Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035588.pdf
Größe
306 kB
Erstellt
28.08.15, 12:00
Aktualisiert
13.02.17, 09:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. 1244-VSP-001-NF-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Petitionsausschuss
25.09.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Fußgänger leben gefährlich...
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
X Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt die Verwaltungsmeinung zur Kenntnis.
Die Petition wird bei der Erstellung des Fußwegekonzeptes unter Einbeziehung der Beauftragten für Senioren
berücksichtigt.
Sachverhalt:
Der Stadtrat nimmt die Verwaltungsmeinung zur Kenntnis.
Die Petition wird bei der Erstellung des Fußwegekonzeptes unter Einbeziehung der Beauftragten für Senioren
berücksichtigt.
Entscheidungsgründe
A. Allgemeine Fragen:
In enger Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderungen und den entsprechenden
Verbänden wurden bereits in den letzten Jahren bei Neubau und Rekonstruktionsmaßnahmen von
Verkehrsanlagen die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger konkret abgestimmt.
Dabei kamen und kommen auf der Grundlage gesetzlicher Regelwerke verstärkt Bodenindikatoren
zur Information, Leitung und Warnung für blinde und sehbehinderte Menschen mit einem hohen taktilen,
visuellen und teilweise an Lichtsignalanlagen akustischen Kontrast zum angrenzenden Bodenbelag zum
Einsatz. Diese erhöhen auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Zur einheitlichen Anwendung wurden die am 28.10.2014 in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters
bestätigten Musterblätter nach DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen
Raum“ als Standards in der Stadt Leipzig eingeführt.
So werden die Borde in Knotenbereichen und an Querungen in der Regel auf 3 cm abgesenkt.
Dies stellt einen Kompromiss zwischen der Begehbarkeit für ältere Menschen, Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer
und für Blinde und Sehbehinderte dar. Der Höhenunterschied von 3 cm ist für ältere Menschen, Gehbehinderte
und Rollstuhlfahrer gerade noch überwindbar. Für Blinde und Sehbehinderte ist die Kante von 3 cm zum
Ertasten mit dem Blindenstock notwendig. Zur visuellen Erkennbarkeit werden an stark frequentierten
Querungen kontrastreiche Blindenleitplatten und bei Notwendigkeit Begleitplatten eingebaut.
B. Fragen zur Könneritzstraße:
1. "Werden wieder, wie bisher vielerorts üblich, gemauerte Parktaschen gebaut?"
Anliegen unserer Straßenbaumaßnahme ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.
Dazu gehören auch die Gehwegnasen an den Kreuzungsbereichen, um eine bessere Querungsmöglichkeit für
Fußgänger anzubieten. Diese Gehwegnasen bilden die bauliche Fassung von Parkstellflächen im "Schatten"
dieser Gehwegnasen. Damit sich die Stellplätze vom Asphaltbelag der Fahrbahn baulich unterscheiden,
werden die Stellflächen mit Pflastersteinen aus Kupferschlacke befestigt. Visuell wird die Abgrenzung der
Stellflächen gegen die Fahrbahn durch eine Reihe Granitgroßpflaster verdeutlicht. Stellflächen und Fahrbahn
befinden sich auf einem Niveau, also ohne Auftritt/Höhenunterschied. Die Parkstellflächen werden gegenüber
dem Gehweg mit 12 cm hohen Borden abgegrenzt.
2. "Werden zur Begrenzung des Straßenbahn-Gleisbettes erhöhte Bordsteinkanten gelegt?"
Das "Gleisbett" wird durch Kfz befahren und mit Asphalt befestigt. Eine Begrenzung mit erhöhten Borden
erfolgt nicht.
3. "Geplante Querungshilfen"
Die o. g. Gehwegnasen und die geplante Querungshilfe in der Schnorrstraße müssen einen Bordauftritt nach
den Regeln der Technik von 12 cm erhalten. Im unmittelbaren Querungsbereich wird der Bord auf 3 cm
abgesenkt. Eine Absenkung auf 0 cm, wie Sie es wünschen, ist (wie oben bereits erläutert) nicht möglich, da so
die Verkehrsflächen für Fußgänger von sehbehinderten Menschen mit dem Langstock nicht ertastet werden
können.
4. "Und nun zur Kostenfrage"
Die materielle Gestaltung u. a. von Gehwegen folgt einem in der Stadt Leipzig abgestimmten
Gestaltungskonzept, wonach städtebaulich höherwertige Bereiche, wie die Geschäftsstraße Könneritzstraße,
mit den für Leipzig typischen Großgranitplatten befestigt werden. Diese sind eben und ermöglichen ein
komfortables Begehen. Das vorhandene Material wird geborgen und neu zugesägt. Fehlende Mengen werden
mit Neumaterial ergänzt. Lediglich die "Restflächen" bis zum Hochbord, bzw. bis zur Häuserkante (Ober- und
Unterstreifen) werden (ebenfalls historisch gewachsen) mit Mosaikpflaster befestigt. Nach der Baumaßnahme
sind die Gehwegbereiche eben und ohne "Stolperkanten".
Wir verweisen auch auf die zuletzt durchgeführte Bürgerinformationsveranstaltung zur Baumaßnahme
Könneritzstraße am 23.02.2015 und die aktuellen Informationen unter www.leipzig. de/koe. Dort kann sich die
Bürgerin mit den aktuellen Planunterlagen vertraut machen
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu 10.3
Fußgänger leben gefährlich...
Vorlage: VI-P-01244
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen. Die Petition wird bei der Erstellung des Fußwegekonzeptes
unter Einbeziehung der Beauftragten für Senioren berücksichtigt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 29. Oktober 2015
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