Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042296.pdf
Größe
4,3 MB
Erstellt
07.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01821
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Fachausschuss Finanzen
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ersatzneubau der Brücke Seumestraße über
den Knauthainer Elstermühlgraben in Verbindung mit einer außerplanmäßigen
Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO in 2016
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 17.11.2015:
1. Der Ersatzneubau der Brücke Seumestraße über den Knauthainer Elstermühlgraben wird
realisiert (Baubeschluss gemäß Hauptsatzung § 6 (3) Ziffer 17 in der zur Zeit gültigen Fassung).
2. Im PSP-Element 7.0000577.700 werden 2016 303.400 € und im Innenauftrag 106654100010
4.800 € bereitgestellt.
3. Die Einnahmen aus Landeszuweisungen werden im PSP-Element 7.0000577.705 2016 mit
162.200 € geplant.
4. Die unter Punkt 4 - Folgekosten ermittelten Kosten entstehen ab dem Jahr der Inbetriebnahme
der Verkehrsanlage. Diese Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung zu entscheiden. Die
Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
5. In 2016 werden im Innenauftrag 106654100010 – Stadtbeleuchtung investiv außerplanmäßige
Mittel gem. § 79 SächsGemO in Höhe von 4.800 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSPElement 1.100.61.1.0.01.01. In gleicher Höhe werden Mittel im PSP-Element 7.0000577.700
gesperrt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
von
bis
wo veranschlagt
Aufwendungen
2016
2016
4.800
106654100010
Einzahlungen
2016
2016
162.200
7.0000577.705
Auszahlungen
2016
2016
303.600
7.0000577.700
Erträge
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Höhe in EUR
x
nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ab Verkehrsfreigabe
107
1.100.55.1.001
73
1.100.54.1.0.01.04
574
1.100.54.1.0.01.07
340
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
Vorgesehener Stellenabbau:
nein
wenn ja,
x
Beteiligung Personalrat
nein
ja,
Sachverhalt:
Zusammenfassende Erläuterung zur Wichtigkeit der Maßnahme:
Das Brückenbauwerk überführt die Seumestraße über den Knauthainer Elstermühlgraben in LeipzigKnauthain. Die Brücke ist neben der Heidewegbrücke eine von zwei Erschließungsmöglichkeiten für
die Grundstücke der Siedlung östlich des Elstermühlgrabens entlang der Erikenstraße/Seumestraße.
Die Heidewegbrücke ist ebenfalls auf 16 t lastbeschränkt, mit Bauzustandsnote 2,8 aber noch
besser in der Bausubstanz.
Erbaut wurde die Brücke Seumestraße ca. im Jahr 1870 als Gewölbebrücke. 1948 wurde die Brücke
von 3,50 m auf 5,30 m verbreitert und 1979 auf die ursprüngliche Breite zurückgebaut. 2001 wurden
die Gesimse neu betoniert und die Geländer von Brücken und Flügelwänden erneuert. Die lange
Nutzungsdauer und intensive Nutzung haben entsprechende Spuren am Bauwerk hinterlassen. Das
normative Nutzungsalter des Bauwerkes ist mit 145 Jahren weit überschritten.
Es wurde bereits 1993 eine Einstufung auf 16 t Lastbeschränkung veranlasst, da das Gewölbe eine
zu geringe Deckung aufweist und auf Grund der nicht funktionsfähigen Dichtung eine extreme
Durchfeuchtung sowie Sprödrisse im Ziegelmauerwerk auftraten. Außerdem sandet der Fugenmörtel
aus, ist brüchig und mehrere Zentimeter tief ausgebrochen.
Die Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerkes sind beeinträchtigt. Die Verkehrssicherheit
ist beeinträchtigt, aber noch eingeschränkt gegeben.
Gegenwärtig ist der Bauwerkszustand als ungenügend zu beschreiben. Der Bauwerksverfall ist mit
wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht mehr instand zu setzen, ein Neubau ist erforderlich.
Für die Maßnahme ergibt sich folgender Finanzbedarf für das Jahr 2016:
Auszahlungen:
Einzahlungen:
Stadtanteil:
308.400 €
162.200 €
146.200 €
Begründung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Ersatzneubau der Brücke Seumestraße über
den Knauthainer Elstermühlgraben
1. Grundlagen
–
Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020 (RBV-1774/13
vom 18.09.2013
–
Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) vom 21.01.1993
Die technischen Grundlagen für das Bauvorhaben bilden der Bauwerksentwurf zum Ersatzneubau
vom 04.12.2014 mit der Kostenberechnung vom 04.12.2014, aufgestellt nach der Richtlinie für das
Aufstellen von Bauwerksentwürfen für Ingenieurbauten sowie der Landschaftspflegerische
Fachbeitrag vom 05.05.2015, der Artenschutzrechtliche Fachbeitrag vom 20.08.2014 und die FFHVorprüfung vom 25.04.2015.
2. Veranlassung und Zielstellung
Derzeitige Situation
Das Brückenbauwerk Seumestraße dient der Überführung der Anlieger der Siedlung östlich der
Eriken-/Seumestraße über den Knauthainer Elstermühlgraben und ist eine einbahnige Straße, die
keine Randeinfassung und keine separaten Gehbahnen besitzt. Der Verkehrsraum wird von
Fußgängern, Radfahrern und vom Fahrverkehr ohne bauliche Trennung genutzt. Die nutzbare
Fahrbahnbreite ist mit ca. 2,62 m zu gering und die Brücke ist auf Grund ihres baulichen Zustandes
seit der statischen Nachrechnung 1993 auf 16 t lastbeschränkt. Das Bauwerk ist eine im Kreisbogen
gemauerte Ziegelgewölbebrücke.
Die aktuelle Bauwerksprüfung ergab eine fortschreitende starke Durchfeuchtung des
Gewölbemauerwerks mit Aussinterungen und Stalaktiten sowie Risse und Abplatzungen im
Ziegelgewölbebogen, eine unwirksame Dichtung und verschlissenen, teilweise rissigen und
abgesackten Belag und nicht gedichtete Fugen. Außerdem sind die Flügel des Bauwerkes
mangelhaft ausgebildet, die Gesimsunterseiten weisen großflächig Kiesnester mit freiliegender
korrodierter Bewehrung auf und die Leitungen bzw. Kabel werden nicht vorschriftsmäßig überführt,
Aufhängungen und Dämmungen sind verschlissen.
Die Schäden haben auf Grund des Materialverschleißes in den letzten Jahren stetig zugenommen
und haben nunmehr ein Ausmaß erreicht, das einen Ersatzneubau erforderlich macht, da eine
grundhafte Instandsetzung die Schäden nicht mehr vollständig beheben kann und wirtschaftlich
nicht mehr sinnvoll ist.
Nordöstlich unmittelbar an die Brücke grenzen das Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“
sowie ein Vogelschutzgebiet, südöstlich auf dem angrenzenden Flurstück 121/6 (Seumestraße
169a) und 121/3 (Seumestraße 171) befinden sich zwei Biotope.
Während des Ersatzneubaus wird temporär in die Flächen des Landschaftsschutzgebietes sowie
des Vogelschutzgebietes eingegriffen. Die erforderlichen Unterlagen wurden mit der
Entwurfsplanung erarbeitet.
Zielstellung
Mit dem Ersatzneubau der Brücke wird die Erschließung der Siedlung östlich des Elstermühlgrabens
dauerhaft sichergestellt und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit in diesem Bereich erreicht.
Die Brücke Seumestraße wird durch einen kompletten Neubau ersetzt. Eine Weiterverwendung von
alten Bauteilen beim Neubau ist auf Grund des großen Verschleißes nicht möglich. Errichtet wird ein
einfeldriges Spannbetonrahmenbauwerk bestehend aus Fahrbahnplatte und beidseitigen
Widerlagerwänden auf aufgelösten Bohrpfahlwänden. Von den technisch möglichen Bauvarianten
ist der geplante einfeldrige Spannbetonrahmen die wirtschaftlichste und kostengünstigste Variante.
Die Bohrpfähle werden vor den vorhandenen Widerlagern eingebracht, um diese nicht vollständig
abbrechen zu müssen.
2.1 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Maßnahme
Es gibt keine Alternative zum Neubau. Es droht die Unterbrechung dieser Verkehrsverbindung und
damit der Erschließung der Siedlung östlich des Elstermühlgrabens, da auch die Heidewegbrücke in
den nächsten Jahren durch einen Neubau ersetzt werden muss. Deren Bau ist erst möglich, wenn
die Brücke Seumestraße fertiggestellt wurde.
3. Beschreibung der Maßnahme und der Gestaltung
Die Baumaßnahme besteht aus folgenden Teilbereichen:
–
–
–
–
–
Teilweiser Rückbau des Bestandsbauwerkes und Ersatzneubau der Brücke
Anpassung der angrenzenden Straßenabschnitte beidseitig des Brückenbauwerkes
Berücksichtigung der erforderlichen Maßnahmen am vorhandenen Leitungsbestand
Grünmaßnahmen
Verkehrsführung/Umleitung
3.1 Abbruch und Neubau Brücke
Die vorhandene Brücke wird nicht vollständig abgebrochen. Es erfolgt der Abbruch des
Bogentragwerkes im Bereich zwischen den neuen geplanten Kopfbalken auf eine Höhe von 116,75
m NHN. Die Gründung des alten Brückenbauwerkes muss nicht zurückgebaut werden, da die neue
Brücke auf Bohrpfählen gegründet wird, die vor den bestehenden Widerlagern angeordnet sind.
Der Ersatzneubau orientiert sich hinsichtlich der lichten Längen und Ausbildung des Bachbettes an
der vorhandenen Situation.
Der geplante Überbau besteht aus einem Stahlbetonrahmen. Die Konstruktionshöhe beträgt 0,45 m.
Durch die Konstruktion der Brücke und die neue Entwässerungsplanung ist eine neue Lage der
Flügelwände notwendig. Die Flügelwände verlaufen dadurch parallel zur Straßenführung der
Anliegerstraße Seumestraße.
Der Ersatzneubau erhält eine neue Querschnittaufteilung.
Nördliche Kappe
Fahrbahnbreite
südliche Kappe
Gesamtbreite
1,00 m
3,50 m
1,00 m
5,50 m
Die nutzbare Breite zwischen den Geländern beträgt 5,12 m, der Kreuzungswinkel zum
Elstermühlgraben wie im Bestand 100 gon, die Stützweite 6,03 m, die lichte Weite zwischen den
Widerlagern 4,78 m, die kleinste lichte Höhe 2,42 m.
Der Ersatzneubau erfolgt unter Vollsperrung. Für Fußgänger und Radfahrer wird nördlich des
Baubereiches eine Behelfsbrücke errichtet, die auch für erforderliche Leitungsumverlegungen
während der Bauzeit genutzt wird.
3.2 Straßenanpassung
Der Umfang der Straßenbauarbeiten ist in folgenden Punkten zusammengefasst:
–
grundhafter Ausbau beidseitig des Brückenbauwerkes über die gesamte Straßenbreite
(Länge auf der Westseite ca. 5 m im Einmündungsbereich Erikenstraße/Seumestraße und auf der
Ostseite ca. 15 m)
–
Anpassung des Straßenneubaus an die vorhandene Straße in den beidseitigen
Anschlussbereichen des grundhaften Ausbaus Hoch- und Tiefborde herstellen
–
Bankette herstellen, Breite und Neigung im Anschlussbereich an die vorhandene Situation
anpassen
Eine Anordnung von einer einseitigen Gehbahn im Bereich des Abzweiges der Seumestraße ist
aufgrund des geringen Fußgängeraufkommens und der nicht vorhandenen weiterführenden
Gehwege im Bereich der Siedlung nicht erforderlich. Vor der Wohnbebauung wird entlang des
Abzweiges Seumestraße eine Befestigung mittels Schotterdecke und Splittgemisch vorgesehen. In
den übrigen Bereichen wird ein Bankett mit einer Breite von 1 m ausgeführt, das nordöstlich der
Brücke auf 0,50 m Breite reduziert wird, um den Eingriff zu vermindern. Diese werden mit einem
Kies-Schotter-Gemisch und einem Splittgemisch hergestellt.
Während der Bauzeit wird ober- und unterstromig, im Abstand von der Achse des
Brückenbauwerkes ca. 8,00 m ein Fangedamm hergestellt, um den Zutritt des Bachwassers in die
Baugrube zu verhindern. Das anfallende Wasser wird mittels Bachverrohrung DN 800 durch die
Baugrube geleitet.
3.3 Maßnahmen am vorhandenen Leitungsbestand
Mit dem Brückenüberbau werden folgende Versorgungsleitungen überführt:
Nordseite:
- Elt-Kabel der Netz Leipzig GmbH
- Stadtbeleuchtung
- Leerrohr
1 DN 100
1 DN 100
1 DN 80
Südseite:
- Deutsche Telekom AG
- Leerrohr
3 DN 50
1 DN 80
Unter der Brücke mit Führung durch die Widerlagerwand: Trinkwasserleitung zur Versorgung
Elsterstausee 1 DN 80 WKG-Rohr (180 mm Außendurchmesser)
Alle Medien müssen während der Baumaßnahme mit Provisorien weiter in Betrieb bleiben und
werden vor der Baumaßnahme aus dem Baufeld heraus auf die Behelfsbrücke umverlegt.
3.4 Belange des Artenschutzes/Grünmaßnahmen/Schutzgebiete
Im Zuge der Baumaßnahme müssen Gehölze (eine Eiche, ein Apfelbaum und junge Robinien) sowie
Strauchwerk und krautige Vegetation entfernt werden. Im Baubereich des südöstlichen Flügels
müssen 2 Eichen mit einem Stammdurchmesser von jeweils 50 cm geschützt werden. In den
weiteren Baumbestand wird nicht eingegriffen, die Bäume sollen hier weitgehend erhalten werden.
Die erforderlichen Baumfällungen sowie die Entnahme von Gehölzen erfolgen im Herbst/Winter
2015/2016. Es wird vor Ausführung der Bauabschnitte und Einzelmaßnahmen auf geschützte Arten
kontrolliert und diese werden ggf. abgefangen und umgesiedelt.
Die erforderlichen Unterlagen für den Landschaftspflegerischen Fachbeitrag, den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und die FFH-Vorprüfung wurden erstellt.
Es wird eine ökologische Bauüberwachung beauftragt, die die Maßnahmen überwacht.
3.5 Verkehrsführung/Umleitung
Eine großräumige Umleitung ist nicht erforderlich, da der Abzweig der Seumestraße nur als
Anbindung des Wohngebietes dient. Dieses ist während der Bauzeit über die Heidewegbrücke, den
Heideweg und die Straße Am Elsterbogen erschlossen. Auf Grund der benötigten Arbeitsflächen ist
die Erikenstraße/Seumestraße im Baubereich halbseitig zu sperren und der Verkehr ist
wechselseitig an der Baustelle vorbeizuführen.
Für Fußgänger und Radfahrer wird ca. 6 m nördlich der Brücke eine Behelfsbrücke zur Querung des
Baubereiches errichtet.
4. Finanzierung
Grundlagen
Grundlage ist die Kostenberechnung nach der „Anweisung zur Kostenberechnung für
Straßenbaumaßnahmen“ (AKS) vom 04.12.2014.
Baukosten
Die Gesamtkosten betragen inklusive 19 % Mehrwertsteuer und notwendiger Planungsleistungen
308.400 €.
Straßenausbaubeiträge
Eine Refinanzierung der Kosten über Straßenausbaubeiträge ist nicht möglich, da in Bezug zur
Länge kein abrechnungsfähiger Abschnitt entsteht.
Fördermittel/Finanzierung
Auf der Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit für
die Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger vom 24.08.2010
kann diese Maßnahme gefördert werden.
Die Förderquote beträgt 75 % der förderfähigen Kosten. Seitens der Landesdirektion Sachsen
werden vorerst 5 % der Fördermittel einbehalten und erst nach der Übergabe des
Verwendungsnachweises durch die Stadt Leipzig und dessen Prüfung ausgereicht. Somit ergibt sich
eine Förderquote von 75 %/95 %.
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der
Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis
zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Bis zu einer Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Baukosten der Brückenbaumaßnahme sind die
dafür anfallenden Planungskosten förderfähig.
Deshalb wird der Fördermittelantrag auf die ermittelte Einzahlung von 178.400 € gestellt.
Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer Einzahlung von 162.200 € ausgegangen.
Bei den Einzahlungen von Fördermitteln kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die
zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht in der
beantragten Höhe festgestellt werden sollten. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil erhöhen.
Die im Haushaltsplan 2016 eingestellten Zahlen für die mittelfristige Finanzplanung wurden durch
die Kostenberechnung vom 04.12.2014 untersetzt. Es ergibt sich derzeit folgender Finanzbedarf:
Brücke
Seumestraße
gesamt
2016
7.0000577.700
(Auszahlung)
106654100010
(Aufwand)
303.600 EUR
303.600 EUR
4.800 EUR
4.800 EUR
Einnahmen
7.0000577.705
(Einzahlung)
162.200 EUR
162.200 EUR
Stadtanteil
146.200 EUR
146.200 EUR
Beteiligung Dritter/Kostenteilung
Eine Kostenteilung mit den Versorgungsunternehmen ist vorgesehen und erfolgt gemäß den
abgeschlossenen Koordinierungsverträgen.
In den oben abgebildeten Jahresscheiben sind die anteilig von den Versorgungsunternehmen zu
tragenden Kosten nicht enthalten, da diese Kosten direkt vom Versorger an den Auftragnehmer der
Bauleistung gezahlt werden.
Folgekosten
Die üblichen Aufwendungen für Wartung und Instandhaltung werden planmäßig im
Ergebnishaushalt (PSP 1.100.54.1.0.01.07) eingestellt.
Die durch die Stadt zu betreuende Verkehrsfläche verringert sich geringfügig durch die Ausrundung
im Kurvenbereich gegenüber dem Bestand.
Für gegenüber dem Bestand zusätzliche bzw. neu hinzukommende Straßenbäume und
Beleuchtungen entstehen diese Folgekosten:
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
Straßenbäume
Gehölzfläche
Rasenfläche
Brückenbauwerk
PSP-Element
1.100.55.1.0.01
1.100.54.1.0.01.04
1.100.54.1.0.01.07
Beleuchtung
Aufwand/Einheit und Jahr
53,32 €/Stück x 2
2,71 €/m² x 24 m²
0,52 €/m² x 16 m²
0,5% von ((35 m² -19,7 m²) x
7.500 = 114.750)
170 €/Lichtpunkt
Die ab der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehenden Folgekosten sind zusätzlich im
Ergebnishaushalt aufzunehmen.
5. Grunderwerb
Es ist kein Grunderwerb erforderlich. Es müssen nur 9 m² Fläche eines angrenzenden privaten
Eigentümers vorübergehend in Anspruch genommen werden. Dies wird über die Maßnahme
finanziert.
6. Kinderfreundlichkeit
Mit der Herstellung einer Regelfahrspur werden die bisherigen beengten Verhältnisse im Bereich der
Brücke und damit Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit verbessert.
Es besteht die Möglichkeit, die Kappen zu begehen. Die daran anschließenden Bankette laufen auf
Fahrbahnniveau aus.
Die Absturzsicherung auf der Brücke entspricht den Empfehlungen des Bundesministers für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
7. Barrierefreiheit
Die Entwurfsplanung der Brücke wurde mit der Beauftragten für Senioren und Menschen mit
Behinderungen abgestimmt.
8. Bauzeit
Folgender Grobablauf ist geplant:
Dienstberatung OBM:
Fördermittel-Antrag:
Fördermittel-Bescheid:
Haushaltfreigabe:
Beginn des Ausschreibungsverfahrens:
Vergabegremium:
Baubeginn:
10.11.2015
15.10.2015
15.01.2016
15.01.2016
30.01.2016
24.03.2016
09.05.2016
Die Bauzeit wird ca. 6 Monate betragen bis Anfang November 2016.
9. Sonstiges
Altlasten
Die Abbruchmaterialien der Brücke und der auszuhebende Boden im Baubereich wurden auf
Altlasten untersucht und Entsorgungswege festgelegt. Die Untersuchungen ergaben keine Hinweise
auf Altlasten. Die betroffenen Flächen sind auch nicht als Altlastenverdachtsflächen bei der
Bodenschutzbehörde des Amtes für Umweltschutz erfasst.
Archäologie
Mit archäologischen Funden ist nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht zu rechnen. Sollten
während der Abbruch- und Aushubarbeiten archäologische Funde auftreten, werden alle
erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Kampfmittel
Laut Abfrage beim Kampfmittelbeseitigungsdienst Sachsen liegen keine Verdachtsmomente auf
Kampfmittel vor. Vor dem Einbringen der Bohrpfahlgründung und dem Bodenaushub erfolgen
Kampfmitteluntersuchungen. Sollten während der Abbruch- und Aushubarbeiten Kampfmittelfunde
auftreten, werden alle erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit)
Anliegerinformationen erfolgen zeitnah zur beginnenden Maßnahme durch das Verkehrs- und
Tiefbauamt sowie die betroffenen Versorgungsunternehmen sowie bei technologischen
Erfordernissen für die jeweiligen eigenen Anlagen.
Anlagen:
Lageplan
Bauwerksübersichtsplan
VTA, 66.4
Ersatzneubau Brücke Seumestraße - Lage im Stadtgebiet
VI-DS-01821