Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041097.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
28.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02025
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
09.11.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
10.11.2015
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
11.11.2015
Anhörung
Fachausschuss Finanzen
16.11.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
19.11.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Finanzierung des Bauabschnittes Sellerhäuser Bogen des Projektes Parkbogen Ost
aus dem Programm "Nationale Projekte des Städtebaus" und Bestätigung der
außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO in den Haushaltsjahren 2015
und 2016 - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtrat begrüßt die Durchführung des Projektes Parkbogen Ost.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt den Förderantrag im Programm "Nationale Projekte des
Städtebaus" für das Projekt Parkbogen Ost zu stellen.
Seite 1/5
3. Der Finanzierungsplan des Projektes Parkbogen Ost aus dem Programm „Nationale Projekte des
Städtebaus“ wird unter dem Vorbehalt der Bereitstellung des Bundeszuschusses wie folgt
beschlossen:
2015
2016
2017
2018
2019
Gesamt
150.000
480.000
1.575.000
2.535.000
210.000
4.950.000
75.000
105.000
120.000
120.000
120.000
540.000
InvestitionsH 75.000
H
375.000
1.455.000
2.415.000
90.000
4.410.000
Finanzhilfen
100.000
320.000
1.050.000
1.690.000
140.000
3.300.000
50.000
70.000
80.000
80.000
80.000
360.000
InvestitionsH 50.000
H
250.000
970.000
1.610.000
60.000
2.940.000
Eigenanteil
50.000
160.000
525.000
845.000
70.000
1.650.000
25.000
35.000
40.000
40.000
40.000
180.000
125.000
485.000
805.000
30.000
1.470.000
Gesamtkosten
davon
ErgebnisHH
davon
ErgebnisHH
davon
ErgebnisHH
InvestitonsH 25.000
H
3.1 Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen werden im PSP-Element 7.0001475.700,
Finanzkonto 78513000 in den Haushaltsjahren 2015 und 2016 außerplanmäßige
Auszahlungen gemäß § 79 SächsGemO wie folgt bestätigt:
2015: i. H. v. 75.000 €
2016: i. H. v. 375.000 €.
Die Deckung erfolgt aus:
2015: PSP-Element 7.0001475.705, Finanzkonto 68110000 i. H. v. 50.000 €
PSP-Element 7.0000384.700, Finanzkonto 78513000 i. H. v. 25.000 €
2016: PSP-Element 7.0001475.705, Finanzkonto 68110000 i. H. v. 250.000 €
PSP-Element 7.0000384.700, Finanzkonto 78513000 i. H. v. 60.000 €
PSP-Element 7.0000386.740, Finanzkonto 78170000 i. H. v. 35.000 €
PSP-Element 7.0000380.740, Finanzkonto 78170000 i. H. v. 30.000 €.
Die Deckung der geplanten Maßnahmen des Ergebnishaushaltes erfolgt in den
Haushaltsjahren 2015 und 2016 innerhalb des bestehenden Budgets des ASW.
Seite 2/5
3.2 Zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 werden im
Rahmen der Haushaltsplanaufstellung zum Doppelhaushalt 2017/2018 folgende Mittel
zusätzlich eingestellt:
PSP-Element, Sachbzw. Finanzkonto
2017
2018
2019
ErgebnisHH
1.100.51.1.1.08
42711200
120.000
120.000
120.000
InvestitionsHH
7.0001475.700
78513000
1.455.000
2.415.000
90.000
ErgebnisHH
1.100.51.1.1.08
31410000
80.000
80.000
80.000
InvestitionsHH
7.0001475.705
68110000
970.000
1.610.000
60.000
Die Budgets des ASW werden wie folgt um insgesamt 1,44 Mio. Euro erhöht:
Budgeteinheit
2017
2018
2019
ErgebnisHH
64_511_ZW
40.000
40.000
40.000
InvestitionsHH
64IN70001475
485.000
805.000
30.000
4. Die nicht im Antrag „Nationale Projekte des Städtebaus“ enthaltenen Kosten für Grunderwerb und
Projektsteuerung sind auf 1,06 Mio. Euro zu begrenzen, so dass der Mehrbedarf 2,5 Mio. Euro
nicht überschreitet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Seite 3/5
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
bis
Höhe in EUR
2015
2019
360000
2015
2019
540000
2015
2019
2940000
2015
2019
4410000
x
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
von
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
x
wo veranschlagt
1.100.51.1.1.08
31410000
1.100.51.1.1.08
42711200
7.0001475.705
68110000
7.0001475.700
78513000
wenn ja,
Die aus den städtischen Investitionen entstehenden Folgekosten werden in den Bau- und
Finanzierungsbeschlüssen für die Einzelvorhaben separat ausgewiesen.
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
von
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Seite 4/5
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung der Eilbedürftigkeit
Sachverhalt
Seite 5/5
Darstellung des Sachverhaltes
Einleitung
Die Verwaltung wurde beauftragt Realisierungsmöglichkeiten für das Bürgerprojekt Parkbogen Ost
zu prüfen. Diese Prüfung beinhaltet die Erstellung des Rahmenplanes (sog. Masterplan) sowie die
Prüfung von Finanzierungsmöglichkeiten. Der Parkbogen Ost ist in seiner Dimension ein Projekt,
dass in den nächsten zehn Jahren den gesamten Stadtraum verändern kann und auch über
Leipzig hinaus ausstrahlende Wirkung hat. Auf Grund seiner Dimension und der planerischen und
finanziellen Ressourcen ist die Umsetzung nur in Abschnitten realisierbar. Gleichzeitig ist der
Einsatz von Fördermitteln eine Voraussetzung für die Realisierung.
Aufgrund der weitestgehenden Auslastung und der inhaltlichen Vorbestimmung der
Regelprogramme der Städtebauförderung gilt es einen besonderen Augenmerk auf
Sonderprogramme des Bundes zu legen. Das Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“
erfüllt hierbei alle Voraussetzungen.
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in diesem Programm in zwei Schritten:
1. Im Rahmen einer Interessensbekundung erfolgte die Darstellung des Projektes, die
Beschreibung des Inhaltes und des Abstimmungsstandes (insbesondere mit den lokalen
Akteuren) sowie die Ermittlung des Finanzbedarfs. In dieser Projektphase konkurrieren die
Projekte miteinander und der Bund wählt aus, welche Vorhaben in Art und Umfang
beispielgebend sind und eine nationale Bedeutung entfalten. Das Projekt Parkbogen Ost
hat sich in diesem bundesweiten Wettbewerb durchgesetzt und die Stadt Leipzig wurde zur
Stellung des Zuwendungsantrages aufgefordert.
2. Dem Zuwendungsantrag ist ein Beschluss über die Bereitstellung der Eigenmittel
beizufügen. Zudem erfolgt eine genauere Beschreibung der Inhalte und Projektbausteine
sowie die Kosten- und Finanzierungsübersicht. Der Termin zur Abgabe des
Zuwendungsantrages ist bereits Anfang November, da der Bund erste Haushaltsmittel aus
2015 auszahlen wird.
Die Entscheidungsfindung gestaltet sich als komplexer Prozess, da gleichzeitig noch geklärt
werden
musste,
ob
der
beantragte
Teilabschnitt
Bestandteil
weitergehender
Planungsüberlegungen als mögliche BUGA werden könnte. Gleichzeitig musste der finanzielle
Spielraum des Projekts angesichts der vielfältigen Anforderungen bestimmt werden.
In der Klausurtagung des Oberbürgermeisters vom 29.09. bis 01.10.2015 wurde der maximale
Mehrbedarf für das Projekt Parkbogen Ost auf 2,5 Mio. € begrenzt. Aus diesen kommunalen
Mitteln kann der Mehrbedarf von 1,44 Mio. € für den Förderantrag „Nationale Projekte des
Städtebaus“ getragen werden, dessen Beschluss Inhalt dieser Vorlage ist.
Mit dem Einsatz der Eigenmittel kann eine Förderung von 4,95 Mio. € erreicht werden.
Darüber Hinaus fallen Kosten für Grunderwerb und Projektsteuerung an, welche demnach auf den
Eigenmitteleinsatz von maximal 1,06 Mio. € begrenzt sind.
Gleichzeitig werden weitere Bausteine des Projektes auch über Regelprogramme finanziert. Der
Stadtrat hat hierzu den Einsatz von EFRE-Mitteln bestätigt. Diese Finanzierung ist bereits
Bestandteil der Haushaltsplanung 2015/2016. Sollte der Förderantrag EFRE durch das Land
bestätigt werden, kommen noch einmal 5,1 Mio. € zusätzlich zu den Bundesmitteln dazu.
Mit diesen Komponenten soll der erste Teilabschnitt - der sogenannte Sellerhäuser Bogen realisiert werden (siehe auch Anlage Übersichtsplan). Die Ausführungsstandards und der Umfang
der Maßnahmen folgen den finanziellen Vorgaben und werden Gegenstand des
Realisierungswettbewerbes und der Planungen. Im Ergebnis steht ein für die Bevölkerung
nutzbarer und in sich funktionaler Teilabschnitt des Parkbogens. Mit dem Lene-Voigt-Park und der
Anger-Crottendorfer Bahnschneise kann dann ein Aktivband von über 3 km genutzt werden. Die
weitere Anbindung von der Eisenbahnstraße bis zum Hauptbahnhof erfolgt durch bestehende
öffentliche Straßen und Wege.
Maßnahmen im ersten Bauabschnitt „Sellerhäuser Bogen“ – Förderung über „Nationale
Projekte des Städtebaus“
Maßnahmenpaket 1 - investive Maßnahmen Sellerhäuser Bogen - Viadukt
•
Schaffung planerischer Voraussetzungen durch Gutachten und
Wettbewerbsvorbereitungen (Gutachten FFH, CEF-Maßnahmen,
Wettbewerbsausschreibung)
•
Realisierungswettbewerb zur Herstellung der Funktion und Benutzbarkeit der Brücken
(inkl. Viadukt), Wege und Aufgänge als Anschluss an die Anger-Crottendorfer
Bahnschneise bis zur Eisenbahnstraße mit anschließender Realisierung
•
planungsrechtliche Maßnahmen
Maßnahmenpaket 2 - Netzwerkaufbau und konzeptionelle Beteiligung „Grüne Akteure“
•
Netzwerkaufbau zur Gestaltung am Parkbogen angrenzender Bereiche, Konzipierung und
Realisierung der Umsetzungsmaßnahmen
•
insbesondere die Kleingartenvereine stehen vor neuen Herausforderungen
(Vernässungsbereiche in der Aue, durch gesellschaftlich bedingten Wandel der Nachfrageund Pächterstruktur), Einbindung in die lokalen Quartiersnetzwerke
•
Methoden der Beteiligung reichen dabei von dem Aufbau eines Projektfonds über digitale
Beteiligungsformate bis hin zu Wissenstransfers
Maßnahmenpaket 3 - „Alte Feuerwache“
•
Gemeinsam mit Bürgern und Wirtschaftsakteuren wird ein Nutzungskonzept entwickelt.
Parallel zu den inhaltlichen Bausteinen muss förderprogrammbedingt Öffentlichkeitsarbeit und
Projektbegleitung erfolgen.
Rahmenbedingungen der Zuwendung durch das Bundesministerium für Umwelt und Bau
(BMUB)
Für das Projekt sind folgende Fördermittel als Bundesanteil (Zuwendung) möglich: 3.300.000
EUR aufgeteilt auf die Haushaltsjahre
HHJ 2015:
HHJ 2016:
HHJ 2017:
HHJ 2018:
HHJ 2019:
100.000 EUR
320.000 EUR
1.050.000 EUR
1.690.000 EUR
140.000 EUR
Der kommunale Eigenanteil beträgt 1/3 der förderfähigen Kosten. Der Eigenanteil muss aus dem
kommunalen Haushalt vorgesehen und entsprechend der Förderquote in den jeweiligen
Haushaltsjahren bereitgestellt werden.
Meilensteine der Projektentwicklung
Parkbogen Ost
Fertigstellung Lene-Voigt-Parks auf der Fläche des ehem. Eilenburger
Bahnhofs
2004
2011
Deutsche Bahn gibt die Stilllegung der Bahntrassen bekannt
Initiative Parkbogen Ost wird gegründet
2012
Stilllegung der Bahntrasse
Parkbogen Ost wird als Idee im Bürgerwettbewerb "Ideen für den
Stadtverkehr" eingereicht
Informationsvorlage zur „Weiterentwicklung des Planungskonzeptes
für den Parkbogen Ost als ein den Leipziger Osten umspannendes
Aktivband“
2013
Aufnahme des Projektes Parkbogen Ost im STEK LeO
1. Parkbogentage – seit dem jährlich
Gründung der AG Parkbogen Ost
2014
Beschl. Nr. DS V/2809
vom 05.02.2013.2013
Beschl. Nr. DS
V/1564/13 am
20.03.2013 vom
Stadtrat beschlossen
Aufbau eines Projektmanagements
Beschluss zur Projektqualifizierung Parkbogen Ost (inkl. Erarbeitung
eines Masterplans und HH Mehrbedarf)
Beginn der Masterplanerarbeitung
Beschlussvorlage Fördergebietskulisse und integriertes
2015 Juli/August Handlungskonzept EFRE 2015-2019
Beschl. Nr. DS00186/14 am
26.08.2014 in DB
OBM beschlossen
Beschl. Nr. DS VI01672/15
Ratsversammlung
28.10.2015
Juli/August Fördermittelzusage „Nationale Projekte des Städtebaus“
Oktober
Beschlussvorlage zur Bewilligung von Haushaltsmitteln für Eigenanteil
„Nationale Projekte des Städtebaus“
Abstimmung Masterplan Parkbogen Ost – Beschlussvorlage im
September September
2016
1. Quartal
Grunderwerb, A – Priori Streckenabschnitt Sellerhäuser Bahnbogen
Start des Planungsprozesses zur Brückensanierung
Start der Beteiligungsformate
Bau- und Finanzierungsbeschlüsse für Einzelmaßnahmen
…
in Vorbereitung
in Vorbereitung
Beschlussfassung
steht noch aus
Maßnahmenbeschlüsse
…
Begründung der Eilbedürftigkeit
Vorlage VI-DS-02025 - Finanzierung des 1. Umsetzungsabschnittes des Projektes
„Parkbogen Ost“ aus dem Programm „Nationale Projekte des Städtebaus“ und
Bestätigung außerplanmäßiger Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO in den
Haushaltsjahren 2015 und 2016
Sicherung des kommunalen Eigenanteils als notwendige Grundlage für die Erteilung
des Förderbescheides durch den Bund: Beschlussfassung ist im November
notwendig
Aufgrund der vom Bund gesetzten Terminvorgabe muss der Beschluss zwingend und
unmittelbar nach der Ratsversammlung am 19.11.2015 dem Bund als Grundlage zur
Erteilung des Fördermittelbescheides zugestellt werden.
Aufgrund der Komplexität und der innovativen Elemente des Gesamtprojektes waren
innerhalb der Verwaltung umfangreiche Abstimmungen erforderlich. Deshalb konnte die
Vorlage noch nicht eher in den Stadtrat eingebracht werden.