Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041658.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
25.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:48
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01787-VSP-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
01.12.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Leipzig ohne Plastetüten
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Antrag wird abgelehnt.
Sachverhalt:
In der Sache wird der Antrag der SPD-Fraktion „Leipzig ohne Plastetüten“ seitens der Verwaltung
als Idee begrüßt.
Für die untere Abfallbehörde ergeben sich für die behördliche Tätigkeit keine gesetzlichen
Verpflichtungen im Hinblick auf den Antragsgegenstand.
Die Umsetzung der im Antrag beschriebenen Vorschläge ist ein Beitrag zum Umweltschutz, auch
wenn die Problematik der Kunststofftüten in Deutschland aufgrund der stark entwickelten
Abfallwirtschaft (Erfassung und Entsorgung) nicht in dem Maße relevant ist wie in anderen
Mitgliedsstaaten bzw. in Ländern außerhalb der EU. In Deutschland sind Kosmetik- und
Körperpflegeprodukte (Mikroplastik) sowie Kleidung (Fleecefasern) nach Angaben des
Umweltbundesamtes die wesentlichen Herkünfte, die zur Belastung durch Kunststoffe in Gewässern
und im Meer beitragen. Diese Stoffe werden in Kläranlagen nicht zurückgehalten.
Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Mitte 2016 ein Konzept, um das EU-weite Bestreben zur
Reduktion von Kunststoffmüll, im Besonderen von Plastetüten, zu unterstützen. Dabei sollen
insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
Die Erarbeitung eines Konzeptes durch die Stadtverwaltung wird abgelehnt. In Teilbereichen
kann das Umweltinformationszentrum zur Öffentlichkeitsarbeit und Weiterbildung
einbezogen werden.
- Gründung eines runden Tisches zur Beratung konkreter Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit
den umweltpolitisch aktiven Verbänden der Stadt Leipzig.
Der runde Tisch kann die Funktion des Ideengebers haben und muss außerbehördlich
organisiert sein.
- Umstellung von Plastetüten auf aus recyceltem Papier hergestellte Tüten oder fair gehandelte
Baumwollbeutel in allen städtischen Einrichtungen sowie in der Verwaltung der Stadt Leipzig.
Es ist nicht bekannt, dass Einrichtungen der Stadt und der Verwaltung davon betroffen sein
könnten und beschaffte Plastetüten verwenden. Das Umweltinformationszentrum verwendet
seit Jahren bereits Baumwollbeutel. Auch die Willkommensstüte für Neuleipziger, welche
durch die Bürgerämter herausgegeben wird, besteht aus Papier.
- Aufnahme von Gesprächen mit dem Leipziger Einzelhandel mit dem Ziel, die Plastetütenausgabe,
vor allem die kostenlose, messbar zu reduzieren und die gegenwärtigen Tüten durch nachhaltige
Alternativen zu ersetzen sowie langfristig die Vergabe von Plastetüten vollkommen zu unterlassen.
Es sollte nicht die behördliche Aufgabe der Stadtverwaltung sein, derartige Gesprächsrunden
zu organisieren und zu führen, da keine Zuständigkeit diesbezüglich angesiedelt ist.
- Entwicklung geeigneter Öffentlichkeitsarbeit in allen städtischen Bereichen.
Sowohl der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig als auch das Umweltinformationszentrum
haben ihre Bereitschaft hierzu ausgesprochen. Im Umweltinformationszentrum gibt es
regelmäßig Angebote für Kindereinrichtungen und Schulen auch zum Thema Abfall, wie z. B.
in den Herbstferien 2015 gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig zur
Abfallvermeidung.
Aktuell erwirbt das Umweltinformationszentrum die Lizenz für eine Ausstellung zum Thema
Plastetüten. Geplant sind dazu zum einen altersgerechte Angebote für Kindereinrichtungen
und Schulen im Technischen Rathaus und zum anderen die Ausleihe für eigene Projekte vor
Ort in den Einrichtungen. Das Umweltinformationszentrum ist bei Erarbeitung eines
Konzeptes, insbesondere zu den Punkten Öffentlichkeitsarbeit sowie Kinder- und
Schulprojekte, auf eigenen Wunsch einzubeziehen.
- Anstoß von Weiterbildungsprojekten in Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren und
vergleichbaren Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Müllvermeidung.
Siehe Antwort zum vorherigen Anstrich
Für die Stadtverwaltung ergeben sich im Zusammenhang mit dem Antragsgegenstand keine
gesetzlich verpflichtenden Aufgaben. Die originär behördlichen Aufgaben, die gleichzeitig
Pflichtaufgaben sind, haben Vorrang vor der Erfüllung von freiwilligen Aufgaben. Die
personellen Ressourcen bieten derzeit jedoch keinerlei Spielraum für diese zusätzliche
Befassung mit und die Umsetzung von freiwilligen Aufgaben.