Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038510.pdf
Größe
882 kB
Erstellt
06.08.15, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 11:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01710
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
13.10.2015
Beschlussfassung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
22.10.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Finanzen
26.10.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
27.10.2015
Information zur Kenntnis
Grundstücksverkehrsausschuss
02.11.2015
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd
04.11.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
05.11.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
10.11.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Finanzierungsbeschluss zur befristeten Weiternutzung und Aufstockung (2. BA) des
Raumsystems an der 3. Grundschule und überplanmäßige Aufwendung und
Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in 2016
Beschluss des Oberbürgermeisters vom 13.10.2015:
1.
Der Mietvertrag für das bestehende Raumsystem am
Standort der 3. Grundschule wird um 2 Jahre bis zum 31.08.2018 verlängert.
2.
Die
Aufstockung um eine 2. Aufbaustufe und der Abschluss eines Mietvertrages für dieses Raumsystem
für einen Zeitraum von 2 Jahre (bis zum 31.08.2018) wird bestätigt.
3.
Das Dezernat V wird beauftragt eine Beschlussfassung für den Abschluss bzw. Verlängerung
der Mietverträge bis spätestens 30.06.2016 herbeizuführen.
4.
Für die 2. Aufbaustufen fallen für 2016-2018
Gesamtaufwendungen i.H. von 564.335 € an (Untersetzung siehe Begründung Pkt. 6.1).
5.
Die erforderlichen Aufwendungen für das
Haushaltsjahr 2016 i.H.v. von 206.916 € werden überplanmäßig im PSP-Element 1.100.21.1.1.01.02
bereitgestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt aus der Kostenstelle
„unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). Die Bereitstellung der
Mietaufwendungen ab 01.09.2016 erfolgt unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Mietverträge.
6.
Die erforderlichen Auszahlungen für die Ausstattung
für das Haushaltsjahr 2016 i.H. von 3.128 € werden überplanmäßig im PSP-Element „bewegliches
AV“ (7.0000315.710) bereitgestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus
der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FHH (Invest)“ (1098700000).
7.
Die erforderlichen Aufwendungen der Haushaltsjahre
2017 und 2018 i.H.v. Insgesamt 357.419 € werden im Rahmen der HH-Planung des
Doppelhaushaltes 2017/2018 entsprechend angemeldet.
8.
Die in den Haushaltsjahren 2017/2018 entsprechend
Anlage 4 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche
Seite 1/6
Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann
entsprechend durch das Fachamt anzumelden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Seite 2/6
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nei
n
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nei
n
x
ja, Erläuterung siehe Anlage
zur Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in
EUR
wo veranschlagt
2016 2016
2017
2018
2017
2018
2016
2016
248.646,
14
272.299,
92
293.771,
76
1.100.21.1.1.01.0
2
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
nein
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
bis
ja, Erläuterung siehe Anlage
zur Begründung
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
nei
n
von
bis
3127,32
7.0000315.710
SK 78327100
wenn ja,
Höhe in EUR
wo veranschlagt
(jährlich)
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne
Abschreibungen)
2016
2016
2017
2017
2018
2018
13.950
27.900 diverse
13.950
Ergeb. HH Aufwand
aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Seite 3/6
Beteiligung Personalrat
x
nein
ja,
Seite 4/6
Haushaltsvorlage - Finanzierungsbeschluss
Zum Investitionsvorhaben:
Interim 3. Grundschule
Bernhard-Göring-Straße 107
04275 Leipzig
Aufstockung des Raumsystems
(2.BA) zur Abdeckung von
Kapazitätsengpässen am Standort
Bauherrenamt:
Amt für Jugend, Familie und Bildung
Georg-Schumann-Straße 357
04159 Leipzig
Baufachamt:
Amt für Gebäudemanagement
Prager Str. 126 - 128
04317 Leipzig
Projektsteuerung:
LESG
Leipzig, den 22.09.2015
VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule
1/8
Inhalt
1.
1.1
1.2
Grundlagen
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Weitere Beschlüsse
2.
2.1
2.2
2.3
2.4.
2.5
Begründete Zielstellung der Investition
Ist –Zustand
Ableitung des Investitionsbedarfs
Notwendigkeit / Dringlichkeit
Alternativlösungen
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3.
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Erläuterung des Projektkonzeptes
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Eigentumsverhältnisse
Energiekonzept
Barrierefreies Bauen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
4.
Investitionsaufwand
5.
Finanzierungsplan
6.
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
7.
7.1
7.2
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Folgekosten
Aufwandsvergleiche
8.
Fristenplan
9.
Planungsbüro
10.
Anlagenverzeichnis
VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule
2/8
1
1.1
Grundlagen
Ziel- und Entwicklungskonzeption
Auf Grund steigender Schülerzahlen ist die vorhandene Kapazität am Neubau der 3. Schule
ausgeschöpft. Zur Lösung der Kapazitätsprobleme in den Ortsteilen Südvorstadt/ Connewitz
wird beginnend ab dem Schuljahr 2016/17 die Errichtung einer weiteren drei- bis vierzügigen
Grundschule (Gebäude des alten Plattenbaus) an der 3. Schule (Neubau + Containerbau)
erfolgen. Eine entsprechende Vorlage für den Stadtrat wird derzeit erarbeitet. Bis zur
baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes (alte Plattenbauschule) zum Schuljahresbeginn
2018/19 werden Schulklassen schuljahresweise, beginnend mit der 1. Klassenstufe, mit im
Schulgebäude (einschließlich Interim) der 3. Schule in der Scharnhorststraße 24 in 04275
Leipzig unterrichtet und durch die Schulleitung geführt. Ab dem Schuljahr 2018/19 ziehen
diese Klassen (Klassenstufe 1 – 3) in das sanierte Schulgebäude (Plattenbau) in der B.Göring-Str. 107. Diese Verfahrensweise wurde bereits mit der Sächsischen Bildungsagentur
– Regionalstelle Leipzig abgestimmt.
Die räumliche Nutzung der Schule Connewitz – ggf. Doppelnutzung von Hort- und Schulräumen wurde geprüft. Das Kultusministerium / die Sächsische Bildungsagentur (SBA-L)
genehmigen für Grundschulen aus personalrechtlichen und schulorganisatorischen Gründen
nur eine Maximalbelegung von bis zu 5 Zügen. Für Klassenbildungen an den Schulen ist die
SBA-L, gemäß § 3 Schulordnung für Grundschulen i.V.m. der VwV Bedarf und
Schuljahresablauf 2015/16 (Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für
Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die
Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2015/2016 -) zuständig. Damit ist
geregelt, dass der Schulträger (Stadt Leipzig) nicht in die schulorganisatorische
Angelegenheit der Klassenbildungen an den Schulen eingreifen kann. In diesem
Zusammenhang wird zwar der Schulträger zu den Schulkapazitäten an den Schulgebäuden
angehört, jedoch trifft letztendlich die Bildungsagentur gemeinsam mit dem Schulleiter die
Entscheidung über die Klassenbildung an der jeweiligen Schule.
An der Schule Connewitz gibt es folgende kapazitive Einschränkungen:
Größe des Speiseraumes mit 95 m² und Küche mit 21 m² → zu klein → notwendige Größe
bei einer 5-Zügigkeit: Speiseraum: zwischen 224 – 270 m² & Küche: 100 m²;
11 Essensdurchgänge in der Zeit zwischen 11.15 Uhr bis 13.25 Uhr → keine Zeitressourcen
mehr; die Größe der Freifläche mit 3.330 m² → zu klein; Gesamtschülerzahl: 466
Schüler/innen → 10 m² pro Kind notwendig, es fehlen 2 Fachunterrichtsräume Informatik.
Als Übergangslösung bis zur Fertigstellung des Neubaus wurde die Anmietung eines Raumsystems auf dem städtischen Schulgrundstück der 3. Schule vorgenommen.
Die im gemeinsamen Schulbezirk liegenden Grundschulen (3. Schule, Schule Connewitz)
laufen an der max. Kapazitätsgrenze. Zur Deckung des weiteren Bedarfs wird eine
Kapazitätserweiterung in Form einer Aufstockung des vorhandenen Interims (2. BA) in
Systembauweise an der 3. Schule, während der Sanierung des bestehenden Plattenbaus,
erforderlich.
1.2
Weitere Beschlüsse
-
RB - DSV/ 1301 vom 21.03.2012 – Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012
- RBV-978/11 vom 12.10.2011 DS-Nr. V/1520, Sicherung der Grundschulversorgung im
Stadtbezirk Süd in 3 Teilen
a. Baubeschluss: 3. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig / Standortneuordnung,
Grundschulneubau mit 3-Feldsporthalle, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig
b. Grundsatzbeschluss: Sanierung der Plattenbauschule am Standort als 3-zügige
Grundschule mit Hort und Neubau einer Einfeldhalle
c. Zeitlich befristete Bereitstellung einer Schule in Leichtbauweise bis einschließlich Schuljahr 2016/17
VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule
3/8
2
2.1
Begründete Zielstellung der Investition
Ist – Zustand
Bis zur Sanierung des Bestandsgebäudes Plattenbauschule in den Bereichen Connewitz,
Zentrum-Süd, Zentrum-Südost bzw. Südvorstadt muss die Nutzung des Interims durch die
Grundschule erfolgen. Da die notwendige Sanierung des alten Bestandsgebäudes nicht bis
zum Schuljahresbeginn 2017/18 erreichbar ist, bedarf es der Aufstockung des Interimsgebäudes um 4 weitere Allgemeine Unterrichtsräume (AUR).
Das Containermodul 1. BA wird ab September 2015 als Übergangslösung als Asylunterkunft
genutzt. Ab 01.09.2016 erfolgt wieder eine schulische Nutzung. Um den 2. BA termingerecht
zu realisieren, ist Baufreiheit ab Juli 2016 erforderlich. Das Sozialamt übernimmt für den
Zeitraum Oktober 2015 – Juli 2016 die Mietkosten und übergibt das Objekt besenrein.
Während des Nutzungszeitraumes werden die Reinigungsleistungen durch das Sozialamt
beauftragt.
Für die Sanierung des Bestandsschulgebäudes wird eine gesonderte Vorlage erarbeitet. In
dieser Vorlage werden auch die Aspekte der zwischenzeitlichen Asylunterbringung in Bezug
auf den Ablaufplan beschrieben.
2.2
Ableitung des Investitionsbedarfs
Der Investitionsbedarf leitet sich aus dem Punkten 1.1 und 2.1 ab.
2.3
Notwendigkeit / Dringlichkeit
Bereits ab dem Schuljahr 2015/16 reichen aufgrund des weiteren Bedarfsanstieges die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr aus, um die Nachfrage aus dem Schulbezirk abzudecken.
Langfristig ist die Überschreitung der heutigen Kapazität um 10-12 Klassen zu erwarten, was
einer dreizügigen Grundschule entspricht. Von daher bedarf es der Erweiterung der vorhandenen Schulhauskapazitäten.
2.4
Alternativlösungen
Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen in allen Schularten, besteht die Notwendigkeit der Kapazitätserweiterungen im Schulnetz der Stadt Leipzig. Da die Reserven, wie
Überbelegung, Mehrfachnutzung sowie Veränderungen von Schulbezirken weitgehend aufgebraucht sind und die Beschulung sich als kommunale Pflichtaufgabe darstellt, ist der Erweiterungsbedarf alternativlos.
2.5
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
Bei Nichtbeschlussfassung sind die räumlichen Kapazitäten nicht mehr ausreichend. Die
vorhandenen schulischen Einrichtungen können den Bedarf nicht mehr absichern. Die Stadt
Leipzig ist entsprechend dem Sächsischen Schulgesetz § 21 Abs. 2 verpflichtet, Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Dies ist entsprechend dem in der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 prognostizierten und durch die
Ratsversammlung der Stadt Leipzig (RBV-1164/12) bestätigten Bedarf der Fall.
3
3.1
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Städtebauliche Einordnung
Das Interim befindet sich in unmittelbarer Nähe des zu sanierenden Plattenbaus Typ AG 17
Ratio und einer Einfeldsporthalle Typ KT 60 L . In unmittelbarer Nähe zur Schule befinden
sich Straßenbahn- und Bushaltestellen der LVB.
3.2
Erläuterung des Projektkonzeptes
VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule
4/8
Es ist vorgesehen, dass bestehende Raumsystem auf dem Gelände der 3. Grundschule um
4 allgemeine Unterrichtsräume aufzustocken.
Folgende Planungs- und Baumaßnahmen sind zusammengefasst erforderlich:
- Planung der Medienversorgung
- Planung der Leistungsbeschreibung
- Medienverlegungen (Wasser, Abwasser, Heizmedien, Stark- und Schwachstromleitungen)
- Containermontage, Containerausbau
- Wiederherstellung/ Anarbeitung von Außenflächen
Nach der Fertigstellung der Sanierung des Plattenbaues der 3. Grundschule, soll das Raumsystem rückgebaut werden und die notwendige Freifläche hergerichtet werden.
3.3
Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition
Mit der beschriebenen Baumaßnahme wird das bestehende Kapazitätsdefizit im Wesentlichen abgebaut.
3.4
Eigentumsverhältnisse
Eigentum:
Gemarkung:
3.5
Stadt Leipzig
Leipzig
Energiekonzeption
Bauliches Konzept
Das Raumsystem wird nach EnEV 2014 geplant und realisiert werden.
Anlagentechnisches Konzept
Folgende energie- und betriebskostensparende Maßnahmen sind geplant:
Wasser
Auslaufarmaturen mit Wasserbegrenzer bzw. Selbstschlussarmaturen
WC`s mit Zweimengenspülung
Leitungsdämmung entsprechend aktueller Vorschrift
Heizung
Das Raumsystem soll an den bestehenden Fernwärmeanschluss angeschlossen werden.
Lüftungstechnik
Die Unterrichtsräume werden natürlich be- und entlüftet.
Stark- und Schwachstrom
Beleuchtungsanlage mit elektronischen Vorschaltgeräten
Präsenzmelder in den Sanitärbereichen der Schüler zur autarken Steuerung der Beleuchtungsanlage
einzelbatteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung
Die komplette Medienver- und Entsorgung soll nach Möglichkeit über die bestehenden Anschlüsse des zu sanierenden Plattenbaues der 3. GS erfolgen.
3.6
Barrierefreies Bauen
Die Erweiterung des Raumsystems wird nach den Erfordernissen des barrierefreien Bauens
geplant und errichtet (lichte Türbreite, schwellenlose Übergänge, Bewegungsflächen).
3.7
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule
5/8
Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht vorgesehen, da es sich bei dem
Raumsystem nur um eine Übergangslösung handelt.
4
4.1
Investitionsaufwand (Kosten in € brutto 19% MwSt)
Ergebnishaushalt Mietkosten (brutto, in €)
2016
2017
2018
01.09.2016 - 31.12.2016
(4 Monate)
01.01.2017 –
31.12.2017
(12 Monate)
01.01.2018 31.08.2018
(8 Monate)
Miete 1. Ausbaustufe *)
mon. 10.432,62 € brutto)
41.730,48
125.191,44
83.460,96
49.036,16
147.108,48
98.072,32
Miete 2. Ausbaustufe
(mon. 12.259,04 € brutto)
*) Die Mietaufwendungen für den 1. BA ist bereits im Haushaltsplan 2016 veranschlagt und
in der mittelfristigen Planung 2017/2018 vorgesehen.
Bei den Mietkosten für den 2. BA handelt es sich um Schätzkosten der LESG, der Mietvertrag muss noch verhandelt werden.
Die zusätzlichen Mietkosten i.H.v. 49.036,16 € (PSP-Element 1.100.21.1.1.01.02 „3.Grundschule“ KA 4231 1100 „Mieten und Pachten Gebäude und Grundstücke zentral“) für das HHJahr 2016 werden mit dieser Vorlage dieser Vorlage überplanmäßig beantragt.Die Mietkosten der Haushaltsjahre 2017 i.H.v. 147.108,48 € sowie in 2018 98.072,32 € werden im Rahmen der HH-Planung des Doppelhaushaltes 2017/2018 entsprechend angemeldet.
4.2
Ergebnishaushalt Aufstockung 2. BA (SK 42119000)
Position
2016
2017
2018
Erschließungskosten/ Zuwegung/ Zäune
29.720,85
-
-
Planungskosten KG 700 LESG
43.433,81
-
-
Kosten 2. Ausbaustufe Deutsche Industriebau
inkl. Baustelleneinrichtung, Frachtkosten,
Montagekosten, Demontage (ohne Miete)
55.915,97
-
54.239,48
-
-
58.000,00
Abbruch Bodenplatte, Medienverlegungen,
Fernwärmeanschluss Turnhalle
Gesamt (2016 – 2018: 241.310,11 €)
129.070,63
0,00 112.239,48
Der erforderliche Finanzbedarf in 2016 i.H.v. von 129.070,63 € muss im PSP-Element
1.100.21.1.1.01.02 zusätzlich im Ergebnishaushalt im SK 42119000 überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Kosten des Haushaltsjahres 2018 i.H.v. 112.239,48 € werden im Rahmen der HH-Planung des Doppelhaushaltes 2017/2018 entsprechend angemeldet.
4.3
Ausstattung (KG 600)
VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule
6/8
Für die Ausstattung (KG 600) von 6 Allgemeinen Unterrichtsräumen sind Mittel i. H. v. insgesamt 31.936,20 € im Haushaltsjahr 2016 überplanmäßig zu veranschlagen. Diese teilen sich
wie folgt:
ErgHH Sachkonto 4253 1000
PSP-Element 1.100.21.1.1.01.02
28.808,88 €
FinHH Sachkonto 78327100
PSP-Element 7.0000315.710
3.127,32 €
Die Untersetzung der Ausstattungskosten befindet sich in der Anlage 3.
5
Finanzierungsplan (ErgHH gemäß Pkt. 4.1 bis 4.3)
Angabe als Bruttokosten (19 % Mehrwertsteuer)
Zusatzbedarf im Jahr 2016
Ergebnishaushalt Miete, Planung u. Bau
(ohne Ausstattung investiv) in €
Gesamtkosten
206.915,66
Davon Anteil Stadt
206.915,66
Davon Fördermittel
0
6
Einordnung in die Haushaltsplanung (brutto, €)
6.1 Ergebnishaushalt (Mietkosten, Bauanteil Aufstockung, Ausstattung konsumtiv)
Sachkonto/
PSP-Element
Monatl. Aufwendung
2016
2017
2018
Gesamt
SK 42311100
1.100.21.1.1.01.02
Miete 1. Ausbaustufe
01.09.2016-31.08.2018
10.432,62
41.730,48
125.191,44
83.460,96
250.382,88
SK 42311100
1.100.21.1.1.01.02
Miete 2. Ausbaustufe
01.09.2016-31.08.2018
12.259,04
49.036,16
147.108,48
98.072,32
294.216,96
SK 42531000
1.100.21.1.1.01.02
Ausstattung
Ergebnishaushalt
SK 42119000
Erschließung, Planung,
Kosten 2. Ausbaustufe DIB
28.808,88
28.808,88
129.070,63
SK 42119000
Abbruch Bodenplatte,Medienverlegungen Fernwärmeanschluss
54.238,48
183.309,10
58.000,00
58.000,00
Gesamt:
248.646,14
272.299,92
293.771,76
814.717,82
Zusätzlich bereitzustellen
206.915,66
147.108,48
210.310,80
564.334,94
6.2 Finanzhaushalt Ausstattung KG 600 (investiv)
Im Finanzhaushalt fallen im PSP-Element 7.0000315.710, Sachkonto 78327100 Auszahlungen für Ausstattungen i.H.v. 3.127,32 € an (s.Pkt. 4.3)
7
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7.1
Folgekosten
VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule
7/8
Die Folgekosten sind der Anlage 4 zu entnehmen.
Die Folgekosten i.H.v. ca. 13.950,00 € im Jahr 2016 werden in den jeweiligen Budgets des
Fachamtes innerhalb des Budgets Amt 51 gedeckt. Die Folgekosten des Haushaltsjahres
2017 i.H.v. 27.900,00 € sowie in 2018 i.H.v. 13.950,00 € werden im Rahmen der HH-Planung des Doppelhaushaltes 2017/2018 entsprechend angemeldet.
7.2
Aufwandsvergleiche
Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zur Lieferung und Anmietung eines Raumsystems (Vergabe-Nr. 12-LE-SG-01-001) stimmte das Vergabegremium einer Vergabe des Auftrages an die Deutsche Industriebau, Gesellschaft für schlüsselfertigen Industriebau Lippstadt – Geseke mbH zu. Die Zuschlags- und Auftragserteilung an genannte Firma erfolgten
am 27. April 2012. Der durch die Firma angebotene Mietvertrag wurde durch das Rechtsamt
und das Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig geprüft. Der Maßnahme wurde in der DB des
OBM bestätigt.
8
Fristenplan
Finanzierungsbeschluss
Voraussichtliche Fertigstellung Aufstockung 2. BA
9
III. Quartal /2015
08/2016
Planungsbüros
Die Projektsteuerung soll durch die LESG erfolgen.
10
Anlagenverzeichnis
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Lageplan
Raumprogramm
Kosten Ausstattung KG 600
Folgekostenberechnung (erstellt durch AGM)
VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule
8/8
Kosten für die Tafeln:
3.127,32 € Einzelpreis Tafel:
6
521,22 €
Kosten für die Pinnwände:
3.600,00 € Einzelpreis Pinnwand (120 x 90 cm):
6
100,00 €
Kosten für die Garderobenleisten:
6
152,08 €
912,48 €
1.899,96 € Einzelpreis Lehrertisch:
6
316,66 €
1.899,96 €
Kosten für die Lehrerstühle:
191,70 € Einzelpreis Lehrerstuhl:
6
31,95 €
191,70 €
Kosten für die Halbschränke
1.231,68 € Einzelpreis Halbschrank:
6
205,28 €
1.231,68 €
Kosten für die Regale:
2.947,44 € Einzelpreis Regal:
12
245,62 €
Kosten für die Lehrertische:
912,48 € Einzelpreis Garderobenleiste:
3.127,32 €
3.600,00 €
2.947,44 €
Gesamt:
22.776,68 €
3.127,32 €
Garderobenraum
Ausstattung je Garderobenraum: 5 Wandgarderoben, 5 Sitzbänke
Anzahl der Sporthallen:
Gesamtkosten:
4
6.032,20 €
Anzahl
Kosten für Wandgarderobe:
3.041,60 € Kosten für Wandgarderobe:
20
152,08 €
3.041,60 €
Kosten für Sitzbank:
2.990,60 € Kosten für Sitzbank:
20
149,53 €
2.990,60 €
Gesamt:
Gesamtkosten für den allgemeinen Unterrichtsbereich:
31.936,20 €
Insgesamt:
6.032,20 €
0,00 €
28.808,88 €
3.127,32 €
Anlage 4
Kosten €/Jahr
16.556
Folgekosten
Gliederung
KG 310
Bemerkung
Versorgung
KG 330
Reinigung und Pflege von Gebäuden
KG 352
Inspektion und Wartung Baukonstruktion
200
KG 353
Inspektion und Wartung Techn. Anlagen
250
aller 4 Jahre
KG 410-430
Instandsetzungskosten
2.000
Instandsetzungen lt. Mietvertrag
KG 410
Instandsetzungskosten der Baukonstruktion
Gesamt:
2.000
27.886
Renovierungsarbeiten bei Abmietung
6.880
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/07.14
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1