Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1032855.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
12.03.15, 12:00
Aktualisiert
10.03.16, 11:27

öffnen download melden Dateigröße: 1,8 MB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01183 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Ortschaftsrat Mölkau 08.09.2015 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 15.09.2015 1. Lesung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 29.09.2015 2. Lesung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 424 "Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße"; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Mölkau; Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag : Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Seite 1/3 X Finanzielle Auswirkungen wenn ja, nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam von Ergebnishaushalt bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein von bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Seite 2/3 Sachverhalt: Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“. Anlagen: 1 Prüfkatalog 2 Beschreibung des Sachverhaltes 3 Übersichtskarte 4 Übersichtsplan 5 Auszug Flächennutzungsplan 6 Begründung zum Bebauungsplan Seite 3/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 18.8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 424 "Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße"; Stadtbezirk Ost, Ortsteil Mölkau; Aufstellungsbeschluss Vorlage: VI-DS-01183 Beschluss : Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße" wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert 1 Arbeitsplatzsituation ✘ 2 Ausbildungsplatzsituation ✘ gesichert negative Auswirkung positive Auswirkung hoch ✘ mittel ✘ ja nein keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/01.12       ✘ 5 Finanzierung 1 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung verschlechtert ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung       Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau 1 Vorschulische Bildungs- verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 ✘       ✘       und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       ✘ 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien ✘       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren ✘       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund ✘       7 Finanzielle Bedingungen von Familien ✘       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1       Beschreibung des Sachverhaltes Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ Aufstellungsbeschluss Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (vB-Planes) Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ für das in den Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet werden. Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben: • Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen In Folge der Aufstellung des vB-Planes wird die Neuansiedlung eines Verbrauchermarktes und von Dienstleistungsfunktionen (z.B. Arztpraxen) vorbereitet. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein brach gefallenes Grundstück in Mölkau wieder einer Nutzung zugeführt wird. Der Standort bietet Potenzial für einen neuen Nahversorgungsstandort mit Handel und Dienstleistungen. Es ist daher von der Neuschaffung von Arbeitsplätzen auszugehen. • Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur In Folge der Aufstellung des vB-Planes ist davon auszugehen, dass sich durch den Verbrauchermarkt die Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur verbessern, da in Folge der Ansiedlung die Versorgungssituation in Mölkau verbessert wird und der Ortsteil damit attraktiv wird für den Zuzug von verschiedenen Bevölkerungsteilen, auch von Familien und älteren Bürgern. Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt. Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung des vB-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich - der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet, - sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder - das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt, können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden. Landwirtschaftliche Flächen sowie Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig sind von der Planung nicht betroffen. Dem Ortschaftsrat Mölkau wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet. 23.06.2014 Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ Übersichtskarte – Lage des Plangebietes Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 20000, Stand: 2014 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Datengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK), M 1 : 1000, Stand: 02/2015 Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung Grenze des Plangebietes Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Stadtbezirk: Ost Ortsteil: Mölkau Übersichtskarte: Grenze des räumlichen Geltungsbereiches Dezernat Stadtentwicklung und Bau Stadtplanungsamt Planverfasser: Stadtplanungsamt 23.06.15 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 2 1. Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Ost und dort im Ortsteil Mölkau1. Es umfasst eine Fläche von ca. 5.055 m² und wird umgrenzt von • von den südlichen Grenzen der Flurstücke 413, 414 (Rosenbaumstraße) und 59 im Nordwesten, • von den westlichen Grenzen der Flurstücke 7, 9, 10, 11 und 12 im Nordosten, • von der Sommerfelder Straße im Südosten, sowie • von der nördlichen Grenze des Flurstückes 59/1 im Südwesten. Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen. 2. Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis Ausgangslage Das Plangebiet umfasst das Flurstück 520 der Gemarkung Mölkau und befindet sich in zentraler Lage im Ortsteil nördlich der Sommerfelder Straße. Das Areal stellt seit Jahrzehnten eine Brachfläche dar. Das private Grundstück ist überwiegend von Einfamilienhäusern umgeben. Lediglich im Bereich der Sommerfelder Straße grenzen das ehemalige Rathaus Mölkau sowie ein mit mehrgeschossigen Gebäuden bebauter, gewerblich genutzter Bereich an. Der private Eigentümer ist seit Jahren bemüht, das Grundstück zu entwickeln. Im Ergebnis eines Antrags auf Bauvorbescheid (2004) für die Errichtung von 10 Einfamilienhäusern hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Nr. 292 „Rosenbaumstraße“ sowie für eine Veränderungssperre gefasst. Ziel war die Flächensicherung für eine Trassenvariante des Mittleren Rings Ost/Südost. In einem Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht Leipzig (2005) obsiegte jedoch der private Eigentümer. Der B-Plan wurde nicht aufgestellt. Die 10 Einfamilienhäuser wurden jedoch nicht errichtet. Mit Datum vom 24.03.2014 stellte der Grundstückseigentümer den förmlichen Antrag auf Eröffnung eines Planverfahrens zur Realisierung eines Einzelhandelsvorhabens. Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht des Grundstückseigentümers, einen neuen Nahversorgungsstandort für Mölkau zu entwickeln. Dieses Anliegen wurde geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Vorhaben aus stadtentwicklungsplanerischer Sicht befürwortet werden kann. Dies ist darin begründet, dass • es bisher nicht gelungen ist, das im Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren von 2009 ausgewiesene D-Zentrum in der Ortsmitte von Mölkau zu entwickeln, • in Mölkau eine unbefriedigende Nahversorgungssituation besteht, • im unmittelbaren Zentrum von Mölkau keine weiteren Potenzialflächen zur Entwicklung eines Nahversorgungsstandortes zur Verfügung stehen und • das Grundstück direkt an die Ortsmitte Mölkau angrenzt. Das Erfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begründet sich insbesondere daraus, dass die Planungsabsichten nur mit Hilfe eines Bauleitplanes umzusetzen sind. 1 Stadtbezirks- und Ortsteilgrenzen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00 23.06.2015 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 3 Der betreffende Bereich ist dem planungsrechtlichen Innenbereich zuzuordnen, entspricht keinen der Baugebiete der Baunutzungsverordnung und entspricht einer Gemengelage zwischen Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe. Es ist beabsichtigt, ein Einzelhandelsvorhaben mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200 m², einen Backshop von ca. 60 m² Verkaufsfläche und ein Bistro von ca. 115 m² sowie Arztpraxen im 1. Obergeschoss zu realisieren. Ein Einzelhandelsbetrieb dieser Größenordnung ist in Hinblick auf die Überprüfung der Vermutungsregel nach § 11 Abs.3 Sätze 3 und 4 BauNVO nicht zulässig. Die Schwelle zur Großflächigkeit ist überschritten. Zur Umsetzung des Planungsziels ist deshalb ein Bauleitplan aufzustellen. 3. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und Zwecke verfolgt werden: • Wiedernutzbarmachung eine brach gefallenen Fläche, • städtebauliche, funktionale, verkehrliche und freiräumliche Neuordnung des Plangebietes, um damit einen neuen Nahversorgungsstandort für den Ortsteil Mölkau planerisch vorzubereiten, • Entwicklung von Maßnahmen zur städtebaulich verträglichen und landschaftsplanerischen Einordnung und Gestaltung des Vorhabens unter besonderer Berücksichtigung der Nachbarschaft, • Entwicklung von Maßnahmen zur gestalterischen Qualitätssicherung für den Neubau. 4. Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung Wesentliche Inhalte der Planung sind: • Festsetzungen zur Umsetzung eines einvernehmlich abgestimmten städtebaulichen Nutzungsund Erschließungskonzeptes für den Standort, • Festsetzungen von Verkaufsflächenobergrenzen, • Festsetzung von Maßnahmen zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung unter besonderer Berücksichtigung der stark befahrenen Sommerfelder Straße, der bestehenden Bushaltestelle sowie des Ausschlusses von Durchgangsverkehr zur Rosenbaumstraße • Festsetzungen zur grünordnerischen und landschaftlich gestalteten Einbettung des Vorhabens zu den benachbarten Wohngrundstücken hin, sowie • Festsetzungen zur Berücksichtigung der Belange von Natur, Umwelt sowie des Klimaschutzes. Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten: • Wiedernutzbarmachung einer brach gefallenen Fläche, • Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens und von Dienstleistungen, • Einbeziehung des Vorhabens in den Siedlungskörper, • Verbesserung der Versorgungssituation. 23.06.2015 Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ (Aufstellungsbeschluss) Seite 4 5. Verfahren, weiteres Vorgehen Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) zur Anwendung kommen. Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig, bekannt gemacht am 16.05.2015, ist das Vorhabengrundstück als Wohnbaufläche dargestellt. Es liegt weiterhin auf einem „Trassenkorridor für mögliche Verkehrsführung“. In der o.g. Fortschreibung des FNP wurde diese Darstellung beibehalten. Jedoch ist auf Grundlage des Beschlusses der Ratsversammlung vom 25.02.2015 zum aktuellen "Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum" in den Ortslagen von Stötteritz und Mölkau kein Ausbau der heutigen Straßenverbindung zum Mittleren Ring Südost und somit auch kein vierstreifiger Ausbau mehr vorgesehen. Die bereits heute vorhandenen tangentialen Verbindungen in Stötteritz und Mölkau (Sommerfelder Straße, Paunsdorfer Straße etc.) sollen bis auf weiteres als Hauptnetzstraßen für die Führung des Kfz-Verkehrs genutzt werden. Daher ist auch geplant, den das Grundstück tangierenden ehemaligen Trassenkorridor des Mittleren Ring durch Stötteritz und Mölkau in einer geplanten sogenannten ersten Sammeländerung des FNP nicht mehr darzustellen. Der vorhabenbezogene B-Plan ist mit seinen derzeitig vorgesehenen Festsetzungen gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Ein wesentliches Ziel des vB-Planes ist die Ansiedlung von zentren- und insbesondere nahversorgungsrelevantem Einzelhandel. Um den Nachweis zur städtebaulichen Verträglichkeit der Ansiedlung des großflächigen Lebensmittel-Supermarktes führen zu können, wird eine Expertise zu möglichen städtebaulichen Auswirkungen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO erstellt. Da das Grundstück außerhalb des im STEP Zentren von 2009 ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiches liegt, wird im Rahmen der Fortschreibung des STEP zunächst geprüft, ob für Mölkau weiterhin ein zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen werden kann, der das Grundstück einschließt. Liegen die Voraussetzungen hierfür nicht vor, muss für diesen besonderen Einzelfall des Neubaus eines großflächigen Lebensmittelmarktes an der Sommmerfelder Straße der Nachweis geführt werden, dass infolge der Ansiedlung außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches dennoch die Ziele und Grundzüge des STEP Zentren nicht verletzt werden. Hierzu werden im fortzuschreibenden STEP Zentren Kriterien für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes außerhalb zentraler Versorgungsbereiche formuliert. Im Laufe des Verfahrens ist zu prüfen, ob die erforderliche Konformität zum Ziel 2.3.2.3 (Integrationsgebot)1 des am 31.08.2013 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplanes (LEP 2013) Sachsen erreicht werden kann oder ggf. ein Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden muss. Die Verfahrensabläufe des B-Planes und der Teilfortschreibung des STEP Zentren sind aufeinander abzustimmen bzw. zu harmonisieren. Die relevante Teilfortschreibung des STEP Zentren durch Beschluss des Stadtrates ist die Voraussetzung für das weitere B-Planverfahren und soll vor der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes durchgeführt werden. Leipzig, den 24.06.2015 gez. Jochem Lunebach Leiter des Stadtplanungsamtes 1 Ziel 2.3.2.3: „Bei überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten oder bei einer Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Sortimente von mehr als 800 m² ist die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen nur in städtebauliche integrierter Lage zulässig. In den Zentralen Orten, in denen Versorgungsbereiche ausgewiesen sind, sind diese Vorhaben nur in den zentralen Versorgungsbereichen zulässig.“ 23.06.2015