Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039187.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
11.09.15, 12:00
Aktualisiert
21.01.16, 13:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01847
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
Jugendbeirat
Ratsversammlung
16.12.15
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Handreichung zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei Schulbaumaßnahmen
Die Information wird zur Kenntnis genommen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Prüfkatalog
Sachverhalt
Handreichung zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei
Schulbaumaßnahmen
Kinder- und Jugendgerechtigkeit genießt in Leipzig seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Kinder
und Jugendliche sollen sich genau wie ihre Eltern wohlfühlen, Familie soll mit Beruf vereinbar sein und
damit die Attraktivität der Stadt steigen. Im vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Aktionsplan
kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig 2011 bis 2015“ sind diese Ziele klar formuliert. Ein Mittel,
die Kinder- und Familienfreundlichkeit einer Stadt zu steigern besteht darin, ihre Akteure aktiv ins
Stadtleben einzubinden. Ganz besonders gilt dieser Grundsatz für die Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen bei sie betreffenden Maßnahmen. Beteiligung zielt darauf ab, Entscheidungsräume für
junge Menschen zu öffnen. Warum Beteiligung von Kindern und Jugendlichen so wichtig ist, welche
Vorzüge sie für die Beteiligten hat, was Beteiligung ausmacht und wie sie in Bezug auf Maßnahmen
beim Neu- oder Umbau von Schulen und deren Freiflächen organisiert werden kann, wird in dieser
Handreichung gemäß Ratsbeschluss A-00093/14-VSP-001 dargelegt.
Die Stadt Leipzig hat Kinder- und Jugendbeteiligung bereits seit 2001 in der Dienstanweisung 37/2001
des Oberbürgermeisters unterstrichen. Mit Beschluss DS-00203/14-ÄA-001 wurde die Verwaltung mit
der Erarbeitung eines untersetzenden Konzeptes zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur
demokratischen Bildung beauftragt. Das vorliegende Papier knüpft daran an.
Es richtet sich an diejenigen Leipziger Akteure, die Kinder- und Jugendbeteiligung organisieren und
hierbei insbesondere Schulbaumaßnahmen planen und umsetzen oder sie begleiten, unabhängig
davon ob es sich um einen Schulneubau, einen -umbau, eine -reaktivierung oder ein
Freiflächenprojekt handelt. Damit wendet sie sich an: Kinder und Jugendliche, Eltern, Pädagog/-innen,
Planer/-innen, Architekt/-innen bzw. Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung. Sie will bestehende
Unsicherheiten in Bezug auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auflösen und Wege
aufzeigen, diese in einem für sie nach der Familie wichtigen Raum ihres Lebens zu beteiligen – bei
Angelegenheiten, die ihren unmittelbaren Alltag, das Lernen in ihrer Schule, betreffen.
Wie erfolgreich Kinder- und Jugendbeteiligung sein kann, zeigen die Erfahrungen der bereits seit 2006
im Rahmen des Bertelsmann-Projektes „mitWIRKUNG“ausgebildeten Prozessmoderatoren für die
Beteiligung mit Kindern und Jugendlichen in der Stadtverwaltung sowie der freien und kommunalen
Träger der Kinder- und Jugendarbeit, deren Angebote grundsätzlich partizipativen Charakter haben.
Mit dem Stadtjugendring Leipzig e. V. und dem Leipziger Kinderbüro des Deutschen
Kinderschutzbundes gibt es in Leipzig zudem zwei Akteure, deren Portfolio Beteiligungsmöglichkeiten
separat ausweist und die seit vielen Jahren eine Vielzahl von Partizipationsprojekten durchführen.
1 Was ist Beteiligung?
Im wörtlichen Sinne bedeutet Beteiligung an etwas mitzuwirken, mitzubestimmen und teilzuhaben. Bezogen auf die Vorgänge in einer Kommune heißt Beteiligung, „dass die Bürger das Gemeinwesen aktiv mitgestalten, dass sie in allen sie betreffenden Belangen mitwirken, mitentscheiden und Verantwortung übernehmen“1. Das gilt nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch und in besonderem Maße
für Kinder und Jugendliche, die als gleichberechtigte Mitglieder des Gemeinwesens ebenfalls über das
Recht verfügen, an sie betreffenden Handlungsfeldern beteiligt zu werden. Kommunale Handlungsfelder in denen eine Beteiligung junger Menschen in Leipzig möglich ist, sind u. a.:
•
Städtebauliche Planung und -entwicklung (Gestaltung öffentlicher Plätze, Spielraumplanung,
Planung von Sport- und Freizeitanlagen, Stadtteilsanierung)
•
Verkehrsplanung und -beeinflussung (Schulwegsicherheit, Schülerbeförderung)
1
Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Kinder- und Jugendpartizipation in Deutschland. Konzeptionelle Grundlagen und empirische
Befunde zur Mitwirkung junger Menschen in Familie, Schule und Kommune. Gütersloh 2005, S. 7.
Stand: 09.10.2015
1
•
Umwelt- und Naturschutz
•
Planung und Gestaltung von Einrichtungen soziokultureller Infrastruktur; kulturelle
Angebotsstruktur
•
Planung und Gestaltung von Einrichtungen der Jugendhilfe; Angebotsstruktur der Kinder- und
Jugendhilfe (Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Schulsozialarbeit, Offene Freizeittreffs,
Hortangebote)
•
Bildungsinfrastrukturentwicklung, Kita- und Schulbau
Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gibt es eine Reihe von Grundlagen. Zuvorderst zu
nennen ist die 1992 von der Bundesrepublik ratifizierte und damit in Bundesgesetzgebung überführte
UN-Kinderrechtskonvention. Das Recht auf Beteiligung der Kinder ist explizit in Artikel 12 („Berücksichtigung des Kindeswillens“) der Konvention verankert. Demnach ist Kindern das Recht zuzusichern,
ihre „Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern“. Weiterhin ist die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“2 zu berücksichtigen.
An der Kinderrechtskonvention orientieren sich weitere Erlässe, wie bspw. die Agenda 21, das Weißbuch Jugend der Europäischen Union oder die Europäische Charta des Europarates zur Beteiligung
junger Menschen auf kommunaler und regionaler Ebene. Darüber hinaus flossen Partizipationsrechte
teilweise in die deutsche Gesetzgebung ein, wie z. B. in das Sozialgesetzbuch VIII (SGB), das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) oder das Baugesetzbuch (BauGB). Hinzu kommen spezifische Regelungen der Länder, wie Bildungspläne und Schulgesetze sowie kommunale Bestimmungen (DA
37/2001).
2 Was bewirkt Beteiligung?
Kinder und Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren, insbesondere für konkrete Themen in ihrem
unmittelbaren Lebensumfeld, gleich ob bei der Gestaltung von Freizeitangeboten (z. B. Offener Treff),
Baumaßnahmen in und um Schule (z. B. Freiflächengestaltung an der 74. Schule) oder Verkehrsprojekten, bei denen der kindliche Blick auf Verkehrssicherheit von unschätzbar hohem Wert ist (z. B.
Schulwegsicherheit im Rahmen der Reaktivierung der Schule am Opferweg). Kinder und Jugendliche
sind Experten in eigener Sache. Nur wer z. B. ein Schulgebäude und -gelände regelmäßig nutzt, weiß
auch was nötig ist, um ein optimales Lern- und Freizeitumfeld zu schaffen. Finanzmittel können so gezielter, entsprechend der Bedürfnisse junger Menschen eingesetzt werden. Durch Beteiligung steigt
die Identifikation mit den von Kindern und Jugendlichen mitgestalteten Räumen. Zeichen der Unzufriedenheit, wie zum Beispiel Vandalismus oder andere Formen von Verweigerung, können abnehmen,
da sich Kinder und Jugendliche für das, was sie selbst geschaffen haben, verantwortlich fühlen.
Können Kinder und Jugendliche Beteiligung und die damit verbundenen Aushandlungsprozesse
erfahren, eignen sie sich soziale Kompetenzen und zivile Orientierungen an, die von zentraler
Bedeutung für das Gemeinwesen einer Bürgerstadt wie Leipzig sind. Wenn Kinder- und Jugendliche
erleben, dass bei Planungen und Entscheidungen, die sie und ihre Lebenswelt betreffen, ihre
Meinungen und Vorschläge aufgenommen und vor allem ernst genommen werden, wenn ihre aktive
Mitarbeit Veränderungen bewirken kann, so stärkt das die Bereitschaft zu weiterem Engagement.
Frühe Beteiligungserfahrungen und das Erleben von Selbstwirksamkeit sind Grundsteine für ein
nachhaltiges Demokratieverständnis, u. a. durch den hohen Grad der positiven Anerkennung, die im
Beteiligungsprozess erfahren werden kann.
2
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Übereinkommen über die Rechte des Kindes VNKinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien. Berlin.
Stand: 09.10.2015
2
3 Welche Standards gelten für Kinder- und Jugendbeteiligung?
Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichten „Allgemeinen
Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“3
•
Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt.
•
Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendlichen möglich.
•
Die Ziele und Entscheidung sind transparent.
•
Es gibt Klarheit über Entscheidungsspielräume.
•
Die Informationen sind verständlich und die Kommunikation ist gleichberechtigt.
•
Kinder und Jugendliche wählen für sie relevante Themen aus.
•
Die Methoden sind attraktiv und zielgruppenorientiert.
•
Es werden ausreichende Ressourcen und Stärkung der Selbstorganisationsfähigkeit zur
Verfügung gestellt.
•
Die Ergebnisse werden zeitnah umgesetzt.
•
Es werden Netzwerke für Beteiligung aufgebaut.
•
Die Beteiligten werden für Partizipation qualifiziert.
•
Partizipationsprozesse werden so gestaltet, dass sie persönlichen Zugewinn ermöglichen.
•
Das Engagement wird durch Anerkennung gestärkt.
•
Partizipation wird evaluiert und dokumentiert.
sind als Leitlinien für die Planung von konkreten Partizipationsprozessen und Qualitätskriterien
heranzuziehen (vgl. dazu auch DA OBM Nr. 37/2001, Gliederungspunkt 4). Maßgeblich für die
Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung sind demnach Kriterien wie Freiwilligkeit,
Wertschätzung, Verbindlichkeit, Transparenz und Überschaubarkeit sowie eine kompetente
Begleitung.
4 Welche Beteiligungsformen und -methoden gibt es?
Das Spektrum der Beteiligungsformen ist vielfältig und reicht von projektbezogenen, offenen bis hin zu
parlamentarischen Formen. Projektbezogene Formen, wie Schulprojekttage oder Forschungsaufträge
an Kinder und Jugendliche in Form von Befragungen dienen der Ermittlung von zielgruppenspezifischen Ideen, Wünschen und Interessen und werden bspw. durch das Leipziger Kinderbüro in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung im Rahmen von Schulbaumaßnahmen umgesetzt. Sie sind sinnvoll
anwendbar bei abgegrenzten Problemstellungen und konkreten Planungsvorhaben. Bei repräsentativen offenen Formen, wie Gesprächsforen oder Umfragen, als Beispiel ist hier die Kindersprechstunde
des Oberbürgermeisters anzuführen, ist in erster Linie die Einholung eines Meinungsbildes von Kindern und Jugendlichen zentral. Parlamentarische Formen, wie das Jugendparlament, sind durch formale Strukturen gekennzeichnet.
Wichtig ist, dass für die Beteiligung Formen und Methoden gewählt werden, die der jeweiligen
Zielgruppe, dem inhaltlichen Gegenstand der Beteiligung und dem Ziel der Beteiligung entsprechen.
Die nachfolgend ausgewählten Methoden sind kategorisiert, nach dem Beteiligungsgrad, der den
Kindern und Jugendlichen zugesprochen wird. Unterschieden werden die elementaren
Beteiligungsstufen: Information, Mitsprache und Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung, je
nach Umfang der Gestaltungsmacht, die jungen Menschen übertragen wird.
3
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule,
Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin. S. 10 ff.
Stand: 09.10.2015
3
Detaillierte Übersichten zu Beteiligungsmethoden geben der „Methodenkoffer“ der Bundeszentrale für
politische Bildung sowie die „Methodendatenbank“ des Deutschen Kinderhilfswerkes.
4. 1. Exemplarische Beteiligungsmethoden zur Information
Kinder- und Jugendliche werden über geplante Vorhaben informiert und über deren mögliche
Auswirkungen aufgeklärt. Neben Informationsveranstaltungen kann dies auch mit Aushängen,
Wurfsendungen oder ähnlichen Methoden (u. a. Mitteilungen über soziale Netzwerke) erfolgen.
Methode
Ziel/Anlass
Kinder-/Jugendsprechstunde
Geregelter Kontakt zwischen Akteuren und Kindern und Jugendlichen
Planungsparty
Auftakt in einem Planungsprojekt, frühe Beteiligung; Rahmenbedingungen
(finanziell, Gelände etc.) müssen gegeben sein
Schüler-/Schulbaukonferenz
stadtteilorientiertes Verfahren mit Integration von Akteuren des Quartiers
(Vereine, Religionsgemeinschaften, etc.) zur Unterstützung vernetzten
Handelns im Gemeinwesen
4. 2 Exemplarische Beteiligungsmethoden zur Mitsprache und Mitwirkung
Kinder- und Jugendliche werden eingeladen, sich Informationen einzuholen und darüber hinaus
Stellung zu den Planungsvorschlägen zu beziehen. Ihnen wird Gelegenheit geboten, ihre Ideen und
Wünsche in die Planung einfließen zu lassen.
Methode
Ziel/Anlass
Befragung
Ermittlung von Ideen, Wünschen und Interessen als Grundlage für
weitergehende Projekte sein
Brainstorming
Erschließung von Ideen und Kritik, Themenfindung
Erfindungsspiel,
Phantasiereise
Phantasieanregung, z. B. vor Modellbau, um auch zu ungewöhnlichen
Ideen zu inspirieren
Modellbau
Planungswerkstatt z. B. für Spielplatz, Präsentationsform;
Phantasieanregung sollte vorher stattfinden; geeignet als nonverbale
Artikulationsform
Fotostreifzug
Stadtteilerkundung, kritische Bestandsaufnahme; Stadtteilerfahrung aus
Kinderperspektive, als Einstieg in Planungsprozesse geeignet
Interviewstreifzüge
Stadtteilerkundung durch Befragung vor Ort; als Einstieg in
Planungsprozesse geeignet; kombinierbar mit Fotostreifzug
Stadtteilmuseum
Recherche und Präsentation von für Kinder wichtigen Objekten im Stadtteil;
Kennenlernen und Identifizieren mit dem Stadtteil
Wunsch- und
Meckerkasten
Meinungen, Themen und Kritik von Kindern und Jugendlichen erfahren;
geeignet, um z. B. eine Kinder- und Jugendsprechstunde vorzubereiten
Zeichen- u. Malaktion
Ideenfindung, öffentliche Präsentation
Wunschbaum
Bedürfnisse und Wünsche herausfinden und präsentieren
4.3 Exemplarische Beteiligungsmethoden zur Mitbestimmung und Selbstbestimmung
Die Kinder- und Jugendlichen können bei der Entwicklung von Vorhaben mitentscheiden oder geben
ihre Stimme ab und treffen eine verbindliche, gemeinsame und von allen legitimierte Entscheidung. In
Kooperation mit den Verantwortungsträgern werden Ziele vereinbart und deren Umsetzung geplant.
Der Einfluss auf die Maßnahme und der damit verbundene demokratische Aushandlungsprozess
(Meinungen, Wünsche, Bedürfnisse einbringen und diskutieren) ist damit sehr stark ausgeprägt.
Stand: 09.10.2015
4
Methode
Ziel/Anlass
Planungszirkel
Planungsphase nach einer Zukunftswerkstatt, Modellbau o.ä. zur
Erarbeitung einer umsetzbaren realistischen Planung
Ein-/MehrPunktentscheidung
Entscheidungsfindung, Prioritätensetzung; Weiterführung in kreativen
Methoden möglich, z. B. Modellbau
„Meine Meinung“
Kartenabfrage zur schnellen Meinungsäußerung und Entscheidung von
Kindern/ Jugendlichen zu Äußerungen Erwachsener
Zukunftswerkstatt
Lösungsvorschläge und/oder Umsetzungsstrategien erarbeiten; Methode
(bis zu mehreren Tagen), die Moderation bedarf
5 Wie verlaufen Schulbaumaßnahmen?
Um Beteiligungsmaßnahmen zielorientiert durchführen zu können ist es wesentlich, dass alle Akteure
darüber informiert sind, welche Prozesse hinter einer Baumaßnahme stecken. Akteure, die an
Planung und Bau von Schulgebäuden beteiligt sein sollten, sind folgende4 (vgl. Montag Stiftung et al.
S. 47 f.):
Pädagogische
Entwicklung
Schulstandortplanung
Hochbau /
Technik
• Kinder- und
Jugendliche
• Schulentwicklungsplanung
• Bau, Gebäudemanagement
• Schulleitung,
Lehrkräfte
• Stadtplanung
• Architekt und
weitere
Fachplaner
• Eltern
(Schulkonferenz)
• Verwaltungsund
technisches
Personal
• Schulaufsicht
• Stadterneuerung und
Wohnungsbauförderung
• Quartiersmanagement
• bauausführende
Firmen
• Bauaufsicht
• Brandschutz
• Versicherungen
Bauliches
Umfeld
• Stadtplanung
Finanzierung
• Stadtkämmerei
• Ämter für
Liegenschaften,
Umwelt,
Verkehr,
Stadterneuerung
und Wohnungsbauförderung
etc.
• Anwohner und
zivilgesellschaftliche
Initiativen
Je nach Spezifik des Bauvorhabens ist die Expertise weiterer Akteure einzuholen. So sollte bspw. bei
der Planung, dem Neubau und der Sanierung von Sport- und Freizeitanlagen (z. B. Sporthallen an
Schulstandorten) die Sportjugend des Stadtsportbundes Leipzig e. V., als Interessenorganisation der
in Sportvereinen organisierten Kinder- und Jugendlichen, einbezogen werden.
Das Wissen um die Möglichkeiten und Grenzen in den einzelnen Perioden eines Bauprojektes
ermöglicht, Beteiligungsmaßnahmen flexibel im Prozess zu integrieren. Die vorliegende Übersicht der
Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dient der
Einordnung von Schritten im Bauprozess mit dem Ziel, entsprechend des Planungsstandes eine
gelingende Beteiligung zu ermöglichen. Sie soll über den Projektablauf einer baulichen Maßnahme
informieren und allen Interessengruppen die Möglichkeit bieten, Kinder- und Jugendbeteiligung in den
verschiedenen zeitlichen Abschnitten der Maßnahme mitzudenken und entsprechend der
vorhandenen Rahmenbedingungen durchzuführen. Wichtig ist, Kinder- und Jugendbeteiligung vorab
nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich und finanziell zu planen. Hierbei sind die zeitlichen
4
Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft et al. (2013): Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland. Berlin. S. 47
f.
Stand: 09.10.2015
5
Möglichkeiten trotz demografisch bedingter Kapazitätsengpässe auszuloten. Der konkrete zeitliche
und finanzielle Aufwand ist abhängig von der Baumaßnahme (Komplexität, Dauer) und der jeweiligen
Zielgruppe (gewählte Methode, notwendige Materialien) individuell zu bewerten. Für die Moderation
des Beteiligungsprozesses kann externe Expertise hinzugezogen werden. In Leipzig verfügt das
Leipziger Kinderbüro des Deutschen Kinderschutzbundes über vielfältige Erfahrungen in der
Begleitung von Partizipationsprojekten.
Um die Motivation von Kindern und Jugendlichen die an Planungsprozessen beteiligt sind, über den
Zeitraum der Leistungsphasen lebendig zu halten sind die folgenden Aspekte wesentlich:
•
Transparentes Vorgehen: Aufzeigen, wie Planung funktioniert und warum Regelverfahren Zeit
beanspruchen
•
Mitbestimmen lassen: Kinder- und Jugendliche in der Funktion von Multiplikatoren direkt in
laufende Entscheidungsverfahren einbinden
•
Gestaltungsmöglichkeiten bieten: Möglichkeiten erschließen, Kinder- und Jugendliche bereits
vor Abschluss der Verwaltungsprozesse am Schulobjekt eigene Aktionen durchzuführen
•
Informieren: Kinder und Jugendliche werden während des gesamten Prozesses informiert
•
Verbindlichkeit herstellen und vorleben
•
Regelmäßigkeit: Angebote müssen wiederkehrend vorgehalten werden, Bezugspersonen zuverlässig verfügbar sein
5.1 „Phase Null“: Vorbereitungs- und Entwicklungsphase
Die „Phase Null“ steht für den inhaltlichen Vorlauf, der benötigt wird, um eine Schule präzise entlang
der Bedarfe der Nutzer planen zu können. Sie ist nicht Teil der HOAI, hat sich durch die Erfahrungen
aus dem Projekt „Schule am Opferweg“ jedoch als sinnvolle Planungseinheit gezeigt, wenngleich die
demografische Entwicklung und der damit verbundene Handlungsdruck zur Erweiterung von Kapazitäten zu einem Agieren ohne zeitliche Verzögerungen zwingt. In dieser, zwischen sechs und zwölf
Monaten beanspruchenden, Phase verständigen sich u. a. Planer und Nutzer über städtebauliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen sowie über
•
das pädagogische Konzept für die Schulentwicklung,
•
ein darauf aufbauendes räumliches Organisationsmodell für Lernorte, Ganztags-, Team-, und
Gemeinschaftsräume sowie Grün- und Freiflächen,
•
Schnittstellen zwischen schulischen und außerschulischen Lernorten und die Rolle der Schule
in ihrem unmittelbaren Umfeld sowie
•
die daraus erwachsenden zu diesem Zeitpunkt einzuschätzenden Herstellungs- und
Betriebskosten.
Ziel ist die Entwicklung eines tragfähigen inhaltlichen und räumlichen Konzeptes, auf dessen Basis die
nachfolgenden Leistungsphasen umgesetzt werden können. Das Projekt „Schule am Opferweg“ hat
gezeigt, dass diese vorgeschaltete Leistungsphase die optimale Möglichkeit bietet, die Interessen und
Bedürfnisse der Nutzer (Kinder und Jugendliche, Lehrkräfte, Erzieher/-innen) abzurufen und in die
Planung einzubinden.
Passende Methoden in der „Phase Null“ sind: Zukunftswerkstatt (Arbeitsform über mehrere Tage, die
verschiedene Beteiligungsmethoden vereint), Planungszirkel.
5.2 Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Sind umfassende Beteiligungsmaßnahmen in der vorgeschalteten „Phase Null“ nicht möglich, bieten
die Leistungsphasen nach der HOAI zahlreiche Momente, um Kinder- und Jugendliche an der Gestaltung ihrer Räumlichkeiten und Freiflächen mitwirken zu lassen. Grundlage dafür ist ein kommunikati-
Stand: 09.10.2015
6
ver und transparenter Umgang der Beteiligten miteinander. Für die Beteiligungsmoderatoren sind für
die Koordinierung der Partizipationsmaßnahmen folgende Fragestellungen zu klären:
•
Auf welchen Zeitschienen verlaufen die Leistungsphasen und welcher Rahmen ergibt sich dadurch für die Durchführung der Beteiligungsmaßnahmen, inklusive Einbindung der entsprechenden Ergebnisse in die Planung/Durchführung der Baumaßnahme?
•
Welche Einflussmöglichkeiten und -grenzen bestehen während der jeweiligen Phasen?
•
Welche Zielgruppen stehen für die Beteiligung zur Verfügung und wie sind diese erreichbar?
(Ansprache, Zeitbedarf, räumliche Verfügbarkeit, Mobilität etc.)
•
Welche Unterstützung benötigen Architekten und Planer, um die zu beteiligenden Akteure
optimal einzubinden?
•
Welcher finanzielle Rahmen ist für die Durchführung der Beteiligungsmethoden gesetzt?
Folgende Übersicht listet die Leistungsphasen in Kurzform auf, an der sich die Baumaßnahmen im
Schulkontext orientieren. Wird der Bezug zu den bereits vorgestellten Partizipationsstufen hergestellt,
zeigt sich, das Beteiligung auch nach Eintritt der Baumaßnahme in die Leistungsphasen pädagogisch
und planerisch sinnvoll, wirksam und zielorientiert durchgeführt werden kann.
•
Phase 1: Grundlagenermittlung: Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung;
Mögliche Beteiligungsmethoden: siehe Gliederungspunkt 4
•
Phase 2: Vorplanung: Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe.
Hier sollte neben der Phase „Null“ ein Schwerpunkt der Beteiligung liegen, da mit dieser
Phase
ein
hoher
Entscheidungsspielraum
verbunden
ist.;
Mögliche Beteiligungsmethoden: Abstimmungsprozesse mit den Beteiligten in Werkstätten,
Konferenzen (Ein-/Mehrpunktentscheidungen), Zielkatalog als verbindliches Dokument
(„Vertrag“) wird mit den Beteiligten ausgearbeitet, unterzeichnet und übergeben etc.
•
Phase 3: Entwurfsplanung: Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe;
Mögliche
Beteiligungsmethoden:
Entscheidungen
über
Farbgebungen,
kleinere
Gestaltungsmöglichkeiten in Form von Diskussionen, Gestaltungskonferenzen o.ä.
•
Phase 4: Genehmigungsplanung: Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen;
In den Phasen 4-7 wird von Beteiligung abgeraten, da kein Entscheidungsspielraum mehr gegeben ist (Alibibeteiligung).
•
Phase 5: Ausführungsplanung:
Planungslösung
•
Phase 6: Vorbereitung der Vergabe: Ermitteln der Mengen und Aufstellen von
Leistungsverzeichnissen
•
Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe: Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der
Auftragsvergabe
•
Phase 8: Objektüberwachung: Überwachung der Ausführung des Objekts;
Mögliche Beteiligungsmethode: von Kindern und Jugendlichen geführtes Bautagebuch
•
Phase 9: Objektbetreuung und Dokumentation: Überwachung der Beseitigung von
Mängeln
und
Dokumentation
des
Gesamtergebnisses;
Mögliche Beteiligungsmethoden: Übergabefeste, Patenschaften für Anlagen und Objekte,
Fotodokumentation mit Ausstellung
Stand: 09.10.2015
Erarbeiten
und
Darstellen
der
ausführungsreifen
7
6 Beispiele gelungener Beteiligungsprojekte
6.1 Freiflächengestaltung an der 39. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
Mitwirkende: Schüler/-innen, Schul-/Hortleitung, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für
Stadtgrün und Gewässer, Architekt, Leipziger Kinderbüro
Ablauf der Beteiligungsmaßnahme:
26.09.13
•
Projektanlaufberatung mit Absprachen zu Zielen, Rahmenbedingungen und
Aufgabenverteilung zwischen Verantwortlichen des durchführenden Amtes für
Stadtgrün und Gewässer, dem verantwortlichen Architekten und dem Kinderbüro
08.10.13
•
Gemeinsame Begehung des Geländes (Schulleiterin, Hortleiterin, Schulbegleiterin,
Architekt, Hausmeister, Mitarbeiter des Leipziger Kinderbüro, Kinder der
Grundschule), Vorstellung und Begründung der Umgestaltungsideen des
Landschaftsarchitekten
•
Austausch, Verbesserungsvorschläge, Zustimmung, Kritik der Pläne seitens der
Kinder (Auszug aus dem Begehungsprotokoll: „Auf Nachfrage äußert die
körperbehinderte Saskia den Wunsch nach einer Schaukel, da die eingeschränkten
Kinder nicht in der Lage sind, die Klettergerüste und weitere Großspielgeräte zu
nutzen.“)
•
Möglichkeit für die Kinder, Wünsche und Meinungen aufzuzeichnen oder schriftlich
zu formulieren
•
Abschlussgespräch der Verantwortlichen (Auszug aus dem Begehungsprotokoll:
„[…] wird festgestellt, dass die Vorschläge der beteiligten Kinder sehr erhellend bzw.
hilfreich für die Planung und kindgerechte Umsetzung des Bauvorhabens sind. Vor
diesem Hintergrund wird der Architekt weitere Gespräche mit den entsprechenden
Institutionen führen.“)
•
Genutzte Methoden: Befragung von Experten, Befragung von Kindern und
Jugendlichen
31.10.13
•
Stand: 09.10.2015
Abgabe der anschließend entsprechend der Ergebnisse
modifizierten Gestaltungspläne; anschließend Baubeginn
der
Beteiligung
8
Abb.: Entwurf der neuen Freifläche der 39. Schule unter Einbeziehung der Beteiligungsergebnisse der Kinder
Stand: 09.10.2015
9
6.2 Freiflächengestaltung der 74. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig
Mitwirkende: Schüler/-innen, (stellv.) Schul-/Hortleitung, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt
für Stadtgrün und Gewässer, Amt für Gebäudemanagement, Landschaftsarchitektinnen, Leipziger
Kinderbüro
Ablauf der Beteiligungsmaßnahme:
27.01.15
23.02.15
03.03.15
•
Projektanlaufberatung mit Absprachen zu Zielen, Rahmenbedingungen und
Aufgabenverteilung zwischen der verantwortlichen Architektin und dem Kinderbüro
•
Absprachen zwischen Schul- und Hortleitung zur Vorstellung der Schülerbeiträge
zur Gestaltung der Freifläche
•
Präsentation der Beiträge der Schüler/-innen: alle Klassen der vier Klassenstufen
stellten ihre gemeinsam erarbeiteten Beiträge dem Leipziger Kinderbüro in der
Schule vor
•
das Kinderbüro sammelte die Ergebnisse, fragt bei Unklarheiten nach, um keine
Ideen zu vernachlässigen
•
im Abstimmungsverfahren wurden wiederkehrende Ideen priorisiert, falls nicht alle
Ideen der Kinder umgesetzt werden können
•
das
Kinderbüro
vermittelte
den
Kindern
altersangemessen
die
Rahmenbedingungen des Projektes (Finanzen, baugesetzliche Gegebenheiten,
natürliche Gegebenheiten), um übertriebene Erwartungen zu vermeiden
•
•
Absprache zwischen Architektin und Kinderbüro, um Wünsche/Ideen der Kinder zu
überbringen und zu erläutern
Erarbeiten der modifizierten Gestaltungspläne
•
Vorstellung der Gestaltungspläne in der Schule durch die Architektin; anschließend
Abgabe des Förderantrages mit den entsprechend modifizierten Gestaltungsplänen
Stand: 09.10.2015
10
05.06.15
Abb.: Entwurf der neuen Freifläche der 74. Schule unter Einbeziehung der Beteiligungsergebnisse der Kinder
Stand: 09.10.2015
11
6.3 Schulneubau Gymnasium Schönefeld
Die Reaktivierung des Standortes Gorkistraße ist in seiner Art ein einmaliges Schulbauprojekt. Zum
einen durch seine Lage in der Nachbarschaft eines Friedhofs sowie dem Potential einer wieder
belebten Magistrale Gorkistraße und der sozialen Struktur im Umfeld auf der anderen Seite, machen
dieses Projekt zu einem Besonderen. Damit einhergehen verschiedene Interessenlagen, die es im
Entstehungsprozess zu integrieren gilt.
Mitwirkende: Schüler/-innen, Schulleitung, Lehrerinnen, Amt für Jugend, Familie und Bildung,
Verantwortlicher Architekt, Landschaftsarchitektinnen, Leipziger Kinderbüro
Ablauf der Beteiligungsmaßnahme:
14.04.15
20.04.15
17.06.15/
24.06.15
08.09.15
•
Vorstellung von in Eigeninitiative entwickelten Ideen interessierter Kinder der
Außenstelle Brockhaus-Gymnasium (zukünftige Nutzer des Gymnasiums
Schönefeld)
•
Vorstellung und Kennenlernen von Planern und Kinderbüro auf Vermittlung des
Amtes für Jugend, Familie und Bildung
•
Vereinbarung zu einer Informationsveranstaltung des verantwortlichen Architekten
für die Kinder der Außenstelle (zukünftige Nutzer des Gymnasiums Schönefeld)
•
Informationsveranstaltung
des
verantwortlichen
Architekten sowie
des
Landschaftsarchitekturbüros für die Kinder der Außenstelle (zukünftige Nutzer des
Gymnasiums Schönefeld), unter Moderation des Kinderbüros mit Vorstellung des
Projektes und seiner Rahmenbedingungen
•
Besuch der Baustelle
•
Vereinbarungen zu konkreten themenbezogenen
Farbkonzept, Freifläche, Bibliothek
•
Workshops
des
verantwortlichen
Architekten
sowie
des
Landschaftsarchitekturbüros für die Kinder der Außenstelle (zukünftige Nutzer des
Gymnasiums Schönefeld), unter Moderation des Kinderbüros zu den Teilprojekten
Farbkonzept, Freifläche, Bibliothek
•
weitere Absprachen zwischen verantwortlichem Architekten, Schulleitung und
Kinderbüro zu weiterer Informationsveranstaltung und Vorstellung der
Beteiligungsbeiträge mit Beginn des neuen Schuljahres sowie Absprachen zur
Weiterarbeit an den Themen der Teilprojekte
•
Informationsveranstaltung im Rahmen eines Elternabends
Stand: 09.10.2015
Beteiligungsmaßnahmen:
12
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
Keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
nein
keine
Auswirkung
ja
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
1
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und
Familien mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen u. Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
Stadt Leipzig
01.15/016/01.12
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1