Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1037910.pdf
Größe
244 kB
Erstellt
21.08.15, 12:00
Aktualisiert
22.05.17, 20:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. VI-P-01762
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Petitionsausschuss
23.10.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab Entgelt-/Besoldungsgruppe
E9/A9
Beschlussvorschlag:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Sachverhalt:
Zu 1.
Eine Stellungnahme des Dezernates Allgemeine Verwaltung zur Ausweitung der Überprüfung auf
Stasi-Mitarbeit von Bediensteten der Entgelt-/Besoldungsgruppe E 9/A 9 ist bereits im Rahmen der
Behandlung der Petition Nr. VI-P-01231 erfolgt. Die Notwendigkeit für eine nach dem Gesetz
mögliche Ausweitung der Überprüfungen der o. g. Bediensteten wurde zum damaligen Zeitpunkt
nicht gesehen. In der Sache sind diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse hinzugetreten.
Mit Beschlusspunkt 3 zur o. g. Petition wurde die Stellungnahme des Dezernates Allgemeine
Verwaltung vom Stadtrat mitgetragen und in der Ratsversammlung am 8. Juli 2015 beschlossen, die
derzeitige
Form
der
Überprüfung
von
Mandatsträgern,
Wahlbeamten/-beamtinnen,
Eigenbetriebsleitern/-leiterinnen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h.
Amtsleitern/-leiterinnen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem Entgelt
sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für
Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und für Datenschutz und
Bewerber/-innen für diese Stellen bzw. Ämter entsprechend dem Beschluss vom 18. Juli 2007
(Nr. RBIV-925/07) fortzuführen.
Es obliegt insofern der politischen Entscheidung des Stadtrates, ob dieses Thema erneut
aufgegriffen werden soll.
Zu 2. und 3.
Die Punkte 2 und 3 der Petition liegen ebenfalls in der Entscheidungszuständigkeit des Stadtrates.
Zum Punkt 2 ist darauf hinzuweisen, dass eine Aufnahme der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit in die
Betriebssatzungen der Eigenbetriebe nicht in den inhaltlichen Kontext der Betriebssatzungen passt.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu 10.1
Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab
Entgelt-/Besoldungsgruppe E9/A9
Vorlage: VI-P-01762
Beschluss:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung
Leipzig, den 29. Oktober 2015
Seite: 1/1
VI-P-01762
Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab Entgelt-/ Besoldungsgruppe E9/ A9
Einreicher: Mike Demmig
Am 08. Juli 2015 haben Stadträte der Petition ?Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit bis 2019 möglich?
mehrheitlich und parteiübergreifend zugestimmt. Mit dieser richtigen Entscheidung haben Sie,
nicht nur einem grundsätzlichen Bedürfnis zur Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen entsprochen,
sondern vielmehr ein wichtiges politisches Statement abgegeben. Gerade in der Aufarbeitung der
Geschichte besitzt dieses Thema auch nach über 25 Jahren öffentliche Relevanz.
Jetzt obliegt Ihnen stellvertretend die inhaltliche Ausgestaltung und Tragweite der Integration: Sie
haben in einem ersten Schritt den Bewertungsausschuss in die Hauptsatzung aufgenommen und
so den Grundstein für eine nachhaltige Integration desselbigen zur Überprüfung von
Mandatsträgern und Angehörigen des Öffentlichen Dienstes gelegt. Die derzeitige Form der
Überprüfung findet im Sinne der Hauptsatzung entsprechend dem Beschluss vom 18. Juli 2007
(RBIV-925/07) statt. Hierbei können neben Mandatsträgern auch herausgehobene
Verwaltungsmitarbeiter ab A16 und andere Bedienstete mit leitender Funktion überprüft werden.
Der Bewertungsausschuss ist als ständig beratender Ausschuss ein wichtiges Instrument für einen
verantwortungsvollen politischen Umgang mit diesem Thema ? In einem zweiten Schritt sollten Sie
darüber befinden, ob dieser eingeschränkte Personenkreis einen sachdienlichen
Aufarbeitungsprozess auf eventuelle Verstrickungen u.a. von Verwaltungsmitarbeitern tatsächlich
zulässt?
Mit dieser Petition bitte ich den Stadtrat darum,
1.
die nach dem Gesetz mögliche Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit von
Bediensteten mit leitender Funktion und Verwaltungsmitarbeitern ab einer Entgelt-und
Besoldungsgruppe E 9/A 9 zuzustimmen.
2.
die Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit in die jeweiligen Betriebssatzungen von
Eigenbetrieben der Stadt und in den Corporate Governance Kodex für Beteiligungen der Stadt
schriftlich zu ergänzen.
3.
die Hauptsatzung des Bewertungsausschusses, um eine Rechenschaftspflicht
gegenüber dem Stadtrat über die geleistete inhaltliche Arbeit zu verankern.
Eine Erweiterung des zu überprüfenden Personenkreises erhöht, nicht nur die Glaubwürdigkeit
des Bewertungsausschusses insgesamt, sondern bietet den Ausschussmitgliedern einen größeren
Spielraum bei der inhaltlichen Ausgestaltung ihrer Arbeit. Diese übernehmen insbesondere
gegenüber den Opfern politischer Verfolgungen und nachfolgende Generationen eine
verantwortungsvolle Rolle und haben einen öffentlichen Auftrag, weshalb auch von ihnen in hohem
Maße Integrität und Vertrauenswürdigkeit erwartet wird.