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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040477.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
24.01.16, 22:03

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-DS-01433-NF-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 28.10.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand (Mittelstandsförderprogramm) in Verbindung mit einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Die Ratsversammlung nimmt den Monitoringbericht 2015 zum Mittelstandsförderprogramm zur Kenntnis. 2. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand“ mit jährlich 600.000 EUR unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen und der regelmäßigen Vorlage eines Monitoringberichtes im II. Quartal des Folgejahres. Die Pilotphase (RBV-1671/13 vom) wird beendet. 3. Die Ratsversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Erhöhung der Mittelausstattung des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand 2013 bis 2015“ für das Jahr 2015 um 95.000 € im PSP Element 1.100.57.1.0.01.09 (Entw. mittelst. Unternehmen). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). 4. Die Ratsversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Erhöhung der Mittelausstattung des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand “in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 im PSP Element 1.100.57.1.0.01.09 (Entw. mittelst. Unternehmen). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: finanzielle Auswirkungen Prüfkatalog Begründung Monitoringbericht 2015 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 18.11 Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand (Mittelstandsförderprogramm) in Verbindung mit einer überplanmäßigen Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO Vorlage: VI-DS-01433-NF-002 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung nimmt den Monitoringbericht 2015 zum Mittelstandsförderprogramm zur Kenntnis. 2. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand" mit jährlich 600.000 EUR unter dem Vorbehalt der entsprechenden Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen und der regelmäßigen Vorlage eines Monitoringberichtes im II. Quartal des Folgejahres. Die Pilotphase (RBV-1671/13 vom) wird beendet. 3. Die Ratsversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Erhöhung der Mittelausstattung des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand 2013 bis 2015" für das Jahr 2015 um 95.000 € im PSP Element 1.100.57.1.0.01.09 (Entw. mittelst. Unternehmen). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). 4. Die Ratsversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO zur Erhöhung der Mittelausstattung des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand "in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 im PSP Element 1.100.57.1.0.01.09 (Entw. mittelst. Unternehmen). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000). Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung 1 Vorschulische Bildungs- Begründung in Vorlage Seite 1       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Seite 1 von 10 Begründung Zu Beschlusspunkt 1 Mit Ratsbeschluss vom 19.06.2013 wurde die Verwaltung beauftragt über die weitere Arbeit des Programms und dessen inhaltliche und finanzielle Ausstattung dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage vorzulegen. Der hier vorgelegte Monitoringbericht 2015 (Anlage) dient der Umsetzung des Ratsbeschlusses. Die Ergebnisse des Berichtes sind Grundlage für die Fortführung des Programms. Die Ratsversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten. Zu Beschlusspunkt 2 Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat das Mittelstandsförderprogramm fortzuführen. Im Laufe des Jahres 2014 hat sich das Programm zu einem zentralen Pfeiler der Bestandspflege der Wirtschaftsförderung entwickelt. Auch in der Gründungsförderung und der Förderung von Ansiedlungen ist es wirksam geworden. Der Mittelabruf für das Jahr 2014 beträgt 242.000 €. Hinzu kommen noch rd. 95.000 €, die für 2014 gebunden, aber durch die Antragsteller erst 2015 abgerechnet werden (Übertrag in das Folgejahr). Für das Marketing des Programms wurden ca. 26.000 € verausgabt. Damit wurden im Jahr 2014 363.000 € verausgabt. Die nicht vollständige Mittelverwendung begründet sich dadurch, dass die Nachfrage nach Förderung in den ersten Monaten nach Einführung des Programms noch nicht das Zielniveau erreichen konnte. Tabelle 1: Sachaufwendungen Mittelstandsförderprogramm, 2014-2016ff, in € 2013 (Ist) Sachaufwendungen 5.000 Davon Einzelbetriebliche und 5.000 Projektförderung Vermarktung, Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit gebunden und Übertrag in das Folgejahr Quelle: Eigene Darstellung (Stand 24.07.2015). 2014 (Ist) 2015 (Plan) 2016ff (Plan) 363.000 450.000 450.000 242.000 430.000 440.000 26.000 20.000 10.000 95.000 Seit Juni 2014 hatten sich die Zahl der Antragseingänge auf dem Niveau von 15 bis 20 Anträge je Monat verstetigt. Die Monate April bis Juni 2015 zeigten mit 24, 29 und 28 ein deutlich höheres Antragsaufkommen. Dies veranlasste das Amt für Wirtschaftsförderung einen Bewilligungsstopp für Anträge nach dem 11.06.2015 Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Seite 2 von 10 auszusprechen, da die bewilligten Mittel und die Antragsummen der aufgelaufenen Anträge das Budget um ca. 120.000 € überstieg. Diese Entwicklung im Jahr 2015 macht die positive Akzeptanz des Programms und den guten Bekanntheitsgrad bei den Unternehmen deutlich. Umfangreiche Mittelbindungen und bei länger dauernden Maßnahmen auch Mittelbindungen über Haushaltsjahre hinweg entstehen dadurch, dass das Mittelstandsprogramm ein Programm zur Rückerstattung von entstandenen Kosten der Antragsteller ist. Nach Bewilligung einer Maßnahme wird eine Frist gegeben (Durchführungszeitraum), bis das Projekt realisiert und vorfinanziert ist und der Antragsteller die Kosten zur anteiligen Erstattung einreicht. Die Mittelbindung geschieht bei Bewilligung, der Mittelabfluss erfolgt erst nach Verwendungsnachweis, Kostenerstattungsantrag und anschließender Auszahlung. Eine solche Vorfinanzierung durch Unternehmen mit nachträglicher Erstattung durch den Zuwendungsgeber ist allgemeine Praxis in der Wirtschaftsförderung. Die Vorfinanzierung belegt die Bonität des Antragstellers und die Ernsthaftigkeit seines Vorhabens. Darüber hinaus ist die antragsgemäße Mittelverwendung bei durchgeführten Projekten besser nachweisbar und prüfbar. Nicht erkennbar haushaltswirksam sind die Personalaufwendungen für das Programm, da dieses mit bestehendem Personal der Wirtschaftsförderung durchgeführt wird. Zwei Personen sind regelmäßig anteilig mit Projektsteuerung befasst. Eine Person ist mit der Mittelbewirtschaftung und Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten befasst. Der Amtsleiter und seine Dienstberatung treffen wöchentlich die Letztentscheidung über Zuwendungen. 12 Personen bearbeiten arbeitsteilig unterschiedliche Maßnahmen von der Erstberatung bis zur Bescheiderteilung und Verwendungsprüfung. Diese sehr arbeitsteilige Programmbewirtschaftung hat den Nachteil eines erhöhten Steuerungsaufwandes, aber den entscheidenden Vorteil, dass die Arbeit im Mittelstandsprogramm mit der Arbeit in der Betriebsberatung und Clusterförderung sehr gut verbunden ist. Zur Unterstützung der Programmsteuerung und -bewirtschaftung wird ab August 2015 eine halbe Personalstelle eingerichtet (siehe Beschluss aus der HH-RV 18.03.2015). Personalaufwendungen erhöhen oder vermindern nicht das Programmvolumen, da sie aus dem Personalhaushalt finanziert werden. Gleiches gilt für die Personalaufwendungen für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Mit jährlich 215 beratenen Unternehmen und ca. 120 antragstellenden Unternehmen hat das Programm im Rahmen seiner finanziellen Ausstattung eine gute Verbreitung gefunden. Ein sehr positiver unmittelbarer Effekt des Programms ist, dass innerhalb der ersten eineinhalb Jahre die Schaffung von 196 Arbeitsplätzen in Leipzig durch das Mittelstandsprogramm gefördert werden konnte. Für die 88% der Leipziger Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern ist das Leipziger Mittelstandsprogramm nahezu die einzige zugängliche Fördermöglichkeit, da meist nur größere Unternehmen Förderung von der SAB erhalten. Deshalb entfaltete das Programm mit relativ geringen Zuwendungen für Basislösungen gute Nachfrage. Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Seite 3 von 10 Seit Beginn des Programms konnten mit dem so benannten „Kreativbrief“ (ca. 200.000 € Fördersumme) 70 Unternehmen Leistungen der Leipziger Kreativwirtschaft einkaufen, um ihrem Unternehmen bessere Wachstumschancen zu verschaffen. Mit der Förderung der Markterschließung überregional/international (ca. 48.000 € Fördersumme) konnten 18 Unternehmen zusätzlich zur SAB-Messeförderung besondere Messen besuchen, um ihre Absatzmärkte zu erweitern. Auch im Bereich der Standortverlagerung/-erweiterung halfen bereits kleine Beträge (ca. 200.000 € Fördersumme), um 48 Unternehmen bei ihrem Wachstum am neuen Standort zu unterstützen. Die Maßnahme Managementhilfe nutzten 20 Unternehmen (ca. 80.000 € Fördersumme), um mittels im Unternehmen arbeitenden Hochschulabsolventen potentielle Veränderungsprozesse und/oder neue Märkte zu beleuchten. Neben den unmittelbaren Effekten auf die geförderten Unternehmen entwickelt das Programm mittelbare Effekte, wenn beispielsweise Hochschulabsolventen über die Managementhilfe leichteren Eintritt in den lokalen Arbeitsmarkt finden oder wenn die Zuwendungsempfänger im Rahmen der geförderten Maßnahmen Aufträge an andere Leipziger Unternehmen erteilen. Ein zusätzlicher Hebeleffekt entsteht dadurch, dass die Kosten der Zuwendungsempfänger nur zu 50% gefördert werden. Damit müssen die vom Unternehmer verauslagten Kosten mindestens doppelt so hoch liegen wie die erhaltene Förderung. So erbrachte eine Kontroll-Rechnung für die Maßnahme „Kreativbrief“, dass im Durchschnitt mit 1 Euro Förderbetrag 2,7 Euro Auftragsvolumen in Leipzig vergeben werden konnten. Mittelbare Effekte liegen auch in der Wirksamkeit der Mittelstandsförderung in der Stadtentwicklung: Allgemein unterstützt das Mittelstandsförderprogramm das SEKOFachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung (RB IV-1595) , in dem ein Handlungsbedarf bei der finanziellen Stärkung der KMU festgestellt worden war. Kleinräumiger betrachtet ist das Mittelstandsförderprogramm damit auch Instrument der stadtteilbezogenen Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Die Verteilung der Antragsteller zeigt, dass das Programm im Leipziger Westen, in der Georg-Schumann-Straße und im Zentrum umfangreich von den Unternehmen genutzt wird (Abbildung 1). Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Seite 4 von 10 Abbildung 1: geographische Verteilung der Antragsteller im Mittelstandsförderprogramm 1.10.2013 bis 26.03.2015 Quelle: Eigene Darstellung. Im Sinne integrierter Stadtentwicklungskonzepte unterstützt die Mittelstandsförderung die Konzepte der Stadterneuerung nicht nur räumlich. In die Werbung für das Mittelstandsprogramm waren verschiedentlich Magistralenmanager und Arbeitsläden/Job-Points organisatorisch eingebunden und haben Maßnahmen der Mittelstandsförderung vermittelt. Auch in der Ausrichtung ergänzt sich das nicht-investiv fördernde Mittelstandsprogramm mit den stärker investiv orientierten Maßnahmen der EFRE-Städtebauförderung. Das Mittelstandsförderprogramm ist zudem wirksamer Bestandteil des des Zieles „Leipzig besteht im Wettbewerb - Zukunftsfähige Cluster- und Mittelstandsförderung“ aus dem Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters. Das Mittelstandsprogramm unterstützt den spezifischen Ansatz der Clusterförderung (BS/RBV-973/11). Im Sinne des Leitgedankens „die Stärken stärken“ der Clusterförderung werden bestimmte Ziele dieser Strategie und der Beschäftigungsstrategie im Mittelstandsprogramm hervorgehoben gefördert. Von den insgesamt 187 bisher geförderten Unternehmen Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Seite 5 von 10 waren 136 Unternehmen (73%) einem der fünf Leipziger Cluster zuordenbar. Insofern verbessert das Mittelstandsprogramm die Rahmenbedingungen für die Clusterunternehmen. Das Programm erleichtert die Hebung von Potenzialen in den Clustern, wie z. B. mit Wissens- und Innovationstransfer oder mit Maßnahmen der Fachkräftesicherung und -gewinnung. Schließlich entwickelt das Mittelstandsprogramm Effekte in der Qualitätssicherung der Arbeit der Wirtschaftsförderung. Die Beratung zum Programm erleichtert den Betriebsberatern der Wirtschaftsförderung den strukturierten, problemorientierten Kontakt mit Unternehmen. In der Beratung zu den Fördermöglichkeiten des Programms können den Unternehmen neben Lösungen aus der Mittelstandsförderung Anknüpfungspunkte zu weiteren Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung gegeben werden. Beispielsweise werden die Unternehmen aus Anlass der Programmberatung zugleich über die Clusterorganisationen, über Netzwerkveranstaltungen, über die Technologiescouts der Agentur für Innovationstransfer und die von der Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer geförderten Technologiebeauftragten informiert. Darüber hinaus bietet das Programm einen Ansatz, um über die aktuellen Landes- und Bundesförderprogramme zu informieren. Die Unternehmen sind durchgängig zufrieden, dass es das Mittelstandsprogramm der Stadt Leipzig gibt. Die bürokratischen Hürden werden größtenteils, als sehr gering eingestuft. Dies ist vor allem bei Unternehmen der Fall, die bereits Erfahrungen mit anderen Förderprogrammen vorzuweisen haben. Auch die Bearbeitung durch die Mitarbeiter des Amts für Wirtschaftsförderung, wird allgemein sehr positiv bewertet. Geförderte Unternehmen empfehlen das Programm weiter. Aus Sicht des Monitorings (vgl. Bericht) sollte das Programm fortgesetzt werden. Die Handwerkskammer und die Industrie- und Handelskammer begleiten das Programm und haben positiv zur Fortführung Stellung genommen. IHK mit Schreiben vom 09. Juni 2015: „Insgesamt bietet das Mittelstandsförderprogramm ein speziell für junge sowie Klein- und Kleinstunternehmen sinnvolles Unterstützungsinstrumentarium. Wir sind daher der Überzeugung, dass es auch künftig seinen Nutzen entfalten wird und regen seine Fortführung unter Beachtung der Ergebnisse des vorliegenden Monitoringberichtes sowie unserer Hinweise an.“ HWK mit Schreiben vom 5. Juni 2015: „Mit dem Programm können wichtige Vorhaben qualifizierter Gründungen, der Entwicklung und des Wachstums von kleinen und mittleren Unternehmen der Stadt Leipzig positiv unterstützt und befördert werden. Dabei handelt es sich um Vorhaben, die ansonsten aufgrund der Förderkulissen von Bund und Land schwerlich hätten realisiert werden können, aber für die Entwicklung eines tragfähigen Leipziger Mittelstandes wichtig sind. ... Die Handwerkskammer zu Leipzig plädiert für eine unbedingte Fortsetzung des Mittelstandsförderprogramms. Der neu geplante Programmpunkt, der die Zusammenarbeit und Kooperationen mit regionalen Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Seite 6 von 10 Hochschulen fördert, entspricht aktuellen Handlungsfeldern und kann nur begrüßt werden.“ Das Amt für Wirtschaftsförderung stellt fest, dass das Mittelstandsprogramm in den bisher umgesetzten Maßnahmen die Bedarfe der Leipziger kleinsten und kleinen Unternehmen getroffen hat. Das Mittelstandsförderprogramm spricht überwiegend kleine und junge Unternehmen an – für größere Unternehmen erweist sich die Fördersumme als zu gering. Unter diesem Blickwinkel müsste das Programm weitaus umfangreicher finanziert werden. Auch mit der vorhandenen Ausstattung soll allerdings das Programm weiter entwickelt werden. In der Weiterentwicklung verfolgt das Amt für Wirtschaftsförderung das Ziel, zukünftig mehr Anträge zu fördern: - die auf besonders wachstumsorientierte Unternehmen orientieren. Dazu sollen Unternehmen vermehrt mehrere Maßnahmen beantragen, deren Kombination ein entsprechendes strategisches Wachstumskonzept fördert, - die auf den Transfer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die örtlichen Unternehmen zielen. Dazu sollen Maßnahmen neu ausgerichtet werden und bei der Entwicklung von Förderprojekten intensiver mit Kammern, Verbänden und Transferstellen kooperiert werden, - die einen Hebel zu Erschließung von Förderung des Freistaates, des Bundes und der EU bieten. Dazu sollen in einer neuen Maßnahme die Kosten der Antragstellung für ausgewählte Programme auf Landes- und Bundesebene gefördert werden. Beibehalten werden soll: - die Grundausrichtung des Programms auf Wachstum und Innovation, - die Ausrichtung auf eine Vielfalt nicht-investiver Förderansätze. Dabei soll jedoch die Programmstruktur vereinfacht werden, - die besondere Ausrichtung auf Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Damit soll das Mittelstandsprogramm zur Verbesserung der im deutschen Städtevergleich unterdurchschnittlichen Größe Leipziger Unternehmen des Produzierenden Gewerbes beitragen. Als nächste Arbeitsschritte vorgesehen sind: - die Einführung einer neuen Fördermaßnahme für Technologie- und Innovationsprojekte. Die bisher mit diesem Fokus unter anderen Programmteilen einzelfallweise gewährten Förderungen sollen in der neuen Fördermaßnahme zusammengefasst werden. Parallel laufende Maßnahmen der Leipziger Hochschulen zur Verbesserung des Wissenstransfers im Projekt Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Seite 7 von 10 - - - „Wissenschaftsregion Leipzig“ sollen durch das Mittelstandsprogramm unterstützt werden. die Einführung einer neuen Fördermaßnahme zur Unterstützung von Wettbewerben. Bestehende Wettbewerbe (u. a. Innovationspreis, Gründerpreis, Intec-Preis, SMILE-LIFE-Ideenwettbewerb, Meistergründungsprämie) und neue Wettbewerbe und Bestenauswahlverfahren sollen künftig auf einheitlicher Grundlage gefördert werden, um koordinierte Anreize für hervorragende Entwicklungen bei Gründungs- und Bestandsunternehmen zu setzen. Der Beginn eines Projektes zur Qualifizierung der Verwaltung als Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung. Ein entsprechendes Vorhaben wurde in das Personalund Organisationsentwicklungsprojekt (OPEK) und in das Projekt „Leipzig weiterdenken“ eingebracht. Im Ergebnis sollen u. a. Leitlinien für eine mittelstandsfreundliche Verwaltung entstehen. Eine Straffung und Neustrukturierung des vorhandenen Bestandes von Mittelstandsfördermaßnahmen. Damit sollen die Transparenz der Maßnahmen für die Antragsteller erhöht und die Zielrichtung geschärft werden, um noch bessere und qualifiziertere Vorhaben zur Förderung zu gewinnen. Zugleich soll die Bewirtschaftung des Programms durch die Verwaltung vereinfacht werden, um eingesparte Personalressourcen für noch intensivere Begleitung der Maßnahmen einzusetzen. Der Ratsversammlung wird ein Grundsatzbeschluß für die Fortführung des Programms empfohlen, um die Pilotphase (RBV-1671/13) zu beenden und die Förderung in den nächsten Jahren fortzusetzen. Mittelfristige Weiterentwicklungen des Mittelstandsprogramms und länger dauernde Fördermaßnahmen können sinnvoll nur dann unternommen werden, wenn die Ratsversammlung diesen Ansatz der Wirtschaftsförderung im Grundsatz unterstützt. Der Beschluss zur Fortführung des Programms dient zugleich der Feststellung, daß die mit dem Doppelhaushaltsbeschluss für die Jahre 2015/16 für das Jahr 2016 unter PSP 1.100.57.1.0.01.09 eingestellten Mittel i.H.v. 450.000,00EUR im Mittelstandsförderprogamm Verwendung finden. Mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen ist festzustellen, dass es sich bei der Mittelstandsförderung um eine freiwillige Aufgabe handelt. Damit kommt als kostengünstigere Alternative grundsätzlich immer der Verzicht auf eine Durchführung in Betracht. Um jedoch eine vergleichbare Anzahl von Leipziger Unternehmen mit vergleichbar bedarfsorientierten Maßnahmen und vergleichbarem Kosten-NutzenVerhältnis zu fördern, ist eine kostengünstigere Alternative nicht erkennbar. Um im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse die Ratsentscheidung zur Mittelausstattung des Programms zu unterstützen, wird die Wirtschaftsförderung regelmäßig Monitoringberichte zum Programm vorlegen. Zusätzlich zur Berichterstattung über den Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Seite 8 von 10 Programmverlauf erhalten die Einzelberichte jeweils unterschiedliche Ergänzungen, vergleichbar dem Schwerpunkt „Unternehmenssicht auf die Förderung nach Befragung“ im vorliegenden Bericht 2015. Auch bei einem Grundsatzbeschluss des Rates zur Programmfortführung wird in der Bewirtschaftung des Programms der Vorbehalt der Ratsbeschlussfassung zum Haushalt und der Genehmigung durch die Landesdirektion jederzeit beachtet. Dieser Haushaltsvorbehalt wird mit der Zusage jeder einzelnen Zuwendung verbunden und den Zuwendungsempfängern mitgeteilt. Zu Beschlusspunkt 3 1. Ausgangsbedingungen 1.1 Stadtratsbeschluss Sicherung fachspezifischer Wissensträger der PUUL GmbH Mit Stadtratsbeschluss (RBV-1273/12) wurde die Stadtverwaltung beauftragt, „im Rahmen des Stellenplans 2012 umgehend die Zuweisung bisher nicht ausgeschöpfter Stellenkontingente in Höhe von 2 VZÄ an das Referat Beschäftigungsförderung vorzunehmen, mit dem Ziel der Sicherung fachspezifischer Wissensträger der PUUL GmbH aus den Bereichen Fachkräfteanalyse und -gewinnung, Berufsorientierung und Fördermittelakquise für die Stadtverwaltung Leipzig.“ 1.2 Maßnahmen zur Fachkräftesicherung im Mittelstandsförderprogramm Aufgrund der zentralen Bedeutung der Fachkräftesicherung für die regionale Wirtschaft wurden gleichzeitig im Mittelstandsförderprogramm Maßnahmen zur Fachkräftesicherung mit den Schwerpunkten „Entwicklung des Standortfaktors Fachkräfte“ sowie „Entwicklung Fachkräftepotential in Unternehmen“ aufgegriffen. 1.3 Bereitstellung Berufsorientierung ESF - Mittel für eine koordinierte und systematische Das Dezernat Wirtschaft und Arbeit sieht einen wesentlichen Beitrag für die regionale Fachkräftesicherung in der Schaffung und Sicherung optimaler Startbedingungen für Jugendliche in die Arbeitswelt. Für die Wahrnehmung dieses Aufgabenbereiches werden seit 2013 vom Freistaat befristet ESF-Mittel bereitgestellt - jedoch unter der Voraussetzung der finanziellen Beteiligung der Kommunen mit einen derzeitigen Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10%. Zur bestmöglichen Wahrnehmung dieser Aufgabenbereiche wurden die zur Verfügung stehenden Ressourcen aktiv aufeinander abgestimmt und mit folgendem Ergebnis zusammengeführt: Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Seite 9 von 10 1. Einrichtung 1 VZÄ Fachkräftesicherung (befristet bis 12/2016) 2. Durch die Bereitstellung der finanziellen Mittel als Kofinanzierungsanteil Einrichtung von 3,75 VZÄ für den Schwerpunkt Berufs- und Studienorientierung (ebenfalls befristet bis 12/2016). Zwei dieser Stellen sind mit ehemaligen Mitarbeiterinnen der PUUL GmbH besetzt. 2. Handlungsbedarf Die Evaluation des Aufgabenbereiches Fachkräftesicherung im Referat für Beschäftigungspolitik zeigt auf, dass gewinnbringende und nachhaltige Effekte für eine regionale Fachkräftesicherung für KMU dann erreicht werden können, wenn die Vielzahl durchaus engagierter Einzelaktivitäten in den Bereichen Berufsund Studienorientierung sowie der weiterführenden Fachkräftesicherung in einer auf die Leipziger Unternehmensbedarfe abgestimmten, ganzheitlichen Strategie zusammen fließen. Eine frühzeitige und praxisnahe Berufs- und Studienorientierung, die auf intensiver Einbeziehung der regionalen Wirtschaft basiert, stellt dabei einen wesentlichen Erfolgsfaktor dar. So signalisieren auch 61% der von der Wirtschaftsförderung befragten Unternehmen den Bedarf, Kontakte zu Schüler/-innen und Schulen aufzubauen1. Um dem gerecht zu werden, ist es erforderlich, im Referat für Beschäftigungsförderung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, einerseits die Fachexpertise der Mitarbeiter langfristig zu binden sowie andererseits einen flexibel, aufeinander abgestimmten und bedarfsorientierten Einsatz der personellen Ressourcen zu ermöglichen. Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen der PUUL GmbH sind Inhaber der mit 90% über ESF-Mittel finanzierten Stellen „Berufs- und Studienorientierung“. Während dabei einerseits zentrale Aufgaben zur Sicherung gelingender Übergänge von Schule in Beruf umgesetzt werden können, grenzt der Freistaat aber den Handlungsrahmen ein. So ist Beispielsweise die Förderung einer gelingenden Berufsorientierung an Gymnasien als Handlungsfeld ausgeschlossen. Dabei kommunizieren insbesondere regionale KMU einen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Förderung von beruflicher Orientierung an Gymnasien sowie die Stärkung des Images der dualen Ausbildung. Beispielsweise wäre das Veranstaltungsformat „Schule und Unternehmen werden Partner“ auch ein wirkungsvoller Ansatz, um die Zusammenarbeit der regionalen Wirtschaft mit Gymnasien zu stärken. Es besteht weiterhin ein hoher Bedarf an der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Fortschreibung von Fachkonzepten, der Schaffung von Transparenz über bestehende Förderprogramme sowie Bereitstellung umfassender Informationen und Hilfestellungen für die Beantragung von Förderung, Weiterbildung und Qualifizierung sowie der 1 Vgl. Auswertungsbericht Mai 2014, Unternehmensbefragung Stadt Leipzig. Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Seite 10 von 10 Identifikation und Gewinnung passender Fördermittel für arbeitsmarktpolitische Projekte. Um die Fachexpertise des Stelleninhabers „Fachkräftesicherung“ sowie der „Wissensträger der PUUL GmbH“ langfristig für die Stadt Leipzig zu sichern, muss den Mitarbeitern zeitnah eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in der Stadtverwaltung geboten werden. Damit wird gleichzeitig die nachhaltige Verstetigung der durch Einsatz von ESF-Mittel aufgebauten Strukturen und erworbenen know hows in der Kommune sichergestellt. Wir empfehlen die dauerhafte Einrichtung von 3 VZÄ zur wirkungsvollen Umsetzung der Aufgaben im Bereich Fachkräftesicherung und Berufs- und Studienorientierung im Referat für Beschäftigungspolitik. Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand Monitoringbericht 2015 Berichtszeitraum 10/2013 - 07/2015 Datenstand 24. Juli 2015 Bearbeiter Jens Sommer-Ulrich Wennemar de Weldige Stadt Leipzig Amt für Wirtschaftsförderung 04092 Leipzig Tel.: 0341 123-5812 jens.sommer-ulrich@leipzig.de www.leipzig.de/mittelstandsprogramm Inhaltsverzeichnis 0. 1. Einleitung ............................................................................................................................................. 1 Die Durchführung des Mittelstandsprogramms im Zeitraum August 2013 bis Juli 2015 ..................... 1 1.1. Entwicklung der Maßnahmen und Verfahren ............................................................................... 1 1.2. Der Verlauf des Mittelstandsprogramms September 2013 bis Juli 2015 ..................................... 3 1.3. Die Wirkungen des Mittelstandsprogramms................................................................................. 6 1.4. Die Zielgruppen des Mittelstandsprogramms ............................................................................... 7 2. Beurteilung des Programms durch Antragsteller ............................................................................... 10 3. Bedarfe Leipziger Unternehmen eine Auswertung der Leipziger Unternehmensbefragung 2014 .... 14 4. Beurteilung des Programms durch das Amt für Wirtschaftsförderung .............................................. 15 5. Ausblick .............................................................................................................................................. 16 Anhang A ...................................................................................................................................................... 1 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Anzahl der Anträge und Zuwendungsbescheide im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis 24.07.2015 .................................................................................................................................................... 3 Abbildung 2: Fragenkomplex Zufriedenheit................................................................................................ 11 Abbildung 3: Beurteilung der Zufriedenheit ................................................................................................ 11 Abbildung 4: Fragenkomplex Verhalten ..................................................................................................... 12 Abbildung 5: Haben Sie auch Anträge bei der SAB gestellt? .................................................................... 12 Abbildung 6: Wie wurden Sie auf das Mittelstandsprogramm aufmerksam?............................................. 13 Abbildung 7: Würden Sie das Mittelstandsprogramm weiterempfehlen? .................................................. 13 Abbildung 8: Erweiterungshinderungsgründe Leipziger Unternehmen, Anteil........................................... 15 Tabellenverzeichnis Tabelle 1 Maßnahmen des Mittelstandsprogramms im Überblick ............................................................... 2 Tabelle 2: Anzahl der Unternehmen und Anträge im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis 24.07.2015 . 4 Tabelle 3: monetäre Kennzahlen im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis 24.07.2015 ........................... 5 Tabelle 4: Anträge, Förderfälle, ausgezahlte und gebundene Fördermittel nach Maßnahmen................... 6 Tabelle 5: Beschäftigungsentwicklung der in der Bestandspflege geförderten Unternehmen (beendete Maßnahmen) ................................................................................................................................................ 7 Tabelle 6: Beschäftigungsentwicklung der Gründungsförderung geförderten Unternehmen (beendete Maßnahmen) ................................................................................................................................................ 7 Tabelle 7: geförderte Unternehmen nach Alter des Unternehmens und Beschäftigtengrößenklassen ....... 8 Tabelle 8: geförderte Unternehmen nach Branche ...................................................................................... 9 0. Einleitung Das Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand 2013 bis 2015 wurde mit Ratsbeschluss vom 19.06.2013 verabschiedet. Über die weitere Arbeit des Programms und dessen inhaltliche und finanzielle Ausstattung soll die Verwaltung dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage vorlegen. Mit Einrichtung des Programms wurde deswegen ein Monitoring eingerichtet, das die konkrete Umsetzung des Programms beobachtet. Neben der regelmäßigen Berichterstattung im Amt für Wirtschaftsförderung wurde aus diesem Monitoring der hier vorgelegte Bericht entwickelt. Der Monitoringbericht 2015 bezieht sich auf den Projektzeitraum Oktober 2013 bis Juli 2015 und ist in vier Teile gegliedert. In einem ersten Teil werden die entwickelten Maßnahmen im Programm und die Abrufzahlen vorgestellt. Der zweite Teil gibt mittels einer Befragung der Antragsteller deren Sicht auf Eckpunkte des Programms wieder. Der dritte Teil stellt potentielle Bedarfe Leipziger Unternehmen mittels der im Jahr 2014 vom Amt für Wirtschaftsförderung (AfW) durchgeführten Unternehmensbefragung dar. Der letzte Teil präsentiert die Sicht der Durchführer, also des Amts für Wirtschaftsförderung, auf das Programm. Zum Schluss wird ein Ausblick auf die Schwerpunktsetzung der Förderung bei möglicher Programmfortführung gegeben. 1. Die Durchführung des Mittelstandsprogramms im Zeitraum August 2013 bis Juli 2015 1.1. Entwicklung der Maßnahmen und Verfahren Nach dem Ratsbeschluss vom 19.06.2013 begann im AfW die Erarbeitung von „Maßnahmensteckbriefen“ zu den beschlossenen Programmlinien. Insgesamt wurden 10 Maßnahmensteckbriefe entwickelt, die den Rahmen für Förderentscheidungen im Amt festlegten. Im Laufe des Jahres 2014 wurden zwei weitere Maßnahmensteckbriefe entwickelt. Die Maßnahmen 1-7 und 11-12 sind der Bestandsförderung zuzuordnen, die Maßnahmen 8 und 9 der Gründungsförderung und die Maßnahme 10 der Ansiedlungsförderung (Tabelle 1). Die Maßnahmensteckbriefe werden anhand der laufenden Förderfälle intern evaluiert und an Bedarfe der Unternehmen und an überarbeitete Förderziele der Wirtschaftsförderung angepasst. Das Verfahren zur Förderentscheidung stellt sich wie folgt dar: Anträge konnten seit August 2013 bei der Wirtschaftsförderung gestellt werden. Die ersten Zuwendungsbescheide wurden im Rahmen der Mittelstandssprechstunde des OBM und des BM für Wirtschaft und Arbeit im September 2013 erteilt. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 1 Tabelle 1 Maßnahmen des Mittelstandsprogramms im Überblick Maßnahme Förderziel Förderart 1 Kreativbrief – Transfer von kreativen Ideen in kleine Unternehmen Zuschuss zu Dienstleistungen 2 Managementhilfe – Managementhilfe in KMU 3 Betriebe im Wandel – juristische Begleitung Betriebe im Wandel – wachstumsbedingte Standortverlagerung/-erweiterung Betriebe im Wandel – Gemeinschaftliches Marketing Mittelstand überregional / international – Gutachten und Marktstudien für KMU Mittelstand überregional / international – Messeauftritte Geld und Raum für Gründung – Meistergründungsprämie Geld und Raum für Gründung – Räumen für innovative Existenzgründer Neuansiedlung in Leipzig Zukunft Mittelstand – Markteinführung innovativer Produkte Mittelstand überregional / international – Projektförderung Wirtschaftsförderung zur Unterstützung von Maßnahmen die auf mehrere Unternehmen zielen Vernetzung von KMU mit der Leipziger Kreativwirtschaft Verbreiterung der Angebotsbasis von Unternehmen Stärkung der strategischen Kompetenzen des „mitarbeitenden“ Unternehmers zur Wachstumsentwicklung Bestandspflege in Krisen oder Veränderungssituationen Generierung von Unternehmenswachstum in Umsatz und Mitarbeiterzahl Bestandspflege in vom Unternehmen nicht beeinflussbaren Marktsituationen Stärkung der Kompetenzen für Wachstumsprozesse Zuschuss zu Dienstleistungen Zuschuss zu Dienstleistungen Stärkung der Kompetenzen für Wachstumsprozesse Zuschuss Dienstleistungen Prämie 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Stärkung Gründerklima Zuschuss zu Personalkosten Zuschuss zu Dienstleistungen Zuschuss zu Dienstleistungen Stärkung Gründerklima für innovative Unternehmen Zuschuss zu Mietkosten Erhöhung des Unternehmensbestandes Stärkung der Wachstumsprozesses Verbreiterung der Angebotsbasis Prämie Zuschuss zu Dienstleistungen Stärkung der Kompetenzen für Wachstumsprozesse Dienstleistungen Quelle: Eigene Darstellung. Eine Bearbeitung der Anfragen und Anträge zum Programm erfolgt durch alle Mitarbeiter im Amt für Wirtschaftsförderung. Einmal pro Woche findet eine Vorentscheidungsrunde unter Beteiligung der Mitarbeiter durch die Projektleitung statt. Im Anschluss werden die Anträge in der Dienstberatung des Amtsleiters entschieden. Eine Ausnahme bildet die „Meistergründungsprämie“. In dieser Maßnahme arbeitet das AfW eng mit der Handwerkskammer zu Leipzig zusammen. Zu jedem Antrag gibt es eine Stellungnahme zum Gründungskonzept durch die HWK. Eine Vergabekommission mit je einem Vertreter des AfW, der HWK und einem Leipziger Handwerksunternehmer treffen sich einmal im Quartal um die eingegangenen Anträge zu prüfen, zu bewerten und eine Empfehlung zur Förderung durch das Amt zu geben. Potentielle Antragsteller werden durch alle Mitarbeiter des AfW und über die Internetseite www.leipzig.de/mittelstandsprogramm informiert. Darüber hinaus werden die Unternehmen über zielgruppenorientierte Veranstaltungen, Plakataktionen, Flyer, Postkarten und Radiowerbung auf das Programm aufmerksam gemacht (siehe Anhang A). Im Jahr 2014 wurde eine dementsprechende Marketingstrategie entwickelt. Auf der Internetseite kann auch das Antragsformular herunter geladen werden. Zudem wird der Antragsteller mittels eines Merkblatts über die erforderlichen Unterlagen zu Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 2 von 16 Antragstellung informiert. Grundsätzlich wird den potentiellen Antragstellern vor Antragstellung empfohlen, Kontakt mit den Mitarbeitern des AfW aufzunehmen. Wie in Kapitel 1.2 gezeigt wird, entstehen im Laufe des Förderverfahrens sehr viele Unternehmenskontakte und die Ablehnungsquote von Anträgen wird dadurch sehr gering gehalten. Insgesamt ist der Aufwand zur Vorberatung als hoch und das Ergebnis qualitativ sehr gut einzuschätzen. Abbildung 1: Anzahl der Anträge und Zuwendungsbescheide im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis 24.07.2015 Quelle: Eigene Darstellung. 1.2. Der Verlauf des Mittelstandsprogramms September 2013 bis Juli 2015 Die Einführung eines solchen Programms folgt einer Anlaufkurve, wie in Abbildung 1 ersichtlich. Seit Juni 2014 haben sich die Zahl der Antragseingänge auf dem Niveau von 15 bis 20 Anträge je Monat verstetigt. Die Monate April bis Juni 2015 zeigten mit 24, 29 und 28 ein deutlich höheres Antragsaufkommen. Dies veranlasste das Amt für Wirtschaftsförderung einen Bewilligungsstopp für Anträge nach dem 11.06.2015 auszusprechen, da die bewilligten Mittel und die Antragsummen der aufgelaufenen Anträge das Budget um ca. 120.000 € überstieg. Die Antragszahlen zeigen, dass das Programm bei den Unternehmen angekommen ist. Im ersten Halbjahr 2015 wurden, durch die unerwartet gute Antragsentwicklung im zweiten Quartal, damit fast ähnlich viele Anträge (133) gestellt, wie im gesamten Jahr 2014 (164). Insgesamt hatte das Mittelstandsprogramm bis zum 24.07.2015 309 Anträge von 242 Unternehmen zu verzeichnen. 223 Anträge konnten für 187 Unternehmen positiv beschieden werden. 141 Förderungen wurden bisher abgeschlossen und ausgezahlt. Tabelle 2 gibt einen Überblick über wichtige Kenngrößen des Programms im Zeitablauf, zudem lassen sich daraus wichtige Quoten ableiten. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 3 von 16 Tabelle 2: Anzahl der Unternehmen und Anträge im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis 24.07.2015 2013 Anzahl durchgeführter Beratungsgespräche mit Unternehmen Anzahl beratener Unternehmen Anzahl antragstellender Unternehmen darunter Cluster Anzahl der Anträge Anzahl zurückgezogener Anträge Anzahl abgelehnter Anträge Anzahl bewilligter Anträge Anzahl ausgezahlter (beendet positiv beschiedener) Anträge 2014 2015 Insgesamt 131 251 176 558 88 215 234 414* 12 136 114 242* 12 12 84 164 82 133 180* 309 - 10 17 27 - 2 21 23 4 113 106 223 1 68 72 141 Quelle: Eigene Darstellung. * Insgesamt weicht von Summe über die drei Jahre ab, da ein Unternehmen in mehreren Jahren beraten und Antrag gestellt haben kann Bezogen auf die antragstellenden Unternehmen werden im Durchschnitt 1,7 Unternehmen beraten, damit ein Unternehmen einen Antrag stellt. Mit 1,3% ist die Ablehnungsquote sehr gering. Der Anteil zurückgezogener Anträge liegt bei ca. 9% und spiegelt größtenteils den Anteil an Unternehmen wider, die sich erst nach Antragstellung durch die Mitarbeiter des AfW beraten lassen haben und dann ihren Antrag überarbeiten wollen. Bei 309 Anträgen und 223 Bewilligungen befinden sich aufgrund fehlender Mittelausstattung noch 36 Anträge im Entscheidungsverfahren. Die Verwaltung prüft, ob für das Jahr 2015 aufgrund des geringeren Mittelabrufes in den Vohrjahren für 2015 zusätzliche Mittel bereit gestellt werden können. Den Antragstellern wurde auf Wunsch ein s.g. vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt. Daher könnten alle förderunschädlich auch vor Erteilung eines Bescheids mit ihrer Maßnahme beginnen, allerdings mit der Gefahr nicht gefördert zu werden. Die durchschnittliche Fördersumme beträgt ca. 3.590,- €. Die Förderung je Unternehmen kann höher ausfallen, da bis zu 3 Maßnahmen im Jahr je Unternehmen gefördert werden können. Zu beachten ist, dass im Programm nicht investive Maßnahmen gefördert werden und eine Förderung nur nachrangig zu Bundes- und Landesförderprogrammen erfolgen kann. Das Mittelstandsprogramm entwickelt nicht nur einen unmittelbaren Effekt bei den geförderten Unternehmen, sondern löst auch einen mittelbaren Effekt bei weiteren Leipziger Unternehmen aus. Dies geschieht im Rahmen von Aufträgen, die durch das Programm zustande kommen. Da es sich um eine 50% Förderung mit Höchstbetragsbegrenzung handelt, fallen die Auftragssummen mindestens doppelt so hoch aus. So erbrachte eine Rechnung für die Maßnahme „Kreativbrief“, dass im Durchschnitt mit 1 Euro Fördersumme 2,7 Euro Auftragsvolumen in Leipzig vergeben werden konnten. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 4 von 16 Der Mittelabruf für das Jahr 2014 beträgt 242.004 €. Hinzu kommen noch Mittel, die für 2014 gebunden, aber durch die Antragsteller erst 2015 abgerechnet werden (in Summe ca. 95.000€). Für das Marketing des Programms wurden ca. 26.000 € verausgabt. Damit können für das Jahr 2014 363.004 € Programmkosten angegeben werden. Für das Jahr 2015 wurden bereits im ersten Halbjahr die zur Verfügung stehenden Mittel gebunden. Tabelle 3: monetäre Kennzahlen im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis 24.07.2015 2013 Ausgezahlte Fördermittel 2014 5.000 242.004 2015 Insgesamt 119.006 261.010 26.000 7.901 33.901 5.000 341.294 126.907 473.201 0 21.710 323.093 344.803 plus in 2014 gebundener Mittel, die 2015 ausgezahlt wurden 73.290 Kosten der Marketingmaßnahmen Summe der verausgabten Mittel Noch nicht ausgezahlter aber gebundener Mittel Quelle: Eigene Darstellung. Die am häufigsten in Anspruch genommenen Maßnahmen sind der Kreativbrief (70) und die wachstumsbedingte Standortverlagerung (49), gefolgt von der Meistergründungsprämie (32) und der Managementhilfe (21). Dies schlägt sich unmittelbar im Volumen der gesamten Mittelabrufe je Maßnahmen nieder. Da die Ansiedlungsförderung höherer maximale Fördervolumen je Antragsteller erlaubt, ist hier ein vergleichbar hohes Volumen im Mittelabruf bei geringeren Antragszahlen sichtbar. Tabelle 4 stellt die Verteilung der Anträge und Bewilligungen nach Maßnahmen und ausgezahlten Fördermitteln sowie die Verteilung der bisher gebunden Mittel für das Jahr 2015 (incl. Übertrag 2014) dar. 77,5% der Bewilligungen beziehen sich auf Maßnahmen der Bestandsförderung, 17,5% auf Maßnahmen der Gründungsförderung und 5% auf Maßnahmen der Ansiedlungsförderung. Bei den ausgezahlten und gebunden Fördermitteln werden 76,5% für Maßnahmen der Bestandsförderung ausgegeben, 12,5% für Maßnahmen der Gründungsförderung und 11% für Maßnahmen der Ansiedlungsförderung. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Maßnahmeneinteilung der Zielorientierung des Programms insgesamt dient aber keine Einschränkungen bezüglich der Antragsteller besitzt. So können junge, gut entwickelte Unternehmen auch auf Maßnahmen der Bestandsförderung zugreifen. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 5 von 16 Tabelle 4: Anträge, Förderfälle, ausgezahlte und gebundene Fördermittel nach Maßnahmen Maßnahme 1 Kreativbrief – Transfer von kreativen Ideen in kleine Unternehmen 2 Managementhilfe – Managementhilfe in KMU 3 Betriebe im Wandel – Gutachten 4 Betriebe im Wandel – Wachstumsbedingte Standortverlagerung 5 Betriebe im Wandel – Gemeinschaftliches Marketing 6 Mittelstand überregional / international – Gutachten und Marktstudien für KMU 7 Mittelstand überregional / international - Messeauftritte 8 Geld und Raum für Gründung –Meistergründungsprämie 9 Geld und Raum für Gründung – Räumen für innovative Existenzgründer 10 Neuansiedlung in Leipzig 11 Zukunft Mittelstand – Markteinführung innovativer Produkte 12 Mittelstand überregional / international – Projektförderung Wirtschaftsförderung zur Unterstützung von Maßnahmen die auf mehrere Unternehmen zielen Gesamt Nachrichtlich Bestandsförderung Gründungsförderung Ansiedlung Anzahl der Anträge Anzahl der Bewilligungen Ausgezahlte Fördermittel Gebundene noch nicht ausgezahlte Fördermittel 109.271 96 70 91.016 28 21 30.646 49.566 2 2 2.000 2.000 64 49 139.495 62.324 2 1 0 5.000 4 3 3.440 2.500 45 21 30.462 17.664 33 32 77.500 2.500 10 7 8.049 10.978 15 6 11 3 8.000 10.691 77.000 0 3 3 38.000 5.000 309 223 439.300 344.803 249 43 15 173 39 11 345.750 85.549 8.000 254.325 13.478 77.000 Quelle: Eigene Darstellung. Stand 24.07.2015. 1.3. Die Wirkungen des Mittelstandsprogramms 14 der 51 (abschließend) in der Bestandspflege geförderten Unternehmen konnten zusätzliche Arbeitsplätze schaffen (Tabelle 5). Insgesamt stellten diese 18 neue Mitarbeiter ein (Erhebung März 2015). Vor den Maßnahmen des Mittelstandsprogramms gab es 312 Mitarbeiter in den Unternehmen, nach der Durchführung dieser 330. Daraus resultiert ein Wachstum von 5,8% in den geförderten Unternehmen. Zum Vergleich wuchs die SV-pflichtige Beschäftigung in Leipzig im Zeitraum Juni 2013 bis Juni 2014 um 4,9%. Das Wachstum der geförderten Unternehmen kann natürlich nicht ausschließlich auf das Mittelstandsprogramm Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 6 von 16 zurückgeführt werden, da z. B. die Selbstauswahl der antragstellenden Unternehmen zu wachstumsaffinen Unternehmen hin verzerrt sein kann. Tabelle 5: Beschäftigungsentwicklung der in der Bestandspflege geförderten Unternehmen (beendete Maßnahmen) Indikator Anzahl geförderter Unternehmen mit beendeter Maßnahme Anzahl gewachsener Unternehmen Anzahl der Mitarbeiter vor Maßnahme Anzahl der Mitarbeiter nach Maßnahme Anzahl geschaffener Mitarbeiter (absolut) Anzahl geschaffener Mitarbeiter (in Prozent) Anzahl 51 14 312 330 18 5,8 Quelle: Eigene Darstellung. In den Maßnahmen der Gründungsförderung konnten 39 Unternehmen (abschließend) gefördert werden (Tabelle 6). Diese Unternehmen beschäftigen 96 Mitarbeiter. Bei den Meistergründungsprämien handelt es sich überwiegend um Ein-Personen-Gründungen. Vier Meistergründer konnte gefördert werden, welche Bestandsunternehmen mit mehreren Mitarbeitern übernommen haben. Tabelle 6: Beschäftigungsentwicklung der Gründungsförderung geförderten Unternehmen (beendete Maßnahmen) Indikator Anzahl geförderter Unternehmen mit beendeter Maßnahme Anzahl der Mitarbeiter Anzahl 39 96 Quelle: Eigene Darstellung. Ein Erfolg des Programms ist auch die Ansiedlungsförderung von bisher 11 Unternehmen, was zu bisher 82 zusätzlichen Arbeitsplätzen in Leipzig beitragen wird. Somit konnte insgesamt die Schaffung von 196 Arbeitsplätzen in Leipzig durch das Mittelstandsprogramm gefördert werden. Von den oben dargestellten kurzfristigen Arbeitsplatzeffekten sind die langfristigen Wirkung der Maßnahmen zu unterscheiden, die allerdings nur schwer bzw. unzureichend meßbar sind. Das Programm erzielt weitergehende Wirkungen außerhalb der eigentlichen Projektlaufzeit. Solche Wirkungen liegen in der Erhöhung der Marktdurchdringung, Erhöhung der Produktivität, der Rentabilität, Innovationsneigung und -fähigkeit. Der Aufwand, diese Effekte meßbar zu machen, ist unverhältnismäßig hoch, da Vergleichsgruppen identifiziert und beobachtet werden müssen. Dieser Aufwand wird selbst bei Bundes- und Landesprogrammen nicht betrieben. Es ist jedoch geplant, bei ausreichender Programmlaufzeit ein Verbleibs- und Entwicklungsmonitoring durchzuführen. 1.4. Die Zielgruppen des Mittelstandsprogramms Insgesamt waren in 51% der geförderten Unternehmen jünger als drei Jahre und konnten so in der Gründungsphase unterstützt werden (Tabelle 7). Die Maßnahmen mit hohem Anteil junger Unternehmen sind die Markteinführung innovativer Produkte und Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 7 von 16 der Kreativbrief. Die Managementhilfe, die Standorterweiterungs-/verlagerungsförderung und die Messeförderung unterstützt vorrangig ältere Unternehmen. Ebenfalls ersichtlich ist, das dass Programm eher die kleinsten und kleinen Unternehmen erreicht (89% der Förderfälle). Dies ist aber aufgrund der Nachrangigkeit zu anderen Förderprogrammen und wegen der geringeren Fördervolumen nicht überraschend. Die Standorterweiterungs-/-verlagerungsförderung und die Förderung von Überregionalisierungsstudien erreichen auch mittlere Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern. Tabelle 7: geförderte Unternehmen nach Alter des Unternehmens und Beschäftigtengrößenklassen Anzahl der geförderten Unternehmen je Maßnahme Kreativbrief – Transfer von kreativen Ideen in kleine Unternehmen Managementhilfe – Managementhilfe in KMU** Betriebe im Wandel – Gutachten Betriebe im Wandel – Wachstumsbedingte Standortverlagerung Betriebe im Wandel – Gemeinschaftliches Marketing Mittelstand überregional / international – Gutachten und Marktstudien für KMU Mittelstand überregional / international - Messeauftritte Geld und Raum für Gründung – Meistergründungsprämie Geld und Raum für Gründung – Räumen für innovative Existenzgründer Neuansiedlung in Leipzig Zukunft Mittelstand – Markteinführung innovativer Produkte nachrichtlich: Alter des Unternehmens Anzahl der Beschäftigten (incl. Inhaber) bis 3 Jahre 1 bis 4 älter als 3 Jahre 5 bis 9 10 bis 49 über 50 70 38 32 58 7 5 0 20 5 15 13 5 1 1 2 1 1 2 0 0 0 48 12 36 29 9 10 0 1 0 0 0 0 0 0 3 1 2 1 0 2 0 18 5 13 14 2 2 0 32 31 1 29 2 1 0 7 7 0 4 3 0 0 11 4 7 1 7 3 0 3 3 0 2 0 1 0 gesamt (absolut)* 187 95 92 134 32 20 1 gesamt (in Prozent) 100 50,8 49,2 71,7 17,1 10,7 0,5 absolut 136 62 74 95 24 16 1 Anteil (in Prozent) 100 45,6 54,4 69,9 17,6 11,8 0,7 davon Clusterunternehmen Quelle: Eigene Darstellung. * Weicht von der Summe über die Einzelmaßnahmen ab, da ein Unternehmen in mehreren Maßnahmen gefördert worden sein kann. ** Weicht von Anzahl der Bewilligungen ab, da ein Unternehmen zwei mal gefördert wurde. In 41 Förderfällen konnten 35 (18%) Unternehmen aus dem Produzierenden Gewerbe gefördert werden. Berücksichtigt man, dass in Leipzig 5,1% der Betriebe diesem Wirtschaftszweig zuzuordnen sind, kann dies als Schritt zur Stärkung eben dieses Zweigs gewertet werden. Dennoch möchte das Amt für Wirtschaftsförderung zukünftig mehr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit dem Programm ansprechen. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 8 von 16 Die Managementhilfe, die Messeförderung und Überregionalisierungsstudien sind die Maßnahmen, welche das Produzierende Gewerbe bisher überdurchschnittlich ansprechen. Tabelle 8: geförderte Unternehmen nach Branche Wirtschaftszweig Landwi rtschaft Produzie rendes Gewerbe Dienstleist ungen davon Handel, Instandh altung, Verkehr, Gastgew erbe Kreativbrief – Transfer von kreativen Ideen in kleine Unternehmen Managementhilfe – Managementhilfe in KMU** Betriebe im Wandel – Gutachten Betriebe im Wandel – Wachstumsbedingte Standortverlagerung Betriebe im Wandel – Gemeinschaftliches Marketing Mittelstand überregional / international – Gutachten und Marktstudien für KMU Mittelstand überregional / international - Messeauftritte Geld und Raum für Gründung – Meistergründungsprämie Geld und Raum für Gründung – Räumen für innovative Existenzgründer Neuansiedlung in Leipzig Zukunft Mittelstand – Markteinführung innovativer Produkte nachrichtlich: gesamt (absolut)* gesamt (in Prozent) davon Clusterunternehmen IKT Finanz-, öffentliche Versicherungsdien oder sonstige stleistungen, DL Grundstück- und Wohnungswesen, Unternehmensdie nstleister 0 7 63 18 15 20 10 0 3 17 1 7 8 1 0 0 2 0 1 1 0 0 8 40 12 8 17 3 0 0 1 0 0 0 1 0 0 3 0 1 2 0 0 6 12 0 4 5 3 0 14 18 7 0 1 10 0 3 4 1 3 0 0 0 0 11 2 5 4 0 0 0 3 0 3 0 0 0 35 152 37 37 52 26 0,0 18,7 81,3 24,3 24,3 34,2 17,1 0 20 116 25 37 45 9 Quelle: Eigene Darstellung. * Weicht von der Summe über die Einzelmaßnahmen ab, da ein Unternehmen in mehreren Maßnahmen gefördert worden sein kann. ** Weicht von Anzahl der Bewilligungen ab, da ein Unternehmen zwei mal gefördert wurde. Einen wichtigen und spezifischen Ansatz zur Förderung von Mittelstandsunternehmen hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig zum Ende des Jahres 2011 mit der Strategie der Clusterförderung beschlossen (BS/RBV-973/11). Nach dem Leitgedanken die „Stärken stärken“ werden bestimmte Aufgabenfelder der Wirtschaftsförderung und der Leipziger Beschäftigungsstrategie wie z. B. Wissens- und Innovationstransfer, die Fachkräftesicherung und -gewinnung und Infrastrukturanpassungen im Rahmen der Clusterförderung spezifiziert. Damit werden für die Clusterunternehmen die Rahmenbedingungen optimiert und die Hebung von Potenzialen erleichtert. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 9 von 16 Die Förderung im Rahmen der Clusterförderstrategie zieht dabei größtenteils auf die Förderung von Strukturen für Cluster und Unterstützung von Kooperationsprojekten. Im Rahmen des Mittelstandsprogramms konnten Unternehmen, die den fünf Leipziger Clustern zuordenbar sind gefördert werden. Von den insgesamt 187 bisher geförderten Unternehmen waren 136 Unternehmen (73%) einem Leipziger Cluster zuordenbar. Das Mittelstandsprogramm ist daher einerseits Teil der Clusterförderstrategie und ergänzt diese andererseits durch ihren Querschnittsansatz. 2. Beurteilung des Programms durch Antragsteller Im Rahmen der Evaluierung des Mittelstandsprogramms der Stadt Leipzig führte das Amt für Wirtschaftsförderung im Februar März 2015 eine Umfrage bei den antragstellenden Unternehmen durch. Dabei wurden Unternehmen befragt, welche in den vergangenen 18 Monaten einen Antrag auf Zuwendung aus dem Mittelstandsprogramm der Stadt Leipzig gestellt haben (incl. Unternehmen mit abgelehnten und zurückgezogenen Anträgen). Zum Zeitpunkt der Evaluierung waren dies 172 Unternehmen. Im ersten Schritt wurde mehrmals versucht diese telefonisch zu erreichen. Dies gelang bei ca. 50% der Telefonate. Danach wurden E-Mails an die verbliebenen Unternehmen geschickt. Insgesamt wurden 113 Unternehmensantworten ausgewertet. Der Rücklauf lag somit bei ca. 66 %. Der Fragebogen setzte sich aus drei Teilen zusammen. Im ersten Teil wurden die s. g. Stammdaten abgeglichen (Name des Betriebes, wann wurde der Betrieb gegründet, wie viel Beschäftigte hat Ihr Betrieb). In einem Bewertungsteil wurden Fragen zur Zufriedenheit der Unternehmen mit dem Programm gestellt (z. B. Bearbeitung durch Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung oder Bearbeitungsdauer). Der letzte Fragenkomplex zielte auf die Erfassung bestimmter Verhaltensmuster der Antragsteller. Die meisten Bestnoten erhielt die „Bearbeitung durch die Mitarbeiter“, über 70% der befragten Unternehmen waren sehr zufrieden (Note 1) (Abbildung 3). Auch die Durchschnittsnote liegt mit 1,4 im Bereich sehr zufrieden. Allerdings gab es hier auch den höchsten Anteil an sehr unzufriedenen (Note 5) und unzufriedenen Unternehmen. 4,4% waren über die Bearbeitung unzufrieden oder sehr unzufrieden. Die Bearbeitungsdauer wurde in über 50% der Fälle sehr gut bewertet. Die Durchschnittsnote liegt bei 1,75 in einem guten Zufriedenheitsbereich. 6,8% der Befragten gaben allerdings auch an über die Bearbeitungsdauer unzufrieden bzw. sehr unzufrieden zu sein. Da das Programm ohne neu eingerichtete Stellen von den Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung als zusätzliche Aufgabe organisiert und umgesetzt wurde und wird, ist dieses Bewertungsergebnis noch zufriedenstellend. Die weiteren Kriterien, wie das Verhältnis von Aufwand zur Fördersumme, der Aufwand zur Beschaffung der zum Antrag notwendigen Unterlagen sowie der Umfang der abgefragten Unterlagen können jeweils knapp 40% Zufriedenheitswerte der Note 1 vorweisen. Beim Umfang der abgefragten Unterlagen und dem Aufwand zur Beschaffung der Unterlagen überwiegt die Bewertung mit der Note 2. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 10 von 16 Abbildung 2: Fragenkomplex Zufriedenheit Wie zufrieden waren Sie mit folgenden Kriterien? (1 sehr zufrieden bis 5 sehr unzufrieden) – – – – die Bearbeitung Ihres Antrages durch unsere Mitarbeiter (Information, Kommunikation) ….. der Bearbeitungsdauer von Antragseingang bis zur Förderentscheidung ….. der Umfang der abgefragten Antragsunterlagen ….. Ihren Aufwand bei der Beschaffung der abgefragten Unterlagen ….. Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen Ihrem Aufwand zur Antragstellung (und Abrechnung) und Fördersumme? (1 sehr gut bis 5 sehr schlecht) – ….. Abbildung 3: Beurteilung der Zufriedenheit Quelle: Eigene Darstellung. Für die schlanke Struktur und auf Unternehmensseite unkomplizierte Handhabung des Programms sind nicht nur die hohen Zufriedenheitswerte aussagekräftig, sondern auch die Tatsache, dass es bei der Beurteilung des Aufwandes zur Beschaffung der Unterlagen und des Umfanges der abgefragten Unterlagen nur zwei unzufriedene Unternehmen gab. Ähnlich positiv bewerteten die Unternehmen das Verhältnis ihres Aufwandes zur beantragten Fördersumme. 80% der Unternehmen urteilten mit sehr gut oder gut, 18% mit befriedigend und 2% mit schlecht. Im Durchschnitt wurde eine Note von 1,8 erreicht. Solange die Unternehmen das Verhältnis ihres Aufwandes zur beantragten Fördersumme so positiv bewerten ist die Kleinteiligkeit der Förderung als unproblematisch zu bewerten, zumal die oben erwähnte Nachrangigkeit zu Bundesund Landesförderprogrammen zu berücksichtigen und eine (umfänglichere) Förderung von investiven Maßnahmen aus dem kommunalen Haushalt schwer durchführbar ist. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 11 von 16 Abbildung 4: Fragenkomplex Verhalten Haben Sie auch Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) gestellt? – – – ….. bereits vor Ihrem Antrag im Mittelstandsförderprogramm ….. nach Ihrem Antrag im Mittelstandsförderprogramm ….. bevor und nach Ihrem Antrag im Mittelstandsförderprogramm Wie wurden Sie auf das Programm aufmerksam? (bitte kreuzen Sie eine Antwort an und ergänzen Sie gegebenenfalls) – – – – – – – – – – – ….. Presse ….. Mundpropaganda/Empfehlung ….. Plakate ….. Internet ….. Postkarten ….. Radiowerbung ….. Flyer/Broschüren ….. Betriebsberater des Amtes für Wirtschaftsförderung ….. Andere Institution, nämlich …. ….. Beratungsfirmen, nämlich …. ….. Auftragnehmer Würden Sie das Mittelstandsförderprogramm der Stadt Leipzig weiterempfehlen? – – ….. ja ….. nein, wenn nein warum nicht: ….. Auf die Frage „Haben Sie auch Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt?“ antworteten 58% der befragten Unternehmen mit „nein“. 31% stellten einen Antrag bei der SAB vor ihrem Antrag zum Mittelstandsprogramm. Nach ihrem Antrag beantragten 7,3% bei der SAB Fördergelder. Dies wird als ein Erfolg des Programms interpretiert, weil das Programm als Hebel für weitere Programme zur Wachstumsförderung dienen soll. Vor und nach ihrem Antrag im Mittelstandsprogramm stellten 3,6% der Unternehmen einen Antrag bei der SAB. Abbildung 5: Haben Sie auch Anträge bei der SAB gestellt? Quelle: Eigene Darstellung. Der Großteil der befragten Unternehmen wurde durch die Wirtschaftsförderung (34,8%) selbst (Mitarbeiter, Plakate, Veranstaltung, Messe, Wifö GmbH, Internet) bzw. durch Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 12 von 16 Mundpropaganda (37,5%) auf das Mittelstandsprogramm der Stadt Leipzig aufmerksam. Externe Institutionen wie die HWK oder die IHK erreichen 27,6%. Neben der Mundpropaganda (37%) konnten am meisten Unternehmen durch den Internetauftritt der Wirtschaftsförderung (17%) sowie durch die Betriebsberater der Wirtschaftsförderung gewonnen werden (13%). Unter den externen Institutionen verbergen sich auch einige Unternehmen, die durch die Technologiescouts der Agil, Unternehmensberatungen oder Dienstleistungsunternehmen auf das Programm aufmerksam gemacht wurden. Abbildung 6: Wie wurden Sie auf das Mittelstandsprogramm aufmerksam? Quelle: Eigene Darstellung. Die überwiegende Mehrheit, nämlich 97% der Unternehmen, empfehlen das Mittelstandsförderprogramm weiter. Dies zeigt sich auch in dem umfangreichen Aufmerksamwerden auf das Programm durch Mundpropaganda. Lediglich drei Unternehmen sprachen sich gegen eine Empfehlung des Förderprogramms aus. Abbildung 7: Würden Sie das Mittelstandsprogramm weiterempfehlen? Quelle: Eigene Darstellung. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 13 von 16 3. Bedarfe Leipziger Unternehmen eine Auswertung der Leipziger Unternehmensbefragung 2014 Um die zahlreichen kleinen und mittelständischen Betriebe der Stadt noch intensiver betreuen und unterstützen zu können, führte die Leipziger Wirtschaftsförderung im Frühjahr 2014 eine Unternehmensbefragung bei rund 3.500 Betrieben der Stadt durch. Im Vordergrund dieser Befragung standen die Anforderungen und Entwicklungsperspektiven Leipziger Bestandsunternehmen. Die Umfrage umfasste die Fragekomplexe Standortzufriedenheit, Fachkräftesicherung, Regionale Entwicklungsperspektiven, Clusterförderung, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Kooperationspotenziale. Besonders erfreulich waren die positiven Entwicklungsperspektiven der Unternehmen am Standort Leipzig. Mehr als 60 Prozent der auf diese Frage antwortenden Unternehmen planen Neueinstellungen, jeweils mehr als die Hälfte die Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen sowie die Erweiterung der Kapazitäten. Mit den Wachstumsperspektiven geht auch ein erhöhter Arbeitskräftebedarf einher. Die Unternehmensbefragung liefert auch Ansätze zur Gestaltung des Mittelstandsprogramms. Um die strategischen Ansatzpunkte für eine betriebliche Wachstumsförderung zu ermitteln, wurde in der Befragung zunächst danach gefragt, ob es Gründe gibt, die den Betrieb an einer Erweiterung hindern. 237 Betriebe (d.h. fast die Hälfte derer, die bei dieser Antwortmöglichkeit „ja“ oder „nein“ gekreuzt haben) sehen das (mangelnde) Potenzial an verfügbaren Arbeitskräften als Hinderungsgrund für ihre betriebliche Erweiterung. Vor allem bei Betrieben über 10 Beschäftigten spielt dies eine Rolle (Abbildung 8). 117 Betriebe (25%) sehen die eigenen Managementkapazitäten als Hinderungsgrund. Dabei handelt es sich zum Einen um die kleinen Unternehmen mit 1 bis 19 Beschäftigten und zum Anderen um die mittleren Unternehmen zwischen 50 und 100 Beschäftigten. Das Mittelstandsprogramm versucht mit Hilfe der Maßnahme „Managementhilfe in KMU“ die kleinen Betriebe zu adressieren, einen ersten Wachstumsschritt zu vollziehen und zudem die eher kleineren lokalen Unternehmen für Hochschulabgänger interessant zu machen. Auch die fehlende Marktgröße (164 Nennungen) und Kapitalrestriktionen (143 Nennungen) werden häufig als Erweiterungshemmnis angekreuzt. Jeweils ca. 30% der Betriebe unabhängig von ihrer Größe sehen dies als Erweiterungshindernis an. Alle Maßnahmen der Bestandsförderung können hier einen Beitrag leisten, indem das Mittelstandsprogramm Projekte fördert, mit denen Unternehmen sich breiter und professioneller im Markt etablieren. 43 Betriebe sehen sich aufgrund fehlender F&E- Kapazitäten in ihrer Erweiterung begrenzt; hier vor allem Betriebe zw. 10 und 19 Beschäftigten und Betriebe zw. 50 und 99 Beschäftigten. Der Zuschuss zur „Markteinführung innovativer Produkte“ und ein in Zukunft besserer Hebel zur Landesförderung versuchen hier Leipziger Unternehmen zu fördern. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 14 von 16 Abbildung 8: Erweiterungshinderungsgründe Leipziger Unternehmen, Anteil Quelle: Unternehmensbefragung. 4. Beurteilung des Programms durch das Amt für Wirtschaftsförderung 88% der Leipziger Unternehmen haben weniger als 10 Mitarbeiter. Für sie ist das Leipziger Mittelstandsprogramm nahezu die einzige Fördermöglichkeit, da vorrangig größere Unternehmen Förderung von der SAB erhalten. Deshalb sollte das Förderprogramm Kleinstunternehmen weiterhin fördern. Man sieht, dass das Programm mit relativ geringen Zuwendungen für Basislösungen wie mit dem Kreativbrief oder der Förderung im Bereich Markterschließung überregional/international sehr große Nachfrage entfaltet. Ebenso im Bereich der Standortverlagerung/-erweiterung können auch kleine Beträge helfen, die Unternehmen bei ihren Wachstumsbemühungen zu unterstützen. Die Maßnahme Managementhilfe wurde von 20 Unternehmen bisher genutzt, um mittels eines im Unternehmen arbeitenden Hochschulabsolventen potentielle Veränderungsprozesse und/oder neue Märkte zu beleuchten. Mittelbar fanden so Hochschulabsolventen auch einfacher Eintritt auf den lokalen Arbeitsmarkt. Im Laufe des Jahres 2014 hat sich das Programm zu einem zentralen Pfeiler der Bestandspflege der Wirtschaftsförderung entwickelt. So fällt es den Betriebsberatern der Wirtschaftsförderung leichter, in Kontakt mit Unternehmen zu treten, um so auch neben den Fördermöglichkeiten des Programms den Unternehmen Hilfestellungen zu leisten. Es können dadurch den Unternehmen viele Anknüpfungspunkte zu weiteren Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung gegeben werden. So werden die Unternehmen über die Clusterorganisationen, Netzwerkveranstaltungen, über die Technologiescouts der Agil und die Technologiebeauftragten (gefördert durch die Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 15 von 16 Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer) der Forschungsinstitutionen informiert. Wie auch die Ergebnisse der Evaluierung zeigen, bietet das Programm einen Hebel, um über die aktuellen Landes- und Bundesförderprogramme zu informieren. Organisatorisch ist das Programm eine Herausforderung für des Amt. Ein erheblicher Mehraufwand von ca. 1 VZÄ entsteht durch das Finanzcontrolling zu den einzelnen Anträgen. Auch wenn innerhalb einer Beratung bzw. Antragstellung Synergien zu anderen Themen der Wirtschaftsförderung genutzt werden, legen erste Schätzungen nahe, dass ein Antragsfall von der Erstberatung bis zur Abrechnung drei Tage Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. Bei ca. 100 bewilligten Förderfällen im Jahr entspricht dies ca. einem Mitarbeiter-Vollzeitäquivalent. Die Unternehmen sind durchgängig zufrieden, dass es das Mittelstandsprogramm der Stadt Leipzig gibt. Die bürokratischen Hürden werden größtenteils, als sehr gering eingestuft. Dies ist vor allem bei Unternehmen der Fall, die bereits Erfahrungen mit anderen Förderprogrammen vorzuweisen haben. Auch die Bearbeitung durch die Mitarbeiter des Amts für Wirtschaftsförderung, wird allgemein sehr positiv bewertet. Geförderte Unternehmen empfehlen das Programm weiter. Der Internetauftritt sollte mehr spezifische Informationen zu den einzelnen Maßnahmen enthalten. Das Mittelstandsförderprogramm spricht überwiegend kleine und junge Unternehmen an – für größere Unternehmen erweist sich die Fördersumme als zu gering. 5. Ausblick Das Mittelstandsprogramm hat in den bisher umgesetzten Maßnahmen die Bedarfe der Leipziger kleinsten und kleinen Unternehmen getroffen. Aus Sicht des Monitorings sollte das Programm fortgesetzt werden. Jedoch muss das Programm weiter entwickelt werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung sollte zukünftig mehr Anträge fördern: - die auf wachstumswillige Unternehmen orientieren. Dazu sollen Unternehmen vermehrt mehrere Maßnahmen beantragen, deren Kombination ein entsprechendes strategisches Wachstumskonzept fördert, - die auf den Transfer aus den örtlichen Hochschulen in die örtlichen Unternehmen zielen. Dazu sollte das AfW in den etablierten Maßnahmen intensiver mit Kammern, Verbänden und Transferstellen kooperieren, - die einen Hebel zu Erschließung von Förderung des Freistaates, des Bundes und der EU bieten. Dazu sollte das AfW zukünftig in einer neuen Maßnahme die Kosten der Antragstellung für ausgewählte Programme auf Landesebene fördern. - Außerdem sollte das AfW die besondere Ausrichtung auf Unternehmen des Produzierenden Gewerbes beibehalten. Das wachstumsfördernde Mittelstandsprogramm bietet damit einen Beitrag zur Verbesserung der im deutschen Städtevergleich unterdurchschnittlichen Größe Leipziger Unternehmen des Produzierenden Gewerbes. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite 16 von 16 Anhang A Öffentlichkeitsmaßnahmen zum Mittelstandsförderprogramm Veranstaltungen Mittelstandssprechstunde des OBM am 21.10.2014 Unternehmerfrühstück 14.07.2014 Expertentreffen Energie am11.12.2014 Mitteldeutsche Handwerksmesse Februar 2014/2015 MUT, Oktober 2014 IHK-Informationstermin HWK- Informationstermin Presse Start der Plakatierungskampagne Meistergründungsprämie 12.06.2014 Meistergründungsprämie 10.10.2014 Amtsblattartikel Netzwerknachrichten Anzeigen Regio Handwerksbote Netzwerknachrichten IHK-Zeitschrift Plakate Außenplakat, Vorstellung des Programms allgemein Innenplakat, Vorstellung des Programms allgemein Innenplakat, Ansiedlungsförderung Edition Peters Innenplakat, Ansiedlungsförderung JENATEC Innenplakat, Bestandsförderung Goldschmiede Felgentreff Innenplakat, Bestandsförderung Rollstuhlbau Bräunig Weiteres Flyer, Vorstellung des Programms Werbekarten "Leipzig belohnt." Werbekarten "Ich bin ein Macher." 6 Rundfunkspots Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite A1 Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite A2 Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite A3 - Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite A4 Anhang B Maßnahmen Referat 81 „Fachkräfte für Leipzig/ Fachkräfte im Mittelstandsbetrieb“ Aufgrund der zentralen Bedeutung der Fachkräftesicherung für die regionale Wirtschaft wurden im Mittelstandsförderprogramm Maßnahmen zur Fachkräftesicherung mit den Schwerpunkten „Entwicklung des Standortfaktors Fachkräfte“ sowie „Entwicklung Fachkräftepotential in Unternehmen“ aufgenommen. Folgende Aufgabenbereiche zum 1. Schwerpunkt „Entwicklung des Standortfaktors Fachkräfte“ werden derzeit im Referat für Beschäftigungspolitik umgesetzt: • Erarbeitung eines Fachkräftedossiers zur Beschreibung und Analyse des Leipziger Arbeitsmarktes in 2015 Darauf aufbauend ist die Entwicklung einer regionalen Strategie zur erfolgreichen Sicherung von Fachkräften geplant. • intensive Förderung der Zusammenarbeit Schule - Wirtschaft für eine frühzeitige und nachhaltige Fachkräftesicherung, z. B. durch das Veranstaltungsformat „Schulen und Unternehmen werden Partner - praxisnahe Berufsorientierung gemeinsam gestalten“. Erläuterung: In stadtteilbezogenen Veranstaltungen werden die dort ansässigen Schulen und Unternehmen systematisch zusammen gebracht und begleitet, um langfristige Kooperationen aufzubauen und somit eine authentische berufliche Orientierung für Leipziger Schüler/innen zu ermöglichen. Dieses Veranstaltungsformat stellt eine wirkungsvolle Alternative zum ursprünglich geplanten Baustein „Förderung mittelständischer Präsenz auf Fachkräftemessen“ des Mittelstandsförderprogrammes dar. • Erstellung und Verbreitung - auf die Zielgruppe abgestimmter - Informations- und Kommunikationsmedien, z. B. Erstellung des jährlichen Schuljahreskalenders Berufs- und Studienorientierung etc., um die Vielzahl der existierenden regionalen Angebote zur Berufs- und Studienorientierung bei Schüler/innen, Eltern und Lehrkräften bekannt zu machen und somit die Wahrnehmung der Angebote durch Zielgruppe deutlich zu erhöhen. • Aufbau und Etablierung einer Plattform, der es insbesondere KMU ermöglicht durch Kurz- Praktika Kontakt zu potentiellen Nachwuchs aufzubauen und interessierten Schüler/innen Einblicke in ihre Ausbildungsberufe und Beschäftigungsfelder zu ermöglichen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Leipziger Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT. Eine weitere Maßnahme bestand in der „Entwicklung und Aufbau eines regionalen Fachkräfteportals und begleitende Aktivitäten zur Gewinnung von Fachkräften sowie Verbesserung der Willkommenskultur“. Die Einrichtung eines Fachkräfteportals erfolgte unter www.invest-region-leipzig.de durch die IRL GmbH, welche zudem Marketing- und weitere Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung durchführt. Unter dem 2. Schwerpunkt „Entwicklung Fachkräftepotenzial in Unternehmen“ wurden im Mittelstandförderprogramm folgende Maßnahmen verankert: Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite A5 • Förderung von Demographiechecks zur betrieblichen Personalentwicklung: Diese wurden von Unternehmen nicht nachgefragt. • Schaffung von Transparenz über bestehende Förderprogramme sowie Bereitstellung umfassender Informationen und Hilfestellungen für die Beantragung von Förderung, Weiterbildung und Qualifizierung. Dieser Aufgabenbereich wurde in der Übergangsphase zwischen alter und neue Förderperiode noch nicht umgesetzt. Mittlerweile wurden die Mehrheit der neuen Förderprogramme und -richtlinien verabschiedet, so dass künftig die Erstellung eines Praxis-Leitfadens/ Wegweiser für KMU als zielführende Maßnahme empfohlen wird. Amt für Wirtschaftsförderung Mittelstandsprogramm Seite A6