Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1042133.pdf
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158 kB
Erstellt
04.11.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.16, 19:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-02052
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
19.11.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in
der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 09.11.2015
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von
Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand 09.11.2015
1.
Einführung
Die Zahl der Asylbewerber, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurde, ist in den letzten
Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.232 Personen viermal so
viele wie noch 2011 (285 Personen).
Für das Jahr 2015 wurde im Rahmen der Haushaltsplanung ursprünglich eine Zuweisungszahl von 1.500 Personen prognostiziert. Diese Zahl wurde bereits im Zuge der
Zweitprognose des BAMF im Mai 2015 mit einer Zahl von 2.700 plus ca. 500 Folgeantragsteller verdoppelt. Auf Basis der dritten Anpassung der BAMF-Prognose vom 25.09.2015
kann die Zahl der aufzunehmenden Personen auf bis 5.402 für die Stadt Leipzig erhöht
werden. Ob dies die tatsächliche Endzahl der aufzunehmenden Personen abbildet, ist
unklar. Die Verteilprognose der Landesdirektion Sachsen vom 09.11.2015 sieht die
Zuweisung von insgesamt 4.912 Personen bis Jahresende vor. Nach Auskunft der
Landesdirektion Sachsen ist von einer verbindlichen Erfüllung dieser Prognose
auszugehen.
Der Freistaat Sachsen erweitert seine Kapazitäten der Erstaufnahme im Rahmen eines 3Standorte-Konzeptes mit Außenstellen weiterhin. Solange der Kapazitätsaufbau der
Erstaufnahme in Sachsen nicht erreicht ist, werden seitens der Landesdirektion Zuweisungen an die Kommunen nach Plan vorgenommen. Verschiebungen oder Verlagerungen
von Zuweisungen auf Folgewochen aufgrund fehlender Kapazitäten in der Stadt Leipzig
sind kaum möglich.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und
-wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten
reichen derzeit noch nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge
aufnehmen zu können. Insofern sind auch weiterhin zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die
dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist
zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter
gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig
zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für
eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der
bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen.
Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, allen nach Leipzig kommenden Flüchtlingen
eine Unterkunft zu geben. Viele Objekte werden derzeit geprüft. Der Stand der Umsetzung
ändert sich fast täglich, so dass die folgende Darstellung nur eine Momentaufnahme sein
kann.
2.
Rechtliche Rahmenbedingungen für die Aufnahme und Unterbringung von
Flüchtlingen – Beschlusszuständigkeiten
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im
Freistaat Sachsen (SächsFlüAG) sind die kreisfreien Städte als untere Unterbringungsbehörden für den Vollzug des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von FlüchtSeite 1 von 12
lingen im Freistaat Sachsen zuständig. Gemäß § 2 Abs. 3 SächsFlüAG werden die Aufgaben als Pflichtaufgaben nach Weisung übertragen. Das Weisungsrecht ist unbeschränkt.
Gemäß § 53 Abs. 3 SächsGemO erledigt der Bürgermeister Weisungsaufgaben in eigener
Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Demzufolge unterliegen alle
Aufgaben zur Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylbewerbern und Ausländern gemäß dem Asylverfahrensgesetz, dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz der weisungsgebundenen Entscheidung des Oberbürgermeisters. Die
Landesdirektion Sachsen als höhere Unterbringungsbehörde ist hinsichtlich der Aufgabenrealisierung sowohl rechtlich als auch fachlich berechtigt, Weisungen und Anordnungen
an den Oberbürgermeister zu erteilen. Die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung
liegen damit außerhalb der institutionell geschützten Selbstverwaltungsgarantie. Diesem
Umstand folgend ist für die Durchführung dieser Aufgabe allein der Oberbürgermeister
zuständig. Weder die Hauptsatzung noch Beschlüsse des Stadtrates können und dürfen
dieses alleinige Recht des Oberbürgermeisters einschränken, da im anderen Fall die
Fachaufsicht und das Weisungsrecht der Aufsichtsbehörden nicht gewährleistet wäre.
Um diesem Charakter Rechnung zu tragen, besteht eine eigene Zuständigkeit des Stadtrates nicht. Insbesondere die gesamten für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen
Entscheidungen und Vertragsabschlüsse obliegen allein dem Oberbürgermeister.
Allerdings liegt für den gesamten Haushalt das Etatrecht beim Stadtrat. Zwar sieht das
Gesetz die alleinige Entscheidung durch den Oberbürgermeister in Asylangelegenheiten
vor, gleichzeitig bedarf es jedoch zur Durchführung der Aufgaben einer finanziellen
Ausstattung im Rahmen des Haushaltes durch den Stadtrat. Gewährt der Haushaltsplan
eine entsprechende finanzielle Ausstattung nicht, müssen die für diese Aufgaben notwendigen weiteren finanziellen Mittel durch den Stadtrat beschlossen werden.
Daraus ergeben sich die für den Stadtrat scheinbar widersprüchlichen Beschlusslagen.
Richtigerweise kann der Oberbürgermeister über die Frage der Unterbringung der
Asylbewerber allein entscheiden.
Allerdings bedarf es dann einer Entscheidung durch den Stadtrat, wenn Beschlüsse nicht
durch die vom Stadtrat bestätigten Haushaltsmittel gedeckt sind. Soweit im Haushalt
ausreichende Mittel für die einzelnen Vorhaben vorhanden sind, bedarf es grundsätzlich
keiner Abstimmung im Stadtrat. Derzeit sind jedoch die finanziellen Mittel teilweise nicht
durch Stadtratsbeschlüsse gedeckt gewesen. Unabhängig von der Zusage des Bundes
und des Landes auf ausreichende finanzielle Unterstützung weichen die derzeitigen
Ausgaben von dem vorgesehenen Haushaltsplan ab, so dass diese Ausgaben der Zustimmung durch den Stadtrat bedürfen.
Der Stadtrat wiederum ist verpflichtet bei Pflichtaufgaben nach Weisung für eine ausreichende finanzielle Ausstattung zu sorgen. Er dürfte allenfalls wegen Verletzung einer
wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung die entsprechenden Mittel versagen. Die Stadt
Leipzig als untere Unterbringungsbehörde ist sowohl in finanzieller als auch in tatsächlicher Hinsicht zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verpflichtet. Nur durch die
alleinige Zuständigkeit beim Oberbürgermeister ist sichergestellt, dass aufsichtsbehördliche Weisungen umgesetzt werden. (Vergleiche hierzu Quecke/Schmid Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen § 53 Rn. 73 ff.)
Allerdings kann der Oberbürgermeister für einzelne Entscheidungen in eigener Abwägung
den Stadtrat mit hinzuziehen. Das abschließende Entscheidungsrecht liegt jedoch bei
dem Oberbürgermeister. Der Stadtrat hat gleichwohl ein Informationsrecht über wichtige
Angelegenheiten im Bereich der Weisungsaufgaben. Dieser sich daraus ergebenden
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Pflicht zur Information wird gleichfalls mit den Vorlagen nachgekommen.
Ein Sonderfall bildet das Vergaberecht. Zur schnellen und rechtskonformen Umsetzung
sind die Vergabegremien VOL und VOB bzw. VOF geschaffen worden. Mit der
Vergabeordnung des Stadtrates wurden die Entscheidungen auf die
Amts-/Verwaltungs-/Betriebsleiter nach Befassung in den jeweiligen Vergabegremien
übertragen. Sofern Eilentscheidungen durch die Verwaltung getroffen werden müssen,
werden die Gremien nachträglich informiert. Mit den veränderten Regelungen auf Bundesund Landesebene, bezogen auf die Asylthematik, sind damit schnelle Vergabeverfahren
gewährleistet.
3.
Aktueller Sachstand der Unterbringung
3.1
Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in Leipzig?
Im Oktober lebten 3.678 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Darüber hinaus gibt es Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, weil sie Leistungen nach dem
Sozialgesetzbuch II erhalten oder weil sie arbeiten.
Zum 09.11.2015 wurden 339 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für
Jugend, Familie und Bildung betreut.
3.2.
Woher kommen die Flüchtlinge?
Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr bislang nach Leipzig zugewiesen wurden, kommen
aus 24 verschiedenen Ländern, einige sind staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die
zehn häufigsten Herkunftsländer.
Syrien
Herkunftsländer
(die zehn häufigsten)
Albanien
Afghanistan
Kosovo
Irak
Libyen
sonst.Asiat.
Marokko
Tunesien
Georgien
0
100
200
300
400
500
600
700
Anzahl der im Jahr 2015 bislang neuzugewiesenen Flüchtlinge
Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2015
Die am 09.11.2015 in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen
unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 12 Ländern, bei 16
Personen ist das Herkunftsland unbekannt. Die Mehrzahl, insgesamt 296 Personen,
kommen aus Syrien und Afghanistan.
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800
Herkunfsländer
(Darstellung erfolgt ab
5 Personen je Herkunftsland)
Syrien
Afghanistan
Irak
Bangladesh
0
20
40
60
80
100
120
140
160
Anzahl der zum Stichtag 09.11.2015 in Obhut befindlichen
unbegleiteten minderjährigen Ausländer
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 09.11.2015
3.3
Wo leben die Flüchtlinge in Leipzig?
Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt:
•
neun Standorte mit größeren Häusern (über 60 Plätze),
•
zehn Standorte mit kleineren Häusern (unter 60 Plätze),
•
Plätze in Pensionen,
•
Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose,
•
650 Plätze in Gewährleistungswohnungen,
•
Wohnungen mit eigenem Mietvertrag.
Die Standorte sind über die Stadt verteilt.
Von den Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
(3.678), lebten im Oktober 2.314 bzw. 62,9 % in einer Gemeinschaftsunterkunft
einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 1.364 bzw. 37,1 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb
einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 64,3 % einen eigenen Mietvertrag und 35,7
% lebten in einer Gewährleistungswohnung.
Für unbegleitete minderjährige Ausländer nutzt das Amt für Jugend, Familie und Bildung
verschiedene Möglichkeiten.
Mit Stand zum 09.11.2015 wurden 166 unbegleitete minderjährige Ausländer in
Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere
88 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34
SGB VIII. Zusätzlich lebten 82 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter
Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in
Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften.
In 157 Fällen wurde bis zum 09.11.2015 eine Inobhutnahme aus sonstigen Gründen
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(Volljährigkeit durch Altersschätzung, Übergabe an zuständiges Jugendamt, Auffinden von
Eltern bzw. Verwandten, Abgängigkeit und Wechsel in Hilfen zur Erziehung) beendet.
09.11.2015
Stichtag
31.10.2015
30.09.2015
31.08.2015
31.07.2015
30.06.2015
0
50
100
150
200
250
300
350
Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer
Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung
Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen
stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII
Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII
Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 09.11.2015
3.4
Wie viele Flüchtlinge sind dieses Jahr bereits angekommen?
Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge
In diesem Jahr wurden bislang 2.118 Asylsuchende neu in Leipzig aufgenommen.
2500
2.118
2000
1500
1.243
1000
658
402
500
190
86
41
66
50
2005
2006
2007
2008
261
285
2010
2011
0
Quelle: Sozialamt, Stand: 31.10.2015
2009
2012
2013
2014
2015
Jahr
Darüber hinaus wurden bis zum 09.11.2015 insgesamt 411 unbegleitete minderjährige
Ausländer in diesem Jahr aufgenommen.
Seite 5 von 12
3.5
Wie viele Flüchtlinge werden in diesem Jahr noch in Leipzig ankommen?
Personen (Erstantragsteller)
Für das Jahr 2015 gab es bislang 3 Prognosen. Im Rahmen der Haushaltsplanung für
2015 wurde anhand der Zuweisungszahlen von 2014 mit 1.500 Personen geplant. Die
erste Prognose im Februar 2015 lag mit 1.688 Personen nur leicht darüber. Die zweite
Prognose im Mai 2015 rechnete mit 2.701 Personen – dies war die bisherige Planungsgrundlage. Ende August wurde die dritte Prognose veröffentlicht, welche eine Verdopplung
der für Leipzig vorgesehenen Flüchtlinge bedeutet. Derzeit ist damit zu rechnen, dass bis
Jahresende 2015 insgesamt 5.402 Personen zu versorgen sind.
6.000
5.000
4.000
3.000
5.402
4.912
2.000
2.701
1.000
1.500
1.688
0
Annahme im Rahmen 1. Prognose Februar
der Haushalts2015
planung März 2014
2. Prognose Mai
2015
3. Prognose August
2015
Verteilplanung vom
09.11.2015
Prognose der Zuweisungen für das Jahr 2015
Die neue Verteilplanung sieht eine Reduzierung der Zuweisungen gegenüber der letzten
Prognose um 490 Personen vor. Die Verteilung von Flüchtlingen wird aber, entgegen der
bisherigen Vorgehensweise, bereits ab der ersten Kalenderwoche des nächsten Jahres
fortgesetzt. Damit verschiebt sich die prognostizierte Zuweisung faktisch. Im Übrigen
behält sich die Zentrale Aufnahmebehörde vor, zusätzliche Zuweisungen kurzfristig zu
veranlassen.
Für die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gilt seit dem 01.11.2015
ein Verteilverfahren, wonach bei Anwendung des sogenannten Königssteiner Schlüssels
ca. 5 % aller seit dem 01.11.2015 erstmals im Bundesgebiet aufgegriffenen unbegleiteten
minderjährigen Ausländer nach Sachsen zugewiesen werden sollen. Von diesen sollen
12,96 % durch die Stadt Leipzig aufgenommen werden.
Diese offizielle Verteilung und Zuweisung wird derzeit noch nicht umgesetzt. Nach wie vor
erfolgt eine Verteilung durch die stark überlasteten Bundesländer. Täglich kommen
zahlreiche unbegleitete minderjährige Ausländer in den Erstaufnahmeeinrichtungen in
Leipzig an, welche umgehend durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung in Obhut
genommen werden müssen. In den letzten Wochen mussten im Durchschnitt wöchentlich
30 bis 40 unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut genommen werden.
Hochgerechnet würde sich bis Jahresende ein Fallbestand von ca. 500 Fällen ergeben.
Eine verlässliche Prognose der Zahlen für die nächsten 2 Monate oder über das
Jahresende 2015 hinaus ist jedoch auf der Grundlage der aktuellen Entwicklung nicht
möglich.
Seite 6 von 12
3.6
Welche Kapazitäten werden derzeit in Gemeinschaftsunterkünften für
Flüchtlinge genutzt?
3.6.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete
Derzeit stehen 2.458 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur
Verfügung.
Standort
Kapazität
Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen
1642
Torgauer Straße 290
390
Liliensteinstraße 15a
220
Ehemalige 3. Grundschule
200
Riesaer Straße 100
200
Zschortauer Straße 44
200
Ehemalige Pablo-Neruda-Grundschule
150
Riebeckstraße 63
115
Zweenfurther Straße 21
102
Sporthalle Alte Salzstraße 67 (Notunterkunft)
65
Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze
462
Markranstädter Straße 16/18
60
Wilhelminenstraße 38
60
Stöckelstraße 62
60
Sommerfelder Straße 36
58
Wiebelstraße 9
45
Naumburger Straße 39
40
Georg-Schumann-Straße 121
40
Pittlerstraße 5/7
36
Georg-Schwarz-Straße 31
35
Eythstraße 17
28
Übergangswohnheim, Übernachtungshaus
49
Übernachtungshaus für Wohnungslose Rückmarsdorfer Straße 5 und 7
42
Übergangswohnheim Wiederitzscher Landstraße 8
7
Plätze in Pensionen
305
Summe Gesamt
2.458
Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung
und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Flüchtlinge:
•
Caritasverband Leipzig e.V.
•
Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e.V.
•
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen
•
European Homecare GmbH
Seite 7 von 12
•
HUMAN-Care GmbH
•
Pandechaion Herberge e.V.
•
SZL Suchtzentrum gGmbH
Dezentral lebende Flüchtlinge werden durch folgende Vereine unterstützt:
•
Caritasverband Leipzig e.V.
•
Flüchtlingsrat Leipzig e.V.
•
Internationale Frauen Leipzig e.V.
•
RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V.
3.6.2 Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer
3.6.2.1
Plätze in Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Derzeit stehen sechs Einrichtungen mit insgesamt 188 Plätzen für die Inobhutnahme von
unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung.
Standort
Träger
Kapazität
Interim „Prinz-Eugen-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
56
Interim „Andromedaweg“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
45
Interim „Leonhard-Frank-Straße“
Amt für Jugend, Familie und Bildung
36
Interim “Georg-Schumann-Straße”
Amt für Jugend, Familie und Bildung
32
Kinder- und Jugendnotdienst
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
16
IB Mädchenzuflucht
Internationaler Bund e.V.
3
188
3.6.2.2
Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
Derzeit stehen 71 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei insgesamt sieben
Trägern zur Verfügung.
Träger
Kapazität
Institut Lothar Kannenberg
20
Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe
13
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
12
Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G.
12
KMV Sachsen GmbH
8
Caritasverband Leipzig e.V.
4
Outlaw gGmbH
2
71
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4.
Weitere Planungen
4.1
Welche neuen Standorte werden zur Unterbringung von Flüchtlingen
geplant?
4.1.1 Standorte für Asylbewerber und Geduldete
Derzeit werden sieben weitere Standorte für eine Unterbringung in diesem Jahr
vorbereitet. Insgesamt sind somit für 2015 bislang 1.342 zusätzliche Plätze untersetzt.
Darüber hinaus befindet sich die Stadt Leipzig in Verhandlung zu weiteren Objekten, die
2015 noch in Betrieb gehen können.
Für 2016 sind weitere 2.792 Plätze fest geplant. Darüber hinaus werden intensiv weitere
Standorte in Modulbauweise bzw. für Container vorbereitet, die innerhalb von drei bis
sechs Monaten umsetzbar sind. Grundsätzlich werden ständig weitere Standorte geprüft.
Inbetriebnahme
Objekt
Eigentümer
Straße
Summe 2015
Kapazität
1342
November 2015
Hochhaus
privat
Brühl 34-50
520
November 2015
Pavillions
LEVG
Alte Messe, Pavillions 10.13 und 10.14
100
Dezember 2015
Messehalle
LEVG
Alte Messe, Messehalle 17
550
Dezember 2015
Wohnhaus
SEB
Riebeckstr. 63 (+50, neue Kapazität 165)
50
Dezember 2015
Wohnhaus
privat
Blücherstraße 47/47a
42
Dezember 2015
Klinik (Robert-Koch)
kommunal
Nikolai-Rumjanzew-Straße 100
40
Dezember 2015
Verwaltungsgebäude
privat
Rosenowstr. 26
40
Summe 2016
2.792
01/2016
Verwaltungsgebäude
privat
Rosenowstr. 26 (+60, neue Summe 100)
01/2016
Wohnhaus
kommunal
Gustav-Mahler-Straße 21
02/2016
Altenpflegeheim
SAH
Waldstraße 74-80
02/2016
Module
LESG
Helenenstraße ohne Nr.
50
02/2016
Wohnhaus
kommunal
Wiederritzscher Landstr. 107
30
03/2016
Containerdorf
LEVG
Alte Messe, An den Tierkliniken
350
03/2016
Containeranlage
kommunal
Torgauer Str. 290 Erweiterung
260
04/2016
Containerdorf
LESG
Braunstraße 26-28
250
07/2016
ehemaliges Kitagebäude kommunal
Deiwitzweg 1
88
08/2016
ehemaliges Kitagebäude kommunal
Liliensteinstraße 1
84
09/2016
Messehalle
LEVG
Alte Messe, Messehalle 13 (nur
Hallenanteil)
350
2016
verschiedene
privat
in Verhandlung befindliche Standorte (6)
555
2016
Neubau mit Modulen
kommunal
“Prager Dreieck” (Prager-, K.Siegesmund- u. P.-Rosenthal-Str.)
250
2016
Wohnheim
kommunal
Bornaische Straße 215
90
2016
Wohnhaus
LWB
Könneritzstraße 58
60
Summe 2017
60
45
270
500
01/2017
Messehalle
LEVG
Alte Messe, Messehalle 13 (weitere 150
Plätze, Gesamtkapazität 500)
150
2017
Neubau
LESG/Stadt
Arno-Nitzsche-Straße 35
350
Summe Gesamt
4.634
Seite 9 von 12
Bislang reichen die für 2015 geplanten Plätze nicht aus, um die prognostizierte Zahl der
Flüchtlinge aufnehmen zu können. Deshalb werden winterfeste Bauten, wie beheizbare
winterfeste Zelte, vorbereitet. Für den Notfall, d. h. zur Absicherung von kurzfristig
notwendigen Unterkunftsplätzen, kann eine weitere vorrübergehende Nutzung von
Turnhallen notwendig werden.
4.1.2 Standorte für unbegleitete minderjährige Ausländer
4.1.2.1
Plätze in Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII
Bis Jahresende sollen weitere 275 Inobhutnahmeplätze geschaffen werden und im
kommenden Jahr nochmals 75.
Inbetriebnahme
Standort
Träger
Kapazität
Summe 2015
275
November 2015
Interim “Frederikenstraße”
Amt für Jugend, Familie und Bildung
60
November 2015
Interim “Tauchaer Straße”
Amt für Jugend, Familie und Bildung
25
Dezember 2015
Interim “am Kellerberg”
Amt für Jugend, Familie und Bildung
40
Summe 2016
75
Summe Gesamt
4.1.2.2
350
Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII
In diesem Jahr sollen weitere 111 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei
sieben Trägern geschaffen werden. Im Jahr 2016 werden derzeit 196 Plätze in
Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 148 hinzukommen.
Inbetriebnahme
Träger
Summe 2015
Kapazität
111
November 2015
Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH
24
November 2015
Institut Lothar Kannenberg
20
Dezember 2015
Pandechaion Herberge e.V.
25
Dezember 2015
Consis Bildung und Management e.V.
20
Dezember 2015
Lucky Punch gGmbH
18
Dezember 2015
Menschenskinder gGmbH
2
Dezember 2015
Outlaw gGmbH
2
Summe 2016
196
Summe 2017
148
Summe Gesamt
455
Seite 10 von 12
5.
Finanzielle Auswirkungen
Für das Jahr 2015 wurde im Rahmen der Haushaltsplanung eine Zuweisungszahl von
1.500 Personen prognostiziert. Auf Basis der aktuellen Prognosen mussten die
Hochrechnungen für 2015 auf einer Basis von 5.402 aufzunehmenden Personen für die
Stadt Leipzig angepasst werden.
Da die Prognoseerfüllung zu Ende November 2015 erst bei 54,9% lag, werden in Bezug
auf die entstehenden Aufwendungen für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die wesentlichen Ausgabeanstiege in den Monaten Oktober bis Dezember 2015
liegen.
Angesichts dieser Dynamik stellt die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge eine
große Herausforderung für die Stadt Leipzig dar. Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden im
Ergebnishaushalt gegenüber dem Jahr 2014 zusätzliche städtische Zuschüsse
(Aufwendungen ./. Erträge aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat Sachsen) in
Höhe von 5 Mio. € veranschlagt.
Diese 5 Mio. € waren bereits per 31.07.2015 aufgebraucht, so dass sich für den Rest des
Jahres 2015 sowie insbesondere für das Jahr 2016 erhebliche Mehraufwendungen unter
anderem durch Ausstattungen und Mietzahlungen für angemieteten Wohnraum;
Bewirtschaftungs-, Betreuungs- und Bewachungskosten; Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz sowie Aufwendungen für die bauliche Herrichtung der
Unterkünfte abzeichnen. Aufgrund der zahlreichen Not- und Interimsquartiere, die andere
Anforderungen an die Bewachung und Betreuung hinsichtlich der Anzahl der
erforderlichen Mitarbeiter zur Absicherung eines ordnungsgemäßen und sicheren
Betriebes der Einrichtung stellen als die normalen Häuser für gemeinschaftliches
Wohnen, steigen die Aufwendungen für die Unterkunft und den Betrieb dieser
Einrichtungen im Durchschnitt an.
Die zum Stichtag 30.09.2015 prognostizierten Mehraufwendungen für 2015 in Höhe von
ca. 11,5 Mio. € (Planansatz 2015: rund 32 Mio. €) fallen noch nicht so hoch aus, da die
neuen Gemeinschaftsunterkünfte oder angemieteten Wohnungen je nach Fertigstellung
der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen und der schrittweisen Zuweisung der
neuen Flüchtlinge nur für ein paar Monate zu finanzieren sind.
Für das Jahr 2016 sind die zusätzlichen Aufwendungen für in 2015 gebundene Objekte
dann ganzjährig bereitzustellen. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von neuen Objekten
erst in 2016 bezugsfertig sein, so dass Not- und Interimsunterkünfte freigelenkt werden
können.
Die Hochrechnung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt für das Jahr 2016 basiert auf
der Anzahl der in 2015 prognostizierten Zuweisungen (5.402) zuzüglich der bereits im
Leistungsbezug der Stadt Leipzig stehenden Personen. Darüber hinaus wurde für das
Jahr 2016 bundesweit von 1.000.000 Asylerstantragstellern und damit für Leipzig gemäß
dem Königsteiner Schlüssel von 6.900 Neuzuweisungen ausgegangen. Dem gegenüber
wurden anhand der aktuellen Erfahrungswerte/Entwicklungen nationalitätenkonkret
Wahrscheinlichkeiten für Abgänge (Ausreisen, Abschiebungen) ermittelt. Im Ergebnis
werden 10.500 Asylbewerber im Leistungsbezug der Stadt Leipzig für das Jahr 2016
erwartet.
Für die Hochrechnung 2016 wurden die ganzjährigen Aufwendungen für die bestehenden
Unterkünfte für Asylbewerber, für die bisher bereits bestätigten neuen Unterkünfte sowie
für die noch in 2015 und 2016 zu schaffenden Plätze berücksichtigt.
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Die derzeit noch nicht untersetzten Plätze wurden mit Durchschnittskosten hinterlegt und
auf das Gesamtjahr hochgerechnet.
Unter diesen Prämissen könnten sich die Aufwendungen im Jahr 2016 auf 158,9 Mio. €
(Planansatz 30,7 Mio. €) beziffern. Bezieht man darüber hinaus die
Personalaufwendungen für die zusätzlich in der Ratsversammlung bestätigten 250,4
Stellen in den verschiedenen Fachämtern ein, die mit der Unterbringung von Flüchtlingen
beauftragt sind, so erhöht sich der Mehraufwand im Jahr 2016 um weitere 10,4 Mio. €.
Unter der Annahme der derzeit gesetzlich festgelegten pauschalen Erstattung vom
Freistaat Sachsen in Höhe von 7.600 €/Person/Jahr ergeben sich in 2016 Erträge von ca.
66,4 Mio. € für 10.500 Asylbewerber im Leistungsbezug.
Darüber hinaus ist die Ausreichung einer Ergänzungspauschale vom Freistaat Sachsen
an die sächsischen Kommunen für 2015 in Höhe von 43 Mio. € sowie für 2016 in Höhe
von 60 Mio. € vorgesehen. Für die Stadt Leipzig bedeutet dies Mehrerträge von rund 5,7
Mio. € bzw. rund 8,0 Mio. €.
Für die Schaffung zusätzlicher Unterkünfte für Flüchtlinge (einschließlich von Objekten in
Systembauweise) ergeben sich in 2015 voraussichtlich Mehrauszahlungen im
Investitionsbereich in Höhe von rund 14 Mio. €. Für 2016 sind bereits zusätzliche Mittel in
Höhe von ca. 5,6 Mio. € bestätigt worden.
Die Stadt Leipzig geht zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nach wie vor davon
aus, dass die Aufwendungen und Auszahlungen, die in Zusammenhang mit der
Unterbringung von Flüchtlingen stehen, vollständig bzw. für die Kommune auskömmlich
refinanziert werden. Gegen diese Annahme sprechen gegenwärtig keine offiziellen
anderweitigen Verlautbarungen seitens des Bundes bzw. des Freistaates Sachsen.
Für die Stadt Leipzig bedeutet die aktuelle Situation, dass zunächst die benötigten
Haushaltsmittel über die Liquidität vorfinanziert werden müssen. Gegenwärtig sind keine
Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der Stadt festzustellen. Bei künftigen
finanziellen Entscheidungen der Verwaltung und des Stadtrates, die sich erheblich
außerhalb des Haushaltsplanes 2015/16 bewegen, ist jedoch zu berücksichtigen, dass
aufgrund der aufgezeigten Vorfinanzierung für die Unterbringung von Flüchtlingen sich
ggf. eine (kurzzeitige) Änderung der Liquiditätssituation der Stadt ergeben kann.
Hingewiesen sei, dass sich ein weiteres Wachsen der Stadt positiv auf die Einwohnerzahl
auswirken wird. Steigende Einwohnerzahlen entfalten im sächsischen kommunalen
Finanzausgleich positive Effekte. Gleichzeitig wachsen konsequenterweise auch die
städtischen Ausgaben, z. B. im Bereich Kindertagesstätten und Schule.
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VI-DS-02052 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 09.11.2015“
Anlage 1
Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Freistaates Sachen in Leipzig
Objekt
Adresse
Bauweise / Objektart
Kapazität
Status
Belegung zum
13.11.2015
Inbetriebnahme
geplanter Objekte
Lehrlingswohnheim
Friederikenstraße 37
massiv
430
in Betrieb
368
Ernst-Grube-Halle
Jahnallee 59a
massiv / Turnhalle
420
in Betrieb
340
Neue Messe Leipzig, Halle 4
Messe-Allee 1
massiv / Messehalle
1.700
in Betrieb
1.518
General-Olbricht-Kaserne
Landsberger Straße 133
Turnhalle
180
in Betrieb
176
Mockau I
Graf-Zeppeliner-Ring 15
Zelte
1.100
in Betrieb
158
Studienakademie
Schönauer Straße 113a
Leichtbauhallen
450
Vorbereitung
November 2015
Neue Messe Leipzig,
Ausstellungsfreigelände
Messe-Allee 1
Zelte oder
Leichtbauhalle
1.400
Vorbereitung
Dezember 2015
General-Olbricht-Kaserne
Landsberger Straße 133
Leichtbauhallen
900
Vorbereitung
Dezember 2015
Mockau II
Graf-Zeppeliner-Ring 15
Leichtbauhallen
1.000
Vorbereitung
Dezember 2015
Mockau III
Graf-Zeppeliner-Ring 15
Leichtbauhallen
1.000
Vorbereitung
Dezember 2015
Braunstraße I
Braunstraße 3 bis 5
Leichtbauhallen
1.000
Vorbereitung
Dezember 2015
Braunstraße II
Braunstraße 9 bis 11
Leichtbauhallen
1.400
Vorbereitung
Dezember 2015
Soccerhalle
Markranstädter Straße
massiv / Turnhalle
n.n.
Vorbereitung
Dezember 2015
2.560
Nutzungsende
Dezember 2015