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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1033944.pdf
Größe
7,7 MB
Erstellt
19.05.15, 12:00
Aktualisiert
29.04.16, 13:13

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01438 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 1. Lesung Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost Anhörung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest Anhörung Ortschaftsrat Engelsdorf Anhörung Ortschaftsrat Mölkau Anhörung Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf Anhörung Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 2. Lesung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Flächennutzungsplan, Änderungen in mehreren Bereichen; Stadtbezirke (Ortsteile): Alt-West (Böhlitz-Ehrenberg), Nordost (SchönefeldAbtnaundorf, Mockau-Nord, Thekla, Plaußig-Portitz), Ost (Engelsdorf, Mölkau, Volkmarsdorf), Südost (Stötteritz, Probstheida), Südwest (Großzschocher, Hartmannsdorf-Knautnaundorf); Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die in den Übersichtsplänen dargestellten Gebiete gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Beschreibung des Sachverhaltes 3 Übersichtspläne der Änderungsbereiche 4 Begründung zum Flächennutzungsplan BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 18.12 Flächennutzungsplan, Änderungen in mehreren Bereichen; Stadtbezirke (Ortsteile): Alt-West (Böhlitz-Ehrenberg), Nordost (Schönefeld-Abtnaundorf, Mockau-Nord, Thekla, Plaußig-Portitz), Ost (Engelsdorf, Mölkau, Volkmarsdorf), Südost (Stötteritz, Probstheida), Südwest (Großzschocher, Hartmannsdorf-Knautnaundorf); Aufstellungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01438 Beschluss: Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die in den Übersichtsplänen dargestellten Gebiete gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Protokollnotiz: zu ÄÄ1 - OR Lützschena-Stahmeln Die Verwaltung stellt die Vorschläge des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln im weiteren Verfahren in die Abwägung ein. zu ÄÄ2 - SPD-Fraktion Bei der geplanten Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau und Stadterneuerung, Teilplan Wohnen (STEP) 2017 wird die in Rede stehende Fläche anhand stadtweit vergleichbarer Kriterien auf ihre Eignung geprüft und bei guter Eignung eine entsprechende FNP-Änderung durchgeführt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau 1 Vorschulische Bildungs- verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 ✘       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) ✘       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) ✘       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien ✘       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ✘       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ✘       7 Finanzielle Bedingungen von Familien ✘       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 1 Änderungsbereich 1: Böhlitz-Ehrenberg, ehemaliges Wasserwerk FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 Änderungsbereich 2: Schönefeld-Abtnaundorf, Theklaer Straße FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Änderungsbereich 3: Mockau-Nord, Kieler Straße FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 Änderungsbereich 4: Thekla, Tauchaer Straße FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 5 Änderungsbereich 5: Plaußig-Portitz, Karl-Moor-Weg FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 6 Änderungsbereich 6: Stötteritz und Mölkau, Mittlerer Ring Südost FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:35.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 7 Änderungsbereich 7: Großzschocher, Ortsumgehung Großzschocher FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 8 Änderungsbereich 8: Probstheida und Stötteritz, ÖPNV-Anbindung Klinikstandort Probstheida FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:35.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 9 Änderungsbereich 9: Engelsdorf, Hugo-Aurich-Straße FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 10 Änderungsbereich 10: Hartmannsdorf-Knautnaundorf, östl. Erikenstraße FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 11 Änderungsbereich 11: Stötteritz, Holzhäuser Straße FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 12 Änderungsbereich 12: Volkmarsdorf, Ihmelsstraße FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 13 Änderungsbereich 13: Großzschocher, östl. Wasserturmweg FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000 19.08.2015 Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 14 Änderungsbereich 14: Flughafenerweiterung Lützschena-Stahmeln, Industriegebiet FNP Stand 25.03.2015 Änderungsbereich Maßstab: 1:24.000 19.08.2015 Begründung zum Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage der Änderungsbereiche Diese Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst verschiedene räumliche Geltungsbereiche (= Änderungsbereiche), die sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilen. Dies sind: Änderungsbereich 1: Böhlitz-Ehrenberg, ehemaligesWasserwerk Änderungsbereich 2: Schönefeld-Abtnaundorf, Theklaer Straße Änderungsbereich 3: Mockau-Nord, Kieler Straße Änderungsbereich 4: Thekla, Tauchaer Straße Änderungsbereich 5: Plaußig-Portitz, Karl-Moor-Weg Änderungsbereich 6: Stötteritz und Mölkau, Mittlerer Ring Südost Änderungsbereich 7: Großzschocher, Ortsumgehung Großzschocher Änderungsbereich 8: Probstheida und Stötteritz, ÖPNV-Anbindung Klinikstandort Probstheida Änderungsbereich 9: Engelsdorf, Hugo-Aurich-Straße Änderungsbereich 10: Hartmannsdorf-Knautnaundorf, östl. Erikenstraße Änderungsbereich 11: Stötteritz, Holzhäuser Straße Änderungsbereich 12: Volkmarsdorf, Ihmelsstraße Änderungsbereich 13: Großzschocher, östl. Wasserturmweg Änderungsbereich 14: Lützschena-Stahmeln, Industriegebiet Flughafenerweiterung 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Der Flächennutzungsplan wurde am 4.12.2014 durch die Landesdirektion Sachsen genehmigt. Die Genehmigung wurde am 16.05.2015 bekannt gemacht. Eine Auflage der Genehmigung ist die Herausnahme von 6 Flächen aus der Darstellung. Damit verfügt die Stadt Leipzig, mit Ausnahme der o.g. 6 Flächen, über einen wirksamen Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet, wie es sich nach der Gemeindegebietsreform in den Jahren 1999/2000 ergeben hat. Anlass und Erfordernis Für die Änderungen gibt es verschiedene Anlässe: 1. Änderungen die aus den Maßgaben der Genehmigung des Flächennutzungsplanes resultieren Im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurden 6 Flächen von der Darstellung ausgenommen. Hier soll zeitnah eine Konkretisierung der Darstellung erfolgen. Die Darstellungen für die bisher von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ausgenommenen Flächen werden bereits im Rahmen dieses Änderungsverfahrens definiert (Änderungsbereiche 1-5, siehe Anlage). Die Definition der Darstellung für den westlichen Teil des Klinikums St. Georg kann im Moment aufgrund von Fragen zur Grenzziehung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Nördliche Rietzschke nicht in diese Änderung einbezogen werden, wird aber zeitnah erfolgen. Bis dahin bleibt die Fläche von der Darstellung ausgenommen. Dieses Vorgehen ist mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt. 2. Änderungen aufgrund zwischenzeitlich gefasster Stadtratsbeschlüsse Seit dem Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes im Oktober 2013 und dem Feststellungsbeschluss im Mai 2014 sind Beschlüsse durch den Stadtrat gefasst 19.08.2015 Begründung zum Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 worden, die Auswirkungen auf die Darstellung im Flächennutzungsplan haben (Änderungsbereiche 6-8, siehe Anlage), die aber nicht mehr in die Fortschreibung eingearbeitet werden konnten. 3. Änderungen in Folge der geplanten Aufstellung von Bebauungsplänen Für einzelne Flächen ist es erforderlich geworden, Planungsrecht durch Aufstellung eines Bebauungsplanes zu schaffen. Dabei weicht die Zielstellung des B-Planes soweit von den Zielen des Flächennutzungsplanes ab, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird (Änderungsbereich 9, Änderungsbereich 10, Änderungsbereich 11, Änderungsbereich 14, siehe Anlage). 4. Änderung aus dringenden Gründen der Flächenvorsorge für eine neu zu bauende Schule Vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Geburtenzahlen wächst auch der Bedarf nach sozialer Infrastruktur. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind bereits einige Vorbehaltsflächen für Schulneubauten dargestellt. Zwischenzeitlich zeichnet sich jedoch an anderer Stelle des Stadtgebietes dringender Bedarf für eine weitere Vorbehaltsfläche für einen Schulneubau ab ( Änderungsbereich 12, siehe Anlage). 5. Änderungen aufgrund eines redaktionellen Versehens Der Änderungsbereich 13 ist im Rahmen der Fortschreibung aus einem redaktionellen Versehen als geplante Waldfläche dargestellt worden. Im Landschaftsplan, der die ökologische Grundlage des Flächennutzungsplanes darstellt, ist diese Fläche richtig als gewerbliche Baufläche dargestellt. Sie soll übernommen werden. 6. Änderungen zur Unterscheidung der dargestellten Kleingärten nach § 5 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)/§ 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und der sonstigen Gärten - Redaktionelle Klarstellung Im wirksamen Flächennutzungsplan sind Kleingärten nach § 1 Abs. 1 BKleingG und sonstige Gärten (z.B. Gärten auf Grabeland, Eigentümergärten) in einer Kategorie „Kleingärten/sonstige Gärten“ dargestellt. Die Zusammenfassung dieser sehr unterschiedlichen Typen von Gärten in einer Darstellungskategorie erfolgte vor dem Hintergrund von „Abgrenzungs- und Darstellungsschwierigkeiten“ zwischen den einzelnen Gartentypen auf der Flächennutzungsplanebene. Der Maßstab des Flächennutzungsplanes von 1:20.000 ermöglicht es aus technischen Gründen nicht, bei der Vielzahl der dargestellten Informationen Dauerkleingärten von sonstigen Gärten eindeutig zu trennen. Um dennoch Kleingärten von sonstigen Gärten zukünftig besser unterscheiden zu können, wird es im Flächennutzungsplan Konkretisierungen in der Bezeichnung in der Legende geben. Zusätzlich wird ein Beiplan erstellt. 3. Allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Planung Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden:  Darstellung der Art der Bodennutzung auf bisher von der Darstellung ausgenommenen Flächen: Änderungsbereich 1: Die Fläche ist unbebaut und hat einen Biotopstatus. Zukünftig soll sie als Grünfläche dargestellt werden. Änderungsbereich 2: Auf der Fläche befinden sich zwei Gebäude - ein Wohnhaus sowie ein Wohnheim als Außenstelle des Klinikums St. Georg. Die Fläche wird als Wohnbaufläche dargestellt. Änderungsbereich 3: Die alte Ortslage von Mockau ist überwiegend durch Wohnbebauung 19.08.2015 Begründung zum Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 geprägt. Lediglich im nördlichen Abschnitt gibt es vereinzelt Handwerksbetriebe. Zusammen mit dem Umfeld westlich der Kieler Straße lässt sich der Charakter des Gebietes jedoch als Wohngebiet beschreiben. Die Fläche soll im Flächennutzungsplan zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt werden. Änderungsbereich 4: Bei den Gebäuden nördlich und südlich der Theklaer Straße handelt es sich, mit Ausnahme des Autohauses südlich der Theklaer Straße, überwiegend um Wohngebäude. Auch das Umfeld der Fläche trägt den Charakter eines Wohngebietes. Die Fläche soll im Flächennutzungsplan zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt. Änderungsbereich 5: Bei den Gebäuden am Karl-Moor-Weg handelt es sich um Wochenendhäuser. Aufgrund der Nähe zur Autobahn A 14 soll eine dauerhaft Wohnnutzung hier nicht verfestigt werden. Deshalb soll die Fläche zukünftig als Grünfläche dargestellt werden.  Entscheidung zur Variante des Mittleren Ringes Südost (Änderungsbereich 6) Für den Mittleren Ring Südost waren bisher zwei Varianten in der Planung enthalten. Für den Mittleren Ring Südost soll im Bereich Stötteritz und Mölkau die sog. Wohngebietsvariante aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes entfallen. Die sog. Bahnvariante soll dagegen weiterhin im FNP ,dargestellt werden. Dies wird mit dem Vollzug des STEP Verkehr und Öffentlicher Raum begründet. Dieser durch den Stadtrat (s. DS 00523/14) bestätigte Stadtentwicklungsplan trifft für diese Bereiche folgende Aussagen: Die Trasse entlang der Bahnlinie soll für die nächsten 10 Jahre freigehalten werden. Für die Trasse durch Mölkau und Stötteritz wird nur noch von einer Tangentialverbindung ausgegangen. Dies impliziert, dass hier nicht mehr der zukünftige Status der Straßen zum Mittelren Ring erreicht werden soll. Gleichzeitig wird ausgesagt, dass entlang dieser Straßen umfeldverträgliche Möglichkeiten zur Entschärfung der verkehrsbedingten Probleme für die Wohngebiete zu prüfen sind. Diese Aussagen werden durch die Karte zur "Planung des Motorisierten Individualverkehrs" unterstützt. (STEP Verkehr, S. 69). Auf dieser Karte wird nur noch die sog. Bahnvariante als "Trassenfreihaltung" aufgezeigt.  Freihaltung der alten Ortslage Großzschocher vom Durchgangsverkehr (Änderungsbereich 7) Die geplante Ortsumgehungsstraße Großzschocher war bisher Bestandteil des Mittleren Ringes Süd (zwischen B 2 im Süden und B 87 im Westen). Mit dem Wegfall der Planung zum Mittleren Ring Süd entfällt auch die Notwendigkeit für eine Umgehungsstraße durch die Ortslage Großzschocher. Hier wird in einer Informationsvorlage für den Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes empfohlen (s. DS Nr. V/3513). Zudem wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Straßenplanung am 17.9.2014 aufgehoben.  Sicherung der Anbindung des Klinikstandortes Probstheida an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (Änderungsbereich 8) Im Südosten des Stadtgebietes befindet sich der Klinikstandort Probstheida, welches verschiedene Kliniken und Forschungseinrichtungen beherbergt. Derzeit ist die Anbindung des Areals über den schienengebundenen ÖPNV nicht gesichert. Mit dem Ratsbeschluss Nr. 2154/14 wurde eine Entscheidung zur Anbindung des Klinikareals über zwei Varianten gefällt. Diese beiden Varianten sind jetzt in die Darstellung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.  Sicherung der Nahversorgung (Änderungsbereich 9) Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 2107/14 zur Teilfortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Zentren (STEP Zentren) wurde bereits das bisher geplante Nahversorgungszentrum an der 19.08.2015 Begründung zum Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 5 Hans-Weigel-Straße als Ziel aufgegeben. An Stelle dieses Standortes wird derzeit die Entwicklung eines neuen Nahversorgungszentrums an der Hugo-Aurig-Straße planungsrechtlich vorbereitet.  Sicherung von Standorten für den Wohnungsneubau (Änderungsbereich 10, Änderungsbereich 11) zum Änderungsbereich 10 Der Ortsteil Hartmannsdorf ist durch eine Vielzahl von brachliegenden Gärtnereibetrieben geprägt, für die seit vielen Jahren eine adäquate Nachnutzung gesucht wird. Im Flächennutzungsplan von 1995 wurden die Qualitäten des Ortsteiles Hartmannsdorf als Einfamilienhausstandort vergleichsweise gut beurteilt, so dass ein Teil der Brachflächen als potentielle Wohnbauflächen dargestellt wurden. Darunter waren auch die Flächen östlich der Erikenstraße, einschließlich der jetzt in Rede stehenden Änderungsfläche. Im Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau und Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau aus dem Jahr 2010, der als Grundlage für die Darstellung von Wohnbauflächen im wirksamen Flächennutzungsplan Verwendung gefunden hat, wird für den Ortsteil Hartmannsdorf jedoch keine Entwicklung weiterer Standorte über den Bedarf hinaus empfohlen. Diese Empfehlung wurde vor dem Hintergrund der vergleichsweise ungünstigen Standortvoraussetzungen ausgesprochen: Hartmannsdorf ist nicht an den schienengebundenen ÖPNV angebunden, die Nahversorgungslage ist nicht ausgeprägt und auch die fußläufige Nähe von Kitas und Schulen ist nicht gegeben. Vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen Reserveflächen für den Wohnungsbau in den nach 1999/2000 eingemeindeten Ortsteilen, die überdies teilweise bessere Standortvoraussetzungen aufweisen, sollte der Entwicklung von Wohnbauflächen im Ortsteil Hartmannsdorf derzeit keine Priorität eingeräumt werden. Für die Änderungsfläche wurde in den vergangenen 15 Jahren allerdings vielfach auf der Grundlage des damals wirksamen Flächennutzungsplanes von verschiedenen Eigentümern eine städtebauliche Planung angeregt und zuletzt mit Aufstellungsbeschluss Nr. RBV 305/10 vom Stadtrat auch förmlich begonnen. Die städtebaulichen Planungen bei diesem Bebauungsplanverfahren sind weit fortgeschritten. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung von ca. zehn Einfamilienhäusern hergestellt werden. Die Entwicklung dieses Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan – der diesen Bereich inzwischen als Grünfläche darstellt – sollte über die allgemein geltende Relevanzschwelle von einem Hektar gewährleistet werden. Eine planungsrechtliche Prüfung hat dann jedoch ergeben, dass die Relevanzschwelle in diesem Fall nicht angewandt werden kann, da ansonsten für südlich und nördlich angrenzende Flächen mit ähnlicher Ausgangslage ebenfalls eine Umstufung zu Wohnbauflächen durch die Eigentümer gefordert werden könnte. Da dies ausdrücklich nicht gewollt ist und nur aufgrund der Planungsgeschichte und der bisherigen Planungsabläufe für den Änderungsbereich eine faktische Sondersituation besteht, sollen die Voraussetzungen zur Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 367 „östlich der Erikenstrasse“ durch die nun beabsichtigte auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 367 „östlich der Erikenstrasse“ beschränkte Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden. zum Änderungsbereich 11 Bei der Änderungsfläche handelt es sich um eine ehemals gewerblich genutzte Fläche, die mittlerweile weitestgehend vom Gebäudebestand beräumt ist. Bisher war es das Ziel, eine neue gewerbliche Nutzung an dem Standort zu etablieren. Dies war insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine der beiden Varianten des Mittleren Ringes Südost das Gebiet unmittelbar am südlichen Rand tangierte, geboten. Im Rahmen des STEP Verkehr wurde diese Variante für verzichtbar erklärt und wird im Zuge dieser Änderung aus der Darstellung des Flächennutzungsplanes entfallen. Damit ist eine wichtige Standortvoraussetzung zur Entwicklung einer gewerblichen Fläche nicht mehr gegeben. Da aber das Umfeld ausschließlich durch Wohnnutzungen geprägt wird, wäre eine gewerbliche Nutzung an dieser Stelle nur unter erhöhten Auflagen möglich. Deshalb soll die Fläche zukünftig als 19.08.2015 Begründung zum Flächennutzungsplan Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss) Seite 6 Wohnbaufläche entwickelt werden.m  Sicherung von Flächen für einen neuen Schulstandort (Änderungsbereich 12) Im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wurde Bedarf für einen weiteren Schulstandort für eine Oberschule und ein Gymnasium im Leipziger Osten ermittelt. Da diese beiden Schulen, einschließlich einer Sporthalle, nicht im Bestandsgebäude untergebracht werden können, muss eine Erweiterungsfläche vorgehalten werden.  Sicherung von Flächen für gewerbliche Nutzungen zum Änderungsbereich 13 Die Fläche war bereits früher gewerblich genutzt und liegt derzeit brach. Sie ist erschlossen und soll deshalb zukünftig als Gewerbefläche genutzt werden. zum Änderungsbereich 14: Diese Fläche wird im wirksamen Flächennutzungsplan als "Erweiterungsfläche Flughafen" dargestellt. Dies ist eine nachrichtliche Übernahme des Zieles, welches der Regionalplan Westsachsen für diesen Bereich formuliert. Derzeit erarbeitet die Stadt Leipzig mit ihren Nachbargemeinden ein Konzept zur Entwicklung der Flächen im Nordraum der Stadt und der angrenzenden Kommunen. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird diese Fläche aufgrund ihrer guten Standortvoraussetzungen (Anbindung an die Autobahn, unmittelbare Nähe zum Flughafen, mögliche Anbindung an das Schienennetz) als gut für eine gewerbliche Nutzung eingestuft. Daher soll sie zukünftig als gewerbliche und industrielle Baufläche dargestellt werden.  Konkretisierungen zur Unterscheidung von Kleingärten und sonstigen Gärten Zum Thema „Darstellung von Kleingärten“ werden folgende Konkretisierungen vorgenommen: In der Legende der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes wird die Bezeichnung Kleingärten/sonstige Gärten in Dauerkleingärten/sonstige Gärten geändert. Der Begriff Dauerkleingarten wird dabei als planungsrechtlicher Begriff des § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB verwendet. Dieser entspricht dem Kleingartenbegriff des § 1 Abs. 1 BKleingG. Es wird ein Beiplan erstellt, in dem alle Kleingärten, die Kleingärten nach § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB/§ 1 Abs. 1 BKleingG sind, dargestellt sein werden. Der Begründung zum Flächennutzungsplan wird eine Liste aller Kleingärten gemäß § 1 Abs. 1 BKleingG angefügt. 4. Verfahren, weiteres Vorgehen Nach dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens wird ein Vorentwurf für die Darstellung der Änderungsbereiche erarbeitet, der im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert werden wird. Darauf aufbauend wird der Entwurf erarbeitet, der öffentlich ausgelegt werden wird. Leipzig, den 19.08.2015 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 19.08.2015