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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037910.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
21.08.15, 12:00
Aktualisiert
22.05.17, 20:20

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. VI-P-01762 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Petitionsausschuss 23.10.2015 Vorberatung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab Entgelt-/Besoldungsgruppe E9/A9 Beschlussvorschlag: Der Petition wird nicht abgeholfen. Sachverhalt: Zu 1. Eine Stellungnahme des Dezernates Allgemeine Verwaltung zur Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit von Bediensteten der Entgelt-/Besoldungsgruppe E 9/A 9 ist bereits im Rahmen der Behandlung der Petition Nr. VI-P-01231 erfolgt. Die Notwendigkeit für eine nach dem Gesetz mögliche Ausweitung der Überprüfungen der o. g. Bediensteten wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht gesehen. In der Sache sind diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse hinzugetreten. Mit Beschlusspunkt 3 zur o. g. Petition wurde die Stellungnahme des Dezernates Allgemeine Verwaltung vom Stadtrat mitgetragen und in der Ratsversammlung am 8. Juli 2015 beschlossen, die derzeitige Form der Überprüfung von Mandatsträgern, Wahlbeamten/-beamtinnen, Eigenbetriebsleitern/-leiterinnen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h. Amtsleitern/-leiterinnen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem Entgelt sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und für Datenschutz und Bewerber/-innen für diese Stellen bzw. Ämter entsprechend dem Beschluss vom 18. Juli 2007 (Nr. RBIV-925/07) fortzuführen. Es obliegt insofern der politischen Entscheidung des Stadtrates, ob dieses Thema erneut aufgegriffen werden soll. Zu 2. und 3. Die Punkte 2 und 3 der Petition liegen ebenfalls in der Entscheidungszuständigkeit des Stadtrates. Zum Punkt 2 ist darauf hinzuweisen, dass eine Aufnahme der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit in die Betriebssatzungen der Eigenbetriebe nicht in den inhaltlichen Kontext der Betriebssatzungen passt. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 10.1 Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab Entgelt-/Besoldungsgruppe E9/A9 Vorlage: VI-P-01762 Beschluss: Der Petition wird nicht abgeholfen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1 VI-P-01762 Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab Entgelt-/ Besoldungsgruppe E9/ A9 Einreicher: Mike Demmig Am 08. Juli 2015 haben Stadträte der Petition ?Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich? mehrheitlich und parteiübergreifend zugestimmt. Mit dieser richtigen Entscheidung haben Sie, nicht nur einem grundsätzlichen Bedürfnis zur Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen entsprochen, sondern vielmehr ein wichtiges politisches Statement abgegeben. Gerade in der Aufarbeitung der Geschichte besitzt dieses Thema auch nach über 25 Jahren öffentliche Relevanz. Jetzt obliegt Ihnen stellvertretend die inhaltliche Ausgestaltung und Tragweite der Integration: Sie haben in einem ersten Schritt den Bewertungsausschuss in die Hauptsatzung aufgenommen und so den Grundstein für eine nachhaltige Integration desselbigen zur Überprüfung von Mandatsträgern und Angehörigen des Öffentlichen Dienstes gelegt. Die derzeitige Form der Überprüfung findet im Sinne der Hauptsatzung entsprechend dem Beschluss vom 18. Juli 2007 (RBIV-925/07) statt. Hierbei können neben Mandatsträgern auch herausgehobene Verwaltungsmitarbeiter ab A16 und andere Bedienstete mit leitender Funktion überprüft werden. Der Bewertungsausschuss ist als ständig beratender Ausschuss ein wichtiges Instrument für einen verantwortungsvollen politischen Umgang mit diesem Thema ? In einem zweiten Schritt sollten Sie darüber befinden, ob dieser eingeschränkte Personenkreis einen sachdienlichen Aufarbeitungsprozess auf eventuelle Verstrickungen u.a. von Verwaltungsmitarbeitern tatsächlich zulässt? Mit dieser Petition bitte ich den Stadtrat darum, 1. die nach dem Gesetz mögliche Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit von Bediensteten mit leitender Funktion und Verwaltungsmitarbeitern ab einer Entgelt-und Besoldungsgruppe E 9/A 9 zuzustimmen. 2. die Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit in die jeweiligen Betriebssatzungen von Eigenbetrieben der Stadt und in den Corporate Governance Kodex für Beteiligungen der Stadt schriftlich zu ergänzen. 3. die Hauptsatzung des Bewertungsausschusses, um eine Rechenschaftspflicht gegenüber dem Stadtrat über die geleistete inhaltliche Arbeit zu verankern. Eine Erweiterung des zu überprüfenden Personenkreises erhöht, nicht nur die Glaubwürdigkeit des Bewertungsausschusses insgesamt, sondern bietet den Ausschussmitgliedern einen größeren Spielraum bei der inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Arbeit. Diese übernehmen insbesondere gegenüber den Opfern politischer Verfolgungen und nachfolgende Generationen eine verantwortungsvolle Rolle und haben einen öffentlichen Auftrag, weshalb auch von ihnen in hohem Maße Integrität und Vertrauenswürdigkeit erwartet wird.