Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1037025.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
18.09.15, 12:00
Aktualisiert
05.02.16, 09:17
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01869
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für eine Notunterkunft
für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Alten Salzstraße 67;
Ausführungsbeschluss für die Herrichtung, Betreibung, Ausstattung,
Speisenversorgung und soziale Betreuung
Beschlussvorschlag:
1. Die zeitweise Nutzung der Turnhalle in der Alten Salzstraße 67, 04209 Leipzig, als Notunterkunft
für Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit 65 Plätzen wird bestätigt.
2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313001.45 (GU Schulsporthalle Alte Salzstraße 67) werden für 2015 in Höhe von 573.450 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt“ (1098600000).
3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313001.45 (GU Schulsporthalle Alte Salzstraße 67) werden für 2016 in Höhe von 1.083.450 €
bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 209.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen
Erstattung vom Land im Budget „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW) und in Höhe von 873.750 €
aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000).
4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im zentralen Budget „Amt 50
– Bauliche und technische Unterhaltung (50_UH) für Herrichtung und Rückbau werden für 2015 in
Höhe von 48.000 € und für 2016 in Höhe von 17.500 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000).
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen mit Einschränkungen hinsichtlich der Raumsituation. In der Einrichtung wird gemäß RBV1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen
Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
6. Die Betreibung, die Ausstattung, Speisenversorgung und die Leistungen der sozialen Betreuung
in der Notunterkunft werden an externe Partner vergeben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
x
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2015
2016
Höhe in EUR
wo veranschlagt
105.200 1.100313.001.45
209.700 1.100313.001.45
2015
2015
2016
2016
573.450
48.000
1.083.450
17.500
1.100.313001.45
50_UH
1.100.313001.45
50_UH
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu
18.46
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für eine
Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Alten
Salzstraße 67; Ausführungsbeschluss für die Herrichtung, Betreibung,
Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung
Vorlage: VI-DS-01869
Beschluss:
1. Die zeitweise Nutzung der Turnhalle in der Alten Salzstraße 67, 04209 Leipzig, als
Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit 65 Plätzen wird bestätigt.
2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313001.45 (GU Schulsporthalle Alte Salzstraße 67) werden für 2015 in Höhe von
573.450 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000).
3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
1.100.313001.45 (GU Schulsporthalle Alte Salzstraße 67) werden für 2016 in Höhe von
1.083.450 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 209.700 € aus den Mehrerträgen
aus der pauschalen Erstattung vom Land im Budget „Hilfen für Asylbewerber" (50_313_ZW)
und in Höhe von 873.750 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt" (1098600000).
4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im zentralen Budget
„Amt 50 - Bauliche und technische Unterhaltung (50_UH) für Herrichtung und Rückbau
werden für 2015 in Höhe von 48.000 € und für 2016 in Höhe von 17.500 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Ergebnishaushalt" (1098600000).
5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches
Wohnen mit Einschränkungen hinsichtlich der Raumsituation. In der Einrichtung wird gemäß
RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen
Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I.
6. Die Betreibung, die Ausstattung, Speisenversorgung und die Leistungen der sozialen
Betreuung in der Notunterkunft werden an externe Partner vergeben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 1/1
1.
Begründung der Notwendigkeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden
Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die
Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf
5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350
Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der
Unterbringung von Asylsuchenden.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und
Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten
reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu
können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine
vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten
Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht
vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet.
Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig
zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für
eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der
bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen.
Auch muss die Unterbringung in Notunterkünften vorbereitet werden, da jederzeit die
Möglichkeit von kurzfristigen Unterbringungsbedarfen aufgrund ungeplanter Zuweisungen
bestehen kann.
2.
Beschreibung des Vorhabens
2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen
Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu
können, sollen in Alten Salzstraße 67, 04209 Leipzig im Ortsteil Grünau-Ost die Turnhalle
der Freien Schule Leipzig voraussichtlich ab 01.10.2015 bis zum 30.06.2016 als
Notquartier mit einer Kapazität von bis 65 Plätzen genutzt werden.
Die Bewohner sollen so schnell wie möglich in Gemeinschaftsunterkünfte oder in eine
eigene Wohnung umziehen.
Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt
Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet, wobei hinsichtlich der
räumlichen Voraussetzungen durch die Nutzung als Notquartier von den Standards
abgewichen werden muss (Belegungsplanung siehe Anlage).
Die Liegenschaft ist Eigentum der Stadt Leipzig.
Der Zugang erfolgt an der östlichen Seite der Turnhalle. Als Freifläche soll die östliche
Fläche neben der Turnhalle ("Bolzplatz") und der Streifen hinter der Turnhalle bis zum
Turnhallenende genutzt werden.
Der Schulsport wird während der Zeit der Nutzung als Notquartier für Flüchtlinge in der
Turnhalle der Fröbel-Grundschule stattfinden. Im Sommer 2016 sollen
Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude beginnen. Der Unterricht soll während der
Bauzeit in Containern stattfinden, welche auf der Freifläche stehen sollen. Da dann nicht
ausreichend Freifläche zur Verfügung steht, kann die Nutzung als Notunterkunft nicht
weiter erfolgen.
Folgende Maßnahmen sind vor Inbetriebnahme erforderlich:
•
•
•
•
•
ELT-Arbeiten,
Verlegung eines Fußbodens einschließlich Rückbau,
Umbau der Heizung,
Schlosserarbeiten,
Aufstellung von Bauzäunen.
Für die Umbauarbeiten sind Mittel in Höhe von 65.500 € zu veranschlagen.
2.2 Sicherheitskonzept
Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig
in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden.
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, die für die in RBV-1825/13
beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Grundlage zu nehmen. Erweiterungen der
Sicherheitsmaßnahmen sind durch den Einsatz von zusätzlichem Wachpersonal
vorgesehen.
2.3 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung
Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes einschließlich
Cateringleistungen für die unterzubringenden Flüchtlinge sollen vergeben werden.
Die Betreibung beinhaltet:
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•
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•
30.2230.22die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der
Unterkunft,
die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der
Verkehrssicherungspflichten,
die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften,
die Erstausstattung/Möblierung der Sporthalle
die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen,
die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken
(Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.),
eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung mit drei Personen,
eine Hausleitung
Catering/Versorgung der Bewohner
Wäschereidienstleistungen.
Die soziale Betreuung beinhaltet:
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•
•
Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen,
Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der
Bundesrepublik Deutschland,
Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der
Gemeinschaftsunterkunft,
Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur
Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen,
bei Unterbringung von Familien: Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der
Schulpflicht der Kinder,
Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung,
Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege
der Objekte und ihrer Außenanlagen,
Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb,
Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung,
Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum,
Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und
Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote.
Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel
von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Aufgrund eines erhöhten Betreuungsbedarfes durch die räumliche Situation in der Notunterkunft und zusätzliche Leistungen
wie Essenausgabe sind intensivere Betreuungszeiten (Betreuung von Montag bis Sonntag
6 bis 23 Uhr) und damit ein höherer Personalschlüssel erforderlich. In der Notunterkunft
werden 7,9 Vollzeitstellen soziale Betreuung und 1,5 Vollzeitstellen für Bewirtschaftung
und Reinigung und 1,3 Vollzeitstellen für Speisenversorgung und Essenausgabe vorgehalten.
3.
Wirtschaftlichkeit
Sowohl die Ausstattung, die Bewachung, die Cateringleistungen, die Bewirtschaftung als
auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe Partner realisiert werden.
Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu
betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem
Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit
externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die Kalkulation der
Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus bisherigen
Ausschreibungsergebnissen herangezogen.
Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich
37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je
VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt
Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2.
Eine Bewachung mit einer Person rund-um-die-Uhr durch die Stadt Leipzig selbst würde
mit folgenden Kosten verbunden sein:
Entgeltgruppe Durchschnittliche Anzahl VzÄ
Bruttopersonalkosten/a
Sachkostenzuschlag
Schichtzuschläge
Gesamtkosten/
Jahr/Objekt
EG 3
34.383,00 €
3,5
1.600 €
5.040 €
126.980 €3
Max. EG 8
(Anleiter)
49.067,00 €
0,8
1.260 €
1.260 €
49.720 €4
Summe
176.694,00 €
Bei einer Vergabe der Bewachungsleistungen an externe Partner sind unter Berücksichtigung der Mindestlöhne im Bewachungsgewerbe durchschnittlich 16,00 €/h (Wochenend- und Nachtzuschläge eingerechnet) zuzüglich Mehrwertsteuer zu veranschlagen,
mithin je Person rund-um-die-Uhr 166.800 € p.a.
Die Bereitstellung einer Speisenversorgung durch die Stadt Leipzig ist aufgrund der
Kurzfristigkeit des Vorhabens nicht möglich.
Für die Erstausstattung werden pro Person durch das Sozialamt üblicherweise 1.400 €
aufgewendet. Ein vorliegendes Angebot kalkuliert 450 € pro Person pro Jahr für
Ausstattung. Dieses Angebot ist günstig, bedenkt man, dass viele Gegenstände nach drei
Jahren wieder ersetzt werden müssen.
4.
Zeitliche Einordnung des Vorhabens
21.09.2015
Grundsatz- und Planungsbeschluss der Dienstberatung des
Oberbürgermeisters
39. KW – 40. KW
Baudurchführung
05.10.2015
voraussichtlicher Nutzungsbeginn
Das Notquartier kann ab 01.10.2015 genutzt werden.
5.
Finanzielle Auswirkungen
2015
Alte Salzstraße 67
65 Plätze
3 Monate
2016
Alte Salzstraße 67
65 Plätze
6 Monate
Erträge *
105.200 €
209.700 €
Aufwendungen
621.450 €
1.100.950 €
42.300 €
84.500 €
davon:
Bewirtschaftung
1Annahme:
2
Entgeltgruppe E 4
variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung
3
4
Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit noch nicht enthalten
Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit noch nicht enthalten
2015
Alte Salzstraße 67
65 Plätze
3 Monate
2016
Alte Salzstraße 67
65 Plätze
6 Monate
Essenausgabe
12.950 €
26.000 €
Verpflegung/Catering
75.650 €
151.500 €
Bewachung
125.250 €
250.500 €
soziale Betreuung
112.050 €
224.050 €
8.050 €
14.100 €
110.000 €
160.000 €
Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe
87.200 €
172.800 €
Baudurchführung (Herrichtung und Rückbau)
48.000 €
17.500 €
Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung
Erstattung für Betriebsaufwendungen
Zuschuss
516.250 €
891.250 €
*Die Erträge aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat je Asylbewerber können hier nur nachrichtlich angegeben
werden, da diese erst zeitversetzt ausgereicht werden und damit nicht sofort zur Deckung herangezogen werden können.
Für das Jahr 2015 sind außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 621.450 € und für
das Jahr 2016 sind außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.100.950 €
bereitzustellen.
Anmerkung:
Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für
Asylbewerber" ausgeschöpft sind, wird die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen,
die nicht durch die pauschale Erstattung vom Freistaat gedeckt sind, aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000) bereitgestellt
(siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01616 aus der RV am 08.07.2015 „Flexible
Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von
Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und
Geduldeten).
6.
Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
Steckdose,
Teekocher
2xSteckd. PC
Bel. 1xAusschaltung
3 Kühlschränke
Ort ???
1xSteckd. PC
Bel. 1xAusschaltung
Bel. 1xAusschaltung
je 2 oder 3
Steckdosen
je 2 Kanalsteckdosen
Siteco
6x1x58W
Leuchte 1x 58W
je 2 oder 3
Steckdosen
Sicherheitsleuchte
je 2 Steckd.
Rettungszeichen
leuchte
DIN-gerecht
500 Lux ?
Vorschlag:
Prismenwanne
2x2x58W
Leuchte, Schalter
5 WM Kreise
5 Trocknerkr.
Leuchte, Schalter