Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040066.pdf
Größe
238 kB
Erstellt
22.10.15, 12:00
Aktualisiert
11.01.18, 08:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Neufassung Nr. VI-A-01840-NF-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (NVP)
fortzuschreiben und dem Stadtrat bis 30.6.2016 zur Beschlussfassung vorzulegen. An dem Prozess
wird die Öffentlichkeit umfangreich, z. B. durch Workshops, beteiligt. Im Zusammenhang mit der
Fortschreibung des NVP erfolgt eine Evaluierung der Busnetzreform 2010.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis 30.09.2016 den
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) für die Jahre 2017 ff. zu überarbeiten und an die
aktuellen Entwicklungen (Einwohnerzahl etc.) anzupassen.
3.
Auf der Grundlage des bestehenden Nahverkehrsplanes sind die Mittel für den
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag in 2016 von 45 auf mindestens 48 Mio. Euro zu erhöhen.
Begründung:
unverändert wie in NF 1
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 28.10.2015
zu
14.13
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages
Vorlage: VI-A-01840-NF-002
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig
fortzuschreiben und dem Stadtrat im IV. Quartal 2017 zur Beschlussfassung vorzulegen. Als
Grundlage der Fortschreibung wird die Evaluation des Nahverkehrsplans bis März 2016
erarbeitet. Über die Ergebnisse sowie das weitere Verfahren der Fortschreibung ist
anschließend im Rahmen einer Vorlage zu informieren. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter
Weise z. B. im Rahmen von Workshops einzubeziehen. Als Auftakt der
Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Informationsveranstaltung im IV. Quartal 2015
durchzuführen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob über den bisherigen Höchstbetrag des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages hinaus finanzielle Mittel für Nahverkehrsleistungen
zur Verfügung gestellt werden können. Vorab ist zu prüfen, ob für die Jahre ab 2017 auf
Grundlage einer nachgewiesenen Kostensteigerung oder durch Auferlegung zusätzlicher
Pflichten der LVB ein höherer Ausgleichsbedarf als 45 Mio. € besteht. Falls der bisherige
Höchstbetrag nicht auskömmlich sein sollte und die LVV nicht für den vollen Betrag
leistungsfähig ist, sollte die sich daraus ergebende Differenz im nächsten Haushaltsplan
2017/2018 Beachtung finden, soweit keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung
stehen.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 29. Oktober 2015
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