Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040400.pdf
Größe
3,1 MB
Erstellt
22.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-02006
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
27.10.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in
Systembauweise Braunstraße 26 - 28: Außerplanmässige Aufwendungen gem. § 79
(1) SächsGemO und Ausführungsbeschluss für Betreibung, Ausstattung,
Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
1.
Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Bungalowanlage in
Systembauweise für ca. 250 Personen werden für das Jahr 2016 in Höhe von 3.652.500 € im PSP
Element „Asyl – GU Gewerbepark (Nordost Systembauweise)“ (1.100.313001.15) bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt
Asyl“ (1098300000).
2.
Die Aufwendungen für die Jahre 2017-2021 werden in den jeweiligen Haushaltsjahren
planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie
Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
3.
Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und
gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
4.
Die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und die Leistungen der sozialen Betreuung im
Objekt werden an externe Partner vergeben. Der Beigeordnete für Jugend, Soziales, Gesundheit
und Schule wird beauftragt, die entsprechende Verträge auszuhandeln und abzuschließen.
5.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt mit der LESG den erforderlichen Vertrag zu
verhandeln und abzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
X
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
3.652.500
Asyl – GU Gewerbepark
NO (Systembauweise)
Erträge
2016
Aufwendungen
2017
Finanzhaushalt
nein
2021
4.000.000 pro
Jahr
1.100.313001.15
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
siehe Anlage
Begründung für Eilbedürftigkeit
Die Zuweisung von Asylsuchenden und Geduldeten steigt zum Jahresende noch einmal deutlich an
und erhöht sich weiter im Jahr 2016. Nahezu alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung
von Asylsuchenden und Geduldeten sind derzeit ausgelastet. Zur Sicherstellung der Unterbringung
müssen kurzfristig weitere Unterkünfte auch in Systembauweise bereitgestellt werden.
Die Bauausführung muss ab November 2015 gesichert sein um den voraussichtlichen
Nutzungsbeginn März 2016 nicht zu gefährden. Wegen der Verkappung auf dem Markt ist höchste
Eile geboten. Daher ist es unumgänglich, die Beschlussfassung des Stadtrates in diesem Einzelfall
unter Außerachtlassung der geltenden Einladungsfristen vorzunehmen.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu
18.48
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in
Systembauweise Braunstraße 26 - 28: Außerplanmässige Aufwendungen
gem. § 79 (1) SächsGemO und Ausführungsbeschluss für Betreibung,
Ausstattung, Bewachung und die Leistungen der sozialen Betreuung
Vorlage: VI-DS-02006
Beschluss:
1. Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO für die Bungalowanlage in
2.
3.
4.
5.
Systembauweise für ca. 250 Personen werden für das Jahr 2016 in Höhe von 3.652.500 €
im PSP Element „Asyl - GU Gewerbepark (Nordost Systembauweise)" (1.100.313001.15)
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000).
Die Aufwendungen für die Jahre 2017-2021 werden in den jeweiligen Haushaltsjahren
planmäßig veranschlagt und stehen unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung sowie
Genehmigung der entsprechenden Haushaltssatzungen.
Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten
und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
Die Bewirtschaftung, Bewachung, Ausstattung und die Leistungen der sozialen Betreuung
im Objekt werden an externe Partner vergeben. Der Beigeordnete für Jugend, Soziales,
Gesundheit und Schule wird beauftragt, die entsprechende Verträge auszuhandeln und
abzuschließen.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt mit der LESG den erforderlichen Vertrag zu
verhandeln und abzuschließen.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 1/1
HAUSHALTSVORLAGE
Ausführungsbeschluss
für die Maßnahme
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf einer Fläche im Gewerbepark Nordost, Braunstraße 26-28
(Außerplanmäßige Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO)
Bauvorhaben:
Errichtung einer Unterkunft
für Asylbewerber/-innen und Geduldete
in Systembauweise
Braunstraße 26-28, 04347 Leipzig
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialamt
Stadthaus, Burgplatz 1, 04109 Leipzig
Bauherr / Investor
LESG mbH
Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
Salomonstr. 21, 04103 Leipzig
Vertretung Baufachamt:
LESG
Gesellschaft der Stadt Leipzig zur Erschließung,
Entwicklung und Sanierung von Baugebieten mbH
Salomonstr. 21, 04103 Leipzig
Stand:
26.10.2015
Stadt Leipzig, Dezernat VI, Projektgruppe Asylräume / LESG
Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf einer Fläche im Gewerbepark Nordost, Braunstraße 26-28
Stand vom: 26.10.2015
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
Grundlagen..................................................................................................................... 4
Begründung der Notwendigkeit........................................................................................4
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen..................................................................................4
IST-Zustand..................................................................................................................... 4
Alternativlösungen............................................................................................................ 5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung...................................................................................6
2
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
Beschreibung des Vorhabens.......................................................................................6
Umwelt- und Rahmenbedingungen / Bauplanungsrechtliche Einordnung........................6
Erläuterung Projektkonzept..............................................................................................7
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition ..................................................9
Eigentumsverhältnisse.....................................................................................................9
Energiekonzept ............................................................................................................... 9
Barrierefreies Bauen........................................................................................................ 9
Sicherheitskonzept........................................................................................................... 9
Bewirtschaftung und Soziale Betreuung in dem Objekt...................................................9
3
Wirtschaftlichkeit ........................................................................................................10
4
Investitionsaufwand.....................................................................................................11
5 Einordnung in den städtischen Haushalt...................................................................12
5.1 Folgekosten................................................................................................................... 12
5.2 Aufwandsvergleiche.......................................................................................................12
6
Zeitplan......................................................................................................................... 12
7
Planungsbeteiligte.......................................................................................................13
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Stadt Leipzig, Dezernat VI, Projektgruppe Asylräume / LESG
Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf einer Fläche im Gewerbepark Nordost, Braunstraße 26-28
Stand vom: 26.10.2015
1
1.1
Grundlagen
Begründung der Notwendigkeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden
Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402 erhöht.
Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern.
Das stellt die Stadt Leipzig vor enorme Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten
in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus,
um die angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen
und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können.
1.2
Beschlüsse/ Handlungsgrundlagen
Die Aufnahme von Flüchtlingen ist für die Kommunen in Sachsen eine Pflichtaufgabe nach
Weisung. Die konkrete Ausgestaltung in Leipzig erfolgt auf der Grundlage von Beschlüssen
der Ratsversammlung, dem Konzept "Wohnen für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Leipzig" (RBV-1293/12 vom 18.07.2012) sowie der Fortschreibung des Konzeptes (RBV-1826/13 vom 21.11.2013).
1.3
IST-Zustand
Der Industrie- und Gewerbepark Leipzig-Nordost gehört zum wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungsraum Nordost. Im Rahmen der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt
Leipzig erfolgte die Neuordnung des Areals. Dabei wurden entlang der Torgauer Straße in
den 1990er Jahren moderne Gewerbeflächen erschlossen. Innerhalb des Gewerbeparks
übernimmt die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Braunstraße die Haupterschließungsfunktion. Von hier ausgehende Erschließungsstraßen gliedern das Gebiet in eine klare Blockstruktur mit Grundstücken von 2.000 bis 30.000 m². Im Gebiet ist einen Nutzungsmix aus verschiedenen Dienstleistungs- und Serviceunternehmen, produzierenden Betrieben bis hin
zum Spezialfachhandel zu finden. Die verfügbaren Freiflächen in Parzellen von bis zu 2,6 ha
können kurzfristig genutzt werden und befinden sich zum Teil im Eigentum der stadteigenen
LESG mbH, z.B. die Flurstücke 1095/1 u. 2 der Gemarkung Schönefeld an der Braunstraße
26-28 (Ostseite). Die am nördlichen Rand des Gebietes, westlich der Ansiedlung des BFW
Bau Sachsen e.V. Überbetriebliches Ausbildungszentrum Leipzig, unweit der S-Bahn Station
Thekla gelegene Fläche ist gut geeignet, um hier die temporäre Errichtung einer Bungalowanlage in Systembauweise für ca. 250 Personen mit einer Standzeit von ca. 5 Jahren zu errichten. Aufgrund der Bedeutung der Standortsuche nach Unterkünften für Asylbewerber
wäre es vertretbar, die gewerbliche Vermarktung dieser Fläche vorübergehend auszusetzen.
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Stadt Leipzig, Dezernat VI, Projektgruppe Asylräume / LESG
Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf einer Fläche im Gewerbepark Nordost, Braunstraße 26-28
Stand vom: 26.10.2015
↑
Leipzig – Stadtplanausschnitt (Ausschnitt http://www.openstreetmap.de/karte.html)
↑
Leipzig – Asyleinrichtung Gewerbepark Nordost, Lageplan (Katasterauszug, Luftbild http://stadtplan.leipzig.de)
1.4
Alternativlösungen
Die Stadt Leipzig schöpft bereits alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Unterbringung von Flüchtlingen aus. Angesichts der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel und
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Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf einer Fläche im Gewerbepark Nordost, Braunstraße 26-28
Stand vom: 26.10.2015
des Mangels an passenden Grundstücksflächen der Stadt Leipzig besteht derzeit keine alternative Lösung.
1.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Im Stadtgebiet fehlen weitere geeignete Plätze zur Unterbringung von Asylbewerbern.
2
Beschreibung des Vorhabens
Die LESG plant, dieses Vorhaben als Investorin mit eigener Projektsteuerung im Auftrag der
Stadt Leipzig durchzuführen. Die Refinanzierung erfolgt durch einen monatlichen Zuschuss
der Stadt Leipzig über einen Zeitraum von 5 Jahren.
2.1
Umwelt- und Rahmenbedingungen / Bauplanungsrechtliche Einordnung
Bei Einrichtung bzw. Errichtung von Objekten zur Unterbringung von Asylbewerbern ist die
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften und zur sozialen
Betreuung (VwV – Unterbringung und soziale Betreuung) sowie sonstige rechtliche Vorgaben zu beachten.
Für das Baugebiet gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbe- und
Industriepark – Leipzig-Nordost“, 3. Änderung und Erweiterung der Stadt Leipzig, rechtskräftig seit 09.10.1999, - dort im Baugebiet GE 4:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Art der baulichen Nutzung: Zulässig sind Vorhaben gemäß § 8 Abs. 1-3 BauNVO,
das heißt Anlagen für soziale Zwecke sind ausnahmsweise zulässig.
Maß der baulichen Nutzung: GRZ: 0,8, BMZ 8,0,
Zahl der Vollgeschosse als Höchstzahl: IV (nicht zwingend),
Baugrenze im Abstand von 10 m zur Straßenverkehrsfläche,
Anlage eines mindestens 3 m breiten Vegetationsstreifens entlang der Grundstücksgrenzen eines Baugrundstückes,
welche an öffentliche Straßenverkehrsflächen oder an eine öffentliche Grünfläche
angrenzen und
Anlage eines 1,5 m breiten Vegetationsstreifens mit 25-50% Baum- und Strauchpflanzungen entlang sonstiger Baugrenzen.
Stellplätze sind auf den Grundstücken nachzuweisen und dürfen nicht versiegelt werden.
Flächenbezogerner Schallleistungspegel auf GE 4: tags 60 dB (A), nachts 55 dB (A).
Zur Umsetzung des Vorhabens müssen folgende Befreiungen von den Festsetzungen des
B-Planes beantragt werden:
•
•
Die im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen im nordwestlichen Teil des Grundstückes werden überschritten. Deshalb wird eine Befreiung von den Festsetzungen
hinsichtlich der Baugrenzen beantragt.
Grünordnerische Festsetzungen
Aufgrund der zeitlichen Begrenzung der Standzeit der Bungalows in Systembauweise wird
deshalb darum gebeten die genannten, im Textteil des Bebauungsplanes beschriebenen
Maßnahmen (siehe oben), nicht durchführen zu müssen. Die 10 Bungalows sollen von der
LESG gekauft und nach Ende der Standzeit umgesetzt oder weiterverkauft werden. Eine
Vollversiegelung der Standfläche der Standfläche ist nicht vorgesehen.
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Stand vom: 26.10.2015
↑
Übersicht Grundstück / potentielles Baufeld – Aufstellungskonzept links Planungsbeschluss / rechts Ausführungsbeschluss
2.2
Erläuterung Projektkonzept
Die zusammen ca. 10.200 m² großen Flurstücke bieten ausreichend Platz für die Errichtung
von 10 zweigeschossigen, baugleichen Bungalow-Anlagen für bis zu 26 Bewohner einschließlich Freiflächen und Nebenanlagen. Der geplante Komplex soll eine Kapazität für 250
Menschen bieten.
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Stand vom: 26.10.2015
↑
Grundriss Einzel-Bungalow
Im Zuge des Grundsatz- und Planungsbeschlusses wurden Varianten einfacher, kompakter
Baukörper eingebracht, die eine gute einfache Wohnqualität am Standort bieten können.
Während des weiteren Planungsprozesses wurden aufgrund der hohen Nachfrage an Containermodulen alternative Baukonzepte geprüft, die eine kurzfristige Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit sowie Nachhaltigkeit bei Gewährleistung hoch qualitativer Standards bieten
können. Dabei wird nun die Bebauung in OSB-Fertigteilplattenbauweise favorisiert, die alle
genannten Kriterien erfüllen kann. OSB-Platten sind mehrschichtig aufgebaute Flachpressplatten aus Holz-Mikrofurnieren sog. Strands gemäß DIN EN 300 mit besten technischen Eigenschaften (hinsichtlich Festigkeit, Langlebigkeit und Sicherheit insbesondere Brandschutz.
Die geplanten Gebäude werden komplett vorgefertigt, können somit auf der Baustelle kurzfristig montiert werden und erhalten eine Außenfassade aus Sandwichpaneelen, erreichen
somit in Verbindung mir der Fernwärmenutzung den Energiestandard der EnEV 2016. Nach
Ablauf der Nutzungszeit ist eine komplette Demontage und Wiederverwendung möglich.
Die gesamte Bruttogrundfläche der Bungalow-Anlagen auf dieser Basis beträgt ~3.850 m².
Das Konzept setzt folgende Standards für Gemeinschaftsunterkünfte konsequent um:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Sicherheitsvorkehrungen und deren angemessene optische Gestaltung sind am
Standort in geeignetem Maß umsetzbar.
Die gute Lage und Verkehrsanbindung des Standortes ermöglicht eine angemessene
Integration in das urbane Leben der Stadt Leipzig.
Es werden Unterkünfte auf kleinerer Wohngruppenbasis geschaffen.
Die Mindestwohnfläche je Bewohner beträgt mehr als 7,5 m².
Ein Wohn-/Schlafraum wird mit max. 2 Bewohnern belegt.
Je Bungaloweinheit werden 4 Wohneinheiten für 6-7 Bewohner jeweils mit Sanitäreinrichtungen, Küche und Aufenthaltsraum zur Verfügung gestellt.
Der Zugang zu Medien (Funk/Fernsehen) erfolgt über eine zentrale Satellitenanlage.
Der ständige Zugang zu einem Telefon wird gewährleistet.
Der Gesamtkomplex ermöglicht eine soziale Betreuung, die sich an den individuellen
Problemlagen der Bewohner/-innen orientiert.
↑
Perspektive Einzel-Bungalow
Für die Gestaltung der Außenanlagen wird ein Freiflächenkonzept erarbeitet. Die Erschließung des Gebiets wird über die Braunstraße erfolgen.
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Stand vom: 26.10.2015
2.3
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Die Stadt kommt der Pflichtaufgabe nach, geeignete Unterkünfte für Asylbewerber zu schaffen.
2.4
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
Flurstücks-Nr.:
Größe in m²:
2.5
LESG mbH
Schönefeld
1095/1 und 1095/2
7.814 m² + 2.403 m² = ca. 10.217 m²
Energiekonzept
Die Planung der Interimsbauten erfolgt unter den Gesichtspunkten einer effizienten Gesamtinvestition mit folgenden Zielen:
• möglichst niedrige Investitionskosten,
• möglichst niedrige Betriebskosten,
• hohe Funktionalität,
• wirtschaftliche Betriebsführung.
Prinzipiell wird für die Planung der Gebäude die zukünftige EnEV 2016 zu Grunde gelegt.
2.6
Barrierefreies Bauen
Der Neubauten werden im Erdgeschoss barrierefrei errichtet.
2.7
Sicherheitskonzept
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, den für die in RBV-1825/13 gesetzten Standard der Kategorie I zur Anwendung zu bringen.
2.8
Bewirtschaftung und Soziale Betreuung in dem Objekt
Neben der reinen Nutzung des Objektes bedarf es eines Angebotes an sozialer Betreuung
sowie einer Bewirtschaftung der Unterkunft. Zudem wird das Objekt – wie im Punkt 2.7 dargestellt – rund-um-die-Uhr mit zunächst 3 Personen bewacht. Auf Grund der gesammelten
positiven Erfahrungen bei der Bewirtschaftung und Betreuung aus einer Hand in bestehenden Einrichtungen der Stadt Leipzig wird bei der Vergabe der Leistungen ein vergleichbarer
Ansatz verfolgt.
Die Leistungen zur sozialen Betreuung und Bewirtschaftung des Objektes werden Gegenstand einer Ausschreibung.
Die Betreibung beinhaltet:
• Erstausstattung der Unterkunft,
• die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen,
• die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Gemeinschaftsflächen,
• die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten,
• die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
• die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen,
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Stand vom: 26.10.2015
•
•
•
•
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haft-pflichtschäden usw.).
eine Objektleitung
Wäschereidienstleistungen
Rund-um-die-Uhr-Bewachung
Das ebenso im Objekt vorzuhaltende Angebot an Betreuungsleistungen (soziale Betreuung)
soll sich an den individuellen Problemlagen der Bewohner/-innen orientieren.
Die soziale Betreuung beinhaltet:
•
Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen,
•
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der
Bundesrepublik Deutschland,
•
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft,
•
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
•
bei Unterbringung von Familien: Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der
Schulpflicht der Kinder,
•
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung,
•
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege der
Objekte und ihrer Außenanlagen,
•
Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb,
•
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
•
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum,
•
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel
von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten.
3
Wirtschaftlichkeit
Sowohl die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt soll durch externe
Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt
Leipzig selbst zu betreiben.
Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern
günstiger gestaltet werden kann.
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4
Investitionsaufwand
Kostenermittlung nach DIN 276 – Bruttokosten in EUR
Mehrwertsteuersatz:
Kostenermittlungsstufe:
19 %
Ansatz Nutzung für 5
Jahre
Kostenüberschlag
KG-Nr. Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließen
300
Bauwerk – Baukonstruktionen
400
Bauwerk – Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
100 700
Summe
Kosten
300.000,00 €
65.000,00 €
6.535.000,00 €
50.000,00 €
925.000,00 €
0,00 €
175.000,00 €
8.050.000,00 €
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
•
•
•
•
•
•
KG 100: Eigentum der LESG – Mietkosten für Stadt Leipzig
KG 200: Neben der öffentlichen Erschließung sind hier die Kosten für die Baufeldfreimachung, Rückbau - massive Einfriedung, Betonflächen und Stacheldraht erfasst.
KG 300 und 400: Die Interimsbauten sind als voll ausgestattete und gemäß ENEV
2016 wärmegedämmte Fertigteilbauten geplant und sollen auf Streifenfundamenten gegründet werden.
KG 500: Für die Außenanlagen wurden Baukosten für die Herstellung der Geländeoberflächen und befestigten Flächen sowie die Errichtung der notwendigen Baukonstruktionen und technischen Anlagen einschließlich der technischen Erschließung auf
dem Grundstück kalkuliert.
KG 600: Die Kosten werden durch den Betreiber / Nutzer getragen.
KG 700: Planungskosten wurden anhand der HOAI 2013 sowie vorliegender Angebote geschätzt. Für Gutachten/Untersuchungen wurden Erfahrungswerte angesetzt.
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5
Einordnung in den städtischen Haushalt
Jahr
Ergebnishaushalt
Planungskosten
Zahlungen an
die LESG zur
Refinanzierung
Bewachung
Bewirtschaftung
Betreuung
Ausstattung einschl. Ersatzbeschaffung
Leistungen
AsylbLG und
Bildung und
Teilhabe
Gesamtsumme
<2015>
<2016>
<2017> <<2018-21>
250.000
0
0
1.300.000
0
1.560.000
0
0
0
0
425.000
250.000
250.000
350.000
510.000
300.000
300.000
35.000
0
1.077.500
1.294.600
250.000
3.652.500
4.000.000
Gesamt
0
250.000
4.940.000 7.800.000
Für das Jahr 2015 sind bereits außerplanmäßige Aufwendungen für Planungsleistungen in
Höhe von 250.000 € bereitgestellt worden. Für das Jahr 2016 sind außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.652.500 bereitzustellen.
5.1
Folgekosten
Die Höhe der Folgekosten kann erst im weiteren Projekt eingeschätzt werden, da die Zusammenarbeit mit dem künftigen Generalunternehmer und dessen Fachplaner die Grundlage für die Erstellung des Energiebedarfsausweises und die Ermittlung der Betriebs- und Folgekosten bildet.
5.2
Aufwandsvergleiche
Die Kostenaufstellung basiert auf vorliegenden aktuellen Angeboten und orientiert sich an
Baukostenwerten vergleichbarer Containervorhaben (aktuelle Vergleichsangebote) und wurde im Rahmen der Projektbearbeitung unter Mitwirkung diverser Fachplaner in Beachtung
der abgestimmten Rahmenbedingungen sowie unter Berücksichtigung aktuell gültiger baulicher und technischer Standards erstellt.
6
Zeitplan
Die Unterkünfte sollen Anfang 2016 fertig gestellt und genutzt werden können.
13.07.2015
DB OBM - Grundsatz- und Planungsbeschluss
06/2015 bis 08/2015
Planung, Leistungsphase 1 bis 4
10/2015
Baugenehmigung (01.10.15 – Eingang LESG am 08.10.2015)
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Stadt Leipzig, Dezernat VI, Projektgruppe Asylräume / LESG
Haushaltsvorlage: Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in Systembauweise auf einer Fläche im Gewerbepark Nordost, Braunstraße 26-28
Stand vom: 26.10.2015
10/2015
Bau- und Ausführungsbeschluss
11/2015 bis 03/2016
Baudurchführung
03/2016
voraussichtlicher Nutzungsbeginn
7
Planungsbeteiligte
Projektsteuerung
Objektplanung nach § 33 HOAI
Freianlagenplanung nach § 38 HOAI
Technische Ausrüstung nach § 53 HOAI
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
LESG
IB Bauplanung
IB Bauplanung
Generalunternehmer
Generalunternehmer
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