Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038510.pdf
Größe
882 kB
Erstellt
06.08.15, 12:00
Aktualisiert
08.01.16, 11:18

öffnen download melden Dateigröße: 882 kB

Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01710 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 13.10.2015 Beschlussfassung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 22.10.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Finanzen 26.10.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 27.10.2015 Information zur Kenntnis Grundstücksverkehrsausschuss 02.11.2015 Information zur Kenntnis Stadtbezirksbeirat Leipzig-Süd 04.11.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 05.11.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 10.11.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Finanzierungsbeschluss zur befristeten Weiternutzung und Aufstockung (2. BA) des Raumsystems an der 3. Grundschule und überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in 2016 Beschluss des Oberbürgermeisters vom 13.10.2015: 1. Der Mietvertrag für das bestehende Raumsystem am Standort der 3. Grundschule wird um 2 Jahre bis zum 31.08.2018 verlängert. 2. Die Aufstockung um eine 2. Aufbaustufe und der Abschluss eines Mietvertrages für dieses Raumsystem für einen Zeitraum von 2 Jahre (bis zum 31.08.2018) wird bestätigt. 3. Das Dezernat V wird beauftragt eine Beschlussfassung für den Abschluss bzw. Verlängerung der Mietverträge bis spätestens 30.06.2016 herbeizuführen. 4. Für die 2. Aufbaustufen fallen für 2016-2018 Gesamtaufwendungen i.H. von 564.335 € an (Untersetzung siehe Begründung Pkt. 6.1). 5. Die erforderlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 i.H.v. von 206.916 € werden überplanmäßig im PSP-Element 1.100.21.1.1.01.02 bereitgestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt“ (1098600000). Die Bereitstellung der Mietaufwendungen ab 01.09.2016 erfolgt unter dem Vorbehalt des Beschlusses der Mietverträge. 6. Die erforderlichen Auszahlungen für die Ausstattung für das Haushaltsjahr 2016 i.H. von 3.128 € werden überplanmäßig im PSP-Element „bewegliches AV“ (7.0000315.710) bereitgestellt. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt aus der Kostenstelle „unterjährige Finanzierung ohne Deckung FHH (Invest)“ (1098700000). 7. Die erforderlichen Aufwendungen der Haushaltsjahre 2017 und 2018 i.H.v. Insgesamt 357.419 € werden im Rahmen der HH-Planung des Doppelhaushaltes 2017/2018 entsprechend angemeldet. 8. Die in den Haushaltsjahren 2017/2018 entsprechend Anlage 4 anfallenden Folgekosten werden zunächst zur Kenntnis genommen. Über eine zusätzliche Seite 1/6 Bereitstellung ist im Rahmen der Haushaltsplanung 2017/2018 zu entscheiden. Die Mittel sind dann entsprechend durch das Fachamt anzumelden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Seite 2/6 Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nei n x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nei n x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung x Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt 2016 2016 2017 2018 2017 2018 2016 2016 248.646, 14 272.299, 92 293.771, 76 1.100.21.1.1.01.0 2 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? nein Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE bis ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt nei n von bis 3127,32 7.0000315.710 SK 78327100 wenn ja, Höhe in EUR wo veranschlagt (jährlich) Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 2016 2016 2017 2017 2018 2018 13.950 27.900  diverse     13.950 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Seite 3/6 Beteiligung Personalrat x nein ja, Seite 4/6 Haushaltsvorlage - Finanzierungsbeschluss Zum Investitionsvorhaben: Interim 3. Grundschule Bernhard-Göring-Straße 107 04275 Leipzig Aufstockung des Raumsystems (2.BA) zur Abdeckung von Kapazitätsengpässen am Standort Bauherrenamt: Amt für Jugend, Familie und Bildung Georg-Schumann-Straße 357 04159 Leipzig Baufachamt: Amt für Gebäudemanagement Prager Str. 126 - 128 04317 Leipzig Projektsteuerung: LESG Leipzig, den 22.09.2015 VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule 1/8 Inhalt 1. 1.1 1.2 Grundlagen Ziel- und Entwicklungskonzeption Weitere Beschlüsse 2. 2.1 2.2 2.3 2.4. 2.5 Begründete Zielstellung der Investition Ist –Zustand Ableitung des Investitionsbedarfs Notwendigkeit / Dringlichkeit Alternativlösungen Folgen bei Nichtbeschlussfassung 3. 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Einordnung Erläuterung des Projektkonzeptes Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Eigentumsverhältnisse Energiekonzept Barrierefreies Bauen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen 4. Investitionsaufwand 5. Finanzierungsplan 6. Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung 7. 7.1 7.2 Effektivität und Wirtschaftlichkeit Folgekosten Aufwandsvergleiche 8. Fristenplan 9. Planungsbüro 10. Anlagenverzeichnis VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule 2/8 1 1.1 Grundlagen Ziel- und Entwicklungskonzeption Auf Grund steigender Schülerzahlen ist die vorhandene Kapazität am Neubau der 3. Schule ausgeschöpft. Zur Lösung der Kapazitätsprobleme in den Ortsteilen Südvorstadt/ Connewitz wird beginnend ab dem Schuljahr 2016/17 die Errichtung einer weiteren drei- bis vierzügigen Grundschule (Gebäude des alten Plattenbaus) an der 3. Schule (Neubau + Containerbau) erfolgen. Eine entsprechende Vorlage für den Stadtrat wird derzeit erarbeitet. Bis zur baulichen Fertigstellung des Schulkomplexes (alte Plattenbauschule) zum Schuljahresbeginn 2018/19 werden Schulklassen schuljahresweise, beginnend mit der 1. Klassenstufe, mit im Schulgebäude (einschließlich Interim) der 3. Schule in der Scharnhorststraße 24 in 04275 Leipzig unterrichtet und durch die Schulleitung geführt. Ab dem Schuljahr 2018/19 ziehen diese Klassen (Klassenstufe 1 – 3) in das sanierte Schulgebäude (Plattenbau) in der B.Göring-Str. 107. Diese Verfahrensweise wurde bereits mit der Sächsischen Bildungsagentur – Regionalstelle Leipzig abgestimmt. Die räumliche Nutzung der Schule Connewitz – ggf. Doppelnutzung von Hort- und Schulräumen wurde geprüft. Das Kultusministerium / die Sächsische Bildungsagentur (SBA-L) genehmigen für Grundschulen aus personalrechtlichen und schulorganisatorischen Gründen nur eine Maximalbelegung von bis zu 5 Zügen. Für Klassenbildungen an den Schulen ist die SBA-L, gemäß § 3 Schulordnung für Grundschulen i.V.m. der VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2015/16 (Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Klassen- und Gruppenbildung, zur Bedarfsberechnung für die Unterrichtsversorgung und zum Ablauf des Schuljahres 2015/2016 -) zuständig. Damit ist geregelt, dass der Schulträger (Stadt Leipzig) nicht in die schulorganisatorische Angelegenheit der Klassenbildungen an den Schulen eingreifen kann. In diesem Zusammenhang wird zwar der Schulträger zu den Schulkapazitäten an den Schulgebäuden angehört, jedoch trifft letztendlich die Bildungsagentur gemeinsam mit dem Schulleiter die Entscheidung über die Klassenbildung an der jeweiligen Schule. An der Schule Connewitz gibt es folgende kapazitive Einschränkungen: Größe des Speiseraumes mit 95 m² und Küche mit 21 m² → zu klein → notwendige Größe bei einer 5-Zügigkeit: Speiseraum: zwischen 224 – 270 m² & Küche: 100 m²; 11 Essensdurchgänge in der Zeit zwischen 11.15 Uhr bis 13.25 Uhr → keine Zeitressourcen mehr; die Größe der Freifläche mit 3.330 m² → zu klein; Gesamtschülerzahl: 466 Schüler/innen → 10 m² pro Kind notwendig, es fehlen 2 Fachunterrichtsräume Informatik. Als Übergangslösung bis zur Fertigstellung des Neubaus wurde die Anmietung eines Raumsystems auf dem städtischen Schulgrundstück der 3. Schule vorgenommen. Die im gemeinsamen Schulbezirk liegenden Grundschulen (3. Schule, Schule Connewitz) laufen an der max. Kapazitätsgrenze. Zur Deckung des weiteren Bedarfs wird eine Kapazitätserweiterung in Form einer Aufstockung des vorhandenen Interims (2. BA) in Systembauweise an der 3. Schule, während der Sanierung des bestehenden Plattenbaus, erforderlich. 1.2 Weitere Beschlüsse - RB - DSV/ 1301 vom 21.03.2012 – Schulentwicklungsplan der Stadt Leipzig - Fortschreibung 2012 - RBV-978/11 vom 12.10.2011 DS-Nr. V/1520, Sicherung der Grundschulversorgung im Stadtbezirk Süd in 3 Teilen a. Baubeschluss: 3. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig / Standortneuordnung, Grundschulneubau mit 3-Feldsporthalle, Bernhard-Göring-Straße 107, 04275 Leipzig b. Grundsatzbeschluss: Sanierung der Plattenbauschule am Standort als 3-zügige Grundschule mit Hort und Neubau einer Einfeldhalle c. Zeitlich befristete Bereitstellung einer Schule in Leichtbauweise bis einschließlich Schuljahr 2016/17 VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule 3/8 2 2.1 Begründete Zielstellung der Investition Ist – Zustand Bis zur Sanierung des Bestandsgebäudes Plattenbauschule in den Bereichen Connewitz, Zentrum-Süd, Zentrum-Südost bzw. Südvorstadt muss die Nutzung des Interims durch die Grundschule erfolgen. Da die notwendige Sanierung des alten Bestandsgebäudes nicht bis zum Schuljahresbeginn 2017/18 erreichbar ist, bedarf es der Aufstockung des Interimsgebäudes um 4 weitere Allgemeine Unterrichtsräume (AUR). Das Containermodul 1. BA wird ab September 2015 als Übergangslösung als Asylunterkunft genutzt. Ab 01.09.2016 erfolgt wieder eine schulische Nutzung. Um den 2. BA termingerecht zu realisieren, ist Baufreiheit ab Juli 2016 erforderlich. Das Sozialamt übernimmt für den Zeitraum Oktober 2015 – Juli 2016 die Mietkosten und übergibt das Objekt besenrein. Während des Nutzungszeitraumes werden die Reinigungsleistungen durch das Sozialamt beauftragt. Für die Sanierung des Bestandsschulgebäudes wird eine gesonderte Vorlage erarbeitet. In dieser Vorlage werden auch die Aspekte der zwischenzeitlichen Asylunterbringung in Bezug auf den Ablaufplan beschrieben. 2.2 Ableitung des Investitionsbedarfs Der Investitionsbedarf leitet sich aus dem Punkten 1.1 und 2.1 ab. 2.3 Notwendigkeit / Dringlichkeit Bereits ab dem Schuljahr 2015/16 reichen aufgrund des weiteren Bedarfsanstieges die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr aus, um die Nachfrage aus dem Schulbezirk abzudecken. Langfristig ist die Überschreitung der heutigen Kapazität um 10-12 Klassen zu erwarten, was einer dreizügigen Grundschule entspricht. Von daher bedarf es der Erweiterung der vorhandenen Schulhauskapazitäten. 2.4 Alternativlösungen Aufgrund der weiterhin steigenden Schülerzahlen in allen Schularten, besteht die Notwendigkeit der Kapazitätserweiterungen im Schulnetz der Stadt Leipzig. Da die Reserven, wie Überbelegung, Mehrfachnutzung sowie Veränderungen von Schulbezirken weitgehend aufgebraucht sind und die Beschulung sich als kommunale Pflichtaufgabe darstellt, ist der Erweiterungsbedarf alternativlos. 2.5 Folgen bei Nichtbeschlussfassung Bei Nichtbeschlussfassung sind die räumlichen Kapazitäten nicht mehr ausreichend. Die vorhandenen schulischen Einrichtungen können den Bedarf nicht mehr absichern. Die Stadt Leipzig ist entsprechend dem Sächsischen Schulgesetz § 21 Abs. 2 verpflichtet, Schulen einzurichten und fortzuführen, wenn ein öffentliches Bedürfnis hierfür besteht. Dies ist entsprechend dem in der Fortschreibung der Schulnetzplanung 2012 prognostizierten und durch die Ratsversammlung der Stadt Leipzig (RBV-1164/12) bestätigten Bedarf der Fall. 3 3.1 Beschreibung der beabsichtigten Investition Städtebauliche Einordnung Das Interim befindet sich in unmittelbarer Nähe des zu sanierenden Plattenbaus Typ AG 17 Ratio und einer Einfeldsporthalle Typ KT 60 L . In unmittelbarer Nähe zur Schule befinden sich Straßenbahn- und Bushaltestellen der LVB. 3.2 Erläuterung des Projektkonzeptes VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule 4/8 Es ist vorgesehen, dass bestehende Raumsystem auf dem Gelände der 3. Grundschule um 4 allgemeine Unterrichtsräume aufzustocken. Folgende Planungs- und Baumaßnahmen sind zusammengefasst erforderlich: - Planung der Medienversorgung - Planung der Leistungsbeschreibung - Medienverlegungen (Wasser, Abwasser, Heizmedien, Stark- und Schwachstromleitungen) - Containermontage, Containerausbau - Wiederherstellung/ Anarbeitung von Außenflächen Nach der Fertigstellung der Sanierung des Plattenbaues der 3. Grundschule, soll das Raumsystem rückgebaut werden und die notwendige Freifläche hergerichtet werden. 3.3 Nutzungsverbesserung durch beabsichtigte Investition Mit der beschriebenen Baumaßnahme wird das bestehende Kapazitätsdefizit im Wesentlichen abgebaut. 3.4 Eigentumsverhältnisse Eigentum: Gemarkung: 3.5 Stadt Leipzig Leipzig Energiekonzeption Bauliches Konzept Das Raumsystem wird nach EnEV 2014 geplant und realisiert werden. Anlagentechnisches Konzept Folgende energie- und betriebskostensparende Maßnahmen sind geplant: Wasser Auslaufarmaturen mit Wasserbegrenzer bzw. Selbstschlussarmaturen WC`s mit Zweimengenspülung Leitungsdämmung entsprechend aktueller Vorschrift Heizung Das Raumsystem soll an den bestehenden Fernwärmeanschluss angeschlossen werden. Lüftungstechnik Die Unterrichtsräume werden natürlich be- und entlüftet. Stark- und Schwachstrom Beleuchtungsanlage mit elektronischen Vorschaltgeräten Präsenzmelder in den Sanitärbereichen der Schüler zur autarken Steuerung der Beleuchtungsanlage einzelbatteriebetriebene Sicherheitsbeleuchtung Die komplette Medienver- und Entsorgung soll nach Möglichkeit über die bestehenden Anschlüsse des zu sanierenden Plattenbaues der 3. GS erfolgen. 3.6 Barrierefreies Bauen Die Erweiterung des Raumsystems wird nach den Erfordernissen des barrierefreien Bauens geplant und errichtet (lichte Türbreite, schwellenlose Übergänge, Bewegungsflächen). 3.7 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule 5/8 Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht vorgesehen, da es sich bei dem Raumsystem nur um eine Übergangslösung handelt. 4 4.1 Investitionsaufwand (Kosten in € brutto 19% MwSt) Ergebnishaushalt Mietkosten (brutto, in €) 2016 2017 2018 01.09.2016 - 31.12.2016 (4 Monate) 01.01.2017 – 31.12.2017 (12 Monate) 01.01.2018 31.08.2018 (8 Monate) Miete 1. Ausbaustufe *) mon. 10.432,62 € brutto) 41.730,48 125.191,44 83.460,96 49.036,16 147.108,48 98.072,32 Miete 2. Ausbaustufe (mon. 12.259,04 € brutto) *) Die Mietaufwendungen für den 1. BA ist bereits im Haushaltsplan 2016 veranschlagt und in der mittelfristigen Planung 2017/2018 vorgesehen. Bei den Mietkosten für den 2. BA handelt es sich um Schätzkosten der LESG, der Mietvertrag muss noch verhandelt werden. Die zusätzlichen Mietkosten i.H.v. 49.036,16 € (PSP-Element 1.100.21.1.1.01.02 „3.Grundschule“ KA 4231 1100 „Mieten und Pachten Gebäude und Grundstücke zentral“) für das HHJahr 2016 werden mit dieser Vorlage dieser Vorlage überplanmäßig beantragt.Die Mietkosten der Haushaltsjahre 2017 i.H.v. 147.108,48 € sowie in 2018 98.072,32 € werden im Rahmen der HH-Planung des Doppelhaushaltes 2017/2018 entsprechend angemeldet. 4.2 Ergebnishaushalt Aufstockung 2. BA (SK 42119000) Position 2016 2017 2018 Erschließungskosten/ Zuwegung/ Zäune 29.720,85 - - Planungskosten KG 700 LESG 43.433,81 - - Kosten 2. Ausbaustufe Deutsche Industriebau inkl. Baustelleneinrichtung, Frachtkosten, Montagekosten, Demontage (ohne Miete) 55.915,97 - 54.239,48 - - 58.000,00 Abbruch Bodenplatte, Medienverlegungen, Fernwärmeanschluss Turnhalle Gesamt (2016 – 2018: 241.310,11 €) 129.070,63 0,00 112.239,48 Der erforderliche Finanzbedarf in 2016 i.H.v. von 129.070,63 € muss im PSP-Element 1.100.21.1.1.01.02 zusätzlich im Ergebnishaushalt im SK 42119000 überplanmäßig bereitgestellt werden. Die Kosten des Haushaltsjahres 2018 i.H.v. 112.239,48 € werden im Rahmen der HH-Planung des Doppelhaushaltes 2017/2018 entsprechend angemeldet. 4.3 Ausstattung (KG 600) VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule 6/8 Für die Ausstattung (KG 600) von 6 Allgemeinen Unterrichtsräumen sind Mittel i. H. v. insgesamt 31.936,20 € im Haushaltsjahr 2016 überplanmäßig zu veranschlagen. Diese teilen sich wie folgt: ErgHH Sachkonto 4253 1000 PSP-Element 1.100.21.1.1.01.02 28.808,88 € FinHH Sachkonto 78327100 PSP-Element 7.0000315.710 3.127,32 € Die Untersetzung der Ausstattungskosten befindet sich in der Anlage 3. 5 Finanzierungsplan (ErgHH gemäß Pkt. 4.1 bis 4.3) Angabe als Bruttokosten (19 % Mehrwertsteuer) Zusatzbedarf im Jahr 2016 Ergebnishaushalt Miete, Planung u. Bau (ohne Ausstattung investiv) in € Gesamtkosten 206.915,66 Davon Anteil Stadt 206.915,66 Davon Fördermittel 0 6 Einordnung in die Haushaltsplanung (brutto, €) 6.1 Ergebnishaushalt (Mietkosten, Bauanteil Aufstockung, Ausstattung konsumtiv) Sachkonto/ PSP-Element Monatl. Aufwendung 2016 2017 2018 Gesamt SK 42311100 1.100.21.1.1.01.02 Miete 1. Ausbaustufe 01.09.2016-31.08.2018 10.432,62 41.730,48 125.191,44 83.460,96 250.382,88 SK 42311100 1.100.21.1.1.01.02 Miete 2. Ausbaustufe 01.09.2016-31.08.2018 12.259,04 49.036,16 147.108,48 98.072,32 294.216,96 SK 42531000 1.100.21.1.1.01.02 Ausstattung Ergebnishaushalt SK 42119000 Erschließung, Planung, Kosten 2. Ausbaustufe DIB 28.808,88 28.808,88 129.070,63 SK 42119000 Abbruch Bodenplatte,Medienverlegungen Fernwärmeanschluss 54.238,48 183.309,10 58.000,00 58.000,00 Gesamt: 248.646,14 272.299,92 293.771,76 814.717,82 Zusätzlich bereitzustellen 206.915,66 147.108,48 210.310,80 564.334,94 6.2 Finanzhaushalt Ausstattung KG 600 (investiv) Im Finanzhaushalt fallen im PSP-Element 7.0000315.710, Sachkonto 78327100 Auszahlungen für Ausstattungen i.H.v. 3.127,32 € an (s.Pkt. 4.3) 7 Effektivität und Wirtschaftlichkeit 7.1 Folgekosten VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule 7/8 Die Folgekosten sind der Anlage 4 zu entnehmen. Die Folgekosten i.H.v. ca. 13.950,00 € im Jahr 2016 werden in den jeweiligen Budgets des Fachamtes innerhalb des Budgets Amt 51 gedeckt. Die Folgekosten des Haushaltsjahres 2017 i.H.v. 27.900,00 € sowie in 2018 i.H.v. 13.950,00 € werden im Rahmen der HH-Planung des Doppelhaushaltes 2017/2018 entsprechend angemeldet. 7.2 Aufwandsvergleiche Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung zur Lieferung und Anmietung eines Raumsystems (Vergabe-Nr. 12-LE-SG-01-001) stimmte das Vergabegremium einer Vergabe des Auftrages an die Deutsche Industriebau, Gesellschaft für schlüsselfertigen Industriebau Lippstadt – Geseke mbH zu. Die Zuschlags- und Auftragserteilung an genannte Firma erfolgten am 27. April 2012. Der durch die Firma angebotene Mietvertrag wurde durch das Rechtsamt und das Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig geprüft. Der Maßnahme wurde in der DB des OBM bestätigt. 8 Fristenplan Finanzierungsbeschluss Voraussichtliche Fertigstellung Aufstockung 2. BA 9 III. Quartal /2015 08/2016 Planungsbüros Die Projektsteuerung soll durch die LESG erfolgen. 10 Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Lageplan Raumprogramm Kosten Ausstattung KG 600 Folgekostenberechnung (erstellt durch AGM) VI-DS-01710 Raumsystem 3. Schule 8/8 Kosten für die Tafeln: 3.127,32 € Einzelpreis Tafel: 6 521,22 € Kosten für die Pinnwände: 3.600,00 € Einzelpreis Pinnwand (120 x 90 cm): 6 100,00 € Kosten für die Garderobenleisten: 6 152,08 € 912,48 € 1.899,96 € Einzelpreis Lehrertisch: 6 316,66 € 1.899,96 € Kosten für die Lehrerstühle: 191,70 € Einzelpreis Lehrerstuhl: 6 31,95 € 191,70 € Kosten für die Halbschränke 1.231,68 € Einzelpreis Halbschrank: 6 205,28 € 1.231,68 € Kosten für die Regale: 2.947,44 € Einzelpreis Regal: 12 245,62 € Kosten für die Lehrertische: 912,48 € Einzelpreis Garderobenleiste: 3.127,32 € 3.600,00 € 2.947,44 € Gesamt: 22.776,68 € 3.127,32 € Garderobenraum Ausstattung je Garderobenraum: 5 Wandgarderoben, 5 Sitzbänke Anzahl der Sporthallen: Gesamtkosten: 4 6.032,20 € Anzahl Kosten für Wandgarderobe: 3.041,60 € Kosten für Wandgarderobe: 20 152,08 € 3.041,60 € Kosten für Sitzbank: 2.990,60 € Kosten für Sitzbank: 20 149,53 € 2.990,60 € Gesamt: Gesamtkosten für den allgemeinen Unterrichtsbereich: 31.936,20 € Insgesamt: 6.032,20 € 0,00 € 28.808,88 € 3.127,32 € Anlage 4 Kosten €/Jahr 16.556 Folgekosten Gliederung KG 310 Bemerkung Versorgung KG 330 Reinigung und Pflege von Gebäuden KG 352 Inspektion und Wartung Baukonstruktion 200 KG 353 Inspektion und Wartung Techn. Anlagen 250 aller 4 Jahre KG 410-430 Instandsetzungskosten 2.000 Instandsetzungen lt. Mietvertrag KG 410 Instandsetzungskosten der Baukonstruktion Gesamt: 2.000 27.886 Renovierungsarbeiten bei Abmietung 6.880 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja nein ja ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. keine Auswirkung       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung 1 verschlechtert nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt       ja nein Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien       5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/07.14 1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1