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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1035601.pdf
Größe
136 kB
Erstellt
14.07.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:33

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Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01512-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder X x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung zu 2. und 6. X Ablehnung zu 3. Zustimmung mit Ergänzung X Alternativvorschlag zu 1. Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln zu 4. und 5. Sachstandsbericht Beschluss: 1. Die Vorlesefunktion wird auf leipzig.de umgesetzt. Die Auszahlungen im Finanzhaushalt des Jahres 2016 i. H. von 5.000 EUR für die Integration des Readers werden im PSP-Element 7.0000986.701 nach § 79 (1) SächsGemO überplanmäßig bereitgestellt, die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element "PR, Bürgerbeteiligung, Interne Kommunikation" (1.100.11.1.2.05.01). Die laufenden Aufwendungen im Ergebnishaushalt ab dem Jahr 2017 werden innerhalb des Budgets des Geschäftsbereichs OBM bereitgestellt. 2. Das Referats Kommunikation wird in die Erarbeitung des 1. Teilhabeplans einbezogen. 3. Die Erstellung eines leipzig.de in leichter Sprache und die Übersetzung durch Gebärdendolmetscher wird abgelehnt. 4. Barrierearmut nach BITV und eine einheitliche Verfügbarkeit auf allen Betriebssystemen ist bereits Verwaltungshandeln. Seite 1/8 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Folgekosten in 2016 Folgekosten in 2017 Folgekosten in 2018 Folgekosten in 2019 Folgekosten in 2020 Finanzielle Auswirkungen nein X wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft X nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung X nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt 2017 ff. 990 1.100.11.1.2.05.01 2016 5.000 7.0000986.701 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam bis nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Seite 2/8 Zu Lasten anderer OE Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen X Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: Beteiligung Personalrat X nein ja, Sachverhalt: Mit dem Antrag „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite“ soll die Stadtverwaltung beauftragt werden, im Rahmen der Erarbeitung des 1. Teilhabeplans Maßnahmen zu formulieren, die die barrierefreie Kommunikation und Information, insbesondere auch auf der städtischen Webseite, kurzfristig weiter verbessern. Unstrittig dabei ist, dass – wie von der Antragstellerin gefordert – ein barrierefreier Zugang zu Informationen Grundvoraussetzung zur Teilhabe am sozialen Leben ist. Die Antragstellerin hat hierzu mehrere Forderungen formuliert, die im Folgenden einzeln betrachtet und bewertet werden: 1. Leichte Sprache Alternativvorschlag Leichte Sprache richtet sich an Menschen mit Lernschwierigkeiten. Maßgebend in der Arbeit zum Thema ist das „Netzwerk Leichte Sprache“ [1], ein Verein, in dem sich Menschen zusammengefunden haben, die die Leichte Sprache fördern wollen, um auch Menschen mit Lernschwierigkeiten die Teilhabe am öffentlichen und sozialen Leben zu ermöglichen. Der Verein hat entsprechende Regeln [2] zu Leichten Sprache aufgestellt: • Benutzen Sie einfache Wörter • Schreiben Sie keine Abkürzuungen • Vermeiden Sie Redewendungen • Vermeiden Sie hohe Zahlen • Schreiben Sie kurze Sätze • Schreiben Sie allen zusammen, was zusammen gehört • Lassen Sie genug Abstand zwischen den Zeilen • Machen Sie viele Absätze und Überschriften Seite 3/8 • Benutzen Sie Bilder • Lassen Sie den Text immer von Menschen mit Lernschwierigkeiten prüfen Beispiel für Leichte Sprache [3]: Der Antrag sieht vor, dass wesentliche Informationen, wie Dienstleistungen, Formulare und Kontakte in die Verwaltung in Leichter Sprache erstellt werden sollen. Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch kaum möglich, leipzig.de ausschließlich in leichter Sprache anzubieten. Dies hätte z. B. speziell bei den Dienstleistungen, Satzungen, Formularen etc. ggf. weitreichende rechtliche Konsequenzen. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass sich sprachlich nicht gehandicapte Nutzer unterfordert fühlen. Inhaltlich sinnvoll wäre daher nur ein Nebeneinander beider Sprachformen, dies wäre aber finanziell wie personell nicht darstellbar. Das notwendige Übersetzungs-Know-How und die erforderliche Personalkapazität hierfür ist derzeit weder im Team Internet noch bei den Webautoren in den Ämtern und Referaten vorhanden. Zusätzlich müssten in der Anfangsphase wegen Kapazitätsengpässen aufgrund der großen Zahl an zu übersetzenden Inhalte externe Dienstleister beauftragt werden. Nach grober Schätzung ist der Finanzbedarf dafür mit jeweils ca. 250.000 € für die Jahre 2016 bis 2018 anzusetzen. Für das Jahr 2016 entstünde somit ein außerplanmäßiger Mehrbedarf von 250.000. Fraglich ist nach einer ersten Recherche zudem, ob es auf dem Markt überhaupt genügend geeignete Fachkräfte gibt, die die Aufgabe bewältigen könnten. Die Verwaltung ist aber bestrebt, grundsätzlich ihre Informationen verständlich zu formulieren und wo immer möglich „Amtsdeutsch“ zu vermeiden. Auf leipzig.de wird dies bereits grundsätzlich verfolgt, es gibt aber nach wie vor Verbesserungsbedarf. Hier soll künftig stärker auf eine bessere Verständlichkeit der Informationen geachtet werden. 2. Vorlesefunktion Zustimmung Es wurde bereits bei der Entwicklung des neuen leipzig.de geprüft, eine Vorlesefunktion einzubinden. Dies wurde auch erfolgreich getestet. Aus mehreren Gründen wurde jedoch dagegen entschieden: • Blinde und Sehschwache nutzen in der Regel spezielle Hard- und Software für den Computer (Computerbraille). • Für Anwender mit Leseschwäche gibt es kostenlose Bildschirmleseprogramme (Screenreader), die nicht nur Webseiten vorlesen, sondern auch Einträge des Betriebssystems, EMails und Texte von Textverarbeitungssoftware. • Verschiedene Browser (z. B. Google Chrome) bieten Erweiterungen für Vorlesefunktion an. Ab Windows 8 besteht auch die Möglichkeit, PDF-Dateien vorlesen zu lassen. • In vielen mobilen Endgeräten wie z. B. Smartphones und Tablets ist die Vorlesefunktion integriert Seite 4/8 Grundlage der Überlegungen war auch, dass der Bedarf einer Vorlesefunktion nicht erst auf einer bestimmten Seite, sondern generell bei der Bedienung des Endgerätes besteht. Die zur Umsetzung der Vorlesefunktion erforderlichen Maßnahmen und damit zusammenhängenden Kosten betragen bei Einbindung eines Voice-Readers bei einer geschätzten Zahl an Vorlesezugriffe bis 5.000 Klicks 990 € pro Jahr (Kalkulation anhand des Beispiels Voice Reader Web). Hinzu kommen einmalige Kosten, u. a. für die Anpassung des Layouts, die Einbindung des Codes in alle Templates, für Konzeption, technische Umsetzung, Projektmanagement und Qualitätssicherung und für ein Release in Höhe von insgesamt ca. 5.000 € Brutto. Für die Umsetzung müssen ab Auftragserteilung mindestens drei bis vier Monate eingeplant werden. Da derzeit die Ausschreibung für ein Upgrade von Typo3 vorbereitet wird, ist eine Einbindung nur vor bzw. nach der Realisierung des Typo3-Upgrades möglich, da Veränderungen am System Auswirkungen auf die Realisierung des Typo3-Upgrades hätten, die nicht Ausschreibungsbestandteil waren. Hiermit ist nicht vor dem 1. Quartal 2016 zu rechnen. 3. Übersetzung durch Gebärdendolmetscher Ablehnung Eine Übersetzung durch Gebärdendolmetscher wird abgelehnt, da • die Aufwände für die Umsetzung zwar aktuell kaum zu quantifizieren sind, aber davon ausgegangen werden muss, dass diese noch größer wie die der Umsetzung der Leichten Sprache für leipzig.de sind (siehe unten), • die Serverkapazitäten von leipzig.de für die großen Datenmengen der Gebärdenvideos massiv erweitert werden müssten, • neben der entsprechenden Personalkapazität auch ein Aufnahmestudio mit Schnittplatz geschaffen werden müsste. Nach grober Schätzung und Rücksprache mit dem Stadtverband der Hörgeschädigten Leipzig e. V. ist davon auszugehen, dass für diese Aufgabe ebenfalls zwei VZÄ und ein Budget von mindestens 500.000 Euro pro Jahr in den ersten drei Jahren erforderlich sind. Für das Jahr 2016 entstünde somit ein außerplanmäßiger Mehrbedarf von 500.000. Allerdings dürfte es schwierig sein, entsprechendes Personal zu finden. Laut Aussage des Stadtverbands gibt es deutschlandweit aktuell ca. zehn diplomierte, von Geburt an taube Gebärdendolmetscher, die hierfür infrage kommen würden. Die meisten davon befinden sich in festen Anstellungsverhältnissen bei entsprechenden Agenturen. Es ist auch nicht bekannt, ob schon jemals der Versuch unternommen wurde, eine Webseite mit derartig vielen Seiten, Informationen und hinterlegten Dokumenten in Gebärdensprache darzustellen. Bei den bekannten Beispielen handelt es sich zumeist um einfache Internetauftritte mit wenigen Unterseiten und nur zum geringen Teil übersetzten Inhalten. Und selbst die Seiten vieler Gehörlosenverbände setzen Videos in Gebärdensprache zur Erläuterungen der Texte nur teilweise ein. Auch bei einem nur teilweisen Einsatz von Gebärdendolmetschern für ausgewählte Seiten von leipzig.de entstünde einer kaum überschaubarer Aufwand. Zudem müssten gerade die News auf leipzig.de auch tagesaktuell übersetzt werden (um den Nutzern keine veralteten Nachrichten anzubieten), auch hier muss bezweifelt werden, dass dies personell zu bewältigen ist. 4. Barrierearmut nach BITV Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Seite 5/8 100% barrierefreie Seiten gibt nicht gibt – auch wenn dies wünschenswert wäre. Um jedoch beim neuen leipzig.de ein Höchstmaß an Barrierearmut zu erreichen, wurde gemäß den Vorgaben der "Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz" (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0 vom 12. September 2011) durch die BIK Beratungsstelle Hamburg, der in Deutschland führenden Beratungsstelle in Sachen Barrierearmut, im Auftrag der vom Referat Kommunikation dafür gebundenen D.I.A.S. GmbH (www.dias.de), eines auf Tests nach der BITV-Verordnung spezialisierten Unternehmens, mehrmals entwicklungsbegleitend getestet. Die Ergebnisse dieser Tests wurden in der weiteren Entwicklung berücksichtigt. Im letzten Test vor Veröffentlichung der Webseite wurde ein Wert von knapp unter 90 von 100 möglichen Punkten erreicht. Die aufgrund dieses Ergebnisses gemachten Verbesserungsvorschläge wie z. B. die Erhöhung der Kontrastwerte und die Einführung des Tastaturfokus wurden anschließend eingearbeitet. Wir gehen deswegen davon aus, dass bei dem nach dem Update des CMS und der geplanten Beauftragung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierearmut anstehenden Nachtest an der Webseite ein Wert über 90 Punkten erreicht wird. Nach den gesetzlichen Maßgaben des BITV gilt die Seite damit als barrierearm. Hinsichtlich des Wechsels der Farbkombination wurde durch mehrmaliges Nachsteuern bei den Kontrasten nach Aussage der BIK bereits die von der BITV vorgegebenen Kriterien erfüllt. Es wurde deswegen auf ein zusätzliches Alternativangebot zum Wechsel der Farbkombination bewusst verzichtet. Ziel war auch hier, von vorneherein eine barrierearme Seite zu schaffen und Alternativversionen überflüssig zu machen. Darüber hinaus bieten moderne Browser die Möglichkeit der individuellen Anpassung der Farbkombinationen. Die BIK weist deswegen auch ausdrücklich darauf hin, dass derartige Alternativversionen ein Webangebot komplexer machen und die Orientierung erschweren können. Deshalb gilt grundsätzlich, dass Alternativversionen nach Möglichkeit vermieden werden sollen. Eine Alternativversion für Besucher mit Behinderung ist eine „“Sonderlösung", die nicht der Definition von Gleichstellung im Sinne des Gleichstellungsgesetzes entspricht.“ 5. Einheitliche Verfügbarkeit auf allen Betriebssystemen Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Der Antragstellerin ist neben der Zugänglichkeit (Accessibility) auch die einheitliche Verfügbarkeit auf allen Betriebssystemen sehr wichtig. Eine derartige vollumfängliche einheitliche Verfügbarkeit auf allen Betriebssytemen ist jedoch technisch und auch aufgrund des finanziellen Aufwands nicht realisierbar, da für jede denkbare Kombination leipzig.de gezielt angepasst werden muss. Speziell bei alten und sehr alten Betriebssystemen / Browsern (Windows 3.1, Windows 98 etc.) ist dies technisch schwer oder gar nicht zu realisieren. Aufgrund der Analyse der Zugriffe wird leipzig.de deshalb für folgende Betriebssysteme und Browser optimiert: Microsoft Windows XP mit folgenden Browsern: • ab Internet Explorer 7 Microsoft Windows 7 mit folgenden Browsern: • Internet Explorer ab 9 • Firefox letzte 3 Versionen • Chrome letzte 3 Versionen • Opera ab 15.0 Microsoft Windows 8 mit folgenden Browsern: • Internet Explorer ab 10 Seite 6/8 • Firefox letzte 3 Versionen (Version 38 ist aktuell) • Chrome letzte 3 Versionen (Aktuell ist Version 43) Mac OS X 10.10 mit folgenden Browsern: • Safari 7 Zusätzlich werden auch die Standardbrowser von mobilen Endgeräten mit folgenden Betriebssystemen unterstützt: • Android 2.3 (Android Webkit) • IOS 5 (Safari 7) Weitere Anforderungen sind dabei neben einer eindeutigen URL (Weblink) ein valider HTML/CSSCode, die Orientierung an HTML 5- Richtlinien und Fallback-Varianten für Javascript. 6. Einbeziehung des Referats Kommunikation in die Erarbeitung des Teilhabeplans Zustimmung Die Verwaltung stimmt der Antragstellerin zu, dass der in Erarbeitung befindliche Teilhabeplan insbesondere um das Thema „Barrierefrei Informieren und Kommunizieren auf der städtischen Webseite“ entsprechend ergänzt und das Referat Kommunikation diesbezüglich in den aktuellen Beteiligungsprozess zielführend miteinbezogen werden sollte. [1] Siehe Webseite www.leichtesprache.org [2] http://leichtesprache.org/index.php/startseite/leichte-sprache/das-ist-leichte-sprache [3] http://leichtesprache.org/index.php/startseite/leichte-sprache/das-ist-leichte-sprache Anlagen: Seite 7/8