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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1042133.pdf
Größe
158 kB
Erstellt
04.11.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.16, 19:48

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-02052 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung 19.11.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 09.11.2015 Die Information wird zur Kenntnis genommen. Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand 09.11.2015 1. Einführung Die Zahl der Asylbewerber, die der Stadt Leipzig zugewiesen wurde, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Im Jahr 2014 waren es mit 1.232 Personen viermal so viele wie noch 2011 (285 Personen). Für das Jahr 2015 wurde im Rahmen der Haushaltsplanung ursprünglich eine Zuweisungszahl von 1.500 Personen prognostiziert. Diese Zahl wurde bereits im Zuge der Zweitprognose des BAMF im Mai 2015 mit einer Zahl von 2.700 plus ca. 500 Folgeantragsteller verdoppelt. Auf Basis der dritten Anpassung der BAMF-Prognose vom 25.09.2015 kann die Zahl der aufzunehmenden Personen auf bis 5.402 für die Stadt Leipzig erhöht werden. Ob dies die tatsächliche Endzahl der aufzunehmenden Personen abbildet, ist unklar. Die Verteilprognose der Landesdirektion Sachsen vom 09.11.2015 sieht die Zuweisung von insgesamt 4.912 Personen bis Jahresende vor. Nach Auskunft der Landesdirektion Sachsen ist von einer verbindlichen Erfüllung dieser Prognose auszugehen. Der Freistaat Sachsen erweitert seine Kapazitäten der Erstaufnahme im Rahmen eines 3Standorte-Konzeptes mit Außenstellen weiterhin. Solange der Kapazitätsaufbau der Erstaufnahme in Sachsen nicht erreicht ist, werden seitens der Landesdirektion Zuweisungen an die Kommunen nach Plan vorgenommen. Verschiebungen oder Verlagerungen von Zuweisungen auf Folgewochen aufgrund fehlender Kapazitäten in der Stadt Leipzig sind kaum möglich. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen derzeit noch nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind auch weiterhin zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, allen nach Leipzig kommenden Flüchtlingen eine Unterkunft zu geben. Viele Objekte werden derzeit geprüft. Der Stand der Umsetzung ändert sich fast täglich, so dass die folgende Darstellung nur eine Momentaufnahme sein kann. 2. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen – Beschlusszuständigkeiten Nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen im Freistaat Sachsen (SächsFlüAG) sind die kreisfreien Städte als untere Unterbringungsbehörden für den Vollzug des Gesetzes zur Aufnahme und Unterbringung von FlüchtSeite 1 von 12 lingen im Freistaat Sachsen zuständig. Gemäß § 2 Abs. 3 SächsFlüAG werden die Aufgaben als Pflichtaufgaben nach Weisung übertragen. Das Weisungsrecht ist unbeschränkt. Gemäß § 53 Abs. 3 SächsGemO erledigt der Bürgermeister Weisungsaufgaben in eigener Zuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Demzufolge unterliegen alle Aufgaben zur Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Asylbewerbern und Ausländern gemäß dem Asylverfahrensgesetz, dem Aufenthaltsgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz der weisungsgebundenen Entscheidung des Oberbürgermeisters. Die Landesdirektion Sachsen als höhere Unterbringungsbehörde ist hinsichtlich der Aufgabenrealisierung sowohl rechtlich als auch fachlich berechtigt, Weisungen und Anordnungen an den Oberbürgermeister zu erteilen. Die Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung liegen damit außerhalb der institutionell geschützten Selbstverwaltungsgarantie. Diesem Umstand folgend ist für die Durchführung dieser Aufgabe allein der Oberbürgermeister zuständig. Weder die Hauptsatzung noch Beschlüsse des Stadtrates können und dürfen dieses alleinige Recht des Oberbürgermeisters einschränken, da im anderen Fall die Fachaufsicht und das Weisungsrecht der Aufsichtsbehörden nicht gewährleistet wäre. Um diesem Charakter Rechnung zu tragen, besteht eine eigene Zuständigkeit des Stadtrates nicht. Insbesondere die gesamten für die Erfüllung der Aufgaben notwendigen Entscheidungen und Vertragsabschlüsse obliegen allein dem Oberbürgermeister. Allerdings liegt für den gesamten Haushalt das Etatrecht beim Stadtrat. Zwar sieht das Gesetz die alleinige Entscheidung durch den Oberbürgermeister in Asylangelegenheiten vor, gleichzeitig bedarf es jedoch zur Durchführung der Aufgaben einer finanziellen Ausstattung im Rahmen des Haushaltes durch den Stadtrat. Gewährt der Haushaltsplan eine entsprechende finanzielle Ausstattung nicht, müssen die für diese Aufgaben notwendigen weiteren finanziellen Mittel durch den Stadtrat beschlossen werden. Daraus ergeben sich die für den Stadtrat scheinbar widersprüchlichen Beschlusslagen. Richtigerweise kann der Oberbürgermeister über die Frage der Unterbringung der Asylbewerber allein entscheiden. Allerdings bedarf es dann einer Entscheidung durch den Stadtrat, wenn Beschlüsse nicht durch die vom Stadtrat bestätigten Haushaltsmittel gedeckt sind. Soweit im Haushalt ausreichende Mittel für die einzelnen Vorhaben vorhanden sind, bedarf es grundsätzlich keiner Abstimmung im Stadtrat. Derzeit sind jedoch die finanziellen Mittel teilweise nicht durch Stadtratsbeschlüsse gedeckt gewesen. Unabhängig von der Zusage des Bundes und des Landes auf ausreichende finanzielle Unterstützung weichen die derzeitigen Ausgaben von dem vorgesehenen Haushaltsplan ab, so dass diese Ausgaben der Zustimmung durch den Stadtrat bedürfen. Der Stadtrat wiederum ist verpflichtet bei Pflichtaufgaben nach Weisung für eine ausreichende finanzielle Ausstattung zu sorgen. Er dürfte allenfalls wegen Verletzung einer wirtschaftlichen und sparsamen Verwaltung die entsprechenden Mittel versagen. Die Stadt Leipzig als untere Unterbringungsbehörde ist sowohl in finanzieller als auch in tatsächlicher Hinsicht zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben verpflichtet. Nur durch die alleinige Zuständigkeit beim Oberbürgermeister ist sichergestellt, dass aufsichtsbehördliche Weisungen umgesetzt werden. (Vergleiche hierzu Quecke/Schmid Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen § 53 Rn. 73 ff.) Allerdings kann der Oberbürgermeister für einzelne Entscheidungen in eigener Abwägung den Stadtrat mit hinzuziehen. Das abschließende Entscheidungsrecht liegt jedoch bei dem Oberbürgermeister. Der Stadtrat hat gleichwohl ein Informationsrecht über wichtige Angelegenheiten im Bereich der Weisungsaufgaben. Dieser sich daraus ergebenden Seite 2 von 12 Pflicht zur Information wird gleichfalls mit den Vorlagen nachgekommen. Ein Sonderfall bildet das Vergaberecht. Zur schnellen und rechtskonformen Umsetzung sind die Vergabegremien VOL und VOB bzw. VOF geschaffen worden. Mit der Vergabeordnung des Stadtrates wurden die Entscheidungen auf die Amts-/Verwaltungs-/Betriebsleiter nach Befassung in den jeweiligen Vergabegremien übertragen. Sofern Eilentscheidungen durch die Verwaltung getroffen werden müssen, werden die Gremien nachträglich informiert. Mit den veränderten Regelungen auf Bundesund Landesebene, bezogen auf die Asylthematik, sind damit schnelle Vergabeverfahren gewährleistet. 3. Aktueller Sachstand der Unterbringung 3.1 Wie viele Flüchtlinge leben derzeit in Leipzig? Im Oktober lebten 3.678 Personen in Leipzig, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhielten. Darüber hinaus gibt es Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben, weil sie Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten oder weil sie arbeiten. Zum 09.11.2015 wurden 339 unbegleitete minderjährige Ausländer durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung betreut. 3.2. Woher kommen die Flüchtlinge? Die Asylsuchenden, die in diesem Jahr bislang nach Leipzig zugewiesen wurden, kommen aus 24 verschiedenen Ländern, einige sind staatenlos. Die folgende Abbildung zeigt die zehn häufigsten Herkunftsländer. Syrien Herkunftsländer (die zehn häufigsten) Albanien Afghanistan Kosovo Irak Libyen sonst.Asiat. Marokko Tunesien Georgien 0 100 200 300 400 500 600 700 Anzahl der im Jahr 2015 bislang neuzugewiesenen Flüchtlinge Quelle: Sozialamt, Stand 31.10.2015 Die am 09.11.2015 in Obhut des Amtes für Jugend, Familie und Bildung befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer kommen aus insgesamt 12 Ländern, bei 16 Personen ist das Herkunftsland unbekannt. Die Mehrzahl, insgesamt 296 Personen, kommen aus Syrien und Afghanistan. Seite 3 von 12 800 Herkunfsländer (Darstellung erfolgt ab 5 Personen je Herkunftsland) Syrien Afghanistan Irak Bangladesh 0 20 40 60 80 100 120 140 160 Anzahl der zum Stichtag 09.11.2015 in Obhut befindlichen unbegleiteten minderjährigen Ausländer Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 09.11.2015 3.3 Wo leben die Flüchtlinge in Leipzig? Derzeit werden vom Sozialamt verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung genutzt: • neun Standorte mit größeren Häusern (über 60 Plätze), • zehn Standorte mit kleineren Häusern (unter 60 Plätze), • Plätze in Pensionen, • Plätze im Übergangswohnheim und im Übernachtungshaus für Wohnungslose, • 650 Plätze in Gewährleistungswohnungen, • Wohnungen mit eigenem Mietvertrag. Die Standorte sind über die Stadt verteilt. Von den Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten (3.678), lebten im Oktober 2.314 bzw. 62,9 % in einer Gemeinschaftsunterkunft einschließlich Pensionen und in einem Übergangswohnheim sowie dem Übernachtungshaus für Wohnungslose. 1.364 bzw. 37,1 % lebten in einer eigenen Wohnung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft. Davon hatten 64,3 % einen eigenen Mietvertrag und 35,7 % lebten in einer Gewährleistungswohnung. Für unbegleitete minderjährige Ausländer nutzt das Amt für Jugend, Familie und Bildung verschiedene Möglichkeiten. Mit Stand zum 09.11.2015 wurden 166 unbegleitete minderjährige Ausländer in Inobhutnahme- und Interimseinrichtungen gemäß § 42 und 42a SGB VIII betreut. Weitere 88 unbegleitete minderjährige Ausländer lebten in Wohngruppen gemäß § 34 und 41/34 SGB VIII. Zusätzlich lebten 82 unbegleitete Minderjährige in der Obhut geeigneter Personen, z. B. aus dem Familienkreis oder engen Bekanntenkreis in Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylunterkünften. In 157 Fällen wurde bis zum 09.11.2015 eine Inobhutnahme aus sonstigen Gründen Seite 4 von 12 (Volljährigkeit durch Altersschätzung, Übergabe an zuständiges Jugendamt, Auffinden von Eltern bzw. Verwandten, Abgängigkeit und Wechsel in Hilfen zur Erziehung) beendet. 09.11.2015 Stichtag 31.10.2015 30.09.2015 31.08.2015 31.07.2015 30.06.2015 0 50 100 150 200 250 300 350 Anzahl unbegleiteter minderjähriger Ausländer Vormundschaft ohne Hilf e zur Erziehung Inobhutnahme bei geeigneten Personen in Erstaufnahmeeinrichtungen stationäre Hilfe nach § 34 und 41/34 SGB VIII Unterbringung in Inobhutnahme- oder Interimseinrichtungen nach § 42 bzw 42a SGB VIII Quelle: Amt f ür Jugend, Familie und Bildung, Stand: 09.11.2015 3.4 Wie viele Flüchtlinge sind dieses Jahr bereits angekommen? Anzahl der zugewiesenen Flüchtlinge In diesem Jahr wurden bislang 2.118 Asylsuchende neu in Leipzig aufgenommen. 2500 2.118 2000 1500 1.243 1000 658 402 500 190 86 41 66 50 2005 2006 2007 2008 261 285 2010 2011 0 Quelle: Sozialamt, Stand: 31.10.2015 2009 2012 2013 2014 2015 Jahr Darüber hinaus wurden bis zum 09.11.2015 insgesamt 411 unbegleitete minderjährige Ausländer in diesem Jahr aufgenommen. Seite 5 von 12 3.5 Wie viele Flüchtlinge werden in diesem Jahr noch in Leipzig ankommen? Personen (Erstantragsteller) Für das Jahr 2015 gab es bislang 3 Prognosen. Im Rahmen der Haushaltsplanung für 2015 wurde anhand der Zuweisungszahlen von 2014 mit 1.500 Personen geplant. Die erste Prognose im Februar 2015 lag mit 1.688 Personen nur leicht darüber. Die zweite Prognose im Mai 2015 rechnete mit 2.701 Personen – dies war die bisherige Planungsgrundlage. Ende August wurde die dritte Prognose veröffentlicht, welche eine Verdopplung der für Leipzig vorgesehenen Flüchtlinge bedeutet. Derzeit ist damit zu rechnen, dass bis Jahresende 2015 insgesamt 5.402 Personen zu versorgen sind. 6.000 5.000 4.000 3.000 5.402 4.912 2.000 2.701 1.000 1.500 1.688 0 Annahme im Rahmen 1. Prognose Februar der Haushalts2015 planung März 2014 2. Prognose Mai 2015 3. Prognose August 2015 Verteilplanung vom 09.11.2015 Prognose der Zuweisungen für das Jahr 2015 Die neue Verteilplanung sieht eine Reduzierung der Zuweisungen gegenüber der letzten Prognose um 490 Personen vor. Die Verteilung von Flüchtlingen wird aber, entgegen der bisherigen Vorgehensweise, bereits ab der ersten Kalenderwoche des nächsten Jahres fortgesetzt. Damit verschiebt sich die prognostizierte Zuweisung faktisch. Im Übrigen behält sich die Zentrale Aufnahmebehörde vor, zusätzliche Zuweisungen kurzfristig zu veranlassen. Für die Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gilt seit dem 01.11.2015 ein Verteilverfahren, wonach bei Anwendung des sogenannten Königssteiner Schlüssels ca. 5 % aller seit dem 01.11.2015 erstmals im Bundesgebiet aufgegriffenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer nach Sachsen zugewiesen werden sollen. Von diesen sollen 12,96 % durch die Stadt Leipzig aufgenommen werden. Diese offizielle Verteilung und Zuweisung wird derzeit noch nicht umgesetzt. Nach wie vor erfolgt eine Verteilung durch die stark überlasteten Bundesländer. Täglich kommen zahlreiche unbegleitete minderjährige Ausländer in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Leipzig an, welche umgehend durch das Amt für Jugend, Familie und Bildung in Obhut genommen werden müssen. In den letzten Wochen mussten im Durchschnitt wöchentlich 30 bis 40 unbegleitete minderjährige Ausländer in Obhut genommen werden. Hochgerechnet würde sich bis Jahresende ein Fallbestand von ca. 500 Fällen ergeben. Eine verlässliche Prognose der Zahlen für die nächsten 2 Monate oder über das Jahresende 2015 hinaus ist jedoch auf der Grundlage der aktuellen Entwicklung nicht möglich. Seite 6 von 12 3.6 Welche Kapazitäten werden derzeit in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge genutzt? 3.6.1 Platzkapazitäten für Asylbewerber und Geduldete Derzeit stehen 2.458 Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, einschließlich Pensionen zur Verfügung. Standort Kapazität Gemeinschaftsunterkunft mit mehr als 60 Plätzen 1642 Torgauer Straße 290 390 Liliensteinstraße 15a 220 Ehemalige 3. Grundschule 200 Riesaer Straße 100 200 Zschortauer Straße 44 200 Ehemalige Pablo-Neruda-Grundschule 150 Riebeckstraße 63 115 Zweenfurther Straße 21 102 Sporthalle Alte Salzstraße 67 (Notunterkunft) 65 Gemeinschaftsunterkunft bis zu 60 Plätze 462 Markranstädter Straße 16/18 60 Wilhelminenstraße 38 60 Stöckelstraße 62 60 Sommerfelder Straße 36 58 Wiebelstraße 9 45 Naumburger Straße 39 40 Georg-Schumann-Straße 121 40 Pittlerstraße 5/7 36 Georg-Schwarz-Straße 31 35 Eythstraße 17 28 Übergangswohnheim, Übernachtungshaus 49 Übernachtungshaus für Wohnungslose Rückmarsdorfer Straße 5 und 7 42 Übergangswohnheim Wiederitzscher Landstraße 8 7 Plätze in Pensionen 305 Summe Gesamt 2.458 Im Auftrag der Stadt Leipzig erbringen verschiedene Träger Leistungen der Betreibung und/oder sozialen Betreuung von Unterkünften für Flüchtlinge: • Caritasverband Leipzig e.V. • Deutsches Rotes Kreuz Stadtverband Leipzig e.V. • Johanniter-Unfall-Hilfe e.V Regionalverband Leipzig/Nordsachsen • European Homecare GmbH Seite 7 von 12 • HUMAN-Care GmbH • Pandechaion Herberge e.V. • SZL Suchtzentrum gGmbH Dezentral lebende Flüchtlinge werden durch folgende Vereine unterstützt: • Caritasverband Leipzig e.V. • Flüchtlingsrat Leipzig e.V. • Internationale Frauen Leipzig e.V. • RAA Leipzig – Verein für Interkulturelle Arbeit, Jugendhilfe und Schule e.V. 3.6.2 Platzkapazitäten für unbegleitete minderjährige Ausländer 3.6.2.1 Plätze in Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Derzeit stehen sechs Einrichtungen mit insgesamt 188 Plätzen für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern gemäß § 42 SGB VIII zur Verfügung. Standort Träger Kapazität Interim „Prinz-Eugen-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 56 Interim „Andromedaweg“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 45 Interim „Leonhard-Frank-Straße“ Amt für Jugend, Familie und Bildung 36 Interim “Georg-Schumann-Straße” Amt für Jugend, Familie und Bildung 32 Kinder- und Jugendnotdienst Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 16 IB Mädchenzuflucht Internationaler Bund e.V. 3 188 3.6.2.2 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII Derzeit stehen 71 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei insgesamt sieben Trägern zur Verfügung. Träger Kapazität Institut Lothar Kannenberg 20 Verbund Kommunaler Kinder- und Jugendhilfe 13 Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 12 Produktionsschule Schauplatz GmbH i.G. 12 KMV Sachsen GmbH 8 Caritasverband Leipzig e.V. 4 Outlaw gGmbH 2 71 Seite 8 von 12 4. Weitere Planungen 4.1 Welche neuen Standorte werden zur Unterbringung von Flüchtlingen geplant? 4.1.1 Standorte für Asylbewerber und Geduldete Derzeit werden sieben weitere Standorte für eine Unterbringung in diesem Jahr vorbereitet. Insgesamt sind somit für 2015 bislang 1.342 zusätzliche Plätze untersetzt. Darüber hinaus befindet sich die Stadt Leipzig in Verhandlung zu weiteren Objekten, die 2015 noch in Betrieb gehen können. Für 2016 sind weitere 2.792 Plätze fest geplant. Darüber hinaus werden intensiv weitere Standorte in Modulbauweise bzw. für Container vorbereitet, die innerhalb von drei bis sechs Monaten umsetzbar sind. Grundsätzlich werden ständig weitere Standorte geprüft. Inbetriebnahme Objekt Eigentümer Straße Summe 2015 Kapazität 1342 November 2015 Hochhaus privat Brühl 34-50 520 November 2015 Pavillions LEVG Alte Messe, Pavillions 10.13 und 10.14 100 Dezember 2015 Messehalle LEVG Alte Messe, Messehalle 17 550 Dezember 2015 Wohnhaus SEB Riebeckstr. 63 (+50, neue Kapazität 165) 50 Dezember 2015 Wohnhaus privat Blücherstraße 47/47a 42 Dezember 2015 Klinik (Robert-Koch) kommunal Nikolai-Rumjanzew-Straße 100 40 Dezember 2015 Verwaltungsgebäude privat Rosenowstr. 26 40 Summe 2016 2.792 01/2016 Verwaltungsgebäude privat Rosenowstr. 26 (+60, neue Summe 100) 01/2016 Wohnhaus kommunal Gustav-Mahler-Straße 21 02/2016 Altenpflegeheim SAH Waldstraße 74-80 02/2016 Module LESG Helenenstraße ohne Nr. 50 02/2016 Wohnhaus kommunal Wiederritzscher Landstr. 107 30 03/2016 Containerdorf LEVG Alte Messe, An den Tierkliniken 350 03/2016 Containeranlage kommunal Torgauer Str. 290 Erweiterung 260 04/2016 Containerdorf LESG Braunstraße 26-28 250 07/2016 ehemaliges Kitagebäude kommunal Deiwitzweg 1 88 08/2016 ehemaliges Kitagebäude kommunal Liliensteinstraße 1 84 09/2016 Messehalle LEVG Alte Messe, Messehalle 13 (nur Hallenanteil) 350 2016 verschiedene privat in Verhandlung befindliche Standorte (6) 555 2016 Neubau mit Modulen kommunal “Prager Dreieck” (Prager-, K.Siegesmund- u. P.-Rosenthal-Str.) 250 2016 Wohnheim kommunal Bornaische Straße 215 90 2016 Wohnhaus LWB Könneritzstraße 58 60 Summe 2017 60 45 270 500 01/2017 Messehalle LEVG Alte Messe, Messehalle 13 (weitere 150 Plätze, Gesamtkapazität 500) 150 2017 Neubau LESG/Stadt Arno-Nitzsche-Straße 35 350 Summe Gesamt 4.634 Seite 9 von 12 Bislang reichen die für 2015 geplanten Plätze nicht aus, um die prognostizierte Zahl der Flüchtlinge aufnehmen zu können. Deshalb werden winterfeste Bauten, wie beheizbare winterfeste Zelte, vorbereitet. Für den Notfall, d. h. zur Absicherung von kurzfristig notwendigen Unterkunftsplätzen, kann eine weitere vorrübergehende Nutzung von Turnhallen notwendig werden. 4.1.2 Standorte für unbegleitete minderjährige Ausländer 4.1.2.1 Plätze in Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII Bis Jahresende sollen weitere 275 Inobhutnahmeplätze geschaffen werden und im kommenden Jahr nochmals 75. Inbetriebnahme Standort Träger Kapazität Summe 2015 275 November 2015 Interim “Frederikenstraße” Amt für Jugend, Familie und Bildung 60 November 2015 Interim “Tauchaer Straße” Amt für Jugend, Familie und Bildung 25 Dezember 2015 Interim “am Kellerberg” Amt für Jugend, Familie und Bildung 40 Summe 2016 75 Summe Gesamt 4.1.2.2 350 Betreuungsplätze in Wohngruppen nach § 34 SGB VIII In diesem Jahr sollen weitere 111 Plätze in Wohngruppen gemäß § 34 SGB VIII bei sieben Trägern geschaffen werden. Im Jahr 2016 werden derzeit 196 Plätze in Wohngruppen geplant, 2017 sollen weitere 148 hinzukommen. Inbetriebnahme Träger Summe 2015 Kapazität 111 November 2015 Berufsbildungswerk Leipzig für Hör- und Sprachgeschädigte gGmbH 24 November 2015 Institut Lothar Kannenberg 20 Dezember 2015 Pandechaion Herberge e.V. 25 Dezember 2015 Consis Bildung und Management e.V. 20 Dezember 2015 Lucky Punch gGmbH 18 Dezember 2015 Menschenskinder gGmbH 2 Dezember 2015 Outlaw gGmbH 2 Summe 2016 196 Summe 2017 148 Summe Gesamt 455 Seite 10 von 12 5. Finanzielle Auswirkungen Für das Jahr 2015 wurde im Rahmen der Haushaltsplanung eine Zuweisungszahl von 1.500 Personen prognostiziert. Auf Basis der aktuellen Prognosen mussten die Hochrechnungen für 2015 auf einer Basis von 5.402 aufzunehmenden Personen für die Stadt Leipzig angepasst werden. Da die Prognoseerfüllung zu Ende November 2015 erst bei 54,9% lag, werden in Bezug auf die entstehenden Aufwendungen für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die wesentlichen Ausgabeanstiege in den Monaten Oktober bis Dezember 2015 liegen. Angesichts dieser Dynamik stellt die Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge eine große Herausforderung für die Stadt Leipzig dar. Im Doppelhaushalt 2015/2016 wurden im Ergebnishaushalt gegenüber dem Jahr 2014 zusätzliche städtische Zuschüsse (Aufwendungen ./. Erträge aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat Sachsen) in Höhe von 5 Mio. € veranschlagt. Diese 5 Mio. € waren bereits per 31.07.2015 aufgebraucht, so dass sich für den Rest des Jahres 2015 sowie insbesondere für das Jahr 2016 erhebliche Mehraufwendungen unter anderem durch Ausstattungen und Mietzahlungen für angemieteten Wohnraum; Bewirtschaftungs-, Betreuungs- und Bewachungskosten; Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie Aufwendungen für die bauliche Herrichtung der Unterkünfte abzeichnen. Aufgrund der zahlreichen Not- und Interimsquartiere, die andere Anforderungen an die Bewachung und Betreuung hinsichtlich der Anzahl der erforderlichen Mitarbeiter zur Absicherung eines ordnungsgemäßen und sicheren Betriebes der Einrichtung stellen als die normalen Häuser für gemeinschaftliches Wohnen, steigen die Aufwendungen für die Unterkunft und den Betrieb dieser Einrichtungen im Durchschnitt an. Die zum Stichtag 30.09.2015 prognostizierten Mehraufwendungen für 2015 in Höhe von ca. 11,5 Mio. € (Planansatz 2015: rund 32 Mio. €) fallen noch nicht so hoch aus, da die neuen Gemeinschaftsunterkünfte oder angemieteten Wohnungen je nach Fertigstellung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen und der schrittweisen Zuweisung der neuen Flüchtlinge nur für ein paar Monate zu finanzieren sind. Für das Jahr 2016 sind die zusätzlichen Aufwendungen für in 2015 gebundene Objekte dann ganzjährig bereitzustellen. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von neuen Objekten erst in 2016 bezugsfertig sein, so dass Not- und Interimsunterkünfte freigelenkt werden können. Die Hochrechnung der Aufwendungen im Ergebnishaushalt für das Jahr 2016 basiert auf der Anzahl der in 2015 prognostizierten Zuweisungen (5.402) zuzüglich der bereits im Leistungsbezug der Stadt Leipzig stehenden Personen. Darüber hinaus wurde für das Jahr 2016 bundesweit von 1.000.000 Asylerstantragstellern und damit für Leipzig gemäß dem Königsteiner Schlüssel von 6.900 Neuzuweisungen ausgegangen. Dem gegenüber wurden anhand der aktuellen Erfahrungswerte/Entwicklungen nationalitätenkonkret Wahrscheinlichkeiten für Abgänge (Ausreisen, Abschiebungen) ermittelt. Im Ergebnis werden 10.500 Asylbewerber im Leistungsbezug der Stadt Leipzig für das Jahr 2016 erwartet. Für die Hochrechnung 2016 wurden die ganzjährigen Aufwendungen für die bestehenden Unterkünfte für Asylbewerber, für die bisher bereits bestätigten neuen Unterkünfte sowie für die noch in 2015 und 2016 zu schaffenden Plätze berücksichtigt. Seite 11 von 12 Die derzeit noch nicht untersetzten Plätze wurden mit Durchschnittskosten hinterlegt und auf das Gesamtjahr hochgerechnet. Unter diesen Prämissen könnten sich die Aufwendungen im Jahr 2016 auf 158,9 Mio. € (Planansatz 30,7 Mio. €) beziffern. Bezieht man darüber hinaus die Personalaufwendungen für die zusätzlich in der Ratsversammlung bestätigten 250,4 Stellen in den verschiedenen Fachämtern ein, die mit der Unterbringung von Flüchtlingen beauftragt sind, so erhöht sich der Mehraufwand im Jahr 2016 um weitere 10,4 Mio. €. Unter der Annahme der derzeit gesetzlich festgelegten pauschalen Erstattung vom Freistaat Sachsen in Höhe von 7.600 €/Person/Jahr ergeben sich in 2016 Erträge von ca. 66,4 Mio. € für 10.500 Asylbewerber im Leistungsbezug. Darüber hinaus ist die Ausreichung einer Ergänzungspauschale vom Freistaat Sachsen an die sächsischen Kommunen für 2015 in Höhe von 43 Mio. € sowie für 2016 in Höhe von 60 Mio. € vorgesehen. Für die Stadt Leipzig bedeutet dies Mehrerträge von rund 5,7 Mio. € bzw. rund 8,0 Mio. €. Für die Schaffung zusätzlicher Unterkünfte für Flüchtlinge (einschließlich von Objekten in Systembauweise) ergeben sich in 2015 voraussichtlich Mehrauszahlungen im Investitionsbereich in Höhe von rund 14 Mio. €. Für 2016 sind bereits zusätzliche Mittel in Höhe von ca. 5,6 Mio. € bestätigt worden. Die Stadt Leipzig geht zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage nach wie vor davon aus, dass die Aufwendungen und Auszahlungen, die in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen stehen, vollständig bzw. für die Kommune auskömmlich refinanziert werden. Gegen diese Annahme sprechen gegenwärtig keine offiziellen anderweitigen Verlautbarungen seitens des Bundes bzw. des Freistaates Sachsen. Für die Stadt Leipzig bedeutet die aktuelle Situation, dass zunächst die benötigten Haushaltsmittel über die Liquidität vorfinanziert werden müssen. Gegenwärtig sind keine Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit der Stadt festzustellen. Bei künftigen finanziellen Entscheidungen der Verwaltung und des Stadtrates, die sich erheblich außerhalb des Haushaltsplanes 2015/16 bewegen, ist jedoch zu berücksichtigen, dass aufgrund der aufgezeigten Vorfinanzierung für die Unterbringung von Flüchtlingen sich ggf. eine (kurzzeitige) Änderung der Liquiditätssituation der Stadt ergeben kann. Hingewiesen sei, dass sich ein weiteres Wachsen der Stadt positiv auf die Einwohnerzahl auswirken wird. Steigende Einwohnerzahlen entfalten im sächsischen kommunalen Finanzausgleich positive Effekte. Gleichzeitig wachsen konsequenterweise auch die städtischen Ausgaben, z. B. im Bereich Kindertagesstätten und Schule. Seite 12 von 12 VI-DS-02052 „Aktueller Sachstand und weitere Planungen der Unterbringung von Flüchtlingen in der Zuständigkeit der Stadt Leipzig – Stand: 09.11.2015“ Anlage 1 Bestehende und geplante Kapazitäten in Erstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge des Freistaates Sachen in Leipzig Objekt Adresse Bauweise / Objektart Kapazität Status Belegung zum 13.11.2015 Inbetriebnahme geplanter Objekte Lehrlingswohnheim Friederikenstraße 37 massiv 430 in Betrieb 368 Ernst-Grube-Halle Jahnallee 59a massiv / Turnhalle 420 in Betrieb 340 Neue Messe Leipzig, Halle 4 Messe-Allee 1 massiv / Messehalle 1.700 in Betrieb 1.518 General-Olbricht-Kaserne Landsberger Straße 133 Turnhalle 180 in Betrieb 176 Mockau I Graf-Zeppeliner-Ring 15 Zelte 1.100 in Betrieb 158 Studienakademie Schönauer Straße 113a Leichtbauhallen 450 Vorbereitung November 2015 Neue Messe Leipzig, Ausstellungsfreigelände Messe-Allee 1 Zelte oder Leichtbauhalle 1.400 Vorbereitung Dezember 2015 General-Olbricht-Kaserne Landsberger Straße 133 Leichtbauhallen 900 Vorbereitung Dezember 2015 Mockau II Graf-Zeppeliner-Ring 15 Leichtbauhallen 1.000 Vorbereitung Dezember 2015 Mockau III Graf-Zeppeliner-Ring 15 Leichtbauhallen 1.000 Vorbereitung Dezember 2015 Braunstraße I Braunstraße 3 bis 5 Leichtbauhallen 1.000 Vorbereitung Dezember 2015 Braunstraße II Braunstraße 9 bis 11 Leichtbauhallen 1.400 Vorbereitung Dezember 2015 Soccerhalle Markranstädter Straße massiv / Turnhalle n.n. Vorbereitung Dezember 2015 2.560 Nutzungsende Dezember 2015