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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1032941.pdf
Größe
259 kB
Erstellt
08.07.15, 12:00
Aktualisiert
17.03.16, 15:26

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01625 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 2. Lesung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14 Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße - Nutzungsarten" zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain Beschluss: Der Ratsbeschluss Nr. RBV-2098/14 vom 18.06.2014 wird aufgehoben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 „Dieskaustraße / Seumestraße – Nutzungsarten“ zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdorf und Knauthain Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV-2098/14 Mit dieser Vorlage soll dem Stadtrat die Aufhebung des Ratsbeschlusses zum Antrag Nr. V/OR 38/14 „Überarbeitung des B-Planes 355 zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdorf und Knauthain“ (Beschl.-Nr. RBV-2098/14 der RV vom 18.06.2014) empfohlen werden. Der Beschluss der Ratsversammlung lautete: „Der B-Plan 355 wird der Art überarbeitet, so dass südlich der Schönberger Straße die Errichtung von Einzelhandel/Lebensmitteleinzelhandel von bis zu 800 qm Verkaufsfläche zulässig wird.“ Zum Zeitpunkt des Beschlusses über den Antrag des Ortschaftsrates HartmannsdorfKnautnaundorf war der an der Rehbacher Straße in Leipzig-Knauthain gelegene Lebensmittelmarkt bereits längere Zeit geschlossen und eine Neueröffnung ungewiss. Insbesondere für die ca. 1.500 Einwohner im Ortsteil Hartmannsdorf-Knautnaundorf Ortsteil bedeutete dies aufgrund der um etwa 1 km längeren Wegstrecke zum nächstgelegenen Lebensmittelmarkt an der Dieskaustraße eine erhebliche Beeinträchtigung der bis dahin ausreichenden Nahversorgungsqualität. Aufgrund des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 355 war die Entwicklung alternativer Standorte in der unmittelbaren Nachbarschaft nicht möglich gewesen. Ziel des Antrages des Ortschaftsrates war es, mit einer Überarbeitung der Inhalte des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 355 bestehende Hemmnise für eine Verbesserung der Nahversorgungssituation im Ortsteil zu beseitigen. Nach Kenntnis der Verwaltung wurde bereits am 19. März diesen Jahres der bis dahin leerstehende Lebensmittelmarkt nach einem Betreiberwechsel wieder eröffnet. Die übrigen Mieter der zum Objekt gehörenden kleineren Ladeneinheiten (Bäcker, Fleischer und Elektromarkt) sind in ihren Ladenflächen verblieben. Durch die Neueröffnung des Lebensmittelmarktes und die am Ort verbliebenen Ladengeschäfte hat die Nahversorgungsqualität im Ortsteil wieder den Stand zum Zeitpunkt des Beschlusses der Ratsversammlung über die Satzung zum Bebauungsplan Nr. 355 im Jahr 2010 erreicht. Die damals maßgeblichen stadtentwicklungsplanerischen Zielstellungen haben trotz eines Zuwachses von insgesamt ca. 300 Einwohnern in den Ortsteilen Hartmannsdorf-Knautnaundorf und Knautkleeberg-Knauthain nach wie vor Bestand. Dem Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 11.11.2015 zu 6.4 Aufhebung des Ratsbeschlusses RBV - 2098/14 Überarbeitung des B-Planes Nr. 355 "Dieskaustraße / Seumestraße Nutzungsarten" zur Sicherung der Nahversorgung in Hartmannsdort und Knauthain Vorlage: VI-DS-01625 Beschluss: Der Ratsbeschluss Nr. RBV-2098/14 vom 18.06.2014 wird wie folgt geändert: "Die Stadtverwaltung überarbeitet nach Fortschreibung des STEP Zentren das Planungsrecht im Bereich des B-Plans Nr. 355 in der Art, dass die Errichtung und der Betrieb von Einzelhandel/Lebensmitteleinzelhandel von bis zu 800 m² Verkaufsfläche auf der bisherigen Fläche des derzeitigen Lebensmittelmarktes in der Rehbacher Straße zulässig wird." Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 12. November 2015 Seite: 1/1