Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040625.pdf
Größe
444 kB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-01935-NF-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
Mitteilung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Finanzen
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im
Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen
von Asylbewerber/-innen und Geduldeten - EILBEDÜRFTIG Beschlussvorschlag:
Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches
Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten, welche bis Ende des I. Quartals 2016 zu
beschließen sind, werden zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung folgende Beschlüsse gefasst:
1. Für das Jahr 2015 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
im ErgHH - Asyl“ (1098300000).
2. Für das Jahr 2015 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € je
Einzelbudget bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung im FinHH - Asyl“ (1098400000).
3. Für das Jahr 2016 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 15,0 Mio. €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
im ErgHH - Asyl“ (1098300000).
4. Für das Jahr 2016 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € je
Einzelbudget bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung
ohne Deckung im FinHH - Asyl“ (1098400000).
5. Für die Jahre 2015 und 2016 wird der Oberbürgermeister ermächtigt, über-/außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen gem. § 81 Abs. 5 SächsGemO zu bestätigen, wenn der in der
Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht
überschritten wird.
Spätestens in der Ratsversammlung am 23.03.2016 wird der Stadtrat durch die Verwaltung über die
Verwendung dieser über- /außerplanmäßig bereitgestellten Mittel informiert. Bei Erfordernis wird der
Ratsversammlung dann parallel zu dieser Information ein weiterführender Beschluss zur
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Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ab dem II. Quartal 2016 zur Entscheidung
vorgelegt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die mit Ratsbeschluss Nr. VI-DS-01616 am 08.07.2015 über- /außerplanmäßig bereit gestellten
Mittel zur Flexibilisierung der Verwaltung bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln wurden mit
Stand 21.09.2015 entsprechend des Beschlusses verwendet. Dies bedeutet, dass ab Mitte
September 2015 eine Umsetzung von zwingend notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit
der Schaffung von Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und
Geduldeten nur noch nach zusätzlicher Mittelbereitstellung durch den Stadtrat oder
Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters möglich waren. Dieser Umstand führt nicht nur im
Einzelfall zur Verzögerung bei der Bereitstellung von Unterkünften, welche vor dem Hintergrund der
angespannten Lage nicht hinnehmbar ist.
Auf Grund der nicht einschätzbaren Entwicklung sowohl bei der Verteilung von Flüchtlingen nach
Leipzig, als auch bei der Marktentwicklung für nutzbare Objekte / Standorte kann zum heutigen
Zeitpunkt insbesondere für das Jahr 2016 nicht eingeschätzt werden, welche Haushaltsmittel im
gesamten Jahr zusätzlich bereit gestellt werden müssen.
Mit den vorliegenden Beschlusspunkten und der Verpflichtung der Verwaltung zur zeitnahen
Information soll ein Kompromiss gefunden werden, welcher das Informationsbedürfnis und die
Entscheidungskompetenz des Stadtrates nicht in Frage stellt, gleichzeitig aber eine
schnellstmögliche und flexible Bereitstellung der Haushaltsmittel für dringlichst benötigte Unterkünfte
durch die Verwaltung gewährleistet.
Eilbedürftigkeitsbegründung:
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in
Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in
Pensionen sind derzeit ausgelastet. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt, wöchentlich 200
Flüchtlinge an die Stadt zu übergeben. Um auch in der kalten Jahreszeit die Unterbringung in
beheizten Räumlichkeiten gewährleisten zu können ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben.
Selbst unter vollständiger Ausnutzung aller bisher geplanten Maßnahmen fehlen am Jahresende
noch 1.200 Plätze, die noch zu untersetzen wären. Schlimmstenfalls reichen die Kapazitäten bereits
im Oktober nicht mehr aus, um die geplanten Zuweisungen unterzubekommen.
Um die Durchlaufzeiten der Maßnahmen zu verringern sind kurzfristig die in den Beschlusspunkten
genannten Flexibilisierungen in Kraft zu setzen.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu
18.44
Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung der
Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften
für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten
Vorlage: VI-DS-01935-NF-001
Beschluss:
Für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für
gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten, welche bis Ende des I.
Quartals 2016 zu beschließen sind, werden zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Für das Jahr 2015 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000).
2. Für das Jahr 2015 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € je
Einzelbudget bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000).
3. Für das Jahr 2016 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Aufwendungen im Ergebnishaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 15,0 Mio. €
bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung im ErgHH - Asyl" (1098300000).
4. Für das Jahr 2016 wird die pauschale Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen
Auszahlungen im Finanzhaushalt gemäß § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 5,0 Mio. € je
Einzelbudget bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im FinHH - Asyl" (1098400000).
5. Für die Jahre 2015 und 2016 wird der Oberbürgermeister ermächtigt,
über-/außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen gem. § 81 Abs. 5 SächsGemO zu
bestätigen, wenn der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.
Spätestens in der Ratsversammlung am 23.03.2016 wird der Stadtrat durch die Verwaltung
über die Verwendung dieser über- /außerplanmäßig bereitgestellten Mittel informiert. Bei
Erfordernis wird der Ratsversammlung dann parallel zu dieser Information ein weiterführender
Beschluss zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln ab dem II. Quartal
2016 zur Entscheidung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 5 Gegenstimmen und 19 Enthaltungen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
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Ergänzungsseite zur Vorlage - VI-DS-01935
Weitere Gewährleistung der flexiblen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im
Zusammenhang mit der Schaffung von Unterkünften für gemeinschaftliches Wohnen
von Asylbewerber/-innen und Geduldeten - EILBEDÜRFTIG –
Ergänzender Hinweis zur haushaltrechtlichen Zulässigkeit der Beschlusspunkte
Der Landesdirektion Sachsen wurde durch das Dezernat Finanzen am 27.10.2015 die o.g.
Drucksache VI-DS-01935 mit der Bitte übergeben, die haushaltrechtliche Zulässigkeit der
einzelnen Beschlusspunkte zu bewerten. Insbesondere sollte abschließend geklärt werden,
inwiefern eine Bestätigung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen /
Auszahlungen nach § 79 SächsGemO ohne die konkrete Benennung von Vorhaben zulässig
ist.
Dazu hat sich die Rechtsaufsicht gegenüber dem Dezernat Finanzen noch am 27.10.2015
wie folgt positioniert:
-
Aus dem Kommentar zu § 79 SächsGemO ist der Ausschluss einer
Budgeterhöhung aufgrund noch anstehender Maßnahmen mittels über- oder
außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen nicht entnehmbar (vgl. § 79 Abs.
3).
-
Bei entsprechender Information des Stadtrates, so wie diese dem Beschlusspunkt 5
folgend formuliert wurde (Information spätestens am 23.03.2016 über die tatsächliche
Verwendung der Mittel), sieht die Landesdirektion im Zusammenhang mit dem
Erlass des SMI vom 7. September 2015 keinen Anlass zur rechtsaufsichtlichen
Beanstandung des Beschlusses.
Damit teilt die Rechtsaufsicht den Standpunkt der Verwaltung, dass eine Beschlussfassung
der Drucksache aus haushaltrechtlichen Aspekten unbedenklich ist und der aktuellen
Situation in Bezug auf die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von
Flüchtlingen Rechnung trägt.
Übersicht Umsetzung der Beschlusspunkte 2 und der 3 der Vorlage VI-DS-01616
„Flexible Bewirtschaftung der Haushaltsmittel im Zusammenhang mit der Schaffung von
Notunterkünften für gemeinschaftliches Wohnen von Asylbewerber/-innen und Geduldeten“
Beschlusspunkt 2
„Die Ratsversammlung beschließt zur Erhöhung der Flexibilität der Verwaltung die pauschale
Bereitstellung von über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO in Höhe von 2,0 Mio. € für das Jahr 2015. Je nach Erfordernis werden die
zusätzlichen Mittel als Aufwendungen im Ergebnishaushalt oder als Auszahlungen im
Finanzhaushalt/Investitionsplan zur Verfügung gestellt.
Die Deckung für Maßnahmen des Ergebnishaushaltes erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt" (1098600000), wobei die Bereitstellung der Mittel erst
dann erfolgt, wenn die planmäßig veranschlagten Mittel im Budget „Hilfen für Asylbewerber"
(50_313_ZW) ausgeschöpft sind.
Die Deckung für Maßnahmen des Finanzhaushaltes/Investitionsplan erfolgt aus der Kostenstelle
„Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000)“
Der Betrag von 2 Mio. € ist zum 08.09.2015 in voller Höhe in Anspruch genommen bzw.
geringfügig überschritten worden. Im Folgenden sind die einzelnen Maßnahmen ausgewiesen:
Maßnahme
Inbetriebnahme/Vermietung
eines
Bestandsgebäudes und Herstellung Vermietung
eines Neubaus in der Bornaischen Straße
215/217 zur Unterbringung von Berechtigten
nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes
(VI-DS-01634)
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79
(1)
SächsGemO;
Grundsatzund
Planungsbeschluss
zur
Errichtung
einer
Unterkunft
für
Asylbewerber/-innen
und
Geduldeten in der Zweenfurther Straße 21 und
Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung,
Bewachung und soziale Betreuung
(VI-DS-01665-DS-01)
Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO;
Grundsatzund
Planungsbeschluss
zur
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/innen und Geduldeten im Deiwitzweg 1 und
Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung,
Bewachung und soziale Betreuung
(VI-DS-01796)
Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79
(1) SächsGemO; Ankauf, Umsetzung und
Umbau von Modulen in Systembauweise der
RasenBallsport
Leipzig
GmbH
zur
Unterbringung von Asylbewerber/-innen und
Geduldeten
(VI-DS-01820)
Außerplanmäßige
Auszahlungen/
Überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO;
Grundsatzbeschluss
zur
Errichtung
einer
Unterkunft
für
AsylbewerberInnen und Geduldete in der
Gustav-Mahler-Straße
21
und
Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung,
Bewachung und soziale Betreuung ((VI-DS01819)
Summe
DB OBM
28.07.15
ErgHH
FinHH
15.000 €
28.07.15
400.000 €
01.09.15
350.000 €
08.09.15
470.100 €
08.09.15
805.000 €
2.040.100 €
1
Beschlusspunkt 3
„Wenn die zusätzlich bereitgestellten Mittel in Höhe von 2,0 Mio. € aufgebraucht sind, wird der
Oberbürgermeister abweichend von den Regelungen der Hauptsatzung bis zum 31.12.2015
ermächtigt, zur Gewährleistung der Schaffung der dringend notwendigen Platzkapazitäten zur
Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten über-/außerplanmäßige Aufwendungen im
Ergebnishaushalt bzw. über-/außerplanmäßige Auszahlungen im Finanzhaushalt/Investitionsplan
gemäß § 79 (1) SächsGemO bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. € je Budget zu genehmigen.“
Der Betrag von 1 Mio. € für das Budget 50_313_ZW ist zum 21.09.2015 in voller Höhe in
Anspruch genommen bzw. geringfügig überschritten worden. Im Folgenden sind die einzelnen
Maßnahmen ausgewiesen:
Maßnahme
Nutzung von Pensionsplätzen von „Cafè und Pension
Alte Messe Leipzig“, Puschstraße 9, für die
Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Geduldeten
; Abschluss des Beherbergungsvertrages
(VI-DS-01645)
DB OBM
21.07.15
ErgHH
97.100 €
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO; Grundsatz- und Planungsbeschluss zur
Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen
und Geduldeten in der Zweenfurther Straße 21 und
Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung,
Bewachung und soziale Betreuung
28.07.15
285.250 €
Außerplanmäßige Auszahlungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO; Ankauf, Umsetzung und Umbau von
Modulen in Systembauweise der RasenBallsport
Leipzig GmbH zur Unterbringung von Asylbewerber/innen und Geduldeten
(VI-DS-01820)
Außerplanmäßige Auszahlungen/
Überplanmäßige
Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO;
Grundsatzbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für
AsylbewerberInnen und Geduldete in der GustavMahler-Straße 21 und Ausführungsbeschluss für die
Bewirtschaftung, Bewachung und soziale Betreuung
((VI-DS-01819)
08.09.15
100.600 €
08.09.15
107.100 €
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO
für
die
Notunterkunft
für
gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und
Geduldeten in Leipzig in der Bernhard-Göring-Straße
107 und Ausführungsbeschluss für die Betreibung,
Ausstattung, Speisenversorgung und soziale Betreuung
(alt Scharnhorststr. 24) ;VI-DS-01877
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1)
SächsGemO
für
die
Notunterkunft
für
gemeinschaftliches Wohnen von Asylsuchenden und
Geduldeten in Leipzig im Dösener Weg 27 und
Ausführungsbeschluss für die Betreibung, Ausstattung,
Speisenversorgung und soziale Betreuung (alt Tarostr.
6) ; VI-DS-1878
21.09.15
125.000 €
21.09.15
376.000 €
Summe
2
1.091.050 €