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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1044284.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
12.11.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 14:01

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. VI-DS-01241-ÄA-04 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen wird um den Punkt 2.14 ergänzt: 2.14 Zuwendungen im Rahmen der institutionellen sowie der Projektförderung können grundsätzlich anteilig aus den Budgets verschiedener Ämter mischfinanziert werden, sofern die Förderkriterien entsprechend erfüllt werden. Die Ämter prüfen eingehende Anträge deshalb hinsichtlich der Möglichkeit einer ämterübergreifenden Mischfinanzierung. Der Stadtrat bzw. die betreffenden Ausschüsse erhalten eine Übersicht, welche Projekte von welchen Ämtern eine Mischfinanzierung erhalten haben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/4 Sachverhalt: Eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden beantragt alljährlich bei Ämtern der Leipziger Stadtverwaltung Mittel für die institutionelle bzw. Projektförderung. Die Bearbeitung der Förderanträge erfolgt i.d.R. in dem für die im jeweiligen Antrag benannte Zielgruppe zuständigen Fachamt und wird ggf. aus dessen Budget gefördert. Sinnvoller wäre es jedoch, wenn die Förderung nach Zielgruppen und Art des Projekts in Form einer möglichen Mischfinanzierung durch verschiedene Ämter erfolgen würde, um so die finanziellen Lasten auf die verschiedenen Ämter der Stadt möglichst gleichmäßig zu verteilen, denn bei unklaren Fällen war häufig das Sozialamt gefragt, um die Förderung zu übernehmen. Anlagen: Seite 2/4