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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041097.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
28.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02025 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 09.11.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 10.11.2015 Vorberatung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost 11.11.2015 Anhörung Fachausschuss Finanzen 16.11.2015 2. Lesung Ratsversammlung 19.11.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Finanzierung des Bauabschnittes Sellerhäuser Bogen des Projektes Parkbogen Ost aus dem Programm "Nationale Projekte des Städtebaus" und Bestätigung der außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtrat begrüßt die Durchführung des Projektes Parkbogen Ost. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Förderantrag im Programm "Nationale Projekte des Städtebaus" für das Projekt Parkbogen Ost zu stellen. Seite 1/5 3. Der Finanzierungsplan des Projektes Parkbogen Ost aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ wird unter dem Vorbehalt der Bereitstellung des Bundeszuschusses wie folgt beschlossen: 2015 2016 2017 2018 2019 Gesamt 150.000 480.000 1.575.000 2.535.000 210.000 4.950.000 75.000 105.000 120.000 120.000 120.000 540.000 InvestitionsH 75.000 H 375.000 1.455.000 2.415.000 90.000 4.410.000 Finanzhilfen 100.000 320.000 1.050.000 1.690.000 140.000 3.300.000 50.000 70.000 80.000 80.000 80.000 360.000 InvestitionsH 50.000 H 250.000 970.000 1.610.000 60.000 2.940.000 Eigenanteil 50.000 160.000 525.000 845.000 70.000 1.650.000 25.000 35.000 40.000 40.000 40.000 180.000 125.000 485.000 805.000 30.000 1.470.000 Gesamtkosten davon ErgebnisHH davon ErgebnisHH davon ErgebnisHH InvestitonsH 25.000 H 3.1 Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen werden im PSP-Element 7.0001475.700, Finanzkonto 78513000 in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO wie folgt bestätigt: 2015: i. H. v. 75.000 € 2016: i. H. v. 375.000 €. Die Deckung erfolgt aus: 2015: PSP-Element 7.0001475.705, Finanzkonto 68110000 i. H. v. 50.000 € PSP-Element 7.0000384.700, Finanzkonto 78513000 i. H. v. 25.000 € 2016: PSP-Element 7.0001475.705, Finanzkonto 68110000 i. H. v. 250.000 € PSP-Element 7.0000384.700, Finanzkonto 78513000 i. H. v. 60.000 € PSP-Element 7.0000386.740, Finanzkonto 78170000 i. H. v. 35.000 € PSP-Element 7.0000380.740, Finanzkonto 78170000 i. H. v. 30.000 €. Die Deckung der geplanten Maßnahmen des Ergebnishaushaltes erfolgt in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 innerhalb des bestehenden Budgets des ASW. Seite 2/5 3.2 Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zum Doppelhaushalt 2017/2018 folgende Mittel zusätzlich eingestellt: PSP-Element, Sachbzw. Finanzkonto 2017 2018 2019 ErgebnisHH 1.100.51.1.1.08 42711200 120.000 120.000 120.000 InvestitionsHH 7.0001475.700 78513000 1.455.000 2.415.000 90.000 ErgebnisHH 1.100.51.1.1.08 31410000 80.000 80.000 80.000 InvestitionsHH 7.0001475.705 68110000 970.000 1.610.000 60.000 Die Budgets des ASW werden wie folgt um insgesamt 1,44 Mio. Euro erhöht: Budgeteinheit 2017 2018 2019 ErgebnisHH 64_511_ZW 40.000 40.000 40.000 InvestitionsHH 64IN70001475 485.000 805.000 30.000 4. Die nicht im Antrag „Nationale Projekte des Städtebaus“ enthaltenen Kosten für Grunderwerb und Projektsteuerung sind auf 1,06 Mio. Euro zu begrenzen, so dass der Mehrbedarf 2,5 Mio. Euro nicht überschreitet. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Seite 3/5 Finanzielle Auswirkungen nein x Kostengünstigere Alternativen geprüft Folgen bei Ablehnung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR 2015 2019 360000 2015 2019 540000 2015 2019 2940000 2015 2019 4410000 x nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein von Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? x wo veranschlagt 1.100.51.1.1.08 31410000 1.100.51.1.1.08 42711200 7.0001475.705 68110000 7.0001475.700 78513000 wenn ja, Die aus den städtischen Investitionen entstehenden Folgekosten werden in den Bau- und Finanzierungsbeschlüssen für die Einzelvorhaben separat ausgewiesen. Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Seite 4/5 Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung der Eilbedürftigkeit Sachverhalt Seite 5/5 Darstellung des Sachverhaltes Einleitung Die Verwaltung wurde beauftragt Realisierungsmöglichkeiten für das Bürgerprojekt Parkbogen Ost zu prüfen. Diese Prüfung beinhaltet die Erstellung des Rahmenplanes (sog. Masterplan) sowie die Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten. Der Parkbogen Ost ist in seiner Dimension ein Projekt, dass in den nächsten zehn Jahren den gesamten Stadtraum verändern kann und auch über Leipzig hinaus ausstrahlende Wirkung hat. Auf Grund seiner Dimension und der planerischen und finanziellen Ressourcen ist die Umsetzung nur in Abschnitten realisierbar. Gleichzeitig ist der Einsatz von Fördermitteln eine Voraussetzung für die Realisierung. Aufgrund der weitestgehenden Auslastung und der inhaltlichen Vorbestimmung der Regelprogramme der Städtebauförderung gilt es einen besonderen Augenmerk auf Sonderprogramme des Bundes zu legen. Das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ erfüllt hierbei alle Voraussetzungen. Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in diesem Programm in zwei Schritten: 1. Im Rahmen einer Interessensbekundung erfolgte die Darstellung des Projektes, die Beschreibung des Inhaltes und des Abstimmungsstandes (insbesondere mit den lokalen Akteuren) sowie die Ermittlung des Finanzbedarfs. In dieser Projektphase konkurrieren die Projekte miteinander und der Bund wählt aus, welche Vorhaben in Art und Umfang beispielgebend sind und eine nationale Bedeutung entfalten. Das Projekt Parkbogen Ost hat sich in diesem bundesweiten Wettbewerb durchgesetzt und die Stadt Leipzig wurde zur Stellung des Zuwendungsantrages aufgefordert. 2. Dem Zuwendungsantrag ist ein Beschluss über die Bereitstellung der Eigenmittel beizufügen. Zudem erfolgt eine genauere Beschreibung der Inhalte und Projektbausteine sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht. Der Termin zur Abgabe des Zuwendungsantrages ist bereits Anfang November, da der Bund erste Haushaltsmittel aus 2015 auszahlen wird. Die Entscheidungsfindung gestaltet sich als komplexer Prozess, da gleichzeitig noch geklärt werden musste, ob der beantragte Teilabschnitt Bestandteil weitergehender Planungsüberlegungen als mögliche BUGA werden könnte. Gleichzeitig musste der finanzielle Spielraum des Projekts angesichts der vielfältigen Anforderungen bestimmt werden. In der Klausurtagung des Oberbürgermeisters vom 29.09. bis 01.10.2015 wurde der maximale Mehrbedarf für das Projekt Parkbogen Ost auf 2,5 Mio. € begrenzt. Aus diesen kommunalen Mitteln kann der Mehrbedarf von 1,44 Mio. € für den Förderantrag „Nationale Projekte des Städtebaus“ getragen werden, dessen Beschluss Inhalt dieser Vorlage ist. Mit dem Einsatz der Eigenmittel kann eine Förderung von 4,95 Mio. € erreicht werden. Darüber Hinaus fallen Kosten für Grunderwerb und Projektsteuerung an, welche demnach auf den Eigenmitteleinsatz von maximal 1,06 Mio. € begrenzt sind. Gleichzeitig werden weitere Bausteine des Projektes auch über Regelprogramme finanziert. Der Stadtrat hat hierzu den Einsatz von EFRE-Mitteln bestätigt. Diese Finanzierung ist bereits Bestandteil der Haushaltsplanung 2015/2016. Sollte der Förderantrag EFRE durch das Land bestätigt werden, kommen noch einmal 5,1 Mio. € zusätzlich zu den Bundesmitteln dazu. Mit diesen Komponenten soll der erste Teilabschnitt - der sogenannte Sellerhäuser Bogen realisiert werden (siehe auch Anlage Übersichtsplan). Die Ausführungsstandards und der Umfang der Maßnahmen folgen den finanziellen Vorgaben und werden Gegenstand des Realisierungswettbewerbes und der Planungen. Im Ergebnis steht ein für die Bevölkerung nutzbarer und in sich funktionaler Teilabschnitt des Parkbogens. Mit dem Lene-Voigt-Park und der Anger-Crottendorfer Bahnschneise kann dann ein Aktivband von über 3 km genutzt werden. Die weitere Anbindung von der Eisenbahnstraße bis zum Hauptbahnhof erfolgt durch bestehende öffentliche Straßen und Wege. Maßnahmen im ersten Bauabschnitt „Sellerhäuser Bogen“ – Förderung über „Nationale Projekte des Städtebaus“ Maßnahmenpaket 1 - investive Maßnahmen Sellerhäuser Bogen - Viadukt • Schaffung planerischer Voraussetzungen durch Gutachten und Wettbewerbsvorbereitungen (Gutachten FFH, CEF-Maßnahmen, Wettbewerbsausschreibung) • Realisierungswettbewerb zur Herstellung der Funktion und Benutzbarkeit der Brücken (inkl. Viadukt), Wege und Aufgänge als Anschluss an die Anger-Crottendorfer Bahnschneise bis zur Eisenbahnstraße mit anschließender Realisierung • planungsrechtliche Maßnahmen Maßnahmenpaket 2 - Netzwerkaufbau und konzeptionelle Beteiligung „Grüne Akteure“ • Netzwerkaufbau zur Gestaltung am Parkbogen angrenzender Bereiche, Konzipierung und Realisierung der Umsetzungsmaßnahmen • insbesondere die Kleingartenvereine stehen vor neuen Herausforderungen (Vernässungsbereiche in der Aue, durch gesellschaftlich bedingten Wandel der Nachfrageund Pächterstruktur), Einbindung in die lokalen Quartiersnetzwerke • Methoden der Beteiligung reichen dabei von dem Aufbau eines Projektfonds über digitale Beteiligungsformate bis hin zu Wissenstransfers Maßnahmenpaket 3 - „Alte Feuerwache“ • Gemeinsam mit Bürgern und Wirtschaftsakteuren wird ein Nutzungskonzept entwickelt. Parallel zu den inhaltlichen Bausteinen muss förderprogrammbedingt Öffentlichkeitsarbeit und Projektbegleitung erfolgen. Rahmenbedingungen der Zuwendung durch das Bundesministerium für Umwelt und Bau (BMUB) Für das Projekt sind folgende Fördermittel als Bundesanteil (Zuwendung) möglich: 3.300.000 EUR aufgeteilt auf die Haushaltsjahre HHJ 2015: HHJ 2016: HHJ 2017: HHJ 2018: HHJ 2019: 100.000 EUR 320.000 EUR 1.050.000 EUR 1.690.000 EUR 140.000 EUR Der kommunale Eigenanteil beträgt 1/3 der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil muss aus dem kommunalen Haushalt vorgesehen und entsprechend der Förderquote in den jeweiligen Haushaltsjahren bereitgestellt werden. Meilensteine der Projektentwicklung Parkbogen Ost Fertigstellung Lene-Voigt-Parks auf der Fläche des ehem. Eilenburger Bahnhofs 2004 2011 Deutsche Bahn gibt die Stilllegung der Bahntrassen bekannt Initiative Parkbogen Ost wird gegründet 2012 Stilllegung der Bahntrasse Parkbogen Ost wird als Idee im Bürgerwettbewerb "Ideen für den Stadtverkehr" eingereicht Informationsvorlage zur „Weiterentwicklung des Planungskonzeptes für den Parkbogen Ost als ein den Leipziger Osten umspannendes Aktivband“ 2013 Aufnahme des Projektes Parkbogen Ost im STEK LeO 1. Parkbogentage – seit dem jährlich Gründung der AG Parkbogen Ost 2014 Beschl. Nr. DS V/2809 vom 05.02.2013.2013 Beschl. Nr. DS V/1564/13 am 20.03.2013 vom Stadtrat beschlossen Aufbau eines Projektmanagements Beschluss zur Projektqualifizierung Parkbogen Ost (inkl. Erarbeitung eines Masterplans und HH Mehrbedarf) Beginn der Masterplanerarbeitung Beschlussvorlage Fördergebietskulisse und integriertes 2015 Juli/August Handlungskonzept EFRE 2015-2019 Beschl. Nr. DS00186/14 am 26.08.2014 in DB OBM beschlossen Beschl. Nr. DS VI01672/15 Ratsversammlung 28.10.2015 Juli/August Fördermittelzusage „Nationale Projekte des Städtebaus“ Oktober Beschlussvorlage zur Bewilligung von Haushaltsmitteln für Eigenanteil „Nationale Projekte des Städtebaus“ Abstimmung Masterplan Parkbogen Ost – Beschlussvorlage im September September 2016 1. Quartal Grunderwerb, A – Priori Streckenabschnitt Sellerhäuser Bahnbogen Start des Planungsprozesses zur Brückensanierung Start der Beteiligungsformate Bau- und Finanzierungsbeschlüsse für Einzelmaßnahmen … in Vorbereitung in Vorbereitung Beschlussfassung steht noch aus Maßnahmenbeschlüsse … Begründung der Eilbedürftigkeit Vorlage VI-DS-02025 - Finanzierung des 1. Umsetzungsabschnittes des Projektes „Parkbogen Ost“ aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ und Bestätigung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 Sicherung des kommunalen Eigenanteils als notwendige Grundlage für die Erteilung des Förderbescheides durch den Bund: Beschlussfassung ist im November notwendig Aufgrund der vom Bund gesetzten Terminvorgabe muss der Beschluss zwingend und unmittelbar nach der Ratsversammlung am 19.11.2015 dem Bund als Grundlage zur Erteilung des Fördermittelbescheides zugestellt werden. Aufgrund der Komplexität und der innovativen Elemente des Gesamtprojektes waren innerhalb der Verwaltung umfangreiche Abstimmungen erforderlich. Deshalb konnte die Vorlage noch nicht eher in den Stadtrat eingebracht werden.