Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036551.pdf
Größe
251 kB
Erstellt
21.08.15, 12:00
Aktualisiert
24.05.16, 10:52

öffnen download melden Dateigröße: 251 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. VI-P-01760 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Petitionsausschuss 23.10.2015 Bestätigung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Rücknahme der geänderten Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Der Petition wird nicht abgeholfen. Sachverhalt: Mit dem Ersuchen wird gefordert die Neufassung der Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung der Stadt Leipzig überarbeiten zu lassen. Der Einreicher der Petition begründet seinen Antrag damit, dass durch die Neufassung der Entgeltund Sportstättenvergabeordnung der Kinder- und Jugendsport in den Leipziger Sportvereinen Schaden nehmen würde. Als Grund dafür wird die Erhöhung der Entgelte von 1,00 EUR auf 2,50 EUR pro Übungszeiteinheit (45 min) für den Erwachsenenbereich bei Sportvereinen mit einen Kinder- und Jugendanteil von über 50 Prozent angeführt. Einige der Erwachsenensportler sind als Übungsleiter, Kampfrichter, Betreuer oder Organisatoren im Kinder- und Jugendsport tätig und müssen für ihr eigenes Sporttreiben mit der neuen Ordnung mehr zahlen. Mit der Neufassung der Ordnung wurde eine rechtskonforme Entgeltordnung entsprechend § 41 Abs. 2 Nr. 15 SächsGemO und der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters 12/2014 – „Erhebung von Benutzergebühren und privatrechtlichen Entgelten“ auf der Basis eine Kostenkalkulation erarbeitet. Die nachfolgende Übersicht zeigt die neuen Entgelte (Veränderung zur bisherigen Entgeltordnung - Erhöhung um 1,50 EUR pro Gruppe im Erwachsenensport) Übersicht über die neuen Entgelte und den Durchschnitt des Subventionsgrads auf Basis der Kostenkalkulation 2015 – Kalkulierte Hallenkosten pro Übungszeiteinheit: 39,00 EUR Nutzergruppen Unterteilung der Nutzergruppen Entgelt je ÜZE in EUR ab 01.01.16 in EUR Subventionsgrad 0,00 100,0% Anteil K/J über 50,0% der Gesamtmitgliederzahl 2,50 93,6 Anteil K/J über 37,5% bis 50,0% der Gesamtmitgliederzahl 3,50 91,0 Anteil K/J über 25,0% bis 37,5% der Gesamtmitgliederzahl 4,50 88,5 Anteil K/J über 12,5% bis 25,0% der Gesamtmitgliederzahl 5,50 85,9 Anteil K/J über 0% bis 12,5% der Gesamtmitgliederzahl 6,50 83,3 in Prozent A Kinder – und Jugendsport der Leipziger Sportvereine und -verbände, die Mitglied im SSB und LSB sind, und des SSB selbst B Erwachsenensport der Sportvereine und -verbände, die Mitglied im SSB und LSB sind und des SSB selbst Der Kinder- und Jugendsport nutzt die kommunalen Sportstätten auch weiterhin kostenfrei. Bei der vom Einreicher der Petition benannten Zielgruppe des Erwachsenensports liegt der Subventionsgrad nach der Erhöhung bei 93,6 %. Diese Erwachsenengruppe wird damit auch zukünftig am stärksten unterstützt. In diesem Zusammenhang die „Gefährdung der Kinder- und Jugendarbeit“ herzuleiten ist sachlich und fachlich falsch. Sicherlich ist der eine oder andere Übungsleiter, Betreuer, Kampfrichter in den Sportvereinen auch selbst in einer ErwachsenSportgruppe aktiv. Deshalb aber den gesamten Erwachsenensport der Vereine mit den bereits günstigsten Entgelten gegenüber den anderen Erwachsenensportgruppen besserzustellen, ist nicht angemessen. In den Sportvereinen mit den geringeren Kinder- und Jugendanteilen werden Personengruppen, wie z.B. Unterstützungsbedürftige aus der wachsenden Gruppe der Senioren, betreut, die ebenfalls entsprechend den Leitsätzen im Sportprogramm 2015 eine Schwerpunktsetzung haben. Vor diesem Hintergrund wurden die Entgelte für alle Erwachsenensportgruppen um den gleichen Betrag von 1,50 EUR erhöht. Dies bedeutet zwar für die vom Einreicher der Petition genannte Zielgruppe eine Erhöhung um 150 %, betrachtet man die absolute Zahl des neuen Entgeltes in Höhe von 2,50 EUR pro Übungszeiteinheit, so liegt diese im deutschlandweiten Vergleich von Nutzungsentgelten für den Erwachsenensport am untersten Ende. Dazu ist noch anzumerken, dass nur noch in wenigen Städten der Kinder- und Jugendsport kostenfrei ist. Ziel der der Stadtverwaltung ist es, eine angemessene Beteiligung aller Nutzer an den in erheblichem Umfang umgesetzten Sanierungsmaßnahmen und Neubauten von Sportanlagen für den Vereinssport, sowie den gestiegenen Betriebskosten umzusetzen. Die Nutzungsentgelte für die kommunalen Sportstätten waren seit 1997 konstant auf niedrigem Niveau. Lediglich im Jahr 2012, nach 14 Jahren mit identischen Kosten, erfolgte eine Glättung der umgerechneten DM-Entgelte aus 1997 und die Einführung einer noch differenzierteren Staffelung der Entgelte für den Erwachsenensport mit geringen Erhöhungen der Nutzergruppe Erwachsenen-Vereinssport. Mit der aktuell beschlossenen Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung, die am 01.01.2016 in Kraft tritt, partizipieren auch weiterhin nicht nur der Kinder und Jugendbereich, sondern auch die Erwachsenensportgruppen von günstigen Entgelten (Subventionsgrad zwischen 83,3% bis 93,6%). Fazit: 1. Der Kinder- und Jugendsport nutzt, entsprechend der Leitlinien einer kinder- und familienfreundlichen Stadt sowie der im Sportprogramm beschlossenen sportpolitischen Leitsätze die kommunalen Sportstätten auch weiterhin kostenfrei. Somit gibt es keine Auswirkungen auf diesen Sportbereich. Die Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der Stadt ist somit gegeben. 2. Der Erwachsenensport wird an den die seit 1997 gestiegenen Kosten (Neubau, Sanierung, Betriebskosten) angemessen beteiligt und partizipiert auch weiterhin von hohen Subventionen. 3. Eine Überarbeitung der am 01.01.2016 in Kraft tretenden Neuregelung der Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung ist nicht notwendig. Eine Gefährdung der Kinder- und Jugendarbeit in den Leipziger Sportvereinen ist mit der Neuregelung nicht gegeben. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 10.4 Rücknahme der geänderten Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Leipzig Vorlage: VI-P-01760 Beschluss: Der Petition wird nicht abgeholfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1 VI-P-01760 Rücknahme der geänderten Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Leipzig Einreicher: Uwe Großmann Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Amtsblatt vom 30.05.2015 geben Sie eine neue Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten bekannt, die im Gegensatz zur Förderung der Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt steht. Mit der geplanten Änderung werden die Sportvereine mit hohem Kinder- und Jugendanteil derart benachteiligt, dass zu befürchten ist, dass diese Vereine ihre Angebote für Kinder und Jugendliche nicht mehr aufrecht erhalten können. Zwar werden für die Trainingszeiten der Kinder und Jugendlichen selbst weiterhin keine Entgelte erhoben, jedoch steigen die Hallenkosten besonders für die erwachsenen Sportfreunde dieser engagierten Sportvereine. Zur Durchführung des Kinder- und Jugendsports sind die Vereine aber gerade von diesen Sportfreunden als freiwillig Engagierte abhängig, die als Trainer, Kampfrichter, Betreuer und Organisatoren existenzielle Arbeit leisten. Werden diesen Sportfreunden die Kosten für ihr eigenes Sporttreiben um bis zu 150% erhöht, ist zu befürchten, dass sie aus den Vereinen ausscheiden und dem organisierten Sport verloren gehen. Dieser Verlust ist von den Vereinen nicht zu kompensieren und wird in der Konsequenz dem Kinder- und Jugendsport der Stadt Leipzig schaden. Ich fordere Sie auf, die geplante Neureglung überarbeiten zu lassen und auf eine derartige Gefährdung der Kinder- und Jugendarbeit in unseren Sportvereinen zu verzichten.