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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040724.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
23.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:58

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-00969-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 03.12.2015 Vorberatung Ratsversammlung 16.12.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Begründung Der Bedarf einer Kindertageseinrichtung in der Windscheidstraße zur Verbesserung der Versorgung mit Betreuungsplätzen in diesem Stadtgebiet kann bestätigt werden. In der am 08.07.2015 in der Ratsversammlung beschlossen Bedarfsplanung Kindertagesstätten für das Schuljahr 2015/16 (VIDS-01350-NF-001) wurde ausgeführt, dass davon auszugehen ist, dass sich aufgrund der positiven Bevölkerungsentwicklung die Zahl der zu versorgenden Kinder weiter erhöhen und darüber hinaus auch die prozentuale Inanspruchnahme von Kitaplätzen weiter steigen wird. Diese Entwicklungen werden in der Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten dargestellt und berücksichtigt. Die Notwendigkeit der Schaffung weiterer zusätzlicher Kitastandorte und damit auch die Untersetzung des Bedarfs für den Standort Windscheidstraße 45/47 wird mit der Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes erfolgen. Die Prüfung des Grundstücks hat die Eignung für die Errichtung einer Kindertagesstätte ergeben. Das Grundstück ist ausreichend groß, um im hinteren Teil eine Kindertagesstätte zu errichten. Unmittelbar an der Windscheidstraße sollte die vorhandene Lücke unter Beachtung der Zuwegung zur Kita mit einer Blockrandbebauung geschlossen werden. Dafür werden gegenwärtig die Flächenbedarfe für die unterschiedlichen Nutzungen ermittelt. Die Kosten für dieses Gutachten betragen 5.000 €. Höchste Priorität hat der Bau der Kita. Für die Blockrandbebauung sind verschiedene Wohnnutzungsmöglichkeiten Kommunaler Unternehmen oder Eigenbetriebe im Gespräch. Durch die Grundstücksteilung kann die Entscheidung dazu später unabhängig vom Bau der Kita erfolgen.