Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040724.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
23.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-00969-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
03.12.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Bau einer städtischen Kindertagesstätte in der Windscheidstraße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Begründung
Der Bedarf einer Kindertageseinrichtung in der Windscheidstraße zur Verbesserung der Versorgung
mit Betreuungsplätzen in diesem Stadtgebiet kann bestätigt werden. In der am 08.07.2015 in der
Ratsversammlung beschlossen Bedarfsplanung Kindertagesstätten für das Schuljahr 2015/16 (VIDS-01350-NF-001) wurde ausgeführt, dass davon auszugehen ist, dass sich aufgrund der positiven
Bevölkerungsentwicklung die Zahl der zu versorgenden Kinder weiter erhöhen und darüber hinaus
auch die prozentuale Inanspruchnahme von Kitaplätzen weiter steigen wird. Diese Entwicklungen
werden in der Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes Kindertagesstätten
dargestellt und berücksichtigt. Die Notwendigkeit der Schaffung weiterer zusätzlicher Kitastandorte
und damit auch die Untersetzung des Bedarfs für den Standort Windscheidstraße 45/47 wird mit der
Fortschreibung des langfristigen Entwicklungskonzeptes erfolgen.
Die Prüfung des Grundstücks hat die Eignung für die Errichtung einer Kindertagesstätte ergeben.
Das Grundstück ist ausreichend groß, um im hinteren Teil eine Kindertagesstätte zu errichten.
Unmittelbar an der Windscheidstraße sollte die vorhandene Lücke unter Beachtung der Zuwegung
zur Kita mit einer Blockrandbebauung geschlossen werden.
Dafür werden gegenwärtig die Flächenbedarfe für die unterschiedlichen Nutzungen ermittelt.
Die Kosten für dieses Gutachten betragen 5.000 €.
Höchste Priorität hat der Bau der Kita. Für die Blockrandbebauung sind verschiedene
Wohnnutzungsmöglichkeiten Kommunaler Unternehmen oder Eigenbetriebe im Gespräch. Durch die
Grundstücksteilung kann die Entscheidung dazu später unabhängig vom Bau der Kita erfolgen.