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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039610.pdf
Größe
321 kB
Erstellt
15.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:53

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung - eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01984 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Bestätigung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Miete winterfester Zelte für bis zu 1600 Asylbewerber/-innen und Geduldete in Leipzig: Grundsatz- und Ausführungsbeschluss und Beschluss außerplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO iHv 2,3 Mio € für 2015 und 3,6 Mio € für 2016 - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: 1. Zur temporären Nutzung werden winterfeste Zelte als Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete mit bis zu 1600 Plätzen gemietet. 2. Außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für das Jahr 2015 in Höhe von 2,3 Mio € (brutto) und in Höhe von 3,6 Mio € (brutto) für das Jahr 2016 im PSP-Element „Notunterkünfte“ (1.100.313.001.27) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 3. Die Betriebskosten sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Planungs- und Erschließungskosten werden nach Festlegung der Standorte ermittelt. DB OBM und Ratsversammlung zur Kenntnis: 4. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen, die für die Nutzung der gemieteten Zelte zur Unterbringung ab 01.12.2015 notwendig sind. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein X Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von nein X wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung X ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung bis Höhe in EUR 12./2015 2,3 Mio € wo veranschlagt Erträge Notunterkünfte 1.100.313.001.27 Aufwendungen 01/2016 11/2016 3,3 Mio € Einzahlungen Finanzhaushalt Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: siehe Anlage Begründung für Eilbedürftigkeit: Die Zuweisung von Asylsuchenden und Geduldeten ist unverändert hoch und soll zum Ende des Jahres noch einmal deutlich steigen. Zur Unterbringung muss auf Notunterkünfte zurückgegriffen werden, da die Herrichtung dauerhafter Unterkünfte – trotz aller Beschleunigung – nicht in dem notwendigen Umfang sicher gestellt werden kann. Zum Ende des Jahres reicht auch die behelfsmäßige Herrichtung fester Gebäude nicht mehr aus, sodass auf winterfeste Zelte zurückgegriffen werden muss. Auch hier ist wegen der Verknappung auf dem Markt höchste Eile geboten. Daher muss über das vorliegende Angebot noch in diese Woche entschieden werden. Nur unter Außerachtlassung der geltenden Fristen ist eine rechtzeitige Beschlussfassung des Stadtrates möglich. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 18.47 Miete winterfester Zelte für bis zu 1600 Asylbewerber/-innen und Geduldete in Leipzig: Grundsatz- und Ausführungsbeschluss und Beschluss außerplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO iHv 2,3 Mio € für 2015 und 3,6 Mio € für 2016 Vorlage: VI-DS-01984 Beschluss: 1. Zur temporären Nutzung werden winterfeste Zelte als Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete mit bis zu 1600 Plätzen gemietet. 2. Außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für das Jahr 2015 in Höhe von 2,3 Mio € (brutto) und in Höhe von 3,6 Mio € (brutto) für das Jahr 2016 im PSPElement „Notunterkünfte" (1.100.313.001.27) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl" (1098300000). 3. Die Betriebskosten sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Planungs- und Erschließungskosten werden nach Festlegung der Standorte ermittelt. DB OBM und Ratsversammlung zur Kenntnis: 4. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen, die für die Nutzung der gemieteten Zelte zur Unterbringung ab 01.12.2015 notwendig sind. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1 1. Begründung der Notwendigkeit Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Auf Grund der noch fehlenden Anzahl an Unterkünften ist der Einsatz von winterfesten Zelten unvermeidlich. 2. Beschreibung des Vorhabens Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, sollen im Stadtgebiet 1 – 2 Standorte für winterfeste Zelte für insgesamt 1.600 Personen bereitgestellt werden. Die Bewohner sollen so schnell wie möglich in Gemeinschaftsunterkünfte oder in eine eigene Wohnung umziehen. Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet, wobei hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen durch die Nutzung als Notunterkunft von den Standards abgewichen wird. Derzeit werden noch verschiedene Standortmöglichkeiten geprüft. Auf Grund der vom Freistaat Sachsen für das Ende des Jahres 2015 gemeldeten Zahlen ist es unbedingt erforderlich, bereits vor dem endgültigen Feststehen der Standorte die Bestellung und Beauftragung auszulösen. Sobald die Standorte feststehen, können die genauen Kosten für die Aufstellung und die Anmietung der Zelte sowie die Nutzungskosten ermittelt werden. Das vorliegende Angebot beruht auf einer Ausschreibung der FAIRNET Gesellschaft für Messe-, Ausstellungs- und Veranstaltungsservice mbH (Tochter der Leipziger Messe GmbH) für die Errichtung einer Zeltunterkunft auf dem Messeparkplatz. 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 1 Es entstehen einmalige Aufwendungen von insgesamt rund 2 Mio € (rd. 1,4 Mio € für Zeltbau, rd 0,4 Mio € für Zeltausstattung und rd. 0,2 Mio für Aufbau Sanitäranlagen, Zäune/Absperrung, Beschilderung, Projektbetreuung). Laufende Aufwendungen entstehen insgesamt für 12 Monate in Höhe von 3,6 Mio €, monatlich somit rd 0,3 Mio €. Für das Jahr 2015 wurde angenommen, dass eine Nutzung ab 1.12.2015 möglich ist. Für das Jahr 2016 sind 11 Monatsmieten berücksichtigt. Der Gesamtaufwand ohne Erschließungsaufwand für eine Nutzung von 12 Monaten beträgt rund 5,6 Mio €. Rechnerisch ergeben sich damit aus dem vorliegenden Angebot monatliche Aufwendungen von ca. 290 €/Person und Monat. Seite 2