Daten
Kommune
Leipzig
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1036584.pdf
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313 kB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01801
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
1. Lesung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für
Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem.
Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (LP 4- LP 8 nach HOAI).
2. Die Gesamtkosten betragen ca. 2.300.500 Euro.
Die Baumaßnahme ist grundsätzlich förderfähig, der durch die Dringlichkeit des Vorhabens
vorgegebene enge Fristenrahmen für Planung und Realisierung schließt dies jedoch aus.
3. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) Sächs
GemO im PSP-Element „GU Liliensteinstraße 1“ (7.0001468.700) in Höhe von 907.794 Euro
bestätigt (incl. der bereits vorliegenden Planungsmittel in Höhe von 250.000 Euro).
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“
(1098700000).
4. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß § 81
(5) SächsGemO im PSP-Element „GU Liliensteinstraße 1“ (7.0001468.700) in Höhe von 1.392.500
Euro bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus PSP-Element 7.0000168 „Feuerwehrzentrum Süd“ (Sachkonto 78511000).
5. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) Sächs
GemO im PSP-Element „GU Liliensteinstraße 1“ (7.0001468.700) in Höhe von 1.392.500 Euro
bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt“
(1098700000).
6. Die Nutzungskosten sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
7. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle
notwendigen erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen, die für den Baubeginn im Oktober
2015 notwendig sind.
8. Mit Zuständigkeit der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung, nächster Sitzungstermin ist
am 28.10.2015, wird der Baubeginn Anfang Oktober 2015 nicht gefährdet.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2.300.500
7.0001468.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Die kurzfristige Einrichtung von Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge für vorübergehende
und dauerhafte Nutzungen ist aus aktuellem Anlass aufgrund der sprunghaft gestiegenen Zahl der
Asylsuchenden Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig. Waren es 2011 noch unter 500 Personen so
wurden im Juli 2015 für das laufende Jahr ca. 5.000 zugewiesene Flüchtlinge für die Stadt Leipzig
prognostiziert. Seit 2012 baut die Stadt Leipzig ihre Unterbringungskapazitäten stetig aus, aktuell
sind jedoch sämtliche Erstunterbringungseinrichtungen und Wohnhäuser zur dezentralen
Unterbringung voll ausgelastet.
Im Objekt Liliensteinstraße 1, 1a – einer ehemaligen Kindertagesstätte in Plattenbauweise in
Leipzig-Grünau - ist daher die Einrichtung einer dauerhaften Asylbewerberunterkunft geplant.
Anlagen:
Textteil
Anlage 1 Grundriss Sockelgeschoss
Anlage 2 Grundriss Erdgeschoss
Anlage 3 Grundriss 1. Obergeschoss
Anlage 4 Grundriss 2. Obergeschoss
Anlage 5 Lageplan Freiflächen
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu
18.40
Bau- und Finanzierungsbeschluss: Errichtung einer dauerhaften
Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der
Liliensteinstraße 1, 1a - ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff
Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig
Vorlage: VI-DS-01801
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme wird realisiert (LP 4- LP 8 nach HOAI).
2. Die Gesamtkosten betragen ca. 2.300.500 Euro.
Die Baumaßnahme ist grundsätzlich förderfähig, der durch die Dringlichkeit des Vorhabens
vorgegebene enge Fristenrahmen für Planung und Realisierung schließt dies jedoch aus.
3. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) Sächs
GemO im PSP-Element „GU Liliensteinstraße 1" (7.0001468.700) in Höhe von 907.794 Euro
bestätigt (incl. der bereits vorliegenden Planungsmittel in Höhe von 250.000 Euro).
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt" (1098700000).
4. Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung gemäß
§ 81 (5) SächsGemO im PSP-Element „GU Liliensteinstraße 1" (7.0001468.700) in Höhe
von 1.392.500 Euro bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus PSP-Element 7.0000168 „Feuerwehrzentrum Süd" (Sachkonto
78511000).
5. Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) Sächs
GemO im PSP-Element „GU Liliensteinstraße 1" (7.0001468.700) in Höhe von 1.392.500
Euro bestätigt.
Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung
Finanzhaushalt" (1098700000).
6. Die Nutzungskosten sind nicht Gegenstand dieser Vorlage.
7. Der Oberbürgermeister ermächtigt die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, alle
notwendigen erforderlichen Baumaßnahmen zu beauftragen, die für den Baubeginn im
Oktober 2015 notwendig sind.
8. Mit Zuständigkeit der Beschlussfassung durch die Ratsversammlung, nächster
Sitzungstermin ist am 28.10.2015, wird der Baubeginn Anfang Oktober 2015 nicht gefährdet.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 4 Gegenstimmen und 17 Enthaltungen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 1/1
HAUSHALTSVORLAGE
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Bauvorhaben:
Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1,
1a in 04207 Leipzig
Umbau und Sanierung
Bauherrenamt:
Stadt Leipzig
Dezernat V – Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Sozialamt
Burgplatz 1/Stadthaus, 04109 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Dezernat VI – Stadtentwicklung und Bau
Amt für Gebäudemanagement
Prager Straße 126, 04317 Leipzig
Stand:
04.09.2015
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/S
Haushaltsvorlage Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 04.09.2015
Inhaltsverzeichnis
Kurzerläuterung
3
1 Grundlagen
3
1.1 Ziel und Entwicklungskonzeption
3
1.2 Beschlüsse
3
2 Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
3
2.1 Beschreibung des Ist-Zustandes
3
2.2 Ableitung des Bedarfes
3
2.3 Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
3
2.4 Alternativlösungen
3
2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3
3 Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3
3.1 Städtebauliche Einordnung
3
3.2 Erläuterung der Planung
3
3.3 Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
4
3.4 Eigentumsverhältnisse
4
3.5 Energiekonzept
4
3.6 Barrierefreies Bauen
6
3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
6
4 Finanzieller Aufwand
6
5 Finanzierungsplan
7
6 Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
7
7 Fristenplan
7
8 VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
8
9 Effektivität und Wirtschaftlichkeit
8
9.1 Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
8
9.2 Auswirkungen auf den Stellenplan
9
9.3 Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
9
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Grundriss Sockelgeschoss
Grundriss Erdgeschoss
Grundriss 1. Obergeschoss
Grundriss 2. Obergeschoss
Freianlagenplan
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
2
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/S
Haushaltsvorlage Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 04.09.2015
Kurzerläuterung
Die kurzfristige Einrichtung von Unterkünften für Asylsuchende und Flüchtlinge für vorübergehende und
dauerhafte Nutzungen ist aus aktuellem Anlass aufgrund der sprunghaft gestiegenen Zahl der Asylsuchenden Pflichtaufgabe der Stadt Leipzig. Waren es 2011 noch unter 500 Personen so wurden im Juli
2015 für das laufende Jahr ca. 5.000 zugewiesene Flüchtlinge für die Stadt Leipzig prognostiziert. Seit
2012 baut die Stadt Leipzig ihre Unterbringungskapazitäten stetig aus, aktuell sind jedoch sämtliche Erstunterbringungseinrichtungen und Wohnhäuser zur dezentralen Unterbringung voll ausgelastet.
Im Objekt Liliensteinstraße 1, 1a – einer ehemaligen Kindertagesstätte in Plattenbauweise in LeipzigGrünau - ist daher die Einrichtung einer dauerhaften Asylbewerberunterkunft geplant.
1
Grundlagen
1.1
Ziel und Entwicklungskonzeption
Um das Gebäude dauerhaft zur Unterbringung von Asylsuchenden nutzen zu können, sind unter Beachtung bauordnungsrechtlicher Vorschriften zwingend Maßnahmen zur brandschutztechnischen Ertüchtigung notwendig.
Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme sowie der begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel wird auf die
Ertüchtigung der Fassade mit einem Wärmedämmverbundsystem zunächst verzichtet. Sämtliche zu erneuernde Bauteile (Fenster, Außentüren) werden nach EnEV 2014 ausgelegt, eine spätere Ertüchtigung
der Fassade ist möglich.
1.2
Beschlüsse
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01664 bestätigt am 28.07.2015
Außerplanmäßige Auszahlungen / überplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO:
Grundsatz- und Planungsbeschluss zur Errichtung einer Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1 und Ausführungsbeschluss für die Bewirtschaftung, Bewachung und soziale
Betreuung.
2
Begründete Zielstellung der Baumaßnahme
2.1
Beschreibung des Ist-Zustandes
Die ehemalige Kindertagesstätte Liliensteinstraße 1, 1a wurde als Typenprojekt in Plattenbauweise, Gebäudetyp KVSE 90-180 WBS 70-83 DHH, im Jahr 1986 errichtet. Das Gebäude besteht aus vier Baukörpern mit jeweils drei Geschossen (Sockelgeschoss, Erdgeschoss und einem Obergeschosse), einer der
vier Baukörper ist mit einem zweiten Obergeschoss versehen. Jeweils zwei Baukörper bilden ein Gebäudeteil und sind über ein an der Nordfassade gelegenes Treppenhaus erschlossen. Das Sockelgeschoss
ist von Norden zusätzlich über eine Rampe sowie über drei weitere Außentüren zugänglich.
Zur Zeit stehen beide Gebäudeteile leer, die sanitären Anlagen stammen großteils aus der Errichterzeit.
Die Fenster und teilweise Türen sind verschlissen, Fensteroliven sind fast gänzlich demontiert. Um eine
solide dauerhafte Nutzung sicherstellen zu können, sind neben der Erneuerung der technischen Installationen sicherheits- und brandschutztechnische Ertüchtigungen, wie Rauchabzug, Ermöglichung der Personenrettung etc., unumgänglich.
2.2
Ableitung des Bedarfes
Die zur Unterbringung der Asylsuchenden zur Verfügung stehenden Gebäude im Stadtgebiet sind einschließlich der eilig hergerichteten Notunterkünfte vollständig belegt.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
3
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/S
Haushaltsvorlage Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 04.09.2015
2.3
Notwendigkeit/Dringlichkeit der Baumaßnahme
Die der Stadt Leipzig zur Aufnahme angekündigten Flüchtlinge für das Jahr 2015 können in bestehenden
Einrichtungen nicht mehr aufgenommen werden. Die Herrichtung von weiteren Unterkünften ist perspektivisch dauerhaft zu sichern, da von einem Rückgang der Zahl der Flüchtlinge nicht ausgegangen werden
kann, im Gegenteil ist ein nochmaliger Anstieg nicht auszuschließen.
2.4
Alternativlösungen
Das Objekt gehört zu den verfügbaren und geeigneten Standorten im Stadtgebiet Leipzigs, welche auf
Eignung geprüft worden sind. Eine Alternativlösung gibt es nicht.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen
kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
3
Beschreibung der beabsichtigten Baumaßnahme
3.1
Städtebauliche Einordnung
Das Objekt befindet sich im westlichen Stadtteil Leipzig-Grünau in südöstlicher Randlage eines der letzten
in Grünau errichteten Plattenbaukomplexe, südlich der stadtauswärts führenden Ratzelstraße. Das
Grundstück grenzt östlich unmittelbar an einen Grünzug mit stark frequentiertem Fuß- und Radweg an.
Dahinter schließt sich eine gewachsene Einfamilienhaussiedlung an. Nördlich und westlich flankieren
sechsgeschossige Wohngebäude.
In fußläufiger Entfernung befinden sich an der Ratzelstraße Haltestellen der Straßenbahnlinien 1 und 2. In
unmittelbarer Nähe sind Einrichtungen der ärztlichen Versorgung, Lebensmittelmärkte, öffentliche Spielplätze sowie eine weitere, bereits in längerer Nutzung befindliche, Asylbewerberunterkunft (Liliensteinstraße 15a) gelegen.
Das Stadtplanungsamt hat die bevorstehende Umnutzung des Gebäudes im Vorfeld der Planung bestätigt.
3.2
Erläuterung der Planung
KG 200 Herrichten und Erschließen (DIN 276)
Die Medienanschlüsse zur Versorgung des Gebäudes (Strom, Wasser) liegen am Grundstück an und
werden entsprechend den Anforderungen angepasst.
KG 300 Bauwerk – Baukonstruktionen (DIN 276)
Die vorhandene innere Raumteilung in Gruppenräume erlaubt die Einrichtung von kleinen Wohneinheiten
mit dazugehörigen Küchen- und Sanitärräumen - immer zwei Gruppenräume werden zu zwei Wohnräumen (mit je zwei Betten) umgenutzt - so dass eine wohnungsähnliche Situation erreicht wird. Die Erschließung der Wohneinheiten erfolgt direkt über die beiden Treppenhäuser. Somit können im Sockel-, Erd-,
ersten und zweiten Obergeschoss insgesamt 24 Wohneinheiten mit 89 Betten zur Verfügung gestellt werden (siehe Tabelle). Sämtliche Gemeinschaftsräume werden im Sockelgeschoss untergebracht, von dort
ist der Ausgang ins Freie möglich.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
4
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/S
Haushaltsvorlage Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 04.09.2015
Geschoss
8-er Wohneinheit 2-er Wohneinheit 3-er Wohneinheit
Sockelgeschoss
1
-
-
Erdgeschoss
4
1
-
1. Obergeschoss
4
2
-
2. Obergeschoss
1
-
1
Wohneinheiten gesamt
10
3
1
Bettenzahl gesamt
80
6
3
Die verschlissenen Außentreppenanlagen ins Erdgeschoss werden durch neue Stahltreppen mit Steinstufen ersetzt, die Treppenläufe werden rechtwinkling zum Gebäude angeordnet. Dadurch wird Platz für die
notwendigen Anleiterflächen der Feuerwehr geschaffen.
Nicht mehr notwendige, nicht originale Umbauten werden zurückgebaut, dies betrifft auch die südliche
Fluchttreppe an Haus 2.
Weitere notwendige Maßnahmen:
- brandschutztechnische Ertüchtigung gem. Brandschutzkonzept
- Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten an Dach und Fassade (Fugensanierung etc.)
- Erneuerung von Fenstern und Außentüren nach EnEV 2014
- neue Fenster mit Rahmenfalzlüftung
- Abbruch-, Trockenbau-, Metallbau-, Tischler-, Fliesen-, Bodenbelags- und Malerarbeiten
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Komplette Erneuerung der Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallation incl. Dachentwässerung (innenliegende Fallrohre etc.) und ggf. notwendigen Sanierungsarbeiten an den Grundleitungen und der Schmutzwasserhebeanlage, Anpassung der bestehenden Geländeentwässerung und Ertüchtigung/Erneuerung
der Blitzschutzanlage.
Sämtliche nicht mehr benötigte Bestandsinstallationen werden zurückgebaut.
KG 500 Außenanlagen (DIN 276)
Anzahl PKW-Stellplätze:
2
Anzahl Fahrrad Stellplätze:
24
Das derzeit über 8.000 m² große Grundstück wird verkleinert und eingefriedet, die nördliche Eingangsfassade zur Liliensteinstraße bleibt dabei zum Stadtquartier hin offen. Spiel- und Freizeitflächen im Gelände bleiben erhalten und werden ggf. vervollständigt, Fahrrad- und PKW-Stellplätze sowie ein Mülltonnenstellplatz integriert.
An der Straßen- und Rückfassade werden notwendige Zufahrts-und Aufstellflächen für die Feuerwehr zur
Personenrettung geschaffen. Hierzu müssen bestehende Pflanzungen und teilweise Bäume entfernt bzw.
umgesetzt werden.
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke (DIN 276)
Nicht relevant.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
5
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/S
Haushaltsvorlage Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 04.09.2015
3.3
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Baumaßnahme
- Absicherung des Personenschutzes
- Erhaltung der Bausubstanz
3.4
Eigentumsverhältnisse
Gemarkung
Schönau (0432)
Flurstücksnummer
828
Flurstücksgröße in m²
8.618, Flurstücksgröße neu (geplant): 5.902 m²
Eigentum
Stadt Leipzig
Das derzeit sehr große Grundstück wird verkleinert. Der südliche öffentliche Spielplatzbereich, welcher
teilweise umzäunt ist, wird komplett geöffnet. Der Zugang erfolgt nach wie vor über den östlichen Fußund Radweg sowie neu über den westlichen dem Wohnblock vorgelagerten Fußweg.
3.5
Energiekonzept
Die allgemeinen Begriffe werden in der Anlage "Erläuterung zum Energiekonzept" definiert.
Die Betrachtung zum Energiekonzept ist nicht relevant:
Es wird keine Komplettsanierung des Gebäudes durchgeführt, die Hülle erhält kein Wärmedämmverbundsystem. Im Wesentlichen werden Brandschutzmaßnahmen umgesetzt. Zu erneuernde Bauteile,
wie z.B. Fenster und Türen, werden nach EnEV 2014 realisiert.
Maßnahmeneinteilung unter energetischen Gesichtspunkten:
Unterkunft
Asylsuchende
(ehem. KVSE)
Modernisierung einzelner Bauteile
Energetischer Standard/Energiekonzept:
Einhaltung des U-Wertes entspr. der Bauteilvorgaben der EnEV 2014
Nachweis zum Passivhaus nach Passivhausprojektierungspaket (PHPP):
Der Passivhausstandard wurde nicht untersucht, da eine Komplettsanierung des Gebäudes nicht
erfolgt.
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
6
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/S
Haushaltsvorlage Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 04.09.2015
Nachweis der U-Werte (Angabe nur bei Modernisierung einzelner Bauteile):
Bauteil
Wärmedurchgangskoeffizient (U in W/m²·K)
Umax EnEV
Ist-Wert
Planung
Fenster
1,30 W/m²K
2,6- 2,8 W/m²K
1,30 W/m²K
Außentüren
1,80 W/m²K
2,7- 3,0 W/m²K
1,80 W/m²K
Dämmung Kaltdach Drempelgeschoss
0,24 W/m²K 0,80- 0,85 W/m²K
0,14 W/m²K
Energieträger:
Die Beheizung und Versorgung des Gebäudes erfolgt weiterhin über den vorhandene Fernwärmeanschluss.
Anwendung
Fernwärme
geeignet
geBemerkung/Begründung
wählt
Primärenergiefaktor = 0,42
Weitere erneuerbare Energien:
Der Einbau von Photovoltaik-Elementen wird nicht geplant, weil deren Integration in das bestehende Anlagenkonzept (Fernwärme) wirtschaftlich nicht sinnvoll umsetzbar ist.
KG 400 Bauwerk – Technische Anlagen (DIN 276)
Wärmeerzeugung und -verteilung:
- Fernwärmestation Bestand
Warmwassererzeugung:
- zentral über Fernwärmestation Bestand
Lufttechnische Anlagen:
- innenliegende Bäder mit Entlüftung und Nachströmung Frischluft
Wasser/Abwasser:
- Erneuerung der Sanitärinstallation und der Dachentwässerung (Fallrohre) unter Berücksichtigung des
Brandschutzes
Stark- und Schwachstrom:
- Erneuerung der Beleuchtungsinstallation incl. Leuchten, Tastern und Dosen
- Erneuerung der Elektroinstallation und -anschlüsse für Einrichtungsgegenstände zur Küchen-und
Sanitärausstattung (Elektroherde mit Zeitschaltuhr)
- Einbau einer Brandmeldeanlage
- Einbau von Rauchmeldern in sämtlichen Aufenthaltsräumen
- elektrischer Anschluss für Türen mit Feststellanlagen u. dergl.
- Vorrichtung eines W-LAN-Anschluss in den Gemeinschaftsräumen im Sockelgeschoss
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/S
Haushaltsvorlage Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig - Umbau und Sanierung
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- Installation eines Satellitenanschlusses je Wohnraum
- Einbau einer Gegensprechanlage
- Installation einer Raumeinheit für den Wachschutz im EG Haus 1, Liliensteinstraße1 und Kameraüberwachung des Eingangbereichs Haus 2 Liliensteinstraße 1a
3.6
Barrierefreies Bauen
Nicht relevant.
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Nicht relevant.
4
Finanzieller Aufwand
Kostenangaben in Euro brutto, 19 % MwSt.
Kostenermittlungsstufen: KG 300 - Kostenberechnung nach DIN 276 vom 26.08.2015
KG 400 - Kostenschätzung vom 25.08.2015
KG 500 - Kostenschätzung vom 21.08.2015
Kostengruppe
100
Grundstück
200
Herrichten und Erschließung*
300
Bauwerk - Baukonstruktionen
400
Bauwerk - Technische Anlagen
500
Außenanlagen
600
Ausstattung und Kunstwerke
700
Baunebenkosten
Risiko**
Summe
*neuer Elektro-Hausanschluss
0
10.000,00
1.181.500,00
504.000,00
111.500,00
0
443.500,00
50.000,00
2.300.500,00
0
Gesamt
0
10.000,00
1.181.500,00
504.000,00
111.300,00
0
443.300,00
50.000,00
2.300.500,00
**Aufgrund der Tatsache, dass zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung für das Leistungsbild Technische
Anlagen (KG 400) nur die Kostenschätzung der LP 2 vorliegt und mit Berücksichtigung nicht vorhersehbarer Leistungen im Rahmen der Ausführung muss mit Risikoposten kalkuliert werden, da noch nicht alle
der im Rahmen der Aufgabenstellung relevanten Fragen mit dem Bauherrenamt abschließend geklärt
werden konnten, d.h. sich bisher unbekannte kostenrelevante Anforderungen an die Planung ergeben
können. Letztere sind aus vorgenannten Gründen auch für den Zeitraum der Ausführung nicht auszuschließen.
5
Finanzierungsplan
Förderfähigkeit der Maßnahme:
nicht förderfähig
Grundsätzlich förderfähig jedoch aufgrund der Dringlichkeit und damit einhergehenden engen Fristenplänen für Planung und Realisierung nicht umsetzbar.
Die Planungsmittel für 2015 sind als außerplanmäßige Auszahlungen im PSP-Element 7.0001468.700
(Sachkonto 78511000) bereitgestellt.
Für das Haushaltsjahr 2015 wird eine zusätzliche außerplanmäßige Auszahlung im PSP-Element
7.0001468.700 bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Finanzhaushalt" (1098700000).
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
8
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/S
Haushaltsvorlage Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 04.09.2015
Für das Haushaltsjahr 2015 wird zudem eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung im selben
PSP-Element bestätigt. Die Deckung erfolgt aus PSP-Element 7.0000168 "Feuerwehrzentrum Südwest"
(Sachkonto 78511000).
6
Einordnung in den mittelfristigen Haushaltsplan (Euro brutto)
Jahr
2015
2016
Gesamt
Planung bestätigt
250.000
0
443.500
Planung*
193.500
0
Bau*
452.000
1.357.000
1.809.000
Risiko*
12.500
35.500
48.000
Gesamt
908.000
1.392.500
2.300.500
VE kassenwirksam
1.392.500
2.300.500
Anteil Fördermittel
0
Anteil Stadt
0
* Mittel für die Beauftragung von Planungs-und Bauleistungen für den vorgezogenen Maßnahmenbeginn
im Oktober 2015
7
Fristenplan
Baubeginn
Fertigstellung
10.2015* / 01.2016
08.2016
* Genehmigungsfreie Maßnahmen (Abbruch),
Bezug für Ende 08.2016 geplant.
8
VOF-Betrachtung/Planungsbeteiligte
Die Vergabe von Planungsleistung wurde im Rahmen der VOF geprüft.
Der maßgebliche Schwellenwert wird nicht erreicht.
Leistungsbild nach HOAI 2013
Planungsbeteiligte
Objektplanung nach § 33
Hoffmann & Hofmann GmbH Architektur- und Ingenieurbüro
Schwägrichenstraße 4, 04107 Leipzig
ebenda (gebäudenahe Anpassungsarbeiten wie Zufahrts-, Stellflächen Feuerwehr)
L.P. Bauplanung GmbH, Architekten und Ingenieure
Josephstraße 44- 46, 04177 Leipzig
GBS Ingenieurbüro GmbH, Technische Gesamtplanung
Bünaustraße 7b, 04129 Leipzig
Brandrat. Ingenieure für Brandschutz
Ferdinand-Rhode-Straße 12, 04107 Leipzig
Freianlagen nach § 38
Tragwerksplanung nach § 49
Technische Ausrüstung nach § 53
Brandschutzkonzept
9
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
9.1
Nutzungskosten im Hochbau nach DIN 18960
Das Gebäude ist in städtischer Trägerschaft, die Nutzungskosten nach geplanter Umnutzung (Medienverbräuche) sind aktuell noch nicht bekannt. Die Kosten für die Betreibung sind in Grundsatz-und Planungsbeschluss zur Errichtung der Unterkunft, VI-DS-01664 dargestellt.
Die Maßnahme der Vorlage ist:
Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
9
Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement/S
Haushaltsvorlage Errichtung einer dauerhaften Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete in der Liliensteinstraße 1, 1a - ehem. Kindertagesstätte/Freizeittreff Liliensteinstraße 1, 1a in 04207 Leipzig - Umbau und Sanierung
Stand vom: 04.09.2015
eine Modernisierung, ohne Flächenzuwachs
Die Nutzungskosten werden in dieser Vorlage nicht erfasst.
9.2
Auswirkungen auf den Stellenplan
Nicht relevant.
9.3
Aufwandsvergleich auf Grundlage der DIN 276
Die unter diesem Punkt aufgeführten Kosten sind Kosten des Bauwesens - Hochbau, die die DIN 276 regelt, nicht zu verwechseln mit den unter Punkt 9.1 aufgeführten Nutzungskosten nach DIN 18960. In beiden DIN werden die gleichen Kurzbezeichnungen der Kostengruppen verwendet (z.B. KG 200, KG 300
etc.), diese unterscheiden sich jedoch maßgeblich voneinander.
Kennwerte des Vorhabens:
NF
BGF
BRI
KG 300 + 400
1.799
3.334
8.182
1.685.500,00
m²
m²
m³
€
BKI – Kennwertvergleich mit einer Komplettsanierung von einem Mehrfamilienwohnhaus vergleichbarer
Größe
Mittelwert
Kennwerte des
Bemerkungen/Begründung
Vorhabens
KG 300 + 400/NF
963 €/m² >
937 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert.
KG 300 + 400/BGF
671 €/m² >
506 €/m² Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert.
KG 300 + 400/BRI
247 €/m³ >
206 €/m³ Das Bauvorhaben unterschreitet den
Kennwert.
Die Kosten für die Herrichtung der Freiflächenanlagen (KG 500) im Rahmen der Sicherstellung der gebäudenahen Funktionsflächen, wie Zufahrts-und Aufstellflächen für die Feuerwehr, PKW-Stell-und Müllplätze sowie Instandsetzung der vorhandenen Grünflächen incl. einiger Spielflächen betragen ca. 111.000
Euro brutto.
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Stadt Leipzig
65/031/04.15/Vorlage_Bau_Finanzierungsbeschuss_Fbl_031
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