Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042325.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
06.11.15, 12:00
Aktualisiert
17.06.16, 06:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01832-VSP-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss
30.11.2015
Vorberatung
Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit
09.12.2015
Vorberatung
Migrantenbeirat
14.12.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Einrichtung eines Clearinghauses
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Begründung:
Das Amt für Jugend, Familie und Bildung hält, den aktuellen Bedarfen entsprechend, Kapazitäten
zur Sicherung der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer in der Stadt Leipzig vor.
Die Betreuung nach einer erfolgten Inobhutnahme oder erfolgten vorläufigen Inobhutnahme ent
sprechend §§ 42 SGB VIII und 42a SGB VIII (Gesetzesentwurf der Bundesregierung „Gesetz zur
Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendli
cher“) findet gegenwärtig an mehreren Standorten statt.
Um die Grundversorgung in Obhut genommener ausländischer Minderjähriger zu sichern, werden
die Kapazitäten des Kinder- und Jugendnotdientes aktuell ergänzt durch Kapazitäten der
Inobhutnahme in Interimseinrich tungen des Amtes für Jugend, Familie und Bildung mit aktuell 150
Plätzen. Weitere Angebote in städtischer Verantwortung befinden sich im Aufbau.
Die Aufgaben des Clearingverfahrens bestehen in der Klärung rechtlicher, familiärer, behördlicher
und gesundheitlicher Fragen sowie in der Klärung der Zuständigkeit und der bundesweiten Vertei
lung. Inobhutnahme- und Clearingeinrichtungen obliegt die Sicherstellung von persönlichen, religi
ösen und gesundheitlichen Bedürfnissen der unbegleiteten minderjährigen Ausländer. Ver
antwortlich für das Clearingverfahren sind der Allgemeine Sozialdienst und die Vormünder in enger
Abstimmung mit den MitarbeiterInnen der Einrichtungen.
Aufgrund fehlender Kapazitäten werden die Aufgaben des Clearings derzeit jeweils in der Einrich
tung geleistet, in der der Jugendliche sich aufhält, unabhängig davon, ob es sich um eine Inob
hutnahmeeinrichtung oder nachfolgende Wohnform § 34 SGB VIII handelt. Derzeit hat es sich als
sinnvoll erwiesen, die Aufgaben des Clearings in den Inobhutnahmeeinrich tungen zu erbringen
und Übergänge zwischen Inobhutnahme und nachfolgender Hilfe zur Erzie hung individuell zu ge
stalten. Nach den bisherigen Erfahrungen ist eine zentrale Verortung sowie die Einrichtung von
Büroräu men für angrenzende Dienste in der Inobhutnahmeeinrichtung nicht angezeigt. Die Ar
beitsstrukturen der beteiligten Dienste (insbesondere Vormundschaften und Allgemeiner Sozial
dienst) sind darauf ausgerichtet, fallbezogen zu kooperieren und zeitnahe Perspektivklärungen
herbeizuführen. Die medizinische Versorgung erfolgt durch das Gesundheitsamt bzw. das Klinikum
St. Georg oder wird fallbezogen über niedergelassene Mediziner organisiert.
Die Stadt Leipzig prüft jedoch die Schaffung einer dauerhaften Inobhutnahmeeinrichtung (Clearing
haus) für unbegleitete, minderjährige Ausländer. Der Aufbau einer Inobhutnahmeeinrichtung für
unbegleitete minderjährige Ausländer ist im Amt für Jugend, Familie und Bildung bereits
Bestandteil der Angebots planung für unbegleitete minderjährige Ausländer. Die Einrichtung soll 48
Plät ze umfassen. Erkenntnisse für eine Entscheidung über die inhaltliche Ausgestaltung ei nes
Clearing hauses werden durch den Betrieb der Interimseinrichtungen § 42 SGB VIII durch die Stadt
Leipzig sowie durch die Eröffnung erster Wohnangebote für unbegleitete minder jährige Aus länder
durch freie Träger der Jugendhilfe derzeit gewonnen. In die Prüfung werden Erfahrungen des zur
Zeit als Interim genutzten Objekts „Am Mühlholz“ einbezogen, das durch die Verbindung von
Angeboten im Rahmen der Betreuuung und Versorgung der unbegleite ten Minderjährigen und
Angeboten offener Arbeit im Sozialraum die Integration der Jugendlichen bereits während der
Clearingphase ermöglicht.
Die Prüfung der Schaffung eines dauerhaften Clearing hauses ist Teil eines in der Erarbeitung be
findlichen Unterbringungskonzeptes für unbegleitete min derjährige Ausländer in Leipzig und wird
spätestens im ersten Quartal 2016 unter Berücksichtigung der Erfahrungen in der sozialpädagogi
schen Arbeit mit der Zielgruppe differenziert untersetzt.