Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1032941.pdf
Größe
259 kB
Erstellt
08.07.15, 12:00
Aktualisiert
17.03.16, 15:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01625
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
2. Lesung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14
Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße - Nutzungsarten"
zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain
Beschluss:
Der Ratsbeschluss Nr. RBV-2098/14 vom 18.06.2014 wird aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 „Dieskaustraße / Seumestraße – Nutzungsarten“
zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdorf und Knauthain
Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV-2098/14
Mit dieser Vorlage soll dem Stadtrat die Aufhebung des Ratsbeschlusses zum Antrag Nr.
V/OR 38/14 „Überarbeitung des B-Planes 355 zur Sicherung der Nahversorgung in
Hartmannsdorf und Knauthain“ (Beschl.-Nr. RBV-2098/14 der RV vom 18.06.2014)
empfohlen werden. Der Beschluss der Ratsversammlung lautete:
„Der B-Plan 355 wird der Art überarbeitet, so dass südlich der Schönberger Straße die
Errichtung von Einzelhandel/Lebensmitteleinzelhandel von bis zu 800 qm Verkaufsfläche
zulässig wird.“
Zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Antrag des Ortschaftsrates HartmannsdorfKnautnaundorf war der an der Rehbacher Straße in Leipzig-Knauthain gelegene
Lebensmittelmarkt bereits längere Zeit geschlossen und eine Neueröffnung ungewiss.
Insbesondere für die ca. 1.500 Einwohner im Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf Ortsteil
bedeutete dies aufgrund der um etwa 1 km längeren Wegstrecke zum nächstgelegenen
Lebensmittelmarkt an der Dieskaustraße eine erhebliche Beeinträchtigung der bis dahin
ausreichenden Nahversorgungsqualität.
Aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 355 war die Entwicklung alternativer
Standorte in der unmittelbaren Nachbarschaft nicht möglich gewesen. Ziel des Antrages des
Ortschaftsrates war es, mit einer Überarbeitung der Inhalte des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 355 bestehende Hemmnise für eine Verbesserung der
Nahversorgungssituation im Ortsteil zu beseitigen.
Nach Kenntnis der Verwaltung wurde bereits am 19. März diesen Jahres der bis dahin
leerstehende Lebensmittelmarkt nach einem Betreiberwechsel wieder eröffnet. Die übrigen
Mieter der zum Objekt gehörenden kleineren Ladeneinheiten (Bäcker, Fleischer und
Elektromarkt) sind in ihren Ladenflächen verblieben.
Durch die Neueröffnung des Lebensmittelmarktes und die am Ort verbliebenen
Ladengeschäfte hat die Nahversorgungsqualität im Ortsteil wieder den Stand zum Zeitpunkt
des Beschlusses der Ratsversammlung über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 355 im
Jahr 2010 erreicht. Die damals maßgeblichen stadtentwicklungsplanerischen Zielstellungen
haben trotz eines Zuwachses von insgesamt ca. 300 Einwohnern in den Ortsteilen
Hartmannsdorf-Knautnaundorf und Knautkleeberg-Knauthain nach wie vor Bestand.
Dem Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf wird die Vorlage durch das Büro für
Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM
zugeleitet.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 11.11.2015
zu 6.4
Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14
Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße Nutzungsarten" zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und
Knauthain
Vorlage: VI-DS-01625
Beschluss:
Der Ratsbeschluss Nr. RBV-2098/14 vom 18.06.2014 wird wie folgt geändert:
"Die Stadtverwaltung überarbeitet nach Fortschreibung des STEP Zentren das Planungsrecht
im Bereich des B-Plans Nr. 355 in der Art, dass die Errichtung und der Betrieb von
Einzelhandel/Lebensmitteleinzelhandel von bis zu 800 m² Verkaufsfläche auf der bisherigen
Fläche des derzeitigen Lebensmittelmarktes in der Rehbacher Straße zulässig wird."
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 12. November 2015
Seite: 1/1