Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1044134.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
16.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.01.16, 00:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01690-ÄA-01
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
SR William Grosser
Betreff
Leitlinien für die Weiterführung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr.
392 "Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost"
Beschlussvorschlag:
Die Beschlusspunkte
1. Der Stadtrat beschließt die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392
„Wilhelm-Leuschner-Platz/Ost“
und
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Leitlinien den Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 392 zu erarbeiten.
werden wie folgt ersetzt:
1. Die Leitlinien für die Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 392 „Wilhelm-LeuschnerPlatz/Ost“ werden auf der Grundlage des Vorschlages der Initiative Leipziger
Architektenverbände neu überarbeitet. Ziel ist eine kleinteilige Baustruktur zur Anbindung der
Innenstadt an die Quartiere im Süden und die Wiederherstellung eines Wilhelm-LeuschnerPlatzes in den Formen des alten Königsplatzes.
2. Die neuen Leitlinien werden bis zum März 2016 dem Stadtrat zur Beschlussfassung
vorgelegt.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, nach einem positiven Beschluss des Stadtrates, auf
der Grundlage der neuen Leitlinien den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 392 zu erarbeiten.
Seite 1
Sachverhalt:
Die Vorlage übernimmt die Vorschläge von Prof. Wolf / Prof. Pelčák, weil diese dem
Aufstellungsbeschluss zum B-Plan Nr. 392 zugrunde gelegen haben. Inzwischen haben sich aber
die Rahmenbedingungen verändert, so dass die Weiterverfolgung des städtebaulichen Vorschlages
von Prof. Wolf/Prof. Pelčák einer besseren städtebaulichen Lösung im Wege stehen würde.
Die folgenden Gründe sprechen gegen die Weiterverfolgung der von Prof. Pelcak/Prof. Wolf
vorgeschlagenen städtebaulichen Lösung:
a)
Mit dem Freiheits- und Einheitsdenkmal am Standort Wilhelm-Leuschner-Platz ist auch die
im Planverfahrens formulierte Notwendigkeit für eine sehr große Platzfläche (16.000m²) zur
Gewährleistung maximaler Gestaltungsfreiheit für das Denkmal entfallen.
b)
Das Argument, wonach der sehr große Platz für Großveranstaltungen erforderlich sei, ist
fragwürdig. Das zuständige Dezernat VI trug in der Informationsveranstaltung für die
Stadträte am 21.01.2015 vor, dass 6.000 m² hierfür erforderlich wären. Eine Begründung für
16.000 m² von hier aus liegt nicht vor.
c)
Die gelegentlich geäußerte Begründung für einen sehr großen Platz, es müssten dort
auch nennenswerte Grünflächen geschaffen werden, da eine wachsende Stadt auch
mehr Grünflächen benötigt, ist nicht nachvollziehbar. Leipzig ist eine der grünsten
deutschen Großstädte. Die Notwendigkeit einer weiteren Umwidmung von Bau- in
Grünflächen besteht in Zentrumsnähe auch deshalb nicht, weil mit dem Stadtgarten
zwischen Leplay- und Brüderstraße und der Grünanlage an der alten Ebertstraße in
unmittelbarer Nähe bereits ehemalige Bauflächen in attraktive Grünflächen umgewandelt
worden sind. Zudem würde jede weitere Umwidmung bisherigen Baulands der Innenstadt in
Grünflächen zu einer Verschiebung der Bebauungsgrenze der Stadt ins jetzt unbebaute
Umland führen. Zudem müsste die Stadt weitere, nicht unerhebliche finanzielle Mittel zur
Pflege des vorhandenen öffentlichen Grüns bereitstellen.
d)
Die jetzt geplante Bebauungsstruktur des Plangebietes steht einer funktionierenden
Verbindung des Stadtzentrums mit der Südvorstadt entgegen. Ein großer begrünter
Platz wirkt hier eher als Hemmnis denn als förderndes Element, in den dunklen
Tageszeiten möglicherweise auch als Unsicherheitsraum.
Der Verzicht auf eine Bebauung des Baublocks zwischen Markthallenstraße und W.Leuschner-Platz und die sehr schematische Reihung dreier Baublocks schaffen nicht
die Bedingungen für ein reges städtisches Leben, das eine weitere Voraussetzung ist
für eine funktionierende Verbindung von Zentrum und Südvorstadt.
e)
Die große Platzlösung ist nicht etwa deshalb erforderlich, weil die Tunnelstation nicht
wirtschaftlich überbaubar wäre. Prof. Grohmann vom international renommierten
Ingenieurbüro Bollinger + Grohmann (Wien, Frankfurt/Main) hat in der o. g.
Veranstaltung am 21.01.2015 überzeugend dargestellt, dass eine Überbauung mit
einem für zentrale Standorte angemessenen Aufwand lösbar ist.
f)
Die von der Stadtverwaltung gewählte städtebauliche Struktur behindert die Realisierung der
Markthalle erheblich, da die Grenzen des betreffenden Baublocks von den Grenzen des
Markthallengrundstücks wesentlich abweichen. Damit wird die Absicht des Investors, den
noch gut erhaltenen und das gesamte Markthallengrundstück einnehmenden Keller der alten
Markthalle für den Neuaufbau zu nutzen, konterkariert. Die Baugrenzen weichen an der
Markthallenstraße um 5 m von der Grundstücksgrenze ab, im Norden wurde der gesamte
ehemalige Haupteingangsbereich (ca. 1300 m²) durch die Verlängerung der Leplaystraße
abgeschnitten.
Seite 3
Folgenden weitere Gründe sprechen für die Zugrundelegung des Bebauungsvorschlages der
Initiative Leipziger Architekten:
1. Die Größe des auf die Baufluchten des ehemaligen Königsplatzes begrenzten WilhelmLeuschner-Platzes ist mit ca. 9.000 m² nutzbarer Fläche völlig ausreichend und damit fast
doppelt so groß wie der Markt (nutzbare Fläche: 5.000 m²). In seiner Nord-Süd-Ausrichtung
gibt er dem bedeutenden Denkmal Stadtbibliothek den angemessenen räumlichen Rahmen
und leitet organisch Fußgänger- und Radfahrerströme von der Petersstraße zum
Petersteinweg in der Südvorstadt.
2. Die Begrenzung des Markthallenblocks entlang der Grundstücksgrenze der alten
Markthalle sichert eine kostengünstige und unverzügliche Realisierung dieses Vorhabens
und ermöglicht zugleich gemeinsam mit der Wiederbebauung des Baublocks über der
Tunnelstation die Anlegung schmaler Geschäftsstraßen und eines kleinen Platzes mit vielen
kleinen Läden, kleinteiliger Gastronomie und Freisitzen als Grundvoraussetzung für ein
lebenswertes, pulsierendes Viertel mit einem auch Touristen anziehenden Flair.
3. Der Haupteingang der Markthalle liegt in 1. Reihe zum Promenadenring.
4. Der Baublock über der Citytunnel-Station beinhaltet zusätzlich ca. 15.000 m²
Bruttogeschossfläche und ermöglicht damit die Ansiedlung von Läden, Gastronomie,
kulturellen Einrichtungen, Firmensitzen und Wohnungen.
5. Planungsrechtlich bestehen keine Hinderungsgründe, eine Korrektur des B-PlanVorentwurfs nach Maßgabe des Bebauungsvorschlags der Initiative Leipziger
Architekten vorzunehmen. § 3 (1) BauGB spricht von „sich wesentlich unterscheidenden
Lösungen“, die mit der Öffentlichkeit im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zu
erörtern sind. Also kann dem Wechsel von einer Variante zur anderen in dieser
Planungsphase nichts entgegenstehen. Das Planverfahren muss nicht von vorne begonnen
werden. Die Einarbeitung der Änderungen, das haben zügige Planverfahren in der
Vergangenheit gezeigt, muss nicht länger als bis zum März 2016 dauern, es könnte bei
gutem Willen in drei Wochen erledigt werden.
6. Der Stadt erwächst aus dem Umschwenken von der Variante der Professoren Pelcak/
Wolf auf die Variante der Initiative Leipziger Architekten ein finanzieller Vorteil von ca. 1,5
Mio. €. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den Erlösen aus der Veräußerung der
städtischen Grundstücke im Baublock über der Tunnelstation und dem Nichterwerb der
dortigen privaten Grundstücke sowie aus der Einsparung der Kosten für den Bau der
Platzfläche über der Tunnelstation.
Seite 3