Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1032855.pdf
Größe
1,8 MB
Erstellt
12.03.15, 12:00
Aktualisiert
10.03.16, 11:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01183
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Ortschaftsrat Mölkau
08.09.2015
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
15.09.2015
1. Lesung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
29.09.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 424 "Verbrauchermarkt Sommerfelder
Straße/Rosenbaumstraße";
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Mölkau;
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag :
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 424 „Verbrauchermarkt
Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Seite 1/3
X
Finanzielle Auswirkungen
wenn ja,
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
von
Ergebnishaushalt
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Seite 2/3
Sachverhalt:
Siehe Anlage „Beschreibung des Sachverhaltes“.
Anlagen:
1 Prüfkatalog
2 Beschreibung des Sachverhaltes
3 Übersichtskarte
4 Übersichtsplan
5 Auszug Flächennutzungsplan
6 Begründung zum Bebauungsplan
Seite 3/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu 18.8
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 424 "Verbrauchermarkt
Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße";
Stadtbezirk Ost, Ortsteil Mölkau;
Aufstellungsbeschluss
Vorlage: VI-DS-01183
Beschluss :
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 424 „Verbrauchermarkt
Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße" wird für das im Übersichtsplan dargestellte Gebiet
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 1/1
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
1 Arbeitsplatzsituation
✘
2 Ausbildungsplatzsituation
✘
gesichert
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
✘ mittel
✘ ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
✘
5 Finanzierung
1
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
verschlechtert
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
1 Vorschulische Bildungs-
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
✘
✘
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
✘
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
✘
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
✘
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
✘
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
✘
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Beschreibung des Sachverhaltes
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder
Straße/Rosenbaumstraße“
Aufstellungsbeschluss
Mit dieser Vorlage soll das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
(vB-Planes) Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ für das in den
Anlagen Übersichtskarte und Übersichtsplan kenntlich gemachte Gebiet förmlich eingeleitet
werden.
Übereinstimmung mit den Strategischen Zielen der Kommunalpolitik ist wie folgt gegeben:
• Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
In Folge der Aufstellung des vB-Planes wird die Neuansiedlung eines Verbrauchermarktes und von
Dienstleistungsfunktionen (z.B. Arztpraxen) vorbereitet. Es werden die Voraussetzungen dafür
geschaffen, dass ein brach gefallenes Grundstück in Mölkau wieder einer Nutzung zugeführt wird.
Der Standort bietet Potenzial für einen neuen Nahversorgungsstandort mit Handel und
Dienstleistungen.
Es ist daher von der Neuschaffung von Arbeitsplätzen auszugehen.
•
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur
In Folge der Aufstellung des vB-Planes ist davon auszugehen, dass sich durch den
Verbrauchermarkt die Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur verbessern, da in
Folge der Ansiedlung die Versorgungssituation in Mölkau verbessert wird und der Ortsteil damit
attraktiv wird für den Zuzug von verschiedenen Bevölkerungsteilen, auch von Familien und älteren
Bürgern.
Die Belange der Kreativwirtschaft werden durch die Planung nicht berührt.
Maßnahmen der Stadt zur Umsetzung der Planung bzw. Kosten, die infolge der Aufstellung
des vB-Planes auf die Stadt zukommen können, einschließlich
- der Einbeziehung städtischer Flächen in das Plangebiet,
- sonstiger Betroffenheiten städtischer Flächen (z.B. durch Maßnahmen zum Ausgleich von
Eingriffen im Rahmen der Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) oder
- das Erfordernis zum Grunderwerb durch die Stadt,
können erst im Laufe des weiteren Verfahrens ermittelt werden.
Landwirtschaftliche Flächen sowie Flächen im Eigentum der Stadt Leipzig sind von der Planung
nicht betroffen.
Dem Ortschaftsrat Mölkau wird die Vorlage durch das Büro für Ratsangelegenheiten unmittelbar
nach der Bestätigung in der Dienstberatung des OBM zugeleitet.
23.06.2014
Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“
Übersichtskarte – Lage des Plangebietes
Datengrundlage: Stadtkarte Leipzig (DSK 5), M 1 : 20000, Stand: 2014
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Bebauungsplan Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“
Übersichtsplan – Grenze des räumlichen Geltungsbereiches
Datengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte (ALK), M 1 : 1000, Stand: 02/2015
Herausgeber: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Grenze des Plangebietes
Begründung zum
vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 424
„Verbrauchermarkt Sommerfelder
Straße/Rosenbaumstraße“
(Aufstellungsbeschluss)
Stadtbezirk:
Ost
Ortsteil:
Mölkau
Übersichtskarte:
Grenze des räumlichen
Geltungsbereiches
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Stadtplanungsamt
Planverfasser:
Stadtplanungsamt
23.06.15
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 2
1.
Lage, Größe und Abgrenzung des Plangebietes
Das Plangebiet dieses Bebauungsplanes befindet sich im Stadtbezirk Ost und dort im Ortsteil
Mölkau1.
Es umfasst eine Fläche von ca. 5.055 m² und wird umgrenzt von
•
von den südlichen Grenzen der Flurstücke 413, 414 (Rosenbaumstraße) und 59 im Nordwesten,
•
von den westlichen Grenzen der Flurstücke 7, 9, 10, 11 und 12 im Nordosten,
•
von der Sommerfelder Straße im Südosten, sowie
•
von der nördlichen Grenze des Flurstückes 59/1 im Südwesten.
Die räumliche Lage und die Abgrenzung des Plangebietes sind aus dem Übersichtsplan zu ersehen.
2.
Ausgangslage, Planungsanlass und Planungserfordernis
Ausgangslage
Das Plangebiet umfasst das Flurstück 520 der Gemarkung Mölkau und befindet sich in zentraler
Lage im Ortsteil nördlich der Sommerfelder Straße. Das Areal stellt seit Jahrzehnten eine Brachfläche dar. Das private Grundstück ist überwiegend von Einfamilienhäusern umgeben. Lediglich im
Bereich der Sommerfelder Straße grenzen das ehemalige Rathaus Mölkau sowie ein mit mehrgeschossigen Gebäuden bebauter, gewerblich genutzter Bereich an.
Der private Eigentümer ist seit Jahren bemüht, das Grundstück zu entwickeln.
Im Ergebnis eines Antrags auf Bauvorbescheid (2004) für die Errichtung von 10 Einfamilienhäusern
hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig den Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Nr. 292
„Rosenbaumstraße“ sowie für eine Veränderungssperre gefasst. Ziel war die Flächensicherung für
eine Trassenvariante des Mittleren Rings Ost/Südost. In einem Gerichtsverfahren am Verwaltungsgericht Leipzig (2005) obsiegte jedoch der private Eigentümer. Der B-Plan wurde nicht aufgestellt.
Die 10 Einfamilienhäuser wurden jedoch nicht errichtet.
Mit Datum vom 24.03.2014 stellte der Grundstückseigentümer den förmlichen Antrag auf
Eröffnung eines Planverfahrens zur Realisierung eines Einzelhandelsvorhabens.
Anlass für die Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Absicht des
Grundstückseigentümers, einen neuen Nahversorgungsstandort für Mölkau zu entwickeln.
Dieses Anliegen wurde geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das Vorhaben aus stadtentwicklungsplanerischer Sicht befürwortet werden kann. Dies ist darin begründet, dass
•
es bisher nicht gelungen ist, das im Stadtentwicklungsplan (STEP) Zentren von 2009
ausgewiesene D-Zentrum in der Ortsmitte von Mölkau zu entwickeln,
•
in Mölkau eine unbefriedigende Nahversorgungssituation besteht,
•
im unmittelbaren Zentrum von Mölkau keine weiteren Potenzialflächen zur Entwicklung
eines Nahversorgungsstandortes zur Verfügung stehen und
•
das Grundstück direkt an die Ortsmitte Mölkau angrenzt.
Das Erfordernis für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes begründet sich
insbesondere daraus, dass die Planungsabsichten nur mit Hilfe eines Bauleitplanes umzusetzen sind.
1
Stadtbezirks- und Ortsteilgrenzen lt. Ratsbeschluss 423/92, zuletzt geändert durch Ratsbeschluss III-411/00
23.06.2015
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 3
Der betreffende Bereich ist dem planungsrechtlichen Innenbereich zuzuordnen, entspricht keinen
der Baugebiete der Baunutzungsverordnung und entspricht einer Gemengelage zwischen Wohnen,
Dienstleistungen und Gewerbe.
Es ist beabsichtigt, ein Einzelhandelsvorhaben mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.200 m², einen
Backshop von ca. 60 m² Verkaufsfläche und ein Bistro von ca. 115 m² sowie Arztpraxen im 1.
Obergeschoss zu realisieren.
Ein Einzelhandelsbetrieb dieser Größenordnung ist in Hinblick auf die Überprüfung der
Vermutungsregel nach § 11 Abs.3 Sätze 3 und 4 BauNVO nicht zulässig. Die Schwelle zur
Großflächigkeit ist überschritten.
Zur Umsetzung des Planungsziels ist deshalb ein Bauleitplan aufzustellen.
3.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen vor allem folgende Ziele und
Zwecke verfolgt werden:
•
Wiedernutzbarmachung eine brach gefallenen Fläche,
•
städtebauliche, funktionale, verkehrliche und freiräumliche Neuordnung des Plangebietes, um
damit einen neuen Nahversorgungsstandort für den Ortsteil Mölkau planerisch vorzubereiten,
•
Entwicklung von Maßnahmen zur städtebaulich verträglichen und landschaftsplanerischen
Einordnung und Gestaltung des Vorhabens unter besonderer Berücksichtigung der
Nachbarschaft,
•
Entwicklung von Maßnahmen zur gestalterischen Qualitätssicherung für den Neubau.
4.
Wesentliche Inhalte und Auswirkungen der Planung
Wesentliche Inhalte der Planung sind:
•
Festsetzungen zur Umsetzung eines einvernehmlich abgestimmten städtebaulichen Nutzungsund Erschließungskonzeptes für den Standort,
•
Festsetzungen von Verkaufsflächenobergrenzen,
•
Festsetzung von Maßnahmen zur Sicherung der verkehrlichen Erschließung unter besonderer
Berücksichtigung der stark befahrenen Sommerfelder Straße, der bestehenden Bushaltestelle
sowie des Ausschlusses von Durchgangsverkehr zur Rosenbaumstraße
•
Festsetzungen zur grünordnerischen und landschaftlich gestalteten Einbettung des Vorhabens zu
den benachbarten Wohngrundstücken hin, sowie
•
Festsetzungen zur Berücksichtigung der Belange von Natur, Umwelt sowie des Klimaschutzes.
Folgende wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu erwarten:
•
Wiedernutzbarmachung einer brach gefallenen Fläche,
•
Ansiedlung eines Einzelhandelsunternehmens und von Dienstleistungen,
•
Einbeziehung des Vorhabens in den Siedlungskörper,
•
Verbesserung der Versorgungssituation.
23.06.2015
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 424 „Verbrauchermarkt Sommerfelder Straße/Rosenbaumstraße“ (Aufstellungsbeschluss)
Seite 4
5.
Verfahren, weiteres Vorgehen
Es soll das volle Verfahren – mit frühzeitigen Beteiligungen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)
sowie Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) zur Anwendung kommen.
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Leipzig, bekannt gemacht am 16.05.2015, ist
das Vorhabengrundstück als Wohnbaufläche dargestellt. Es liegt weiterhin auf einem „Trassenkorridor für mögliche Verkehrsführung“.
In der o.g. Fortschreibung des FNP wurde diese Darstellung beibehalten. Jedoch ist auf Grundlage
des Beschlusses der Ratsversammlung vom 25.02.2015 zum aktuellen "Stadtentwicklungsplan
Verkehr und öffentlicher Raum" in den Ortslagen von Stötteritz und Mölkau kein Ausbau der
heutigen Straßenverbindung zum Mittleren Ring Südost und somit auch kein vierstreifiger Ausbau
mehr vorgesehen. Die bereits heute vorhandenen tangentialen Verbindungen in Stötteritz und
Mölkau (Sommerfelder Straße, Paunsdorfer Straße etc.) sollen bis auf weiteres als Hauptnetzstraßen
für die Führung des Kfz-Verkehrs genutzt werden. Daher ist auch geplant, den das Grundstück
tangierenden ehemaligen Trassenkorridor des Mittleren Ring durch Stötteritz und Mölkau in einer
geplanten sogenannten ersten Sammeländerung des FNP nicht mehr darzustellen.
Der vorhabenbezogene B-Plan ist mit seinen derzeitig vorgesehenen Festsetzungen gemäß § 8 Abs.2
BauGB aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt.
Ein wesentliches Ziel des vB-Planes ist die Ansiedlung von zentren- und insbesondere nahversorgungsrelevantem Einzelhandel. Um den Nachweis zur städtebaulichen Verträglichkeit der
Ansiedlung des großflächigen Lebensmittel-Supermarktes führen zu können, wird eine Expertise zu
möglichen städtebaulichen Auswirkungen gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO erstellt.
Da das Grundstück außerhalb des im STEP Zentren von 2009 ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereiches liegt, wird im Rahmen der Fortschreibung des STEP zunächst geprüft, ob für
Mölkau weiterhin ein zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen werden kann, der das Grundstück
einschließt. Liegen die Voraussetzungen hierfür nicht vor, muss für diesen besonderen Einzelfall des
Neubaus eines großflächigen Lebensmittelmarktes an der Sommmerfelder Straße der Nachweis
geführt werden, dass infolge der Ansiedlung außerhalb eines zentralen Versorgungsbereiches dennoch die Ziele und Grundzüge des STEP Zentren nicht verletzt werden. Hierzu werden im fortzuschreibenden STEP Zentren Kriterien für die Ansiedlung eines großflächigen Lebensmittelmarktes
außerhalb zentraler Versorgungsbereiche formuliert. Im Laufe des Verfahrens ist zu prüfen, ob die
erforderliche Konformität zum Ziel 2.3.2.3 (Integrationsgebot)1 des am 31.08.2013 in Kraft
getretenen Landesentwicklungsplanes (LEP 2013) Sachsen erreicht werden kann oder ggf. ein
Zielabweichungsverfahren eingeleitet werden muss.
Die Verfahrensabläufe des B-Planes und der Teilfortschreibung des STEP Zentren sind aufeinander
abzustimmen bzw. zu harmonisieren. Die relevante Teilfortschreibung des STEP Zentren durch
Beschluss des Stadtrates ist die Voraussetzung für das weitere B-Planverfahren und soll vor der
öffentlichen Auslegung des Planentwurfes durchgeführt werden.
Leipzig, den 24.06.2015
gez.
Jochem Lunebach
Leiter des Stadtplanungsamtes
1 Ziel 2.3.2.3: „Bei überwiegend innenstadtrelevanten Sortimenten oder bei einer Verkaufsfläche für innenstadtrelevante Sortimente von mehr als
800 m² ist die Ansiedlung, Erweiterung oder wesentliche Änderung von großflächigen Einzelhandelseinrichtungen nur in städtebauliche
integrierter Lage zulässig. In den Zentralen Orten, in denen Versorgungsbereiche ausgewiesen sind, sind diese Vorhaben nur in den zentralen
Versorgungsbereichen zulässig.“
23.06.2015