. Bewerben können sich Vereine, Initiativen oder Institutionen mit ihren Projekten sowie Einzelpersonen. Soweit gemischtgeschlechtliche Organisationen vorgeschlagen werden, soll die Preiswürdigkeit auch davon abhängen, ob in ihrer Führungsstruktur Frauen an herausragender Stelle stehen. Zuständigkeiten: – Organisation der Vergabe und Jury-Arbeit: Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Preisverleihung: Referat Protokoll Zeitraum: Erstmalige Verleihung am 23. Oktober 2015 4.5 Positive Role-Models - Vorbilder aus Vergangenheit und Gegenwart Mit dem Projekt „1000 Jahre Leipzig - 100 Leipzigerinnen“ werden die Lebensleistungen von Frauenpersönlichkeiten in Leipzig öffentlich gemacht. In den letzten Jahrzehnten sind umfangreiche Forschungen zur Frauengeschichte in Leipzig durch Vereine (in Leipzig vorrangig durch die LouiseOtto-Peters-Gesellschaft) und durch Einzelpersonen durchgeführt worden. Kurzporträts von wichtigen Leipzigerinnen werden auf der Website des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren. Zuständigkeiten: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e.V. Zeitraum: 2013 bis 2015 18 4.6 Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zu Sexismus in der Werbung Im November 2012 fasste der Stadtrat den Beschluss „Schluss mit sexistischer Werbung“ RBV1406/12 vom 22.11.2012. Darin heißt es: • • • Der Ratsbeschluss RBIII-1362/03 wird inhaltlich erweitert und erneut bestätigt. Die Leiterinnen und Leiter von Fachämtern und von Eigenbetrieben sind verantwortlich, in Zukunft stärker auf frauenfeindliche und diskriminierende Aussagen von Werbung zu achten und sie diskriminierungsfrei zu gestalten. Die Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig werden vom Oberbürgermeister in einem gesonderten Schreiben auf die Petition und die Beschlussfassung im Stadtrat sowie damit verbundene Problemlagen hingewiesen. Im vorangegangenen Prozess unter Federführung des Dezernats Stadtentwicklung und Bau stand die Frage im Mittelpunkt, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt überhaupt auf Werbung hat. Es wurde festgestellt, dass keine Rechtsgrundlage existiert, Werbung als sexistisch zu werten. Demzufolge liegen keine einheitlichen und verbindliche Kriterien für diese Bewertungsfrage vor. Die Stadt Leipzig wird einen Kriterienkatalog zu Sexismus in der Werbung entwickeln, um den Verantwortlichen eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Die Kriterien dienen als Orientierung bei der Beurteilung durch die Fachämter und Eigenbetriebe, ob eine Werbung sexistisch ist oder nicht. Der Oberbürgermeister hat die Beteiligungsunternehmen – wie im Beschluss oben erwähnt angeschrieben. Zuständigkeit: - federführend: Amt für Jugend, Familie und Bildung - Fachbereich Kinder- und Jugendschutz - Rechtsamt - Verkehrs- und Tiefbauamt 19 4.7 Sexuelle Bildung in Leipzig Planung und Herausarbeitung von Themenschwerpunkten durch den Arbeitskreis Sexualpädagogik: Institutionenübergreifende Vernetzung im Bereich Sexualpädagogik Ein regelmäßiger und themenspezifischer Austausch zwischen dem Arbeitskreis Sexualpädagogik und städtischen Ämtern - wie das Amt für Jugend, Familie und Bildung, das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, das Referat für Migration und Integration, die Beauftragte für Senioren und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen - wird angestrebt. Sexualität und Gesundheit Weitere Synergien zwischen dem Arbeitskreis Sexualpädagogik und dem Gesunden StädteNetzwerk Leipzig werden ausgebaut. Sexualität sollte als maßgeblicher Teil von Gesundheit mitberücksichtigt werden. Etablierung sexualpädagogischer Konzepte Entwicklung und Etablierung sexualpädagogischer Konzepte für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in der Stadt Leipzig. Sexuelle Identität als Querschnittsaufgabe in der frühkindlichen Bildung Aufnahme eines Seminarangebotes (von RosaLinde e. V.) für Leiter/-innen und Erzieher/-innen in Kindertageseinrichtungen und Horten in den Fortbildungskatalog der Stadt Leipzig. Schwerpunkte: Sensibilisierung für Diskriminierungsmechanismen wie Homophobie, Sexismus, Transphobie, Geschlechterrollen, Vielfalt, Diversity, Intersektionalität sowie der Erfahrungsaustausch und die Bearbeitung von praxisrelevanten Beispielen der Teilnehmer/-innen. Zuständigkeiten: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Arbeitskreis Sexualpädagogik – Gesunde Städte-Netzwerk Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Abteilung Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen ggf. Fach-AG Kita (wegen Beteiligung freier Träger) – Personalamt, Abteilung Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung – RosaLinde e.V. Leipzig Zeitraum: ab November 2014 laufend   4.8. Kampf gegen Geschlechterstereotype bei sozialen und Gesundheitsfachberufen Der Oberbürgermeister bringt alle Akteure, die in Leipzig an der Aus- und Weiterbildung von medizinischem und sozialen Fachpersonal beteiligt sind, zusammen, um gemeinsame und individuelle Maßnahmen zum Abbau von Geschlechterstereotypen im Gesundheits- und Sozialwesen zu erarbeiten. Dabei sind insbesondere alle Ausbildungsstätten für Sozial-, Pflege- und Gesundheitsfachberufe einzubeziehen. Die Fernziele müssen die Aufhebung der geschlechterspezifischen Zuordnung bestimmter Berufe in der Gesellschaft, Chancengleichheit und eine sich idealerweise annähernde Geschlechterverteilung bei der Besetzung von Ausbildungs- und später Arbeitsplätzen sein. Zuständigkeit: - Der Oberbürgermeister - Referat für Gleichstellung von Frau und Mann - Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule (Gesundheitsamt, Eigenbetriebe Städtisches Klinikum St. Georg, Städtische Behindertenhilfe, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe) - Dezernat VII Wirtschaft und Arbeit (Referat Beschäftigungspolitik) Zeitraum: - Der Oberbürgermeister wird dem Stadtrat bis Ende des 1. Halbjahres 2016 einen Zwischenbericht vorlegen. 20 5. Handlungsfeld: Kommunalpolitik EU-Charta: Artikel 2 – Politische Vertretung „(2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass Frauen und Männern die gleichen Rechte zukommen, an Politikgestaltung und -umsetzung teilzuhaben, öffentliche Ämter zu bekleiden und alle öffentlichen Funktionen auf allen Regierungsebenen wahrzunehmen. […] (4) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich zu Durchführung aller zumutbaren Maßnahmen zur Unterstützung der oben erwähnten Rechte und Grundsätze, darunter auch folgender Schritte: [...] • Maßnahmen zu treffen, um es gewählten VertreterInnen zu ermöglichen, Privatleben, Arbeit und öffentliche Aufgaben miteinander zu vereinbaren, etwa indem Zeitpläne, Arbeitsmethoden und Betreuungseinrichtungen allen gewählten VertreterInnen uneingeschränkte Teilhabe ermöglichen.“ 5.1 Mehr Frauen in den Stadtrat: Mentoring-Programm Interessierte 3HUVRQHQ begleiten für einen bestimmten Zeitraum eine Stadträtin oder einen Stadtrat, um verschiedene Gremien und deren Arbeit kennenzulernen. Umsetzung: a) Empfehlung an die Fraktionen mit Bitte um Beteiligung b) Information an Frauenorganisationen der im Stadtrat vertretenen Parteien Zuständigkeit: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann 5.2 Mehr Frauen in den Stadtrat: Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit Regelmäßige Berichterstattung über die Anteile von Frauen und Männern in kommunalpolitischen Gremien (als Bestandteil der Tätigkeitsberichte des Beirates für Gleichstellung) Frauen auch 40+ direkt ansprechen und Informationen an Frauen zu folgender Fragestellung weitergeben: Was erwartet Sie im Stadtrat? Erstellung einer Informationsbroschüre über das Ehrenamt einer Stadträtin und eines Stadtrates. Zuständigkeit: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann in Zusammenarbeit mit dem Büro für Ratsangelegenheiten 21 5.3 Mehr junge Frauen und junge Männer in den Stadtrat: Jugendparlament Junge Frauen sowie junge Männer sollen über die Leipziger Kommunalpolitik informiert und für Mitarbeit begeistert werden. Einen ersten Ansatzpunkt bietet die Gründung eines Jugendparlamentes in Leipzig, in dem junge Menschen politisch aktiv werden können. Stand der Umsetzung: Das erste Jugendparlament ist eingerichtet und ein Jugendbeirat wurde gewählt. Zuständigkeiten: - Büro für Ratsangelegenheiten - Stadtjugendring Leipzig e.V. - Arbeitskreis Mädchen Leipzig 5.4 Politische Beteiligung: Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Universität stärken Veranstaltungen zu kommunal- und gleichstellungspolitischen Themen gemeinsam organisieren. Zuständigkeit: Referat Wissenspolitik in Zusammenarbeit mit dem Institut für Politikwissenschaften der Universität Leipzig 5.5 Mehr Frauen in Aufsichtsräte Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen und Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig (auch durch externe (Fach-)Frauen). Ein möglicher Ansatzpunkt ist der Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK). Umsetzung: Empfehlung des Beirates für Gleichstellung an den Stadtrat Zuständigkeiten: – Beirat für Gleichstellung – Fraktionen Erster Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig Maßnahmenkatalog 2015 bis 2017 Stadt Leipzig 10/241/03.14 Im Rahmen der Europäischen Charta für Frauen und Männer auf lokaler Ebene 2 Inhaltsverzeichnis 1. Handlungsfeld: Wissenschaft in Leipzig ...................................................................................3 1.1. Netzwerkbildung auf der Arbeitsebene im Bereich Chancengleichheit..............................3 1.2. Kindertagesstätten in Leipzig – Elterngruppen mit besonderem Bedarf im Fokus.............4 1.3. Gendersensibles Berichtswesen und Gender Budgeting.....................................................5 1.4. Mentoring-Programm - Karrierewege für Student/-innen in der Verwaltung......................6 2. Handlungsfeld: Geschlechterspezifische Anti-Gewaltarbeit.....................................................7 2.1. Strukturen in Leipzig – häusliche und sexualisierte Gewalt .............................................7 2.2. Kooperation der Frauenhäuser mit bestehenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Begleitung der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen .......................8 2.3. Häusliche Gewalt - Unterstützung für Kinder ....................................................................8 2.4. Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Häusliche Gewalt“.......................................................8 2.5. Häusliche Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen ..........................................................9 2.6. Gewalt in der Pflege............................................................................................................9 2.7. Strategien für Mädchen und junge Frauen im Umgang mit Konflikt- und Gewaltsituationen ..............................................................................................................10 2.8. Gewaltschutz für Jungen und Männer in der Stadt Leipzig .............................................10 3. Handlungsfeld: Lokale Wirtschaft ............................................................................................11 3.1. Familienfreundlichkeit in Unternehmen............................................................................11 3.2. Prüfung der Vergabeordnungen und -praktiken der Stadt Leipzig hinsichtlich relevanter Gleichstellungsziele...........................................................................................12 3.3. Netzwerkkonferenz zum Thema: Frauen und Erwerbsbeteiligung...................................13 3.4. Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit schaffen“ - Kooperationsvereinbarung ..............................................................................14 4. Handlungsfeld: Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung......15 4.1. Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit und Anregen zur Beteiligung von Bürger/-innen.....................................................................................................................15 4.2. Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der Stadtverwaltung........................16 4.3. Facebook-Seite des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann...............................16 4.4. Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises.......................................................................17 4.5. Positive Role-Models - Vorbilder aus Vergangenheit und Gegenwart ..............................17 4.6. Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zu Sexismus in der Werbung ...................................18 4.7. Sexuelle Bildung in Leipzig .............................................................................................19 5. Handlungsfeld: Kommunalpolitik.............................................................................................20 5.1. Mehr Frauen in den Stadtrat: Mentoring-Programm.........................................................20 5.2. Mehr Frauen in den Stadtrat: Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit ...........................20 5.3. Mehr junge Frauen und junge Männer in den Stadtrat: Jugendparlament.........................21 5.4. Politische Beteiligung: Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Universität stärken ......21 5.5. Mehr Frauen in Aufsichtsräte ..........................................................................................21 3 1. Handlungsfeld: Wissenschaft in Leipzig 1.1 Netzwerkbildung auf der Arbeitsebene im Bereich Chancengleichheit EU-Charta: Artikel 5 – Zusammenarbeit mit Partner/-innen zur Förderung der Gleichstellung „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, mit allen Partner/-innen aus dem öffentlichen und privaten Sektor sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des Lebens im eigenen Hoheitsgebiet zu fördern.[...]“ Zu Beginn der Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplanes für Leipzig wurde ein Netzwerk aus Gleichstellungsbeauftragten und Beauftragten für Chancengleichheit aller wissenschaftlichen Einrichtungen in Leipzig gegründet. Diese Zusammenarbeit im Bereich der Gleichstellung von Frauen und Männern wird weiterhin fortgesetzt. Regelmäßig (mindestens zweimal im Jahr) findet ein Arbeitstreffen statt. Themenbereiche sind u.a.: Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Kommunalpolitik gestalten – Wissenschaftlerinnen einbinden; Klischees in Berufsorientierung und Werbung; Initiierung von Programmen zur Nachwuchsförderung. Kooperationspartner/-innen: – Wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen – Kooperationspartner/-innen aus der Stadtverwaltung je nach Arbeitsthema (z.B. Referat Wissenspolitik, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für Wirtschaftsförderung, Stadtplanungsamt etc.) Zuständigkeiten: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Referat Wissenspolitik – Verantwortliche für Chancengleichheit in wissenschaftlichen Einrichtungen und Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen Zeitraum: Beginn 2013, laufend 4 1.2 Kindertagesstätten in Leipzig – Elterngruppen mit besonderem Bedarf im Fokus EU-Charta: Artikel 16 - Kinderbetreuung „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die wesentliche Rolle, die qualitativ hochwertige, leistbare und allen Eltern und Erziehungspersonen jeglicher Einkommensgruppe offen stehende Kinderbetreuung für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern spielt, und dass diese ermöglicht, Arbeit, gesellschaftliches Leben und Privatsphäre zu vereinbaren. […]“ Gemeinsam Möglichkeiten und Wege ermitteln, wie mit dem besonderen Bedarf von Elterngruppen im wissenschaftlichen Bereich hinsichtlich Fragen der Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgegangen werden kann. Gemeinsam Konzepte erarbeiten und geeignete Betreuungsangebote schaffen. Kooperationspartner/-innen: – Wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen – Stadt Leipzig (Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, Amt für Jugend, Familie und Bildung) – Freie Träger der Stadt Leipzig im Bereich Kinderbetreuung Zuständigkeiten: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Verantwortliche für Personal und Chancengleichheit in wissenschaftlichen Einrichtungen Zeitraum: Beginn 2014, laufend 5 1.3 Gendersensibles Berichtswesen und Gender Budgeting EU-Charta: Artikel 9 – Gender Assessment (1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, im Hinblick auf den gesamten eigenen Kompetenzbereich Gender Assessments (Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen) wie in diesem Artikel beschrieben durchzuführen. (2) [...] Um Relevanz zu erlangen, müssen Gender Assessments folgende Schritte enthalten: • Prüfung der Zuteilung von finanziellen und anderen Ressourcen für die genannten Zwecke; […] Im Rahmen des Projektes „Service Learning im Public Management“ der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig beteiligte sich das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann von Oktober 2013 bis März 2014 und betreute eine Gruppe von Studierenden zum Thema „Gender Budgeting in der kommunalen Suchthilfe“. Die beteiligten Studierenden entwickelten eigene Empfehlungen zur nachhaltigeren Umsetzung eines gendersensiblen Berichtswesens innerhalb der Stadtverwaltung. Dazu gehören u.a. die Entwicklung einer Kommunikationsstrategie hinsichtlich der Verwendung der bereits existierenden Arbeitshilfe 'Datenerhebung und Dokumentation – geschlechterdifferenziert, geschlechtersensibel, gleichstellungsorientiert' sowie der Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der Stadtverwaltung (siehe Handlungsfeld 4 Maßnahme 2). Kooperationspartner/-innen: – Universität Leipzig, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät – Stadt Leipzig, Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zuständigkeiten: – Universität Leipzig,Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Leipzig sowie weitere Kooperationspartner/-innen aus der Stadtverwaltung je nach Arbeitsthema 6 1.4 Mentoring-Programm - Karrierewege für Student/-innen in der Verwaltung EU-Charta: Artikel 11 – Rolle als Arbeitgeber/-in „(1) In der Rolle als Arbeitgeber/-in anerkennt der/die Unterzeichner/in das Recht auf Gleichstellung von Frauen und Männern betreffend alle Aspekte der Beschäftigung einschließlich Arbeitsorganisation und Arbeitsbedingungen. […] (2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich alle zumutbaren Maßnahmen einschließlich gesetzlich zulässiger positiver Unterstützungsmaßnahmen zu treffen, um die oben erwähnten Rechte zu unterstützen. [...]“ Planung und Umsetzung eines Mentoring-Programms mit Führungskräften aus der Stadtverwaltung und Student/-innen der Universität Leipzig. Als Ansatzpunkt dient u.a. der Kooperationsvertrag zwischen der Leipziger Stadtverwaltung und der Universität Leipzig. Eine weitere Anknüpfungsmöglichkeit findet sich im Organisations- und Personalentwicklungskonzept der Stadt. Hier wird Mentoring ebenso als Personalentwicklungsinstrument benannt, mit dem Ziel des Wissenstransfers. Dieses Mentoring kann zudem auch unternehmensübergreifend organisiert werden. Kooperationspartner/-innen: – Universität Leipzig Dezernat 3, Personaldezernat – Stadt Leipzig (Personalamt, Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, Referat Wissenspolitik) Zuständigkeiten: – Universität Leipzig (PSG 31 Zentrale Personalangelegenheiten, Personalentwicklung und Gleichstellungsbeauftragter) – Personalamt, Abteilung Personalwirtschaft – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zeitraum: 2016 - 2017 7 2. Handlungsfeld: Geschlechterspezifische Anti-Gewaltarbeit EU-Charta: Artikel 22 – Geschlechterspezifische Gewalt (1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass geschlechterspezifische Gewalt, der vor allem Frauen zum Opfer fallen, eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt und gegen die Würde und körperliche und emotionale Integrität von Menschen verstößt.[...] (3) Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, Politiken und Aktionen gegen geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen auch die folgenden zählen: • Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer; • Bereitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet vorhandene Hilfseinrichtungen in allen vor Ort hauptsächlich gesprochenen Sprachen; • Sicherstellen, dass professionelle MitarbeiterInnen für das Erkennen und die Unterstützung von Opfern ausgebildet sind; • Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d.h. Polizei, Gesundheits- und Wohnungsbehörden, effizient koordiniert sind; • Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen und Informationsprogrammen für potenzielle und tatsächliche Opfer und Täter. 2.1 Strukturen in Leipzig – häusliche und sexualisierte Gewalt Zielgruppenspezifische Erfassung der Strukturen im Bereich der häuslichen Gewalt und der sexualisierten Gewalt in den Handlungsfeldern: Schutz, Unterstützung, Aufklärung und politisches Handeln für Kinder/Jugendliche, Frauen und Männer. Formulierung eines konkreten Handlungsbedarfs für Leipzig. Die Öffentlichkeit über Träger/-innen, Angebote und Arbeitsweise informieren Zuständigkeiten: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt – Koordinierungskreis gegen sexualisierte Gewalt Zeitraum: laufend 8 2.2 Kooperation der Frauenhäuser mit bestehenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zur Begleitung der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen Die Frauenhäuser sind an die bestehenden Angebote nach SGB VIII, ggf. in gemeinsamer Konzeptentwicklung mit Trägern nach SGB VIII, anzubinden. Die Schaffung von spezialisierten Stellen in Frauenhäusern zur Kinderbetreuung ist keine vorrangige Zielstellung. Zuständigkeiten: – Amt für Jugend, Familie und Bildung – Koordinierungsgremium gegen Häusliche Gewalt 2.3 Häusliche Gewalt - Unterstützung für Kinder Eine festzulegende Anzahl von KiTa-Plätzen und Krippenplätzen (für Kinder aus Familien, in denen häusliche Gewalt passiert) sind für die jeweiligen Frauenhäuser vorzuhalten. Zuständigkeiten: – Amt für Jugend, Familie und Bildung /Allgemeiner Sozialdienst – Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt Zeitraum: ab 2015 2.4 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „häusliche Gewalt“ Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „häusliche Gewalt“ muss fortgesetzt werden. Lösungen für eine ausreichende Finanzierung sind zu suchen. Zuständigkeiten: – Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zeitraum: ab 2015 9 2.5 Häusliche Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen Frauen mit Behinderungen sind die am stärksten betroffene Gruppe hinsichtlich Häuslicher Gewalt. Weiterbildungsmöglichkeiten für Personal in Frauenhäusern müssen geschaffen werden hinsichtlich eines inklusiven Umgangs mit verschiedenen Formen von Behinderungen. Darüber hinaus sollten Informationen für Frauen mit Behinderungen (u.a. in leichter Sprache) entwickelt und zugänglich gemacht werden, um sie über ihre Rechte und Handlungsalternativen aufzuklären. Zuständigkeit: – Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen Zeitraum: ab 2015 2.6 Gewalt in der Pflege Übergriffe von pflegenden Angehörigen ebenso wie von Menschen, die gepflegt werden müssen, sind ein dringendes und vielschichtiges Handlungsfeld. Es ist sowohl im privaten Sektor als auch in allen Formen institutionalisierter Pflege (häuslich, ambulant bis stationär) ein Thema. Durch die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen sind Aufklärungskampagnen und Schulungen zu entwickeln. Diese müssen aber zwischen den verschiedenen Zielgruppen differieren. Gewalt im häuslichen Bereich, insbesondere der familiären/privaten Pflege, resultiert häufig aus Gründen der Überforderung. Hier können entsprechende Schulungen für pflegende Angehörige oder/und familienentlastende Dienste helfen. Diese Angebote werden bereits durch die Pflegekassen und verschiedene Träger oder auch Forschungseinrichtungen angeboten. Diese Angebote sind stärker zu kommunizieren und zugänglich zu machen. Bei Gewalt im institutionellen Pflegesystem sind ebenfalls Aufklärung und Informationen/ Schulungen für die Einrichtungen, Träger und Mitarbeiter/-innen zu entwickeln. Dies zum Einen für mögliche „Täter/-innen“ – wie vermeide ich? – als auch das Täterumfeld – wie zeige ich an/wie reagiere ich richtig? Dieses Thema steht jedoch auch entscheidend in der Verantwortung der Pflegekassen und in Kooperation ggf. auch mit der Heimaufsicht. Hierzu sollten Gespräche zur Entwicklung der erforderlichen Schulungsprogramme aufgenommen werden. Organisationseinheiten der Stadtverwaltung können diesen Prozess moderieren. Zuständigkeit: – Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt in Zusammenarbeit mit der Beauftragten für Senior/-innen Zeitraum: ab 2015 10 2.7 Strategien für Mädchen und junge Frauen im Umgang mit Konflikt- und Gewaltsituationen Damit Mädchen physische und psychische Strategien sowie Verhaltensweisen lernen, mit denen sie sich selbst vor Gewalt schützen können, werden Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse sowie Kommunikationsseminare angeboten. Des Weiteren lernen Mädchen ihre eigenen Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen zu reflektieren und zu erkennen und sind über Ursachen und Auswirkungen von Gewalt informiert. Hierzu werden Methodenworkshops zum Thema Konflikte/ Mobbing und Soziales Kompetenztraining angeboten. Darüber hinaus werden Fortbildungsangebote und Fachveranstaltungen zum Thema geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen für Multiplikator/-innen angeboten, um Mädchen zum Thema Gewalt zu sensibilisieren und sie zur Selbstreflexion zu befähigen. Zuständigkeit: – Girlz*Space – Mädchenräume: Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen - Frauen für Frauen e.V. Zeitraum: ab 2015 2.8 Gewaltschutz für Jungen und Männer in der Stadt Leipzig Sensibilisierung von Fachkräften, Öffentlichkeit und Betroffenen von Straftaten und deren Umfeld sowie die Benennung kompetenter Ansprechpartner/-innen für den Bereich „Gewaltschutz für Jungen und Männer in der Stadt Leipzig“. Die Sensibilisierungskampagne ist ein erster Schritt zur Entwicklung eines zeitgemäßen Rollenverständnisses für von Gewalt betroffene Jungen und Männer. Zuständigkeit: – Arbeitskreis Jungen und Männer als Betroffene sexualisierter oder häuslicher Gewalt und Stalking (elure.de) Zeitraum: Januar 2015 – Dezember 2015 11 3. Handlungsfeld: Lokale Wirtschaft Familienfreundlichkeit in Unternehmen EU-Charta: Artikel 16 - Kinderbetreuung „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die wesentliche Rolle, die qualitativ hochwertige, leistbare und allen Eltern und Erziehungspersonen jeglicher Einkommensgruppe offen stehende Kinderbetreuung für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern spielt, und dass diese ermöglicht, Arbeit, gesellschaftliches Leben und Privatsphäre zu vereinbaren. […]“ Artikel 17 – Betreuung anderer Familienmitglieder „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass Frauen und Männer neben Kindern auch für andere Familienmitglieder sorgen müssen, und dass diese Verpflichtung sie daran hindern kann, ihre Rolle im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben voll auszuschöpfen.“ Es gibt zahlreiche Informationsmaterialien und es existieren verschiedene Arbeitskreise der Kammern (IHK und HWK) sowie der Agentur für Arbeit zum Thema Familienfreundlichkeit. Der Austausch zum Thema Familienfreundlichkeit ist fortzusetzen. Als thematische Partner verstehen sich unter anderem das Amt für Wirtschaftsförderung sowie das Referat Beschäftigungspolitik. Zuständigkeit: – Lokale Bündnisse für Familie Zeitraum: laufend 12 3.2 Prüfung der Vergabeordnungen und -praktiken der Stadt Leipzig hinsichtlich relevanter Gleichstellungsziele EU-Charta: Artikel 12 – Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen „Bei jedem wichtigen Vertrag, den sie/er abzuschließen plant, sind die relevanten geschlechterspezifischen Auswirkungen zu bedenken und die Möglichkeiten für die gesetzliche Förderung der Gleichstellung zu prüfen; [...]“ Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber/-innen. Die Kommunen als öffentliche Auftraggeberinnen haben Spielräume, um eigene Kriterien zu ergänzen und konkrete Maßnahmen durchzuführen. Diese können beispielsweise Frauenförderpläne der Unternehmen, gezielte Ansprache von Unternehmer/-innen, geschlechtergerechte Quotierung der Auftragsvergabe und weitere konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung in Unternehmen sein. Die Ermessensspielräume ermöglichen der Stadtverwaltung, gleichstellungspolitische Ziele in privaten Unternehmen zu fördern und zu unterstützen. Der Beirat für Gleichstellung empfiehlt dem Stadtrat, eine mögliche Anpassung durch die Verwaltung zu prüfen und die Überarbeitung der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen zu veranlassen. Umsetzung: a) Empfehlung des Beirates für Gleichstellung an den Stadtrat b) Prüfung durch die Verwaltung Zuständigkeiten: – Vergabegremium VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen) – Vergabegremium VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), – Vergabegremium VOF (Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen) – Rechtsamt (Clearingstelle) Zeitraum: 2015 – 2017 13 3.3 Netzwerkkonferenz zum Thema: Frauen und Erwerbsbeteiligung EU-Charta: Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, hinsichtlich der Aktivitäten und Dienstleistungen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Entwicklung die Bedürfnisse und Interessen von Frauen und Männern sowie die Chancen zur Förderung der Gleichstellung umfassend zu berücksichtigen und entsprechende Handlungen zu setzen, z.B.: • Unterstützung von Unternehmerinnen; • Sicherstellung, dass finanzielle und sonstige Formen der Unternehmensförderung auch die Gleichstellung der Geschlechter unterstützen; [...] Eine erste Frauennetzwerkkonferenz fand am 17. November 2014 in Kooperation mit dem Landesfrauenrat Sachsen e.V. statt. Nach Einführungsvorträgen fanden Diskussionsrunden statt zu folgende Fragestellungen: • Was können die Frauen selbst tun, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu verbessern? • Was kann die Wirtschaft tun, um das Potenzial gut qualifizierter Frauen stärker zu erschließen? • Wie können die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen verbessert werden? • Welche wichtigen Voraussetzungen müssen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfüllt sein? Die Ergebnisse der Diskussionen zeigen: Es existiert noch Handlungsbedarf. So fehlen beispielsweise Frauen in den Führungspositionen öffentlicher Unternehmen. Auch die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist immer noch von deutlicher Relevanz. In einer Broschüre sammelte der Landesfrauenrat Sachsen e.V. die Ergebnisse der Konferenz und leitete konkreten Handlungsbedarf für die weitere Arbeit auf Landesebene ab. Des Weiteren gibt es ebenfalls Handlungsbedarf auf lokaler Ebene. Das Amt für Wirtschaftsförderung bietet u.a. im Rahmen der allgemeinen Gründungsförderung, Cluster bezogenen Bestandspflege und im Rahmen des Mittelstandsförderprogramms (MISTA) ein Spektrum an konkreten Angeboten und Leistungen, welche branchenspezifisch in hohem Maße Unternehmer/-innen ansprechen und fördern. Genannt seien beispielhaft Dienstleistungsgewerbe, Medien- und Kreativwirtschaft, soziale- und Gesundheitsberufe. Die Vermittlung und Kommunikation dieser Angebote sollte genderspezifisch geschärft und die Evaluation des MISTA dahingehend abgeprüft werden. Zuständigkeiten: – Landesfrauenrat Sachsen e. V. – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Amt für Wirtschaftsförderung Zeitraum: November 2014 14 3.4 Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit schaffen“ - Kooperationsvereinbarung EU-Charta: Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung „(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass eine ausgewogene und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung ein wesentliches Merkmal jeder erfolgreichen Gemeinde oder Region darstellt und die eigenen Aktivitäten und Dienstleistungen auf diesem Gebiet beträchtlich zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen können. (2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die Notwendigkeit, die weibliche Beschäftigungsquote und -qualität zu erhöhen, sowie auch, dass das Armutsrisiko im Zusammenhang mit Langzeitarbeitslosigkeit und unbezahlter Arbeit für Frauen besonders hoch ist. [...]“ Im neuen Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit schaffen“ ist geplant einen "Quartierservice (QS)" für die zwei Soziale-Stadt-Gebiete Leipziger Westen und Leipziger Osten einzurichten. Der QS spricht die Zielgruppen - (langzeit-)arbeitslose Frauen und Männer über 26 Jahre - aber insbesondere Frauen, Alleinerziehende, Bewohner/-innen mit Migrationsbiografie oder Solo-Selbstständige an. Es erfolgt eine unmittelbare Verbindung zu anderen Angeboten in den Soziale-Stadt-Gebieten. Ein Beirat (aus Kommune, Expert/-innen, Jobcenter, IHK, HWK, Unternehmer/-innen, Stadtteilvertreter/-innen, MSO u.a.) unterstützt Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Integration sowie Einbindung in die integrierte Stadtentwicklung. Das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann hat einen Sitz im Projektbeirat. Geplante Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadterneuerung im Rahmen des Projektes in folgenden Bereichen: • Unterstützung der Genderkompetenz im Projekt • Unterstützung bei Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG), insbesondere projektbezogene Beratung zu den Diskriminierungsmerkmalen „Geschlecht“ und „sexuelle Orientierung“ • strategische Mitwirkung im Projektbeirat Zuständigkeiten: – Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Abteilung Stadterneuerung Ost/EURegelprogramme – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zeitraum: 2015 – 2018 15 4. Handlungsfeld: Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung EU-Charta: Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner führt Aktivitäten und Kampagnen durch, um das Bewusstsein für den schädlichen Einfluss von Geschlechterstereotypen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu schärfen.“ Artikel 10 – Vielfältige Diskriminierungen oder Benachteiligungen „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder des Glaubens, politischer oder sonstiger Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verboten ist.“ 4.1 Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit und Anregen zur Beteiligung von Bürger/innen Geplant ist die Entwicklung und Durchführung einer Kampagne zum Thema Geschlechtergerechtigkeit in Leipzig. Ideenwettbewerbe und Projektausschreibungen an Leipziger Schulen (Oberschulen, Förderschulen, Grundschulen, Gymnasien, Beruflichen Schulzentren) sind denkbar sowie gemeinsame Medienprojekte mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, dem Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig, dem Zentrum für Medien und Kommunikation, der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig sowie mit der Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig. Öffentliche Fachforen zu bestimmten Gleichstellungsthemen sind zu organisieren. Umsetzung: Gründung einer institutionenübergreifende Arbeitsgruppe (Initiativen, Vereine, Schulen, Arbeitskreise und Medienpartner/-innen) Zuständigkeit: – Beirat für Gleichstellung Zeitraum: 2015 – 2016 16 4.2 Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der Stadtverwaltung EU-Charta: Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype „Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner unterstützt weiter die eigenen Mitarbeiter/-innen durch Ausbildungs- und andere Maßnahmen in der Erkennung und Beseitigung stereotyper Einstellungen und Verhaltensweisen und regelt auch die Verhaltensstandards in dieser Hinsicht. [...]“ Entwicklung von Konzepten für Qualifizierungsmaßnahmen, die den Aufbau von gendersensiblem Fachwissen in der öffentlichen Verwaltung fördern. Dazu gehört die Sensibilisierung zur Verwendung der geschlechtergerechten Sprache und zu gendersensiblen Datenerhebungen und Berichten. Zuständigkeit: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zeitraum: Beginn 2015 4.3 Facebook-Seite des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann Über die Facebook-Seite des Referates für Gleichstellung von Frau und Mann werden kontinuierlich Bürgerinnen und Bürger über kommunale gleichstellungspolitische Themen und Aktivitäten informiert sowie über aktuelle Angebote von Leipziger Institutionen und Vereinen im Bereich der Antidiskriminierungsarbeit. Ein weiteres wichtiges Ziel für die Facebook-Seite ist es, sie bei Bürgerbeteiligungsprozessen als Informationsplattform zu nutzen. Zuständigkeit: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann Zeitraum: seit Oktober 2013, laufend 17 4.4 Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere Leistungen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern. Die vielfältige und engagierte Arbeit zur Verwirklichung der Gleichberechtigung in Leipzig wird damit hervorgehoben. Bewerben können sich Vereine, Initiativen oder Institutionen mit ihren Projekten sowie Einzelpersonen. Soweit gemischtgeschlechtliche Organisationen vorgeschlagen werden, soll die Preiswürdigkeit auch davon abhängen, ob in ihrer Führungsstruktur Frauen an herausragender Stelle stehen. Zuständigkeiten: – Organisation der Vergabe und Jury-Arbeit: Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Preisverleihung: Referat Protokoll Zeitraum: Erstmalige Verleihung am 23. Oktober 2015 4.5 Positive Role-Models - Vorbilder aus Vergangenheit und Gegenwart Mit dem Projekt „1000 Jahre Leipzig - 100 Leipzigerinnen“ werden die Lebensleistungen von Frauenpersönlichkeiten in Leipzig öffentlich gemacht. In den letzten Jahrzehnten sind umfangreiche Forschungen zur Frauengeschichte in Leipzig durch Vereine (in Leipzig vorrangig durch die LouiseOtto-Peters-Gesellschaft) und durch Einzelpersonen durchgeführt worden. Kurzporträts von wichtigen Leipzigerinnen werden auf der Website des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren. Zuständigkeiten: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e.V. Zeitraum: 2013 bis 2015 18 4.6 Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zu Sexismus in der Werbung Im November 2012 fasste der Stadtrat den Beschluss „Schluss mit sexistischer Werbung“ RBV1406/12 vom 22.11.2012. Darin heißt es: • • • Der Ratsbeschluss RBIII-1362/03 wird inhaltlich erweitert und erneut bestätigt. Die Leiterinnen und Leiter von Fachämtern und von Eigenbetrieben sind verantwortlich, in Zukunft stärker auf frauenfeindliche und diskriminierende Aussagen von Werbung zu achten und sie diskriminierungsfrei zu gestalten. Die Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig werden vom Oberbürgermeister in einem gesonderten Schreiben auf die Petition und die Beschlussfassung im Stadtrat sowie damit verbundene Problemlagen hingewiesen. Im vorangegangenen Prozess unter Federführung des Dezernats Stadtentwicklung und Bau stand die Frage im Mittelpunkt, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt überhaupt auf Werbung hat. Es wurde festgestellt, dass keine Rechtsgrundlage existiert, Werbung als sexistisch zu werten. Demzufolge liegen keine einheitlichen und verbindliche Kriterien für diese Bewertungsfrage vor. Die Stadt Leipzig wird einen Kriterienkatalog zu Sexismus in der Werbung entwickeln, um den Verantwortlichen eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Die Kriterien dienen als Orientierung bei der Beurteilung durch die Fachämter und Eigenbetriebe, ob eine Werbung sexistisch ist oder nicht. Der Oberbürgermeister hat die Beteiligungsunternehmen – wie im Beschluss oben erwähnt angeschrieben. Zuständigkeit: - federführend: Amt für Jugend, Familie und Bildung - Fachbereich Kinder- und Jugendschutz - Rechtsamt - Verkehrs- und Tiefbauamt 19 4.7 Sexuelle Bildung in Leipzig Planung und Herausarbeitung von Themenschwerpunkten durch den Arbeitskreis Sexualpädagogik: Institutionenübergreifende Vernetzung im Bereich Sexualpädagogik Ein regelmäßiger und themenspezifischer Austausch zwischen dem Arbeitskreis Sexualpädagogik und städtischen Ämtern - wie das Amt für Jugend, Familie und Bildung, das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, das Referat für Migration und Integration, die Beauftragte für Senioren und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen - wird angestrebt. Sexualität und Gesundheit Weitere Synergien zwischen dem Arbeitskreis Sexualpädagogik und dem Gesunden StädteNetzwerk Leipzig werden ausgebaut. Sexualität sollte als maßgeblicher Teil von Gesundheit mitberücksichtigt werden. Etablierung sexualpädagogischer Konzepte Entwicklung und Etablierung sexualpädagogischer Konzepte für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in der Stadt Leipzig. Sexuelle Identität als Querschnittsaufgabe in der frühkindlichen Bildung Aufnahme eines Seminarangebotes (von RosaLinde e. V.) für Leiter/-innen und Erzieher/-innen in Kindertageseinrichtungen und Horten in den Fortbildungskatalog der Stadt Leipzig. Schwerpunkte: Sensibilisierung für Diskriminierungsmechanismen wie Homophobie, Sexismus, Transphobie, Geschlechterrollen, Vielfalt, Diversity, Intersektionalität sowie der Erfahrungsaustausch und die Bearbeitung von praxisrelevanten Beispielen der Teilnehmer/-innen. Zuständigkeiten: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann – Arbeitskreis Sexualpädagogik – Gesunde Städte-Netzwerk Leipzig – Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Abteilung Kindertagesstätten und Freizeiteinrichtungen ggf. Fach-AG Kita (wegen Beteiligung freier Träger) – Personalamt, Abteilung Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung – RosaLinde e.V. Leipzig Zeitraum: ab November 2014 laufend 20 5. Handlungsfeld: Kommunalpolitik EU-Charta: Artikel 2 – Politische Vertretung „(2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass Frauen und Männern die gleichen Rechte zukommen, an Politikgestaltung und -umsetzung teilzuhaben, öffentliche Ämter zu bekleiden und alle öffentlichen Funktionen auf allen Regierungsebenen wahrzunehmen. […] (4) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich zu Durchführung aller zumutbaren Maßnahmen zur Unterstützung der oben erwähnten Rechte und Grundsätze, darunter auch folgender Schritte: [...] • Maßnahmen zu treffen, um es gewählten VertreterInnen zu ermöglichen, Privatleben, Arbeit und öffentliche Aufgaben miteinander zu vereinbaren, etwa indem Zeitpläne, Arbeitsmethoden und Betreuungseinrichtungen allen gewählten VertreterInnen uneingeschränkte Teilhabe ermöglichen.“ 5.1 Mehr Frauen in den Stadtrat: Mentoring-Programm Interessierte Frauen begleiten für einen bestimmten Zeitraum eine Stadträtin oder einen Stadtrat, um verschiedene Gremien und deren Arbeit kennenzulernen. Umsetzung: a) Empfehlung an die Fraktionen mit Bitte um Beteiligung b) Information an Frauenorganisationen der im Stadtrat vertretenen Parteien Zuständigkeit: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann 5.2 Mehr Frauen in den Stadtrat: Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit Regelmäßige Berichterstattung über die Anteile von Frauen und Männern in kommunalpolitischen Gremien (als Bestandteil der Tätigkeitsberichte des Beirates für Gleichstellung) Frauen auch 40+ direkt ansprechen und Informationen an Frauen zu folgender Fragestellung weitergeben: Was erwartet Sie im Stadtrat? Erstellung einer Informationsbroschüre über das Ehrenamt einer Stadträtin und eines Stadtrates. Zuständigkeit: – Referat für Gleichstellung von Frau und Mann in Zusammenarbeit mit dem Büro für Ratsangelegenheiten 21 5.3 Mehr junge Frauen und junge Männer in den Stadtrat: Jugendparlament Junge Frauen sowie junge Männer sollen über die Leipziger Kommunalpolitik informiert und für Mitarbeit begeistert werden. Einen ersten Ansatzpunkt bietet die Gründung eines Jugendparlamentes in Leipzig, in dem junge Menschen politisch aktiv werden können. Stand der Umsetzung: Das erste Jugendparlament ist eingerichtet und ein Jugendbeirat wurde gewählt. Zuständigkeiten: - Büro für Ratsangelegenheiten - Stadtjugendring Leipzig e.V. - Arbeitskreis Mädchen Leipzig 5.4 Politische Beteiligung: Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Universität stärken Veranstaltungen zu kommunal- und gleichstellungspolitischen Themen gemeinsam organisieren. Zuständigkeit: Referat Wissenspolitik in Zusammenarbeit mit dem Institut für Politikwissenschaften der Universität Leipzig 5.5 Mehr Frauen in Aufsichtsräte Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen und Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig (auch durch externe (Fach-)Frauen). Ein möglicher Ansatzpunkt ist der Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK). Umsetzung: Empfehlung des Beirates für Gleichstellung an den Stadtrat Zuständigkeiten: – Beirat für Gleichstellung – Fraktionen