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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042325.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
06.11.15, 12:00
Aktualisiert
17.06.16, 06:43

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01832-VSP-01 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 30.11.2015 Vorberatung Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit 09.12.2015 Vorberatung Migrantenbeirat 14.12.2015 Vorberatung Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Einrichtung eines Clearinghauses Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Begründung: Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hält, den aktuellen Bedarfen entsprechend, Kapazitäten zur Sicherung der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer in der Stadt Leipzig vor. Die Betreuung nach einer erfolgten Inobhutnahme oder erfolgten vorläufigen Inobhutnahme ent sprechend §§ 42 SGB VIII und 42a SGB VIII (Gesetzesentwurf der Bundesregierung „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendli cher“) findet gegenwärtig an mehreren Standorten statt. Um die Grundversorgung in Obhut genommener ausländischer Minderjähriger zu sichern, werden die Kapazitäten des Kinder- und Jugendnotdientes aktuell ergänzt durch Kapazitäten der Inobhutnahme in Interimseinrich tungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung mit aktuell 150 Plätzen. Weitere Angebote in städtischer Verantwortung befinden sich im Aufbau. Die Aufgaben des Clearingverfahrens bestehen in der Klärung rechtlicher, familiärer, behördlicher und gesundheitlicher Fragen sowie in der Klärung der Zuständigkeit und der bundesweiten Vertei lung. Inobhutnahme- und Clearingeinrichtungen obliegt die Sicherstellung von persönlichen, religi ösen und gesundheitlichen Bedürfnissen der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Ver antwortlich für das Clearingverfahren sind der Allgemeine Sozialdienst und die Vormünder in enger Abstimmung mit den MitarbeiterInnen der Einrichtungen. Aufgrund fehlender Kapazitäten werden die Aufgaben des Clearings derzeit jeweils in der Einrich tung geleistet, in der der Jugendliche sich aufhält, unabhängig davon, ob es sich um eine Inob hutnahmeeinrichtung oder nachfolgende Wohnform § 34 SGB VIII handelt. Derzeit hat es sich als sinnvoll erwiesen, die Aufgaben des Clearings in den Inobhutnahmeeinrich tungen zu erbringen und Übergänge zwischen Inobhutnahme und nachfolgender Hilfe zur Erzie hung individuell zu ge stalten. Nach den bisherigen Erfahrungen ist eine zentrale Verortung sowie die Einrichtung von Büroräu men für angrenzende Dienste in der Inobhutnahmeeinrichtung nicht angezeigt. Die Ar beitsstrukturen der beteiligten Dienste (insbesondere Vormundschaften und Allgemeiner Sozial dienst) sind darauf ausgerichtet, fallbezogen zu kooperieren und zeitnahe Perspektivklärungen herbeizuführen. Die medizinische Versorgung erfolgt durch das Gesundheitsamt bzw. das Klinikum St. Georg oder wird fallbezogen über niedergelassene Mediziner organisiert. Die Stadt Leipzig prüft jedoch die Schaffung einer dauerhaften Inobhutnahmeeinrichtung (Clearing haus) für unbegleitete, minderjährige Ausländer. Der Aufbau einer Inobhutnahmeeinrichtung für unbegleitete minderjährige Ausländer ist im Amt für Jugend, Familie und Bildung bereits Bestandteil der Angebots planung für unbegleitete minderjährige Ausländer. Die Einrichtung soll 48 Plät ze umfassen. Erkenntnisse für eine Entscheidung über die inhaltliche Ausgestaltung ei nes Clearing hauses werden durch den Betrieb der Interimseinrichtungen § 42 SGB VIII durch die Stadt Leipzig sowie durch die Eröffnung erster Wohnangebote für unbegleitete minder jährige Aus länder durch freie Träger der Jugendhilfe derzeit gewonnen. In die Prüfung werden Erfahrungen des zur Zeit als Interim genutzten Objekts „Am Mühlholz“ einbezogen, das durch die Verbindung von Angeboten im Rahmen der Betreuuung und Versorgung der unbegleite ten Minderjährigen und Angeboten offener Arbeit im Sozialraum die Integration der Jugendlichen bereits während der Clearingphase ermöglicht. Die Prüfung der Schaffung eines dauerhaften Clearing hauses ist Teil eines in der Erarbeitung be findlichen Unterbringungskonzeptes für unbegleitete min derjährige Ausländer in Leipzig und wird spätestens im ersten Quartal 2016 unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der sozialpädagogi schen Arbeit mit der Zielgruppe differenziert untersetzt.