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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041658.pdf
Größe
85 kB
Erstellt
25.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:48

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01787-VSP-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 01.12.2015 Vorberatung Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Leipzig ohne Plastetüten Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Antrag wird abgelehnt. Sachverhalt: In der Sache wird der Antrag der SPD-Fraktion „Leipzig ohne Plastetüten“ seitens der Verwaltung als Idee begrüßt. Für die untere Abfallbehörde ergeben sich für die behördliche Tätigkeit keine gesetzlichen Verpflichtungen im Hinblick auf den Antragsgegenstand. Die Umsetzung der im Antrag beschriebenen Vorschläge ist ein Beitrag zum Umweltschutz, auch wenn die Problematik der Kunststofftüten in Deutschland aufgrund der stark entwickelten Abfallwirtschaft (Erfassung und Entsorgung) nicht in dem Maße relevant ist wie in anderen Mitgliedsstaaten bzw. in Ländern außerhalb der EU. In Deutschland sind Kosmetik- und Körperpflegeprodukte (Mikroplastik) sowie Kleidung (Fleecefasern) nach Angaben des Umweltbundesamtes die wesentlichen Herkünfte, die zur Belastung durch Kunststoffe in Gewässern und im Meer beitragen. Diese Stoffe werden in Kläranlagen nicht zurückgehalten. Die Stadtverwaltung erarbeitet bis Mitte 2016 ein Konzept, um das EU-weite Bestreben zur Reduktion von Kunststoffmüll, im Besonderen von Plastetüten, zu unterstützen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden: Die Erarbeitung eines Konzeptes durch die Stadtverwaltung wird abgelehnt. In Teilbereichen kann das Umweltinformationszentrum zur Öffentlichkeitsarbeit und Weiterbildung einbezogen werden. - Gründung eines runden Tisches zur Beratung konkreter Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den umweltpolitisch aktiven Verbänden der Stadt Leipzig. Der runde Tisch kann die Funktion des Ideengebers haben und muss außerbehördlich organisiert sein. - Umstellung von Plastetüten auf aus recyceltem Papier hergestellte Tüten oder fair gehandelte Baumwollbeutel in allen städtischen Einrichtungen sowie in der Verwaltung der Stadt Leipzig. Es ist nicht bekannt, dass Einrichtungen der Stadt und der Verwaltung davon betroffen sein könnten und beschaffte Plastetüten verwenden. Das Umweltinformationszentrum verwendet seit Jahren bereits Baumwollbeutel. Auch die Willkommensstüte für Neuleipziger, welche durch die Bürgerämter herausgegeben wird, besteht aus Papier. - Aufnahme von Gesprächen mit dem Leipziger Einzelhandel mit dem Ziel, die Plastetütenausgabe, vor allem die kostenlose, messbar zu reduzieren und die gegenwärtigen Tüten durch nachhaltige Alternativen zu ersetzen sowie langfristig die Vergabe von Plastetüten vollkommen zu unterlassen. Es sollte nicht die behördliche Aufgabe der Stadtverwaltung sein, derartige Gesprächsrunden zu organisieren und zu führen, da keine Zuständigkeit diesbezüglich angesiedelt ist. - Entwicklung geeigneter Öffentlichkeitsarbeit in allen städtischen Bereichen. Sowohl der Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig als auch das Umweltinformationszentrum haben ihre Bereitschaft hierzu ausgesprochen. Im Umweltinformationszentrum gibt es regelmäßig Angebote für Kindereinrichtungen und Schulen auch zum Thema Abfall, wie z. B. in den Herbstferien 2015 gemeinsam mit dem Eigenbetrieb Stadtreinigung Leipzig zur Abfallvermeidung. Aktuell erwirbt das Umweltinformationszentrum die Lizenz für eine Ausstellung zum Thema Plastetüten. Geplant sind dazu zum einen altersgerechte Angebote für Kindereinrichtungen und Schulen im Technischen Rathaus und zum anderen die Ausleihe für eigene Projekte vor Ort in den Einrichtungen. Das Umweltinformationszentrum ist bei Erarbeitung eines Konzeptes, insbesondere zu den Punkten Öffentlichkeitsarbeit sowie Kinder- und Schulprojekte, auf eigenen Wunsch einzubeziehen. - Anstoß von Weiterbildungsprojekten in Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren und vergleichbaren Einrichtungen mit dem Schwerpunkt Müllvermeidung. Siehe Antwort zum vorherigen Anstrich Für die Stadtverwaltung ergeben sich im Zusammenhang mit dem Antragsgegenstand keine gesetzlich verpflichtenden Aufgaben. Die originär behördlichen Aufgaben, die gleichzeitig Pflichtaufgaben sind, haben Vorrang vor der Erfüllung von freiwilligen Aufgaben. Die personellen Ressourcen bieten derzeit jedoch keinerlei Spielraum für diese zusätzliche Befassung mit und die Umsetzung von freiwilligen Aufgaben.