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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037025.pdf
Größe
1,2 MB
Erstellt
18.09.15, 12:00
Aktualisiert
05.02.16, 09:17

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01869 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 1. Lesung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für eine Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Alten Salzstraße 67; Ausführungsbeschluss für die Herrichtung, Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung Beschlussvorschlag: 1. Die zeitweise Nutzung der Turnhalle in der Alten Salzstraße 67, 04209 Leipzig, als Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit 65 Plätzen wird bestätigt. 2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.313001.45 (GU Schulsporthalle Alte Salzstraße 67) werden für 2015 in Höhe von 573.450 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.313001.45 (GU Schulsporthalle Alte Salzstraße 67) werden für 2016 in Höhe von 1.083.450 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 209.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen Erstattung vom Land im Budget „Hilfen für Asylbewerber“ (50_313_ZW) und in Höhe von 873.750 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im zentralen Budget „Amt 50 – Bauliche und technische Unterhaltung (50_UH) für Herrichtung und Rückbau werden für 2015 in Höhe von 48.000 € und für 2016 in Höhe von 17.500 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). 5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen mit Einschränkungen hinsichtlich der Raumsituation. In der Einrichtung wird gemäß RBV1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. 6. Die Betreibung, die Ausstattung, Speisenversorgung und die Leistungen der sozialen Betreuung in der Notunterkunft werden an externe Partner vergeben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen x nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2015 2016 Höhe in EUR wo veranschlagt 105.200 1.100313.001.45 209.700 1.100313.001.45 2015 2015 2016 2016 573.450 48.000 1.083.450 17.500 1.100.313001.45 50_UH 1.100.313001.45 50_UH Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 18.46 Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für eine Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Alten Salzstraße 67; Ausführungsbeschluss für die Herrichtung, Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung Vorlage: VI-DS-01869 Beschluss: 1. Die zeitweise Nutzung der Turnhalle in der Alten Salzstraße 67, 04209 Leipzig, als Notunterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldeten mit 65 Plätzen wird bestätigt. 2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.313001.45 (GU Schulsporthalle Alte Salzstraße 67) werden für 2015 in Höhe von 573.450 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000). 3. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 1.100.313001.45 (GU Schulsporthalle Alte Salzstraße 67) werden für 2016 in Höhe von 1.083.450 € bestätigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 209.700 € aus den Mehrerträgen aus der pauschalen Erstattung vom Land im Budget „Hilfen für Asylbewerber" (50_313_ZW) und in Höhe von 873.750 € aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000). 4. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO im zentralen Budget „Amt 50 - Bauliche und technische Unterhaltung (50_UH) für Herrichtung und Rückbau werden für 2015 in Höhe von 48.000 € und für 2016 in Höhe von 17.500 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000). 5. Für das Objekt gelten die im RBV-1293/12 beschriebenen Standards für gemeinschaftliches Wohnen mit Einschränkungen hinsichtlich der Raumsituation. In der Einrichtung wird gemäß RBV-1826/13 eine soziale Betreuung angeboten und gemäß RBV-1825/13 erfolgen Sicherheitsmaßnahmen der Kategorie I. 6. Die Betreibung, die Ausstattung, Speisenversorgung und die Leistungen der sozialen Betreuung in der Notunterkunft werden an externe Partner vergeben. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1 1. Begründung der Notwendigkeit Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Prognose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantragsstellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. Auch muss die Unterbringung in Notunterkünften vorbereitet werden, da jederzeit die Möglichkeit von kurzfristigen Unterbringungsbedarfen aufgrund ungeplanter Zuweisungen bestehen kann. 2. Beschreibung des Vorhabens 2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, sollen in Alten Salzstraße 67, 04209 Leipzig im Ortsteil Grünau-Ost die Turnhalle der Freien Schule Leipzig voraussichtlich ab 01.10.2015 bis zum 30.06.2016 als Notquartier mit einer Kapazität von bis 65 Plätzen genutzt werden. Die Bewohner sollen so schnell wie möglich in Gemeinschaftsunterkünfte oder in eine eigene Wohnung umziehen. Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet, wobei hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen durch die Nutzung als Notquartier von den Standards abgewichen werden muss (Belegungsplanung siehe Anlage). Die Liegenschaft ist Eigentum der Stadt Leipzig. Der Zugang erfolgt an der östlichen Seite der Turnhalle. Als Freifläche soll die östliche Fläche neben der Turnhalle ("Bolzplatz") und der Streifen hinter der Turnhalle bis zum Turnhallenende genutzt werden. Der Schulsport wird während der Zeit der Nutzung als Notquartier für Flüchtlinge in der Turnhalle der Fröbel-Grundschule stattfinden. Im Sommer 2016 sollen Sanierungsmaßnahmen am Schulgebäude beginnen. Der Unterricht soll während der Bauzeit in Containern stattfinden, welche auf der Freifläche stehen sollen. Da dann nicht ausreichend Freifläche zur Verfügung steht, kann die Nutzung als Notunterkunft nicht weiter erfolgen. Folgende Maßnahmen sind vor Inbetriebnahme erforderlich: • • • • • ELT-Arbeiten, Verlegung eines Fußbodens einschließlich Rückbau, Umbau der Heizung, Schlosserarbeiten, Aufstellung von Bauzäunen. Für die Umbauarbeiten sind Mittel in Höhe von 65.500 € zu veranschlagen. 2.2 Sicherheitskonzept Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung wird vorgeschlagen, die für die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Grundlage zu nehmen. Erweiterungen der Sicherheitsmaßnahmen sind durch den Einsatz von zusätzlichem Wachpersonal vorgesehen. 2.3 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung Die Leistungen zur Betreibung und sozialen Betreuung des Objektes einschließlich Cateringleistungen für die unterzubringenden Flüchtlinge sollen vergeben werden. Die Betreibung beinhaltet: • • • • • • • • • • 30.2230.22die Unterhaltung, Instandsetzung sowie Versorgung und Reinigung der Unterkunft, die Durchsetzung von Sauberkeit, Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten, die Einhaltung der brandschutzrechtlichen und hygienischen Vorschriften, die Erstausstattung/Möblierung der Sporthalle die Ersatzbeschaffung von Einrichtungsgegenständen, die Gewährleistung von Versicherungsschutz zur Absicherung etwaiger Risiken (Personenschäden, Sachschäden, Vermögensschäden und insbesondere Haftpflichtschäden usw.), eine Rund-um-die-Uhr-Bewachung mit drei Personen, eine Hausleitung Catering/Versorgung der Bewohner Wäschereidienstleistungen. Die soziale Betreuung beinhaltet: • • • • • • • • • • • Sozialpädagogische Beratung und Unterstützung spezifiziert nach Alters- und Geschlechtsgruppen, Orientierungshilfen zu den Lebensbedingungen und Lebensgewohnheiten in der Bundesrepublik Deutschland, Unterstützung bei der Gestaltung des Zusammenlebens der Bewohner/innen der Gemeinschaftsunterkunft, Unterstützung bei der Organisation des täglichen Lebens und Motivation zur Eigenverantwortlichkeit der Bewohner/innen, bei Unterbringung von Familien: Unterstützung der Familien bei der Erfüllung der Schulpflicht der Kinder, Erkennen von Konfliktsituationen und Hilfe bei der Beseitigung bzw. Vermeidung, Unterbreitung von Beschäftigungsangeboten, z.B. zur Instandhaltung und Pflege der Objekte und ihrer Außenanlagen, Bildungsangebote, z.B. zum Spracherwerb, Förderung von Kontakten zur Wohnbevölkerung, Vorbereitung auf ein selbständiges Leben in eigenem Wohnraum, Erkennen vorhandener oder sich entwickelnder Suchtmittelabhängigkeiten und Motivation zur Annahme bestehender Hilfsangebote. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Aufgrund eines erhöhten Betreuungsbedarfes durch die räumliche Situation in der Notunterkunft und zusätzliche Leistungen wie Essenausgabe sind intensivere Betreuungszeiten (Betreuung von Montag bis Sonntag 6 bis 23 Uhr) und damit ein höherer Personalschlüssel erforderlich. In der Notunterkunft werden 7,9 Vollzeitstellen soziale Betreuung und 1,5 Vollzeitstellen für Bewirtschaftung und Reinigung und 1,3 Vollzeitstellen für Speisenversorgung und Essenausgabe vorgehalten. 3. Wirtschaftlichkeit Sowohl die Ausstattung, die Bewachung, die Cateringleistungen, die Bewirtschaftung als auch die soziale Betreuung im Objekt sollen durch externe Partner realisiert werden. Alternativ bestünde die Möglichkeit, dieses Objekt durch die Stadt Leipzig selbst zu betreiben. Die hierzu durchgeführte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kommt zu dem Ergebnis, dass sowohl die Bewirtschaftung und Betreuung als auch die Bewachung mit externen Partnern günstiger gestaltet werden kann. Als Grundlage für die Kalkulation der Kosten für Bewirtschaftung und Betreuung wurden Erfahrungswerte aus bisherigen Ausschreibungsergebnissen herangezogen. Für Hausmeister-/Bewirtschaftungsleistungen wurden danach bislang durchschnittlich 37,5 TEUR je VzÄ (Bruttopersonalkosten, inklusive Anteile für höherwertige Hausleitungstätigkeiten) veranschlagt, für Betreuungsleistungen fielen durchschnittlich 35-40 TEUR je VZÄ (Bruttopersonalkosten) an. Bei einer Bewirtschaftung der Objekte durch die Stadt Leipzig ist von davon auszugehen, dass für reine Hausmeisterleistungen Bruttopersonalkosten in Höhe von 38,7 TEUR1 (inkl. Tarifsteigerungen) anfallen würden, für Betreuungsleistungen sind ca. 50-60 TEUR je VZÄ zu veranschlagen2. Eine Bewachung mit einer Person rund-um-die-Uhr durch die Stadt Leipzig selbst würde mit folgenden Kosten verbunden sein: Entgeltgruppe Durchschnittliche Anzahl VzÄ Bruttopersonalkosten/a Sachkostenzuschlag Schichtzuschläge Gesamtkosten/ Jahr/Objekt EG 3 34.383,00 € 3,5 1.600 € 5.040 € 126.980 €3 Max. EG 8 (Anleiter) 49.067,00 € 0,8 1.260 € 1.260 € 49.720 €4 Summe 176.694,00 € Bei einer Vergabe der Bewachungsleistungen an externe Partner sind unter Berücksichtigung der Mindestlöhne im Bewachungsgewerbe durchschnittlich 16,00 €/h (Wochenend- und Nachtzuschläge eingerechnet) zuzüglich Mehrwertsteuer zu veranschlagen, mithin je Person rund-um-die-Uhr 166.800 € p.a. Die Bereitstellung einer Speisenversorgung durch die Stadt Leipzig ist aufgrund der Kurzfristigkeit des Vorhabens nicht möglich. Für die Erstausstattung werden pro Person durch das Sozialamt üblicherweise 1.400 € aufgewendet. Ein vorliegendes Angebot kalkuliert 450 € pro Person pro Jahr für Ausstattung. Dieses Angebot ist günstig, bedenkt man, dass viele Gegenstände nach drei Jahren wieder ersetzt werden müssen. 4. Zeitliche Einordnung des Vorhabens 21.09.2015 Grundsatz- und Planungsbeschluss der Dienstberatung des Oberbürgermeisters 39. KW – 40. KW Baudurchführung 05.10.2015 voraussichtlicher Nutzungsbeginn Das Notquartier kann ab 01.10.2015 genutzt werden. 5. Finanzielle Auswirkungen 2015 Alte Salzstraße 67 65 Plätze 3 Monate 2016 Alte Salzstraße 67 65 Plätze 6 Monate Erträge * 105.200 € 209.700 € Aufwendungen 621.450 € 1.100.950 € 42.300 € 84.500 € davon: Bewirtschaftung 1Annahme: 2 Entgeltgruppe E 4 variiert nach Ausbildungshintergrund/Aufgabenschwerpunkten für die Betreuung 3 4 Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit noch nicht enthalten Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit noch nicht enthalten 2015 Alte Salzstraße 67 65 Plätze 3 Monate 2016 Alte Salzstraße 67 65 Plätze 6 Monate Essenausgabe 12.950 € 26.000 € Verpflegung/Catering 75.650 € 151.500 € Bewachung 125.250 € 250.500 € soziale Betreuung 112.050 € 224.050 € 8.050 € 14.100 € 110.000 € 160.000 € Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe 87.200 € 172.800 € Baudurchführung (Herrichtung und Rückbau) 48.000 € 17.500 € Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung Erstattung für Betriebsaufwendungen Zuschuss 516.250 € 891.250 € *Die Erträge aus der pauschalen Erstattung vom Freistaat je Asylbewerber können hier nur nachrichtlich angegeben werden, da diese erst zeitversetzt ausgereicht werden und damit nicht sofort zur Deckung herangezogen werden können. Für das Jahr 2015 sind außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 621.450 € und für das Jahr 2016 sind außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 1.100.950 € bereitzustellen. Anmerkung: Da die planmäßigen Aufwendungen in der Bugeteinheit "50_313_ZW „Hilfen für Asylbewerber" ausgeschöpft sind, wird die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen, die nicht durch die pauschale Erstattung vom Freistaat gedeckt sind, aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000) bereitgestellt (siehe auch Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01616 aus der RV am 08.07.2015 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten). 6. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. Steckdose, Teekocher 2xSteckd. PC Bel. 1xAusschaltung 3 Kühlschränke Ort ??? 1xSteckd. PC Bel. 1xAusschaltung Bel. 1xAusschaltung je 2 oder 3 Steckdosen je 2 Kanalsteckdosen Siteco 6x1x58W Leuchte 1x 58W je 2 oder 3 Steckdosen Sicherheitsleuchte je 2 Steckd. Rettungszeichen leuchte DIN-gerecht 500 Lux ? Vorschlag: Prismenwanne 2x2x58W Leuchte, Schalter 5 WM Kreise 5 Trocknerkr. Leuchte, Schalter