Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1035601.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
14.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01512-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
X
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung zu 2. und 6.
X Ablehnung zu 3.
Zustimmung mit Ergänzung
X
Alternativvorschlag zu 1.
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
zu 4. und 5.
Sachstandsbericht
Beschluss:
1.
Die Vorlesefunktion wird auf leipzig.de umgesetzt. Die Auszahlungen im Finanzhaushalt des
Jahres 2016 i. H. von 5.000 EUR für die Integration des Readers werden im PSP-Element
7.0000986.701 nach § 79 (1) SächsGemO überplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt aus
dem PSP-Element "PR, Bürgerbeteiligung, Interne Kommunikation" (1.100.11.1.2.05.01). Die
laufenden Aufwendungen im Ergebnishaushalt ab dem Jahr 2017 werden innerhalb des Budgets
des Geschäftsbereichs OBM bereitgestellt.
2.
Das Referats Kommunikation wird in die Erarbeitung des 1. Teilhabeplans einbezogen.
3.
Die Erstellung eines leipzig.de in leichter Sprache und die Übersetzung durch
Gebärdendolmetscher wird abgelehnt.
4.
Barrierearmut nach BITV und eine einheitliche Verfügbarkeit auf allen Betriebssystemen ist
bereits Verwaltungshandeln.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Folgekosten in 2016
Folgekosten in 2017
Folgekosten in 2018
Folgekosten in 2019
Folgekosten in 2020
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
X
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
X
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2017 ff.
990
1.100.11.1.2.05.01
2016
5.000
7.0000986.701
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
bis
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
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Zu Lasten anderer OE
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung der Maßnahme
zu erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
(ohne Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
X
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Beteiligung Personalrat
X
nein
ja,
Sachverhalt:
Mit dem Antrag „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite“ soll die
Stadtverwaltung beauftragt werden, im Rahmen der Erarbeitung des 1. Teilhabeplans Maßnahmen
zu formulieren, die die barrierefreie Kommunikation und Information, insbesondere auch auf der
städtischen Webseite, kurzfristig weiter verbessern. Unstrittig dabei ist, dass – wie von der
Antragstellerin gefordert – ein barrierefreier Zugang zu Informationen Grundvoraussetzung zur
Teilhabe am sozialen Leben ist.
Die Antragstellerin hat hierzu mehrere Forderungen formuliert, die im Folgenden einzeln betrachtet
und bewertet werden:
1. Leichte Sprache
Alternativvorschlag
Leichte Sprache richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Maßgebend in der Arbeit zum
Thema ist das „Netzwerk Leichte Sprache“ [1], ein Verein, in dem sich Menschen
zusammengefunden haben, die die Leichte Sprache fördern wollen, um auch Menschen mit
Lernschwierigkeiten die Teilhabe am öffentlichen und sozialen Leben zu ermöglichen. Der
Verein hat entsprechende Regeln [2] zu Leichten Sprache aufgestellt:
•
Benutzen Sie einfache Wörter
•
Schreiben Sie keine Abkürzuungen
•
Vermeiden Sie Redewendungen
•
Vermeiden Sie hohe Zahlen
•
Schreiben Sie kurze Sätze
•
Schreiben Sie allen zusammen, was zusammen gehört
•
Lassen Sie genug Abstand zwischen den Zeilen
•
Machen Sie viele Absätze und Überschriften
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•
Benutzen Sie Bilder
•
Lassen Sie den Text immer von Menschen mit Lernschwierigkeiten prüfen
Beispiel für Leichte Sprache [3]:
Der Antrag sieht vor, dass wesentliche Informationen, wie Dienstleistungen, Formulare und Kontakte
in die Verwaltung in Leichter Sprache erstellt werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch
kaum möglich, leipzig.de ausschließlich in leichter Sprache anzubieten. Dies hätte z. B. speziell bei
den Dienstleistungen, Satzungen, Formularen etc. ggf. weitreichende rechtliche Konsequenzen.
Darüber hinaus ist zu befürchten, dass sich sprachlich nicht gehandicapte Nutzer unterfordert fühlen.
Inhaltlich sinnvoll wäre daher nur ein Nebeneinander beider Sprachformen, dies wäre aber finanziell
wie personell nicht darstellbar. Das notwendige Übersetzungs-Know-How und die erforderliche
Personalkapazität hierfür ist derzeit weder im Team Internet noch bei den Webautoren in den
Ämtern und Referaten vorhanden.
Zusätzlich müssten in der Anfangsphase wegen Kapazitätsengpässen aufgrund der großen Zahl an
zu übersetzenden Inhalte externe Dienstleister beauftragt werden. Nach grober Schätzung ist der
Finanzbedarf dafür mit jeweils ca. 250.000 € für die Jahre 2016 bis 2018 anzusetzen. Für das Jahr
2016 entstünde somit ein außerplanmäßiger Mehrbedarf von 250.000. Fraglich ist nach einer ersten
Recherche zudem, ob es auf dem Markt überhaupt genügend geeignete Fachkräfte gibt, die die
Aufgabe bewältigen könnten.
Die Verwaltung ist aber bestrebt, grundsätzlich ihre Informationen verständlich zu formulieren und
wo immer möglich „Amtsdeutsch“ zu vermeiden. Auf leipzig.de wird dies bereits grundsätzlich
verfolgt, es gibt aber nach wie vor Verbesserungsbedarf. Hier soll künftig stärker auf eine bessere
Verständlichkeit der Informationen geachtet werden.
2. Vorlesefunktion
Zustimmung
Es wurde bereits bei der Entwicklung des neuen leipzig.de geprüft, eine Vorlesefunktion
einzubinden. Dies wurde auch erfolgreich getestet. Aus mehreren Gründen wurde jedoch dagegen
entschieden:
•
Blinde und Sehschwache nutzen in der Regel spezielle Hard- und Software für den Computer
(Computerbraille).
•
Für Anwender mit Leseschwäche gibt es kostenlose Bildschirmleseprogramme
(Screenreader), die nicht nur Webseiten vorlesen, sondern auch Einträge des Betriebssystems, EMails und Texte von Textverarbeitungssoftware.
•
Verschiedene Browser (z. B. Google Chrome) bieten Erweiterungen für Vorlesefunktion an.
Ab Windows 8 besteht auch die Möglichkeit, PDF-Dateien vorlesen zu lassen.
•
In vielen mobilen Endgeräten wie z. B. Smartphones und Tablets ist die Vorlesefunktion
integriert
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Grundlage der Überlegungen war auch, dass der Bedarf einer Vorlesefunktion nicht erst auf einer
bestimmten Seite, sondern generell bei der Bedienung des Endgerätes besteht.
Die zur Umsetzung der Vorlesefunktion erforderlichen Maßnahmen und damit zusammenhängenden
Kosten betragen bei Einbindung eines Voice-Readers bei einer geschätzten Zahl an Vorlesezugriffe
bis 5.000 Klicks 990 € pro Jahr (Kalkulation anhand des Beispiels Voice Reader Web).
Hinzu kommen einmalige Kosten, u. a. für die Anpassung des Layouts, die Einbindung des Codes in
alle Templates, für Konzeption, technische Umsetzung, Projektmanagement und Qualitätssicherung
und für ein Release in Höhe von insgesamt ca. 5.000 € Brutto.
Für die Umsetzung müssen ab Auftragserteilung mindestens drei bis vier Monate eingeplant werden.
Da derzeit die Ausschreibung für ein Upgrade von Typo3 vorbereitet wird, ist eine Einbindung nur
vor bzw. nach der Realisierung des Typo3-Upgrades möglich, da Veränderungen am System
Auswirkungen auf die Realisierung des Typo3-Upgrades hätten, die nicht
Ausschreibungsbestandteil waren. Hiermit ist nicht vor dem 1. Quartal 2016 zu rechnen.
3. Übersetzung durch Gebärdendolmetscher
Ablehnung
Eine Übersetzung durch Gebärdendolmetscher wird abgelehnt, da
•
die Aufwände für die Umsetzung zwar aktuell kaum zu quantifizieren sind, aber davon
ausgegangen werden muss, dass diese noch größer wie die der Umsetzung der Leichten Sprache
für leipzig.de sind (siehe unten),
•
die Serverkapazitäten von leipzig.de für die großen Datenmengen der Gebärdenvideos
massiv erweitert werden müssten,
•
neben der entsprechenden Personalkapazität auch ein Aufnahmestudio mit Schnittplatz
geschaffen werden müsste.
Nach grober Schätzung und Rücksprache mit dem Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e. V.
ist davon auszugehen, dass für diese Aufgabe ebenfalls zwei VZÄ und ein Budget von mindestens
500.000 Euro pro Jahr in den ersten drei Jahren erforderlich sind. Für das Jahr 2016 entstünde
somit ein außerplanmäßiger Mehrbedarf von 500.000.
Allerdings dürfte es schwierig sein, entsprechendes Personal zu finden. Laut Aussage des
Stadtverbands gibt es deutschlandweit aktuell ca. zehn diplomierte, von Geburt an taube
Gebärdendolmetscher, die hierfür infrage kommen würden. Die meisten davon befinden sich in
festen Anstellungsverhältnissen bei entsprechenden Agenturen.
Es ist auch nicht bekannt, ob schon jemals der Versuch unternommen wurde, eine Webseite mit
derartig vielen Seiten, Informationen und hinterlegten Dokumenten in Gebärdensprache
darzustellen. Bei den bekannten Beispielen handelt es sich zumeist um einfache Internetauftritte mit
wenigen Unterseiten und nur zum geringen Teil übersetzten Inhalten. Und selbst die Seiten vieler
Gehörlosenverbände setzen Videos in Gebärdensprache zur Erläuterungen der Texte nur teilweise
ein. Auch bei einem nur teilweisen Einsatz von Gebärdendolmetschern für ausgewählte Seiten von
leipzig.de entstünde einer kaum überschaubarer Aufwand. Zudem müssten gerade die News auf
leipzig.de auch tagesaktuell übersetzt werden (um den Nutzern keine veralteten Nachrichten
anzubieten), auch hier muss bezweifelt werden, dass dies personell zu bewältigen ist.
4. Barrierearmut nach BITV
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
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100% barrierefreie Seiten gibt nicht gibt – auch wenn dies wünschenswert wäre. Um jedoch beim
neuen leipzig.de ein Höchstmaß an Barrierearmut zu erreichen, wurde gemäß den Vorgaben der
"Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem
Behindertengleichstellungsgesetz" (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 vom
12. September 2011) durch die BIK Beratungsstelle Hamburg, der in Deutschland führenden
Beratungsstelle in Sachen Barrierearmut, im Auftrag der vom Referat Kommunikation dafür
gebundenen D.I.A.S. GmbH (www.dias.de), eines auf Tests nach der BITV-Verordnung
spezialisierten Unternehmens, mehrmals entwicklungsbegleitend getestet. Die Ergebnisse dieser
Tests wurden in der weiteren Entwicklung berücksichtigt.
Im letzten Test vor Veröffentlichung der Webseite wurde ein Wert von knapp unter 90 von 100
möglichen Punkten erreicht. Die aufgrund dieses Ergebnisses gemachten Verbesserungsvorschläge
wie z. B. die Erhöhung der Kontrastwerte und die Einführung des Tastaturfokus wurden
anschließend eingearbeitet. Wir gehen deswegen davon aus, dass bei dem nach dem Update des
CMS und der geplanten Beauftragung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierearmut
anstehenden Nachtest an der Webseite ein Wert über 90 Punkten erreicht wird. Nach den
gesetzlichen Maßgaben des BITV gilt die Seite damit als barrierearm.
Hinsichtlich des Wechsels der Farbkombination wurde durch mehrmaliges Nachsteuern bei den
Kontrasten nach Aussage der BIK bereits die von der BITV vorgegebenen Kriterien erfüllt. Es wurde
deswegen auf ein zusätzliches Alternativangebot zum Wechsel der Farbkombination bewusst
verzichtet. Ziel war auch hier, von vorneherein eine barrierearme Seite zu schaffen und
Alternativversionen überflüssig zu machen. Darüber hinaus bieten moderne Browser die Möglichkeit
der individuellen Anpassung der Farbkombinationen. Die BIK weist deswegen auch ausdrücklich
darauf hin, dass derartige Alternativversionen ein Webangebot komplexer machen und die
Orientierung erschweren können. Deshalb gilt grundsätzlich, dass Alternativversionen nach
Möglichkeit vermieden werden sollen. Eine Alternativversion für Besucher mit Behinderung ist eine
„“Sonderlösung", die nicht der Definition von Gleichstellung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes
entspricht.“
5. Einheitliche Verfügbarkeit auf allen Betriebssystemen
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Der Antragstellerin ist neben der Zugänglichkeit (Accessibility) auch die einheitliche Verfügbarkeit auf allen
Betriebssystemen sehr wichtig.
Eine derartige vollumfängliche einheitliche Verfügbarkeit auf allen Betriebssytemen ist jedoch
technisch und auch aufgrund des finanziellen Aufwands nicht realisierbar, da für jede denkbare
Kombination leipzig.de gezielt angepasst werden muss. Speziell bei alten und sehr alten
Betriebssystemen / Browsern (Windows 3.1, Windows 98 etc.) ist dies technisch schwer oder gar
nicht zu realisieren.
Aufgrund der Analyse der Zugriffe wird leipzig.de deshalb für folgende Betriebssysteme und Browser
optimiert:
Microsoft Windows XP mit folgenden Browsern:
•
ab Internet Explorer 7
Microsoft Windows 7 mit folgenden Browsern:
•
Internet Explorer ab 9
•
Firefox letzte 3 Versionen
•
Chrome letzte 3 Versionen
•
Opera ab 15.0
Microsoft Windows 8 mit folgenden Browsern:
•
Internet Explorer ab 10
Seite 6/8
•
Firefox letzte 3 Versionen (Version 38 ist aktuell)
•
Chrome letzte 3 Versionen (Aktuell ist Version 43)
Mac OS X 10.10 mit folgenden Browsern:
•
Safari 7
Zusätzlich werden auch die Standardbrowser von mobilen Endgeräten mit folgenden
Betriebssystemen unterstützt:
•
Android 2.3 (Android Webkit)
•
IOS 5 (Safari 7)
Weitere Anforderungen sind dabei neben einer eindeutigen URL (Weblink) ein valider HTML/CSSCode, die Orientierung an HTML 5- Richtlinien und Fallback-Varianten für Javascript.
6. Einbeziehung des Referats Kommunikation in die Erarbeitung
des Teilhabeplans
Zustimmung
Die Verwaltung stimmt der Antragstellerin zu, dass der in Erarbeitung befindliche Teilhabeplan
insbesondere um das Thema „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen
Webseite“ entsprechend ergänzt und das Referat Kommunikation diesbezüglich in den aktuellen
Beteiligungsprozess zielführend miteinbezogen werden sollte.
[1] Siehe Webseite www.leichtesprache.org
[2] http://leichtesprache.org/index.php/startseite/leichte-sprache/das-ist-leichte-sprache
[3] http://leichtesprache.org/index.php/startseite/leichte-sprache/das-ist-leichte-sprache
Anlagen:
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