Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039610.pdf
Größe
321 kB
Erstellt
15.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
- eilbedürftig Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01984
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Bestätigung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Miete winterfester Zelte für bis zu 1600 Asylbewerber/-innen und Geduldete in
Leipzig: Grundsatz- und Ausführungsbeschluss und Beschluss außerplanmäßiger
Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO iHv 2,3 Mio € für 2015 und 3,6 Mio € für
2016 - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
1.
Zur temporären Nutzung werden winterfeste Zelte als Unterkunft für Asylbewerber/-innen und
Geduldete mit bis zu 1600 Plätzen gemietet.
2.
Außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für das Jahr 2015 in
Höhe von 2,3 Mio € (brutto) und in Höhe von 3,6 Mio € (brutto) für das Jahr 2016 im PSP-Element
„Notunterkünfte“ (1.100.313.001.27) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
3.
Die Betriebskosten sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Planungs- und
Erschließungskosten werden nach Festlegung der Standorte ermittelt.
DB OBM und Ratsversammlung zur Kenntnis: 4. Der Oberbürgermeister ermächtigt die
Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen, die für
die Nutzung der gemieteten Zelte zur Unterbringung ab 01.12.2015 notwendig sind.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
X
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
nein
X
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
X
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
bis
Höhe in EUR
12./2015
2,3 Mio €
wo veranschlagt
Erträge
Notunterkünfte
1.100.313.001.27
Aufwendungen
01/2016
11/2016
3,3 Mio €
Einzahlungen
Finanzhaushalt
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
siehe Anlage
Begründung für Eilbedürftigkeit:
Die Zuweisung von Asylsuchenden und Geduldeten ist unverändert hoch und soll zum Ende des
Jahres noch einmal deutlich steigen. Zur Unterbringung muss auf Notunterkünfte zurückgegriffen
werden, da die Herrichtung dauerhafter Unterkünfte – trotz aller Beschleunigung – nicht in dem
notwendigen Umfang sicher gestellt werden kann. Zum Ende des Jahres reicht auch die
behelfsmäßige Herrichtung fester Gebäude nicht mehr aus, sodass auf winterfeste Zelte
zurückgegriffen werden muss. Auch hier ist wegen der Verknappung auf dem Markt höchste Eile
geboten.
Daher muss über das vorliegende Angebot noch in diese Woche entschieden werden. Nur unter
Außerachtlassung der geltenden Fristen ist eine rechtzeitige Beschlussfassung des Stadtrates
möglich.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu
18.47
Miete winterfester Zelte für bis zu 1600 Asylbewerber/-innen und
Geduldete in Leipzig: Grundsatz- und Ausführungsbeschluss und
Beschluss außerplanmäßiger Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO
iHv 2,3 Mio € für 2015 und 3,6 Mio € für 2016
Vorlage: VI-DS-01984
Beschluss:
1. Zur temporären Nutzung werden winterfeste Zelte als Unterkunft für Asylbewerber/-innen
und Geduldete mit bis zu 1600 Plätzen gemietet.
2. Außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden für das Jahr 2015
in Höhe von 2,3 Mio € (brutto) und in Höhe von 3,6 Mio € (brutto) für das Jahr 2016 im PSPElement „Notunterkünfte" (1.100.313.001.27) bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl"
(1098300000).
3. Die Betriebskosten sind nicht Gegenstand dieser Vorlage. Planungs- und
Erschließungskosten werden nach Festlegung der Standorte ermittelt.
DB OBM und Ratsversammlung zur Kenntnis:
4. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle
erforderlichen Maßnahmen zu beauftragen, die für die Nutzung der gemieteten Zelte zur
Unterbringung ab 01.12.2015 notwendig sind.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 18 Enthaltungen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 1/1
1.
Begründung der Notwendigkeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden
Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die
Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf
5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350
Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der
Unterbringung von Asylsuchenden.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und
Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten
reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu
können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine
vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten
Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht
vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet.
Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig
zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für
eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der
bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Auf
Grund der noch fehlenden Anzahl an Unterkünften ist der Einsatz von winterfesten Zelten
unvermeidlich.
2.
Beschreibung des Vorhabens
Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu
können, sollen im Stadtgebiet 1 – 2 Standorte für winterfeste Zelte für insgesamt 1.600
Personen bereitgestellt werden.
Die Bewohner sollen so schnell wie möglich in Gemeinschaftsunterkünfte oder in eine
eigene Wohnung umziehen.
Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt
Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet, wobei hinsichtlich der
räumlichen Voraussetzungen durch die Nutzung als Notunterkunft von den Standards
abgewichen wird.
Derzeit werden noch verschiedene Standortmöglichkeiten geprüft. Auf Grund der vom
Freistaat Sachsen für das Ende des Jahres 2015 gemeldeten Zahlen ist es unbedingt
erforderlich, bereits vor dem endgültigen Feststehen der Standorte die Bestellung und
Beauftragung auszulösen.
Sobald die Standorte feststehen, können die genauen Kosten für die Aufstellung und die
Anmietung der Zelte sowie die Nutzungskosten ermittelt werden.
Das vorliegende Angebot beruht auf einer Ausschreibung der FAIRNET Gesellschaft für
Messe-, Ausstellungs- und Veranstaltungsservice mbH (Tochter der Leipziger Messe
GmbH) für die Errichtung einer Zeltunterkunft auf dem Messeparkplatz.
3. Finanzielle Auswirkungen
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Es entstehen einmalige Aufwendungen von insgesamt rund 2 Mio € (rd. 1,4 Mio € für
Zeltbau, rd 0,4 Mio € für Zeltausstattung und rd. 0,2 Mio für Aufbau Sanitäranlagen,
Zäune/Absperrung, Beschilderung, Projektbetreuung).
Laufende Aufwendungen entstehen insgesamt für 12 Monate in Höhe von 3,6 Mio €,
monatlich somit rd 0,3 Mio €. Für das Jahr 2015 wurde angenommen, dass eine Nutzung
ab 1.12.2015 möglich ist. Für das Jahr 2016 sind 11 Monatsmieten berücksichtigt.
Der Gesamtaufwand ohne Erschließungsaufwand für eine Nutzung von 12 Monaten
beträgt rund 5,6 Mio €. Rechnerisch ergeben sich damit aus dem vorliegenden Angebot
monatliche Aufwendungen von ca. 290 €/Person und Monat.
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