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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042296.pdf
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4,3 MB
Erstellt
07.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:43

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01821 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Fachausschuss Finanzen Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke Seumestraße über den Knauthainer Elstermühlgraben in Verbindung mit einer außerplanmäßigen Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO in 2016 Beschluss des Oberbürgermeisters vom 17.11.2015: 1. Der Ersatzneubau der Brücke Seumestraße über den Knauthainer Elstermühlgraben wird realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 6 (3) Ziffer 17 in der zur Zeit gültigen Fassung). 2. Im PSP-Element 7.0000577.700 werden 2016 303.400 € und im Innenauftrag 106654100010 4.800 € bereitgestellt. 3. Die Einnahmen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element 7.0000577.705 2016 mit 162.200 € geplant. 4. Die unter Punkt 4 - Folgekosten ermittelten Kosten entstehen ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage. Diese Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 5. In 2016 werden im Innenauftrag 106654100010 – Stadtbeleuchtung investiv außerplanmäßige Mittel gem. § 79 SächsGemO in Höhe von 4.800 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSPElement 1.100.61.1.0.01.01. In gleicher Höhe werden Mittel im PSP-Element 7.0000577.700 gesperrt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Finanzhaushalt von bis wo veranschlagt Aufwendungen 2016 2016 4.800 106654100010 Einzahlungen 2016 2016 162.200 7.0000577.705 Auszahlungen 2016 2016 303.600 7.0000577.700 Erträge Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) ab Verkehrsfreigabe 107 1.100.55.1.001 73 1.100.54.1.0.01.04 574 1.100.54.1.0.01.07 340 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x Vorgesehener Stellenabbau: nein wenn ja, x Beteiligung Personalrat nein ja, Sachverhalt: Zusammenfassende Erläuterung zur Wichtigkeit der Maßnahme: Das Brückenbauwerk überführt die Seumestraße über den Knauthainer Elstermühlgraben in LeipzigKnauthain. Die Brücke ist neben der Heidewegbrücke eine von zwei Erschließungsmöglichkeiten für die Grundstücke der Siedlung östlich des Elstermühlgrabens entlang der Erikenstraße/Seumestraße. Die Heidewegbrücke ist ebenfalls auf 16 t lastbeschränkt, mit Bauzustandsnote 2,8 aber noch besser in der Bausubstanz. Erbaut wurde die Brücke Seumestraße ca. im Jahr 1870 als Gewölbebrücke. 1948 wurde die Brücke von 3,50 m auf 5,30 m verbreitert und 1979 auf die ursprüngliche Breite zurückgebaut. 2001 wurden die Gesimse neu betoniert und die Geländer von Brücken und Flügelwänden erneuert. Die lange Nutzungsdauer und intensive Nutzung haben entsprechende Spuren am Bauwerk hinterlassen. Das normative Nutzungsalter des Bauwerkes ist mit 145 Jahren weit überschritten. Es wurde bereits 1993 eine Einstufung auf 16 t Lastbeschränkung veranlasst, da das Gewölbe eine zu geringe Deckung aufweist und auf Grund der nicht funktionsfähigen Dichtung eine extreme Durchfeuchtung sowie Sprödrisse im Ziegelmauerwerk auftraten. Außerdem sandet der Fugenmörtel aus, ist brüchig und mehrere Zentimeter tief ausgebrochen. Die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes sind beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit ist beeinträchtigt, aber noch eingeschränkt gegeben. Gegenwärtig ist der Bauwerkszustand als ungenügend zu beschreiben. Der Bauwerksverfall ist mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr instand zu setzen, ein Neubau ist erforderlich. Für die Maßnahme ergibt sich folgender Finanzbedarf für das Jahr 2016: Auszahlungen: Einzahlungen: Stadtanteil: 308.400 € 162.200 € 146.200 € Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau der Brücke Seumestraße über den Knauthainer Elstermühlgraben 1. Grundlagen – Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 (RBV-1774/13 vom 18.09.2013 – Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993 Die technischen Grundlagen für das Bauvorhaben bilden der Bauwerksentwurf zum Ersatzneubau vom 04.12.2014 mit der Kostenberechnung vom 04.12.2014, aufgestellt nach der Richtlinie für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten sowie der Landschaftspflegerische Fachbeitrag vom 05.05.2015, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag vom 20.08.2014 und die FFHVorprüfung vom 25.04.2015. 2. Veranlassung und Zielstellung Derzeitige Situation Das Brückenbauwerk Seumestraße dient der Überführung der Anlieger der Siedlung östlich der Eriken-/Seumestraße über den Knauthainer Elstermühlgraben und ist eine einbahnige Straße, die keine Randeinfassung und keine separaten Gehbahnen besitzt. Der Verkehrsraum wird von Fußgängern, Radfahrern und vom Fahrverkehr ohne bauliche Trennung genutzt. Die nutzbare Fahrbahnbreite ist mit ca. 2,62 m zu gering und die Brücke ist auf Grund ihres baulichen Zustandes seit der statischen Nachrechnung 1993 auf 16 t lastbeschränkt. Das Bauwerk ist eine im Kreisbogen gemauerte Ziegelgewölbebrücke. Die aktuelle Bauwerksprüfung ergab eine fortschreitende starke Durchfeuchtung des Gewölbemauerwerks mit Aussinterungen und Stalaktiten sowie Risse und Abplatzungen im Ziegelgewölbebogen, eine unwirksame Dichtung und verschlissenen, teilweise rissigen und abgesackten Belag und nicht gedichtete Fugen. Außerdem sind die Flügel des Bauwerkes mangelhaft ausgebildet, die Gesimsunterseiten weisen großflächig Kiesnester mit freiliegender korrodierter Bewehrung auf und die Leitungen bzw. Kabel werden nicht vorschriftsmäßig überführt, Aufhängungen und Dämmungen sind verschlissen. Die Schäden haben auf Grund des Materialverschleißes in den letzten Jahren stetig zugenommen und haben nunmehr ein Ausmaß erreicht, das einen Ersatzneubau erforderlich macht, da eine grundhafte Instandsetzung die Schäden nicht mehr vollständig beheben kann und wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Nordöstlich unmittelbar an die Brücke grenzen das Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“ sowie ein Vogelschutzgebiet, südöstlich auf dem angrenzenden Flurstück 121/6 (Seumestraße 169a) und 121/3 (Seumestraße 171) befinden sich zwei Biotope. Während des Ersatzneubaus wird temporär in die Flächen des Landschaftsschutzgebietes sowie des Vogelschutzgebietes eingegriffen. Die erforderlichen Unterlagen wurden mit der Entwurfsplanung erarbeitet. Zielstellung Mit dem Ersatzneubau der Brücke wird die Erschließung der Siedlung östlich des Elstermühlgrabens dauerhaft sichergestellt und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich erreicht. Die Brücke Seumestraße wird durch einen kompletten Neubau ersetzt. Eine Weiterverwendung von alten Bauteilen beim Neubau ist auf Grund des großen Verschleißes nicht möglich. Errichtet wird ein einfeldriges Spannbetonrahmenbauwerk bestehend aus Fahrbahnplatte und beidseitigen Widerlagerwänden auf aufgelösten Bohrpfahlwänden. Von den technisch möglichen Bauvarianten ist der geplante einfeldrige Spannbetonrahmen die wirtschaftlichste und kostengünstigste Variante. Die Bohrpfähle werden vor den vorhandenen Widerlagern eingebracht, um diese nicht vollständig abbrechen zu müssen. 2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme Es gibt keine Alternative zum Neubau. Es droht die Unterbrechung dieser Verkehrsverbindung und damit der Erschließung der Siedlung östlich des Elstermühlgrabens, da auch die Heidewegbrücke in den nächsten Jahren durch einen Neubau ersetzt werden muss. Deren Bau ist erst möglich, wenn die Brücke Seumestraße fertiggestellt wurde. 3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung Die Baumaßnahme besteht aus folgenden Teilbereichen: – – – – – Teilweiser Rückbau des Bestandsbauwerkes und Ersatzneubau der Brücke Anpassung der angrenzenden Straßenabschnitte beidseitig des Brückenbauwerkes Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen am vorhandenen Leitungsbestand Grünmaßnahmen Verkehrsführung/Umleitung 3.1 Abbruch und Neubau Brücke Die vorhandene Brücke wird nicht vollständig abgebrochen. Es erfolgt der Abbruch des Bogentragwerkes im Bereich zwischen den neuen geplanten Kopfbalken auf eine Höhe von 116,75 m NHN. Die Gründung des alten Brückenbauwerkes muss nicht zurückgebaut werden, da die neue Brücke auf Bohrpfählen gegründet wird, die vor den bestehenden Widerlagern angeordnet sind. Der Ersatzneubau orientiert sich hinsichtlich der lichten Längen und Ausbildung des Bachbettes an der vorhandenen Situation. Der geplante Überbau besteht aus einem Stahlbetonrahmen. Die Konstruktionshöhe beträgt 0,45 m. Durch die Konstruktion der Brücke und die neue Entwässerungsplanung ist eine neue Lage der Flügelwände notwendig. Die Flügelwände verlaufen dadurch parallel zur Straßenführung der Anliegerstraße Seumestraße. Der Ersatzneubau erhält eine neue Querschnittaufteilung. Nördliche Kappe Fahrbahnbreite südliche Kappe Gesamtbreite 1,00 m 3,50 m 1,00 m 5,50 m Die nutzbare Breite zwischen den Geländern beträgt 5,12 m, der Kreuzungswinkel zum Elstermühlgraben wie im Bestand 100 gon, die Stützweite 6,03 m, die lichte Weite zwischen den Widerlagern 4,78 m, die kleinste lichte Höhe 2,42 m. Der Ersatzneubau erfolgt unter Vollsperrung. Für Fußgänger und Radfahrer wird nördlich des Baubereiches eine Behelfsbrücke errichtet, die auch für erforderliche Leitungsumverlegungen während der Bauzeit genutzt wird. 3.2 Straßenanpassung Der Umfang der Straßenbauarbeiten ist in folgenden Punkten zusammengefasst: – grundhafter Ausbau beidseitig des Brückenbauwerkes über die gesamte Straßenbreite (Länge auf der Westseite ca. 5 m im Einmündungsbereich Erikenstraße/Seumestraße und auf der Ostseite ca. 15 m) – Anpassung des Straßenneubaus an die vorhandene Straße in den beidseitigen Anschlussbereichen des grundhaften Ausbaus Hoch- und Tiefborde herstellen – Bankette herstellen, Breite und Neigung im Anschlussbereich an die vorhandene Situation anpassen Eine Anordnung von einer einseitigen Gehbahn im Bereich des Abzweiges der Seumestraße ist aufgrund des geringen Fußgängeraufkommens und der nicht vorhandenen weiterführenden Gehwege im Bereich der Siedlung nicht erforderlich. Vor der Wohnbebauung wird entlang des Abzweiges Seumestraße eine Befestigung mittels Schotterdecke und Splittgemisch vorgesehen. In den übrigen Bereichen wird ein Bankett mit einer Breite von 1 m ausgeführt, das nordöstlich der Brücke auf 0,50 m Breite reduziert wird, um den Eingriff zu vermindern. Diese werden mit einem Kies-Schotter-Gemisch und einem Splittgemisch hergestellt. Während der Bauzeit wird ober- und unterstromig, im Abstand von der Achse des Brückenbauwerkes ca. 8,00 m ein Fangedamm hergestellt, um den Zutritt des Bachwassers in die Baugrube zu verhindern. Das anfallende Wasser wird mittels Bachverrohrung DN 800 durch die Baugrube geleitet. 3.3 Maßnahmen am vorhandenen Leitungsbestand Mit dem Brückenüberbau werden folgende Versorgungsleitungen überführt: Nordseite: - Elt-Kabel der Netz Leipzig GmbH - Stadtbeleuchtung - Leerrohr 1 DN 100 1 DN 100 1 DN 80 Südseite: - Deutsche Telekom AG - Leerrohr 3 DN 50 1 DN 80 Unter der Brücke mit Führung durch die Widerlagerwand: Trinkwasserleitung zur Versorgung Elsterstausee 1 DN 80 WKG-Rohr (180 mm Außendurchmesser) Alle Medien müssen während der Baumaßnahme mit Provisorien weiter in Betrieb bleiben und werden vor der Baumaßnahme aus dem Baufeld heraus auf die Behelfsbrücke umverlegt. 3.4 Belange des Artenschutzes/Grünmaßnahmen/Schutzgebiete Im Zuge der Baumaßnahme müssen Gehölze (eine Eiche, ein Apfelbaum und junge Robinien) sowie Strauchwerk und krautige Vegetation entfernt werden. Im Baubereich des südöstlichen Flügels müssen 2 Eichen mit einem Stammdurchmesser von jeweils 50 cm geschützt werden. In den weiteren Baumbestand wird nicht eingegriffen, die Bäume sollen hier weitgehend erhalten werden. Die erforderlichen Baumfällungen sowie die Entnahme von Gehölzen erfolgen im Herbst/Winter 2015/2016. Es wird vor Ausführung der Bauabschnitte und Einzelmaßnahmen auf geschützte Arten kontrolliert und diese werden ggf. abgefangen und umgesiedelt. Die erforderlichen Unterlagen für den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag, den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und die FFH-Vorprüfung wurden erstellt. Es wird eine ökologische Bauüberwachung beauftragt, die die Maßnahmen überwacht. 3.5 Verkehrsführung/Umleitung Eine großräumige Umleitung ist nicht erforderlich, da der Abzweig der Seumestraße nur als Anbindung des Wohngebietes dient. Dieses ist während der Bauzeit über die Heidewegbrücke, den Heideweg und die Straße Am Elsterbogen erschlossen. Auf Grund der benötigten Arbeitsflächen ist die Erikenstraße/Seumestraße im Baubereich halbseitig zu sperren und der Verkehr ist wechselseitig an der Baustelle vorbeizuführen. Für Fußgänger und Radfahrer wird ca. 6 m nördlich der Brücke eine Behelfsbrücke zur Querung des Baubereiches errichtet. 4. Finanzierung Grundlagen Grundlage ist die Kostenberechnung nach der „Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen“ (AKS) vom 04.12.2014. Baukosten Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger Planungsleistungen 308.400 €. Straßenausbaubeiträge Eine Refinanzierung der Kosten über Straßenausbaubeiträge ist nicht möglich, da in Bezug zur Länge kein abrechnungsfähiger Abschnitt entsteht. Fördermittel/Finanzierung Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 24.08.2010 kann diese Maßnahme gefördert werden. Die Förderquote beträgt 75 % der förderfähigen Kosten. Seitens der Landesdirektion Sachsen werden vorerst 5 % der Fördermittel einbehalten und erst nach der Übergabe des Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung ausgereicht. Somit ergibt sich eine Förderquote von 75 %/95 %. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Bis zu einer Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Baukosten der Brückenbaumaßnahme sind die dafür anfallenden Planungskosten förderfähig. Deshalb wird der Fördermittelantrag auf die ermittelte Einzahlung von 178.400 € gestellt. Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer Einzahlung von 162.200 € ausgegangen. Bei den Einzahlungen von Fördermitteln kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil erhöhen. Die im Haushaltsplan 2016 eingestellten Zahlen für die mittelfristige Finanzplanung wurden durch die Kostenberechnung vom 04.12.2014 untersetzt. Es ergibt sich derzeit folgender Finanzbedarf: Brücke Seumestraße gesamt 2016 7.0000577.700 (Auszahlung) 106654100010 (Aufwand) 303.600 EUR 303.600 EUR 4.800 EUR 4.800 EUR Einnahmen 7.0000577.705 (Einzahlung) 162.200 EUR 162.200 EUR Stadtanteil 146.200 EUR 146.200 EUR Beteiligung Dritter/Kostenteilung Eine Kostenteilung mit den Versorgungsunternehmen ist vorgesehen und erfolgt gemäß den abgeschlossenen Koordinierungsverträgen. In den oben abgebildeten Jahresscheiben sind die anteilig von den Versorgungsunternehmen zu tragenden Kosten nicht enthalten, da diese Kosten direkt vom Versorger an den Auftragnehmer der Bauleistung gezahlt werden. Folgekosten Die üblichen Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im Ergebnishaushalt (PSP 1.100.54.1.0.01.07) eingestellt. Die durch die Stadt zu betreuende Verkehrsfläche verringert sich geringfügig durch die Ausrundung im Kurvenbereich gegenüber dem Bestand. Für gegenüber dem Bestand zusätzliche bzw. neu hinzukommende Straßenbäume und Beleuchtungen entstehen diese Folgekosten: Folgekosten pro Jahr Bezeichnung Straßenbäume Gehölzfläche Rasenfläche Brückenbauwerk PSP-Element 1.100.55.1.0.01 1.100.54.1.0.01.04 1.100.54.1.0.01.07 Beleuchtung Aufwand/Einheit und Jahr 53,32 €/Stück x 2 2,71 €/m² x 24 m² 0,52 €/m² x 16 m² 0,5% von ((35 m² -19,7 m²) x 7.500 = 114.750) 170 €/Lichtpunkt Die ab der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehenden Folgekosten sind zusätzlich im Ergebnishaushalt aufzunehmen. 5. Grunderwerb Es ist kein Grunderwerb erforderlich. Es müssen nur 9 m² Fläche eines angrenzenden privaten Eigentümers vorübergehend in Anspruch genommen werden. Dies wird über die Maßnahme finanziert. 6. Kinderfreundlichkeit Mit der Herstellung einer Regelfahrspur werden die bisherigen beengten Verhältnisse im Bereich der Brücke und damit Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit verbessert. Es besteht die Möglichkeit, die Kappen zu begehen. Die daran anschließenden Bankette laufen auf Fahrbahnniveau aus. Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht den Empfehlungen des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. 7. Barrierefreiheit Die Entwurfsplanung der Brücke wurde mit der Beauftragten für Senioren und Menschen mit Behinderungen abgestimmt. 8. Bauzeit Folgender Grobablauf ist geplant: Dienstberatung OBM: Fördermittel-Antrag: Fördermittel-Bescheid: Haushaltfreigabe: Beginn des Ausschreibungsverfahrens: Vergabegremium: Baubeginn: 10.11.2015 15.10.2015 15.01.2016 15.01.2016 30.01.2016 24.03.2016 09.05.2016 Die Bauzeit wird ca. 6 Monate betragen bis Anfang November 2016. 9. Sonstiges Altlasten Die Abbruchmaterialien der Brücke und der auszuhebende Boden im Baubereich wurden auf Altlasten untersucht und Entsorgungswege festgelegt. Die Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf Altlasten. Die betroffenen Flächen sind auch nicht als Altlastenverdachtsflächen bei der Bodenschutzbehörde des Amtes für Umweltschutz erfasst. Archäologie Mit archäologischen Funden ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu rechnen. Sollten während der Abbruch- und Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten, werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Kampfmittel Laut Abfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen liegen keine Verdachtsmomente auf Kampfmittel vor. Vor dem Einbringen der Bohrpfahlgründung und dem Bodenaushub erfolgen Kampfmitteluntersuchungen. Sollten während der Abbruch- und Aushubarbeiten Kampfmittelfunde auftreten, werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet. Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit) Anliegerinformationen erfolgen zeitnah zur beginnenden Maßnahme durch das Verkehrs- und Tiefbauamt sowie die betroffenen Versorgungsunternehmen sowie bei technologischen Erfordernissen für die jeweiligen eigenen Anlagen. Anlagen: Lageplan Bauwerksübersichtsplan VTA, 66.4 Ersatzneubau Brücke Seumestraße - Lage im Stadtgebiet VI-DS-01821