Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1034302.pdf
Größe
743 kB
Erstellt
16.07.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.16, 21:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01650
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
1. Lesung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beirat für Gleichstellung
Beschlussfassung
Vorberatung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Maßnahmenkatalog zum ersten
Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig.
2. Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet regelmäßig im Beirat für Gleichstellung über den
Umsetzungsstand und die Ergebnisse der fortlaufenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
3.Nach 3 Jahren wird der Ratsversammlung ein Umsetzungsbericht vorgelegt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
Mit der Unterzeichnung der EU-Charta für Gleichstellung 2012 verpflichtete sich die Stadt Leipzig,
einen lokalen Aktionsplan zu erarbeiten und umzusetzen.
Der Beirat für Gleichstellung begleitete die Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplanes und
bestimmte maßgebend die Schwerpunktsetzung.
In der abschließenden Beratung am 20. April 2015 bestätigte der Beirat den beigefügten
Maßnahmenkatalog zum ersten Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig.
Für das weitere Verfahren empfiehlt der Beirat für Gleichstellung:
1)
die Beschlussfassung durch die Dienstberatung OBM und den Stadtrat
2)
Das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann übernimmt die Federführung für die
Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplanes.
3)
In den Beiratssitzungen berichtet die Gleichstellungsbeauftragte regelmäßig über den
Umsetzungsstand und die Ergebnisse der fortlaufenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.
Die Mitzeichnung durch die betreffenden Dezernate ist erfolgt.
Anlagen:
Maßnahmenkatalog des Gleichstellungsaktionsplanes
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 11.11.2015
zu 6.8
EU-Charta für Gleichstellung von Frau und Mann - Maßnahmenkatalog
Vorlage: VI-DS-01650
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt den vorliegenden Maßnahmenkatalog zum ersten
Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Leipzig.
2. Die Gleichstellungsbeauftragte berichtet regelmäßig im Beirat für Gleichstellung über den
Umsetzungsstand und die Ergebnisse der fortlaufenden Beteiligung von Bürgerinnen und
Bürgern.
3. Nach 3 Jahren wird der Ratsversammlung ein Umsetzungsbericht vorgelegt.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen
Leipzig, den 12. November 2015
Seite: 1/1
Erster Gleichstellungsaktionsplan
der Stadt Leipzig
Maßnahmenkatalog
2015 bis 2017
Stadt Leipzig
10/241/03.14
Im Rahmen der Europäischen Charta
für Frauen und Männer
auf lokaler Ebene
2
Inhaltsverzeichnis
1. Handlungsfeld: Wissenschaft in Leipzig ...................................................................................3
1.1. Netzwerkbildung auf der Arbeitsebene im Bereich Chancengleichheit..............................3
1.2. Kindertagesstätten in Leipzig – Elterngruppen mit besonderem Bedarf im Fokus.............4
1.3. Gendersensibles Berichtswesen und Gender Budgeting.....................................................5
1.4. Mentoring-Programm - Karrierewege für Student/-innen in der Verwaltung......................6
2. Handlungsfeld: Geschlechterspezifische Anti-Gewaltarbeit.....................................................7
2.1. Strukturen in Leipzig – häusliche und sexualisierte Gewalt .............................................7
2.2. Kooperation der Frauenhäuser mit bestehenden Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe zur Begleitung der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen .......................8
2.3. Häusliche Gewalt - Unterstützung für Kinder ....................................................................8
2.4. Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Häusliche Gewalt“.......................................................8
2.5. Häusliche Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen ..........................................................9
2.6. Gewalt in der Pflege............................................................................................................9
2.7. Strategien für Mädchen und junge Frauen im Umgang mit Konflikt- und
Gewaltsituationen ..............................................................................................................10
2.8. Gewaltschutz für Jungen und Männer in der Stadt Leipzig .............................................10
3. Handlungsfeld: Lokale Wirtschaft ............................................................................................11
3.1. Familienfreundlichkeit in Unternehmen............................................................................11
3.2. Prüfung der Vergabeordnungen und -praktiken der Stadt Leipzig hinsichtlich
relevanter Gleichstellungsziele...........................................................................................12
3.3. Netzwerkkonferenz zum Thema: Frauen und Erwerbsbeteiligung...................................13
3.4. Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit
schaffen“ - Kooperationsvereinbarung ..............................................................................14
4. Handlungsfeld: Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung......15
4.1. Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit und Anregen zur Beteiligung von
Bürger/-innen.....................................................................................................................15
4.2. Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der Stadtverwaltung........................16
4.3. Facebook-Seite des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann...............................16
4.4. Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises.......................................................................17
4.5. Positive Role-Models - Vorbilder aus Vergangenheit und Gegenwart ..............................17
4.6. Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zu Sexismus in der Werbung ...................................18
4.7. Sexuelle Bildung in Leipzig .............................................................................................19
5. Handlungsfeld: Kommunalpolitik.............................................................................................20
5.1. Mehr Frauen in den Stadtrat: Mentoring-Programm.........................................................20
5.2. Mehr Frauen in den Stadtrat: Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit ...........................20
5.3. Mehr junge Frauen und junge Männer in den Stadtrat: Jugendparlament.........................21
5.4. Politische Beteiligung: Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Universität stärken ......21
5.5. Mehr Frauen in Aufsichtsräte ..........................................................................................21
3
1. Handlungsfeld: Wissenschaft in Leipzig
1.1 Netzwerkbildung auf der Arbeitsebene im Bereich Chancengleichheit
EU-Charta:
Artikel 5 – Zusammenarbeit mit Partner/-innen zur Förderung der Gleichstellung
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, mit allen Partner/-innen aus dem öffentlichen
und privaten Sektor sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, um die
Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des Lebens im eigenen Hoheitsgebiet zu
fördern.[...]“
Zu Beginn der Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplanes für Leipzig wurde ein Netzwerk aus
Gleichstellungsbeauftragten und Beauftragten für Chancengleichheit aller wissenschaftlichen
Einrichtungen in Leipzig gegründet. Diese Zusammenarbeit im Bereich der Gleichstellung von
Frauen und Männern wird weiterhin fortgesetzt. Regelmäßig (mindestens zweimal im Jahr) findet
ein Arbeitstreffen statt. Themenbereiche sind u.a.: Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
Kommunalpolitik gestalten – Wissenschaftlerinnen einbinden; Klischees in Berufsorientierung und
Werbung; Initiierung von Programmen zur Nachwuchsförderung.
Kooperationspartner/-innen:
– Wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen
– Kooperationspartner/-innen aus der Stadtverwaltung je nach Arbeitsthema (z.B.
Referat Wissenspolitik, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für
Wirtschaftsförderung, Stadtplanungsamt etc.)
Zuständigkeiten:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Referat Wissenspolitik
– Verantwortliche für Chancengleichheit in wissenschaftlichen Einrichtungen und
Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen
Zeitraum: Beginn 2013, laufend
4
1.2 Kindertagesstätten in Leipzig – Elterngruppen mit besonderem Bedarf im Fokus
EU-Charta:
Artikel 16 - Kinderbetreuung
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die wesentliche Rolle, die qualitativ hochwertige,
leistbare und allen Eltern und Erziehungspersonen jeglicher Einkommensgruppe offen stehende
Kinderbetreuung für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern spielt, und dass diese
ermöglicht, Arbeit, gesellschaftliches Leben und Privatsphäre zu vereinbaren. […]“
Gemeinsam Möglichkeiten und Wege ermitteln, wie mit dem besonderen Bedarf von Elterngruppen
im wissenschaftlichen Bereich hinsichtlich Fragen der Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf umgegangen werden kann. Gemeinsam Konzepte erarbeiten und geeignete
Betreuungsangebote schaffen.
Kooperationspartner/-innen:
– Wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen
– Stadt Leipzig
(Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, Amt für Jugend, Familie und Bildung)
– Freie Träger der Stadt Leipzig im Bereich Kinderbetreuung
Zuständigkeiten:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Verantwortliche für Personal und Chancengleichheit in wissenschaftlichen Einrichtungen
Zeitraum: Beginn 2014, laufend
5
1.3 Gendersensibles Berichtswesen und Gender Budgeting
EU-Charta:
Artikel 9 – Gender Assessment
(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, im Hinblick auf den gesamten eigenen
Kompetenzbereich Gender Assessments (Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen) wie in
diesem Artikel beschrieben durchzuführen.
(2) [...]
Um Relevanz zu erlangen, müssen Gender Assessments folgende Schritte enthalten:
• Prüfung der Zuteilung von finanziellen und anderen Ressourcen für die genannten Zwecke; […]
Im Rahmen des Projektes „Service Learning im Public Management“ der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig beteiligte sich das Referat für
Gleichstellung von Frau und Mann von Oktober 2013 bis März 2014 und betreute eine Gruppe von
Studierenden zum Thema „Gender Budgeting in der kommunalen Suchthilfe“. Die beteiligten
Studierenden entwickelten eigene Empfehlungen zur nachhaltigeren Umsetzung eines
gendersensiblen Berichtswesens innerhalb der Stadtverwaltung. Dazu gehören u.a. die Entwicklung
einer Kommunikationsstrategie hinsichtlich der Verwendung der bereits existierenden Arbeitshilfe
'Datenerhebung und Dokumentation – geschlechterdifferenziert, geschlechtersensibel,
gleichstellungsorientiert' sowie der Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der
Stadtverwaltung (siehe Handlungsfeld 4 Maßnahme 2).
Kooperationspartner/-innen:
– Universität Leipzig, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
– Stadt Leipzig, Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zuständigkeiten:
– Universität Leipzig,Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Leipzig sowie weitere
Kooperationspartner/-innen aus der Stadtverwaltung je nach Arbeitsthema
6
1.4 Mentoring-Programm - Karrierewege für Student/-innen in der Verwaltung
EU-Charta:
Artikel 11 – Rolle als Arbeitgeber/-in
„(1) In der Rolle als Arbeitgeber/-in anerkennt der/die Unterzeichner/in das Recht auf Gleichstellung von
Frauen und Männern betreffend alle Aspekte der Beschäftigung einschließlich Arbeitsorganisation und
Arbeitsbedingungen. […]
(2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich alle zumutbaren Maßnahmen einschließlich
gesetzlich zulässiger positiver Unterstützungsmaßnahmen zu treffen, um die oben erwähnten Rechte zu
unterstützen. [...]“
Planung und Umsetzung eines Mentoring-Programms mit Führungskräften aus der Stadtverwaltung
und Student/-innen der Universität Leipzig. Als Ansatzpunkt dient u.a. der Kooperationsvertrag
zwischen der Leipziger Stadtverwaltung und der Universität Leipzig.
Eine weitere Anknüpfungsmöglichkeit findet sich im Organisations- und
Personalentwicklungskonzept der Stadt. Hier wird Mentoring ebenso als
Personalentwicklungsinstrument benannt, mit dem Ziel des Wissenstransfers. Dieses Mentoring
kann zudem auch unternehmensübergreifend organisiert werden.
Kooperationspartner/-innen:
– Universität Leipzig
Dezernat 3, Personaldezernat
– Stadt Leipzig
(Personalamt, Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, Referat Wissenspolitik)
Zuständigkeiten:
– Universität Leipzig (PSG 31 Zentrale Personalangelegenheiten, Personalentwicklung und
Gleichstellungsbeauftragter)
– Personalamt, Abteilung Personalwirtschaft
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zeitraum: 2016 - 2017
7
2. Handlungsfeld: Geschlechterspezifische Anti-Gewaltarbeit
EU-Charta:
Artikel 22 – Geschlechterspezifische Gewalt
(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass geschlechterspezifische Gewalt, der vor allem
Frauen zum Opfer fallen, eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt und gegen die Würde
und körperliche und emotionale Integrität von Menschen verstößt.[...]
(3) Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, Politiken und Aktionen gegen
geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen auch die folgenden
zählen:
• Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer;
• Bereitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet vorhandene Hilfseinrichtungen in allen
vor Ort hauptsächlich gesprochenen Sprachen;
• Sicherstellen, dass professionelle MitarbeiterInnen für das Erkennen und die Unterstützung von
Opfern ausgebildet sind;
• Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d.h. Polizei, Gesundheits- und
Wohnungsbehörden, effizient koordiniert sind;
• Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen und Informationsprogrammen für potenzielle
und tatsächliche Opfer und Täter.
2.1 Strukturen in Leipzig – häusliche und sexualisierte Gewalt
Zielgruppenspezifische Erfassung der Strukturen im Bereich der häuslichen Gewalt und der
sexualisierten Gewalt in den Handlungsfeldern: Schutz, Unterstützung, Aufklärung und politisches
Handeln für Kinder/Jugendliche, Frauen und Männer. Formulierung eines konkreten
Handlungsbedarfs für Leipzig.
Die Öffentlichkeit über Träger/-innen, Angebote und Arbeitsweise informieren
Zuständigkeiten:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt
– Koordinierungskreis gegen sexualisierte Gewalt
Zeitraum: laufend
8
2.2 Kooperation der Frauenhäuser mit bestehenden Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe zur Begleitung der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen
Die Frauenhäuser sind an die bestehenden Angebote nach SGB VIII, ggf. in gemeinsamer
Konzeptentwicklung mit Trägern nach SGB VIII, anzubinden. Die Schaffung von spezialisierten
Stellen in Frauenhäusern zur Kinderbetreuung ist keine vorrangige Zielstellung.
Zuständigkeiten:
– Amt für Jugend, Familie und Bildung
– Koordinierungsgremium gegen Häusliche Gewalt
2.3 Häusliche Gewalt - Unterstützung für Kinder
Eine festzulegende Anzahl von KiTa-Plätzen und Krippenplätzen (für Kinder aus Familien, in denen
häusliche Gewalt passiert) sind für die jeweiligen Frauenhäuser vorzuhalten.
Zuständigkeiten:
– Amt für Jugend, Familie und Bildung /Allgemeiner Sozialdienst
– Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt
Zeitraum: ab 2015
2.4 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „häusliche Gewalt“
Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „häusliche Gewalt“ muss fortgesetzt werden.
Lösungen für eine ausreichende Finanzierung sind zu suchen.
Zuständigkeiten:
– Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zeitraum: ab 2015
9
2.5 Häusliche Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen
Frauen mit Behinderungen sind die am stärksten betroffene Gruppe hinsichtlich Häuslicher Gewalt.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Personal in Frauenhäusern müssen geschaffen werden hinsichtlich
eines inklusiven Umgangs mit verschiedenen Formen von Behinderungen. Darüber hinaus sollten
Informationen für Frauen mit Behinderungen (u.a. in leichter Sprache) entwickelt und zugänglich
gemacht werden, um sie über ihre Rechte und Handlungsalternativen aufzuklären.
Zuständigkeit:
– Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt in Zusammenarbeit mit
der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Zeitraum: ab 2015
2.6 Gewalt in der Pflege
Übergriffe von pflegenden Angehörigen ebenso wie von Menschen, die gepflegt werden müssen,
sind ein dringendes und vielschichtiges Handlungsfeld. Es ist sowohl im privaten Sektor als auch in
allen Formen institutionalisierter Pflege (häuslich, ambulant bis stationär) ein Thema.
Durch die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen sind Aufklärungskampagnen und Schulungen zu
entwickeln. Diese müssen aber zwischen den verschiedenen Zielgruppen differieren.
Gewalt im häuslichen Bereich, insbesondere der familiären/privaten Pflege, resultiert häufig aus
Gründen der Überforderung. Hier können entsprechende Schulungen für pflegende Angehörige
oder/und familienentlastende Dienste helfen. Diese Angebote werden bereits durch die Pflegekassen
und verschiedene Träger oder auch Forschungseinrichtungen angeboten. Diese Angebote sind
stärker zu kommunizieren und zugänglich zu machen.
Bei Gewalt im institutionellen Pflegesystem sind ebenfalls Aufklärung und Informationen/
Schulungen für die Einrichtungen, Träger und Mitarbeiter/-innen zu entwickeln. Dies zum Einen für
mögliche „Täter/-innen“ – wie vermeide ich? – als auch das Täterumfeld – wie zeige ich an/wie
reagiere ich richtig?
Dieses Thema steht jedoch auch entscheidend in der Verantwortung der Pflegekassen und in
Kooperation ggf. auch mit der Heimaufsicht. Hierzu sollten Gespräche zur Entwicklung der
erforderlichen Schulungsprogramme aufgenommen werden. Organisationseinheiten der
Stadtverwaltung können diesen Prozess moderieren.
Zuständigkeit:
– Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt in Zusammenarbeit mit
der Beauftragten für Senior/-innen
Zeitraum: ab 2015
10
2.7 Strategien für Mädchen und junge Frauen im Umgang mit Konflikt- und
Gewaltsituationen
Damit Mädchen physische und psychische Strategien sowie Verhaltensweisen lernen, mit denen sie
sich selbst vor Gewalt schützen können, werden Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse
sowie Kommunikationsseminare angeboten.
Des Weiteren lernen Mädchen ihre eigenen Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen zu reflektieren und zu erkennen und sind über Ursachen und Auswirkungen von Gewalt informiert. Hierzu werden Methodenworkshops zum Thema Konflikte/ Mobbing und Soziales Kompetenztraining angeboten.
Darüber hinaus werden Fortbildungsangebote und Fachveranstaltungen zum Thema
geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen für Multiplikator/-innen angeboten, um Mädchen zum
Thema Gewalt zu sensibilisieren und sie zur Selbstreflexion zu befähigen.
Zuständigkeit:
–
Girlz*Space – Mädchenräume: Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen - Frauen
für Frauen e.V.
Zeitraum: ab 2015
2.8 Gewaltschutz für Jungen und Männer in der Stadt Leipzig
Sensibilisierung von Fachkräften, Öffentlichkeit und Betroffenen von Straftaten und deren Umfeld
sowie die Benennung kompetenter Ansprechpartner/-innen für den Bereich „Gewaltschutz für
Jungen und Männer in der Stadt Leipzig“. Die Sensibilisierungskampagne ist ein erster Schritt zur
Entwicklung eines zeitgemäßen Rollenverständnisses für von Gewalt betroffene Jungen und
Männer.
Zuständigkeit:
–
Arbeitskreis Jungen und Männer als Betroffene sexualisierter oder häuslicher Gewalt und
Stalking (elure.de)
Zeitraum: Januar 2015 – Dezember 2015
11
3. Handlungsfeld: Lokale Wirtschaft
Familienfreundlichkeit in Unternehmen
EU-Charta:
Artikel 16 - Kinderbetreuung
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die wesentliche Rolle, die qualitativ hochwertige,
leistbare und allen Eltern und Erziehungspersonen jeglicher Einkommensgruppe offen stehende
Kinderbetreuung für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern spielt, und dass diese
ermöglicht, Arbeit, gesellschaftliches Leben und Privatsphäre zu vereinbaren. […]“
Artikel 17 – Betreuung anderer Familienmitglieder
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass Frauen und Männer neben Kindern auch für
andere Familienmitglieder sorgen müssen, und dass diese Verpflichtung sie daran hindern kann, ihre Rolle
im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben voll auszuschöpfen.“
Es gibt zahlreiche Informationsmaterialien und es existieren verschiedene Arbeitskreise der
Kammern (IHK und HWK) sowie der Agentur für Arbeit zum Thema Familienfreundlichkeit.
Der Austausch zum Thema Familienfreundlichkeit ist fortzusetzen.
Als thematische Partner verstehen sich unter anderem das Amt für Wirtschaftsförderung sowie das
Referat Beschäftigungspolitik.
Zuständigkeit:
– Lokale Bündnisse für Familie
Zeitraum: laufend
12
3.2 Prüfung der Vergabeordnungen und -praktiken der Stadt Leipzig hinsichtlich relevanter
Gleichstellungsziele
EU-Charta:
Artikel 12 – Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen
„Bei jedem wichtigen Vertrag, den sie/er abzuschließen plant, sind die relevanten
geschlechterspezifischen Auswirkungen zu bedenken und die Möglichkeiten für die gesetzliche Förderung
der Gleichstellung zu prüfen; [...]“
Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber/-innen.
Die Kommunen als öffentliche Auftraggeberinnen haben Spielräume, um eigene Kriterien zu
ergänzen und konkrete Maßnahmen durchzuführen. Diese können beispielsweise Frauenförderpläne
der Unternehmen, gezielte Ansprache von Unternehmer/-innen, geschlechtergerechte Quotierung
der Auftragsvergabe und weitere konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung in Unternehmen sein. Die
Ermessensspielräume ermöglichen der Stadtverwaltung, gleichstellungspolitische Ziele in privaten
Unternehmen zu fördern und zu unterstützen.
Der Beirat für Gleichstellung empfiehlt dem Stadtrat, eine mögliche Anpassung durch die
Verwaltung zu prüfen und die Überarbeitung der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für
Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen zu veranlassen.
Umsetzung:
a) Empfehlung des Beirates für Gleichstellung an den Stadtrat
b) Prüfung durch die Verwaltung
Zuständigkeiten:
– Vergabegremium VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
– Vergabegremium VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen),
– Vergabegremium VOF (Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen)
– Rechtsamt (Clearingstelle)
Zeitraum: 2015 – 2017
13
3.3 Netzwerkkonferenz zum Thema: Frauen und Erwerbsbeteiligung
EU-Charta:
Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, hinsichtlich der Aktivitäten und
Dienstleistungen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Entwicklung die Bedürfnisse und Interessen
von Frauen und Männern sowie die Chancen zur Förderung der Gleichstellung umfassend zu
berücksichtigen und entsprechende Handlungen zu setzen, z.B.:
• Unterstützung von Unternehmerinnen;
• Sicherstellung, dass finanzielle und sonstige Formen der Unternehmensförderung auch die
Gleichstellung der Geschlechter unterstützen; [...]
Eine erste Frauennetzwerkkonferenz fand am 17. November 2014 in Kooperation mit dem
Landesfrauenrat Sachsen e.V. statt.
Nach Einführungsvorträgen fanden Diskussionsrunden statt zu folgende Fragestellungen:
• Was können die Frauen selbst tun, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu
verbessern?
• Was kann die Wirtschaft tun, um das Potenzial gut qualifizierter Frauen stärker zu
erschließen?
• Wie können die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen
verbessert werden?
• Welche wichtigen Voraussetzungen müssen zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf erfüllt sein?
Die Ergebnisse der Diskussionen zeigen: Es existiert noch Handlungsbedarf. So fehlen
beispielsweise Frauen in den Führungspositionen öffentlicher Unternehmen. Auch die Frage der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist immer noch von deutlicher Relevanz.
In einer Broschüre sammelte der Landesfrauenrat Sachsen e.V. die Ergebnisse der Konferenz und
leitete konkreten Handlungsbedarf für die weitere Arbeit auf Landesebene ab.
Des Weiteren gibt es ebenfalls Handlungsbedarf auf lokaler Ebene. Das Amt für
Wirtschaftsförderung bietet u.a. im Rahmen der allgemeinen Gründungsförderung, Cluster
bezogenen Bestandspflege und im Rahmen des Mittelstandsförderprogramms (MISTA) ein
Spektrum an konkreten Angeboten und Leistungen, welche branchenspezifisch in hohem Maße
Unternehmer/-innen ansprechen und fördern. Genannt seien beispielhaft Dienstleistungsgewerbe,
Medien- und Kreativwirtschaft, soziale- und Gesundheitsberufe. Die Vermittlung und
Kommunikation dieser Angebote sollte genderspezifisch geschärft und die Evaluation des MISTA
dahingehend abgeprüft werden.
Zuständigkeiten:
– Landesfrauenrat Sachsen e. V.
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Amt für Wirtschaftsförderung
Zeitraum: November 2014
14
3.4 Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit
schaffen“ - Kooperationsvereinbarung
EU-Charta:
Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung
„(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass eine ausgewogene und nachhaltige
wirtschaftliche Entwicklung ein wesentliches Merkmal jeder erfolgreichen Gemeinde oder Region
darstellt und die eigenen Aktivitäten und Dienstleistungen auf diesem Gebiet beträchtlich zur Förderung
der Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen können.
(2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die Notwendigkeit, die weibliche
Beschäftigungsquote und -qualität zu erhöhen, sowie auch, dass das Armutsrisiko im Zusammenhang mit
Langzeitarbeitslosigkeit und unbezahlter Arbeit für Frauen besonders hoch ist. [...]“
Im neuen Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit
schaffen“ ist geplant einen "Quartierservice (QS)" für die zwei Soziale-Stadt-Gebiete Leipziger
Westen und Leipziger Osten einzurichten. Der QS spricht die Zielgruppen - (langzeit-)arbeitslose
Frauen und Männer über 26 Jahre - aber insbesondere Frauen, Alleinerziehende, Bewohner/-innen
mit Migrationsbiografie oder Solo-Selbstständige an.
Es erfolgt eine unmittelbare Verbindung zu anderen Angeboten in den Soziale-Stadt-Gebieten. Ein
Beirat (aus Kommune, Expert/-innen, Jobcenter, IHK, HWK, Unternehmer/-innen,
Stadtteilvertreter/-innen, MSO u.a.) unterstützt Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Integration
sowie Einbindung in die integrierte Stadtentwicklung.
Das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann hat einen Sitz im Projektbeirat.
Geplante Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadterneuerung im Rahmen des Projektes in folgenden
Bereichen:
• Unterstützung der Genderkompetenz im Projekt
• Unterstützung bei Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG), insbesondere
projektbezogene Beratung zu den Diskriminierungsmerkmalen „Geschlecht“ und „sexuelle
Orientierung“
• strategische Mitwirkung im Projektbeirat
Zuständigkeiten:
– Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Abteilung Stadterneuerung Ost/EURegelprogramme
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zeitraum: 2015 – 2018
15
4. Handlungsfeld: Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung
EU-Charta:
Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner führt Aktivitäten und Kampagnen durch, um das Bewusstsein für
den schädlichen Einfluss von Geschlechterstereotypen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu
schärfen.“
Artikel 10 – Vielfältige Diskriminierungen oder Benachteiligungen
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass die Diskriminierung aus Gründen des
Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der
Religion oder des Glaubens, politischer oder sonstiger Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer
nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Ausrichtung verboten ist.“
4.1 Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit und Anregen zur Beteiligung von Bürger/innen
Geplant ist die Entwicklung und Durchführung einer Kampagne zum Thema
Geschlechtergerechtigkeit in Leipzig.
Ideenwettbewerbe und Projektausschreibungen an Leipziger Schulen (Oberschulen, Förderschulen,
Grundschulen, Gymnasien, Beruflichen Schulzentren) sind denkbar sowie gemeinsame
Medienprojekte mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, dem
Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig, dem Zentrum für Medien und Kommunikation,
der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig sowie mit der Hochschule für Grafik
und Buchkunst Leipzig.
Öffentliche Fachforen zu bestimmten Gleichstellungsthemen sind zu organisieren.
Umsetzung:
Gründung einer institutionenübergreifende Arbeitsgruppe (Initiativen, Vereine, Schulen,
Arbeitskreise und Medienpartner/-innen)
Zuständigkeit:
– Beirat für Gleichstellung
Zeitraum: 2015 – 2016
16
4.2 Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der Stadtverwaltung
EU-Charta:
Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner unterstützt weiter die eigenen Mitarbeiter/-innen durch
Ausbildungs- und andere Maßnahmen in der Erkennung und Beseitigung stereotyper Einstellungen und
Verhaltensweisen und regelt auch die Verhaltensstandards in dieser Hinsicht. [...]“
Entwicklung von Konzepten für Qualifizierungsmaßnahmen, die den Aufbau von gendersensiblem
Fachwissen in der öffentlichen Verwaltung fördern. Dazu gehört die Sensibilisierung zur
Verwendung der geschlechtergerechten Sprache und zu gendersensiblen Datenerhebungen und
Berichten.
Zuständigkeit:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zeitraum: Beginn 2015
4.3 Facebook-Seite des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann
Über die Facebook-Seite des Referates für Gleichstellung von Frau und Mann werden kontinuierlich
Bürgerinnen und Bürger über kommunale gleichstellungspolitische Themen und Aktivitäten
informiert sowie über aktuelle Angebote von Leipziger Institutionen und Vereinen im Bereich der
Antidiskriminierungsarbeit.
Ein weiteres wichtiges Ziel für die Facebook-Seite ist es, sie bei Bürgerbeteiligungsprozessen als
Informationsplattform zu nutzen.
Zuständigkeit:
–
Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zeitraum: seit Oktober 2013, laufend
17
4.4 Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises
Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere Leistungen zur Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern. Die vielfältige und engagierte Arbeit zur Verwirklichung der
Gleichberechtigung in Leipzig wird damit hervorgehoben.
Bewerben können sich Vereine, Initiativen oder Institutionen mit ihren Projekten sowie
Einzelpersonen. Soweit gemischtgeschlechtliche Organisationen vorgeschlagen werden, soll die
Preiswürdigkeit auch davon abhängen, ob in ihrer Führungsstruktur Frauen an herausragender Stelle
stehen.
Zuständigkeiten:
– Organisation der Vergabe und Jury-Arbeit:
Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Preisverleihung:
Referat Protokoll
Zeitraum: Erstmalige Verleihung am 23. Oktober 2015
4.5 Positive Role-Models - Vorbilder aus Vergangenheit und Gegenwart
Mit dem Projekt „1000 Jahre Leipzig - 100 Leipzigerinnen“ werden die Lebensleistungen von
Frauenpersönlichkeiten in Leipzig öffentlich gemacht. In den letzten Jahrzehnten sind umfangreiche
Forschungen zur Frauengeschichte in Leipzig durch Vereine (in Leipzig vorrangig durch die LouiseOtto-Peters-Gesellschaft) und durch Einzelpersonen durchgeführt worden.
Kurzporträts von wichtigen Leipzigerinnen werden auf der Website des Referats für Gleichstellung
von Frau und Mann einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren.
Zuständigkeiten:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e.V.
Zeitraum: 2013 bis 2015
18
4.6 Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zu Sexismus in der Werbung
Im November 2012 fasste der Stadtrat den Beschluss „Schluss mit sexistischer Werbung“ RBV1406/12 vom 22.11.2012. Darin heißt es:
•
•
•
Der Ratsbeschluss RBIII-1362/03 wird inhaltlich erweitert und erneut bestätigt.
Die Leiterinnen und Leiter von Fachämtern und von Eigenbetrieben sind verantwortlich, in
Zukunft stärker auf frauenfeindliche und diskriminierende Aussagen von Werbung zu achten
und sie diskriminierungsfrei zu gestalten.
Die Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig werden vom Oberbürgermeister in einem
gesonderten Schreiben auf die Petition und die Beschlussfassung im Stadtrat sowie damit
verbundene Problemlagen hingewiesen.
Im vorangegangenen Prozess unter Federführung des Dezernats Stadtentwicklung und Bau stand die
Frage im Mittelpunkt, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt überhaupt auf Werbung hat.
Es wurde festgestellt, dass keine Rechtsgrundlage existiert, Werbung als sexistisch zu werten.
Demzufolge liegen keine einheitlichen und verbindliche Kriterien für diese Bewertungsfrage vor.
Die Stadt Leipzig wird einen Kriterienkatalog zu Sexismus in der Werbung entwickeln, um den
Verantwortlichen eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Die Kriterien dienen als
Orientierung bei der Beurteilung durch die Fachämter und Eigenbetriebe, ob eine Werbung
sexistisch ist oder nicht.
Der Oberbürgermeister hat die Beteiligungsunternehmen – wie im Beschluss oben erwähnt angeschrieben.
Zuständigkeit:
- federführend: Amt für Jugend, Familie und Bildung
- Fachbereich Kinder- und Jugendschutz
- Rechtsamt
- Verkehrs- und Tiefbauamt
19
4.7 Sexuelle Bildung in Leipzig
Planung und Herausarbeitung von Themenschwerpunkten durch den Arbeitskreis Sexualpädagogik:
Institutionenübergreifende Vernetzung im Bereich Sexualpädagogik
Ein regelmäßiger und themenspezifischer Austausch zwischen dem Arbeitskreis Sexualpädagogik
und städtischen Ämtern - wie das Amt für Jugend, Familie und Bildung, das Referat für
Gleichstellung von Frau und Mann, das Referat für Migration und Integration, die Beauftragte für
Senioren und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen - wird angestrebt.
Sexualität und Gesundheit
Weitere Synergien zwischen dem Arbeitskreis Sexualpädagogik und dem Gesunden StädteNetzwerk Leipzig werden ausgebaut. Sexualität sollte als maßgeblicher Teil von Gesundheit
mitberücksichtigt werden.
Etablierung sexualpädagogischer Konzepte
Entwicklung und Etablierung sexualpädagogischer Konzepte für Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen in der Stadt Leipzig.
Sexuelle Identität als Querschnittsaufgabe in der frühkindlichen Bildung
Aufnahme eines Seminarangebotes (von RosaLinde e. V.) für Leiter/-innen und Erzieher/-innen in
Kindertageseinrichtungen und Horten in den Fortbildungskatalog der Stadt Leipzig.
Schwerpunkte: Sensibilisierung für Diskriminierungsmechanismen wie Homophobie, Sexismus,
Transphobie, Geschlechterrollen, Vielfalt, Diversity, Intersektionalität sowie der
Erfahrungsaustausch und die Bearbeitung von praxisrelevanten Beispielen der Teilnehmer/-innen.
Zuständigkeiten:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Arbeitskreis Sexualpädagogik
– Gesunde Städte-Netzwerk Leipzig
– Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Abteilung Kindertagesstätten und
Freizeiteinrichtungen ggf. Fach-AG Kita (wegen Beteiligung freier Träger)
– Personalamt, Abteilung Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
– RosaLinde e.V. Leipzig
Zeitraum: ab November 2014 laufend
4.8. Kampf gegen Geschlechterstereotype bei sozialen und Gesundheitsfachberufen
Der Oberbürgermeister bringt alle Akteure, die in Leipzig an der Aus- und Weiterbildung von
medizinischem und sozialen Fachpersonal beteiligt sind, zusammen, um gemeinsame und
individuelle Maßnahmen zum Abbau von Geschlechterstereotypen im Gesundheits- und
Sozialwesen zu erarbeiten. Dabei sind insbesondere alle Ausbildungsstätten für Sozial-, Pflege- und
Gesundheitsfachberufe einzubeziehen.
Die Fernziele müssen die Aufhebung der geschlechterspezifischen Zuordnung bestimmter Berufe in
der Gesellschaft, Chancengleichheit und eine sich idealerweise annähernde Geschlechterverteilung
bei der Besetzung von Ausbildungs- und später Arbeitsplätzen sein.
Zuständigkeit:
- Der Oberbürgermeister
- Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
- Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule (Gesundheitsamt, Eigenbetriebe Städtisches
Klinikum St. Georg, Städtische Behindertenhilfe, Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe)
- Dezernat VII Wirtschaft und Arbeit (Referat Beschäftigungspolitik)
Zeitraum:
- Der Oberbürgermeister wird dem Stadtrat bis Ende des 1. Halbjahres 2016 einen Zwischenbericht
vorlegen.
20
5. Handlungsfeld: Kommunalpolitik
EU-Charta:
Artikel 2 – Politische Vertretung
„(2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass Frauen und Männern die gleichen Rechte
zukommen, an Politikgestaltung und -umsetzung teilzuhaben, öffentliche Ämter zu bekleiden und alle
öffentlichen Funktionen auf allen Regierungsebenen wahrzunehmen. […]
(4) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich zu Durchführung aller zumutbaren
Maßnahmen zur Unterstützung der oben erwähnten Rechte und Grundsätze, darunter auch folgender
Schritte: [...]
• Maßnahmen zu treffen, um es gewählten VertreterInnen zu ermöglichen, Privatleben, Arbeit und
öffentliche Aufgaben miteinander zu vereinbaren, etwa indem Zeitpläne, Arbeitsmethoden und
Betreuungseinrichtungen allen gewählten VertreterInnen uneingeschränkte Teilhabe
ermöglichen.“
5.1 Mehr Frauen in den Stadtrat: Mentoring-Programm
Interessierte 3HUVRQHQ begleiten für einen bestimmten Zeitraum eine Stadträtin oder einen Stadtrat, um
verschiedene Gremien und deren Arbeit kennenzulernen.
Umsetzung:
a) Empfehlung an die Fraktionen mit Bitte um Beteiligung
b) Information an Frauenorganisationen der im Stadtrat vertretenen Parteien
Zuständigkeit:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
5.2 Mehr Frauen in den Stadtrat: Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit
Regelmäßige Berichterstattung über die Anteile von Frauen und Männern in kommunalpolitischen
Gremien (als Bestandteil der Tätigkeitsberichte des Beirates für Gleichstellung)
Frauen auch 40+ direkt ansprechen und Informationen an Frauen zu folgender Fragestellung
weitergeben: Was erwartet Sie im Stadtrat? Erstellung einer Informationsbroschüre über das
Ehrenamt einer Stadträtin und eines Stadtrates.
Zuständigkeit:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann in Zusammenarbeit mit dem Büro für
Ratsangelegenheiten
21
5.3 Mehr junge Frauen und junge Männer in den Stadtrat: Jugendparlament
Junge Frauen sowie junge Männer sollen über die Leipziger Kommunalpolitik informiert und für
Mitarbeit begeistert werden. Einen ersten Ansatzpunkt bietet die Gründung eines
Jugendparlamentes in Leipzig, in dem junge Menschen politisch aktiv werden können.
Stand der Umsetzung: Das erste Jugendparlament ist eingerichtet und ein Jugendbeirat wurde
gewählt.
Zuständigkeiten:
- Büro für Ratsangelegenheiten
- Stadtjugendring Leipzig e.V.
- Arbeitskreis Mädchen Leipzig
5.4 Politische Beteiligung: Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Universität stärken
Veranstaltungen zu kommunal- und gleichstellungspolitischen Themen gemeinsam organisieren.
Zuständigkeit:
Referat Wissenspolitik in Zusammenarbeit mit dem Institut für Politikwissenschaften der
Universität Leipzig
5.5 Mehr Frauen in Aufsichtsräte
Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen und
Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig (auch durch externe (Fach-)Frauen).
Ein möglicher Ansatzpunkt ist der Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK).
Umsetzung: Empfehlung des Beirates für Gleichstellung an den Stadtrat
Zuständigkeiten:
–
Beirat für Gleichstellung
–
Fraktionen
Erster Gleichstellungsaktionsplan
der Stadt Leipzig
Maßnahmenkatalog
2015 bis 2017
Stadt Leipzig
10/241/03.14
Im Rahmen der Europäischen Charta
für Frauen und Männer
auf lokaler Ebene
2
Inhaltsverzeichnis
1. Handlungsfeld: Wissenschaft in Leipzig ...................................................................................3
1.1. Netzwerkbildung auf der Arbeitsebene im Bereich Chancengleichheit..............................3
1.2. Kindertagesstätten in Leipzig – Elterngruppen mit besonderem Bedarf im Fokus.............4
1.3. Gendersensibles Berichtswesen und Gender Budgeting.....................................................5
1.4. Mentoring-Programm - Karrierewege für Student/-innen in der Verwaltung......................6
2. Handlungsfeld: Geschlechterspezifische Anti-Gewaltarbeit.....................................................7
2.1. Strukturen in Leipzig – häusliche und sexualisierte Gewalt .............................................7
2.2. Kooperation der Frauenhäuser mit bestehenden Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe zur Begleitung der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen .......................8
2.3. Häusliche Gewalt - Unterstützung für Kinder ....................................................................8
2.4. Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Häusliche Gewalt“.......................................................8
2.5. Häusliche Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen ..........................................................9
2.6. Gewalt in der Pflege............................................................................................................9
2.7. Strategien für Mädchen und junge Frauen im Umgang mit Konflikt- und
Gewaltsituationen ..............................................................................................................10
2.8. Gewaltschutz für Jungen und Männer in der Stadt Leipzig .............................................10
3. Handlungsfeld: Lokale Wirtschaft ............................................................................................11
3.1. Familienfreundlichkeit in Unternehmen............................................................................11
3.2. Prüfung der Vergabeordnungen und -praktiken der Stadt Leipzig hinsichtlich
relevanter Gleichstellungsziele...........................................................................................12
3.3. Netzwerkkonferenz zum Thema: Frauen und Erwerbsbeteiligung...................................13
3.4. Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit
schaffen“ - Kooperationsvereinbarung ..............................................................................14
4. Handlungsfeld: Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung......15
4.1. Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit und Anregen zur Beteiligung von
Bürger/-innen.....................................................................................................................15
4.2. Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der Stadtverwaltung........................16
4.3. Facebook-Seite des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann...............................16
4.4. Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises.......................................................................17
4.5. Positive Role-Models - Vorbilder aus Vergangenheit und Gegenwart ..............................17
4.6. Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zu Sexismus in der Werbung ...................................18
4.7. Sexuelle Bildung in Leipzig .............................................................................................19
5. Handlungsfeld: Kommunalpolitik.............................................................................................20
5.1. Mehr Frauen in den Stadtrat: Mentoring-Programm.........................................................20
5.2. Mehr Frauen in den Stadtrat: Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit ...........................20
5.3. Mehr junge Frauen und junge Männer in den Stadtrat: Jugendparlament.........................21
5.4. Politische Beteiligung: Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Universität stärken ......21
5.5. Mehr Frauen in Aufsichtsräte ..........................................................................................21
3
1. Handlungsfeld: Wissenschaft in Leipzig
1.1 Netzwerkbildung auf der Arbeitsebene im Bereich Chancengleichheit
EU-Charta:
Artikel 5 – Zusammenarbeit mit Partner/-innen zur Förderung der Gleichstellung
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, mit allen Partner/-innen aus dem öffentlichen
und privaten Sektor sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, um die
Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Bereichen des Lebens im eigenen Hoheitsgebiet zu
fördern.[...]“
Zu Beginn der Erarbeitung eines Gleichstellungsaktionsplanes für Leipzig wurde ein Netzwerk aus
Gleichstellungsbeauftragten und Beauftragten für Chancengleichheit aller wissenschaftlichen
Einrichtungen in Leipzig gegründet. Diese Zusammenarbeit im Bereich der Gleichstellung von
Frauen und Männern wird weiterhin fortgesetzt. Regelmäßig (mindestens zweimal im Jahr) findet
ein Arbeitstreffen statt. Themenbereiche sind u.a.: Vereinbarkeit von Familie und Beruf;
Kommunalpolitik gestalten – Wissenschaftlerinnen einbinden; Klischees in Berufsorientierung und
Werbung; Initiierung von Programmen zur Nachwuchsförderung.
Kooperationspartner/-innen:
– Wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen
– Kooperationspartner/-innen aus der Stadtverwaltung je nach Arbeitsthema (z.B.
Referat Wissenspolitik, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für
Wirtschaftsförderung, Stadtplanungsamt etc.)
Zuständigkeiten:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Referat Wissenspolitik
– Verantwortliche für Chancengleichheit in wissenschaftlichen Einrichtungen und
Gleichstellungsbeauftragte an Hochschulen
Zeitraum: Beginn 2013, laufend
4
1.2 Kindertagesstätten in Leipzig – Elterngruppen mit besonderem Bedarf im Fokus
EU-Charta:
Artikel 16 - Kinderbetreuung
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die wesentliche Rolle, die qualitativ hochwertige,
leistbare und allen Eltern und Erziehungspersonen jeglicher Einkommensgruppe offen stehende
Kinderbetreuung für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern spielt, und dass diese
ermöglicht, Arbeit, gesellschaftliches Leben und Privatsphäre zu vereinbaren. […]“
Gemeinsam Möglichkeiten und Wege ermitteln, wie mit dem besonderen Bedarf von Elterngruppen
im wissenschaftlichen Bereich hinsichtlich Fragen der Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von
Familie und Beruf umgegangen werden kann. Gemeinsam Konzepte erarbeiten und geeignete
Betreuungsangebote schaffen.
Kooperationspartner/-innen:
– Wissenschaftliche Einrichtungen und Hochschulen
– Stadt Leipzig
(Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, Amt für Jugend, Familie und Bildung)
– Freie Träger der Stadt Leipzig im Bereich Kinderbetreuung
Zuständigkeiten:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Verantwortliche für Personal und Chancengleichheit in wissenschaftlichen Einrichtungen
Zeitraum: Beginn 2014, laufend
5
1.3 Gendersensibles Berichtswesen und Gender Budgeting
EU-Charta:
Artikel 9 – Gender Assessment
(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, im Hinblick auf den gesamten eigenen
Kompetenzbereich Gender Assessments (Bewertung geschlechtsspezifischer Auswirkungen) wie in
diesem Artikel beschrieben durchzuführen.
(2) [...]
Um Relevanz zu erlangen, müssen Gender Assessments folgende Schritte enthalten:
• Prüfung der Zuteilung von finanziellen und anderen Ressourcen für die genannten Zwecke; […]
Im Rahmen des Projektes „Service Learning im Public Management“ der
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Leipzig beteiligte sich das Referat für
Gleichstellung von Frau und Mann von Oktober 2013 bis März 2014 und betreute eine Gruppe von
Studierenden zum Thema „Gender Budgeting in der kommunalen Suchthilfe“. Die beteiligten
Studierenden entwickelten eigene Empfehlungen zur nachhaltigeren Umsetzung eines
gendersensiblen Berichtswesens innerhalb der Stadtverwaltung. Dazu gehören u.a. die Entwicklung
einer Kommunikationsstrategie hinsichtlich der Verwendung der bereits existierenden Arbeitshilfe
'Datenerhebung und Dokumentation – geschlechterdifferenziert, geschlechtersensibel,
gleichstellungsorientiert' sowie der Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der
Stadtverwaltung (siehe Handlungsfeld 4 Maßnahme 2).
Kooperationspartner/-innen:
– Universität Leipzig, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
– Stadt Leipzig, Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zuständigkeiten:
– Universität Leipzig,Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Leipzig sowie weitere
Kooperationspartner/-innen aus der Stadtverwaltung je nach Arbeitsthema
6
1.4 Mentoring-Programm - Karrierewege für Student/-innen in der Verwaltung
EU-Charta:
Artikel 11 – Rolle als Arbeitgeber/-in
„(1) In der Rolle als Arbeitgeber/-in anerkennt der/die Unterzeichner/in das Recht auf Gleichstellung von
Frauen und Männern betreffend alle Aspekte der Beschäftigung einschließlich Arbeitsorganisation und
Arbeitsbedingungen. […]
(2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich alle zumutbaren Maßnahmen einschließlich
gesetzlich zulässiger positiver Unterstützungsmaßnahmen zu treffen, um die oben erwähnten Rechte zu
unterstützen. [...]“
Planung und Umsetzung eines Mentoring-Programms mit Führungskräften aus der Stadtverwaltung
und Student/-innen der Universität Leipzig. Als Ansatzpunkt dient u.a. der Kooperationsvertrag
zwischen der Leipziger Stadtverwaltung und der Universität Leipzig.
Eine weitere Anknüpfungsmöglichkeit findet sich im Organisations- und
Personalentwicklungskonzept der Stadt. Hier wird Mentoring ebenso als
Personalentwicklungsinstrument benannt, mit dem Ziel des Wissenstransfers. Dieses Mentoring
kann zudem auch unternehmensübergreifend organisiert werden.
Kooperationspartner/-innen:
– Universität Leipzig
Dezernat 3, Personaldezernat
– Stadt Leipzig
(Personalamt, Referat für Gleichstellung von Frau und Mann, Referat Wissenspolitik)
Zuständigkeiten:
– Universität Leipzig (PSG 31 Zentrale Personalangelegenheiten, Personalentwicklung und
Gleichstellungsbeauftragter)
– Personalamt, Abteilung Personalwirtschaft
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zeitraum: 2016 - 2017
7
2. Handlungsfeld: Geschlechterspezifische Anti-Gewaltarbeit
EU-Charta:
Artikel 22 – Geschlechterspezifische Gewalt
(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass geschlechterspezifische Gewalt, der vor allem
Frauen zum Opfer fallen, eine Verletzung grundlegender Menschenrechte darstellt und gegen die Würde
und körperliche und emotionale Integrität von Menschen verstößt.[...]
(3) Daher verpflichtet sich die/der Unterzeichner/in, Politiken und Aktionen gegen
geschlechterspezifische Gewalt ins Leben zu rufen und zu intensivieren, zu denen auch die folgenden
zählen:
• Bereitstellung oder Unterstützung von spezifischen Hilfsstrukturen für Opfer;
• Bereitstellung öffentlicher Informationen über im Gebiet vorhandene Hilfseinrichtungen in allen
vor Ort hauptsächlich gesprochenen Sprachen;
• Sicherstellen, dass professionelle MitarbeiterInnen für das Erkennen und die Unterstützung von
Opfern ausgebildet sind;
• Sicherstellen, dass die entsprechenden Dienste, d.h. Polizei, Gesundheits- und
Wohnungsbehörden, effizient koordiniert sind;
• Förderung von Bewusstseinsbildungskampagnen und Informationsprogrammen für potenzielle
und tatsächliche Opfer und Täter.
2.1 Strukturen in Leipzig – häusliche und sexualisierte Gewalt
Zielgruppenspezifische Erfassung der Strukturen im Bereich der häuslichen Gewalt und der
sexualisierten Gewalt in den Handlungsfeldern: Schutz, Unterstützung, Aufklärung und politisches
Handeln für Kinder/Jugendliche, Frauen und Männer. Formulierung eines konkreten
Handlungsbedarfs für Leipzig.
Die Öffentlichkeit über Träger/-innen, Angebote und Arbeitsweise informieren
Zuständigkeiten:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt
– Koordinierungskreis gegen sexualisierte Gewalt
Zeitraum: laufend
8
2.2 Kooperation der Frauenhäuser mit bestehenden Einrichtungen der Kinder- und
Jugendhilfe zur Begleitung der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen
Die Frauenhäuser sind an die bestehenden Angebote nach SGB VIII, ggf. in gemeinsamer
Konzeptentwicklung mit Trägern nach SGB VIII, anzubinden. Die Schaffung von spezialisierten
Stellen in Frauenhäusern zur Kinderbetreuung ist keine vorrangige Zielstellung.
Zuständigkeiten:
– Amt für Jugend, Familie und Bildung
– Koordinierungsgremium gegen Häusliche Gewalt
2.3 Häusliche Gewalt - Unterstützung für Kinder
Eine festzulegende Anzahl von KiTa-Plätzen und Krippenplätzen (für Kinder aus Familien, in denen
häusliche Gewalt passiert) sind für die jeweiligen Frauenhäuser vorzuhalten.
Zuständigkeiten:
– Amt für Jugend, Familie und Bildung /Allgemeiner Sozialdienst
– Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt
Zeitraum: ab 2015
2.4 Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „häusliche Gewalt“
Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „häusliche Gewalt“ muss fortgesetzt werden.
Lösungen für eine ausreichende Finanzierung sind zu suchen.
Zuständigkeiten:
– Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zeitraum: ab 2015
9
2.5 Häusliche Gewalt gegen Frauen mit Behinderungen
Frauen mit Behinderungen sind die am stärksten betroffene Gruppe hinsichtlich Häuslicher Gewalt.
Weiterbildungsmöglichkeiten für Personal in Frauenhäusern müssen geschaffen werden hinsichtlich
eines inklusiven Umgangs mit verschiedenen Formen von Behinderungen. Darüber hinaus sollten
Informationen für Frauen mit Behinderungen (u.a. in leichter Sprache) entwickelt und zugänglich
gemacht werden, um sie über ihre Rechte und Handlungsalternativen aufzuklären.
Zuständigkeit:
– Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt in Zusammenarbeit mit
der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Zeitraum: ab 2015
2.6 Gewalt in der Pflege
Übergriffe von pflegenden Angehörigen ebenso wie von Menschen, die gepflegt werden müssen,
sind ein dringendes und vielschichtiges Handlungsfeld. Es ist sowohl im privaten Sektor als auch in
allen Formen institutionalisierter Pflege (häuslich, ambulant bis stationär) ein Thema.
Durch die Zusammenarbeit mit den Pflegekassen sind Aufklärungskampagnen und Schulungen zu
entwickeln. Diese müssen aber zwischen den verschiedenen Zielgruppen differieren.
Gewalt im häuslichen Bereich, insbesondere der familiären/privaten Pflege, resultiert häufig aus
Gründen der Überforderung. Hier können entsprechende Schulungen für pflegende Angehörige
oder/und familienentlastende Dienste helfen. Diese Angebote werden bereits durch die Pflegekassen
und verschiedene Träger oder auch Forschungseinrichtungen angeboten. Diese Angebote sind
stärker zu kommunizieren und zugänglich zu machen.
Bei Gewalt im institutionellen Pflegesystem sind ebenfalls Aufklärung und Informationen/
Schulungen für die Einrichtungen, Träger und Mitarbeiter/-innen zu entwickeln. Dies zum Einen für
mögliche „Täter/-innen“ – wie vermeide ich? – als auch das Täterumfeld – wie zeige ich an/wie
reagiere ich richtig?
Dieses Thema steht jedoch auch entscheidend in der Verantwortung der Pflegekassen und in
Kooperation ggf. auch mit der Heimaufsicht. Hierzu sollten Gespräche zur Entwicklung der
erforderlichen Schulungsprogramme aufgenommen werden. Organisationseinheiten der
Stadtverwaltung können diesen Prozess moderieren.
Zuständigkeit:
– Koordinierungsgremium gegen häusliche Gewalt in Zusammenarbeit mit
der Beauftragten für Senior/-innen
Zeitraum: ab 2015
10
2.7 Strategien für Mädchen und junge Frauen im Umgang mit Konflikt- und
Gewaltsituationen
Damit Mädchen physische und psychische Strategien sowie Verhaltensweisen lernen, mit denen sie
sich selbst vor Gewalt schützen können, werden Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurse
sowie Kommunikationsseminare angeboten.
Des Weiteren lernen Mädchen ihre eigenen Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen zu reflektieren und zu erkennen und sind über Ursachen und Auswirkungen von Gewalt informiert. Hierzu werden Methodenworkshops zum Thema Konflikte/ Mobbing und Soziales Kompetenztraining angeboten.
Darüber hinaus werden Fortbildungsangebote und Fachveranstaltungen zum Thema
geschlechtsspezifische Gewalterfahrungen für Multiplikator/-innen angeboten, um Mädchen zum
Thema Gewalt zu sensibilisieren und sie zur Selbstreflexion zu befähigen.
Zuständigkeit:
–
Girlz*Space – Mädchenräume: Offene Jugendarbeit für Mädchen und junge Frauen - Frauen
für Frauen e.V.
Zeitraum: ab 2015
2.8 Gewaltschutz für Jungen und Männer in der Stadt Leipzig
Sensibilisierung von Fachkräften, Öffentlichkeit und Betroffenen von Straftaten und deren Umfeld
sowie die Benennung kompetenter Ansprechpartner/-innen für den Bereich „Gewaltschutz für
Jungen und Männer in der Stadt Leipzig“. Die Sensibilisierungskampagne ist ein erster Schritt zur
Entwicklung eines zeitgemäßen Rollenverständnisses für von Gewalt betroffene Jungen und
Männer.
Zuständigkeit:
–
Arbeitskreis Jungen und Männer als Betroffene sexualisierter oder häuslicher Gewalt und
Stalking (elure.de)
Zeitraum: Januar 2015 – Dezember 2015
11
3. Handlungsfeld: Lokale Wirtschaft
Familienfreundlichkeit in Unternehmen
EU-Charta:
Artikel 16 - Kinderbetreuung
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die wesentliche Rolle, die qualitativ hochwertige,
leistbare und allen Eltern und Erziehungspersonen jeglicher Einkommensgruppe offen stehende
Kinderbetreuung für die Förderung echter Gleichstellung von Frauen und Männern spielt, und dass diese
ermöglicht, Arbeit, gesellschaftliches Leben und Privatsphäre zu vereinbaren. […]“
Artikel 17 – Betreuung anderer Familienmitglieder
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass Frauen und Männer neben Kindern auch für
andere Familienmitglieder sorgen müssen, und dass diese Verpflichtung sie daran hindern kann, ihre Rolle
im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben voll auszuschöpfen.“
Es gibt zahlreiche Informationsmaterialien und es existieren verschiedene Arbeitskreise der
Kammern (IHK und HWK) sowie der Agentur für Arbeit zum Thema Familienfreundlichkeit.
Der Austausch zum Thema Familienfreundlichkeit ist fortzusetzen.
Als thematische Partner verstehen sich unter anderem das Amt für Wirtschaftsförderung sowie das
Referat Beschäftigungspolitik.
Zuständigkeit:
– Lokale Bündnisse für Familie
Zeitraum: laufend
12
3.2 Prüfung der Vergabeordnungen und -praktiken der Stadt Leipzig hinsichtlich relevanter
Gleichstellungsziele
EU-Charta:
Artikel 12 – Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen
„Bei jedem wichtigen Vertrag, den sie/er abzuschließen plant, sind die relevanten
geschlechterspezifischen Auswirkungen zu bedenken und die Möglichkeiten für die gesetzliche Förderung
der Gleichstellung zu prüfen; [...]“
Das Vergaberecht regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch öffentliche Auftraggeber/-innen.
Die Kommunen als öffentliche Auftraggeberinnen haben Spielräume, um eigene Kriterien zu
ergänzen und konkrete Maßnahmen durchzuführen. Diese können beispielsweise Frauenförderpläne
der Unternehmen, gezielte Ansprache von Unternehmer/-innen, geschlechtergerechte Quotierung
der Auftragsvergabe und weitere konkrete Maßnahmen zur Gleichstellung in Unternehmen sein. Die
Ermessensspielräume ermöglichen der Stadtverwaltung, gleichstellungspolitische Ziele in privaten
Unternehmen zu fördern und zu unterstützen.
Der Beirat für Gleichstellung empfiehlt dem Stadtrat, eine mögliche Anpassung durch die
Verwaltung zu prüfen und die Überarbeitung der Vergabeordnung der Stadt Leipzig für
Bauleistungen, Lieferungen und Leistungen sowie freiberufliche Leistungen zu veranlassen.
Umsetzung:
a) Empfehlung des Beirates für Gleichstellung an den Stadtrat
b) Prüfung durch die Verwaltung
Zuständigkeiten:
– Vergabegremium VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen)
– Vergabegremium VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen),
– Vergabegremium VOF (Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen)
– Rechtsamt (Clearingstelle)
Zeitraum: 2015 – 2017
13
3.3 Netzwerkkonferenz zum Thema: Frauen und Erwerbsbeteiligung
EU-Charta:
Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich, hinsichtlich der Aktivitäten und
Dienstleistungen auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Entwicklung die Bedürfnisse und Interessen
von Frauen und Männern sowie die Chancen zur Förderung der Gleichstellung umfassend zu
berücksichtigen und entsprechende Handlungen zu setzen, z.B.:
• Unterstützung von Unternehmerinnen;
• Sicherstellung, dass finanzielle und sonstige Formen der Unternehmensförderung auch die
Gleichstellung der Geschlechter unterstützen; [...]
Eine erste Frauennetzwerkkonferenz fand am 17. November 2014 in Kooperation mit dem
Landesfrauenrat Sachsen e.V. statt.
Nach Einführungsvorträgen fanden Diskussionsrunden statt zu folgende Fragestellungen:
• Was können die Frauen selbst tun, um ihre Chancen am Arbeitsmarkt zu
verbessern?
• Was kann die Wirtschaft tun, um das Potenzial gut qualifizierter Frauen stärker zu
erschließen?
• Wie können die gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen
verbessert werden?
• Welche wichtigen Voraussetzungen müssen zur Vereinbarkeit von Familie
und Beruf erfüllt sein?
Die Ergebnisse der Diskussionen zeigen: Es existiert noch Handlungsbedarf. So fehlen
beispielsweise Frauen in den Führungspositionen öffentlicher Unternehmen. Auch die Frage der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist immer noch von deutlicher Relevanz.
In einer Broschüre sammelte der Landesfrauenrat Sachsen e.V. die Ergebnisse der Konferenz und
leitete konkreten Handlungsbedarf für die weitere Arbeit auf Landesebene ab.
Des Weiteren gibt es ebenfalls Handlungsbedarf auf lokaler Ebene. Das Amt für
Wirtschaftsförderung bietet u.a. im Rahmen der allgemeinen Gründungsförderung, Cluster
bezogenen Bestandspflege und im Rahmen des Mittelstandsförderprogramms (MISTA) ein
Spektrum an konkreten Angeboten und Leistungen, welche branchenspezifisch in hohem Maße
Unternehmer/-innen ansprechen und fördern. Genannt seien beispielhaft Dienstleistungsgewerbe,
Medien- und Kreativwirtschaft, soziale- und Gesundheitsberufe. Die Vermittlung und
Kommunikation dieser Angebote sollte genderspezifisch geschärft und die Evaluation des MISTA
dahingehend abgeprüft werden.
Zuständigkeiten:
– Landesfrauenrat Sachsen e. V.
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Amt für Wirtschaftsförderung
Zeitraum: November 2014
14
3.4 Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit
schaffen“ - Kooperationsvereinbarung
EU-Charta:
Artikel 27 – Wirtschaftliche Entwicklung
„(1) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass eine ausgewogene und nachhaltige
wirtschaftliche Entwicklung ein wesentliches Merkmal jeder erfolgreichen Gemeinde oder Region
darstellt und die eigenen Aktivitäten und Dienstleistungen auf diesem Gebiet beträchtlich zur Förderung
der Gleichstellung von Frauen und Männern beitragen können.
(2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt die Notwendigkeit, die weibliche
Beschäftigungsquote und -qualität zu erhöhen, sowie auch, dass das Armutsrisiko im Zusammenhang mit
Langzeitarbeitslosigkeit und unbezahlter Arbeit für Frauen besonders hoch ist. [...]“
Im neuen Projekt „MehrWertQuartier: Potenziale aktivieren – Unternehmen ansiedeln – Arbeit
schaffen“ ist geplant einen "Quartierservice (QS)" für die zwei Soziale-Stadt-Gebiete Leipziger
Westen und Leipziger Osten einzurichten. Der QS spricht die Zielgruppen - (langzeit-)arbeitslose
Frauen und Männer über 26 Jahre - aber insbesondere Frauen, Alleinerziehende, Bewohner/-innen
mit Migrationsbiografie oder Solo-Selbstständige an.
Es erfolgt eine unmittelbare Verbindung zu anderen Angeboten in den Soziale-Stadt-Gebieten. Ein
Beirat (aus Kommune, Expert/-innen, Jobcenter, IHK, HWK, Unternehmer/-innen,
Stadtteilvertreter/-innen, MSO u.a.) unterstützt Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Integration
sowie Einbindung in die integrierte Stadtentwicklung.
Das Referat für Gleichstellung von Frau und Mann hat einen Sitz im Projektbeirat.
Geplante Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadterneuerung im Rahmen des Projektes in folgenden
Bereichen:
• Unterstützung der Genderkompetenz im Projekt
• Unterstützung bei Umsetzung des Antidiskriminierungsgesetzes (AGG), insbesondere
projektbezogene Beratung zu den Diskriminierungsmerkmalen „Geschlecht“ und „sexuelle
Orientierung“
• strategische Mitwirkung im Projektbeirat
Zuständigkeiten:
– Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung, Abteilung Stadterneuerung Ost/EURegelprogramme
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zeitraum: 2015 – 2018
15
4. Handlungsfeld: Kampf gegen Geschlechterstereotype und vielfältige Diskriminierung
EU-Charta:
Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner führt Aktivitäten und Kampagnen durch, um das Bewusstsein für
den schädlichen Einfluss von Geschlechterstereotypen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern zu
schärfen.“
Artikel 10 – Vielfältige Diskriminierungen oder Benachteiligungen
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass die Diskriminierung aus Gründen des
Geschlechts, der Rasse, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der
Religion oder des Glaubens, politischer oder sonstiger Überzeugungen, der Zugehörigkeit zu einer
nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Ausrichtung verboten ist.“
4.1 Sensibilisierung für Geschlechtergerechtigkeit und Anregen zur Beteiligung von Bürger/innen
Geplant ist die Entwicklung und Durchführung einer Kampagne zum Thema
Geschlechtergerechtigkeit in Leipzig.
Ideenwettbewerbe und Projektausschreibungen an Leipziger Schulen (Oberschulen, Förderschulen,
Grundschulen, Gymnasien, Beruflichen Schulzentren) sind denkbar sowie gemeinsame
Medienprojekte mit der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, dem
Medienpädagogischen Zentrum der Stadt Leipzig, dem Zentrum für Medien und Kommunikation,
der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig sowie mit der Hochschule für Grafik
und Buchkunst Leipzig.
Öffentliche Fachforen zu bestimmten Gleichstellungsthemen sind zu organisieren.
Umsetzung:
Gründung einer institutionenübergreifende Arbeitsgruppe (Initiativen, Vereine, Schulen,
Arbeitskreise und Medienpartner/-innen)
Zuständigkeit:
– Beirat für Gleichstellung
Zeitraum: 2015 – 2016
16
4.2 Aufbau von gendersensiblem Fachwissen innerhalb der Stadtverwaltung
EU-Charta:
Artikel 6 – Kampf gegen Stereotype
„Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner unterstützt weiter die eigenen Mitarbeiter/-innen durch
Ausbildungs- und andere Maßnahmen in der Erkennung und Beseitigung stereotyper Einstellungen und
Verhaltensweisen und regelt auch die Verhaltensstandards in dieser Hinsicht. [...]“
Entwicklung von Konzepten für Qualifizierungsmaßnahmen, die den Aufbau von gendersensiblem
Fachwissen in der öffentlichen Verwaltung fördern. Dazu gehört die Sensibilisierung zur
Verwendung der geschlechtergerechten Sprache und zu gendersensiblen Datenerhebungen und
Berichten.
Zuständigkeit:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zeitraum: Beginn 2015
4.3 Facebook-Seite des Referats für Gleichstellung von Frau und Mann
Über die Facebook-Seite des Referates für Gleichstellung von Frau und Mann werden kontinuierlich
Bürgerinnen und Bürger über kommunale gleichstellungspolitische Themen und Aktivitäten
informiert sowie über aktuelle Angebote von Leipziger Institutionen und Vereinen im Bereich der
Antidiskriminierungsarbeit.
Ein weiteres wichtiges Ziel für die Facebook-Seite ist es, sie bei Bürgerbeteiligungsprozessen als
Informationsplattform zu nutzen.
Zuständigkeit:
–
Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
Zeitraum: seit Oktober 2013, laufend
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4.4 Verleihung des Louise-Otto-Peters-Preises
Der Preis ist eine Auszeichnung für besondere Leistungen zur Förderung der Gleichstellung von
Frauen und Männern. Die vielfältige und engagierte Arbeit zur Verwirklichung der
Gleichberechtigung in Leipzig wird damit hervorgehoben.
Bewerben können sich Vereine, Initiativen oder Institutionen mit ihren Projekten sowie
Einzelpersonen. Soweit gemischtgeschlechtliche Organisationen vorgeschlagen werden, soll die
Preiswürdigkeit auch davon abhängen, ob in ihrer Führungsstruktur Frauen an herausragender Stelle
stehen.
Zuständigkeiten:
– Organisation der Vergabe und Jury-Arbeit:
Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Preisverleihung:
Referat Protokoll
Zeitraum: Erstmalige Verleihung am 23. Oktober 2015
4.5 Positive Role-Models - Vorbilder aus Vergangenheit und Gegenwart
Mit dem Projekt „1000 Jahre Leipzig - 100 Leipzigerinnen“ werden die Lebensleistungen von
Frauenpersönlichkeiten in Leipzig öffentlich gemacht. In den letzten Jahrzehnten sind umfangreiche
Forschungen zur Frauengeschichte in Leipzig durch Vereine (in Leipzig vorrangig durch die LouiseOtto-Peters-Gesellschaft) und durch Einzelpersonen durchgeführt worden.
Kurzporträts von wichtigen Leipzigerinnen werden auf der Website des Referats für Gleichstellung
von Frau und Mann einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Das Projekt hat eine Laufzeit von drei Jahren.
Zuständigkeiten:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Louise-Otto-Peters-Gesellschaft e.V.
Zeitraum: 2013 bis 2015
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4.6 Erarbeitung eines Kriterienkatalogs zu Sexismus in der Werbung
Im November 2012 fasste der Stadtrat den Beschluss „Schluss mit sexistischer Werbung“ RBV1406/12 vom 22.11.2012. Darin heißt es:
•
•
•
Der Ratsbeschluss RBIII-1362/03 wird inhaltlich erweitert und erneut bestätigt.
Die Leiterinnen und Leiter von Fachämtern und von Eigenbetrieben sind verantwortlich, in
Zukunft stärker auf frauenfeindliche und diskriminierende Aussagen von Werbung zu achten
und sie diskriminierungsfrei zu gestalten.
Die Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig werden vom Oberbürgermeister in einem
gesonderten Schreiben auf die Petition und die Beschlussfassung im Stadtrat sowie damit
verbundene Problemlagen hingewiesen.
Im vorangegangenen Prozess unter Federführung des Dezernats Stadtentwicklung und Bau stand die
Frage im Mittelpunkt, welche Einflussmöglichkeiten die Stadt überhaupt auf Werbung hat.
Es wurde festgestellt, dass keine Rechtsgrundlage existiert, Werbung als sexistisch zu werten.
Demzufolge liegen keine einheitlichen und verbindliche Kriterien für diese Bewertungsfrage vor.
Die Stadt Leipzig wird einen Kriterienkatalog zu Sexismus in der Werbung entwickeln, um den
Verantwortlichen eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung zu stellen. Die Kriterien dienen als
Orientierung bei der Beurteilung durch die Fachämter und Eigenbetriebe, ob eine Werbung
sexistisch ist oder nicht.
Der Oberbürgermeister hat die Beteiligungsunternehmen – wie im Beschluss oben erwähnt angeschrieben.
Zuständigkeit:
- federführend: Amt für Jugend, Familie und Bildung
- Fachbereich Kinder- und Jugendschutz
- Rechtsamt
- Verkehrs- und Tiefbauamt
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4.7 Sexuelle Bildung in Leipzig
Planung und Herausarbeitung von Themenschwerpunkten durch den Arbeitskreis Sexualpädagogik:
Institutionenübergreifende Vernetzung im Bereich Sexualpädagogik
Ein regelmäßiger und themenspezifischer Austausch zwischen dem Arbeitskreis Sexualpädagogik
und städtischen Ämtern - wie das Amt für Jugend, Familie und Bildung, das Referat für
Gleichstellung von Frau und Mann, das Referat für Migration und Integration, die Beauftragte für
Senioren und die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen - wird angestrebt.
Sexualität und Gesundheit
Weitere Synergien zwischen dem Arbeitskreis Sexualpädagogik und dem Gesunden StädteNetzwerk Leipzig werden ausgebaut. Sexualität sollte als maßgeblicher Teil von Gesundheit
mitberücksichtigt werden.
Etablierung sexualpädagogischer Konzepte
Entwicklung und Etablierung sexualpädagogischer Konzepte für Bildungs- und
Betreuungseinrichtungen in der Stadt Leipzig.
Sexuelle Identität als Querschnittsaufgabe in der frühkindlichen Bildung
Aufnahme eines Seminarangebotes (von RosaLinde e. V.) für Leiter/-innen und Erzieher/-innen in
Kindertageseinrichtungen und Horten in den Fortbildungskatalog der Stadt Leipzig.
Schwerpunkte: Sensibilisierung für Diskriminierungsmechanismen wie Homophobie, Sexismus,
Transphobie, Geschlechterrollen, Vielfalt, Diversity, Intersektionalität sowie der
Erfahrungsaustausch und die Bearbeitung von praxisrelevanten Beispielen der Teilnehmer/-innen.
Zuständigkeiten:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
– Arbeitskreis Sexualpädagogik
– Gesunde Städte-Netzwerk Leipzig
– Amt für Jugend, Familie und Bildung/ Abteilung Kindertagesstätten und
Freizeiteinrichtungen ggf. Fach-AG Kita (wegen Beteiligung freier Träger)
– Personalamt, Abteilung Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
– RosaLinde e.V. Leipzig
Zeitraum: ab November 2014 laufend
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5. Handlungsfeld: Kommunalpolitik
EU-Charta:
Artikel 2 – Politische Vertretung
„(2) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner anerkennt, dass Frauen und Männern die gleichen Rechte
zukommen, an Politikgestaltung und -umsetzung teilzuhaben, öffentliche Ämter zu bekleiden und alle
öffentlichen Funktionen auf allen Regierungsebenen wahrzunehmen. […]
(4) Die Unterzeichnerin/der Unterzeichner verpflichtet sich zu Durchführung aller zumutbaren
Maßnahmen zur Unterstützung der oben erwähnten Rechte und Grundsätze, darunter auch folgender
Schritte: [...]
• Maßnahmen zu treffen, um es gewählten VertreterInnen zu ermöglichen, Privatleben, Arbeit und
öffentliche Aufgaben miteinander zu vereinbaren, etwa indem Zeitpläne, Arbeitsmethoden und
Betreuungseinrichtungen allen gewählten VertreterInnen uneingeschränkte Teilhabe
ermöglichen.“
5.1 Mehr Frauen in den Stadtrat: Mentoring-Programm
Interessierte Frauen begleiten für einen bestimmten Zeitraum eine Stadträtin oder einen Stadtrat, um
verschiedene Gremien und deren Arbeit kennenzulernen.
Umsetzung:
a) Empfehlung an die Fraktionen mit Bitte um Beteiligung
b) Information an Frauenorganisationen der im Stadtrat vertretenen Parteien
Zuständigkeit:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann
5.2 Mehr Frauen in den Stadtrat: Berichtswesen und Öffentlichkeitsarbeit
Regelmäßige Berichterstattung über die Anteile von Frauen und Männern in kommunalpolitischen
Gremien (als Bestandteil der Tätigkeitsberichte des Beirates für Gleichstellung)
Frauen auch 40+ direkt ansprechen und Informationen an Frauen zu folgender Fragestellung
weitergeben: Was erwartet Sie im Stadtrat? Erstellung einer Informationsbroschüre über das
Ehrenamt einer Stadträtin und eines Stadtrates.
Zuständigkeit:
– Referat für Gleichstellung von Frau und Mann in Zusammenarbeit mit dem Büro für
Ratsangelegenheiten
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5.3 Mehr junge Frauen und junge Männer in den Stadtrat: Jugendparlament
Junge Frauen sowie junge Männer sollen über die Leipziger Kommunalpolitik informiert und für
Mitarbeit begeistert werden. Einen ersten Ansatzpunkt bietet die Gründung eines
Jugendparlamentes in Leipzig, in dem junge Menschen politisch aktiv werden können.
Stand der Umsetzung: Das erste Jugendparlament ist eingerichtet und ein Jugendbeirat wurde
gewählt.
Zuständigkeiten:
- Büro für Ratsangelegenheiten
- Stadtjugendring Leipzig e.V.
- Arbeitskreis Mädchen Leipzig
5.4 Politische Beteiligung: Zusammenarbeit zwischen Stadtrat und Universität stärken
Veranstaltungen zu kommunal- und gleichstellungspolitischen Themen gemeinsam organisieren.
Zuständigkeit:
Referat Wissenspolitik in Zusammenarbeit mit dem Institut für Politikwissenschaften der
Universität Leipzig
5.5 Mehr Frauen in Aufsichtsräte
Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten öffentlicher Unternehmen und
Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig (auch durch externe (Fach-)Frauen).
Ein möglicher Ansatzpunkt ist der Leipziger Corporate Governance Kodex (LCGK).
Umsetzung: Empfehlung des Beirates für Gleichstellung an den Stadtrat
Zuständigkeiten:
–
Beirat für Gleichstellung
–
Fraktionen