Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040477.pdf
Größe
2,9 MB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
24.01.16, 22:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-DS-01433-NF-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
Betreff
Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
(Mittelstandsförderprogramm) in Verbindung mit einer überplanmäßigen Ausgabe
gemäß § 79 (1) SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung nimmt den Monitoringbericht 2015 zum Mittelstandsförderprogramm zur
Kenntnis.
2. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung des „Förderprogramms für Wachstum und
Kompetenz im Leipziger Mittelstand“ mit jährlich 600.000 EUR unter dem Vorbehalt der
entsprechenden Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen und der regelmäßigen Vorlage eines
Monitoringberichtes im II. Quartal des Folgejahres. Die Pilotphase (RBV-1671/13 vom) wird beendet.
3. Die Ratsversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO zur
Erhöhung der Mittelausstattung des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger
Mittelstand 2013 bis 2015“ für das Jahr 2015 um 95.000 € im PSP Element 1.100.57.1.0.01.09
(Entw. mittelst. Unternehmen). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle "Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000).
4. Die Ratsversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO zur
Erhöhung der Mittelausstattung des „Förderprogramms für Wachstum und Kompetenz im Leipziger
Mittelstand “in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016 im PSP Element
1.100.57.1.0.01.09 (Entw. mittelst. Unternehmen). Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle
"Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
finanzielle Auswirkungen
Prüfkatalog
Begründung
Monitoringbericht 2015
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu
18.11
Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
(Mittelstandsförderprogramm) in Verbindung mit einer überplanmäßigen
Ausgabe gemäß § 79 (1) SächsGemO
Vorlage: VI-DS-01433-NF-002
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung nimmt den Monitoringbericht 2015 zum Mittelstandsförderprogramm
zur Kenntnis.
2. Die Ratsversammlung beschließt die Fortführung des „Förderprogramms für Wachstum und
Kompetenz im Leipziger Mittelstand" mit jährlich 600.000 EUR unter dem Vorbehalt der
entsprechenden Beschlussfassung zu den Haushaltsplänen und der regelmäßigen Vorlage
eines Monitoringberichtes im II. Quartal des Folgejahres. Die Pilotphase (RBV-1671/13 vom)
wird beendet.
3. Die Ratsversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 (1)
SächsGemO zur Erhöhung der Mittelausstattung des „Förderprogramms für Wachstum und
Kompetenz im Leipziger Mittelstand 2013 bis 2015" für das Jahr 2015 um 95.000 € im PSP
Element 1.100.57.1.0.01.09 (Entw. mittelst. Unternehmen). Die Deckung erfolgt aus der
Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt" (1098600000).
4. Die Ratsversammlung beschließt die überplanmäßige Ausgabe gemäß § 79 (1)
SächsGemO zur Erhöhung der Mittelausstattung des „Förderprogramms für Wachstum und
Kompetenz im Leipziger Mittelstand "in Höhe von 150.000 Euro für das Haushaltsjahr 2016
im PSP Element 1.100.57.1.0.01.09 (Entw. mittelst. Unternehmen). Die Deckung erfolgt aus
der Kostenstelle "Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Ergebnishaushalt"
(1098600000).
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 1/1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
1 Vorschulische Bildungs-
Begründung in
Vorlage Seite 1
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Seite 1 von 10
Begründung
Zu Beschlusspunkt 1
Mit Ratsbeschluss vom 19.06.2013 wurde die Verwaltung beauftragt über die weitere
Arbeit des Programms und dessen inhaltliche und finanzielle Ausstattung dem Stadtrat
bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage vorzulegen. Der hier vorgelegte
Monitoringbericht 2015 (Anlage) dient der Umsetzung des Ratsbeschlusses. Die
Ergebnisse des Berichtes sind Grundlage für die Fortführung des Programms. Die
Ratsversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Zu Beschlusspunkt 2
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat das Mittelstandsförderprogramm fortzuführen.
Im Laufe des Jahres 2014 hat sich das Programm zu einem zentralen Pfeiler der
Bestandspflege der Wirtschaftsförderung entwickelt. Auch in der Gründungsförderung
und der Förderung von Ansiedlungen ist es wirksam geworden.
Der Mittelabruf für das Jahr 2014 beträgt 242.000 €. Hinzu kommen noch rd. 95.000 €,
die für 2014 gebunden, aber durch die Antragsteller erst 2015 abgerechnet werden
(Übertrag in das Folgejahr). Für das Marketing des Programms wurden ca. 26.000 €
verausgabt. Damit wurden im Jahr 2014 363.000 € verausgabt. Die nicht vollständige
Mittelverwendung begründet sich dadurch, dass die Nachfrage nach Förderung in den
ersten Monaten nach Einführung des Programms noch nicht das Zielniveau erreichen
konnte.
Tabelle 1: Sachaufwendungen Mittelstandsförderprogramm, 2014-2016ff, in €
2013 (Ist)
Sachaufwendungen
5.000
Davon
Einzelbetriebliche und
5.000
Projektförderung
Vermarktung, Publikationen
und Öffentlichkeitsarbeit
gebunden und Übertrag in
das Folgejahr
Quelle: Eigene Darstellung (Stand 24.07.2015).
2014 (Ist)
2015 (Plan)
2016ff (Plan)
363.000
450.000
450.000
242.000
430.000
440.000
26.000
20.000
10.000
95.000
Seit Juni 2014 hatten sich die Zahl der Antragseingänge auf dem Niveau von 15 bis 20
Anträge je Monat verstetigt. Die Monate April bis Juni 2015 zeigten mit 24, 29 und 28
ein deutlich höheres Antragsaufkommen. Dies veranlasste das Amt für
Wirtschaftsförderung einen Bewilligungsstopp für Anträge nach dem 11.06.2015
Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
Seite 2 von 10
auszusprechen, da die bewilligten Mittel und die Antragsummen der aufgelaufenen
Anträge das Budget um ca. 120.000 € überstieg.
Diese Entwicklung im Jahr 2015 macht die positive Akzeptanz des Programms und den
guten Bekanntheitsgrad bei den Unternehmen deutlich.
Umfangreiche Mittelbindungen und bei länger dauernden Maßnahmen auch
Mittelbindungen über Haushaltsjahre hinweg entstehen dadurch, dass das
Mittelstandsprogramm ein Programm zur Rückerstattung von entstandenen Kosten der
Antragsteller ist. Nach Bewilligung einer Maßnahme wird eine Frist gegeben
(Durchführungszeitraum), bis das Projekt realisiert und vorfinanziert ist und der
Antragsteller die Kosten zur anteiligen Erstattung einreicht. Die Mittelbindung geschieht
bei Bewilligung, der Mittelabfluss erfolgt erst nach Verwendungsnachweis,
Kostenerstattungsantrag und anschließender Auszahlung. Eine solche Vorfinanzierung
durch Unternehmen mit nachträglicher Erstattung durch den Zuwendungsgeber ist
allgemeine Praxis in der Wirtschaftsförderung. Die Vorfinanzierung belegt die Bonität
des Antragstellers und die Ernsthaftigkeit seines Vorhabens. Darüber hinaus ist die
antragsgemäße Mittelverwendung bei durchgeführten Projekten besser nachweisbar
und prüfbar.
Nicht erkennbar haushaltswirksam sind die Personalaufwendungen für das Programm,
da dieses mit bestehendem Personal der Wirtschaftsförderung durchgeführt wird. Zwei
Personen sind regelmäßig anteilig mit Projektsteuerung befasst. Eine Person ist mit der
Mittelbewirtschaftung und Berechnung der zuwendungsfähigen Kosten befasst. Der
Amtsleiter und seine Dienstberatung treffen wöchentlich die Letztentscheidung über
Zuwendungen. 12 Personen bearbeiten arbeitsteilig unterschiedliche Maßnahmen von
der Erstberatung bis zur Bescheiderteilung und Verwendungsprüfung.
Diese sehr arbeitsteilige Programmbewirtschaftung hat den Nachteil eines erhöhten
Steuerungsaufwandes, aber den entscheidenden Vorteil, dass die Arbeit im
Mittelstandsprogramm mit der Arbeit in der Betriebsberatung und Clusterförderung sehr
gut verbunden ist. Zur Unterstützung der Programmsteuerung und -bewirtschaftung
wird ab August 2015 eine halbe Personalstelle eingerichtet (siehe Beschluss aus der
HH-RV 18.03.2015). Personalaufwendungen erhöhen oder vermindern nicht das
Programmvolumen, da sie aus dem Personalhaushalt finanziert werden. Gleiches gilt
für die Personalaufwendungen für Maßnahmen zur Fachkräftesicherung.
Mit jährlich 215 beratenen Unternehmen und ca. 120 antragstellenden Unternehmen
hat das Programm im Rahmen seiner finanziellen Ausstattung eine gute Verbreitung
gefunden. Ein sehr positiver unmittelbarer Effekt des Programms ist, dass innerhalb der
ersten eineinhalb Jahre die Schaffung von 196 Arbeitsplätzen in Leipzig durch das
Mittelstandsprogramm gefördert werden konnte. Für die 88% der Leipziger
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern ist das Leipziger Mittelstandsprogramm
nahezu die einzige zugängliche Fördermöglichkeit, da meist nur größere Unternehmen
Förderung von der SAB erhalten. Deshalb entfaltete das Programm mit relativ geringen
Zuwendungen für Basislösungen gute Nachfrage.
Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
Seite 3 von 10
Seit Beginn des Programms konnten mit dem so benannten „Kreativbrief“ (ca. 200.000
€ Fördersumme) 70 Unternehmen Leistungen der Leipziger Kreativwirtschaft einkaufen,
um ihrem Unternehmen bessere Wachstumschancen zu verschaffen. Mit der Förderung
der Markterschließung überregional/international (ca. 48.000 € Fördersumme) konnten
18 Unternehmen zusätzlich zur SAB-Messeförderung besondere Messen besuchen, um
ihre Absatzmärkte zu erweitern. Auch im Bereich der Standortverlagerung/-erweiterung
halfen bereits kleine Beträge (ca. 200.000 € Fördersumme), um 48 Unternehmen bei
ihrem Wachstum am neuen Standort zu unterstützen. Die Maßnahme Managementhilfe
nutzten 20 Unternehmen (ca. 80.000 € Fördersumme), um mittels im Unternehmen
arbeitenden Hochschulabsolventen potentielle Veränderungsprozesse und/oder neue
Märkte zu beleuchten.
Neben den unmittelbaren Effekten auf die geförderten Unternehmen entwickelt das
Programm mittelbare Effekte, wenn beispielsweise Hochschulabsolventen über die
Managementhilfe leichteren Eintritt in den lokalen Arbeitsmarkt finden oder wenn die
Zuwendungsempfänger im Rahmen der geförderten Maßnahmen Aufträge an andere
Leipziger Unternehmen erteilen.
Ein zusätzlicher Hebeleffekt entsteht dadurch, dass die Kosten der
Zuwendungsempfänger nur zu 50% gefördert werden. Damit müssen die vom
Unternehmer verauslagten Kosten mindestens doppelt so hoch liegen wie die erhaltene
Förderung. So erbrachte eine Kontroll-Rechnung für die Maßnahme „Kreativbrief“, dass
im Durchschnitt mit 1 Euro Förderbetrag 2,7 Euro Auftragsvolumen in Leipzig vergeben
werden konnten.
Mittelbare Effekte liegen auch in der Wirksamkeit der Mittelstandsförderung in der
Stadtentwicklung: Allgemein unterstützt das Mittelstandsförderprogramm das SEKOFachkonzept Wirtschaft und Beschäftigung (RB IV-1595) , in dem ein Handlungsbedarf
bei der finanziellen Stärkung der KMU festgestellt worden war. Kleinräumiger betrachtet
ist das Mittelstandsförderprogramm damit auch Instrument der stadtteilbezogenen
Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Die Verteilung der Antragsteller zeigt, dass
das Programm im Leipziger Westen, in der Georg-Schumann-Straße und im Zentrum
umfangreich von den Unternehmen genutzt wird (Abbildung 1).
Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
Seite 4 von 10
Abbildung 1: geographische Verteilung der Antragsteller im Mittelstandsförderprogramm 1.10.2013 bis
26.03.2015
Quelle: Eigene Darstellung.
Im Sinne integrierter Stadtentwicklungskonzepte unterstützt die Mittelstandsförderung
die Konzepte der Stadterneuerung nicht nur räumlich. In die Werbung für das
Mittelstandsprogramm
waren
verschiedentlich
Magistralenmanager
und
Arbeitsläden/Job-Points organisatorisch eingebunden und haben Maßnahmen der
Mittelstandsförderung vermittelt. Auch in der Ausrichtung ergänzt sich das nicht-investiv
fördernde Mittelstandsprogramm mit den stärker investiv orientierten Maßnahmen der
EFRE-Städtebauförderung.
Das Mittelstandsförderprogramm ist zudem wirksamer Bestandteil des des Zieles
„Leipzig besteht im Wettbewerb - Zukunftsfähige Cluster- und Mittelstandsförderung“
aus dem Arbeitsprogramm 2020 des Oberbürgermeisters. Das Mittelstandsprogramm
unterstützt den spezifischen Ansatz der Clusterförderung (BS/RBV-973/11). Im Sinne
des Leitgedankens „die Stärken stärken“ der Clusterförderung werden bestimmte Ziele
dieser Strategie und der Beschäftigungsstrategie im Mittelstandsprogramm
hervorgehoben gefördert. Von den insgesamt 187 bisher geförderten Unternehmen
Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
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waren 136 Unternehmen (73%) einem der fünf Leipziger Cluster zuordenbar. Insofern
verbessert
das
Mittelstandsprogramm
die
Rahmenbedingungen
für
die
Clusterunternehmen. Das Programm erleichtert die Hebung von Potenzialen in den
Clustern, wie z. B. mit Wissens- und Innovationstransfer oder mit Maßnahmen der
Fachkräftesicherung und -gewinnung.
Schließlich entwickelt das Mittelstandsprogramm Effekte in der Qualitätssicherung der
Arbeit der Wirtschaftsförderung. Die Beratung zum Programm erleichtert den
Betriebsberatern der Wirtschaftsförderung den strukturierten, problemorientierten
Kontakt mit Unternehmen. In der Beratung zu den Fördermöglichkeiten des Programms
können den Unternehmen neben Lösungen aus der Mittelstandsförderung
Anknüpfungspunkte zu weiteren Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung gegeben
werden. Beispielsweise werden die Unternehmen aus Anlass der Programmberatung
zugleich über die Clusterorganisationen, über Netzwerkveranstaltungen, über die
Technologiescouts der Agentur für Innovationstransfer und die von der Leipziger
Stiftung für Innovation und Technologietransfer geförderten Technologiebeauftragten
informiert. Darüber hinaus bietet das Programm einen Ansatz, um über die aktuellen
Landes- und Bundesförderprogramme zu informieren.
Die Unternehmen sind durchgängig zufrieden, dass es das Mittelstandsprogramm der
Stadt Leipzig gibt. Die bürokratischen Hürden werden größtenteils, als sehr gering
eingestuft. Dies ist vor allem bei Unternehmen der Fall, die bereits Erfahrungen mit
anderen Förderprogrammen vorzuweisen haben. Auch die Bearbeitung durch die
Mitarbeiter des Amts für Wirtschaftsförderung, wird allgemein sehr positiv bewertet.
Geförderte Unternehmen empfehlen das Programm weiter. Aus Sicht des Monitorings
(vgl. Bericht) sollte das Programm fortgesetzt werden. Die Handwerkskammer und die
Industrie- und Handelskammer begleiten das Programm und haben positiv zur
Fortführung Stellung genommen.
IHK
mit
Schreiben
vom
09.
Juni
2015:
„Insgesamt
bietet
das
Mittelstandsförderprogramm ein speziell für junge sowie Klein- und Kleinstunternehmen
sinnvolles Unterstützungsinstrumentarium. Wir sind daher der Überzeugung, dass es
auch künftig seinen Nutzen entfalten wird und regen seine Fortführung unter Beachtung
der Ergebnisse des vorliegenden Monitoringberichtes sowie unserer Hinweise an.“
HWK mit Schreiben vom 5. Juni 2015: „Mit dem Programm können wichtige Vorhaben
qualifizierter Gründungen, der Entwicklung und des Wachstums von kleinen und
mittleren Unternehmen der Stadt Leipzig positiv unterstützt und befördert werden. Dabei
handelt es sich um Vorhaben, die ansonsten aufgrund der Förderkulissen von Bund und
Land schwerlich hätten realisiert werden können, aber für die Entwicklung eines
tragfähigen Leipziger Mittelstandes wichtig sind. ... Die Handwerkskammer zu Leipzig
plädiert für eine unbedingte Fortsetzung des Mittelstandsförderprogramms. Der neu
geplante Programmpunkt, der die Zusammenarbeit und Kooperationen mit regionalen
Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
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Hochschulen fördert, entspricht aktuellen Handlungsfeldern und kann nur begrüßt
werden.“
Das Amt für Wirtschaftsförderung stellt fest, dass das Mittelstandsprogramm in den
bisher umgesetzten Maßnahmen die Bedarfe der Leipziger kleinsten und kleinen
Unternehmen getroffen hat. Das Mittelstandsförderprogramm spricht überwiegend
kleine und junge Unternehmen an – für größere Unternehmen erweist sich die
Fördersumme als zu gering. Unter diesem Blickwinkel müsste das Programm weitaus
umfangreicher finanziert werden. Auch mit der vorhandenen Ausstattung soll allerdings
das Programm weiter entwickelt werden.
In der Weiterentwicklung verfolgt das Amt für Wirtschaftsförderung das Ziel, zukünftig
mehr Anträge zu fördern:
- die auf besonders wachstumsorientierte Unternehmen orientieren.
Dazu sollen Unternehmen vermehrt mehrere Maßnahmen beantragen, deren
Kombination ein entsprechendes strategisches Wachstumskonzept fördert,
- die auf den Transfer aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen in die
örtlichen Unternehmen zielen.
Dazu sollen Maßnahmen neu ausgerichtet werden und bei der Entwicklung von
Förderprojekten intensiver mit Kammern, Verbänden und Transferstellen
kooperiert werden,
- die einen Hebel zu Erschließung von Förderung des Freistaates, des Bundes
und der EU bieten.
Dazu sollen in einer neuen Maßnahme die Kosten der Antragstellung für
ausgewählte Programme auf Landes- und Bundesebene gefördert werden.
Beibehalten werden soll:
- die Grundausrichtung des Programms auf Wachstum und Innovation,
- die Ausrichtung auf eine Vielfalt nicht-investiver Förderansätze. Dabei soll jedoch
die Programmstruktur vereinfacht werden,
- die besondere Ausrichtung auf Unternehmen des Produzierenden Gewerbes.
Damit soll das Mittelstandsprogramm zur Verbesserung der im deutschen
Städtevergleich unterdurchschnittlichen Größe Leipziger Unternehmen des
Produzierenden Gewerbes beitragen.
Als nächste Arbeitsschritte vorgesehen sind:
- die Einführung einer neuen Fördermaßnahme für Technologie- und
Innovationsprojekte.
Die bisher mit diesem Fokus unter anderen Programmteilen einzelfallweise
gewährten
Förderungen
sollen
in
der
neuen
Fördermaßnahme
zusammengefasst werden. Parallel laufende Maßnahmen der Leipziger
Hochschulen
zur
Verbesserung
des Wissenstransfers
im
Projekt
Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
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-
-
-
„Wissenschaftsregion Leipzig“ sollen durch das Mittelstandsprogramm
unterstützt werden.
die Einführung einer neuen Fördermaßnahme zur Unterstützung von
Wettbewerben.
Bestehende Wettbewerbe (u. a. Innovationspreis, Gründerpreis, Intec-Preis,
SMILE-LIFE-Ideenwettbewerb, Meistergründungsprämie) und neue Wettbewerbe
und Bestenauswahlverfahren sollen künftig auf einheitlicher Grundlage gefördert
werden, um koordinierte Anreize für hervorragende Entwicklungen bei
Gründungs- und Bestandsunternehmen zu setzen.
Der Beginn eines Projektes zur Qualifizierung der Verwaltung als Standortfaktor
für die wirtschaftliche Entwicklung.
Ein
entsprechendes
Vorhaben
wurde
in
das
Personalund
Organisationsentwicklungsprojekt (OPEK) und in das Projekt „Leipzig
weiterdenken“ eingebracht. Im Ergebnis sollen u. a. Leitlinien für eine
mittelstandsfreundliche Verwaltung entstehen.
Eine Straffung und Neustrukturierung des vorhandenen Bestandes von
Mittelstandsfördermaßnahmen.
Damit sollen die Transparenz der Maßnahmen für die Antragsteller erhöht und
die Zielrichtung geschärft werden, um noch bessere und qualifiziertere Vorhaben
zur Förderung zu gewinnen. Zugleich soll die Bewirtschaftung des Programms
durch die Verwaltung vereinfacht werden, um eingesparte Personalressourcen
für noch intensivere Begleitung der Maßnahmen einzusetzen.
Der Ratsversammlung wird ein Grundsatzbeschluß für die Fortführung des Programms
empfohlen, um die Pilotphase (RBV-1671/13) zu beenden und die Förderung in den
nächsten
Jahren
fortzusetzen.
Mittelfristige
Weiterentwicklungen
des
Mittelstandsprogramms und länger dauernde Fördermaßnahmen können sinnvoll nur
dann unternommen werden, wenn die Ratsversammlung diesen Ansatz der
Wirtschaftsförderung im Grundsatz unterstützt.
Der Beschluss zur Fortführung des Programms dient zugleich der Feststellung, daß die
mit dem Doppelhaushaltsbeschluss für die Jahre 2015/16 für das Jahr 2016 unter PSP
1.100.57.1.0.01.09
eingestellten
Mittel
i.H.v.
450.000,00EUR
im
Mittelstandsförderprogamm Verwendung finden.
Mit Blick auf die finanziellen Auswirkungen ist festzustellen, dass es sich bei der
Mittelstandsförderung um eine freiwillige Aufgabe handelt. Damit kommt als
kostengünstigere Alternative grundsätzlich immer der Verzicht auf eine Durchführung in
Betracht. Um jedoch eine vergleichbare Anzahl von Leipziger Unternehmen mit
vergleichbar bedarfsorientierten Maßnahmen und vergleichbarem Kosten-NutzenVerhältnis zu fördern, ist eine kostengünstigere Alternative nicht erkennbar.
Um im Rahmen der Haushaltsbeschlüsse die Ratsentscheidung zur Mittelausstattung
des Programms zu unterstützen, wird die Wirtschaftsförderung regelmäßig
Monitoringberichte zum Programm vorlegen. Zusätzlich zur Berichterstattung über den
Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
Seite 8 von 10
Programmverlauf erhalten die Einzelberichte jeweils unterschiedliche Ergänzungen,
vergleichbar dem Schwerpunkt „Unternehmenssicht auf die Förderung nach Befragung“
im vorliegenden Bericht 2015.
Auch bei einem Grundsatzbeschluss des Rates zur Programmfortführung wird in der
Bewirtschaftung des Programms der Vorbehalt der Ratsbeschlussfassung zum
Haushalt und der Genehmigung durch die Landesdirektion jederzeit beachtet. Dieser
Haushaltsvorbehalt wird mit der Zusage jeder einzelnen Zuwendung verbunden und
den Zuwendungsempfängern mitgeteilt.
Zu Beschlusspunkt 3
1. Ausgangsbedingungen
1.1 Stadtratsbeschluss Sicherung fachspezifischer Wissensträger der PUUL GmbH
Mit Stadtratsbeschluss (RBV-1273/12) wurde die Stadtverwaltung beauftragt, „im
Rahmen des Stellenplans 2012 umgehend die Zuweisung bisher nicht ausgeschöpfter
Stellenkontingente in Höhe von 2 VZÄ an das Referat Beschäftigungsförderung
vorzunehmen, mit dem Ziel der Sicherung fachspezifischer Wissensträger der PUUL
GmbH aus den Bereichen Fachkräfteanalyse und -gewinnung, Berufsorientierung und
Fördermittelakquise für die Stadtverwaltung Leipzig.“
1.2 Maßnahmen zur Fachkräftesicherung im Mittelstandsförderprogramm
Aufgrund der zentralen Bedeutung der Fachkräftesicherung für die regionale Wirtschaft
wurden
gleichzeitig
im
Mittelstandsförderprogramm
Maßnahmen
zur
Fachkräftesicherung mit den Schwerpunkten „Entwicklung des Standortfaktors
Fachkräfte“ sowie „Entwicklung Fachkräftepotential in Unternehmen“ aufgegriffen.
1.3 Bereitstellung
Berufsorientierung
ESF
-
Mittel
für
eine
koordinierte
und
systematische
Das Dezernat Wirtschaft und Arbeit sieht einen wesentlichen Beitrag für die regionale
Fachkräftesicherung in der Schaffung und Sicherung optimaler Startbedingungen für
Jugendliche in die Arbeitswelt. Für die Wahrnehmung dieses Aufgabenbereiches
werden seit 2013 vom Freistaat befristet ESF-Mittel bereitgestellt - jedoch unter der
Voraussetzung der finanziellen Beteiligung der Kommunen mit einen derzeitigen
Kofinanzierungsanteil in Höhe von 10%.
Zur bestmöglichen Wahrnehmung dieser Aufgabenbereiche wurden die zur Verfügung
stehenden Ressourcen aktiv aufeinander abgestimmt und mit folgendem Ergebnis
zusammengeführt:
Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
Seite 9 von 10
1. Einrichtung 1 VZÄ Fachkräftesicherung (befristet bis 12/2016)
2. Durch die Bereitstellung der finanziellen Mittel als Kofinanzierungsanteil
Einrichtung von 3,75 VZÄ für den Schwerpunkt Berufs- und Studienorientierung
(ebenfalls befristet bis 12/2016). Zwei dieser Stellen sind mit ehemaligen
Mitarbeiterinnen der PUUL GmbH besetzt.
2. Handlungsbedarf
Die Evaluation des Aufgabenbereiches Fachkräftesicherung im Referat für
Beschäftigungspolitik zeigt auf, dass gewinnbringende und nachhaltige Effekte für eine
regionale Fachkräftesicherung für KMU dann erreicht werden können, wenn die Vielzahl
durchaus
engagierter
Einzelaktivitäten
in
den
Bereichen
Berufsund
Studienorientierung sowie der weiterführenden Fachkräftesicherung in einer auf die
Leipziger Unternehmensbedarfe abgestimmten, ganzheitlichen Strategie zusammen
fließen.
Eine frühzeitige und praxisnahe Berufs- und Studienorientierung, die auf intensiver
Einbeziehung der regionalen Wirtschaft basiert, stellt dabei einen wesentlichen
Erfolgsfaktor dar. So signalisieren auch 61% der von der Wirtschaftsförderung
befragten Unternehmen den Bedarf, Kontakte zu Schüler/-innen und Schulen
aufzubauen1.
Um dem gerecht zu werden, ist es erforderlich, im Referat für Beschäftigungsförderung
die Voraussetzungen dafür zu schaffen, einerseits die Fachexpertise der Mitarbeiter
langfristig zu binden sowie andererseits einen flexibel, aufeinander abgestimmten und
bedarfsorientierten Einsatz der personellen Ressourcen zu ermöglichen.
Die beiden ehemaligen Mitarbeiterinnen der PUUL GmbH sind Inhaber der mit 90%
über ESF-Mittel finanzierten Stellen „Berufs- und Studienorientierung“. Während dabei
einerseits zentrale Aufgaben zur Sicherung gelingender Übergänge von Schule in Beruf
umgesetzt werden können, grenzt der Freistaat aber den Handlungsrahmen ein. So ist
Beispielsweise die Förderung einer gelingenden Berufsorientierung an Gymnasien als
Handlungsfeld ausgeschlossen. Dabei kommunizieren insbesondere regionale KMU
einen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die Förderung von beruflicher
Orientierung an Gymnasien sowie die Stärkung des Images der dualen Ausbildung.
Beispielsweise wäre das Veranstaltungsformat „Schule und Unternehmen werden
Partner“ auch ein wirkungsvoller Ansatz, um die Zusammenarbeit der regionalen
Wirtschaft mit Gymnasien zu stärken.
Es besteht weiterhin ein hoher Bedarf an der kontinuierlichen Weiterentwicklung und
Fortschreibung von Fachkonzepten, der Schaffung von Transparenz über bestehende
Förderprogramme sowie Bereitstellung umfassender Informationen und Hilfestellungen
für die Beantragung von Förderung, Weiterbildung und Qualifizierung sowie der
1
Vgl. Auswertungsbericht Mai 2014, Unternehmensbefragung Stadt Leipzig.
Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
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Identifikation und Gewinnung passender Fördermittel für arbeitsmarktpolitische
Projekte.
Um die Fachexpertise des Stelleninhabers „Fachkräftesicherung“ sowie der
„Wissensträger der PUUL GmbH“ langfristig für die Stadt Leipzig zu sichern, muss den
Mitarbeitern zeitnah eine dauerhafte Beschäftigungsperspektive in der Stadtverwaltung
geboten werden. Damit wird gleichzeitig die nachhaltige Verstetigung der durch Einsatz
von ESF-Mittel aufgebauten Strukturen und erworbenen know hows in der Kommune
sichergestellt.
Wir empfehlen die dauerhafte Einrichtung von 3 VZÄ zur wirkungsvollen Umsetzung der
Aufgaben im Bereich Fachkräftesicherung und Berufs- und Studienorientierung im
Referat für Beschäftigungspolitik.
Begründung der Vorlage: Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand
Förderprogramm für
Wachstum und Kompetenz
im Leipziger Mittelstand
Monitoringbericht 2015
Berichtszeitraum 10/2013 - 07/2015
Datenstand 24. Juli 2015
Bearbeiter
Jens Sommer-Ulrich
Wennemar de Weldige
Stadt Leipzig
Amt für Wirtschaftsförderung
04092 Leipzig
Tel.: 0341 123-5812
jens.sommer-ulrich@leipzig.de
www.leipzig.de/mittelstandsprogramm
Inhaltsverzeichnis
0.
1.
Einleitung ............................................................................................................................................. 1
Die Durchführung des Mittelstandsprogramms im Zeitraum August 2013 bis Juli 2015 ..................... 1
1.1.
Entwicklung der Maßnahmen und Verfahren ............................................................................... 1
1.2.
Der Verlauf des Mittelstandsprogramms September 2013 bis Juli 2015 ..................................... 3
1.3.
Die Wirkungen des Mittelstandsprogramms................................................................................. 6
1.4.
Die Zielgruppen des Mittelstandsprogramms ............................................................................... 7
2.
Beurteilung des Programms durch Antragsteller ............................................................................... 10
3.
Bedarfe Leipziger Unternehmen eine Auswertung der Leipziger Unternehmensbefragung 2014 .... 14
4.
Beurteilung des Programms durch das Amt für Wirtschaftsförderung .............................................. 15
5.
Ausblick .............................................................................................................................................. 16
Anhang A ...................................................................................................................................................... 1
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Anzahl der Anträge und Zuwendungsbescheide im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis
24.07.2015 .................................................................................................................................................... 3
Abbildung 2: Fragenkomplex Zufriedenheit................................................................................................ 11
Abbildung 3: Beurteilung der Zufriedenheit ................................................................................................ 11
Abbildung 4: Fragenkomplex Verhalten ..................................................................................................... 12
Abbildung 5: Haben Sie auch Anträge bei der SAB gestellt? .................................................................... 12
Abbildung 6: Wie wurden Sie auf das Mittelstandsprogramm aufmerksam?............................................. 13
Abbildung 7: Würden Sie das Mittelstandsprogramm weiterempfehlen? .................................................. 13
Abbildung 8: Erweiterungshinderungsgründe Leipziger Unternehmen, Anteil........................................... 15
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1 Maßnahmen des Mittelstandsprogramms im Überblick ............................................................... 2
Tabelle 2: Anzahl der Unternehmen und Anträge im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis 24.07.2015 . 4
Tabelle 3: monetäre Kennzahlen im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis 24.07.2015 ........................... 5
Tabelle 4: Anträge, Förderfälle, ausgezahlte und gebundene Fördermittel nach Maßnahmen................... 6
Tabelle 5: Beschäftigungsentwicklung der in der Bestandspflege geförderten Unternehmen (beendete
Maßnahmen) ................................................................................................................................................ 7
Tabelle 6: Beschäftigungsentwicklung der Gründungsförderung geförderten Unternehmen (beendete
Maßnahmen) ................................................................................................................................................ 7
Tabelle 7: geförderte Unternehmen nach Alter des Unternehmens und Beschäftigtengrößenklassen ....... 8
Tabelle 8: geförderte Unternehmen nach Branche ...................................................................................... 9
0. Einleitung
Das Förderprogramm für Wachstum und Kompetenz im Leipziger Mittelstand 2013 bis
2015 wurde mit Ratsbeschluss vom 19.06.2013 verabschiedet. Über die weitere Arbeit
des Programms und dessen inhaltliche und finanzielle Ausstattung soll die Verwaltung
dem Stadtrat bis zum 2. Quartal 2015 eine Beschlussvorlage vorlegen. Mit Einrichtung
des Programms wurde deswegen ein Monitoring eingerichtet, das die konkrete
Umsetzung des Programms beobachtet. Neben der regelmäßigen Berichterstattung im
Amt für Wirtschaftsförderung wurde aus diesem Monitoring der hier vorgelegte Bericht
entwickelt.
Der Monitoringbericht 2015 bezieht sich auf den Projektzeitraum Oktober 2013 bis Juli
2015 und ist in vier Teile gegliedert. In einem ersten Teil werden die entwickelten
Maßnahmen im Programm und die Abrufzahlen vorgestellt. Der zweite Teil gibt mittels
einer Befragung der Antragsteller deren Sicht auf Eckpunkte des Programms wieder.
Der dritte Teil stellt potentielle Bedarfe Leipziger Unternehmen mittels der im Jahr 2014
vom Amt für Wirtschaftsförderung (AfW) durchgeführten Unternehmensbefragung dar.
Der letzte Teil präsentiert die Sicht der Durchführer, also des Amts für
Wirtschaftsförderung, auf das Programm. Zum Schluss wird ein Ausblick auf die
Schwerpunktsetzung der Förderung bei möglicher Programmfortführung gegeben.
1. Die Durchführung des Mittelstandsprogramms im Zeitraum August 2013 bis
Juli 2015
1.1. Entwicklung der Maßnahmen und Verfahren
Nach dem Ratsbeschluss vom 19.06.2013 begann im AfW die Erarbeitung von
„Maßnahmensteckbriefen“ zu den beschlossenen Programmlinien. Insgesamt wurden
10 Maßnahmensteckbriefe entwickelt, die den Rahmen für Förderentscheidungen im
Amt festlegten. Im Laufe des Jahres 2014 wurden zwei weitere Maßnahmensteckbriefe
entwickelt. Die Maßnahmen 1-7 und 11-12 sind der Bestandsförderung zuzuordnen, die
Maßnahmen 8 und 9 der Gründungsförderung und die Maßnahme 10 der
Ansiedlungsförderung (Tabelle 1). Die Maßnahmensteckbriefe werden anhand der
laufenden Förderfälle intern evaluiert und an Bedarfe der Unternehmen und an
überarbeitete Förderziele der Wirtschaftsförderung angepasst.
Das Verfahren zur Förderentscheidung stellt sich wie folgt dar: Anträge konnten seit
August 2013 bei der Wirtschaftsförderung gestellt werden. Die ersten
Zuwendungsbescheide wurden im Rahmen der Mittelstandssprechstunde des OBM und
des BM für Wirtschaft und Arbeit im September 2013 erteilt.
Amt für Wirtschaftsförderung
Mittelstandsprogramm
Seite 1
Tabelle 1 Maßnahmen des Mittelstandsprogramms im Überblick
Maßnahme
Förderziel
Förderart
1
Kreativbrief – Transfer von kreativen
Ideen in kleine Unternehmen
Zuschuss zu
Dienstleistungen
2
Managementhilfe – Managementhilfe
in KMU
3
Betriebe im Wandel – juristische
Begleitung
Betriebe im Wandel –
wachstumsbedingte
Standortverlagerung/-erweiterung
Betriebe im Wandel –
Gemeinschaftliches Marketing
Mittelstand überregional /
international – Gutachten und
Marktstudien für KMU
Mittelstand überregional /
international – Messeauftritte
Geld und Raum für Gründung –
Meistergründungsprämie
Geld und Raum für Gründung –
Räumen für innovative
Existenzgründer
Neuansiedlung in Leipzig
Zukunft Mittelstand –
Markteinführung innovativer
Produkte
Mittelstand überregional /
international – Projektförderung
Wirtschaftsförderung zur
Unterstützung von Maßnahmen die
auf mehrere Unternehmen zielen
Vernetzung von KMU mit der Leipziger
Kreativwirtschaft
Verbreiterung der Angebotsbasis von Unternehmen
Stärkung der strategischen Kompetenzen des
„mitarbeitenden“ Unternehmers zur
Wachstumsentwicklung
Bestandspflege in Krisen oder
Veränderungssituationen
Generierung von Unternehmenswachstum in Umsatz
und Mitarbeiterzahl
Bestandspflege in vom Unternehmen nicht
beeinflussbaren Marktsituationen
Stärkung der Kompetenzen für Wachstumsprozesse
Zuschuss zu
Dienstleistungen
Zuschuss zu
Dienstleistungen
Stärkung der Kompetenzen für Wachstumsprozesse
Zuschuss
Dienstleistungen
Prämie
4
5
6
7
8
9
10
11
12
Stärkung Gründerklima
Zuschuss zu
Personalkosten
Zuschuss zu
Dienstleistungen
Zuschuss zu
Dienstleistungen
Stärkung Gründerklima für innovative Unternehmen
Zuschuss zu
Mietkosten
Erhöhung des Unternehmensbestandes
Stärkung der Wachstumsprozesses
Verbreiterung der Angebotsbasis
Prämie
Zuschuss zu
Dienstleistungen
Stärkung der Kompetenzen für Wachstumsprozesse
Dienstleistungen
Quelle: Eigene Darstellung.
Eine Bearbeitung der Anfragen und Anträge zum Programm erfolgt durch alle
Mitarbeiter im Amt für Wirtschaftsförderung. Einmal pro Woche findet eine
Vorentscheidungsrunde unter Beteiligung der Mitarbeiter durch die Projektleitung statt.
Im Anschluss werden die Anträge in der Dienstberatung des Amtsleiters entschieden.
Eine Ausnahme bildet die „Meistergründungsprämie“. In dieser Maßnahme arbeitet das
AfW eng mit der Handwerkskammer zu Leipzig zusammen. Zu jedem Antrag gibt es
eine Stellungnahme zum Gründungskonzept durch die HWK. Eine Vergabekommission
mit je einem Vertreter des AfW, der HWK und einem Leipziger Handwerksunternehmer
treffen sich einmal im Quartal um die eingegangenen Anträge zu prüfen, zu bewerten
und eine Empfehlung zur Förderung durch das Amt zu geben.
Potentielle Antragsteller werden durch alle Mitarbeiter des AfW und über die
Internetseite www.leipzig.de/mittelstandsprogramm informiert. Darüber hinaus werden
die Unternehmen über zielgruppenorientierte Veranstaltungen, Plakataktionen, Flyer,
Postkarten und Radiowerbung auf das Programm aufmerksam gemacht (siehe
Anhang A). Im Jahr 2014 wurde eine dementsprechende Marketingstrategie entwickelt.
Auf der Internetseite kann auch das Antragsformular herunter geladen werden. Zudem
wird der Antragsteller mittels eines Merkblatts über die erforderlichen Unterlagen zu
Amt für Wirtschaftsförderung
Mittelstandsprogramm
Seite 2 von 16
Antragstellung informiert. Grundsätzlich wird den potentiellen Antragstellern vor
Antragstellung empfohlen, Kontakt mit den Mitarbeitern des AfW aufzunehmen. Wie in
Kapitel 1.2 gezeigt wird, entstehen im Laufe des Förderverfahrens sehr viele
Unternehmenskontakte und die Ablehnungsquote von Anträgen wird dadurch sehr
gering gehalten. Insgesamt ist der Aufwand zur Vorberatung als hoch und das Ergebnis
qualitativ sehr gut einzuschätzen.
Abbildung 1: Anzahl der Anträge und Zuwendungsbescheide im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis
24.07.2015
Quelle: Eigene Darstellung.
1.2. Der Verlauf des Mittelstandsprogramms September 2013 bis Juli 2015
Die Einführung eines solchen Programms folgt einer Anlaufkurve, wie in Abbildung 1
ersichtlich. Seit Juni 2014 haben sich die Zahl der Antragseingänge auf dem Niveau
von 15 bis 20 Anträge je Monat verstetigt. Die Monate April bis Juni 2015 zeigten mit
24, 29 und 28 ein deutlich höheres Antragsaufkommen. Dies veranlasste das Amt für
Wirtschaftsförderung einen Bewilligungsstopp für Anträge nach dem 11.06.2015
auszusprechen, da die bewilligten Mittel und die Antragsummen der aufgelaufenen
Anträge das Budget um ca. 120.000 € überstieg.
Die Antragszahlen zeigen, dass das Programm bei den Unternehmen angekommen ist.
Im ersten Halbjahr 2015 wurden, durch die unerwartet gute Antragsentwicklung im
zweiten Quartal, damit fast ähnlich viele Anträge (133) gestellt, wie im gesamten Jahr
2014 (164).
Insgesamt hatte das Mittelstandsprogramm bis zum 24.07.2015 309 Anträge von 242
Unternehmen zu verzeichnen. 223 Anträge konnten für 187 Unternehmen positiv
beschieden werden. 141 Förderungen wurden bisher abgeschlossen und ausgezahlt.
Tabelle 2 gibt einen Überblick über wichtige Kenngrößen des Programms im Zeitablauf,
zudem lassen sich daraus wichtige Quoten ableiten.
Amt für Wirtschaftsförderung
Mittelstandsprogramm
Seite 3 von 16
Tabelle 2: Anzahl der Unternehmen und Anträge im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis 24.07.2015
2013
Anzahl durchgeführter
Beratungsgespräche
mit Unternehmen
Anzahl beratener
Unternehmen
Anzahl
antragstellender
Unternehmen
darunter Cluster
Anzahl der Anträge
Anzahl
zurückgezogener
Anträge
Anzahl abgelehnter
Anträge
Anzahl bewilligter
Anträge
Anzahl ausgezahlter
(beendet positiv
beschiedener)
Anträge
2014
2015
Insgesamt
131
251
176
558
88
215
234
414*
12
136
114
242*
12
12
84
164
82
133
180*
309
-
10
17
27
-
2
21
23
4
113
106
223
1
68
72
141
Quelle: Eigene Darstellung. * Insgesamt weicht von Summe über die drei Jahre ab, da ein Unternehmen in mehreren Jahren
beraten und Antrag gestellt haben kann
Bezogen auf die antragstellenden Unternehmen werden im Durchschnitt 1,7
Unternehmen beraten, damit ein Unternehmen einen Antrag stellt. Mit 1,3% ist die
Ablehnungsquote sehr gering. Der Anteil zurückgezogener Anträge liegt bei ca. 9% und
spiegelt größtenteils den Anteil an Unternehmen wider, die sich erst nach
Antragstellung durch die Mitarbeiter des AfW beraten lassen haben und dann ihren
Antrag überarbeiten wollen. Bei 309 Anträgen und 223 Bewilligungen befinden sich
aufgrund fehlender Mittelausstattung noch 36 Anträge im Entscheidungsverfahren. Die
Verwaltung prüft, ob für das Jahr 2015 aufgrund des geringeren Mittelabrufes in den
Vohrjahren für 2015 zusätzliche Mittel bereit gestellt werden können. Den Antragstellern
wurde auf Wunsch ein s.g. vorzeitiger Maßnahmenbeginn gewährt. Daher könnten alle
förderunschädlich auch vor Erteilung eines Bescheids mit ihrer Maßnahme beginnen,
allerdings mit der Gefahr nicht gefördert zu werden.
Die durchschnittliche Fördersumme beträgt ca. 3.590,- €. Die Förderung je
Unternehmen kann höher ausfallen, da bis zu 3 Maßnahmen im Jahr je Unternehmen
gefördert werden können. Zu beachten ist, dass im Programm nicht investive
Maßnahmen gefördert werden und eine Förderung nur nachrangig zu Bundes- und
Landesförderprogrammen erfolgen kann. Das Mittelstandsprogramm entwickelt nicht
nur einen unmittelbaren Effekt bei den geförderten Unternehmen, sondern löst auch
einen mittelbaren Effekt bei weiteren Leipziger Unternehmen aus. Dies geschieht im
Rahmen von Aufträgen, die durch das Programm zustande kommen. Da es sich um
eine 50% Förderung mit Höchstbetragsbegrenzung handelt, fallen die Auftragssummen
mindestens doppelt so hoch aus. So erbrachte eine Rechnung für die Maßnahme
„Kreativbrief“, dass im Durchschnitt mit 1 Euro Fördersumme 2,7 Euro Auftragsvolumen
in Leipzig vergeben werden konnten.
Amt für Wirtschaftsförderung
Mittelstandsprogramm
Seite 4 von 16
Der Mittelabruf für das Jahr 2014 beträgt 242.004 €. Hinzu kommen noch Mittel, die für
2014 gebunden, aber durch die Antragsteller erst 2015 abgerechnet werden (in Summe
ca. 95.000€). Für das Marketing des Programms wurden ca. 26.000 € verausgabt.
Damit können für das Jahr 2014 363.004 € Programmkosten angegeben werden. Für
das Jahr 2015 wurden bereits im ersten Halbjahr die zur Verfügung stehenden Mittel
gebunden.
Tabelle 3: monetäre Kennzahlen im Mittelstandsprogramm, 01.09.2013 bis 24.07.2015
2013
Ausgezahlte
Fördermittel
2014
5.000
242.004
2015
Insgesamt
119.006
261.010
26.000
7.901
33.901
5.000
341.294
126.907
473.201
0
21.710
323.093
344.803
plus
in 2014
gebundener
Mittel, die 2015
ausgezahlt
wurden
73.290
Kosten der
Marketingmaßnahmen
Summe der
verausgabten Mittel
Noch nicht
ausgezahlter aber
gebundener Mittel
Quelle: Eigene Darstellung.
Die am häufigsten in Anspruch genommenen Maßnahmen sind der Kreativbrief (70)
und die wachstumsbedingte Standortverlagerung (49), gefolgt von der
Meistergründungsprämie (32) und der Managementhilfe (21). Dies schlägt sich
unmittelbar im Volumen der gesamten Mittelabrufe je Maßnahmen nieder. Da die
Ansiedlungsförderung höherer maximale Fördervolumen je Antragsteller erlaubt, ist hier
ein vergleichbar hohes Volumen im Mittelabruf bei geringeren Antragszahlen sichtbar.
Tabelle 4 stellt die Verteilung der Anträge und Bewilligungen nach Maßnahmen und
ausgezahlten Fördermitteln sowie die Verteilung der bisher gebunden Mittel für das
Jahr 2015 (incl. Übertrag 2014) dar.
77,5% der Bewilligungen beziehen sich auf Maßnahmen der Bestandsförderung, 17,5%
auf Maßnahmen der Gründungsförderung und 5% auf Maßnahmen der
Ansiedlungsförderung. Bei den ausgezahlten und gebunden Fördermitteln werden
76,5% für Maßnahmen der Bestandsförderung ausgegeben, 12,5% für Maßnahmen der
Gründungsförderung und 11% für Maßnahmen der Ansiedlungsförderung.
Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Maßnahmeneinteilung der Zielorientierung
des Programms insgesamt dient aber keine Einschränkungen bezüglich der
Antragsteller besitzt. So können junge, gut entwickelte Unternehmen auch auf
Maßnahmen der Bestandsförderung zugreifen.
Amt für Wirtschaftsförderung
Mittelstandsprogramm
Seite 5 von 16
Tabelle 4: Anträge, Förderfälle, ausgezahlte und gebundene Fördermittel nach Maßnahmen
Maßnahme
1
Kreativbrief – Transfer von
kreativen Ideen in kleine
Unternehmen
2
Managementhilfe –
Managementhilfe in KMU
3
Betriebe im Wandel –
Gutachten
4
Betriebe im Wandel –
Wachstumsbedingte
Standortverlagerung
5
Betriebe im Wandel –
Gemeinschaftliches Marketing
6
Mittelstand überregional /
international – Gutachten und
Marktstudien für KMU
7
Mittelstand überregional /
international - Messeauftritte
8
Geld und Raum für Gründung
–Meistergründungsprämie
9
Geld und Raum für Gründung
– Räumen für innovative
Existenzgründer
10
Neuansiedlung in Leipzig
11
Zukunft Mittelstand –
Markteinführung innovativer
Produkte
12
Mittelstand überregional /
international –
Projektförderung
Wirtschaftsförderung zur
Unterstützung von
Maßnahmen die auf mehrere
Unternehmen zielen
Gesamt
Nachrichtlich
Bestandsförderung
Gründungsförderung
Ansiedlung
Anzahl der
Anträge
Anzahl der
Bewilligungen
Ausgezahlte
Fördermittel
Gebundene
noch nicht
ausgezahlte
Fördermittel
109.271
96
70
91.016
28
21
30.646
49.566
2
2
2.000
2.000
64
49
139.495
62.324
2
1
0
5.000
4
3
3.440
2.500
45
21
30.462
17.664
33
32
77.500
2.500
10
7
8.049
10.978
15
6
11
3
8.000
10.691
77.000
0
3
3
38.000
5.000
309
223
439.300
344.803
249
43
15
173
39
11
345.750
85.549
8.000
254.325
13.478
77.000
Quelle: Eigene Darstellung. Stand 24.07.2015.
1.3. Die Wirkungen des Mittelstandsprogramms
14 der 51 (abschließend) in der Bestandspflege geförderten Unternehmen konnten
zusätzliche Arbeitsplätze schaffen (Tabelle 5). Insgesamt stellten diese 18 neue
Mitarbeiter
ein
(Erhebung
März
2015).
Vor
den
Maßnahmen
des
Mittelstandsprogramms gab es 312 Mitarbeiter in den Unternehmen, nach der
Durchführung dieser 330. Daraus resultiert ein Wachstum von 5,8% in den geförderten
Unternehmen. Zum Vergleich wuchs die SV-pflichtige Beschäftigung in Leipzig im
Zeitraum Juni 2013 bis Juni 2014 um 4,9%. Das Wachstum der geförderten
Unternehmen kann natürlich nicht ausschließlich auf das Mittelstandsprogramm
Amt für Wirtschaftsförderung
Mittelstandsprogramm
Seite 6 von 16
zurückgeführt werden, da z. B. die Selbstauswahl der antragstellenden Unternehmen zu
wachstumsaffinen Unternehmen hin verzerrt sein kann.
Tabelle 5: Beschäftigungsentwicklung der in der Bestandspflege geförderten Unternehmen (beendete
Maßnahmen)
Indikator
Anzahl geförderter Unternehmen mit beendeter Maßnahme
Anzahl gewachsener Unternehmen
Anzahl der Mitarbeiter vor Maßnahme
Anzahl der Mitarbeiter nach Maßnahme
Anzahl geschaffener Mitarbeiter (absolut)
Anzahl geschaffener Mitarbeiter (in Prozent)
Anzahl
51
14
312
330
18
5,8
Quelle: Eigene Darstellung.
In den Maßnahmen der Gründungsförderung konnten 39 Unternehmen (abschließend)
gefördert werden (Tabelle 6). Diese Unternehmen beschäftigen 96 Mitarbeiter. Bei den
Meistergründungsprämien handelt es sich überwiegend um Ein-Personen-Gründungen.
Vier Meistergründer konnte gefördert werden, welche Bestandsunternehmen mit
mehreren Mitarbeitern übernommen haben.
Tabelle 6: Beschäftigungsentwicklung der Gründungsförderung geförderten Unternehmen (beendete
Maßnahmen)
Indikator
Anzahl geförderter Unternehmen mit beendeter Maßnahme
Anzahl der Mitarbeiter
Anzahl
39
96
Quelle: Eigene Darstellung.
Ein Erfolg des Programms ist auch die Ansiedlungsförderung von bisher 11
Unternehmen, was zu bisher 82 zusätzlichen Arbeitsplätzen in Leipzig beitragen wird.
Somit konnte insgesamt die Schaffung von 196 Arbeitsplätzen in Leipzig durch das
Mittelstandsprogramm gefördert werden.
Von den oben dargestellten kurzfristigen Arbeitsplatzeffekten sind die langfristigen
Wirkung der Maßnahmen zu unterscheiden, die allerdings nur schwer bzw.
unzureichend meßbar sind. Das Programm erzielt weitergehende Wirkungen außerhalb
der eigentlichen Projektlaufzeit. Solche Wirkungen liegen in der Erhöhung der
Marktdurchdringung, Erhöhung der Produktivität, der Rentabilität, Innovationsneigung
und -fähigkeit. Der Aufwand, diese Effekte meßbar zu machen, ist unverhältnismäßig
hoch, da Vergleichsgruppen identifiziert und beobachtet werden müssen. Dieser
Aufwand wird selbst bei Bundes- und Landesprogrammen nicht betrieben. Es ist jedoch
geplant, bei ausreichender Programmlaufzeit ein Verbleibs- und Entwicklungsmonitoring durchzuführen.
1.4. Die Zielgruppen des Mittelstandsprogramms
Insgesamt waren in 51% der geförderten Unternehmen jünger als drei Jahre und
konnten so in der Gründungsphase unterstützt werden (Tabelle 7). Die Maßnahmen mit
hohem Anteil junger Unternehmen sind die Markteinführung innovativer Produkte und
Amt für Wirtschaftsförderung
Mittelstandsprogramm
Seite 7 von 16
der
Kreativbrief.
Die
Managementhilfe,
die
Standorterweiterungs-/verlagerungsförderung und die Messeförderung unterstützt vorrangig ältere
Unternehmen.
Ebenfalls ersichtlich ist, das dass Programm eher die kleinsten und kleinen
Unternehmen erreicht (89% der Förderfälle). Dies ist aber aufgrund der Nachrangigkeit
zu anderen Förderprogrammen und wegen der geringeren Fördervolumen nicht
überraschend. Die Standorterweiterungs-/-verlagerungsförderung und die Förderung
von Überregionalisierungsstudien erreichen auch mittlere Unternehmen mit mehr als 10
Mitarbeitern.
Tabelle 7: geförderte Unternehmen nach Alter des Unternehmens und Beschäftigtengrößenklassen
Anzahl der
geförderten
Unternehmen
je Maßnahme
Kreativbrief – Transfer von
kreativen Ideen in kleine
Unternehmen
Managementhilfe –
Managementhilfe in KMU**
Betriebe im Wandel –
Gutachten
Betriebe im Wandel –
Wachstumsbedingte
Standortverlagerung
Betriebe im Wandel –
Gemeinschaftliches Marketing
Mittelstand überregional /
international – Gutachten und
Marktstudien für KMU
Mittelstand überregional /
international - Messeauftritte
Geld und Raum für Gründung –
Meistergründungsprämie
Geld und Raum für Gründung –
Räumen für innovative
Existenzgründer
Neuansiedlung in Leipzig
Zukunft Mittelstand –
Markteinführung innovativer
Produkte
nachrichtlich:
Alter des
Unternehmens
Anzahl der Beschäftigten (incl.
Inhaber)
bis 3 Jahre
1 bis 4
älter als
3 Jahre
5 bis 9
10 bis
49
über 50
70
38
32
58
7
5
0
20
5
15
13
5
1
1
2
1
1
2
0
0
0
48
12
36
29
9
10
0
1
0
0
0
0
0
0
3
1
2
1
0
2
0
18
5
13
14
2
2
0
32
31
1
29
2
1
0
7
7
0
4
3
0
0
11
4
7
1
7
3
0
3
3
0
2
0
1
0
gesamt (absolut)*
187
95
92
134
32
20
1
gesamt (in Prozent)
100
50,8
49,2
71,7
17,1
10,7
0,5
absolut
136
62
74
95
24
16
1
Anteil (in Prozent)
100
45,6
54,4
69,9
17,6
11,8
0,7
davon Clusterunternehmen
Quelle: Eigene Darstellung. * Weicht von der Summe über die Einzelmaßnahmen ab, da ein Unternehmen in
mehreren Maßnahmen gefördert worden sein kann. ** Weicht von Anzahl der Bewilligungen ab, da ein Unternehmen
zwei mal gefördert wurde.
In 41 Förderfällen konnten 35 (18%) Unternehmen aus dem Produzierenden Gewerbe
gefördert werden. Berücksichtigt man, dass in Leipzig 5,1% der Betriebe diesem
Wirtschaftszweig zuzuordnen sind, kann dies als Schritt zur Stärkung eben dieses
Zweigs gewertet werden. Dennoch möchte das Amt für Wirtschaftsförderung zukünftig
mehr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes mit dem Programm ansprechen.
Amt für Wirtschaftsförderung
Mittelstandsprogramm
Seite 8 von 16
Die Managementhilfe, die Messeförderung und Überregionalisierungsstudien sind die
Maßnahmen, welche das Produzierende Gewerbe bisher überdurchschnittlich
ansprechen.
Tabelle 8: geförderte Unternehmen nach Branche
Wirtschaftszweig
Landwi
rtschaft
Produzie
rendes
Gewerbe
Dienstleist
ungen
davon
Handel,
Instandh
altung,
Verkehr,
Gastgew
erbe
Kreativbrief – Transfer von
kreativen Ideen in kleine
Unternehmen
Managementhilfe –
Managementhilfe in KMU**
Betriebe im Wandel –
Gutachten
Betriebe im Wandel –
Wachstumsbedingte
Standortverlagerung
Betriebe im Wandel –
Gemeinschaftliches Marketing
Mittelstand überregional /
international – Gutachten und
Marktstudien für KMU
Mittelstand überregional /
international - Messeauftritte
Geld und Raum für Gründung –
Meistergründungsprämie
Geld und Raum für Gründung –
Räumen für innovative
Existenzgründer
Neuansiedlung in Leipzig
Zukunft Mittelstand –
Markteinführung innovativer
Produkte
nachrichtlich:
gesamt (absolut)*
gesamt (in Prozent)
davon
Clusterunternehmen
IKT
Finanz-,
öffentliche
Versicherungsdien oder sonstige
stleistungen,
DL
Grundstück- und
Wohnungswesen,
Unternehmensdie
nstleister
0
7
63
18
15
20
10
0
3
17
1
7
8
1
0
0
2
0
1
1
0
0
8
40
12
8
17
3
0
0
1
0
0
0
1
0
0
3
0
1
2
0
0
6
12
0
4
5
3
0
14
18
7
0
1
10
0
3
4
1
3
0
0
0
0
11
2
5
4
0
0
0
3
0
3
0
0
0
35
152
37
37
52
26
0,0
18,7
81,3
24,3
24,3
34,2
17,1
0
20
116
25
37
45
9
Quelle: Eigene Darstellung. * Weicht von der Summe über die Einzelmaßnahmen ab, da ein Unternehmen in
mehreren Maßnahmen gefördert worden sein kann. ** Weicht von Anzahl der Bewilligungen ab, da ein Unternehmen
zwei mal gefördert wurde.
Einen wichtigen und spezifischen Ansatz zur Förderung von Mittelstandsunternehmen
hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig zum Ende des Jahres 2011 mit der
Strategie der Clusterförderung beschlossen (BS/RBV-973/11). Nach dem Leitgedanken
die „Stärken stärken“ werden bestimmte Aufgabenfelder der Wirtschaftsförderung und
der Leipziger Beschäftigungsstrategie wie z. B. Wissens- und Innovationstransfer, die
Fachkräftesicherung und -gewinnung und Infrastrukturanpassungen im Rahmen der
Clusterförderung spezifiziert. Damit werden für die Clusterunternehmen die Rahmenbedingungen optimiert und die Hebung von Potenzialen erleichtert.
Amt für Wirtschaftsförderung
Mittelstandsprogramm
Seite 9 von 16
Die Förderung im Rahmen der Clusterförderstrategie zieht dabei größtenteils auf die
Förderung von Strukturen für Cluster und Unterstützung von Kooperationsprojekten. Im
Rahmen des Mittelstandsprogramms konnten Unternehmen, die den fünf Leipziger
Clustern zuordenbar sind gefördert werden. Von den insgesamt 187 bisher geförderten
Unternehmen waren 136 Unternehmen (73%) einem Leipziger Cluster zuordenbar.
Das Mittelstandsprogramm ist daher einerseits Teil der Clusterförderstrategie und
ergänzt diese andererseits durch ihren Querschnittsansatz.
2. Beurteilung des Programms durch Antragsteller
Im Rahmen der Evaluierung des Mittelstandsprogramms der Stadt Leipzig führte das
Amt für Wirtschaftsförderung im Februar März 2015 eine Umfrage bei den
antragstellenden Unternehmen durch. Dabei wurden Unternehmen befragt, welche in
den vergangenen 18 Monaten einen Antrag auf Zuwendung aus dem
Mittelstandsprogramm der Stadt Leipzig gestellt haben (incl. Unternehmen mit
abgelehnten und zurückgezogenen Anträgen). Zum Zeitpunkt der Evaluierung waren
dies 172 Unternehmen. Im ersten Schritt wurde mehrmals versucht diese telefonisch zu
erreichen. Dies gelang bei ca. 50% der Telefonate. Danach wurden E-Mails an die
verbliebenen Unternehmen geschickt. Insgesamt wurden 113 Unternehmensantworten
ausgewertet. Der Rücklauf lag somit bei ca. 66 %.
Der Fragebogen setzte sich aus drei Teilen zusammen. Im ersten Teil wurden die s. g.
Stammdaten abgeglichen (Name des Betriebes, wann wurde der Betrieb gegründet, wie
viel Beschäftigte hat Ihr Betrieb). In einem Bewertungsteil wurden Fragen zur
Zufriedenheit der Unternehmen mit dem Programm gestellt (z. B. Bearbeitung durch
Mitarbeiter der Wirtschaftsförderung oder Bearbeitungsdauer). Der letzte
Fragenkomplex zielte auf die Erfassung bestimmter Verhaltensmuster der Antragsteller.
Die meisten Bestnoten erhielt die „Bearbeitung durch die Mitarbeiter“, über 70% der
befragten Unternehmen waren sehr zufrieden (Note 1) (Abbildung 3). Auch die
Durchschnittsnote liegt mit 1,4 im Bereich sehr zufrieden. Allerdings gab es hier auch
den höchsten Anteil an sehr unzufriedenen (Note 5) und unzufriedenen Unternehmen.
4,4% waren über die Bearbeitung unzufrieden oder sehr unzufrieden.
Die Bearbeitungsdauer wurde in über 50% der Fälle sehr gut bewertet. Die
Durchschnittsnote liegt bei 1,75 in einem guten Zufriedenheitsbereich. 6,8% der
Befragten gaben allerdings auch an über die Bearbeitungsdauer unzufrieden bzw. sehr
unzufrieden zu sein. Da das Programm ohne neu eingerichtete Stellen von den
Mitarbeitern der Wirtschaftsförderung als zusätzliche Aufgabe organisiert und
umgesetzt wurde und wird, ist dieses Bewertungsergebnis noch zufriedenstellend.
Die weiteren Kriterien, wie das Verhältnis von Aufwand zur Fördersumme, der Aufwand
zur Beschaffung der zum Antrag notwendigen Unterlagen sowie der Umfang der
abgefragten Unterlagen können jeweils knapp 40% Zufriedenheitswerte der Note 1
vorweisen. Beim Umfang der abgefragten Unterlagen und dem Aufwand zur
Beschaffung der Unterlagen überwiegt die Bewertung mit der Note 2.
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Abbildung 2: Fragenkomplex Zufriedenheit
Wie zufrieden waren Sie mit folgenden Kriterien?
(1 sehr zufrieden bis 5 sehr unzufrieden)
–
–
–
–
die Bearbeitung Ihres Antrages durch unsere Mitarbeiter (Information, Kommunikation) …..
der Bearbeitungsdauer von Antragseingang bis zur Förderentscheidung …..
der Umfang der abgefragten Antragsunterlagen …..
Ihren Aufwand bei der Beschaffung der abgefragten Unterlagen …..
Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen Ihrem Aufwand zur Antragstellung
(und Abrechnung) und Fördersumme? (1 sehr gut bis 5 sehr schlecht)
–
…..
Abbildung 3: Beurteilung der Zufriedenheit
Quelle: Eigene Darstellung.
Für die schlanke Struktur und auf Unternehmensseite unkomplizierte Handhabung des
Programms sind nicht nur die hohen Zufriedenheitswerte aussagekräftig, sondern auch
die Tatsache, dass es bei der Beurteilung des Aufwandes zur Beschaffung der
Unterlagen und des Umfanges der abgefragten Unterlagen nur zwei unzufriedene
Unternehmen gab.
Ähnlich positiv bewerteten die Unternehmen das Verhältnis ihres Aufwandes zur
beantragten Fördersumme. 80% der Unternehmen urteilten mit sehr gut oder gut, 18%
mit befriedigend und 2% mit schlecht. Im Durchschnitt wurde eine Note von 1,8 erreicht.
Solange die Unternehmen das Verhältnis ihres Aufwandes zur beantragten
Fördersumme so positiv bewerten ist die Kleinteiligkeit der Förderung als
unproblematisch zu bewerten, zumal die oben erwähnte Nachrangigkeit zu Bundesund Landesförderprogrammen zu berücksichtigen und eine (umfänglichere) Förderung
von investiven Maßnahmen aus dem kommunalen Haushalt schwer durchführbar ist.
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Abbildung 4: Fragenkomplex Verhalten
Haben Sie auch Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
gestellt?
–
–
–
….. bereits vor Ihrem Antrag im Mittelstandsförderprogramm
….. nach Ihrem Antrag im Mittelstandsförderprogramm
….. bevor und nach Ihrem Antrag im Mittelstandsförderprogramm
Wie wurden Sie auf das Programm aufmerksam?
(bitte kreuzen Sie eine Antwort an und ergänzen Sie gegebenenfalls)
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
….. Presse
….. Mundpropaganda/Empfehlung
….. Plakate
….. Internet
….. Postkarten
….. Radiowerbung
….. Flyer/Broschüren
….. Betriebsberater des Amtes für Wirtschaftsförderung
….. Andere Institution, nämlich ….
….. Beratungsfirmen, nämlich ….
….. Auftragnehmer
Würden Sie das Mittelstandsförderprogramm der Stadt Leipzig weiterempfehlen?
–
–
….. ja
….. nein, wenn nein warum nicht: …..
Auf die Frage „Haben Sie auch Anträge bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB)
gestellt?“ antworteten 58% der befragten Unternehmen mit „nein“. 31% stellten einen
Antrag bei der SAB vor ihrem Antrag zum Mittelstandsprogramm. Nach ihrem Antrag
beantragten 7,3% bei der SAB Fördergelder. Dies wird als ein Erfolg des Programms
interpretiert, weil das Programm als Hebel für weitere Programme zur
Wachstumsförderung dienen soll. Vor und nach ihrem Antrag im Mittelstandsprogramm
stellten 3,6% der Unternehmen einen Antrag bei der SAB.
Abbildung 5: Haben Sie auch Anträge bei der SAB gestellt?
Quelle: Eigene Darstellung.
Der Großteil der befragten Unternehmen wurde durch die Wirtschaftsförderung (34,8%)
selbst (Mitarbeiter, Plakate, Veranstaltung, Messe, Wifö GmbH, Internet) bzw. durch
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Mundpropaganda (37,5%) auf das Mittelstandsprogramm der Stadt Leipzig
aufmerksam. Externe Institutionen wie die HWK oder die IHK erreichen 27,6%. Neben
der Mundpropaganda (37%) konnten am meisten Unternehmen durch den
Internetauftritt der Wirtschaftsförderung (17%) sowie durch die Betriebsberater der
Wirtschaftsförderung gewonnen werden (13%). Unter den externen Institutionen
verbergen sich auch einige Unternehmen, die durch die Technologiescouts der Agil,
Unternehmensberatungen oder Dienstleistungsunternehmen auf das Programm
aufmerksam gemacht wurden.
Abbildung 6: Wie wurden Sie auf das Mittelstandsprogramm aufmerksam?
Quelle: Eigene Darstellung.
Die überwiegende Mehrheit, nämlich 97% der Unternehmen, empfehlen das
Mittelstandsförderprogramm weiter. Dies zeigt sich auch in dem umfangreichen
Aufmerksamwerden auf das Programm durch Mundpropaganda. Lediglich drei
Unternehmen sprachen sich gegen eine Empfehlung des Förderprogramms aus.
Abbildung 7: Würden Sie das Mittelstandsprogramm weiterempfehlen?
Quelle: Eigene Darstellung.
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3. Bedarfe Leipziger Unternehmen eine Auswertung der Leipziger
Unternehmensbefragung 2014
Um die zahlreichen kleinen und mittelständischen Betriebe der Stadt noch intensiver
betreuen und unterstützen zu können, führte die Leipziger Wirtschaftsförderung im
Frühjahr 2014 eine Unternehmensbefragung bei rund 3.500 Betrieben der Stadt durch.
Im Vordergrund dieser Befragung standen die Anforderungen und Entwicklungsperspektiven Leipziger Bestandsunternehmen. Die Umfrage umfasste die
Fragekomplexe
Standortzufriedenheit,
Fachkräftesicherung,
Regionale
Entwicklungsperspektiven, Clusterförderung, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
sowie Kooperationspotenziale.
Besonders erfreulich waren die positiven Entwicklungsperspektiven der Unternehmen
am Standort Leipzig. Mehr als 60 Prozent der auf diese Frage antwortenden
Unternehmen planen Neueinstellungen, jeweils mehr als die Hälfte die Entwicklung
neuer Produkte und Dienstleistungen sowie die Erweiterung der Kapazitäten. Mit den
Wachstumsperspektiven geht auch ein erhöhter Arbeitskräftebedarf einher. Die
Unternehmensbefragung
liefert
auch
Ansätze
zur
Gestaltung
des
Mittelstandsprogramms. Um die strategischen Ansatzpunkte für eine betriebliche
Wachstumsförderung zu ermitteln, wurde in der Befragung zunächst danach gefragt, ob
es Gründe gibt, die den Betrieb an einer Erweiterung hindern.
237 Betriebe (d.h. fast die Hälfte derer, die bei dieser Antwortmöglichkeit „ja“ oder „nein“
gekreuzt haben) sehen das (mangelnde) Potenzial an verfügbaren Arbeitskräften als
Hinderungsgrund für ihre betriebliche Erweiterung. Vor allem bei Betrieben über 10
Beschäftigten spielt dies eine Rolle (Abbildung 8). 117 Betriebe (25%) sehen die
eigenen Managementkapazitäten als Hinderungsgrund. Dabei handelt es sich zum
Einen um die kleinen Unternehmen mit 1 bis 19 Beschäftigten und zum Anderen um die
mittleren Unternehmen zwischen 50 und 100 Beschäftigten. Das Mittelstandsprogramm
versucht mit Hilfe der Maßnahme „Managementhilfe in KMU“ die kleinen Betriebe zu
adressieren, einen ersten Wachstumsschritt zu vollziehen und zudem die eher kleineren
lokalen Unternehmen für Hochschulabgänger interessant zu machen.
Auch die fehlende Marktgröße (164 Nennungen) und Kapitalrestriktionen (143
Nennungen) werden häufig als Erweiterungshemmnis angekreuzt. Jeweils ca. 30% der
Betriebe unabhängig von ihrer Größe sehen dies als Erweiterungshindernis an.
Alle Maßnahmen der Bestandsförderung können hier einen Beitrag leisten, indem das
Mittelstandsprogramm Projekte fördert, mit denen Unternehmen sich breiter und
professioneller im Markt etablieren.
43 Betriebe sehen sich aufgrund fehlender F&E- Kapazitäten in ihrer Erweiterung
begrenzt; hier vor allem Betriebe zw. 10 und 19 Beschäftigten und Betriebe zw. 50 und
99 Beschäftigten. Der Zuschuss zur „Markteinführung innovativer Produkte“ und ein in
Zukunft besserer Hebel zur Landesförderung versuchen hier Leipziger Unternehmen zu
fördern.
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Abbildung 8: Erweiterungshinderungsgründe Leipziger Unternehmen, Anteil
Quelle: Unternehmensbefragung.
4. Beurteilung des Programms durch das Amt für Wirtschaftsförderung
88% der Leipziger Unternehmen haben weniger als 10 Mitarbeiter. Für sie ist das
Leipziger Mittelstandsprogramm nahezu die einzige Fördermöglichkeit, da vorrangig
größere Unternehmen Förderung von der SAB erhalten. Deshalb sollte das
Förderprogramm Kleinstunternehmen weiterhin fördern. Man sieht, dass das Programm
mit relativ geringen Zuwendungen für Basislösungen wie mit dem Kreativbrief oder der
Förderung im Bereich Markterschließung überregional/international sehr große
Nachfrage entfaltet. Ebenso im Bereich der Standortverlagerung/-erweiterung können
auch kleine Beträge helfen, die Unternehmen bei ihren Wachstumsbemühungen zu
unterstützen. Die Maßnahme Managementhilfe wurde von 20 Unternehmen bisher
genutzt, um mittels eines im Unternehmen arbeitenden Hochschulabsolventen
potentielle Veränderungsprozesse und/oder neue Märkte zu beleuchten. Mittelbar
fanden so Hochschulabsolventen auch einfacher Eintritt auf den lokalen Arbeitsmarkt.
Im Laufe des Jahres 2014 hat sich das Programm zu einem zentralen Pfeiler der
Bestandspflege der Wirtschaftsförderung entwickelt. So fällt es den Betriebsberatern
der Wirtschaftsförderung leichter, in Kontakt mit Unternehmen zu treten, um so auch
neben den Fördermöglichkeiten des Programms den Unternehmen Hilfestellungen zu
leisten. Es können dadurch den Unternehmen viele Anknüpfungspunkte zu weiteren
Dienstleistungen der Wirtschaftsförderung gegeben werden. So werden die
Unternehmen über die Clusterorganisationen, Netzwerkveranstaltungen, über die
Technologiescouts der Agil und die Technologiebeauftragten (gefördert durch die
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Leipziger Stiftung für Innovation und Technologietransfer) der Forschungsinstitutionen
informiert. Wie auch die Ergebnisse der Evaluierung zeigen, bietet das Programm einen
Hebel, um über die aktuellen Landes- und Bundesförderprogramme zu informieren.
Organisatorisch ist das Programm eine Herausforderung für des Amt. Ein erheblicher
Mehraufwand von ca. 1 VZÄ entsteht durch das Finanzcontrolling zu den einzelnen
Anträgen. Auch wenn innerhalb einer Beratung bzw. Antragstellung Synergien zu
anderen Themen der Wirtschaftsförderung genutzt werden, legen erste Schätzungen
nahe, dass ein Antragsfall von der Erstberatung bis zur Abrechnung drei Tage
Bearbeitungszeit in Anspruch nimmt. Bei ca. 100 bewilligten Förderfällen im Jahr
entspricht dies ca. einem Mitarbeiter-Vollzeitäquivalent.
Die Unternehmen sind durchgängig zufrieden, dass es das Mittelstandsprogramm der
Stadt Leipzig gibt. Die bürokratischen Hürden werden größtenteils, als sehr gering
eingestuft. Dies ist vor allem bei Unternehmen der Fall, die bereits Erfahrungen mit
anderen Förderprogrammen vorzuweisen haben. Auch die Bearbeitung durch die
Mitarbeiter des Amts für Wirtschaftsförderung, wird allgemein sehr positiv bewertet.
Geförderte Unternehmen empfehlen das Programm weiter. Der Internetauftritt sollte
mehr spezifische Informationen zu den einzelnen Maßnahmen enthalten. Das
Mittelstandsförderprogramm spricht überwiegend kleine und junge Unternehmen an –
für größere Unternehmen erweist sich die Fördersumme als zu gering.
5. Ausblick
Das Mittelstandsprogramm hat in den bisher umgesetzten Maßnahmen die Bedarfe der
Leipziger kleinsten und kleinen Unternehmen getroffen. Aus Sicht des Monitorings sollte
das Programm fortgesetzt werden. Jedoch muss das Programm weiter entwickelt
werden. Das Amt für Wirtschaftsförderung sollte zukünftig mehr Anträge fördern:
- die auf wachstumswillige Unternehmen orientieren. Dazu sollen Unternehmen
vermehrt mehrere Maßnahmen beantragen, deren Kombination ein
entsprechendes strategisches Wachstumskonzept fördert,
- die auf den Transfer aus den örtlichen Hochschulen in die örtlichen Unternehmen
zielen. Dazu sollte das AfW in den etablierten Maßnahmen intensiver mit
Kammern, Verbänden und Transferstellen kooperieren,
- die einen Hebel zu Erschließung von Förderung des Freistaates, des Bundes
und der EU bieten. Dazu sollte das AfW zukünftig in einer neuen Maßnahme die
Kosten der Antragstellung für ausgewählte Programme auf Landesebene
fördern.
- Außerdem sollte das AfW die besondere Ausrichtung auf Unternehmen des
Produzierenden
Gewerbes
beibehalten.
Das
wachstumsfördernde
Mittelstandsprogramm bietet damit einen Beitrag zur Verbesserung der im
deutschen
Städtevergleich
unterdurchschnittlichen
Größe
Leipziger
Unternehmen des Produzierenden Gewerbes.
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Anhang A
Öffentlichkeitsmaßnahmen zum Mittelstandsförderprogramm
Veranstaltungen
Mittelstandssprechstunde des OBM am 21.10.2014
Unternehmerfrühstück 14.07.2014
Expertentreffen Energie am11.12.2014
Mitteldeutsche Handwerksmesse Februar 2014/2015
MUT, Oktober 2014
IHK-Informationstermin
HWK- Informationstermin
Presse
Start der Plakatierungskampagne
Meistergründungsprämie 12.06.2014
Meistergründungsprämie 10.10.2014
Amtsblattartikel
Netzwerknachrichten
Anzeigen
Regio
Handwerksbote
Netzwerknachrichten
IHK-Zeitschrift
Plakate
Außenplakat, Vorstellung des Programms allgemein
Innenplakat, Vorstellung des Programms allgemein
Innenplakat, Ansiedlungsförderung Edition Peters
Innenplakat, Ansiedlungsförderung JENATEC
Innenplakat, Bestandsförderung Goldschmiede Felgentreff
Innenplakat, Bestandsförderung Rollstuhlbau Bräunig
Weiteres
Flyer, Vorstellung des Programms
Werbekarten "Leipzig belohnt."
Werbekarten "Ich bin ein Macher."
6 Rundfunkspots
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Anhang B
Maßnahmen Referat 81 „Fachkräfte für Leipzig/ Fachkräfte im
Mittelstandsbetrieb“
Aufgrund der zentralen Bedeutung der Fachkräftesicherung für die regionale Wirtschaft
wurden im Mittelstandsförderprogramm Maßnahmen zur Fachkräftesicherung mit den
Schwerpunkten „Entwicklung des Standortfaktors Fachkräfte“ sowie „Entwicklung
Fachkräftepotential in Unternehmen“ aufgenommen.
Folgende Aufgabenbereiche zum 1. Schwerpunkt „Entwicklung des Standortfaktors
Fachkräfte“ werden derzeit im Referat für Beschäftigungspolitik umgesetzt:
•
Erarbeitung eines Fachkräftedossiers zur Beschreibung und Analyse des
Leipziger Arbeitsmarktes in 2015
Darauf aufbauend ist die Entwicklung einer regionalen Strategie zur erfolgreichen
Sicherung von Fachkräften geplant.
•
intensive Förderung der Zusammenarbeit Schule - Wirtschaft für eine frühzeitige
und nachhaltige Fachkräftesicherung, z. B. durch das Veranstaltungsformat
„Schulen und Unternehmen werden Partner - praxisnahe Berufsorientierung
gemeinsam gestalten“.
Erläuterung: In stadtteilbezogenen Veranstaltungen werden die dort ansässigen
Schulen und Unternehmen systematisch zusammen gebracht und begleitet, um
langfristige Kooperationen aufzubauen und somit eine authentische berufliche
Orientierung
für
Leipziger
Schüler/innen
zu
ermöglichen.
Dieses
Veranstaltungsformat stellt eine wirkungsvolle Alternative zum ursprünglich
geplanten
Baustein
„Förderung
mittelständischer
Präsenz
auf
Fachkräftemessen“ des Mittelstandsförderprogrammes dar.
•
Erstellung und Verbreitung - auf die Zielgruppe abgestimmter - Informations- und
Kommunikationsmedien, z. B. Erstellung des jährlichen Schuljahreskalenders
Berufs- und Studienorientierung etc., um die Vielzahl der existierenden
regionalen Angebote zur Berufs- und Studienorientierung bei Schüler/innen,
Eltern und Lehrkräften bekannt zu machen und somit die Wahrnehmung der
Angebote durch Zielgruppe deutlich zu erhöhen.
•
Aufbau und Etablierung einer Plattform, der es insbesondere KMU ermöglicht
durch Kurz- Praktika Kontakt zu potentiellen Nachwuchs aufzubauen und
interessierten Schüler/innen Einblicke in ihre Ausbildungsberufe und
Beschäftigungsfelder zu ermöglichen. Dies erfolgt in enger Zusammenarbeit mit
dem Leipziger Arbeitskreis SCHULEWIRTSCHAFT.
Eine weitere Maßnahme bestand in der „Entwicklung und Aufbau eines regionalen
Fachkräfteportals und begleitende Aktivitäten zur Gewinnung von Fachkräften sowie
Verbesserung der Willkommenskultur“. Die Einrichtung eines Fachkräfteportals erfolgte
unter www.invest-region-leipzig.de durch die IRL GmbH, welche zudem Marketing- und
weitere Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung durchführt.
Unter dem 2. Schwerpunkt „Entwicklung Fachkräftepotenzial in Unternehmen“
wurden im Mittelstandförderprogramm folgende Maßnahmen verankert:
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•
Förderung von Demographiechecks zur betrieblichen Personalentwicklung:
Diese wurden von Unternehmen nicht nachgefragt.
•
Schaffung von Transparenz über bestehende Förderprogramme sowie
Bereitstellung umfassender Informationen und Hilfestellungen für die
Beantragung
von
Förderung,
Weiterbildung
und
Qualifizierung.
Dieser Aufgabenbereich wurde in der Übergangsphase zwischen alter und neue
Förderperiode noch nicht umgesetzt. Mittlerweile wurden die Mehrheit der
neuen Förderprogramme und -richtlinien verabschiedet, so dass künftig
die
Erstellung eines Praxis-Leitfadens/ Wegweiser für KMU als zielführende
Maßnahme empfohlen wird.
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