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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039187.pdf
Größe
1,4 MB
Erstellt
11.09.15, 12:00
Aktualisiert
21.01.16, 13:04

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-01847 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau Jugendbeirat Ratsversammlung 16.12.15 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Handreichung zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei Schulbaumaßnahmen Die Information wird zur Kenntnis genommen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: siehe Anlagen Anlagen: Prüfkatalog Sachverhalt Handreichung zur Kinder- und Jugendbeteiligung bei Schulbaumaßnahmen Kinder- und Jugendgerechtigkeit genießt in Leipzig seit vielen Jahren einen hohen Stellenwert. Kinder und Jugendliche sollen sich genau wie ihre Eltern wohlfühlen, Familie soll mit Beruf vereinbar sein und damit die Attraktivität der Stadt steigen. Im vom Leipziger Stadtrat verabschiedeten „Aktionsplan kinder- und familienfreundliche Stadt Leipzig 2011 bis 2015“ sind diese Ziele klar formuliert. Ein Mittel, die Kinder- und Familienfreundlichkeit einer Stadt zu steigern besteht darin, ihre Akteure aktiv ins Stadtleben einzubinden. Ganz besonders gilt dieser Grundsatz für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei sie betreffenden Maßnahmen. Beteiligung zielt darauf ab, Entscheidungsräume für junge Menschen zu öffnen. Warum Beteiligung von Kindern und Jugendlichen so wichtig ist, welche Vorzüge sie für die Beteiligten hat, was Beteiligung ausmacht und wie sie in Bezug auf Maßnahmen beim Neu- oder Umbau von Schulen und deren Freiflächen organisiert werden kann, wird in dieser Handreichung gemäß Ratsbeschluss A-00093/14-VSP-001 dargelegt. Die Stadt Leipzig hat Kinder- und Jugendbeteiligung bereits seit 2001 in der Dienstanweisung 37/2001 des Oberbürgermeisters unterstrichen. Mit Beschluss DS-00203/14-ÄA-001 wurde die Verwaltung mit der Erarbeitung eines untersetzenden Konzeptes zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zur demokratischen Bildung beauftragt. Das vorliegende Papier knüpft daran an. Es richtet sich an diejenigen Leipziger Akteure, die Kinder- und Jugendbeteiligung organisieren und hierbei insbesondere Schulbaumaßnahmen planen und umsetzen oder sie begleiten, unabhängig davon ob es sich um einen Schulneubau, einen -umbau, eine -reaktivierung oder ein Freiflächenprojekt handelt. Damit wendet sie sich an: Kinder und Jugendliche, Eltern, Pädagog/-innen, Planer/-innen, Architekt/-innen bzw. Mitarbeiter/-innen der Stadtverwaltung. Sie will bestehende Unsicherheiten in Bezug auf die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auflösen und Wege aufzeigen, diese in einem für sie nach der Familie wichtigen Raum ihres Lebens zu beteiligen – bei Angelegenheiten, die ihren unmittelbaren Alltag, das Lernen in ihrer Schule, betreffen. Wie erfolgreich Kinder- und Jugendbeteiligung sein kann, zeigen die Erfahrungen der bereits seit 2006 im Rahmen des Bertelsmann-Projektes „mitWIRKUNG“ausgebildeten Prozessmoderatoren für die Beteiligung mit Kindern und Jugendlichen in der Stadtverwaltung sowie der freien und kommunalen Träger der Kinder- und Jugendarbeit, deren Angebote grundsätzlich partizipativen Charakter haben. Mit dem Stadtjugendring Leipzig e. V. und dem Leipziger Kinderbüro des Deutschen Kinderschutzbundes gibt es in Leipzig zudem zwei Akteure, deren Portfolio Beteiligungsmöglichkeiten separat ausweist und die seit vielen Jahren eine Vielzahl von Partizipationsprojekten durchführen. 1 Was ist Beteiligung? Im wörtlichen Sinne bedeutet Beteiligung an etwas mitzuwirken, mitzubestimmen und teilzuhaben. Bezogen auf die Vorgänge in einer Kommune heißt Beteiligung, „dass die Bürger das Gemeinwesen aktiv mitgestalten, dass sie in allen sie betreffenden Belangen mitwirken, mitentscheiden und Verantwortung übernehmen“1. Das gilt nicht nur für die Erwachsenen, sondern auch und in besonderem Maße für Kinder und Jugendliche, die als gleichberechtigte Mitglieder des Gemeinwesens ebenfalls über das Recht verfügen, an sie betreffenden Handlungsfeldern beteiligt zu werden. Kommunale Handlungsfelder in denen eine Beteiligung junger Menschen in Leipzig möglich ist, sind u. a.: • Städtebauliche Planung und -entwicklung (Gestaltung öffentlicher Plätze, Spielraumplanung, Planung von Sport- und Freizeitanlagen, Stadtteilsanierung) • Verkehrsplanung und -beeinflussung (Schulwegsicherheit, Schülerbeförderung) 1 Bertelsmann Stiftung (Hrsg.): Kinder- und Jugendpartizipation in Deutschland. Konzeptionelle Grundlagen und empirische Befunde zur Mitwirkung junger Menschen in Familie, Schule und Kommune. Gütersloh 2005, S. 7. Stand: 09.10.2015 1 • Umwelt- und Naturschutz • Planung und Gestaltung von Einrichtungen soziokultureller Infrastruktur; kulturelle Angebotsstruktur • Planung und Gestaltung von Einrichtungen der Jugendhilfe; Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Schulsozialarbeit, Offene Freizeittreffs, Hortangebote) • Bildungsinfrastrukturentwicklung, Kita- und Schulbau Für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gibt es eine Reihe von Grundlagen. Zuvorderst zu nennen ist die 1992 von der Bundesrepublik ratifizierte und damit in Bundesgesetzgebung überführte UN-Kinderrechtskonvention. Das Recht auf Beteiligung der Kinder ist explizit in Artikel 12 („Berücksichtigung des Kindeswillens“) der Konvention verankert. Demnach ist Kindern das Recht zuzusichern, ihre „Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern“. Weiterhin ist die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife“2 zu berücksichtigen. An der Kinderrechtskonvention orientieren sich weitere Erlässe, wie bspw. die Agenda 21, das Weißbuch Jugend der Europäischen Union oder die Europäische Charta des Europarates zur Beteiligung junger Menschen auf kommunaler und regionaler Ebene. Darüber hinaus flossen Partizipationsrechte teilweise in die deutsche Gesetzgebung ein, wie z. B. in das Sozialgesetzbuch VIII (SGB), das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) oder das Baugesetzbuch (BauGB). Hinzu kommen spezifische Regelungen der Länder, wie Bildungspläne und Schulgesetze sowie kommunale Bestimmungen (DA 37/2001). 2 Was bewirkt Beteiligung? Kinder und Jugendliche sind bereit, sich zu engagieren, insbesondere für konkrete Themen in ihrem unmittelbaren Lebensumfeld, gleich ob bei der Gestaltung von Freizeitangeboten (z. B. Offener Treff), Baumaßnahmen in und um Schule (z. B. Freiflächengestaltung an der 74. Schule) oder Verkehrsprojekten, bei denen der kindliche Blick auf Verkehrssicherheit von unschätzbar hohem Wert ist (z. B. Schulwegsicherheit im Rahmen der Reaktivierung der Schule am Opferweg). Kinder und Jugendliche sind Experten in eigener Sache. Nur wer z. B. ein Schulgebäude und -gelände regelmäßig nutzt, weiß auch was nötig ist, um ein optimales Lern- und Freizeitumfeld zu schaffen. Finanzmittel können so gezielter, entsprechend der Bedürfnisse junger Menschen eingesetzt werden. Durch Beteiligung steigt die Identifikation mit den von Kindern und Jugendlichen mitgestalteten Räumen. Zeichen der Unzufriedenheit, wie zum Beispiel Vandalismus oder andere Formen von Verweigerung, können abnehmen, da sich Kinder und Jugendliche für das, was sie selbst geschaffen haben, verantwortlich fühlen. Können Kinder und Jugendliche Beteiligung und die damit verbundenen Aushandlungsprozesse erfahren, eignen sie sich soziale Kompetenzen und zivile Orientierungen an, die von zentraler Bedeutung für das Gemeinwesen einer Bürgerstadt wie Leipzig sind. Wenn Kinder- und Jugendliche erleben, dass bei Planungen und Entscheidungen, die sie und ihre Lebenswelt betreffen, ihre Meinungen und Vorschläge aufgenommen und vor allem ernst genommen werden, wenn ihre aktive Mitarbeit Veränderungen bewirken kann, so stärkt das die Bereitschaft zu weiterem Engagement. Frühe Beteiligungserfahrungen und das Erleben von Selbstwirksamkeit sind Grundsteine für ein nachhaltiges Demokratieverständnis, u. a. durch den hohen Grad der positiven Anerkennung, die im Beteiligungsprozess erfahren werden kann. 2 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Übereinkommen über die Rechte des Kindes VNKinderrechtskonvention im Wortlaut mit Materialien. Berlin. Stand: 09.10.2015 2 3 Welche Standards gelten für Kinder- und Jugendbeteiligung? Die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichten „Allgemeinen Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“3 • Beteiligung ist gewollt und wird unterstützt. • Beteiligung ist für alle Kinder und Jugendlichen möglich. • Die Ziele und Entscheidung sind transparent. • Es gibt Klarheit über Entscheidungsspielräume. • Die Informationen sind verständlich und die Kommunikation ist gleichberechtigt. • Kinder und Jugendliche wählen für sie relevante Themen aus. • Die Methoden sind attraktiv und zielgruppenorientiert. • Es werden ausreichende Ressourcen und Stärkung der Selbstorganisationsfähigkeit zur Verfügung gestellt. • Die Ergebnisse werden zeitnah umgesetzt. • Es werden Netzwerke für Beteiligung aufgebaut. • Die Beteiligten werden für Partizipation qualifiziert. • Partizipationsprozesse werden so gestaltet, dass sie persönlichen Zugewinn ermöglichen. • Das Engagement wird durch Anerkennung gestärkt. • Partizipation wird evaluiert und dokumentiert. sind als Leitlinien für die Planung von konkreten Partizipationsprozessen und Qualitätskriterien heranzuziehen (vgl. dazu auch DA OBM Nr. 37/2001, Gliederungspunkt 4). Maßgeblich für die Umsetzung von Kinder- und Jugendbeteiligung sind demnach Kriterien wie Freiwilligkeit, Wertschätzung, Verbindlichkeit, Transparenz und Überschaubarkeit sowie eine kompetente Begleitung. 4 Welche Beteiligungsformen und -methoden gibt es? Das Spektrum der Beteiligungsformen ist vielfältig und reicht von projektbezogenen, offenen bis hin zu parlamentarischen Formen. Projektbezogene Formen, wie Schulprojekttage oder Forschungsaufträge an Kinder und Jugendliche in Form von Befragungen dienen der Ermittlung von zielgruppenspezifischen Ideen, Wünschen und Interessen und werden bspw. durch das Leipziger Kinderbüro in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung im Rahmen von Schulbaumaßnahmen umgesetzt. Sie sind sinnvoll anwendbar bei abgegrenzten Problemstellungen und konkreten Planungsvorhaben. Bei repräsentativen offenen Formen, wie Gesprächsforen oder Umfragen, als Beispiel ist hier die Kindersprechstunde des Oberbürgermeisters anzuführen, ist in erster Linie die Einholung eines Meinungsbildes von Kindern und Jugendlichen zentral. Parlamentarische Formen, wie das Jugendparlament, sind durch formale Strukturen gekennzeichnet. Wichtig ist, dass für die Beteiligung Formen und Methoden gewählt werden, die der jeweiligen Zielgruppe, dem inhaltlichen Gegenstand der Beteiligung und dem Ziel der Beteiligung entsprechen. Die nachfolgend ausgewählten Methoden sind kategorisiert, nach dem Beteiligungsgrad, der den Kindern und Jugendlichen zugesprochen wird. Unterschieden werden die elementaren Beteiligungsstufen: Information, Mitsprache und Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung, je nach Umfang der Gestaltungsmacht, die jungen Menschen übertragen wird. 3 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2015): Qualitätsstandards für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Allgemeine Qualitätsstandards und Empfehlungen für die Praxisfelder Kindertageseinrichtungen, Schule, Kommune, Kinder- und Jugendarbeit und Erzieherische Hilfen. Berlin. S. 10 ff. Stand: 09.10.2015 3 Detaillierte Übersichten zu Beteiligungsmethoden geben der „Methodenkoffer“ der Bundeszentrale für politische Bildung sowie die „Methodendatenbank“ des Deutschen Kinderhilfswerkes. 4. 1. Exemplarische Beteiligungsmethoden zur Information Kinder- und Jugendliche werden über geplante Vorhaben informiert und über deren mögliche Auswirkungen aufgeklärt. Neben Informationsveranstaltungen kann dies auch mit Aushängen, Wurfsendungen oder ähnlichen Methoden (u. a. Mitteilungen über soziale Netzwerke) erfolgen. Methode Ziel/Anlass Kinder-/Jugendsprechstunde Geregelter Kontakt zwischen Akteuren und Kindern und Jugendlichen Planungsparty Auftakt in einem Planungsprojekt, frühe Beteiligung; Rahmenbedingungen (finanziell, Gelände etc.) müssen gegeben sein Schüler-/Schulbaukonferenz stadtteilorientiertes Verfahren mit Integration von Akteuren des Quartiers (Vereine, Religionsgemeinschaften, etc.) zur Unterstützung vernetzten Handelns im Gemeinwesen 4. 2 Exemplarische Beteiligungsmethoden zur Mitsprache und Mitwirkung Kinder- und Jugendliche werden eingeladen, sich Informationen einzuholen und darüber hinaus Stellung zu den Planungsvorschlägen zu beziehen. Ihnen wird Gelegenheit geboten, ihre Ideen und Wünsche in die Planung einfließen zu lassen. Methode Ziel/Anlass Befragung Ermittlung von Ideen, Wünschen und Interessen als Grundlage für weitergehende Projekte sein Brainstorming Erschließung von Ideen und Kritik, Themenfindung Erfindungsspiel, Phantasiereise Phantasieanregung, z. B. vor Modellbau, um auch zu ungewöhnlichen Ideen zu inspirieren Modellbau Planungswerkstatt z. B. für Spielplatz, Präsentationsform; Phantasieanregung sollte vorher stattfinden; geeignet als nonverbale Artikulationsform Fotostreifzug Stadtteilerkundung, kritische Bestandsaufnahme; Stadtteilerfahrung aus Kinderperspektive, als Einstieg in Planungsprozesse geeignet Interviewstreifzüge Stadtteilerkundung durch Befragung vor Ort; als Einstieg in Planungsprozesse geeignet; kombinierbar mit Fotostreifzug Stadtteilmuseum Recherche und Präsentation von für Kinder wichtigen Objekten im Stadtteil; Kennenlernen und Identifizieren mit dem Stadtteil Wunsch- und Meckerkasten Meinungen, Themen und Kritik von Kindern und Jugendlichen erfahren; geeignet, um z. B. eine Kinder- und Jugendsprechstunde vorzubereiten Zeichen- u. Malaktion Ideenfindung, öffentliche Präsentation Wunschbaum Bedürfnisse und Wünsche herausfinden und präsentieren 4.3 Exemplarische Beteiligungsmethoden zur Mitbestimmung und Selbstbestimmung Die Kinder- und Jugendlichen können bei der Entwicklung von Vorhaben mitentscheiden oder geben ihre Stimme ab und treffen eine verbindliche, gemeinsame und von allen legitimierte Entscheidung. In Kooperation mit den Verantwortungsträgern werden Ziele vereinbart und deren Umsetzung geplant. Der Einfluss auf die Maßnahme und der damit verbundene demokratische Aushandlungsprozess (Meinungen, Wünsche, Bedürfnisse einbringen und diskutieren) ist damit sehr stark ausgeprägt. Stand: 09.10.2015 4 Methode Ziel/Anlass Planungszirkel Planungsphase nach einer Zukunftswerkstatt, Modellbau o.ä. zur Erarbeitung einer umsetzbaren realistischen Planung Ein-/MehrPunktentscheidung Entscheidungsfindung, Prioritätensetzung; Weiterführung in kreativen Methoden möglich, z. B. Modellbau „Meine Meinung“ Kartenabfrage zur schnellen Meinungsäußerung und Entscheidung von Kindern/ Jugendlichen zu Äußerungen Erwachsener Zukunftswerkstatt Lösungsvorschläge und/oder Umsetzungsstrategien erarbeiten; Methode (bis zu mehreren Tagen), die Moderation bedarf 5 Wie verlaufen Schulbaumaßnahmen? Um Beteiligungsmaßnahmen zielorientiert durchführen zu können ist es wesentlich, dass alle Akteure darüber informiert sind, welche Prozesse hinter einer Baumaßnahme stecken. Akteure, die an Planung und Bau von Schulgebäuden beteiligt sein sollten, sind folgende4 (vgl. Montag Stiftung et al. S. 47 f.): Pädagogische Entwicklung Schulstandortplanung Hochbau / Technik • Kinder- und Jugendliche • Schulentwicklungsplanung • Bau, Gebäudemanagement • Schulleitung, Lehrkräfte • Stadtplanung • Architekt und weitere Fachplaner • Eltern (Schulkonferenz) • Verwaltungsund technisches Personal • Schulaufsicht • Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung • Quartiersmanagement • bauausführende Firmen • Bauaufsicht • Brandschutz • Versicherungen Bauliches Umfeld • Stadtplanung Finanzierung • Stadtkämmerei • Ämter für Liegenschaften, Umwelt, Verkehr, Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung etc. • Anwohner und zivilgesellschaftliche Initiativen Je nach Spezifik des Bauvorhabens ist die Expertise weiterer Akteure einzuholen. So sollte bspw. bei der Planung, dem Neubau und der Sanierung von Sport- und Freizeitanlagen (z. B. Sporthallen an Schulstandorten) die Sportjugend des Stadtsportbundes Leipzig e. V., als Interessenorganisation der in Sportvereinen organisierten Kinder- und Jugendlichen, einbezogen werden. Das Wissen um die Möglichkeiten und Grenzen in den einzelnen Perioden eines Bauprojektes ermöglicht, Beteiligungsmaßnahmen flexibel im Prozess zu integrieren. Die vorliegende Übersicht der Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) dient der Einordnung von Schritten im Bauprozess mit dem Ziel, entsprechend des Planungsstandes eine gelingende Beteiligung zu ermöglichen. Sie soll über den Projektablauf einer baulichen Maßnahme informieren und allen Interessengruppen die Möglichkeit bieten, Kinder- und Jugendbeteiligung in den verschiedenen zeitlichen Abschnitten der Maßnahme mitzudenken und entsprechend der vorhandenen Rahmenbedingungen durchzuführen. Wichtig ist, Kinder- und Jugendbeteiligung vorab nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich und finanziell zu planen. Hierbei sind die zeitlichen 4 Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft et al. (2013): Leitlinien für leistungsfähige Schulbauten in Deutschland. Berlin. S. 47 f. Stand: 09.10.2015 5 Möglichkeiten trotz demografisch bedingter Kapazitätsengpässe auszuloten. Der konkrete zeitliche und finanzielle Aufwand ist abhängig von der Baumaßnahme (Komplexität, Dauer) und der jeweiligen Zielgruppe (gewählte Methode, notwendige Materialien) individuell zu bewerten. Für die Moderation des Beteiligungsprozesses kann externe Expertise hinzugezogen werden. In Leipzig verfügt das Leipziger Kinderbüro des Deutschen Kinderschutzbundes über vielfältige Erfahrungen in der Begleitung von Partizipationsprojekten. Um die Motivation von Kindern und Jugendlichen die an Planungsprozessen beteiligt sind, über den Zeitraum der Leistungsphasen lebendig zu halten sind die folgenden Aspekte wesentlich: • Transparentes Vorgehen: Aufzeigen, wie Planung funktioniert und warum Regelverfahren Zeit beanspruchen • Mitbestimmen lassen: Kinder- und Jugendliche in der Funktion von Multiplikatoren direkt in laufende Entscheidungsverfahren einbinden • Gestaltungsmöglichkeiten bieten: Möglichkeiten erschließen, Kinder- und Jugendliche bereits vor Abschluss der Verwaltungsprozesse am Schulobjekt eigene Aktionen durchzuführen • Informieren: Kinder und Jugendliche werden während des gesamten Prozesses informiert • Verbindlichkeit herstellen und vorleben • Regelmäßigkeit: Angebote müssen wiederkehrend vorgehalten werden, Bezugspersonen zuverlässig verfügbar sein 5.1 „Phase Null“: Vorbereitungs- und Entwicklungsphase Die „Phase Null“ steht für den inhaltlichen Vorlauf, der benötigt wird, um eine Schule präzise entlang der Bedarfe der Nutzer planen zu können. Sie ist nicht Teil der HOAI, hat sich durch die Erfahrungen aus dem Projekt „Schule am Opferweg“ jedoch als sinnvolle Planungseinheit gezeigt, wenngleich die demografische Entwicklung und der damit verbundene Handlungsdruck zur Erweiterung von Kapazitäten zu einem Agieren ohne zeitliche Verzögerungen zwingt. In dieser, zwischen sechs und zwölf Monaten beanspruchenden, Phase verständigen sich u. a. Planer und Nutzer über städtebauliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen sowie über • das pädagogische Konzept für die Schulentwicklung, • ein darauf aufbauendes räumliches Organisationsmodell für Lernorte, Ganztags-, Team-, und Gemeinschaftsräume sowie Grün- und Freiflächen, • Schnittstellen zwischen schulischen und außerschulischen Lernorten und die Rolle der Schule in ihrem unmittelbaren Umfeld sowie • die daraus erwachsenden zu diesem Zeitpunkt einzuschätzenden Herstellungs- und Betriebskosten. Ziel ist die Entwicklung eines tragfähigen inhaltlichen und räumlichen Konzeptes, auf dessen Basis die nachfolgenden Leistungsphasen umgesetzt werden können. Das Projekt „Schule am Opferweg“ hat gezeigt, dass diese vorgeschaltete Leistungsphase die optimale Möglichkeit bietet, die Interessen und Bedürfnisse der Nutzer (Kinder und Jugendliche, Lehrkräfte, Erzieher/-innen) abzurufen und in die Planung einzubinden. Passende Methoden in der „Phase Null“ sind: Zukunftswerkstatt (Arbeitsform über mehrere Tage, die verschiedene Beteiligungsmethoden vereint), Planungszirkel. 5.2 Leistungsphasen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Sind umfassende Beteiligungsmaßnahmen in der vorgeschalteten „Phase Null“ nicht möglich, bieten die Leistungsphasen nach der HOAI zahlreiche Momente, um Kinder- und Jugendliche an der Gestaltung ihrer Räumlichkeiten und Freiflächen mitwirken zu lassen. Grundlage dafür ist ein kommunikati- Stand: 09.10.2015 6 ver und transparenter Umgang der Beteiligten miteinander. Für die Beteiligungsmoderatoren sind für die Koordinierung der Partizipationsmaßnahmen folgende Fragestellungen zu klären: • Auf welchen Zeitschienen verlaufen die Leistungsphasen und welcher Rahmen ergibt sich dadurch für die Durchführung der Beteiligungsmaßnahmen, inklusive Einbindung der entsprechenden Ergebnisse in die Planung/Durchführung der Baumaßnahme? • Welche Einflussmöglichkeiten und -grenzen bestehen während der jeweiligen Phasen? • Welche Zielgruppen stehen für die Beteiligung zur Verfügung und wie sind diese erreichbar? (Ansprache, Zeitbedarf, räumliche Verfügbarkeit, Mobilität etc.) • Welche Unterstützung benötigen Architekten und Planer, um die zu beteiligenden Akteure optimal einzubinden? • Welcher finanzielle Rahmen ist für die Durchführung der Beteiligungsmethoden gesetzt? Folgende Übersicht listet die Leistungsphasen in Kurzform auf, an der sich die Baumaßnahmen im Schulkontext orientieren. Wird der Bezug zu den bereits vorgestellten Partizipationsstufen hergestellt, zeigt sich, das Beteiligung auch nach Eintritt der Baumaßnahme in die Leistungsphasen pädagogisch und planerisch sinnvoll, wirksam und zielorientiert durchgeführt werden kann. • Phase 1: Grundlagenermittlung: Ermitteln der Voraussetzungen zur Lösung der Bauaufgabe durch die Planung; Mögliche Beteiligungsmethoden: siehe Gliederungspunkt 4 • Phase 2: Vorplanung: Erarbeiten der wesentlichen Teile einer Lösung der Planungsaufgabe. Hier sollte neben der Phase „Null“ ein Schwerpunkt der Beteiligung liegen, da mit dieser Phase ein hoher Entscheidungsspielraum verbunden ist.; Mögliche Beteiligungsmethoden: Abstimmungsprozesse mit den Beteiligten in Werkstätten, Konferenzen (Ein-/Mehrpunktentscheidungen), Zielkatalog als verbindliches Dokument („Vertrag“) wird mit den Beteiligten ausgearbeitet, unterzeichnet und übergeben etc. • Phase 3: Entwurfsplanung: Erarbeiten der endgültigen Lösung der Planungsaufgabe; Mögliche Beteiligungsmethoden: Entscheidungen über Farbgebungen, kleinere Gestaltungsmöglichkeiten in Form von Diskussionen, Gestaltungskonferenzen o.ä. • Phase 4: Genehmigungsplanung: Erarbeiten und Einreichen der Vorlagen für die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen; In den Phasen 4-7 wird von Beteiligung abgeraten, da kein Entscheidungsspielraum mehr gegeben ist (Alibibeteiligung). • Phase 5: Ausführungsplanung: Planungslösung • Phase 6: Vorbereitung der Vergabe: Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen • Phase 7: Mitwirkung bei der Vergabe: Ermitteln der Kosten und Mitwirkung bei der Auftragsvergabe • Phase 8: Objektüberwachung: Überwachung der Ausführung des Objekts; Mögliche Beteiligungsmethode: von Kindern und Jugendlichen geführtes Bautagebuch • Phase 9: Objektbetreuung und Dokumentation: Überwachung der Beseitigung von Mängeln und Dokumentation des Gesamtergebnisses; Mögliche Beteiligungsmethoden: Übergabefeste, Patenschaften für Anlagen und Objekte, Fotodokumentation mit Ausstellung Stand: 09.10.2015 Erarbeiten und Darstellen der ausführungsreifen 7 6 Beispiele gelungener Beteiligungsprojekte 6.1 Freiflächengestaltung an der 39. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig Mitwirkende: Schüler/-innen, Schul-/Hortleitung, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Architekt, Leipziger Kinderbüro Ablauf der Beteiligungsmaßnahme: 26.09.13 • Projektanlaufberatung mit Absprachen zu Zielen, Rahmenbedingungen und Aufgabenverteilung zwischen Verantwortlichen des durchführenden Amtes für Stadtgrün und Gewässer, dem verantwortlichen Architekten und dem Kinderbüro 08.10.13 • Gemeinsame Begehung des Geländes (Schulleiterin, Hortleiterin, Schulbegleiterin, Architekt, Hausmeister, Mitarbeiter des Leipziger Kinderbüro, Kinder der Grundschule), Vorstellung und Begründung der Umgestaltungsideen des Landschaftsarchitekten • Austausch, Verbesserungsvorschläge, Zustimmung, Kritik der Pläne seitens der Kinder (Auszug aus dem Begehungsprotokoll: „Auf Nachfrage äußert die körperbehinderte Saskia den Wunsch nach einer Schaukel, da die eingeschränkten Kinder nicht in der Lage sind, die Klettergerüste und weitere Großspielgeräte zu nutzen.“) • Möglichkeit für die Kinder, Wünsche und Meinungen aufzuzeichnen oder schriftlich zu formulieren • Abschlussgespräch der Verantwortlichen (Auszug aus dem Begehungsprotokoll: „[…] wird festgestellt, dass die Vorschläge der beteiligten Kinder sehr erhellend bzw. hilfreich für die Planung und kindgerechte Umsetzung des Bauvorhabens sind. Vor diesem Hintergrund wird der Architekt weitere Gespräche mit den entsprechenden Institutionen führen.“) • Genutzte Methoden: Befragung von Experten, Befragung von Kindern und Jugendlichen 31.10.13 • Stand: 09.10.2015 Abgabe der anschließend entsprechend der Ergebnisse modifizierten Gestaltungspläne; anschließend Baubeginn der Beteiligung 8 Abb.: Entwurf der neuen Freifläche der 39. Schule unter Einbeziehung der Beteiligungsergebnisse der Kinder Stand: 09.10.2015 9 6.2 Freiflächengestaltung der 74. Schule, Grundschule der Stadt Leipzig Mitwirkende: Schüler/-innen, (stellv.) Schul-/Hortleitung, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Amt für Stadtgrün und Gewässer, Amt für Gebäudemanagement, Landschaftsarchitektinnen, Leipziger Kinderbüro Ablauf der Beteiligungsmaßnahme: 27.01.15 23.02.15 03.03.15 • Projektanlaufberatung mit Absprachen zu Zielen, Rahmenbedingungen und Aufgabenverteilung zwischen der verantwortlichen Architektin und dem Kinderbüro • Absprachen zwischen Schul- und Hortleitung zur Vorstellung der Schülerbeiträge zur Gestaltung der Freifläche • Präsentation der Beiträge der Schüler/-innen: alle Klassen der vier Klassenstufen stellten ihre gemeinsam erarbeiteten Beiträge dem Leipziger Kinderbüro in der Schule vor • das Kinderbüro sammelte die Ergebnisse, fragt bei Unklarheiten nach, um keine Ideen zu vernachlässigen • im Abstimmungsverfahren wurden wiederkehrende Ideen priorisiert, falls nicht alle Ideen der Kinder umgesetzt werden können • das Kinderbüro vermittelte den Kindern altersangemessen die Rahmenbedingungen des Projektes (Finanzen, baugesetzliche Gegebenheiten, natürliche Gegebenheiten), um übertriebene Erwartungen zu vermeiden • • Absprache zwischen Architektin und Kinderbüro, um Wünsche/Ideen der Kinder zu überbringen und zu erläutern Erarbeiten der modifizierten Gestaltungspläne • Vorstellung der Gestaltungspläne in der Schule durch die Architektin; anschließend Abgabe des Förderantrages mit den entsprechend modifizierten Gestaltungsplänen Stand: 09.10.2015 10 05.06.15 Abb.: Entwurf der neuen Freifläche der 74. Schule unter Einbeziehung der Beteiligungsergebnisse der Kinder Stand: 09.10.2015 11 6.3 Schulneubau Gymnasium Schönefeld Die Reaktivierung des Standortes Gorkistraße ist in seiner Art ein einmaliges Schulbauprojekt. Zum einen durch seine Lage in der Nachbarschaft eines Friedhofs sowie dem Potential einer wieder belebten Magistrale Gorkistraße und der sozialen Struktur im Umfeld auf der anderen Seite, machen dieses Projekt zu einem Besonderen. Damit einhergehen verschiedene Interessenlagen, die es im Entstehungsprozess zu integrieren gilt. Mitwirkende: Schüler/-innen, Schulleitung, Lehrerinnen, Amt für Jugend, Familie und Bildung, Verantwortlicher Architekt, Landschaftsarchitektinnen, Leipziger Kinderbüro Ablauf der Beteiligungsmaßnahme: 14.04.15 20.04.15 17.06.15/ 24.06.15 08.09.15 • Vorstellung von in Eigeninitiative entwickelten Ideen interessierter Kinder der Außenstelle Brockhaus-Gymnasium (zukünftige Nutzer des Gymnasiums Schönefeld) • Vorstellung und Kennenlernen von Planern und Kinderbüro auf Vermittlung des Amtes für Jugend, Familie und Bildung • Vereinbarung zu einer Informationsveranstaltung des verantwortlichen Architekten für die Kinder der Außenstelle (zukünftige Nutzer des Gymnasiums Schönefeld) • Informationsveranstaltung des verantwortlichen Architekten sowie des Landschaftsarchitekturbüros für die Kinder der Außenstelle (zukünftige Nutzer des Gymnasiums Schönefeld), unter Moderation des Kinderbüros mit Vorstellung des Projektes und seiner Rahmenbedingungen • Besuch der Baustelle • Vereinbarungen zu konkreten themenbezogenen Farbkonzept, Freifläche, Bibliothek • Workshops des verantwortlichen Architekten sowie des Landschaftsarchitekturbüros für die Kinder der Außenstelle (zukünftige Nutzer des Gymnasiums Schönefeld), unter Moderation des Kinderbüros zu den Teilprojekten Farbkonzept, Freifläche, Bibliothek • weitere Absprachen zwischen verantwortlichem Architekten, Schulleitung und Kinderbüro zu weiterer Informationsveranstaltung und Vorstellung der Beteiligungsbeiträge mit Beginn des neuen Schuljahres sowie Absprachen zur Weiterarbeit an den Themen der Teilprojekte • Informationsveranstaltung im Rahmen eines Elternabends Stand: 09.10.2015 Beteiligungsmaßnahmen: 12 Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung Keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 1 Arbeitsplatzsituation       2 Ausbildungsplatzsituation       3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom)       4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung negative Auswirkung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung ja       niedrig Drittmittel/ Fördermittel private Mittel nein keine Auswirkung ja nein finanzielle keine Folgewirkungen Auswirkung für die Stadt ja nein       1 ) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1       1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang)       3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur)       4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren       6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund       7 Finanzielle Bedingungen von Familien       Indikator 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen u. Familien bei der zu treffenden Entscheidung Stadt Leipzig 01.15/016/01.12       hat stattgefunden ist vorgesehen ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1