Daten
Kommune
Leipzig
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1035617.pdf
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Erstellt
02.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:42
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01808
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
Ratsversammlung
1. Lesung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m.
§ 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig - Neufassung
Beschlussvorschlag:
1. Der Stellenplan 2016 wird um insgesamt 73,45 Stellen erweitert. Die konkrete Zuweisung ist
den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen.
2. Alle befristet einzurichtenden Stellen werden, soweit nicht anders ausgewiesen, für 2 Jahre bis
31.12.2017 eingerichtet. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 ist anhand der
Fallzahlentwicklung über die Weiterführung neu zu entscheiden.
3. Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen in 2016 in Höhe von ca. 3,05 Mio €
erfolgt zunächst aus dem zentralen Budget „Personalaufwendungen zahlungswirksam –
11_PA_ZW“ . Falls sich in 2016 abzeichnet, dass die planmäßigen Aufwendungen nicht
ausreichen, ist frühzeitig eine Beschlussvorlage zur Bestätigung von überplanmäßigen
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO ins Verfahren zu bringen.
4. Die in den einzelnen Ämtern zusätzlich benötigten Sachaufwendungen werden bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus den Budgets der jeweiligen Ämter.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Erträge
01.01.16
31.12.16
Aufwendungen
01.01.16
31.12.16
Höhe in EUR
wo veranschlagt
725 T €
1.100.XXX
3,05 Mio €
1.100.XXX
382 T €
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung: 73,45
Beteiligung Personalrat
nein
X
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X
nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung
Stellenplan 2015/16
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu
18.39
Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4
SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig - Neufassung
Vorlage: VI-DS-01808
Beschluss:
1. Der Stellenplan 2016 wird um insgesamt 73,45 Stellen erweitert. Die konkrete Zuweisung ist
den Anlagen 1 bis 4 zu entnehmen.
2. Alle befristet einzurichtenden Stellen werden, soweit nicht anders ausgewiesen, für 2 Jahre
bis 31.12.2017 eingerichtet. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/18 ist anhand der
Fallzahlentwicklung über die Weiterführung neu zu entscheiden.
3. Die Deckung der zusätzlichen Personalaufwendungen in 2016 in Höhe von ca. 3,05 Mio €
erfolgt zunächst aus dem zentralen Budget „Personalaufwendungen zahlungswirksam 11_PA_ZW" . Falls sich in 2016 abzeichnet, dass die planmäßigen Aufwendungen nicht
ausreichen, ist frühzeitig eine Beschlussvorlage zur Bestätigung von überplanmäßigen
Aufwendungen gem. § 79 (1) SächsGemO ins Verfahren zu bringen.
4. Die in den einzelnen Ämtern zusätzlich benötigten Sachaufwendungen werden bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus den Budgets der jeweiligen Ämter.
5. Für die Übernahme der Aufgaben „Gesetzliche Vertretung" im Dezernat II - Amt 21 werden
befristet bis 2020 3,0 VzÄ eingerichtet. Eine Evaluierung und Überprüfung der
Stellenbemessung der Stellen erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020. Die
übrigen 4 vorgesehenen Stellen werden gestrichen.
Protokollnotiz: Die Stelle des Fußverkehrsbeauftragten soll im Haushalt 2017/2018 berücksichtigt
werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 1/1
Begründung
Am 18.03.2015 wurde durch den Stadtrat erstmals ein Doppelhaushalt für 2015/2016, einschließlich Stellenplan, beschlossen. Damit sind auch die Stellen für diese beiden Jahre gesetzt. Im
Rahmen dieses Doppelhaushaltes wurde ein Mehrbedarf von insgesamt 390,50 Stellen
(einschließlich Erzieher/innenstellen) für die unterschiedlichsten Aufgaben der Verwaltung
berücksichtigt und durch den Stadtrat bestätigt. Nun sind erneut Bedarfe zu verzeichnen, die nach
Ansicht der Dezernate und Fachämter nicht bis zum nächsten Doppelhaushalt aufschiebbar sind.
Insbesondere betrifft dies Stellenbedarfe, auf die wegen der akut steigenden Flüchtlings-und
Asylbewerberzahlen und der damit verbundenen neuen Aufgaben bzw. dramatisch ansteigenden
Fallzahlen in mehreren Bereichen der Verwaltung reagiert werden muss. Diese wurden und
werden in gesonderten Vorlagen behandelt. (Vorlage Nr.: VI-DS-01334-15 und VI-DS-01756-15)
Zusätzlich zum Bedarf zur Asyl-Problematik wurden aus verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung weitere Bedarfe angemeldet, die auf Grund der Bewertung unter § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig fallen. Schwerpunktmäßig sind hier die
Themenfelder Branddirektion, Kita- und Schulneubau und die Einführung SAP zu benennen.
Eine Vielzahl weiterer Stellen war bereits in den Beratungen zum Doppelhaushalt 2015/16 Beratungsgegenstand und wurde dort abgelehnt.
Die detaillierten Stellenanmeldungen einschließlich der Empfehlungen sind den Anlagen 1 bis 4
zu entnehmen, diese sind wie folgt gegliedert :
Anlage 1
geförderte Stellen
Anlage 2
Kita-und Schulneubau
Anlage 3
Branddirektion
Anlage 4
sonstige
Insgesamt werden folgende Empfehlungen zur Einrichtung ausgesprochen:
Dez.
Amt
I
11 Personalamt
1,00
34 Standesamt
2,00
Stellenpool SV
5,00
II
III
Empfehlung zur Einrichtg.
insgesamt
∑
8,00
20 Stadtkämmerei
2,00
21 Stadtkasse
10,30
∑
12,30
32 Ordnungsamt
1,00
37 Branddirektion
16,00
∑
17,00
1
Dez.
Amt
Empfehlung zur Einrichtg.
insgesamt
V
50 Sozialamt
16,40
51 Amt für Jugend, Familie
und Bildung
14,00
53 Gesundheitsamt
∑
VI
2,00
32,40
63 Bauordnungsamt
1,00
64 Amt für Stadterneuerung
und Wohnungsbauförderung
0,75
65 Amt für
Gebäudemanagment
2,00
∑
Stadtverwaltung gesamt
3,75
73,45
Bei einer Erweiterung des Stellenplanes ist entsprechend § 77 SächsGemO eine Nachtragssatzung zu erlassen. Mit Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung am 02.04.2014 gab es u.a.
eine Änderung hinsichtlich der Pflicht zum Erlass einer Nachtragssatzung, die die Einrichtung dringend erforderlicher zusätzlicher Stellen im Planungszeitraum zumindest in einem begrenzten Rahmen ermöglicht.
Entsprechend der Hauptsatzung hat die Ratsversammlung „unverzüglich eine Nachtragssatzung
zu erlassen, wenn Bedienstete eingestellt, angestellt, befördert oder höhergruppiert werden sollen
und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält. Dies ist jedoch nicht erforderlich,
wenn es sich um eine unerhebliche Mehrung oder Hebung von Beamtenstellen der Besoldungsgruppen A 2 bis A 10 bzw. vergleichbarer Beschäftigter (Entgeltgruppe 1 bis 9) handelt. Erheblich
ist eine solche Mehrung oder Hebung, wenn sie 3% der Gesamtstellenanzahl überschreitet.“
(siehe § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig). Dies gibt
der Ratsversammlung die rechtliche Grundlage, nach ihrem Beschluss zum Doppelhaushalt
2015/16, die Stellenpläne 2015 und 2016 um die empfohlene Stellenanzahl zu erweitern.
Im Sinne der Haushaltsdisziplin und vor dem Hintergrund, dass für neuen Aufgaben im Zusammenhang mit der Asylproblematik in erheblichem Umfang Stellen benötigt werden, die
nicht im Doppelhaushalt enthalten sind, waren strengste Maßstäbe anzusetzen.
Die Einrichtung von 73,45 Stellen wird empfohlen. Zum einen handelt es sich dabei um
Projektstellen, die eine vollständige oder überwiegende Förderung der Personalkosten erfahren,
bei anderen wird eingeschätzt, dass die Einrichtung auf Grund anstehender Aufgaben oder der
Fallzahlentwicklung nicht bis zur nächsten Haushaltsplanung aufschiebbar ist.
Die zur Einrichtung empfohlene Stellenanzahl von insgesamt 73,45 Stellen ist unerheblich im
Sinne des § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig, da sie
3% der im Gesamthaushalt enthaltenen Stellenanzahl nicht überschreitet.
Für diese Stellen wird, soweit in den Anlagen nicht anders ausgewiesen, empfohlen, diese
ab 2016 für 2 Jahre einzurichten und im Rahmen der Stellenplanung zum Doppelhaushalt
2017/2018 anhand der sich dann abzeichnenden Aufgaben- bzw. Fallzahlenentwicklung
über die Fortführung der Stellen erneut zu entscheiden.
2
Für alle abgelehnten Stellen wird auf die DA 19/2014 „Regelung zur flexiblen Handhabung der
Stellenbudgets der Dezernate sowie zum Verfahren der Beantragung von Änderungen von Stellen“ verwiesen und empfohlen, die darin aufgezeigte Möglichkeit zur Nutzung freier Stellenanteile
innerhalb der Ämter bzw. der Dezernate stärker, auch temporär, zu nutzen.
Bei Bestätigung der zur Einrichtung empfohlenen 73,45 Stellen werden zusätzliche Personalausgaben in Höhe von ca. 3,05 Mio €1 und ca. 382 T€ Sachaufwendungen benötigt.
Für 17,45 dieser Stellen erfolgt nach Angabe der Fachämter eine einzelfallbezogene
Gegenfinanzierung der Personalaufwendungen in Höhe von ca. 725 T €.
1
bei Annahme Neueinstellung EG 9 mit 41.520 €
3
Anlage 1
Stellenplan 2015/16 - Veränderungsbedarf 2016 auf der Grundlage § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO
refinanzierte / geförderte Stellen
Dez. Amt
V
51
MehrAufgabe
bedarf
8,00 Bundesprogramm „Frühe Bildung“, 7,5
Sprachberater, 0,5 Fachberater
Verbesserung der Angebote sprachlicher
Bildung und der Qualität der Kindertagesbetreuung für Kinder aus bildungsfernen
Familien und Kinder mit Migrationshintergrund
6,00 8x 0,75 Sozialpädagogen in Kitas nach
Förderrichtlinie „Kinder mit besonderen Lernund Lebenserschwernissen in Einrichtungen“
(Programm ist ange-kündigt, jedoch noch
nicht veröffentlicht)
Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte
in Kitas bei der Arbeit mit Kindern mit
besonderen Lern- und
Lebenserschwernissen sowie der Eltern
Aufbau von Netzwerken, Verstetigung der
Netzwerkstrukturen, Programm richtet sich
insbesondere auch an Kinder mit
Migrationshintergrund
53
2,00 1,0 Koordinator/in Familienhebamme
1,0 Mitarbeiter/in/
Familienhebamme (Entfristung)
Befristung Begründung
Finanzierung
31.12.19 Die Projektstellen werden zu 100%
100% Förderrefinanziert. Es handelt sich allerdings um Mittel
eine zusätzliche freiwillige Aufgabe, die nur
so lange vorgehalten werden sollte, wie
Fördermittel dafür zur Verfügung stehen.
31.03.20 Die Projektstellen werden zu 95%
95% Fördermittel
refinanziert. Es handelt sich allerdings um
eine zusätzliche freiwillige Aufgabe, die nur
so lange vorgehalten werden sollte, wie
Fördermittel dafür zur Verfügung stehen.
Auf Grund der Asylproblematik kommt der
Durchführung des neuen Programms eine
erhöhte Bedeutung zu.
Alle Stellen des Projektes sind bis
100 %
31.12.2015 zu 100 % gefördert;
Fördermittel
lt. Information des Landesjugendamtes wird
die Förderung unverändert zunächst bis
31.12.2017 fortgeführt;
um unabhängig von der Förderung die
aufgebauten Strukturen zu sichern, sollen 2
Stellen entfristet werden
4
Dez. Amt
Summe
Dez.V
VI
63
MehrAufgabe
bedarf
16,00
1,00 Mitarbeit im Projekt „Verwahrloste
Immobilien“
Durchführung der repressiven Maßnahmen
(Anordnungswesen) im Zusammenhang mit
Aufgaben der AG „Verwahrloste Immobilien“.
- Repressive bauaufsichtliche und
denkmalschutzrechliche Maßnahmen
- Gefahrenabwehr bei baulichen Anlagen und
Wahrung der öffentlichen Sicherheit und
Ordnung
- Durchführung bauordnungsrechtliche
Eingriffsmaßnahmen z.B. Baueinstellung,
Abbruchverfügung, Nutzungsuntersagung, Verfügung zur Durchführung von
Maßnahmen zur Wiederherstellung der
Standsicherheit eines Gebäudes.
Befristung Begründung
Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt aus Projektkosten 100% Mittel aus
ab
01.08.2015 durch Amt 64
Projektkosten
für Dauer
des
Projektes
5
Dez. Amt
64
Summe
Dez.VI
gesamt
MehrAufgabe
Befristung Begründung
Finanzierung
bedarf
0,75 Programmbegleitung EFRE-, ESF- und EU- 01.01.15 – Die Stelle ist zu 100 % programmfinanziert 100 %
durch den Europäischen Sozialfonds
Fördermittel
Projekte, speziell Förderprogramm BIWAQ 31.12.18
- Die Aufgabe beinhaltet die Projektsteuerung
„MehrWertQuartier“ (ESF-Bundesprogramm
BIWAQ Förderperiode 2014-2020) für die
Programmgebiete Soziale Stadt in Leipzig
über einen Zeitraum von zunächst vier
Jahren. Das derzeitige Projektbudget beträgt
knapp 2 Mio. € und wird im Handlungsfeld
Wirtschaft und Arbeit zur Stärkung der
defizitären Wirtschaftsstruktur im Leipziger
Osten und in Grünau eingesetzt, um in
diesen Stadtteilen eine Steigerung der
Beschäftigungsquote durch Vermittlung und
Qualifizierung von Arbeitskräften zu
erreichen.
1,75
17,75
6
Anlage 2
Stellenplan 2015/16 - Veränderungsbedarf 2016 auf der Grundlage § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO
Kita- /Schulbau
Dez. Amt
VI
Mehrbedarf
65
Summe
Dez.VI
gesamt
Aufgabe
1,00 Bedarfsdeckung soziale Infrastruktur
(Schulen, Kita, Asyl..),
Einrichtung einer Stelle SVK
Befristung Begründung
Finanzierung
Die Stelleneinrichtung ist für die Realisierung der gestiegenen Anforderungen
des Schulbauprogramms erforderlich.
1,00
1,00
7
Anlage 3
Stellenplan 2015/16 - Veränderungsbedarf 2016 auf der Grundlage § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO
Branddirektion
Dez. Amt
III
37
MehrAufgabe
bedarf
7,00 Rettungsassistenten
5,00 ab 01.11.2015 – Disponenten
(Änderung Dienstplansystem und Migration der
Altleitstellen Delitzsch und Grimma)
4,00 ab 01.07.2016 – Disponenten (Änderung
Dienstplansystem und Migration der
Altleitstellen Delitzsch und Grimma)
Summe
Dez. III
gesamt
Befristung Begründung
Finanzierung
Die Stellen werden unter folgendem
Vorbehalt eingerichtet: Im Rahmen der
Erarbeitung des BBPL sollte auch für den
Rettungsdienst eine adäquate
Personalbedarfsberechnung erfolgen. Im
Rahmen der Änderung der Arbeitszeit im
Einsatzdienst wurden unterjährig in 2014
bereits 5 zusätzliche Stellen eingerichtet.
Auch der Einsatzdienst ist für Einsatz im
Rettungsdienst zuständig. Die
Stellenbesetzung erfolgt in Abhängigkeit
der Ergebnisse der
Personalbedarfsberechnung.
finanziert über
Kostenverhandlungen mit
Krankenkassen
Aufgrund der Einrichtung der IRLS und der
Migration der Altleitstelle Delitzsch ist ein
entsprechender Mehrbedarf notwendig.
Die 9 Stellen werden vorerst mit einem
internen Sperrvermerk versehen; die
Besetzung erfolgt erst, wenn die
Kostenteilungsvereinbarung mit den
Landkreisen abgeschlossen ist.
teilfinanziert über
Zweckvereinbarung mit LK
Nordsachsen
und LK Leipzig
16,00
16,00
8
Anlage 4
Stellenplan 2015/16 - Veränderungsbedarf 2016 auf der Grundlage § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO
Sonstiges
Dez. Amt
I
11
34
MehrBefristung Begründung
Finanzierung
Aufgabe
bedarf
1,00 Ausbilder/-in ab 01.08.2016
Vorbehaltlich der Bestätigung der Vorlage
(in Abhängigkeit der Bestätigung der Vorlage
zur Erweiterung der Ausbildungsplätze bei
zur Erweiterung der Ausbildungsplätze bei
der Stadt Leipzig (VI-DS-01617).
der Stadt Leipzig (V-DS-00838))
1,00 Standesbeamte
Die Fallzahlen im Standesamt steigen. Dies
hat längere Bearbeitungszeiten zur Folge
bspw. in der Urkundenstelle (bis zu 6 Wochen). Leipzig ist außerdem sehr beliebt als
Heiratsort.
Der Bedarf von 1,00 Stelle ist aufgrund der
zunehmenden Zahlen in allen Bereichen
des Standesamt entsprechend anzuerkennen.
Die Einnahmen
im Standesamt
steigen. Vergleich: Einnahme
IST 30.06.2014 –
218.079,93 Euro
Einnahme IST
30.06.2015 –
Der Bedarf ist aufgrund der zunehmenden 392.819,12 Euro
Zahlen in allen Bereichen des Standesamt Planansatz für
2014: 600.000
entsprechend anzuerkennen.
Euro
Planansatz für
2015: 670.000
Euro
1,00 Sachbearbeitung Standesamt
Die Fallzahlen im Standesamt steigen. Dies
hat längere Bearbeitungszeiten zur Folge
bspw. in der Urkundenstelle (bis zu 6 Wochen). Leipzig ist außerdem sehr beliebt als
Heiratsort.
10
Summe Dez.
I
5,00 Stellenpool für die Stadtverwaltung
vom
01.07.16
bis
31.12.16
Zur schnellen Reaktion weiterer unterjährig
auftretender Bedarfe in der Stadtverwaltung
bis A 10 bzw. EG 9
8,00
9
Dez. Amt
II
20
21
MehrAufgabe
Befristung Begründung
Finanzierung
bedarf
2,00 Erstellung Jahresabschlüsse 2013 und 2014
31.12.19 befristet vom 01.01.16 – 31.12.17
(Konzeption Inventuren, laufende KontenUm den Anforderungen an einen
und Saldenabstimmungen, Verbuchung der
ordnungsgemäßen Jahresabschluss
Treuhandkonten, kontinuierliche Auswertung
gerecht zu werden, ist die befristete
des Zahlenwerkes)
Einrichtung von 2 Stellen erforderlich. Im
Rahmen der HH-Planung 2017/2018 sollte
jedoch geprüft werden, ob entsprechend
1,00 Erstellung Jahresabschlüsse 2013 und 2014
31.12.19 der Aufgabenabarbeitung diese Stellen in
(Forderungsbewertung, Konten- und
diesem Umfang weiterhin erforderlich sind.
Saldenabstimmung im PSCD)
Die Weiterführung der Stellen wird bis zur
2,30 Verlängerung von kw-Vermerken an Stellen kw bei
des Amtes 21 aufgrund der noch nicht
räuml.
räumlichen Zusammenlegung der Bereiche
erfolgten Zusammenlegung
Zusammenl Stadtkasse und ARoV empfohlen. Das
egung
Sollvollzugsdatum der kw-Vermerke ist
entsprechend zu ändern.
7,00 Übernahme der Aufgabe „Gesetzliche
Vertretung“ (3,0 VzÄ + 4,0 VzÄ)
Summe Dez.
II
III
32
12,30
Summe Dez.
III
V
50
1,00
1,00 Sachbearbeitung Veranstaltungsstelle – Erhöhung der anmeldepflichtigen Versammlungen
15,40 Sachbearbeitung Wohngeld
Evaluierung Es sollte die generelle Befristung
im Rahmen entsprechend der geplanten
Aufgabenabarbeitung erfolgen. (4,00 kw:
HHPL
2021/2022; 31.12.2022)
dav. 4,0 kw
31.12.22
Auf Grund der steigenden Zahlen von
anzumeldenden Versammlungen wird die
Stelle vorerst befristet für 2 Jahre
eingerichtet;
Im Rahmen der Haushaltsplanung
2017/2018 ist über die Notwendigkeit der
Weiterführung der Stelle anhand der
Fallzahlen zu entscheiden.
befristet für Mehrbedarf ergibt sich aus Gesetzesände2 Jahre
rung zum 01.01.2016; Zuführung zunächst
befristet bis 31.12.2017
10
Dez. Amt
Summe
Dez.V
VI
65
MehrAufgabe
bedarf
1,00 Sozialarbeiter/in Betreuungsbehörde
Befristung Begründung
Finanzierung
Stellenzuführung aufgrund steigender
Fallzahlen
16,40
Bis
1,00 Betriebskostenabrechnung
31.12.16
Priorisierung der Aufgaben, die im
Zusammenhang mit der Flächen- und
Platzerweiterung für zusätzliche
Kindertagesstätten stehen, damit wurde die
Durchführung der Betriebskostenabrechnung
auf ein Minimum reduziert.
Zwischenzeitlich ist ein Bearbeitungsstau ab
dem Abrechnungsjahr 2012 ff. entstanden.
Für den Abrechnungszeitraum 2012 konnten
vorerst nur ca. 24% der erforderlichen
Abrechnungen erstellt und ca. 30 % der
Abrechnungsvorgänge angearbeitet werden.
Somit stehen ca. 46 % noch aus. Die
Abrechnungen für 2013 und 2014 stehen
ebenfalls noch aus.
Summe
Dez.VI
1,00
gesamt
38,70
Die Stelle ist für den Abbau des
Bearbeitungsstaus der Betriebskostenabrechnungen aus den Jahren 2012 – 2014
dringend erforderlich.
11
Fassung vom: 25.09.2015
Thema
► Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung
der Stadt Leipzig
Mitzeichnung
Dezernat
Mitzeichnung
erforderlich
beteiligte Ämter
Bemerkungen
Unterschrift
I
Allgemeine
Verwaltung
10
II
Finanzen
III
Umwelt, Ordnung,
Sport
IV
Kultur
V
Jugend, Soziales,
Gesundheit und
Schule
VI
Stadtentwicklung
und Bau
VII
Wirtschaft
01.1 GB des Oberbürgermeisters und
des Stadtrates
01.2 GB des Oberbürgermeisters –
Kommunalwirtschaft
01.16 Datenschutz/
Sicherheits
beauftragte/r
14
Rechnungsprüfungsamt
Rechtsprüfung
Name
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
Beteiligung der Personalvertretung erforderlich
Unterschrift
nein
ja