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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040066.pdf
Größe
238 kB
Erstellt
22.10.15, 12:00
Aktualisiert
11.01.18, 08:59

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Neufassung Nr. VI-A-01840-NF-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 28.10.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (NVP) fortzuschreiben und dem Stadtrat bis 30.6.2016 zur Beschlussfassung vorzulegen. An dem Prozess wird die Öffentlichkeit umfangreich, z. B. durch Workshops, beteiligt. Im Zusammenhang mit der Fortschreibung des NVP erfolgt eine Evaluierung der Busnetzreform 2010. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis 30.09.2016 den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) für die Jahre 2017 ff. zu überarbeiten und an die aktuellen Entwicklungen (Einwohnerzahl etc.) anzupassen. 3. Auf der Grundlage des bestehenden Nahverkehrsplanes sind die Mittel für den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag in 2016 von 45 auf mindestens 48 Mio. Euro zu erhöhen. Begründung: unverändert wie in NF 1 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 28.10.2015 zu 14.13 Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages Vorlage: VI-A-01840-NF-002 Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig fortzuschreiben und dem Stadtrat im IV. Quartal 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen. Als Grundlage der Fortschreibung wird die Evaluation des Nahverkehrsplans bis März 2016 erarbeitet. Über die Ergebnisse sowie das weitere Verfahren der Fortschreibung ist anschließend im Rahmen einer Vorlage zu informieren. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise z. B. im Rahmen von Workshops einzubeziehen. Als Auftakt der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Informationsveranstaltung im IV. Quartal 2015 durchzuführen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob über den bisherigen Höchstbetrag des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages hinaus finanzielle Mittel für Nahverkehrsleistungen zur Verfügung gestellt werden können. Vorab ist zu prüfen, ob für die Jahre ab 2017 auf Grundlage einer nachgewiesenen Kostensteigerung oder durch Auferlegung zusätzlicher Pflichten der LVB ein höherer Ausgleichsbedarf als 45 Mio. € besteht. Falls der bisherige Höchstbetrag nicht auskömmlich sein sollte und die LVV nicht für den vollen Betrag leistungsfähig ist, sollte die sich daraus ergebende Differenz im nächsten Haushaltsplan 2017/2018 Beachtung finden, soweit keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 29. Oktober 2015 Seite: 1/1