Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1033944.pdf
Größe
7,7 MB
Erstellt
19.05.15, 12:00
Aktualisiert
29.04.16, 13:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01438
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Ortschaftsrat Böhlitz-Ehrenberg
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Ost
Anhörung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südwest
Anhörung
Ortschaftsrat Engelsdorf
Anhörung
Ortschaftsrat Mölkau
Anhörung
Ortschaftsrat Hartmannsdorf-Knautnaundorf
Anhörung
Ortschaftsrat Lützschena-Stahmeln
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
2. Lesung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Flächennutzungsplan, Änderungen in mehreren Bereichen;
Stadtbezirke (Ortsteile): Alt-West (Böhlitz-Ehrenberg), Nordost (SchönefeldAbtnaundorf, Mockau-Nord, Thekla, Plaußig-Portitz), Ost (Engelsdorf, Mölkau,
Volkmarsdorf), Südost (Stötteritz, Probstheida), Südwest (Großzschocher,
Hartmannsdorf-Knautnaundorf);
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die in den Übersichtsplänen
dargestellten Gebiete gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Übersichtspläne der Änderungsbereiche
4 Begründung zum Flächennutzungsplan
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu
18.12
Flächennutzungsplan, Änderungen in mehreren Bereichen;
Stadtbezirke (Ortsteile): Alt-West (Böhlitz-Ehrenberg), Nordost
(Schönefeld-Abtnaundorf, Mockau-Nord, Thekla, Plaußig-Portitz), Ost
(Engelsdorf, Mölkau, Volkmarsdorf), Südost (Stötteritz, Probstheida),
Südwest (Großzschocher, Hartmannsdorf-Knautnaundorf);
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01438
Beschluss:
Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die in den Übersichtsplänen
dargestellten Gebiete gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Protokollnotiz: zu ÄÄ1 - OR Lützschena-Stahmeln
Die Verwaltung stellt die Vorschläge des Ortschaftsrates Lützschena-Stahmeln im weiteren
Verfahren in die Abwägung ein.
zu ÄÄ2 - SPD-Fraktion
Bei der geplanten Fortschreibung des Stadtentwicklungsplanes Wohnungsbau und
Stadterneuerung, Teilplan Wohnen (STEP) 2017 wird die in Rede stehende Fläche anhand
stadtweit vergleichbarer Kriterien auf ihre Eignung geprüft und bei guter Eignung eine
entsprechende FNP-Änderung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 1/1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
1 Vorschulische Bildungs-
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
✘
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
✘
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
✘
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
✘
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
✘
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
✘
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 1
Änderungsbereich 1:
Böhlitz-Ehrenberg, ehemaliges Wasserwerk
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
Änderungsbereich 2:
Schönefeld-Abtnaundorf, Theklaer Straße
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
Änderungsbereich 3:
Mockau-Nord, Kieler Straße
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
Änderungsbereich 4:
Thekla, Tauchaer Straße
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 5
Änderungsbereich 5:
Plaußig-Portitz, Karl-Moor-Weg
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 6
Änderungsbereich 6:
Stötteritz und Mölkau, Mittlerer Ring Südost
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:35.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 7
Änderungsbereich 7:
Großzschocher, Ortsumgehung Großzschocher
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 8
Änderungsbereich 8:
Probstheida und Stötteritz, ÖPNV-Anbindung
Klinikstandort Probstheida
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:35.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 9
Änderungsbereich 9:
Engelsdorf, Hugo-Aurich-Straße
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 10
Änderungsbereich 10:
Hartmannsdorf-Knautnaundorf, östl. Erikenstraße
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 11
Änderungsbereich 11:
Stötteritz, Holzhäuser Straße
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 12
Änderungsbereich 12:
Volkmarsdorf, Ihmelsstraße
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 13
Änderungsbereich 13:
Großzschocher, östl. Wasserturmweg
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:9.000
19.08.2015
Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 14
Änderungsbereich 14:
Flughafenerweiterung
Lützschena-Stahmeln, Industriegebiet
FNP Stand 25.03.2015
Änderungsbereich Maßstab: 1:24.000
19.08.2015
Begründung zum Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
1.
Lage der Änderungsbereiche
Diese Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst verschiedene räumliche Geltungsbereiche
(= Änderungsbereiche), die sich auf das gesamte Stadtgebiet verteilen. Dies sind:
Änderungsbereich 1: Böhlitz-Ehrenberg, ehemaligesWasserwerk
Änderungsbereich 2: Schönefeld-Abtnaundorf, Theklaer Straße
Änderungsbereich 3: Mockau-Nord, Kieler Straße
Änderungsbereich 4: Thekla, Tauchaer Straße
Änderungsbereich 5: Plaußig-Portitz, Karl-Moor-Weg
Änderungsbereich 6: Stötteritz und Mölkau, Mittlerer Ring Südost
Änderungsbereich 7: Großzschocher, Ortsumgehung Großzschocher
Änderungsbereich 8: Probstheida und Stötteritz, ÖPNV-Anbindung Klinikstandort Probstheida
Änderungsbereich 9: Engelsdorf, Hugo-Aurich-Straße
Änderungsbereich 10: Hartmannsdorf-Knautnaundorf, östl. Erikenstraße
Änderungsbereich 11: Stötteritz, Holzhäuser Straße
Änderungsbereich 12: Volkmarsdorf, Ihmelsstraße
Änderungsbereich 13: Großzschocher, östl. Wasserturmweg
Änderungsbereich 14: Lützschena-Stahmeln, Industriegebiet Flughafenerweiterung
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Der Flächennutzungsplan wurde am 4.12.2014 durch die Landesdirektion Sachsen genehmigt. Die
Genehmigung wurde am 16.05.2015 bekannt gemacht. Eine Auflage der Genehmigung ist die
Herausnahme von 6 Flächen aus der Darstellung. Damit verfügt die Stadt Leipzig, mit Ausnahme
der o.g. 6 Flächen, über einen wirksamen Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet, wie es
sich nach der Gemeindegebietsreform in den Jahren 1999/2000 ergeben hat.
Anlass und Erfordernis
Für die Änderungen gibt es verschiedene Anlässe:
1. Änderungen die aus den Maßgaben der Genehmigung des Flächennutzungsplanes resultieren
Im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplanes wurden 6 Flächen von der Darstellung
ausgenommen. Hier soll zeitnah eine Konkretisierung der Darstellung erfolgen. Die Darstellungen
für die bisher von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ausgenommenen Flächen werden
bereits im Rahmen dieses Änderungsverfahrens definiert (Änderungsbereiche 1-5, siehe Anlage).
Die Definition der Darstellung für den westlichen Teil des Klinikums St. Georg kann im Moment
aufgrund von Fragen zur Grenzziehung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) Nördliche Rietzschke
nicht in diese Änderung einbezogen werden, wird aber zeitnah erfolgen. Bis dahin bleibt die Fläche
von der Darstellung ausgenommen. Dieses Vorgehen ist mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt.
2. Änderungen aufgrund zwischenzeitlich gefasster Stadtratsbeschlüsse
Seit dem Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Flächennutzungsplanes im Oktober
2013 und dem Feststellungsbeschluss im Mai 2014 sind Beschlüsse durch den Stadtrat gefasst
19.08.2015
Begründung zum Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
worden, die Auswirkungen auf die Darstellung im Flächennutzungsplan haben (Änderungsbereiche
6-8, siehe Anlage), die aber nicht mehr in die Fortschreibung eingearbeitet werden konnten.
3. Änderungen in Folge der geplanten Aufstellung von Bebauungsplänen
Für einzelne Flächen ist es erforderlich geworden, Planungsrecht durch Aufstellung eines
Bebauungsplanes zu schaffen. Dabei weicht die Zielstellung des B-Planes soweit von den Zielen des
Flächennutzungsplanes ab, so dass eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich wird
(Änderungsbereich 9, Änderungsbereich 10, Änderungsbereich 11, Änderungsbereich 14, siehe
Anlage).
4. Änderung aus dringenden Gründen der Flächenvorsorge für eine neu zu bauende Schule
Vor dem Hintergrund kontinuierlich steigender Geburtenzahlen wächst auch der Bedarf nach
sozialer Infrastruktur. Im wirksamen Flächennutzungsplan sind bereits einige Vorbehaltsflächen für
Schulneubauten dargestellt. Zwischenzeitlich zeichnet sich jedoch an anderer Stelle des
Stadtgebietes dringender Bedarf für eine weitere Vorbehaltsfläche für einen Schulneubau ab
( Änderungsbereich 12, siehe Anlage).
5. Änderungen aufgrund eines redaktionellen Versehens
Der Änderungsbereich 13 ist im Rahmen der Fortschreibung aus einem redaktionellen Versehen als
geplante Waldfläche dargestellt worden. Im Landschaftsplan, der die ökologische Grundlage des
Flächennutzungsplanes darstellt, ist diese Fläche richtig als gewerbliche Baufläche dargestellt. Sie
soll übernommen werden.
6. Änderungen zur Unterscheidung der dargestellten Kleingärten nach § 5 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)/§ 1 Abs. 1 Bundeskleingartengesetz (BKleingG) und der sonstigen Gärten - Redaktionelle
Klarstellung
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind Kleingärten nach § 1 Abs. 1 BKleingG und sonstige
Gärten (z.B. Gärten auf Grabeland, Eigentümergärten) in einer Kategorie „Kleingärten/sonstige
Gärten“ dargestellt. Die Zusammenfassung dieser sehr unterschiedlichen Typen von Gärten in einer
Darstellungskategorie erfolgte vor dem Hintergrund von „Abgrenzungs- und
Darstellungsschwierigkeiten“ zwischen den einzelnen Gartentypen auf der
Flächennutzungsplanebene. Der Maßstab des Flächennutzungsplanes von 1:20.000 ermöglicht es
aus technischen Gründen nicht, bei der Vielzahl der dargestellten Informationen Dauerkleingärten
von sonstigen Gärten eindeutig zu trennen. Um dennoch Kleingärten von sonstigen Gärten
zukünftig besser unterscheiden zu können, wird es im Flächennutzungsplan Konkretisierungen in
der Bezeichnung in der Legende geben. Zusätzlich wird ein Beiplan erstellt.
3.
Allgemeine Ziele, Zwecke und Inhalte der Planung
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt
werden:
Darstellung der Art der Bodennutzung auf bisher von der Darstellung ausgenommenen Flächen:
Änderungsbereich 1: Die Fläche ist unbebaut und hat einen Biotopstatus. Zukünftig soll sie als
Grünfläche dargestellt werden.
Änderungsbereich 2: Auf der Fläche befinden sich zwei Gebäude - ein Wohnhaus sowie ein
Wohnheim als Außenstelle des Klinikums St. Georg. Die Fläche wird als Wohnbaufläche
dargestellt.
Änderungsbereich 3: Die alte Ortslage von Mockau ist überwiegend durch Wohnbebauung
19.08.2015
Begründung zum Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
geprägt. Lediglich im nördlichen Abschnitt gibt es vereinzelt Handwerksbetriebe. Zusammen
mit dem Umfeld westlich der Kieler Straße lässt sich der Charakter des Gebietes jedoch als
Wohngebiet beschreiben. Die Fläche soll im Flächennutzungsplan zukünftig als Wohnbaufläche
dargestellt werden.
Änderungsbereich 4: Bei den Gebäuden nördlich und südlich der Theklaer Straße handelt es
sich, mit Ausnahme des Autohauses südlich der Theklaer Straße, überwiegend um
Wohngebäude. Auch das Umfeld der Fläche trägt den Charakter eines Wohngebietes. Die
Fläche soll im Flächennutzungsplan zukünftig als Wohnbaufläche dargestellt.
Änderungsbereich 5: Bei den Gebäuden am Karl-Moor-Weg handelt es sich um
Wochenendhäuser. Aufgrund der Nähe zur Autobahn A 14 soll eine dauerhaft Wohnnutzung hier
nicht verfestigt werden. Deshalb soll die Fläche zukünftig als Grünfläche dargestellt werden.
Entscheidung zur Variante des Mittleren Ringes Südost (Änderungsbereich 6)
Für den Mittleren Ring Südost waren bisher zwei Varianten in der Planung enthalten. Für den
Mittleren Ring Südost soll im Bereich Stötteritz und Mölkau die sog. Wohngebietsvariante aus
der Darstellung des Flächennutzungsplanes entfallen. Die sog. Bahnvariante soll dagegen
weiterhin im FNP ,dargestellt werden.
Dies wird mit dem Vollzug des STEP Verkehr und Öffentlicher Raum begründet. Dieser durch
den Stadtrat (s. DS 00523/14) bestätigte Stadtentwicklungsplan trifft für diese Bereiche
folgende Aussagen: Die Trasse entlang der Bahnlinie soll für die nächsten 10 Jahre freigehalten
werden. Für die Trasse durch Mölkau und Stötteritz wird nur noch von einer
Tangentialverbindung ausgegangen. Dies impliziert, dass hier nicht mehr der zukünftige Status
der Straßen zum Mittelren Ring erreicht werden soll. Gleichzeitig wird ausgesagt, dass entlang
dieser Straßen umfeldverträgliche Möglichkeiten zur Entschärfung der verkehrsbedingten
Probleme für die Wohngebiete zu prüfen sind.
Diese Aussagen werden durch die Karte zur "Planung des Motorisierten Individualverkehrs"
unterstützt. (STEP Verkehr, S. 69). Auf dieser Karte wird nur noch die sog. Bahnvariante als
"Trassenfreihaltung" aufgezeigt.
Freihaltung der alten Ortslage Großzschocher vom Durchgangsverkehr (Änderungsbereich 7)
Die geplante Ortsumgehungsstraße Großzschocher war bisher Bestandteil des Mittleren Ringes
Süd (zwischen B 2 im Süden und B 87 im Westen). Mit dem Wegfall der Planung zum
Mittleren Ring Süd entfällt auch die Notwendigkeit für eine Umgehungsstraße durch die
Ortslage Großzschocher. Hier wird in einer Informationsvorlage für den Stadtrat die Änderung
des Flächennutzungsplanes empfohlen (s. DS Nr. V/3513). Zudem wurde der
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zur Straßenplanung am 17.9.2014 aufgehoben.
Sicherung der Anbindung des Klinikstandortes Probstheida an den öffentlichen
Personennahverkehr (ÖPNV) (Änderungsbereich 8)
Im Südosten des Stadtgebietes befindet sich der Klinikstandort Probstheida, welches
verschiedene Kliniken und Forschungseinrichtungen beherbergt. Derzeit ist die Anbindung des
Areals über den schienengebundenen ÖPNV nicht gesichert. Mit dem Ratsbeschluss Nr.
2154/14 wurde eine Entscheidung zur Anbindung des Klinikareals über zwei Varianten gefällt.
Diese beiden Varianten sind jetzt in die Darstellung des Flächennutzungsplanes aufzunehmen.
Sicherung der Nahversorgung (Änderungsbereich 9)
Mit dem Stadtratsbeschluss Nr. 2107/14 zur Teilfortschreibung des Stadtentwicklungsplanes
Zentren (STEP Zentren) wurde bereits das bisher geplante Nahversorgungszentrum an der
19.08.2015
Begründung zum Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 5
Hans-Weigel-Straße als Ziel aufgegeben. An Stelle dieses Standortes wird derzeit die
Entwicklung eines neuen Nahversorgungszentrums an der Hugo-Aurig-Straße planungsrechtlich
vorbereitet.
Sicherung von Standorten für den Wohnungsneubau (Änderungsbereich 10,
Änderungsbereich 11)
zum Änderungsbereich 10 Der Ortsteil Hartmannsdorf ist durch eine Vielzahl von
brachliegenden Gärtnereibetrieben geprägt, für die seit vielen Jahren eine adäquate
Nachnutzung gesucht wird. Im Flächennutzungsplan von 1995 wurden die Qualitäten des
Ortsteiles Hartmannsdorf als Einfamilienhausstandort vergleichsweise gut beurteilt, so dass ein
Teil der Brachflächen als potentielle Wohnbauflächen dargestellt wurden. Darunter waren auch
die Flächen östlich der Erikenstraße, einschließlich der jetzt in Rede stehenden
Änderungsfläche. Im Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau und Stadterneuerung, Teilplan
Wohnungsbau aus dem Jahr 2010, der als Grundlage für die Darstellung von Wohnbauflächen
im wirksamen Flächennutzungsplan Verwendung gefunden hat, wird für den Ortsteil
Hartmannsdorf jedoch keine Entwicklung weiterer Standorte über den Bedarf hinaus
empfohlen. Diese Empfehlung wurde vor dem Hintergrund der vergleichsweise ungünstigen
Standortvoraussetzungen ausgesprochen: Hartmannsdorf ist nicht an den schienengebundenen
ÖPNV angebunden, die Nahversorgungslage ist nicht ausgeprägt und auch die fußläufige Nähe
von Kitas und Schulen ist nicht gegeben. Vor dem Hintergrund der bereits vorhandenen
Reserveflächen für den Wohnungsbau in den nach 1999/2000 eingemeindeten Ortsteilen, die
überdies teilweise bessere Standortvoraussetzungen aufweisen, sollte der Entwicklung von
Wohnbauflächen im Ortsteil Hartmannsdorf derzeit keine Priorität eingeräumt werden. Für die
Änderungsfläche wurde in den vergangenen 15 Jahren allerdings vielfach auf der Grundlage des
damals wirksamen Flächennutzungsplanes von verschiedenen Eigentümern eine städtebauliche
Planung angeregt und zuletzt mit Aufstellungsbeschluss Nr. RBV 305/10 vom Stadtrat auch
förmlich begonnen. Die städtebaulichen Planungen bei diesem Bebauungsplanverfahren sind
weit fortgeschritten. Mit dem Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Grundlage zur
Realisierung von ca. zehn Einfamilienhäusern hergestellt werden. Die Entwicklung dieses
Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan – der diesen Bereich inzwischen als Grünfläche
darstellt – sollte über die allgemein geltende Relevanzschwelle von einem Hektar gewährleistet
werden. Eine planungsrechtliche Prüfung hat dann jedoch ergeben, dass die Relevanzschwelle
in diesem Fall nicht angewandt werden kann, da ansonsten für südlich und nördlich
angrenzende Flächen mit ähnlicher Ausgangslage ebenfalls eine Umstufung zu Wohnbauflächen
durch die Eigentümer gefordert werden könnte. Da dies ausdrücklich nicht gewollt ist und nur
aufgrund der Planungsgeschichte und der bisherigen Planungsabläufe für den Änderungsbereich
eine faktische Sondersituation besteht, sollen die Voraussetzungen zur Entwicklung des
Bebauungsplanes Nr. 367 „östlich der Erikenstrasse“ durch die nun beabsichtigte auf den
Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Nr. 367 „östlich der Erikenstrasse“ beschränkte
Änderung des Flächennutzungsplanes geschaffen werden.
zum Änderungsbereich 11 Bei der Änderungsfläche handelt es sich um eine ehemals
gewerblich genutzte Fläche, die mittlerweile weitestgehend vom Gebäudebestand beräumt ist.
Bisher war es das Ziel, eine neue gewerbliche Nutzung an dem Standort zu etablieren. Dies war
insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine der beiden Varianten des Mittleren Ringes Südost
das Gebiet unmittelbar am südlichen Rand tangierte, geboten. Im Rahmen des STEP Verkehr
wurde diese Variante für verzichtbar erklärt und wird im Zuge dieser Änderung aus der
Darstellung des Flächennutzungsplanes entfallen. Damit ist eine wichtige
Standortvoraussetzung zur Entwicklung einer gewerblichen Fläche nicht mehr gegeben. Da aber
das Umfeld ausschließlich durch Wohnnutzungen geprägt wird, wäre eine gewerbliche Nutzung
an dieser Stelle nur unter erhöhten Auflagen möglich. Deshalb soll die Fläche zukünftig als
19.08.2015
Begründung zum Flächennutzungsplan
Änderungen in mehreren Bereichen (Aufstellungsbeschluss)
Seite 6
Wohnbaufläche entwickelt werden.m
Sicherung von Flächen für einen neuen Schulstandort (Änderungsbereich 12)
Im Rahmen der Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes wurde Bedarf für einen weiteren
Schulstandort für eine Oberschule und ein Gymnasium im Leipziger Osten ermittelt. Da diese
beiden Schulen, einschließlich einer Sporthalle, nicht im Bestandsgebäude untergebracht
werden können, muss eine Erweiterungsfläche vorgehalten werden.
Sicherung von Flächen für gewerbliche Nutzungen
zum Änderungsbereich 13
Die Fläche war bereits früher gewerblich genutzt und liegt derzeit brach. Sie ist erschlossen und
soll deshalb zukünftig als Gewerbefläche genutzt werden.
zum Änderungsbereich 14:
Diese Fläche wird im wirksamen Flächennutzungsplan als "Erweiterungsfläche Flughafen"
dargestellt. Dies ist eine nachrichtliche Übernahme des Zieles, welches der Regionalplan
Westsachsen für diesen Bereich formuliert. Derzeit erarbeitet die Stadt Leipzig mit ihren
Nachbargemeinden ein Konzept zur Entwicklung der Flächen im Nordraum der Stadt und der
angrenzenden Kommunen. Im Rahmen dieser Untersuchungen wird diese Fläche aufgrund ihrer
guten Standortvoraussetzungen (Anbindung an die Autobahn, unmittelbare Nähe zum
Flughafen, mögliche Anbindung an das Schienennetz) als gut für eine gewerbliche Nutzung
eingestuft. Daher soll sie zukünftig als gewerbliche und industrielle Baufläche dargestellt
werden.
Konkretisierungen zur Unterscheidung von Kleingärten und sonstigen Gärten
Zum Thema „Darstellung von Kleingärten“ werden folgende Konkretisierungen vorgenommen:
In der Legende der Planzeichnung des Flächennutzungsplanes wird die Bezeichnung
Kleingärten/sonstige Gärten in Dauerkleingärten/sonstige Gärten geändert. Der Begriff
Dauerkleingarten wird dabei als planungsrechtlicher Begriff des § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB
verwendet. Dieser entspricht dem Kleingartenbegriff des § 1 Abs. 1 BKleingG.
Es wird ein Beiplan erstellt, in dem alle Kleingärten, die Kleingärten nach § 5 Abs. 2 Nr. 5
BauGB/§ 1 Abs. 1 BKleingG sind, dargestellt sein werden. Der Begründung zum
Flächennutzungsplan wird eine Liste aller Kleingärten gemäß § 1 Abs. 1 BKleingG angefügt.
4.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Nach dem Beschluss zur Einleitung des Verfahrens wird ein Vorentwurf für die Darstellung der
Änderungsbereiche erarbeitet, der im Rahmen einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
diskutiert werden wird. Darauf aufbauend wird der Entwurf erarbeitet, der öffentlich ausgelegt
werden wird.
Leipzig, den 19.08.2015
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des
Stadtplanungsamtes
19.08.2015