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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1032885.pdf
Größe
304 kB
Erstellt
08.07.15, 12:00
Aktualisiert
20.07.16, 14:21

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00685/14-DS-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Ratsversammlung 1. Lesung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke", Anzeige der Erhöhung der Baukosten sowie Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO Beschlussvorschlag: 1. Die 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungbeschluss BS/RBV-1712/13 für das städtische Bauvorhaben „Öffnung des Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3.3 und Neubau der Westbrücke“ wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.3 einschließlich dem Neubau der Westbrücke betragen mit Stand 13.08.2015 7.289.529 € (Brutto). Die Erhöhung der Baukosten gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 10.07.2013 beträgt damit 1.899.386 € (Brutto). Mit der Vorlage Nr. DS-00685/14 wurden bereits Mehrkosten in Höhe von 997.545 € (Brutto) bestätigt. Es fallen somit zusätzlich bis zu 901.841 € (Brutto) an. 3. Die überplanmäßige Auszahlung für 2015 nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von bis zu 901.841 € wird bestätigt. Die Deckung erfolgt innerhalb des Amtsbudgets über überplanmäßige Einzahlungen aus Fördermitteln im PSP-Element 7.0000.281.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten für EMG) in Höhe von 901.841 € (unechte Deckungsfähigkeit). 4. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. entsprechend Begründungstext anfallenden Folgekosten für die Unterhaltung des Teilbauabschnittes 3.3 in Höhe von 8.000 € werden zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 5. Für die Mehrkosten für die Errichtung des Schreberwehres wird eine überplanmäßige Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 252.595 € bestätigt. Die Deckung erfolgt über die vorhandenen Eigenmittel im PSP-Element 7.000731.700 (Hochwasserschutz). 6. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. entsprechend Begründungstext anfallenden Folgekosten für das Schreberwehr in Höhe von 8.000 € werden zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 7. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Beigeordnete für Finanzen durch den Oberbürgermeister ermächtigt wurde, die benötigten Mittel gemäß Beschlusspunkt 3 als überplanmäßige Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO noch im August freizugeben, um die Zahlungstätigkeiten für die abgeschlossene Baumaßnahme zu sichern sowie die drohende Rückzahlung von 2,7 Mio. EUR bereits beschiedener EFRE-Fördermittel zu verhindern und die Auszahlungsanweisung von fachlich bestätigten Fördermitteln in Höhe von 1,3 Mio. EUR nicht zu gefährden und somit Schaden für die Stadt Leipzig abzuwenden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Anlagen: - finanzielle Auswirkungen - Begründung Mehrkostenvorlage - 1_1 Übersicht Nachträge BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 18.4 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke", Anzeige der Erhöhung der Baukosten sowie Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO Vorlage: DS-00685/14-DS-002 Beschluss: 1. Die 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungbeschluss BS/RBV-1712/13 für das städtische Bauvorhaben „Öffnung des Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3.3 und Neubau der Westbrücke" wird bestätigt. 2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.3 einschließlich dem Neubau der Westbrücke betragen mit Stand 13.08.2015 7.289.529 € (Brutto). Die Erhöhung der Baukosten gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 10.07.2013 beträgt damit 1.899.386 € (Brutto). Mit der Vorlage Nr. DS-00685/14 wurden bereits Mehrkosten in Höhe von 997.545 € (Brutto) bestätigt. Es fallen somit zusätzlich bis zu 901.841 € (Brutto) an. 3. Die überplanmäßige Auszahlung für 2015 nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von bis zu 901.841 € wird bestätigt. Die Deckung erfolgt innerhalb des Amtsbudgets über überplanmäßige Einzahlungen aus Fördermitteln im PSP-Element 7.0000.281.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten für EMG) in Höhe von 901.841 € (unechte Deckungsfähigkeit). 4. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. entsprechend Begründungstext anfallenden Folgekosten für die Unterhaltung des Teilbauabschnittes 3.3 in Höhe von 8.000 € werden zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 5. Für die Mehrkosten für die Errichtung des Schreberwehres wird eine überplanmäßige Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 252.595 € bestätigt. Die Deckung erfolgt über die vorhandenen Eigenmittel im PSP-Element 7.000731.700 (Hochwasserschutz). 6. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. entsprechend Begründungstext anfallenden Folgekosten für das Schreberwehr in Höhe von 8.000 € werden zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden. 7. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Beigeordnete für Finanzen durch den Oberbürgermeister ermächtigt wurde, die benötigten Mittel gemäß Beschlusspunkt 3 als überplanmäßige Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO noch im August freizugeben, um die Zahlungstätigkeiten für die abgeschlossene Baumaßnahme zu sichern sowie die drohende Rückzahlung von 2,7 Mio. EUR bereits beschiedener EFRE-Fördermittel zu Seite: 1/2 verhindern und die Auszahlungsanweisung von fachlich bestätigten Fördermitteln in Höhe von 1,3 Mio. EUR nicht zu gefährden und somit Schaden für die Stadt Leipzig abzuwenden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 2/2 Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründu Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründu Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2015 329.008 7.000281.705 2015 167.052 7.000731.705 2015 901.841 7.000281.700 2015 252595 7.000731.700 Erträge Aufwendungen Einzahlungen Finanzhaushalt TBA 3.3 + Westbrücke Schreberwehr Auszahlungen TBA 3.3 + Westbrücke Schreberwehr Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt 2015 ff. 1.080 1.100.54.2.0.01.07 2015 ff. 520 1.100.54.1.0.01.01 2015 ff. 10.000 1.100.55.2.0.01 2016 ff. 8.000 1.100.55.2.0.01 2016 ff. 8.000 1.100.55.1.0.01.08 2015 ff. 68.277 1.100.55.2.0.01 2015 ff. 18466 1.100.54.2.0.01.07 von bis Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Seite 2/7 Anlage 1_1 Übersicht Nachträge Stand 25.08.2015 Nachträge/Mehrkosten Nachtrag F5 F6 F7 Eingangsda Verhandlungser Einsparung Angebot AN (Brutto) tum NT gebnis (Brutto) (Brutto) Status NT1 Kampfmittelprüfung Aushub NT2 Asphaltschutzschicht BE-Zufahrt 18.06.14 24.06.14 23.205,00 5.900,97 23.205,00 5.900,97 0,00 0,00 beauftragt beauftragt NT3 Entsorgung Stahlbetonlaternen 04.07.14 2.404,13 2.404,13 0,00 beauftragt NT4 Entsorgung Bauschutt NT5 Gfk-Rohr 27.06.14 03.07.14 48.135,50 4.143,73 48.135,50 4.143,73 0,00 0,00 beauftragt beauftragt NT6 Mehraufwand Winkelstützen NT7 Änderung Bauwasseranschluss (kostenneutral) NT8 Änderung Verbau Durchleitung (kostenneutral) 16.07.14 17.07.14 21.07.14 11.466,25 -7,17 -4.339,81 11.466,25 -45,84 -4.339,81 0,00 38,67 0,00 beauftragt beauftragt beauftragt NT9 Entsorgung Nassaushub >DKII NT10 Aufwertung Gewässersohle (WRRL) 23.07.14 27.10.14 300.724,90 20.105,47 278.009,33 19.004,95 22.715,57 1.100,52 beauftragt beauftragt kurze Beschreibung Sowiesokosten*; In Planung nicht ausreichend berücksichtigt Sowiesokosten*; in Planung nicht berücksichtigt; notwendig für Querung Fußweg Baugrundrisiko des AG; Großformatiger Bauschutt aus Baugrunduntersuchung vorab nicht erkennbar Bauschuttanteil viel höher als angenommen; daher nicht mehr als Boden entsorgbar, aus Baugrunduntersuchung vorab nicht erkennbar Sowiesokosten*; geplante Lösung ist nicht auf Markt verfügbar; → Alternativprodukt wegen geänderter Ausführung in Los F4 (Einsparung), hier erforderliche zusätzliche Leistung wurde entgegen der Planung über die Straße geführt (Rohrbrücke) von AN angebotene Kosteneinsparung durch geänderten Verbau viel höhere Belastung als in Baugrundgutachten erkennbar; DK 4; nur mit Sondergenehmigung der LDS auf Deponie entsorgbar; in Folge Umsetzung WRRL; Bepflanzung der Gewässersohle Notwendigkeit der Proben unstrittig. Strittig ist, ob die Leistung schon mit dem Auftrags-LV vertraglich gebunden wurde. NT11 zusätzliche Bodenuntersuchungen 23.07.15 44.922,71 44.922,71 0,00 verhandelt NT 12 in Folge Behinderung 4 26.02.15 206.595,39 134.894,17 71.701,22 verhandelt NT13 Mehraufwendungen Einbau Grobschotter 12.12.14 7.571,97 0,00 7.571,97 entfällt NT14 Mehrmenge Natursteinverblendung (Pos.215.11.2 und 215.11.5) + Winterbau 30.04.15 377.368,49 282.161,72 95.206,77 verhandelt NT 15 Mehraufwendungen für entfallene Arbeitsfugen 11.05.15 144.094,06 124.556,20 19.537,86 verhandelt NT16 Grundwasserhaltung NT17 Bohrpfähle; Statik, sonstiges; techn. Bearbeitung NT18 Gemeinkostenausgleich 18.05.15 02.06.15 03.06.15 110.756,68 26.057,80 0,00 64.977,94 13.071,70 0,00 45.778,74 12.986,10 0,00 verhandelt verhandelt verhandelt NT19 technische Bearbeitung Nachträge 26.07.15 13.637,31 13.637,31 0,00 verhandelt NT 1 Mangelbeseitigung F5 NT 2 Anpassung Länge Geländerfelder Nachträge NT1 Kampfmittelprüfung Aushub 30.09.14 09.04.15 1.449,42 2.698,92 1.449,42 2.698,92 0,00 0,00 geprüft geprüft 07.10.14 17.403,75 17.403,75 0,00 beauftragt Sowiesokosten*; In Planung nicht ausreichend berücksichtigt Behinderung wegen Suche nach Entsorgungsweg für DK-4-Material (Kolmationsschicht) Einbau natürlichen Materials unter Betonsohle anstelle vor RC-Material; strittig, da natürliches Material im Gewässer Stand der Technik entspricht in Folge Bauverzögerung Aushub Kolmationsschicht bei Betonage und Mörtelarbeiten unter 5°C im Winter erforderlich (Beheizen); Natursteinmehrmenge in Folge Fehler im LV (Sowiesokosten*) Widerspruch zwischen LV OP und Statik; wegen Kalkulationsfehler wurde Endergebnis teurer als Angebot In Folge Aushub auf Sicht wegen des Kampfmittelverdacht + Archäologie bei Überdeckung der Aushubsohle durch Grundwasser nicht möglich diverse geringfügige Zusatzleistungen Gemeinkostenausgleich technische Bearbeitung aller Nachträge, aus allen Nachträgen von Los F5 heraus gelöst, durch öBü erstellt → Mangelbeseitigung für AN Los F5; Prüfung, ob durch unterschiedliche Toleranzen in Stahlbetonbau und Stahlbau bedingt Kosten werden AN Los F5 in Rechnung gestellt; In Folge Toleranzunterschiede zwischen Stahlbetonbau und Metallbau NT 2 Änderungs-LV (TW-Leitung, Straßenbau, Gasrückbau) NT 3 Anpassung Schächte und Hausanschlüsse (bisher S267 und S520) NT 4 Winterbau 10.11.14 14.172,65 10.499,45 3.673,20 verhandelt Anpassungen in Planung nach Ausschreibung 19.06.15 13.07.15 71.089,84 71.400,00 29.739,59 41.333,45 41.350,25 30.066,55 verhandelt verhandelt in Folge unbekannten Altbestandes im Straßenuntergrund (andere Position + mehr Leitungen) Winterbau NT 5 Gemeinkostenausgleich 13.07.15 99.555,64 95.000,00 4.555,64 verhandelt NT 6 technische Bearbeitung 26.07.15 2.559,01 2.559,01 0,00 verhandelt Gemeinkostenausgleich; Prüfung der Höhe nach, sobald Schlussrechnung F7 geprüft vorliegt technische Bearbeitung aller Nachträge, aus allen Nachträgen von Los F7 heraus gelöst, durch öBü erstellt verhandelt Zusatzleistung, da Altmauer entgegen der Annahmen in der Planung direkt unter GOK anstand; wegen direkt angrenzender Fernwärmeleitungen war Übernahme von Teilleistungen F5 bei Rückbau Altwand erforderlich (dauerhafte, auch bauzeitliche Mindestüberdeckung Fernwärmeleitung) Abbruch alte Uferwand (+Leistung ersatzweise durch AN F7 für AN F5) Summe Einsparungen in 1. Mehrkostenvorlage enthalten in 1. Mehrkostenvorlage angekündigt, aber Kosten noch nicht beziffert, Kosten in 2. Mehrkostenanzeige enthalten in 2. Mehrkostenvorlage enthalten 29.10.14 21.598,57 1644671,1799 21.598,57 0,00 1288388,1229 356283,057 Begründung: 1. Notwendigkeit der Änderung des Beschlusses Nr. BS/RBV-1712/13 Mit der Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die städtische Baumaßnahme „Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke“ (Beschluss Nr. BS/RV-1712/13) wurden die dafür auf der Grundlage der fortgeschriebenen Kostenberechnung (aus dem Jahr 2012) prognostizierten Kosten bestätigt. Diese setzten sich wie folgt zusammen: Tabelle 1 Kosten in Brutto B&F-Beschluss Auszahlung 5.390.143 € Einnahmen (Fördermittel) 3.478.870 € Eigenmittel 1.911.273 € Die Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 5.390.143 € brutto unterteilten sich in Kosten für die Westbrücke (1.329.500 € brutto) und für den Teilbauabschnitt 3.3 EMG einschließlich Schreberwehr (in Summe 4.060.643 € brutto). 2. Mehrkostenvorlage Nr. 1: DS – 00685/14 Der Kostenstand im Projekt stellte sich Ende 2014 wie folgt dar (Stand Nov. 2014): Tabelle 2 Kosten in Brutto B&FBeschluss Auszahlung 5.390.143 € Einnahmen (Fördermittel) 3.478.870 € FM-Bescheide 3.419.375 € Eigenmittel 1.911.273 € (bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten) Prognose Differenz 6.387.688€ -997.545 € 4.465.338 € 986.468 € 1.922.350 € -11.077 € 3. Mehrkostenvorlage Nr. 2: DS – 00685/14 – DS – 002 Bereits in der ersten Mehrkostenvorlage (DS-00685/14), welche durch den Stadtrat am 21.01.2015 beschlossen wurde, wurde verdeutlicht, dass das Risiko weiterer Kostenerhöhungen besteht. Diese können mit dieser Vorlage (DS -00685/14 -DS – 002), mit Kosten unterlegt, dem Stadtrat mit der Bitte um Bestätigung der Deckung vorgelegt werden. Das Bauunternehmen hat die maßgeblichen Nachträge erst im Zeitraum von April bis Juli 2015 der Stadt Leipzig übergeben. Aktuell (Stand: Juli 2015) stellt sich somit folgende Sachlage ein, die Mehrkosten gegenüber dem Beschluss DS-00685/14 in Höhe von 901.841 EUR beinhaltet: Seite 4/8 Tabelle 3 Kosten in Brutto B&FBeschluss Prognose Differenz Erhöhung gegenüber B&FBeschl. in % 7.289.529 € -1.899.386 € 35,24 % 4.794.346 € 1.304.620 € 37,50 % Eigenmittel 1.911.273 € 2.495.183 € -594.766 € (bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten) Stand: 13.08.2015 31,12 % Prozentuale Auszahlung 5.390.143 € Einnahmen 3.478.870 € Bestätigte Fördermittel 3.489.726 € (Fördermittel) 3.1 Erläuterung der Mehrkosten (seit Baubeginn) Die Nachträge, die zu Mehrkosten führten, ergaben sich insbesondere – – – – aus erhöhten Ausschreibungsergebnissen in Los F5 (Grabenausbau), durch die erforderliche Winterbauzeit, um Fördermittel maximal in Anspruch nehmen zu können, durch belastetete Altablagerungen im alten Flussbett (Kolmationsschicht) und durch Kosten auf Grund von Behinderungen im Bauablauf 3.1.1 Ergebnisse der Ausschreibung Die maßgebliche Kostensteigerung war bereits mit der Ausschreibung Los F5 (Grabenausbau) in Höhe von ca. 500.000 EUR zu verzeichnen (enthalten in der ersten Mehrkostenvorlage DS00685/14). 3.1.2 Mehrkosten durch die zeitlichen Rahmenbedingungen/ Fördermitteleinsatz Für diese Baumaßnahme wurden insgesamt vier Fördermittelrichtlinien/ Stiftungsmittel in Anspruch genommen. Die Fachförderung nach FR-GH (Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz) unterlag einer engen Zeitschiene, da die EFRE-Zuwendungen für den Freistaat Sachsen im Jahr 2015 auslaufen und der Freistaat gegenüber der EU bis Ende Dezember 2015 die Mittelverwendung nachweisen muss. Somit wurde die Stadt Leipzig sehr frühzeitig darauf hingewiesen, dass sämtliche Verwendungsnachweise bis Ende Juni 2015 in der Fördermittelbehörde, Landesdirektion Sachsen/ Dienststelle Leipzig, vorliegen müssen, damit der Förderrahmen optimal für die Stadt genutzt werden kann. Dieser Zeitpunkt konnte im Laufe des Baugeschehens mit der Landesdirektion nachverhandelt und bis Ende August 2015 verlängert werden. Diese Rahmenbedingungen beachtend wurde durch die Stadt Leipzig entschieden, Maßnahmen zu ergreifen, die den Bau in der Winterzeit (unter 5 Grad Celcius) ermöglichten. Es war zwischen Mehrkosten in Höhe von ca. 300.000 EUR und dem Verlust von ca. 2,7 Mio. EUR abzuwägen. Die Entscheidung wurde zugunsten des Winterbaus getroffen. 3.1.3 Ablagerungen im alten Flussbett/ Behinderungen im Bauablauf Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden umfangreiche Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Eine im alten Gewässerbett erkundete Bodenschicht ist eine s. g. Kolmationsschicht. Im Grabenausbau stellte sich diese Schicht mächtiger und stärker belastet als im Gutachten ausgewiesen dar. Durch die Kombination hoher organischer Belastung und Belastungen durch Kohlenwasserstoff und Schwermetalle konnte diese Schicht weder kompostiert noch einer Abfallverbrennung zugeführt werden. Das in der Ausschreibung vorgesehene Entsorgungskonzept konnte in der vorgegebenen Art und Weise nicht mehr ausgeführt werden. Die Stadt Leipzig setzte sich unverzüglich mit verschiedenen Entsorgern in Verbindung und konnte auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung durch die Landesdirektion Sachsen die Entsorgung bei der WEV mbH erreichen. Seite 5/8 Die Suche nach einem rechtlich genehmigungsfähigen Entsorgungsweg einschl. der Erarbeitung der behördlichen Sondererlaubnis hat 56 Arbeitstage in Anspruch genommen und somit sowohl erhöhte Kosten für die Entsorgung in Höhe von 278.010 EUR als auch für die Behinderung im Bauablauf in Höhe von 134.894 EUR verursacht. 3.1.4 Sonstiges Weiterhin ergaben sich Nachträge für Mehraufwendungen für die Natursteinverblendung, für die Kampfmittelprüfung und Grundwasserhaltung. Die Kampfmittelprüfung erforderte eine Technologieänderung während des Aushubs (Wasserhaltung anstatt Einsatz von Tauchern). Im Los F7 (Straßen-, Tief- und Freianlagenbau) erhöhten sich die Kosten auf Grund der zeitlichen Wechselwirkungen zu den Behinderungen in Los F5 , sowie des Anschlusses unbekannter bzw. den Austausch defekter Hausanschlüsse an die neue Mischwasserleitung. Eine detaillierte Darstellung aller Nachträge ist in der Anlage 1_1 enthalten. Die Nachtragsverhandlungen sind seit dem 17.07.2015 abgeschlossen und wurden durch das Rechnungsprüfungsamt und Rechtsamt begleitet. 3.1 Förderung und Risiken Die aktuellen Mehrkosten wurden bei den Fördermittelgebern angezeigt. Eine fachliche Bestätigung der LDS liegt für alle Nachträge bereits vor. Die beantragten Fördermittel auf Grundlage des Nachtrages 5 (4.144 EUR) aus Los F5 wurde durch die LDS abgelehnt. Folgende Fördermittel wurden bisher bestätigt. (Stand 09.07.2015) FR-GH: 2.012.089 Euro SDP: 698.400 Euro RKStB: 579.237 Euro Allianz: 200.000 Euro Summe: 3.489.726 Euro Aufgrund der vorliegenden Koordinierungsverträge ist außerdem mit Beteiligungen der Medienträger in Höhe von 80.590 Euro zu rechnen. Die Stadt Leipzig hat den weiteren Fördermittelbedarf in Höhe von 1,305 Mio. EUR (FR-GH + SDP (Förderrichtlinie Städtebaulicher Denkmalschutz) bei den zuständigen Fördermittelbehörden angemeldet. Über die erhöhten Fördermittelzuwendungen wird im Freistaat Sachsen im Herbst 2015 entschieden. Voraussetzung ist die Einreichung aller Rechnungen bis Ende August 2015 bei der zuständigen Fördermittelbehörde, Landesdirektion Sachsen, durch die Stadt Leipzig. Das SMUL wird nach Vorlage der Entscheidungsgrundlage, die Fördermittel bei ausreichendem Budget nach dem 30.09.2015 zur Auszahlung bestätigen. Die Landesdirektion Sachsen/ Dienststelle Leipzig hat an das zuständige SMUL die fachlich bestätigten Mehrbedarf an Fördermitteln für den Elstermühlgraben, TBA 3.3, in Höhe von 1.237.303 EUR als Entscheidungsgrundlage am 31.07.2015 gemeldet. 3.2 Finanzierung Die derzeitige, über der 1. Mehrkostenvorlage hinausgehende Finanzierungslücke im Projekt wird über überplanmäßige Einzahlungen im PSP-Element 7.000.281.705 (Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten für EMG) des ASG gedeckt. Aus dem städtischen Gesamthaushalt werden keine zusätzlichen Mittel zur Deckung der Mehrkosten benötigt. Seite 6/8 4. Schreberwehr Ursprünglich war der Bau des Schreberwehres im Zuge der Öffnung des Elstermühlgrabens BA 2 2009/2010 vorgesehen. Da jedoch die Finanzierung des nachfolgenden Bauabschnittes „Öffnung Elstermühlgraben BA 3“ zu diesem Zeitpunkt wegbrach, wäre dieses Wehr ohne Funktion gewesen und wurde deshalb damals noch nicht realisiert. Mit Umsetzung des Projektes „Öffnung Elstermühlgraben BA 3/Teilbauabschnitt 3.3 + Westbrücke“ und der damit einhergehenden temporären Durchgängigkeit des Elstermühlgrabens besteht nun auch die Notwendigkeit, die abschließende Ausrüstung des Wehres zu errichten. Die Fertigstellung ist fördermittelbedingt (SDP) bis September 2015 erforderlich. Um die bis Ende 2014 angefallenen Mehrkosten im Projekt „Öffnung Elstermühlgraben BA 3/Teilbauabschnitt 3.3 + Westbrücke“ (siehe 1. Mehrbedarfsvorlage) zu kompensieren, wurde im ASG für dieses Wehr eine alternative Finanzierung über das PSP-Element 7.000.731.700 HWSchutz vorgesehen. Über das Förderprogramm SDP steht eine Förderung in Höhe von maximal 448.368 Euro zur Verfügung. 4.1 Kostenerhöhung Mit Bau- und Finanzierungsbeschluss Nr. RBIV – 1014/07 vom 17.10.2007 wurde die Errichtung des Schreberwehres mit einem Kostenrahmen von 351.645 EUR legitimiert. Die derzeitigen Kostenerhöhungen ergeben sich zum einen dadurch, dass das Bedienhaus für die Steueranlage des Wehres ursprünglich im Zuge des Stadthafen errichtet werden sollte, jetzt aber aufgrund der zeitlichen Verschiebung der Realisierung des Stadthafens zur Funktionstüchtigkeit des Wehres im Projekt mit enthalten sein muss. Zum anderen haben sich die Kosten für die EMSR-Technik und den Stahlwasserbau gegenüber der ursprünglichen Kostenberechnung durch Preissteigerungen und Anpassung der Planung an den aktuellen Stand der Technik maßgeblich erhöht. Die Ausschreibungsergebnisse haben die Kosten der Kostenberechnung bestätigt. Kosten in Brutto Laut B&F-Beschluss Nr. RBIV – 1014/07 Aktuelle Kosten laut verpreistem LV Differenz Auszahlung 351.645 € 604.240 € 252.595 € Einzahlung 281.316 € 448 368 € 167 052 € Eigenmittel 70.329 € 155.872 € 85.543 € Für die Refinanzierung der Kosten des Schreberwehres stehen im Förderprogramm SDP 448.368 Euro zur Verfügung. Dies entspricht im Verhältnis zu den geplanten Investition einem Fördersatz von 74 % 4.2 Risiko Bezüglich des Schreberwehres ist der Bau bis Ende September 2015 zu beenden, um die Verwendungsnachweise gegenüber der SAB fristgerecht bis 31.12.2015 zu erstellen. Das Restrisiko besteht in der Verzögerung der Bauzeit, die gegenwärtig jedoch nicht absehbar ist. Finanziell beträgt das Restrisiko nach fachlicher Einschätzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ca. 40.000 EUR Gesamtkosten, die die Stadt Leipzig dann vollständig zu trägen hätte (bisher trägt die Stadt Leipzig nur Eigenmittel in Höhe von 20 %). Seite 7/8 5. Folgekosten 5.1 Schreberwehr Für das Schreberwehr fallen für die Unterhaltung, Wartung, Instandhaltung und Reparatur Folgekosten in Höhe von jährlich 8.000 EUR an. Die Erfahrungen vom mehrjährigen Betrieb der Schleuse Connewitz wurden zur Kalkulation herangezogen. Einen maßgeblichen Einfluss auf die Folgekosten hat die Lage des Wehres in einem Fließgewässer (Treibgut), die Nutzung als wassertouristische Anlage (Fisch-Kanu-Pass) sowie die Bedeutung als Hochwasserschutzanlage. 5.2 Mehrkosten TBA 3.3 Die Erfahrungen seit der Inbetriebnahme der Anlage hinsichtlich Nutzungsintensität seitens der Bevölkerung und dem damit verbundenen Müllaufkommen sowie erhöhten Pflegeaufwand der Anlage unter Berücksichtigung der zentrumnahen Lage erfordern einen höheren Unterhaltungsaufwand. Des Weiteren fallen durch die Errichtung des Fußweges in der Carl-Maria-von-Weber-Straße gegenüber dem Ursprungszustand zusätzlich Winterdienstkosten an. Für diesen zusätzlichen Unterhaltungsaufwand werden 8.000 EUR jährlich kalkuliert. 6. Folgen bei Nichtbeschlussfassung Die Bauleistungen wurden beauftragt und ausgeführt. Daraus ergibt sich eine Anspruchsgrundlage der ausführenden Baufirma auf Bezahlung der erbrachten Leistung. Diese Anspruch kann gegebenenfalls rechtlich durchgesetzt werden und bei nicht pünktlicher Zahlung zu Zinszahlungen führen. Sofern die Rechnungen nicht bezahlt und somit bei der Fördermittelbehörde eingereicht, und durch diese geprüft und bestätigt werden, entgehen der Stadt Leipzig Fördermittel in Höhe von 4 Mio EUR. Anlagen: Anlage 1_1 Nachträge und Mehrkosten Seite 8/8