Daten
Kommune
Leipzig
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1032885.pdf
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Erstellt
08.07.15, 12:00
Aktualisiert
20.07.16, 14:21
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Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00685/14-DS-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Ratsversammlung
1. Lesung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben
"Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau
Westbrücke", Anzeige der Erhöhung der Baukosten sowie Bestätigung einer
überplanmäßigen Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO
Beschlussvorschlag:
1. Die 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungbeschluss BS/RBV-1712/13 für das städtische
Bauvorhaben „Öffnung des Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3.3 und Neubau der Westbrücke“ wird
bestätigt.
2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.3 einschließlich dem Neubau der Westbrücke
betragen mit Stand 13.08.2015 7.289.529 € (Brutto). Die Erhöhung der Baukosten gegenüber dem
Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 10.07.2013 beträgt damit 1.899.386 € (Brutto). Mit der
Vorlage Nr. DS-00685/14 wurden bereits Mehrkosten in Höhe von 997.545 € (Brutto) bestätigt. Es
fallen somit zusätzlich bis zu 901.841 € (Brutto) an.
3. Die überplanmäßige Auszahlung für 2015 nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von bis zu
901.841 € wird bestätigt. Die Deckung erfolgt innerhalb des Amtsbudgets über überplanmäßige
Einzahlungen aus Fördermitteln im PSP-Element 7.0000.281.705 (Zweckgebundene Zuwendungen
von Dritten für EMG) in Höhe von 901.841 € (unechte Deckungsfähigkeit).
4. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. entsprechend Begründungstext anfallenden Folgekosten für die
Unterhaltung des Teilbauabschnittes 3.3 in Höhe von 8.000 € werden zur Kenntnis genommen. Über
eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die
Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
5. Für die Mehrkosten für die Errichtung des Schreberwehres wird eine überplanmäßige Auszahlung
nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 252.595 € bestätigt. Die Deckung erfolgt über die
vorhandenen Eigenmittel im PSP-Element 7.000731.700 (Hochwasserschutz).
6. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. entsprechend Begründungstext anfallenden Folgekosten für das
Schreberwehr in Höhe von 8.000 € werden zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche
Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die Mittel sind
entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
7. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Beigeordnete für Finanzen durch den
Oberbürgermeister ermächtigt wurde, die benötigten Mittel gemäß Beschlusspunkt 3 als
überplanmäßige Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO noch im August freizugeben, um die
Zahlungstätigkeiten für die abgeschlossene Baumaßnahme zu sichern sowie die drohende
Rückzahlung von 2,7 Mio. EUR bereits beschiedener EFRE-Fördermittel zu verhindern und die
Auszahlungsanweisung von fachlich bestätigten Fördermitteln in Höhe von 1,3 Mio. EUR nicht zu
gefährden und somit Schaden für die Stadt Leipzig abzuwenden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
- finanzielle Auswirkungen
- Begründung Mehrkostenvorlage
- 1_1 Übersicht Nachträge
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu 18.4
2. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische
Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3,
Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke", Anzeige der Erhöhung der
Baukosten sowie Bestätigung einer überplanmäßigen Auszahlung nach §
79 Abs. 1 SächsGemO
Vorlage: DS-00685/14-DS-002
Beschluss:
1. Die 2. Änderung zum Bau- und Finanzierungbeschluss BS/RBV-1712/13 für das städtische
Bauvorhaben „Öffnung des Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3.3 und Neubau der
Westbrücke" wird bestätigt.
2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.3 einschließlich dem Neubau der Westbrücke
betragen mit Stand 13.08.2015 7.289.529 € (Brutto). Die Erhöhung der Baukosten
gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 10.07.2013 beträgt damit 1.899.386
€ (Brutto). Mit der Vorlage Nr. DS-00685/14 wurden bereits Mehrkosten in Höhe von 997.545
€ (Brutto) bestätigt. Es fallen somit zusätzlich bis zu 901.841 € (Brutto) an.
3. Die überplanmäßige Auszahlung für 2015 nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von bis zu
901.841 € wird bestätigt. Die Deckung erfolgt innerhalb des Amtsbudgets über
überplanmäßige Einzahlungen aus Fördermitteln im PSP-Element 7.0000.281.705
(Zweckgebundene Zuwendungen von Dritten für EMG) in Höhe von 901.841 € (unechte
Deckungsfähigkeit).
4. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. entsprechend Begründungstext anfallenden Folgekosten für
die Unterhaltung des Teilbauabschnittes 3.3 in Höhe von 8.000 € werden zur Kenntnis
genommen. Über eine zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017
ff. zu entscheiden. Die Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
5. Für die Mehrkosten für die Errichtung des Schreberwehres wird eine überplanmäßige
Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO in Höhe von 252.595 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt über die vorhandenen Eigenmittel im PSP-Element 7.000731.700
(Hochwasserschutz).
6. Die im Haushaltsjahr 2016 ff. entsprechend Begründungstext anfallenden Folgekosten für
das Schreberwehr in Höhe von 8.000 € werden zur Kenntnis genommen. Über eine
zusätzliche Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. zu entscheiden. Die
Mittel sind entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
7. Der Stadtrat nimmt zur Kenntnis, dass der Beigeordnete für Finanzen durch den
Oberbürgermeister ermächtigt wurde, die benötigten Mittel gemäß Beschlusspunkt 3 als
überplanmäßige Auszahlung nach § 79 Abs. 1 SächsGemO noch im August freizugeben, um
die Zahlungstätigkeiten für die abgeschlossene Baumaßnahme zu sichern sowie die
drohende Rückzahlung von 2,7 Mio. EUR bereits beschiedener EFRE-Fördermittel zu
Seite: 1/2
verhindern und die Auszahlungsanweisung von fachlich bestätigten Fördermitteln in Höhe
von 1,3 Mio. EUR nicht zu gefährden und somit Schaden für die Stadt Leipzig abzuwenden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 2/2
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründu
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründu
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2015
329.008
7.000281.705
2015
167.052
7.000731.705
2015
901.841
7.000281.700
2015
252595
7.000731.700
Erträge
Aufwendungen
Einzahlungen
Finanzhaushalt
TBA 3.3 + Westbrücke
Schreberwehr
Auszahlungen
TBA 3.3 + Westbrücke
Schreberwehr
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
2015 ff.
1.080
1.100.54.2.0.01.07
2015 ff.
520
1.100.54.1.0.01.01
2015 ff.
10.000
1.100.55.2.0.01
2016 ff.
8.000
1.100.55.2.0.01
2016 ff.
8.000
1.100.55.1.0.01.08
2015 ff.
68.277
1.100.55.2.0.01
2015 ff.
18466
1.100.54.2.0.01.07
von
bis
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Seite 2/7
Anlage 1_1
Übersicht Nachträge
Stand 25.08.2015
Nachträge/Mehrkosten
Nachtrag
F5
F6
F7
Eingangsda
Verhandlungser Einsparung
Angebot AN (Brutto)
tum NT
gebnis (Brutto)
(Brutto)
Status
NT1 Kampfmittelprüfung Aushub
NT2 Asphaltschutzschicht BE-Zufahrt
18.06.14
24.06.14
23.205,00
5.900,97
23.205,00
5.900,97
0,00
0,00
beauftragt
beauftragt
NT3 Entsorgung Stahlbetonlaternen
04.07.14
2.404,13
2.404,13
0,00
beauftragt
NT4 Entsorgung Bauschutt
NT5 Gfk-Rohr
27.06.14
03.07.14
48.135,50
4.143,73
48.135,50
4.143,73
0,00
0,00
beauftragt
beauftragt
NT6 Mehraufwand Winkelstützen
NT7 Änderung Bauwasseranschluss (kostenneutral)
NT8 Änderung Verbau Durchleitung (kostenneutral)
16.07.14
17.07.14
21.07.14
11.466,25
-7,17
-4.339,81
11.466,25
-45,84
-4.339,81
0,00
38,67
0,00
beauftragt
beauftragt
beauftragt
NT9 Entsorgung Nassaushub >DKII
NT10 Aufwertung Gewässersohle (WRRL)
23.07.14
27.10.14
300.724,90
20.105,47
278.009,33
19.004,95
22.715,57
1.100,52
beauftragt
beauftragt
kurze Beschreibung
Sowiesokosten*; In Planung nicht ausreichend berücksichtigt
Sowiesokosten*; in Planung nicht berücksichtigt; notwendig für Querung Fußweg
Baugrundrisiko des AG; Großformatiger Bauschutt aus Baugrunduntersuchung vorab nicht
erkennbar
Bauschuttanteil viel höher als angenommen; daher nicht mehr als Boden entsorgbar, aus
Baugrunduntersuchung vorab nicht erkennbar
Sowiesokosten*; geplante Lösung ist nicht auf Markt verfügbar; → Alternativprodukt
wegen geänderter Ausführung in Los F4 (Einsparung), hier erforderliche zusätzliche Leistung
wurde entgegen der Planung über die Straße geführt (Rohrbrücke)
von AN angebotene Kosteneinsparung durch geänderten Verbau
viel höhere Belastung als in Baugrundgutachten erkennbar; DK 4; nur mit
Sondergenehmigung der LDS auf Deponie entsorgbar;
in Folge Umsetzung WRRL; Bepflanzung der Gewässersohle
Notwendigkeit der Proben unstrittig. Strittig ist, ob die Leistung schon mit dem Auftrags-LV
vertraglich gebunden wurde.
NT11 zusätzliche Bodenuntersuchungen
23.07.15
44.922,71
44.922,71
0,00
verhandelt
NT 12 in Folge Behinderung 4
26.02.15
206.595,39
134.894,17
71.701,22
verhandelt
NT13 Mehraufwendungen Einbau Grobschotter
12.12.14
7.571,97
0,00
7.571,97
entfällt
NT14 Mehrmenge Natursteinverblendung (Pos.215.11.2 und
215.11.5) + Winterbau
30.04.15
377.368,49
282.161,72
95.206,77
verhandelt
NT 15 Mehraufwendungen für entfallene Arbeitsfugen
11.05.15
144.094,06
124.556,20
19.537,86
verhandelt
NT16 Grundwasserhaltung
NT17 Bohrpfähle; Statik, sonstiges; techn. Bearbeitung
NT18 Gemeinkostenausgleich
18.05.15
02.06.15
03.06.15
110.756,68
26.057,80
0,00
64.977,94
13.071,70
0,00
45.778,74
12.986,10
0,00
verhandelt
verhandelt
verhandelt
NT19 technische Bearbeitung
Nachträge
26.07.15
13.637,31
13.637,31
0,00
verhandelt
NT 1 Mangelbeseitigung F5
NT 2 Anpassung Länge Geländerfelder
Nachträge
NT1 Kampfmittelprüfung Aushub
30.09.14
09.04.15
1.449,42
2.698,92
1.449,42
2.698,92
0,00
0,00
geprüft
geprüft
07.10.14
17.403,75
17.403,75
0,00
beauftragt
Sowiesokosten*; In Planung nicht ausreichend berücksichtigt
Behinderung wegen Suche nach Entsorgungsweg für DK-4-Material (Kolmationsschicht)
Einbau natürlichen Materials unter Betonsohle anstelle vor RC-Material; strittig, da natürliches
Material im Gewässer Stand der Technik entspricht
in Folge Bauverzögerung Aushub Kolmationsschicht
bei Betonage und Mörtelarbeiten unter
5°C im Winter erforderlich (Beheizen); Natursteinmehrmenge in Folge Fehler im LV
(Sowiesokosten*)
Widerspruch zwischen LV OP und Statik; wegen Kalkulationsfehler wurde Endergebnis teurer
als Angebot
In Folge Aushub auf Sicht wegen des Kampfmittelverdacht + Archäologie bei Überdeckung
der Aushubsohle durch Grundwasser nicht möglich
diverse geringfügige Zusatzleistungen
Gemeinkostenausgleich
technische Bearbeitung aller Nachträge, aus allen Nachträgen von Los F5 heraus gelöst,
durch öBü erstellt
→
Mangelbeseitigung für AN Los F5; Prüfung, ob durch unterschiedliche Toleranzen in
Stahlbetonbau und Stahlbau bedingt Kosten werden AN Los F5 in Rechnung gestellt;
In Folge Toleranzunterschiede zwischen Stahlbetonbau und Metallbau
NT 2 Änderungs-LV (TW-Leitung, Straßenbau, Gasrückbau)
NT 3 Anpassung Schächte und Hausanschlüsse (bisher
S267 und S520)
NT 4 Winterbau
10.11.14
14.172,65
10.499,45
3.673,20
verhandelt
Anpassungen in Planung nach Ausschreibung
19.06.15
13.07.15
71.089,84
71.400,00
29.739,59
41.333,45
41.350,25
30.066,55
verhandelt
verhandelt
in Folge unbekannten Altbestandes im Straßenuntergrund (andere Position + mehr Leitungen)
Winterbau
NT 5 Gemeinkostenausgleich
13.07.15
99.555,64
95.000,00
4.555,64
verhandelt
NT 6 technische Bearbeitung
26.07.15
2.559,01
2.559,01
0,00
verhandelt
Gemeinkostenausgleich; Prüfung der Höhe nach, sobald Schlussrechnung F7 geprüft vorliegt
technische Bearbeitung aller Nachträge, aus allen Nachträgen von Los F7 heraus gelöst,
durch öBü erstellt
verhandelt
Zusatzleistung, da Altmauer entgegen der Annahmen in der Planung direkt unter GOK
anstand; wegen direkt angrenzender Fernwärmeleitungen war Übernahme von Teilleistungen
F5 bei Rückbau Altwand erforderlich (dauerhafte, auch bauzeitliche Mindestüberdeckung
Fernwärmeleitung)
Abbruch alte Uferwand (+Leistung ersatzweise durch AN F7
für AN F5)
Summe Einsparungen
in 1. Mehrkostenvorlage enthalten
in 1. Mehrkostenvorlage angekündigt, aber Kosten noch
nicht beziffert, Kosten in 2. Mehrkostenanzeige enthalten
in 2. Mehrkostenvorlage enthalten
29.10.14
21.598,57
1644671,1799
21.598,57
0,00
1288388,1229 356283,057
Begründung:
1. Notwendigkeit der Änderung des Beschlusses Nr. BS/RBV-1712/13
Mit der Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für die städtische Baumaßnahme „Öffnung
des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke“ (Beschluss
Nr. BS/RV-1712/13) wurden die dafür auf der Grundlage der fortgeschriebenen Kostenberechnung
(aus dem Jahr 2012) prognostizierten Kosten bestätigt.
Diese setzten sich wie folgt zusammen:
Tabelle 1
Kosten in Brutto
B&F-Beschluss
Auszahlung
5.390.143 €
Einnahmen (Fördermittel)
3.478.870 €
Eigenmittel
1.911.273 €
Die Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 5.390.143 € brutto unterteilten sich in Kosten für die
Westbrücke (1.329.500 € brutto) und für den Teilbauabschnitt 3.3 EMG einschließlich Schreberwehr
(in Summe 4.060.643 € brutto).
2. Mehrkostenvorlage Nr. 1: DS – 00685/14
Der Kostenstand im Projekt stellte sich Ende 2014 wie folgt dar (Stand Nov. 2014):
Tabelle 2
Kosten in Brutto
B&FBeschluss
Auszahlung
5.390.143 €
Einnahmen (Fördermittel)
3.478.870 €
FM-Bescheide
3.419.375 €
Eigenmittel
1.911.273 €
(bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten)
Prognose
Differenz
6.387.688€
-997.545 €
4.465.338 €
986.468 €
1.922.350 €
-11.077 €
3. Mehrkostenvorlage Nr. 2: DS – 00685/14 – DS – 002
Bereits in der ersten Mehrkostenvorlage (DS-00685/14), welche durch den Stadtrat am 21.01.2015
beschlossen wurde, wurde verdeutlicht, dass das Risiko weiterer Kostenerhöhungen besteht. Diese
können mit dieser Vorlage (DS -00685/14 -DS – 002), mit Kosten unterlegt, dem Stadtrat mit der
Bitte um Bestätigung der Deckung vorgelegt werden. Das Bauunternehmen hat die maßgeblichen
Nachträge erst im Zeitraum von April bis Juli 2015 der Stadt Leipzig übergeben.
Aktuell (Stand: Juli 2015) stellt sich somit folgende Sachlage ein, die Mehrkosten gegenüber dem
Beschluss DS-00685/14 in Höhe von 901.841 EUR beinhaltet:
Seite 4/8
Tabelle 3
Kosten in
Brutto
B&FBeschluss
Prognose
Differenz
Erhöhung
gegenüber B&FBeschl. in %
7.289.529 €
-1.899.386 €
35,24 %
4.794.346 €
1.304.620 €
37,50 %
Eigenmittel
1.911.273 €
2.495.183 €
-594.766 €
(bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten) Stand: 13.08.2015
31,12 %
Prozentuale
Auszahlung
5.390.143 €
Einnahmen
3.478.870 €
Bestätigte
Fördermittel
3.489.726 €
(Fördermittel)
3.1 Erläuterung der Mehrkosten (seit Baubeginn)
Die Nachträge, die zu Mehrkosten führten, ergaben sich insbesondere
–
–
–
–
aus erhöhten Ausschreibungsergebnissen in Los F5 (Grabenausbau),
durch die erforderliche Winterbauzeit, um Fördermittel maximal in Anspruch nehmen zu
können,
durch belastetete Altablagerungen im alten Flussbett (Kolmationsschicht) und
durch Kosten auf Grund von Behinderungen im Bauablauf
3.1.1 Ergebnisse der Ausschreibung
Die maßgebliche Kostensteigerung war bereits mit der Ausschreibung Los F5 (Grabenausbau) in
Höhe von ca. 500.000 EUR zu verzeichnen (enthalten in der ersten Mehrkostenvorlage DS00685/14).
3.1.2 Mehrkosten durch die zeitlichen Rahmenbedingungen/ Fördermitteleinsatz
Für diese Baumaßnahme wurden insgesamt vier Fördermittelrichtlinien/ Stiftungsmittel in Anspruch
genommen. Die Fachförderung nach FR-GH (Förderrichtlinie Gewässer/Hochwasserschutz)
unterlag einer engen Zeitschiene, da die EFRE-Zuwendungen für den Freistaat Sachsen im Jahr
2015 auslaufen und der Freistaat gegenüber der EU bis Ende Dezember 2015 die Mittelverwendung
nachweisen muss. Somit wurde die Stadt Leipzig sehr frühzeitig darauf hingewiesen, dass sämtliche
Verwendungsnachweise bis Ende Juni 2015 in der Fördermittelbehörde, Landesdirektion Sachsen/
Dienststelle Leipzig, vorliegen müssen, damit der Förderrahmen optimal für die Stadt genutzt
werden kann. Dieser Zeitpunkt konnte im Laufe des Baugeschehens mit der Landesdirektion
nachverhandelt und bis Ende August 2015 verlängert werden. Diese Rahmenbedingungen
beachtend wurde durch die Stadt Leipzig entschieden, Maßnahmen zu ergreifen, die den Bau in der
Winterzeit (unter 5 Grad Celcius) ermöglichten. Es war zwischen Mehrkosten in Höhe von ca.
300.000 EUR und dem Verlust von ca. 2,7 Mio. EUR abzuwägen. Die Entscheidung wurde
zugunsten des Winterbaus getroffen.
3.1.3 Ablagerungen im alten Flussbett/ Behinderungen im Bauablauf
Im Vorfeld der Baumaßnahme wurden umfangreiche Baugrunduntersuchungen durchgeführt. Eine
im alten Gewässerbett erkundete Bodenschicht ist eine s. g. Kolmationsschicht. Im Grabenausbau
stellte sich diese Schicht mächtiger und stärker belastet als im Gutachten ausgewiesen dar. Durch
die Kombination hoher organischer Belastung und Belastungen durch Kohlenwasserstoff und
Schwermetalle konnte diese Schicht weder kompostiert noch einer Abfallverbrennung zugeführt
werden. Das in der Ausschreibung vorgesehene Entsorgungskonzept konnte in der vorgegebenen
Art und Weise nicht mehr ausgeführt werden. Die Stadt Leipzig setzte sich unverzüglich mit
verschiedenen Entsorgern in Verbindung und konnte auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung
durch die Landesdirektion Sachsen die Entsorgung bei der WEV mbH erreichen.
Seite 5/8
Die Suche nach einem rechtlich genehmigungsfähigen Entsorgungsweg einschl. der Erarbeitung
der behördlichen Sondererlaubnis hat 56 Arbeitstage in Anspruch genommen und somit sowohl
erhöhte Kosten für die Entsorgung in Höhe von 278.010 EUR als auch für die Behinderung im
Bauablauf in Höhe von 134.894 EUR verursacht.
3.1.4 Sonstiges
Weiterhin ergaben sich Nachträge für Mehraufwendungen für die Natursteinverblendung, für die
Kampfmittelprüfung und Grundwasserhaltung. Die Kampfmittelprüfung erforderte eine
Technologieänderung während des Aushubs (Wasserhaltung anstatt Einsatz von Tauchern). Im Los
F7 (Straßen-, Tief- und Freianlagenbau) erhöhten sich die Kosten auf Grund der zeitlichen
Wechselwirkungen zu den Behinderungen in Los F5 , sowie des Anschlusses unbekannter bzw. den
Austausch defekter Hausanschlüsse an die neue Mischwasserleitung.
Eine detaillierte Darstellung aller Nachträge ist in der Anlage 1_1 enthalten.
Die Nachtragsverhandlungen sind seit dem 17.07.2015 abgeschlossen und wurden durch das
Rechnungsprüfungsamt und Rechtsamt begleitet.
3.1
Förderung und Risiken
Die aktuellen Mehrkosten wurden bei den Fördermittelgebern angezeigt. Eine fachliche Bestätigung
der LDS liegt für alle Nachträge bereits vor. Die beantragten Fördermittel auf Grundlage des
Nachtrages 5 (4.144 EUR) aus Los F5 wurde durch die LDS abgelehnt.
Folgende Fördermittel wurden bisher bestätigt. (Stand 09.07.2015)
FR-GH:
2.012.089 Euro
SDP:
698.400 Euro
RKStB:
579.237 Euro
Allianz:
200.000 Euro
Summe:
3.489.726 Euro
Aufgrund der vorliegenden Koordinierungsverträge ist außerdem mit Beteiligungen der
Medienträger in Höhe von 80.590 Euro zu rechnen.
Die Stadt Leipzig hat den weiteren Fördermittelbedarf in Höhe von 1,305 Mio. EUR (FR-GH + SDP
(Förderrichtlinie Städtebaulicher Denkmalschutz) bei den zuständigen Fördermittelbehörden
angemeldet.
Über die erhöhten Fördermittelzuwendungen wird im Freistaat Sachsen im Herbst 2015
entschieden. Voraussetzung ist die Einreichung aller Rechnungen bis Ende August 2015 bei der
zuständigen Fördermittelbehörde, Landesdirektion Sachsen, durch die Stadt Leipzig.
Das SMUL wird nach Vorlage der Entscheidungsgrundlage, die Fördermittel bei ausreichendem
Budget nach dem 30.09.2015 zur Auszahlung bestätigen. Die Landesdirektion Sachsen/ Dienststelle
Leipzig hat an das zuständige SMUL die fachlich bestätigten Mehrbedarf an Fördermitteln für den
Elstermühlgraben, TBA 3.3, in Höhe von 1.237.303 EUR als Entscheidungsgrundlage am
31.07.2015 gemeldet.
3.2
Finanzierung
Die derzeitige, über der 1. Mehrkostenvorlage hinausgehende Finanzierungslücke im Projekt wird
über überplanmäßige Einzahlungen im PSP-Element 7.000.281.705 (Zweckgebundene
Zuwendungen von Dritten für EMG) des ASG gedeckt.
Aus dem städtischen Gesamthaushalt werden keine zusätzlichen Mittel zur Deckung der
Mehrkosten benötigt.
Seite 6/8
4. Schreberwehr
Ursprünglich war der Bau des Schreberwehres im Zuge der Öffnung des Elstermühlgrabens BA 2
2009/2010 vorgesehen. Da jedoch die Finanzierung des nachfolgenden Bauabschnittes „Öffnung
Elstermühlgraben BA 3“ zu diesem Zeitpunkt wegbrach, wäre dieses Wehr ohne Funktion gewesen
und wurde deshalb damals noch nicht realisiert.
Mit Umsetzung des Projektes „Öffnung Elstermühlgraben BA 3/Teilbauabschnitt 3.3 +
Westbrücke“ und der damit einhergehenden temporären Durchgängigkeit des Elstermühlgrabens
besteht nun auch die Notwendigkeit, die abschließende Ausrüstung des Wehres zu errichten. Die
Fertigstellung ist fördermittelbedingt (SDP) bis September 2015 erforderlich.
Um die bis Ende 2014 angefallenen Mehrkosten im Projekt „Öffnung Elstermühlgraben BA
3/Teilbauabschnitt 3.3 + Westbrücke“ (siehe 1. Mehrbedarfsvorlage) zu kompensieren, wurde im
ASG für dieses Wehr eine alternative Finanzierung über das PSP-Element 7.000.731.700 HWSchutz vorgesehen. Über das Förderprogramm SDP steht eine Förderung in Höhe von maximal
448.368 Euro zur Verfügung.
4.1
Kostenerhöhung
Mit Bau- und Finanzierungsbeschluss Nr. RBIV – 1014/07 vom 17.10.2007 wurde die Errichtung des
Schreberwehres mit einem Kostenrahmen von 351.645 EUR legitimiert.
Die derzeitigen Kostenerhöhungen ergeben sich zum einen dadurch, dass das Bedienhaus für die
Steueranlage des Wehres ursprünglich im Zuge des Stadthafen errichtet werden sollte, jetzt aber
aufgrund der zeitlichen Verschiebung der Realisierung des Stadthafens zur Funktionstüchtigkeit des
Wehres im Projekt mit enthalten sein muss.
Zum anderen haben sich die Kosten für die EMSR-Technik und den Stahlwasserbau gegenüber der
ursprünglichen Kostenberechnung durch Preissteigerungen und Anpassung der Planung an den
aktuellen Stand der Technik maßgeblich erhöht. Die Ausschreibungsergebnisse haben die Kosten
der Kostenberechnung bestätigt.
Kosten in Brutto
Laut B&F-Beschluss
Nr. RBIV – 1014/07
Aktuelle Kosten laut
verpreistem LV
Differenz
Auszahlung
351.645 €
604.240 €
252.595 €
Einzahlung
281.316 €
448 368 €
167 052 €
Eigenmittel
70.329 €
155.872 €
85.543 €
Für die Refinanzierung der Kosten des Schreberwehres stehen im Förderprogramm SDP
448.368 Euro zur Verfügung. Dies entspricht im Verhältnis zu den geplanten Investition einem
Fördersatz von 74 %
4.2
Risiko
Bezüglich des Schreberwehres ist der Bau bis Ende September 2015 zu beenden, um die
Verwendungsnachweise gegenüber der SAB fristgerecht bis 31.12.2015 zu erstellen. Das Restrisiko
besteht in der Verzögerung der Bauzeit, die gegenwärtig jedoch nicht absehbar ist. Finanziell
beträgt das Restrisiko nach fachlicher Einschätzung zum gegenwärtigen Zeitpunkt ca. 40.000 EUR
Gesamtkosten, die die Stadt Leipzig dann vollständig zu trägen hätte (bisher trägt die Stadt Leipzig
nur Eigenmittel in Höhe von 20 %).
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5. Folgekosten
5.1
Schreberwehr
Für das Schreberwehr fallen für die Unterhaltung, Wartung, Instandhaltung und Reparatur
Folgekosten in Höhe von jährlich 8.000 EUR an. Die Erfahrungen vom mehrjährigen Betrieb der
Schleuse Connewitz wurden zur Kalkulation herangezogen. Einen maßgeblichen Einfluss auf die
Folgekosten hat die Lage des Wehres in einem Fließgewässer (Treibgut), die Nutzung als
wassertouristische Anlage (Fisch-Kanu-Pass) sowie die Bedeutung als Hochwasserschutzanlage.
5.2
Mehrkosten TBA 3.3
Die Erfahrungen seit der Inbetriebnahme der Anlage hinsichtlich Nutzungsintensität seitens der
Bevölkerung und dem damit verbundenen Müllaufkommen sowie erhöhten Pflegeaufwand der
Anlage unter Berücksichtigung der zentrumnahen Lage erfordern einen höheren
Unterhaltungsaufwand.
Des Weiteren fallen durch die Errichtung des Fußweges in der Carl-Maria-von-Weber-Straße
gegenüber dem Ursprungszustand zusätzlich Winterdienstkosten an.
Für diesen zusätzlichen Unterhaltungsaufwand werden 8.000 EUR jährlich kalkuliert.
6. Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Die Bauleistungen wurden beauftragt und ausgeführt. Daraus ergibt sich eine Anspruchsgrundlage
der ausführenden Baufirma auf Bezahlung der erbrachten Leistung. Diese Anspruch kann
gegebenenfalls rechtlich durchgesetzt werden und bei nicht pünktlicher Zahlung zu Zinszahlungen
führen.
Sofern die Rechnungen nicht bezahlt und somit bei der Fördermittelbehörde eingereicht, und durch
diese geprüft und bestätigt werden, entgehen der Stadt Leipzig Fördermittel in Höhe von 4 Mio
EUR.
Anlagen:
Anlage 1_1 Nachträge und Mehrkosten
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