Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036010.pdf
Größe
12 MB
Erstellt
04.09.15, 12:00
Aktualisiert
05.01.16, 11:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-1475-NF-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
2. Lesung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
2. Lesung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
2. Lesung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015
Beschlussvorschlag:
1.
Das Wohnungspolitische Konzept wird beschlossen.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in Kapitel 3 beschriebenen Instrumente und
Maßnahmen umzusetzen. Dazu sind bei Bedarf gesonderte Vorlagen in den Stadtrat einzubringen.
3.
Die zukünftige städtische Strategie einer aktiven Liegenschaftspolitik ist darauf auszurichten,
dass geeignete Grundstücke gezielt zur Unterstützung von bezahlbarem und selbstbestimmtem
Wohnen entwickelt werden.
4.
Bei relevanten kommunalen Entscheidungen sind Auswirkungen auf Mietnebenkosten zu
berücksichtigen.
5.
Die aufgebaute Kooperation mit allen Akteursgruppen ist bei der Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzeptes fortzusetzen und bezogen auf einzelne Projekte / Themen zu
vertiefen. Die Etablierung eines „Bündnisses für Wohnen“ ist unter Berücksichtigung der
Erfahrungen anderer Städte zu prüfen.
6.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element 1.100.52.2.0.01 (Wohnungsbauförderung), Innenauftrag
106452200001, Sachkonto 42711200 in Höhe von 1.000.000,00 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus
dem PSP-Element 1.100.51.1.1.08 (Maßnahmen der Stadterneuerung), Innenauftrag
106400005000, Sachkonto 42711200.
7.
Der Sperrvermerk für die zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes in 2016
eingestellten Mittel (PSP 1.100.52.2.0.01 Wohnungsbauförderung) wird in Höhe von 200.000 €
aufgehoben und entsprechend der Darstellung in Kapitel 4 eingesetzt.
8.
Die laufende Wohnungsmarktbeobachtung ist auszubauen und um Indikatoren zur Abbildung
möglicher Marktanspannungstendenzen zu ergänzen. Die Ergebnisse werden mit den
Wohnungsmarktakteuren diskutiert und hinsichtlich notwendiger Veränderungen von
Handlungsschwerpunkten bewertet.
9.
2017 ist eine Zwischenevaluierung der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes
vorzulegen.
10.
Die Beschlüsse RB IV-1567/09 vom 22.04.09 (Wohnungspolitisches Konzept und
Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Leipzig) und RB V-1754/13 vom 19.09.2013 (Leipziger
Initiative zur Begrenzung zukünftiger Mieterhöhungen) werden aufgehoben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
Kostengünstigere Alternativen geprüft
Folgen bei Ablehnung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
nein
bis
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
nein
x
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
PSP 1.100.52.2.0.01
Aufwendungen
01.01.16
31.12.16
1.000.000,00 €
Innenauftrag:
106452200001
Sachkonto: 42711200
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
von
nein
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Erarbeitungs- und Beteiligungsprozess
Aufgrund der Veränderungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt wurde die Verwaltung im Oktober
2013 mit Ratsbeschluss RBV-1793/13 beauftragt, das Wohnungspolitische Konzept der Stadt
Leipzig fortzuschreiben. Angesichts der sehr unterschiedlichen Sichtweisen auf die aktuelle und
zukünftige Wohnungsmarktentwicklung, die Handlungsbedarfe und -möglichkeiten der öffentlichen
Hand wurde das Konzept auf Grundlage der Ergebnisse eines breiten Beteiligungsprozesses
erarbeitet. Durch das Beteiligungsverfahren sollte gleichzeitig eine Basis für eine kooperative
Umsetzung des Konzepts durch öffentliche Hand, Wohnungsmarktakteure und Stadtgesellschaft
geschaffen werden.
Zwischen Mai 2014 und Mai 2015 umfasste der Beteiligungsprozess 6 Workshops mit einem
geladenen Akteurs- und Expertenkreis sowie 3 öffentliche Abendveranstaltungen
(Auftaktveranstaltung, 2 Themenabende). Im Ergebnis wurde die Vorlage „Fortschreibung des
Wohnungspolitischen Konzepts“ (IV-DS-01475) erarbeitet. Sie enthält auch eine kurze
Dokumentation der Beteiligungsveranstaltungen sowie die Darstellung wesentlicher abweichender
Positionen im Beteiligungsprozess.
Am 29. Juni 2015 wurde der Entwurf des Wohnungspolitischen Konzeptes in einer öffentlichen
Veranstaltung vorgestellt und mit rund 250 Teilnehmenden diskutiert. Im Anschluss daran bestand
bis zum 31.07.2015 die Möglichkeit, das Konzept im Internet einzusehen und zu kommentieren
sowie in einer Ausstellung im Stadtbüro Hinweise zum Konzept zu geben. Parallel dazu wurden
ausgewählte Träger öffentlicher Belange gebeten, zum Konzeptentwurf Stellung zu nehmen. 720
Besucher haben die entsprechenden Internetseiten genutzt. 15 schriftliche Stellungnahmen von
Bürgerinnen und Bürgern mit Kommentierungen und Anregungen zum Konzept sind eingegangen.
Darüber hinaus haben 8 Institutionen und Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme
abgegeben. Insgesamt gab es eine positive Rückmeldung zum Gesamtkonzept. Eine Vielzahl der
eingebrachten Hinweise und Anregungen bezogen sich auf die Art und Weise der Umsetzung des
Konzeptes. Nur in wenigen Punkten entstand daraus ein Änderungsbedarf am Konzept selbst.
Trotz der wenigen Änderungen wird dem Stadtrat die Vorlage (VI-DS-01475) als Neufassung zur
Beschlussfassung vorgelegt, da das Einfügen der Änderungen über Austauschseiten technisch nicht
praktikabel ist. Folgende sich aus dieser Beteiligungsphase ergebenden Änderungen und
Ergänzungen wurden in die vorliegende Neufassung der Vorlage aufgenommen:
•
Aufnahme des Instruments: „Nutzung integrierter Programme der Stadterneuerung“ zur
Umsetzung wohnungspolitischer Zielsetzungen
•
Aufnahme der Information: Ermittlung kleinteiliger Wohnbauflächenpotentiale zur
Nachverdichtung 2016 in Vorbereitung der Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts
2017/2018,
•
Aufnahme des Begriffs „angespannter Wohnungsmarkt“ in die Begriffsbestimmungen
•
Aufnahme von textlichen Schärfungen bzw. Klarstellungen:
•
besondere städtische Verantwortung für das Wohnraumangebot für Menschen mit
niedrigen und mittleren Einkommen,
•
Beobachtung möglicher Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und ggf. Reaktion,
infolge des aktuellen Flüchtlingszustroms,
•
stadtweiter Ausbau von Kooperationsvereinbarungen und Belegungsbindungen/optionen,
•
bei der Quartiers- und Infrastrukturentwicklung werden auch die Anforderungen der
Menschen mit Behinderungen berücksichtigt,
•
frühzeitige Beratung (möglichst vor Planungsbeginn) zur Steigerung der
Energieeffizienz,
•
Einsetzen für eine Überprüfung kostentreibender baulicher Standards auch auf
europäischer Ebene.
•
Aufnahme von Positionen von Bürgerinnen und Bürgern (Anhang A) sowie der Träger
öffentlichen Belange in der letzten Beteiligungsphase (Anhang C).
Darüber hinaus wurden die Beschlusspunkte 3 und 6 ergänzt.
Eine Übersicht über die Änderungen und Ergänzungen in der Vorlage sowie die Abwägung der
eingegangenen Stellungnahmen sind der Vorlage als Anlage beigefügt.
Inhaltliche Kernaussagen
Angesichts des aktuell starken Bevölkerungswachstums werden im Wohnungspolitischen Konzept
folgende Leitlinien verfolgt:
•
Leitlinie 1: Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig,
•
Leitlinie 2: genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte,
•
Leitlinie 3: Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen besonders unterstützen,
•
Leitlinie 4: Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung.
Dabei stehen kooperative und aktivierende Maßnahmen und Instrumente im Vordergrund, um
frühzeitig einem angespannten Wohnungsmarkt vorzubeugen. Da es große Unsicherheiten
bezüglich der Stärke des zukünftigen Wachstums gibt, kommt der kontinuierlichen
Wohnungsmarktbeobachtung und der gemeinsamen Bewertung der Veränderungsprozesse eine
besondere Bedeutung zu.
Im Ergebnis des Arbeitsprozesses werden die Beschlüsse RB IV-1567/09 vom 22.04.09
(Wohnungspolitisches Konzept und Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Leipzig und RB V1754/13 vom 19.09.2013 aufgehoben. Das Wohnungspolitische Konzept von 2009 wird dadurch
ersetzt. Im Konzept ist dargestellt, dass der Einsatz von Instrumenten wie Mietpreisbremse und
Absenkung der Kappungsgrenze dann erneut geprüft werden, wenn es – entsprechend der
rechtlichen Voraussetzungen – klare Anzeichen für einen angespannten Wohnungsmarkt gibt.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts sind im Haushalt für 2016 1 Mio. € unter
dem PSP-Element 1.100.51.1.1.08 (Maßnahmen Stadterneuerung) mit einem Sperrvermerk
eingestellt. Im Zuge einer sachgerechten Zuordnung werden die Mittel in das PSP-Element
1.100.52.2.0.01 (Wohnungsbauförderung), Innenauftrag 106452200001, Sachkonto 42711200
übertragen. Für 200.000€ wird der Sperrvermerk aufgehoben, um die Mittel für weitere fachliche
Expertise, Prozessbegleitung und Moderation einzusetzen (siehe Kapitel 4). Die weitere
Untersetzung der verbleibenden 800.000 € wird in einer oder mehreren gesonderten Vorlagen
dargestellt.
Wenn diese Mittel nicht zur Verfügung stehen, können die Maßnahmen zur Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts nur teilweise umgesetzt werden.
Für die Fortsetzung in den Folgejahren sind die weiteren Bedarfe von den einzelnen Ämtern zu
ermitteln. Sie werden in die Planung zum Doppelhaushalt 2017/18 eingebracht.
Anlagen:
•
Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015
•
Übersicht über die Änderungen in der Neufassung der Vorlage
•
Abwägung der Stellungnahmen der öffentlichen Beteiligung
•
Prüfkatalog
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu 18.2
Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015
Vorlage: VI-DS-1475-NF-002
Beschluss:
1.
Das Wohnungspolitische Konzept wird beschlossen.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in Kapitel 3 beschriebenen Instrumente und
Maßnahmen umzusetzen. Im Einzelfall sind Vorlagen zu ausgewählten Maßnahmen in den
Stadtrat einzubringen, um diese in Begrifflichkeit, Aufwand und Wirkung genauer zu
beschreiben.
3.
Der Stadtrat verfolgt in der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes nur die
Variante „starkes Wachstum (obere Prognosevariante)" und untersetzt diese Variante nach
Vorliegen der Bevölkerungsprognose 2016 bis zum Ende des 3. Quartals 2016
entsprechend dieser Prognose.
Darauf aufbauend werden Instrumente und Maßnahmen, deren Prüfung bei stärkerem
Wachstum bzw. klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes vorgesehen
sind, vertieft und gemeinsam mit Vertreter_innen der Wohnungsmarktakteure,
Stadtgesellschaft und Politik diskutiert.
4.
Die zukünftige städtische Strategie einer aktiven Liegenschaftspolitik ist darauf
auszurichten, dass geeignete Grundstücke gezielt zur Unterstützung von bezahlbarem und
selbstbestimmtem Wohnen entwickelt werden.
5.
Bei relevanten kommunalen Entscheidungen sind Auswirkungen auf Mietnebenkosten
sowie auf die Baukosten zu berücksichtigen.
6.
Die Förderung der zusätzlichen Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum wird in das
Konzept als ein weiterer Baustein aufgenommen, um einer Verschärfung der
Wohnungsmarktsituation entgegenzuwirken.
7.
Die aufgebaute Kooperation mit allen Akteursgruppen ist bei der Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzeptes fortzusetzen und bezogen auf einzelne Projekte / Themen
zu vertiefen. Die Etablierung eines „Bündnisses für Wohnen" ist unter Berücksichtigung der
Erfahrungen anderer Städte zu prüfen.
8.
Für das Haushaltsjahr 2016 wird eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 79 (1)
SächsGemO im PSP-Element 1.100.52.2.0.01 (Wohnungsbauförderung), Innenauftrag
106452200001, Sachkonto 42711200 in Höhe von 1.000.000,00 € bestätigt. Die Deckung
erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.51.1.1.08 (Maßnahmen der Stadterneuerung),
Innenauftrag 106400005000, Sachkonto 42711200.
9.
Der Sperrvermerk für die zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes in 2016
eingestellten Mittel (PSP 1.100.52.2.0.01 Wohnungsbauförderung) wird in Höhe von
200.000 € aufgehoben und entsprechend der Darstellung in Kapitel 4 eingesetzt. Für die
Seite: 1/2
verbleibenden 800.000 € ist eine gesonderte Vorlage zur Priorisierung der Maßnahmen
2016 in den Stadtrat einzubringen.
10. Die laufende Wohnungsmarktbeobachtung ist auszubauen und um Indikatoren zur
Abbildung möglicher Marktanspannungstendenzen zu ergänzen. Die Ergebnisse werden
mit den Wohnungsmarktakteuren diskutiert und hinsichtlich notwendiger Veränderungen
von Handlungsschwerpunkten bewertet. Dabei ist darauf hinzuwirken, dass die dafür
genutzten Daten von möglichst allen relevanten Wohnungsmarktakteuren anerkannt
werden.
11. 2017 ist eine Zwischenevaluierung der Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes
vorzulegen.
12. Die Beschlüsse RB IV-1567/09 vom 22.04.09 (Wohnungspolitisches Konzept und
Wohnraumversorgungskonzept der Stadt Leipzig) und RB V-1754/13 vom 19.09.2013
(Leipziger Initiative zur Begrenzung zukünftiger Mieterhöhungen) werden aufgehoben.
13. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich noch 2015 beim Freistaat Sachsen für eine
„Soziale Wohnungsbauförderung", insbesondere für die Großstädte, einzusetzen.
14. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in Leipzig die Voraussetzungen zu schaffen, um
Wohnungsbauförderungsprogramme sofort nach Vorliegen dieser auch umsetzen zu
können.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 3 Enthaltungen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 2/2
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Wohnungspolitisches Konzept
der Stadt Leipzig,
Fortschreibung 2015
(Stand: 28.10.15)
1
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Gliederung
Einführung
3
1.
Grundlagen
5
1.1
Wesentliche Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes
5
1.2
Einbeziehung von Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit
8
1.3
Szenarien der zukünftigen Entwicklung
10
2.
Leitlinien und Strategien der Leipziger Wohnungspolitik
14
2.1
Leitlinie 1: Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und
wirtschaftlich tragfähig
15
2.2
Leitlinie 2: Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte
18
2.3
Leitlinie 3: Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen
besonders unterstützen
20
2.4
Leitlinie 4: Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung
22
2.5
Zielkonflikte
25
3.
Instrumente und Maßnahmen
26
3.1
Stadtplanung
27
3.2
Liegenschaftspolitik
29
3.3
Soziale Wohnraumversorgung
30
3.4
Beratung und Betreuung
32
3.5
Stadtteil- und Projektentwicklung
34
3.6
Rechtsgrundlagen und Förderprogramme
37
3.7
Monitoring
39
3.8
Kooperation
40
4.
Umsetzung und Evaluierung
43
Anhang
A:
Positionen aus dem Beteiligungsprozess
B:
Teilnehmerkreis Akteurs- und Expertenworkshops
C:
Dokumentation des Beteiligungsprozesses
D:
Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes
E:
Begriffsbestimmungen und Definitionen
2
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Einführung
Leipzig wächst – und das wesentlich stärker als es noch vor wenigen Jahren zu
erwarten war. Mit dem kontinuierlichen Einwohnerzuwachs, der auch eine klare
Anerkennung der Attraktivität der Stadt ist, verbinden sich besondere Chancen aber
auch Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Das Angebot an
ausreichendem, nachfragegerechtem und bezahlbarem Wohnraum in allen Gebieten
der Stadt wird hierbei eine Schlüsselrolle für den Erhalt der sozialen Stabilität und
Vielfalt in der Stadt einnehmen.
Mit der aktuellen Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts gilt es deshalb
rechtzeitig Weichen neu zu stellen, um frühzeitig Chancen zu nutzen und auf
Herausforderungen reagieren zu können. Diese Neuausrichtung und auch die
Umsetzung der im Konzept enthaltenen Leitlinien können nur gemeinsam mit allen
Akteuren – Wohnungsmarktakteure, Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung –
gelingen.
Die Stadt Leipzig bekennt sich dabei zu ihrer besonderen Verantwortung für das
Wohnraumangebot für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Dazu
sollen – neben einer ganzen Bandbreite von Handlungsinstrumenten – insbesondere
die kommunalen Liegenschaften genutzt und geeignete Grundstücke gezielt zur
Unterstützung von bezahlbarem und selbstbestimmtem Wohnen entwickelt werden.
Eine Besonderheit der wohnungspolitischen Strategie ist es darüber hinaus, die
Eigeninitiative der Leipzigerinnen und Leipziger durch Modellprojekte,
Beratungsleistungen und die Erprobung von Finanzierungsmodellen zu
unterstützen. „Leipziger Freiheit“ soll auch im Bezug auf das Wohnen weiterhin
möglich bleiben.
Die Stadt Leipzig hat sich in den 1990er Jahren bereits frühzeitig den Herausforderungen
des Wohnungsmarktes und der Wohnungspolitik konzeptionell gestellt. Ein erstes
Wohnungspolitisches Konzept wurde 1994 vom Stadtrat beschlossen und etwa alle 5
Jahre aktualisiert. Die letzte Fortschreibung fand 2009 zu einem Zeitpunkt statt, da sich die
Wohnungsmarktentwicklung nach einer Phase hohen Leerstandes und intensiven
Stadtumbaus konsolidierte. In dieser Zeit konnten einerseits in vielen Beständen noch
keine langfristig wirtschaftlich tragfähigen Mieten erzielt werden, andererseits trug der
verfügbare Raum zu bezahlbarem Wohnraum und dabei zur Entwicklung vieler alternativer
Wohnformen und kreativer Projekte bei, die die Lebensqualität und das Image von Leipzig
prägen.
Heute ist Leipzig eine der am stärksten wachsenden Großstädte Deutschlands. Der
Wanderungsgewinn hat sich gegenüber 2009 mehr als verdoppelt und lag 2014 bei ca.
2,5 %. Gleichzeitig überstiegen im letzten Jahr die Geburten erstmals nach langer Zeit die
Zahl der Sterbefälle. Angesichts abschmelzender Wohnungsleerstände, bislang moderat
steigender Mieten sowie ansteigender Neubautätigkeiten gibt es in Leipzig noch keinen
angespannten
Wohnungsmarkt.
Mit
der
aktuellen
Fortschreibung
des
Wohnungspolitischen Konzepts gilt es jedoch, rechtzeitig Weichen neu zu stellen, um auch
zukünftig ein ausreichendes, nachfragegerechtes und bezahlbares Wohnungsangebot in
allen Stadtgebieten zu erhalten. Besonderes Augenmerk wird darauf liegen, auch für
geringer verdienende Menschen bezahlbares, vielfältiges und selbstbestimmtes Wohnen
unter Wachstumsbedingungen weiterhin zu ermöglichen. Um auf allen Ebenen eine
sozialräumlich ausgewogene Entwicklung unterstützen zu können, muss Wohnungspolitik
hierfür in eine gesamtstädtische, integrierte Stadtentwicklungspolitik eingebunden sein.
3
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Die besondere Herausforderung für das Handeln von Stadt und Akteuren besteht in den
Unsicherheiten über den Umfang des weiteren Bevölkerungswachstums. Die sprunghafte
Zunahme der Wanderungsgewinne in den letzten Jahren war in diesem Umfang in keiner
Prognose erwartet worden. Vor diesem Hintergrund orientiert sich das Wohnungspolitische
Konzept an einem mäßigen bis starken längerfristigen Bevölkerungswachstum, nimmt
aber auch die Risiken einer noch stärkeren oder schwächeren Nachfrageentwicklung in
den Blick. Mit der laufenden Wohnungsmarktbeobachtung muss die weitere Entwicklung
genau beobachtet werden, um die geplanten Maßnahmen in Umfang und Intensität zum
richtigen Zeitpunkt optimal einzusetzen. Ziel ist es, die negativen Effekte eines
angespannten Wohnungsmarktes, aber auch ein mögliches erneutes Ansteigen des
Leerstandes zu vermeiden oder zu vermindern. Die Herausforderung besteht in der
notwendigen Balance zwischen langfristiger Bezahlbarkeit des Wohnens einerseits und
guten Rahmenbedingungen für die notwendige Erweiterung des Wohnungsbestandes
andererseits. Dies gilt um so mehr. als der aktuelle, kontinuierlich zunehmende Zustrom
von Flüchtlingen in diesem Maße nicht vorhersehbar war. Er wird zu einem größeren
Mehrbedarf an Wohnraum führen. Da zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht seriös
abgeschätzt werden kann, in welchem Umfang und in welchen Segmenten dieser
Mehrbedarf an Wohnungen entsteht, gilt es die Entwicklung genau zu beobachten und im
Rahmen der Umsetzung entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen.
Rolle des Wohnungspolitischen Konzepts
Das Wohnungspolitische Konzept definiert vor dem Hintergrund der aktuellen
Veränderungsprozesse die langfristigen Leitlinien, die Strategien sowie die kurz- bis
mittelfristig einzusetzenden
Instrumente für die Leipziger Wohnungspolitik.
Handlungsbedarfe und -schwerpunkte werden sowohl für die Wohnungseigentümer als
auch für die öffentliche Hand formuliert. Bei der Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzepts sind nicht nur alle Beteiligten von landes- und bundespolitischen
Entscheidungen hinsichtlich Gesetzgebung und Förderung abhängig, sondern auch auf
Kooperation miteinander angewiesen. Das Konzept ist als Selbstbindungsbeschluss des
Stadtrates handlungsleitend für die Stadtverwaltung. Es bietet aber auch den
Handlungsrahmen für Wohnungsmarktakteure und Stadtgesellschaft und ist Grundlage für
die weitere Kooperation. Hierbei möchte die Stadt mit allen Wohnungsmarktakteuren, die
Verantwortung für die Stadtgesellschaft übernehmen und sich für die Umsetzung der in
den Leitlinien formulierten Zielsetzungen einsetzen wollen, zusammenarbeiten.
Das Wohnungspolitische Konzept soll unter Wachstumsbedingungen einen Rahmen
schaffen, damit alle Menschen, die in Leipzig leben, ihren Wünschen, Bedürfnissen sowie
materiellen Möglichkeiten adäquaten Wohnraum finden können, aber auch die in Zeiten
des Stadtumbaus entstandenen Potentiale und innovativen Projekte in Leipzig Raum
behalten. Dabei werden folgende Leitlinien verfolgt:
•
Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig
•
Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte
•
Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen besonders unterstützen
•
Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung
Die Ergebnisse des Wohnungspolitischen Konzepts fließen in das Fachkonzept Wohnen in
der 2016/17 geplanten Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2030
ein. Dort werden auch die Strategien der Leitlinie 4 vertieft, um attraktives Wohnen auch
durch andere Fachplanungen zu unterstützen und mögliche Zielkonflikte weiter zu
bearbeiten.
4
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
1.
Grundlagen
1.1
Wesentliche Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes
In der folgenden Übersicht sind die wesentlichen Merkmale des Leipziger
Wohnungsmarktes, die für das Verständnis des Wohnungspolitischen Konzepts wichtig
sind, aufgeführt. Eine ausführliche Erörterung der Inhalte dieses Kapitels befindet sich im
Anhang (Teil A).
Aktuelle Tendenz *
Entwicklung der Nachfrage
Seit dem 2001 erreichten Tiefststand ist die Einwohnerzahl
kontinuierlich gewachsen. Ende 2014 betrug die
Einwohnerzahl (im Einwohnerregister)
551.871
Zwischen 2005 und 2010 nahm die Einwohnerzahl jeweils
zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern zu. Seit 2011 beträgt
das jährliche Bevölkerungswachstum
+ 9.000 bis 12.500
Einwohner
Der Einwohnerzuwachs beruht zum größten Teil auf einem
Wanderungsgewinn, insbesondere in den Altersgruppen der
18- bis unter 35-Jährigen und zum überwiegenden Teil aus
über 12.500
den neuen Bundesländern, aber zunehmend auch aus den
alten Bundesländern und dem Ausland. 2014 betrug er
Personen
2014 überwog erstmals die Zahl der Geburten die Zahl der
Sterbefälle um
über 350
Personen
Dies und auch der steigende Anteil an Kindern und
Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung ist Ausdruck einer
zunehmenden Zahl von Familien mit Kindern unter 18
Jahren auf
ca. 45.500
Insgesamt stieg die Zahl der Haushalte bis Ende 2014 auf
ca. 316.800
Infolge der Wanderungsgewinne in den Altersgruppen der
jungen Erwachsenen sowie der gestiegenen Geburtenzahlen
ist der Altersdurchschnitt der Bevölkerung seit 2011
gesunken und lag 2014 bei
43,4 Jahre
Dabei bestehen stadträumlich große Unterschiede. Die
Spanne vom jüngsten Ortsteil Lindenau bis zum ältesten
Ortsteil Grünau-Ost reicht von
35 Jahre bis 55
Jahre
Die Einkommenssituation der Leipzigerinnen und Leipziger
zeigt einen Aufwärtstrend: nachdem das durchschnittliche
monatliche Haushaltsnettoeinkommen bis 2011 auf einem
Niveau um 1.400 € lag, ist es bis 2014 angestiegen auf
ca.1.660 €
Dabei ist der Anteil der Haushalte, die über ein monatliches
Nettoeinkommen von mehr als 2.300 € zur Verfügung haben,
in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf insgesamt 28 %
gestiegen. Der Anteil der Haushalte mit einem monatlichen
Nettoeinkommen unter 1.100 € ist auf 26 % zurückgegangen.
Der Anteil der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.100 und 2.300 € blieb stabil bei
46 %
5
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Die Zahl der Transferleistungsempfänger sank trotz des
starken Einwohnerzuwachses zwischen 2009 und 2014 um
rund 11.000 auf
ca. 69.300
Personen
Transferleistungen empfangende Bedarfsgemeinschaften
zählen ebenso wie Wohngeldempfänger und Haushalte mit
niedrigen Erwerbseinkommen zu den
einkommensschwachen Haushalten. Ihre Zahl betrug Ende ca. 69.000 (= 22 %
2014
aller Haushalte)
Entwicklung des Angebots
Ende 2014 betrug der Wohnungsbestand
331.748
Wohnungen
Die im Stadtbild deutlich sichtbare erhöhte Bautätigkeit
schlägt sich nur teilweise in der amtlichen Statistik nieder.
Nach 1.441 registrierten Baufertigstellungen 2013 lag die Zahl
der Baufertigstellungen 2014 bei
1.059 Wohnungen
Nach Recherche aktueller und in den kommenden Jahren
geplanter Wohnungsbauvorhaben in Neubau und durch
Umnutzung, ergeben allein Vorhaben mit mind. 50
Wohnungen in den nächsten Jahren bereits
7.000 neue
Wohnungen
Zudem werden leerstehende Altbauten durch umfassende
Sanierungen reaktiviert. Die Zahl jährlich reaktivierter
Wohnungen beträgt
ca. 1.500
Wohnungen
Der im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung im Mai
2011 ermittelte Leerstand betrug ca. 39.500 Wohnungen. Die
Entwicklung des Leerstands seit der Zählung kann nur
geschätzt werden. Unter Berücksichtigung der Zunahme des
Wohnungsbestands, der Reaktivierung nicht marktaktiven
Leerstands, der Höhe des Einwohnergewinnes und der
Struktur der Haushalte wird geschätzt, dass der Leerstand bis ca. 22.000
Ende 2014 gesunken ist auf
Wohnungen
Davon betragen marktaktiver und nicht marktaktiver Leerstand jeweils ca. 50 %
Entwicklung der Mieten
Die Nettokaltmiete im Bestand (kommunale Bürgerumfrage)
ist seit 2009 um etwa 8 % gestiegen und betrug 2014 im Mittel
(Median)
5,38 €/m²
Nachdem sich in den Vorjahren die Gesamtmiete aufgrund
der stärker steigenden Wohnnebenkosten stärker verteuerte
als die Kaltmiete, hat sich die Entwicklung von Kalt- und
Gesamtmiete angeglichen. So stieg die Gesamtmiete im
Bestand (kommunale Bürgerumfrage) im gleichen Zeitraum
um rund 7 % auf
6
7,45 €/m²
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Immobilienscout24
GmbH) ist zwischen 2010 und 2014 um knapp 10 %
angestiegen und beträgt 2014
5,73 €/m²
Im längerfristigen Vergleich verbleibt die
Gesamtmietbelastung, die den Anteil der Miete einschließlich
der Heizungs- und sonstigen Mietkosten am
Haushaltsnettoeinkommen darstellt, auf dem Niveau der
Vorjahre bei einem Drittel. 2014 betrug sie trotz steigender
Mieten aufgrund steigender Haushaltsnettoeinkommen
32 %
Die Kaltmietbelastung, die den Anteil der Nettokaltmiete am
Haushaltsnettoeinkommen der Leipziger Haushalte darstellt,
ist im längerfristigen Vergleich ebenfalls stabil und betrug
2014
22 %
* bezieht sich auf die Entwicklung der vergangenen 3 bis 5 Jahre
7
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
1.2
Einbeziehung von Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit
Analytische Basis des Wohnungspolitischen Konzepts bildet die Leipziger
Wohnungsmarktbeobachtung mit dem Monitoringbericht Wohnen 2013/14, ergänzt um
•
eine Wanderungsbefragung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UfZ)
•
einer Kurzexpertise zur „Schwarmstadt“-Theorie der empirica GmbH sowie
•
vertiefende Untersuchungsbausteine der Analyse & Konzepte GmbH, Tobias Jacobs
sowie der Stadtverwaltung.
Angesichts
der
sehr
unterschiedlichen
Sichtweisen
auf
die
aktuelle
Wohnungsmarktentwicklung, die Handlungsbedarfe und -möglichkeiten der öffentlichen
Hand wurde das Konzept auf Grundlage der Erkenntnisse eines breiten, mehrstufigen und
ergebnisoffenen Beteiligungsprozesses erarbeitet. Damit soll gleichzeitig eine Basis für
eine
kooperative
Umsetzung
des
Konzepts
durch
öffentliche
Hand,
Wohnungsmarktakteure
und
Stadtgesellschaft
geschaffen
werden.
Der
Beteiligungsprozess bestand zum einen aus Workshops mit einem geladenen Akteursund Expertenkreis und zum anderen aus öffentlichen Abendveranstaltungen.
In sechs Akteurs- und Expertenworkshops diskutierten Vertreter der verschiedenen
Wohnungseigentümergruppen, von organisierten Interessenvertretungen, Initiativen,
Wissenschaftseinrichtungen, der Stadtratsfraktionen und der Stadtverwaltung folgende
Themen:
•
Wohnungsmarktsituation und daraus resultierende Themen und Fragestellungen,
•
Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien der Einwohnerentwicklung auf den
Wohnungsmarkt,
•
Begriffsbestimmungen und Definitionen,
•
Mögliche wohnungspolitische Ziele, Strategien und Instrumente.
Eingebunden wurden auch die Erfahrungen aus den mitteldeutschen Großstädten Halle
und Dresden sowie aus Bremen und Nürnberg, die im Rahmen des durch die Nationale
Stadtentwicklungspolitik geförderten Projektes koopstadt beteiligt wurden.
In vier öffentlichen Veranstaltungen mit 70 bis 260 Teilnehmenden wurde diskutiert zu:
•
Themen, Ideen und Problemen des Wohnens in der wachsenden Stadt,
•
Nachbarschaft und Vielfalt in Leipzig,
•
Zukunft einzelner Wohnformen: Wohnen für Familien, Altenfreundliches Wohnen,
Wohnen im Eigentum, Kooperative Wohnformen,
•
dem Konzeptentwurf.
Im Beteiligungsprozess bauten die Diskussionen mit dem Akteurs- und Expertenkreis und
die Diskussionen im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen aufeinander auf und
ergänzten sich. Die Inhalte und Themen wurden daher aus dem Beteiligungsprozess
heraus entwickelt und in Folge dessen jede Veranstaltung einzeln entsprechend der
inhaltlichen Anforderungen und der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises konzipiert.
Die wesentlichen Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sind im Anhang Teil D
zusammengefasst. Die ausführlichen Berichte, Präsentationen und Dokumentationen sind
auf den Internetseiten der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de/weiterdenken einzusehen.
Alle Veranstaltungen wurden durch die den Gesamtprozess begleitenden Arbeitsgruppe
Wohnen mit Vertreterinnen und Vertreter des Stadtplanungsamts, Sozialamts und Amts für
Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung in Zusammenarbeit mit der WohnBundBeratung Dessau konzipiert. Die WohnBund-Beratung Dessau moderierte und
dokumentierte die Veranstaltungen. Weitere Ämter der Stadtverwaltung wurden
themenbezogen in den Prozess eingebunden.
8
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Aufbauend auf den Diskussionsergebnissen und den Erkenntnissen aus den Akteurs- und
Expertenworkshops sowie den öffentlichen Veranstaltungen erarbeiteten die o.g. Ämter
den aktuellen Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts.
Die Kosten für den Beteiligungsprozess betrugen rund 90.000 €. Die Finanzierung wurde
durch 14 Wohnungsmarktakteure mit insgesamt 50.250 € unterstützt.
9
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
1.3
Szenarien der zukünftigen Entwicklung
Die Einwohnerzahl von Leipzig wird zukünftig weiter steigen und damit auch die Nachfrage
auf dem Wohnungsmarkt. Bezüglich der Intensität des zukünftigen Wachstums bestehen
jedoch große Unsicherheiten. Keine der bestehenden Prognosen beinhaltete die
Größenordnung der aktuellen Leipziger Wanderungsgewinne. Es gibt auch heute noch
sehr unterschiedliche Annahmen dazu, ob die Wanderungen auf dem heutigen hohen
Niveau bleiben bzw. wie stark sie wieder abnehmen.
Vor diesem Hintergrund wurde für das Wohnungspolitische Konzept nicht eine vorliegende
Einwohnerprognose aktualisiert, um konkrete Zahlen zur Leerstandsentwicklung und zu
Neubaubedarfe zu berechnen. Vielmehr wurden auf Grundlage der drei Varianten der
Leipziger Bevölkerungsvorausschätzung 2013 drei mögliche Entwicklungsszenarien bis
2020 beschrieben und mit Experten und Akteuren hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf dem
Wohnungsmarkt diskutiert. Diese Szenarien dienen als Orientierung und zeigen die
Risiken eines sehr starken oder eines schwachen Bevölkerungswachstums. Sie helfen, in
Verbindung mit der laufenden Wohnungsmarktbeobachtung, aktuelle Entwicklungen
gemeinsam zu bewerten sowie den Einsatz wohnungspolitischer Instrumente zu steuern.
Einwohnerentwicklung und Bevölkerungsvorausschätzung
Einwohner
700.000
Korrektur nach
Zensus 2011
600.000
500.000
400.000
300.000
Einwohnerentwicklung
200.000
Hauptvariante
pessimistische Variante
100.000
optimistische Variante
0
2000
2005
2010
2015
2020
2025
2030
Quellen: Einwohnerentwicklung: Statistisches Landesamt Sachsen
Bevölkerungsvorausschätzung: Amt für Statistik und Wahlen auf Basis des Einwohnerregisters
Drei mögliche Entwicklungsszenarien
Die folgenden Szenarien sollen schlaglichtartig Entwicklungstendenzen, Chancen und
Risiken in Abhängigkeit von der Stärke des Bevölkerungswachstums verdeutlichen. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass
•
Entwicklungsprozesse und Wirkungszusammenhänge häufig nicht linear, sondern
eher in Wellen verlaufen sowie
•
teilräumlich
innerhalb
der
Stadt
durchaus
zeitgleich
unterschiedliche
Entwicklungsprozesse ablaufen können.
10
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Geringes Wachstum
(untere Prognosevariante)
Mäßiges Wachstum
(mittlere Prognosevariante)
Starkes Wachstum
(obere Prognosevariante)
Haushalts- Bis 2020 wächst die Zahl der
zahlen
Haushalte gegenüber 2013 um
14.000, danach gibt es nur noch
geringe jährliche Zuwächse.
Die Zahl der Familienhaushalte,
aber auch die der Einpersonenhaushalte nehmen zu. Bei den
Seniorenhaushalten erhöht sich
der Anteil der
Zweipersonenhaushalte, da nun
Jahrgänge, die keine
kriegsbedingten Lücken mehr aufweisen, in das Seniorenalter übertreten.
Bis 2020 wächst die Zahl der
Haushalte gegenüber 2013 um
20.000, bis 2025 bei einer Abschwächung der Zuwanderung
um weitere 8.000.
Die Zahl der Einpersonenhaushalte und die der Familienhaushalte
nehmen zu. Bei den
Seniorenhaushalten erhöht sich
der Anteil der
Zweipersonenhaushalte, da nun
Jahrgänge, die keine kriegsbedingten Lücken mehr aufweisen,
in das Seniorenalter übertreten.
Bis 2020 wächst die Zahl der
Haushalte gegenüber 2013 um
28.000, bis 2025 bei einer Abschwächung der Zuwanderung
um weitere 14.000.
Die Zahl der Einpersonenhaushalte nimmt stark zu. Auch die Zahl
der Familienhaushalte wächst.
Bei den Seniorenhaushalten erhöht sich der Anteil der Zweipersonenhaushalte, da nun Jahrgänge, die keine kriegsbedingten
Lücken mehr aufweisen, in das
Seniorenalter übertreten.
Altersstrukturentwicklung
Künftig wächst die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die der 35bis 45-Jährigen, die der 55- bis
65-Jährigen und die der Hochbetagten. Die Zahl der Personen
zwischen 65 und 80 Jahre nimmt
aufgrund der Geburtenausfälle infolge des 2. Weltkriegs ab. Die
Gruppe der 25- bis 35-Jährigen
wird aufgrund der
Geburtenausfälle der 1990er
Jahre deutlich kleiner.
Künftig wächst die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die der 35bis 45-Jährigen, die der 55- bis
65-Jährigen und die der Hochbetagten wachsen. Die Zahl der
Personen zwischen 65 und 80
Jahre nimmt aufgrund der
Geburtenausfälle infolge des 2.
Weltkriegs ab. Die Gruppe der
25- bis 35-Jährigen wird aufgrund
der Geburtenausfälle der 1990er
Jahre kleiner.
Künftig wird die Zahl der Kinder
und Jugendlichen, die der 35- bis
45-Jährigen, die der 55- bis 65Jährigen und die der Hochbetagten wachsen. Die Zahl der
Personen zwischen 65 und 80
Jahre nimmt aufgrund der
Geburtenausfälle infolge des 2.
Weltkriegs ab. Die Gruppe der
25- bis 35-Jährigen bleibt fast
stabil, da die Wanderungsgewinne die Geburtenausfälle der 1990er Jahre nahezu
kompensieren.
Wohnungs Die aktuell gestiegenen Baufertigzuwachs
stellungen durch Neubau und
Umnutzung nehmen wieder ab.
Sie konzentrieren sich auf gute
Lagen, ausgewählte Segmente
und gehobene Qualitäten.
Die Baufertigstellungen durch
Neubau und Umnutzung nehmen
weiter leicht zu. Wohnungsneubau konzentriert sich auf Lückenschließungen und Brachflächen in
Bestandsquartieren.
Die Baufertigstellungen insbesondere durch Neubau, aber auch
durch Umnutzung nehmen deutlich zu. Auch komplett neue Wohnungsbaustandorte gewinnen an
Attraktivität.
Mieten
Sollte die laufende Bestandserweiterung nicht ausreichen,
erhöht sich die Wahrscheinlichkeit steigender Mieten in allen
Marktsegmenten, welche teilweise stärker ausfallen als die
Lebenshaltungskosten. Die Ausdifferenzierung nach Lage und
Qualität nimmt zu.
Das Angebot an preisgünstigen
Wohnungen geht zurück, davon
sind zahlreiche innerstädtische
Stadtteile besonders betroffen.
Sollte die laufende Bestandserweiterung nicht ausreichen,
erhöht sich in Abhängigkeit von
vorhandenem marktaktiven Leerstand das Risiko steigender
Mieten.
Das Angebot an preisgünstigen
Wohnungen geht deutlich zurück.
Besonders betroffen sind einkommensschwache Haushalte ohne
Transfergeld (ALG II, Wohngeld
usw.). Das Angebot konzentriert
sich zunehmend auf einzelne
Segmente und Stadtteile.
Marktfähige leerstehende Gebäude werden schrittweise komplett
reaktiviert.
Durch höhere Mieteinnahmen ergeben sich für die Wohnungswirtschaft größere Handlungsspielräume für eine Qualifizierung der
Wohnungsbestände.
Marktfähige leerstehende Gebäude werden zügig komplett reaktiviert.
Mietsteigerungen ermöglichen einerseits größere Handlungsspielräume für eine Qualifizierung der
Wohnungsbestände. Andererseits
bleiben in Teilsegmenten notwendige Investitionen aus, weil eine
Vermietbarkeit auch ohne Investitionen gegeben ist.
Die durchschnittlichen Mieten,
aber auch die Spitzenmieten steigen nur leicht an. Es ist jedoch
eine weitere Ausdifferenzierung
nach Lage und Qualität zu erwarten.
Während es stadtweit preisgünstige Wohnungen in ausreichender
Menge gibt, wird das Angebot in
einzelnen innerstädtischen Stadtteilen sowie bei kleinen Wohnungen knapper.
Bestands- Die Reaktivierung leerstehender
investitio- Gebäude wird fortgeführt, bedarf
nen
jedoch in schwierigen Lagen der
Unterstützung.
Darüber hinaus ist die gezielte
Qualifizierung des Wohnungsbestandes zur Sicherung der
Vermietbarkeit der Bestände
notwendig. Die Investitionen sind
jedoch auf Grund der Leerstände
und niedrigen Mieten für die
Wohnungswirtschaft kaum
rentabel.
11
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Geringes Wachstum
(untere Prognosevariante)
Mäßiges Wachstum
(mittlere Prognosevariante)
Starkes Wachstum
(obere Prognosevariante)
Leerstand Der Leerstand geht mittelfristig
zurück, erreicht aber nicht die
Fluktuationsreserve. Längerfristig
muss wieder mit einem Anstieg
der marktaktiven Leerstände gerechnet werden. Es verbleibt ein
größerer Umfang nicht marktfähiger Leerstände in schwierigen Lagen und Segmenten, aus dem
auch ein weiterer Abbruchbedarf
resultiert.
Der Leerstand sinkt in etwa auf
den Umfang einer Fluktuationsreserve. In schwierigen Gebieten
wird der marktaktive Leerstand
auch längerfristig höher bleiben.
Darüber hinaus verbleibt ein geringer Umfang nicht marktfähiger
Leerstandsobjekte.
Der Leerstand sinkt sehr schnell.
Bei unzureichenden Marktzugängen durch Reaktivierung, Neubau
und Umnutzung besteht bereits
vor 2020 das Risiko, dass die
Quote des marktaktiven Leerstandes unter eine Fluktuationsreserve sinkt.
Stadträumliche
Entwicklung
Durch den Nachfragezuwachs ergeben sich Chancen sowohl für
die Entwicklung bisher schwieriger Lagen als auch für eine städtebaulich gewünschte Lückenschließung in der inneren Stadt.
Gleichzeitig steigt das Risiko von
Verdrängungsprozessen, Nutzungskonflikten und
abnehmenden Freiräumen.
Der steigende Nachfragedruck
umfasst fast alle innerstädtischen
Stadtteile. Die Nutzungkonflikte
zwischen Wohnen, Gewerbe, sozialer Infrastruktur und Freiraum
gewinnen an Bedeutung. Es ergeben sich neue Entwicklungschancen für weniger nachgefragte
Stadtteile. Das Risiko von Segregation, Verdrängungsprozessen
und Suburbanisierung steigt.
Die Umzugsmobilität hin zu besseren Qualitäten hält an. Dadurch
bleibt die Aufwertung schwieriger
Lagen dauerhaft kritisch. Zwar ergeben sich grundsätzlich mehr
Spielräume für gemischte Wohnquartiere als in den anderen Szenarien, trotzdem besteht das Risiko weiterer Segregationsprozesse.
Schlussfolgerungen
Die drei Szenarien sind strukturell ähnlich, aber die Dimension des Wachstums ist
unterschiedlich. Entsprechend zeigen sich im Vergleich der drei Szenarien ähnliche
Herausforderungen für die Wohnungsmarkt- und Stadtentwicklung in der wachsenden
Stadt Leipzig, es gibt aber auch signifikante Unterschiede:
•
Unabhängig von den einzelnen Szenarien muss mit einer steigenden Zahl älterer
Haushalte und Haushalte mit Kindern umgegangen werden. Insgesamt ist die
Altersstrukturentwicklung von demographischen Wellen geprägt.
•
Andere Herausforderungen sind je nach Intensität des Nachfragezuwachses
schwächer oder stärker ausgeprägt bzw. konzentrieren sich auf weniger oder mehr
Stadtteile. Das betrifft insbesondere die Sicherung eines ausreichenden
preisgünstigen Wohnungsbestandes. Betroffen sind aber auch die Spielräume für
vielfältige Wohnformen, kooperative Hausprojekte, Selbstnutzerinitiativen – all das,
was seit einigen Jahren Ausdruck der Vielfalt der Leipziger Stadtgesellschaft ist. Auch
Nutzungskonflikte zwischen Bebauung und Freiraum, Wohnen und Gewerbe, sozialer
Infrastruktur und anderen Funktionen nehmen mit der Wachstumsintensität zu.
•
Andererseits entwickeln sich mit einem hohen Nachfragezuwachs und steigenden
Mieterlösen auch neue Potentiale. Dies betrifft nicht nur die Finanzierbarkeit von
verbesserter Energieeffizienz von Wohngebäuden. Insbesondere die Rentabilität für
Investitionen in schwierigen Lagen wird erhöht. Dies unterstützt die städtebaulichen
Ziele zur Revitalisierung der Magistralen ebenso wie Qualitätssicherung in
benachteiligten Stadtteilen. Durch mehr Neubau erhöht sich u.a. auch die Zahl
barrierefreier Wohnungen, die sich im Bestand nur mit hohem Aufwand schaffen
lassen.
12
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Angesichts der aktuell hohen Zuwanderung – sie liegt derzeit über dem Szenario mit
starkem Wachstum – muss sich das Wohnungspolitische Konzept in seiner Fortschreibung
an einem mäßigen bis starken längerfristigen Bevölkerungswachstum orientieren. Dabei
muss die Strategie sowohl Vorbereitungen treffen, um ggf. auf ein Fortdauern des sehr
starken Wachstums zu reagieren, als auch die Risiken einer längerfristig stagnierenden
Nachfrage im Blick behalten.
Um Anspannungs- und Entspannungstendenzen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt
bewerten zu können, bedarf es einer Auswahl relevanter Indikatoren in der laufenden
Wohnungsmarktbeobachtung. In einem zu entwickelnden Indikatorenset müssen ihre
Wechselwirkungen untersucht und berücksichtigt werden. Zur Messung von
Anspannungstendenzen gehören z.B. die Entwicklung von Wohnungsnachfrage,
Wohnungsangebot, Leerstand und Mieten, die soweit wie möglich auch teilräumlich
betrachtet werden (vgl. Kap.3.7).
13
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
2. Leitlinien und Strategien der Leipziger Wohnungspolitik
Übergeordnete Leitlinie der Leipziger Wohnungspolitik ist es, Leipzig als attraktiven
und konkurrenzfähigen Wohnstandort weiterzuentwickeln. Hierbei gilt es unter
Wachstumsbedingungen einen Rahmen zu schaffen, damit alle Menschen, die in
Leipzig leben, ihren Wünschen, Bedürfnissen sowie materiellen Möglichkeiten
entsprechend adäquaten Wohnraum finden können. Auch Freiräume für
Lebensformen, die Ausdruck der Vielfalt und Eigeninitiative der Leipziger
Stadtgesellschaft sind, sollen dabei erhalten bleiben.
Die übergeordnete Leitlinie wird mit vier Leitlinien, dazugehörigen Strategien sowie
Instrumenten und Maßnahmen untersetzt.
Die Leitlinien beschreiben WAS erreicht werden soll. Die darunter formulierten Strategien
legen dar WIE, also mit welchen Ansätzen, an die Umsetzung der Leitlinien heran
gegangen werden soll. Mit der Beschreibung von Instrumenten und Maßnahmen wird
dargelegt, WOMIT konkret die Umsetzung erfolgen soll.
14
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
2.1
Leitlinie 1
Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und
wirtschaftlich tragfähig
Für alle Menschen, die in Leipzig leben, soll Wohnraum in ausreichender Menge und
Qualität zur Verfügung stehen. Es soll ein vielfältiges Angebot an Wohnraum zur
Miete und im Eigentum geben, das den Bedarfen und Anforderungen verschiedener
Lebensstilgruppen, Lebensformen und Lebensphasen entspricht. Dafür bedarf es
einer kontinuierlichen langfristig ausgerichteten und sozial verträglichen
Bestandsentwicklung
sowie
einer
Erweiterung
des
Wohnungsangebots
entsprechend der Nachfrageentwicklung. Dabei soll Wohnraum in allen
Stadtgebieten sowohl für Mieter und Selbstnutzer langfristig bezahlbar als auch für
Vermieter wirtschaftlich tragfähig sein.
Mehr Wohnungen für Leipzig
Derzeit gibt es in Leipzig keinen Wohnraummangel. Angesichts der stark wachsenden
Nachfrage nach Wohnraum muss mittelfristig auch das Wohnungsangebot ausreichend
wachsen – trotz des aktuell vorhandenen Leerstands.
Würden wie bisher ca. 1.500 leerstehende Wohnungen durch Sanierung neu an den Markt
kommen, bedarf es bei gleichbleibendem Nachfragezuwachs 1.500 bis 2.000 neuer
Wohnungen pro Jahr durch Neubau und Umnutzung von Nichtwohngebäuden. Es ist
davon auszugehen, dass ca. 2020 das Aktivierungspotential von leerstehenden
Wohnungen ausgeschöpft sein wird. Bei anhaltendem Wachstum wird dann eine
Erhöhung der Neubautätigkeit notwendig sein. Um sicher zu stellen, dass auch zukünftig
eine ausreichende Menge an Wohnraum zur Verfügung steht, werden im Rahmen des
Monitorings mögliche Anspannungstendenzen auf dem Wohnungsmarkt beobachtet und
ggf. Strategien und der Einsatz von Instrumenten / Maßnahmen angepasst.
Ansätze zur Umsetzung
Priorisierung von Geschosswohnungsbau an infrastrukturell gut erschlossenen
Standorten insbesondere im Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen
Nahverkehrs.
•
Kurzfristig wirkend: Unterstützung kleinteiliger baulicher Entwicklungen mittels
Baugenehmigungsverfahren
nach
§34
BauGB
und
Beratung
(zum
Baugenehmigungsverfahren und inhaltlich zu Baulückenschließung, Reaktivierungen,
Umnutzungsprojekte in städtebaulich, wirtschaftlich und sozial vertretbarem Maße).
•
Längerfristig wirkend: Strategische Flächenvorsorge/ -management (unter
Abstimmung mit Bedarfen v.a. für soziale Infrastruktur) sowie Vorbereitung von
größeren Bauflächen mittels Bauleitplanung.
•
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes ist die Baulandbereitstellung
über die längerfristig wirkenden Strategien zu intensivieren.
Bei einem Nachfragerückgang ist die Menge erforderlicher Bestandserweiterungen zu
überprüfen und Maßnahmen zu entwickeln, wie Neubauaktivitäten vor allem auf die
Schaffung von neuen Qualitäten (z.B. altenfreundlich, behindertengerecht) gelenkt werden
können, um Konkurrenzen zum Wohnungsbestand – der einen Anstieg des Leerstands
verursachen könnte – soweit wie möglich zu vermeiden.
15
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Qualitativ vielfältiges Wohnungsangebot schaffen
Die Wohnungsnachfrage wird zunehmend vielfältiger. Entsprechend ist eine
nachfragegerechte Erweiterung des Wohnungsangebotes mit unterschiedlichen
Qualitäten, Preislagen und an stadtstrukturell geeigneten Standorten erforderlich. Vor dem
Hintergrund einer effizienten Flächennutzung werden Geschosswohnungsbau an
infrastrukturell gut erschlossenen Standorten priorisiert sowie die Planung von
wohnflächensparenden Grundrissen unterstützt. Für den gleichzeitigen Erhalt einer Vielfalt
an Wohnformen wird daneben auch eine ausreichende Bereithaltung von Flächen für
Eigenheime
und
eigenheimähnliche
Wohnformen
(z.B.
für
verdichtete
Stadthaustypologien) angestrebt. Trotz aller Notwendigkeit, auf Kostendämpfung beim
Wohnungsbau zu achten, sollten Aspekte der Baukultur wie städtebauliche,
architektonische und Freiraumqualität berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die
Wohnungsgrößenstruktur
des
Leipziger
Wohnungsbestands
und
die
Nachfrageentwicklung bedarf es derzeit v.a. der Erweiterung um kleine Wohnungen (mit 2
Räumen) sowie große Wohnungen (4 Räume und mehr).
Eine Förderung von Rückbau zur Wohnungsmarktkonsolidierung ist nicht mehr
erforderlich. Eine punktuelle Rückbauförderung soll in Verbindung mit der Qualifizierung
des Wohnungsbestands im Einzelfall weiterhin möglich sein.
Ansätze zur Umsetzung
•
Beratungsgespräche und Kontakte im Rahmen der Bauleitplanung und dem
Baugenehmigungsverfahren nutzen, um Bauherren für diese Anforderungen zu
sensibilisieren.
•
Erprobung der Veräußerung städtischer Liegenschaften nach Konzept und Prüfung,
ob mittels städtebaulicher Verträge eine gleichmäßige Beteiligung der Bauherren an
den Infrastrukturkosten sowie bei Vorliegen einer geeigneten Wohnungsbauförderung
in Sachsen ein bestimmter Anteil geförderten Wohnungsbaus gesichert werden kann.
Bezahlbare Wohnungen erhalten und schaffen
Das geringe Mietniveau der Vergangenheit – und für einzelne Bestände auch heute noch –
ermöglicht(e) zum Teil kein auf Langfristigkeit ausgerichtetes Bewirtschaften.
Entsprechend erfolgen derzeit Mietsteigerungen, die jedoch bisher im langjährigen Mittel
unterhalb der allgemeinen Teuerungsrate liegen. Dies ergibt für einen großen Teil der
Leipziger Haushalte eine verträgliche Gesamtmietbelastung (= Miethöhe im Verhältnis zum
Einkommen). Die heutige Relation soll zukünftig nicht deutlich überschritten werden. Die
Entwicklung der Gesamt- und Kaltmietbelastung wird im Rahmen der
Wohnungsmarktbeobachtung regelmäßig überprüft. Der Erhalt und die Schaffung von
bezahlbarem Wohnraum in allen Stadtgebieten soll vor allem im Bestand bei
Instandhaltung, Sanierung und Umbau unterstützt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf
der Unterstützung von bezahlbarem Wohnen für Haushalte mit geringem bis mittlerem
Einkommen.
Ansätze zur Umsetzung
•
Ausreichende kommunale Wohnungsbestände und eine behutsame Bestandsentwicklungs- und Sanierungspolitik (gemäß der Eigentümerziele für die LWB).
•
Unterstützung genossenschaftlichen Wohnens, kooperativer Wohnformen und
gemeinwohlorientierten Eigentumsformen sowie in diesem Rahmen die Bildung von
selbstgenutztem Wohneigentum z.B. durch Beratung und Kooperationen.
•
Sensibilisierung der Eigentümer für sozialverträgliche Bestandssanierungen (in
bewohnten Wohnungen, auf unterschiedlichen Niveaus) sowie Bestandsreaktivierungen in unterschiedlichen Preislagen. Dazu werden Kooperationen mit allen
Wohnungseigentümern angestrebt, die einen Beitrag für den Erhalt und die Schaffung
16
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
•
•
•
•
•
von bezahlbarem Wohnen leisten wollen.
Gezielte Nutzung integrierter Programme der Stadterneuerung zur Förderung
sozialverträglicher Sanierungs- und Baumaßnahmen an Wohngebäuden.
Bei relevanten kommunalen Entscheidungen sind Auswirkungen auf Mietnebenkosten
zu berücksichtigen.
Unterstützung von Energieeffizienz steigernden baulichen, technischen Maßnahmen
und Förderung von verantwortungsvollem Nutzerverhalten z.B. durch Beratung, um
den Anstieg der Mietnebenkosten zu dämpfen.
Bewerbung und ggf. Aufwertung von weniger nachgefragten Gebieten, um den
Nachfragedruck in anderen Stadtgebieten zu senken und die nachhaltige
Bewirtschaftung der Bestände in weniger gefragten Gebieten zu unterstützen.
Stadt und Wohnungsmarktakteure setzen sich bei Bund und Land dafür ein, dass
kostentreibende bauliche Standards überprüft und ggf. gesenkt werden (z.B.
Stellplatzpflicht, differenzierte energetische Standards bei Neubau und Sanierung),
die Wohnungsbauförderung im Freistaat Sachsen so weiterentwickelt wird, dass
eine sozialverträgliche Schaffung neuer Qualitäten, wie Altenfreundlichkeit und
Energieeffizienz im Bestand, ermöglicht und die soziale Mischung in neuen
Wohnquartieren unterstützt wird.
◦
◦
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes werden die Beantragung der
Absenkung der Kappungsgrenze bzw. der Mietpreisbremse sowie der Einsatz von weiteren
Instrumenten wie Milieuschutzsatzung, Zweckentfremdungsverbot und vereinfachtes
Verfahren für Sanierungssatzungen geprüft.
Kooperative Wohnformen unterstützen
Die in den vergangenen beiden Jahrzehnten entstandenen Freiräume für vielfältige Wohnund Lebensformen geraten bei anhaltenden Wachstumsbedingungen unter Druck.
Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach kooperativen Wohnformen, die Ausdruck einer
Pluralisierung von Lebensstilen sind. Kooperative Wohnformen, die in Form von
gemeinschaftlichem, genossenschaftlichem oder individuellem Eigentum organisiert sein
können, sind insbesondere für Nachfragegruppen mit großer Eigeninitiative von Interesse
und können zu einer größeren Vielfalt im Wohnungsangebot sowie zur Stärkung des
sozialen Zusammenhalts auf Quartiersebene beitragen. Daher sollen kooperative
Wohnformen, angesichts steigender Nachfrage bzw. weiter zunehmender Konkurrenz auf
dem Wohnungsmarkt, unterstützt werden. Hierbei geht es auch darum, diese Wohnformen
für Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen weiterhin zugänglich zu machen.
Ansätze zur Umsetzung
•
Beratung und Begleitung von Nachfragegruppen sowie Erreichen breiterer
Nachfragegruppen durch eine geeignete Kommunikationsstrategie,
•
Vernetzung und Kooperation der verschiedenen Akteure in diesem Segment,
•
Kooperation mit Wohnungseigentümern,
•
Erleichterung des Zugangs zu geeigneten Flächen und Gebäuden sowie zu
Finanzierungsmöglichkeiten.
17
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
2.2
Leitlinie 2
Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte
Einkommensschwachen Haushalten – wie Empfängerinnen und Empfänger von
Grundsicherungsleistungen und Wohngeld sowie andere Haushalte mit
Niedrigeinkommen, die keine Transferleistungen beziehen – soll ausreichender
angemessener Wohnraum in allen Stadtgebieten zur Verfügung stehen.
Preisgünstige Wohnungen vor allem im Bestand erhalten und schaffen
Für die ca. 69.000 (22 %) einkommensschwachen Haushalte in Leipzig (Stand Ende 2014)
soll in ausreichendem Maße Wohnraum im preisgünstigen Segment zur Verfügung stehen.
Das preisgünstige Segment wird für Leipzig definiert über die jeweiligen Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Grundsicherungsempfängerinnen
und -empfänger zuzüglich 10 %. Abhängig von der Haushaltsgröße liegt dieser Wert
aktuell zwischen 4,96 €/m² und 5,19 €/m² (Nettokaltmiete).
Die Stadt nimmt die Aufgabe der sozialen Wohnraumversorgung von Haushalten, deren
Einkommen nicht ausreicht oder die sich am Markt nicht selbst versorgen können, wahr.
Für diesen Personenkreis soll der Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtert werden.
Dazu gehören auch Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen,
deren Möglichkeiten zur eigenständigen Wohnraumversorgung sich mit der steigenden
Nachfrage nach Wohnraum in Leipzig weiter reduzieren. Die damit einhergehenden
Probleme werden häufig durch finanzielle, gesundheitliche und soziale Schwierigkeiten
verstärkt. Da diese Personen über die bestehenden Angebote der Wohnungsnotfallhilfe
nicht immer erreicht werden können, sollen besondere Wohnformen entwickelt und erprobt
werden.
Darüber hinaus gilt es, ausreichenden und angemessenen Wohnraum für Asylsuchende
und Flüchtlinge möglichst in dezentraler Unterbringung (Einzelwohnungen) bereit zu
stellen (gemäß RBV/1293 und RBV/1826). Vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme
von Asylsuchenden und Flüchtlingen steigen die hiermit verbundenen Herausforderungen.
Da diese Personen überwiegend nach der Ankunft in Leipzig von Transferleistungen
abhängig sind, gehören sie zu den einkommensschwachen Haushalten. Vermieter und
Anbieter von Wohnungen sollen für die Bedürfnisse der Wohnraumversorgung dieser
speziellen Zielgruppe sensibilisiert und aufgeklärt werden, um die Stadt bei der
Bereitstellung von Wohnungen zu unterstützen. Zur Flankierung der Vermietung von
Wohnungen an Asylsuchende und Flüchtlinge sollen Formen der begleitenden Sozialarbeit
zur Unterstützung der Personen im Stadtteil geschaffen werden.
Das allgemeine Ziel, dass die Mietbelastungsquote das heutige Niveau nicht deutlich
übersteigen sollte, gilt auch für einkommensschwache Haushalte, die keine staatliche
Unterstützung erhalten. Da ihre Gesamtmietbelastung höher ist als im gesamtstädtischen
Durchschnitt, werden entsprechende Daten über einzelne Haushalts- bzw.
Einkommenstypen in die Wohnungsmarktbeobachtung aufgenommen, um unter
Berücksichtigung einer angemessenen Wohnungsgröße ggf. gezielt Maßnahmen zur
Unterstützung entwickeln zu können,
Da preisgünstiger Wohnraum im Neubau unter den sich verschärfenden gesetzlichen
Rahmenbedingungen (z.B. EnEV), den stark gestiegenen Baukosten und dem aktuellen
Leipziger Mietniveau nur mit hohem Fördermitteleinsatz geschaffen werden kann, soll
preisgünstiger Wohnraum vor allem im Bestand erhalten und geschaffen werden. Für den
Erhalt einer stabilen sozialen Mischung in der Stadt soll preisgünstiger Wohnraum in allen
Stadtgebieten vorhanden sein.
18
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Ansätze zur Umsetzung
•
Preisgünstige Wohnungen sollen durch die LWB, mit einem Anteil, der dem 2-fachen
des eigenen Marktanteils entspricht, stadtweit bereit gehalten werden (gemäß der
Eigentümerziele für die LWB).
•
Zur Unterstützung der Haushalte, die sich nicht allein am Wohnungsmarkt versorgen
können, werden Wohnungen vermittelt. Dazu sollen Kooperationsvereinbarungen und
Belegungsbindungen/ -optionen stadtweit ausgebaut werden.
•
Die städtische Sozialarbeit zur Verhinderung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit
wird fortgeführt und nutzt verstärkt bestehende Kontakte zu Wohnungseigentümern.
•
Für wohnungslose Haushalte mit gesundheitlichen Schwierigkeiten sollen unter
Nutzung der Erfahrungen anderer Städte besondere Wohnformen entwickelt und
erprobt werden.
•
Mit Blick auf die gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung sollen in Kooperation
mit Wohnungsmarktakteuren Lösungen zum Erhalt und der Schaffung preisgünstigen
Wohnraums
in
allen
Stadtgebieten
entwickelt
werden,
die
über
Kooperationsvereinbarungen hinausreichen.
•
Bei der Ausgestaltung der Richtwerte für die Angemessenheit der Bedarfe für
Unterkunft und Heizung werden die Einflüsse auf den Markt beachtet (z.B.
haushaltsgrößendifferenzierte Richtwerte, Bruttokalt-/ bzw. Bruttowarmmieteneckwert,
mietpreissteigernde Wirkung).
•
Sensibilisierung der Eigentümer für sozialverträgliche Bestandssanierungen/
-reaktivierungen und Förderung verantwortungsvollen Nutzerverhaltens der Mieter
(Energieeinsparungspotenziale) z.B. durch Energieberatung.
•
Bei der nachfragegerechten Bestandsentwicklung soll in Reaktion auf die
demographische Entwicklung sich überlagernden Anforderungen wie z.B. preisgünstig
und altenfreundlich / familienfreundlich Rechnung getragen werden.
•
Erschließung von Möglichkeiten der stadtteilorientierten Migrantenhilfe zur
Unterstützung des Miteinanders in den Stadtteilen, u.a. auch im Umfeld des
dezentralen Wohnens für Asylsuchende und Flüchtlinge.
•
Stadt und Wohnungsmarktakteure setzen sich bei Bund und Land dafür ein, dass eine
Wohnungsbauförderung eingerichtet wird, die
eine Schaffung neuer Qualitäten wie Altenfreundlichkeit und Energieeffizienz auch
im preisgünstigen Bestand ermöglicht,
den Erhalt und die Schaffung der sozialen Mischung in neuen und
Bestandsquartieren unterstützt. Hierfür sollte die soziale Wohnungsbauförderung
erneut mit Belegungsbindungen verbunden werden. Dabei geht es nicht um
umfangreichen sozialen Wohnungsneubau, da der Subventionsbedarf zu hoch
wäre, sondern um punktuelle Förderung einzelner Qualitäten und/oder Koppelung
von geförderten Neubauvorhaben mit Belegungsbindungen im Bestand (mittelbare
Bindungen),
die Schaffung von dezentralem Wohnraum für Asylbewerber und -berechtigte
unterstützt.
◦
◦
◦
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes wird der in den
Eigentümerzielen der LWB festgelegte Anteil an preisgünstigen Wohnungen unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit gemeinsam von Gesellschaft
und Gesellschafterin überprüft.
19
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
2.3
Leitlinie 3
Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen
besonders unterstützen
Aufgrund der demographischen Entwicklung einerseits und der sozialen
Verantwortung
der
Stadtgesellschaft
andererseits
bedürfen
einzelne
Nachfragegruppen, die spezifische Anforderungen an ihre Wohnungen haben,
besonderer Unterstützung. Hierzu zählen Familien, Seniorinnen und Senioren und
Menschen mit Behinderungen. Im Sinne einer alternsgerechten Gestaltung von
Wohnungen und Wohnumfeld sind generationenübergreifende Ansätze erforderlich.
Angebote für diese Nachfragegruppen sollen in allen Stadtgebieten vorhanden sein.
Familien unterstützen
In der Familienphase entsteht in der Regel der Bedarf einer größeren Wohnung. Mit
steigenden Geburtenzahlen wächst die Nachfrage nach diesen größeren Wohnungen
insgesamt, v.a. in nachgefragten, innerstädtischen Stadtteilen. Hierbei treten
Familienhaushalte jedoch in Konkurrenz zu Haushalten mit höherer Mietzahlungsfähigkeit
(einkommensstarke Paarhaushalte, Wohngemeinschaften). Im Sinne einer kinder- und
familienfreundlichen Stadt sollen daher Familien mit Kindern unterstützt werden.
Ansätze zur Umsetzung
•
Attraktivierung aktuell noch nicht nachgefragter Gebiete durch familienorientierte
Entwicklung des Wohnungsangebotes und Wohnumfeldes mit begleitender
Infrastrukturentwicklung,
•
Schaffung von vielfältigen familienfreundlichen Bau- und Wohnformen im Rahmen der
Bauleitplanung von Neubaugebieten,
•
Unterstützung der Eigentumsbildung von Familien durch ausreichend Angebote an
Bauflächen, ggf. flankiert durch Vergabe städtischer Flächen nach Konzept, und über
Bauleitplanung sowie durch Beratung zu kooperativen Wohnformen,
•
Unterstützung konkreter Wohnprojekte z.B. Mehrgenerationenprojekte z.B. mittels
Beratung,
•
Stadt und Wohnungsmarktakteure setzen sich bei Bund und Land dafür ein, dass bei
der künftigen Wohnungsbauförderung Familienwohnen besondere Berücksichtigung
findet.
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei einem stärkeren Einwohnerzuwachs (insbesondere in den Altersgruppen bis 35 Jahre)
und einem sich anspannenden Wohnungsmarkt, ist zu erwarten, dass die Zahl der
Familienhaushalte und der Unterstützungsbedarf weiter wächst.
Seniorinnen und Senioren unterstützen
Seniorinnen und Senioren sollen so lange wie möglich ihren Haushalt selbstständig führen
und in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können. Dazu muss ein ausreichendes
altenfreundliches und bezahlbares Wohnungsangebot zur Verfügung stehen. Eine
barrierefreie Anpassung der Wohnungen nach DIN 18040 wird für einen Teil angestrebt, ist
jedoch für den Großteil des Bestandes nicht umsetzbar und auch nicht zwingend
erforderlich.
Grundlage für das Handeln ist das gemeinsam mit Seniorenbeirat und
Wohnungsmarktakteuren entwickelte „Positionspapier Altenfreundliches Wohnen“. Der
Dialog über altenfreundliches Wohnen in Leipzig soll fortgesetzt werden. Hierbei sollen die
20
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
im Positionspapier enthaltenden Qualitätsmerkmale um weitere Aspekte eines
altenfreundlichen Quartiers ergänzt werden. In der Zusammenarbeit mit allen Akteuren
sollen weitere Wege zur Erweiterung des altenfreundlichen Wohnungsbestands festgelegt
werden.
Ansätze zur Umsetzung
Individuelle Anpassung des Wohnungsbestandes (Schwerpunkt),
•
Neubau sollte grundsätzlich einen altenfreundlichen Standard aufweisen,
•
Fortführung der Beratung und Information von Seniorinnen und Senioren und
Multiplikatoren,
•
Berücksichtigung der Anforderungen von Seniorinnen und Senioren bei Quartiers- und
Infrastrukturentwicklung,
•
Unterstützung konkreter, z.B. generationsübergreifender Wohnprojekte u.a. durch
Beratung,
•
Unterstützende Wohnungsbauförderung nutzen und sich bei Bund und Land für eine
soziale Abfederung bei der Schaffung altenfreundlicher Wohnungen einsetzen.
•
Menschen mit Behinderungen unterstützen
Menschen mit Behinderungen sollen in Leipzig angemessenen und bezahlbaren
Wohnraum finden. Entsprechend der konkreten Nachfrage sollen ausreichende
Wohnungsangebote geschaffen werden. Das Spektrum des geeigneten Wohnraums
umfasst die eigene Wohnung, Wohngruppen und Wohnheimplätze. Für die
gesellschaftliche Integration/Inklusion und nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ soll
das Wohnen in der eigenen Wohnung ermöglicht werden.
Ansätze zur Umsetzung
Individuelle Anpassung des Wohnungsbestands,
•
Neubau sollte einen höheren Anteil barrierefreier Wohnungen nach DIN 18040 bieten
als gesetzlich gefordert,
•
Beratung von Vermietern und Bauherren,
•
Ausbau der Beratung für Menschen mit Behinderungen,
•
Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit Behinderungen bei Quartiersund Infrastrukturentwicklung,
•
Pilot-/Modellprojekte Behinderten-Wohngemeinschaften im Wohnungsbestand für
mehr Integration vor allem junger geistig und körperlich behinderter Menschen.
•
21
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
2.4
Leitlinie 4
Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung
Die Leipziger Wohnungspolitik versteht sich als Teil einer integrierten nachhaltigen
Stadtentwicklungspolitik. Dabei ergeben sich einerseits Anforderungen an das
Wohnungspolitische Konzept und andererseits Rückkoppelungen, die in die
Fachplanungen und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept einfließen.
Schwerpunkte liegen auf sozial- und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen,
einem
nachhaltigen
Wachstum
und
Energieeffizienzsteigerung
im
Wohnungsbestand.
Sozial und nutzungsstrukturell gemischte Stadtteile erhalten und entwickeln
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (2009) sind die Ziele „Lebensqualität in Leipzig
erhalten und verbessern“ sowie „Sicherung der sozialen Stabilität in der Stadt“ formuliert.
Wie diese Ziele im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts durch die Sicherung
eines ausgewogenen Wohnungsmarkts und der Reaktion auf demografische
Entwicklungen untersetzt werden sollen, ist unter den Leitlinien 1 und 3 beschrieben. Als
weiterer Ansatz zur Untersetzung der gesamtstädtischen Ziele ist eine nachhaltige
Quartiersentwicklung benannt. Diese soll im gesamten Stadtgebiet, sozial, demografisch
ethnisch und nutzungsstrukturell gemischte Stadtteile erhalten und entwickeln und dadurch
zum Abbau von Benachteiligungen und zur Dämpfung von Segregationstenzenden
beitragen.
Im Zusammenspiel von Wohnungspolitik und integrierter Stadtteilentwicklung sollen
einerseits Gebiete mit Entwicklungsbedarf gezielt bei der Aufwertung unterstützt werden
und andererseits eine Angebotsvielfalt in besonders nachgefragten Stadtteilen erhalten
bleiben. Strategische Ansätze zur Sicherung einer räumlich ausgewogenen Entwicklung
können nur durch aktive Zusammenarbeit zwischen Stadt und Wohnungsmarktakteuren
umgesetzt werden.
Ansätze zur Umsetzung
Entwicklung von Quartiersstrategien für Gebiete, in denen ein Generationenwechsel
ansteht.
•
Unterstützung vielfältiger Wohnformen zur Förderung einer möglichst ausgewogenen
sozialen Mischung, darunter
kooperative Wohnprojekte, da sich diese durch die häufig vorhandene
Verknüpfung von Wohnen, Arbeiten und soziokulturellem Engagement, positiv auf
eine Aktivierung und Stabilisierung von Nachbarschaften und somit eine
nachhaltige Quartiersentwicklung auswirken,
Wohnformen, die ein familien- und altenfreundlichen Wohnen ermöglichen.
•
Gezielte Nutzung integrierter Programme der Stadterneuerung zur Stärkung und
Weiterentwicklung von sozial- und nutzungsstrukturell gemischten Quartieren u.a.
durch Förderung der sozialen Integration, Stärkung der gewerblichen Wirtschaft,
beschäftigungsfördernde Maßnahmen und Stärkung von lokalen Kooperationsstrukturen.
•
Bewerbung und ggf. Aufwertung von weniger nachgefragten Gebieten, um den
Nachfragedruck in anderen Stadtgebieten zu senken und die nachhaltige
Bewirtschaftung der Bestände in weniger gefragten Gebieten zu unterstützen.
•
Ausgleich verschiedener Raumansprüche (Wohnen, Freiraum, Gewerbe, Infrastruktur,
Kultur, Sport) im Rahmen der Bauleitplanung und Unterstützung der Entwicklung
nutzungsgemischter innerstädtischer Neubaustandorte. Zum
Erhalt einer
Nutzungsmischung und vorhandener Bewegungs- und Freiraumqualitäten ist zu
•
◦
◦
22
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
•
•
•
prüfen, wo ein Schutz von Gewerbe- und Grünflächen vor der Umwandlung in
Wohnen erforderlich ist. Hierbei sind auch mögliche Beeinträchtigungen durch
vorhandene Nutzungen zu berücksichtigen, wie z.B. die auf Sportanlagen
entstehenden Lärmbelastungen.
Untersuchung, anhand welcher Merkmale, sich feststellen lässt, dass gewünschte
Aufwertungsprozesse in sozial unverträgliche Verdrängungsprozesse umschlagen und
ggf. entsprechende Anpassung des Monitoringsystems.
Erschließung von Möglichkeiten der stadtteilorientierten Migrantenhilfe zur
Unterstützung des Miteinanders in den Stadtteilen.
Stadt und Wohnungsmarktakteure setzen sich bei Bund und Land dafür ein, dass eine
Wohnungsbauförderung eingerichtet wird, die eine sozialverträgliche Schaffung neuer
Qualitäten wie Altenfreundlichkeit und Energieeffizienz im Bestand ermöglicht und die
soziale Mischung in neuen Wohnquartieren unterstützt.
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes bzw. Anzeichen von sozial
unverträglichen Verdrängungsprozessen werden der Einsatz weiterer Instrumente wie
Milieuschutzsatzung (soziale Erhaltungssatzung), Zweckentfremdungsverbot und
vereinfachtes Verfahren für Sanierungssatzungen geprüft.
Bei einem Nachfragerückgang müssen sich Aufwertungsmaßnahmen vorrangig auf
Quartiere mit Entwicklungsbedarf konzentrieren, um Entmischungstendenzen entgegen zu
wirken.
Nachhaltig wachsen
Der planerische Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, der bereits dem
Integrierten Stadtentwicklungskonzept zu Grunde liegt, soll auch mit der Wohnungspolitik
verfolgt werden, um ein nachhaltiges Wachstum zu unterstützen.
Diesem Grundsatz zu Folge werden vorrangig Flächenpotentiale im Siedlungsbestand
durch Baulückenschließung, Nachverdichtung, Arrondierung und Recycling von
Stadtumbauflächen genutzt. Eine nachhaltige Innenentwicklung heißt jedoch auch,
vorhandene Qualitäten wie z.B. durch Freiflächen oder andere Nutzungen in den
vorhandenen Quartieren zu erhalten bzw. neu zu schaffen und eine Nachverdichtung nicht
um jeden Preis durchzuführen. Dabei sollen ökologische Aspekte wie z.B. die Reduzierung
von Luft- und Lärmbelastung, notwendige Anpassungen aufgrund des Klimawandels, der
Erhalt von biologischer Vielfalt sowie Ansätze autoarmer Standort-/Quartiersentwicklung
berücksichtigt werden.
Neue Wohnstandorte im gesamten Stadtgebiet sollen an infrastrukturell gut erschlossenen
Standorten insbesondere im Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen
Nahverkehrs in angemessener Dichte entstehen. Im Interesse eines flächensparenden
Bauens wird die Kombination verschiedener Nutzungen angestrebt.
Im Sinne eines nachhaltigen Wachstums sollte der durchschnittliche Wohnflächenverbrauch pro Person nicht weiter steigen.
Ansätze zur Umsetzung
Prüfung der Flächeneignung von Neubaustandorten entsprechend der
Bewertungskriterien des Wohnbauflächenkonzepts (Teilplan Wohnungsbau). Um auf
laufende Entwicklungen angemessen reagieren zu können, wird dieser mittelfristig
fortgeschrieben.
•
Erweiterte Aufgabenstellung für die Bauleitplanung, die den aktuellen Entwicklungen
im Sinne der o.g. Grundsätze Rechnung trägt.
•
Differenzierte Bebauungsdichten sollen die Balance zwischen effektiver
Infrastrukturnutzung und stadtökologischen Belangen gewährleisten. Dazu sind
Dichteziele für die einzelnen Stadtbereiche zu entwickeln.
•
23
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
•
Prüfung, wo eine Kombination verschiedener Nutzungen in einem Objekt (Wohnen /
soziale bzw. Versorgungsinfrastruktur) durch städtebauliche Lösungen sinnvoll
möglich und umsetzbar sind.
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei anhaltender Nachfrage sind, in Abwägung mit den in Leipzig vorhandenen
Flächenpotenzialen, deren nachhaltiger Entwicklung und anderen städtischen Zielen, neue
Formen der regionalen Kooperationen zu prüfen. Dies soll im Rahmen der geplanten
Fortschreibung des Regionalplans Westsachsen thematisiert werden.
Bei einem Nachfragerückgang bedarf es einer restriktiveren Flächenbereitstellung, um
eine Neuinanspruchnahme von Flächen möglichst zu vermeiden.
Energieeffizienz steigern
Mit Blick auf die klimatischen Herausforderungen und die dazu für die Stadt formulierten
Ziele im Energie- und Klimaschutzprogramm (2014 - 2020) soll zur Senkung des
Energieverbrauchs die Energieeffizienz im Wohnungsbestand und Neubau durch
gebäudeund
quartiersbezogene
Maßnahmen
unter
Berücksichtigung
der
Sozialverträglichkeit erhöht werden. Langfristig tragen energieeffizienzsteigernde
Maßnahmen bzw. eine Reduzierung des Energieverbrauchs auch zur Senkung der
Energiekosten für Mieter und Selbstnutzer bei.
Ansätze zur Umsetzung
•
Erarbeitung und Umsetzung energetischer Quartierskonzepte, die z.B. eine verstärkte
Nutzung und den Ausbau von primärenergetisch günstigen Versorgungs- und
Infrastrukturlösungen auch unter Integration erneuerbarer Energien auf Block- bzw.
Quartiersebene vorsehen,
•
Übertragung von Pilotprojekten und best-practice-Beispielen, z.B. sozial angepasste
Sanierungskonzepte zur Vermeidung von Verdrängungsprozessen durch energetische
Sanierung,
•
Erstellung von verbindlichen Energiekonzepten und Solaroptimierung im Rahmen der
Bauleitplanung bei Neubauvorhaben,
•
Erweiterung der Kompetenzen auf Eigentümer-/ Vermieterseite zur Umsetzung von
technischen, baulichen Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz durch
aufsuchende und aktivierende Beratung möglichst bereits vor Planungsbeginn,
•
Erweiterung der Kompetenzen auf Mieter- und Selbstnutzerseite zur Reduzierung des
Energieverbrauchs u.a. durch geändertes Nutzerverhalten,
•
Gezielte Nutzung integrierter Programme der Stadterneuerung für gebäude- und
gebietsbezogene Maßnahmen der Effizienzsteigerung,
•
Einfordern verbesserter praxistauglicher Fördermöglichkeiten zur sozialverträglichen
Umsetzung von (z.B. niedrigschwelligen) Energieeffizienzmaßnahmen bei Bund und
Land.
24
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
2.5
Zielkonflikte
Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Zielstellungen, Aufgaben und Interessen ist es
unumgänglich, dass es zu Zielkonflikten kommt. Diese gilt es aufzuzeigen und transparent
zu machen. Sie bedürfen im jeweiligen Einzelfall einer Abwägung und Prioritätensetzung
bei politischen Entscheidungen durch den Stadtrat. Die im Folgenden aufgeführten
Zielkonflikte zeigen wesentliche Aspekte auf, stellen jedoch keine abschließende
Aufzählung dar:
•
Das Ziel, die Energieeffizienz der Wohngebäude zu steigern, steht häufig im Konflikt
mit der Erhaltung bezahlbaren Wohnraums. Hierfür sind kostenintensive Investitionen
erforderlich, die durch die Modernisierungsumlage die Kaltmieten deutlich erhöhen.
Eine warmmietenneutrale energetische Sanierung gelingt bisher nur in Einzelfällen.
Der Erfolg ist dabei auch vom spezifischen Nutzerverhalten der Wohnung abhängig.
•
Anforderungen der denkmalgerechten Sanierung von Altbaubeständen können sowohl
im Konflikt mit Zielen der Energieeffizienz, aber auch der Erhaltung bezahlbaren
Wohnraums stehen. Eine Lösung des Konfliktes kann jeweils nur im konkreten
Einzelfall erfolgen.
•
Die angestrebte wirtschaftliche Tragfähigkeit der Mieten kann im Gegensatz zur
Leitlinie „Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte“ stehen bzw. zu
erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Kommune bei der Versorgung von
Grundleistungsempfängerinnen und -empfängern führen.
•
Bei der Entwicklung von Wohnungsbaustandorten sind Wechselwirkungen mit der
wirtschaftlichen Betreibung und Auslastung verkehrlichen und technischen
Infrastruktur zu bewerten. Zugleich sind Wohnflächenbedarfe mit den
Flächenbedarfen für Kindertagesstätten und Schulen, Kultur- und Sporteinrichtungen
sowie für Grünflächen abzuwägen, welche ihrerseits auch zur Attraktivität eines
Wohnstandortes beitragen. Auch die Erhaltung und Entwicklung geeigneter
Gewerbestandorte ist zu berücksichtigen.
•
Das Ziel der Erhaltung bezahlbaren Wohnraums ist bei allen Entscheidungen in die
Abwägung einzubeziehen, die Einfluss auf die Wohnkosten in Leipzig haben. Dies
betrifft zum Beispiel Änderungen des Grundsteuerhebesatz, Entgelte der städtischen
Gesellschaften für Fernwärme, Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung oder zu
leistende Beiträge aus diesen Gesellschaften zur Querfinanzierung anderer
Tochtergesellschaften (z.B. zu Gunsten des öffentlichen Nahverkehrs).
25
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
3.
Instrumente und Maßnahmen
Zur Entwicklung des Wohnens als soziales und ökonomisches Gut braucht es eine gute
Mischung verschiedenster Instrumente und Maßnahmen. Diese können nur im
Zusammenspiel die Umsetzung der Leitlinien erwirken. Die nachstehende Abbildung gibt
eine Übersicht über die für Leipzig ausgewählten Instrumente und ihrer Zuordnung zu den
Leitlinien. Es wird deutlich, dass ein Instrument auch verschiedenen Leitlinien dienen kann.
26
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Die Umsetzung der Instrumente und Maßnahmen erfolgt im Zusammenspiel und in der
Gesamtverantwortung aller relevanten Ämter, Dezernate und Akteure. Jene Instrumente
und Maßnahmen, die die Fachämter im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten und
bestehenden
Budgets
umsteuern
können,
werden
nach
Beschluss
des
Wohnungspolitischen Konzepts umgesetzt. Instrumente und Maßnahmen, die eine
grundsätzliche Umsteuerung des kommunalen Handelns oder Mehraufwand verursachen,
werden dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Die dazu geplanten Vorlagen sind i.d.R. im
Folgenden aufgeführt.
Für alle „Maßnahmen bei stärkerem Wachstum“ wird bei entsprechender Entwicklung
grundsätzlich zunächst ein Prüfauftrag ausgelöst. Es besteht kein Automatismus für den
Einsatz dieser Maßnahmen.
3.1
Stadtplanung
Erweiterte Aufgabenstellung für die Bauleitplanung
Bei anhaltend starkem Wachstum muss die Zahl der jährlich neu geschaffenen
Wohnungen mittelfristig deutlich erhöht werden. Dazu werden mehr und komplexere
Bauleitplanverfahren erforderlich sein, um über die Baulückenpotenziale hinaus größere
Neubaustandorte planerisch vorzubereiten. Es erfolgt eine Beobachtung der
Baulandentwicklung und -inanspruchnahme, um ggf. Prioritäten zu verändern bzw.
Ressourcen anders einzusetzen.
Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung gelten hierbei folgende Grundsätze:
•
Neubaustandorte müssen mindestens eine günstige Flächeneignung entsprechend
den Bewertungskriterien des Teilplans Wohnungsbau besitzen (RB V-771/11).
•
Die Wiedernutzung ehemals bebauter Flächen hat Priorität vor der
Neuinanspruchnahme. Im Interesse eines flächensparenden Bauens soll die
Kombination verschiedener Nutzungen angestrebt werden, wo sie sinnvoll möglich
und umsetzbar ist.
•
Im Interesse einer verkehrsvermeidenden Stadtentwicklung und einer wirtschaftlichen
Betreibung des öffentlichen Verkehrsnetzes sind für den Geschosswohnungsbau
Flächen zu entwickeln, die sich im fußläufigen Einzugsbereich der Haltestellen des
schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs befinden (Straßenbahn: 300 Meter, SBahn: 500 Meter).
•
Die mögliche städtebauliche Dichte steigt in Abhängigkeit zur Erschließungsqualität
(Liniendichte/Taktfrequenz).
•
Zur Gewährleistung einer großen Vielfalt an Wohnformen in der Stadt sind alle
Neubaustandorte auf einen potenziellen Anteil an Eigenheimen und
eigenheimähnlichen Wohnformen zu prüfen.
•
Zur Unterstützung besonderer Nachfragegruppen am Leipziger Wohnungsmarkt soll
für die neuen Wohngebiete eine Vielfältigkeit hinsichtlich Wohn- und
Eigentumsformen sowie Preissegmenten angestrebt werden. Hierfür ist ein
besonderer Fokus auf familienfreundliche Angebote, kooperative Wohnformen und
barrierefreie Wohnungen zu legen.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Mit
dem
Wohnungspolitischen
Konzept
wird
eine
Priorisierung
des
Geschosswohnungsbaus an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten
insbesondere im Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs
beschlossen. Damit werden die im derzeit gültigen Wohnbauflächenkonzept (RB V771/11 – Teilplan Wohnungsbau)) formulierten Einschränkungen bezüglich des
Geschosswohnungsbau aufgehoben.
•
27
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
•
Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sind die veränderten
wohnungspolitischen Ziele, insbesondere die o.g. Grundsätze, zu berücksichtigen.
Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts (Teilplan Wohnungsbau)
Im Teilplan Wohnungsbau (RBV-771/11), dem aktuellen Wohnbauflächenkonzept, erfolgt
eine kriterienbasierte Prüfung der Flächeneignung von Wohnbauflächen des
Flächennutzungsplanes. Daraus leitet sich unter Berücksichtigung eigentums- und
verfahrensrechtlicher Kriterien eine Priorisierung für die Flächenentwicklung und
Bauleitplanung ab. Der Teilplan fokussiert aktuell auf den Eigenheimbau und unterstützt
damit die selbstgenutzte Wohneigentumsbildung.
Derzeit stehen ausreichend Wohnbauflächen und Lückenpotenziale zur Verfügung. Die
Szenarien zeigen mittelfristig jedoch den Bedarf einer steigenden Neubautätigkeit,
insbesondere bei einem starken Wachstum und nach Abschluss der Reaktivierung
leerstehender Altbaubestände. Um ausreichende Flächenpotenziale vorzuhalten und eine
stadtökonomisch günstige und nachhaltige Flächenentwicklung zu sichern, muss der
Teilplan Wohnungsbau als Wohnbauflächenkonzept der Stadt Leipzig mittelfristig
fortgeschrieben und dabei insbesondere die Kriterien für den Geschosswohnungsbau an
aktuelle Anforderungen angepasst werden. Um die Balance zwischen effektiver
Infrastrukturauslastung und stadtökologischen Belangen zu gewährleisten, werden in
diesem Rahmen Dichteziele für einzelne Stadtbereiche entwickelt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts erfolgt 2017/2018 mit
entsprechender Akteursbeteiligung. Vorbereitend erfolgt 2016 eine Ermittlung
kleinteiliger Wohnbauflächenpotentiale zur Nachverdichtung.
Prüfung eines Instruments zur sozialgerechten Bodennutzung
In mehreren deutschen Städten gibt es Grundsatzbeschlüsse, dass bei Neuentwicklung
von Flächen ein bestimmter Anteil an preisgünstigem Wohnungsneubau zu erstellen ist.
Dies erfolgt meist im Zusammenhang mit vorhandenen Wohnungsbauförderungsmöglichkeiten. In einigen Städten werden zudem Bauherren bei der Neuentwicklung von
Flächen an den Folgekosten beteiligt, die für einen - durch die Neuentwicklung erforderlich
gewordenen - Ausbau der Infrastruktur entstehen. Die Höhe der Beteiligung errechnet sich
nach einem festgesetzten Anteil der Bodenwertsteigerung, die durch die Schaffung von
Baurecht zu erwarten ist. Die Umsetzung beider Ansätze erfolgt mittels städtebaulicher
Verträge im Rahmen von Bauleitplanverfahren.
Die Übertragbarkeit dieses Ansatzes auf Leipzig soll geprüft werden. Anhand der
praktischen Erfahrungen anderer Städte soll geklärt werden, wie eine Umsetzung auch
ohne geeignete Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen realisierbar ist und ob in
der Leipziger Marktsituation eine ausreichende Steigerung des Bodenwertes in der Regel
gegeben ist.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Unterstützend zur Prüfung der Übertragbarkeit auf Leipzig wurde im 2. Quartal 2015
eine Stadtwerkstatt durchgeführt. Nach Auswertung der Ergebnisse erarbeitet die
Verwaltung einen Verfahrensvorschlag der bis Ende des 3. Quartals dem Stadtrat
vorgelegt wird (Beschluss A-00537/14 vom 10.12.14).
Maßnahmen bei stärkerem Wachstum:
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes werden folgende
Maßnahmen zur Unterstützung der Baulandbereitstellung geprüft:
28
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
•
•
3.2
Aufbau eines teilräumlichen Baulandkatasters zur Unterstützung der
Inanspruchnahme von innerstädtischen Baulücken/ Brachflächen,
Neue Formen der regionalen Kooperationen in Abwägung mit den in Leipzig
vorhandenen Flächenpotenzialen, deren nachhaltiger Entwicklung und anderen
städtischen Zielen (z.B. im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Regionalplans
Westsachsen).
Liegenschaftspolitik
Einführung der Konzeptvergabe
Durch die Veräußerung oder Vergabe von Erbbaurecht geeigneter städtischer Grundstücke
und Gebäude nach konzeptionellen Kriterien kann in Wohngebieten eine Vielfältigkeit
hinsichtlich Wohn- und Eigentumsformen sowie Preissegmenten ermöglicht werden.
Dadurch sollen besondere Nachfragegruppen unterstützt werden und ein Beitrag zum
Erhalt bzw. zur Schaffung von sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen
geleistet werden. In diesem Sinne werden insbesondere die Schaffung von Wohnraum für
Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Behinderungen und kooperative
Wohnformen unterstützt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Für die Ausschreibung geeigneter städtischer Liegenschaften werden konkrete
Kriterien und Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet und dem
Stadtrat im 2. Quartal zum Beschluss vorgelegt (vgl. V/A 567).
•
Anhand von 2 – 4 Beispielen wird 2015/2016 bei der Veräußerung geeigneter
Grundstücke und Gebäude die vorgeschlagenen Kriterien und Regularien getestet
und anschließend evaluiert.
Wohnungspolitischen Umgang mit kommunalen Wohnungen außerhalb
der LWB prüfen
Mit den Eigentümerzielen für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB)
wird die Bestandsbewirtschaftung der meisten kommunalen Wohnungen im Sinne der
wohnungspolitischen und finanziellen Ziele der Stadt gesteuert. Der „Konzern Stadt“,
insbesondere die Stadt Leipzig selbst sowie die Saatzucht Plaußig GmbH, verfügt jedoch
über ca. 900 Wohnungen, die nicht von der LWB bewirtschaftet werden. Diese befinden
sich zum großen Teil in Ortsteilen, in denen die LWB nicht vertreten ist. Für diese Bestände
soll überprüft werden, ob bzw. wie diese die Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzepts unterstützen können (siehe auch Beschlüsse DS-131-NF-002-DS-002, VI-A01297 und A-00738/14).
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die kommunalen Wohnungsbestände außerhalb der LWB werden hinsichtlich ihrer
wohnungspolitischen Bedeutung bewertet.
•
Entwicklung eines Konzepts zur Einbindung der dauerhaft zu haltenden Bestände in
eine ganzheitliche wohnungspolitische Steuerung. Dabei ist insbesondere die
Zusammenführung bei der LWB unter rechtlichen und wirtschaftlichen Kriterien zu
prüfen.
•
Analog zum Vorgehen gemäß den Eigentümerzielen für die LWB sind bei
Veräußerung wohnungspolitisch nicht erforderlicher, aber bewohnter Bestände mit
mehr als 8 Wohneinheiten diese zunächst den Bewohnern zum Kauf anzubieten.
Wenn dies nicht erfolgt, sind beim Verkauf soziale Kriterien mit dem Eigentümer ggf.
zu vereinbaren.
29
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Strategischer Flächen- und Gebäudeerwerb
In Zeiten steigender Flächennachfrage gilt es punktuell strategische Entwicklungsflächen
durch Erwerb zu sichern. Hierbei geht es einerseits um Flächen, die zur Weiterentwicklung
der nutzungsgemischten Stadt, z.B. durch die Ansiedlung sozialer Infrastruktur, Gewerbe
und Wohnen in räumlicher Nähe, beitragen.
Andererseits geht es zur Aktivierung in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung um
den punktuellen Ankauf geeigneter, teilweise im Bestand gefährdeter Gebäude und
geeigneter Flächen, deren Vorbereitung und späteren Weiterveräußerung entsprechend
festgelegter Kriterien (mittels Konzeptvergabe) z.B. an Projektträger kooperativer
Wohnformen oder Familien. Ziel ist es, Marktnachteile, z.B. durch zeitlichen Mehrbedarf
zur Projektentwicklung (u.a. für gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse), zu dämpfen.
Damit werden Freiräume für vielfältige, bezahlbare Wohn- und Lebensformen erhalten.
Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung bestehender städtischer Gesellschaften.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Strategische Entwicklungsflächen sollen gezielt vorgehalten, aber auch schrittweise
neu erworben werden. Inhaltliche Priorität haben dabei Flächen für Schulen und
Kindertagesstätten sowie für größere gewerbliche Ansiedlungen.
•
Punktueller Ankauf von Wohngebäuden und -flächen und Vorbereitung eines
Verfahrens für den Wiederverkauf oder die Vergabe von Erbbaurecht nach Konzept
unter Einbeziehung bestehender städtischer Gesellschaften.
3.3
Soziale Wohnraumversorgung
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB)
Als kommunale Wohnungsgesellschaft mit einem Kernbestand, der dauerhaft mindestens
36.0000 Wohnungen umfasst und derzeit einem Marktanteil von ca. 11 % entspricht,
nimmt die LWB eine wichtige Funktion am Leipziger Wohnungsmarkt ein. Sie ist damit ein
wichtiges Instrument zur praktischen Umsetzung sozial- und stadtentwicklungspolitischer
Ziele, die unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Stabilität verfolgt werden. Im
Fokus der vom Stadtrat beschlossenen Eigentümerziele (RBV-990/11 und RBV-1989/14)
liegen:
•
Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte, darunter auf Unterstützung
angewiesene Bedarfsgruppen sowie das Angebot eines Sozialmanagements,
•
Erhalt, Schaffung und Anpassung von angemessenen, bedarfsgerechten
Wohnungsangeboten, welche zunehmend energieeffizienten Maßstäben entsprechen,
•
Unterstützung einer ausgewogenen Stadt- und Quartiersentwicklung, als Beitrag zur
Dämpfung
von
sozialräumlicher
Segregation,
insbesondere
bei
Modernisierungsmaßnahmen, Neubaumaßnahmen oder Verkäufen,
•
Sozialverträgliche Veräußerung (vermieteter Gebäude) sowie Bestandssanierung,
•
Durchführung von Modell- und Kooperationsprojekten im Rahmen der
Bestandsentwicklung zur Unterstützung der Umsetzung der wohnungspolitischen
Leitlinien.
Im Nachgang zur Beschlussfassung des Wohnungspolitischen Konzeptes ist eine
Anpassung der Eigentümerziele der LWB zu prüfen. Bei klaren Anzeichen eines
angespannten Wohnungsmarktes wird auch der in den Eigentümerzielen der LWB
festgelegte Anteil an preisgünstigen Wohnungen unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit gemeinsam von Gesellschaft und Gesellschafterin
überprüft.
30
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Eigentümerziele werden konsequent und in verstärkter Zusammenarbeit zwischen
dem Unternehmen und der Gesellschafterin (Stadt) umgesetzt.
•
Entsprechend der Entwicklung des Wohnungsmarktes werden die Eigentümerziele
evaluiert und ggf. angepasst.
Kooperationsvereinbarungen mit Wohnungsgenossenschaften und privaten
Marktakteuren
Gemeinden können Kooperationsvereinbarungen mit Eigentümern über Angelegenheiten
der örtlichen
Wohnraumversorgung treffen. Damit kann in Leipzig die
Wohnraumversorgung für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem
Wohnraum versorgen können, breiter über das Stadtgebiet abgesichert und
Segregationstendenzen entgegengewirkt werden.
Da derzeit keine geeigneten Bundes-, Landes- oder kommunale Förderprogramme zur
Verfügung stehen, sind finanzielle Anreize als Grundlage der Vereinbarungen nicht
gegeben. Vorteile für die Vermieter sind jedoch eine gesteigerte Außenwirkung für das
soziale Engagement des Unternehmens und bei guter sozialer Mischung und sozialem
Frieden eine höhere Wohnqualität in den Beständen eines Quartiers.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Stadt führt Verhandlungen mit Leipziger Wohnungsgenossenschaften und
anderen Marktakteuren mit dem Ziel, Kooperationsvereinbarungen zur Unterstützung
bei der sozialen Wohnraumversorgung, z.B. zur Schaffung von Belegungsoptionen,
stadtweit abzuschließen.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach SGB II
und XII
Um Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und
SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) das Wohnen unter
angemessenen Bedingungen zu ermöglichen, werden Unterkunftskosten (Bruttokaltmiete
und Heizkosten) erstattet, soweit sie angemessen sind und das eigene Einkommen zur
Bedarfsdeckung nicht ausreicht. Da es sich hier um soziale Mindestsicherung handelt, sind
die Kommunen bei der Festsetzung der Angemessenheitskriterien an die Vorgaben durch
Gesetz und Rechtsprechung gebunden (aktuelle Richtwerte s. DS-00687/14). Die
Richtwerte werden jährlich überprüft und bei Erfordernis angepasst. Die Festsetzung ist
kein wohnungspolitisches Instrument, hat aber Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt.
Bei der Festsetzung sollen insbesondere berücksichtigt werden:
•
Vermeidung von Mietpreis erhöhenden Wirkungen,
•
Verfügbarkeit von Wohnungen des einfachen Standards (in ausreichender Menge für
alle einkommensschwache Gruppen)
•
Berücksichtigung aller verschiedenen Anbietergruppen
•
Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Bei der regelmäßigen Überprüfung der Richtwerte der angemessenen Unterkunftsund Heizkosten werden die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt berücksichtigt.
•
31
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose
und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
Das Modellvorhaben richtet sich an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte
Personen, deren Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt durch besondere soziale
und/oder gesundheitliche Schwierigkeiten verstärkt werden. Das sind z. B. psychisch
kranke alleinstehende Menschen, die u. a. auf Grund ihrer Erkrankung lange Zeit
wohnungslos sind, und Haushalte mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel ist es,
vorhandene Strukturen mit niedrigschwelligen Angeboten zu erweitern, um die ein
längerfristiges Wohnen zu ermöglichen. Hierbei werden bewusst keine reinen
Notunterbringungen angestrebt, sondern vertraglich gesicherte Lösungen (Nutzungs-,
Beherbergungs-, Mietvertrag o. ä.) gesucht. Im Rahmen eines Modellprojektes sollen
besondere Wohnformen für diese Zielgruppen entwickelt und erprobt werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Entwicklung und Erprobung eines Modellprojekts als Angebot in freier Trägerschaft in
Kooperation mit Vermietern mit Beginn in 2016.
•
Einstellung von finanziellen Mitteln im Haushalt der Stadt, bei gleichzeitiger Prüfung
ob eine Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich ist.
3.4
Beratung und Betreuung
Beratung zu Wohnmöglichkeiten für besondere Bedarfsgruppen
Das Sozialamt bietet Beratung zu Wohnmöglichkeiten für besondere Bedarfsgruppen an.
Dazu zählt die Beratungsstelle Wohnen und Soziales, die Beratung zu baulichen
Anpassungsmaßnahmen im bisherigen Wohnraum, zu Eingliederungshilfen für behinderte
Menschen anbietet sowie eine Musterausstellung. Die Beratung im Rahmen der
Wohnraumversorgung bietet Wohnungssuchenden Informationen zu bedarfsgerechtem
Wohnraum und vermittelt entsprechende Angebote. Zur effektiven Nutzung aller
vorhandenen Angebote sind die Beratungsinhalte auch mit Beratungsangeboten anderer
Institutionen – Bauberater des Behindertenverbandes Leipzig e. V., Architektenkammer,
Beratungsangebote von Wohnungsgenossenschaften, Seniorenbüros, Handwerkskammer
u. a. – vernetzt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Fortsetzung der vorhandenen Beratungsangebote.
Ausbau und Vernetzung der Energieberatung insbesondere für einkommensschwache Haushalte
Einsparungen bei der Haushaltsenergie führen nicht nur zu einem klimapolitisch
wünschenswerten geringeren Energieverbrauch, sondern verbessern die finanzielle
Situation insbesondere einkommensschwacher Haushalte.
In Leipzig gibt es aktuell zwei aus Bundesmitteln finanzierte Beratungsprojekte, die
vermitteln, wie durch verändertes Nutzerverhalten Energieverbrauch und Energiekosten in
privaten Haushalten gesenkt werden können: den Stromspar-Check des Caritasverbandes
Leipzig e. V. und die Energie-Checks der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.. Beide
Projekte bieten eine kostenfreie Energieberatung für einkommensschwache Haushalte an.
Eine höhere Wirksamkeit der Beratungsangebote durch eine größere Anzahl beratener
Haushalte sowie hinsichtlich der Verwertung der Beratungsergebnisse und der
Erfolgssicherung wäre möglich und sinnvoll. Vor diesem Hintergrund wurde mit
Unterstützung des Projektes koopstadt ein Konzept zu verbesserten Organisations- und
Finanzierungsmöglichkeiten und deren Umsetzung erstellt.
32
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Verwaltung entwickelt aufbauend auf den vorhandenen Erkenntnissen die
Konzeption
zur
Ergänzung
und
Vernetzung
der
vorhandenen
Energieberatungsprojekte weiter und legt diese dem Stadtrat vor.
•
Eine Umsetzung der Konzeption wird bis Ende 2016 angestrebt, ist jedoch davon
abhängig, in welchem Umfang die Finanzierung aus Bundesmitteln fortgesetzt werden
kann (in Zusammenarbeit mit: Arbeitsgruppe Agenda 21 inkl. Caritasverband Leipzig
e.V. und Verbraucherzentrale Leipzig, Stadtwerke Leipzig).
Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe
Die Zahl der Migrantinnen, Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlinge steigt und darunter
auch der Anteil von Personen, die noch nicht lange in Deutschland und in der Stadt Leipzig
leben. Für die Gestaltung eines friedlichen Miteinanders unterschiedlicher Kulturkreise in
den Leipziger Stadtteilen und um die Lebensqualität in der Stadt Leipzig für alle
Bewohner/-innen zu sichern und zu erhalten, soll eine stadtteilorientierte Migrantenarbeit
aufgebaut werden.
In einem Modellvorhaben sollen neben den vier Beratungsstellen für dezentral wohnende
Asylsuchende und Flüchtlinge in einzelnen Quartieren mit besonderem Bedarf zusätzliche
Anlaufpunkte für die Beratung von Migrantinnen und Migranten geschaffen werden. Soweit
möglich, soll dies in Anlehnung an Funktionen eines vorhandenen Stadtteilmanagements
erfolgen. Die Anlaufpunkte übernehmen eine Lotsenfunktion im bestehenden Hilfesystem
und stellen zugleich Kontakt zur einheimischen Bevölkerung her.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Entwicklung von bedarfsorientierten Angeboten durch freie Träger der Migrantenhilfe
in einzelnen Quartieren mit besonderem Bedarf; Beginn im 1. Quartal 2016.
•
Netzwerk Leipziger Freiheit – Beratung und Projekte für bezahlbares Wohnen
Die Stadt Leipzig wird gemeinsam mit Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wohnungs- und
Bauwirtschaft ein stadtweites Netzwerk für bezahlbares Wohnen aufbauen. Dieses
Netzwerk will die Erfahrung und Kompetenz der Akteure mit innovativen bezahlbaren
Wohn- und Bauformen einem breiten Kreis an potentiellen Anbietern und Nachfragern
zugänglich machen und mit Bauträgern für besonders kostengünstigen Neubau
kooperieren. Zu diesen Wohn- und Bauformen zählen die kooperativen Wohnmodelle
(Kleine Genossenschaften, Mietshäuser-Syndikats, selbst organisierte Wohnprojekte), die
Baugruppenmodelle für individuelle und gemeinschaftliche Eigentumsbildung,
Eigenleistungsmodelle
(Ausbauhäuser,
Handwerkerwohnungen),
aber
auch
Mehrgenerationenansätze oder Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.
Das Netzwerk Leipziger Freiheit will die bestehende Beratungsansätze und Strukturen der
Akteure vernetzen und stärken sowie qualifizieren und weiterentwickeln. Die
Aufgabenschwerpunkte des Netzwerks sind
•
Beratung von Interessenten, Projektgruppen, Klein- und Wohnungseigentümer sowie
Mietergemeinschaften,
•
Vernetzung und Vermittlung vorhandener Beratungsangebote,
•
Weiterentwicklung bestehender Wohnmodelle für breitere Zielgruppen und
Unterstützung innovativer Modellprojekte,
•
Öffentliche Kommunikation und Werbung für diese Ansätze.
Grundzüge dieses Beratungsansatzes wurden in 3 Pilotquartieren im Rahmen des EFREfinanzierten Projekts EPOurban entwickelt und erprobt (RBV-908/11). Anträge zur
Unterstützung durch Städtebauförderung und europäische Förderpogramme werden
derzeit vorbereitet.
33
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Verwaltung führt die bestehenden Beratungsansätze in den Schwerpunktgebieten
der Stadterneuerung fort.
•
Die Verwaltung legt dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zum Aufbau des Netzwerks
Leipziger Freiheit bis Ende 2015 vor. Darin soll auch die Vernetzung mit bestehenden
Beratungsangeboten der Verwaltung sowie anderer Institutionen dargestellt werden.
Mediation bei Eigentümer-Mieter-Konflikten im Einzelfall
Aufgrund der zunehmenden Investitionsdynamik im Wohnungsbestand ist in Zukunft
verstärkt mit Konfliktfällen zwischen Eigentümern und Mietern zu rechnen.
Konfliktpotenzial besteht insbesondere bei umfangreichen Sanierungen von
Bestandswohnungen und damit einhergehenden Mieterhöhungen sowie bei der
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Derzeit gibt es in Leipzig kein
etabliertes Verfahren für den Umgang mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit
baurechtlich relevanten Maßnahmen. Im Hinblick auf dieses Konfliktpotenzial sollen
Standards für den Umgang zwischen den Parteien definiert sowie im Einzelfall eine
Mediation
angeboten
werden.
Diese
Standards
sollen
gemeinsam
mit
Wohnungsunternehmen und Eigentümerverbänden sowie mit Vertretern der
Mieterinteressen erarbeitet werden und als freiwillige Selbstverpflichtung der
Wohnungsmarktakteure wirken.
Weitere Schritte zur Umsetzung
•
Die Verwaltung prüft, in welchem Rahmen und Umfang eine Mediation bei einzelnen
Konfliktfällen angeboten werden kann. In Kooperation mit Wohnungsmarktakteuren
sollen 2016 Standards für den Umgang zwischen den Parteien erarbeitet werden.
Technisches Bürgerbüro einführen
Für eine Prozessoptimierung im Baugenehmigungsverfahren wird derzeit ein
elektronisches Verwaltungsverfahren eingeführt und für Bauherren eine zentrale
Anlaufstelle, das „Technische Bürgerbüro“, eingerichtet. Im Technischen Bürgerbüro
erhalten Bauherren Informationen zum Thema Bauen, notwendige Formulare sowie die
Möglichkeit der digitalen Antragstellung und Online-Verfahrensauskunft.
Die Einrichtung erfolgt stufenweise im Rahmen des Projekts „Technisches Bürgerbüro“.
Weitere Schritte zur Umsetzung
Abhängig vom Stand der Umsetzung werden weitere Schritte zur Umsetzung
formuliert.
•
3.5
Stadtteil- und Projektentwicklung
Eigentümeraktivierung zur Entwicklung von Bestandsgebäuden
Um für die wachsende Wohnungsnachfrage schneller mehr Wohnraum zur Verfügung
stellen zu können, ist eine stärkere Reaktivierung von Leerstand erforderlich. Daher sollen
Eigentümer von unsanierten und leerstehenden Gebäuden gezielt aufgesucht und aktiviert
werden. Dies ist in den Schwerpunktgebieten der Stadtentwicklung Aufgabe der Gebietsund Magistralenmanagements, die Eigentümer bei der Reaktivierung und nachhaltigen
Sanierung ihrer Bestandsgebäude unterstützen. Darüber hinaus tragen die Angebote des
Netzwerks Leipziger Freiheit, die Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds, die
konsequente Anwendung rechtlicher Möglichkeiten sowie der punktuelle Ankauf von
34
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Gebäuden zur Reaktivierung von Bestandsgebäuden bei.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Weiterführung der Arbeit der Gebiets- und Magistralenmanagements in Verknüpfung
mit den o.g. Umsetzungsmöglichkeiten.
•
Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds
Der Stadtentwicklungsfonds ist eine Finanzierungsalternative für innovative Projekte, die
zwar mit besonderen Risiken oder einer niedrigen Kapitalrendite verbunden sind, jedoch
einen hohen Nutzen für die Stadtteilentwicklung haben.
Der Stadtentwicklungsfonds kann wohnungspolitisch relevante Projekte, welche zur
Schaffung von bezahlbaren und vielfältigen Wohn- und Lebensformen beitragen, finanziell
in Form von Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen unterstützen. So können
Marktnachteile, wie z.B. geringere finanzielle Ressourcen und/oder zeitlichen Mehrbedarf
zur Projektentwicklung (z.B. für gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse) gedämpft
werden.
Im Rahmen des thematischen URBACT-Netzwerks „CSI Europe – City Sustainable
Investment in Europe“ (RBV-1683/13) wurde mit Unterstützung eines Expertenrats eine
Studie zum Aufbau eines Leipziger Stadtentwicklungsfonds erarbeitet.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Der Einsatz der im Haushaltsplan 2016 eingestellten Finanzmittel wird basierend auf
den Ergebnissen der CSI-Studie vorbereitet, die Umsetzungsmöglichkeiten zur
Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds weiter konkretisiert. Ergebnisse und ggf.
auch zwischenzeitlich erforderliche Entscheidungsvorlagen werden dem Stadtrat
2015/2016 vorgelegt.
•
Integrierte Stadtteilkonzepte und energetische Quartierskonzepte
Aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurden räumliche Handlungsschwerpunkte u.a. für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf abgeleitet, für die
vertiefende, integrierte Stadtteilkonzepte erarbeitet wurden. Diese wurden unter breiter
Beteiligung der lokalen Akteure und der Stadtteilbevölkerung als Grundlage für den Einsatz
von städtebaulichen Förderprogrammen und als handlungsleitend für private und
kommunale Akteure erarbeitet. Da sie verschiedene Belange zum Wohnen, Verkehr,
Infrastruktur, Soziales, Grün usw. integrieren, leisten die Stadtteilkonzepte daher einen
wesentlichen Beitrag zur Unterstützung von sozial- und nutzungsstrukturell gemischten
Stadtteilen.
Daneben gibt es Stadtteilkonzepte mit einem thematischen Schwerpunkt, wie z.B. die
energetischen Quartierskonzepte, die auf die Steigerung der Energieeffizienz auf
Quartiersebene abzielen.
Im Zuge der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2016/2017
werden die Schwerpunkträume der Stadtentwicklung überprüft und der Bedarf an neuen
bzw. der Fortschreibung bestehender Stadtteilkonzepte abgeleitet.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Derzeit befindet sich das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Grünau und das
Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld in Bearbeitung.
35
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Kommunikationsstrategien für weniger nachgefragte Gebiete
Zur Unterstützung einer räumlich ausgewogenen Entwicklung in der Stadt können mit
Kommunikationsstrategien für bislang weniger nachgefragte Gebiete sowie für Gebiete mit
Entwicklungsbedarf Wohngebietsalternativen in der Stadt aufgezeigt werden. Dies kann
dazu beitragen, dass einerseits der Nachfrage- und Preisdruck auf besonders
nachgefragte Gebiete gedämpft wird und andererseits eine langfristig wirtschaftliche
Vermietbarkeit von Wohnungen in weniger gefragten Gebieten sowie in Gebieten mit
Entwicklungsbedarf unterstützt wird. Hierbei sind Gebiete gemeint, die entweder weniger
hohen Zuzug haben als andere (nicht aufgrund fehlender Qualitäten, sondern aufgrund
eines fehlenden Images) sowie die Gebiete, die für die Anziehung neuer Zielgruppen
weiter qualifiziert werden müssten. In diesem Fall sollten Aufwertungsmaßnahmen in
Gebäuden
und
deren
Wohnumfeld
oder
aktuelle
Projekte
durch
Kommunikationsaktivitäten (wie z.B. Kampagnen zur Imagebildung oder -stärkung sowie
Kommunikation positiver Veränderungen) flankiert werden. Dies wird in jenen
Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung mit besonderem Entwicklungsbedarf bereits
durchgeführt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
In den vorhandenen Schwerpunkträumen setzt die Stadt ihre Kommunikationsaktivitäten für die Imageschaffung und -verbesserung in Koppelung mit
Aufwertungsmaßnahmen fort. Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts 2016/2017 werden die Auswahl der Schwerpunkträume
und in diesem Zuge der Einsatz von Kommunikationsstrategien und ggf. flankierende
investive Maßnahmen zur Aufwertung für weitere Gebiete geprüft.
•
Außerhalb der Fördergebiete kann die Initiative seitens der Wohnungsmarktakteure
ergriffen werden. Bei Bedarf ist eine anfängliche moderative Unterstützung durch die
Stadt möglich.
Maßnahmen bei stärkerem Wachstum:
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes bzw. Anzeichen von sozial
unverträglichen Verdrängungsprozessen bzw. wenn die Versorgung der Bevölkerung mit
ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen teilräumlich gefährdet ist,
werden unter Berücksichtigung des verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands folgende
Maßnahmen geprüft:
•
Milieuschutzsatzung (Soziale Erhaltungssatzung): Um den Erhalt der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu unterstützen, kann eine städtebauliche
Milieuschutzsatzung erlassen und dadurch u.a. eine Genehmigungspflicht für
Umbauten, Modernisierungen etc. eingeführt sowie Einschränkungen für die
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen festlegt werden. Als Grundlage für
den Erlass einer solchen Satzung ist zu definieren, welche Art der „Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung“ geschützt werden soll.
•
Zweckentfremdungsverbote: Mit dem Erlass von Zweckentfremdungsverboten kann
vorhandener Wohnraum vor der Umwandlung in Gewerberaum, in Ferienwohnungen
und vor Abriss und Leerstand durch eine Genehmigungspflicht geschützt werden. Im
Moment ist jedoch in Leipzig zum größten Teil eine Umwandlung von Gewerbe in
Wohnraum zu beobachten.
•
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen: Im Rahmen der Festlegung von
Sanierungszielen können über die Definition baulicher Mindest- oder Höchststandards
Art und Umfang der zulässigen Modernisierung bzw. Standards für Neubauten
begrenzt sowie Modernisierungsmaßnahmen versagt werden, die über den
zeitgemäßen Standard hinausgehen. Da in Leipzig die 15 festgelegten
36
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Sanierungsgebiete bis 2020 aufgehoben werden sollen, kann dieses Instrument in
den bestehenden Sanierungsgebieten nicht angewendet werden. Wenn aufgrund
städtebaulicher Missstände erneut eine Sanierungssatzung, ggf. auch im
vereinfachten Verfahren, für bestimmte Gebiete festgelegt wird, kann die Anwendung
dieses Instrumentariums geprüft werden.
3.6
Rechtsgrundlagen und Förderprogramme
Anforderungen an eine Wohnungsbauförderung
Der Freistaat Sachsen bietet aktuell 3 Wohnungsbauförderprogramme über zinsverbilligte
Kredite an: „Wohneigentum (innerstädtisch Wohnen)“, „Energetische Sanierung
(Energiespardarlehen)“ und „Mehrgenerationenwohnen“ (beinhaltet u.a. die Förderung von
barrierereduzierenden oder Barrierefreiheit herstellenden Maßnahmen). Daneben gibt es
die KfW-Programme „Altersgerecht Umbauen“, „Energieeffizient Bauen“, „Wohneigentumsprogramm“. In Sachsen gibt es derzeit kein soziales Wohnungsbauförderprogramm,
welches bei Neubau oder im Bestand die Schaffung von Belegungsrechten beinhaltet
sowie Mietobergrenzen festsetzt.
Aus der Perspektive Leipzigs besteht keine Notwendigkeit einer flächenhaften Förderung
sozialen Wohnungsneubaus. Es gibt jedoch erheblichen Unterstützungsbedarf für gezielte
punktuelle Maßnahmen, die über die aktuellen Programme nicht oder nicht ausreichend
abgedeckt sind. Dabei geht es u.a. um:
•
Die soziale Abfederung der Kosten, die bei der Schaffung von neuen Qualitäten (z.B.
durch energetische Sanierung oder altenfreundliche Wohnungsanpassungen)
entstehen, so dass der geförderte Wohnraum auch nach einer Sanierung für
einkommensschwache Haushalte (weiterhin) bezahlbar bleibt.
•
Die Unterstützung sozialer Mischung in Bestands- und Neubaugebieten z.B. durch
Belegungs- und Mietpreisbindungen. Hierbei wären aufgrund der aktuellen
Bedingungen für Neubau (hohe Baukosten und gesetzliche Anforderungen,
vergleichsweise niedriges Mietniveau) auch mittelbare Belegungs- und/oder
Mietpreisbindungen denkbar, die die Koppelung von Neubauförderung an eine
Bereitstellung von Belegungsbindungen im Bestand ermöglicht.
•
Die Förderbedingungen sollten so angepasst werden, dass sie unter Leipziger
Marktbedingungen funktionieren. So kann z.B. die Lücke zwischen mietpreisgebundenen Mieteinnahmen geförderten Wohnraums und jenen die in Leipzig frei am Markt
für Neubau erhältlich wären, durch die vorhandenen Fördermöglichkeiten nicht
kompensiert werden.
Über verschiedene Förderkonditionen sollte mit Blick auf einzelne Nachfragegruppen
nachgedacht werden: Bei Einzeleigentümern, die ihren Wohnraum selbst nutzen und
für altenfreundliche Bedarfe anpassen wollen, wird ein Darlehen (welches über lange
Jahre zurück gezahlt werden müsste) ungern in Anspruch genommen.
Auf verschiedenen Ebenen finden derzeit Gespräche mit dem Freistaat Sachsen zur
Ausgestaltung einer künftigen Wohnungsbauförderung sowie zur Vorbereitung konkreter
Modellvorhaben statt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Formulierung der Anforderungen an eine neue Wohnungsbauförderung gegenüber
dem Freistaat Sachsen (in Zusammenarbeit mit Wohnungsmarktakteuren),
•
Entwicklung von Modellvorhaben mit Wohnungsmarktakteuren und Bewerbung um
Fördermittel für diese Modellprojekte.
•
37
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Umfassende Nutzung der integrierten Stadterneuerungsprogramme
Mit den verschiedenen Programmen der integrierten Stadterneuerung sollen insbesondere
Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes zur Schaffung und den Erhalt von
bezahlbarem Wohnraum, zur Entwicklung sozial und nutzungsstrukturell gemischter
Stadtteile sowie zur Steigerung der Energieeffizienz unterstützt werden.
Dazu zählen die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung wie Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren, Soziale Stadt, Stadtumbau Ost, Städtebauliche Erneuerung und
Städtebaulicher Denkmalschutz. Förderfähig sind u.a. private und öffentliche Bau- und
Sanierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes – auch
vor dem Hintergrund einer alternsgerechten Quartiersentwicklung. Darüber hinaus sind
andere Bundesprogramme sowie Programme der EU zur integrierten Stadtentwicklung wie
EFRE-Nachhaltige Stadtentwicklung oder Programme des Europäischen Sozialfonds ESF
von Bedeutung.
Die jeweiligen Fördergebiete werden aus den Prioritäten des Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) abgeleitet. Grundlage für die Verwendung der
Fördermittel sind integrierte Fördergebietskonzepte, die unter Beteiligung der lokalen
Akteure und der Stadtteilbevölkerung erarbeitet werden (siehe 3.5 Integrierte
Stadtteilkonzepte
und
energetische
Quartierskonzepte).
Die
verschiedenen
Stadterneuerungsprogramme sollen weiterhin gezielt und in großem Umfang in Anspruch
genommen und kombiniert werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
•
Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber Land, Bund und EU für eine aus
wohnungspolitischer Sicht bedarfsgerechte Ausrichtung künftiger Förderprogramme
ein.
Zur aktivierenden Eigentümerberatung im Rahmen des Netzwerkes Leipziger Freiheit
sollen zusätzliche Fördermittel akquiriert werden.
Für die Gebiete Leipziger Westen und Leipziger Osten werden Förderanträge für das
Programm EFRE-Nachhaltige Stadtentwicklung 2014 – 2020 eingereicht. Für die
Gebiete Leipziger Westen und Schönefeld werden Fördermittel aus dem Programm
Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 – 2020 beantragt.
Das Programm Soziale Stadt wird derzeit durch den Freistaat neu ausgerichtet und
voraussichtlich für das Programmjahr 2016 neu ausgeschrieben. Die Stadt Leipzig
bereitet unter Berücksichtigung der wohnungspolitischen Ziele entsprechende
Förderanträge für Soziale-Stadt-Gebiete in Leipzig vor.
Überprüfung kostentreibender Standards im Bau einfordern
Der Baukostenindex ist in Sachsen seit 2010 um 14 % und damit deutlich stärker als die
Lebenshaltungskosten (+6,7) gestiegen. Eine Ursache dafür sind kostentreibende
Standards im Bau, auf die die Stadt Leipzig nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann. Im
Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen, das Bund, Länder,
Kommunen
und
Verbände
Mitte
2014
geschlossen
haben,
ist
eine
Baukostensenkungskommission eingesetzt worden, die Veränderungsvorschläge
erarbeiten soll. Aus Leipziger Sicht sollte angesichts der aktuellen gesetzlichen
Rahmenbedingungen geprüft werden, wie z.B. durch einen differenzierten Umgang mit den
dort definierten Standards, eine warmmietenneutrale Sanierung im Bestand ermöglicht
werden kann. Darüber hinaus kann auf Seiten des Freistaates Sachsen durch eine
Novellierung der Landesbauordnung auf eine Flexibilisierung der Standards und der
kommunal spezifischen Einflussmöglichkeiten hingewirkt werden. Aus Sicht der Stadt
sollte die Regelung zur Stellplatzpflicht in der Landesbauordnung durch eine kommunale
Satzungsermächtigung ersetzt werden, um eine Reduzierung der Anforderungen in Leipzig
38
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
zu ermöglichen. Darüber hinaus bedarf es einer Kongruenz der Standards in
verschiedenen Bau- und Fördervorschriften.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
Wohnungswirtschaft und Stadt Leipzig setzen sich bei EU, Bund und Land für eine
Überprüfung kostentreibender baulicher Standards ein.
In den kommunalen Planungsprozessen werden planungsinduzierte Kostenerhöhungen in die Abwägung einbezogen, um Baukosten für Wohnungen nicht unnötig zu
verteuern.
Maßnahmen bei stärkerem Wachstum:
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes werden folgende
Maßnahmen zur Mietpreisregulierung geprüft:
•
Absenkung der Kappungsgrenze: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt
ist es möglich, die gesetzlich festgelegte Begrenzung von Mieterhöhungen für
bestehende Mietverträge, die innerhalb von 3 Jahren bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete zulässig sind, von 20 % auf 15 % zu reduzieren. Voraussetzung ist
eine Verordnung des Landes, die dies für ausgewiesene Gebiete für eine Dauer von 5
Jahren festlegen kann.
•
Mietpreisbremse: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die durch
Verordnung des Landes für eine Dauer von 5 Jahren festgelegt werden können, darf
beim Abschluss neuer Mietvertragsverhältnisse die zulässige Miete höchstens auf das
Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent steigen. Von dieser
Regelung ausgenommen sind Wohnungen im Neubau sowie umfassend
modernisierte Bestandswohnungen.
In stark angespannten Märkten sollen die Absenkung der Kappungsgrenze sowie die
Mietpreisbremse dazu dienen, die Dynamik der Mietensteigerung zu drosseln. Diese
Maßnahmen schaffen jedoch keinen neuen Wohnraum und ein attestierter angespannter
Markt (der Grundlage für die Verordnung ist) kann unter bestimmten
Marktvoraussetzungen unerwünschte Investitions- und Entwicklungshemmnisse erzeugen.
Vorrang hat, mit anderen Maßnahmen einen angespannten Markt zu verhindern.
3.7
Monitoring
Kontinuierliche Wohnungsmarktbeobachtung
Im Rahmen des kleinräumigen Monitorings (RB III-423/00) werden die Entwicklungen auf
dem Leipziger Wohnungsmarkt (kleinräumig und gesamtstädtisch) beobachtet und im
jährlich erscheinenden Monitoringbericht Wohnen transparent dargestellt. Darüber hinaus
wird regelmäßig das Erreichen wohnungspolitischer Ziele überprüft. Zugleich soll es im
Sinne eines „Frühwarnsystems“ helfen, Anspannungstendenzen auf dem Leipziger
Wohnungsmarkt rechtzeitig zu erkennen, um den Einsatz weiterer Maßnahmen zur
Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien zu prüfen. Hierfür werden relevante
Indikatoren wie z.B. die Entwicklung von Wohnungsnachfrage, Wohnungsangebot,
Leerstand und Mieten, zu einem Indikatorenset zusammengestellt und miteinander
verknüpft, um damit den Prozess möglicher Marktanspannung abzubilden. Diese
Entwicklungen werden - soweit möglich - auch teilräumlich betrachtet. Gemeinsam mit den
Wohnungsmarktakteuren wird regelmäßig auf Basis dieser Erkenntnisse eine Bewertung
der Wohnungsmarktlage vorgenommen und Empfehlungen für die weitere Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts abgeleitet. In diesem Rahmen wird auch über Instrumente
und Maßnahmen diskutiert, deren Prüfung im Kap. 2 „unter Anzeichen eines
39
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
angespannten Wohnungsmarktes“ benannt ist.
Der alle zwei Jahre erscheinende Mietspiegel und der alle zwei Jahre erscheinende
Betriebskostenspiegel tragen zur transparenten Darstellung der Neu- und
Wiedervermietungsmieten sowie der Betriebskosten bei.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Das vorhandene Monitoringsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, insbesondere
durch
•
die Entwicklung eines Indikatorensets zur Messung von Anspannungstendenzen (als
„Frühwarnsystem“),
•
die Anpassung der Indikatoren und Messgrößen bzw. Erweiterung des Indikatorensets
zur Überprüfung des Erreichens wohnungspolitischer Leitlinien (z.B. zum Thema
altenfreundliche Wohnangebote),
•
die Integration von Erkenntnissen aus dem Projekt „Gentrifizierung“ des Deutschen
Instituts für Urbanistik (Laufzeit Herbst 2014 bis Anfang 2016),
•
ggf. durch Wohnungsmarktakteure mitfinanzierte vertiefende Untersuchungen,
•
Prüfung, ob in der geplanten Neufassung der Satzung zur Erstellung des Mietspiegels,
eine Verwendung der Daten im Rahmen der Wohnungsmarktbeobachtung ermöglicht
werden kann.
Expertenforum zu Aspekten des Leipziger Mietspiegels
Die bisherigen Leipziger Mietspiegel wurden als einfache Mietspiegel veröffentlicht und
haben sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite breite Anerkennung gefunden. Die
Erhebung der Mietspiegeldaten hat eine zunehmende Bedeutung für die Bestimmung der
angemessenen Unterkunftskosten für die Haushalte, die auf Grundsicherungsleistungen
angewiesen sind. Neben den aktuellen Veränderungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt
könnte das Instrument auch durch aktuelle Änderungen des Mietrechts (z.B. zur
Mietpreisbremse) zukünftig eine noch größere Relevanz haben.
Um den sich ändernden Bedingungen künftig weiter gerecht zu werden, sollen einzelne
Aspekte seiner Erstellung wie Stichprobengröße und Stichprobenquellen, Darstellung von
Lagemerkmalen im Stadtgebiet und Veröffentlichung als einfacher oder qualifizierter
Mietspiegel betrachtet werden. Dafür soll ein Forum unter Einbeziehung externer Experten
und der Mitglieder des Leipziger Arbeitskreises Mietspiegel durchgeführt werden. Der
Arbeitskreis Mietspiegel begleitet den Erstellungsprozess des Leipziger Mietspiegels
fachlich; ihm gehören der Leipziger Mieterverein, Haus & Grund Leipzig, Vertreter der
Leipziger Wohnungswirtschaft, der Wissenschaft, der Justiz und der Verwaltung an.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Durchführung eines Forums zu Aspekten des Leipziger Mietspiegels unter
Einbeziehung von Experten und der Mitglieder des Arbeitskreises Mietspiegel in 2016.
3.8
Kooperation
Kooperation zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien
Aufgrund des im Vergleich zur Vergangenheit geringeren direkten Einflusses der Stadt beispielsweise durch die geringere Anzahl an kommunalen Wohnungsbeständen,
auslaufenden Belegungsrechten und -bindungen zur sozialen Wohnraumversorgung oder
fehlende, passgenaue öffentliche Fördermittel - liegt die Aufgabe der Kommune v.a. darin,
einen adäquaten Handlungsrahmen zu schaffen, der die Umsetzung der
wohnungspolitischen Leitlinien in die Wege leitet und unterstützt. Dies kann sie z.B. über
die Ausübung ihrer Planungshoheit, der Auswertung und Veröffentlichung von verfügbaren
40
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Daten, über Koordination von und Kooperation mit Akteuren, dem Anwerben von
Fördermitteln etc. tun. Die Stadt ist jedoch darauf angewiesen, dass
Wohnungsmarktakteure die wohnungspolitischen Zielsetzungen weitestgehend auch für
sich annehmen und sich bereit erklären, diese durch ihr Handeln zu finanzieren und
umzusetzen.
Für ein gemeinsames Agieren ist daher gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und
Erfahrungsaustausch und vor allem kontinuierliche Kommunikation erforderlich. Vor
diesem Hintergrund soll die breite Akteursbeteiligung, welche im Rahmen des Prozesses
zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts begonnen wurde, fortgesetzt
werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
Überprüfung der Marktentwicklungen auf Grundlage des Monitoringberichts sowie
Diskussion über Ableitung von Schlussfolgerungen für die weitere Verfolgung der
wohnungspolitischen Leitlinien (ca. 1 Workshop im Jahr, gesamter Teilnehmerkreis),
Vereinbarung von wesentlichen Fragestellungen, die im Rahmen der Zusammenarbeit
weiter bearbeitet werden sollen, sowie die Entwicklung von konkreten
Kooperationsfeldern (wie z.B. ein Bündnis für soziales Wohnen). (2-3 mal im Jahr, ggf.
kleinerer, themenbezogener Teilnehmerkreis),
Klärung, wie eine Einbindung der Öffentlichkeit auch im Rahmen der Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts sinnvoll erfolgen könnte.
Kooperation zu konkreten Themen
Um die generelle Kommunikation und Kooperation zu den wohnungspolitischen Leitlinien
und deren Umsetzung gezielt mit greifbaren Maßnahmen zu unterstützen wird eine
Kooperation der Stadt mit den Akteuren des Wohnungsmarktes im Rahmen von konkreten
Projekten angestrebt. Die kommunalen Unternehmen insbesondere die LWB prüfen in
diesem Sinne ihre Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen. Thematische Schwerpunkte
können sein:
•
Kooperationsvereinbarungen für die Versorgung von Haushalten, die sich nicht am
Markt mit angemessen Wohnraum versorgen können,
•
Entwicklung weiterer Formen zum Erhalt und Schaffung von preisgünstigen
Wohnungen,
•
Fortsetzung des Dialogs zum Thema altenfreundlichen Wohnen,
•
Modellprojekte u.a. zu den Themen kooperative Wohnformen, Mehrgenerationenwohnen, Behinderten-Wohngemeinschaften sowie Energieffizienz steigernde Maßnahmen in Quartieren,
•
Quartiersstrategien für Gebiete, in denen ein Generationenwechsel ansteht,
•
Kommunikationsstrategien für weniger nachgefragte Gebiete,
•
Gemeinsame Positionierungen u.a. zur Wohnungsbauförderung oder Prüfung von
baulichen Standards,
•
Lösungsansätze für sozialverträgliche Bestandssanierungen z.B. bei energetischen
Sanierungen oder Anpassung von Wohnungen an aktuelle Anforderungen. Hierbei
sollen überlagernde Anforderungen, z.B. preisgünstig und altenfreundlich,
Berücksichtigung finden,
•
Gemeinsame Lösungssuche bei Auftreten erheblicher Hindernisse im Rahmen von
Baugenehmigungsverfahren insbesondere bei großer Zunahme der Bautätigkeit,
•
Erschließung von Möglichkeiten der stadtteilorientierten Sozialarbeit im Umfeld des
dezentralen Wohnens für Asylsuchende.
41
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
42
Im Rahmen der Fördermittelverhandlungen mit dem Freistaat werden derzeit
Modellprojekte gesucht und sollen pilothaft Lösungen aufzeigen. Hierzu finden
Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren statt.
Bestehende Kontakte und Kooperationen werden fortgeführt und ggf. ausgebaut.
Der Akteurskreis wird entsprechend den Bedarfen und Interessierten erweitert und
ausgebaut.
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 28.10.15)
4.
Umsetzung und Evaluierung
Für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes sind im Haushalt 1 Mio. € mit
einem Sperrvermerk eingestellt. Für 200.000 € wird dieser Sperrvermerk aufgehoben, um
die Mittel für weitere fachliche Expertise, Prozessbegleitung und Moderation einzusetzen.
Dabei geht es insbesondere um folgende Aufgaben:
•
Expertisen zur Weiterentwicklung der Wohnungsmarktbeobachtung z.B. zur
Entwicklung eines Indikatorensets zur Messung von Anspannungstendenzen,
Untersuchung des marktaktiven Leerstands,
•
Vorbereitung der Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts,
•
Vorbereitung des baurechtlichen Instrumenteneinsatz wie z.B. zur Sozialgerechten
Bodennutzung,
•
Expertisen zur Entwicklung und Erprobung von neuen Finanzinstrumenten wie dem
Stadtentwicklungsfonds und ihren Organisationsstrukturen in Verbindung mit
Modellvorhaben für bezahlbares Wohnen,
•
ggf. Bewertung der kommunalen Wohnungsbestände außerhalb der LWB mbH nach
wohnungspolitischen Gesichtspunkten,
•
ggf. unterstützende Expertisen zum Thema Konzeptvergabe und zur Entwicklung von
Standards zur Mediation von Mieter-Eigentümer-Konflikten.
•
Akteurs- und Expertenbeteiliung zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien;
hierunter
Diskussion
zur
Einschätzung
der
Marktentwicklung
und
Handlungserfordernisse sowie zu einzelnen konkreten Themen, wie z.B.
Wohnungsbauförderung, altenfreundliches Wohnen,
•
Akteursbeteiligung zur Umsetzung des Beschlusses zur Konzeptvergabe (Aufstellung
eines Beteiligungsgremium und Kriterien der Konzeptvergabe),
•
Akteursbeteiligung zur Entwicklung von Standards und Verfahren zur Mediation von
Mieter-Eigentümer-Konflikten,
•
Kommunikationsmaßnahmen für die Vermittlung der Konzeptinhalte gegenüber der
Öffentlichkeit, Akteuren und Investoren / Bauherren.
Die weitere Untersetzung der verbleibenden 800.000 € wird, auch unter Berücksichtigung
der Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren, in einer oder mehreren gesonderten
Vorlagen dargestellt.
2017 wird ein Bericht zur Zwischenevaluierung erstellt und ggf. Vorschläge zur
Nachsteuerung des Wohnungspolitischen Konzepts entwickelt. Diese Evaluierung wird
neben der jährlich geplanten Diskussion über aktuelle Entwicklungen auf dem
Wohnungsmarkt im Akteurs- und Expertenkreis vorgestellt und diskutiert. Soweit
Änderungen in der Umsetzung bzw. Nachsteuerungen erforderlich sind, wird dem Stadtrat
eine entsprechende Vorlage zum Beschluss vorgelegt.
43
Anhang A des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Positionen Beteiligungsprozess, 08/2015
Anhang A: Positionen aus dem Beteiligungsprozess
1.
Positionen aus dem Akteurs- und Expertenkreis
In den intensiven Diskussionen der Akteurs- und Expertenworkshops wurden zahlreiche
Positionen der verschiedenen Akteursgruppen offengelegt und diskutiert, so dass in
großen Teilen ein gemeinsames Verständnis entwickelt werden konnte. Im Ergebnis
bleiben jedoch auch unterschiedliche Sichtweisen und Handlungsprioritäten. Die
wesentlichen Positionen, die nicht im Konzept berücksichtigt werden, sind dabei:
Kommunale Liegenschaftspolitik
Von der Mehrzahl der Akteure wird eine umfassende Neuausrichtung der kommunalen
Liegenschaftspolitik erwartet - sowohl im Bezug auf wohnungspolitische Zielstellungen als
auch im Hinblick auf städtische Aufgaben der Daseinsvorsorge. Daher gehen die
Erwartungen und Forderungen deutlich über die im Wohnungspolitischen Konzept
formulierten Maßnahmen hinaus und umfassen u.a.
•
Neuausrichtung der kommunalen Liegenschaftspolitik gemäß den Aufgaben einer
wachsenden Stadt: weg vom Erzielen möglichst hoher Verkaufserlöse hin zur
Trägerschaft von Immobilien zur Erfüllung inhaltlicher Ziele,
•
sofortiger Verkaufsstopp städtischer Liegenschaften und Bestände der LWB und
Prüfung unter stadtplanerischen, wohnungspolitischen und sozialen Gesichtspunkten
verbunden mit einem besser aufeinander abgestimmten Verwaltungshandeln bei
zukünftigen Verkäufen,
•
Prüfung der sich im Fach- und Finanzvermögen der Stadt und der städtischen
Gesellschaften befindlichen Flächen und Gebäude auf die Eignung für künftige
Wohnnutzung, Daseinsvorsorge und Erhalt der Leipziger Vielfalt hinsichtlich
vorhandener Entwicklungspotentiale. Einige Akteure erwarten darüber hinaus auch die
Offenlegung dieser vorhandenen Flächen und Gebäude.
•
Der punktuelle Ankauf von Gebäuden und Flächen und deren Wiederverkauf nach
Konzept zur Unterstützung bezahlbarer und kooperativer Wohnformen wird von den
beteiligten Akteuren unterschiedlich eingeschätzt. Während einige Akteure dieses
aktive Vorgehen der Kommune ausdrücklich unterstützen, sehen andere darin keine
Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.
Mietnebenkosten
Seitens der Wohnungseigentümer wird betont, dass in den vergangenen Jahren die
Nebenkosten stärker gestiegen sind als die Kaltmieten. Sie fordern deshalb
preisdämpfend wirkende Eigentümerziele bei den städtischen Gesellschaften,
insbesondere Stadtwerke Leipzig, Kommunale Wasserwerke Leipzig und Stadtreinigung
Leipzig. Die Formulierung in Kapitel 2.1, dass die Auswirkungen auf die Wohnkosten bei
relevanten kommunalen Entscheidungen zu berücksichtigen sind, geht einigen Akteuren
nicht weit genug. Vorgeschlagen wurde z.B. die Berücksichtigung von Auswirkungen auf
die Wohnnebenkosten bei Preisbildungen der kommunalen Gesellschaften explizit zu
benennen.
Soziale Wohnraumversorgung
Ein Teil der Akteure erwartet eine noch stärkere Rolle der Kommune bei der Versorgung
einkommensschwacher Haushalte. Dies reicht von der deutlichen Erweiterung des LWBBestands, einer Erhöhung des Anteils preisgünstiger Wohnungen innerhalb des LWBBestands bis hin zu sozialem Wohnungsbau in kommunaler Hand.
Gleichzeitig wurde seitens der Wohnungseigentümer betont, dass eine stärkere
Kooperation zur sozialen Wohnraumversorgung nicht ohne finanzielle Anreize möglich ist.
A-1
Anhang A des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Positionen Beteiligungsprozess, 08/2015
Zugang zu Neubauwohnungen für alle soziale Schichten wurde von einigen Akteuren auch
als Ziel eingebracht. Damit verbindet sich auch die Forderung nach umfangreichem
sozialen Wohnungsneubau bzw. einem generellen Anteil von 20 % der Wohnungen für
einkommensschwache Haushalte bei Neubauprojekten, unabhängig von einer noch nicht
vorhandenen Wohnungsbauförderung.
Beratung
Von einigen Akteuren wird eingeschätzt, dass gesamtstädtisch ausreichend
Beratungskapazitäten vorhanden sind. Allerdings sei eine Bündelung der Angebote
erforderlich. Andere Akteure halten die Weiterführung und den Ausbau von
Beratungsangeboten zu innovativen, bezahlbaren Bau- und Wohnformen für erforderlich
und begrüßen die Einrichtung eines Netzwerks Leipziger Freiheit.
Einige Akteure regen an, die vorgesehene Mediation bei Eigentümer-Mieter-Konflikten auf
eine Mediation zwischen Verwaltung und Eigentümern auszuweiten.
Anforderungen an eine künftige Wohnungsbauförderung
Im Bezug auf die Ausgestaltung einer zukünftigen Wohnungsbauförderung in Sachsen
werden trotz genereller Befürwortung auch unterschiedliche Anforderungen formuliert.
Einigen Akteursgruppen geht die Forderung nach einer punktuellen Neubauförderung (und
Schwerpunkt auf soziale Wohnungsbauförderung im Bestand) nicht weit genug; sie
erwarten eine umfassende Förderung sozialen Wohnungsneubaus (Objektförderung) zum
Teil verbunden mit höherer Subjektförderung. Andere Akteursgruppen erwarten eine
Schwerpunktsetzung der Förderung vor allem für nicht marktaktive Gebäude oder
sprechen sich für einen uneingeschränkten Erhalt der Möglichkeiten zur Förderung des
Rückbaus aus.
Vorgeschlagen wird auch, einen Teil der 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für eine
kommunale Förderung altenfreundlicher Bestandsanpassungsmaßnahmen einzusetzen.
Angespannter Wohnungsmarkt
Insbesondere dem Bündnis „Stadt für alle“ geht das wohnungspolitische Konzept
hinsichtlich seines Eingriffs in die Marktprozesse nicht weit genug. Es wird vorgeschlagen,
„Wohnungen als Sozialgut“ zu betrachten und „Wohnraumversorgung als soziale
Infrastruktur“ zu verstehen. Da die Einschätzung nicht geteilt wird, dass Leipzig derzeit
keinen angespannten Wohnungsmarkt hat und von einer längerfristigen Fortsetzung der
aktuellen sehr starken Einwohnergewinne ausgegangen wird, wird neben den unter den
oben genannten Forderungen zur Liegenschaftspolitik und sozialen Wohnraumpolitik eine
deutlich
stärkere
Erweiterung
v.a.
des
preisgünstigen
bzw.
bezahlbaren
Wohnungsbestandes gefordert.
Weitere Ansätze zum nachhaltigen Wachstum
Es bedarf weiterer Ansätze, um den persönlichen und allgemeinen Wohnflächenverbrauch
zu reduzieren.
Mehrere Akteure fordern über die Priorisierung des Geschosswohnungsbaus hinaus, einen
Ausschluss von individuellem Wohnungsbau in der inneren Stadt. Weiterhin wird von
einzelnen Akteuren die Anbindung an schienengebundenen ÖPNV auch bei der
Entwicklung von Einfamilienhausstandorten gefordert.
Ein Teil der Akteure fordert hingegen, dass sämtliche kommunale Grundstücke
ausschließlich für Geschosswohnungsbau verwendet werden, während es anderen
Eigentümern weiterhin möglich sein soll, unabhängig von der Lage verschiedene
Bauformen zu errichten.
Es wurde angeregt, das Baulandkataster nicht erst bei angespannter Marktsituation zu
erstellen, um einerseits das vorhandene Bauflächenpotential für alle sichtbar zu machen
und z.B. möglicher Suburbanisierung vorzubeugen. Andererseits könnten hierdurch
frühzeitig Flächenpotentiale identifiziert werden, für deren Aktivierung eine städtebauliche
Neustrukturierung erforderlich ist.
A-2
Anhang A des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Positionen Beteiligungsprozess, 08/2015
2.
Positionen aus der öffentlichen Diskussion
Positionen aus dem öffentlichen Beteiligungsprozess sind in die Erarbeitung des Entwurfs
zum Wohnungspolitischen Konzept eingegangen.
In einer öffentlichen Veranstaltung am 29. Juli 2015 wurde das Wohnungspolitische
Konzept vorgestellt und diskutiert. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten bestanden vom 30.
Juni bis 31. Juli 2015 im Rahmen einer Ausstellung im Stadtbüro sowie über das Internet.
Dabei gab es viel Zustimmung für die Grundausrichtung des Konzeptes sowie zahlreiche
Fragen und Anregungen, die vor allem die Umsetzung der Instrumente und Maßnahmen
betrafen. An mehreren Punkten wurde das Wohnungspolitische Konzept präzisiert bzw.
ergänzt. bleiben jedoch auch hier unterschiedliche Sichtweisen und Handlungsprioritäten.
Die wesentlichen Positionen, die auf Grundlage der Abwägung nicht im Konzept
berücksichtigt werden, sind dabei:
Bezahlbares Wohnen, soziale Wohnraumversorgung
Zu diesem Themenkomplex gibt es eine ganze Bandbreite von Vorschlägen und
Forderungen. Es werden stärkere städtische Maßnahmen bis hin zur „Vergesellschaftung
von Wohnraum“ gefordert, um ein Angebot an preiswertem Wohnraum in allen Quartieren
gewährleisten zu können. Über Kooperationsvereinbarungen, die auf jeden Fall stadtweit
geschlossen werden müssten, hinaus solle es eine Sozialabgabe für jedes Gebäude
geben, in dem keine Sozialwohnungen vorgehalten werden. Zudem solle der Anteil an
preisgünstigem Wohnraum im Bestand der LWB unabhängig von der wirtschaftlichen
Handlungsfähigkeit erhöht werden. Darüber hinaus solle die Stadt Wege für eine
öffentliche Anerkennung für Vermieter finden, die trotz allgemein steigender Mieten ihre
Mieten nicht erhöhen. Damit solle das Bewusstsein geschärft werden, dass es auch im
Vermietermarkt nicht immer nur um Gewinnmaximierung geht.
Altenfreundliches und barrierefreies Wohnen
Zu den Herausforderungen des altenfreundlichen und barrierefreien Wohnen gab es
mehrere konkrete Vorschläge, auch über das Wohnen im engeren Sinne hinaus für die
Verkehrs- und Quartiersentwicklung. Für das Wohnungspolitische Konzept wurde der
Wunsch nach einer eigentümerübergreifenden Übersicht aller freien barrierefreien bzw.
seniorengerechten Wohnungen geäußert. Barrierefreie, bezahlbare Wohnungen sollten
besonders auch durch öffentlichen Wohnungsbau geschaffen werden. Insbesondere die
LWB – aber auch andere Wohnungsmarktakteure wie z.B. die Genossenschaften – sollten
barrierefreien Neubau mit alternativen Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für junge
behinderte Menschen errichten.
Ein Instrument „Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer und behinderter
Menschen“
wird
gefordert.
Neben
der
Fortsetzung
von Aktivitäten
zur
Wohnungsanpassung sollten vorzugsweise Subjektfördermaßnahmen erfolgen. Hierfür
solle die Stadt finanzielle Mittel (150.000 € pro Jahr) bereit stellen, um die
Wohnungsanpassung von mindestens 200 Wohnungen zu finanzieren.
Neubau, Sanierung, Eigentumsbildung
Zahlreiche Nachfragen gab es zu den Datengrundlagen. Dabei wurde anhand eigener
Rechenmodelle u.a. die Notwendigkeit von deutlicher mehr Wohnungsneubau abgeleitet.
Parallel dazu gab es aber auch Vorschläge, Sanierung leerstehender Gebäude gegenüber
dem Neubau stärker zu priorisieren. Darüber hinaus wurde unabhängig von Neubau und
Sanierung auch eingebracht, Eigentumsbildung klarer als Handlungsschwerpunkt
darzustellen und eine Eigentumsquote von 33 % anzustreben.
Mobilität und Verkehr
Gerade in der öffentlichen Veranstaltung wurde gefordert, klarere Aussagen zu
Verkehrsfragen in das Wohnungspolitische Konzept aufzunehmen. So solle die Bedeutung
A-3
Anhang A des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Positionen Beteiligungsprozess, 08/2015
der Fahrradmobilität hervor gehoben und beispielsweise in Leitlinie 4 wörtlich benannt
werden. Auch das Thema neuer Parkplatzkonzepte solle aufgegriffen werden.
Liegenschaftspolitik
Bei dem Agieren der Stadt, auch im Rahmen der Wohnungspolitik, sei eine klare
Veränderung der Liegenschaftspolitik erforderlich. Liegenschaften sollten als größtes
Potenzial erkannt werden, um Leben in der Stadt, der Gemeinschaft der Bürger, dem
Austausch in Nachbarschaften und Sicherung von Lebensqualität zu erhalten und zu
fördern. Kunst- und Kulturstätten, Werkstätten, Förderung lokaler Kleinbetriebe und
gemeinschaftlichen Lebens seien in Leipzig durch einen Freiraum zur Selbstverwirklichung
möglich geworden. Der Erhalt dieses Freiraums könne nicht durch eine rein wirtschaftlich
orientierte Institution gewährleistet werden.
A-4
Anhang B des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Teilnehmerkreis Workshops
Anhang B: Teilnehmerkreis Akteurs- und
Expertenworkshops
An den Akteurs- und Expertenworkshops nahm ein über den Prozess weitgehend
gleichbleibender Teilnehmerkreis von ca. 50 Personen teil. Die finanzielle Beteiligung
zahlreicher Akteure ermöglichte die Realisierung des umfangreichen Beteiligungsprozess.
Teilnehmende Institutionen (jeweils 1 Vertreter/in je Workshop)
Organisierte Wohnungswirtschaft:
Baugenossenschaft Leipzig e.G.
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft e.G.
Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e.G.
Wohnungsgenossenschaft Transport e.G.
Wohnungsgenossenschaft Unitas e.G.
Private Eigentümer und Projektentwickler
Anhöck & Kellner Massivhaus GmbH
DGG Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
GRK-Holding AG
Gutburg Mieterservice Leipzig
Hildebrand & Jürgens GmbH
Leipziger Stadtbau AG
Limes Wohnbau GmbH
Victor Immobilien
Interessenvertretungen, Verbände, Vereine
BfW Landesverband Mitteldeutschland e.V.
Bündnis "Stadt für alle"
Haus & Grund Leipzig
Immobilienverband Deutschland IVD, Region MitteOst e.V.
Mieterverein Leipzig e.V.
Netzwerk Leipziger Immobilienmarktakteure
Verbraucherzentrale Sachsen Beratungszentrum
Leipzig
Baugruppen / Bauprojekte / Kleineigentümer
Haus- und WagenRat e.V.
Haushalten e.V.
Selbstnutzer.de
Banken
Sächsische Aufbaubank-Förderbank, Abt.
Wohnungsbau
Experten
Analyse & Konzepte / Tobias Jacobs
empirica AG (themenbezogen)
Helmholtz Zentrum für Umweltforschung
Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt
Staatliche Studienakademie Leipzig
Stadt Bremen, Senat für Umwelt, Bau und Verkehr
Stadt Halle (Saale), Fachbereich Planen
Stadt Nürnberg, Stab Wohnen
Vertreter Politik
AfD-Fraktion (seit 2015)
CDU-Fraktion
FDP-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Vertreter Verwaltung
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
(Gutachterausschuss) (themenbezogen)
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (AG Wohnen)
Amt für Statistik und Wahlen (themenbezogen)
Beigeordnete Stadtentwicklung und Bau
Liegenschaftsamt (themenbezogen)
Sozialamt (AG Wohnen)
Stadtplanungsamt (Federführung, AG Wohnen)
Makler
KOENGETER IMMOBILIEN
Unterstützt wurde das Wohnungspolitische Konzept durch
Anhöck & Kellner Massivhaus GmbH
Baugenossenschaft Leipzig e.G.
DGG Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
GRK-Holding AG
Haus & Grund Leipzig
Hildebrand & Jürgens GmbH
Leipziger Stadtbau AG
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Limes Wohnbau GmbH
Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft e.G.
Victor Immobilien
Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e.G.
Wohnungsgenossenschaft Transport e.G.
Wohnungsgenossenschaft Unitas e.G.
B-1
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts:
Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig
Zusammenfassende Dokumentation
Stand August 2015
Auftraggeber
Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt
Abt. Stadtentwicklung
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
Ansprechpartnerinnen:
Susanne Kranepuhl
Karolin Pannike
Moderation und Dokumentation
WohnBund-Beratung Dessau
Humperdinckstr. 16
06844 Dessau-Roßlau
Moderatorinnen:
Birgit Schmidt
Regina Sonnabend
Marlo Riege
Marco Mehlin
Stephan Westermann
Dokumentation:
Monika Schulte
Birgit Schmidt
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Einführung
Der Leipziger Wohnungsmarkt steht aktuell vor neuen Herausforderungen. Durch die anhaltenden Zuwanderungen ist eine deutlich steigende Wohnungsnachfrage entstanden. Diese spiegelt sich im
Marktgeschehen u. a. durch vermehrte Neubau- und Umnutzungsprojekte sowie moderat steigende
Mieten wider. Gleichzeitig bestehen in der Stadt weiterhin Leerstände und Sanierungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund beauftragte der Stadtrat die Verwaltung im Oktober 2013, das Wohnungspolitische Konzept von 2009 zu überarbeiten und frühzeitig Strategien zu entwickeln, um angemessen auf
diese Entwicklungen reagieren zu können. Das aktualisierte Wohnungspolitische Konzept der Stadt
Leipzig soll die langfristigen Leitlinien, die Ziele und Strategien sowie die kurz- bis mittelfristig einzusetzenden Instrumente für den Leipziger Wohnungsmarkt und die Leipziger Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik definieren.
Angesichts der Unsicherheiten der weiteren Entwicklungen sollten im Austausch mit allen am Wohnungsmarkt Beteiligten gemeinsam die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen bewertet und entsprechende Strategien abgeleitet werden.
Zur Vorbereitung des neuen Wohnungspolitischen Konzepts wurde daher von Mai 2014 bis zum Sommer 2015 ein breit angelegter, mehrstufiger Beteiligungsprozess organisiert, in dem Ziele, Strategien
und Instrumente der künftigen Leipziger Wohnungspolitik diskutiert wurden. Um alle Beteiligten sinnvoll einbinden zu können, verlief der Prozess auf zwei Ebenen, die sich in ihren Ergebnissen gegenseitig
ergänzen und aufeinander aufbauen sollten:
1. Diskussionen auf Akteurs- und Expertenebene bezogen Wohnungsmarktakteure – Genossenschaften, LWB, private Eigentümer, Verbände, Mieterverein, Makler, Initiativen, Baugruppen und eine
Bank – , Vertreter der Stadtratsfraktionen sowie Experten aus der Wissenschaft und aus anderen
Städten ein. Diese Diskussionen fanden im Rahmen von halbtätigen, nicht-öffentlichen Workshops
mit einem über den Prozess weitgehend gleich bleibenden Teilnehmerkreis von ca. 50 Personen
statt.
2. Öffentliche Diskussionen und Themenabende, in denen sich alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger über das Thema informieren und ihre Probleme, Fragen und Ideen einbringen konnten. Zu
diesen Veranstaltungen, die unter dem Dach von „Leipzig weiterdenken“ ausgerichtet wurden,
wurde über Presse, Plakataushänge, Postkarten, das Internet sowie E-Mail-Verteiler eingeladen.
Beide Veranstaltungsformen wurden jeweils durch die den Gesamtprozess begleitende AG Wohnen der
Stadtverwaltung Leipzig unter Mitwirkung der WohnBund-Beratung Dessau konzipiert und durch die
WohnBund-Beratung Dessau moderiert und dokumentiert.
Im Anschluss an die öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung des Wohnungspolitischen Konzepts am
29. Juni 2015 bestand die Möglichkeit, das Konzept im Internet einzusehen und zu kommentieren sowie
in einer Ausstellung im Stadtbüro Hinweise zum Konzept zu geben. Parallel dazu wurden ausgewählte
Träger öffentlicher Belange gebeten, zum Konzeptentwurf Stellung zu nehmen.
Eine ausführliche Dokumentation der öffentlichen Veranstaltungen sowie wesentliche weitere Informationen sind unter www.leipzig.de/weiterdenken zu finden.
C-2
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Der Beteiligungsprozess – Übersicht
Abb. Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt
C-3
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
1. Akteurs- und Expertenworkshop
14. Mai 2014 im Technologiezentrum GaraGe, 55 Teilnehmende
Themen: Einschätzung der aktuellen Situation, Handlungsbedarfe, Positionen und Handlungsabsichten der
verschiedenen Akteursgruppen
Zu Beginn wurden die aktuelle Wohnungsmarktsituation sowie die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Leipzig dargestellt und diskutiert.
Handlungsbedarfe aus Sicht akteursgemischter Gruppen
In akteursgemischten Arbeitsgruppen wurden mögliche Handlungsbedarfe für das Wohnungspolitische
Konzept diskutiert. Als Anforderungen an den Prozess wurden v.a. fundierte Datengrundlagen, weitere
Informationen zu Prognosen sowie gemeinsame Begriffsdefinitionen benannt. Inhaltlicher Handlungsbedarf wurde bei der Entwicklung der Miethöhen und der damit verbundenen Wirtschaftlichkeit gesehen. Weitere wichtige Themen waren gemischte Quartiere, Barrierefreiheit, seniorengerechtes Wohnen, zielgruppenspezifische Differenzierung des Wohnungsangebots sowie die Sicherung preiswerten
Wohnraums.
Positionen und Handlungsabsichten der Akteursgruppen
Anschließend wurden Positionen und Handlungsabsichten der jeweiligen Akteursgruppen in Arbeitsgruppen zusammengetragen und im Plenum durch die Experten präsentiert.
•
•
•
•
C-4
Zentrales Anliegen der organisierten Wohnungswirtschaft war die Sicherung des Bestandes und
die langfristige Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität der Unternehmen, da sie Voraussetzung für Investitionen ist. Der Bestand soll weiter differenziert und an die sich ändernde Nachfrage
angepasst werden. Neubau auch im höherpreisigen Segment sowie neue Wohnformen, z.B. Seniorenwohnen, sollen den Bestand erweitern. Das soziale Engagement der Wohnungsunternehmen
soll gestärkt und Serviceleistungen ausgebaut werden.
Senioren- sowie familiengerechtes Wohnen ist Teil des aktuellen Geschäfts der privaten Wohnungswirtschaft, welches je nach Nachfrage in den nächsten Jahren ausgebaut werden könnte.
Hauptthema dieser Akteursgruppe war die Darstellung der derzeitigen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt in der Öffentlichkeit. Es sollte darauf geachtet werden, dass nicht der Eindruck eines
künftigen Wohnungsmangels entstehe.
Die Vertreter von Baugruppen, Bauprojekte, Kleineigentümer unterbreiteten das Angebot, ihre
Kompetenzen bei der gemeinschaftlichen Entwicklung, Produktion und dem Betrieb von Wohnraum, aus der Altbauentwicklung in Neubauprojekte zu übertragen und im Rahmen städtischer
Konzepte in einen „neuen sozialen Wohnungsbau von unten“ einzubringen. Darüber hinaus wird
die Kooperation mit großen Bauträgern und der Stadt gesucht.
Die aktuelle Lage des Leipziger Wohnungsmarktes wurde von Politik und Verwaltung mehrheitlich
als nicht besorgniserregend und nicht von Engpässen gezeichnet bewertet. Ein zentrales Handlungsfeld ist ein strategisches Flächenmanagement, welches die qualitative Entwicklung des städtischen Umfelds, u.a. durch den Erhalt und die Schaffung von alternativen Wohnangeboten voranbringen kann. Die „Leipziger Mischung“ - preiswerter Wohnraum, klassische Wohnungsmarktangebote und alternatives Wohnen - soll erhalten bleiben. Die Zusammenarbeit verschiedener Wohnungsmarktakteure soll durch die Stadt planerisch begleitet und moderiert werden. LWB und
Wohnungsgenossenschaften spielen eine wichtige Rolle zur Sicherung von preiswertem Wohnraum. Politische Initiativen könnten eine Förderung von Bund und Land fordern, die den Erhalt von
preiswertem Wohnen und die Schaffung von Neubau unterstützt.
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
2. Akteurs- und Expertenworkshop
10. Juli 2014 im Technologiezentrum GaraGe, 50 Teilnehmende
Themen: Datengrundlagen und ihre Bewertung; Einstieg in die Szenariendiskussion
Datengrundlagen und ihre Bewertungen
Im Plenum wurden weitere Daten zur Bestandsentwicklung sowie eine Analyse zu Struktur und Verteilung des Wohnungsleerstandes in Leipzig vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2013 in ihren verschiedenen Varianten erläutert und eine Untersuchung zur
aktuellen Zuwanderung im bundesweiten Vergleich, basierend auf der "Schwarmstadttheorie", präsentiert.
Szenariendiskussion
Im zweiten Teil wurden drei unterschiedliche Szenarien der künftigen Wohnungsmarktentwicklung und
mögliche Auswirkungen auf Wohnungsangebot und -nachfrage in Arbeitsgruppen diskutiert. Die Ergebnisse der Szenariendiskussion in den Arbeitsgruppen wurden durch die Experten im Plenum vorgestellt.
Beim Szenario „Geringes Wachstum“, in dem die Bevölkerung nur leicht wächst und später stagniert,
wird die Bestandsentwicklung durch einen entspannten Mietermarkt beeinflusst und es steht eher die
Schaffung von neuen Qualitäten im Vordergrund. Bessere Lagen können sich ausdifferenzieren und
schwierige Bestände unter Druck geraten. Der Leerstand wird sich nicht weiter verringern und es wird
weniger neu gebaut werden, wobei die Frage der Neubautätigkeit kontrovers diskutiert wurde. Eine
wieder ansteigende Zahl leer stehender Wohnungen in bestimmten Lagen birgt die Gefahr finanzieller
Probleme bei den Eigentümern. Unterschiedliche Auffassungen herrschten über die Entwicklung der
Mietpreise. Die Stadt muss mit zielgerichteten Investitionen in Gebieten, die in Schwierigkeiten geraten, gegensteuern.
Das Szenario „Moderates Wachstum“ wird als das günstigste für den Markt und ideal für Leipzig eingeschätzt. Eine staatliche Lenkung wird außer beim preisgünstigen Segment nicht für erforderlich gehalten. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Neubautätigkeit verstärkt und der Leerstand insgesamt
abnimmt, sich aber in unattraktiven Beständen konzentriert. Die Angebotssituation und auch die Mietpreise werden sich nach Lagen und Segmenten ausdifferenzieren. Weiteres Wachstum wird in der Innenstadt und am Innenstadtrand stattfinden, wodurch dort Spielräume für alternative Wohnformen
verloren gehen. Die steigende Nachfrage wird auch zu Entwicklungen am Stadtrand bzw. im Umland
führen, wenn gute Infrastruktur (gute Anbindung an den ÖPNV / an Leipzig, Nahversorgung, Schulen,
Kitas) vorhanden ist.
Beim Szenario „Starkes Wachstum“ werden die Mieten steigen, was als Voraussetzung für Investitionen in Neubau und Bestand angesehen wird. Gebiete wie der Leipziger Osten und Grünau bekommen neue Chancen. Für Haushalte mit geringerem Einkommen wird die Wohnraumversorgung
schwieriger, was durch mögliche Förderungen abgefedert werden sollte. Innerstädtische Nachverdichtung sowie Umnutzung von Gebäuden und Aktivierung von Flächen sollen den Bestand erweitern. Die
Nachfrage nach Eigentumsbildung wird zunehmen, allerdings für Schwellenhaushalte schwieriger werden. Die Kommune, aber auch die Landes- und Bundesebene (z.B. Wohnungsbauförderung) haben zunehmende Verantwortung. Mit einer Kommunikationsstrategie sollte das Verständnis für eine wachsende Stadt vermittelt werden.
Ein Meinungsbild zum Abschluss ergab, dass die Mehrzahl der Teilnehmenden das moderate, etwas
weniger Personen das starke und keiner das geringe Wachstum als wahrscheinlichste Entwicklung einschätzt.
C-5
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
3. Akteurs- und Expertenworkshop
01. Oktober 2014 im Technologiezentrum GaraGe, 37 Teilnehmende
Themen: Szenarien und Handlungserfordernisse; Ziele, Strategien und Instrumente
Szenarien und Handlungserfordernisse
Im ersten Teil wurden die weiter entwickelten drei Szenarien in ihrer Bedeutung für verschiedene Themenbereiche vorgestellt. In der Schlussfolgerung wird sich das Wohnungspolitische Konzept in seiner
Grundausrichtung an mäßigem bis starkem Wachstum orientieren und gleichzeitig Reaktionsmöglichkeiten für ein noch stärkeres Wachstum sowie für eine stagnierende Nachfrage im Blick behalten.
In der anschließenden Podiumsdiskussion wurden Handlungsbedarfe und mögliche Konflikte erörtert
und daraus Hinweise für die Weiterbearbeitung abgeleitet:
• Die Entwicklungen sollten nicht zu linear gedacht werden.
• Das Wachstum Leipzigs, v.a. durch Zuzug verursacht, stellt eine Unsicherheit dar.
• Eine steigende Nachfrage geht nicht zwangsläufig mit steigenden Mieten einher.
• Aufwertungsprozesse haben zunächst positive Auswirkungen auf soziale Mischung.
• Die Mietenentwicklung ist im Verhältnis zur Einkommensentwicklung zu betrachten.
• Neubau ist nicht nur eine Reaktion auf die gestiegene Nachfrage.
• Die Nennung eines Korridors für die Fluktuationsreserve ist besser als eine feste Zahl.
Ziele, Strategien und Instrumente
Im zweiten Teil des Workshops wurde ein erster Vorschlag für das übergeordnete Ziel der Leipziger
Wohnungspolitik und die abgeleiteten Ziele des Wohnungspolitischen Konzeptes vorgestellt:„Oberstes
Ziel der Leipziger Wohnungspolitik ist es, Leipzig als attraktiven und konkurrenzfähigen Wohnungsstandort der Region weiter zu entwickeln und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle in Leipzig
Lebenden auch bei einem deutlichen Einwohnerwachstum entsprechend ihren Wünschen, Bedürfnissen sowie materiellen Möglichkeiten eine adäquate Wohnung finden können.“ Daraus wurden folgende
Ziele des Wohnungspolitischen Konzeptes abgeleitet: Erweiterung des Wohnungsangebotes, bezahlbare und wirtschaftlich tragfähige Mieten, ausreichend preiswerter Wohnraum für einkommensschwache
Haushalte, vielfältiges Angebot für verschiedene Lebensformen, Energieeffizienz im Wohnungsbestand
erhöhen, Sicherung einer räumlich ausgewogenen Entwicklung, Wohnungsmarktentwicklung in Kooperation von Stadt, Wohnungswirtschaft und Zivilgesellschaft.
Die vorgestellten Ziele und Strategien sowie die Liste der möglichen Instrumente wurden an verschiedenen Tafeln in den Räumen ausgestellt und in einem ersten Rundgang von allen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern geprüft, diskutiert und teilweise ergänzt und kommentiert. Anschließend erhielten die
Experten im Plenum die Gelegenheit zu Kommentaren. Es wurde empfohlen, Entwicklungen, die von
alleine passieren, zu unterscheiden von solchen, die gesteuert werden müssen, und die Rolle der Akteure und die steuernde Funktion der Stadt herauszuarbeiten. Darüber hinaus sollen Zielkonflikte transparent gemacht und Indikatoren festgelegt werden, um die Zielerreichung regelmäßig messen und bei
Bedarf reagieren zu können.
Vertiefung der Instrumente und Maßnahmen
Nun wurden mögliche Maßnahmen und Instrumente nach ihrer Effektivität und Eignung für das jeweilige Ziel bzw. nach weiterem Diskussionsbedarf gewichtet. Auf dieser Grundlage sollten Instrumente für
die weitere Diskussion im nächsten Workshop ausgewählt werden. Die sechs Instrumente, welche für
die Verfolgung der Ziele als sinnvoll eingeschätzt wurden, waren Konzeptvergabe, Wohnungsbauförderung von Bund und Land, Eigentümerziele der LWB, Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte, strategischer Flächen- und Gebäudeerwerb sowie Beratung von Bauherren, Eigentümern und Vermietern.
C-6
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
4. Akteurs- und Expertenworkshop
03. November 2014 im Technologiezentrum GaraGe, 44 Teilnehmende
Themen: Ziele und ausgewählte Instrumente
Ziele des Wohnungspolitischen Konzepts
Nach einem Überblick über die Hinweise zu dem vorgestellten Entwurf der Ziele und Strategien im letzten Workshop sowie aus den schriftlichen Stellungnahmen der Akteure wurden die Anforderungen an
die Zielformulierungen sowie die Struktur der Ziele diskutiert.
Das Konzept soll als Grundlage für weiterführende Beschlüsse und für Kooperationen dienen und Arbeitsaufgaben an die Verwaltung, die Politik und die Akteure definieren. Wichtig ist auch, Zielkonflikte
transparent zu machen und Indikatoren zur Erfolgskontrolle zu entwickeln.
Dem Vorschlag, die öffentliche Abschlussveranstaltung vom 18.11.2014 auf das Frühjahr 2015 zu verschieben, um eine weitere intensive Diskussion und die Qualität einer gemeinsam diskutierten Grundlage zu ermöglichen, wurde zugestimmt.
Vorstellung und Diskussion ausgewählter Instrumente
Im Plenum wurden jeweils Beispiele aus anderen Städten vorgestellt. In Arbeitsgruppen wurde nach
einem Input zur Beschreibung der Leipziger Situation das Für und Wider der Instrumente diskutiert.
Runde 1 / AG 1: Konzeptvergabe
Die Ziele für die Konzeptvergabe sollten weiter geschärft und ein handhabbares Vergabeverfahren entwickelt werden. Das Instrument soll auf ausgewählten Flächen der Stadt angewendet und zunächst
anhand einiger Pilotprojekte erprobt werden.
Runde 1 / AG 2: Wohnungsbauförderung
Wohnungsbauförderung könnte unter den geänderten Rahmenbedingungen (neue Landesregierung)
eine neue Bedeutung bekommen. Sie soll aber nicht allgemein für sozialen Wohnungsneubau eingesetzt werden, sondern zielgenau und bedarfsgerecht anwendbar sein. Darüber hinaus ist eine Einheitlichkeit und Durchgängigkeit der Regelungen wichtig.
Runde 2 / AG 3: Kappungsgrenze / Mietpreisbremse
Der mögliche Einsatz der Instrumente sollte, bei einem Eintreten des Szenarios starkes Wachstum und
wenn der Leipziger Wohnungsmarkt angespannt ist, erneut geprüft werden, denn diese Instrumente
schaffen keinen neuen Wohnraum. Vorrangiges Ziel sollte es sein, mit anderen Instrumenten das Entstehen eines angespannten Wohnungsmarktes zu verhindern. Anhand eines noch zu entwickelnden
Indikatorensets soll definiert werden, wann das der Fall ist.
Runde 2 / AG 4: Künftige Kooperationsformen, z.B. Bündnis für Wohnen
Es besteht grundsätzlich Interesse an der Fortführung der Zusammenarbeit zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes auf gesamtstädtischer Ebene. Zukünftig sollen einmal jährlich mit dem gesamtem Teilnehmerkreis auf der Grundlage des Monitoringberichtes Wohnen die Marktentwicklung
diskutiert werden und darüber hinaus Treffen in kleineren Kreisen zu ausgewählten Themen stattfinden.
C-7
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
5. Akteurs- und Expertenworkshop
18. November 2014 im Rathaus Leipzig, 37 Teilnehmende
Themen: Ausgewählte Instrumente und Begriffsbestimmungen
Vorstellung und Diskussion ausgewählter Instrumente
Im ersten Teil des Workshops wurde die Diskussion zu den Instrumenten fortgesetzt. Zunächst gibt es
im Plenum einen Input, in dem für jedes Instrument Beispiele, die vorhandenen Rahmenbedingungen
und angedachte Lösungsansätze vorgestellt werden. Anschließend werden die Instrumente in Arbeitsgruppen vertiefend diskutiert und die Ergebnisse durch einen Experten im Plenum vorgestellt.
AG 1 – Kommunikationsstrategie für weniger nachgefragte Gebiete
Kommunikation wird von den Akteuren als ein wichtiges Instrument für die Imageverbesserung einzelner Quartiere gesehen, könnte zu einer räumlich ausgewogenen Entwicklung beitragen und sollte, wo
erforderlich, mit begleitenden Maßnahmen zur Aufwertung flankiert werden. Zielgruppe sollten alle
Leipziger Bürgerinnen und Bürger sein und, sowohl für bisher weniger im Bewusstsein befindliche Gebiete als auch für benachteiligte („bedrohte“) Gebiete sollten Überlegungen angestellt werden.
AG 2 – Beratung (zu Energieeinsparung, altengerechtem Wohnen sowie zu preiswerten und kooperativen Wohnformen)
Die Akteure waren sich einig, dass Beratungsbedarf grundsätzlich vorhanden ist, die Beratungsangebote
zielführend sind, aber eine größere Vernetzung erforderlich sei. Der Aufbau eines Beratungshauses zu
preiswerten und kooperativen Wohnformen ist ein Angebot für spezifische Zielgruppen und Wohnmodelle, das mit den bestehenden Beratungsangeboten vernetzt werden soll.
Diskussion zu Begriffsbestimmungen
Da ein gemeinsames Begriffsverständnis grundlegend für die weitere Bearbeitung des Konzeptes ist,
wurden im zweiten Teil des Workshops Begriffsdefinitionen diskutiert und gemeinsam festgelegt.
Grundlage waren Definitionsvorschläge, die die Akteure im Vorfeld prüfen und durch eigene Vorschläge
ergänzen konnten. Folgendes wurde verabredet:
•
•
•
•
•
C-8
Nur das untere Preissegment wird im Konzept definiert, im Monitoring wird der Bestand in Drittelteilung dargestellt. Preisgünstige Angebote sind aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen ohne
Förderung nicht im Neubau herstellbar.
Die Definition für bezahlbares Wohnen wird bestätigt. Der Indikator Mietbelastungsquote wird
noch weiter geprüft. Festgehalten werden sollen in diesem Zusammenhang Werte für die Nettokaltmiete und die Bruttowarmmiete.
Wirtschaftlich tragfähige Miete soll nicht anhand konkreter Zahlen definiert werden.
Fluktuationsreserve wird nicht mit einem Zahlenwert untersetzt. Die Begriffsdefinition wird um
„marktaktiven Bestand“ ergänzt.
Eine ausreichende Menge an Wohnraum ist vorhanden, wenn es keinen angespannten Markt gibt.
Um letzteres zu beschreiben, soll ein Indikatorenset erarbeitet werden.
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
6. Akteurs- und Expertenworkshop
30. März 2015 im Technologiezentrum GaraGe, 47 Teilnehmende
Themen: Entwurf des Wohnungspolitischen Konzeptes und Vereinbarungen zur weiteren Kooperation
Teil 1: Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts
Nach einem Rückblick auf den bisherigen Prozess des Beteiligungsverfahrens wurde der Entwurf des
Wohnungspolitischen Konzepts vorgestellt. Unter der übergeordneten Leitlinie, „Leipzig als attraktiven
und konkurrenzfähigen Wohnstandort weiterzuentwickeln“, ist das Konzept in vier weitere Leitlinien
gegliedert.
Bei der Umsetzung der Strategien durch Instrumente und Maßnahmen wird unterschieden in solche,
die durch verändertes kommunales Verwaltungshandeln realisiert werden können, und solche, die weiterer Konkretisierung bedürfen. Zur Anpassung der Instrumente soll der Markt weiter beobachtet und
ggf. – z.B. bei stärkerem oder schwächerem Wachstum - der Einsatz der zunächst vorgesehenen Instrumente gemeinsam mit den Akteuren geprüft werden. Auf Initiative der Politik wurden für die Umsetzung des Konzepts Mittel im Haushalt 2016 eingestellt, die nach der Beschlussfassung eingesetzt
werden können.
Die von den Wohnungsmarktakteuren eingereichten Stellungnahmen zum Konzept wurden vorab sortiert und in einer Übersichtstabelle an die Teilnehmenden verschickt. Neben Hinweisen und redaktionellen Änderungen, standen die Themen zur Diskussion, bei denen in den Stellungnahmen Missverständnisse oder kontroverse Auffassungen deutlich wurden. Ziel war, jeweils einen gemeinsamen Kompromiss- oder Formulierungsvorschlag für die Aufnahme ins Konzept zu finden oder andernfalls die
divergierende Position darzustellen bzw. das Thema für die weitere Bearbeitung in der Umsetzungsphase vorzusehen. Kompromiss- bzw. Formulierungsvorschläge wurden zu den Themen Gesamtmietbelastung und Wohnflächenverbrauch, Beratungshaus sowie angespannter Markt festgelegt. Bei den Themen Wohnungsbauförderung, Rolle der städtischen Unternehmen bei der Nebenkostenentwicklung
sowie Liegenschaftspolitik wurde vereinbart, vorliegende divergierende Positionen transparent darzustellen. Die Hinweise zu den Themen Baugenehmigung, Bauleitplanung, Baukosten und Landesbauordnung, künftige Bebauungsdichte sowie Kooperation für preiswerten Wohnraum gilt es, in der Umsetzungsphase zu berücksichtigen.
Teil 2: Vereinbarung zur weiteren Kooperation
Die vorgeschlagene weitere Kooperation zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts beruht auf
den in den bisherigen Workshops besprochenen Vorgehensweisen. Die Marktentwicklungen werden
anhand des Monitoringberichtes Wohnen weiter beobachtet und etwa einmal jährlich mit dem gesamten Teilnehmerkreis diskutiert. Dabei werden auch mögliche Schlussfolgerungen gemeinsam geprüft.
Darüber hinaus soll zu konkreten Themen in kleineren Arbeitskreisen etwa 2-3-mal jährlich beraten
werden.
Die Stellungnahmen der Wohnungsmarktakteure werden anschließend in das Konzept eingearbeitet
und insbesondere zu strittigen Fragen weiterhin diskutiert. Parallel dazu findet die verwaltungsinterne
Abstimmung statt. Nach Auswertung und Einarbeitung der Anmerkungen werden die wesentlichen
Inhalte des Konzeptes der Öffentlichkeit vorgestellt. Über die öffentliche Veranstaltung hinaus besteht
dann noch die Möglichkeit, sich z.B. im Stadtbüro näher darüber zu informieren, bevor das Konzept als
Beschlussvorlage in den Stadtrat geht.
C-9
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Öffentliche Auftaktveranstaltung
02. Juni 2014 im Festsaal des Rathauses Leipzig, ca. 180 Teilnehmende
"Wohnen in der wachsenden Stadt: Wie bleibt Wohnen in Leipzig auch zukünftig für alle attraktiv?"
Die Diskussion fand an 20 Tischen sowie auf der Empore im Festsaal des Neuen Rathauses statt und
wurde von den Teilnehmenden sowie der Tischmoderation auf Papiertischdecken und auf Moderationskarten festgehalten. Diskutiert wurde in 3 Runden, wobei in der ersten Runde die Frage nach der
Motivation zur Teilnahme erörtert wurde und in der zweiten die Themen, die im zukünftigen Wohnungspolitischen Konzept berücksichtigt werden sollen. In der dritten Runde wurden wesentliche Themen aus der zweiten Runde aufgegriffen und entsprechende Fragestellungen an jeweils mehreren Tischen und der Empore diskutiert. Die Schwerpunkte der Diskussion sind in folgenden Themenkomplexen zusammengefasst.
Kostengünstiges Wohnen/ Mieterschutz
Besonders wichtig war den Teilnehmenden der Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem und preisgünstigem Wohnraum, der zielgruppengerecht über den gesamten Stadtraum verteilt zur Verfügung
stehen soll. Die soziale Durchmischung sowohl in den Gebäuden als auch im Quartier soll erhalten bleiben. Eine Dämpfung der Nebenkosten, besserer Mieterschutz oder sozialverträgliche Sanierungsvorhaben können steigenden Mieten entgegenwirken.
Stadt‐ und Quartiersentwicklung
Die Entwicklung des Wohnumfeldes und des Quartiers können Wohnen attraktiver machen, z.B. durch:
soziale Durchmischung, gute soziale Infrastruktur, Erhalt von Grün- und Freiräumen, Erhalt von historischer Bausubstanz, gute Anbindung an den Nahverkehr, die Einbindung und Förderung des Engagements der Bewohnerinnen und Bewohner. Die vorhandenen Qualitäten in den Stadtteilen sollen erhalten bleiben. Im Sinne eines nachhaltigen Wachstums wurde eine Innenentwicklung durch Nachverdichtung und Bestandsqualifizierung, die Entwicklung auch weniger nachgefragter Quartiere sowie die Stärkung des ÖPNVs oder umweltfreundlicher Mobilitätsformen gefordert.
Kommunale Steuerungsmöglichkeiten
Als Steuerungsmöglichkeiten wurden eine strategische Flächenpolitik durch Erwerb und Veräußerung
nach Konzept und die stärkere Ausschöpfung der städtischen Planungshoheit, z.B. bei einer sozialorientierten Ausgestaltung von Bebauungsplänen genannt, ebenso die Rolle der Stadt als Mediatorin für den
Interessensausgleich zwischen Wohnungswirtschaft und Mietern und die stärkere Orientierung der
LWB auf sozialpolitische Zielsetzungen.
Mieterstadt, Eigentum, Alternativen
Diverse Wohnformen, die für eine langfristige Dämpfung einer Mietpreisentwicklung sorgen könnten,
wurden diskutiert: die Steigerung des selbstgenutzten Wohneigentums, genossenschaftliches Wohnen,
alternative Wohnformen wie Eigentumsbildung durch Mieterselbsthilfe, Baugruppenbildung und die
Verstetigung von Zwischennutzungen.
Prozess und Bürgerbeteiligung
Die Teilnehmenden wünschten sich eine sachliche Diskussion, die auf einer differenzierten Analyse der
vorhandenen Daten basiert. Das Konzept soll auch darauf abzielen, Chancengerechtigkeit zu erhalten
und gleichzeitig qualitatives und nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen.
C-10
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Erster öffentlicher Themenabend
22. September 2014 im Technologiezentrum GaraGe, ca. 80 Teilnehmende
„Nachbarschaft und Vielfalt in Leipzig: Verschiedene Menschen, Wohnformen und Nutzungen in Quartier und
Stadt"
Im Rahmen des Themenabends diskutierten Bürgerinnen und Bürger die Qualität von „Nachbarschaft
und Vielfalt“ in ihren Stadtteilen und äußerten ihre Erwartungen für die Entwicklung in ihren Stadtteilen, wenn Leipzig weiter wächst. Diskutiert wurde an 14 moderierten Tischen, an denen jeweils Teilnehmende aus Stadtteilen ähnlicher Struktur (nach Baualter, Gebäudebestand, Nutzungsmix und Wohnungsnachfrage) zusammen saßen: Zentrums(nahe) Stadtteile, vorwiegend gründerzeitlich geprägte
Stadtteile östlich des Zentrums, sonstige vorwiegend gründerzeitlich geprägte Stadtteile, vorwiegend
durch industriellen Wohnungsbau der DDR geprägte Stadtteile, Stadtteile mit Mischstrukturen und
höherem Anteil an Einfamilienhäusern.
Zum Einstieg in die Diskussion wurde an jedem Tisch zunächst die „gefühlte Vielfalt“ des eigenen Stadtteils bewertet. Daran anknüpfend wurden folgende Fragestellungen diskutiert: 1. Wie sieht Ihre Nachbarschaft aus? 2. Was ist positiv? Was ist negativ? und 3. Wenn Leipzig wächst, was könnte sich in Ihrem Quartier verändern, was müsste dort bewahrt werden und welche Chancen können sich für Ihr
Quartier ergeben?
Wichtige Ergebnisse der Diskussion an den Tischen sind:
•
•
•
•
•
•
Die Zufriedenheit mit der Lebensqualität ist in allen diskutierten Stadtteilen hoch: Dort, wo die
Teilnehmenden in Leipzig wohnen, leben sie gern, sei es im Einfamilienhausgebiet, im Plattenbau
oder in der Gründerzeit. Dabei sind die persönlichen Beziehungen und Netzwerke sowie die positive Wahrnehmung der direkten Nachbarschaft bzw. Hausgemeinschaft von großer Bedeutung.
Nutzungsmischung/Vielfalt, Grün- und Freiflächen sowie kurze Wege sind positive Seiten des
Wohnens in Leipzig: Diese Qualitäten machen die Stadt attraktiv und sollen auch zukünftig erhalten bleiben. Kritisch werden vielerorts der zunehmende Verkehr und der Zustand der Verkehrsinfrastruktur gesehen.
Das Zusammenleben von Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Herkunft und mit verschiedenen Lebensentwürfen wird vielfach als Bereicherung empfunden, birgt aber auch Konfliktpotential. Als anstrengend empfinden viele Menschen ihre Nachbarschaft, wenn die Mitbürgerinnen und Mitbürger rücksichtslos agieren.
Als Folge von Wachstum könnten steigende Mieten und Immobilienpreise zur Entmischung von
Stadtteilen führen und den Platz für „Möglichkeitsräume“ und experimentelle Wohnmodelle reduzieren, und damit auch den Verlust von Vielfalt zur Folge haben.
Weiteres Stadtwachstum erfordert nicht nur den Erhalt bezahlbaren Wohnens, sondern die Modernisierung und den Ausbau von (Verkehrs- und sozialer) Infrastruktur.
Im Wachstum sehen die Bürgerinnen und Bürger aber auch positive Entwicklungsmöglichkeiten für
die Wirtschaft und die kommunalen Finanzen, die Handlungsspielräume für städtisches Handeln
eröffnen. Sie hoffen, dass ein individueller „Leipziger Weg“ gefunden wird, um mit Wachstum umzugehen.
C-11
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Zweiter öffentlicher Themenabend:
13. Oktober 2014 in der Universität Leipzig, ca. 90 Teilnehmende
„Zukunft einzelner Wohnformen: Familienwohnen, Seniorenwohnen, preiswerte Wohnprojekte und Wohnen im
Eigentum“
Die Themen „Zukunft einzelner Wohnformen“ und „Bestandsqualifizierung für verschiedene Zielgruppen“ wurden in 4 parallelen Arbeitsgruppen diskutiert und zusammenfassend folgende Botschaften zur
Fixierung der Themen im Wohnungspolitischen Konzept formuliert:
Familienwohnen: Es wird eng in Schleußig & Co: wo gibt es Alternativen in Leipzig?
Familienwohnen ist als wichtiges Thema im Wohnungspolitischen Konzept neu zu verankern. Bestimmte Qualitäten werden als besonders wichtig angesehen: Flexible und gestaltbare Grundrisse, kinderfreundliche Freiräume, gute Infrastruktur, Mobilität, Sicherheit, Nähe zu Freunden und Familie, Urbanität. Grundsätzlich bieten alle Leipziger Quartierstypen gute Voraussetzungen für Familienwohnen, die
weiterentwickelt und kommuniziert werden können.
Eigentumsbildung: Wohneigentum in der inneren Stadt – eine Alternative zu steigenden Mieten?
Zur Unterstützung der Eigentumsbildung im selbstgenutzten Eigentum könnten entsprechende Kriterien bei der Veräußerung städtischer Flächen (inkl. der Tochtergesellschaften) nach Konzept sowie im
Rahmen von Bauleitplanverfahren auf privaten Flächen festgesetzt und eingefordert werden. Der
Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sollte auch für die Eigentumsbildung alle infrastrukturell gut erschlossenen Standorte betrachten (innere und äußere Stadt). Information und Beratung insbesondere zu Finanzierungsmöglichkeiten soll verbessert werden. Alternative Wohnformen,
z.B. Wohnen auf der Kita, Wohnen ohne Auto oder mit Carsharing - Angeboten sollten stärker gefördert
werden. Bezahlbare Wohnmodelle und Eigentumsformen, die sich in anderen Städten bewährt haben,
sollten angedacht werden.
Altenfreundliches Wohnen: Wie können Ältere so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer Wohnung
leben?
Altenfreundliches Wohnen muss ein eigenständiges Arbeitsthema im Wohnungspolitischen Konzept
sein. Es soll über die Wohnung hinaus ganzheitlicher betrachtet werden und sich auch auf das Quartier
beziehen. Handlungsansätze zur Stärkung von Nachbarschaften und Unterstützung von Netzwerken
sollen sozial integriertes Wohnen älterer Menschen ermöglichen.
Preiswerte Wohnprojekte: Wie können Modelle alternativer Wohnformen eine Lösung für Viele werden?
Für alle Menschen, die Selbst- oder Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Gestaltung ihres Wohnumfelds suchen, können kooperative Wohnprojekte attraktiv sein. Unterstützung benötigen kooperative
Wohnprojekte durch Beratung/Vernetzung/Information und die Bereitstellung geeigneter Grundstücke
und Gebäude.
C-12
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Wohnen in der wachsenden Stadt: Öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung
des Entwurfs des Wohnungspolitischen Konzepts
29. Juni 2015 im Festsaal des Neuen Rathauses Leipzig, ca. 260 Teilnehmende
Nach der Begrüßung durch Oberbürgermeister Herrn Jung wurde ein Rückblick über die bisherigen Veranstaltungen gegeben. Die Teilnehmenden bewerteten im anschließenden Podiumsgespräch den Prozess insgesamt positiv, wenngleich die deutliche Konsensorientierung auch vereinzelt kritisiert wurde.
Entwurf des Wohnungspolitischen Konzeptes
Der Entwurf des Wohnungspolitischen Konzeptes mit seinen 4 Leitlinien, der übergeordneten Leitlinie
sowie den Instrumenten und Maßnahmen wurde im Überblick vorgestellt. In das Konzept sind die
Positionen aufgenommen worden, die von allen Teilnehmenden getragen werden. Punkte, in denen
keine Einigung erzielt werden konnte oder wo es Zielkonflikte gab, sind ebenfalls eingeflossen und als
solche kenntlich gemacht. Die Aufgabe der Politik ist nun, zu entscheiden, welche Standpunkte
endgültig in das Konzept aufgenommen werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen, für die alle
Wohnungsmarktakteure gefordert sind, sind im Haushalt 1 Mio. Euro eingestellt.
Offenes Flanierforum
Die 4 Leitlinien, Aussagen zum aktuellen Wohnungsmarkt sowie Umsetzungsansätze zu Kooperativen
Wohnformen waren an Stellwänden ausgestellt, an denen die Anwesenden die Gelegenheit hatten, in
mehreren Rundgängen zu den einzelnen Themen mit den Fachleuten zu diskutieren. Anschließend
wurden die Eckpunkte der Gespräche im Plenum vorgestellt. Eine wichtige Frage war dabei, wie mit
allen Akteuren des Leipziger Wohnungsmarktes kooperiert werden kann, um die formulierten Leitlinien
umzusetzen. Weiterhin wurde diskutiert, wie die künftige Einwohnerentwicklung zu bewerten ist und
wie es gelingen kann, ausreichend Wohnraum durch Reaktivierung von Leerstand und den Neubau von
Wohngebäuden zu schaffen. Dabei standen Fragen der Steuerung von Nachverdichtung, der ÖPNVAnbindung von Neubaustandorten sowie des nachhaltigen und kostensparenden Bauens im Fokus. In
diesem Zusammenhang wurden unter anderem auch der Erhalt von Frei- und Grünflächen sowie die
Notwendigkeit barrierefreien Bauens thematisiert. Großes Interesse bestand außerdem an geplanten
Unterstützungsangeboten für kooperative, gemeinschaftlich organisierte Wohnformen. Insgesamt
wurde sich von vielen dafür ausgesprochen, eine sozial- und nutzungsgemischte Entwicklung der
Wohnquartiere stärker zu unterstützen.
Podiumsgespräch mit Sozialbürgermeister Herr Prof. Fabian und Baubürgermeisterin Frau Dubrau
Das Wachstum der Wirtschaft beeinflusst zurzeit positiv die Sozialpolitik in Leipzig. Die
Bevölkerungsdynamik führt jedoch auch zu steigenden Mieten und einem geringeren Angebot an
preisgünstigen Wohnungen, was die Stadt vor neue Herausforderungen stellt, ebenso wie aktuell die
Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Dafür werden die Sozialdienste weiter ausgebaut,
und Kooperationen mit den Wohnungsmarktakteuren gewinnen zusätzlich an Bedeutung. Die bisherige
gemeinsame Arbeit an den Inhalten des Konzepts, die bereits zu einer Art „Bündnis für Wohnen“
geführt hat, ist eine gute Grundlage für die Weiterarbeit und die Umsetzung des Konzepts.
Die Ergebnisse des noch bis zum 31.7.2015 dauernden Beteiligungsprozesses werden anschließend in
das Konzept eingearbeitet, bevor es vom Stadtrat beschlossen wird.
C-13
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Beteiligungsverfahren im Stadtbüro und im Internet sowie Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange
30. Juni bis 31. Juli 2015: Ausstellung im Stadtbüro, Katharinenstr. 2, Mo-Fr. 14-18 Uhr, 16 Teilnehmende.
Kommentierung des Entwurfs im Internet möglich, 720 Besucher auf der Internetseite. Insgesamt 15 schriftliche
Anmerkungen. Zusätzlich sind 8 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Anschließend an die öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung des Wohnungspolitischen Konzepts am
29. Juni 2015 bestand einen Monat lang die Möglichkeit, das Konzept im Internet einzusehen und zu
kommentieren. Zugleich wurde der Konzeptentwurf im Stadtbüro ausgestellt. Hier bestand ebenfalls
die Möglichkeit, Hinweise zu geben und jeweils einmal wöchentlich mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung zum Konzept zu diskutieren. Parallel dazu wurden ausgewählte Träger öffentlicher Belange gebeten, zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts Stellung zu nehmen.
Generell gab es eine positive Rückmeldung zum Gesamtkonzept. Die eingegangenen Stellungnahmen
enthielten eine Vielzahl von detaillierten Hinweisen, die sich auf die Art und Weise der Umsetzung der
Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes beziehen. Nur in wenigen Punkten
entstand daraus Änderungsbedarf am Konzept selbst. Andere fachliche Themen (z.B. zu Barrierefreiheit
und Verkehr) werden im Nachgang des Beteiligungsverfahrens an die entsprechenden Fachstellen weitergeleitet.
Mit einer Vielzahl der Stellungnahmen zum Themenbereich „altenfreundliches Wohnen, barrierefreies
Wohnen, Mehrgenerationenwohnen“ wurde die Bedeutung der Unterstützung besonderer Zielgruppen
im Konzept bestätigt. Es bestehe ein großer Bedarf an entsprechendem Wohnraum und Wohnumfeld.
Dabei solle sich an den tatsächlichen Bedarfen der Betroffenen orientiert werden. Gefordert wurde,
bezahlbare barrierefreie Wohnungen mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu schaffen und eine
kommunale Förderung zur Anpassung von Wohnungen einzurichten.
Mit Blick auf ein nachhaltiges Wachsen der Stadt wurde betont, dass trotz des notwendigen Wohnungsbaus Belange der Ökologie, aber auch des Gewerbes ausreichend zu berücksichtigen sind. Bekräftigt
wurde, dass bei der Neuinanspruchnahme von Flächen auf effektive Flächennutzung und eine gute Anbindung an den ÖPNV zu achten ist. Darüber hinaus wurde die Bedeutung des Fahrradverkehrs für eine
nachhaltige Stadtentwicklung und preiswertes Wohnen betont. Vorgeschlagen wurde daher, z.B. bei
Sanierung und Neubau qualitätsvolle Fahrradabstellmöglichkeiten vermehrt einzuplanen. Von den Trägern öffentlicher Belange wie KWL und SWL wurde betont, dass bei der Verdichtung oder der baulichen
Erweiterung der Stadt Aspekte der Infrastrukturentwicklung frühzeitig zu berücksichtigen sind.
Für den Erhalt preiswerten Wohnraums für einkommensschwache Bewohnerinnen und Bewohner in
allen Stadtgebieten wurden mehr Aktivitäten seitens der Stadt, z.B. über die LWB, eingefordert. Dies sei
wichtig, um eine soziale Mischung zu erhalten, Segregationstendenzen entgegen zu wirken und eine
Integration dieser Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Vorgeschlagen wurde beispielsweise, eine öffentliche Anerkennung für Vermieter auszusprechen, die keine Mietsteigerungen durchführen. Betont wurde in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, ein Bewusstsein dafür zu schaffen,
dass es im Vermietermarkt nicht nur um Gewinnmaximierung gehe. Weiterhin wurde angeregt, die
kommunale Liegenschaftspolitik noch stärker für eine soziale Stadtentwicklung zu nutzen und sozialverträgliche Bestandssanierungen bereits im Vorfeld der Planung beratend zu unterstützen.
Betont wurde immer wieder die Notwendigkeit einer integrativen Herangehensweise und der Verzahnung von Wohnungspolitik z.B. mit Quartiersentwicklung, sozialen Aufgaben, Mobilität und öffentlichem Raum. Für die Umsetzung sollten vor allem die integrierten Programme der Stadterneuerung
noch stärker genutzt werden.
C-14
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Anlagen – Teilnehmerkreis Akteurs- und Expertenworkshops
(jeweils 1 Vertreter/in je Workshop)
Organisierte Wohnungswirtschaft:
Baugenossenschaft Leipzig e.G.
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft e.G.
Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e.G.
Wohnungsgenossenschaft Transport e.G.
Wohnungsgenossenschaft Unitas e.G.
Private Eigentümer und Projektentwickler
Anhöck & Kellner Massivhaus GmbH
DGG Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
GRK-Holding AG
Gutburg Mieterservice Leipzig
Hildebrand & Jürgens GmbH
Leipziger Stadtbau AG
Limes Wohnungsbau GmbH
Victor Immobilien
Interessensvertretungen, Verbände, Vereine
BfW Landesverband Mitteldeutschland e.V.
Bündnis "Stadt für alle"
Haus & Grund Leipzig
Immobilienverband Deutschland IVD, Region Mitte-Ost e.V.
Mieterverein Leipzig e.V.
Netzwerk Leipziger Immobilienmarktakteure
Verbraucherzentrale Sachsen, Beratungszentrum Leipzig
Baugruppen / Bauprojekte / Kleineigentümer
Haus- und WagenRat e.V.
Haushalten e.V.
Selbstnutzer.de
Banken
Sächsische Aufbaubank-Förderbank, Abt. Wohnungsbau
Experten
Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen,
Immobilien und Tourismus mbH / Tobias Jacobs
empirica AG (themenbezogen)
Helmholtz Zentrum für Umweltforschung
Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt
Staatliche Studienakademie Leipzig
Stadt Bremen, Senat für Umwelt, Bau u. Verkehr
Stadt Halle (Saale), Fachbereich Planen
Stadt Nürnberg, Stab Wohnen
Vertreter Politik
AfD-Fraktion (seit 2015)
CDU-Fraktion
FDP-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Vertreter Verwaltung
Amt für Geoinformation und Bodenordnung (themenbezogen)
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (AG Wohnen)
Amt für Statistik und Wahlen (themenbezogen)
Beigeordnete Stadtentwicklung und Bau
Liegenschaftsamt (themenbezogen)
Sozialamt (AG Wohnen)
Stadtplanungsamt (Federführung, AG Wohnen)
Makler
KOENGETER IMMOBILIEN
C-15
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Anhang D: Wesentliche Merkmale des Leipziger
Wohnungsmarktes
Vorbemerkungen zur Datengrundlage: Die Daten zur Entwicklung der Einwohnerzahlen für die gesamte
Stadt beruhen auf der amtlichen Statistik des Statistischen Landesamtes Sachsen. Für räumlich
differenzierte Betrachtungen wird auf Daten des Einwohnermelderegisters zurückgegriffen, das für Leipzig
insgesamt ca. 8.000 Einwohner mehr ausweist. Da Verzögerungen bei der Veröffentlichung von
Einwohnerdaten des Statistischen Landesamts auftreten, werden – soweit vorhanden – zur Darstellung der
Einwohnerentwicklung 2014 Daten aus dem Einwohnerregister herangezogen. Daten zur Entwicklung des
Wohnungsangebots beruhen auf der amtlichen Statistik des Statistischen Landesamtes Sachsen, aber
auch Recherchen und qualifizierten Schätzungen. Insbesondere die Informationen zur Entwicklung des
Immobilienmarktes und der Mieten basieren auf verschiedenen Datenquellen wie dem
Grundstücksmarktbericht, der Kommunalen Bürgerumfrage, dem Mietspiegel, aber auch dem
Immobilienverband Deutschland und Immobilienscout GmbH, die im Rahmen von Kooperationen Daten zur
Verfügung stellen, da die amtliche Statistik hierfür nur wenige Daten zur Verfügung stellt. Der Datenstand
variiert themenbezogen zwischen 2013 und 2014.
1. Wohnungsnachfrage
1.1 Bevölkerungsentwicklung
Mit einem jährlichen Bevölkerungswachstum von mehr als 2 % ist Leipzig derzeit eine der am
stärksten wachsenden Städte Deutschlands. 2014 nahm die Einwohnerzahl das vierte Jahr in Folge in
einer Größenordnung von 9.000 bis 12.500 Einwohner zu (Abb.1). Das ist mehr als doppelt so viel wie
in den Jahren bis 2010 und übertrifft alle Prognosen der Bevölkerungsentwicklung deutlich. Ende
2014 betrug die Einwohnerzahl im Einwohnerregister der Stadt 551.871 und damit 5.000 Personen
mehr als die obere Variante der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung 2013. Die aktuelle
amtliche Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes aus dem November 2014 betrug 543.244
Einwohner.
Der Einwohnerzuwachs beruht zum größten Teil auf einer positiven Wanderungsbilanz –
insbesondere in den Altersgruppen der 18- bis unter 35-Jährigen. 2014 betrug der
Wanderungsgewinn fast 13.000 Personen – etwas weniger als die Hälfte davon mit
Migrationshintergrund (Abb.2). In den Wanderungsgewinnen schlägt sich auch die wachsende Zahl
von Flüchtlingen nieder. 2014 kamen mit 1.232 Personen etwa doppelt so viele Asylsuchende nach
Leipzig als 2013. Laut Hochrechnung des Freistaates Sachsen werden 2015 mehr als 2.600
Asylsuchende in Leipzig erwartet1. Neben dieser Wanderungsdynamik hat sich die Zahl der Geburten
in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht, so dass 2014 erstmals ein Geburtenüberschuss von
rund 350 Personen bestand.
Abb. 1: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Leipzig 2004 - 2014
6.000
9.064
10.791
-122
-73
2008
4.359
2007
-177
5.221
2006
3.878
4.592
-265
2005
natürliche Bevölkerungsentwicklung
-374
4.939
-664
-4.000
-482
5.353
-1.012
543.244
531.562
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Nov 14
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
1
520.838
510.043
522.883
518.862
515.469
510.512
-2.000
506.578
0
470.000
502.651
480.000
450.000
2004
2.000
490.000
460.000
1.843
4.000
-1.218
500.000
353
12.989
8.000
510.000
Personen
10.000
520.000
10.662
12.000
530.000
498.491
Personen
14.000
Korrektur
nach Zensus
540.000
-912
550.000
Abb. 2: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Leipzig nach Komponenten
2004 - 2014
2009
2010
2011
2012
2013 2014*
Wanderungssaldo
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
* Daten 2014 auf Basis des Einwohnerregisters, Ordnungsamt, Stadt Leipzig
Stadt Leipzig, Referat für Migration und Integration (2015): Migration und Asyl. Definitionen, Fakten, Zahlen. Eine
Handreichung, 2. Auflage.
D-1
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Bevölkerung
Seehausen
Entwicklung der Zahl der Einwohner
2009-2014 in %
Wiederitzsch
Lindenthal
PlaußigPortitz
Verlust 7,5 % und mehr
LützschenaStahmeln
Verlust 2,5 % bis unter 7,5 %
Mockau-Nord
Thekla
Eu tritzs
GohlisNord
GohlisMitte
BöhlitzEhrenberg
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Leutzsch
BurghausenRückmarsdorf
Lindenau
Zen
ReudnitzThonberg
trum
t
do s
Südvorstadt
Gewinn 25 % und mehr
Mölkau
Baalsdorf
-Sü
Grü
Schleußig
Kleinzschocher
ed lu
nau-Si
Gewinn 15 % bis unter 25 %
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Plagwitz
GrünauOst
1
Volk- SellerhausenStünz
marsdorf
Zentrum
Zentrum-Süd
GrünauMitte
Gewinn 7,5 % bis unter 15 %
Paunsdorf
ZentrumOst
ZentrumWest
Schönau
Miltitz
Gewinn 2,5 % bis unter 7,5 %
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
ZentrumNord
ZentrumNordwest
Altlindenau
Neulindenau
GrünauNord
ausgeglichen (zw.2,5 % und -2,5 %)
MockauSüd
ch
Möckern
Wahren
AlthenKleinpösna
Stötteritz
ng
LausenGrünau
Connewitz
Großzschocher
Marienbrunn
Leipzig: +9,2 %
Max.: +28,2 % Volkmarsdorf
Min.: -8,9 % Schönau
Holzhausen
Probstheida
Lößnig
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Liebertwolkwitz
KnautkleebergKnauthain
1 - Neustadt-Neuschönefeld
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
5.000 m
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
Stadträumlich betrachtet verzeichnen die Ortsteile im Leipziger Westen und die Ortsteile östlich des
Zentrums von Mockau-Süd bis Zentrum-Südost mit mehr als 15 % in den vergangenen 5 Jahren die
größten Einwohnergewinne. Das Wachstum speist sich dabei aus einer positiven Wanderungsbilanz
und im Leipziger Westen darüber hinaus auch aus Geburtenüberschüssen. Ortsteile entlang des
Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz wachsen weniger stark als in den 2000er Jahren. Diese
Ortsteile gewinnen zwar durch Geburtenüberschuss und Außenwanderung nach wie vor deutlich an
Einwohnern, in der Binnenwanderung verlieren sie allerdings Einwohner an benachbarte Ortsteile. In
den vorwiegend durch DDR-Wohnungsbau geprägten Ortsteilen hat sich die Einwohnerentwicklung
stabilisiert, insbesondere die Grünauer Ortsteile2 verzeichneten in den vergangenen drei Jahren
Einwohnerzuwächse. Die stärker durch individuellen Wohnungsbau geprägten Ortsteile am Stadtrand
gewinnen bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls an Einwohnern hinzu bzw. halten ihre Einwohnerzahl.
Die Abschätzung der weiteren Einwohnerentwicklung ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Die
städtische Bevölkerungsvorausschätzung aus dem Jahr 2013 erwartet in ihrer Hauptvariante einen
kontinuierlichen Anstieg der Einwohnerzahl auf 595.000 EW im Jahr 2030, in der optimistischen
Variante steigt die Einwohnerzahl auf 630.000. Angesichts der aktuellen Abweichung der
Einwohnerzahl nimmt die Stadt Leipzig 2015 / 2016 eine neue Bevölkerungsvorausschätzung vor.
2015 erschienen zwei regionalisierte Bevölkerungsvorausschätzungen3, die auf der amtlichen
Einwohnerzahl von 2012 (520.000 EW) basieren: die im Rahmen der Raumordnungsprognose des
BBSR vorgenommene Prognose geht darin für Leipzig von einem leichten Einwohnerwachstum bis
2022 auf 533.000 Einwohner mit einem anschließenden Absinken der Einwohnerzahl auf 527.000 im
Jahr 2030 aus. Die Bertelsmann-Stiftung hingegen prognostiziert bis zum Ende des
Prognosezeitraums ein kontinuierliches stärkeres Einwohnerwachstum auf 592.000 im Jahr 2030.
Beide Prognosen bilden das aktuelle Einwohnerwachstum nicht ab.
2
Die deutlich negative Einwohnerentwicklung Schönaus ist auf die „Freilenkung“ zur Vorbereitung von
Wohnungsabrissen (2013) zurückzuführen.
3
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2015): Raumordnungsprognose 2035 nach dem Zensus, Abruf
unter http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Raumbeobachtung/UeberRaumbeobachtung/Komponenten/
Raumordnungsprognose/Download_ROP2035/DL_ROP2035_uebersicht.html?nn=444934;
Stiftung Bertelsmann (2015): Bevölkerungsprognose Leipzig. Abruf unter https://www.wegweiserkommune.de/statistik/bevoelkerungsprognose+leipzig+bevoelkerungsstruktur+2012-2030+tabelle
D-2
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
1.2 Wanderung
2014 standen 35.381 Zuzügen 22.448 Fortzüge gegenüber (Tab.1). Daraus ergibt sich ein
Wanderungsgewinn von rund 12.900 Personen, der größte Wanderungsgewinn in den vergangenen
25 Jahren. Dabei erhöhte sich seit 2009 die Zahl der Zuzüge um 9.000, während die Zahl der
Fortzüge stabil blieb. Den größten Teil machen Wanderungsgewinne gegenüber den neuen
Bundesländern aus (2013: 63 %), wobei der Wanderungsgewinn aus dem unmittelbaren Leipziger
Umland rückläufig ist (Abb.3). Zugleich wachsen die Wanderungsgewinne gegenüber den alten
Bundesländern und dem Ausland (2013 insg. 27 %).
Leipzig erzielte 2014 in allen Altersgruppen Wanderungsgewinne (Abb.4). Die Gruppe der 18- bis
unter 25-Jährigen stellt dabei nach wie vor mit einem Wanderungsgewinn von 6.251 Personen die
größte Zuwanderungsgruppe dar. Daneben verzeichnet Leipzig seit 2011 auch bei den 25- bis unter
35-Jährigen einen größeren Wanderungsgewinn (2014: +3.708).
Tab. 1: Wanderungen der Leipziger Hauptwohnbevölkerung 2004 - 2014
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014*
Zuzüge
23.306
23.878
23.969
24.250
25.640
26.382
27.893
30.961
32.325
33.510
35.381
Fortzüge
21.463
18.525
19.030
19.658
20.419
22.504
23.534
21.897
21.534
22.848
22.448
1.843
5.353
4.939
4.592
5.221
3.878
4.359
9.064
10.791
10.662
12.933
Saldo
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, * 2014 Einwohnerregister, Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
Abb. 3: Wanderungssalden Leipzigs gegenüber Umland, neue
Bundesländer, alte Bundesländer und dem Ausland 2003 - 2013
Abb. 4: Wanderungssaldo der Stadt Leipzig nach Altersgruppen 2003 2013
8.000
7.000
6.000
6.000
5.000
0-6
4.000
6 - 18
Einwohner
Personen
4.000
2.000
0
3.000
18 - 25
2.000
25 - 35
1.000
-2.000
35 - 45
0
-4.000
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Ausland
alte Bundesländer
neue Bundesländer (ohne Umlandkreise)
Umlandkreise gesamt
2012
2013
45 - 65
-1.000
-2.000
65 und
älter
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, * 2014, Einwohnerregister Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Abb. 5: Hauptgründe für den Zuzug nach Leipzig (Wanderungsbefragung
2014)
Abb. 6: Gründe für den Zuzug nach Leipzig (Wanderungsbefragung 2014)
Mehrfachantworten möglich
0%
5%
10%
15%
20%
25%
0%
Studienplatz in Leipzig
um in einer attraktiven Stadt zu leben
wegen der eigenen Arbeitsstelle
wegen der eigenen Arbeitsstelle
aus sonstigen familiären, partnerschaftlichen…
Studienplatz in Leipzig
Nachzug zum Partner od. zu Familienangehörigen
um preiswert wohnen zu können
um in einer attraktiven Stadt zu leben
aus sonst. familiären, partnerschaft-lichen Gründen
Rückkehr (früher bereits in Leipzig)
um Pendeln zu vermeiden od. zu beenden
zur Ausbildung, Nähe Ausbildungsort
Rückkehr (bereits früher in Leipzig gewohnt)
Sonstiges
Nachzug zum Partner od. zu Familienangehörigen
wegen der Arbeitsstelle des Partners
wegen der Arbeitsstelle des Partners
um Pnedeln zu vermeiden od. zu beenden
für eine bessere/größere Wohnung/Haus
gute Arbeits- und Verdienstperspektive
Wahl des Alterswohnsitzes, Umzug in ein…
für eine bessere/größere Wohnung
um preiswert wohnen zu können
um Wohneigentum zu erwerben
um sich selbständig zu machen, ein…
Quelle: Wanderungsbefragung 2014, UfZ, Stadt Leipzig
D-3
gute Arbeits- und Verdienst-perspektive
Sonstiges
zur Ausbildung / Nähe zum Ausbildungsort
Wahl des Alterswohnsitzes, Umzug in ein…
um Wohneigentum zu erwerben
um sich selbstständig zu machen, ein…
Quelle: Wanderungsbefragung 2014, UfZ, Stadt Leipzig
10%
20%
30%
40%
50%
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Bevölkerung
Seehausen
Wanderungssaldo 2014
Veränderung zum Vorjahr in %
Wiederitzsch
Lindenthal
Gewinn 5 % und mehr
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Eutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
Lindenau
Sellerhausen2
3
Ost
ausgeglichen (zw. 0,5 % und -0,5 %)
Heiterblick
1
Zentrum-Nordwest
Altlindenau
Gewinn 0,5 % bis unter 2,0 %
ZentrumNord
ZentrumBurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
Gewinn 2,0 % bis unter 3,5 %
SchönefeldOst
Süd
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum-
Leutzsch
Gewinn 3,5 % bis unter 5,0 %
Thekla
Mockau-
Verlust 0,5 % und mehr
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
Süd
GrünauOst
GrünauMitte
Kleinzschocher
Grü na
uSi ed
LausenGrünau
ReudnitzThonberg
Schleußig
Plagwitz
Südvorstadt
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
lung
Max.: 11,6 % (Volkmarsdorf)
Min.: -1,0% (Schleußig)
Mölkau
ZentrumSüdost
Marienbrunn
Großzschocher
Connewitz
Wanderungssaldo nach
Altersgruppen 2014
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Meusdorf
DölitzDösen
0-18
18-35
35-65
über 65 Jahre
1 - Neustadt-Neuschönefeld
KnautkleebergKnauthain
2 - Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
5.000 m
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
Die umfangreichen Wanderungsgewinne der vergangenen Jahre sind nicht allein auf
Ausbildungswanderung, sondern in zunehmendem Maße auf berufsbezogene Wanderung
zurückzuführen. So gaben in der 2014 durchgeführten Wanderungsbefragung4 etwa 25 % der
Zuzügler als Hauptumzugsgrund an, wegen eines Studien- bzw. Ausbildungsplatzes nach Leipzig
gezogen zu sein (Abb.5). Etwas größer war der Anteil der Zuzügler (27 %), die wegen der eigenen
Arbeitsstelle bzw. der Arbeitsstelle des Partners oder die Pendeln vermeiden bzw. beenden wollten,
nach Leipzig zogen. Bei den weiteren Gründen für einen Zuzug nach Leipzig spielte die Attraktivität
Leipzigs als Wohnstandort und die Möglichkeiten, preiswert wohnen zu können, für eine Vielzahl der
Befragten eine Rolle (Abb.6). Die durchschnittliche Haushaltsgröße der befragten zugewanderten
Haushalte von 2,0 liegt über dem gesamtstädtischen Schnitt (1,75).
Wie in den Vorjahren erzielte die überwiegende Zahl der Ortsteile 2014 einen Wanderungsgewinn.
Wanderungsgewinne von mehr als 3,5 % verzeichneten die Ortsteile nördlich, östlich und südöstlich
des Stadtzentrums, die Ortsteile im Leipziger Westen und Althen-Kleinpösna. Die höchsten Werte mit
einem Plus von mehr als 5 % erreichten dabei Volkmarsdorf, Sellerhausen-Stünz, Altlindenau und
Neulindenau. Die durch DDR-Wohnungsbau geprägten Ortsteile sowie die von überwiegend
individuellem Wohnungsbau geprägten Ortsteile verzeichneten überwiegend Wanderungsgewinne
oder einen ausgeglichenen Wanderungssaldo. Einen – im städtischen Vergleich – größeren
Wanderungsverlust verzeichnete Schleußig (-1,0 %). Hier wie auch in den Ortsteilen entlang des
Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz ist vor allem die Wanderungsbilanz der unter 18-Jährigen
und der 35- bis 65-Jährigen negativ, während in der Altersgruppe von 18 bis 35 Jahre
Wanderungsgewinne erzielt werden. In den Ortsteilen mit großen Wanderungsgewinnen
verzeichneten auch die 18- bis 35-Jährigen das größte Plus. In Ortsteilen wie Volkmarsdorf,
Sellerhausen-Stünz, Altlindenau, Neulindenau und Lindenau sind darüber hinaus auch die
Wanderungsbilanzen der anderen Altersgruppen positiv.
4
Vgl. Welz, J, Kabisch, S. u. A. Haase: Meine Entscheidung für Leipzig. Ergebnisse der Wanderungsbefragung 2014,
IN: Stadt Leipzig (2014): Statistischer Quartalsbericht II/2014, Leipzig.
D-4
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Binnen- und Außenwanderungssaldo 2014
Veränderung zum Vorjahr in %
Binnenwanderung
Außenwanderung
Seehausen
Wiederitzsch
Lindenthal
Seehausen
Wiederitzsch
Lindenthal
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
Mockau-Nord
BurghausenRückmarsdorf
Altlindenau
Neulindenau
Lindenau
ZentrumOst
BurghausenRückmarsdorf
Engelsdorf
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
Plagwitz
Miltitz
GrünauNord
Schleußig
GrünauOst
GrünauMitte
Südvorstadt
Kleinzschocher
lun g
-Sied
Grünau
Marienbrunn
Probstheida
LausenGrünau
Holzhausen
Connewitz
Großzschocher
Meusdorf
Dölitz-Dösen
1
Volk- SellerhausenStünz
marsdorf
ReudnitzThonberg
Mölkau
Baalsdorf
Marienbrunn
Probstheida
5,0
Holzhausen
Lößnig
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Liebertwolkwitz
KnautkleebergKnauthain
1 - Neustadt-Neuschönefeld
HartmannsdorfKnautnaundorf
+6,5
AlthenKleinpösna
Stötteritz
Liebertwolkwitz
KnautkleebergKnauthain
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Zentrum-Süd
Schönau
Lößnig
Großzschocher
Lindenau
ZentrumOst
Zentrum
ZentrumWest
ost
Connewitz
Mölkau
Altlindenau
Neulindenau
Paunsdorf
-Süd
rum
lun g
-Sied
Grünau
ReudnitzThonberg
st
üdo
Südvorstadt
LausenGrünau
Volk- SellerhausenStünz
marsdorf
ZentrumNordwest
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
ZentrumNord
Zent
Schleußig
Kleinzschocher
-S
rum
Zent
Zentrum-Süd
GrünauOst
GrünauMitte
1
AngerCrottendorf
Plagwitz
GrünauNord
Leutzsch
Zentrum
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Paunsdorf
ZentrumWest
Schönau
Miltitz
BöhlitzEhrenberg
SchönefeldAbtnaundorf
ZentrumNord
ZentrumNordwest
Heiterblick
MockauSüd
ch
GohlisMitte
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Leutzsch
Möckern
Wahren
MockauSüd
ch
GohlisMitte
BöhlitzEhrenberg
Thekla
GohlisNord
Eu trit zs
Eu trit zs
Möckern
Wahren
Mockau-Nord
Thekla
GohlisNord
1 - Neustadt-Neuschönefeld
HartmannsdorfKnautnaundorf
3,5
2,0
0,5
-0,5
-1,5
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
- 3,5 %
Abb. 7: Umzugsgründe 2014 (Kommunale Bürgerumfrage)
0%
5%
10%
15%
Wohnung ist zu klein
familiäre Gründe (z.B. Haushaltsgründung, Scheidung)
allgemein zu hohe Miete bzw. Betriebskosten
berufliche Gründe bzw. Aufnahme eines Studiums, einer
Ausbildung
Erwerb von Haus-/Wohneigentum
gesundheitliche Gründe (Wohnung ist nicht alten- bzw.
behindertengerecht)
anderer Grund
Wohnviertel ist zu laut bzw. zu dicht bebaut
Wohnung/Gebäude ist in schlechtem Zustand bzw. mit
Mängeln behaftet
Überschreiten der Miet-Obergrenze für ALG-II- und
Sozialhilfeempfänger
anderes Wohnviertel ist attraktiver
Wohnung ist zu groß
Entmietung, Abriss des eigenen Gebäudes oder
benachbarter Gebäude
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
Unterschiede zwischen den Ortsteilen werden auch deutlich, wenn Binnen- und Außenwanderung
differenziert betrachtet werden. Fast alle Ortsteile verzeichnen Außenwanderungsgewinne – am
stärksten östlich des Zentrums sowie im Leipziger Westen. In der Binnenwanderung (innerstädtische
Umzüge) verlieren fast alle zentrumsnahen Ortsteile an Einwohnern, während die benachbarten
Ortsteile bis hin zu den randstädtischen Ortsteilen Einwohner gewinnen. Gemessen an der
Einwohnerzahl ist die innerstädtische Umzugsmobilität seit Anfang der 2000er Jahre kontinuierlich
zurückgegangen. Zogen 2004 11,4 % der Leipziger innerhalb der Stadt um, waren es 2014 9,3 %.
Der Anteil der Personen, die angaben, in den kommenden 2 Jahren sicher oder möglicherweise
umziehen zu wollen, betrug laut Kommunaler Bürgerumfrage 2014 34 % und bewegt sich damit
unterhalb des Niveaus der vergangenen Jahre. Der überwiegende Teil derer, die bereits ein konkretes
Umzugsziel haben, möchte auch nach dem Umzug in Leipzig leben (61 %). Nur 6 % der Befragten
möchten künftig im Leipziger Umland leben, 8 % der Befragten haben ein weiter entferntes
Umzugsziel. Berufliche Gründe bzw. die Aufnahme eines Studiums bzw. einer Ausbildung war
erstmals seit 7 Jahren nicht der meistgenannte Hauptgrund (12 %) für einen Umzug, sondern dass die
Wohnung zu klein ist (15 %; Abb.7). Familiäre Gründe wie Haushaltsgründung oder Scheidung und zu
hohe Miete / Betriebskosten (je 14 %) stellen ebenfalls wichtige Anlässe für Umzüge dar.
D-5
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
1.3 Alters- und Haushaltestruktur
Das dynamische Wanderungsgeschehen und die natürliche Bevölkerungsentwicklung führen zu
Veränderungen in der Nachfragestruktur auf dem Leipziger Wohnungsmarkt, die sich kleinräumig
allerdings stark voneinander unterscheiden können.
Infolge der Wanderungsgewinne in den Altersgruppen der jungen Erwachsenen sowie der
gestiegenen Geburtenzahlen sinkt der Altersdurchschnitt der Bevölkerung seit 2011 und liegt 2014 bei
43,4 Jahren. Dabei bestehen stadträumlich große Unterschiede: zwischen dem „jüngsten“ Ortsteil
Lindenau mit einem Durchschnittsalter von 35,1 Jahren und dem „ältesten“ Ortsteil Grünau-Ost mit
einem Altersdurchschnitt von 55 Jahren liegen rund 20 Jahre. Sind in Lindenau nur 8 % der
Einwohner über 65 Jahre alt, sind es in Grünau-Ost 40 %. Beträgt der Anteil von Kindern unter 18
Jahren im Zentrum 6 %, ist in Schleußig fast jeder fünfte Bewohner unter 18 Jahre. Insgesamt sind die
Einwohner der vorwiegend gründerzeitlich geprägten Ortsteile in der inneren Stadt deutlich jünger als
die der von DDR-Wohnungsbau geprägten Ortsteile und der randstädtischen Ortsteile. Insofern
bestehen bezogen auf den Wohnungsmarkt stadträumlich verschiedene Anforderungen und
Perspektiven.
Die steigenden Geburtenzahlen und auch der steigende Anteil an Kindern und Jugendlichen an der
Gesamtbevölkerung ist Ausdruck einer zunehmenden Zahl von Familien mit Kindern, die als große
Haushalte große Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt nachfragen. So wuchs der Zahl der Haushalte
mit 4 und mehr Personen seit 2009 um 13,3 % auf einen Anteil von 7,3 % an allen Haushalten
(Tab.2). Zugleich nahm die Zahl der Einpersonenhaushalte zu, die vergleichsweise kleinere
Wohnungen nachfragen. Ihr Anteil an allen Haushalten betrug 2014 52,6 %. Die Gesamtzahl aller
Haushalte, die über ein Haushaltegenerierungsverfahren ermittelt werden, umfasste 2014 316.787
Haushalte, wobei zu berücksichtigen ist, dass Personen in Wohngemeinschaften als
Einpersonenhaushalte zählen. Die Zahl der tatsächlichen Wohnhaushalte ist hingegen geringer.
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Bevölkerung
Seehausen
Durchschnittsalter 2014
unter 38 Jahre
Wiederitzsch
Lindenthal
38 bis unter 42 Jahre
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
42 bis unter 46 Jahre
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Eutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
Thekla
46 bis unter 50 Jahre
MockauSchönefeldOst
Süd
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum-
Leutzsch
Altlindenau
Lindenau
Sellerhausen-
1
Zentrum-Nordwest
Zentrum-
BurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
50 Jahre und älter
ZentrumNord
2
3
Ost
Veränderung des Durchschnittsalters
2009-2014 in Jahren
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
Süd
GrünauOst
GrünauMitte
Plagwitz
Kleinzschocher
Grü na
u-
Südvorstadt
Großzschocher
Mölkau
ZentrumSüdost
-1 Jahr
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
ng
Si ed lu
LausenGrünau
+ 3 Jahre
ReudnitzThonberg
Schleußig
Durchschnittsalter
Leipzig: 43,4
Max.: 55 (Grünau-Ost)
Min.: 35,1 (Lindenau)
Marienbrunn
Connewitz
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Meusdorf
DölitzDösen
Die Berechnung des Durchschnittsalters erfolgt
zum 30.06. des Jahres
1 - Neustadt-Neuschönefeld
KnautkleebergKnauthain
Veränderung
-0,6
+3,5 (Heiterblick)
-2,4 (Zentrum-Südost)
2 - Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
5.000 m
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
D-6
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Ausgehend von der dynamischen Einwohnerentwicklung der letzten Jahre haben sich die Zahl der
Haushalte sowie die Haushaltsstrukturen in den Ortsteilen verändert. Im Fünfjahreszeitraum von 2009
bis 2014 nahm die Zahl der Haushalte in den vorwiegend durch Altbau geprägten Ortsteilen teilweise
erheblich – v.a. in den Ortsteilen östlich des Zentrums und im Leipziger Westen – zu. In diesen
Ortsteilen nahm neben den Einpersonenhaushalten auch die Zahl der Mehrpersonenhaushalte
deutlich zu.
Tab. 2: Zahl der Haushalte nach Haushaltsgröße und durchschnittliche Haushaltsgröße 2007 - 2014
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
285.276
285.705
288.444
289.870
294.810
303.465
310.279
316.787
9,8 %
143.314
142.316
144.644
145.369
149.474
157.221
162.391
166.666
15,2 %
87.643
88.371
89.355
89.969
90.898
92.148
93.330
94.371
5,6 %
3 Personen
33.898
34.503
33.989
33.740
33.342
32.571
32.420
32.582
- 4,1 %
4 Personen und mehr
20.421
20.515
20.456
20.792
21.096
21.525
22.138
23.168
13,3 %
1,79
1,79
1,78
1,78
1,78
1,76
1,75
-
Haushalte
darunter mit 1 Person
2 Personen
Durchschnittliche Haushaltsgröße
2014 2009-2014
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig, Ordnungsamt Leipzig
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Bevölkerung
Seehausen
Entwicklung der Zahl der Haushalte
2009-2014 in %
Wiederitzsch
Lindenthal
Gewinn 16 % und mehr
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Eutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
Lindenau
2
3
Ost
Verlust 2 % bis unter 8 %
Heiterblick
Sellerhausen-
1
Zentrum-Nordwest
Altlindenau
ausgeglichen (zw. -2 % und 2 %)
ZentrumNord
ZentrumBurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
Gewinn 2 % bis unter 8 %
SchönefeldOst
Süd
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum-
Leutzsch
Gewinn 8 % bis unter 16 %
Thekla
Mockau-
Verlust 8 % und mehr
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
Süd
GrünauOst
GrünauMitte
Schleußig
Plagwitz
Kleinzschocher
uGrü na
Südvorstadt
Großzschocher
Mölkau
ZentrumSüdost
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
ng
Si ed lu
LausenGrünau
ReudnitzThonberg
Marienbrunn
Connewitz
Entwicklung der Zahl der Ein- und
Mehrpersonenhaushalte 2009-2014
in %
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Meusdorf
DölitzDösen
20 %
1 - Neustadt-Neuschönefeld
KnautkleebergKnauthain
Leipzig: +9,8 %
Max.: +28,4 % Volkmarsdorf
Min.: -9,2% Schönau
2 - Volkmarsdorf
10 %
Ein- / Mehrpersonenhaushalt
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
Stadtgrenze
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
D-7
5.000 m
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
1.4 Beschäftigung und Einkommen
Seit 2006 erlebt Leipzig – verbunden mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit um 10 %-Punkte auf
9,4 % – einen Beschäftigtenzuwachs (+ 39 % auf 203.000 Beschäftigte am Wohnort; Abb.8). Zugleich
ist die Zahl der Transferleistungsempfänger (SGB II) zwischen 2009 und 2014 – trotz des starken
Einwohnerzuwachses – um mehr als 11.000 auf rund 69.300 gesunken (Abb.9). Daher ist die SGB IIQuote 2014 auf 16,6 % gesunken. Es bestehen kleinräumig große Unterschiede; so variieren die
Werte zwischen 3,2 % (Hartmannsdorf-Knautnaundorf) und 38,7 % (Volkmarsdorf). Stadträumlich
betrachtet weisen die Zentrums-Ortsteile sowie die randstädtischen Ortsteile geringere SGB II-Quoten
(< 10 %) auf. Deutlich größer ist der Anteil der SGB II-Leistungsempfänger in den Ortsteilen des
Leipziger Ostens und in Teilen Grünaus (> 30 %).
Ende 2014 lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (nach dem SGB II) bei ca. 41.400. Diese zählen
ebenso wie Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB XII, Wohngeldempfänger, Asylbewerber in
dezentralen Unterkünften und sonstige Haushalte mit niedrigen Erwerbseinkommen zu den
schätzungsweise 69.000 einkommensschwachen Haushalten, die auf preiswerten Wohnraum
angewiesen sind (ca. 22 % aller Haushalte). Dabei ist die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte
rückläufig. Zwischen 2011 und 2013 ist ihre Zahl um mehr als 2.200 Haushalte auf 9.179
zurückgegangen. Zugleich ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Asylbewerber in
dezentralen Unterkünften gewachsen. Die Zahl sonstiger Haushalte mit niedrigem Erwerbseinkommen
wurde in Analogie zur Ermittlung der einkommensschwachen Haushalte im Rahmen der
Untersuchung der Leipziger Angebotsmieten 2013 geschätzt. Im Vergleich zu dieser Untersuchung ist
die Zahl der einkommensschwachen Haushalte insgesamt stabil geblieben. Zugleich ist die
Gesamtzahl der Haushalte gewachsen, was einen leichten Rückgang (-1%-Punkt) des Anteils an allen
Haushalten bedeutet5.
Die Einkommenssituation der Leipziger zeigt seit 2012 einen Aufwärtstrend: nachdem das
durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen bis 2011 auf einem Niveau um 1.400 € lag ist
es bis 2014 auf ca.1.662 € angestiegen (Abb.10). Das entspricht einem Anstieg um etwa 18 %. Dabei
ist der Anteil der Haushalte, die über ein monatliches Nettoeinkommen von mehr als 2.300 € zur
Verfügung haben, in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf insgesamt 28 % gestiegen (Abb.11).
Der Anteil der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.100 € ist auf 26 %
zurückgegangen. Der Anteil der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.100
und 2.300 € blieb stabil bei 46 %.
Abb. 9: Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB II-Quote* in
Leipzig 2005 - 2014
0
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort
Arbeitslosenquote (Jahresende)
* bezogen alle zivilen Erwerbspersonen, ** geänderte Arbeitslosenerfassung seit 2005
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Bundesagentur für Arbeit; Stadt Leipzig, Amt für Statistik und
Wahlen
0%
30.000
10%
0
17.950
51.405
17.867
52.864
10.000
17.935
56.114
20.000
18.351
59.297
203.027
192.924
186.116
177.640
169.862
164.372
161.918
155.098
151.384
146.264
2004 2005** 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
5%
20%
15%
18.826
61.727
10%
75.000
17,5% 17,0%
16,6%
40.000
18.603
61.720
9,4%
19.294
64.440
15%
10,8% 10,5%
19.218
65.221
12,9%
100.000
25.000
19,1% 18,7%
50.000
13,6%
11,6%
149.289
Anzahl Beschäftigte
14,6%
18.062
64.305
15,5%
125.000
50.000
20,1% 20,1%
20%
16,9%
150.000
Leistungsempfänger
18,0%
25%
20,8% 21,3% 21,0%
60.000
19,2%
Arbeitslosenquote in %
175.000
70.000
25%
200.000
17.683
53.441
225.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Sozialgeldempfänger
SGB II-Quote
5%
SGB II-Quote in %
Abb. 8: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und
Arbeitslosenquote* in Leipzig 2004 - 2014
0%
ALG II-Empfänger
* Anzahl SGB II-Empfänger pro 100 Einwohner bis 65 Jahre
Quelle: Bundesagentur für Arbeit; jeweils zum 31.12. des Jahres
5
In der Untersuchung der Leipziger Angebotsmieten 2013 wurde die Zahl der einkommensschwachen Haushalte auf
die Zahl der Haushalte im Mikrozensus – vor der Korrektur auf Basis des Zensus` - bezogen. Daher lag die Quote für
2012 ebenfalls bei 22 %. Bezogen auf die Zahl der Haushalte, die mithilfe des Haushaltegenerierungsverfahren aus
dem städtischen Einwohnerregister ermittelt werden, lag der Anteil einkommensschwacher Haushalte 2012 bei 23 %.
D-8
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
SGB II-Leistungen
Seehausen
Anteil der SGB II-Leistungsempfänger
an den unter 65-Jährigen 2014
Wiederitzsch
Lindenthal
PlaußigPortitz
unter 10
LützschenaStahmeln
10 bis unter 20
Mockau-Nord
Thekla
Eutri tzs
GohlisNord
GohlisMitte
BöhlitzEhrenberg
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Leutzsch
BurghausenRückmarsdorf
1
Volk- SellerhausenStünz
marsdorf
Zentrum
ZentrumWest
Lindenau
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Schleußig
Südvorstadt
Leipzig: 16,6 %
Max.: 38,7 % (Volkmarsdorf)
Min.: 3,2 % (Hartmannsdorf-Knautnaundorf)
Mölkau
AlthenKleinpösna
Baalsdorf
Stötteritz
t
Kleinzschocher
d os
-S ü
um
Plagwitz
ReudnitzThonberg
tr
Ze n
Schönau
G
Paunsdorf
ZentrumOst
Zentrum-Süd
GrünauOst
GrünauMitte
lu ng
ed
Si
rü na u-
30 und mehr
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
ZentrumNord
ZentrumNordwest
Altlindenau
Neulindenau
Miltitz
GrünauNord
20 bis unter 30
MockauSüd
ch
Möckern
Wahren
LausenGrünau
Connewitz
Marienbrunn
Holzhausen
Probstheida
Lößnig
Großzschocher
Meusdorf
Dölitz-Dösen
Liebertwolkwitz
KnautkleebergKnauthain
1 - Neustadt-Neuschönefeld
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
5.000 m
Abb. 11: Anteil der Haushalte nach Haushaltsnettoeinkommensklassen
2005 - 2014
Abb. 10: Durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen
(Median) in Leipzig 2005 - 2014
2.000
100%
1.800
90%
Haushaltseinkommen in €
7
7
7
8
9
8
10
14
11
11
11
11
12
12
80%
1.600
12
13
13
15
70%
1.400
60%
1.200
46
47
44
50
47
46
46
50%
1.000
46
46
40%
800
30%
600
20%
1.391
1.379
1.427
1.414
1.414
1.503
1.549
1.662
0
1.400
200
1.450
400
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen
D-9
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
10%
0%
36
35
36
32
33
33
31
29
26
2005
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
unter 1.100 €
1.100 € bis unter 2.300 €
2.300 € bis unter 3.200 €
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen
3.200 € und mehr
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
2. Wohnungsangebot
2.1 Wohnungsbestandsentwicklung
Auch auf der Angebotsseite des Wohnungsmarktes hat sich die Dynamik in den vergangenen Jahren
erhöht. Wenngleich die offizielle Baustatistik hierzu kein vollständiges Bild liefert, sind vermehrtes
Neubaugeschehen und fortlaufende Sanierungstätigkeiten im Stadtbild deutlich sichtbar.
Nachdem sich die Bautätigkeit bis 2012 auf einem Niveau von rund 1.000 fertiggestellte Wohnungen
pro Jahr bewegte, ist sie 2013 auf 1.441 Wohnungen angestiegen. 2014 sanken die in der Statistik
registrierten Baufertigstellungen auf 1.059 ab (Abb.12). Allerdings wird davon ausgegangen, dass die
Zahl der Baufertigstellungen untererfasst ist bzw. Baufertigstellungen mit teils erheblicher
Verzögerung in die Fertigstellungsstatistik eingehen6. Insgesamt hat die Bedeutung des
Mehrfamilienneubaus in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen (Abb.13). Der Neubau
von Mehrfamilienhäusern geschieht vorwiegend in den innerstädtischen Ortsteilen durch die
Bebauung von Lücken. Konstant ein Drittel der neu errichteten Wohnungen entstehen im individuellen
Wohnungsbau, ein Viertel davon in innerstädtischen Ortsteilen.
Die Zahl der Abgänge hat sich nach der Phase des Stadtumbaus deutlich reduziert. 2014 wurden 52
Wohnungsabgänge verzeichnet (Abb.12).
Indiz für eine – auch künftig – erhöhte Bautätigkeit liefert eine Recherche aktueller und in den
kommenden Jahren geplanter Wohnungsbauvorhaben. Allein Vorhaben mit mindestens 50 WE
ergeben stadtweit ca. 7.000 neue WE (Stand: 5/2015). Schwerpunktmäßig entstehen diese süd/südöstlich des Zentrums, auf dem ehemaligen Kasernengelände in Möckern und im Leipziger
Westen. Etwa 2.800 WE umfassen reine Neubauvorhaben, 4.200 WE entstehen in Vorhaben, die auf
die Umnutzung zuvor gewerblich genutzter Immobilien abzielen, meist ergänzt um einen kleineren
Anteil an Neubau. Zudem werden Schätzungen zufolge jährlich ca. 1.500 Wohnungen in
leerstehenden Altbauten durch umfassende Sanierungen reaktiviert.
Insgesamt betrug Ende 2014 der Wohnungsbestand 331.748 Wohnungen. Knapp 88 % der
Wohnungen befinden sich in Mehrfamilienhäusern, gut 12 % in Ein- und Zweifamilienhäusern. Dabei
nahm der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser seit 2011 leicht zu. Fast zwei Drittel des Bestands
sind Wohnungen mit 3 oder 4 Räumen, wobei Küchen in dieser Statistik als Wohnraum gezählt
werden. 19 % der Wohnungen haben nur ein oder zwei Räume und 17 % 5 Räume und mehr. Dabei
nehmen vor allem die Zahl der Einraumwohnungen und die der großen Wohnungen mit 5 und mehr
Räumen zu.
Abb. 13: Baufertigstellungen in Leipzig nach Gebäudeart 2004 - 2014
1.000
2.000
800
2012
2013
2014
0
Baufertigstellungen
Wohnungsabgänge
2004
2005
2006
2007
2008
in 1-2-Familienhäusern (Neubau)
314
476
269
2011
477
385
579
1.059
52
2010
320
540
206
1.441
101
2009
361
70
483
1.066
396
2008
305
158
198
914
215
2007
329
144
817
661
131
2006
369
186
514
1.290
308
2005
200
412
53
317
1.069
927
2004
400
555
22
439
782
1.556
0
1.016
2.080
500
881
1.231
1.000
600
484
90
307
1.500
693
174
245
Anzahl Wohnungen
2.500
1.112
1.128
Anzahl Wohnungen
Abb. 12: Baufertigstellungen und Wohnungsabgänge in Leipzig 2004 2014
2009
2010
2011
2012
2013
2014
in Mehrfamilienhäusern (Neubau)
in Mehrfamilienhäusern (Bestand)
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
6
So unterschied sich die Zahl der Wohnungen in Leipzig auf Basis der Fortschreibung der Gebäude- und
Wohnungszählung von 1995 zur Gebäude- und Wohnungszählung 2011 um mehr als 12.500 Wohnungen. Im
Extremfall der Südvorstadt gab es 2011 über 1.000 Wohnungen mehr als die Fortschreibung der
Wohnungsbestandszahlen von 1995 ergab.
D-10
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Bautätigkeit
Seehausen
Baufertigstellungen 2009 - 2013
unter 50
Wiederitzsch
Lindenthal
50 bis unter 100
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Leutzsch
200 und mehr
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum1
Zentrum-Nordwest
Altlindenau
150 bis unter 200
SchönefeldOst
Süd
ZentrumNord
ZentrumBurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
Eutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
100 bis unter 150
Thekla
Mockau-
Sellerhausen2
3
Ost
Leipzig: 5.372
Maximum: 370 (Plagwitz)
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Lindenau
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
Süd
GrünauOst
GrünauMitte
Schleußig
Plagwitz
Kleinzschocher
Grü
nauun
Sie dl
LausenGrünau
ReudnitzThonberg
Südvorstadt
Mölkau
ZentrumSüdost
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
g
Marienbrunn
Großzschocher
140
Connewitz
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Neubau - Ein-/Zweifamilienhäuser
Meusdorf
DölitzDösen
Neubau - Mehrfamilienhäuser
Bestand
1 - Neustadt-Neuschönefeld
2 - Volkmarsdorf
KnautkleebergKnauthain
Zahl der fertiggestellten Wohnungen
nach Gebäudeart 2009 - 2013
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
5.000 m
Abb. 14: Leipziger Wohnungsbestandsstruktur nach Raumzahl* 2011 und
2014
120.000
80.000
0
1 Raum
2 Räumen
3 Räumen
4 Räumen
Wohnungen mit ...
2011
2014
* Wohnungsbestandsfortschreibung; Raumzahl inklusive Küche
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
D-11
56.524
55.077
102.559
102.404
109.509
109.123
46.769
20.000
46.361
40.000
16.387
60.000
15.697
Anzahl Wohnungen
100.000
5 und mehr
Räumen
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Abb. 15: Effektivzins Wohnungsbaukredite an private Haushalte mit
Festzins auf 10 Jahre in Deutschland 2004 - 2015
7,00
115
6,00
110
105
5,00
Prozent p.a.
Abb. 16: Baupreisindex für den Neubau von Wohngebäuden Deutschland
und Sachsen, Verbraucherpreisindex Sachsen (2010 = 100) 2004 - 2014
100
4,00
95
3,00
90
2,00
85
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
1,00
Baupreisindex - Neubau von Wohngebäuden einschl. Umsatzsteuer - Deutschland
0,00Jan. 04
Baupreisindex - Neubau von Wohngebäuden einschl. Umsatzsteuer - Sachsen
Jan. 05 Jan. 06 Jan. 07 Jan. 08 Jan. 09 Jan. 10 Jan. 11 Jan. 12 Jan. 13 Jan. 14 Jan. 15
Quelle: Bundesbankstatistik; EWU-Statistik
Verbraucherpreisindex Sachsen
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt Sachsen
Die Finanzierungsbedingungen für den Wohnungsbau stellen sich 2014 / 2015 ausgesprochen
günstig dar. Das Zinsniveau für Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke ist im Jahresverlauf 2014
kontinuierlich gesunken und lag Anfang 2015 unter 2 % (Abb.15). Parallel dazu erhöhten sich
allerdings die Preise für den Neubau von Wohngebäuden. Der Preisanstieg fiel in Sachsen mit 15,4 %
deutlich stärker aus als der Anstieg der Verbraucherpreise insgesamt (+7,9 %; Abb.16).
2.2 Leerstand
Infolge der wachsenden Nachfrage nach Wohnungen ist die Zahl leerstehender Wohnungen
kontinuierlich gesunken. Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung im Mai 2011 wurde für
Leipzig ein Leerstand von rund 39.500 Wohnungen ermittelt. Bei etwa 22.000 leerstehender
Wohnungen handelte es sich um marktaktiven Leerstand. Rund 17.500 Wohnungen konnten dem
nicht marktaktiven Leerstand zugerechnet werden. Die Entwicklung des Leerstands seit der Zählung
kann nur schätzungsweise ermittelt werden. Unter Berücksichtigung der Zunahme des
Wohnungsbestands, der Reaktivierung nicht marktaktiven Leerstands, der Höhe des
Einwohnergewinnes und der Struktur der Haushalte wird geschätzt, dass 2014 22.000 Wohnungen
leer standen, was einem Anteil von 7 % entspricht. Jeweils etwa die Hälfte der leerstehenden
Wohnungen sind dem marktaktiven und dem nicht marktaktiven Leerstand zuzurechnen.
D-12
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
3. Immobilienmarkt und Mieten
3.1 Immobilienmarkt
Der Leipziger Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich belebt. So erhöhten sich
die Zahl der erfassten Kaufverträge, das Umsatzvolumen sowie das Kaufpreisniveau fast aller
Teilsegmente.
2014 wurden 119 Verkäufe unbebauter Grundstücke für den Geschosswohnungsbau registriert,
deutlich mehr als in den Vorjahren (rd. 80 Verkäufe pro Jahr; Abb.17). Die durchschnittlichen
Kaufpreise pro Quadratmeter streuen stark um das jeweilige Bodenrichtwertniveau. Die Zahl der
verkauften Mehrfamilienhäuser ist 2014 auf 575 Verkäufe gestiegen (Abb.18). Dabei nahm die Zahl
der Verkäufe unsanierter Mehrfamilienhäuser im Vergleich zum Vorjahr leicht ab (-7 % auf 171;
Abb.19). Die Verkaufstätigkeit konzentrierte sich vor allem auf die Ortsteile im Leipziger Osten und im
Leipziger Westen. Die Zahl der Verkäufe sanierter Mehrfamilienhäuser hingegen nahm zu (+12 % auf
404; Abb.20). Die durchschnittlichen Kaufpreise stiegen in beiden Teilsegmenten an: bei den
unsanierten Mehrfamilienhäusern um 11 % auf 204 €/m² und bei den sanierten Mehrfamilienhäusern
um 7 % auf 777 €/m².
Abb. 18: Kauffallentwicklung von bebauten Grundstücken (unsanierte und
sanierte Mietshäuser*) in Leipzig 2004 - 2014
Abb. 17: Kauffallentwicklung von unbebauten Grundstücken für
Geschosswohnungsbau in Leipzig 2004 - 2014
120
800
100
600
Verkaufsfälle
Verkaufsfälle
80
60
400
40
200
0
575
2014
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Abb. 19: Kauffall- und Preisentwicklung von unsanierten Mietshäusern
in Leipzig 2004 - 2014
Abb. 20: Kauffall- und Preisentwicklung von sanierten Mietshäusern*
in Leipzig 2004 - 2014
800
450
800
400
700
400
700
0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Verkaufsfälle insgesamt
200
100
50
0
0
404
100
361
171
184
243
226
246
278
295
308
379
284
282
50
296
200
100
300
150
234
150
400
200
183
300
128
200
500
250
158
400
287
Verkaufsfälle
250
600
300
387
500
160
300
350
94
600
Verkaufsfälle
350
Kaufpreis in €/m² Wohnnutzfläche
450
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Kaufpreis in €/m² Wohnnutzfläche
Verkaufsfälle insgesamt
100
Kaufpreis in €/m² Wohnnutzfläche
2013
545
119
2012
539
83
2011
460
78
2010
429
80
2009
406
79
2008
453
71
2007
595
54
2006
766
56
2005
444
43
2004
376
13
0
13
20
0
Kaufpreis in €/m² Wohnnutzfläche
Abb. 21: Kauffall- und Preisentwicklung von unbebauten Grund-stücken
für individuellen Wohnungsbau in Leipzig 2004 - 2014
Abb. 22: Kauffall- und Preisentwicklung von Ein- und Zweifamilienhäusern
in Leipzig 2004 - 2014
100
40
0
Kauffälle (alle)
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
D-13
Bodenwert [€/m²] - alle Lagen
385
346
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
0
0
568
40
516
100
463
80
532
200
509
80
409
200
443
120
410
300
363
120
420
300
Kauffälle
160
Kaufpreis in €/m²
400
364
160
365
400
366
200
324
500
301
200
308
500
341
240
342
600
499
240
392
600
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Kauffälle
Kaufpreis in 1.000 €
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
0
Kaufpreis in 1.000 €
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Kauffälle
* bis 2002 Zahl der Kauffälle mit Preisangabe, ab 2003 alle Kauffälle
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
2014 wurden 346 unbebaute Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau verkauft (Abb.21).
Damit verbleibt die Verkaufstätigkeit auf dem Niveau der Vorjahre (rd. 350 Verkäufe). Nachdem der
durchschnittliche Kaufpreis für das erschließungsbeitragsfreie Grundstück bis 2012 um ca. 105 €/m²
schwankte, ist er bis 2014 um 18 % auf 124 €/m² angestiegen. Wie bereits in den vorangegangenen
Jahren differenzieren sich die Kaufpreise je nach Lagequalität der Grundstücke weiter aus:
Grundstücke in einfacher Lage kosteten 2014 im Schnitt 82 €/m², in guter Lage 185 €/m². 2014
wurden 568 Ein- und Zweifamilienhäuser verkauft, 10 % mehr als im Jahr zuvor (Abb.22). Nach wie
vor liegt der Schwerpunkt der Verkäufe auf Bestandsimmobilien (88 %), nur 66 Ein- und
Zweifamilienhäuser wurden im Erstverkauf veräußert. Der durchschnittliche Kaufpreis für Ein- und
Zweifamilienhäuser ist dem Trend der Vorjahre folgend angestiegen und lag 2014 bei rund 189.000 €.
Allerdings variieren die Kaufpreise erheblich je nach Haustyp, Baualter, Sanierungsgrad und Lage des
einzelnen Hauses.
Die Zahl der verkauften Eigentumswohnungen ist 2014 erneut angestiegen und markiert mit 4.250
Verkäufen den höchsten Stand der letzten 15 Jahre (Abb.23). Wie in den Vorjahren wird der Markt für
Eigentumswohnungen durch den sanierten Altbau dominiert: mehr als Dreiviertel der registrierten
Kauffälle betreffen sanierte Altbauwohnungen (Abb.24). Allerdings hat der Verkauf von
Neubauwohnungen an Bedeutung gewonnen; ihr Anteil an den ausgewerteten Kauffällen ist von unter
10 % Mitte der 2000er Jahre auf 23 % (2014: 599 Verkäufe) angestiegen. Dabei ist der Anteil der
Erstverkäufe von 10 % im Jahr 2010 auf 35 % gestiegen – hier kommt knapp die Hälfte der Erwerber
aus Leipzig (Abb.25). Beim Wiederverkauf von Neubauwohnungen sind es 30 %. Zwei Drittel der
verkauften sanierten Altbauwohnungen wurden im Erstverkauf veräußert. Hier dominieren Erwerber
aus dem sonstigen Bundesgebiet, beim Wiederverkauf sanierter Altbauwohnungen wurden 2014 37 %
der Wohnungen von Leipzigern erworben. Die durchschnittlichen Kaufpreise der Gebrauchtimmobilien
stiegen leicht an und lagen für sanierte Altbauwohnungen bei 1.117 €/m² und für Neubauwohnungen
bei 1.241 €/m² (Abb.26). Seit 2010 entspricht dies einem Anstieg um 11 % bzw. 7 %. Deutlich stärker
stiegen die durchschnittlichen Kaufpreise im Erstverkauf von Eigentumswohnungen. Seit 2010 stieg er
für sanierte Altbauwohnungen um 28 % auf 2.745 €/m² und für Neubauwohnungen um 26 % auf
2.985 €/m².
Abb. 23: Kauffallentwicklung von Sondereigentum
(Eigentumswohnungen) in Leipzig - alle Kauffälle - 2004 - 2014
Abb. 24: Kauffallentwicklung von Sondereigentum (Eigentumswohnungen)* in Leipzig - nur ausgewertete Verträge - 2004 - 2014
4.500
3.000
4.000
2.500
3.500
2.000
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2.090
299
2.205
2.251
2.267
2.065
599
684
2.272
213
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
sanierter Altbau
0
423
2.513
164
0
4.250
3.670
3.302
3.188
2.825
3.088
3.433
3.177
2.565
2.263
1.758
500
2.002
174
500
1.000
520
1.000
1.500
2.085
152
2.000
1.500
1.766
172
2.500
1.398
161
Kauffälle
Kauffälle
3.000
Neubau
2014
* Erst- und Wiederverkäufe; alle ausgewerteten Verträge
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Abb. 25: Anteil der verkauften Eigentumswohnungen nach Wohnort des
Erwerbers in den Teilsegmenten 2014
Abb. 26: Preisentwicklung von Sondereigentum (Eigentumswohnungen)
in Leipzig 2004 - 2014
3.000
100%
90%
2.500
80%
70%
2.000
60%
1.500
€ / m²
50%
40%
1.000
30%
20%
500
10%
0%
0
sanierter Altbau
Neubau
sanierter Altbau
Erstverkauf
Leipzig
sonstiges Deutschland
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Neubau
Wiederverkauf
Ausland
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
sanierter Altbau - Erstverkauf
Neubau - Erstverkauf
Sanierter Altbau - Wiederverkauf
Neubau - Wiederverkauf
2014
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
D-14
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
3.2 Entwicklung der Mietpreise
Bei der Entwicklung der Mietpreise in Leipzig insgesamt sind Anstiege sowie räumliche und
segmentbezogene Ausdifferenzierungen der Mietpreise zu beobachten. Für die Beurteilung von
Mietniveau und Mietenentwicklung müssen verschiedene Datenquellen berücksichtigt werden.
Die durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestand, die im Rahmen der kommunalen Bürgerumfrage
ermittelt wird, betrug 2014 im Durchschnitt 5,38 €/m² (Median) und damit 0,30 €/m² mehr als 20137
(Abb.27). Seit 2009 stieg die durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestand um etwa 8 %. Die in den
Vorjahren bei Neu- und Wiedervermietungsmieten sowie bei Angebotsmieten beobachteten
Mietsteigerungen, aber auch die Folgewirkungen der Erhöhung der KdU-Eckwerte8 schlagen sich nun
auch in gestiegenen Bestandsmieten nieder. Die durchschnittliche Gesamtmiete stieg zwischen 2009
und 2014 um rund 7 % auf 7,45 €/m². Nachdem sich in den Vorjahren die Gesamtmiete aufgrund der
stärker steigenden Wohnnebenkosten stärker verteuerte als die Kaltmiete, hat sich die Entwicklung
von Kalt- und Gesamtmiete angeglichen. Im bundesweiten Vergleich stellen sich die Leipziger Mieten
noch immer günstig dar.
Stadträumlich differenzierte Aussagen zu Bestandsmieten liegen aus der Kommunalen
Bürgerumfrage 2013 vor. Die niedrigsten Mieten (unter 4,60 €/m²) weisen einige Ortsteile im Leipziger
Osten sowie einige Grünauer Ortsteile auf. Die höchsten Durchschnittsmieten finden sich im
unmittelbaren Stadtzentrum (über 5,80 €/m²) und in den östlich und südöstlich angrenzenden
Ortsteilen sowie in Wiederitzsch und Probstheida. Die gründerzeitlich geprägten Ortsteile von GohlisMitte bis Schleußig und Südvorstadt sowie in einige randstädtische Ortsteile mit einem hohen Anteil
nach 1990 errichteter Mehrfamilienhäuser kosteten im Schnitt 5,40 bis 5,80 €/m². In den Ortsteilen des
Leipziger Westens bewegte sich die durchschnittliche Nettokaltmiete zwischen 4,60 und 5,40 €/m². In
zwei Dritteln der Ortsteile ist die durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadratmeter zwischen 2008 und
2013 angestiegen. Den größten Anstieg in diesem Fünfjahreszeitraum mit +0,86 €/m² bzw. + 17 %
verzeichnete Zentrum-Südost. In den gründerzeitlich geprägten Ortsteilen von Gohlis-Mitte bis
Schleußig und Südvorstadt bewegten sich die Anstiege zwischen 0,33 und 0,65 €/m² bzw. 7 % und
13 %. Ähnliche Steigerungen vollzogen sich in den Grünauer Ortsteilen und Paunsdorf. In den
Ortsteilen im Leipziger Westen von Leutzsch bis Plagwitz veränderten sich die Bestandsmieten kaum.
Die durchschnittliche Angebotsmiete, die auf Basis der inserierten Mietangebote durch
Immobilienscout24 GmbH ermittelt werden, lag 2013 bei 5,44 €/m² und ist 2014 auf 5,73 €/m²
angestiegen (Abb.27). Damit stieg die Angebotsmiete zwischen 2009 und 2014 um knapp 13 %. Es ist
zu berücksichtigen, dass die in den inserierten Mietangeboten genannten Miethöhen nicht
automatisch den abgeschlossenen Mietverträgen entsprechen. Zudem ist davon auszugehen, dass in
Immobilienportalen nicht alle Wohnungsangebote erfasst sind und v.a. preiswerte Angebote eher
unterrepräsentiert sind.
Abb. 27: Entwicklung der Bestandsmiete (Kaltmiete und Gesamtmiete)
2005 - 2014 sowie der Angebotsmiete 2009 - 2014 in €/m²
8,00
7,00
6,53
6,76
6,90
6,92
6,95
7,12
7,08
7,20
7,23
7,45
Abb. 28: Monatliche Nettokaltmiete bei Neu- und Wieder-vermietung in
Leipzig nach Baualter und Wohnwert 2007 - 2014
11,00
10,50
Alter - Wohnwert
10,00
5,73
6,00
5,08
5,10
5,21
4,98
5,12
5,00
5,34
5,44
5,15
5,08
4,67
4,86
4,83
4,98
7,00
2,00
2006
2007
2008
Bestandsmiete - Kaltmiete
Angebotsmiete** - Kaltmiete
2009
2010
2011
Altbau - mittel
2012
2013
2014
Altbau - einfach
2,00
Bestandsmiete - Gesamtmiete*
* einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten
** Die Angebotspreise wurden einer hedonischen Korrektur unterzogen, d.h. jedes Objekt in seiner Ausstattung
bereinigt und standardisiert.
Quellen: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen; Immobilien Scout GmbH
7
4,50
3,00
2005
Altbau - sehr gut
Neubau - gut
Altbau - gut
Neubau - mittel
5,00
4,00
1,00
Neubau - sehr gut
6,80
5,40
6,00
3,00
0,00
8,50
5,38
€ / m²
Miete in €/m²
9,00
8,00
5,00
4,00
8,60
1,00
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Quelle: IVD; Wieder-/Erstvermietung nicht geförderte 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 70m², ab 2011
Unterscheidung guter und sehr guter Wohnwert; keine Werte für Neubau (mittlerer Wohnwert) 2011 u. 2012
Da bei Befragungen jährliche Schwankungen auftreten, ist eine längerfristige Betrachtung zielführend.
Die angemessenen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft wurden ausgehend von 3,85 €/m² Grundmiete mehrfach
angehoben worden (2011: 4,22 €/m², 2012: 4,48 €/m²), zuletzt 2014: hier wurden haushaltsgrößendifferenzierte
Richtwerte festgelegt, die von 4,51 €/m² (2-Personen-Hauhalte) bis 4,72 €/m² (5-Personen-Haushalte) reichen. Siehe
auch: Stadt Leipzig (2014): Verwaltungsrichtlinie. Kosten der Unterkunft (Kapitel 1) – Angemessenheitsgrenzen
„Schlüssiges Konzept“, Leipzig.
8
D-15
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Mieten
Seehausen
Durchschnittliche Nettokaltmiete
(Bestandsmiete) 2013
Wiederitzsch
Lindenthal
keine Angabe
unter 4,60 €/m²
4,60 bis unter 5,00 €/m²
5,00 bis unter 5,40 €/m²
5,40 bis unter 5,80 €/m²
5,80 €/m² und mehr
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Thekla
MockauEutritzsch
Mitte
SchönefeldOst
Süd
ZentrumGohlis-Süd
Nord
BöhlitzEhrenberg
Leutzsch
Zentrum-Nordwest
Altlindenau
Lindenau
Sellerhausen2
3
ZentrumBurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum1
Ost
Leipzig: 5,08 €/m²
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
Süd
GrünauOst
GrünauMitte
Schleußig
Plagwitz
Kleinzschocher
Grü na
uSi ed lu
LausenGrünau
ReudnitzThonberg
Südvorstadt
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
ng
Entwicklung der urchschnittliche
Nettokaltmiete (Bestandsmiete)
2008 - 2013 in €/m²
Mölkau
ZentrumSüdost
Marienbrunn
Großzschocher
Connewitz
+0,60 €/m²
Probstheida
-0,30 €/m²
Holzhausen
Lößnig
Meusdorf
DölitzDösen
1 - Neustadt-Neuschönefeld
KnautkleebergKnauthain
2 - Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
Daten: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen,
Kommunale Bürgerumfragen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
5.000 m
Tab. 3: Mittelwerte der Mieten in €/m² im Mietspiegel 2012 und 2014 der Stadt Leipzig nach Baualtersklassen
und Entwicklung der Mieten in %
Vor 1919
1919-1945
1946-1960
1961-1990
Ab 1991
2012
4,99
5,11
5,02
4,55
5,73
2014
5,24
5,22
5,20
4,64
5,92
5,0
2,2
3,6
2,0
3,3
Entwicklung in %
Quelle: Sozialamt, Mietspiegel 2012, 2014
Die Erhebung zum Leipziger Mietspiegel 2014 berücksichtigt neue Mietvertragsabschlüsse bzw.
Änderungen der vergangenen 4 Jahre. Die ermittelten durchschnittlichen Miethöhen stellen insofern
Neu- und Wiedervermietungsmieten dar. Dabei ergaben sich nach Baualter differenzierte
durchschnittliche Miethöhen von 4,64 €/m² (1961 – 1990 errichtete Gebäude) bis 5,92 €/m² (ab 1991
errichtete Gebäude)9 (Tab.3). Zwischen 2012 und 2014 sind die Mittelwerte um 2 % bis 5 %
angestiegen.
Eine weitere Quelle zur Darstellung der Mietenentwicklung bietet der Immobilienverband Deutschland
(IVD), der durchschnittliche Neuvertragsmieten differenziert nach Baualtersklassen und Wohnwert
darstellt (Abb.28). Da jährliche Schwankungen auftreten, wird die Entwicklung über mehrere Jahre
beobachtet. Vor allem seit 2011 ist ein Anstieg der Mieten zu beobachten. Es wird zudem deutlich,
dass sich die durchschnittlichen Mietpreise vor allem nach Wohnwert ausdifferenzieren: während bis
1948 errichtete Altbauwohnungen mit einfachem Wohnwert 2014 im Schnitt 4,50 €/m² kosteten, lag
der Mietpreis von Altbauwohnungen mit sehr gutem Wohnwert bei 8,60 €/m². Die Mietpreise von nach
1990 errichteten Wohnungen variierten zwischen 6,80 €/m² (mittlerer Wohnwert) und 10,50 €/m² (sehr
guter Wohnwert). Gerade bei der Preisentwicklung neu errichteter Wohnungen schlagen sich die
gestiegenen Erstellungskosten nieder; Mieten in neu errichteten Wohngebäuden liegen bezogen auf
das Leipziger Mietniveau stets im oberen Segment.
9
Vgl. Stadt Leipzig (2014): Leipziger Mietspiegel 2014. Leipzig; Stadt Leipzig (2014): Neuer Mietspiegel 2014
veröffentlicht. Quelle: http://www.leipzig.de/news/news/neuer-mietspiegel-2014-liegt-vor/ (Abruf: 22.05.2015).
D-16
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
3.3 Mietbelastung
Die Gesamtmietbelastung, die den Anteil der Miete einschließlich der Heizungs- und sonstigen
Mietkosten am Haushaltsnettoeinkommen darstellt, betrug 2014 32 % (Abb.29). Trotz gestiegener
Gesamtmiete ist die Gesamtmietbelastung geringer als 2013, da das durchschnittliche
Haushaltseinkommen stärker gestiegen ist. Im längerfristigen Vergleich verbleibt die
Gesamtmietbelastung auf dem Niveau der Vorjahre bei einem Drittel. Die Kaltmietbelastung betrug
2014 22% und blieb damit auf dem Niveau der Vorjahre.
Die Mietbelastung variiert jedoch zwischen den verschiedenen Haushaltstypen und nach
Einkommenshöhe (Abb.30 u. 31). Die höchste Mietbelastung weisen Haushalte mit geringen
Einkommen und – bezogen auf Haushaltstypen – alleinstehende Rentner und andere
Einpersonenhaushalte auf. Mehrpersonenhaushalte und Haushalte mit höherem Nettoeinkommen
haben eine geringere Mitbelastung (vgl. Abb.). Im Vergleich zwischen Kalt- und Gesamtmietbelastung
wird deutlich, dass bei Haushalten mit geringem Einkommen die Wohnnebenkosten einen höheren
Anteil an der Gesamtmietbelastung ausmachen als bei Haushalten mit höheren Einkommen. So
beträgt die Differenz zwischen Gesamt- und Kaltmietbelastung bei Haushalten mit einem
Nettoeinkommen unter 1.100 € 13%-Punkte, während er bei Haushalten mit einem Nettoeinkommen
ab 3.200 € nur 5 %-Punkte ausmacht.
Abb. 29: Entwicklung der durchschnittlichen Kalt- und
Gesamtmietbelastung* in Leipzig 2005 - 2014
40%
34%
33%
34%
35%
34%
33%
32%
31%
32%
Mietbelastung in %
30%
25%
23%
22%
24%
23%
22%
20%
10%
0%
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Gesamtmietbelastung (in % des HH-Nettoeinkommens)
Kaltmietbelastung (in % des HH-Nettoeinkommens)
* einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen
Abb. 30: Kalt- und Gesamtmietbelastung nach Haushaltstypen
2014
22%
20%
alleinstehende Rentner
27%
Paare ohne Kind
17%
Paare mit Kind(ern)
17%
Singles
Gesamtmietbelastung*
gesamt
24%
gesamt
32%
Rentnerpaare
27%
alleinstehende Rentner
37%
Paare ohne Kind
25%
Paare mit Kind(ern)
24%
Singles
35%
0%
10%
20%
* einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten, in % des Haushaltsnettoeinkommens
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
D-17
Kaltmietbelastung
Rentnerpaare
30%
40%
Gesamtmietbelastung*
Kaltmietbelastung
gesamt
Abb. 31: Kalt- und Gesamtmietbelastung nach
Haushaltsnettoeinkommen 2014
22%
ab 3.200€
14%
unter 3.200€
15%
unter 2.300€
21%
unter 1.100€
32%
gesamt
32%
ab 3.200€
19%
unter 3.200€
22%
unter 2.300€
29%
unter 1.100€
45%
0%
10%
20%
30%
* einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten, in % des Haushaltsnettoeinkommens
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
40%
50%
Anhang E des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Begriffsbestimmungen und Definitionen
Anhang E: Begriffsbestimmungen und Definitionen
Preisgünstiges
Segment
Das preisgünstige Segment wird für Leipzig definiert über die
jeweiligen Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft
für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger zuzüglich
10 %. Abhängig von der Haushaltsgröße liegt dieser Wert
aktuell zwischen 4,96 €/m² und 5,19 €/m² (Nettokaltmiete).
Bezahlbares Wohnen
Bezahlbares Wohnen bemisst sich am Verhältnis der
Wohnkosten zum Haushaltseinkommen (Mietbelastungsquote,
s.u.). Dieses sollte künftig die heutige Relation nicht deutlich
übersteigen. Bezahlbares Wohnen bedeutet auch, dass die
Mieten für Vermieter wirtschaftlich tragfähig sind.
Mietbelastungsquote
Verhältnis von Miete und Einkommen:
a) Gesamtmietbelastung: Verhältnis von Bruttowarmmiete und
Einkommen; sie beträgt in Leipzig etwa 35% (KBU 2013); 65%
der Leipziger Haushalte haben eine geringere Mietbelastung
b) Kaltmietbelastung: Verhältnis von Nettokaltmiete und
Haushaltsnettoeinkommen; sie beträgt in Leipzig etwa 23 %
(KBU 2013)
Wirtschaftlich
tragfähige Miete
Mieten sollen so bemessen sein, dass sie eine langfristige
Bestandserhaltung und -entwicklung ermöglichen.
ausreichende Menge
an Wohnungen
Die Menge an Wohnungen ist in Bezug auf die Nachfrage
ausreichend, wenn ich kein angespannter Wohnungsmarkt
entwickelt.
Fluktuationsreserve
Wohnungsüberhang (marktaktiver Leerstand), der für einen
funktionierenden Wohnungsmarkt notwendig ist, um
Umzugsprozesse sowie Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Angaben zur
notwendigen Fluktuationsreserve schwanken zwischen 1% und
5%.
Eine konkrete Festlegung für Leipzig ist insofern wenig
zielführend, dass Leerstandsschätzungen nur grobe Werte
liefern und ein gesamtstädtischer Wert nur eine begrenzte
Aussagekraft aufgrund teilräumlich ausdifferenzierter
Wohnungsmarktsituation besitzt.
Wohnungsbestand
Gesamtbestand an Wohnungen
Leerstand
Gesamtheit aller leerstehenden Wohnungen
marktaktiver Leerstand Anzahl/Anteil leerstehender Wohnungen, die kurzfristig
vermietbar sind und so dem Wohnungsmarkt tatsächlich zur
Verfügung stehen
nicht marktaktiver
Leerstand
Bestand an Wohnungen, die aufgrund ihres baulichen Zustands
nicht bewohnbar sind, leer stehen und so dem Wohnungsmarkt
kurzfristig nicht zur Verfügung stehen
Marktzugänge
Summe von Baufertigstellungen und Reaktivierungen
E-1
Anhang E des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Begriffsbestimmungen und Definitionen
Baufertigstellungen
Umfasst alle in der amtlichen Statistik ausgewiesenen neu fertig
gestellten Wohnungen in:
• neu errichteten Mehrfamilienhäusern
• neu errichteten Ein- und Zweifamilienhäusern
• bestehenden Wohngebäuden (zusätzliche Wohnungen, die
z.B. durch Dachgeschossausbau entstehen)
• in bestehenden Nichtwohngebäuden (zusätzliche
Wohnungen, die in ehemalig gewerblich genutzten
Gebäuden entstehen)
Reaktivierung /
Aktivierung leer
stehender Gebäude
Ertüchtigung nicht marktaktiven Leerstands durch umfassende
Sanierung und damit Erweiterung des marktaktiven
Wohnungsbestands
Angespannter
Wohnungsmarkt
Es gibt keine festgelegte Definition eines angespannten
Wohnungsmarktes.
Im § 556d Abs. 2 Satz 3 BGB wird dazu formuliert:
„Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn
die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit
Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der
Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders
gefährdet ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
1. die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten
Durchschnitt,
2. die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den
bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt,
3. die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch
Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum
geschaffen wird, oder
4. geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.
Eine Konkretisierung für Leipzig anhand fester Indikatoren wird
2016 vorgenommen.
Innenentwicklung
Meint die Nutzung von Flächenpotentialen im Siedlungsbestand
der gesamten Stadt Leipzig durch Baulückenschließung,
Nachverdichtung, Arrondierung und
Stadtumbau/Flächenrecycling
(infrastrukturell) gut
Standorte mit guter Flächeneignung entsprechend der
erschlossener Standort Bewertungskriterien des STEP Wohnungsbau- und
Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau:
• Versorgungsqualität (Erreichbarkeit von Zentren,
Grundschulen, Erholungsflächen)
• Städtebauliche Einbindung (Integration in die umgebende
Siedlungsbebauung)
• Öffentlicher Nahverkehr (Nähe zu Haltestellen, Taktfrequenz)
• Technische Erschließung (Verfügbarkeit, Kosten und
Kapazität von Netzen)
• Umweltkonflikte (Beeinträchtigung von Schutzgütern,
Straßen-, Bahn, Fluglärm)
Kooperative
Wohnformen
E-2
Wohnformen, die individuelle und gemeinschaftliche
Lebenskonzepte und Anspruchsniveaus sowie die Verbindung
von Wohnen, Arbeiten und sozialem/kulturellem Engagement
ermöglichen, aber auch Wohnformen mit
Mehrgenerationenansatz oder für Menschen mit Behinderungen.
Anhang E des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Begriffsbestimmungen und Definitionen
Selbstbestimmtes
Wohnen
Wohnangebote, die Menschen, die durch Krankheit, Alter oder
andere Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen sind, ein
eigenständiges Wohnen in der eigenen Wohnung oder
Wohngemeinschaft ermöglichen; in Leipzig wird der Aspekt des
eigenständigen Wohnens im Alter mit dem Begriff
„altenfreundliches Wohnen“ definiert
Altenfreundliches
Wohnen
Wohnungen, die ermöglichen, dass Seniorinnen und Senioren
so lange wie möglich selbständig ihren Haushalt führen und in
ihrem gewohnten Umfeld wohnen können.
Im Rahmen der Erarbeitung des Positionspapiers
„Altenfreundliches Wohnen in Leipzig“ wurden gemeinsam von
der organisierten Wohnungswirtschaft, dem Seniorenbeirat und
der Stadtverwaltung Merkmale einer altenfreundlichen Wohnung
definiert:
• Einkaufsmöglichkeit und Haltestelle des ÖPNV im Umkreis
von 300m erreichbar
• Erreichbarkeit der Wohnung: EG, 1. OG, Aufzug
• Keine Ofenheizung (sondern Zentral- oder Etagenheizung)
• Bewegungsräume (für eine Nutzung mit Hilfsmitteln):
Türbreiten >67 cm (Neubau >80 cm)
• Bewegungsräume (für eine Nutzung mit Hilfsmitteln): Bad mit
ausreichend Raum für Hilfe durch Pflegepersonal
• Fußböden im Innenbereich schwellenfrei (auch durch
Ausgleich mittels Anrampung möglich)
• Badausstattung: Dusche, evtl. Ausstattung mit Hilfsmitteln
(Badewannenlift), Einbau von Stütz- und Haltegriffen möglich
• Wohnungstür: Wechselsprecheinrichtung, Türspion, Knauf
• Abstellfläche für Hilfsmittel vorhanden (nicht zwingend
innerhalb der Wohnung
Siehe: http://www.leipzig.de/bauen-undwohnen/stadtentwicklung/stadtentwicklungsplaene-step/strategischekonzepte-zum-wohnen/altenfreundliches-wohnen/
Hinweis: Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln der KfW beim
altersgerechten Umbau von Wohnungen müssen die von der KfW
definierten Technischen Mindestanforderungen erfüllt sein.
Siehe: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000003092_M_159_AU_AnlageTMA.pdf
Barrierefreies Wohnen
Wohnungen, die dem Standard der DIN 18040 entsprechen
Sozialwohnungen
belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen, die mit Hilfe
staatlicher Förderung errichtet wurden, für soziale Gruppen, die
sich nicht allein am Wohnungsmarkt versorgen können
Belegungsbindung
Besagt, dass Wohnungen, die mit Hilfe staatlicher Mittel
errichtet wurden, nur an berechtigte Personen vermietet werden
dürfen. Berechtigt sind Personen, die eine vorgeschriebene
Einkommensgrenze nicht überschreiten und über einen
Wohnberechtigungsschein verfügen.
Als mittelbare Belegungsbindung wird bezeichnet, wenn sich
das Belegungsrecht nicht direkt auf die mit staatlicher Hilfe
errichteten Wohnungen bezieht, sondern auf den
Wohnungsbestand des Wohnungseigentümers.
E-3
Anhang E des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Begriffsbestimmungen und Definitionen
Soziale Mischung
Gilt als eine der Grundvoraussetzungen für den sozialen
Zusammenhalt einer europäischen, nutzungsgemischten Stadt.
Im BauGB und WoFG wird daher „Schaffung und Erhaltung
sozial stabiler Bewohnerstrukturen“ unter den
(Planungs-/Förder-)Grundsätzen benannt.
Baugenehmigungsverfahren nach § 34
BauGB
Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung für Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Solche
Vorhaben sind zulässig, sofern sie sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden
Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen und ihre Erschließung gesichert ist. Weiteres ist in § 34
BauGB geregelt.
Bauleitplanung
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung werden über den
Flächennutzungsplan die Grundzüge der Bodennutzung für die
Verwaltung verbindlich festgelegt (§§ 5-7 BauGB).
Im Rahmen der verbindliche Bauleitplanung werden über
Bebauungspläne die baulichen und sonstigen Nutzungen von
Grund und Boden rechtsverbindlich festgelegt (§§ 8-10 BauGB).
Allgemeine
Teuerungsrate
(auch Inflationsrate) beschreibt die prozentuale Veränderung der
allgemeinen Verbraucherpreise.
Eigenheimähnliche
Wohnformen
Weiterentwickelte Stadthaustypologien, die dem Anspruch
individuellen Wohnens ebenso Rechnung tragen wie einem
effizienten Flächenverbrauch
E-4
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Wohnungspolitisches Konzept
der Stadt Leipzig,
Fortschreibung 2015
(Stand: 30.09.15)
1
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Gliederung
Einführung
3
1.
Grundlagen
5
1.1
Wesentliche Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes
5
1.2
Einbeziehung von Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit
8
1.3
Szenarien der zukünftigen Entwicklung
10
2.
Leitlinien und Strategien der Leipziger Wohnungspolitik
14
2.1
Leitlinie 1: Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und
wirtschaftlich tragfähig
15
2.2
Leitlinie 2: Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte
18
2.3
Leitlinie 3: Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen
besonders unterstützen
20
2.4
Leitlinie 4: Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung
22
2.5
Zielkonflikte
25
3.
Instrumente und Maßnahmen
26
3.1
Stadtplanung
27
3.2
Liegenschaftspolitik
29
3.3
Soziale Wohnraumversorgung
30
3.4
Beratung und Betreuung
32
3.5
Stadtteil- und Projektentwicklung
34
3.6
Rechtsgrundlagen und Förderprogramme
37
3.7
Monitoring
39
3.8
Kooperation
40
4.
Umsetzung und Evaluierung
43
Anhang
A:
Positionen aus dem Beteiligungsprozess
B:
Teilnehmerkreis Akteurs- und Expertenworkshops
C:
Dokumentation des Beteiligungsprozesses
D:
Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes
E:
Begriffsbestimmungen und Definitionen
2
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Einführung
Leipzig wächst – und das wesentlich stärker als es noch vor wenigen Jahren zu
erwarten war. Mit dem kontinuierlichen Einwohnerzuwachs, der auch eine klare
Anerkennung der Attraktivität der Stadt ist, verbinden sich besondere Chancen aber
auch Herausforderungen, die bewältigt werden müssen. Das Angebot an
ausreichendem, nachfragegerechtem und bezahlbarem Wohnraum in allen Gebieten
der Stadt wird hierbei eine Schlüsselrolle für den Erhalt der sozialen Stabilität und
Vielfalt in der Stadt einnehmen.
Mit der aktuellen Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts gilt es deshalb
rechtzeitig Weichen neu zu stellen, um frühzeitig Chancen zu nutzen und auf
Herausforderungen reagieren zu können. Diese Neuausrichtung und auch die
Umsetzung der im Konzept enthaltenen Leitlinien können nur gemeinsam mit allen
Akteuren – Wohnungsmarktakteure, Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung –
gelingen.
Die Stadt Leipzig bekennt sich dabei zu ihrer besonderen Verantwortung für das
Wohnraumangebot für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Dazu
sollen – neben einer ganzen Bandbreite von Handlungsinstrumenten – insbesondere
die kommunalen Liegenschaften genutzt und geeignete Grundstücke gezielt zur
Unterstützung von bezahlbarem und selbstbestimmtem Wohnen entwickelt werden.
Eine Besonderheit der wohnungspolitischen Strategie ist es darüber hinaus, die
Eigeninitiative der Leipzigerinnen und Leipziger durch Modellprojekte,
Beratungsleistungen und die Erprobung von Finanzierungsmodellen zu
unterstützen. „Leipziger Freiheit“ soll auch im Bezug auf das Wohnen weiterhin
möglich bleiben.
Die Stadt Leipzig hat sich in den 1990er Jahren bereits frühzeitig den Herausforderungen
des Wohnungsmarktes und der Wohnungspolitik konzeptionell gestellt. Ein erstes
Wohnungspolitisches Konzept wurde 1994 vom Stadtrat beschlossen und etwa alle 5
Jahre aktualisiert. Die letzte Fortschreibung fand 2009 zu einem Zeitpunkt statt, da sich die
Wohnungsmarktentwicklung nach einer Phase hohen Leerstandes und intensiven
Stadtumbaus konsolidierte. In dieser Zeit konnten einerseits in vielen Beständen noch
keine langfristig wirtschaftlich tragfähigen Mieten erzielt werden, andererseits trug der
verfügbare Raum zu bezahlbarem Wohnraum und dabei zur Entwicklung vieler alternativer
Wohnformen und kreativer Projekte bei, die die Lebensqualität und das Image von Leipzig
prägen.
Heute ist Leipzig eine der am stärksten wachsenden Großstädte Deutschlands. Der
Wanderungsgewinn hat sich gegenüber 2009 mehr als verdoppelt und lag 2014 bei ca.
2,5 %. Gleichzeitig überstiegen im letzten Jahr die Geburten erstmals nach langer Zeit die
Zahl der Sterbefälle. Angesichts abschmelzender Wohnungsleerstände, bislang moderat
steigender Mieten sowie ansteigender Neubautätigkeiten gibt es in Leipzig noch keinen
angespannten
Wohnungsmarkt.
Mit
der
aktuellen
Fortschreibung
des
Wohnungspolitischen Konzepts gilt es jedoch, rechtzeitig Weichen neu zu stellen, um auch
zukünftig ein ausreichendes, nachfragegerechtes und bezahlbares Wohnungsangebot in
allen Stadtgebieten zu erhalten. Besonderes Augenmerk wird darauf liegen, auch für
geringer verdienende Menschen bezahlbares, vielfältiges und selbstbestimmtes Wohnen
unter Wachstumsbedingungen weiterhin zu ermöglichen. Um auf allen Ebenen eine
sozialräumlich ausgewogene Entwicklung unterstützen zu können, muss Wohnungspolitik
hierfür in eine gesamtstädtische, integrierte Stadtentwicklungspolitik eingebunden sein.
3
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Die besondere Herausforderung für das Handeln von Stadt und Akteuren besteht in den
Unsicherheiten über den Umfang des weiteren Bevölkerungswachstums. Die sprunghafte
Zunahme der Wanderungsgewinne in den letzten Jahren war in diesem Umfang in keiner
Prognose erwartet worden. Vor diesem Hintergrund orientiert sich das Wohnungspolitische
Konzept an einem mäßigen bis starken längerfristigen Bevölkerungswachstum, nimmt
aber auch die Risiken einer noch stärkeren oder schwächeren Nachfrageentwicklung in
den Blick. Mit der laufenden Wohnungsmarktbeobachtung muss die weitere Entwicklung
genau beobachtet werden, um die geplanten Maßnahmen in Umfang und Intensität zum
richtigen Zeitpunkt optimal einzusetzen. Ziel ist es, die negativen Effekte eines
angespannten Wohnungsmarktes, aber auch ein mögliches erneutes Ansteigen des
Leerstandes zu vermeiden oder zu vermindern. Die Herausforderung besteht in der
notwendigen Balance zwischen langfristiger Bezahlbarkeit des Wohnens einerseits und
guten Rahmenbedingungen für die notwendige Erweiterung des Wohnungsbestandes
andererseits. Dies gilt um so mehr. als der aktuelle, kontinuierlich zunehmende Zustrom
von Flüchtlingen in diesem Maße nicht vorhersehbar war. Er wird zu einem größeren
Mehrbedarf an Wohnraum führen. Da zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht seriös
abgeschätzt werden kann, in welchem Umfang und in welchen Segmenten dieser
Mehrbedarf an Wohnungen entsteht, gilt es die Entwicklung genau zu beobachten und im
Rahmen der Umsetzung entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen.
Rolle des Wohnungspolitischen Konzepts
Das Wohnungspolitische Konzept definiert vor dem Hintergrund der aktuellen
Veränderungsprozesse die langfristigen Leitlinien, die Strategien sowie die kurz- bis
mittelfristig einzusetzenden
Instrumente für die Leipziger Wohnungspolitik.
Handlungsbedarfe und -schwerpunkte werden sowohl für die Wohnungseigentümer als
auch für die öffentliche Hand formuliert. Bei der Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzepts sind nicht nur alle Beteiligten von landes- und bundespolitischen
Entscheidungen hinsichtlich Gesetzgebung und Förderung abhängig, sondern auch auf
Kooperation miteinander angewiesen. Das Konzept ist als Selbstbindungsbeschluss des
Stadtrates handlungsleitend für die Stadtverwaltung. Es bietet aber auch den
Handlungsrahmen für Wohnungsmarktakteure und Stadtgesellschaft und ist Grundlage für
die weitere Kooperation. Hierbei möchte die Stadt mit allen Wohnungsmarktakteuren, die
Verantwortung für die Stadtgesellschaft übernehmen und sich für die Umsetzung der in
den Leitlinien formulierten Zielsetzungen einsetzen wollen, zusammenarbeiten.
Das Wohnungspolitische Konzept soll unter Wachstumsbedingungen einen Rahmen
schaffen, damit alle Menschen, die in Leipzig leben, ihren Wünschen, Bedürfnissen sowie
materiellen Möglichkeiten adäquaten Wohnraum finden können, aber auch die in Zeiten
des Stadtumbaus entstandenen Potentiale und innovativen Projekte in Leipzig Raum
behalten. Dabei werden folgende Leitlinien verfolgt:
•
Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich tragfähig
•
Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte
•
Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen besonders unterstützen
•
Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung
Die Ergebnisse des Wohnungspolitischen Konzepts fließen in das Fachkonzept Wohnen in
der 2016/17 geplanten Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2030
ein. Dort werden auch die Strategien der Leitlinie 4 vertieft, um attraktives Wohnen auch
durch andere Fachplanungen zu unterstützen und mögliche Zielkonflikte weiter zu
bearbeiten.
4
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
1.
Grundlagen
1.1
Wesentliche Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes
In der folgenden Übersicht sind die wesentlichen Merkmale des Leipziger
Wohnungsmarktes, die für das Verständnis des Wohnungspolitischen Konzepts wichtig
sind, aufgeführt. Eine ausführliche Erörterung der Inhalte dieses Kapitels befindet sich im
Anhang (Teil A).
Aktuelle Tendenz *
Entwicklung der Nachfrage
Seit dem 2001 erreichten Tiefststand ist die Einwohnerzahl
kontinuierlich gewachsen. Ende 2014 betrug die
Einwohnerzahl (im Einwohnerregister)
551.871
Zwischen 2005 und 2010 nahm die Einwohnerzahl jeweils
zwischen 3.000 und 5.000 Einwohnern zu. Seit 2011 beträgt
das jährliche Bevölkerungswachstum
+ 9.000 bis 12.500
Einwohner
Der Einwohnerzuwachs beruht zum größten Teil auf einem
Wanderungsgewinn, insbesondere in den Altersgruppen der
18- bis unter 35-Jährigen und zum überwiegenden Teil aus
über 12.500
den neuen Bundesländern, aber zunehmend auch aus den
alten Bundesländern und dem Ausland. 2014 betrug er
Personen
2014 überwog erstmals die Zahl der Geburten die Zahl der
Sterbefälle um
über 350
Personen
Dies und auch der steigende Anteil an Kindern und
Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung ist Ausdruck einer
zunehmenden Zahl von Familien mit Kindern unter 18
Jahren auf
ca. 45.500
Insgesamt stieg die Zahl der Haushalte bis Ende 2014 auf
ca. 316.800
Infolge der Wanderungsgewinne in den Altersgruppen der
jungen Erwachsenen sowie der gestiegenen Geburtenzahlen
ist der Altersdurchschnitt der Bevölkerung seit 2011
gesunken und lag 2014 bei
43,4 Jahre
Dabei bestehen stadträumlich große Unterschiede. Die
Spanne vom jüngsten Ortsteil Lindenau bis zum ältesten
Ortsteil Grünau-Ost reicht von
35 Jahre bis 55
Jahre
Die Einkommenssituation der Leipzigerinnen und Leipziger
zeigt einen Aufwärtstrend: nachdem das durchschnittliche
monatliche Haushaltsnettoeinkommen bis 2011 auf einem
Niveau um 1.400 € lag, ist es bis 2014 angestiegen auf
ca.1.660 €
Dabei ist der Anteil der Haushalte, die über ein monatliches
Nettoeinkommen von mehr als 2.300 € zur Verfügung haben,
in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf insgesamt 28 %
gestiegen. Der Anteil der Haushalte mit einem monatlichen
Nettoeinkommen unter 1.100 € ist auf 26 % zurückgegangen.
Der Anteil der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.100 und 2.300 € blieb stabil bei
46 %
5
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Die Zahl der Transferleistungsempfänger sank trotz des
starken Einwohnerzuwachses zwischen 2009 und 2014 um
rund 11.000 auf
ca. 69.300
Personen
Transferleistungen empfangende Bedarfsgemeinschaften
zählen ebenso wie Wohngeldempfänger und Haushalte mit
niedrigen Erwerbseinkommen zu den
einkommensschwachen Haushalten. Ihre Zahl betrug Ende ca. 69.000 (= 22 %
2014
aller Haushalte)
Entwicklung des Angebots
Ende 2014 betrug der Wohnungsbestand
331.748
Wohnungen
Die im Stadtbild deutlich sichtbare erhöhte Bautätigkeit
schlägt sich nur teilweise in der amtlichen Statistik nieder.
Nach 1.441 registrierten Baufertigstellungen 2013 lag die Zahl
der Baufertigstellungen 2014 bei
1.059 Wohnungen
Nach Recherche aktueller und in den kommenden Jahren
geplanter Wohnungsbauvorhaben in Neubau und durch
Umnutzung, ergeben allein Vorhaben mit mind. 50
Wohnungen in den nächsten Jahren bereits
7.000 neue
Wohnungen
Zudem werden leerstehende Altbauten durch umfassende
Sanierungen reaktiviert. Die Zahl jährlich reaktivierter
Wohnungen beträgt
ca. 1.500
Wohnungen
Der im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung im Mai
2011 ermittelte Leerstand betrug ca. 39.500 Wohnungen. Die
Entwicklung des Leerstands seit der Zählung kann nur
geschätzt werden. Unter Berücksichtigung der Zunahme des
Wohnungsbestands, der Reaktivierung nicht marktaktiven
Leerstands, der Höhe des Einwohnergewinnes und der
Struktur der Haushalte wird geschätzt, dass der Leerstand bis ca. 22.000
Ende 2014 gesunken ist auf
Wohnungen
Davon betragen marktaktiver und nicht marktaktiver Leerstand jeweils ca. 50 %
Entwicklung der Mieten
Die Nettokaltmiete im Bestand (kommunale Bürgerumfrage)
ist seit 2009 um etwa 8 % gestiegen und betrug 2014 im Mittel
(Median)
5,38 €/m²
Nachdem sich in den Vorjahren die Gesamtmiete aufgrund
der stärker steigenden Wohnnebenkosten stärker verteuerte
als die Kaltmiete, hat sich die Entwicklung von Kalt- und
Gesamtmiete angeglichen. So stieg die Gesamtmiete im
Bestand (kommunale Bürgerumfrage) im gleichen Zeitraum
um rund 7 % auf
6
7,45 €/m²
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Immobilienscout24
GmbH) ist zwischen 2010 und 2014 um knapp 10 %
angestiegen und beträgt 2014
5,73 €/m²
Im längerfristigen Vergleich verbleibt die
Gesamtmietbelastung, die den Anteil der Miete einschließlich
der Heizungs- und sonstigen Mietkosten am
Haushaltsnettoeinkommen darstellt, auf dem Niveau der
Vorjahre bei einem Drittel. 2014 betrug sie trotz steigender
Mieten aufgrund steigender Haushaltsnettoeinkommen
32 %
Die Kaltmietbelastung, die den Anteil der Nettokaltmiete am
Haushaltsnettoeinkommen der Leipziger Haushalte darstellt,
ist im längerfristigen Vergleich ebenfalls stabil und betrug
2014
22 %
* bezieht sich auf die Entwicklung der vergangenen 3 bis 5 Jahre
7
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
1.2
Einbeziehung von Öffentlichkeit und Fachöffentlichkeit
Analytische Basis des Wohnungspolitischen Konzepts bildet die Leipziger
Wohnungsmarktbeobachtung mit dem Monitoringbericht Wohnen 2013/14, ergänzt um
•
eine Wanderungsbefragung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UfZ)
•
einer Kurzexpertise zur „Schwarmstadt“-Theorie der empirica GmbH sowie
•
vertiefende Untersuchungsbausteine der Analyse & Konzepte GmbH, Tobias Jacobs
sowie der Stadtverwaltung.
Angesichts
der
sehr
unterschiedlichen
Sichtweisen
auf
die
aktuelle
Wohnungsmarktentwicklung, die Handlungsbedarfe und -möglichkeiten der öffentlichen
Hand wurde das Konzept auf Grundlage der Erkenntnisse eines breiten, mehrstufigen und
ergebnisoffenen Beteiligungsprozesses erarbeitet. Damit soll gleichzeitig eine Basis für
eine
kooperative
Umsetzung
des
Konzepts
durch
öffentliche
Hand,
Wohnungsmarktakteure
und
Stadtgesellschaft
geschaffen
werden.
Der
Beteiligungsprozess bestand zum einen aus Workshops mit einem geladenen Akteursund Expertenkreis und zum anderen aus öffentlichen Abendveranstaltungen.
In sechs Akteurs- und Expertenworkshops diskutierten Vertreter der verschiedenen
Wohnungseigentümergruppen, von organisierten Interessenvertretungen, Initiativen,
Wissenschaftseinrichtungen, der Stadtratsfraktionen und der Stadtverwaltung folgende
Themen:
•
Wohnungsmarktsituation und daraus resultierende Themen und Fragestellungen,
•
Auswirkungen unterschiedlicher Szenarien der Einwohnerentwicklung auf den
Wohnungsmarkt,
•
Begriffsbestimmungen und Definitionen,
•
Mögliche wohnungspolitische Ziele, Strategien und Instrumente.
Eingebunden wurden auch die Erfahrungen aus den mitteldeutschen Großstädten Halle
und Dresden sowie aus Bremen und Nürnberg, die im Rahmen des durch die Nationale
Stadtentwicklungspolitik geförderten Projektes koopstadt beteiligt wurden.
In vier öffentlichen Veranstaltungen mit 70 bis 260 Teilnehmenden wurde diskutiert zu:
•
Themen, Ideen und Problemen des Wohnens in der wachsenden Stadt,
•
Nachbarschaft und Vielfalt in Leipzig,
•
Zukunft einzelner Wohnformen: Wohnen für Familien, Altenfreundliches Wohnen,
Wohnen im Eigentum, Kooperative Wohnformen,
•
dem Konzeptentwurf.
Im Beteiligungsprozess bauten die Diskussionen mit dem Akteurs- und Expertenkreis und
die Diskussionen im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen aufeinander auf und
ergänzten sich. Die Inhalte und Themen wurden daher aus dem Beteiligungsprozess
heraus entwickelt und in Folge dessen jede Veranstaltung einzeln entsprechend der
inhaltlichen Anforderungen und der Zusammensetzung des Teilnehmerkreises konzipiert.
Die wesentlichen Ergebnisse des Beteiligungsprozesses sind im Anhang Teil D
zusammengefasst. Die ausführlichen Berichte, Präsentationen und Dokumentationen sind
auf den Internetseiten der Stadt Leipzig unter www.leipzig.de/weiterdenken einzusehen.
Alle Veranstaltungen wurden durch die den Gesamtprozess begleitenden Arbeitsgruppe
Wohnen mit Vertreterinnen und Vertreter des Stadtplanungsamts, Sozialamts und Amts für
Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung in Zusammenarbeit mit der WohnBundBeratung Dessau konzipiert. Die WohnBund-Beratung Dessau moderierte und
dokumentierte die Veranstaltungen. Weitere Ämter der Stadtverwaltung wurden
themenbezogen in den Prozess eingebunden.
8
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Aufbauend auf den Diskussionsergebnissen und den Erkenntnissen aus den Akteurs- und
Expertenworkshops sowie den öffentlichen Veranstaltungen erarbeiteten die o.g. Ämter
den aktuellen Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts.
Die Kosten für den Beteiligungsprozess betrugen rund 90.000 €. Die Finanzierung wurde
durch 14 Wohnungsmarktakteure mit insgesamt 50.250 € unterstützt.
9
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
1.3
Szenarien der zukünftigen Entwicklung
Die Einwohnerzahl von Leipzig wird zukünftig weiter steigen und damit auch die Nachfrage
auf dem Wohnungsmarkt. Bezüglich der Intensität des zukünftigen Wachstums bestehen
jedoch große Unsicherheiten. Keine der bestehenden Prognosen beinhaltete die
Größenordnung der aktuellen Leipziger Wanderungsgewinne. Es gibt auch heute noch
sehr unterschiedliche Annahmen dazu, ob die Wanderungen auf dem heutigen hohen
Niveau bleiben bzw. wie stark sie wieder abnehmen.
Vor diesem Hintergrund wurde für das Wohnungspolitische Konzept nicht eine vorliegende
Einwohnerprognose aktualisiert, um konkrete Zahlen zur Leerstandsentwicklung und zu
Neubaubedarfe zu berechnen. Vielmehr wurden auf Grundlage der drei Varianten der
Leipziger Bevölkerungsvorausschätzung 2013 drei mögliche Entwicklungsszenarien bis
2020 beschrieben und mit Experten und Akteuren hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf dem
Wohnungsmarkt diskutiert. Diese Szenarien dienen als Orientierung und zeigen die
Risiken eines sehr starken oder eines schwachen Bevölkerungswachstums. Sie helfen, in
Verbindung mit der laufenden Wohnungsmarktbeobachtung, aktuelle Entwicklungen
gemeinsam zu bewerten sowie den Einsatz wohnungspolitischer Instrumente zu steuern.
Einwohnerentwicklung und Bevölkerungsvorausschätzung
Einwohner
700.000
Korrektur nach
Zensus 2011
600.000
500.000
400.000
300.000
Einwohnerentwicklung
200.000
Hauptvariante
pessimistische Variante
100.000
optimistische Variante
0
2000
2005
2010
2015
2020
2025
2030
Quellen: Einwohnerentwicklung: Statistisches Landesamt Sachsen
Bevölkerungsvorausschätzung: Amt für Statistik und Wahlen auf Basis des Einwohnerregisters
Drei mögliche Entwicklungsszenarien
Die folgenden Szenarien sollen schlaglichtartig Entwicklungstendenzen, Chancen und
Risiken in Abhängigkeit von der Stärke des Bevölkerungswachstums verdeutlichen. Dabei
ist zu berücksichtigen, dass
•
Entwicklungsprozesse und Wirkungszusammenhänge häufig nicht linear, sondern
eher in Wellen verlaufen sowie
•
teilräumlich
innerhalb
der
Stadt
durchaus
zeitgleich
unterschiedliche
Entwicklungsprozesse ablaufen können.
10
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Geringes Wachstum
(untere Prognosevariante)
Mäßiges Wachstum
(mittlere Prognosevariante)
Starkes Wachstum
(obere Prognosevariante)
Haushalts- Bis 2020 wächst die Zahl der
zahlen
Haushalte gegenüber 2013 um
14.000, danach gibt es nur noch
geringe jährliche Zuwächse.
Die Zahl der Familienhaushalte,
aber auch die der Einpersonenhaushalte nehmen zu. Bei den
Seniorenhaushalten erhöht sich
der Anteil der
Zweipersonenhaushalte, da nun
Jahrgänge, die keine
kriegsbedingten Lücken mehr aufweisen, in das Seniorenalter übertreten.
Bis 2020 wächst die Zahl der
Haushalte gegenüber 2013 um
20.000, bis 2025 bei einer Abschwächung der Zuwanderung
um weitere 8.000.
Die Zahl der Einpersonenhaushalte und die der Familienhaushalte
nehmen zu. Bei den
Seniorenhaushalten erhöht sich
der Anteil der
Zweipersonenhaushalte, da nun
Jahrgänge, die keine kriegsbedingten Lücken mehr aufweisen,
in das Seniorenalter übertreten.
Bis 2020 wächst die Zahl der
Haushalte gegenüber 2013 um
28.000, bis 2025 bei einer Abschwächung der Zuwanderung
um weitere 14.000.
Die Zahl der Einpersonenhaushalte nimmt stark zu. Auch die Zahl
der Familienhaushalte wächst.
Bei den Seniorenhaushalten erhöht sich der Anteil der Zweipersonenhaushalte, da nun Jahrgänge, die keine kriegsbedingten
Lücken mehr aufweisen, in das
Seniorenalter übertreten.
Altersstrukturentwicklung
Künftig wächst die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die der 35bis 45-Jährigen, die der 55- bis
65-Jährigen und die der Hochbetagten. Die Zahl der Personen
zwischen 65 und 80 Jahre nimmt
aufgrund der Geburtenausfälle infolge des 2. Weltkriegs ab. Die
Gruppe der 25- bis 35-Jährigen
wird aufgrund der
Geburtenausfälle der 1990er
Jahre deutlich kleiner.
Künftig wächst die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die der 35bis 45-Jährigen, die der 55- bis
65-Jährigen und die der Hochbetagten wachsen. Die Zahl der
Personen zwischen 65 und 80
Jahre nimmt aufgrund der
Geburtenausfälle infolge des 2.
Weltkriegs ab. Die Gruppe der
25- bis 35-Jährigen wird aufgrund
der Geburtenausfälle der 1990er
Jahre kleiner.
Künftig wird die Zahl der Kinder
und Jugendlichen, die der 35- bis
45-Jährigen, die der 55- bis 65Jährigen und die der Hochbetagten wachsen. Die Zahl der
Personen zwischen 65 und 80
Jahre nimmt aufgrund der
Geburtenausfälle infolge des 2.
Weltkriegs ab. Die Gruppe der
25- bis 35-Jährigen bleibt fast
stabil, da die Wanderungsgewinne die Geburtenausfälle der 1990er Jahre nahezu
kompensieren.
Wohnungs Die aktuell gestiegenen Baufertigzuwachs
stellungen durch Neubau und
Umnutzung nehmen wieder ab.
Sie konzentrieren sich auf gute
Lagen, ausgewählte Segmente
und gehobene Qualitäten.
Die Baufertigstellungen durch
Neubau und Umnutzung nehmen
weiter leicht zu. Wohnungsneubau konzentriert sich auf Lückenschließungen und Brachflächen in
Bestandsquartieren.
Die Baufertigstellungen insbesondere durch Neubau, aber auch
durch Umnutzung nehmen deutlich zu. Auch komplett neue Wohnungsbaustandorte gewinnen an
Attraktivität.
Mieten
Sollte die laufende Bestandserweiterung nicht ausreichen,
erhöht sich die Wahrscheinlichkeit steigender Mieten in allen
Marktsegmenten, welche teilweise stärker ausfallen als die
Lebenshaltungskosten. Die Ausdifferenzierung nach Lage und
Qualität nimmt zu.
Das Angebot an preisgünstigen
Wohnungen geht zurück, davon
sind zahlreiche innerstädtische
Stadtteile besonders betroffen.
Sollte die laufende Bestandserweiterung nicht ausreichen,
erhöht sich in Abhängigkeit von
vorhandenem marktaktiven Leerstand das Risiko steigender
Mieten.
Das Angebot an preisgünstigen
Wohnungen geht deutlich zurück.
Besonders betroffen sind einkommensschwache Haushalte ohne
Transfergeld (ALG II, Wohngeld
usw.). Das Angebot konzentriert
sich zunehmend auf einzelne
Segmente und Stadtteile.
Marktfähige leerstehende Gebäude werden schrittweise komplett
reaktiviert.
Durch höhere Mieteinnahmen ergeben sich für die Wohnungswirtschaft größere Handlungsspielräume für eine Qualifizierung der
Wohnungsbestände.
Marktfähige leerstehende Gebäude werden zügig komplett reaktiviert.
Mietsteigerungen ermöglichen einerseits größere Handlungsspielräume für eine Qualifizierung der
Wohnungsbestände. Andererseits
bleiben in Teilsegmenten notwendige Investitionen aus, weil eine
Vermietbarkeit auch ohne Investitionen gegeben ist.
Die durchschnittlichen Mieten,
aber auch die Spitzenmieten steigen nur leicht an. Es ist jedoch
eine weitere Ausdifferenzierung
nach Lage und Qualität zu erwarten.
Während es stadtweit preisgünstige Wohnungen in ausreichender
Menge gibt, wird das Angebot in
einzelnen innerstädtischen Stadtteilen sowie bei kleinen Wohnungen knapper.
Bestands- Die Reaktivierung leerstehender
investitio- Gebäude wird fortgeführt, bedarf
nen
jedoch in schwierigen Lagen der
Unterstützung.
Darüber hinaus ist die gezielte
Qualifizierung des Wohnungsbestandes zur Sicherung der
Vermietbarkeit der Bestände
notwendig. Die Investitionen sind
jedoch auf Grund der Leerstände
und niedrigen Mieten für die
Wohnungswirtschaft kaum
rentabel.
11
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Geringes Wachstum
(untere Prognosevariante)
Mäßiges Wachstum
(mittlere Prognosevariante)
Starkes Wachstum
(obere Prognosevariante)
Leerstand Der Leerstand geht mittelfristig
zurück, erreicht aber nicht die
Fluktuationsreserve. Längerfristig
muss wieder mit einem Anstieg
der marktaktiven Leerstände gerechnet werden. Es verbleibt ein
größerer Umfang nicht marktfähiger Leerstände in schwierigen Lagen und Segmenten, aus dem
auch ein weiterer Abbruchbedarf
resultiert.
Der Leerstand sinkt in etwa auf
den Umfang einer Fluktuationsreserve. In schwierigen Gebieten
wird der marktaktive Leerstand
auch längerfristig höher bleiben.
Darüber hinaus verbleibt ein geringer Umfang nicht marktfähiger
Leerstandsobjekte.
Der Leerstand sinkt sehr schnell.
Bei unzureichenden Marktzugängen durch Reaktivierung, Neubau
und Umnutzung besteht bereits
vor 2020 das Risiko, dass die
Quote des marktaktiven Leerstandes unter eine Fluktuationsreserve sinkt.
Stadträumliche
Entwicklung
Durch den Nachfragezuwachs ergeben sich Chancen sowohl für
die Entwicklung bisher schwieriger Lagen als auch für eine städtebaulich gewünschte Lückenschließung in der inneren Stadt.
Gleichzeitig steigt das Risiko von
Verdrängungsprozessen, Nutzungskonflikten und
abnehmenden Freiräumen.
Der steigende Nachfragedruck
umfasst fast alle innerstädtischen
Stadtteile. Die Nutzungkonflikte
zwischen Wohnen, Gewerbe, sozialer Infrastruktur und Freiraum
gewinnen an Bedeutung. Es ergeben sich neue Entwicklungschancen für weniger nachgefragte
Stadtteile. Das Risiko von Segregation, Verdrängungsprozessen
und Suburbanisierung steigt.
Die Umzugsmobilität hin zu besseren Qualitäten hält an. Dadurch
bleibt die Aufwertung schwieriger
Lagen dauerhaft kritisch. Zwar ergeben sich grundsätzlich mehr
Spielräume für gemischte Wohnquartiere als in den anderen Szenarien, trotzdem besteht das Risiko weiterer Segregationsprozesse.
Schlussfolgerungen
Die drei Szenarien sind strukturell ähnlich, aber die Dimension des Wachstums ist
unterschiedlich. Entsprechend zeigen sich im Vergleich der drei Szenarien ähnliche
Herausforderungen für die Wohnungsmarkt- und Stadtentwicklung in der wachsenden
Stadt Leipzig, es gibt aber auch signifikante Unterschiede:
•
Unabhängig von den einzelnen Szenarien muss mit einer steigenden Zahl älterer
Haushalte und Haushalte mit Kindern umgegangen werden. Insgesamt ist die
Altersstrukturentwicklung von demographischen Wellen geprägt.
•
Andere Herausforderungen sind je nach Intensität des Nachfragezuwachses
schwächer oder stärker ausgeprägt bzw. konzentrieren sich auf weniger oder mehr
Stadtteile. Das betrifft insbesondere die Sicherung eines ausreichenden
preisgünstigen Wohnungsbestandes. Betroffen sind aber auch die Spielräume für
vielfältige Wohnformen, kooperative Hausprojekte, Selbstnutzerinitiativen – all das,
was seit einigen Jahren Ausdruck der Vielfalt der Leipziger Stadtgesellschaft ist. Auch
Nutzungskonflikte zwischen Bebauung und Freiraum, Wohnen und Gewerbe, sozialer
Infrastruktur und anderen Funktionen nehmen mit der Wachstumsintensität zu.
•
Andererseits entwickeln sich mit einem hohen Nachfragezuwachs und steigenden
Mieterlösen auch neue Potentiale. Dies betrifft nicht nur die Finanzierbarkeit von
verbesserter Energieeffizienz von Wohngebäuden. Insbesondere die Rentabilität für
Investitionen in schwierigen Lagen wird erhöht. Dies unterstützt die städtebaulichen
Ziele zur Revitalisierung der Magistralen ebenso wie Qualitätssicherung in
benachteiligten Stadtteilen. Durch mehr Neubau erhöht sich u.a. auch die Zahl
barrierefreier Wohnungen, die sich im Bestand nur mit hohem Aufwand schaffen
lassen.
12
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Angesichts der aktuell hohen Zuwanderung – sie liegt derzeit über dem Szenario mit
starkem Wachstum – muss sich das Wohnungspolitische Konzept in seiner Fortschreibung
an einem mäßigen bis starken längerfristigen Bevölkerungswachstum orientieren. Dabei
muss die Strategie sowohl Vorbereitungen treffen, um ggf. auf ein Fortdauern des sehr
starken Wachstums zu reagieren, als auch die Risiken einer längerfristig stagnierenden
Nachfrage im Blick behalten.
Um Anspannungs- und Entspannungstendenzen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt
bewerten zu können, bedarf es einer Auswahl relevanter Indikatoren in der laufenden
Wohnungsmarktbeobachtung. In einem zu entwickelnden Indikatorenset müssen ihre
Wechselwirkungen untersucht und berücksichtigt werden. Zur Messung von
Anspannungstendenzen gehören z.B. die Entwicklung von Wohnungsnachfrage,
Wohnungsangebot, Leerstand und Mieten, die soweit wie möglich auch teilräumlich
betrachtet werden (vgl. Kap.3.7).
13
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
2. Leitlinien und Strategien der Leipziger Wohnungspolitik
Übergeordnete Leitlinie der Leipziger Wohnungspolitik ist es, Leipzig als attraktiven
und konkurrenzfähigen Wohnstandort weiterzuentwickeln. Hierbei gilt es unter
Wachstumsbedingungen einen Rahmen zu schaffen, damit alle Menschen, die in
Leipzig leben, ihren Wünschen, Bedürfnissen sowie materiellen Möglichkeiten
entsprechend adäquaten Wohnraum finden können. Auch Freiräume für
Lebensformen, die Ausdruck der Vielfalt und Eigeninitiative der Leipziger
Stadtgesellschaft sind, sollen dabei erhalten bleiben.
Die übergeordnete Leitlinie wird mit vier Leitlinien, dazugehörigen Strategien sowie
Instrumenten und Maßnahmen untersetzt.
Die Leitlinien beschreiben WAS erreicht werden soll. Die darunter formulierten Strategien
legen dar WIE, also mit welchen Ansätzen, an die Umsetzung der Leitlinien heran
gegangen werden soll. Mit der Beschreibung von Instrumenten und Maßnahmen wird
dargelegt, WOMIT konkret die Umsetzung erfolgen soll.
14
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
2.1
Leitlinie 1
Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und
wirtschaftlich tragfähig
Für alle Menschen, die in Leipzig leben, soll Wohnraum in ausreichender Menge und
Qualität zur Verfügung stehen. Es soll ein vielfältiges Angebot an Wohnraum zur
Miete und im Eigentum geben, das den Bedarfen und Anforderungen verschiedener
Lebensstilgruppen, Lebensformen und Lebensphasen entspricht. Dafür bedarf es
einer kontinuierlichen langfristig ausgerichteten und sozial verträglichen
Bestandsentwicklung
sowie
einer
Erweiterung
des
Wohnungsangebots
entsprechend der Nachfrageentwicklung. Dabei soll Wohnraum in allen
Stadtgebieten sowohl für Mieter und Selbstnutzer langfristig bezahlbar als auch für
Vermieter wirtschaftlich tragfähig sein.
Mehr Wohnungen für Leipzig
Derzeit gibt es in Leipzig keinen Wohnraummangel. Angesichts der stark wachsenden
Nachfrage nach Wohnraum muss mittelfristig auch das Wohnungsangebot ausreichend
wachsen – trotz des aktuell vorhandenen Leerstands.
Würden wie bisher ca. 1.500 leerstehende Wohnungen durch Sanierung neu an den Markt
kommen, bedarf es bei gleichbleibendem Nachfragezuwachs 1.500 bis 2.000 neuer
Wohnungen pro Jahr durch Neubau und Umnutzung von Nichtwohngebäuden. Es ist
davon auszugehen, dass ca. 2020 das Aktivierungspotential von leerstehenden
Wohnungen ausgeschöpft sein wird. Bei anhaltendem Wachstum wird dann eine
Erhöhung der Neubautätigkeit notwendig sein. Um sicher zu stellen, dass auch zukünftig
eine ausreichende Menge an Wohnraum zur Verfügung steht, werden im Rahmen des
Monitorings mögliche Anspannungstendenzen auf dem Wohnungsmarkt beobachtet und
ggf. Strategien und der Einsatz von Instrumenten / Maßnahmen angepasst.
Ansätze zur Umsetzung
Priorisierung von Geschosswohnungsbau an infrastrukturell gut erschlossenen
Standorten insbesondere im Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen
Nahverkehrs.
•
Kurzfristig wirkend: Unterstützung kleinteiliger baulicher Entwicklungen mittels
Baugenehmigungsverfahren
nach
§34
BauGB
und
Beratung
(zum
Baugenehmigungsverfahren und inhaltlich zu Baulückenschließung, Reaktivierungen,
Umnutzungsprojekte in städtebaulich, wirtschaftlich und sozial vertretbarem Maße).
•
Längerfristig wirkend: Strategische Flächenvorsorge/ -management (unter
Abstimmung mit Bedarfen v.a. für soziale Infrastruktur) sowie Vorbereitung von
größeren Bauflächen mittels Bauleitplanung.
•
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes ist die Baulandbereitstellung
über die längerfristig wirkenden Strategien zu intensivieren.
Bei einem Nachfragerückgang ist die Menge erforderlicher Bestandserweiterungen zu
überprüfen und Maßnahmen zu entwickeln, wie Neubauaktivitäten vor allem auf die
Schaffung von neuen Qualitäten (z.B. altenfreundlich, behindertengerecht) gelenkt werden
können, um Konkurrenzen zum Wohnungsbestand – der einen Anstieg des Leerstands
verursachen könnte – soweit wie möglich zu vermeiden.
15
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Qualitativ vielfältiges Wohnungsangebot schaffen
Die Wohnungsnachfrage wird zunehmend vielfältiger. Entsprechend ist eine
nachfragegerechte Erweiterung des Wohnungsangebotes mit unterschiedlichen
Qualitäten, Preislagen und an stadtstrukturell geeigneten Standorten erforderlich. Vor dem
Hintergrund einer effizienten Flächennutzung werden Geschosswohnungsbau an
infrastrukturell gut erschlossenen Standorten priorisiert sowie die Planung von
wohnflächensparenden Grundrissen unterstützt. Für den gleichzeitigen Erhalt einer Vielfalt
an Wohnformen wird daneben auch eine ausreichende Bereithaltung von Flächen für
Eigenheime
und
eigenheimähnliche
Wohnformen
(z.B.
für
verdichtete
Stadthaustypologien) angestrebt. Trotz aller Notwendigkeit, auf Kostendämpfung beim
Wohnungsbau zu achten, sollten Aspekte der Baukultur wie städtebauliche,
architektonische und Freiraumqualität berücksichtigt werden. Im Hinblick auf die
Wohnungsgrößenstruktur
des
Leipziger
Wohnungsbestands
und
die
Nachfrageentwicklung bedarf es derzeit v.a. der Erweiterung um kleine Wohnungen (mit 2
Räumen) sowie große Wohnungen (4 Räume und mehr).
Eine Förderung von Rückbau zur Wohnungsmarktkonsolidierung ist nicht mehr
erforderlich. Eine punktuelle Rückbauförderung soll in Verbindung mit der Qualifizierung
des Wohnungsbestands im Einzelfall weiterhin möglich sein.
Ansätze zur Umsetzung
•
Beratungsgespräche und Kontakte im Rahmen der Bauleitplanung und dem
Baugenehmigungsverfahren nutzen, um Bauherren für diese Anforderungen zu
sensibilisieren.
•
Erprobung der Veräußerung städtischer Liegenschaften nach Konzept und Prüfung,
ob mittels städtebaulicher Verträge eine gleichmäßige Beteiligung der Bauherren an
den Infrastrukturkosten sowie bei Vorliegen einer geeigneten Wohnungsbauförderung
in Sachsen ein bestimmter Anteil geförderten Wohnungsbaus gesichert werden kann.
Bezahlbare Wohnungen erhalten und schaffen
Das geringe Mietniveau der Vergangenheit – und für einzelne Bestände auch heute noch –
ermöglicht(e) zum Teil kein auf Langfristigkeit ausgerichtetes Bewirtschaften.
Entsprechend erfolgen derzeit Mietsteigerungen, die jedoch bisher im langjährigen Mittel
unterhalb der allgemeinen Teuerungsrate liegen. Dies ergibt für einen großen Teil der
Leipziger Haushalte eine verträgliche Gesamtmietbelastung (= Miethöhe im Verhältnis zum
Einkommen). Die heutige Relation soll zukünftig nicht deutlich überschritten werden. Die
Entwicklung der Gesamt- und Kaltmietbelastung wird im Rahmen der
Wohnungsmarktbeobachtung regelmäßig überprüft. Der Erhalt und die Schaffung von
bezahlbarem Wohnraum in allen Stadtgebieten soll vor allem im Bestand bei
Instandhaltung, Sanierung und Umbau unterstützt werden. Ein besonderer Fokus liegt auf
der Unterstützung von bezahlbarem Wohnen für Haushalte mit geringem bis mittlerem
Einkommen.
Ansätze zur Umsetzung
•
Ausreichende kommunale Wohnungsbestände und eine behutsame Bestandsentwicklungs- und Sanierungspolitik (gemäß der Eigentümerziele für die LWB).
•
Unterstützung genossenschaftlichen Wohnens, kooperativer Wohnformen und
gemeinwohlorientierten Eigentumsformen sowie in diesem Rahmen die Bildung von
selbstgenutztem Wohneigentum z.B. durch Beratung und Kooperationen.
•
Sensibilisierung der Eigentümer für sozialverträgliche Bestandssanierungen (in
bewohnten Wohnungen, auf unterschiedlichen Niveaus) sowie Bestandsreaktivierungen in unterschiedlichen Preislagen. Dazu werden Kooperationen mit allen
Wohnungseigentümern angestrebt, die einen Beitrag für den Erhalt und die Schaffung
16
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
•
•
•
•
•
von bezahlbarem Wohnen leisten wollen.
Gezielte Nutzung integrierter Programme der Stadterneuerung zur Förderung
sozialverträglicher Sanierungs- und Baumaßnahmen an Wohngebäuden.
Bei relevanten kommunalen Entscheidungen sind Auswirkungen auf Mietnebenkosten
zu berücksichtigen.
Unterstützung von Energieeffizienz steigernden baulichen, technischen Maßnahmen
und Förderung von verantwortungsvollem Nutzerverhalten z.B. durch Beratung, um
den Anstieg der Mietnebenkosten zu dämpfen.
Bewerbung und ggf. Aufwertung von weniger nachgefragten Gebieten, um den
Nachfragedruck in anderen Stadtgebieten zu senken und die nachhaltige
Bewirtschaftung der Bestände in weniger gefragten Gebieten zu unterstützen.
Stadt und Wohnungsmarktakteure setzen sich bei Bund und Land dafür ein, dass
kostentreibende bauliche Standards überprüft und ggf. gesenkt werden (z.B.
Stellplatzpflicht, differenzierte energetische Standards bei Neubau und Sanierung),
die Wohnungsbauförderung im Freistaat Sachsen so weiterentwickelt wird, dass
eine sozialverträgliche Schaffung neuer Qualitäten, wie Altenfreundlichkeit und
Energieeffizienz im Bestand, ermöglicht und die soziale Mischung in neuen
Wohnquartieren unterstützt wird.
◦
◦
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes werden die Beantragung der
Absenkung der Kappungsgrenze bzw. der Mietpreisbremse sowie der Einsatz von weiteren
Instrumenten wie Milieuschutzsatzung, Zweckentfremdungsverbot und vereinfachtes
Verfahren für Sanierungssatzungen geprüft.
Kooperative Wohnformen unterstützen
Die in den vergangenen beiden Jahrzehnten entstandenen Freiräume für vielfältige Wohnund Lebensformen geraten bei anhaltenden Wachstumsbedingungen unter Druck.
Gleichzeitig steigt die Nachfrage nach kooperativen Wohnformen, die Ausdruck einer
Pluralisierung von Lebensstilen sind. Kooperative Wohnformen, die in Form von
gemeinschaftlichem, genossenschaftlichem oder individuellem Eigentum organisiert sein
können, sind insbesondere für Nachfragegruppen mit großer Eigeninitiative von Interesse
und können zu einer größeren Vielfalt im Wohnungsangebot sowie zur Stärkung des
sozialen Zusammenhalts auf Quartiersebene beitragen. Daher sollen kooperative
Wohnformen, angesichts steigender Nachfrage bzw. weiter zunehmender Konkurrenz auf
dem Wohnungsmarkt, unterstützt werden. Hierbei geht es auch darum, diese Wohnformen
für Haushalte mit unteren und mittleren Einkommen weiterhin zugänglich zu machen.
Ansätze zur Umsetzung
•
Beratung und Begleitung von Nachfragegruppen sowie Erreichen breiterer
Nachfragegruppen durch eine geeignete Kommunikationsstrategie,
•
Vernetzung und Kooperation der verschiedenen Akteure in diesem Segment,
•
Kooperation mit Wohnungseigentümern,
•
Erleichterung des Zugangs zu geeigneten Flächen und Gebäuden sowie zu
Finanzierungsmöglichkeiten.
17
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
2.2
Leitlinie 2
Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte
Einkommensschwachen Haushalten – wie Empfängerinnen und Empfänger von
Grundsicherungsleistungen und Wohngeld sowie andere Haushalte mit
Niedrigeinkommen, die keine Transferleistungen beziehen – soll ausreichender
angemessener Wohnraum in allen Stadtgebieten zur Verfügung stehen.
Preisgünstige Wohnungen vor allem im Bestand erhalten und schaffen
Für die ca. 69.000 (22 %) einkommensschwachen Haushalte in Leipzig (Stand Ende 2014)
soll in ausreichendem Maße Wohnraum im preisgünstigen Segment zur Verfügung stehen.
Das preisgünstige Segment wird für Leipzig definiert über die jeweiligen Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Grundsicherungsempfängerinnen
und -empfänger zuzüglich 10 %. Abhängig von der Haushaltsgröße liegt dieser Wert
aktuell zwischen 4,96 €/m² und 5,19 €/m² (Nettokaltmiete).
Die Stadt nimmt die Aufgabe der sozialen Wohnraumversorgung von Haushalten, deren
Einkommen nicht ausreicht oder die sich am Markt nicht selbst versorgen können, wahr.
Für diesen Personenkreis soll der Zugang zum Wohnungsmarkt erleichtert werden.
Dazu gehören auch Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen,
deren Möglichkeiten zur eigenständigen Wohnraumversorgung sich mit der steigenden
Nachfrage nach Wohnraum in Leipzig weiter reduzieren. Die damit einhergehenden
Probleme werden häufig durch finanzielle, gesundheitliche und soziale Schwierigkeiten
verstärkt. Da diese Personen über die bestehenden Angebote der Wohnungsnotfallhilfe
nicht immer erreicht werden können, sollen besondere Wohnformen entwickelt und erprobt
werden.
Darüber hinaus gilt es, ausreichenden und angemessenen Wohnraum für Asylsuchende
und Flüchtlinge möglichst in dezentraler Unterbringung (Einzelwohnungen) bereit zu
stellen (gemäß RBV/1293 und RBV/1826). Vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme
von Asylsuchenden und Flüchtlingen steigen die hiermit verbundenen Herausforderungen.
Da diese Personen überwiegend nach der Ankunft in Leipzig von Transferleistungen
abhängig sind, gehören sie zu den einkommensschwachen Haushalten. Vermieter und
Anbieter von Wohnungen sollen für die Bedürfnisse der Wohnraumversorgung dieser
speziellen Zielgruppe sensibilisiert und aufgeklärt werden, um die Stadt bei der
Bereitstellung von Wohnungen zu unterstützen. Zur Flankierung der Vermietung von
Wohnungen an Asylsuchende und Flüchtlinge sollen Formen der begleitenden Sozialarbeit
zur Unterstützung der Personen im Stadtteil geschaffen werden.
Das allgemeine Ziel, dass die Mietbelastungsquote das heutige Niveau nicht deutlich
übersteigen sollte, gilt auch für einkommensschwache Haushalte, die keine staatliche
Unterstützung erhalten. Da ihre Gesamtmietbelastung höher ist als im gesamtstädtischen
Durchschnitt, werden entsprechende Daten über einzelne Haushalts- bzw.
Einkommenstypen in die Wohnungsmarktbeobachtung aufgenommen, um unter
Berücksichtigung einer angemessenen Wohnungsgröße ggf. gezielt Maßnahmen zur
Unterstützung entwickeln zu können,
Da preisgünstiger Wohnraum im Neubau unter den sich verschärfenden gesetzlichen
Rahmenbedingungen (z.B. EnEV), den stark gestiegenen Baukosten und dem aktuellen
Leipziger Mietniveau nur mit hohem Fördermitteleinsatz geschaffen werden kann, soll
preisgünstiger Wohnraum vor allem im Bestand erhalten und geschaffen werden. Für den
Erhalt einer stabilen sozialen Mischung in der Stadt soll preisgünstiger Wohnraum in allen
Stadtgebieten vorhanden sein.
18
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Ansätze zur Umsetzung
•
Preisgünstige Wohnungen sollen durch die LWB, mit einem Anteil, der dem 2-fachen
des eigenen Marktanteils entspricht, stadtweit bereit gehalten werden (gemäß der
Eigentümerziele für die LWB).
•
Zur Unterstützung der Haushalte, die sich nicht allein am Wohnungsmarkt versorgen
können, werden Wohnungen vermittelt. Dazu sollen Kooperationsvereinbarungen und
Belegungsbindungen/ -optionen stadtweit ausgebaut werden.
•
Die städtische Sozialarbeit zur Verhinderung und Beseitigung von Wohnungslosigkeit
wird fortgeführt und nutzt verstärkt bestehende Kontakte zu Wohnungseigentümern.
•
Für wohnungslose Haushalte mit gesundheitlichen Schwierigkeiten sollen unter
Nutzung der Erfahrungen anderer Städte besondere Wohnformen entwickelt und
erprobt werden.
•
Mit Blick auf die gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung sollen in Kooperation
mit Wohnungsmarktakteuren Lösungen zum Erhalt und der Schaffung preisgünstigen
Wohnraums
in
allen
Stadtgebieten
entwickelt
werden,
die
über
Kooperationsvereinbarungen hinausreichen.
•
Bei der Ausgestaltung der Richtwerte für die Angemessenheit der Bedarfe für
Unterkunft und Heizung werden die Einflüsse auf den Markt beachtet (z.B.
haushaltsgrößendifferenzierte Richtwerte, Bruttokalt-/ bzw. Bruttowarmmieteneckwert,
mietpreissteigernde Wirkung).
•
Sensibilisierung der Eigentümer für sozialverträgliche Bestandssanierungen/
-reaktivierungen und Förderung verantwortungsvollen Nutzerverhaltens der Mieter
(Energieeinsparungspotenziale) z.B. durch Energieberatung.
•
Bei der nachfragegerechten Bestandsentwicklung soll in Reaktion auf die
demographische Entwicklung sich überlagernden Anforderungen wie z.B. preisgünstig
und altenfreundlich / familienfreundlich Rechnung getragen werden.
•
Erschließung von Möglichkeiten der stadtteilorientierten Migrantenhilfe zur
Unterstützung des Miteinanders in den Stadtteilen, u.a. auch im Umfeld des
dezentralen Wohnens für Asylsuchende und Flüchtlinge.
•
Stadt und Wohnungsmarktakteure setzen sich bei Bund und Land dafür ein, dass eine
Wohnungsbauförderung eingerichtet wird, die
eine Schaffung neuer Qualitäten wie Altenfreundlichkeit und Energieeffizienz auch
im preisgünstigen Bestand ermöglicht,
den Erhalt und die Schaffung der sozialen Mischung in neuen und
Bestandsquartieren unterstützt. Hierfür sollte die soziale Wohnungsbauförderung
erneut mit Belegungsbindungen verbunden werden. Dabei geht es nicht um
umfangreichen sozialen Wohnungsneubau, da der Subventionsbedarf zu hoch
wäre, sondern um punktuelle Förderung einzelner Qualitäten und/oder Koppelung
von geförderten Neubauvorhaben mit Belegungsbindungen im Bestand (mittelbare
Bindungen),
die Schaffung von dezentralem Wohnraum für Asylbewerber und -berechtigte
unterstützt.
◦
◦
◦
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes wird der in den
Eigentümerzielen der LWB festgelegte Anteil an preisgünstigen Wohnungen unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit gemeinsam von Gesellschaft
und Gesellschafterin überprüft.
19
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
2.3
Leitlinie 3
Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen
besonders unterstützen
Aufgrund der demographischen Entwicklung einerseits und der sozialen
Verantwortung
der
Stadtgesellschaft
andererseits
bedürfen
einzelne
Nachfragegruppen, die spezifische Anforderungen an ihre Wohnungen haben,
besonderer Unterstützung. Hierzu zählen Familien, Seniorinnen und Senioren und
Menschen mit Behinderungen. Im Sinne einer alternsgerechten Gestaltung von
Wohnungen und Wohnumfeld sind generationenübergreifende Ansätze erforderlich.
Angebote für diese Nachfragegruppen sollen in allen Stadtgebieten vorhanden sein.
Familien unterstützen
In der Familienphase entsteht in der Regel der Bedarf einer größeren Wohnung. Mit
steigenden Geburtenzahlen wächst die Nachfrage nach diesen größeren Wohnungen
insgesamt, v.a. in nachgefragten, innerstädtischen Stadtteilen. Hierbei treten
Familienhaushalte jedoch in Konkurrenz zu Haushalten mit höherer Mietzahlungsfähigkeit
(einkommensstarke Paarhaushalte, Wohngemeinschaften). Im Sinne einer kinder- und
familienfreundlichen Stadt sollen daher Familien mit Kindern unterstützt werden.
Ansätze zur Umsetzung
•
Attraktivierung aktuell noch nicht nachgefragter Gebiete durch familienorientierte
Entwicklung des Wohnungsangebotes und Wohnumfeldes mit begleitender
Infrastrukturentwicklung,
•
Schaffung von vielfältigen familienfreundlichen Bau- und Wohnformen im Rahmen der
Bauleitplanung von Neubaugebieten,
•
Unterstützung der Eigentumsbildung von Familien durch ausreichend Angebote an
Bauflächen, ggf. flankiert durch Vergabe städtischer Flächen nach Konzept, und über
Bauleitplanung sowie durch Beratung zu kooperativen Wohnformen,
•
Unterstützung konkreter Wohnprojekte z.B. Mehrgenerationenprojekte z.B. mittels
Beratung,
•
Stadt und Wohnungsmarktakteure setzen sich bei Bund und Land dafür ein, dass bei
der künftigen Wohnungsbauförderung Familienwohnen besondere Berücksichtigung
findet.
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei einem stärkeren Einwohnerzuwachs (insbesondere in den Altersgruppen bis 35 Jahre)
und einem sich anspannenden Wohnungsmarkt, ist zu erwarten, dass die Zahl der
Familienhaushalte und der Unterstützungsbedarf weiter wächst.
Seniorinnen und Senioren unterstützen
Seniorinnen und Senioren sollen so lange wie möglich ihren Haushalt selbstständig führen
und in ihrem gewohnten Umfeld wohnen können. Dazu muss ein ausreichendes
altenfreundliches und bezahlbares Wohnungsangebot zur Verfügung stehen. Eine
barrierefreie Anpassung der Wohnungen nach DIN 18040 wird für einen Teil angestrebt, ist
jedoch für den Großteil des Bestandes nicht umsetzbar und auch nicht zwingend
erforderlich.
Grundlage für das Handeln ist das gemeinsam mit Seniorenbeirat und
Wohnungsmarktakteuren entwickelte „Positionspapier Altenfreundliches Wohnen“. Der
Dialog über altenfreundliches Wohnen in Leipzig soll fortgesetzt werden. Hierbei sollen die
20
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
im Positionspapier enthaltenden Qualitätsmerkmale um weitere Aspekte eines
altenfreundlichen Quartiers ergänzt werden. In der Zusammenarbeit mit allen Akteuren
sollen weitere Wege zur Erweiterung des altenfreundlichen Wohnungsbestands festgelegt
werden.
Ansätze zur Umsetzung
Individuelle Anpassung des Wohnungsbestandes (Schwerpunkt),
•
Neubau sollte grundsätzlich einen altenfreundlichen Standard aufweisen,
•
Fortführung der Beratung und Information von Seniorinnen und Senioren und
Multiplikatoren,
•
Berücksichtigung der Anforderungen von Seniorinnen und Senioren bei Quartiers- und
Infrastrukturentwicklung,
•
Unterstützung konkreter, z.B. generationsübergreifender Wohnprojekte u.a. durch
Beratung,
•
Unterstützende Wohnungsbauförderung nutzen und sich bei Bund und Land für eine
soziale Abfederung bei der Schaffung altenfreundlicher Wohnungen einsetzen.
•
Menschen mit Behinderungen unterstützen
Menschen mit Behinderungen sollen in Leipzig angemessenen und bezahlbaren
Wohnraum finden. Entsprechend der konkreten Nachfrage sollen ausreichende
Wohnungsangebote geschaffen werden. Das Spektrum des geeigneten Wohnraums
umfasst die eigene Wohnung, Wohngruppen und Wohnheimplätze. Für die
gesellschaftliche Integration/Inklusion und nach dem Prinzip „ambulant vor stationär“ soll
das Wohnen in der eigenen Wohnung ermöglicht werden.
Ansätze zur Umsetzung
Individuelle Anpassung des Wohnungsbestands,
•
Neubau sollte einen höheren Anteil barrierefreier Wohnungen nach DIN 18040 bieten
als gesetzlich gefordert,
•
Beratung von Vermietern und Bauherren,
•
Ausbau der Beratung für Menschen mit Behinderungen,
•
Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit Behinderungen bei Quartiersund Infrastrukturentwicklung,
•
Pilot-/Modellprojekte Behinderten-Wohngemeinschaften im Wohnungsbestand für
mehr Integration vor allem junger geistig und körperlich behinderter Menschen.
•
21
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
2.4
Leitlinie 4
Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung
Die Leipziger Wohnungspolitik versteht sich als Teil einer integrierten nachhaltigen
Stadtentwicklungspolitik. Dabei ergeben sich einerseits Anforderungen an das
Wohnungspolitische Konzept und andererseits Rückkoppelungen, die in die
Fachplanungen und das Integrierte Stadtentwicklungskonzept einfließen.
Schwerpunkte liegen auf sozial- und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen,
einem
nachhaltigen
Wachstum
und
Energieeffizienzsteigerung
im
Wohnungsbestand.
Sozial und nutzungsstrukturell gemischte Stadtteile erhalten und entwickeln
Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (2009) sind die Ziele „Lebensqualität in Leipzig
erhalten und verbessern“ sowie „Sicherung der sozialen Stabilität in der Stadt“ formuliert.
Wie diese Ziele im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts durch die Sicherung
eines ausgewogenen Wohnungsmarkts und der Reaktion auf demografische
Entwicklungen untersetzt werden sollen, ist unter den Leitlinien 1 und 3 beschrieben. Als
weiterer Ansatz zur Untersetzung der gesamtstädtischen Ziele ist eine nachhaltige
Quartiersentwicklung benannt. Diese soll im gesamten Stadtgebiet, sozial, demografisch
ethnisch und nutzungsstrukturell gemischte Stadtteile erhalten und entwickeln und dadurch
zum Abbau von Benachteiligungen und zur Dämpfung von Segregationstenzenden
beitragen.
Im Zusammenspiel von Wohnungspolitik und integrierter Stadtteilentwicklung sollen
einerseits Gebiete mit Entwicklungsbedarf gezielt bei der Aufwertung unterstützt werden
und andererseits eine Angebotsvielfalt in besonders nachgefragten Stadtteilen erhalten
bleiben. Strategische Ansätze zur Sicherung einer räumlich ausgewogenen Entwicklung
können nur durch aktive Zusammenarbeit zwischen Stadt und Wohnungsmarktakteuren
umgesetzt werden.
Ansätze zur Umsetzung
Entwicklung von Quartiersstrategien für Gebiete, in denen ein Generationenwechsel
ansteht.
•
Unterstützung vielfältiger Wohnformen zur Förderung einer möglichst ausgewogenen
sozialen Mischung, darunter
kooperative Wohnprojekte, da sich diese durch die häufig vorhandene
Verknüpfung von Wohnen, Arbeiten und soziokulturellem Engagement, positiv auf
eine Aktivierung und Stabilisierung von Nachbarschaften und somit eine
nachhaltige Quartiersentwicklung auswirken,
Wohnformen, die ein familien- und altenfreundlichen Wohnen ermöglichen.
•
Gezielte Nutzung integrierter Programme der Stadterneuerung zur Stärkung und
Weiterentwicklung von sozial- und nutzungsstrukturell gemischten Quartieren u.a.
durch Förderung der sozialen Integration, Stärkung der gewerblichen Wirtschaft,
beschäftigungsfördernde Maßnahmen und Stärkung von lokalen Kooperationsstrukturen.
•
Bewerbung und ggf. Aufwertung von weniger nachgefragten Gebieten, um den
Nachfragedruck in anderen Stadtgebieten zu senken und die nachhaltige
Bewirtschaftung der Bestände in weniger gefragten Gebieten zu unterstützen.
•
Ausgleich verschiedener Raumansprüche (Wohnen, Freiraum, Gewerbe, Infrastruktur,
Kultur, Sport) im Rahmen der Bauleitplanung und Unterstützung der Entwicklung
nutzungsgemischter innerstädtischer Neubaustandorte. Zum
Erhalt einer
Nutzungsmischung und vorhandener Bewegungs- und Freiraumqualitäten ist zu
•
◦
◦
22
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
•
•
•
prüfen, wo ein Schutz von Gewerbe- und Grünflächen vor der Umwandlung in
Wohnen erforderlich ist. Hierbei sind auch mögliche Beeinträchtigungen durch
vorhandene Nutzungen zu berücksichtigen, wie z.B. die auf Sportanlagen
entstehenden Lärmbelastungen.
Untersuchung, anhand welcher Merkmale, sich feststellen lässt, dass gewünschte
Aufwertungsprozesse in sozial unverträgliche Verdrängungsprozesse umschlagen und
ggf. entsprechende Anpassung des Monitoringsystems.
Erschließung von Möglichkeiten der stadtteilorientierten Migrantenhilfe zur
Unterstützung des Miteinanders in den Stadtteilen.
Stadt und Wohnungsmarktakteure setzen sich bei Bund und Land dafür ein, dass eine
Wohnungsbauförderung eingerichtet wird, die eine sozialverträgliche Schaffung neuer
Qualitäten wie Altenfreundlichkeit und Energieeffizienz im Bestand ermöglicht und die
soziale Mischung in neuen Wohnquartieren unterstützt.
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes bzw. Anzeichen von sozial
unverträglichen Verdrängungsprozessen werden der Einsatz weiterer Instrumente wie
Milieuschutzsatzung (soziale Erhaltungssatzung), Zweckentfremdungsverbot und
vereinfachtes Verfahren für Sanierungssatzungen geprüft.
Bei einem Nachfragerückgang müssen sich Aufwertungsmaßnahmen vorrangig auf
Quartiere mit Entwicklungsbedarf konzentrieren, um Entmischungstendenzen entgegen zu
wirken.
Nachhaltig wachsen
Der planerische Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, der bereits dem
Integrierten Stadtentwicklungskonzept zu Grunde liegt, soll auch mit der Wohnungspolitik
verfolgt werden, um ein nachhaltiges Wachstum zu unterstützen.
Diesem Grundsatz zu Folge werden vorrangig Flächenpotentiale im Siedlungsbestand
durch Baulückenschließung, Nachverdichtung, Arrondierung und Recycling von
Stadtumbauflächen genutzt. Eine nachhaltige Innenentwicklung heißt jedoch auch,
vorhandene Qualitäten wie z.B. durch Freiflächen oder andere Nutzungen in den
vorhandenen Quartieren zu erhalten bzw. neu zu schaffen und eine Nachverdichtung nicht
um jeden Preis durchzuführen. Dabei sollen ökologische Aspekte wie z.B. die Reduzierung
von Luft- und Lärmbelastung, notwendige Anpassungen aufgrund des Klimawandels, der
Erhalt von biologischer Vielfalt sowie Ansätze autoarmer Standort-/Quartiersentwicklung
berücksichtigt werden.
Neue Wohnstandorte im gesamten Stadtgebiet sollen an infrastrukturell gut erschlossenen
Standorten insbesondere im Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen
Nahverkehrs in angemessener Dichte entstehen. Im Interesse eines flächensparenden
Bauens wird die Kombination verschiedener Nutzungen angestrebt.
Im Sinne eines nachhaltigen Wachstums sollte der durchschnittliche Wohnflächenverbrauch pro Person nicht weiter steigen.
Ansätze zur Umsetzung
Prüfung der Flächeneignung von Neubaustandorten entsprechend der
Bewertungskriterien des Wohnbauflächenkonzepts (Teilplan Wohnungsbau). Um auf
laufende Entwicklungen angemessen reagieren zu können, wird dieser mittelfristig
fortgeschrieben.
•
Erweiterte Aufgabenstellung für die Bauleitplanung, die den aktuellen Entwicklungen
im Sinne der o.g. Grundsätze Rechnung trägt.
•
Differenzierte Bebauungsdichten sollen die Balance zwischen effektiver
Infrastrukturnutzung und stadtökologischen Belangen gewährleisten. Dazu sind
Dichteziele für die einzelnen Stadtbereiche zu entwickeln.
•
23
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
•
Prüfung, wo eine Kombination verschiedener Nutzungen in einem Objekt (Wohnen /
soziale bzw. Versorgungsinfrastruktur) durch städtebauliche Lösungen sinnvoll
möglich und umsetzbar sind.
Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum
Bei anhaltender Nachfrage sind, in Abwägung mit den in Leipzig vorhandenen
Flächenpotenzialen, deren nachhaltiger Entwicklung und anderen städtischen Zielen, neue
Formen der regionalen Kooperationen zu prüfen. Dies soll im Rahmen der geplanten
Fortschreibung des Regionalplans Westsachsen thematisiert werden.
Bei einem Nachfragerückgang bedarf es einer restriktiveren Flächenbereitstellung, um
eine Neuinanspruchnahme von Flächen möglichst zu vermeiden.
Energieeffizienz steigern
Mit Blick auf die klimatischen Herausforderungen und die dazu für die Stadt formulierten
Ziele im Energie- und Klimaschutzprogramm (2014 - 2020) soll zur Senkung des
Energieverbrauchs die Energieeffizienz im Wohnungsbestand und Neubau durch
gebäudeund
quartiersbezogene
Maßnahmen
unter
Berücksichtigung
der
Sozialverträglichkeit erhöht werden. Langfristig tragen energieeffizienzsteigernde
Maßnahmen bzw. eine Reduzierung des Energieverbrauchs auch zur Senkung der
Energiekosten für Mieter und Selbstnutzer bei.
Ansätze zur Umsetzung
•
Erarbeitung und Umsetzung energetischer Quartierskonzepte, die z.B. eine verstärkte
Nutzung und den Ausbau von primärenergetisch günstigen Versorgungs- und
Infrastrukturlösungen auch unter Integration erneuerbarer Energien auf Block- bzw.
Quartiersebene vorsehen,
•
Übertragung von Pilotprojekten und best-practice-Beispielen, z.B. sozial angepasste
Sanierungskonzepte zur Vermeidung von Verdrängungsprozessen durch energetische
Sanierung,
•
Erstellung von verbindlichen Energiekonzepten und Solaroptimierung im Rahmen der
Bauleitplanung bei Neubauvorhaben,
•
Erweiterung der Kompetenzen auf Eigentümer-/ Vermieterseite zur Umsetzung von
technischen, baulichen Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz durch
aufsuchende und aktivierende Beratung möglichst bereits vor Planungsbeginn,
•
Erweiterung der Kompetenzen auf Mieter- und Selbstnutzerseite zur Reduzierung des
Energieverbrauchs u.a. durch geändertes Nutzerverhalten,
•
Gezielte Nutzung integrierter Programme der Stadterneuerung für gebäude- und
gebietsbezogene Maßnahmen der Effizienzsteigerung,
•
Einfordern verbesserter praxistauglicher Fördermöglichkeiten zur sozialverträglichen
Umsetzung von (z.B. niedrigschwelligen) Energieeffizienzmaßnahmen bei Bund und
Land.
24
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
2.5
Zielkonflikte
Bei der Vielzahl an unterschiedlichen Zielstellungen, Aufgaben und Interessen ist es
unumgänglich, dass es zu Zielkonflikten kommt. Diese gilt es aufzuzeigen und transparent
zu machen. Sie bedürfen im jeweiligen Einzelfall einer Abwägung und Prioritätensetzung
bei politischen Entscheidungen durch den Stadtrat. Die im Folgenden aufgeführten
Zielkonflikte zeigen wesentliche Aspekte auf, stellen jedoch keine abschließende
Aufzählung dar:
•
Das Ziel, die Energieeffizienz der Wohngebäude zu steigern, steht häufig im Konflikt
mit der Erhaltung bezahlbaren Wohnraums. Hierfür sind kostenintensive Investitionen
erforderlich, die durch die Modernisierungsumlage die Kaltmieten deutlich erhöhen.
Eine warmmietenneutrale energetische Sanierung gelingt bisher nur in Einzelfällen.
Der Erfolg ist dabei auch vom spezifischen Nutzerverhalten der Wohnung abhängig.
•
Anforderungen der denkmalgerechten Sanierung von Altbaubeständen können sowohl
im Konflikt mit Zielen der Energieeffizienz, aber auch der Erhaltung bezahlbaren
Wohnraums stehen. Eine Lösung des Konfliktes kann jeweils nur im konkreten
Einzelfall erfolgen.
•
Die angestrebte wirtschaftliche Tragfähigkeit der Mieten kann im Gegensatz zur
Leitlinie „Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte“ stehen bzw. zu
erheblichen finanziellen Mehrbelastungen der Kommune bei der Versorgung von
Grundleistungsempfängerinnen und -empfängern führen.
•
Bei der Entwicklung von Wohnungsbaustandorten sind Wechselwirkungen mit der
wirtschaftlichen Betreibung und Auslastung verkehrlichen und technischen
Infrastruktur zu bewerten. Zugleich sind Wohnflächenbedarfe mit den
Flächenbedarfen für Kindertagesstätten und Schulen, Kultur- und Sporteinrichtungen
sowie für Grünflächen abzuwägen, welche ihrerseits auch zur Attraktivität eines
Wohnstandortes beitragen. Auch die Erhaltung und Entwicklung geeigneter
Gewerbestandorte ist zu berücksichtigen.
•
Das Ziel der Erhaltung bezahlbaren Wohnraums ist bei allen Entscheidungen in die
Abwägung einzubeziehen, die Einfluss auf die Wohnkosten in Leipzig haben. Dies
betrifft zum Beispiel Änderungen des Grundsteuerhebesatz, Entgelte der städtischen
Gesellschaften für Fernwärme, Wasserversorgung oder Abwasserentsorgung oder zu
leistende Beiträge aus diesen Gesellschaften zur Querfinanzierung anderer
Tochtergesellschaften (z.B. zu Gunsten des öffentlichen Nahverkehrs).
25
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
3.
Instrumente und Maßnahmen
Zur Entwicklung des Wohnens als soziales und ökonomisches Gut braucht es eine gute
Mischung verschiedenster Instrumente und Maßnahmen. Diese können nur im
Zusammenspiel die Umsetzung der Leitlinien erwirken. Die nachstehende Abbildung gibt
eine Übersicht über die für Leipzig ausgewählten Instrumente und ihrer Zuordnung zu den
Leitlinien. Es wird deutlich, dass ein Instrument auch verschiedenen Leitlinien dienen kann.
26
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Die Umsetzung der Instrumente und Maßnahmen erfolgt im Zusammenspiel und in der
Gesamtverantwortung aller relevanten Ämter, Dezernate und Akteure. Jene Instrumente
und Maßnahmen, die die Fachämter im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten und
bestehenden
Budgets
umsteuern
können,
werden
nach
Beschluss
des
Wohnungspolitischen Konzepts umgesetzt. Instrumente und Maßnahmen, die eine
grundsätzliche Umsteuerung des kommunalen Handelns oder Mehraufwand verursachen,
werden dem Stadtrat zum Beschluss vorgelegt. Die dazu geplanten Vorlagen sind i.d.R. im
Folgenden aufgeführt.
Für alle „Maßnahmen bei stärkerem Wachstum“ wird bei entsprechender Entwicklung
grundsätzlich zunächst ein Prüfauftrag ausgelöst. Es besteht kein Automatismus für den
Einsatz dieser Maßnahmen.
3.1
Stadtplanung
Erweiterte Aufgabenstellung für die Bauleitplanung
Bei anhaltend starkem Wachstum muss die Zahl der jährlich neu geschaffenen
Wohnungen mittelfristig deutlich erhöht werden. Dazu werden mehr und komplexere
Bauleitplanverfahren erforderlich sein, um über die Baulückenpotenziale hinaus größere
Neubaustandorte planerisch vorzubereiten. Es erfolgt eine Beobachtung der
Baulandentwicklung und -inanspruchnahme, um ggf. Prioritäten zu verändern bzw.
Ressourcen anders einzusetzen.
Im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung gelten hierbei folgende Grundsätze:
•
Neubaustandorte müssen mindestens eine günstige Flächeneignung entsprechend
den Bewertungskriterien des Teilplans Wohnungsbau besitzen (RB V-771/11).
•
Die Wiedernutzung ehemals bebauter Flächen hat Priorität vor der
Neuinanspruchnahme. Im Interesse eines flächensparenden Bauens soll die
Kombination verschiedener Nutzungen angestrebt werden, wo sie sinnvoll möglich
und umsetzbar ist.
•
Im Interesse einer verkehrsvermeidenden Stadtentwicklung und einer wirtschaftlichen
Betreibung des öffentlichen Verkehrsnetzes sind für den Geschosswohnungsbau
Flächen zu entwickeln, die sich im fußläufigen Einzugsbereich der Haltestellen des
schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs befinden (Straßenbahn: 300 Meter, SBahn: 500 Meter).
•
Die mögliche städtebauliche Dichte steigt in Abhängigkeit zur Erschließungsqualität
(Liniendichte/Taktfrequenz).
•
Zur Gewährleistung einer großen Vielfalt an Wohnformen in der Stadt sind alle
Neubaustandorte auf einen potenziellen Anteil an Eigenheimen und
eigenheimähnlichen Wohnformen zu prüfen.
•
Zur Unterstützung besonderer Nachfragegruppen am Leipziger Wohnungsmarkt soll
für die neuen Wohngebiete eine Vielfältigkeit hinsichtlich Wohn- und
Eigentumsformen sowie Preissegmenten angestrebt werden. Hierfür ist ein
besonderer Fokus auf familienfreundliche Angebote, kooperative Wohnformen und
barrierefreie Wohnungen zu legen.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Mit
dem
Wohnungspolitischen
Konzept
wird
eine
Priorisierung
des
Geschosswohnungsbaus an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten
insbesondere im Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs
beschlossen. Damit werden die im derzeit gültigen Wohnbauflächenkonzept (RB V771/11 – Teilplan Wohnungsbau)) formulierten Einschränkungen bezüglich des
Geschosswohnungsbau aufgehoben.
•
27
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
•
Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sind die veränderten
wohnungspolitischen Ziele, insbesondere die o.g. Grundsätze, zu berücksichtigen.
Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts (Teilplan Wohnungsbau)
Im Teilplan Wohnungsbau (RBV-771/11), dem aktuellen Wohnbauflächenkonzept, erfolgt
eine kriterienbasierte Prüfung der Flächeneignung von Wohnbauflächen des
Flächennutzungsplanes. Daraus leitet sich unter Berücksichtigung eigentums- und
verfahrensrechtlicher Kriterien eine Priorisierung für die Flächenentwicklung und
Bauleitplanung ab. Der Teilplan fokussiert aktuell auf den Eigenheimbau und unterstützt
damit die selbstgenutzte Wohneigentumsbildung.
Derzeit stehen ausreichend Wohnbauflächen und Lückenpotenziale zur Verfügung. Die
Szenarien zeigen mittelfristig jedoch den Bedarf einer steigenden Neubautätigkeit,
insbesondere bei einem starken Wachstum und nach Abschluss der Reaktivierung
leerstehender Altbaubestände. Um ausreichende Flächenpotenziale vorzuhalten und eine
stadtökonomisch günstige und nachhaltige Flächenentwicklung zu sichern, muss der
Teilplan Wohnungsbau als Wohnbauflächenkonzept der Stadt Leipzig mittelfristig
fortgeschrieben und dabei insbesondere die Kriterien für den Geschosswohnungsbau an
aktuelle Anforderungen angepasst werden. Um die Balance zwischen effektiver
Infrastrukturauslastung und stadtökologischen Belangen zu gewährleisten, werden in
diesem Rahmen Dichteziele für einzelne Stadtbereiche entwickelt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts erfolgt 2017/2018 mit
entsprechender Akteursbeteiligung. Vorbereitend erfolgt 2016 eine Ermittlung
kleinteiliger Wohnbauflächenpotentiale zur Nachverdichtung.
Prüfung eines Instruments zur sozialgerechten Bodennutzung
In mehreren deutschen Städten gibt es Grundsatzbeschlüsse, dass bei Neuentwicklung
von Flächen ein bestimmter Anteil an preisgünstigem Wohnungsneubau zu erstellen ist.
Dies erfolgt meist im Zusammenhang mit vorhandenen Wohnungsbauförderungsmöglichkeiten. In einigen Städten werden zudem Bauherren bei der Neuentwicklung von
Flächen an den Folgekosten beteiligt, die für einen - durch die Neuentwicklung erforderlich
gewordenen - Ausbau der Infrastruktur entstehen. Die Höhe der Beteiligung errechnet sich
nach einem festgesetzten Anteil der Bodenwertsteigerung, die durch die Schaffung von
Baurecht zu erwarten ist. Die Umsetzung beider Ansätze erfolgt mittels städtebaulicher
Verträge im Rahmen von Bauleitplanverfahren.
Die Übertragbarkeit dieses Ansatzes auf Leipzig soll geprüft werden. Anhand der
praktischen Erfahrungen anderer Städte soll geklärt werden, wie eine Umsetzung auch
ohne geeignete Wohnungsbauförderung des Freistaates Sachsen realisierbar ist und ob in
der Leipziger Marktsituation eine ausreichende Steigerung des Bodenwertes in der Regel
gegeben ist.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Unterstützend zur Prüfung der Übertragbarkeit auf Leipzig wurde im 2. Quartal 2015
eine Stadtwerkstatt durchgeführt. Nach Auswertung der Ergebnisse erarbeitet die
Verwaltung einen Verfahrensvorschlag der bis Ende des 3. Quartals dem Stadtrat
vorgelegt wird (Beschluss A-00537/14 vom 10.12.14).
Maßnahmen bei stärkerem Wachstum:
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes werden folgende
Maßnahmen zur Unterstützung der Baulandbereitstellung geprüft:
28
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
•
•
3.2
Aufbau eines teilräumlichen Baulandkatasters zur Unterstützung der
Inanspruchnahme von innerstädtischen Baulücken/ Brachflächen,
Neue Formen der regionalen Kooperationen in Abwägung mit den in Leipzig
vorhandenen Flächenpotenzialen, deren nachhaltiger Entwicklung und anderen
städtischen Zielen (z.B. im Rahmen der geplanten Fortschreibung des Regionalplans
Westsachsen).
Liegenschaftspolitik
Erprobung der Konzeptvergabe
Durch die Veräußerung geeigneter städtischer Grundstücke und Gebäude nach
konzeptionellen Kriterien kann in Wohngebieten eine Vielfältigkeit hinsichtlich Wohn- und
Eigentumsformen sowie Preissegmenten ermöglicht werden. Dadurch sollen besondere
Nachfragegruppen unterstützt werden und ein Beitrag zum Erhalt bzw. zur Schaffung von
sozial und nutzungsstrukturell gemischten Stadtteilen geleistet werden. In diesem Sinne
werden insbesondere die Schaffung von Wohnraum für Familien, Seniorinnen und
Senioren, Menschen mit Behinderungen und kooperative Wohnformen unterstützt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Für die Ausschreibung geeigneter städtischer Liegenschaften werden Kriterien
entsprechend der Leitlinien des Wohnungspolitischen Konzepts erarbeitet und dem
Stadtrat zum Beschluss vorgelegt (vgl. V/A 567).
•
Anhand von 2 – 4 Beispielen wird 2015/2016 bei der Veräußerung geeigneter
Grundstücke und Gebäude die vorgeschlagenen Kriterien und Regularien getestet
und anschließend evaluiert.
Wohnungspolitischen Umgang mit kommunalen Wohnungen außerhalb
der LWB prüfen
Mit den Eigentümerzielen für die Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB)
wird die Bestandsbewirtschaftung der meisten kommunalen Wohnungen im Sinne der
wohnungspolitischen und finanziellen Ziele der Stadt gesteuert. Der „Konzern Stadt“,
insbesondere die Stadt Leipzig selbst sowie die Saatzucht Plaußig GmbH, verfügt jedoch
über ca. 900 Wohnungen, die nicht von der LWB bewirtschaftet werden. Diese befinden
sich zum großen Teil in Ortsteilen, in denen die LWB nicht vertreten ist. Für diese Bestände
soll überprüft werden, ob bzw. wie diese die Umsetzung des Wohnungspolitischen
Konzepts unterstützen können (siehe auch Beschlüsse DS-131-NF-002-DS-002, VI-A01297 und A-00738/14).
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die kommunalen Wohnungsbestände außerhalb der LWB werden hinsichtlich ihrer
wohnungspolitischen Bedeutung bewertet.
•
Entwicklung eines Konzepts zur Einbindung der dauerhaft zu haltenden Bestände in
eine ganzheitliche wohnungspolitische Steuerung. Dabei ist insbesondere die
Zusammenführung bei der LWB unter rechtlichen und wirtschaftlichen Kriterien zu
prüfen.
•
Analog zum Vorgehen gemäß den Eigentümerzielen für die LWB sind bei
Veräußerung wohnungspolitisch nicht erforderlicher, aber bewohnter Bestände mit
mehr als 8 Wohneinheiten diese zunächst den Bewohnern zum Kauf anzubieten.
Wenn dies nicht erfolgt, sind beim Verkauf soziale Kriterien mit dem Eigentümer ggf.
zu vereinbaren.
29
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Strategischer Flächen- und Gebäudeerwerb
In Zeiten steigender Flächennachfrage gilt es punktuell strategische Entwicklungsflächen
durch Erwerb zu sichern. Hierbei geht es einerseits um Flächen, die zur Weiterentwicklung
der nutzungsgemischten Stadt, z.B. durch die Ansiedlung sozialer Infrastruktur, Gewerbe
und Wohnen in räumlicher Nähe, beitragen.
Andererseits geht es zur Aktivierung in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung um
den punktuellen Ankauf geeigneter, teilweise im Bestand gefährdeter Gebäude und
geeigneter Flächen, deren Vorbereitung und späteren Weiterveräußerung entsprechend
festgelegter Kriterien (mittels Konzeptvergabe) z.B. an Projektträger kooperativer
Wohnformen oder Familien. Ziel ist es, Marktnachteile, z.B. durch zeitlichen Mehrbedarf
zur Projektentwicklung (u.a. für gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse), zu dämpfen.
Damit werden Freiräume für vielfältige, bezahlbare Wohn- und Lebensformen erhalten.
Die Umsetzung erfolgt unter Einbeziehung bestehender städtischer Gesellschaften.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Strategische Entwicklungsflächen sollen gezielt vorgehalten, aber auch schrittweise
neu erworben werden. Inhaltliche Priorität haben dabei Flächen für Schulen und
Kindertagesstätten sowie für größere gewerbliche Ansiedlungen.
•
Punktueller Ankauf von Wohngebäuden und -flächen und Vorbereitung eines
Verfahrens für deren Wiederverkauf nach Konzept unter Einbeziehung bestehender
städtischer Gesellschaften.
3.3
Soziale Wohnraumversorgung
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH (LWB)
Als kommunale Wohnungsgesellschaft mit einem Kernbestand, der dauerhaft mindestens
36.0000 Wohnungen umfasst und derzeit einem Marktanteil von ca. 11 % entspricht,
nimmt die LWB eine wichtige Funktion am Leipziger Wohnungsmarkt ein. Sie ist damit ein
wichtiges Instrument zur praktischen Umsetzung sozial- und stadtentwicklungspolitischer
Ziele, die unter Berücksichtigung der betriebswirtschaftlichen Stabilität verfolgt werden. Im
Fokus der vom Stadtrat beschlossenen Eigentümerziele (RBV-990/11 und RBV-1989/14)
liegen:
•
Wohnraumversorgung einkommensschwacher Haushalte, darunter auf Unterstützung
angewiesene Bedarfsgruppen sowie das Angebot eines Sozialmanagements,
•
Erhalt, Schaffung und Anpassung von angemessenen, bedarfsgerechten
Wohnungsangeboten, welche zunehmend energieeffizienten Maßstäben entsprechen,
•
Unterstützung einer ausgewogenen Stadt- und Quartiersentwicklung, als Beitrag zur
Dämpfung
von
sozialräumlicher
Segregation,
insbesondere
bei
Modernisierungsmaßnahmen, Neubaumaßnahmen oder Verkäufen,
•
Sozialverträgliche Veräußerung (vermieteter Gebäude) sowie Bestandssanierung,
•
Durchführung von Modell- und Kooperationsprojekten im Rahmen der
Bestandsentwicklung zur Unterstützung der Umsetzung der wohnungspolitischen
Leitlinien.
Im Nachgang zur Beschlussfassung des Wohnungspolitischen Konzeptes ist eine
Anpassung der Eigentümerziele der LWB zu prüfen. Bei klaren Anzeichen eines
angespannten Wohnungsmarktes wird auch der in den Eigentümerzielen der LWB
festgelegte Anteil an preisgünstigen Wohnungen unter Berücksichtigung der
wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit gemeinsam von Gesellschaft und Gesellschafterin
überprüft.
30
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Eigentümerziele werden konsequent und in verstärkter Zusammenarbeit zwischen
dem Unternehmen und der Gesellschafterin (Stadt) umgesetzt.
•
Entsprechend der Entwicklung des Wohnungsmarktes werden die Eigentümerziele
evaluiert und ggf. angepasst.
Kooperationsvereinbarungen mit Wohnungsgenossenschaften und privaten
Marktakteuren
Gemeinden können Kooperationsvereinbarungen mit Eigentümern über Angelegenheiten
der örtlichen
Wohnraumversorgung treffen. Damit kann in Leipzig die
Wohnraumversorgung für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem
Wohnraum versorgen können, breiter über das Stadtgebiet abgesichert und
Segregationstendenzen entgegengewirkt werden.
Da derzeit keine geeigneten Bundes-, Landes- oder kommunale Förderprogramme zur
Verfügung stehen, sind finanzielle Anreize als Grundlage der Vereinbarungen nicht
gegeben. Vorteile für die Vermieter sind jedoch eine gesteigerte Außenwirkung für das
soziale Engagement des Unternehmens und bei guter sozialer Mischung und sozialem
Frieden eine höhere Wohnqualität in den Beständen eines Quartiers.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Stadt führt Verhandlungen mit Leipziger Wohnungsgenossenschaften und
anderen Marktakteuren mit dem Ziel, Kooperationsvereinbarungen zur Unterstützung
bei der sozialen Wohnraumversorgung, z.B. zur Schaffung von Belegungsoptionen,
stadtweit abzuschließen.
Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte nach SGB II
und XII
Um Leistungsberechtigten nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) und
SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) das Wohnen unter
angemessenen Bedingungen zu ermöglichen, werden Unterkunftskosten (Bruttokaltmiete
und Heizkosten) erstattet, soweit sie angemessen sind und das eigene Einkommen zur
Bedarfsdeckung nicht ausreicht. Da es sich hier um soziale Mindestsicherung handelt, sind
die Kommunen bei der Festsetzung der Angemessenheitskriterien an die Vorgaben durch
Gesetz und Rechtsprechung gebunden (aktuelle Richtwerte s. DS-00687/14). Die
Richtwerte werden jährlich überprüft und bei Erfordernis angepasst. Die Festsetzung ist
kein wohnungspolitisches Instrument, hat aber Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt.
Bei der Festsetzung sollen insbesondere berücksichtigt werden:
•
Vermeidung von Mietpreis erhöhenden Wirkungen,
•
Verfügbarkeit von Wohnungen des einfachen Standards (in ausreichender Menge für
alle einkommensschwache Gruppen)
•
Berücksichtigung aller verschiedenen Anbietergruppen
•
Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Bei der regelmäßigen Überprüfung der Richtwerte der angemessenen Unterkunftsund Heizkosten werden die Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt berücksichtigt.
•
31
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Entwicklung und Erprobung besonderer Wohnformen für Wohnungslose
und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
Das Modellvorhaben richtet sich an Wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte
Personen, deren Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt durch besondere soziale
und/oder gesundheitliche Schwierigkeiten verstärkt werden. Das sind z. B. psychisch
kranke alleinstehende Menschen, die u. a. auf Grund ihrer Erkrankung lange Zeit
wohnungslos sind, und Haushalte mit besonderen sozialen Schwierigkeiten. Ziel ist es,
vorhandene Strukturen mit niedrigschwelligen Angeboten zu erweitern, um die ein
längerfristiges Wohnen zu ermöglichen. Hierbei werden bewusst keine reinen
Notunterbringungen angestrebt, sondern vertraglich gesicherte Lösungen (Nutzungs-,
Beherbergungs-, Mietvertrag o. ä.) gesucht. Im Rahmen eines Modellprojektes sollen
besondere Wohnformen für diese Zielgruppen entwickelt und erprobt werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Entwicklung und Erprobung eines Modellprojekts als Angebot in freier Trägerschaft in
Kooperation mit Vermietern mit Beginn in 2016.
•
Einstellung von finanziellen Mitteln im Haushalt der Stadt, bei gleichzeitiger Prüfung
ob eine Inanspruchnahme von Fördermitteln möglich ist.
3.4
Beratung und Betreuung
Beratung zu Wohnmöglichkeiten für besondere Bedarfsgruppen
Das Sozialamt bietet Beratung zu Wohnmöglichkeiten für besondere Bedarfsgruppen an.
Dazu zählt die Beratungsstelle Wohnen und Soziales, die Beratung zu baulichen
Anpassungsmaßnahmen im bisherigen Wohnraum, zu Eingliederungshilfen für behinderte
Menschen anbietet sowie eine Musterausstellung. Die Beratung im Rahmen der
Wohnraumversorgung bietet Wohnungssuchenden Informationen zu bedarfsgerechtem
Wohnraum und vermittelt entsprechende Angebote. Zur effektiven Nutzung aller
vorhandenen Angebote sind die Beratungsinhalte auch mit Beratungsangeboten anderer
Institutionen – Bauberater des Behindertenverbandes Leipzig e. V., Architektenkammer,
Beratungsangebote von Wohnungsgenossenschaften, Seniorenbüros, Handwerkskammer
u. a. – vernetzt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Fortsetzung der vorhandenen Beratungsangebote.
Ausbau und Vernetzung der Energieberatung insbesondere für einkommensschwache Haushalte
Einsparungen bei der Haushaltsenergie führen nicht nur zu einem klimapolitisch
wünschenswerten geringeren Energieverbrauch, sondern verbessern die finanzielle
Situation insbesondere einkommensschwacher Haushalte.
In Leipzig gibt es aktuell zwei aus Bundesmitteln finanzierte Beratungsprojekte, die
vermitteln, wie durch verändertes Nutzerverhalten Energieverbrauch und Energiekosten in
privaten Haushalten gesenkt werden können: den Stromspar-Check des Caritasverbandes
Leipzig e. V. und die Energie-Checks der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.. Beide
Projekte bieten eine kostenfreie Energieberatung für einkommensschwache Haushalte an.
Eine höhere Wirksamkeit der Beratungsangebote durch eine größere Anzahl beratener
Haushalte sowie hinsichtlich der Verwertung der Beratungsergebnisse und der
Erfolgssicherung wäre möglich und sinnvoll. Vor diesem Hintergrund wurde mit
Unterstützung des Projektes koopstadt ein Konzept zu verbesserten Organisations- und
Finanzierungsmöglichkeiten und deren Umsetzung erstellt.
32
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Verwaltung entwickelt aufbauend auf den vorhandenen Erkenntnissen die
Konzeption
zur
Ergänzung
und
Vernetzung
der
vorhandenen
Energieberatungsprojekte weiter und legt diese dem Stadtrat vor.
•
Eine Umsetzung der Konzeption wird bis Ende 2016 angestrebt, ist jedoch davon
abhängig, in welchem Umfang die Finanzierung aus Bundesmitteln fortgesetzt werden
kann (in Zusammenarbeit mit: Arbeitsgruppe Agenda 21 inkl. Caritasverband Leipzig
e.V. und Verbraucherzentrale Leipzig, Stadtwerke Leipzig).
Entwicklung und Erprobung von Angeboten stadtteilorientierter Migrantenhilfe
Die Zahl der Migrantinnen, Migranten, Asylsuchenden und Flüchtlinge steigt und darunter
auch der Anteil von Personen, die noch nicht lange in Deutschland und in der Stadt Leipzig
leben. Für die Gestaltung eines friedlichen Miteinanders unterschiedlicher Kulturkreise in
den Leipziger Stadtteilen und um die Lebensqualität in der Stadt Leipzig für alle
Bewohner/-innen zu sichern und zu erhalten, soll eine stadtteilorientierte Migrantenarbeit
aufgebaut werden.
In einem Modellvorhaben sollen neben den vier Beratungsstellen für dezentral wohnende
Asylsuchende und Flüchtlinge in einzelnen Quartieren mit besonderem Bedarf zusätzliche
Anlaufpunkte für die Beratung von Migrantinnen und Migranten geschaffen werden. Soweit
möglich, soll dies in Anlehnung an Funktionen eines vorhandenen Stadtteilmanagements
erfolgen. Die Anlaufpunkte übernehmen eine Lotsenfunktion im bestehenden Hilfesystem
und stellen zugleich Kontakt zur einheimischen Bevölkerung her.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Entwicklung von bedarfsorientierten Angeboten durch freie Träger der Migrantenhilfe
in einzelnen Quartieren mit besonderem Bedarf; Beginn im 1. Quartal 2016.
•
Netzwerk Leipziger Freiheit – Beratung und Projekte für bezahlbares Wohnen
Die Stadt Leipzig wird gemeinsam mit Akteuren aus Zivilgesellschaft und Wohnungs- und
Bauwirtschaft ein stadtweites Netzwerk für bezahlbares Wohnen aufbauen. Dieses
Netzwerk will die Erfahrung und Kompetenz der Akteure mit innovativen bezahlbaren
Wohn- und Bauformen einem breiten Kreis an potentiellen Anbietern und Nachfragern
zugänglich machen und mit Bauträgern für besonders kostengünstigen Neubau
kooperieren. Zu diesen Wohn- und Bauformen zählen die kooperativen Wohnmodelle
(Kleine Genossenschaften, Mietshäuser-Syndikats, selbst organisierte Wohnprojekte), die
Baugruppenmodelle für individuelle und gemeinschaftliche Eigentumsbildung,
Eigenleistungsmodelle
(Ausbauhäuser,
Handwerkerwohnungen),
aber
auch
Mehrgenerationenansätze oder Wohnformen für Menschen mit Behinderungen.
Das Netzwerk Leipziger Freiheit will die bestehende Beratungsansätze und Strukturen der
Akteure vernetzen und stärken sowie qualifizieren und weiterentwickeln. Die
Aufgabenschwerpunkte des Netzwerks sind
•
Beratung von Interessenten, Projektgruppen, Klein- und Wohnungseigentümer sowie
Mietergemeinschaften,
•
Vernetzung und Vermittlung vorhandener Beratungsangebote,
•
Weiterentwicklung bestehender Wohnmodelle für breitere Zielgruppen und
Unterstützung innovativer Modellprojekte,
•
Öffentliche Kommunikation und Werbung für diese Ansätze.
Grundzüge dieses Beratungsansatzes wurden in 3 Pilotquartieren im Rahmen des EFREfinanzierten Projekts EPOurban entwickelt und erprobt (RBV-908/11). Anträge zur
Unterstützung durch Städtebauförderung und europäische Förderpogramme werden
derzeit vorbereitet.
33
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Die Verwaltung führt die bestehenden Beratungsansätze in den Schwerpunktgebieten
der Stadterneuerung fort.
•
Die Verwaltung legt dem Stadtrat eine Beschlussvorlage zum Aufbau des Netzwerks
Leipziger Freiheit bis Ende 2015 vor. Darin soll auch die Vernetzung mit bestehenden
Beratungsangeboten der Verwaltung sowie anderer Institutionen dargestellt werden.
Mediation bei Eigentümer-Mieter-Konflikten im Einzelfall
Aufgrund der zunehmenden Investitionsdynamik im Wohnungsbestand ist in Zukunft
verstärkt mit Konfliktfällen zwischen Eigentümern und Mietern zu rechnen.
Konfliktpotenzial besteht insbesondere bei umfangreichen Sanierungen von
Bestandswohnungen und damit einhergehenden Mieterhöhungen sowie bei der
Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen. Derzeit gibt es in Leipzig kein
etabliertes Verfahren für den Umgang mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit
baurechtlich relevanten Maßnahmen. Im Hinblick auf dieses Konfliktpotenzial sollen
Standards für den Umgang zwischen den Parteien definiert sowie im Einzelfall eine
Mediation
angeboten
werden.
Diese
Standards
sollen
gemeinsam
mit
Wohnungsunternehmen und Eigentümerverbänden sowie mit Vertretern der
Mieterinteressen erarbeitet werden und als freiwillige Selbstverpflichtung der
Wohnungsmarktakteure wirken.
Weitere Schritte zur Umsetzung
•
Die Verwaltung prüft, in welchem Rahmen und Umfang eine Mediation bei einzelnen
Konfliktfällen angeboten werden kann. In Kooperation mit Wohnungsmarktakteuren
sollen 2016 Standards für den Umgang zwischen den Parteien erarbeitet werden.
Technisches Bürgerbüro einführen
Für eine Prozessoptimierung im Baugenehmigungsverfahren wird derzeit ein
elektronisches Verwaltungsverfahren eingeführt und für Bauherren eine zentrale
Anlaufstelle, das „Technische Bürgerbüro“, eingerichtet. Im Technischen Bürgerbüro
erhalten Bauherren Informationen zum Thema Bauen, notwendige Formulare sowie die
Möglichkeit der digitalen Antragstellung und Online-Verfahrensauskunft.
Die Einrichtung erfolgt stufenweise im Rahmen des Projekts „Technisches Bürgerbüro“.
Weitere Schritte zur Umsetzung
Abhängig vom Stand der Umsetzung werden weitere Schritte zur Umsetzung
formuliert.
•
3.5
Stadtteil- und Projektentwicklung
Eigentümeraktivierung zur Entwicklung von Bestandsgebäuden
Um für die wachsende Wohnungsnachfrage schneller mehr Wohnraum zur Verfügung
stellen zu können, ist eine stärkere Reaktivierung von Leerstand erforderlich. Daher sollen
Eigentümer von unsanierten und leerstehenden Gebäuden gezielt aufgesucht und aktiviert
werden. Dies ist in den Schwerpunktgebieten der Stadtentwicklung Aufgabe der Gebietsund Magistralenmanagements, die Eigentümer bei der Reaktivierung und nachhaltigen
Sanierung ihrer Bestandsgebäude unterstützen. Darüber hinaus tragen die Angebote des
Netzwerks Leipziger Freiheit, die Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds, die
konsequente Anwendung rechtlicher Möglichkeiten sowie der punktuelle Ankauf von
34
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Gebäuden zur Reaktivierung von Bestandsgebäuden bei.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Weiterführung der Arbeit der Gebiets- und Magistralenmanagements in Verknüpfung
mit den o.g. Umsetzungsmöglichkeiten.
•
Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds
Der Stadtentwicklungsfonds ist eine Finanzierungsalternative für innovative Projekte, die
zwar mit besonderen Risiken oder einer niedrigen Kapitalrendite verbunden sind, jedoch
einen hohen Nutzen für die Stadtteilentwicklung haben.
Der Stadtentwicklungsfonds kann wohnungspolitisch relevante Projekte, welche zur
Schaffung von bezahlbaren und vielfältigen Wohn- und Lebensformen beitragen, finanziell
in Form von Darlehen, Bürgschaften oder Beteiligungen unterstützen. So können
Marktnachteile, wie z.B. geringere finanzielle Ressourcen und/oder zeitlichen Mehrbedarf
zur Projektentwicklung (z.B. für gemeinschaftliche Entscheidungsprozesse) gedämpft
werden.
Im Rahmen des thematischen URBACT-Netzwerks „CSI Europe – City Sustainable
Investment in Europe“ (RBV-1683/13) wurde mit Unterstützung eines Expertenrats eine
Studie zum Aufbau eines Leipziger Stadtentwicklungsfonds erarbeitet.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Der Einsatz der im Haushaltsplan 2016 eingestellten Finanzmittel wird basierend auf
den Ergebnissen der CSI-Studie vorbereitet, die Umsetzungsmöglichkeiten zur
Einrichtung eines Stadtentwicklungsfonds weiter konkretisiert. Ergebnisse und ggf.
auch zwischenzeitlich erforderliche Entscheidungsvorlagen werden dem Stadtrat
2015/2016 vorgelegt.
•
Integrierte Stadtteilkonzepte und energetische Quartierskonzepte
Aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurden räumliche Handlungsschwerpunkte u.a. für Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf abgeleitet, für die
vertiefende, integrierte Stadtteilkonzepte erarbeitet wurden. Diese wurden unter breiter
Beteiligung der lokalen Akteure und der Stadtteilbevölkerung als Grundlage für den Einsatz
von städtebaulichen Förderprogrammen und als handlungsleitend für private und
kommunale Akteure erarbeitet. Da sie verschiedene Belange zum Wohnen, Verkehr,
Infrastruktur, Soziales, Grün usw. integrieren, leisten die Stadtteilkonzepte daher einen
wesentlichen Beitrag zur Unterstützung von sozial- und nutzungsstrukturell gemischten
Stadtteilen.
Daneben gibt es Stadtteilkonzepte mit einem thematischen Schwerpunkt, wie z.B. die
energetischen Quartierskonzepte, die auf die Steigerung der Energieeffizienz auf
Quartiersebene abzielen.
Im Zuge der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts 2016/2017
werden die Schwerpunkträume der Stadtentwicklung überprüft und der Bedarf an neuen
bzw. der Fortschreibung bestehender Stadtteilkonzepte abgeleitet.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Derzeit befindet sich das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Grünau und das
Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Schönefeld in Bearbeitung.
35
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Kommunikationsstrategien für weniger nachgefragte Gebiete
Zur Unterstützung einer räumlich ausgewogenen Entwicklung in der Stadt können mit
Kommunikationsstrategien für bislang weniger nachgefragte Gebiete sowie für Gebiete mit
Entwicklungsbedarf Wohngebietsalternativen in der Stadt aufgezeigt werden. Dies kann
dazu beitragen, dass einerseits der Nachfrage- und Preisdruck auf besonders
nachgefragte Gebiete gedämpft wird und andererseits eine langfristig wirtschaftliche
Vermietbarkeit von Wohnungen in weniger gefragten Gebieten sowie in Gebieten mit
Entwicklungsbedarf unterstützt wird. Hierbei sind Gebiete gemeint, die entweder weniger
hohen Zuzug haben als andere (nicht aufgrund fehlender Qualitäten, sondern aufgrund
eines fehlenden Images) sowie die Gebiete, die für die Anziehung neuer Zielgruppen
weiter qualifiziert werden müssten. In diesem Fall sollten Aufwertungsmaßnahmen in
Gebäuden
und
deren
Wohnumfeld
oder
aktuelle
Projekte
durch
Kommunikationsaktivitäten (wie z.B. Kampagnen zur Imagebildung oder -stärkung sowie
Kommunikation positiver Veränderungen) flankiert werden. Dies wird in jenen
Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung mit besonderem Entwicklungsbedarf bereits
durchgeführt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
In den vorhandenen Schwerpunkträumen setzt die Stadt ihre Kommunikationsaktivitäten für die Imageschaffung und -verbesserung in Koppelung mit
Aufwertungsmaßnahmen fort. Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts 2016/2017 werden die Auswahl der Schwerpunkträume
und in diesem Zuge der Einsatz von Kommunikationsstrategien und ggf. flankierende
investive Maßnahmen zur Aufwertung für weitere Gebiete geprüft.
•
Außerhalb der Fördergebiete kann die Initiative seitens der Wohnungsmarktakteure
ergriffen werden. Bei Bedarf ist eine anfängliche moderative Unterstützung durch die
Stadt möglich.
Maßnahmen bei stärkerem Wachstum:
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes bzw. Anzeichen von sozial
unverträglichen Verdrängungsprozessen bzw. wenn die Versorgung der Bevölkerung mit
ausreichendem Wohnraum zu angemessenen Bedingungen teilräumlich gefährdet ist,
werden unter Berücksichtigung des verhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwands folgende
Maßnahmen geprüft:
•
Milieuschutzsatzung (Soziale Erhaltungssatzung): Um den Erhalt der
Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu unterstützen, kann eine städtebauliche
Milieuschutzsatzung erlassen und dadurch u.a. eine Genehmigungspflicht für
Umbauten, Modernisierungen etc. eingeführt sowie Einschränkungen für die
Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen festlegt werden. Als Grundlage für
den Erlass einer solchen Satzung ist zu definieren, welche Art der „Zusammensetzung
der Wohnbevölkerung“ geschützt werden soll.
•
Zweckentfremdungsverbote: Mit dem Erlass von Zweckentfremdungsverboten kann
vorhandener Wohnraum vor der Umwandlung in Gewerberaum, in Ferienwohnungen
und vor Abriss und Leerstand durch eine Genehmigungspflicht geschützt werden. Im
Moment ist jedoch in Leipzig zum größten Teil eine Umwandlung von Gewerbe in
Wohnraum zu beobachten.
•
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen: Im Rahmen der Festlegung von
Sanierungszielen können über die Definition baulicher Mindest- oder Höchststandards
Art und Umfang der zulässigen Modernisierung bzw. Standards für Neubauten
begrenzt sowie Modernisierungsmaßnahmen versagt werden, die über den
zeitgemäßen Standard hinausgehen. Da in Leipzig die 15 festgelegten
36
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Sanierungsgebiete bis 2020 aufgehoben werden sollen, kann dieses Instrument in
den bestehenden Sanierungsgebieten nicht angewendet werden. Wenn aufgrund
städtebaulicher Missstände erneut eine Sanierungssatzung, ggf. auch im
vereinfachten Verfahren, für bestimmte Gebiete festgelegt wird, kann die Anwendung
dieses Instrumentariums geprüft werden.
3.6
Rechtsgrundlagen und Förderprogramme
Anforderungen an eine Wohnungsbauförderung
Der Freistaat Sachsen bietet aktuell 3 Wohnungsbauförderprogramme über zinsverbilligte
Kredite an: „Wohneigentum (innerstädtisch Wohnen)“, „Energetische Sanierung
(Energiespardarlehen)“ und „Mehrgenerationenwohnen“ (beinhaltet u.a. die Förderung von
barrierereduzierenden oder Barrierefreiheit herstellenden Maßnahmen). Daneben gibt es
die KfW-Programme „Altersgerecht Umbauen“, „Energieeffizient Bauen“, „Wohneigentumsprogramm“. In Sachsen gibt es derzeit kein soziales Wohnungsbauförderprogramm,
welches bei Neubau oder im Bestand die Schaffung von Belegungsrechten beinhaltet
sowie Mietobergrenzen festsetzt.
Aus der Perspektive Leipzigs besteht keine Notwendigkeit einer flächenhaften Förderung
sozialen Wohnungsneubaus. Es gibt jedoch erheblichen Unterstützungsbedarf für gezielte
punktuelle Maßnahmen, die über die aktuellen Programme nicht oder nicht ausreichend
abgedeckt sind. Dabei geht es u.a. um:
•
Die soziale Abfederung der Kosten, die bei der Schaffung von neuen Qualitäten (z.B.
durch energetische Sanierung oder altenfreundliche Wohnungsanpassungen)
entstehen, so dass der geförderte Wohnraum auch nach einer Sanierung für
einkommensschwache Haushalte (weiterhin) bezahlbar bleibt.
•
Die Unterstützung sozialer Mischung in Bestands- und Neubaugebieten z.B. durch
Belegungs- und Mietpreisbindungen. Hierbei wären aufgrund der aktuellen
Bedingungen für Neubau (hohe Baukosten und gesetzliche Anforderungen,
vergleichsweise niedriges Mietniveau) auch mittelbare Belegungs- und/oder
Mietpreisbindungen denkbar, die die Koppelung von Neubauförderung an eine
Bereitstellung von Belegungsbindungen im Bestand ermöglicht.
•
Die Förderbedingungen sollten so angepasst werden, dass sie unter Leipziger
Marktbedingungen funktionieren. So kann z.B. die Lücke zwischen mietpreisgebundenen Mieteinnahmen geförderten Wohnraums und jenen die in Leipzig frei am Markt
für Neubau erhältlich wären, durch die vorhandenen Fördermöglichkeiten nicht
kompensiert werden.
Über verschiedene Förderkonditionen sollte mit Blick auf einzelne Nachfragegruppen
nachgedacht werden: Bei Einzeleigentümern, die ihren Wohnraum selbst nutzen und
für altenfreundliche Bedarfe anpassen wollen, wird ein Darlehen (welches über lange
Jahre zurück gezahlt werden müsste) ungern in Anspruch genommen.
Auf verschiedenen Ebenen finden derzeit Gespräche mit dem Freistaat Sachsen zur
Ausgestaltung einer künftigen Wohnungsbauförderung sowie zur Vorbereitung konkreter
Modellvorhaben statt.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Formulierung der Anforderungen an eine neue Wohnungsbauförderung gegenüber
dem Freistaat Sachsen (in Zusammenarbeit mit Wohnungsmarktakteuren),
•
Entwicklung von Modellvorhaben mit Wohnungsmarktakteuren und Bewerbung um
Fördermittel für diese Modellprojekte.
•
37
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Umfassende Nutzung der integrierten Stadterneuerungsprogramme
Mit den verschiedenen Programmen der integrierten Stadterneuerung sollen insbesondere
Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes zur Schaffung und den Erhalt von
bezahlbarem Wohnraum, zur Entwicklung sozial und nutzungsstrukturell gemischter
Stadtteile sowie zur Steigerung der Energieeffizienz unterstützt werden.
Dazu zählen die Bund-Länder-Programme der Städtebauförderung wie Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren, Soziale Stadt, Stadtumbau Ost, Städtebauliche Erneuerung und
Städtebaulicher Denkmalschutz. Förderfähig sind u.a. private und öffentliche Bau- und
Sanierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes – auch
vor dem Hintergrund einer alternsgerechten Quartiersentwicklung. Darüber hinaus sind
andere Bundesprogramme sowie Programme der EU zur integrierten Stadtentwicklung wie
EFRE-Nachhaltige Stadtentwicklung oder Programme des Europäischen Sozialfonds ESF
von Bedeutung.
Die jeweiligen Fördergebiete werden aus den Prioritäten des Integrierten
Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) abgeleitet. Grundlage für die Verwendung der
Fördermittel sind integrierte Fördergebietskonzepte, die unter Beteiligung der lokalen
Akteure und der Stadtteilbevölkerung erarbeitet werden (siehe 3.5 Integrierte
Stadtteilkonzepte
und
energetische
Quartierskonzepte).
Die
verschiedenen
Stadterneuerungsprogramme sollen weiterhin gezielt und in großem Umfang in Anspruch
genommen und kombiniert werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
•
Die Stadt Leipzig setzt sich gegenüber Land, Bund und EU für eine aus
wohnungspolitischer Sicht bedarfsgerechte Ausrichtung künftiger Förderprogramme
ein.
Zur aktivierenden Eigentümerberatung im Rahmen des Netzwerkes Leipziger Freiheit
sollen zusätzliche Fördermittel akquiriert werden.
Für die Gebiete Leipziger Westen und Leipziger Osten werden Förderanträge für das
Programm EFRE-Nachhaltige Stadtentwicklung 2014 – 2020 eingereicht. Für die
Gebiete Leipziger Westen und Schönefeld werden Fördermittel aus dem Programm
Nachhaltige soziale Stadtentwicklung ESF 2014 – 2020 beantragt.
Das Programm Soziale Stadt wird derzeit durch den Freistaat neu ausgerichtet und
voraussichtlich für das Programmjahr 2016 neu ausgeschrieben. Die Stadt Leipzig
bereitet unter Berücksichtigung der wohnungspolitischen Ziele entsprechende
Förderanträge für Soziale-Stadt-Gebiete in Leipzig vor.
Überprüfung kostentreibender Standards im Bau einfordern
Der Baukostenindex ist in Sachsen seit 2010 um 14 % und damit deutlich stärker als die
Lebenshaltungskosten (+6,7) gestiegen. Eine Ursache dafür sind kostentreibende
Standards im Bau, auf die die Stadt Leipzig nur eingeschränkt Einfluss nehmen kann. Im
Rahmen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen, das Bund, Länder,
Kommunen
und
Verbände
Mitte
2014
geschlossen
haben,
ist
eine
Baukostensenkungskommission eingesetzt worden, die Veränderungsvorschläge
erarbeiten soll. Aus Leipziger Sicht sollte angesichts der aktuellen gesetzlichen
Rahmenbedingungen geprüft werden, wie z.B. durch einen differenzierten Umgang mit den
dort definierten Standards, eine warmmietenneutrale Sanierung im Bestand ermöglicht
werden kann. Darüber hinaus kann auf Seiten des Freistaates Sachsen durch eine
Novellierung der Landesbauordnung auf eine Flexibilisierung der Standards und der
kommunal spezifischen Einflussmöglichkeiten hingewirkt werden. Aus Sicht der Stadt
sollte die Regelung zur Stellplatzpflicht in der Landesbauordnung durch eine kommunale
Satzungsermächtigung ersetzt werden, um eine Reduzierung der Anforderungen in Leipzig
38
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
zu ermöglichen. Darüber hinaus bedarf es einer Kongruenz der Standards in
verschiedenen Bau- und Fördervorschriften.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
Wohnungswirtschaft und Stadt Leipzig setzen sich bei EU, Bund und Land für eine
Überprüfung kostentreibender baulicher Standards ein.
In den kommunalen Planungsprozessen werden planungsinduzierte Kostenerhöhungen in die Abwägung einbezogen, um Baukosten für Wohnungen nicht unnötig zu
verteuern.
Maßnahmen bei stärkerem Wachstum:
Bei klaren Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes werden folgende
Maßnahmen zur Mietpreisregulierung geprüft:
•
Absenkung der Kappungsgrenze: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt
ist es möglich, die gesetzlich festgelegte Begrenzung von Mieterhöhungen für
bestehende Mietverträge, die innerhalb von 3 Jahren bis zur ortsüblichen
Vergleichsmiete zulässig sind, von 20 % auf 15 % zu reduzieren. Voraussetzung ist
eine Verordnung des Landes, die dies für ausgewiesene Gebiete für eine Dauer von 5
Jahren festlegen kann.
•
Mietpreisbremse: In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt, die durch
Verordnung des Landes für eine Dauer von 5 Jahren festgelegt werden können, darf
beim Abschluss neuer Mietvertragsverhältnisse die zulässige Miete höchstens auf das
Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete zuzüglich 10 Prozent steigen. Von dieser
Regelung ausgenommen sind Wohnungen im Neubau sowie umfassend
modernisierte Bestandswohnungen.
In stark angespannten Märkten sollen die Absenkung der Kappungsgrenze sowie die
Mietpreisbremse dazu dienen, die Dynamik der Mietensteigerung zu drosseln. Diese
Maßnahmen schaffen jedoch keinen neuen Wohnraum und ein attestierter angespannter
Markt (der Grundlage für die Verordnung ist) kann unter bestimmten
Marktvoraussetzungen unerwünschte Investitions- und Entwicklungshemmnisse erzeugen.
Vorrang hat, mit anderen Maßnahmen einen angespannten Markt zu verhindern.
3.7
Monitoring
Kontinuierliche Wohnungsmarktbeobachtung
Im Rahmen des kleinräumigen Monitorings (RB III-423/00) werden die Entwicklungen auf
dem Leipziger Wohnungsmarkt (kleinräumig und gesamtstädtisch) beobachtet und im
jährlich erscheinenden Monitoringbericht Wohnen transparent dargestellt. Darüber hinaus
wird regelmäßig das Erreichen wohnungspolitischer Ziele überprüft. Zugleich soll es im
Sinne eines „Frühwarnsystems“ helfen, Anspannungstendenzen auf dem Leipziger
Wohnungsmarkt rechtzeitig zu erkennen, um den Einsatz weiterer Maßnahmen zur
Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien zu prüfen. Hierfür werden relevante
Indikatoren wie z.B. die Entwicklung von Wohnungsnachfrage, Wohnungsangebot,
Leerstand und Mieten, zu einem Indikatorenset zusammengestellt und miteinander
verknüpft, um damit den Prozess möglicher Marktanspannung abzubilden. Diese
Entwicklungen werden - soweit möglich - auch teilräumlich betrachtet. Gemeinsam mit den
Wohnungsmarktakteuren wird regelmäßig auf Basis dieser Erkenntnisse eine Bewertung
der Wohnungsmarktlage vorgenommen und Empfehlungen für die weitere Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts abgeleitet. In diesem Rahmen wird auch über Instrumente
und Maßnahmen diskutiert, deren Prüfung im Kap. 2 „unter Anzeichen eines
39
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
angespannten Wohnungsmarktes“ benannt ist.
Der alle zwei Jahre erscheinende Mietspiegel und der alle zwei Jahre erscheinende
Betriebskostenspiegel tragen zur transparenten Darstellung der Neu- und
Wiedervermietungsmieten sowie der Betriebskosten bei.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
Das vorhandene Monitoringsystem wird kontinuierlich weiterentwickelt, insbesondere
durch
•
die Entwicklung eines Indikatorensets zur Messung von Anspannungstendenzen (als
„Frühwarnsystem“),
•
die Anpassung der Indikatoren und Messgrößen bzw. Erweiterung des Indikatorensets
zur Überprüfung des Erreichens wohnungspolitischer Leitlinien (z.B. zum Thema
altenfreundliche Wohnangebote),
•
die Integration von Erkenntnissen aus dem Projekt „Gentrifizierung“ des Deutschen
Instituts für Urbanistik (Laufzeit Herbst 2014 bis Anfang 2016),
•
ggf. durch Wohnungsmarktakteure mitfinanzierte vertiefende Untersuchungen,
•
Prüfung, ob in der geplanten Neufassung der Satzung zur Erstellung des Mietspiegels,
eine Verwendung der Daten im Rahmen der Wohnungsmarktbeobachtung ermöglicht
werden kann.
Expertenforum zu Aspekten des Leipziger Mietspiegels
Die bisherigen Leipziger Mietspiegel wurden als einfache Mietspiegel veröffentlicht und
haben sowohl auf Vermieter- als auch auf Mieterseite breite Anerkennung gefunden. Die
Erhebung der Mietspiegeldaten hat eine zunehmende Bedeutung für die Bestimmung der
angemessenen Unterkunftskosten für die Haushalte, die auf Grundsicherungsleistungen
angewiesen sind. Neben den aktuellen Veränderungen auf dem Leipziger Wohnungsmarkt
könnte das Instrument auch durch aktuelle Änderungen des Mietrechts (z.B. zur
Mietpreisbremse) zukünftig eine noch größere Relevanz haben.
Um den sich ändernden Bedingungen künftig weiter gerecht zu werden, sollen einzelne
Aspekte seiner Erstellung wie Stichprobengröße und Stichprobenquellen, Darstellung von
Lagemerkmalen im Stadtgebiet und Veröffentlichung als einfacher oder qualifizierter
Mietspiegel betrachtet werden. Dafür soll ein Forum unter Einbeziehung externer Experten
und der Mitglieder des Leipziger Arbeitskreises Mietspiegel durchgeführt werden. Der
Arbeitskreis Mietspiegel begleitet den Erstellungsprozess des Leipziger Mietspiegels
fachlich; ihm gehören der Leipziger Mieterverein, Haus & Grund Leipzig, Vertreter der
Leipziger Wohnungswirtschaft, der Wissenschaft, der Justiz und der Verwaltung an.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Durchführung eines Forums zu Aspekten des Leipziger Mietspiegels unter
Einbeziehung von Experten und der Mitglieder des Arbeitskreises Mietspiegel in 2016.
3.8
Kooperation
Kooperation zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien
Aufgrund des im Vergleich zur Vergangenheit geringeren direkten Einflusses der Stadt beispielsweise durch die geringere Anzahl an kommunalen Wohnungsbeständen,
auslaufenden Belegungsrechten und -bindungen zur sozialen Wohnraumversorgung oder
fehlende, passgenaue öffentliche Fördermittel - liegt die Aufgabe der Kommune v.a. darin,
einen adäquaten Handlungsrahmen zu schaffen, der die Umsetzung der
wohnungspolitischen Leitlinien in die Wege leitet und unterstützt. Dies kann sie z.B. über
die Ausübung ihrer Planungshoheit, der Auswertung und Veröffentlichung von verfügbaren
40
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Daten, über Koordination von und Kooperation mit Akteuren, dem Anwerben von
Fördermitteln etc. tun. Die Stadt ist jedoch darauf angewiesen, dass
Wohnungsmarktakteure die wohnungspolitischen Zielsetzungen weitestgehend auch für
sich annehmen und sich bereit erklären, diese durch ihr Handeln zu finanzieren und
umzusetzen.
Für ein gemeinsames Agieren ist daher gegenseitiges Verständnis, Vertrauen und
Erfahrungsaustausch und vor allem kontinuierliche Kommunikation erforderlich. Vor
diesem Hintergrund soll die breite Akteursbeteiligung, welche im Rahmen des Prozesses
zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzepts begonnen wurde, fortgesetzt
werden.
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
Überprüfung der Marktentwicklungen auf Grundlage des Monitoringberichts sowie
Diskussion über Ableitung von Schlussfolgerungen für die weitere Verfolgung der
wohnungspolitischen Leitlinien (ca. 1 Workshop im Jahr, gesamter Teilnehmerkreis),
Vereinbarung von wesentlichen Fragestellungen, die im Rahmen der Zusammenarbeit
weiter bearbeitet werden sollen, sowie die Entwicklung von konkreten
Kooperationsfeldern (wie z.B. ein Bündnis für soziales Wohnen). (2-3 mal im Jahr, ggf.
kleinerer, themenbezogener Teilnehmerkreis),
Klärung, wie eine Einbindung der Öffentlichkeit auch im Rahmen der Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzepts sinnvoll erfolgen könnte.
Kooperation zu konkreten Themen
Um die generelle Kommunikation und Kooperation zu den wohnungspolitischen Leitlinien
und deren Umsetzung gezielt mit greifbaren Maßnahmen zu unterstützen wird eine
Kooperation der Stadt mit den Akteuren des Wohnungsmarktes im Rahmen von konkreten
Projekten angestrebt. Die kommunalen Unternehmen insbesondere die LWB prüfen in
diesem Sinne ihre Möglichkeiten, sich daran zu beteiligen. Thematische Schwerpunkte
können sein:
•
Kooperationsvereinbarungen für die Versorgung von Haushalten, die sich nicht am
Markt mit angemessen Wohnraum versorgen können,
•
Entwicklung weiterer Formen zum Erhalt und Schaffung von preisgünstigen
Wohnungen,
•
Fortsetzung des Dialogs zum Thema altenfreundlichen Wohnen,
•
Modellprojekte u.a. zu den Themen kooperative Wohnformen, Mehrgenerationenwohnen, Behinderten-Wohngemeinschaften sowie Energieffizienz steigernde Maßnahmen in Quartieren,
•
Quartiersstrategien für Gebiete, in denen ein Generationenwechsel ansteht,
•
Kommunikationsstrategien für weniger nachgefragte Gebiete,
•
Gemeinsame Positionierungen u.a. zur Wohnungsbauförderung oder Prüfung von
baulichen Standards,
•
Lösungsansätze für sozialverträgliche Bestandssanierungen z.B. bei energetischen
Sanierungen oder Anpassung von Wohnungen an aktuelle Anforderungen. Hierbei
sollen überlagernde Anforderungen, z.B. preisgünstig und altenfreundlich,
Berücksichtigung finden,
•
Gemeinsame Lösungssuche bei Auftreten erheblicher Hindernisse im Rahmen von
Baugenehmigungsverfahren insbesondere bei großer Zunahme der Bautätigkeit,
•
Erschließung von Möglichkeiten der stadtteilorientierten Sozialarbeit im Umfeld des
dezentralen Wohnens für Asylsuchende.
41
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
•
•
42
Im Rahmen der Fördermittelverhandlungen mit dem Freistaat werden derzeit
Modellprojekte gesucht und sollen pilothaft Lösungen aufzeigen. Hierzu finden
Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren statt.
Bestehende Kontakte und Kooperationen werden fortgeführt und ggf. ausgebaut.
Der Akteurskreis wird entsprechend den Bedarfen und Interessierten erweitert und
ausgebaut.
Wohnungspolitisches Konzept (Stand: 30.09.15)
4.
Umsetzung und Evaluierung
Für die Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes sind im Haushalt 1 Mio. € mit
einem Sperrvermerk eingestellt. Für 200.000 € wird dieser Sperrvermerk aufgehoben, um
die Mittel für weitere fachliche Expertise, Prozessbegleitung und Moderation einzusetzen.
Dabei geht es insbesondere um folgende Aufgaben:
•
Expertisen zur Weiterentwicklung der Wohnungsmarktbeobachtung z.B. zur
Entwicklung eines Indikatorensets zur Messung von Anspannungstendenzen,
Untersuchung des marktaktiven Leerstands,
•
Vorbereitung der Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts,
•
Vorbereitung des baurechtlichen Instrumenteneinsatz wie z.B. zur Sozialgerechten
Bodennutzung,
•
Expertisen zur Entwicklung und Erprobung von neuen Finanzinstrumenten wie dem
Stadtentwicklungsfonds und ihren Organisationsstrukturen in Verbindung mit
Modellvorhaben für bezahlbares Wohnen,
•
ggf. Bewertung der kommunalen Wohnungsbestände außerhalb der LWB mbH nach
wohnungspolitischen Gesichtspunkten,
•
ggf. unterstützende Expertisen zum Thema Konzeptvergabe und zur Entwicklung von
Standards zur Mediation von Mieter-Eigentümer-Konflikten.
•
Akteurs- und Expertenbeteiliung zur Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien;
hierunter
Diskussion
zur
Einschätzung
der
Marktentwicklung
und
Handlungserfordernisse sowie zu einzelnen konkreten Themen, wie z.B.
Wohnungsbauförderung, altenfreundliches Wohnen,
•
Akteursbeteiligung zur Umsetzung des Beschlusses zur Konzeptvergabe (Aufstellung
eines Beteiligungsgremium und Kriterien der Konzeptvergabe),
•
Akteursbeteiligung zur Entwicklung von Standards und Verfahren zur Mediation von
Mieter-Eigentümer-Konflikten,
•
Kommunikationsmaßnahmen für die Vermittlung der Konzeptinhalte gegenüber der
Öffentlichkeit, Akteuren und Investoren / Bauherren.
Die weitere Untersetzung der verbleibenden 800.000 € wird, auch unter Berücksichtigung
der Ergebnisse aus dem Beteiligungsverfahren, in einer oder mehreren gesonderten
Vorlagen dargestellt.
2017 wird ein Bericht zur Zwischenevaluierung erstellt und ggf. Vorschläge zur
Nachsteuerung des Wohnungspolitischen Konzepts entwickelt. Diese Evaluierung wird
neben der jährlich geplanten Diskussion über aktuelle Entwicklungen auf dem
Wohnungsmarkt im Akteurs- und Expertenkreis vorgestellt und diskutiert. Soweit
Änderungen in der Umsetzung bzw. Nachsteuerungen erforderlich sind, wird dem Stadtrat
eine entsprechende Vorlage zum Beschluss vorgelegt.
43
Anhang A des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Positionen Beteiligungsprozess, 08/2015
Anhang A: Positionen aus dem Beteiligungsprozess
1.
Positionen aus dem Akteurs- und Expertenkreis
In den intensiven Diskussionen der Akteurs- und Expertenworkshops wurden zahlreiche
Positionen der verschiedenen Akteursgruppen offengelegt und diskutiert, so dass in
großen Teilen ein gemeinsames Verständnis entwickelt werden konnte. Im Ergebnis
bleiben jedoch auch unterschiedliche Sichtweisen und Handlungsprioritäten. Die
wesentlichen Positionen, die nicht im Konzept berücksichtigt werden, sind dabei:
Kommunale Liegenschaftspolitik
Von der Mehrzahl der Akteure wird eine umfassende Neuausrichtung der kommunalen
Liegenschaftspolitik erwartet - sowohl im Bezug auf wohnungspolitische Zielstellungen als
auch im Hinblick auf städtische Aufgaben der Daseinsvorsorge. Daher gehen die
Erwartungen und Forderungen deutlich über die im Wohnungspolitischen Konzept
formulierten Maßnahmen hinaus und umfassen u.a.
•
Neuausrichtung der kommunalen Liegenschaftspolitik gemäß den Aufgaben einer
wachsenden Stadt: weg vom Erzielen möglichst hoher Verkaufserlöse hin zur
Trägerschaft von Immobilien zur Erfüllung inhaltlicher Ziele,
•
sofortiger Verkaufsstopp städtischer Liegenschaften und Bestände der LWB und
Prüfung unter stadtplanerischen, wohnungspolitischen und sozialen Gesichtspunkten
verbunden mit einem besser aufeinander abgestimmten Verwaltungshandeln bei
zukünftigen Verkäufen,
•
Prüfung der sich im Fach- und Finanzvermögen der Stadt und der städtischen
Gesellschaften befindlichen Flächen und Gebäude auf die Eignung für künftige
Wohnnutzung, Daseinsvorsorge und Erhalt der Leipziger Vielfalt hinsichtlich
vorhandener Entwicklungspotentiale. Einige Akteure erwarten darüber hinaus auch die
Offenlegung dieser vorhandenen Flächen und Gebäude.
•
Der punktuelle Ankauf von Gebäuden und Flächen und deren Wiederverkauf nach
Konzept zur Unterstützung bezahlbarer und kooperativer Wohnformen wird von den
beteiligten Akteuren unterschiedlich eingeschätzt. Während einige Akteure dieses
aktive Vorgehen der Kommune ausdrücklich unterstützen, sehen andere darin keine
Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge.
Mietnebenkosten
Seitens der Wohnungseigentümer wird betont, dass in den vergangenen Jahren die
Nebenkosten stärker gestiegen sind als die Kaltmieten. Sie fordern deshalb
preisdämpfend wirkende Eigentümerziele bei den städtischen Gesellschaften,
insbesondere Stadtwerke Leipzig, Kommunale Wasserwerke Leipzig und Stadtreinigung
Leipzig. Die Formulierung in Kapitel 2.1, dass die Auswirkungen auf die Wohnkosten bei
relevanten kommunalen Entscheidungen zu berücksichtigen sind, geht einigen Akteuren
nicht weit genug. Vorgeschlagen wurde z.B. die Berücksichtigung von Auswirkungen auf
die Wohnnebenkosten bei Preisbildungen der kommunalen Gesellschaften explizit zu
benennen.
Soziale Wohnraumversorgung
Ein Teil der Akteure erwartet eine noch stärkere Rolle der Kommune bei der Versorgung
einkommensschwacher Haushalte. Dies reicht von der deutlichen Erweiterung des LWBBestands, einer Erhöhung des Anteils preisgünstiger Wohnungen innerhalb des LWBBestands bis hin zu sozialem Wohnungsbau in kommunaler Hand.
Gleichzeitig wurde seitens der Wohnungseigentümer betont, dass eine stärkere
Kooperation zur sozialen Wohnraumversorgung nicht ohne finanzielle Anreize möglich ist.
A-1
Anhang A des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Positionen Beteiligungsprozess, 08/2015
Zugang zu Neubauwohnungen für alle soziale Schichten wurde von einigen Akteuren auch
als Ziel eingebracht. Damit verbindet sich auch die Forderung nach umfangreichem
sozialen Wohnungsneubau bzw. einem generellen Anteil von 20 % der Wohnungen für
einkommensschwache Haushalte bei Neubauprojekten, unabhängig von einer noch nicht
vorhandenen Wohnungsbauförderung.
Beratung
Von einigen Akteuren wird eingeschätzt, dass gesamtstädtisch ausreichend
Beratungskapazitäten vorhanden sind. Allerdings sei eine Bündelung der Angebote
erforderlich. Andere Akteure halten die Weiterführung und den Ausbau von
Beratungsangeboten zu innovativen, bezahlbaren Bau- und Wohnformen für erforderlich
und begrüßen die Einrichtung eines Netzwerks Leipziger Freiheit.
Einige Akteure regen an, die vorgesehene Mediation bei Eigentümer-Mieter-Konflikten auf
eine Mediation zwischen Verwaltung und Eigentümern auszuweiten.
Anforderungen an eine künftige Wohnungsbauförderung
Im Bezug auf die Ausgestaltung einer zukünftigen Wohnungsbauförderung in Sachsen
werden trotz genereller Befürwortung auch unterschiedliche Anforderungen formuliert.
Einigen Akteursgruppen geht die Forderung nach einer punktuellen Neubauförderung (und
Schwerpunkt auf soziale Wohnungsbauförderung im Bestand) nicht weit genug; sie
erwarten eine umfassende Förderung sozialen Wohnungsneubaus (Objektförderung) zum
Teil verbunden mit höherer Subjektförderung. Andere Akteursgruppen erwarten eine
Schwerpunktsetzung der Förderung vor allem für nicht marktaktive Gebäude oder
sprechen sich für einen uneingeschränkten Erhalt der Möglichkeiten zur Förderung des
Rückbaus aus.
Vorgeschlagen wird auch, einen Teil der 2016 zur Verfügung stehenden Mittel für eine
kommunale Förderung altenfreundlicher Bestandsanpassungsmaßnahmen einzusetzen.
Angespannter Wohnungsmarkt
Insbesondere dem Bündnis „Stadt für alle“ geht das wohnungspolitische Konzept
hinsichtlich seines Eingriffs in die Marktprozesse nicht weit genug. Es wird vorgeschlagen,
„Wohnungen als Sozialgut“ zu betrachten und „Wohnraumversorgung als soziale
Infrastruktur“ zu verstehen. Da die Einschätzung nicht geteilt wird, dass Leipzig derzeit
keinen angespannten Wohnungsmarkt hat und von einer längerfristigen Fortsetzung der
aktuellen sehr starken Einwohnergewinne ausgegangen wird, wird neben den unter den
oben genannten Forderungen zur Liegenschaftspolitik und sozialen Wohnraumpolitik eine
deutlich
stärkere
Erweiterung
v.a.
des
preisgünstigen
bzw.
bezahlbaren
Wohnungsbestandes gefordert.
Weitere Ansätze zum nachhaltigen Wachstum
Es bedarf weiterer Ansätze, um den persönlichen und allgemeinen Wohnflächenverbrauch
zu reduzieren.
Mehrere Akteure fordern über die Priorisierung des Geschosswohnungsbaus hinaus, einen
Ausschluss von individuellem Wohnungsbau in der inneren Stadt. Weiterhin wird von
einzelnen Akteuren die Anbindung an schienengebundenen ÖPNV auch bei der
Entwicklung von Einfamilienhausstandorten gefordert.
Ein Teil der Akteure fordert hingegen, dass sämtliche kommunale Grundstücke
ausschließlich für Geschosswohnungsbau verwendet werden, während es anderen
Eigentümern weiterhin möglich sein soll, unabhängig von der Lage verschiedene
Bauformen zu errichten.
Es wurde angeregt, das Baulandkataster nicht erst bei angespannter Marktsituation zu
erstellen, um einerseits das vorhandene Bauflächenpotential für alle sichtbar zu machen
und z.B. möglicher Suburbanisierung vorzubeugen. Andererseits könnten hierdurch
frühzeitig Flächenpotentiale identifiziert werden, für deren Aktivierung eine städtebauliche
Neustrukturierung erforderlich ist.
A-2
Anhang A des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Positionen Beteiligungsprozess, 08/2015
2.
Positionen aus der öffentlichen Diskussion
Positionen aus dem öffentlichen Beteiligungsprozess sind in die Erarbeitung des Entwurfs
zum Wohnungspolitischen Konzept eingegangen.
In einer öffentlichen Veranstaltung am 29. Juli 2015 wurde das Wohnungspolitische
Konzept vorgestellt und diskutiert. Weitere Beteiligungsmöglichkeiten bestanden vom 30.
Juni bis 31. Juli 2015 im Rahmen einer Ausstellung im Stadtbüro sowie über das Internet.
Dabei gab es viel Zustimmung für die Grundausrichtung des Konzeptes sowie zahlreiche
Fragen und Anregungen, die vor allem die Umsetzung der Instrumente und Maßnahmen
betrafen. An mehreren Punkten wurde das Wohnungspolitische Konzept präzisiert bzw.
ergänzt. bleiben jedoch auch hier unterschiedliche Sichtweisen und Handlungsprioritäten.
Die wesentlichen Positionen, die auf Grundlage der Abwägung nicht im Konzept
berücksichtigt werden, sind dabei:
Bezahlbares Wohnen, soziale Wohnraumversorgung
Zu diesem Themenkomplex gibt es eine ganze Bandbreite von Vorschlägen und
Forderungen. Es werden stärkere städtische Maßnahmen bis hin zur „Vergesellschaftung
von Wohnraum“ gefordert, um ein Angebot an preiswertem Wohnraum in allen Quartieren
gewährleisten zu können. Über Kooperationsvereinbarungen, die auf jeden Fall stadtweit
geschlossen werden müssten, hinaus solle es eine Sozialabgabe für jedes Gebäude
geben, in dem keine Sozialwohnungen vorgehalten werden. Zudem solle der Anteil an
preisgünstigem Wohnraum im Bestand der LWB unabhängig von der wirtschaftlichen
Handlungsfähigkeit erhöht werden. Darüber hinaus solle die Stadt Wege für eine
öffentliche Anerkennung für Vermieter finden, die trotz allgemein steigender Mieten ihre
Mieten nicht erhöhen. Damit solle das Bewusstsein geschärft werden, dass es auch im
Vermietermarkt nicht immer nur um Gewinnmaximierung geht.
Altenfreundliches und barrierefreies Wohnen
Zu den Herausforderungen des altenfreundlichen und barrierefreien Wohnen gab es
mehrere konkrete Vorschläge, auch über das Wohnen im engeren Sinne hinaus für die
Verkehrs- und Quartiersentwicklung. Für das Wohnungspolitische Konzept wurde der
Wunsch nach einer eigentümerübergreifenden Übersicht aller freien barrierefreien bzw.
seniorengerechten Wohnungen geäußert. Barrierefreie, bezahlbare Wohnungen sollten
besonders auch durch öffentlichen Wohnungsbau geschaffen werden. Insbesondere die
LWB – aber auch andere Wohnungsmarktakteure wie z.B. die Genossenschaften – sollten
barrierefreien Neubau mit alternativen Wohn- und Betreuungsmöglichkeiten für junge
behinderte Menschen errichten.
Ein Instrument „Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer und behinderter
Menschen“
wird
gefordert.
Neben
der
Fortsetzung
von Aktivitäten
zur
Wohnungsanpassung sollten vorzugsweise Subjektfördermaßnahmen erfolgen. Hierfür
solle die Stadt finanzielle Mittel (150.000 € pro Jahr) bereit stellen, um die
Wohnungsanpassung von mindestens 200 Wohnungen zu finanzieren.
Neubau, Sanierung, Eigentumsbildung
Zahlreiche Nachfragen gab es zu den Datengrundlagen. Dabei wurde anhand eigener
Rechenmodelle u.a. die Notwendigkeit von deutlicher mehr Wohnungsneubau abgeleitet.
Parallel dazu gab es aber auch Vorschläge, Sanierung leerstehender Gebäude gegenüber
dem Neubau stärker zu priorisieren. Darüber hinaus wurde unabhängig von Neubau und
Sanierung auch eingebracht, Eigentumsbildung klarer als Handlungsschwerpunkt
darzustellen und eine Eigentumsquote von 33 % anzustreben.
Mobilität und Verkehr
Gerade in der öffentlichen Veranstaltung wurde gefordert, klarere Aussagen zu
Verkehrsfragen in das Wohnungspolitische Konzept aufzunehmen. So solle die Bedeutung
A-3
Anhang A des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Positionen Beteiligungsprozess, 08/2015
der Fahrradmobilität hervor gehoben und beispielsweise in Leitlinie 4 wörtlich benannt
werden. Auch das Thema neuer Parkplatzkonzepte solle aufgegriffen werden.
Liegenschaftspolitik
Bei dem Agieren der Stadt, auch im Rahmen der Wohnungspolitik, sei eine klare
Veränderung der Liegenschaftspolitik erforderlich. Liegenschaften sollten als größtes
Potenzial erkannt werden, um Leben in der Stadt, der Gemeinschaft der Bürger, dem
Austausch in Nachbarschaften und Sicherung von Lebensqualität zu erhalten und zu
fördern. Kunst- und Kulturstätten, Werkstätten, Förderung lokaler Kleinbetriebe und
gemeinschaftlichen Lebens seien in Leipzig durch einen Freiraum zur Selbstverwirklichung
möglich geworden. Der Erhalt dieses Freiraums könne nicht durch eine rein wirtschaftlich
orientierte Institution gewährleistet werden.
A-4
Anhang B des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Teilnehmerkreis Workshops
Anhang B: Teilnehmerkreis Akteurs- und
Expertenworkshops
An den Akteurs- und Expertenworkshops nahm ein über den Prozess weitgehend
gleichbleibender Teilnehmerkreis von ca. 50 Personen teil. Die finanzielle Beteiligung
zahlreicher Akteure ermöglichte die Realisierung des umfangreichen Beteiligungsprozess.
Teilnehmende Institutionen (jeweils 1 Vertreter/in je Workshop)
Organisierte Wohnungswirtschaft:
Baugenossenschaft Leipzig e.G.
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft e.G.
Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e.G.
Wohnungsgenossenschaft Transport e.G.
Wohnungsgenossenschaft Unitas e.G.
Private Eigentümer und Projektentwickler
Anhöck & Kellner Massivhaus GmbH
DGG Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
GRK-Holding AG
Gutburg Mieterservice Leipzig
Hildebrand & Jürgens GmbH
Leipziger Stadtbau AG
Limes Wohnbau GmbH
Victor Immobilien
Interessenvertretungen, Verbände, Vereine
BfW Landesverband Mitteldeutschland e.V.
Bündnis "Stadt für alle"
Haus & Grund Leipzig
Immobilienverband Deutschland IVD, Region MitteOst e.V.
Mieterverein Leipzig e.V.
Netzwerk Leipziger Immobilienmarktakteure
Verbraucherzentrale Sachsen Beratungszentrum
Leipzig
Baugruppen / Bauprojekte / Kleineigentümer
Haus- und WagenRat e.V.
Haushalten e.V.
Selbstnutzer.de
Banken
Sächsische Aufbaubank-Förderbank, Abt.
Wohnungsbau
Experten
Analyse & Konzepte / Tobias Jacobs
empirica AG (themenbezogen)
Helmholtz Zentrum für Umweltforschung
Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt
Staatliche Studienakademie Leipzig
Stadt Bremen, Senat für Umwelt, Bau und Verkehr
Stadt Halle (Saale), Fachbereich Planen
Stadt Nürnberg, Stab Wohnen
Vertreter Politik
AfD-Fraktion (seit 2015)
CDU-Fraktion
FDP-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Vertreter Verwaltung
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
(Gutachterausschuss) (themenbezogen)
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (AG Wohnen)
Amt für Statistik und Wahlen (themenbezogen)
Beigeordnete Stadtentwicklung und Bau
Liegenschaftsamt (themenbezogen)
Sozialamt (AG Wohnen)
Stadtplanungsamt (Federführung, AG Wohnen)
Makler
KOENGETER IMMOBILIEN
Unterstützt wurde das Wohnungspolitische Konzept durch
Anhöck & Kellner Massivhaus GmbH
Baugenossenschaft Leipzig e.G.
DGG Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
GRK-Holding AG
Haus & Grund Leipzig
Hildebrand & Jürgens GmbH
Leipziger Stadtbau AG
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Limes Wohnbau GmbH
Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft e.G.
Victor Immobilien
Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e.G.
Wohnungsgenossenschaft Transport e.G.
Wohnungsgenossenschaft Unitas e.G.
B-1
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts:
Beteiligungsprozess zur Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig
Zusammenfassende Dokumentation
Stand August 2015
Auftraggeber
Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt
Abt. Stadtentwicklung
Martin-Luther-Ring 4 - 6
04109 Leipzig
Ansprechpartnerinnen:
Susanne Kranepuhl
Karolin Pannike
Moderation und Dokumentation
WohnBund-Beratung Dessau
Humperdinckstr. 16
06844 Dessau-Roßlau
Moderatorinnen:
Birgit Schmidt
Regina Sonnabend
Marlo Riege
Marco Mehlin
Stephan Westermann
Dokumentation:
Monika Schulte
Birgit Schmidt
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Einführung
Der Leipziger Wohnungsmarkt steht aktuell vor neuen Herausforderungen. Durch die anhaltenden Zuwanderungen ist eine deutlich steigende Wohnungsnachfrage entstanden. Diese spiegelt sich im
Marktgeschehen u. a. durch vermehrte Neubau- und Umnutzungsprojekte sowie moderat steigende
Mieten wider. Gleichzeitig bestehen in der Stadt weiterhin Leerstände und Sanierungsbedarf.
Vor diesem Hintergrund beauftragte der Stadtrat die Verwaltung im Oktober 2013, das Wohnungspolitische Konzept von 2009 zu überarbeiten und frühzeitig Strategien zu entwickeln, um angemessen auf
diese Entwicklungen reagieren zu können. Das aktualisierte Wohnungspolitische Konzept der Stadt
Leipzig soll die langfristigen Leitlinien, die Ziele und Strategien sowie die kurz- bis mittelfristig einzusetzenden Instrumente für den Leipziger Wohnungsmarkt und die Leipziger Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik definieren.
Angesichts der Unsicherheiten der weiteren Entwicklungen sollten im Austausch mit allen am Wohnungsmarkt Beteiligten gemeinsam die aktuellen und zukünftigen Entwicklungen bewertet und entsprechende Strategien abgeleitet werden.
Zur Vorbereitung des neuen Wohnungspolitischen Konzepts wurde daher von Mai 2014 bis zum Sommer 2015 ein breit angelegter, mehrstufiger Beteiligungsprozess organisiert, in dem Ziele, Strategien
und Instrumente der künftigen Leipziger Wohnungspolitik diskutiert wurden. Um alle Beteiligten sinnvoll einbinden zu können, verlief der Prozess auf zwei Ebenen, die sich in ihren Ergebnissen gegenseitig
ergänzen und aufeinander aufbauen sollten:
1. Diskussionen auf Akteurs- und Expertenebene bezogen Wohnungsmarktakteure – Genossenschaften, LWB, private Eigentümer, Verbände, Mieterverein, Makler, Initiativen, Baugruppen und eine
Bank – , Vertreter der Stadtratsfraktionen sowie Experten aus der Wissenschaft und aus anderen
Städten ein. Diese Diskussionen fanden im Rahmen von halbtätigen, nicht-öffentlichen Workshops
mit einem über den Prozess weitgehend gleich bleibenden Teilnehmerkreis von ca. 50 Personen
statt.
2. Öffentliche Diskussionen und Themenabende, in denen sich alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger über das Thema informieren und ihre Probleme, Fragen und Ideen einbringen konnten. Zu
diesen Veranstaltungen, die unter dem Dach von „Leipzig weiterdenken“ ausgerichtet wurden,
wurde über Presse, Plakataushänge, Postkarten, das Internet sowie E-Mail-Verteiler eingeladen.
Beide Veranstaltungsformen wurden jeweils durch die den Gesamtprozess begleitende AG Wohnen der
Stadtverwaltung Leipzig unter Mitwirkung der WohnBund-Beratung Dessau konzipiert und durch die
WohnBund-Beratung Dessau moderiert und dokumentiert.
Im Anschluss an die öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung des Wohnungspolitischen Konzepts am
29. Juni 2015 bestand die Möglichkeit, das Konzept im Internet einzusehen und zu kommentieren sowie
in einer Ausstellung im Stadtbüro Hinweise zum Konzept zu geben. Parallel dazu wurden ausgewählte
Träger öffentlicher Belange gebeten, zum Konzeptentwurf Stellung zu nehmen.
Eine ausführliche Dokumentation der öffentlichen Veranstaltungen sowie wesentliche weitere Informationen sind unter www.leipzig.de/weiterdenken zu finden.
C-2
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Der Beteiligungsprozess – Übersicht
Abb. Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt
C-3
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
1. Akteurs- und Expertenworkshop
14. Mai 2014 im Technologiezentrum GaraGe, 55 Teilnehmende
Themen: Einschätzung der aktuellen Situation, Handlungsbedarfe, Positionen und Handlungsabsichten der
verschiedenen Akteursgruppen
Zu Beginn wurden die aktuelle Wohnungsmarktsituation sowie die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung in Leipzig dargestellt und diskutiert.
Handlungsbedarfe aus Sicht akteursgemischter Gruppen
In akteursgemischten Arbeitsgruppen wurden mögliche Handlungsbedarfe für das Wohnungspolitische
Konzept diskutiert. Als Anforderungen an den Prozess wurden v.a. fundierte Datengrundlagen, weitere
Informationen zu Prognosen sowie gemeinsame Begriffsdefinitionen benannt. Inhaltlicher Handlungsbedarf wurde bei der Entwicklung der Miethöhen und der damit verbundenen Wirtschaftlichkeit gesehen. Weitere wichtige Themen waren gemischte Quartiere, Barrierefreiheit, seniorengerechtes Wohnen, zielgruppenspezifische Differenzierung des Wohnungsangebots sowie die Sicherung preiswerten
Wohnraums.
Positionen und Handlungsabsichten der Akteursgruppen
Anschließend wurden Positionen und Handlungsabsichten der jeweiligen Akteursgruppen in Arbeitsgruppen zusammengetragen und im Plenum durch die Experten präsentiert.
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C-4
Zentrales Anliegen der organisierten Wohnungswirtschaft war die Sicherung des Bestandes und
die langfristige Sicherstellung der wirtschaftlichen Stabilität der Unternehmen, da sie Voraussetzung für Investitionen ist. Der Bestand soll weiter differenziert und an die sich ändernde Nachfrage
angepasst werden. Neubau auch im höherpreisigen Segment sowie neue Wohnformen, z.B. Seniorenwohnen, sollen den Bestand erweitern. Das soziale Engagement der Wohnungsunternehmen
soll gestärkt und Serviceleistungen ausgebaut werden.
Senioren- sowie familiengerechtes Wohnen ist Teil des aktuellen Geschäfts der privaten Wohnungswirtschaft, welches je nach Nachfrage in den nächsten Jahren ausgebaut werden könnte.
Hauptthema dieser Akteursgruppe war die Darstellung der derzeitigen Entwicklung auf dem Wohnungsmarkt in der Öffentlichkeit. Es sollte darauf geachtet werden, dass nicht der Eindruck eines
künftigen Wohnungsmangels entstehe.
Die Vertreter von Baugruppen, Bauprojekte, Kleineigentümer unterbreiteten das Angebot, ihre
Kompetenzen bei der gemeinschaftlichen Entwicklung, Produktion und dem Betrieb von Wohnraum, aus der Altbauentwicklung in Neubauprojekte zu übertragen und im Rahmen städtischer
Konzepte in einen „neuen sozialen Wohnungsbau von unten“ einzubringen. Darüber hinaus wird
die Kooperation mit großen Bauträgern und der Stadt gesucht.
Die aktuelle Lage des Leipziger Wohnungsmarktes wurde von Politik und Verwaltung mehrheitlich
als nicht besorgniserregend und nicht von Engpässen gezeichnet bewertet. Ein zentrales Handlungsfeld ist ein strategisches Flächenmanagement, welches die qualitative Entwicklung des städtischen Umfelds, u.a. durch den Erhalt und die Schaffung von alternativen Wohnangeboten voranbringen kann. Die „Leipziger Mischung“ - preiswerter Wohnraum, klassische Wohnungsmarktangebote und alternatives Wohnen - soll erhalten bleiben. Die Zusammenarbeit verschiedener Wohnungsmarktakteure soll durch die Stadt planerisch begleitet und moderiert werden. LWB und
Wohnungsgenossenschaften spielen eine wichtige Rolle zur Sicherung von preiswertem Wohnraum. Politische Initiativen könnten eine Förderung von Bund und Land fordern, die den Erhalt von
preiswertem Wohnen und die Schaffung von Neubau unterstützt.
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
2. Akteurs- und Expertenworkshop
10. Juli 2014 im Technologiezentrum GaraGe, 50 Teilnehmende
Themen: Datengrundlagen und ihre Bewertung; Einstieg in die Szenariendiskussion
Datengrundlagen und ihre Bewertungen
Im Plenum wurden weitere Daten zur Bestandsentwicklung sowie eine Analyse zu Struktur und Verteilung des Wohnungsleerstandes in Leipzig vorgestellt. Darüber hinaus wurden die Bevölkerungsvorausschätzung der Stadt Leipzig 2013 in ihren verschiedenen Varianten erläutert und eine Untersuchung zur
aktuellen Zuwanderung im bundesweiten Vergleich, basierend auf der "Schwarmstadttheorie", präsentiert.
Szenariendiskussion
Im zweiten Teil wurden drei unterschiedliche Szenarien der künftigen Wohnungsmarktentwicklung und
mögliche Auswirkungen auf Wohnungsangebot und -nachfrage in Arbeitsgruppen diskutiert. Die Ergebnisse der Szenariendiskussion in den Arbeitsgruppen wurden durch die Experten im Plenum vorgestellt.
Beim Szenario „Geringes Wachstum“, in dem die Bevölkerung nur leicht wächst und später stagniert,
wird die Bestandsentwicklung durch einen entspannten Mietermarkt beeinflusst und es steht eher die
Schaffung von neuen Qualitäten im Vordergrund. Bessere Lagen können sich ausdifferenzieren und
schwierige Bestände unter Druck geraten. Der Leerstand wird sich nicht weiter verringern und es wird
weniger neu gebaut werden, wobei die Frage der Neubautätigkeit kontrovers diskutiert wurde. Eine
wieder ansteigende Zahl leer stehender Wohnungen in bestimmten Lagen birgt die Gefahr finanzieller
Probleme bei den Eigentümern. Unterschiedliche Auffassungen herrschten über die Entwicklung der
Mietpreise. Die Stadt muss mit zielgerichteten Investitionen in Gebieten, die in Schwierigkeiten geraten, gegensteuern.
Das Szenario „Moderates Wachstum“ wird als das günstigste für den Markt und ideal für Leipzig eingeschätzt. Eine staatliche Lenkung wird außer beim preisgünstigen Segment nicht für erforderlich gehalten. Es wird davon ausgegangen, dass sich die Neubautätigkeit verstärkt und der Leerstand insgesamt
abnimmt, sich aber in unattraktiven Beständen konzentriert. Die Angebotssituation und auch die Mietpreise werden sich nach Lagen und Segmenten ausdifferenzieren. Weiteres Wachstum wird in der Innenstadt und am Innenstadtrand stattfinden, wodurch dort Spielräume für alternative Wohnformen
verloren gehen. Die steigende Nachfrage wird auch zu Entwicklungen am Stadtrand bzw. im Umland
führen, wenn gute Infrastruktur (gute Anbindung an den ÖPNV / an Leipzig, Nahversorgung, Schulen,
Kitas) vorhanden ist.
Beim Szenario „Starkes Wachstum“ werden die Mieten steigen, was als Voraussetzung für Investitionen in Neubau und Bestand angesehen wird. Gebiete wie der Leipziger Osten und Grünau bekommen neue Chancen. Für Haushalte mit geringerem Einkommen wird die Wohnraumversorgung
schwieriger, was durch mögliche Förderungen abgefedert werden sollte. Innerstädtische Nachverdichtung sowie Umnutzung von Gebäuden und Aktivierung von Flächen sollen den Bestand erweitern. Die
Nachfrage nach Eigentumsbildung wird zunehmen, allerdings für Schwellenhaushalte schwieriger werden. Die Kommune, aber auch die Landes- und Bundesebene (z.B. Wohnungsbauförderung) haben zunehmende Verantwortung. Mit einer Kommunikationsstrategie sollte das Verständnis für eine wachsende Stadt vermittelt werden.
Ein Meinungsbild zum Abschluss ergab, dass die Mehrzahl der Teilnehmenden das moderate, etwas
weniger Personen das starke und keiner das geringe Wachstum als wahrscheinlichste Entwicklung einschätzt.
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Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
3. Akteurs- und Expertenworkshop
01. Oktober 2014 im Technologiezentrum GaraGe, 37 Teilnehmende
Themen: Szenarien und Handlungserfordernisse; Ziele, Strategien und Instrumente
Szenarien und Handlungserfordernisse
Im ersten Teil wurden die weiter entwickelten drei Szenarien in ihrer Bedeutung für verschiedene Themenbereiche vorgestellt. In der Schlussfolgerung wird sich das Wohnungspolitische Konzept in seiner
Grundausrichtung an mäßigem bis starkem Wachstum orientieren und gleichzeitig Reaktionsmöglichkeiten für ein noch stärkeres Wachstum sowie für eine stagnierende Nachfrage im Blick behalten.
In der anschließenden Podiumsdiskussion wurden Handlungsbedarfe und mögliche Konflikte erörtert
und daraus Hinweise für die Weiterbearbeitung abgeleitet:
• Die Entwicklungen sollten nicht zu linear gedacht werden.
• Das Wachstum Leipzigs, v.a. durch Zuzug verursacht, stellt eine Unsicherheit dar.
• Eine steigende Nachfrage geht nicht zwangsläufig mit steigenden Mieten einher.
• Aufwertungsprozesse haben zunächst positive Auswirkungen auf soziale Mischung.
• Die Mietenentwicklung ist im Verhältnis zur Einkommensentwicklung zu betrachten.
• Neubau ist nicht nur eine Reaktion auf die gestiegene Nachfrage.
• Die Nennung eines Korridors für die Fluktuationsreserve ist besser als eine feste Zahl.
Ziele, Strategien und Instrumente
Im zweiten Teil des Workshops wurde ein erster Vorschlag für das übergeordnete Ziel der Leipziger
Wohnungspolitik und die abgeleiteten Ziele des Wohnungspolitischen Konzeptes vorgestellt:„Oberstes
Ziel der Leipziger Wohnungspolitik ist es, Leipzig als attraktiven und konkurrenzfähigen Wohnungsstandort der Region weiter zu entwickeln und Rahmenbedingungen zu schaffen, damit alle in Leipzig
Lebenden auch bei einem deutlichen Einwohnerwachstum entsprechend ihren Wünschen, Bedürfnissen sowie materiellen Möglichkeiten eine adäquate Wohnung finden können.“ Daraus wurden folgende
Ziele des Wohnungspolitischen Konzeptes abgeleitet: Erweiterung des Wohnungsangebotes, bezahlbare und wirtschaftlich tragfähige Mieten, ausreichend preiswerter Wohnraum für einkommensschwache
Haushalte, vielfältiges Angebot für verschiedene Lebensformen, Energieeffizienz im Wohnungsbestand
erhöhen, Sicherung einer räumlich ausgewogenen Entwicklung, Wohnungsmarktentwicklung in Kooperation von Stadt, Wohnungswirtschaft und Zivilgesellschaft.
Die vorgestellten Ziele und Strategien sowie die Liste der möglichen Instrumente wurden an verschiedenen Tafeln in den Räumen ausgestellt und in einem ersten Rundgang von allen Teilnehmerinnen und
Teilnehmern geprüft, diskutiert und teilweise ergänzt und kommentiert. Anschließend erhielten die
Experten im Plenum die Gelegenheit zu Kommentaren. Es wurde empfohlen, Entwicklungen, die von
alleine passieren, zu unterscheiden von solchen, die gesteuert werden müssen, und die Rolle der Akteure und die steuernde Funktion der Stadt herauszuarbeiten. Darüber hinaus sollen Zielkonflikte transparent gemacht und Indikatoren festgelegt werden, um die Zielerreichung regelmäßig messen und bei
Bedarf reagieren zu können.
Vertiefung der Instrumente und Maßnahmen
Nun wurden mögliche Maßnahmen und Instrumente nach ihrer Effektivität und Eignung für das jeweilige Ziel bzw. nach weiterem Diskussionsbedarf gewichtet. Auf dieser Grundlage sollten Instrumente für
die weitere Diskussion im nächsten Workshop ausgewählt werden. Die sechs Instrumente, welche für
die Verfolgung der Ziele als sinnvoll eingeschätzt wurden, waren Konzeptvergabe, Wohnungsbauförderung von Bund und Land, Eigentümerziele der LWB, Integrierte Stadtteilentwicklungskonzepte, strategischer Flächen- und Gebäudeerwerb sowie Beratung von Bauherren, Eigentümern und Vermietern.
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Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
4. Akteurs- und Expertenworkshop
03. November 2014 im Technologiezentrum GaraGe, 44 Teilnehmende
Themen: Ziele und ausgewählte Instrumente
Ziele des Wohnungspolitischen Konzepts
Nach einem Überblick über die Hinweise zu dem vorgestellten Entwurf der Ziele und Strategien im letzten Workshop sowie aus den schriftlichen Stellungnahmen der Akteure wurden die Anforderungen an
die Zielformulierungen sowie die Struktur der Ziele diskutiert.
Das Konzept soll als Grundlage für weiterführende Beschlüsse und für Kooperationen dienen und Arbeitsaufgaben an die Verwaltung, die Politik und die Akteure definieren. Wichtig ist auch, Zielkonflikte
transparent zu machen und Indikatoren zur Erfolgskontrolle zu entwickeln.
Dem Vorschlag, die öffentliche Abschlussveranstaltung vom 18.11.2014 auf das Frühjahr 2015 zu verschieben, um eine weitere intensive Diskussion und die Qualität einer gemeinsam diskutierten Grundlage zu ermöglichen, wurde zugestimmt.
Vorstellung und Diskussion ausgewählter Instrumente
Im Plenum wurden jeweils Beispiele aus anderen Städten vorgestellt. In Arbeitsgruppen wurde nach
einem Input zur Beschreibung der Leipziger Situation das Für und Wider der Instrumente diskutiert.
Runde 1 / AG 1: Konzeptvergabe
Die Ziele für die Konzeptvergabe sollten weiter geschärft und ein handhabbares Vergabeverfahren entwickelt werden. Das Instrument soll auf ausgewählten Flächen der Stadt angewendet und zunächst
anhand einiger Pilotprojekte erprobt werden.
Runde 1 / AG 2: Wohnungsbauförderung
Wohnungsbauförderung könnte unter den geänderten Rahmenbedingungen (neue Landesregierung)
eine neue Bedeutung bekommen. Sie soll aber nicht allgemein für sozialen Wohnungsneubau eingesetzt werden, sondern zielgenau und bedarfsgerecht anwendbar sein. Darüber hinaus ist eine Einheitlichkeit und Durchgängigkeit der Regelungen wichtig.
Runde 2 / AG 3: Kappungsgrenze / Mietpreisbremse
Der mögliche Einsatz der Instrumente sollte, bei einem Eintreten des Szenarios starkes Wachstum und
wenn der Leipziger Wohnungsmarkt angespannt ist, erneut geprüft werden, denn diese Instrumente
schaffen keinen neuen Wohnraum. Vorrangiges Ziel sollte es sein, mit anderen Instrumenten das Entstehen eines angespannten Wohnungsmarktes zu verhindern. Anhand eines noch zu entwickelnden
Indikatorensets soll definiert werden, wann das der Fall ist.
Runde 2 / AG 4: Künftige Kooperationsformen, z.B. Bündnis für Wohnen
Es besteht grundsätzlich Interesse an der Fortführung der Zusammenarbeit zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes auf gesamtstädtischer Ebene. Zukünftig sollen einmal jährlich mit dem gesamtem Teilnehmerkreis auf der Grundlage des Monitoringberichtes Wohnen die Marktentwicklung
diskutiert werden und darüber hinaus Treffen in kleineren Kreisen zu ausgewählten Themen stattfinden.
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Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
5. Akteurs- und Expertenworkshop
18. November 2014 im Rathaus Leipzig, 37 Teilnehmende
Themen: Ausgewählte Instrumente und Begriffsbestimmungen
Vorstellung und Diskussion ausgewählter Instrumente
Im ersten Teil des Workshops wurde die Diskussion zu den Instrumenten fortgesetzt. Zunächst gibt es
im Plenum einen Input, in dem für jedes Instrument Beispiele, die vorhandenen Rahmenbedingungen
und angedachte Lösungsansätze vorgestellt werden. Anschließend werden die Instrumente in Arbeitsgruppen vertiefend diskutiert und die Ergebnisse durch einen Experten im Plenum vorgestellt.
AG 1 – Kommunikationsstrategie für weniger nachgefragte Gebiete
Kommunikation wird von den Akteuren als ein wichtiges Instrument für die Imageverbesserung einzelner Quartiere gesehen, könnte zu einer räumlich ausgewogenen Entwicklung beitragen und sollte, wo
erforderlich, mit begleitenden Maßnahmen zur Aufwertung flankiert werden. Zielgruppe sollten alle
Leipziger Bürgerinnen und Bürger sein und, sowohl für bisher weniger im Bewusstsein befindliche Gebiete als auch für benachteiligte („bedrohte“) Gebiete sollten Überlegungen angestellt werden.
AG 2 – Beratung (zu Energieeinsparung, altengerechtem Wohnen sowie zu preiswerten und kooperativen Wohnformen)
Die Akteure waren sich einig, dass Beratungsbedarf grundsätzlich vorhanden ist, die Beratungsangebote
zielführend sind, aber eine größere Vernetzung erforderlich sei. Der Aufbau eines Beratungshauses zu
preiswerten und kooperativen Wohnformen ist ein Angebot für spezifische Zielgruppen und Wohnmodelle, das mit den bestehenden Beratungsangeboten vernetzt werden soll.
Diskussion zu Begriffsbestimmungen
Da ein gemeinsames Begriffsverständnis grundlegend für die weitere Bearbeitung des Konzeptes ist,
wurden im zweiten Teil des Workshops Begriffsdefinitionen diskutiert und gemeinsam festgelegt.
Grundlage waren Definitionsvorschläge, die die Akteure im Vorfeld prüfen und durch eigene Vorschläge
ergänzen konnten. Folgendes wurde verabredet:
•
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Nur das untere Preissegment wird im Konzept definiert, im Monitoring wird der Bestand in Drittelteilung dargestellt. Preisgünstige Angebote sind aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen ohne
Förderung nicht im Neubau herstellbar.
Die Definition für bezahlbares Wohnen wird bestätigt. Der Indikator Mietbelastungsquote wird
noch weiter geprüft. Festgehalten werden sollen in diesem Zusammenhang Werte für die Nettokaltmiete und die Bruttowarmmiete.
Wirtschaftlich tragfähige Miete soll nicht anhand konkreter Zahlen definiert werden.
Fluktuationsreserve wird nicht mit einem Zahlenwert untersetzt. Die Begriffsdefinition wird um
„marktaktiven Bestand“ ergänzt.
Eine ausreichende Menge an Wohnraum ist vorhanden, wenn es keinen angespannten Markt gibt.
Um letzteres zu beschreiben, soll ein Indikatorenset erarbeitet werden.
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
6. Akteurs- und Expertenworkshop
30. März 2015 im Technologiezentrum GaraGe, 47 Teilnehmende
Themen: Entwurf des Wohnungspolitischen Konzeptes und Vereinbarungen zur weiteren Kooperation
Teil 1: Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts
Nach einem Rückblick auf den bisherigen Prozess des Beteiligungsverfahrens wurde der Entwurf des
Wohnungspolitischen Konzepts vorgestellt. Unter der übergeordneten Leitlinie, „Leipzig als attraktiven
und konkurrenzfähigen Wohnstandort weiterzuentwickeln“, ist das Konzept in vier weitere Leitlinien
gegliedert.
Bei der Umsetzung der Strategien durch Instrumente und Maßnahmen wird unterschieden in solche,
die durch verändertes kommunales Verwaltungshandeln realisiert werden können, und solche, die weiterer Konkretisierung bedürfen. Zur Anpassung der Instrumente soll der Markt weiter beobachtet und
ggf. – z.B. bei stärkerem oder schwächerem Wachstum - der Einsatz der zunächst vorgesehenen Instrumente gemeinsam mit den Akteuren geprüft werden. Auf Initiative der Politik wurden für die Umsetzung des Konzepts Mittel im Haushalt 2016 eingestellt, die nach der Beschlussfassung eingesetzt
werden können.
Die von den Wohnungsmarktakteuren eingereichten Stellungnahmen zum Konzept wurden vorab sortiert und in einer Übersichtstabelle an die Teilnehmenden verschickt. Neben Hinweisen und redaktionellen Änderungen, standen die Themen zur Diskussion, bei denen in den Stellungnahmen Missverständnisse oder kontroverse Auffassungen deutlich wurden. Ziel war, jeweils einen gemeinsamen Kompromiss- oder Formulierungsvorschlag für die Aufnahme ins Konzept zu finden oder andernfalls die
divergierende Position darzustellen bzw. das Thema für die weitere Bearbeitung in der Umsetzungsphase vorzusehen. Kompromiss- bzw. Formulierungsvorschläge wurden zu den Themen Gesamtmietbelastung und Wohnflächenverbrauch, Beratungshaus sowie angespannter Markt festgelegt. Bei den Themen Wohnungsbauförderung, Rolle der städtischen Unternehmen bei der Nebenkostenentwicklung
sowie Liegenschaftspolitik wurde vereinbart, vorliegende divergierende Positionen transparent darzustellen. Die Hinweise zu den Themen Baugenehmigung, Bauleitplanung, Baukosten und Landesbauordnung, künftige Bebauungsdichte sowie Kooperation für preiswerten Wohnraum gilt es, in der Umsetzungsphase zu berücksichtigen.
Teil 2: Vereinbarung zur weiteren Kooperation
Die vorgeschlagene weitere Kooperation zur Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzepts beruht auf
den in den bisherigen Workshops besprochenen Vorgehensweisen. Die Marktentwicklungen werden
anhand des Monitoringberichtes Wohnen weiter beobachtet und etwa einmal jährlich mit dem gesamten Teilnehmerkreis diskutiert. Dabei werden auch mögliche Schlussfolgerungen gemeinsam geprüft.
Darüber hinaus soll zu konkreten Themen in kleineren Arbeitskreisen etwa 2-3-mal jährlich beraten
werden.
Die Stellungnahmen der Wohnungsmarktakteure werden anschließend in das Konzept eingearbeitet
und insbesondere zu strittigen Fragen weiterhin diskutiert. Parallel dazu findet die verwaltungsinterne
Abstimmung statt. Nach Auswertung und Einarbeitung der Anmerkungen werden die wesentlichen
Inhalte des Konzeptes der Öffentlichkeit vorgestellt. Über die öffentliche Veranstaltung hinaus besteht
dann noch die Möglichkeit, sich z.B. im Stadtbüro näher darüber zu informieren, bevor das Konzept als
Beschlussvorlage in den Stadtrat geht.
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Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Öffentliche Auftaktveranstaltung
02. Juni 2014 im Festsaal des Rathauses Leipzig, ca. 180 Teilnehmende
"Wohnen in der wachsenden Stadt: Wie bleibt Wohnen in Leipzig auch zukünftig für alle attraktiv?"
Die Diskussion fand an 20 Tischen sowie auf der Empore im Festsaal des Neuen Rathauses statt und
wurde von den Teilnehmenden sowie der Tischmoderation auf Papiertischdecken und auf Moderationskarten festgehalten. Diskutiert wurde in 3 Runden, wobei in der ersten Runde die Frage nach der
Motivation zur Teilnahme erörtert wurde und in der zweiten die Themen, die im zukünftigen Wohnungspolitischen Konzept berücksichtigt werden sollen. In der dritten Runde wurden wesentliche Themen aus der zweiten Runde aufgegriffen und entsprechende Fragestellungen an jeweils mehreren Tischen und der Empore diskutiert. Die Schwerpunkte der Diskussion sind in folgenden Themenkomplexen zusammengefasst.
Kostengünstiges Wohnen/ Mieterschutz
Besonders wichtig war den Teilnehmenden der Erhalt und die Schaffung von bezahlbarem und preisgünstigem Wohnraum, der zielgruppengerecht über den gesamten Stadtraum verteilt zur Verfügung
stehen soll. Die soziale Durchmischung sowohl in den Gebäuden als auch im Quartier soll erhalten bleiben. Eine Dämpfung der Nebenkosten, besserer Mieterschutz oder sozialverträgliche Sanierungsvorhaben können steigenden Mieten entgegenwirken.
Stadt‐ und Quartiersentwicklung
Die Entwicklung des Wohnumfeldes und des Quartiers können Wohnen attraktiver machen, z.B. durch:
soziale Durchmischung, gute soziale Infrastruktur, Erhalt von Grün- und Freiräumen, Erhalt von historischer Bausubstanz, gute Anbindung an den Nahverkehr, die Einbindung und Förderung des Engagements der Bewohnerinnen und Bewohner. Die vorhandenen Qualitäten in den Stadtteilen sollen erhalten bleiben. Im Sinne eines nachhaltigen Wachstums wurde eine Innenentwicklung durch Nachverdichtung und Bestandsqualifizierung, die Entwicklung auch weniger nachgefragter Quartiere sowie die Stärkung des ÖPNVs oder umweltfreundlicher Mobilitätsformen gefordert.
Kommunale Steuerungsmöglichkeiten
Als Steuerungsmöglichkeiten wurden eine strategische Flächenpolitik durch Erwerb und Veräußerung
nach Konzept und die stärkere Ausschöpfung der städtischen Planungshoheit, z.B. bei einer sozialorientierten Ausgestaltung von Bebauungsplänen genannt, ebenso die Rolle der Stadt als Mediatorin für den
Interessensausgleich zwischen Wohnungswirtschaft und Mietern und die stärkere Orientierung der
LWB auf sozialpolitische Zielsetzungen.
Mieterstadt, Eigentum, Alternativen
Diverse Wohnformen, die für eine langfristige Dämpfung einer Mietpreisentwicklung sorgen könnten,
wurden diskutiert: die Steigerung des selbstgenutzten Wohneigentums, genossenschaftliches Wohnen,
alternative Wohnformen wie Eigentumsbildung durch Mieterselbsthilfe, Baugruppenbildung und die
Verstetigung von Zwischennutzungen.
Prozess und Bürgerbeteiligung
Die Teilnehmenden wünschten sich eine sachliche Diskussion, die auf einer differenzierten Analyse der
vorhandenen Daten basiert. Das Konzept soll auch darauf abzielen, Chancengerechtigkeit zu erhalten
und gleichzeitig qualitatives und nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen.
C-10
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Erster öffentlicher Themenabend
22. September 2014 im Technologiezentrum GaraGe, ca. 80 Teilnehmende
„Nachbarschaft und Vielfalt in Leipzig: Verschiedene Menschen, Wohnformen und Nutzungen in Quartier und
Stadt"
Im Rahmen des Themenabends diskutierten Bürgerinnen und Bürger die Qualität von „Nachbarschaft
und Vielfalt“ in ihren Stadtteilen und äußerten ihre Erwartungen für die Entwicklung in ihren Stadtteilen, wenn Leipzig weiter wächst. Diskutiert wurde an 14 moderierten Tischen, an denen jeweils Teilnehmende aus Stadtteilen ähnlicher Struktur (nach Baualter, Gebäudebestand, Nutzungsmix und Wohnungsnachfrage) zusammen saßen: Zentrums(nahe) Stadtteile, vorwiegend gründerzeitlich geprägte
Stadtteile östlich des Zentrums, sonstige vorwiegend gründerzeitlich geprägte Stadtteile, vorwiegend
durch industriellen Wohnungsbau der DDR geprägte Stadtteile, Stadtteile mit Mischstrukturen und
höherem Anteil an Einfamilienhäusern.
Zum Einstieg in die Diskussion wurde an jedem Tisch zunächst die „gefühlte Vielfalt“ des eigenen Stadtteils bewertet. Daran anknüpfend wurden folgende Fragestellungen diskutiert: 1. Wie sieht Ihre Nachbarschaft aus? 2. Was ist positiv? Was ist negativ? und 3. Wenn Leipzig wächst, was könnte sich in Ihrem Quartier verändern, was müsste dort bewahrt werden und welche Chancen können sich für Ihr
Quartier ergeben?
Wichtige Ergebnisse der Diskussion an den Tischen sind:
•
•
•
•
•
•
Die Zufriedenheit mit der Lebensqualität ist in allen diskutierten Stadtteilen hoch: Dort, wo die
Teilnehmenden in Leipzig wohnen, leben sie gern, sei es im Einfamilienhausgebiet, im Plattenbau
oder in der Gründerzeit. Dabei sind die persönlichen Beziehungen und Netzwerke sowie die positive Wahrnehmung der direkten Nachbarschaft bzw. Hausgemeinschaft von großer Bedeutung.
Nutzungsmischung/Vielfalt, Grün- und Freiflächen sowie kurze Wege sind positive Seiten des
Wohnens in Leipzig: Diese Qualitäten machen die Stadt attraktiv und sollen auch zukünftig erhalten bleiben. Kritisch werden vielerorts der zunehmende Verkehr und der Zustand der Verkehrsinfrastruktur gesehen.
Das Zusammenleben von Menschen verschiedenen Alters, verschiedener Herkunft und mit verschiedenen Lebensentwürfen wird vielfach als Bereicherung empfunden, birgt aber auch Konfliktpotential. Als anstrengend empfinden viele Menschen ihre Nachbarschaft, wenn die Mitbürgerinnen und Mitbürger rücksichtslos agieren.
Als Folge von Wachstum könnten steigende Mieten und Immobilienpreise zur Entmischung von
Stadtteilen führen und den Platz für „Möglichkeitsräume“ und experimentelle Wohnmodelle reduzieren, und damit auch den Verlust von Vielfalt zur Folge haben.
Weiteres Stadtwachstum erfordert nicht nur den Erhalt bezahlbaren Wohnens, sondern die Modernisierung und den Ausbau von (Verkehrs- und sozialer) Infrastruktur.
Im Wachstum sehen die Bürgerinnen und Bürger aber auch positive Entwicklungsmöglichkeiten für
die Wirtschaft und die kommunalen Finanzen, die Handlungsspielräume für städtisches Handeln
eröffnen. Sie hoffen, dass ein individueller „Leipziger Weg“ gefunden wird, um mit Wachstum umzugehen.
C-11
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Zweiter öffentlicher Themenabend:
13. Oktober 2014 in der Universität Leipzig, ca. 90 Teilnehmende
„Zukunft einzelner Wohnformen: Familienwohnen, Seniorenwohnen, preiswerte Wohnprojekte und Wohnen im
Eigentum“
Die Themen „Zukunft einzelner Wohnformen“ und „Bestandsqualifizierung für verschiedene Zielgruppen“ wurden in 4 parallelen Arbeitsgruppen diskutiert und zusammenfassend folgende Botschaften zur
Fixierung der Themen im Wohnungspolitischen Konzept formuliert:
Familienwohnen: Es wird eng in Schleußig & Co: wo gibt es Alternativen in Leipzig?
Familienwohnen ist als wichtiges Thema im Wohnungspolitischen Konzept neu zu verankern. Bestimmte Qualitäten werden als besonders wichtig angesehen: Flexible und gestaltbare Grundrisse, kinderfreundliche Freiräume, gute Infrastruktur, Mobilität, Sicherheit, Nähe zu Freunden und Familie, Urbanität. Grundsätzlich bieten alle Leipziger Quartierstypen gute Voraussetzungen für Familienwohnen, die
weiterentwickelt und kommuniziert werden können.
Eigentumsbildung: Wohneigentum in der inneren Stadt – eine Alternative zu steigenden Mieten?
Zur Unterstützung der Eigentumsbildung im selbstgenutzten Eigentum könnten entsprechende Kriterien bei der Veräußerung städtischer Flächen (inkl. der Tochtergesellschaften) nach Konzept sowie im
Rahmen von Bauleitplanverfahren auf privaten Flächen festgesetzt und eingefordert werden. Der
Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ sollte auch für die Eigentumsbildung alle infrastrukturell gut erschlossenen Standorte betrachten (innere und äußere Stadt). Information und Beratung insbesondere zu Finanzierungsmöglichkeiten soll verbessert werden. Alternative Wohnformen,
z.B. Wohnen auf der Kita, Wohnen ohne Auto oder mit Carsharing - Angeboten sollten stärker gefördert
werden. Bezahlbare Wohnmodelle und Eigentumsformen, die sich in anderen Städten bewährt haben,
sollten angedacht werden.
Altenfreundliches Wohnen: Wie können Ältere so lange wie möglich selbstbestimmt in ihrer Wohnung
leben?
Altenfreundliches Wohnen muss ein eigenständiges Arbeitsthema im Wohnungspolitischen Konzept
sein. Es soll über die Wohnung hinaus ganzheitlicher betrachtet werden und sich auch auf das Quartier
beziehen. Handlungsansätze zur Stärkung von Nachbarschaften und Unterstützung von Netzwerken
sollen sozial integriertes Wohnen älterer Menschen ermöglichen.
Preiswerte Wohnprojekte: Wie können Modelle alternativer Wohnformen eine Lösung für Viele werden?
Für alle Menschen, die Selbst- oder Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Gestaltung ihres Wohnumfelds suchen, können kooperative Wohnprojekte attraktiv sein. Unterstützung benötigen kooperative
Wohnprojekte durch Beratung/Vernetzung/Information und die Bereitstellung geeigneter Grundstücke
und Gebäude.
C-12
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Wohnen in der wachsenden Stadt: Öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung
des Entwurfs des Wohnungspolitischen Konzepts
29. Juni 2015 im Festsaal des Neuen Rathauses Leipzig, ca. 260 Teilnehmende
Nach der Begrüßung durch Oberbürgermeister Herrn Jung wurde ein Rückblick über die bisherigen Veranstaltungen gegeben. Die Teilnehmenden bewerteten im anschließenden Podiumsgespräch den Prozess insgesamt positiv, wenngleich die deutliche Konsensorientierung auch vereinzelt kritisiert wurde.
Entwurf des Wohnungspolitischen Konzeptes
Der Entwurf des Wohnungspolitischen Konzeptes mit seinen 4 Leitlinien, der übergeordneten Leitlinie
sowie den Instrumenten und Maßnahmen wurde im Überblick vorgestellt. In das Konzept sind die
Positionen aufgenommen worden, die von allen Teilnehmenden getragen werden. Punkte, in denen
keine Einigung erzielt werden konnte oder wo es Zielkonflikte gab, sind ebenfalls eingeflossen und als
solche kenntlich gemacht. Die Aufgabe der Politik ist nun, zu entscheiden, welche Standpunkte
endgültig in das Konzept aufgenommen werden. Für die Umsetzung der Maßnahmen, für die alle
Wohnungsmarktakteure gefordert sind, sind im Haushalt 1 Mio. Euro eingestellt.
Offenes Flanierforum
Die 4 Leitlinien, Aussagen zum aktuellen Wohnungsmarkt sowie Umsetzungsansätze zu Kooperativen
Wohnformen waren an Stellwänden ausgestellt, an denen die Anwesenden die Gelegenheit hatten, in
mehreren Rundgängen zu den einzelnen Themen mit den Fachleuten zu diskutieren. Anschließend
wurden die Eckpunkte der Gespräche im Plenum vorgestellt. Eine wichtige Frage war dabei, wie mit
allen Akteuren des Leipziger Wohnungsmarktes kooperiert werden kann, um die formulierten Leitlinien
umzusetzen. Weiterhin wurde diskutiert, wie die künftige Einwohnerentwicklung zu bewerten ist und
wie es gelingen kann, ausreichend Wohnraum durch Reaktivierung von Leerstand und den Neubau von
Wohngebäuden zu schaffen. Dabei standen Fragen der Steuerung von Nachverdichtung, der ÖPNVAnbindung von Neubaustandorten sowie des nachhaltigen und kostensparenden Bauens im Fokus. In
diesem Zusammenhang wurden unter anderem auch der Erhalt von Frei- und Grünflächen sowie die
Notwendigkeit barrierefreien Bauens thematisiert. Großes Interesse bestand außerdem an geplanten
Unterstützungsangeboten für kooperative, gemeinschaftlich organisierte Wohnformen. Insgesamt
wurde sich von vielen dafür ausgesprochen, eine sozial- und nutzungsgemischte Entwicklung der
Wohnquartiere stärker zu unterstützen.
Podiumsgespräch mit Sozialbürgermeister Herr Prof. Fabian und Baubürgermeisterin Frau Dubrau
Das Wachstum der Wirtschaft beeinflusst zurzeit positiv die Sozialpolitik in Leipzig. Die
Bevölkerungsdynamik führt jedoch auch zu steigenden Mieten und einem geringeren Angebot an
preisgünstigen Wohnungen, was die Stadt vor neue Herausforderungen stellt, ebenso wie aktuell die
Unterbringung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Dafür werden die Sozialdienste weiter ausgebaut,
und Kooperationen mit den Wohnungsmarktakteuren gewinnen zusätzlich an Bedeutung. Die bisherige
gemeinsame Arbeit an den Inhalten des Konzepts, die bereits zu einer Art „Bündnis für Wohnen“
geführt hat, ist eine gute Grundlage für die Weiterarbeit und die Umsetzung des Konzepts.
Die Ergebnisse des noch bis zum 31.7.2015 dauernden Beteiligungsprozesses werden anschließend in
das Konzept eingearbeitet, bevor es vom Stadtrat beschlossen wird.
C-13
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Beteiligungsverfahren im Stadtbüro und im Internet sowie Beteiligung der
Träger öffentlicher Belange
30. Juni bis 31. Juli 2015: Ausstellung im Stadtbüro, Katharinenstr. 2, Mo-Fr. 14-18 Uhr, 16 Teilnehmende.
Kommentierung des Entwurfs im Internet möglich, 720 Besucher auf der Internetseite. Insgesamt 15 schriftliche
Anmerkungen. Zusätzlich sind 8 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Anschließend an die öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung des Wohnungspolitischen Konzepts am
29. Juni 2015 bestand einen Monat lang die Möglichkeit, das Konzept im Internet einzusehen und zu
kommentieren. Zugleich wurde der Konzeptentwurf im Stadtbüro ausgestellt. Hier bestand ebenfalls
die Möglichkeit, Hinweise zu geben und jeweils einmal wöchentlich mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung zum Konzept zu diskutieren. Parallel dazu wurden ausgewählte Träger öffentlicher Belange gebeten, zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts Stellung zu nehmen.
Generell gab es eine positive Rückmeldung zum Gesamtkonzept. Die eingegangenen Stellungnahmen
enthielten eine Vielzahl von detaillierten Hinweisen, die sich auf die Art und Weise der Umsetzung der
Instrumente und Maßnahmen des Wohnungspolitischen Konzeptes beziehen. Nur in wenigen Punkten
entstand daraus Änderungsbedarf am Konzept selbst. Andere fachliche Themen (z.B. zu Barrierefreiheit
und Verkehr) werden im Nachgang des Beteiligungsverfahrens an die entsprechenden Fachstellen weitergeleitet.
Mit einer Vielzahl der Stellungnahmen zum Themenbereich „altenfreundliches Wohnen, barrierefreies
Wohnen, Mehrgenerationenwohnen“ wurde die Bedeutung der Unterstützung besonderer Zielgruppen
im Konzept bestätigt. Es bestehe ein großer Bedarf an entsprechendem Wohnraum und Wohnumfeld.
Dabei solle sich an den tatsächlichen Bedarfen der Betroffenen orientiert werden. Gefordert wurde,
bezahlbare barrierefreie Wohnungen mit öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu schaffen und eine
kommunale Förderung zur Anpassung von Wohnungen einzurichten.
Mit Blick auf ein nachhaltiges Wachsen der Stadt wurde betont, dass trotz des notwendigen Wohnungsbaus Belange der Ökologie, aber auch des Gewerbes ausreichend zu berücksichtigen sind. Bekräftigt
wurde, dass bei der Neuinanspruchnahme von Flächen auf effektive Flächennutzung und eine gute Anbindung an den ÖPNV zu achten ist. Darüber hinaus wurde die Bedeutung des Fahrradverkehrs für eine
nachhaltige Stadtentwicklung und preiswertes Wohnen betont. Vorgeschlagen wurde daher, z.B. bei
Sanierung und Neubau qualitätsvolle Fahrradabstellmöglichkeiten vermehrt einzuplanen. Von den Trägern öffentlicher Belange wie KWL und SWL wurde betont, dass bei der Verdichtung oder der baulichen
Erweiterung der Stadt Aspekte der Infrastrukturentwicklung frühzeitig zu berücksichtigen sind.
Für den Erhalt preiswerten Wohnraums für einkommensschwache Bewohnerinnen und Bewohner in
allen Stadtgebieten wurden mehr Aktivitäten seitens der Stadt, z.B. über die LWB, eingefordert. Dies sei
wichtig, um eine soziale Mischung zu erhalten, Segregationstendenzen entgegen zu wirken und eine
Integration dieser Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Vorgeschlagen wurde beispielsweise, eine öffentliche Anerkennung für Vermieter auszusprechen, die keine Mietsteigerungen durchführen. Betont wurde in diesem Zusammenhang, dass es wichtig ist, ein Bewusstsein dafür zu schaffen,
dass es im Vermietermarkt nicht nur um Gewinnmaximierung gehe. Weiterhin wurde angeregt, die
kommunale Liegenschaftspolitik noch stärker für eine soziale Stadtentwicklung zu nutzen und sozialverträgliche Bestandssanierungen bereits im Vorfeld der Planung beratend zu unterstützen.
Betont wurde immer wieder die Notwendigkeit einer integrativen Herangehensweise und der Verzahnung von Wohnungspolitik z.B. mit Quartiersentwicklung, sozialen Aufgaben, Mobilität und öffentlichem Raum. Für die Umsetzung sollten vor allem die integrierten Programme der Stadterneuerung
noch stärker genutzt werden.
C-14
Anhang C des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Zusammenfassende Dokumentation Beteiligungsprozess, 08/2015
Anlagen – Teilnehmerkreis Akteurs- und Expertenworkshops
(jeweils 1 Vertreter/in je Workshop)
Organisierte Wohnungswirtschaft:
Baugenossenschaft Leipzig e.G.
Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Vereinigte Leipziger Wohnungsgenossenschaft e.G.
Wohnungsbau-Genossenschaft Kontakt e.G.
Wohnungsgenossenschaft Transport e.G.
Wohnungsgenossenschaft Unitas e.G.
Private Eigentümer und Projektentwickler
Anhöck & Kellner Massivhaus GmbH
DGG Deutsche Gesellschaft für Grundbesitz AG
GRK-Holding AG
Gutburg Mieterservice Leipzig
Hildebrand & Jürgens GmbH
Leipziger Stadtbau AG
Limes Wohnungsbau GmbH
Victor Immobilien
Interessensvertretungen, Verbände, Vereine
BfW Landesverband Mitteldeutschland e.V.
Bündnis "Stadt für alle"
Haus & Grund Leipzig
Immobilienverband Deutschland IVD, Region Mitte-Ost e.V.
Mieterverein Leipzig e.V.
Netzwerk Leipziger Immobilienmarktakteure
Verbraucherzentrale Sachsen, Beratungszentrum Leipzig
Baugruppen / Bauprojekte / Kleineigentümer
Haus- und WagenRat e.V.
Haushalten e.V.
Selbstnutzer.de
Banken
Sächsische Aufbaubank-Förderbank, Abt. Wohnungsbau
Experten
Analyse & Konzepte Beratungsgesellschaft für Wohnen,
Immobilien und Tourismus mbH / Tobias Jacobs
empirica AG (themenbezogen)
Helmholtz Zentrum für Umweltforschung
Landeshauptstadt Dresden, Stadtplanungsamt
Staatliche Studienakademie Leipzig
Stadt Bremen, Senat für Umwelt, Bau u. Verkehr
Stadt Halle (Saale), Fachbereich Planen
Stadt Nürnberg, Stab Wohnen
Vertreter Politik
AfD-Fraktion (seit 2015)
CDU-Fraktion
FDP-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Vertreter Verwaltung
Amt für Geoinformation und Bodenordnung (themenbezogen)
Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung (AG Wohnen)
Amt für Statistik und Wahlen (themenbezogen)
Beigeordnete Stadtentwicklung und Bau
Liegenschaftsamt (themenbezogen)
Sozialamt (AG Wohnen)
Stadtplanungsamt (Federführung, AG Wohnen)
Makler
KOENGETER IMMOBILIEN
C-15
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Anhang D: Wesentliche Merkmale des Leipziger
Wohnungsmarktes
Vorbemerkungen zur Datengrundlage: Die Daten zur Entwicklung der Einwohnerzahlen für die gesamte
Stadt beruhen auf der amtlichen Statistik des Statistischen Landesamtes Sachsen. Für räumlich
differenzierte Betrachtungen wird auf Daten des Einwohnermelderegisters zurückgegriffen, das für Leipzig
insgesamt ca. 8.000 Einwohner mehr ausweist. Da Verzögerungen bei der Veröffentlichung von
Einwohnerdaten des Statistischen Landesamts auftreten, werden – soweit vorhanden – zur Darstellung der
Einwohnerentwicklung 2014 Daten aus dem Einwohnerregister herangezogen. Daten zur Entwicklung des
Wohnungsangebots beruhen auf der amtlichen Statistik des Statistischen Landesamtes Sachsen, aber
auch Recherchen und qualifizierten Schätzungen. Insbesondere die Informationen zur Entwicklung des
Immobilienmarktes und der Mieten basieren auf verschiedenen Datenquellen wie dem
Grundstücksmarktbericht, der Kommunalen Bürgerumfrage, dem Mietspiegel, aber auch dem
Immobilienverband Deutschland und Immobilienscout GmbH, die im Rahmen von Kooperationen Daten zur
Verfügung stellen, da die amtliche Statistik hierfür nur wenige Daten zur Verfügung stellt. Der Datenstand
variiert themenbezogen zwischen 2013 und 2014.
1. Wohnungsnachfrage
1.1 Bevölkerungsentwicklung
Mit einem jährlichen Bevölkerungswachstum von mehr als 2 % ist Leipzig derzeit eine der am
stärksten wachsenden Städte Deutschlands. 2014 nahm die Einwohnerzahl das vierte Jahr in Folge in
einer Größenordnung von 9.000 bis 12.500 Einwohner zu (Abb.1). Das ist mehr als doppelt so viel wie
in den Jahren bis 2010 und übertrifft alle Prognosen der Bevölkerungsentwicklung deutlich. Ende
2014 betrug die Einwohnerzahl im Einwohnerregister der Stadt 551.871 und damit 5.000 Personen
mehr als die obere Variante der städtischen Bevölkerungsvorausschätzung 2013. Die aktuelle
amtliche Einwohnerzahl des Statistischen Landesamtes aus dem November 2014 betrug 543.244
Einwohner.
Der Einwohnerzuwachs beruht zum größten Teil auf einer positiven Wanderungsbilanz –
insbesondere in den Altersgruppen der 18- bis unter 35-Jährigen. 2014 betrug der
Wanderungsgewinn fast 13.000 Personen – etwas weniger als die Hälfte davon mit
Migrationshintergrund (Abb.2). In den Wanderungsgewinnen schlägt sich auch die wachsende Zahl
von Flüchtlingen nieder. 2014 kamen mit 1.232 Personen etwa doppelt so viele Asylsuchende nach
Leipzig als 2013. Laut Hochrechnung des Freistaates Sachsen werden 2015 mehr als 2.600
Asylsuchende in Leipzig erwartet1. Neben dieser Wanderungsdynamik hat sich die Zahl der Geburten
in den vergangenen Jahren kontinuierlich erhöht, so dass 2014 erstmals ein Geburtenüberschuss von
rund 350 Personen bestand.
Abb. 1: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Leipzig 2004 - 2014
6.000
9.064
10.791
-122
-73
2008
4.359
2007
-177
5.221
2006
3.878
4.592
-265
2005
natürliche Bevölkerungsentwicklung
-374
4.939
-664
-4.000
-482
5.353
-1.012
543.244
531.562
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Nov 14
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
1
520.838
510.043
522.883
518.862
515.469
510.512
-2.000
506.578
0
470.000
502.651
480.000
450.000
2004
2.000
490.000
460.000
1.843
4.000
-1.218
500.000
353
12.989
8.000
510.000
Personen
10.000
520.000
10.662
12.000
530.000
498.491
Personen
14.000
Korrektur
nach Zensus
540.000
-912
550.000
Abb. 2: Bevölkerungsentwicklung der Stadt Leipzig nach Komponenten
2004 - 2014
2009
2010
2011
2012
2013 2014*
Wanderungssaldo
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
* Daten 2014 auf Basis des Einwohnerregisters, Ordnungsamt, Stadt Leipzig
Stadt Leipzig, Referat für Migration und Integration (2015): Migration und Asyl. Definitionen, Fakten, Zahlen. Eine
Handreichung, 2. Auflage.
D-1
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Bevölkerung
Seehausen
Entwicklung der Zahl der Einwohner
2009-2014 in %
Wiederitzsch
Lindenthal
PlaußigPortitz
Verlust 7,5 % und mehr
LützschenaStahmeln
Verlust 2,5 % bis unter 7,5 %
Mockau-Nord
Thekla
Eu tritzs
GohlisNord
GohlisMitte
BöhlitzEhrenberg
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Leutzsch
BurghausenRückmarsdorf
Lindenau
Zen
ReudnitzThonberg
trum
t
do s
Südvorstadt
Gewinn 25 % und mehr
Mölkau
Baalsdorf
-Sü
Grü
Schleußig
Kleinzschocher
ed lu
nau-Si
Gewinn 15 % bis unter 25 %
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Plagwitz
GrünauOst
1
Volk- SellerhausenStünz
marsdorf
Zentrum
Zentrum-Süd
GrünauMitte
Gewinn 7,5 % bis unter 15 %
Paunsdorf
ZentrumOst
ZentrumWest
Schönau
Miltitz
Gewinn 2,5 % bis unter 7,5 %
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
ZentrumNord
ZentrumNordwest
Altlindenau
Neulindenau
GrünauNord
ausgeglichen (zw.2,5 % und -2,5 %)
MockauSüd
ch
Möckern
Wahren
AlthenKleinpösna
Stötteritz
ng
LausenGrünau
Connewitz
Großzschocher
Marienbrunn
Leipzig: +9,2 %
Max.: +28,2 % Volkmarsdorf
Min.: -8,9 % Schönau
Holzhausen
Probstheida
Lößnig
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Liebertwolkwitz
KnautkleebergKnauthain
1 - Neustadt-Neuschönefeld
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
5.000 m
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
Stadträumlich betrachtet verzeichnen die Ortsteile im Leipziger Westen und die Ortsteile östlich des
Zentrums von Mockau-Süd bis Zentrum-Südost mit mehr als 15 % in den vergangenen 5 Jahren die
größten Einwohnergewinne. Das Wachstum speist sich dabei aus einer positiven Wanderungsbilanz
und im Leipziger Westen darüber hinaus auch aus Geburtenüberschüssen. Ortsteile entlang des
Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz wachsen weniger stark als in den 2000er Jahren. Diese
Ortsteile gewinnen zwar durch Geburtenüberschuss und Außenwanderung nach wie vor deutlich an
Einwohnern, in der Binnenwanderung verlieren sie allerdings Einwohner an benachbarte Ortsteile. In
den vorwiegend durch DDR-Wohnungsbau geprägten Ortsteilen hat sich die Einwohnerentwicklung
stabilisiert, insbesondere die Grünauer Ortsteile2 verzeichneten in den vergangenen drei Jahren
Einwohnerzuwächse. Die stärker durch individuellen Wohnungsbau geprägten Ortsteile am Stadtrand
gewinnen bis auf wenige Ausnahmen ebenfalls an Einwohnern hinzu bzw. halten ihre Einwohnerzahl.
Die Abschätzung der weiteren Einwohnerentwicklung ist mit großen Unsicherheiten behaftet. Die
städtische Bevölkerungsvorausschätzung aus dem Jahr 2013 erwartet in ihrer Hauptvariante einen
kontinuierlichen Anstieg der Einwohnerzahl auf 595.000 EW im Jahr 2030, in der optimistischen
Variante steigt die Einwohnerzahl auf 630.000. Angesichts der aktuellen Abweichung der
Einwohnerzahl nimmt die Stadt Leipzig 2015 / 2016 eine neue Bevölkerungsvorausschätzung vor.
2015 erschienen zwei regionalisierte Bevölkerungsvorausschätzungen3, die auf der amtlichen
Einwohnerzahl von 2012 (520.000 EW) basieren: die im Rahmen der Raumordnungsprognose des
BBSR vorgenommene Prognose geht darin für Leipzig von einem leichten Einwohnerwachstum bis
2022 auf 533.000 Einwohner mit einem anschließenden Absinken der Einwohnerzahl auf 527.000 im
Jahr 2030 aus. Die Bertelsmann-Stiftung hingegen prognostiziert bis zum Ende des
Prognosezeitraums ein kontinuierliches stärkeres Einwohnerwachstum auf 592.000 im Jahr 2030.
Beide Prognosen bilden das aktuelle Einwohnerwachstum nicht ab.
2
Die deutlich negative Einwohnerentwicklung Schönaus ist auf die „Freilenkung“ zur Vorbereitung von
Wohnungsabrissen (2013) zurückzuführen.
3
Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (2015): Raumordnungsprognose 2035 nach dem Zensus, Abruf
unter http://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Raumbeobachtung/UeberRaumbeobachtung/Komponenten/
Raumordnungsprognose/Download_ROP2035/DL_ROP2035_uebersicht.html?nn=444934;
Stiftung Bertelsmann (2015): Bevölkerungsprognose Leipzig. Abruf unter https://www.wegweiserkommune.de/statistik/bevoelkerungsprognose+leipzig+bevoelkerungsstruktur+2012-2030+tabelle
D-2
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
1.2 Wanderung
2014 standen 35.381 Zuzügen 22.448 Fortzüge gegenüber (Tab.1). Daraus ergibt sich ein
Wanderungsgewinn von rund 12.900 Personen, der größte Wanderungsgewinn in den vergangenen
25 Jahren. Dabei erhöhte sich seit 2009 die Zahl der Zuzüge um 9.000, während die Zahl der
Fortzüge stabil blieb. Den größten Teil machen Wanderungsgewinne gegenüber den neuen
Bundesländern aus (2013: 63 %), wobei der Wanderungsgewinn aus dem unmittelbaren Leipziger
Umland rückläufig ist (Abb.3). Zugleich wachsen die Wanderungsgewinne gegenüber den alten
Bundesländern und dem Ausland (2013 insg. 27 %).
Leipzig erzielte 2014 in allen Altersgruppen Wanderungsgewinne (Abb.4). Die Gruppe der 18- bis
unter 25-Jährigen stellt dabei nach wie vor mit einem Wanderungsgewinn von 6.251 Personen die
größte Zuwanderungsgruppe dar. Daneben verzeichnet Leipzig seit 2011 auch bei den 25- bis unter
35-Jährigen einen größeren Wanderungsgewinn (2014: +3.708).
Tab. 1: Wanderungen der Leipziger Hauptwohnbevölkerung 2004 - 2014
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014*
Zuzüge
23.306
23.878
23.969
24.250
25.640
26.382
27.893
30.961
32.325
33.510
35.381
Fortzüge
21.463
18.525
19.030
19.658
20.419
22.504
23.534
21.897
21.534
22.848
22.448
1.843
5.353
4.939
4.592
5.221
3.878
4.359
9.064
10.791
10.662
12.933
Saldo
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, * 2014 Einwohnerregister, Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen Leipzig
Abb. 3: Wanderungssalden Leipzigs gegenüber Umland, neue
Bundesländer, alte Bundesländer und dem Ausland 2003 - 2013
Abb. 4: Wanderungssaldo der Stadt Leipzig nach Altersgruppen 2003 2013
8.000
7.000
6.000
6.000
5.000
0-6
4.000
6 - 18
Einwohner
Personen
4.000
2.000
0
3.000
18 - 25
2.000
25 - 35
1.000
-2.000
35 - 45
0
-4.000
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
Ausland
alte Bundesländer
neue Bundesländer (ohne Umlandkreise)
Umlandkreise gesamt
2012
2013
45 - 65
-1.000
-2.000
65 und
älter
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014*
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen; Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, * 2014, Einwohnerregister Ordnungsamt, Amt für Statistik und Wahlen
Abb. 5: Hauptgründe für den Zuzug nach Leipzig (Wanderungsbefragung
2014)
Abb. 6: Gründe für den Zuzug nach Leipzig (Wanderungsbefragung 2014)
Mehrfachantworten möglich
0%
5%
10%
15%
20%
25%
0%
Studienplatz in Leipzig
um in einer attraktiven Stadt zu leben
wegen der eigenen Arbeitsstelle
wegen der eigenen Arbeitsstelle
aus sonstigen familiären, partnerschaftlichen…
Studienplatz in Leipzig
Nachzug zum Partner od. zu Familienangehörigen
um preiswert wohnen zu können
um in einer attraktiven Stadt zu leben
aus sonst. familiären, partnerschaft-lichen Gründen
Rückkehr (früher bereits in Leipzig)
um Pendeln zu vermeiden od. zu beenden
zur Ausbildung, Nähe Ausbildungsort
Rückkehr (bereits früher in Leipzig gewohnt)
Sonstiges
Nachzug zum Partner od. zu Familienangehörigen
wegen der Arbeitsstelle des Partners
wegen der Arbeitsstelle des Partners
um Pnedeln zu vermeiden od. zu beenden
für eine bessere/größere Wohnung/Haus
gute Arbeits- und Verdienstperspektive
Wahl des Alterswohnsitzes, Umzug in ein…
für eine bessere/größere Wohnung
um preiswert wohnen zu können
um Wohneigentum zu erwerben
um sich selbständig zu machen, ein…
Quelle: Wanderungsbefragung 2014, UfZ, Stadt Leipzig
D-3
gute Arbeits- und Verdienst-perspektive
Sonstiges
zur Ausbildung / Nähe zum Ausbildungsort
Wahl des Alterswohnsitzes, Umzug in ein…
um Wohneigentum zu erwerben
um sich selbstständig zu machen, ein…
Quelle: Wanderungsbefragung 2014, UfZ, Stadt Leipzig
10%
20%
30%
40%
50%
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Bevölkerung
Seehausen
Wanderungssaldo 2014
Veränderung zum Vorjahr in %
Wiederitzsch
Lindenthal
Gewinn 5 % und mehr
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Eutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
Lindenau
Sellerhausen2
3
Ost
ausgeglichen (zw. 0,5 % und -0,5 %)
Heiterblick
1
Zentrum-Nordwest
Altlindenau
Gewinn 0,5 % bis unter 2,0 %
ZentrumNord
ZentrumBurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
Gewinn 2,0 % bis unter 3,5 %
SchönefeldOst
Süd
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum-
Leutzsch
Gewinn 3,5 % bis unter 5,0 %
Thekla
Mockau-
Verlust 0,5 % und mehr
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
Süd
GrünauOst
GrünauMitte
Kleinzschocher
Grü na
uSi ed
LausenGrünau
ReudnitzThonberg
Schleußig
Plagwitz
Südvorstadt
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
lung
Max.: 11,6 % (Volkmarsdorf)
Min.: -1,0% (Schleußig)
Mölkau
ZentrumSüdost
Marienbrunn
Großzschocher
Connewitz
Wanderungssaldo nach
Altersgruppen 2014
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Meusdorf
DölitzDösen
0-18
18-35
35-65
über 65 Jahre
1 - Neustadt-Neuschönefeld
KnautkleebergKnauthain
2 - Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
5.000 m
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
Die umfangreichen Wanderungsgewinne der vergangenen Jahre sind nicht allein auf
Ausbildungswanderung, sondern in zunehmendem Maße auf berufsbezogene Wanderung
zurückzuführen. So gaben in der 2014 durchgeführten Wanderungsbefragung4 etwa 25 % der
Zuzügler als Hauptumzugsgrund an, wegen eines Studien- bzw. Ausbildungsplatzes nach Leipzig
gezogen zu sein (Abb.5). Etwas größer war der Anteil der Zuzügler (27 %), die wegen der eigenen
Arbeitsstelle bzw. der Arbeitsstelle des Partners oder die Pendeln vermeiden bzw. beenden wollten,
nach Leipzig zogen. Bei den weiteren Gründen für einen Zuzug nach Leipzig spielte die Attraktivität
Leipzigs als Wohnstandort und die Möglichkeiten, preiswert wohnen zu können, für eine Vielzahl der
Befragten eine Rolle (Abb.6). Die durchschnittliche Haushaltsgröße der befragten zugewanderten
Haushalte von 2,0 liegt über dem gesamtstädtischen Schnitt (1,75).
Wie in den Vorjahren erzielte die überwiegende Zahl der Ortsteile 2014 einen Wanderungsgewinn.
Wanderungsgewinne von mehr als 3,5 % verzeichneten die Ortsteile nördlich, östlich und südöstlich
des Stadtzentrums, die Ortsteile im Leipziger Westen und Althen-Kleinpösna. Die höchsten Werte mit
einem Plus von mehr als 5 % erreichten dabei Volkmarsdorf, Sellerhausen-Stünz, Altlindenau und
Neulindenau. Die durch DDR-Wohnungsbau geprägten Ortsteile sowie die von überwiegend
individuellem Wohnungsbau geprägten Ortsteile verzeichneten überwiegend Wanderungsgewinne
oder einen ausgeglichenen Wanderungssaldo. Einen – im städtischen Vergleich – größeren
Wanderungsverlust verzeichnete Schleußig (-1,0 %). Hier wie auch in den Ortsteilen entlang des
Auwaldes von Gohlis-Mitte bis Connewitz ist vor allem die Wanderungsbilanz der unter 18-Jährigen
und der 35- bis 65-Jährigen negativ, während in der Altersgruppe von 18 bis 35 Jahre
Wanderungsgewinne erzielt werden. In den Ortsteilen mit großen Wanderungsgewinnen
verzeichneten auch die 18- bis 35-Jährigen das größte Plus. In Ortsteilen wie Volkmarsdorf,
Sellerhausen-Stünz, Altlindenau, Neulindenau und Lindenau sind darüber hinaus auch die
Wanderungsbilanzen der anderen Altersgruppen positiv.
4
Vgl. Welz, J, Kabisch, S. u. A. Haase: Meine Entscheidung für Leipzig. Ergebnisse der Wanderungsbefragung 2014,
IN: Stadt Leipzig (2014): Statistischer Quartalsbericht II/2014, Leipzig.
D-4
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Binnen- und Außenwanderungssaldo 2014
Veränderung zum Vorjahr in %
Binnenwanderung
Außenwanderung
Seehausen
Wiederitzsch
Lindenthal
Seehausen
Wiederitzsch
Lindenthal
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
Mockau-Nord
BurghausenRückmarsdorf
Altlindenau
Neulindenau
Lindenau
ZentrumOst
BurghausenRückmarsdorf
Engelsdorf
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
Plagwitz
Miltitz
GrünauNord
Schleußig
GrünauOst
GrünauMitte
Südvorstadt
Kleinzschocher
lun g
-Sied
Grünau
Marienbrunn
Probstheida
LausenGrünau
Holzhausen
Connewitz
Großzschocher
Meusdorf
Dölitz-Dösen
1
Volk- SellerhausenStünz
marsdorf
ReudnitzThonberg
Mölkau
Baalsdorf
Marienbrunn
Probstheida
5,0
Holzhausen
Lößnig
Dölitz-Dösen
Meusdorf
Liebertwolkwitz
KnautkleebergKnauthain
1 - Neustadt-Neuschönefeld
HartmannsdorfKnautnaundorf
+6,5
AlthenKleinpösna
Stötteritz
Liebertwolkwitz
KnautkleebergKnauthain
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Zentrum-Süd
Schönau
Lößnig
Großzschocher
Lindenau
ZentrumOst
Zentrum
ZentrumWest
ost
Connewitz
Mölkau
Altlindenau
Neulindenau
Paunsdorf
-Süd
rum
lun g
-Sied
Grünau
ReudnitzThonberg
st
üdo
Südvorstadt
LausenGrünau
Volk- SellerhausenStünz
marsdorf
ZentrumNordwest
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
ZentrumNord
Zent
Schleußig
Kleinzschocher
-S
rum
Zent
Zentrum-Süd
GrünauOst
GrünauMitte
1
AngerCrottendorf
Plagwitz
GrünauNord
Leutzsch
Zentrum
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Paunsdorf
ZentrumWest
Schönau
Miltitz
BöhlitzEhrenberg
SchönefeldAbtnaundorf
ZentrumNord
ZentrumNordwest
Heiterblick
MockauSüd
ch
GohlisMitte
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Leutzsch
Möckern
Wahren
MockauSüd
ch
GohlisMitte
BöhlitzEhrenberg
Thekla
GohlisNord
Eu trit zs
Eu trit zs
Möckern
Wahren
Mockau-Nord
Thekla
GohlisNord
1 - Neustadt-Neuschönefeld
HartmannsdorfKnautnaundorf
3,5
2,0
0,5
-0,5
-1,5
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
- 3,5 %
Abb. 7: Umzugsgründe 2014 (Kommunale Bürgerumfrage)
0%
5%
10%
15%
Wohnung ist zu klein
familiäre Gründe (z.B. Haushaltsgründung, Scheidung)
allgemein zu hohe Miete bzw. Betriebskosten
berufliche Gründe bzw. Aufnahme eines Studiums, einer
Ausbildung
Erwerb von Haus-/Wohneigentum
gesundheitliche Gründe (Wohnung ist nicht alten- bzw.
behindertengerecht)
anderer Grund
Wohnviertel ist zu laut bzw. zu dicht bebaut
Wohnung/Gebäude ist in schlechtem Zustand bzw. mit
Mängeln behaftet
Überschreiten der Miet-Obergrenze für ALG-II- und
Sozialhilfeempfänger
anderes Wohnviertel ist attraktiver
Wohnung ist zu groß
Entmietung, Abriss des eigenen Gebäudes oder
benachbarter Gebäude
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
Unterschiede zwischen den Ortsteilen werden auch deutlich, wenn Binnen- und Außenwanderung
differenziert betrachtet werden. Fast alle Ortsteile verzeichnen Außenwanderungsgewinne – am
stärksten östlich des Zentrums sowie im Leipziger Westen. In der Binnenwanderung (innerstädtische
Umzüge) verlieren fast alle zentrumsnahen Ortsteile an Einwohnern, während die benachbarten
Ortsteile bis hin zu den randstädtischen Ortsteilen Einwohner gewinnen. Gemessen an der
Einwohnerzahl ist die innerstädtische Umzugsmobilität seit Anfang der 2000er Jahre kontinuierlich
zurückgegangen. Zogen 2004 11,4 % der Leipziger innerhalb der Stadt um, waren es 2014 9,3 %.
Der Anteil der Personen, die angaben, in den kommenden 2 Jahren sicher oder möglicherweise
umziehen zu wollen, betrug laut Kommunaler Bürgerumfrage 2014 34 % und bewegt sich damit
unterhalb des Niveaus der vergangenen Jahre. Der überwiegende Teil derer, die bereits ein konkretes
Umzugsziel haben, möchte auch nach dem Umzug in Leipzig leben (61 %). Nur 6 % der Befragten
möchten künftig im Leipziger Umland leben, 8 % der Befragten haben ein weiter entferntes
Umzugsziel. Berufliche Gründe bzw. die Aufnahme eines Studiums bzw. einer Ausbildung war
erstmals seit 7 Jahren nicht der meistgenannte Hauptgrund (12 %) für einen Umzug, sondern dass die
Wohnung zu klein ist (15 %; Abb.7). Familiäre Gründe wie Haushaltsgründung oder Scheidung und zu
hohe Miete / Betriebskosten (je 14 %) stellen ebenfalls wichtige Anlässe für Umzüge dar.
D-5
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
1.3 Alters- und Haushaltestruktur
Das dynamische Wanderungsgeschehen und die natürliche Bevölkerungsentwicklung führen zu
Veränderungen in der Nachfragestruktur auf dem Leipziger Wohnungsmarkt, die sich kleinräumig
allerdings stark voneinander unterscheiden können.
Infolge der Wanderungsgewinne in den Altersgruppen der jungen Erwachsenen sowie der
gestiegenen Geburtenzahlen sinkt der Altersdurchschnitt der Bevölkerung seit 2011 und liegt 2014 bei
43,4 Jahren. Dabei bestehen stadträumlich große Unterschiede: zwischen dem „jüngsten“ Ortsteil
Lindenau mit einem Durchschnittsalter von 35,1 Jahren und dem „ältesten“ Ortsteil Grünau-Ost mit
einem Altersdurchschnitt von 55 Jahren liegen rund 20 Jahre. Sind in Lindenau nur 8 % der
Einwohner über 65 Jahre alt, sind es in Grünau-Ost 40 %. Beträgt der Anteil von Kindern unter 18
Jahren im Zentrum 6 %, ist in Schleußig fast jeder fünfte Bewohner unter 18 Jahre. Insgesamt sind die
Einwohner der vorwiegend gründerzeitlich geprägten Ortsteile in der inneren Stadt deutlich jünger als
die der von DDR-Wohnungsbau geprägten Ortsteile und der randstädtischen Ortsteile. Insofern
bestehen bezogen auf den Wohnungsmarkt stadträumlich verschiedene Anforderungen und
Perspektiven.
Die steigenden Geburtenzahlen und auch der steigende Anteil an Kindern und Jugendlichen an der
Gesamtbevölkerung ist Ausdruck einer zunehmenden Zahl von Familien mit Kindern, die als große
Haushalte große Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt nachfragen. So wuchs der Zahl der Haushalte
mit 4 und mehr Personen seit 2009 um 13,3 % auf einen Anteil von 7,3 % an allen Haushalten
(Tab.2). Zugleich nahm die Zahl der Einpersonenhaushalte zu, die vergleichsweise kleinere
Wohnungen nachfragen. Ihr Anteil an allen Haushalten betrug 2014 52,6 %. Die Gesamtzahl aller
Haushalte, die über ein Haushaltegenerierungsverfahren ermittelt werden, umfasste 2014 316.787
Haushalte, wobei zu berücksichtigen ist, dass Personen in Wohngemeinschaften als
Einpersonenhaushalte zählen. Die Zahl der tatsächlichen Wohnhaushalte ist hingegen geringer.
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Bevölkerung
Seehausen
Durchschnittsalter 2014
unter 38 Jahre
Wiederitzsch
Lindenthal
38 bis unter 42 Jahre
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
42 bis unter 46 Jahre
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Eutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
Thekla
46 bis unter 50 Jahre
MockauSchönefeldOst
Süd
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum-
Leutzsch
Altlindenau
Lindenau
Sellerhausen-
1
Zentrum-Nordwest
Zentrum-
BurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
50 Jahre und älter
ZentrumNord
2
3
Ost
Veränderung des Durchschnittsalters
2009-2014 in Jahren
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
Süd
GrünauOst
GrünauMitte
Plagwitz
Kleinzschocher
Grü na
u-
Südvorstadt
Großzschocher
Mölkau
ZentrumSüdost
-1 Jahr
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
ng
Si ed lu
LausenGrünau
+ 3 Jahre
ReudnitzThonberg
Schleußig
Durchschnittsalter
Leipzig: 43,4
Max.: 55 (Grünau-Ost)
Min.: 35,1 (Lindenau)
Marienbrunn
Connewitz
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Meusdorf
DölitzDösen
Die Berechnung des Durchschnittsalters erfolgt
zum 30.06. des Jahres
1 - Neustadt-Neuschönefeld
KnautkleebergKnauthain
Veränderung
-0,6
+3,5 (Heiterblick)
-2,4 (Zentrum-Südost)
2 - Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
5.000 m
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
D-6
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Ausgehend von der dynamischen Einwohnerentwicklung der letzten Jahre haben sich die Zahl der
Haushalte sowie die Haushaltsstrukturen in den Ortsteilen verändert. Im Fünfjahreszeitraum von 2009
bis 2014 nahm die Zahl der Haushalte in den vorwiegend durch Altbau geprägten Ortsteilen teilweise
erheblich – v.a. in den Ortsteilen östlich des Zentrums und im Leipziger Westen – zu. In diesen
Ortsteilen nahm neben den Einpersonenhaushalten auch die Zahl der Mehrpersonenhaushalte
deutlich zu.
Tab. 2: Zahl der Haushalte nach Haushaltsgröße und durchschnittliche Haushaltsgröße 2007 - 2014
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
285.276
285.705
288.444
289.870
294.810
303.465
310.279
316.787
9,8 %
143.314
142.316
144.644
145.369
149.474
157.221
162.391
166.666
15,2 %
87.643
88.371
89.355
89.969
90.898
92.148
93.330
94.371
5,6 %
3 Personen
33.898
34.503
33.989
33.740
33.342
32.571
32.420
32.582
- 4,1 %
4 Personen und mehr
20.421
20.515
20.456
20.792
21.096
21.525
22.138
23.168
13,3 %
1,79
1,79
1,78
1,78
1,78
1,76
1,75
-
Haushalte
darunter mit 1 Person
2 Personen
Durchschnittliche Haushaltsgröße
2014 2009-2014
Quelle: Amt für Statistik und Wahlen Leipzig, Ordnungsamt Leipzig
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Bevölkerung
Seehausen
Entwicklung der Zahl der Haushalte
2009-2014 in %
Wiederitzsch
Lindenthal
Gewinn 16 % und mehr
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Eutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
Lindenau
2
3
Ost
Verlust 2 % bis unter 8 %
Heiterblick
Sellerhausen-
1
Zentrum-Nordwest
Altlindenau
ausgeglichen (zw. -2 % und 2 %)
ZentrumNord
ZentrumBurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
Gewinn 2 % bis unter 8 %
SchönefeldOst
Süd
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum-
Leutzsch
Gewinn 8 % bis unter 16 %
Thekla
Mockau-
Verlust 8 % und mehr
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
Süd
GrünauOst
GrünauMitte
Schleußig
Plagwitz
Kleinzschocher
uGrü na
Südvorstadt
Großzschocher
Mölkau
ZentrumSüdost
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
ng
Si ed lu
LausenGrünau
ReudnitzThonberg
Marienbrunn
Connewitz
Entwicklung der Zahl der Ein- und
Mehrpersonenhaushalte 2009-2014
in %
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Meusdorf
DölitzDösen
20 %
1 - Neustadt-Neuschönefeld
KnautkleebergKnauthain
Leipzig: +9,8 %
Max.: +28,4 % Volkmarsdorf
Min.: -9,2% Schönau
2 - Volkmarsdorf
10 %
Ein- / Mehrpersonenhaushalt
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
Stadtgrenze
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
D-7
5.000 m
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
1.4 Beschäftigung und Einkommen
Seit 2006 erlebt Leipzig – verbunden mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit um 10 %-Punkte auf
9,4 % – einen Beschäftigtenzuwachs (+ 39 % auf 203.000 Beschäftigte am Wohnort; Abb.8). Zugleich
ist die Zahl der Transferleistungsempfänger (SGB II) zwischen 2009 und 2014 – trotz des starken
Einwohnerzuwachses – um mehr als 11.000 auf rund 69.300 gesunken (Abb.9). Daher ist die SGB IIQuote 2014 auf 16,6 % gesunken. Es bestehen kleinräumig große Unterschiede; so variieren die
Werte zwischen 3,2 % (Hartmannsdorf-Knautnaundorf) und 38,7 % (Volkmarsdorf). Stadträumlich
betrachtet weisen die Zentrums-Ortsteile sowie die randstädtischen Ortsteile geringere SGB II-Quoten
(< 10 %) auf. Deutlich größer ist der Anteil der SGB II-Leistungsempfänger in den Ortsteilen des
Leipziger Ostens und in Teilen Grünaus (> 30 %).
Ende 2014 lag die Zahl der Bedarfsgemeinschaften (nach dem SGB II) bei ca. 41.400. Diese zählen
ebenso wie Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB XII, Wohngeldempfänger, Asylbewerber in
dezentralen Unterkünften und sonstige Haushalte mit niedrigen Erwerbseinkommen zu den
schätzungsweise 69.000 einkommensschwachen Haushalten, die auf preiswerten Wohnraum
angewiesen sind (ca. 22 % aller Haushalte). Dabei ist die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte
rückläufig. Zwischen 2011 und 2013 ist ihre Zahl um mehr als 2.200 Haushalte auf 9.179
zurückgegangen. Zugleich ist die Zahl der Bedarfsgemeinschaften und der Asylbewerber in
dezentralen Unterkünften gewachsen. Die Zahl sonstiger Haushalte mit niedrigem Erwerbseinkommen
wurde in Analogie zur Ermittlung der einkommensschwachen Haushalte im Rahmen der
Untersuchung der Leipziger Angebotsmieten 2013 geschätzt. Im Vergleich zu dieser Untersuchung ist
die Zahl der einkommensschwachen Haushalte insgesamt stabil geblieben. Zugleich ist die
Gesamtzahl der Haushalte gewachsen, was einen leichten Rückgang (-1%-Punkt) des Anteils an allen
Haushalten bedeutet5.
Die Einkommenssituation der Leipziger zeigt seit 2012 einen Aufwärtstrend: nachdem das
durchschnittliche monatliche Haushaltsnettoeinkommen bis 2011 auf einem Niveau um 1.400 € lag ist
es bis 2014 auf ca.1.662 € angestiegen (Abb.10). Das entspricht einem Anstieg um etwa 18 %. Dabei
ist der Anteil der Haushalte, die über ein monatliches Nettoeinkommen von mehr als 2.300 € zur
Verfügung haben, in den vergangenen Jahren kontinuierlich auf insgesamt 28 % gestiegen (Abb.11).
Der Anteil der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.100 € ist auf 26 %
zurückgegangen. Der Anteil der Haushalte mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.100
und 2.300 € blieb stabil bei 46 %.
Abb. 9: Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB II-Quote* in
Leipzig 2005 - 2014
0
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort
Arbeitslosenquote (Jahresende)
* bezogen alle zivilen Erwerbspersonen, ** geänderte Arbeitslosenerfassung seit 2005
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, Bundesagentur für Arbeit; Stadt Leipzig, Amt für Statistik und
Wahlen
0%
30.000
10%
0
17.950
51.405
17.867
52.864
10.000
17.935
56.114
20.000
18.351
59.297
203.027
192.924
186.116
177.640
169.862
164.372
161.918
155.098
151.384
146.264
2004 2005** 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
5%
20%
15%
18.826
61.727
10%
75.000
17,5% 17,0%
16,6%
40.000
18.603
61.720
9,4%
19.294
64.440
15%
10,8% 10,5%
19.218
65.221
12,9%
100.000
25.000
19,1% 18,7%
50.000
13,6%
11,6%
149.289
Anzahl Beschäftigte
14,6%
18.062
64.305
15,5%
125.000
50.000
20,1% 20,1%
20%
16,9%
150.000
Leistungsempfänger
18,0%
25%
20,8% 21,3% 21,0%
60.000
19,2%
Arbeitslosenquote in %
175.000
70.000
25%
200.000
17.683
53.441
225.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Sozialgeldempfänger
SGB II-Quote
5%
SGB II-Quote in %
Abb. 8: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort und
Arbeitslosenquote* in Leipzig 2004 - 2014
0%
ALG II-Empfänger
* Anzahl SGB II-Empfänger pro 100 Einwohner bis 65 Jahre
Quelle: Bundesagentur für Arbeit; jeweils zum 31.12. des Jahres
5
In der Untersuchung der Leipziger Angebotsmieten 2013 wurde die Zahl der einkommensschwachen Haushalte auf
die Zahl der Haushalte im Mikrozensus – vor der Korrektur auf Basis des Zensus` - bezogen. Daher lag die Quote für
2012 ebenfalls bei 22 %. Bezogen auf die Zahl der Haushalte, die mithilfe des Haushaltegenerierungsverfahren aus
dem städtischen Einwohnerregister ermittelt werden, lag der Anteil einkommensschwacher Haushalte 2012 bei 23 %.
D-8
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
SGB II-Leistungen
Seehausen
Anteil der SGB II-Leistungsempfänger
an den unter 65-Jährigen 2014
Wiederitzsch
Lindenthal
PlaußigPortitz
unter 10
LützschenaStahmeln
10 bis unter 20
Mockau-Nord
Thekla
Eutri tzs
GohlisNord
GohlisMitte
BöhlitzEhrenberg
SchönefeldOst
Gohlis-Süd
Leutzsch
BurghausenRückmarsdorf
1
Volk- SellerhausenStünz
marsdorf
Zentrum
ZentrumWest
Lindenau
Engelsdorf
AngerCrottendorf
Schleußig
Südvorstadt
Leipzig: 16,6 %
Max.: 38,7 % (Volkmarsdorf)
Min.: 3,2 % (Hartmannsdorf-Knautnaundorf)
Mölkau
AlthenKleinpösna
Baalsdorf
Stötteritz
t
Kleinzschocher
d os
-S ü
um
Plagwitz
ReudnitzThonberg
tr
Ze n
Schönau
G
Paunsdorf
ZentrumOst
Zentrum-Süd
GrünauOst
GrünauMitte
lu ng
ed
Si
rü na u-
30 und mehr
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
ZentrumNord
ZentrumNordwest
Altlindenau
Neulindenau
Miltitz
GrünauNord
20 bis unter 30
MockauSüd
ch
Möckern
Wahren
LausenGrünau
Connewitz
Marienbrunn
Holzhausen
Probstheida
Lößnig
Großzschocher
Meusdorf
Dölitz-Dösen
Liebertwolkwitz
KnautkleebergKnauthain
1 - Neustadt-Neuschönefeld
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
5.000 m
Abb. 11: Anteil der Haushalte nach Haushaltsnettoeinkommensklassen
2005 - 2014
Abb. 10: Durchschnittliches monatliches Haushaltsnettoeinkommen
(Median) in Leipzig 2005 - 2014
2.000
100%
1.800
90%
Haushaltseinkommen in €
7
7
7
8
9
8
10
14
11
11
11
11
12
12
80%
1.600
12
13
13
15
70%
1.400
60%
1.200
46
47
44
50
47
46
46
50%
1.000
46
46
40%
800
30%
600
20%
1.391
1.379
1.427
1.414
1.414
1.503
1.549
1.662
0
1.400
200
1.450
400
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen
D-9
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
10%
0%
36
35
36
32
33
33
31
29
26
2005
2006
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
unter 1.100 €
1.100 € bis unter 2.300 €
2.300 € bis unter 3.200 €
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen
3.200 € und mehr
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
2. Wohnungsangebot
2.1 Wohnungsbestandsentwicklung
Auch auf der Angebotsseite des Wohnungsmarktes hat sich die Dynamik in den vergangenen Jahren
erhöht. Wenngleich die offizielle Baustatistik hierzu kein vollständiges Bild liefert, sind vermehrtes
Neubaugeschehen und fortlaufende Sanierungstätigkeiten im Stadtbild deutlich sichtbar.
Nachdem sich die Bautätigkeit bis 2012 auf einem Niveau von rund 1.000 fertiggestellte Wohnungen
pro Jahr bewegte, ist sie 2013 auf 1.441 Wohnungen angestiegen. 2014 sanken die in der Statistik
registrierten Baufertigstellungen auf 1.059 ab (Abb.12). Allerdings wird davon ausgegangen, dass die
Zahl der Baufertigstellungen untererfasst ist bzw. Baufertigstellungen mit teils erheblicher
Verzögerung in die Fertigstellungsstatistik eingehen6. Insgesamt hat die Bedeutung des
Mehrfamilienneubaus in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen (Abb.13). Der Neubau
von Mehrfamilienhäusern geschieht vorwiegend in den innerstädtischen Ortsteilen durch die
Bebauung von Lücken. Konstant ein Drittel der neu errichteten Wohnungen entstehen im individuellen
Wohnungsbau, ein Viertel davon in innerstädtischen Ortsteilen.
Die Zahl der Abgänge hat sich nach der Phase des Stadtumbaus deutlich reduziert. 2014 wurden 52
Wohnungsabgänge verzeichnet (Abb.12).
Indiz für eine – auch künftig – erhöhte Bautätigkeit liefert eine Recherche aktueller und in den
kommenden Jahren geplanter Wohnungsbauvorhaben. Allein Vorhaben mit mindestens 50 WE
ergeben stadtweit ca. 7.000 neue WE (Stand: 5/2015). Schwerpunktmäßig entstehen diese süd/südöstlich des Zentrums, auf dem ehemaligen Kasernengelände in Möckern und im Leipziger
Westen. Etwa 2.800 WE umfassen reine Neubauvorhaben, 4.200 WE entstehen in Vorhaben, die auf
die Umnutzung zuvor gewerblich genutzter Immobilien abzielen, meist ergänzt um einen kleineren
Anteil an Neubau. Zudem werden Schätzungen zufolge jährlich ca. 1.500 Wohnungen in
leerstehenden Altbauten durch umfassende Sanierungen reaktiviert.
Insgesamt betrug Ende 2014 der Wohnungsbestand 331.748 Wohnungen. Knapp 88 % der
Wohnungen befinden sich in Mehrfamilienhäusern, gut 12 % in Ein- und Zweifamilienhäusern. Dabei
nahm der Anteil der Ein- und Zweifamilienhäuser seit 2011 leicht zu. Fast zwei Drittel des Bestands
sind Wohnungen mit 3 oder 4 Räumen, wobei Küchen in dieser Statistik als Wohnraum gezählt
werden. 19 % der Wohnungen haben nur ein oder zwei Räume und 17 % 5 Räume und mehr. Dabei
nehmen vor allem die Zahl der Einraumwohnungen und die der großen Wohnungen mit 5 und mehr
Räumen zu.
Abb. 13: Baufertigstellungen in Leipzig nach Gebäudeart 2004 - 2014
1.000
2.000
800
2012
2013
2014
0
Baufertigstellungen
Wohnungsabgänge
2004
2005
2006
2007
2008
in 1-2-Familienhäusern (Neubau)
314
476
269
2011
477
385
579
1.059
52
2010
320
540
206
1.441
101
2009
361
70
483
1.066
396
2008
305
158
198
914
215
2007
329
144
817
661
131
2006
369
186
514
1.290
308
2005
200
412
53
317
1.069
927
2004
400
555
22
439
782
1.556
0
1.016
2.080
500
881
1.231
1.000
600
484
90
307
1.500
693
174
245
Anzahl Wohnungen
2.500
1.112
1.128
Anzahl Wohnungen
Abb. 12: Baufertigstellungen und Wohnungsabgänge in Leipzig 2004 2014
2009
2010
2011
2012
2013
2014
in Mehrfamilienhäusern (Neubau)
in Mehrfamilienhäusern (Bestand)
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
6
So unterschied sich die Zahl der Wohnungen in Leipzig auf Basis der Fortschreibung der Gebäude- und
Wohnungszählung von 1995 zur Gebäude- und Wohnungszählung 2011 um mehr als 12.500 Wohnungen. Im
Extremfall der Südvorstadt gab es 2011 über 1.000 Wohnungen mehr als die Fortschreibung der
Wohnungsbestandszahlen von 1995 ergab.
D-10
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Bautätigkeit
Seehausen
Baufertigstellungen 2009 - 2013
unter 50
Wiederitzsch
Lindenthal
50 bis unter 100
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Leutzsch
200 und mehr
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum1
Zentrum-Nordwest
Altlindenau
150 bis unter 200
SchönefeldOst
Süd
ZentrumNord
ZentrumBurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
Eutritzsch
Mitte
Gohlis-Süd
BöhlitzEhrenberg
100 bis unter 150
Thekla
Mockau-
Sellerhausen2
3
Ost
Leipzig: 5.372
Maximum: 370 (Plagwitz)
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Lindenau
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
Süd
GrünauOst
GrünauMitte
Schleußig
Plagwitz
Kleinzschocher
Grü
nauun
Sie dl
LausenGrünau
ReudnitzThonberg
Südvorstadt
Mölkau
ZentrumSüdost
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
g
Marienbrunn
Großzschocher
140
Connewitz
Probstheida
Holzhausen
Lößnig
Neubau - Ein-/Zweifamilienhäuser
Meusdorf
DölitzDösen
Neubau - Mehrfamilienhäuser
Bestand
1 - Neustadt-Neuschönefeld
2 - Volkmarsdorf
KnautkleebergKnauthain
Zahl der fertiggestellten Wohnungen
nach Gebäudeart 2009 - 2013
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
5.000 m
Abb. 14: Leipziger Wohnungsbestandsstruktur nach Raumzahl* 2011 und
2014
120.000
80.000
0
1 Raum
2 Räumen
3 Räumen
4 Räumen
Wohnungen mit ...
2011
2014
* Wohnungsbestandsfortschreibung; Raumzahl inklusive Küche
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen
D-11
56.524
55.077
102.559
102.404
109.509
109.123
46.769
20.000
46.361
40.000
16.387
60.000
15.697
Anzahl Wohnungen
100.000
5 und mehr
Räumen
Daten: Amt für Statistik und Wahlen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Abb. 15: Effektivzins Wohnungsbaukredite an private Haushalte mit
Festzins auf 10 Jahre in Deutschland 2004 - 2015
7,00
115
6,00
110
105
5,00
Prozent p.a.
Abb. 16: Baupreisindex für den Neubau von Wohngebäuden Deutschland
und Sachsen, Verbraucherpreisindex Sachsen (2010 = 100) 2004 - 2014
100
4,00
95
3,00
90
2,00
85
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
1,00
Baupreisindex - Neubau von Wohngebäuden einschl. Umsatzsteuer - Deutschland
0,00Jan. 04
Baupreisindex - Neubau von Wohngebäuden einschl. Umsatzsteuer - Sachsen
Jan. 05 Jan. 06 Jan. 07 Jan. 08 Jan. 09 Jan. 10 Jan. 11 Jan. 12 Jan. 13 Jan. 14 Jan. 15
Quelle: Bundesbankstatistik; EWU-Statistik
Verbraucherpreisindex Sachsen
Quelle: Statistisches Bundesamt, Statistisches Landesamt Sachsen
Die Finanzierungsbedingungen für den Wohnungsbau stellen sich 2014 / 2015 ausgesprochen
günstig dar. Das Zinsniveau für Hypothekarkredite auf Wohngrundstücke ist im Jahresverlauf 2014
kontinuierlich gesunken und lag Anfang 2015 unter 2 % (Abb.15). Parallel dazu erhöhten sich
allerdings die Preise für den Neubau von Wohngebäuden. Der Preisanstieg fiel in Sachsen mit 15,4 %
deutlich stärker aus als der Anstieg der Verbraucherpreise insgesamt (+7,9 %; Abb.16).
2.2 Leerstand
Infolge der wachsenden Nachfrage nach Wohnungen ist die Zahl leerstehender Wohnungen
kontinuierlich gesunken. Im Rahmen der Gebäude- und Wohnungszählung im Mai 2011 wurde für
Leipzig ein Leerstand von rund 39.500 Wohnungen ermittelt. Bei etwa 22.000 leerstehender
Wohnungen handelte es sich um marktaktiven Leerstand. Rund 17.500 Wohnungen konnten dem
nicht marktaktiven Leerstand zugerechnet werden. Die Entwicklung des Leerstands seit der Zählung
kann nur schätzungsweise ermittelt werden. Unter Berücksichtigung der Zunahme des
Wohnungsbestands, der Reaktivierung nicht marktaktiven Leerstands, der Höhe des
Einwohnergewinnes und der Struktur der Haushalte wird geschätzt, dass 2014 22.000 Wohnungen
leer standen, was einem Anteil von 7 % entspricht. Jeweils etwa die Hälfte der leerstehenden
Wohnungen sind dem marktaktiven und dem nicht marktaktiven Leerstand zuzurechnen.
D-12
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
3. Immobilienmarkt und Mieten
3.1 Immobilienmarkt
Der Leipziger Immobilienmarkt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich belebt. So erhöhten sich
die Zahl der erfassten Kaufverträge, das Umsatzvolumen sowie das Kaufpreisniveau fast aller
Teilsegmente.
2014 wurden 119 Verkäufe unbebauter Grundstücke für den Geschosswohnungsbau registriert,
deutlich mehr als in den Vorjahren (rd. 80 Verkäufe pro Jahr; Abb.17). Die durchschnittlichen
Kaufpreise pro Quadratmeter streuen stark um das jeweilige Bodenrichtwertniveau. Die Zahl der
verkauften Mehrfamilienhäuser ist 2014 auf 575 Verkäufe gestiegen (Abb.18). Dabei nahm die Zahl
der Verkäufe unsanierter Mehrfamilienhäuser im Vergleich zum Vorjahr leicht ab (-7 % auf 171;
Abb.19). Die Verkaufstätigkeit konzentrierte sich vor allem auf die Ortsteile im Leipziger Osten und im
Leipziger Westen. Die Zahl der Verkäufe sanierter Mehrfamilienhäuser hingegen nahm zu (+12 % auf
404; Abb.20). Die durchschnittlichen Kaufpreise stiegen in beiden Teilsegmenten an: bei den
unsanierten Mehrfamilienhäusern um 11 % auf 204 €/m² und bei den sanierten Mehrfamilienhäusern
um 7 % auf 777 €/m².
Abb. 18: Kauffallentwicklung von bebauten Grundstücken (unsanierte und
sanierte Mietshäuser*) in Leipzig 2004 - 2014
Abb. 17: Kauffallentwicklung von unbebauten Grundstücken für
Geschosswohnungsbau in Leipzig 2004 - 2014
120
800
100
600
Verkaufsfälle
Verkaufsfälle
80
60
400
40
200
0
575
2014
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Abb. 19: Kauffall- und Preisentwicklung von unsanierten Mietshäusern
in Leipzig 2004 - 2014
Abb. 20: Kauffall- und Preisentwicklung von sanierten Mietshäusern*
in Leipzig 2004 - 2014
800
450
800
400
700
400
700
0
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Verkaufsfälle insgesamt
200
100
50
0
0
404
100
361
171
184
243
226
246
278
295
308
379
284
282
50
296
200
100
300
150
234
150
400
200
183
300
128
200
500
250
158
400
287
Verkaufsfälle
250
600
300
387
500
160
300
350
94
600
Verkaufsfälle
350
Kaufpreis in €/m² Wohnnutzfläche
450
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Kaufpreis in €/m² Wohnnutzfläche
Verkaufsfälle insgesamt
100
Kaufpreis in €/m² Wohnnutzfläche
2013
545
119
2012
539
83
2011
460
78
2010
429
80
2009
406
79
2008
453
71
2007
595
54
2006
766
56
2005
444
43
2004
376
13
0
13
20
0
Kaufpreis in €/m² Wohnnutzfläche
Abb. 21: Kauffall- und Preisentwicklung von unbebauten Grund-stücken
für individuellen Wohnungsbau in Leipzig 2004 - 2014
Abb. 22: Kauffall- und Preisentwicklung von Ein- und Zweifamilienhäusern
in Leipzig 2004 - 2014
100
40
0
Kauffälle (alle)
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
D-13
Bodenwert [€/m²] - alle Lagen
385
346
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
0
0
568
40
516
100
463
80
532
200
509
80
409
200
443
120
410
300
363
120
420
300
Kauffälle
160
Kaufpreis in €/m²
400
364
160
365
400
366
200
324
500
301
200
308
500
341
240
342
600
499
240
392
600
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Kauffälle
Kaufpreis in 1.000 €
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
0
Kaufpreis in 1.000 €
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Kauffälle
* bis 2002 Zahl der Kauffälle mit Preisangabe, ab 2003 alle Kauffälle
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
2014 wurden 346 unbebaute Grundstücke für den individuellen Wohnungsbau verkauft (Abb.21).
Damit verbleibt die Verkaufstätigkeit auf dem Niveau der Vorjahre (rd. 350 Verkäufe). Nachdem der
durchschnittliche Kaufpreis für das erschließungsbeitragsfreie Grundstück bis 2012 um ca. 105 €/m²
schwankte, ist er bis 2014 um 18 % auf 124 €/m² angestiegen. Wie bereits in den vorangegangenen
Jahren differenzieren sich die Kaufpreise je nach Lagequalität der Grundstücke weiter aus:
Grundstücke in einfacher Lage kosteten 2014 im Schnitt 82 €/m², in guter Lage 185 €/m². 2014
wurden 568 Ein- und Zweifamilienhäuser verkauft, 10 % mehr als im Jahr zuvor (Abb.22). Nach wie
vor liegt der Schwerpunkt der Verkäufe auf Bestandsimmobilien (88 %), nur 66 Ein- und
Zweifamilienhäuser wurden im Erstverkauf veräußert. Der durchschnittliche Kaufpreis für Ein- und
Zweifamilienhäuser ist dem Trend der Vorjahre folgend angestiegen und lag 2014 bei rund 189.000 €.
Allerdings variieren die Kaufpreise erheblich je nach Haustyp, Baualter, Sanierungsgrad und Lage des
einzelnen Hauses.
Die Zahl der verkauften Eigentumswohnungen ist 2014 erneut angestiegen und markiert mit 4.250
Verkäufen den höchsten Stand der letzten 15 Jahre (Abb.23). Wie in den Vorjahren wird der Markt für
Eigentumswohnungen durch den sanierten Altbau dominiert: mehr als Dreiviertel der registrierten
Kauffälle betreffen sanierte Altbauwohnungen (Abb.24). Allerdings hat der Verkauf von
Neubauwohnungen an Bedeutung gewonnen; ihr Anteil an den ausgewerteten Kauffällen ist von unter
10 % Mitte der 2000er Jahre auf 23 % (2014: 599 Verkäufe) angestiegen. Dabei ist der Anteil der
Erstverkäufe von 10 % im Jahr 2010 auf 35 % gestiegen – hier kommt knapp die Hälfte der Erwerber
aus Leipzig (Abb.25). Beim Wiederverkauf von Neubauwohnungen sind es 30 %. Zwei Drittel der
verkauften sanierten Altbauwohnungen wurden im Erstverkauf veräußert. Hier dominieren Erwerber
aus dem sonstigen Bundesgebiet, beim Wiederverkauf sanierter Altbauwohnungen wurden 2014 37 %
der Wohnungen von Leipzigern erworben. Die durchschnittlichen Kaufpreise der Gebrauchtimmobilien
stiegen leicht an und lagen für sanierte Altbauwohnungen bei 1.117 €/m² und für Neubauwohnungen
bei 1.241 €/m² (Abb.26). Seit 2010 entspricht dies einem Anstieg um 11 % bzw. 7 %. Deutlich stärker
stiegen die durchschnittlichen Kaufpreise im Erstverkauf von Eigentumswohnungen. Seit 2010 stieg er
für sanierte Altbauwohnungen um 28 % auf 2.745 €/m² und für Neubauwohnungen um 26 % auf
2.985 €/m².
Abb. 23: Kauffallentwicklung von Sondereigentum
(Eigentumswohnungen) in Leipzig - alle Kauffälle - 2004 - 2014
Abb. 24: Kauffallentwicklung von Sondereigentum (Eigentumswohnungen)* in Leipzig - nur ausgewertete Verträge - 2004 - 2014
4.500
3.000
4.000
2.500
3.500
2.000
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2.090
299
2.205
2.251
2.267
2.065
599
684
2.272
213
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
sanierter Altbau
0
423
2.513
164
0
4.250
3.670
3.302
3.188
2.825
3.088
3.433
3.177
2.565
2.263
1.758
500
2.002
174
500
1.000
520
1.000
1.500
2.085
152
2.000
1.500
1.766
172
2.500
1.398
161
Kauffälle
Kauffälle
3.000
Neubau
2014
* Erst- und Wiederverkäufe; alle ausgewerteten Verträge
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Abb. 25: Anteil der verkauften Eigentumswohnungen nach Wohnort des
Erwerbers in den Teilsegmenten 2014
Abb. 26: Preisentwicklung von Sondereigentum (Eigentumswohnungen)
in Leipzig 2004 - 2014
3.000
100%
90%
2.500
80%
70%
2.000
60%
1.500
€ / m²
50%
40%
1.000
30%
20%
500
10%
0%
0
sanierter Altbau
Neubau
sanierter Altbau
Erstverkauf
Leipzig
sonstiges Deutschland
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
Neubau
Wiederverkauf
Ausland
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
sanierter Altbau - Erstverkauf
Neubau - Erstverkauf
Sanierter Altbau - Wiederverkauf
Neubau - Wiederverkauf
2014
Quelle: Grundstücksmarktbericht der Stadt Leipzig
D-14
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
3.2 Entwicklung der Mietpreise
Bei der Entwicklung der Mietpreise in Leipzig insgesamt sind Anstiege sowie räumliche und
segmentbezogene Ausdifferenzierungen der Mietpreise zu beobachten. Für die Beurteilung von
Mietniveau und Mietenentwicklung müssen verschiedene Datenquellen berücksichtigt werden.
Die durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestand, die im Rahmen der kommunalen Bürgerumfrage
ermittelt wird, betrug 2014 im Durchschnitt 5,38 €/m² (Median) und damit 0,30 €/m² mehr als 20137
(Abb.27). Seit 2009 stieg die durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestand um etwa 8 %. Die in den
Vorjahren bei Neu- und Wiedervermietungsmieten sowie bei Angebotsmieten beobachteten
Mietsteigerungen, aber auch die Folgewirkungen der Erhöhung der KdU-Eckwerte8 schlagen sich nun
auch in gestiegenen Bestandsmieten nieder. Die durchschnittliche Gesamtmiete stieg zwischen 2009
und 2014 um rund 7 % auf 7,45 €/m². Nachdem sich in den Vorjahren die Gesamtmiete aufgrund der
stärker steigenden Wohnnebenkosten stärker verteuerte als die Kaltmiete, hat sich die Entwicklung
von Kalt- und Gesamtmiete angeglichen. Im bundesweiten Vergleich stellen sich die Leipziger Mieten
noch immer günstig dar.
Stadträumlich differenzierte Aussagen zu Bestandsmieten liegen aus der Kommunalen
Bürgerumfrage 2013 vor. Die niedrigsten Mieten (unter 4,60 €/m²) weisen einige Ortsteile im Leipziger
Osten sowie einige Grünauer Ortsteile auf. Die höchsten Durchschnittsmieten finden sich im
unmittelbaren Stadtzentrum (über 5,80 €/m²) und in den östlich und südöstlich angrenzenden
Ortsteilen sowie in Wiederitzsch und Probstheida. Die gründerzeitlich geprägten Ortsteile von GohlisMitte bis Schleußig und Südvorstadt sowie in einige randstädtische Ortsteile mit einem hohen Anteil
nach 1990 errichteter Mehrfamilienhäuser kosteten im Schnitt 5,40 bis 5,80 €/m². In den Ortsteilen des
Leipziger Westens bewegte sich die durchschnittliche Nettokaltmiete zwischen 4,60 und 5,40 €/m². In
zwei Dritteln der Ortsteile ist die durchschnittliche Nettokaltmiete je Quadratmeter zwischen 2008 und
2013 angestiegen. Den größten Anstieg in diesem Fünfjahreszeitraum mit +0,86 €/m² bzw. + 17 %
verzeichnete Zentrum-Südost. In den gründerzeitlich geprägten Ortsteilen von Gohlis-Mitte bis
Schleußig und Südvorstadt bewegten sich die Anstiege zwischen 0,33 und 0,65 €/m² bzw. 7 % und
13 %. Ähnliche Steigerungen vollzogen sich in den Grünauer Ortsteilen und Paunsdorf. In den
Ortsteilen im Leipziger Westen von Leutzsch bis Plagwitz veränderten sich die Bestandsmieten kaum.
Die durchschnittliche Angebotsmiete, die auf Basis der inserierten Mietangebote durch
Immobilienscout24 GmbH ermittelt werden, lag 2013 bei 5,44 €/m² und ist 2014 auf 5,73 €/m²
angestiegen (Abb.27). Damit stieg die Angebotsmiete zwischen 2009 und 2014 um knapp 13 %. Es ist
zu berücksichtigen, dass die in den inserierten Mietangeboten genannten Miethöhen nicht
automatisch den abgeschlossenen Mietverträgen entsprechen. Zudem ist davon auszugehen, dass in
Immobilienportalen nicht alle Wohnungsangebote erfasst sind und v.a. preiswerte Angebote eher
unterrepräsentiert sind.
Abb. 27: Entwicklung der Bestandsmiete (Kaltmiete und Gesamtmiete)
2005 - 2014 sowie der Angebotsmiete 2009 - 2014 in €/m²
8,00
7,00
6,53
6,76
6,90
6,92
6,95
7,12
7,08
7,20
7,23
7,45
Abb. 28: Monatliche Nettokaltmiete bei Neu- und Wieder-vermietung in
Leipzig nach Baualter und Wohnwert 2007 - 2014
11,00
10,50
Alter - Wohnwert
10,00
5,73
6,00
5,08
5,10
5,21
4,98
5,12
5,00
5,34
5,44
5,15
5,08
4,67
4,86
4,83
4,98
7,00
2,00
2006
2007
2008
Bestandsmiete - Kaltmiete
Angebotsmiete** - Kaltmiete
2009
2010
2011
Altbau - mittel
2012
2013
2014
Altbau - einfach
2,00
Bestandsmiete - Gesamtmiete*
* einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten
** Die Angebotspreise wurden einer hedonischen Korrektur unterzogen, d.h. jedes Objekt in seiner Ausstattung
bereinigt und standardisiert.
Quellen: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen; Immobilien Scout GmbH
7
4,50
3,00
2005
Altbau - sehr gut
Neubau - gut
Altbau - gut
Neubau - mittel
5,00
4,00
1,00
Neubau - sehr gut
6,80
5,40
6,00
3,00
0,00
8,50
5,38
€ / m²
Miete in €/m²
9,00
8,00
5,00
4,00
8,60
1,00
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Quelle: IVD; Wieder-/Erstvermietung nicht geförderte 3-Zimmer-Wohnung mit ca. 70m², ab 2011
Unterscheidung guter und sehr guter Wohnwert; keine Werte für Neubau (mittlerer Wohnwert) 2011 u. 2012
Da bei Befragungen jährliche Schwankungen auftreten, ist eine längerfristige Betrachtung zielführend.
Die angemessenen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft wurden ausgehend von 3,85 €/m² Grundmiete mehrfach
angehoben worden (2011: 4,22 €/m², 2012: 4,48 €/m²), zuletzt 2014: hier wurden haushaltsgrößendifferenzierte
Richtwerte festgelegt, die von 4,51 €/m² (2-Personen-Hauhalte) bis 4,72 €/m² (5-Personen-Haushalte) reichen. Siehe
auch: Stadt Leipzig (2014): Verwaltungsrichtlinie. Kosten der Unterkunft (Kapitel 1) – Angemessenheitsgrenzen
„Schlüssiges Konzept“, Leipzig.
8
D-15
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
Raumbeobachtungssystem
der Stadt Leipzig
Mieten
Seehausen
Durchschnittliche Nettokaltmiete
(Bestandsmiete) 2013
Wiederitzsch
Lindenthal
keine Angabe
unter 4,60 €/m²
4,60 bis unter 5,00 €/m²
5,00 bis unter 5,40 €/m²
5,40 bis unter 5,80 €/m²
5,80 €/m² und mehr
PlaußigPortitz
LützschenaStahmeln
MockauNord
Gohlis-Nord
GohlisMöckern
Wahren
Thekla
MockauEutritzsch
Mitte
SchönefeldOst
Süd
ZentrumGohlis-Süd
Nord
BöhlitzEhrenberg
Leutzsch
Zentrum-Nordwest
Altlindenau
Lindenau
Sellerhausen2
3
ZentrumBurghausenNeuRückmarsdorf
lindenau
Schönau
Heiterblick
SchönefeldAbtnaundorf
Zentrum1
Ost
Leipzig: 5,08 €/m²
Paunsdorf
Stünz
Anger-
West
Engelsdorf
ZentrumCrottendorf
GrünauNord
Miltitz
Süd
GrünauOst
GrünauMitte
Schleußig
Plagwitz
Kleinzschocher
Grü na
uSi ed lu
LausenGrünau
ReudnitzThonberg
Südvorstadt
Baalsdorf
AlthenKleinpösna
Stötteritz
ng
Entwicklung der urchschnittliche
Nettokaltmiete (Bestandsmiete)
2008 - 2013 in €/m²
Mölkau
ZentrumSüdost
Marienbrunn
Großzschocher
Connewitz
+0,60 €/m²
Probstheida
-0,30 €/m²
Holzhausen
Lößnig
Meusdorf
DölitzDösen
1 - Neustadt-Neuschönefeld
KnautkleebergKnauthain
2 - Volkmarsdorf
Liebertwolkwitz
3 - Zentrum
Stadt
HartmannsdorfKnautnaundorf
Ortsteil
0
Daten: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen,
Kommunale Bürgerumfragen
Kartographie: Stadtplanungsamt, Stadtentwicklungsplanung
5.000 m
Tab. 3: Mittelwerte der Mieten in €/m² im Mietspiegel 2012 und 2014 der Stadt Leipzig nach Baualtersklassen
und Entwicklung der Mieten in %
Vor 1919
1919-1945
1946-1960
1961-1990
Ab 1991
2012
4,99
5,11
5,02
4,55
5,73
2014
5,24
5,22
5,20
4,64
5,92
5,0
2,2
3,6
2,0
3,3
Entwicklung in %
Quelle: Sozialamt, Mietspiegel 2012, 2014
Die Erhebung zum Leipziger Mietspiegel 2014 berücksichtigt neue Mietvertragsabschlüsse bzw.
Änderungen der vergangenen 4 Jahre. Die ermittelten durchschnittlichen Miethöhen stellen insofern
Neu- und Wiedervermietungsmieten dar. Dabei ergaben sich nach Baualter differenzierte
durchschnittliche Miethöhen von 4,64 €/m² (1961 – 1990 errichtete Gebäude) bis 5,92 €/m² (ab 1991
errichtete Gebäude)9 (Tab.3). Zwischen 2012 und 2014 sind die Mittelwerte um 2 % bis 5 %
angestiegen.
Eine weitere Quelle zur Darstellung der Mietenentwicklung bietet der Immobilienverband Deutschland
(IVD), der durchschnittliche Neuvertragsmieten differenziert nach Baualtersklassen und Wohnwert
darstellt (Abb.28). Da jährliche Schwankungen auftreten, wird die Entwicklung über mehrere Jahre
beobachtet. Vor allem seit 2011 ist ein Anstieg der Mieten zu beobachten. Es wird zudem deutlich,
dass sich die durchschnittlichen Mietpreise vor allem nach Wohnwert ausdifferenzieren: während bis
1948 errichtete Altbauwohnungen mit einfachem Wohnwert 2014 im Schnitt 4,50 €/m² kosteten, lag
der Mietpreis von Altbauwohnungen mit sehr gutem Wohnwert bei 8,60 €/m². Die Mietpreise von nach
1990 errichteten Wohnungen variierten zwischen 6,80 €/m² (mittlerer Wohnwert) und 10,50 €/m² (sehr
guter Wohnwert). Gerade bei der Preisentwicklung neu errichteter Wohnungen schlagen sich die
gestiegenen Erstellungskosten nieder; Mieten in neu errichteten Wohngebäuden liegen bezogen auf
das Leipziger Mietniveau stets im oberen Segment.
9
Vgl. Stadt Leipzig (2014): Leipziger Mietspiegel 2014. Leipzig; Stadt Leipzig (2014): Neuer Mietspiegel 2014
veröffentlicht. Quelle: http://www.leipzig.de/news/news/neuer-mietspiegel-2014-liegt-vor/ (Abruf: 22.05.2015).
D-16
Anhang D des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig: Merkmale des Leipziger Wohnungsmarktes, 05/2015
3.3 Mietbelastung
Die Gesamtmietbelastung, die den Anteil der Miete einschließlich der Heizungs- und sonstigen
Mietkosten am Haushaltsnettoeinkommen darstellt, betrug 2014 32 % (Abb.29). Trotz gestiegener
Gesamtmiete ist die Gesamtmietbelastung geringer als 2013, da das durchschnittliche
Haushaltseinkommen stärker gestiegen ist. Im längerfristigen Vergleich verbleibt die
Gesamtmietbelastung auf dem Niveau der Vorjahre bei einem Drittel. Die Kaltmietbelastung betrug
2014 22% und blieb damit auf dem Niveau der Vorjahre.
Die Mietbelastung variiert jedoch zwischen den verschiedenen Haushaltstypen und nach
Einkommenshöhe (Abb.30 u. 31). Die höchste Mietbelastung weisen Haushalte mit geringen
Einkommen und – bezogen auf Haushaltstypen – alleinstehende Rentner und andere
Einpersonenhaushalte auf. Mehrpersonenhaushalte und Haushalte mit höherem Nettoeinkommen
haben eine geringere Mitbelastung (vgl. Abb.). Im Vergleich zwischen Kalt- und Gesamtmietbelastung
wird deutlich, dass bei Haushalten mit geringem Einkommen die Wohnnebenkosten einen höheren
Anteil an der Gesamtmietbelastung ausmachen als bei Haushalten mit höheren Einkommen. So
beträgt die Differenz zwischen Gesamt- und Kaltmietbelastung bei Haushalten mit einem
Nettoeinkommen unter 1.100 € 13%-Punkte, während er bei Haushalten mit einem Nettoeinkommen
ab 3.200 € nur 5 %-Punkte ausmacht.
Abb. 29: Entwicklung der durchschnittlichen Kalt- und
Gesamtmietbelastung* in Leipzig 2005 - 2014
40%
34%
33%
34%
35%
34%
33%
32%
31%
32%
Mietbelastung in %
30%
25%
23%
22%
24%
23%
22%
20%
10%
0%
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Gesamtmietbelastung (in % des HH-Nettoeinkommens)
Kaltmietbelastung (in % des HH-Nettoeinkommens)
* einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfragen
Abb. 30: Kalt- und Gesamtmietbelastung nach Haushaltstypen
2014
22%
20%
alleinstehende Rentner
27%
Paare ohne Kind
17%
Paare mit Kind(ern)
17%
Singles
Gesamtmietbelastung*
gesamt
24%
gesamt
32%
Rentnerpaare
27%
alleinstehende Rentner
37%
Paare ohne Kind
25%
Paare mit Kind(ern)
24%
Singles
35%
0%
10%
20%
* einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten, in % des Haushaltsnettoeinkommens
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
D-17
Kaltmietbelastung
Rentnerpaare
30%
40%
Gesamtmietbelastung*
Kaltmietbelastung
gesamt
Abb. 31: Kalt- und Gesamtmietbelastung nach
Haushaltsnettoeinkommen 2014
22%
ab 3.200€
14%
unter 3.200€
15%
unter 2.300€
21%
unter 1.100€
32%
gesamt
32%
ab 3.200€
19%
unter 3.200€
22%
unter 2.300€
29%
unter 1.100€
45%
0%
10%
20%
30%
* einschl. Heizungs- und sonstige Betriebskosten, in % des Haushaltsnettoeinkommens
Quelle: Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Kommunale Bürgerumfrage
40%
50%
Anhang E des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Begriffsbestimmungen und Definitionen
Anhang E: Begriffsbestimmungen und Definitionen
Preisgünstiges
Segment
Das preisgünstige Segment wird für Leipzig definiert über die
jeweiligen Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft
für Grundsicherungsempfängerinnen und -empfänger zuzüglich
10 %. Abhängig von der Haushaltsgröße liegt dieser Wert
aktuell zwischen 4,96 €/m² und 5,19 €/m² (Nettokaltmiete).
Bezahlbares Wohnen
Bezahlbares Wohnen bemisst sich am Verhältnis der
Wohnkosten zum Haushaltseinkommen (Mietbelastungsquote,
s.u.). Dieses sollte künftig die heutige Relation nicht deutlich
übersteigen. Bezahlbares Wohnen bedeutet auch, dass die
Mieten für Vermieter wirtschaftlich tragfähig sind.
Mietbelastungsquote
Verhältnis von Miete und Einkommen:
a) Gesamtmietbelastung: Verhältnis von Bruttowarmmiete und
Einkommen; sie beträgt in Leipzig etwa 35% (KBU 2013); 65%
der Leipziger Haushalte haben eine geringere Mietbelastung
b) Kaltmietbelastung: Verhältnis von Nettokaltmiete und
Haushaltsnettoeinkommen; sie beträgt in Leipzig etwa 23 %
(KBU 2013)
Wirtschaftlich
tragfähige Miete
Mieten sollen so bemessen sein, dass sie eine langfristige
Bestandserhaltung und -entwicklung ermöglichen.
ausreichende Menge
an Wohnungen
Die Menge an Wohnungen ist in Bezug auf die Nachfrage
ausreichend, wenn ich kein angespannter Wohnungsmarkt
entwickelt.
Fluktuationsreserve
Wohnungsüberhang (marktaktiver Leerstand), der für einen
funktionierenden Wohnungsmarkt notwendig ist, um
Umzugsprozesse sowie Instandsetzungs- und
Modernisierungsmaßnahmen zu ermöglichen. Angaben zur
notwendigen Fluktuationsreserve schwanken zwischen 1% und
5%.
Eine konkrete Festlegung für Leipzig ist insofern wenig
zielführend, dass Leerstandsschätzungen nur grobe Werte
liefern und ein gesamtstädtischer Wert nur eine begrenzte
Aussagekraft aufgrund teilräumlich ausdifferenzierter
Wohnungsmarktsituation besitzt.
Wohnungsbestand
Gesamtbestand an Wohnungen
Leerstand
Gesamtheit aller leerstehenden Wohnungen
marktaktiver Leerstand Anzahl/Anteil leerstehender Wohnungen, die kurzfristig
vermietbar sind und so dem Wohnungsmarkt tatsächlich zur
Verfügung stehen
nicht marktaktiver
Leerstand
Bestand an Wohnungen, die aufgrund ihres baulichen Zustands
nicht bewohnbar sind, leer stehen und so dem Wohnungsmarkt
kurzfristig nicht zur Verfügung stehen
Marktzugänge
Summe von Baufertigstellungen und Reaktivierungen
E-1
Anhang E des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Begriffsbestimmungen und Definitionen
Baufertigstellungen
Umfasst alle in der amtlichen Statistik ausgewiesenen neu fertig
gestellten Wohnungen in:
• neu errichteten Mehrfamilienhäusern
• neu errichteten Ein- und Zweifamilienhäusern
• bestehenden Wohngebäuden (zusätzliche Wohnungen, die
z.B. durch Dachgeschossausbau entstehen)
• in bestehenden Nichtwohngebäuden (zusätzliche
Wohnungen, die in ehemalig gewerblich genutzten
Gebäuden entstehen)
Reaktivierung /
Aktivierung leer
stehender Gebäude
Ertüchtigung nicht marktaktiven Leerstands durch umfassende
Sanierung und damit Erweiterung des marktaktiven
Wohnungsbestands
Angespannter
Wohnungsmarkt
Es gibt keine festgelegte Definition eines angespannten
Wohnungsmarktes.
Im § 556d Abs. 2 Satz 3 BGB wird dazu formuliert:
„Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten liegen vor, wenn
die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit
Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der
Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders
gefährdet ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn
1. die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten
Durchschnitt,
2. die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den
bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt,
3. die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch
Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum
geschaffen wird, oder
4. geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.
Eine Konkretisierung für Leipzig anhand fester Indikatoren wird
2016 vorgenommen.
Innenentwicklung
Meint die Nutzung von Flächenpotentialen im Siedlungsbestand
der gesamten Stadt Leipzig durch Baulückenschließung,
Nachverdichtung, Arrondierung und
Stadtumbau/Flächenrecycling
(infrastrukturell) gut
Standorte mit guter Flächeneignung entsprechend der
erschlossener Standort Bewertungskriterien des STEP Wohnungsbau- und
Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau:
• Versorgungsqualität (Erreichbarkeit von Zentren,
Grundschulen, Erholungsflächen)
• Städtebauliche Einbindung (Integration in die umgebende
Siedlungsbebauung)
• Öffentlicher Nahverkehr (Nähe zu Haltestellen, Taktfrequenz)
• Technische Erschließung (Verfügbarkeit, Kosten und
Kapazität von Netzen)
• Umweltkonflikte (Beeinträchtigung von Schutzgütern,
Straßen-, Bahn, Fluglärm)
Kooperative
Wohnformen
E-2
Wohnformen, die individuelle und gemeinschaftliche
Lebenskonzepte und Anspruchsniveaus sowie die Verbindung
von Wohnen, Arbeiten und sozialem/kulturellem Engagement
ermöglichen, aber auch Wohnformen mit
Mehrgenerationenansatz oder für Menschen mit Behinderungen.
Anhang E des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Begriffsbestimmungen und Definitionen
Selbstbestimmtes
Wohnen
Wohnangebote, die Menschen, die durch Krankheit, Alter oder
andere Beeinträchtigungen auf Hilfe angewiesen sind, ein
eigenständiges Wohnen in der eigenen Wohnung oder
Wohngemeinschaft ermöglichen; in Leipzig wird der Aspekt des
eigenständigen Wohnens im Alter mit dem Begriff
„altenfreundliches Wohnen“ definiert
Altenfreundliches
Wohnen
Wohnungen, die ermöglichen, dass Seniorinnen und Senioren
so lange wie möglich selbständig ihren Haushalt führen und in
ihrem gewohnten Umfeld wohnen können.
Im Rahmen der Erarbeitung des Positionspapiers
„Altenfreundliches Wohnen in Leipzig“ wurden gemeinsam von
der organisierten Wohnungswirtschaft, dem Seniorenbeirat und
der Stadtverwaltung Merkmale einer altenfreundlichen Wohnung
definiert:
• Einkaufsmöglichkeit und Haltestelle des ÖPNV im Umkreis
von 300m erreichbar
• Erreichbarkeit der Wohnung: EG, 1. OG, Aufzug
• Keine Ofenheizung (sondern Zentral- oder Etagenheizung)
• Bewegungsräume (für eine Nutzung mit Hilfsmitteln):
Türbreiten >67 cm (Neubau >80 cm)
• Bewegungsräume (für eine Nutzung mit Hilfsmitteln): Bad mit
ausreichend Raum für Hilfe durch Pflegepersonal
• Fußböden im Innenbereich schwellenfrei (auch durch
Ausgleich mittels Anrampung möglich)
• Badausstattung: Dusche, evtl. Ausstattung mit Hilfsmitteln
(Badewannenlift), Einbau von Stütz- und Haltegriffen möglich
• Wohnungstür: Wechselsprecheinrichtung, Türspion, Knauf
• Abstellfläche für Hilfsmittel vorhanden (nicht zwingend
innerhalb der Wohnung
Siehe: http://www.leipzig.de/bauen-undwohnen/stadtentwicklung/stadtentwicklungsplaene-step/strategischekonzepte-zum-wohnen/altenfreundliches-wohnen/
Hinweis: Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln der KfW beim
altersgerechten Umbau von Wohnungen müssen die von der KfW
definierten Technischen Mindestanforderungen erfüllt sein.
Siehe: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/6000003092_M_159_AU_AnlageTMA.pdf
Barrierefreies Wohnen
Wohnungen, die dem Standard der DIN 18040 entsprechen
Sozialwohnungen
belegungs- und mietpreisgebundene Wohnungen, die mit Hilfe
staatlicher Förderung errichtet wurden, für soziale Gruppen, die
sich nicht allein am Wohnungsmarkt versorgen können
Belegungsbindung
Besagt, dass Wohnungen, die mit Hilfe staatlicher Mittel
errichtet wurden, nur an berechtigte Personen vermietet werden
dürfen. Berechtigt sind Personen, die eine vorgeschriebene
Einkommensgrenze nicht überschreiten und über einen
Wohnberechtigungsschein verfügen.
Als mittelbare Belegungsbindung wird bezeichnet, wenn sich
das Belegungsrecht nicht direkt auf die mit staatlicher Hilfe
errichteten Wohnungen bezieht, sondern auf den
Wohnungsbestand des Wohnungseigentümers.
E-3
Anhang E des Wohnungspolitisches Konzepts der Stadt Leipzig: Begriffsbestimmungen und Definitionen
Soziale Mischung
Gilt als eine der Grundvoraussetzungen für den sozialen
Zusammenhalt einer europäischen, nutzungsgemischten Stadt.
Im BauGB und WoFG wird daher „Schaffung und Erhaltung
sozial stabiler Bewohnerstrukturen“ unter den
(Planungs-/Förder-)Grundsätzen benannt.
Baugenehmigungsverfahren nach § 34
BauGB
Verfahren zur Erteilung einer Baugenehmigung für Vorhaben
innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile. Solche
Vorhaben sind zulässig, sofern sie sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der zu überbauenden
Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen und ihre Erschließung gesichert ist. Weiteres ist in § 34
BauGB geregelt.
Bauleitplanung
Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung werden über den
Flächennutzungsplan die Grundzüge der Bodennutzung für die
Verwaltung verbindlich festgelegt (§§ 5-7 BauGB).
Im Rahmen der verbindliche Bauleitplanung werden über
Bebauungspläne die baulichen und sonstigen Nutzungen von
Grund und Boden rechtsverbindlich festgelegt (§§ 8-10 BauGB).
Allgemeine
Teuerungsrate
(auch Inflationsrate) beschreibt die prozentuale Veränderung der
allgemeinen Verbraucherpreise.
Eigenheimähnliche
Wohnformen
Weiterentwickelte Stadthaustypologien, die dem Anspruch
individuellen Wohnens ebenso Rechnung tragen wie einem
effizienten Flächenverbrauch
E-4
Änderungen in der Neufassung der Vorlage (VI-DS-01475)
Änderungen in Beschlusstext und Sachverhalt
Beschlusspunkt 3
Ergänzung Beschlusspunkt: „Die zukünftige städtische Strategie einer
aktiven Liegenschaftspolitik ist darauf auszurichten, dass geeignete
Grundstücke gezielt zur Unterstützung von bezahlbarem und
selbstbestimmtem Wohnen entwickelt werden.“
Beschlusspunkt 6 und 7
Ergänzung Beschlusspunkt 6 bzw. Anpassung Beschlusspunkt 7 zur
Mittelübertragung auf das PSP-Element 1.100.52.2.0.01 (Wohnungsbauförderung) im Zuge einer sachgerechten Zuordnung der Mittel.
Sachverhalt
Anpassung entsprechend der o.g. Beschlusspunkte sowie der inhaltlichen
Änderungen in Konzept und Anhängen
Inhaltliche Änderungen in Konzept und Anhängen
S. 3, Absatz 3 (gesamter
Absatz) und 5
Ergänzung von Aussagen der besonderen städtischen Verantwortung für
das Wohnraumangebot für Menschen mit niedrigen und mittleren
Einkommen.
S. 4, Absatz 1
Ergänzung einer Aussage bezüglich der Beobachtung möglicher
Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und ggf. Reaktion, infolge des
aktuellen Flüchtlingszustroms.
S.17, Anstrich 1
Ergänzung: „Gezielte Nutzung integrierter Programme der Stadterneuerung
zur Förderung sozialverträglicher Sanierungs- und Baumaßnahmen an
Wohngebäuden“
S.19, Anstrich 2
Ergänzung: „stadtweit“
S.21, Absatz 4, Anstrich 5
Ergänzung: „Berücksichtigung der Anforderungen von Menschen mit
Behinderungen bei Quartiers- und Infrastrukturentwicklung“
S.22, Anstrich 3
Ergänzung: „Gezielte Nutzung integrierter Programme der Stadterneuerung
zur Stärkung und Weiterentwicklung von sozial- und nutzungsstrukturell
gemischten Quartieren u.a. durch Förderung der sozialen Integration,
Stärkung der gewerblichen Wirtschaft, beschäftigungsfördernde
Maßnahmen und Stärkung von lokalen Kooperationsstrukturen.“
S.24, Abschnitt Energieeffizienz
steigern, Anstrich 4
Ergänzung: „möglichst vor Planungsbeginn“
S.24, Abschnitt Energieeffizienz
steigern, Anstrich 6
Ergänzung „Gezielte Nutzung integrierter Programme der Stadterneuerung
für gebäude- und gebietsbezogene Maßnahmen der Effizienzsteigerung“
S.28, Abschnitt Fortschreibung
des Wohnbauflächenkonzepts,
Anstrich 1
Ergänzung: „Vorbereitend erfolgt 2016 eine Ermittlung kleinteiliger
Wohnbauflächenpotentiale zur Nachverdichtung.“
S.31, Abschnitt Kooperationsvereinbarungen mit Wohnungsgenossenschaften und privaten
Marktakteuren, Anstrich 1
Ergänzung: „stadtweit“
S.38, Abschnitt Umfassende
Nutzung der integrierten
Stadterneuerungsprogramme
Ergänzung des gesamten Instruments „Umfassende Nutzung der
integrierten Stadterneuerungsprogramme“
S.39, Anstrich 1
Ergänzung: „EU“
Anhang A, S.A-3f.
Ergänzung des Unterkapitels „Positionen aus der öffentlichen Diskussion“
Anhang C, S.C-9
Ergänzung des Unterkapitels „6. Akteurs- und Expertenworkshop“
Anhang C, S.C-13
Ergänzung des Unterkapitels „Wohnen in der wachsenden Stadt:
Öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung des Entwurfs des
Wohnungspolitischen Konzepts“
Anhang C, S.C-14
Ergänzung des Unterkapitels „Beteiligungsverfahren im Stadtbüro und im
Internet sowie Beteiligung der Träger öffentlicher Belange“
Anhang E, S.E-2
Ergänzung des Begriffs Angespannter Wohnungsmarkt
Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
Bürgermeinungen aus der Beteiligungsphase (Stadtbüro, Internet)
Bürger/-in
Die Leitlinien machen einen positiven Eindruck. Ich würde mir wünschen, dass die
Stadt noch vernetzter mit privaten Trägern und Wohnungsgenossenschaften
zusammen arbeitet. Für die jetzigen und künftigen Bürger von Leipzig wäre es sehr
nützlich und komfortabel, wenn es komplette Übersichten über das gesamte
Wohnungsangebot und über die Neubau- und Sanierungsvorhaben von Wohnungen
für die nächsten 5 Jahre gäbe. Sehr schön wäre eine Übersicht über
seniorengerechte / barrierearme / barrierefreie Wohnungen aller Träger. Vielleicht
könnte man eine Vermietungszentrale für alle Anbieter schaffen.
x
Die verstärkte Kooperation mit den
Wohnungsmarktakteuren ist eine wichtige Maßnahme,
die bereits im Wohnungspolitischen Konzept benannt
wird. Im Rahmen dieser Kooperation kann auch der
Wunsch nach eigentümerübergreifenden Übersichten
zu Neubau- und Sanierungsvorhaben, insbesondere für
seniorenfreundliche und barrierefreie Wohnungen,
eingebracht werden.
Bürger/-in
Dichteziele und Baulandkataster im WoPoKo sehr wichtig. Muss stärker konkretisiert
werden, so dass transparent wird, was wo genehmigungsfähig ist. Billige Ausführung
der 60er/70er-Jahre-Gebiete (Meusdorf, Mockau) wg. Bauzustand, zu großer
Grundstückstiefe (1000qm – teilen!), Schwerpunkt Ausnutzung der Grundfläche und
Bauen in der 2. Reihe
Forderungen von Stadt nach „vergoldeten Zufahrten“ sollte im Sinne
Kostenreduzierung überdacht werden (kostentreibende Standards).
Ombudsmann/Mediator bei Problemen mit Stadtverwaltung erforderlich. Kann dies
technisches Baubüro übernehmen?
x
Die Ideen zu Verdichtungsmöglichkeiten werden bei der
geplanten Fortschreibung des
Wohnbauflächenkonzeptes aufgegriffen. Die Prüfung
planungsinduzierter Kostenerhöhung ist unter 3.6
Rechtsgrundlagen und Förderprogramme bereits im
Konzept enthalten.
Die eigentliche Rolle des Technischen Bürgerbüros ist
die Beratung und organisatorische Vereinfachung bei
Baugenehmigungsverfahren. Eine unabhängige
Vermittlungsstelle kann es aufgrund seiner Ansiedlung
in der Verwaltung nicht darstellen.
Bürger/-in
1. In Deutschland braucht man keine Unterschrift (der Familie, Verwandten,
Arbeitgeber usw.) als Gewährleistung des Mieters, wenn man eine Wohnung mietet.
Diese Sitte finde ich gut, besonders für Ausländer, und muss weiter angewandt sein.
Dadurch kann die Stadt mehr Leute anlocken. In meinem Land braucht man dazu
zwei Unterschriften. Wohnungen zu suchen ist besonders für Ausländer und
Senioren schwierig. 2. Sozial schwache Leute dezentral wohnen zu lassen finde ich
auch gut. Dadurch wird eine Art Integration erzielt. 3. Ich bin selber Ausländer.
Ausländer und sozial schwache Leute sind auch willkommen. Aber Kriminalität muss
Der Beitrag bestätigt die Zielsetzung, eine soziale
Mischung in den Stadtteilen zu erhalten und zu
schaffen. Hinweis auf Kriminalität wird für die Arbeit in
den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung weiter
gegeben.
1
Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
dabei gleichzeitig vermieden werden. Wenn Kriminalität sich erhöht, werden
vermutlich viele Leute gegen gemischten Wohnraum sein.
Bürger/-in
1. Derzeit leben die 551.000 Leipziger in 331.000 Wohnungen. Das sind ca. 1,66
Bewohner je Wohnung. Dieser Durchschnitt wird sich bis 2030 kaum nennenswert
erhöhen. Auf 13.000 zugewanderte Einwohner bedeutet das, ca. 7.800 zusätzliche
Wohnungen werden benötigt. Derzeitige Wohnungsbauvorhaben sichern diese
zusätzlichen Wohnungen nicht ab. In den 5 Jahren bis 2020 werden nach dieser
Erwartung bis zu 40.000 zusätzliche Wohnungen gebraucht. Wenn davon
ausgegangen werden kann, dass ca. 18.000 unsanierte Wohnungen modernisiert
werden. Braucht man doch ca. 22.000 neue Wohnungen. Sollten diese nicht gebaut
werden, muss mit stark steigenden Mieten gerechnet werden. Mit 3 bis 5 Prozent
natürlicher Leerstandsrate sollte man dabei rechnen. Bei 350.000 Wohnungen sind
17.000 immer leer, weil die durch Umzug renoviert werden müssen.
2. Steigende Mieten sind seit 2009 ermittelt. Diese Raten sollten auch für die
nächsten Jahre vorausgeschätzt werden. Bei einer Jahresrate von 3 Prozent sind
das etwas mehr als 15 Prozent in fünf Jahren. Das gilt für alle Mietpreiskategorien.
Die Kaltmiete von 8 Euro je m² steigt dabei um 1,20 Euro. Die KdU würden im
gleichen Zeitraum um ca. 0,75 Euro steigen. Mit solchen Annahmen kann die
mögliche Mietpreissteigerung bis 2030 geschätzt werden. Bei deutlich stärkerer
Steigerung der Mietpreise entsteht Handlungsdruck für kommunale
Wohnungsbauunternehmen und Genossenschaften.
3. Falls die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II sowie SGB XII und SGB
VIII in ähnlicher Größenordnung sinkt, wie zuletzt, sollte auch das Berücksichtigung
finden. Mit wachsender Wirtschaft und Beschäftigung geht die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften zurück. Damit geht auch der Bedarf an Wohnungen für diese
Gruppe zurück. Steigende Einkommen verstärken diesen Effekt. Im Vergleich mit
anderen Städten Sachsens geht die Arbeitslosenzahl nur langsam zurück. Es fehlt
also noch an vielen neuen Arbeitsplätzen verglichen mit dem Durchschnitt in
Sachsen. Ziel muss es sein, bis 2020 weniger als 50.000 hilfebedürftige
Arbeitssuchende und Altersrentner in Leipzig zu beherbergen.
x
Zu 1 bis 3: Die Analyse der Wohnungsmarktsituation
wurde im Wohnungspolitischen Konzept auf Grundlage
fachlicher Standards und mit Unterstützung eines
externen Gutachters durchgeführt sowie mit
Wohnungsmarktakteuren und Experten diskutiert.
Dabei wurden auch die in der Stellungnahme
genannten Aspekte geprüft. Es ergeben sich jedoch
teilweise andere Annahmen zur zukünftigen
Entwicklung und zu den Handlungsbedarfen.
Zu 4: Die Wanderungsbewegungen werden im Rahmen
des Monitoring beobachtet und bewertet. Die
beschriebene Kurve von Einwanderungsströmen wird
im Rahmen der Bevölkerungsprognose mit bedacht.
Zu 5: Das Ziel einer Wohneigentumsquote von 33 %
lässt sich fachlich nicht begründen. Zu berücksichtigen
ist auch, dass bei einem anhaltenden Trend steigenden
Nachfragedrucks auf innerstädtische Quartiere eine
Eigentumsförderung zur verstärkten Umwandlung von
bewohnten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
und damit zu unerwünschten Verdrängungen führen
kann. Deshalb wird die Erhöhung der Eigentumsquote
im Konzept nicht als eigener Schwerpunkt benannt,
jedoch bei anderen Schwerpunkten wie dem Wohnen
für Familien mit berücksichtigt. Dieser Hinweis wird
jedoch unter den abweichenden Positionen im Anhang
A aufgenommen.
Zu 6: Die Bemessung einer bezahlbaren Miete ist nicht
zu verwechseln mit der Berechnung des preisgünstigen
Segments (KdU +10 %). Die Bezahlbarkeit bemisst sich
2
Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
4. Die Zuwanderung lässt sich nicht genau steuern. Wen bis 2020 in Leipzig 600.000
Einwohner leben werden, endet danach der Zuzug nicht abrupt. Es muss folglich
davon ausgegangen werden, dass die Einwohnerzahl auch danach noch deutlich
wächst. Dabei ist es wichtig, woher die Zuwanderer kommen. Zumeist hinterlassen
die in den Herkunftskommunen Wohnungen, Kitas, Schulen usw. Die
Wanderungsbewegung bedarf deshalb ständiger Beobachtung. Wenn die
Zuwanderung nach Leipzig nicht hauptsächlich aus Sachsen erfolgt, sollte auch die
Einwohnerzahl des Freistaates zumindest nicht sinken.
5. Die Wohneigentumsquote muss in Leipzig drastisch steigen, damit in ca. 25
Jahren ca. 33 Prozent der Leipziger im selbstgenutzten Wohneigentum leben. Das
würde bedeuten, dass ca. 3000 Einheiten Wohneigentum jährlich geschaffen werden
müssten. Dazu wird es nicht ausreichen, dass den Mietern ihre Wohnungen zum
Kauf angeboten werden. Hier ist das Wohnungspolitische Konzept besonders
sparsam mit den Aussagen. Dieser eklatante Mangel sollte bald behoben werden.
6. Bezahlbare Miete ist abhängig vom Einkommen der Mieter. Die Erwartung einer
Marktmiete in Höhe der KdU ist unrealistisch und muss zurückgewiesen werden.
Damit den vielfältigen Wohnungswünschen Rechnung getragen werden kann, lautet
die Frage: Was ist uns das gute Wohnen wert? Diese Frage entscheidet jeder
Mieter/Eigentümer individuell für sich. Ein Drittel des Einkommens für wohnen ist ein
guter Maßstab.
Bürger/-in
Die von der Stadt als Auflage „historisch zu haltenden Gehwege (Granitsteine,
Kopfsteinpflaster, Mosaiksteinpflaster)“; sind alles andere wie behindertenfreundlich.
Weder mit Rollator noch mit Rollstuhl können Sie die Gehwege, z.B. jüngst sanierter
Gehweg in der Goldschmidtstraße - wir Bürger forderten einen Teerbelag - befahren.
Die Rollstuhlfahrer müssen auf die gefährliche Straße ausweichen. Bitte nehmen Sie
sich dieser „Sturheit“; der Straßenbaubehörde an.
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
an der Mietbelastungsquote etwa auf heutigem Niveau,
wie auch in diesem Beitrag ausgeführt.
x
Mit Blick auf die Anforderungen von Seniorinnen und
Senioren an das Wohnumfeld enthält das Konzept den
Umsetzungsansatz, ihre Bedürfnisse bei der Quartiersund Infrastrukturentwicklung zu berücksichtigen (S. 21).
Dies gilt auch für Menschen mit Behinderung, weshalb
dieser Ansatz zur Umsetzung ergänzt wird (S. 21). Die
barrierefreie Gestaltung des gesamten öffentlichen
Raums kann mit dem Wohnungspolitischen Konzept
nicht beeinflusst werden. Die Hinweise werden an die
zuständigen Fachämter weitergeleitet.
3
Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
Bürger/-in
Sehr geehrte Damen und Herren, in Leipzig gibt es sicher viele Vermieter, die
moderate Kaltmieten anbieten und die auch trotz der allgemein steigenden Mieten
nicht erhöhen. Aber sie sind nicht sichtbar. Vielleicht könnte die Stadt Leipzig etwas
öffentliche Anerkennung für diese Vermieter schaffen, und sei es durch etwas so
Banales wie einen Preis für die "Sozialverträglichsten Vermieter"; o. Ä.. Das würde
zumindest ein Bewusstsein dafür schaffen, dass es auch im Vermietungsmarkt nicht
immer nur um Gewinnmaximierung gehen kann.
Bürger/-in
zu 3.4 Ausbau und Vernetzung der Energieberatung insbesondere für
einkommensschwache Haushalte S. 33 oben (Schritte zur Umsetzung): 1) Es ist
durch das Amt für Umweltschutz entspr. Verankerung im EKSP
(Klimaschutzprogramm) eine flankierende Förderung als innovatives Teilprojekt
(siehe Kommunal-RL) zu beantragen (spätestens im Herbst anzugehen, sonst zu
spät). Vorbereitende Unterlagen sind vorhanden! 2) Die bewährte Kooperation der
Verbraucherzentrale mit JobCenter und Sozialamt für die Energieberatung
einkommensschwacher Haushalte muss weiter verbessert und um die Kooperation
mit der städtischen Sozialarbeit (insebesondere zur Einbeziehung der Zielgruppe der
Asylbewerber und Flüchtlinge) für eine nutzbringende Energieberatung auch dieser
Haushalte erweitert werden.
Generell zu 3., evtl. einfügen unter 3.8 Kooperation zu konkreten Themen: Für das
Ziel sozialverträglicher Bestandssanierung sollte generell noch vor der Planung den
Eigentümern/ Bauherren die unabhängige objektbezogene Energieberatung der
Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) nahe gelegt werden - mit dem Ziel, trotz evtl.
finanzieller Restriktionen energetische Mindeststandards zu beachten, die richtigen
Schwerpunkte zu setzen und evtl. Fördermöglichkeiten zu erkennen und schließlich,
um schon rechtzeitig die begleitende Beratung der Mieter für ihr energetisches
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
x
x
Die Stadt ist sich bewusst, dass zahlreiche Vermieter
eine gesellschaftliche Verantwortung bei der
Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum
übernehmen. Entsprechend sollen
Handlungsmöglichkeiten kommuniziert und
Kooperationen ausgebaut und werden (z.B.
Kooperationsvereinbarungen, Netzwerk Leipziger
Freiheit). Eine gesonderte öffentliche Preisverleihung ist
jedoch nicht vorgesehen, da das Verhältnis von
Aufwand und Nutzen als nicht angemessen
eingeschätzt wird. Deshalb wird der Beitrag unter den
abweichenden Positionen im Anhang A aufgenommen.
x
Zu Ausbau und Vernetzung Energieberatung: Die
Anregungen werden in den Umsetzungsprozess (u.a.
Maßnahmen Ausbau und Vernetzung der
Energieberatung, Technisches Baubürgerbüro)
eingebracht.
Der Aspekt, dass Beratung bereits vor Planungsbeginn
bei den Eigentümern beginnen sollte, wird sowohl in der
Leitlinie 4 auf S. 24 ergänzt und für den
Umsetzungsprozess u.a. mit den genannten Akteuren
aufgenommen.
Nicht aufgenommen wird der Hinweis zur unmittelbaren
Kostenreduzierung durch energetische Sanierung, da
sich die Investitionen häufig erst wesentlich zeitversetzt
amortisieren.
Anregungen, die sich auf das Kapitel Zielkonflikte
beziehen, sind für diese prägnante Darstellung
vorhandener Zielkonflikte zu ausführlich. Sie beziehen
sich auf Ansätze, wie Zielkonflikte im
Umsetzungsprozess gelöst werden können. Daher
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
Nutzerverhalten zu sensibilisieren. Dazu sind Kooperationen der VZS mit städtischen
Einrichtungen und Projekten (wie Quartiersmanagment, Technisches Bürgerbüro)
aufzubauen.
Allgemeine kleine Hinweise: S.24 Energieeffizienz steigern „...Langfristig tragen
...Maßnahmen...“ –„Langfristig“ durch „Generell“ ersetzen, weil die Auswirkung sofort
greift
S. 25 2.5 Zielkonflikte 1. Punkt: „Hierfür sind kostenintensive Investitionen
erforderlich.“: einfügen nach sind: häufig einfügen nach diesem Satz: „Deshalb ist
hier unbedingt im Vorfeld (wie z. B. durch die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS))
und auch weiter begleitend eine unabhängige objektbezogene Energieberatung
angeraten - mit dem Ziel, trotz finanzieller Restriktionen die richtigen MaßnahmeSchwerpunkte und evtl. Fördermöglichkeiten zu erkennen und eine wirtschaftlich
sinnvolle Entscheidung im Sinne der Annäherung an eine warmmietenneutrale zu
ermöglichen.
2. Punkt ergänzen: Hierfür können die entspr. des KfW-Programms zur
energetischen Sanierung von Denkmalen qualifizierten Energieberater aber zum
Einstieg auch die Energieberatung der Verbraucherzentrale genutzt werden. Auch
und gerade bei Wohnungen in Denkmalen müssen wenigstens Maßnahmen zur
Einhaltung des Mindestwärmeschutzes zur Vermeidung von Feuchteschäden und
Schimmel umgesetzt werden. Geringinvestive energetische Maßnahmen zur
Unterstützung dieses Anliegens sind fast immer umsetzbar.
Bürger/-in
Bei den Diskussionen ist nicht ganz die Ganzheitlichkeitsbetrachtung einer
Neubauförderung dargestellt: - Altengerecht ,barrierefrei / -Geschoßwohnungsbau
mit hoher Energieeffizienz bei Erzeugung und Verteilung ggf. Kopplung mit dem
Nachbarschaftswohnungskomplex / -bei bester Infrastruktur / -keine weiteren
Versiegelungen mit effektiver Flächennutzung (Abstellplätze Privat- PKW -Zufahrt für
Pflegekräfte u. Versorgung)
Als Wichtiges ist die Einbeziehung der Wohnungsgenossenschaften in die Planung: der Aufbau neuer Fördermodelle für Genossenschaften kombiniert mit einem
Fördermodell für den Genossenschafter. Daraus resultiert,daß auch die SAB u.Kfw-
werden die Anregungen für den weiteren
Umsetzungsprozess aufgenommen.
x
Die Anforderungen an eine zukünftige
Wohnungsbauförderung sind im Kapitel 3 dargestellt.
Sie enthalten viele der genannten Punkte, gehen aber
nicht in die dargestellte Detailliertheit. Aufbauend auf
dem Wohnungspolitischen Konzept werden diese
Anforderungen gemeinsam mit den
Wohnungsmarktakteuren - auch den Genossenschaften
- weiter konkretisiert. Dabei werden auch die genannten
Hinweise thematisiert.
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
Programme umgestaltet werden müssen: -Nicht nur für Prvatinvestoren aufgebaute
Programme Anreizschaffung notwendig. / -Schaffung barrierefreier Wohnbereiche in
AWG-Bauten 1961-1963 sind unter Beachtung aller Prämissen nicht möglich (keine
Abstellflächen für Rollatoren,Gehwagen, Treppenhäuser nicht geeignet für
Lifteinbauten, Bäder ,Vorsäle zu schmal. / -Mehr Einbeziehung der Plattform
Leipziger Wohnungsgenossenschaften
Bürger/-in
Die Aufnahme dieses Punktes ist außerordentlich zu begrüßen. Bedarf ist da - an
großen, barrierefreien Wohnungen für Familien mit einem Angehörigen, der/ die im
Rollstuhl mobil ist / - an Wohnraum für spezielle Wohngemeinschaftsformen von
Menschen mit Behinderungen.
Eine solche spezielle Wohnform ist das Ambulant Betreute Wohnen von Menschen
mit geistiger Behinderung. Wie im Konzept richtig genannt, bedeutet das Prinzip
„ambulant vor stationär“ Schulabgänger von Schulen für Menschen mit geistigem
Entwicklungsbedarf („GB-Schulen“) möchten und sollen zukünftig nicht mehr (nur) in
Heimen/Wohnstätten, die eigens für Menschen mit Behinderungen und/oder
Senior_innen gebaut wurden und betrieben werden, wohnen.
Wohngemeinschaften, die nicht zu groß sind und sich möglichst noch in einem
durchschnittlichen Wohnumfeld befinden, stellen eine geeignete Alternative dar.
Diese Wohnform hat jedoch eine Spezifik, die bisher im traditionellen Wohnungsbau
nicht vorkam: Für Wohngemeinschaften von 8 bis 12 Bewohner_innen werden
Wohnungen benötigt, die jeweils über ein Zimmer und ein eigenes Bad verfügen. Ein
Gemeinschaftsraum dient einer kleinen Gruppe als Küche, Aufenthalts- und
Begegnungsraum. Die Bewohner_innen benötigen - im Unterschied zu Menschen
mit körperlicher Behinderung - Pflege- und Betreuungsassistenz auch in Bezug auf
Essenszubereitung und -einnahme, hygienische Pflege und Alltags- und
Freizeitgestaltung. Gleichzeitig sollen die Eigenständigkeit und soziale Gemeinschaft
gefördert und praktiziert werden. Ein solches Wohnprojekt für Menschen mit geistiger
Behinderung hat bisher lediglich die Elterninitiative Hilfe für Behinderte und ihre
Angehörigen Leipzig und Leipziger Land e. V. mit dem Wohnprojekt „Mahleiche“
umgesetzt. Eine (unsere) Elterngruppe ist gegenwärtig dabei, ein neues derartiges
x
Der steigende Bedarf an barrierefreiem Wohnraum,
insbesondere in neuen Wohnformen, ist in Leitlinie 3
enthalten bzw. in den Beratungsinstrumenten
aufgenommen. Daher erfolgt hierbei keine weitere
Änderung im Konzept. Allerdings werden die Hinweise
für weitere Prozesse - zur Beratung z.B. über das
Netzwerk Leipziger Freiheit oder im Rahmen des
Teilhabeplans - aufgenommen. Im Rahmen der
Kooperation zu Modellvorhaben wird dieser Bedarf
auch mit den Wohnungsmarktakteuren thematisiert
werden.
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
Wohnprojekt zu entwickeln. Dazu wurde der Verein Wohngemeinschaft Connewitz e.
V. i. G. gegründet. Von Anfang an gibt es eine aktive Kommunikation mit den
zuständigen Ämtern und Behörden. Wir hoffen, dass unser Wohnprojekt Erfolg hat.
Anzumerken ist, dass der Bedarf an Ambulant Betreutem Wohnen für Menschen mit
geistiger Behinderung in Leipzig weiter steigen wird. Das sind die jetztigen
Schüler_innen der GB-Schulen in Leipzig, die nach dem Schulabschluss einige
wenige Jahre für die Eingewöhnung in den Arbeitsbereich (zum Beispiel Werkstatt
für Menschen mit Behinderung) benötigen, danach aber Wohnraum wie hier
beschrieben nachfragen werden. Aus persönlichen Kontakten haben wir festgestellt,
dass neben unserer Elterngruppe bereits eine neue Bedarfsgemeinschaft
„heranwächst“ - das sind die heute ca. 18jährigen, für die sich in zwei bis drei Jahren
das Thema “Wie will ich wohnen?“ stellt. Von daher ist, auch von Seiten der LWB
und der anderen Wohnungsmarktakteure wie Wohnungsgenossenschaften usw., die
Wohnform des Ambulant Betreuten Wohnens für pflegebedürftige Menschen mit
(geistiger) Behinderung bei wohnungspolitischen Überlegungen mit einzubeziehen.
Dabei sollten auch die Erfahrungen mit den bestehenden bzw. sich gerade
entwickelnden Wohnprojekten Berücksichtigung finden.
Bürger/-in
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin in Leipzig 1980 geboren und lebe seitdem
hier. Ich liebe diese Stadt und möchte nicht woanders wohnen, ich fühle mich hier
von Anfang an wohl. dennoch entwickelt sich in mir in den letzten Jahren eine
existentielle Angst mit ein normales Leben hier nicht mehr leisten zu können und ich
beginne mich, verdrängt zu fühlen. Ich leiste im Rahmen meines Berufes einen
wichtigen Beitrag zur Gesellschaft der von dieser aber sehr gering geschätzt und
anerkannt wird. Ich arbeite als examinierter Altenpfleger und mache diese Arbeit
sehr gerne. Mein Verdienst mit einer 40h Woche, unter Einsatz meiner vollen
Arbeitskraft reicht langfristig nicht mehr aus um mir ein Leben hier leisten zu können,
vielmehr wird es von Jahr zu Jahr ein überleben. Die Mieten steigen und ich habe
Angst davor aus diesem Grund aus der Stadt hinaus verdrängt zu werden. In
meinem Beruf verdient man nun mal einen Bruchteil von dem was Menschen bei
Porsche, BMW oder in der IT Branche bekommen und alle wollen hier in Leipzig
Die Herausforderung, dass bezahlbares Wohnen für
einzelne Bevölkerungsgruppen zunehmend schwieriger
wird, greift das Konzept auf. Leitlinie 1 bezahlbaren
Wohnraum zu erhalten und zu schaffen, Leitlinie 2 zu
ausreichend preisgünstigem Wohnraum für
einkommensschwache Haushalte und Leitlinie 4
bezüglich sozial gemischter Quartiere spiegeln dies
wider. Darüber hinaus soll der Wohnungsmarkt genau
beobachtet und das diesbezügliche Monitoring so
weiter entwickelt werden, dass mögliche
Anspannungstendenzen frühzeitig erkannt und ggf.
noch weitere Instrumente zur Umsetzung dieser
formulierten Ziele eingesetzt werden können.
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
wohnen, das steigert natürlich den Mietspiegel, da hilft auch die Mietpreisbremse
wenig, auch wenn dies oft so dargestellt wird. Ich wünsche mir dass die Stadtväter
ein Auge darauf haben können dass es für „normale“ Menschen noch lebenswert
bleibt in dieser Stadt und nicht nur für Neureiche Jungfamilien. Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit.
Bürger/-in
Guten Tag, ich finde die Bemühungen um das Wohnpolitische Konzept sehr klug und
Zukunftsgewandt. Es deutet darauf hin, dass die Stadt Leipzig ihre
Herausforderungen anpacken will und nicht auf Zeit spielt oder nur
Zwischenlösungen sucht.
Hierbei scheint mir in dem ganzen Konzept durchaus ein großes Bewusstsein für die
bereits bestehenden und nahenden Probleme des raschen Wachstums der Stadt zu
existieren. Eines jedoch irritiert mich daran: Die ganz simplen, konkreten
Maßnahmen, zu denen die Stadtpolitik imstande wäre, scheinen mir unausgegoren.
Dazu zählt meiner Meinung nach eine klare Veränderung des Konzepts eines
Liegenschaftsamts. Die Unterstellung dieses Amts unter das Wirtschaftsressort ist
ein systematisch falscher Ansatz, wenn die Stadt ihren Einfluss auf Miethöhe in
Zentrumsnähe und ihre Garantiemöglichkeit von alternativen und
familienfreundlichen Wohnformen sichern oder sogar ausbauen will. Die
Liegenschaften der Stadt müssen als größtes Potential erkannt werden, das Leben
in der Stadt, die Gemeinschaft ihrer Bürger, ihren Austausch in Nachbarschaften und
die Sicherung von Lebensqualität zu erhalten und zu fördern. Die vielseitigen Kunstund Kulturstätten, die vielen Werkstätten, die Förderung lokaler Kleinbetriebe und
eines gemeinschaftlichen Lebens sind in Leipzig wie in kaum einer anderen
deutschen Stadt möglich geworden durch einen Freiraum zur Selbstverwirklichung
der Bürger. Diesen Freiraum kann letztlich nur eine nicht rein wirtschaftlich orientierte
Institution gewährleisten.
Warum eigentlich peilt die Stadt Leipzig nicht ein Konzept an, wie es in der
österreichischen Hauptstadt Wien existiert? Selbst wenn dafür nicht dieselben
finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, könnte dieses Modell zumindest als
Grundsatzkonzept für ein Liegenschaftsamt eine Veränderung bedeuten. Das heißt:
x
Die Anforderungen an eine Liegenschaftspolitik in einer
wachsenden Stadt wurden im Rahmen des
Beteiligungsprozesses aber auch im politischen Raum
diskutiert. Vor diesem Hintergrund hat der Stadtrat am
8.7.15 eine „Änderung der strategischen
Liegenschaftspolitik (Flächenbevorratung)“ beschlossen
(Vorlage VI-A-01297). Hiernach wird die Verwaltung
beauftragt, bis zum 1. Quartal 2016 eine Aktualisierung
ihrer „Strategie zur aktiven Liegenschaftspolitik“
vorzulegen. Erste Schritte in diesem Bereich sind –
basierend auf anderen Stadtratsbeschlüssen – im
Wohnungspolitischen Konzept enthalten. Hierzu zählt
z.B., dass die Veräußerung von städtischen
Grundstücken nach Konzept erprobt werden soll.
Da der Beitrag jedoch weitergehende Aussagen zur
Liegenschaftspolitik enthält als sie mit dem
Wohnungspolitischen Konzept verankert wurden, wird
dies unter den abweichenden Positionen im Anhang A
aufgenommen.
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
Die grundsätzliche Ausrichtung muss sich ändern oder zumindest neuen Leitlinien
unterstellt werden. Danach scheinen mir die übrigen Ziele des neuen Wohnkonzepts
viel weniger nur eine gut wirkende Marketingstrategie sondern vielmehr eine klare
Haltung der Politik zu ihrer eigenen Stadt.
Bürger/-in
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
während der Vorstellung des neuen „Wohnungspolitischen Konzeptes“ am 29. Juni
2015 bin ich mit Herrn Heinig ins Gespräch über infrastrukturelle Festlegungen des
Konzeptes gekommen. Die Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung
sollte auch eindeutige Aussagen zur Mobilität ihrer Bürger beinhalten. Dazu steht
beim Thema Nachhaltig wachsen nur in einem Nebensatz: “… sowie Ansätze
autoarmer Standort-/Quartiersentwicklung berücksichtigt werden...“. Für mich bleibt
damit ein wesentlicher Faktor für eine stadtverträgliche Entwicklung viel zu wenig
berücksichtigt!
Einerseits will die Stadt Leipzig mit ihrem STEP Verkehr eine
- Verlagerung auf stadt- und umweltverträgliche Mobilitätsformen erzielen,
- andererseits wirkt sich eine kostengünstige Mobilität mit dem Fahrrad unterstützend
zum preiswerten Wohnraum positiv im verfügbaren Geld für einkommensschwache
Familien aus.
Auch zeigen die Ergebnisse der letzten Bürgerumfrage deutlich, dass Leipzig beim
Fahrradverkehr ein bundesweites Schwergewicht ist bzw. wird.
Ein zentrales Thema ist für mich das qualitätsgerechte Fahrradabstellen in den
Wohnbereichen. Eine rechtzeitige, zukunftsorientiert großzügige Berücksichtigung
auf Vermieterseite kann einen die Fahrradnutzung begrenzenden Faktor möglichst
klein halten.
Herr Heinig hat letztendlich empfohlen, mich direkt an Sie zu wenden.
Sehr geehrte Frau Dubrau,
zwei Vorschläge möchte ich Ihnen unterbreiten:
1. Technisches Bürgerbüro als Plattform für Beratung zu Fahrradabstellanlagen
nutzen Ein wesentlicher Faktor für mehr Fahrradnutzung ist das Vorhandensein von
ausreichenden, diebstahlsicheren und wettergeschützten Abstellplätzen im
x
x
Unter dem Stichwort "autoarme Stadtteil- und
Quartiersentwicklung" werden Aspekte des
Radverkehrs, aber auch des Fußverkehrs und der
ÖPNV-Nutzung thematisiert. Eine weitere Detaillierung
erfolgt nicht im Wohnungspolitischen Konzept, sondern
im STEP Verkehr bzw. im Radverkehrsplan. Für die
Umsetzung des Wohnungspolitischen Konzeptes wird
der Aspekt jedoch für Sensibilisierung von Investoren
(u.a. im Technischen Bürgerbüro) sowie für
strategische Diskussionen mit der LWB über die
Unterstützung von neuen Mobilitätsformen
aufgenommen.
Das Grundanliegen der besonderen Thematisierung
des Fahrradverkehrs im Wohnungspolitischen Konzept
wird auch unter den abweichenden Positionen im
Anhang A aufgenommen.
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
Wohnbereich. Die Sächsische Bauordnung entspricht nicht mehr den aktuellen
Mobilitätsansprüchen, sodass die Kommune zukunftsorientiert handeln sollte. Das
Baugeschehen (Neubau bzw. Sanierung) befindet sich auf einem hohen Niveau,
stimuliert durch die große Anzahl Neubürgern. Die frühzeitige Berücksichtigung von
in anderen Städten (z.B. BERLIN) üblichen Regelungen könnte Fehlinvestitionen
bzw. kostenaufwändiges Nachrüsten verhindern. > Dazu möchte ich eine
Bauherrenberatung/-information über die Anzahl, die Qualität der Räumlichkeiten
und die Qualität der Abstellanlagen in Zusammenarbeit mit dem ADFC-Leipzig
vorschlagen.
2. Einflussnahme auf die stadteigene Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft
mbH (LWB). Für die LWB sollte die Stadtverwaltung ihre direkten
Einflussmöglichkeiten nutzen: > Berücksichtigung der Fahrradfreundlichkeit in den
Eigentümerzielen der LWB (vorrangig für die Neubau- und Sanierungsvorhaben als
Vorbild für andere Wohnungsgesellschaften, ebenso für die Realisierung der
Umweltziele, für soziales Engagement, guten Service für die Mieter und einfach ein
positives Image eines städtischen Betriebes) > Entwicklung der stadteigenen
Gesellschaft langfristig zu einem zertifizierten „Fahrradfreundlichen Unternehmen“.
Im Entwurf des neuen „Wohnungspolitischen Konzeptes“ ist die Mobilität mit dem
Fahrrad gar nicht explizit erwähnt. Das verwundert mich sehr, weil ich persönlich in
den vorangegangenen Veranstaltungen immer dieses Thema angesprochen habe:
Preiswerter Wohnraum bleibt nur preiswert, wenn auch die Nebenkosten (z.B.
Mobilitätskosten) berücksichtigt werden. Mit dem Fahrrad werden die Jugendlichen
selbst frühzeitig mobil und bei guten Verkehrskonzepten erhalten sich ältere
Menschen lange die Möglichkeiten zur mobilen Selbständigkeit. Da ist das Fahrrad
gegenüber Auto und auch ÖPNV unschlagbar!
Sehr geehrte Frau Dubrau, ich hoffe, dass ich mit meinen Vorschlägen Ihre Ziele für
ein attraktives Leipzig unterstützen kann. Ich stehe gern für eine Weiterentwicklung
und Umsetzung der Ideen bereit.
Bürger/-in
Liebe Frau Karin Geier, Karolin Pannike, Susanne Kranepuhl, ich wurde krank und
sitze nun im Rollstuhl, das kann ganz schnell jedem passieren! Was glauben Sie,
In Leitlinie 3 werden die Bedarfe der Menschen mit
Behinderungen gezielt thematisiert. Da barrierefreier
Wohnraum häufig nur durch teuren Umbau oder im
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
was ich an konzeptionellem Gesprächsbedarf haben könnte?
Konzept hin oder her, solange nicht kontrolliert wird, wird sich nichts „entwickeln“.
Was nützen Ideen und Beschlüsse zum Bau von z.B. barrierefreien Wohnungen,
wenn die Beschlüsse zum einen nicht überprüft werden und zum zweiten wie eine
Ohrfeige anmuten? Was oder wem nützen die Regelungen und Beschlüsse, wenn
sich diese nicht am Leben orientieren? Laut sächsischem Baugesetz, müssen
barrierefreie Wohnungen gebaut werden, in jedem neuen Haus ein bestimmter
Anteil. Schön, schön.
Doch hier ein persönliches Wirklichkeit: Bin mit Anfang 30 krank geworden, mir
blieben etwas über 10 Jahre um Geld zu verdienen, welches dann meine Rente
ergibt. Was denken Sie persönlich - ist es genug Rente um eine dieser schönen
neuen barrierefreien Wohnungen für nur 1000 Euro Kaltmiete mieten zu können?
Die Verantwortlichen in Leipzig, Jung, Fabian und Dubrau, stellen Fragen als
wüssten Sie deren Antworten nicht schon, und dabei wissen Sie sie sehr wohl. Für
Blinde Signalampeln, für Rollifahrer (Kinderwagen und Alte mit Rollatoren),
abgesenkte Gehwegkanten, um mal etwas augenscheinliches zu benennen. Wichtig
wäre der Wille „von oben“ - öffentlicher Wohnungsbau z.B.. Was glauben Sie was
7.000 neue Wohnungen (im Jahr, ab 12 € qm) bewirken können?
Es braucht den ehrlichen Willen etwas für die Menschen von hier zu tun, für die, die
nicht in die veralteten Bundesländer rannten, sondern für die, die hier blieben, denen
sollte „ein Konzept“ gestaltet werden, nicht denen mit den Motorboten. Verzeihen
Sie, aber hier ist über Jahre derart zu viel schief gelaufen, und das
Wohnungspolitische Konzept hilft kein klein wenig, weil von Schreibtischen gelenkt.
Immanuel Kant sagte: >Nur persönliches Erleben, ermöglicht persönliches
Verstehen< Keiner derer die da nun reden hat persönlich erlebt und die die es
haben, werden nicht beachtet.
Bürger/-in
Sehr geehrt Damen und Herren,
das in der Leitlinie 1 geforderte "Mehr Wohnungen für Leipzig" unterstütze ich sehr,
obwohl diese Umsetzung die Beseitigung des städtischen Grüns beschleunigt.
Dazu befinden sich im Anhang einige Fotos, die 2010, 2012 und 2015
Neubau zu schaffen ist, wird auch der Förderbedarf im
Rahmen der Wohnungsbauförderung angesprochen.
Die angesprochenen Themen werden auch bei der
aktuellen Erarbeitung des Teilhabeplans vertieft.
x
Leitlinie 4 greift den Konflikt auf, dass einerseits im
Zuge steigender Nachfrage nicht auf Verdichtung in
innerstädtischen Gebieten verzichtet werden kann,
andererseits Wachstum nicht "um jeden Preis"
stattfinden soll, um vorhandene Qualitäten nicht zu
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
entstanden.Die Bilder "Bäume Juni 2012" und "Bäume Juni 2015" dokumentieren nur
zur einem geringen Teil die Grünvernichtung im Viereck Haydnstraße - Grassistraße
- Robert-Schumann-Straße und Ferdinand- Rhode-Straße. Mit der weiteren
Bebauung dieser Fläche werden sicher alle Bäume und Grünflächen verschwinden.
Wann die neuen Häuser fertiggestellt, ist ungewiss. Gegenüber des Grundstückes
Grassistraße 23 wurde 2014 eine Baugrube ausgehoben, vorher genügen Grün (alte
Bäume, Wiese, Sträucher...) beseitigt. Nun "ziert" dieses Baugrube das Musikviertel.
Das Foto " August 2010 (1)" zeigt die Kreuzung Ferdinand-Rhode-Str./Haydnstr.,
"Juni 2015 (1)" die Veränderung. Die Bilder "August 2010 (2)" und "Juni 2015 (2)"
wurden in der Haydnstr. aufgenommen. Selbstverständlich könnte ich Ihnen weitere
Vergleichsfotos zur Verfügung stellen. Mir ist es tatsächlich unverständliche, warum
gerade alte Bäume dem Neubau geopfert werden müssen. Für beseitigte Bäume
werden Ersatzpflanzungen durchgeführt. Das ist richtig, aber was nützt ein neu
gepflanzter Baum am Stadtrand gegen die Senkung des Feinstaubes im
Stadtgebiet?
Mit der Bebauung der Grünflächen geht eine Versiegelung der natürlichen
Auffanggebiete für das Regenwasser einher. Der natürliche Hochwasserschutze wird
damit für Leipzig eingeschränkt. Was kann man eigentlich den Nachbarn solcher
Baumaßnahmen an Lärm, Schmutz, Staub, Verkehrseinschränkungen... zumuten?
So wird im Musikviertel seit über zehn Jahren auf der "Gästehauswiese" gebaut.
Dafür wird uns wahrscheinlich das ehemalige "Gästehaus" in seinem jetzigen
Zustand erhalten bleiben.
Auch wenn meine Ausführungen sich auf das Musikviertel konzentrierten, lautet mein
Vorschlag: Der unumgängliche Zusammenhang von Bebauung, Grünerhaltung und
Umweltbelastungen (Lärm, Staub...) müssen für eine gesunde Stadtentwicklung
Leipzigs noch stärker in den Fokus gerückt werden.
An einer kurzen Antwort bin ich sehr interessiert, für Anfragen bin ich offen und
bedanke mich bereits heute dafür.
Bürger/-in
Vorab möchte ich 2 Bemerkungen machen zum Beteiligungsverfahren beim
wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig: 1. Am heutigen! 27.7. wird auf der
zerstören. Zum einen sollen verschiedene
Raumansprüche miteinander ausgeglichen werden, um
Nutzungskonflikte möglichst positiv zu lösen (S. 22).
Zum anderen sollen im Sinne eines nachhaltigen
Wachstums bzw. auch einer so genannten "doppelten
Innenentwicklung" - die beim Wachstum einer Stadt
auch die Qualifizierung und Bedeutung der Grünräume
im Blick behält - ökologische Belange berücksichtigt
werden (S. 23). Um sich genauer mit diesem
Themenfeld auseinander zu setzen, ist im Rahmen des
Instruments 3.1 Fortschreibung des
Wohnbauflächenkonzepts eine Dichtediskussion für
einzelne, relevante Stadtbereite geplant, um eine
Balance zwischen effektiver Infrastrukturauslastung und
stadtökologischen Belangen zu gewährleisten. Dort
werden die Hinweise aufgegriffen.
x
Die Leitlinien haben Überschneidungen, wurden jedoch
zur Klarstellung der unterschiedlichen
Aufgabenschwerpunkte getrennt dargestellt. Ziel ist es,
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
Twitter-Seite darauf hingewiesen, dass man noch bis zum 31.7. Ideen einbringen
kann. 2. Wenn ich mir Ihr Konzept genau betrachte, ist der Beteiligungsvorgang so
gut wie abgeschlossen (nicht nur aus zeitlicher Perspektive).Nein viel mehr wurden
schon viele Veranstaltungen seit Mai 2014 durchgeführt.
Nun zu meinem Hauptanliegen: Es gibt bei dem wohnungspolitischen Konzept 4
Leitlinien. Von diesen können im Grunde 3 zu einer verschmolzen werden, da sie in
größten Teilen eine gemeinsame Schnittmenge bilden. (fett markiert) Hier noch
einmal die 4 Leitlinien aufgeführt: 1.Leitlinie- Wohnen in Leipzig für alle vielfältig,
bezahlbar und wirschaftlich tragfähig, 2.Leitlinie -Genügend Wohnungen für
einkommensschwache Haushalte, 3.Leitlinie-Familien, Senioren und Menschen mit
Behinderungen unterstützen, Leitlinie-Wohnungspolitik als Teil integrierter
Stadtentwicklung.
Zu Leitlinie 1: Darin heißt es u.a. Erprobung der Veräußerung städtischer
Liegenschaften nach Konzept und Prüfung, ob mittels städtebaulicher Verträge eine
gleichmäßige Beteiligung der Bauherren an den Infrastrukturkosten sowie bei
Vorliegen einer geeigneten Wohnungsbauförderung in Sachsen ein bestimmter
Anteil geförderten Wohnungsbaus gesichert werden kann.
Einerseits wird von bezahlbarem Wohnraum gesprochen, andererseits, sollen
städtische Wohnungen an private Eigner veräußert werden. Wo dies hinführte,
können wir z.B. in Dresden betrachten, als die Stadt zwar schuldenfrei wurde, aber
die Mieter der ehemals stadteigenen Wohnungen mit Mieterhöhungen und
Verschlechterung der Wohnsituation zu kämpfen haben.
4.Leitlinie-Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung: Warum werden
sehr viele Wohngegenden, welche gut erschlossen sind nicht entsprechend ihrer
Lage ausreichend erschlossen - z.B, Reudnitz, Neustadt-Neuschönefeld, Stötteritz,
Volkmarsdorf und Paunsdorf.
Wie schon auf Seite des wohnungspolitischen Konzeptes von der Stadt Leipzig
angeführt, gibt es über 20.000 leer stehende Wohnungen. Wieso werden diese nicht
forcierter erneuert?
Scheinbar nimmt die LWB eine Sonderrolle ein beim kommunalen Wohnungsbau in
Leipzig, sind andere kommunale Liegenschaften kein Schwerpunkt der Stadt Leipzig
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
einen ausreichenden städtischen Wohnungsbestand zu
erhalten, der zentral bei der LWB verwaltet wird (kein
Verkauf der Gesellschaft wie in Dresden). Dazu soll
auch dezidiert geprüft werden, welche
Wohnungsbestände aus den ehemals eigenständigen
Ortschaften an die LWB übertragen werden können.
Um wohnungspolitische Ziele auch gemeinsam mit
privaten Partnern umsetzen zu können, soll bei
Verkäufen von städtischen Grundstücken eine Vergabe
nach konzeptionellen Kriterien erprobt werden. Die
Reaktivierung leerstehender Gebäude ist im Konzept
ebenso Ziel wie ein verstärkter Neubau, da beides
angesichts der steigenden Wohnungsnachfrage
notwendig ist. Die Erfahrungen aus dem Projekt CSI
Europe sollen im Rahmen der Maßnahme zum
Stadtentwicklungsfonds aufgegriffen werden. Insofern
sind die meisten Hinweise bereits im
Wohnungspolitischen Konzept aufgegriffen.
In allen Leitlinien des Wohnungspolitischen Konzeptes
wird dargestellt, dass Maßnahmen - insbesondere zum
bezahlbaren Wohnen - nicht nur in einzelnen
Stadtteilen, sondern stadtweit umgesetzt werden sollen.
Leitlinie 4 greift die sozial gemischten Stadtteile und
benennt konkrete Ansätze zur Umsetzung, wobei die
Stadt dabei auf Kooperationen und Förderung
angewiesen ist. In der Summe soll dadurch die
befürchtete "Ghettoisierung" vermieden werden. Auch
die Bedarfe des Wohnraums für ältere Menschen,
Singles und Asylsuchende sind bereits in das Konzept
eingeflossen. Angesichts der aktuell stark gestiegenen
Zahl der Asylsuchenden müssen die Auswirkungen im
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
bzw. sollen diese veräußert werden, da man deren Attraktivität kritisch sieht? Nach
den diversen Eingemeindungen aus dem Leipziger Land wurde scheinbar nie eine
Integration der „alten“ Gemeindeliegenschaften in die LWB in Erwägung gezogen...
Wie soll dieser Stadt-Entwicklungsfonds konkret ausgestaltet und finanziert werden?
Wäre eine Art „Bürgeranleihe“ praktikabel. Am interessantesten finde ich den
Nachhaltigkeitsansatz im Rahmen des CSI Europe – City Sustainable Investment in
Europe, jedoch gibt es wortwörtlich soviele „Baustellen“ in Leipzig, dass man
vielleicht auch einmal überdenken sollte, diese frischen Mittel auch im Straßenbau
und ÖPNV nachhaltig zu investieren.
Folgendes ist auf S.31 Ihres Konzeptes nachzulesen: • Vermeidung von Mietpreis
erhöhenden Wirkungen, • Verfügbarkeit von Wohnungen des einfachen Standards
(in ausreichender Menge für alle einkommensschwache Gruppen) •
Berücksichtigung aller verschiedenen Anbietergruppen • Schaffung und Erhaltung
sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen. Ist mit „Vermeidung von Mietpreis
erhöhenden Wirkungen“ - keine Sanierung gemeint? Verfügbarkeit von Wohnungen
des einfachen Standards – sollen diese planmäßig neu geschaffen werden bzw.
zusammen gefasst werden oder was ist damit konkret gemeint? Eine Art Ghettoisierung Arm muss mit Arm zusammen wohnen, wird ja eigentlich schon mit der
Überschrift angedeutet: Bedarfe für Unterkunft und Heizung für Leistungsberechtigte
nach SGB II und XII. Vermutlich ist die Aussage „Schaffung und Erhaltung sozial
ausgeglichener Bewohnerstrukturen“ ein frommer Wunsch. Denn schon jetzt kann
man ja nicht den Bürgern vorschreiben, wo sie zu wohnen haben.
Wenn die Stadt sich nicht ernsthaft um jedes Quartier stark bemüht, treten die
ohnehin schon massiven Verwerfungen in der Stadt in einigen Jahren noch massiver
zu Tage. Wer möchte schon, wenn man es sich leisten kann, arbeitet eine Familie
hat, in den berüchtigten Wohngegenden, welche ja in dem Konzept nicht einmal
namentlich genannt werden, wohnen? Was ich an diesem Konzept vermisse:
1. Es ist zwar von einem angedachten technischen Bürgerbüro die Rede. Aber wer
ist bei / 2. Ein schlüssiges Flüchtlingskonzept bzw. ein Nachtrag aufgrund der
aktuellen zu erwartenden und sich / verändernden Migrationssitutation / 3. Schaffung
von Wohnraum für Ältere Bürger, welche nicht ins Pflegeheim möchten
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
Monitoring besonders im Blick behalten werden.
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
(altengerechtes Wohnen) / 4. Schaffung von Wohnraum für Singles
Bürger/-in
Guten Tag, zum Entwurf des wohnungspolitischen Konzeptes möchte ich folgendes
allgemein anmerken: Um der Ballung einkommensschwacher Haushalte in
bestimmten Gegenden entgegen zu wirken, muss durch geeignete städtische
Maßnahmen sichergestellt werden, dass preiswerter Wohnraum in ALLEN
Quartieren zur Verfügung steht. Dabei muss über städtische Möglichkeiten wie
Kooperationsvereinbarungen und Belegungsbindungen hinaus gegangen werden.
Z.B. durch Einführung einer Sozialabgabe o.ä. für jedes Gebäude, in dem keine
Sozialwohnungen vorgehalten werden.
Außerdem habe ich konkrete Vorschläge zum Text, und zwar zur
Leitlinie 2: „Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte“ „Für den
Erhalt einer stabilen sozialen Mischung in der Stadt muss preisgünstiger Wohnraum
in allen Stadtgebieten vorhanden sein und durch geeignete städtische Maßnahmen
gefördert werden.“ (S. 18 unten, Ergänzungen unterstrichen)
Ansätze zur Umsetzung: - „Zur Unterstützung der Haushalte, die sich nicht allein am
Wohnungsmarkt versorgen können, werden Wohnungen vermittelt. Dazu werden
Kooperationsvereinbarungen und Belegungsbindungen/ -optionen stadtweit
ausgebaut werden.“
„Anpassungsbedarf bei stärkerem oder schwächerem Wachstum: Bei klaren
Anzeichen eines angespannten Wohnungsmarktes wird der in den Eigentümerzielen
der LWB festgelegte Anteil an preisgünstigen Wohnungen erhöht. unter
Berücksichtigung der wirtschaftlichen Handlungsfähigkeit gemeinsam von
Gesellschaft und Gesellschafterin überprüft.“ (kursives durchgestrichen)
Und zur Leitlinie 3.3 Soziale Wohnraumversorgung: "Bedarfe für Unterkunft und
Heizung für Leistungsberechtigte nach SGB II und XII" - "Verfügbarkeit von
Wohnungen des einfachen Standards (in ausreichender Menge für alle
einkommensschwache Gruppen) in allen Stadtteilen"
x
x
Die Erhöhung des Anteils an preisgünstigem
Wohnraum bei der LWB unabhängig von der
wirtschaftlichen Tragfähigkeit würde bedeuten, dass
ggf. eine dauerhafte Zuschussfinanzierung der LWB
notwendig wird. Dies widerspricht den aktuellen
Eigentümerzielen der LWB. Eine Sozialabgabe für
jedes Gebäude ohne Sozialwohnungen ist rechtlich
nicht umsetzbar. Beide Punkte werden daher in Anhang
A unter den abweichenden Positionen aufgenommen.
Da den o.g. Punkten zu "geeigneten städtischen
Maßnahmen" nicht im Wohnungspoltischen Konzept
entsprochen wird, erfolgt keine Aufnahme einer
entsprechenden Formulierung in Leitlinie 2.
Der Aspekt, dass versucht wird
Kooperationsvereinbarungen "stadtweit" abzuschließen
wird jedoch aufgenommen, da dies beabsichtigt ist und
damit nochmals betont wird (S. 19, S. 31).
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
(Die Stellungnahmen werden hier zusammengefasst dargestellt und liegen in der
Anlage vor.)
Netz Leipzig (SWL)
Zusammenfassung:
- Die Stellungnahme von 2011 im Rahmen des Stadtentwicklungsplans
Wohnungsbau und Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau ist weiterhin gültig.
(Unterstützung Ziele, Hinweis auf koordinierte Zusammenarbeit bei
Verkehrsbaumaßnahmen, Optimierung Koordination etc.)
- Angebot Informationsmaterial für Beantragung/Änderung von Netzanschlüssen im
Technischen Bürgerbüro bereit zu stellen.
x
Die Aussagen betreffen verschiedene
Umsetzungsinstrumente des Wohnungspolitischen
Konzeptes. Sie werden u.a. bei der Fortschreibung des
Wohnbauflächenkonzepts, im INSEK-Prozess und für
den Aufbau des Technischen Bürgerbüros aufgegriffen.
Kommunale Wasserwerke GmbH (KWL)
Zusammenfassung:
- Die Stellungnahmen von 2011 und 2009 im Rahmen des Stadtentwicklungsplans
Wohnungsbau und Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau bzw. der Bewertung
von Einzelstandorten sind weiterhin gültig.
- Die fortschreitende Versiegelung von Flächen durch Wohnungsbauvorhaben hat
Auswirkungen auf das Abwassernetz (Auslastung Kläranlage Rosenthal,
Starkregenereignisse, steigendes Überflutungsrisiko, Investitionsbedarf in
Kanalsystem, gefahrlose Zwischenspeicherung in Parkanlagen etc., Versickerung
auf Grundstücken oder sonstige Rückhalteanlagen, Trennsysteme bei
Neubaugebieten vorsehen)
- In Abhängigkeit der zunehmenden Verdichtung der Stadt werden höhere
Anforderungen an Trinkwasserversorgungsstruktur gestellt – schon jetzt muss das
System angepasst werden, notwendige Investitionen müssen bis Ende 2015 mit der
KWL abgestimmt und in den Mittel- und Langfristplan eingestellt werden.
- Ansätze und Angaben zur Neuanordnung und Bauflächen oder innerstädtischen
baulichen Verdichtungen können in strategische Konzepte der KWL nur einfließen,
wenn die Ergebnisse zeitnah in prüfbarer Form übergeben werden.
x
Die Aussagen betreffen verschiedene
Umsetzungsinstrumente des Wohnungspolitischen
Konzeptes. Sie werden u.a. bei der Fortschreibung des
Wohnbauflächenkonzepts, aber auch im INSEKProzess aufgegriffen.
Regionaler Planungsverband Leipzig-Westsachsen
x
Die Stellungnahme zeigt, dass das Konzept mit den
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
Zusammenfassung:
- Das wohnungspolitische Konzept steht in Übereinstimmung mit den landes- und
regionalplanerischen Zielen.
- Die benannten „neuen Formen der regionalen Kooperation“ sollen im Rahmen der
geplanten Fortschreibung des Regionalplans Westsachsen thematisiert werden. Dies
kann im Rahmen einer Stellungnahme im Planverfahren oder im Gespräch erfolgen.
Landesdirektion Sachsen
Zusammenfassung:
Das wohnungspolitische Konzept steht in Übereinstimmung mit den Zielen und
Grundsätzen der Raumordnung (Landesentwicklungsplan, Regionalplan
Westsachsen 2008, Regionalplan Leipzig-Westsachsen2017(Entwurf)).
Hinweise -1auf Unsicherheit der Einwohnerentwicklung, da Rahmenbedingungen
sich schnell verändern können. Dennoch wird Zeitraum 2020 (erwähnt in den
Szenarien) als kurz angesehen.
- 1. Unsicherheit der Einwohnerentwicklung, Belastbarkeit der Prognose und
ausgwählter Datengrundlagen (z.B. Leerstandsschätzung. Daraus ergeben sich
Fragen nach der zeitlichen Reichweite des Konzeptes. Hinweise zu Schwierigkeit
dass Leerstand nur als Schätzwert vorliegt
- 2. Einhaltung der SächsGemO bei Maßnahmen unter 3.2 und 3.3
- 3. redaktionelle Unstimmigkeiten, darunter: ist Indikatorenset angespannter Markt
bereits erarbeitet (Instrument Monitoring), Erhebungszeitpunkt
einkommensschwacher Haushalte unterschiedlich, Daten in den Instrumenten
teilweise bereits überholt.
- 4. Frage nach Verwendung des Begriffs Akteure sowie der fehlenden Zuordnung
der Positionen zu einzelnen Akteuren in Anhang A
regionalplanerischen Zielen überein stimmt. Das Thema
der regionalen Kooperation wird in die Beteiligung zum
Entwurf des Regionalplans eingebracht.
x
x
Die Stellungnahme zeigt, dass das Konzept mit den
Zielen und Grundsätzen der Raumordnung
übereinstimmt.
Zu 1 - Die Analyse der Wohnungsmarktsituation wurde
im Wohnungspolitischen Konzept auf Grundlage
fachlicher Standards und mit Unterstützung eines
externen Gutachters durchgeführt sowie mit
Wohnungsmarktakteuren und Experten diskutiert. Da
aktuell keine geeigneten Prognosen - auch seitens des
STALA - zur Verfügung stehen, wurde eine
Konzeptstruktur mit längerfristigen Leitlinien und kurzbis mittelfristigen Instrumenten und Maßnahmen
gewählt. Die Leitlinien sind auch bei unterschiedlicher
Stärke des Wachstums nach 2020 weiter belastbar. Die
Maßnahmen müssen ggf. angepasst werden, auch
dazu sind bereits weitere mögliche Schritte im Konzept
benannt. Die Wohnungsmarktlage wird im Rahmen des
weiterentwickelten Monitorings beobachtet.
Zu 2 – Selbstverständlich wird die SächsGemO bei der
Umsetzung der Instrumente und Maßnahmen
eingehalten.
Zu 3 - redaktionelle Korrekturen werden in das Konzept
eingearbeitet (S. 18, S. 28, S. 35).
Zu 4 - In den Leitlinien werden keine Akteure konkret
angesprochen, sondern Nachfrage- bzw.
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
Nutzergruppen. In den Instrumenten und Maßnahmen
werden dann ggf. Akteursgruppen als Partner bei der
Umsetzung benannt. Im Anhang A geht es darum,
grundsätzlich abweichende Positionen transparent zu
machen, aber nicht für jede Akteursgruppe die
Positionen im Detail herauszuarbeiten.
Handwerkskammer zu Leipzig (HWK)
Zusammenfassung:
- Das Handwerk bekennt sich zur Verantwortung für Stadtentwicklung und bietet eine
enge Partnerschaft für zukunftsfähige, integrierte und mittelstandsfähige
Stadtentwicklung an.
- 1. Unterstützung für Nutzungsmischung: Leitbild städtischen Funktionsvielfalt (v.a.
Wohnen und Arbeiten) dezidierter benennen um Entwicklung/Bestandsschutz
Gewerbe bei baurechtlicher Abwägung zu stärken; Wohnungsbauflächen mit
gewerblichen Flächen zwingend abstimmen; Zusammenarbeit gegenüber Bund um
keine zusätzlichen Beschränkungen bzw. Flexibilisierung bau- und
immissionsschutzrechtlicher Regelwerken auf Bundes- und Landesebene zu
erreichen; Respekt der Rolle der Handwerksunternehmen in benachteiligten
Quartieren für soziale Stabilisierung.
- 2. Energieeffizienz steigern: gegen Überregulierung kostenintensiver Standards ist
auf europäischer Ebene anzusetzen; mit Erstellung verbindlicher Energiekonzepte
und Solaroptimierung bei B-Planverfahren setzt die Stadt selbst einen sehr hohen
Standard fest, der zu Mehrkosten führen kann; Begrüßen Ansatz Förderkulissen
weiter zu entwickeln; Fachbetriebe und Handwerke können praxisnahe Information
und Beratung realisieren; qualifizierten und handwerkliche Bauleistungen sind für
Wohnungsbau und Energieeffizienzsteigerung nötig und sollten möglichst aus der
Region kommen.
- 3. Städtebauförderung: Gemeinsamer Einsatz zur Sicherung der
Städtebauförderung auf hohem Niveau unter Nutzung innovativer Ansätze,
Justierungsbedarf bei der Aufnahme, sektorenübergreifender Instrumente wie z.B.
energetische Sanierung mit Stadtumbaumaßnahmen, Anpassungen an
x
x
Zu 1 – In Leitlinie 4 ist bezüglich des Ausgleichs
verschiedener Raumansprüche mit dem Wohnen das
Gewerbe bereits enthalten. Die dargestellten Aspekte
werden dann im Detail bei der Umsetzung des
Wohnungspolitischen Konzeptes im Rahmen der
Bauleitplanung und der Fortschreibung des
Wohnungspolitischen Konzeptes aufgegriffen.
Zu 2 – Unter 3.6 ist bereits eine Maßnahme zur
Überprüfung kostentreibender Standards im Bau
enthalten. Dort wird die europäische Ebene ergänzt
(S.39). Bei der Weiterentwicklung der
Beratungsinstrumente (Umsetzung der Maßnahmen
von 3.4) wird das Handwerk eingebunden.
Zu 3 – Die Betonung der Bedeutung
Städtebauförderung und deren Weiterentwicklung wird
aufgegriffen und als Instrument unter 3.6 aufgenommen
(S.38).
Zu 4 – Im Anhang E sind wichtige
Begriffsbestimmungen bereits enthalten. Dieses Kapitel
sollte jedoch nicht überfrachtet werden. Insbesondere
zum angespannten Wohnungsmarkt ist im Konzept
ausgeführt, dass Indikatoren erst noch im Rahmen des
Monitorings entwickelt werden müssen.
Der Begriff "verkehrsvermeidender Stadtentwicklung"
bleibt erhalten, das es bei der Entwicklung von neuen
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
demografische Entwicklungen oder Energieversorgungs- und
Gebäudesanierungskonzepte; Entwicklung/ Erprobung neuer Finanzinstrumente wie
dem Stadtentwicklungsfonds sehen sie als Arrondierung bestehender Angebote.
- 4. Einige Begrifflichkeiten sollten für die allgemeine Verständlichkeit genauer
erläutert werden: Anspannungstendenzen/angespannter Wohnungsmarkt, nicht
nachgefragte Gebiete/Gebiete mit Entwicklungsbedarf, durchschnittlicher
Wohnflächenverbrauch pro Person.
Vorschlag verkehrsvermeidende Stadtentwicklung [z.B. auf S. 27] sollte durch
„verkehrsoptimierte“ Stadtentwicklung ersetzt werden.
Seniorenbeirat der Stadt Leipzig
Zusammenfassung:
- Standpunkte und Vorschläge aus früherer Stellungnahme nicht präzise genug im
Konzept aufgenommen.
- 1. Infrastrukturelle Maßnahmen: Infrastruktureinrichtungen des täglichen Lebens
müssen gut und barrierefrei erreichbar sein; Zunehmende Bedeutung von Zustand
Gehwege, Sicherheitsempfinden und Lärmbelästigung für ältere Menschen; Diese
Aspekte sollten unter den Instrumenten Stadtplanung berücksichtigt werden und
Schnittstellen zu anderen Konzepten wie Stadtentwicklungsplan Verkehr und
öffentlicher Raum aufgezeigt werden.
- 2. Wohnungsanpassung: Unter den Kooperationsthemen 3.8 sollten die Themen
zum altenfreundlichen Wohnen als gesetztes Thema festgesetzt werden.
Ein Instrument „Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer und
behinderter Menschen“ wird gefordert. Die vorhandenen Wohnungsanpassungen
sollten fortgesetzt werden. Neben Einzelmodernisierungen sollten vorzugsweise
Subjektfördermaßnahmen erfolgen. Zur Finanzierung von Wohnungsanpassungen
sollten finanzielle Mittel (150.000€ pro Jahr) bereit gestellt und die Mindestzahl für
angepasste Wohnungen auf 200 festgelegt werden. Hierzu solle eine Richtlinie zur
Vergabe dieser Mittel erarbeitet werden.
Wohnbauflächen darum geht, Standorte so zu wählen,
dass unnötige Verkehrserzeugung vermieden wird (z.B.
durch fußläufige Erreichbarkeit von Nahversorgung,
Schulen etc.).
x
x
Die Berücksichtigung der bisherigen Vorschläge
unterlag der Abwägung mit anderen Interessen und der
Struktur des Gesamtkonzeptes.
Zu 1 – Wohnumfeld (Infrastruktur und Gestaltung
Wegeverbindung) können nicht direkt in der
Wohnungspolitik beeinflusst werden. Sie sind Teil
integrierter Stadtentwicklung, werden in den
entsprechenden Fachplanungen und im INSEK
betrachtet. Um Redundanzen zu vermeiden, erfolgt
aber keine ausführliche Darstellung im
Wohnungspolitischen Konzept. Dennoch sollen diese
Themen im Rahmen der geplanten Fortsetzung des
Dialogs zum altenfreundlichen Wohnen aufgegriffen
werden (s. Leitlinie 3). Unabhängig davon sollen sie
unter dem Querschnittsthema demografischer Wandel
im INSEK-Prozess aufgegriffen werden. Grundsätzlich
findet das Thema Barrierefreiheit bei der Neugestaltung
öffentlicher Räume Berücksichtigung. Der erneute
Hinweis wird jedoch innerhalb des SPA und an das
VTA weiter gegeben.
Zu 2 – Wohnungsanpassung: Die Fortsetzung des
Dialogs zum altenfreundlichen Wohnen ist im Kap. 3.8
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Synopse der Stellungnahmen im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Entwurf des Wohnungspolitischen Konzepts der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 (VI-DS-01475)
in der Umsetzung
im Anhang A (Positionen aus dem Beteiligungsprozess)
Berücksichtigung Begründung
im Konzept
Stellungnahme
(S.41) benannt. Die Schaffung neuer Qualitäten durch
altenfreundliche Wohnungsanpassungen ist auf der
Forderungsliste für Wohnungsbauförderung von Land
und Bund. Hingegen wäre die Wiederaufnahme einer
kommunalen Förderung eine Grundsatzentscheidung,
die der Stadtrat fällen müsste.
Der Umfang der Förderung mit 150.000 Euro würde für
max. 30 Maßnahmen (z. B. bei durchschnittlich 5.000
Euro/Maßnahme) genügen. Die Reichweite bzw.
Effizienz derartiger Förderung wäre daher eher als
gering einzustufen. Der Nutzen stünde in keinem
angemessenen Verhältnis zum hohen personellen
Aufwand: zur Vergabe müsste ein Kriterienkatalog
erarbeitet und im Einzelfall angewandt werden,
Einkommens- und Vermögensprüfung, Prüfung der
Durchführung der baulichen Maßnahme, Nachhalten
der Ergebnisse usw.
Der Vorschlag wird deshalb unter den abweichenden
Positionen im Anhang A aufgenommen.
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig (IHK)
Dank für die Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig. Keine
Abgabe einer Stellungnahme, da mit dem Wohnungspolitischen Konzept kein
unmittelbarer Bezug zum gesetzlichen Aufgabenbereich der IHK gegeben ist.
Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
Die LVB gegrüßt die dargestellten Leitlinien und Strategien und bittet darum, bei
Fortschreibung des Wohnbauflächenkonzepts einbezogen zu werden.
Kenntnisnahme
x
Aufnahme für den Prozess zur Fortschreibung des
Wohnbauflächenkonzepts.
20
LANDESDIREKTION SACHSEN
09105 Chemnitz
Stadt Leipzig
Stadtplanungsamt
04092 Leipzig
Ihr/-e Ansprechpartner/-in
Joachim Anlauf
Durchwahl
Telefon +49 341 977-3440
Telefax +49 341 977-1199
joachim.anlauf@
lds.sachsen.de*
Geschäftszeichen
(bitte bei Antwort angeben)
L34-2417/272/213
Leipzig,
7. August 2015
Stellungnahme zum Wohnungspolitischen Konzept der Stadt Leipzig,
Fortschreibung 2015
Ihr Schreiben vom 03.07.2015
Entwurf des Wohnungspolitischen Konzeptes vom 19.06.2015
*2015/320532*
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund einer anhaltend starken Zunahme der Bevölkerung
schreibt die Stadt Leipzig ihr Wohnungspolitisches Konzept fort. Darin wird
das Angebot an ausreichendem, nachfragegerechtem und bezahlbarem
Wohnraum in allen Gebieten der Stadt als ein wichtiges Ziel definiert, um die
soziale Stabilität und Vielfalt zu erhalten.
Konkret sollen folgende Leitlinien und Grundsätze der Ratsversammlung der
Stadt Leipzig zum Beschluss vorgelegt werden:
Übergeordnete Leitlinie
Leipzig als attraktiven und konkurrenzfähigen Wohnstandort weiterentwickeln
Leitlinien
1. Wohnen in Leipzig – für alle, vielfältig, bezahlbar und wirtschaftlich
tragfähig
2. Genügend Wohnungen für einkommensschwache Haushalte
3. Familien, Senioren und Menschen mit Behinderungen unterstützen
4. Wohnungspolitik als Teil integrierter Stadtentwicklung
Postanschrift:
Landesdirektion Sachsen
09105 Chemnitz
Besucheranschrift:
Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2
04107 Leipzig
www.lds.sachsen.de
Bankverbindung:
IBAN
DE82 8505 0300 3153 0113 70
BIC OSDD DE 81
Kto.-Nr. 3 153 011 370
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Grundsätze der Stadtplanung
Neubaustandorte müssen mindestens eine günstige Flächeneignung entsprechend den Bewertungskriterien des Teilplans Wohnungsbau besitzen.
Die Wiedernutzung ehemals bebauter Flächen hat Priorität vor der Neuinanspruchnahme. Im Interesse eines flächensparenden Bauens soll die Kombination verschiedener Nutzungen angestrebt werden, wo sie sinnvoll möglich und
umsetzbar ist.
Im Interesse einer verkehrsvermeidenden Stadtentwicklung und einer wirtschaftlichen Betreibung des öffentlichen Verkehrsnetzes sind für den Geschosswohnungsbau Flächen zu entwickeln, die sich im fußläufigen Einzugsbereich der
Haltestellen des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs befinden (Straßenbahn: 300 Meter, S-Bahn: 500 Meter).
Die mögliche städtebauliche Dichte steigt in Abhängigkeit zur Erschließungsqualität (Liniendichte/Taktfrequenz).
Zur Gewährleistung einer großen Vielfalt an Wohnformen in der Stadt sind alle
Neubaustandorte auf einen potenziellen Anteil an Eigenheimen und eigenheimähnlichen Wohnformen zu prüfen.
Zur Unterstützung besonderer Nachfragegruppen am Leipziger Wohnungsmarkt
soll für die neuen Wohngebiete eine Vielfältigkeit hinsichtlich Wohn- und Eigentumsformen sowie Preissegmenten angestrebt werden. Hierfür ist ein besonderer Fokus auf familienfreundliche Angebote, kooperative Wohnformen und barrierefreie Wohnungen zu legen.
Künftig soll der Geschosswohnungsbau an infrastrukturell gut erschlossenen Standorten insbesondere im Einzugsbereich des schienengebundenen öffentlichen Nahverkehrs priorisiert werden. Das bedeutet, dass die zurzeit im Stadtentwicklungsplan Wohnungsbau und Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau enthaltene Fokussierung auf
den Eigenheimbau zurückgenommen und die enthaltenen Einschränkungen bezüglich
des Geschosswohnungsbaus aufgehoben werden. Der Teilplan Wohnungsbau als
Wohnbauflächenkonzept soll 2017/18 fortgeschrieben werden. Bei der Aufstellung und
Änderung von Bebauungsplänen sind die veränderten wohnungspolitischen Ziele, insbesondere die o. g. Grundsätze, zu berücksichtigen.
Jeder Leitlinie sind in dem Wohnungspolitischen Konzept für die Bereiche „Stadtplanung“, „Liegenschaftspolitik“, „Sozialer Wohnraumversorgung“, „Beratung und Betreuung“, „Stadtteil- und Projektentwicklung“ sowie „Rechtsgrundlagen und Förderprogramme“ Instrumente und Maßnahmen zugeordnet.
Ferner enthält das Wohnungspolitische Konzept „Maßnahmen bei stärkerem Wachstum“. Für diese wird bei Vorliegen einer entsprechenden Entwicklung zunächst ein
Prüfauftrag ausgelöst. Für den Einsatz dieser Maßnahmen besteht kein Auto-matismus.
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Als obere Raumordnungsbehörde hat die Landesdirektion Sachsen den Entwurf des
Wohnungspolitischen Konzeptes in der Fassung vom 19. Juni 2015 auf der Grundlage
des Landesentwicklungsplanes des Freistaates Sachsen (LEP 2013), verbindlich seit 31. August 2013,
des Regionalplanes Westsachsen (RPlWS 2008), verbindlich seit 25. Juli 2008,
sowie
des Regionalplanes Leipzig-Westsachsen 2017, Entwurf für das Verfahren der
Gesamtfortschreibung des RPlWS 2008 nach § 6 Abs. 1 Landesplanungsgesetz
(SächsLPlG), Stand 29. Mai 2015 (RPlLWS 2017-Entwurf Stand 29. Mai 2015)
geprüft.
Es wird festgestellt, dass das Wohnungspolitische Konzept in Übereinstimmung
mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung steht.
Ausgehend von der oberzentralen Funktion der Stadt Leipzig entspricht es insbesondere folgenden raumordnerischen Zielen und Grundsätzen:
LEP 2013
G 2.2.1.1 Die Neuinanspruchnahme von Freiflächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll in allen Teilräumen Sachsens vermindert werden. Bei der Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke soll bei Kompensationsmaßnahmen vorrangig auf eine Entsiegelung hingewirkt werden.
Z 2.2.1.7 Brachliegende und brachfallende Bauflächen, insbesondere Gewerbe-, Industrie-, Militär- und Verkehrsbrachen sowie nicht mehr nutzbare Anlagen der Landwirtschaft, sind zu beplanen und die Flächen wieder einer baulichen Nutzung zuzuführen,
wenn die Marktfähigkeit des Standortes gegeben ist und den Flächen keine siedlungsklimatische Funktion zukommt. Durch eine vorrangige Altlastenbehandlung auf Industriebrachen ist deren Wiedernutzbarmachung zu beschleunigen. Nicht revitalisierbare
Brachen sollen rekultiviert oder renaturiert werden.
Z 2.2.1.10 Die Siedlungsentwicklung ist auf die Verknüpfungspunkte des ÖPNV zu konzentrieren.
RPlWS 2008
Z 5.1.1 Die Inanspruchnahme unverbauter Flächen für Siedlungszwecke soll auf das
unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden.
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Z 5.1.2 Bei Neubebauung ist eine den natürlichen und siedlungsstrukturellen Gegebenheiten angepasste bauliche Dichte anzustreben. Auf eine angemessene Durchgrünung
und nachhaltig wirksame Einbindung in die Landschaft ist hinzuwirken.
G 5.1.3 Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollen verstärkt Belange von Familien,
von älteren oder beeinträchtigten Menschen sowie von Migranten berücksichtigt werden.
Z 5.1.4 Das Angebot an Wohnraum soll vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und unter Berücksichtigung der differenzierten Ansprüche hinsichtlich Wohnformen, Wohnungsgrößen und –ausstattung an die künftigen Anforderungen angepasst
werden.
Z 5.1.7 Im Rahmen der Bauleitplanung sollen Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, landwirtschaftliche Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen, Einrichtungen
der Daseinsvorsorge sowie Spiel- und Erholungsflächen einander so zugeordnet werden, dass Nutzungskonflikte durch Luftverunreinigungen, Lärm und Erschütterungen
vermieden werden.
RPlLWS 2017-Entwurf Stand 29. Mai 2015
Z 2.2.1.1 Die Neuinanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich für Siedlungsund Verkehrszwecke soll auf das unabdingbar notwendige Maß beschränkt werden.
Z 2.2.1.2 Bei Neubebauung ist eine den landschaftlichen und siedlungsstrukturellen
Gegebenheiten angepasste bauliche Dichte anzustreben. Auf eine angemessene
Durchgrünung und nachhaltig wirksame Einbindung in die Landschaft ist hinzuwirken.
G 2.2.1.3 Im Rahmen der Siedlungsentwicklung sollen verstärkt Belange von Familien,
von älteren oder beeinträchtigten Menschen sowie von Migranten berücksichtigt werden.
Z 2.2.1.4 Das Angebot an Wohnraum soll vor dem Hintergrund der demografischen
Entwicklung und unter Berücksichtigung der differenzierten Ansprüche hinsichtlich
Wohnformen, Wohnungsgrößen und -ausstattung an die künftigen Anforderungen angepasst werden.
Z 2.2.1.7 Im Rahmen der Bauleitplanung sollen Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, landwirtschaftliche Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen, Einrichtungen
der Daseinsvorsorge sowie Spiel- und Erholungsflächen einander so zugeordnet werden, dass Nutzungskonflikte durch Luftverunreinigungen, Lärm und Erschütterungen
vermieden werden.
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Hinweise
Bezüglich der künftigen Entwicklung der Anzahl der Einwohner Leipzigs besteht nach
wie vor ein gewisses Maß an Planungsunsicherheit. Wie die Verfasser in der Einführung des Wohnungspolitischen Konzeptes (WPK) betonen, konnte die jetzige Situation
im Zeitraum der Fortschreibung des WPK 2009 nicht vorhergesehen werden. Im Gegenteil: Im WPK 2009 ist die Stadt Leipzig noch von einem sehr entspannten Wohnungsmarkt, einem erforderlichen Rückbau von Wohnungen sowie einer aktiven Flächenpolitik ausgegangen, mit der die Neubaunachfrage innerhalb des inneren Stadtgebietes befriedigt werden könnte. Dies zeigt, dass sich die Rahmenbedingungen innerhalb eines vergleichsweise kurzen Zeitraums stark verändern können.
Dem WPK 2015 liegen drei unterschiedliche Szenarien bezüglich der Einwohnerentwicklung zugrunde. Die Verfasser orientieren sich an einem mäßigen bis starken längerfristigen Bevölkerungswachstum, nehmen aber ausdrücklich auch die Risiken einer
noch stärkeren oder schwächeren Nachfrageentwicklung in den Blick. Allerdings reicht
die Aussagekraft dieser Varianten nur bis zum Jahr 2020.
Je länger der Betrachtungszeitraum definiert ist, umso unsicherer fällt die jeweilige
Prognose aus, desto weniger belastungsfähig werden zwangsläufig die daraus abgeleiteten Strategien oder Maßnahmen. Bei der Prüfung des WPK 2015 fällt auf, dass einige
Angaben bezüglich der Datenbasis, des betrachteten Zeitraums sowie der Bedeutung
des WPK widersprüchlich sind. Dies beeinträchtigt den Informationsgehalt und die
Steuerungsfähigkeit der Wohnraumpolitik.
Beispiele sind:
Auf Seite 13 wird ausgeführt, dass es einer Auswahl relevanter Indikatoren in der
laufenden Wohnungsmarktbeobachtung bedürfe. Hierzu müsse ein Indikatorenset
entwickelt werden. Hingegen erläutern die Verfasser auf Seite 39, dass relevante
Indikatoren, wie z. B. die Entwicklung von Wohnungsnachfrage, Wohnungsangebot, Leerstand und Mieten, bereits zu einem Indikatorenset zusammengestellt worden sind.
Ungeachtet, ob nun solch ein Indikatorenset bereits einsatzfähig ist oder nicht,
stimmt bedenklich, dass offensichtlich einige Daten nur als Schätzwert vorliegen,
wie z. B. die Entwicklung des Leerstands zeigt, der seit der Zählung vom Mai 2011
nur geschätzt werden kann. Wie aussagekräftig kann solch ein Indikator sein? Wie
belastungsfähig ist die Aussage auf Seite 15, dass ca. 2020 das Aktivierungspotenzial von leerstehenden Wohnungen ausgeschöpft ist?
Unklar ist, welche Bedeutung dem WPK 2015 zukommen soll. In der Vergangenheit ist dieses Konzept im Abstand von durchschnittlich fünf Jahren fortgeschrieben
worden (1994, 1999, 2002, 2009 und 2015). Solche Abstände lassen eher eine
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kurz- bis mittelfristige Perspektive auf die künftige Entwicklung des Wohnungsmarkts zu.
Im Gegensatz dazu soll nach Angabe der Verfasser das Konzept „die langfristigen
Leitlinien, die Strategien sowie die kurz- bis mittelfristig einzusetzenden Instrumente für die Leipziger Wohnungspolitik“ definieren. Zudem sollen die Ergebnisse des
WPK sowohl in das Fachkonzept Wohnen in der für 2016/17 geplanten Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2030 (!) als auch in der für
2017/18 vorgesehenen Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Wohnungsbau
und Stadterneuerung, Teilplan Wohnungsbau, einfließen. Demnach müssten die
Annahmen, die Ziele und die daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen für 10 15 Jahre gültig bleiben. Ob das WPK dieses Kriterium erfüllen kann, ist fraglich
(siehe Aussagekraft der drei Varianten zur Bevölkerungsentwicklung).
Das WPK 2015 soll Grundlage für die Fortschreibung weiterer Planungen der Stadt
Leipzig sein. Hier wird empfohlen, die Systematik der verschiedenen Planungen
(wie etwa WPK, INSEK [ehemals SeKO], STEP, Konzeptionelle Stadtteilpläne, Positionspapier Altenfreundliches Wohnen etc.) zu prüfen.
Weiterhin wird zu folgenden Ausführungen im WPK angemerkt:
Seite 30: 3.2 Liegenschaftspolitik - Strategischer Flächen- und Gebäudeerwerb
„Andererseits geht es zur Aktivierung in den Schwerpunkträumen der Stadtentwicklung
um den punktuellen Ankauf geeigneter, teilweise im Bestand gefährdeter Gebäude und
geeigneter Flächen, deren Vorbereitung und späteren Weiterveräußerung entsprechend festgelegter Kriterien (mittels Konzeptvergabe) z. B. an Projektträger kooperativer Wohnformen oder Familien.“
Seite 30: 3.3 Soziale Wohnraumversorgung – LWB, 4. und 5. Anstrich
„- Sozialverträgliche Veräußerung (vermieteter Gebäude) sowie Bestandssanierung,
- Durchführung von Modell- und Kooperationsprojekten im Rahmen der Bestandsentwicklung zur Unterstützung der Umsetzung der wohnungspolitischen Leitlinien.“
Vorsorglich wird auf die Einhaltung der Bestimmungen des §§ 89 und 90 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) hingewiesen, wonach
das Vermögen der Gemeinde unter Berücksichtigung seiner Bedeutung für das
Wohl der Allgemeinheit ungeschmälert erhalten bleiben soll;
die Gemeinde Vermögensgegenstände nur erwerben soll, wenn dies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist;
die Gemeinde Vermögensgegenstände veräußern darf, wenn sie sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben nicht braucht und Gründe des Wohls der Allgemeinheit nicht
entgegenstehen;
Vermögensgegenstände in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden dürfen;
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Ausnahmen im besonderen öffentlichen Interesse zulässig sind (z. B. sozialer
Wohnungsbau);
Rechtsgeschäfte, in denen sich die Gemeinde verpflichtet, Grundstücke oder
grundstücksgleiche Rechte sowie andere Vermögensgegenstände unentgeltlich
oder unter ihrem vollen Wert zu veräußern, sofern sie nicht geringwertig sind,
der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde bedürfen.
Seite 35: 3.5 Stadtteil- und Projektentwicklung – Stadtentwicklungsfonds
„Im Rahmen des thematischen URBACT-Netzwerks „CSI Europe“ wird … eine Studie
… bis Mai 2015 erarbeitet.“
Diese Angabe ist nicht aktuell.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass es im WPK auf den Seiten 6 und 18 unterschiedliche Angaben zum Erhebungszeitraum (Ende 2012 / Ende 2014) der genannten Anzahl von einkommensschwachen Haushalten in Leipzig (69.000 EW) gibt.
Als wenig hilfreich wird empfunden, wenn gewisse Akteure, die am Planungsprozess
des WPK beteiligt waren, nicht eindeutig benannt und dadurch manche Adressaten von
Forderungen oder manche Aussagen im WPK dementsprechend nicht zugeordnet werden können. Dies betrifft z. B. die Angaben „Stadtgesellschaft (Seite 14)“, „Nachfragegruppen mit großer Eigeninitiative (S. 17)“, „besondere Nachfragegruppen (S. 29)“, „Akteure aus Zivilgesellschaft (S. 33)“, „Mehrzahl der Akteure (S. A-1)“, „einige Akteure (S.
A-1, A-2), „mehrere Akteure (S. A-2“), „ein Teil der Akteure (S. A-2)“ etc. .
Es sollte eine Präzisierung der Angaben zu den Akteuren erfolgen.
Das Wohnungspolitische Konzept wird nachrichtlich ins Digitale Raumordnungskataster
übernommen.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Anlauf
Referent
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Seniorenbeirat der Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
Stadtplanungsamt
Herrn Heinig,
Frau Pannike,
Frau Kranepuhl
Leipzig, den 24.07.2015
Anmerkungen
Leipzig
zum
Wohnungspolitischen
Konzept
der
Stadt
Sehr geehrte Frau Pannike, Frau Kranepuhl,
sehr geehrter Herr Heinig,
mit Schreiben vom 28.01.2015 hat der Seniorenbeirat Herrn Heinig
seine Standpunkte und Vorschläge zum Wohnungspolitischen Konzept
übergeben mit der Bitte, diese in das Konzept einzuarbeiten. Ein Teil der
Vorschläge findet sich im Konzept wieder, wenngleich eher allgemein
gehalten und nicht präzis genug.
Das Wohnungspolitische Konzept sollte in zwei Punkten ergänzt werden:
1. Infrastrukturelle Maßnahmen
Für ältere Menschen stellt auch das Wohnumfeld einen wichtigen
Faktor für Lebensqualität dar. Infrastruktureinrichtungen, wie Einkaufsmöglichkeiten, Begegnungsorte, Arztpraxen und Öffentlicher
Personennahverkehr müssen gut und barrierefrei erreichbar sein
(Bordsteinabsenkungen und behindertengerechte Haltestellen). Der
Zustand der Gehwege, das Sicherheitsempfinden und die Lärmbelästigung haben für die Qualität des Wohnumfeldes Älterer wachsende Bedeutung. Deshalb sollten diese Aspekte bei den Maßnahmen
zum Wohnungspolitischen Konzept Berücksichtigung finden, beispielsweise unter Punkt 3.1 Stadtplanung. Außerdem sind Schnittstellen zu anderen Konzepten u.a. „Verkehr und Öffentlicher Raum“
zu beschreiben.
2
2. Wohnungsanpassung
Bezogen auf den Punkt 2 unseres Schreibens halten wir zum Thema
„Wohnungsanpassung“ folgende Präzisierung für dringend erforderlich:
Das Thema Wohnungsanpassung wird im Zeichen des demografischen
Wandels und des gewollt längeren Verbleibens älterer Menschen mit Einschränkungen in der eigenen Häuslichkeit zum entscheidenden Indikator
menschenwürdigen Alterns in unserer Stadt (vgl. auch die breite aktuelle
Diskussionen zum Thema Teilhabe). Hierauf entsprechend zu reagieren, ist
auch gewollt - wie auf Seite 41 im vorliegenden Konzept unter „3.8 Kooperation“ zu konkreten Themen nachzulesen ist. In Anbetracht des Gewichtes
dieses Themas müsste es jedoch einen eigenständigen Abschnitt im Konzept erhalten und nicht als eine „Kann-Bestimmung“ angesehen werden.
Deshalb sollte unter Punkt 3.6 eine konkrete Maßnahme eingeschoben
werden: Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse älterer und
behinderter Menschen.
Die bisher von verschiedenen Großvermietern vorgenommenen Wohnungsanpassungen (Duschen statt Wannen, Haltegriffe, Schwellenbeseitigung und anderes) müssen inhaltlich und in der Breite fortgesetzt bzw.
ausgebaut werden. Neben den bewährten Einzelmodernisierungen
sollten vorzugsweise Subjektfördermaßnahmen erfolgen.
Die Anpassung von Wohnungen an die Situation älterer Menschen mit
Einschränkungen oder Behinderungen ist ein Gebot der Stunde, weil
es immer mehr ältere allein lebende Menschen mit Einschränkungen
und ohne Pflegestufe gibt,
weil der Bedarf an Wohnungsanpassungsmaßnahmen gegebenenfalls
auch mit konkreten mieterbezogenen individuellen Vereinbarungen
sprunghaft steigt – als Beleg stehen hierfür zunehmende Beratungsgespräche und Telefonate mit älteren Menschen,
oft ungenügende finanzielle Voraussetzungen bei einem Großteil der
Betroffenen vorhanden sind, auf eigene Kosten Anpassungsmaßnahmen durchführen zu lassen,
Vermieter z. T. Umbaumaßnahmen aus Kostengründen ablehnen.
Zu dem bitten wir, die Bedeutung des Anliegens auch quantitativ zu untersetzen und schlagen vor, jährliche finanzielle Mittel für Wohnungsanpassung in Höhe von 150.000 € bereitzustellen und dabei die Zahl der
anzupassenden Wohnungen auf jährlich mindestens 200 festzulegen.
3
Weitere Schritte zur Umsetzung:
•
Erarbeitung einer Richtlinie zur Vergabe der für die Wohnungsanpassungsmaßnahmen vorgesehenen Mittel.
•
...
Mit freundlichem Gruß
Prof. Dr. Gothild Lieber
Vorsitzende des Seniorenbeirates Leipzig
"Weiland, Matthias IHKLEI" <Weiland@leipzig.ihk.de>
13.08.2015 15:34
An:
"'stefanie.komm@leipzig.de'" <stefanie.komm@leipzig.de>
Kopie:
Blindk
opie:
Betreff
:
Wohnungspolitisches Konzept
Guten Tag Frau Komm,
wir danken Ihnen für die Einbeziehung der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig in die
Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes der Stadt Leipzig.
Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig ist als Träger öffentlicher Belange in Bauleitplanverfahren
sowie Verfahren der Regional- und Landesplanung beteiligt. Sie vertritt dabei in ihren Stellungnahmen die
Interessen der regionalen Wirtschaft. Stellungnahmen oder Erklärungen außerhalb dieser Verfahren
müssen vom gesetzlichen Aufgabenbereich der Industrie- und Handelskammer gedeckt sein, d. h. einen
unmittelbaren Bezug zum Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft im IHK-Bezirk erkennen lassen,
aus denen sich Forderungen für unsere Mitgliedsunternehmen ableiten lassen.
Das Wohnungspolitische Konzept der Stadt Leipzig beschränkt sich im Rahmen der
Stadtentwicklungsplanung auf langfristige Leitlinien und Strategien für den Bereich Wohnen. Ein
unmittelbarer Bezug zu unserem gesetzlichen Aufgabenbereich ist nicht gegeben. Bitte haben Sie
Verständnis, dass wir daher keine Stellungnahme im Namen unserer Mitglieder abgeben werden.
Mit freundlichen Grüßen aus Leipzig
Im Auftrag
Matthias Weiland
Industrie- und Handelskammer zu Leipzig
Geschäftsbereich Grundsatzfragen
Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik
Goerdelerring 5 | 04109 Leipzig
Telefon: 0341 1267-1265 | Fax: 0341 1267-1422
E-Mail: weiland@leipzig.ihk.de
Newsletter-Bestellung unter www.leipzig.ihk.de
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sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet.
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in error) please notify the sender immediately and destroy this e-mail. Any unauthorized copying, disclosure or distribution of the
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-----------------------
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt
bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
keine
Auswirkung
Begründung
in Vorlage
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
verbessert
gesichert
hoch
✘ mittel
private Mittel
ja
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
5 Finanzierung
1
✘
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für GasWasser-Strom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
verschlechtert
nein
keine
Auswirkung
niedrig
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
nein
ja
nein
Drittmittel/
Fördermittel
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
✘
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
1 Vorschulische Bildungs-
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
✘
✘
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
✘
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
✘
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
✘
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
✘
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
✘
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12