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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1035617.pdf
Größe
489 kB
Erstellt
02.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:42

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01808 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 1. Lesung Fachausschuss Finanzen Ratsversammlung 1. Lesung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig - Neufassung Beschlussvorschlag: 1. Der Stellenplan 2016 wird um insgesamt 73,45 Stellen erweitert. Die konkrete Zuweisung ist den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen. 2. Alle befristet einzurichtenden Stellen werden, soweit nicht anders ausgewiesen, für 2 Jahre bis 31.12.2017 eingerichtet. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 ist anhand der Fallzahlentwicklung über die Weiterführung neu zu entscheiden. 3. Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen in 2016 in Höhe von ca. 3,05 Mio € erfolgt zunächst aus dem zentralen Budget „Personalaufwendungen zahlungswirksam – 11_PA_ZW“ . Falls sich in 2016 abzeichnet, dass die planmäßigen Aufwendungen nicht ausreichen, ist frühzeitig eine Beschlussvorlage zur Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO ins Verfahren zu bringen. 4. Die in den einzelnen Ämtern zusätzlich benötigten Sachaufwendungen werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den Budgets der jeweiligen Ämter. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Erträge 01.01.16 31.12.16 Aufwendungen 01.01.16 31.12.16 Höhe in EUR wo veranschlagt 725 T € 1.100.XXX 3,05 Mio € 1.100.XXX 382 T € Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: 73,45 Beteiligung Personalrat nein X wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: X nein ja, Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: Begründung Stellenplan 2015/16 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 18.39 Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig - Neufassung Vorlage: VI-DS-01808 Beschluss: 1. Der Stellenplan 2016 wird um insgesamt 73,45 Stellen erweitert. Die konkrete Zuweisung ist den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen. 2. Alle befristet einzurichtenden Stellen werden, soweit nicht anders ausgewiesen, für 2 Jahre bis 31.12.2017 eingerichtet. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 ist anhand der Fallzahlentwicklung über die Weiterführung neu zu entscheiden. 3. Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen in 2016 in Höhe von ca. 3,05 Mio € erfolgt zunächst aus dem zentralen Budget „Personalaufwendungen zahlungswirksam 11_PA_ZW" . Falls sich in 2016 abzeichnet, dass die planmäßigen Aufwendungen nicht ausreichen, ist frühzeitig eine Beschlussvorlage zur Bestätigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO ins Verfahren zu bringen. 4. Die in den einzelnen Ämtern zusätzlich benötigten Sachaufwendungen werden bestätigt. Die Deckung erfolgt aus den Budgets der jeweiligen Ämter. 5. Für die Übernahme der Aufgaben „Gesetzliche Vertretung" im Dezernat II - Amt 21 werden befristet bis 2020 3,0 VzÄ eingerichtet. Eine Evaluierung und Überprüfung der Stellenbemessung der Stellen erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020. Die übrigen 4 vorgesehenen Stellen werden gestrichen. Protokollnotiz: Die Stelle des Fußverkehrsbeauftragten soll im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1 Begründung Am 18.03.2015 wurde durch den Stadtrat erstmals ein Doppelhaushalt für 2015/2016, einschließlich Stellenplan, beschlossen. Damit sind auch die Stellen für diese beiden Jahre gesetzt. Im Rahmen dieses Doppelhaushaltes wurde ein Mehrbedarf von insgesamt 390,50 Stellen (einschließlich Erzieher/innenstellen) für die unterschiedlichsten Aufgaben der Verwaltung berücksichtigt und durch den Stadtrat bestätigt. Nun sind erneut Bedarfe zu verzeichnen, die nach Ansicht der Dezernate und Fachämter nicht bis zum nächsten Doppelhaushalt aufschiebbar sind. Insbesondere betrifft dies Stellenbedarfe, auf die wegen der akut steigenden Flüchtlings-und Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen neuen Aufgaben bzw. dramatisch ansteigenden Fallzahlen in mehreren Bereichen der Verwaltung reagiert werden muss. Diese wurden und werden in gesonderten Vorlagen behandelt. (Vorlage Nr.: VI-DS-01334-15 und VI-DS-01756-15) Zusätzlich zum Bedarf zur Asyl-Problematik wurden aus verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung weitere Bedarfe angemeldet, die auf Grund der Bewertung unter § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig fallen. Schwerpunktmäßig sind hier die Themenfelder Branddirektion, Kita- und Schulneubau und die Einführung SAP zu benennen. Eine Vielzahl weiterer Stellen war bereits in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/16 Beratungsgegenstand und wurde dort abgelehnt. Die detaillierten Stellenanmeldungen einschließlich der Empfehlungen sind den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen, diese sind wie folgt gegliedert : Anlage 1 geförderte Stellen Anlage 2 Kita-und Schulneubau Anlage 3 Branddirektion Anlage 4 sonstige Insgesamt werden folgende Empfehlungen zur Einrichtung ausgesprochen: Dez. Amt I 11 Personalamt 1,00 34 Standesamt 2,00 Stellenpool SV 5,00 II III Empfehlung zur Einrichtg. insgesamt ∑ 8,00 20 Stadtkämmerei 2,00 21 Stadtkasse 10,30 ∑ 12,30 32 Ordnungsamt 1,00 37 Branddirektion 16,00 ∑ 17,00 1 Dez. Amt Empfehlung zur Einrichtg. insgesamt V 50 Sozialamt 16,40 51 Amt für Jugend, Familie und Bildung 14,00 53 Gesundheitsamt ∑ VI 2,00 32,40 63 Bauordnungsamt 1,00 64 Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 0,75 65 Amt für Gebäudemanagment 2,00 ∑ Stadtverwaltung gesamt 3,75 73,45 Bei einer Erweiterung des Stellenplanes ist entsprechend § 77 SächsGemO eine Nachtragssatzung zu erlassen. Mit Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung am 02.04.2014 gab es u.a. eine Änderung hinsichtlich der Pflicht zum Erlass einer Nachtragssatzung, die die Einrichtung dringend erforderlicher zusätzlicher Stellen im Planungszeitraum zumindest in einem begrenzten Rahmen ermöglicht. Entsprechend der Hauptsatzung hat die Ratsversammlung „unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn Bedienstete eingestellt, angestellt, befördert oder höhergruppiert werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. Dies ist jedoch nicht erforderlich, wenn es sich um eine unerhebliche Mehrung oder Hebung von Beamtenstellen der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 bzw. vergleichbarer Beschäftigter (Entgeltgruppe 1 bis 9) handelt. Erheblich ist eine solche Mehrung oder Hebung, wenn sie 3% der Gesamtstellenanzahl überschreitet.“ (siehe § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig). Dies gibt der Ratsversammlung die rechtliche Grundlage, nach ihrem Beschluss zum Doppelhaushalt 2015/16, die Stellenpläne 2015 und 2016 um die empfohlene Stellenanzahl zu erweitern. Im Sinne der Haushaltsdisziplin und vor dem Hintergrund, dass für neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Asylproblematik in erheblichem Umfang Stellen benötigt werden, die nicht im Doppelhaushalt enthalten sind, waren strengste Maßstäbe anzusetzen. Die Einrichtung von 73,45 Stellen wird empfohlen. Zum einen handelt es sich dabei um Projektstellen, die eine vollständige oder überwiegende Förderung der Personalkosten erfahren, bei anderen wird eingeschätzt, dass die Einrichtung auf Grund anstehender Aufgaben oder der Fallzahlentwicklung nicht bis zur nächsten Haushaltsplanung aufschiebbar ist. Die zur Einrichtung empfohlene Stellenanzahl von insgesamt 73,45 Stellen ist unerheblich im Sinne des § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig, da sie 3% der im Gesamthaushalt enthaltenen Stellenanzahl nicht überschreitet. Für diese Stellen wird, soweit in den Anlagen nicht anders ausgewiesen, empfohlen, diese ab 2016 für 2 Jahre einzurichten und im Rahmen der Stellenplanung zum Doppelhaushalt 2017/2018 anhand der sich dann abzeichnenden Aufgaben- bzw. Fallzahlenentwicklung über die Fortführung der Stellen erneut zu entscheiden. 2 Für alle abgelehnten Stellen wird auf die DA 19/2014 „Regelung zur flexiblen Handhabung der Stellenbudgets der Dezernate sowie zum Verfahren der Beantragung von Änderungen von Stellen“ verwiesen und empfohlen, die darin aufgezeigte Möglichkeit zur Nutzung freier Stellenanteile innerhalb der Ämter bzw. der Dezernate stärker, auch temporär, zu nutzen. Bei Bestätigung der zur Einrichtung empfohlenen 73,45 Stellen werden zusätzliche Personalausgaben in Höhe von ca. 3,05 Mio €1 und ca. 382 T€ Sachaufwendungen benötigt. Für 17,45 dieser Stellen erfolgt nach Angabe der Fachämter eine einzelfallbezogene Gegenfinanzierung der Personalaufwendungen in Höhe von ca. 725 T €. 1 bei Annahme Neueinstellung EG 9 mit 41.520 € 3 Anlage 1 Stellenplan 2015/16 - Veränderungsbedarf 2016 auf der Grundlage § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO refinanzierte / geförderte Stellen Dez. Amt V 51 MehrAufgabe bedarf 8,00 Bundesprogramm „Frühe Bildung“, 7,5 Sprachberater, 0,5 Fachberater Verbesserung der Angebote sprachlicher Bildung und der Qualität der Kindertagesbetreuung für Kinder aus bildungsfernen Familien und Kinder mit Migrationshintergrund 6,00 8x 0,75 Sozialpädagogen in Kitas nach Förderrichtlinie „Kinder mit besonderen Lernund Lebenserschwernissen in Einrichtungen“ (Programm ist ange-kündigt, jedoch noch nicht veröffentlicht) Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte in Kitas bei der Arbeit mit Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen sowie der Eltern Aufbau von Netzwerken, Verstetigung der Netzwerkstrukturen, Programm richtet sich insbesondere auch an Kinder mit Migrationshintergrund 53 2,00 1,0 Koordinator/in Familienhebamme 1,0 Mitarbeiter/in/ Familienhebamme (Entfristung) Befristung Begründung Finanzierung 31.12.19 Die Projektstellen werden zu 100% 100% Förderrefinanziert. Es handelt sich allerdings um Mittel eine zusätzliche freiwillige Aufgabe, die nur so lange vorgehalten werden sollte, wie Fördermittel dafür zur Verfügung stehen. 31.03.20 Die Projektstellen werden zu 95% 95% Fördermittel refinanziert. Es handelt sich allerdings um eine zusätzliche freiwillige Aufgabe, die nur so lange vorgehalten werden sollte, wie Fördermittel dafür zur Verfügung stehen. Auf Grund der Asylproblematik kommt der Durchführung des neuen Programms eine erhöhte Bedeutung zu. Alle Stellen des Projektes sind bis 100 % 31.12.2015 zu 100 % gefördert; Fördermittel lt. Information des Landesjugendamtes wird die Förderung unverändert zunächst bis 31.12.2017 fortgeführt; um unabhängig von der Förderung die aufgebauten Strukturen zu sichern, sollen 2 Stellen entfristet werden 4 Dez. Amt Summe Dez.V VI 63 MehrAufgabe bedarf 16,00 1,00 Mitarbeit im Projekt „Verwahrloste Immobilien“ Durchführung der repressiven Maßnahmen (Anordnungswesen) im Zusammenhang mit Aufgaben der AG „Verwahrloste Immobilien“. - Repressive bauaufsichtliche und denkmalschutzrechliche Maßnahmen - Gefahrenabwehr bei baulichen Anlagen und Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung - Durchführung bauordnungsrechtliche Eingriffsmaßnahmen z.B. Baueinstellung, Abbruchverfügung, Nutzungsuntersagung, Verfügung zur Durchführung von Maßnahmen zur Wiederherstellung der Standsicherheit eines Gebäudes. Befristung Begründung Finanzierung Die Finanzierung erfolgt aus Projektkosten 100% Mittel aus ab 01.08.2015 durch Amt 64 Projektkosten für Dauer des Projektes 5 Dez. Amt 64 Summe Dez.VI gesamt MehrAufgabe Befristung Begründung Finanzierung bedarf 0,75 Programmbegleitung EFRE-, ESF- und EU- 01.01.15 – Die Stelle ist zu 100 % programmfinanziert 100 % durch den Europäischen Sozialfonds Fördermittel Projekte, speziell Förderprogramm BIWAQ 31.12.18 - Die Aufgabe beinhaltet die Projektsteuerung „MehrWertQuartier“ (ESF-Bundesprogramm BIWAQ Förderperiode 2014-2020) für die Programmgebiete Soziale Stadt in Leipzig über einen Zeitraum von zunächst vier Jahren. Das derzeitige Projektbudget beträgt knapp 2 Mio. € und wird im Handlungsfeld Wirtschaft und Arbeit zur Stärkung der defizitären Wirtschaftsstruktur im Leipziger Osten und in Grünau eingesetzt, um in diesen Stadtteilen eine Steigerung der Beschäftigungsquote durch Vermittlung und Qualifizierung von Arbeitskräften zu erreichen. 1,75 17,75 6 Anlage 2 Stellenplan 2015/16 - Veränderungsbedarf 2016 auf der Grundlage § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO Kita- /Schulbau Dez. Amt VI Mehrbedarf 65 Summe Dez.VI gesamt Aufgabe 1,00 Bedarfsdeckung soziale Infrastruktur (Schulen, Kita, Asyl..), Einrichtung einer Stelle SVK Befristung Begründung Finanzierung Die Stelleneinrichtung ist für die Realisierung der gestiegenen Anforderungen des Schulbauprogramms erforderlich. 1,00 1,00 7 Anlage 3 Stellenplan 2015/16 - Veränderungsbedarf 2016 auf der Grundlage § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO Branddirektion Dez. Amt III 37 MehrAufgabe bedarf 7,00 Rettungsassistenten 5,00 ab 01.11.2015 – Disponenten (Änderung Dienstplansystem und Migration der Altleitstellen Delitzsch und Grimma) 4,00 ab 01.07.2016 – Disponenten (Änderung Dienstplansystem und Migration der Altleitstellen Delitzsch und Grimma) Summe Dez. III gesamt Befristung Begründung Finanzierung Die Stellen werden unter folgendem Vorbehalt eingerichtet: Im Rahmen der Erarbeitung des BBPL sollte auch für den Rettungsdienst eine adäquate Personalbedarfsberechnung erfolgen. Im Rahmen der Änderung der Arbeitszeit im Einsatzdienst wurden unterjährig in 2014 bereits 5 zusätzliche Stellen eingerichtet. Auch der Einsatzdienst ist für Einsatz im Rettungsdienst zuständig. Die Stellenbesetzung erfolgt in Abhängigkeit der Ergebnisse der Personalbedarfsberechnung. finanziert über Kostenverhandlungen mit Krankenkassen Aufgrund der Einrichtung der IRLS und der Migration der Altleitstelle Delitzsch ist ein entsprechender Mehrbedarf notwendig. Die 9 Stellen werden vorerst mit einem internen Sperrvermerk versehen; die Besetzung erfolgt erst, wenn die Kostenteilungsvereinbarung mit den Landkreisen abgeschlossen ist. teilfinanziert über Zweckvereinbarung mit LK Nordsachsen und LK Leipzig 16,00 16,00 8 Anlage 4 Stellenplan 2015/16 - Veränderungsbedarf 2016 auf der Grundlage § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO Sonstiges Dez. Amt I 11 34 MehrBefristung Begründung Finanzierung Aufgabe bedarf 1,00 Ausbilder/-in ab 01.08.2016 Vorbehaltlich der Bestätigung der Vorlage (in Abhängigkeit der Bestätigung der Vorlage zur Erweiterung der Ausbildungsplätze bei zur Erweiterung der Ausbildungsplätze bei der Stadt Leipzig (VI-DS-01617). der Stadt Leipzig (V-DS-00838)) 1,00 Standesbeamte Die Fallzahlen im Standesamt steigen. Dies hat längere Bearbeitungszeiten zur Folge bspw. in der Urkundenstelle (bis zu 6 Wochen). Leipzig ist außerdem sehr beliebt als Heiratsort. Der Bedarf von 1,00 Stelle ist aufgrund der zunehmenden Zahlen in allen Bereichen des Standesamt entsprechend anzuerkennen. Die Einnahmen im Standesamt steigen. Vergleich: Einnahme IST 30.06.2014 – 218.079,93 Euro Einnahme IST 30.06.2015 – Der Bedarf ist aufgrund der zunehmenden 392.819,12 Euro Zahlen in allen Bereichen des Standesamt Planansatz für 2014: 600.000 entsprechend anzuerkennen. Euro Planansatz für 2015: 670.000 Euro 1,00 Sachbearbeitung Standesamt Die Fallzahlen im Standesamt steigen. Dies hat längere Bearbeitungszeiten zur Folge bspw. in der Urkundenstelle (bis zu 6 Wochen). Leipzig ist außerdem sehr beliebt als Heiratsort. 10 Summe Dez. I 5,00 Stellenpool für die Stadtverwaltung vom 01.07.16 bis 31.12.16 Zur schnellen Reaktion weiterer unterjährig auftretender Bedarfe in der Stadtverwaltung bis A 10 bzw. EG 9 8,00 9 Dez. Amt II 20 21 MehrAufgabe Befristung Begründung Finanzierung bedarf 2,00 Erstellung Jahresabschlüsse 2013 und 2014 31.12.19 befristet vom 01.01.16 – 31.12.17 (Konzeption Inventuren, laufende KontenUm den Anforderungen an einen und Saldenabstimmungen, Verbuchung der ordnungsgemäßen Jahresabschluss Treuhandkonten, kontinuierliche Auswertung gerecht zu werden, ist die befristete des Zahlenwerkes) Einrichtung von 2 Stellen erforderlich. Im Rahmen der HH-Planung 2017/2018 sollte jedoch geprüft werden, ob entsprechend 1,00 Erstellung Jahresabschlüsse 2013 und 2014 31.12.19 der Aufgabenabarbeitung diese Stellen in (Forderungsbewertung, Konten- und diesem Umfang weiterhin erforderlich sind. Saldenabstimmung im PSCD) Die Weiterführung der Stellen wird bis zur 2,30 Verlängerung von kw-Vermerken an Stellen kw bei des Amtes 21 aufgrund der noch nicht räuml. räumlichen Zusammenlegung der Bereiche erfolgten Zusammenlegung Zusammenl Stadtkasse und ARoV empfohlen. Das egung Sollvollzugsdatum der kw-Vermerke ist entsprechend zu ändern. 7,00 Übernahme der Aufgabe „Gesetzliche Vertretung“ (3,0 VzÄ + 4,0 VzÄ) Summe Dez. II III 32 12,30 Summe Dez. III V 50 1,00 1,00 Sachbearbeitung Veranstaltungsstelle – Erhöhung der anmeldepflichtigen Versammlungen 15,40 Sachbearbeitung Wohngeld Evaluierung Es sollte die generelle Befristung im Rahmen entsprechend der geplanten Aufgabenabarbeitung erfolgen. (4,00 kw: HHPL 2021/2022; 31.12.2022) dav. 4,0 kw 31.12.22 Auf Grund der steigenden Zahlen von anzumeldenden Versammlungen wird die Stelle vorerst befristet für 2 Jahre eingerichtet; Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 ist über die Notwendigkeit der Weiterführung der Stelle anhand der Fallzahlen zu entscheiden. befristet für Mehrbedarf ergibt sich aus Gesetzesände2 Jahre rung zum 01.01.2016; Zuführung zunächst befristet bis 31.12.2017 10 Dez. Amt Summe Dez.V VI 65 MehrAufgabe bedarf 1,00 Sozialarbeiter/in Betreuungsbehörde Befristung Begründung Finanzierung Stellenzuführung aufgrund steigender Fallzahlen 16,40 Bis 1,00 Betriebskostenabrechnung 31.12.16 Priorisierung der Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Flächen- und Platzerweiterung für zusätzliche Kindertagesstätten stehen, damit wurde die Durchführung der Betriebskostenabrechnung auf ein Minimum reduziert. Zwischenzeitlich ist ein Bearbeitungsstau ab dem Abrechnungsjahr 2012 ff. entstanden. Für den Abrechnungszeitraum 2012 konnten vorerst nur ca. 24% der erforderlichen Abrechnungen erstellt und ca. 30 % der Abrechnungsvorgänge angearbeitet werden. Somit stehen ca. 46 % noch aus. Die Abrechnungen für 2013 und 2014 stehen ebenfalls noch aus. Summe Dez.VI 1,00 gesamt 38,70 Die Stelle ist für den Abbau des Bearbeitungsstaus der Betriebskostenabrechnungen aus den Jahren 2012 – 2014 dringend erforderlich. 11 Fassung vom: 25.09.2015 Thema ► Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig Mitzeichnung Dezernat Mitzeichnung erforderlich beteiligte Ämter Bemerkungen Unterschrift I Allgemeine Verwaltung 10        II Finanzen             III Umwelt, Ordnung, Sport             IV Kultur             V Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule             VI Stadtentwicklung und Bau             VII Wirtschaft             01.1 GB des Oberbürgermeisters und des Stadtrates             01.2 GB des Oberbürgermeisters – Kommunalwirtschaft             01.16 Datenschutz/ Sicherheits beauftragte/r             14 Rechnungsprüfungsamt                                                       Rechtsprüfung       Name Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 Beteiligung der Personalvertretung erforderlich Unterschrift nein ja