Daten
Kommune
Leipzig
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1039178.pdf
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241 kB
Erstellt
18.09.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.16, 18:26
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01867
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Nordost
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Ratsversammlung
16.12.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Beförderung von Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz
Beschlussvorschlag:
Der auf Grundlage des Ratsbeschlusses RBV-654/11 eingesetzte Schülersonderbus sowie die
kostenfreie Bereitstellung von SchülerCards für Grundschüler/innen aus Thekla zur Schule Portitz
wird ab dem Schuljahr 2016/2017 eingestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
x
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
x
nein
von
bis
2016
2017ff
anteilig
wenn ja, Einsparungen
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
ca. - 22-193,00 EUR
1.100.24.1.0.01
ca. - 38.700,53 EUR
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Beförderung von Grundschüler/-innen aus Thekla zur Schule Portitz
1 Anlass der Vorlage
Grundsätzlich besteht ein öffentliches Bedürfnis zur Vorhaltung und Einrichtung von
Schulen an Standorten im Stadtgebiet, an denen schulpflichtige Kinder zu Hause sind.
Das Recht auf Bildung des Einzelnen steht im Zusammenhang mit der Pflicht des Staates
auf Gewährung der Schulbildung. Dazu muss die vorhandene Schülerzahl in einem
sinnvollen Verhältnis stehen. In den Ortsteilen Thekla/Mockau/Portitz-Plaußig wurde 2011
festgestellt, dass eine 5-Zügigkeit für diesen Standort ausreichend und eine der drei
Grundschulen zu schließen ist. Mit RBV-654/11 vom 11.01.2011 wurde die 71. Schule
(Grundschule) aufgehoben. Im Beschlusspunkt 4 wurde festgelegt: „Für die im Ortsteil
Thekla wohnhaften Grundschüler, die nach Aufhebung der 71. Grundschule mit dem
ÖPNV zur Grundschule Portitz fahren, werden die SchülerCard und bei Bedarf zusätzliche
Beförderungskapazitäten durch die Stadt Leipzig kostenfrei gestellt. Diese Regelung gilt
mit einer zeitlichen Begrenzung von 5 Jahren. Nach 4 ½ Jahren wird über die
Inanspruchnahme der Beförderung berichtet und der Ratsversammlung ein Vorschlag zur
erneuten Beschlussfassung zu diesem Beschlusspunkt vorgelegt.“
Im Nachfolgenden werden ausgehend von dieser Beschlussfassung Nutzerzahlen der für
den Schülerverkehr besonders geeigneten regulären Linienfahrten und des derzeit
eingesetzten Schülersonderbusses sowie der bereitgestellten kostenfreien Schülercards
dargelegt und ein Vorschlag zum weiteren Verfahren unterbreitet.
2 Nutzerzahlen bestehender Buslinien und des Sonderbusses
Die Ortsteile Thekla und Portitz-Plaußig sind durch die Buslinien 81 und 82 im Rahmen
des regulären Linienverkehrs gut angebunden (Anlage 1). Die Buslinien überlagern sich
im gemeinsam bedienten Abschnitt Thekla-Portitz zu einem 20-Minuten-Takt.
Folgende Fahrten sind speziell für die Zufahrten zum Schulbeginn der GS Portitz sowie für
die Rückfahrten nach dem Unterrichtsende nutzbar:
•
Morgens Linienfahrt der Linie 82: 7:16 Uhr ab Thekla, Buswendestelle (Endstelle
Straßenbahnlinie 9) in Richtung Portitz, Teichsiedlung. Diese Fahrt verkehrt
abweichend von der normalen Linienführung über die Haltestelle „Portitz, Schule“ in
der Cradefelder Straße . (Ankunft . 7:23 Uhr).
•
Morgens Schülersonderbus: um 7:21 Uhr ab Thekla, Buswendestelle mit
zusätzlicher Bedienung des Neubaugebiets Thekla (Haltestellen „Lidicestr.“,
„Sosaer Str.“ und „Freiberger Str.“) zur Haltestelle „Portitz, Schule“ . (Ankunft 7:32
Uhr).
•
Nachmittags Linienfahrten der Linie 82: um 13:53 Uhr und 15:53 Uhr ab
Haltestelle „Portitz, Schule“ nach Thekla über das Neubaugebiet Thekla.
51.7: Stand: 16.10.2015
1
Tabelle 1: Fahrplan der Linie 82 und des Schülersonderbusses zur und von der
Grundschule Portitz, Schuljahr 2015/2016
Hinfahrt früh
Bus 82
Schülersonderbus
Thekla, Buswendestelle
07:16 Uhr
07:21 Uhr
Neutzscher Straße
07:18 Uhr
|
Lidicestraße
|
07:23 Uhr
Freiberger Straße
|
07:25 Uhr
Sosaer Straße
|
07:26 Uhr
An den Pferdnerkabeln
07:19 Uhr
|
Cleudnerstraße
07.20 Uhr
|
Wodanstraße
07:21 Uhr
|
Am langen Teiche
07:22 Uhr
|
Portitz, Schule
07:23 Uhr
07:32 Uhr
Rückfahrt nachmittags
Bus 82
Bus 82
Portitz, Schule
13:53 Uhr
15:53 Uhr
Am langen Teiche
|
|
Wodanstraße
13:55 Uhr
15:55 Uhr
Cleudnerstraße
13:56 Uhr
15:56 Uhr
An den Pferdekabeln
13:57 Uhr
15:57 Uhr
Sosaer Straße
14:00 Uhr
16:00 Uhr
Freiberger Straße
14:01 Uhr
16:01 Uhr
Lidicestraße
14:02 Uhr
16:02 Uhr
Neutzscher Straße
|
|
Thekla, Buswendestelle
14:03 Uhr
16:03 Uhr
Die Nutzung der genannten Fahrten im vergangenen Schuljahr 2014/15 ist nachfolgender
Tabelle 2 zu entnehmen.
Tabelle 2: Inanspruchnahme Busverbindungen
Linie
früh
Linienfahrt
Linie 82
7:16 Uhr
10 – 15 Schüler/-innen
Schülersonderbus
20 - 30 Schüler/-innen
Linie
nachmittags
Linienfahrt
Linie 82
13:53 Uhr
15:53 Uhr
10 Schüler/-innen
10 Schüler/-innen
-
-
Die Nutzung ist nicht konstant, insofern sind die oben aufgeführten Zahlen als Mittelwerte
bzw. Schwankungsbreiten zu verstehen. Die Nutzerzahlen sind geringer als die Zahl der
ausgegebenen SchülerCards (siehe folgenden Abschnitt).
51.7: Stand: 16.10.2015
2
3 SchülerCards für Theklaer Schüler/-innen
Die Schule Portitz verfügt nach Kapazitätsrichtwert über eine 2,5-Zügigkeit. Im Schuljahr
2015/2016 lernen 231 Schüler/-innen in zehn Klassen Für ca. 65 Schüler/-innen aus
Thekla werden zurzeit die Kosten für die SchülerCard übernommen (siehe Abbildung 2).
Abbildung 1: Theklaer SchülerCard-Nutzer/-innen im Vergleich zur
Gesamtschülerzahl Schule Portitz im Schuljahr 2015/2016
250
200
150
100
50
0
1
2
3
4
5
1=1. Klasse, 2=2. Klasse, 3.=3. Klasse, 4.=4. Klasse, 5=Gesamt
Die Schülerzahlen der Theklaer Schüler/-innen an der Schule Portitz lagen in den
vergangenen Jahren stets zwischen 53 und 64 Schüler/-innen in (siehe Tabelle 3) und
werden auch für das Schuljahr 2016/2017 in dieser Größenordnung erwartet.
Tabelle 3: Anzahl Kostenübernahmen SchülerCard/SchülerMobilCard
Schuljahr
SchülerCard/SchülerMobilCard
2011/2012
53
2012/2013
63
2013/2014
53
2014/2015
55
2015/2016
64
2016/2017
65
4 Vorschlag zur Beförderung von Grundschüler/-innen aus Thekla zur Schule Portitz
ab dem Schuljahr 2016/2017
Die Beförderung der Schüler/-innen Leipziger Schulen regelt die Satzung zur
Schülerbeförderung, die in der Ratsversammlung am 16.04.2015 (Drucksachen-Nr. DS00676/14) durch den Stadtrat beschlossen wurde. Darin heißt es im § 3 Abs. 1
Organisation und Durchführung der Schülerbeförderung: „Die Schülerbeförderung erfolgt
mit Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs des Stadt-, Vorort- und
Regionalverkehrs. Hierzu zählen die für die Beförderung von Personen allgemein
zugänglichen Linienverkehre mit Straßenbahnen, Kraftfahrzeugen sowie Linienverkehre
der Eisenbahn.“
51.7: Stand: 16.10.2015
3
Auch die gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für
Kultus, des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren und des Sächsischen
Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Schulwegsicherheit schreibt im Absatz 3
Beförderung von Schülern: „Wenn die Schulbezirke Stadtrandbereiche oder abseits
gelegene Ortsteile umfassen, so dass den Schülern nicht zugemutet werden kann, zu Fuß
oder mit dem Fahrrad zur Schule zu gelangen, ist die Organisation einer
Schülerbeförderung erforderlich. Das kann mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln,
Schulbussen oder auf privater Basis erfolgen. Voraussetzung für die geförderte
Schülerbeförderung ist, dass die zumutbare kürzeste Wegstrecke zwischen der Wohnung
des Schülers und der Schule für die Klassen 1 bis 4 2 Km und für die Klassen 5 bis 10 ca.
3,5 Km beträgt.“
Die Verkehrsanbindung zwischen den Ortsteilen Thekla und Portitz ist durch die Buslinien
81 und 82 gewährleistet. Aller 20 Minuten fährt ein Bus zwischen diesen Ortsteilen, der
durch die Schüler/-innen genutzt werden kann. Die in Abschnitt 2 aufgelisteten
Linienfahrten fahren direkt zur Grundschule Portitz (Haltestelle „Portitz, Schule“ in der
Cradefelder Straße), die Nachmittagsfahrten durchfahren zusätzlich das Neubaugebiet
Thekla. Bei allen anderen Fahrten erfolgt der Zu- bzw. Ausstieg an der Haltestelle „Am
langen Teiche“, die in fußläufiger Entfernung zur GS Portitz liegt (ca. 500 Meter). Eine
Beibehaltung dieses Angebots ist vorgesehen. Hierfür hat die Stadt Leipzig keine
zusätzlichen finanziellen Aufwendungen.
Der Schülersonderbus, für den ein extra Fahrzeug benötigt wird, das im Rahmen des
regulären Linienverkehrs nicht vorhanden ist und deshalb angemietet werden muss,
kostet die Stadt Leipzig pro Schultag 158,72 €, d. h. pro Schuljahr 29.839,36 € (bei 188
Schultagen im Schuljahr 2015/2016). Die Kostenübernahme der Elternanteile für die
SchülerCard (129 €) beläuft sich bei ca. 65 Schüler/-innen auf ca. 8.385 € pro Jahr
(Rechnungslegung erfolgt jeweils zu Beginn jedes Schuljahres). D. h., trotz zumutbarer
Alternativen zahlt die Stadt fast 40.000 € schuljährlich.
Der bisher zusätzlich eingesetzte Sonderbus bringt zwar einen kürzeren Fußweg für die
Schüler/-innen aus dem Neubaugebiet Thekla mit sich, entspricht jedoch nicht dem
Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG). Auch das
Schulgesetz sieht nicht vor, eine kostenfreie Schülerbeförderung einzuräumen. Eine
kostenfreie Benutzung des ÖPNV wäre eine Ungleichbehandlung gegenüber allen
anderen Schüler/-innen der Stadt Leipzig, die die Schülerbeförderung nach der Satzung in
Anspruch nehmen.
Die SchülerCard, die direkt bei den Servicestellen der LVB erworben werden kann, wird
bereits über einen Sockelbetrag von der Stadt unterstützt.
Auf dieser Grundlage wird der mit RBV-654/11 eingesetzte Schülersonderbus sowie
die kostenfreie Bereitstellung von SchülerCards ab dem Schuljahr 2016/2017
eingestellt.
5. Alternative Schulstandorte
Die 66. Schule ist besonders für Theklaer Schüler attraktiv. Sie ist von der Siedlung
Thekla sehr gut an das Netz der LVB angebunden (siehe Tabelle 3). Mit der Linie 70
kommen alle Schüler/-innen des Neubaugebietes Thekla direkt zur Schule. Die Linie fährt
Montag bis Freitag tagsüber alle 10 Minuten. Des Weiteren fährt ab Thekla die Linie 80.
Jede zweite Fahrt der Linie 80 kommt als Linie 81 oder 82 aus Richtung Portitz. In Thekla
51.7: Stand: 16.10.2015
4
wechselt der Bus die Liniennummer und fährt als Linie 80 weiter, ein Umstieg ist nicht
erforderlich. In der Gegenrichtung erfolgt der Linienwechsel analog. Die Linie 80 verkehrt
alle 10 Minuten, die Weiterführung nach Portitz als Linie 81 oder 82 alle 20 Minuten.
Zudem kann die Schule Portitz aller zwei Jahre nur zwei Klassen aufnehmen, die
66. Schule vier Klassen. Voraussichtlich im Schuljahr 2018/2019 wird die 66. Schule in
das neu sanierte Schulgebäude in der Komarowstraße ziehen. Dieser Standort ist dann
noch näher und besser von der Theklaer Siedlung erreichbar.
Tabelle 4: Erreichbarkeit 66. Schule von Thekla
Linie
Früh
70
Einstieg: Haltestellen
Freiberger Straße,
Sosaer Straße,
Neutzscher Straße
81/82 Einstieg: Haltestellen
80 Wodanstraße,
Cleudner Straße, An
den Pferdnerkabeln,
Neutzscher Straße
51.7: Stand: 16.10.2015
nachmittags
Ausstieg: Haltestelle
Rosenowstraße,
150m Fußweg, keine
Straßenquerung
Einstieg: Haltestelle
Mockau-West (liegt im
Schildenberger Weg),
300m Fußweg, eine
Straßenquerung der
schwach befahrenen
Wohnstraße W.Albrecht-Weg
erforderlich)
Ausstieg: Haltestellen
Freiberger Straße,
Sosaer Straße,
Neutzscher Straße
Ausstieg: Haltestelle
Rosenowstraße in der
Essener Straße
westlich des Knotens
Essener/Rosenowstraß
e, Querung der
Rosenowstraße ohne
Querungshilfe
erforderlich
Einstieg: Haltestelle
Rosenowstraße (auf der
Südseite der Essener
Straße,
Fußgängerampel)
Ausstieg: Haltestellen
Wodanstraße, Cleudner
Straße, An den
Pferdnerkabeln,
Neutzscher Straße
5
Anlage: Kartenauszug – ÖPNV – Anbindungen der Schulen in Thekla, Portitz und Mockau-Nord
„Schleife“ der
Buslinie 82 am
Morgen + Nachmittag
bei einzelnen Fahrten
Haltestelle
Portitz, Schule
Buslinie 81/82
Buslinie 80
Haltestelle Thekla
Buswendestelle
Sonderbus
am Morgen
Buslinie 70
„Schleife“ der
Buslinie 82 am
Nachmittag bei
einzelnen Fahrten
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
negative
Auswirkung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
ja
nein
keine
Auswirkung
niedrig
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
Stadt Leipzig
Stadt Leipzig
01.5/016/02.10
01.5/016/02.10
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
1 Arbeitsplatzsituation
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
1
verschlechtert
ja
) Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
nein
finanzielle
keine
Folgewirkungen
Auswirkung
für die Stadt
ja
nein
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum
Spielen, Sporttreiben und
Treffen sowie
Naturerfahrungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1