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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040625.pdf
Größe
444 kB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-01935-NF-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Finanzen Mitteilung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Finanzen Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag: Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten, welche bis Ende des I. Quartals 2016 zu beschließen sind, werden zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung folgende Beschlüsse gefasst: 1. Für das Jahr 2015 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH - Asyl“ (1098300000). 2. Für das Jahr 2015 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € je Einzelbudget bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl“ (1098400000). 3. Für das Jahr 2016 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 15,0 Mio. € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH - Asyl“ (1098300000). 4. Für das Jahr 2016 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € je Einzelbudget bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl“ (1098400000). 5. Für die Jahre 2015 und 2016 wird der Oberbürgermeister ermächtigt, über-/außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 81 Abs. 5 SächsGemO zu bestätigen, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. Spätestens in der Ratsversammlung am 23.03.2016 wird der Stadtrat durch die Verwaltung über die Verwendung dieser über- /außerplanmäßig bereitgestellten Mittel informiert. Bei Erfordernis wird der Ratsversammlung dann parallel zu dieser Information ein weiterführender Beschluss zur Seite 1/4 Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ab dem II. Quartal 2016 zur Entscheidung vorgelegt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die mit Ratsbeschluss Nr. VI-DS-01616 am 08.07.2015 über- /außerplanmäßig bereit gestellten Mittel zur Flexibilisierung der Verwaltung bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln wurden mit Stand 21.09.2015 entsprechend des Beschlusses verwendet. Dies bedeutet, dass ab Mitte September 2015 eine Umsetzung von zwingend notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten nur noch nach zusätzlicher Mittelbereitstellung durch den Stadtrat oder Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters möglich waren. Dieser Umstand führt nicht nur im Einzelfall zur Verzögerung bei der Bereitstellung von Unterkünften, welche vor dem Hintergrund der angespannten Lage nicht hinnehmbar ist. Auf Grund der nicht einschätzbaren Entwicklung sowohl bei der Verteilung von Flüchtlingen nach Leipzig, als auch bei der Marktentwicklung für nutzbare Objekte / Standorte kann zum heutigen Zeitpunkt insbesondere für das Jahr 2016 nicht eingeschätzt werden, welche Haushaltsmittel im gesamten Jahr zusätzlich bereit gestellt werden müssen. Mit den vorliegenden Beschlusspunkten und der Verpflichtung der Verwaltung zur zeitnahen Information soll ein Kompromiss gefunden werden, welcher das Informationsbedürfnis und die Entscheidungskompetenz des Stadtrates nicht in Frage stellt, gleichzeitig aber eine schnellstmögliche und flexible Bereitstellung der Haushaltsmittel für dringlichst benötigte Unterkünfte durch die Verwaltung gewährleistet. Eilbedürftigkeitsbegründung: Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt, wöchentlich 200 Flüchtlinge an die Stadt zu übergeben. Um auch in der kalten Jahreszeit die Unterbringung in beheizten Räumlichkeiten gewährleisten zu können ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben. Selbst unter vollständiger Ausnutzung aller bisher geplanten Maßnahmen fehlen am Jahresende noch 1.200 Plätze, die noch zu untersetzen wären. Schlimmstenfalls reichen die Kapazitäten bereits im Oktober nicht mehr aus, um die geplanten Zuweisungen unterzubekommen. Um die Durchlaufzeiten der Maßnahmen zu verringern sind kurzfristig die in den Beschlusspunkten genannten Flexibilisierungen in Kraft zu setzen. Seite 2/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 18.44 Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten Vorlage: VI-DS-01935-NF-001 Beschluss: Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten, welche bis Ende des I. Quartals 2016 zu beschließen sind, werden zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung folgende Beschlüsse gefasst: 1. Für das Jahr 2015 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000). 2. Für das Jahr 2015 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € je Einzelbudget bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000). 3. Für das Jahr 2016 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 15,0 Mio. € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000). 4. Für das Jahr 2016 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € je Einzelbudget bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000). 5. Für die Jahre 2015 und 2016 wird der Oberbürgermeister ermächtigt, über-/außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 81 Abs. 5 SächsGemO zu bestätigen, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird. Spätestens in der Ratsversammlung am 23.03.2016 wird der Stadtrat durch die Verwaltung über die Verwendung dieser über- /außerplanmäßig bereitgestellten Mittel informiert. Bei Erfordernis wird der Ratsversammlung dann parallel zu dieser Information ein weiterführender Beschluss zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ab dem II. Quartal 2016 zur Entscheidung vorgelegt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1 Ergänzungsseite zur Vorlage - VI-DS-01935 Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten - EILBEDÜRFTIG – Ergänzender Hinweis zur haushaltrechtlichen Zulässigkeit der Beschlusspunkte Der Landesdirektion Sachsen wurde durch das Dezernat Finanzen am 27.10.2015 die o.g. Drucksache VI-DS-01935 mit der Bitte übergeben, die haushaltrechtliche Zulässigkeit der einzelnen Beschlusspunkte zu bewerten. Insbesondere sollte abschließend geklärt werden, inwiefern eine Bestätigung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen nach § 79 SächsGemO ohne die konkrete Benennung von Vorhaben zulässig ist. Dazu hat sich die Rechtsaufsicht gegenüber dem Dezernat Finanzen noch am 27.10.2015 wie folgt positioniert: - Aus dem Kommentar zu § 79 SächsGemO ist der Ausschluss einer Budgeterhöhung aufgrund noch anstehender Maßnahmen mittels über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen nicht entnehmbar (vgl. § 79 Abs. 3). - Bei entsprechender Information des Stadtrates, so wie diese dem Beschlusspunkt 5 folgend formuliert wurde (Information spätestens am 23.03.2016 über die tatsächliche Verwendung der Mittel), sieht die Landesdirektion im Zusammenhang mit dem Erlass des SMI vom 7. September 2015 keinen Anlass zur rechtsaufsichtlichen Beanstandung des Beschlusses. Damit teilt die Rechtsaufsicht den Standpunkt der Verwaltung, dass eine Beschlussfassung der Drucksache aus haushaltrechtlichen Aspekten unbedenklich ist und der aktuellen Situation in Bezug auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen Rechnung trägt. Übersicht Umsetzung der Beschlusspunkte 2 und der 3 der Vorlage VI-DS-01616 „Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten“ Beschlusspunkt 2 „Die Ratsversammlung beschließt zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 2,0 Mio. € für das Jahr 2015. Je nach Erfordernis werden die zusätzlichen Mittel als Aufwendungen im Ergebnishaushalt oder als Auszahlungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan zur Verfügung gestellt. Die Deckung für Maßnahmen des Ergebnishaushaltes erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000), wobei die Bereitstellung der Mittel erst dann erfolgt, wenn die planmäßig veranschlagten Mittel im Budget „Hilfen für Asylbewerber" (50_313_ZW) ausgeschöpft sind. Die Deckung für Maßnahmen des Finanzhaushaltes/Investitionsplan erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000)“ Der Betrag von 2 Mio. € ist zum 08.09.2015 in voller Höhe in Anspruch genommen bzw. geringfügig überschritten worden. Im Folgenden sind die einzelnen Maßnahmen ausgewiesen: Maßnahme Inbetriebnahme/Vermietung eines Bestandsgebäudes und Herstellung Vermietung eines Neubaus in der Bornaischen Straße 215/217 zur Unterbringung von Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes (VI-DS-01634) Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Grundsatzund Planungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldeten in der Zweenfurther Straße 21 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung und soziale Betreuung (VI-DS-01665-DS-01) Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Grundsatzund Planungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/innen und Geduldeten im Deiwitzweg 1 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung und soziale Betreuung (VI-DS-01796) Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Ankauf, Umsetzung und Umbau von Modulen in Systembauweise der RasenBallsport Leipzig GmbH zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten (VI-DS-01820) Außerplanmäßige Auszahlungen/ Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für AsylbewerberInnen und Geduldete in der Gustav-Mahler-Straße 21 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung und soziale Betreuung ((VI-DS01819) Summe DB OBM 28.07.15 ErgHH FinHH 15.000 € 28.07.15 400.000 € 01.09.15 350.000 € 08.09.15 470.100 € 08.09.15 805.000 € 2.040.100 € 1 Beschlusspunkt 3 „Wenn die zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 2,0 Mio. € aufgebraucht sind, wird der Oberbürgermeister abweichend von den Regelungen der Hauptsatzung bis zum 31.12.2015 ermächtigt, zur Gewährleistung der Schaffung der dringend notwendigen Platzkapazitäten zur Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten über-/außerplanmäßige Aufwendungen im Ergebnishaushalt bzw. über-/außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan gemäß § 79 (1) SächsGemO bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. € je Budget zu genehmigen.“ Der Betrag von 1 Mio. € für das Budget 50_313_ZW ist zum 21.09.2015 in voller Höhe in Anspruch genommen bzw. geringfügig überschritten worden. Im Folgenden sind die einzelnen Maßnahmen ausgewiesen: Maßnahme Nutzung von Pensionsplätzen von „Cafè und Pension Alte Messe Leipzig“, Puschstraße 9, für die Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten ; Abschluss des Beherbergungsvertrages (VI-DS-01645) DB OBM 21.07.15 ErgHH 97.100 € Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Grundsatz- und Planungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldeten in der Zweenfurther Straße 21 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung und soziale Betreuung 28.07.15 285.250 € Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Ankauf, Umsetzung und Umbau von Modulen in Systembauweise der RasenBallsport Leipzig GmbH zur Unterbringung von Asylbewerber/innen und Geduldeten (VI-DS-01820) Außerplanmäßige Auszahlungen/ Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO; Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für AsylbewerberInnen und Geduldete in der GustavMahler-Straße 21 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung und soziale Betreuung ((VI-DS-01819) 08.09.15 100.600 € 08.09.15 107.100 € Über-/außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig in der Bernhard-Göring-Straße 107 und Ausführungsbeschluss für die Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung (alt Scharnhorststr. 24) ;VI-DS-01877 Über-/außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Notunterkunft für gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und Geduldeten in Leipzig im Dösener Weg 27 und Ausführungsbeschluss für die Betreibung, Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung (alt Tarostr. 6) ; VI-DS-1878 21.09.15 125.000 € 21.09.15 376.000 € Summe 2 1.091.050 €