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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039835.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
08.10.15, 12:00
Aktualisiert
26.01.16, 15:14

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. 01266-NF-002-VSP-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 28.10.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dezernat Wirtschaft und Arbeit Betreff Strategie- und Nutzungskonzept zur Entwicklung des agra-Areals in Leipzig-Dölitz Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die Verwaltung unterbreitet folgenden Alternativvorschlag: 1. Die Stadt Leipzig bekennt sich zum Erhalt des agra-Messegeländes als Veranstaltungs- und Austellungsgelände. Eine ggf. anderweitige Nutzung des AGRA-Areals steht erst dann weiter zur Diskussion und Entscheidung an, wenn die Flächen nicht mehr von Seiten des Wave-Gotik-Treffens benötigt werden. 2. Die Instandhaltungsarbeiten an Gelände und Gebäuden werden fortgesetzt. Das Dezernat für Wirtschaft und Arbeit wird zudem in einem Gutachten den weiteren Investitions- und Sanierungsbedarf ermitteln lassen. Dem Stadtrat wird darauf aufbauend eine Entscheidungsvorlage zugeleitet, welche die Berücksichtigungsmöglichkeit entsprechender finanzieller Mittel für den Doppelhaushalt 2017/18 darstellt. 3. Die Stadt prüft eine geeignete Organisationsform zur Umsetzung der Investitions- und Sanierungsmaßnahmen und der weiteren Vermietungstätigkeit. 4. Die Fläche stellt eine strategische Entwicklungsfläche für die langfristige Stadtentwicklung dar. Deshalb sollte sie bewusst als Reserve- und Entwicklungsfläche freigehalten werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Mit der Informationsvorlage „Zukünftige Entwicklung des agra – Veranstaltungsgeländes“ (Vorlage VI-DS-00933) vom 13.01.2015 wurden die Entwicklungsmöglichkeiten des Areals unter den aktuellen Bedingungen mit Wave-Gotik-Treffen (WGT) und diversen Veranstaltungen aufgezeigt. Diese liegen insbesondere in der möglichen Ansiedlung eines Hotels und eines Campingplatzes, welche komplementäre, von den aktuellen Nutzern nachgefragte Angebote darstellen und deren finanzielle Nutzungsbeiträge gleichzeitig helfen würden, das bisherige Delta zwischen Unterhaltungsaufwand und Miet-/Pachteinnahmen zu verringern. Somit stellte bereits diese Informationsvorlage ein Bekenntnis zum Standort mit seinen derzeitigen Nutzungen dar, welches aber durch den vorgeschlagenen Stadtratsbeschluss auch noch einmal in der vorgeschlagenen Form explizit formuliert werden kann (Beschlusspunkt 2 Die Linke und 1 von Bündnis90/Die Grünen). Gleichzeitig hat die Informationsvorlage eine mögliche Langfristperspektive aufgezeigt, welche nach – heute zeitlich nicht zu bestimmender - Aufgabe der Veranstaltungsnutzung insbesondere durch das WGT greifen könnte. Eine konkretisierende Diskussion und Entscheidung dazu steht jedoch erst nach einer solchen Aufgabe der Veranstaltungsnutzung an. Die Informationsvorlage ist unter Beteiligung des Stadtbezirksbeirates Leipzig-Süd, des Veranstalters des WGT und unter Begleitung mehrfacher Gespräche mit der Stadtverwaltung von Markkleeberg entstanden. Neue Erkenntnisse sind hier nicht zu erwarten, weshalb ein erneuter Beteiligungsprozess zu einem erneuten Nutzungskonzept nicht als notwendig und zielführend angesehen wird (Beschlusspunkt 1 Die Linke sowie 3 und 4 von Bündnis90/Die Grünen). Auch in den vergangenen Jahren wurden bereits regelmäßige Aufwendungen u.a. für Instandhaltungsmaßnahmen und Brandschutz an den Gebäuden und die umfangreiche Grünflächenpflege des Geländes getätigt. Dies wird fortgeführt. Gleichwohl ist es aber sinnvoll, wie beantragt den generellen Investitions- und Instandhaltungsaufwand in einem Gutachten ermitteln zu lassen und dem Stadtrat einen Vorschlag über die haushaltsmäßige Einordnung vorzulegen (Beschlusspunkt 4 Die Linke, sowie 2 von Bündnis90/Die Grünen und 4 der CDU). Mit dem Vorschlag an den Stadtrat zur Einordnung finanzieller Mittel soll auch ein Vorschlag über eine geeignete Organisationsform vorgelegt werden. Einen Beauftragung der LEVG erscheint jedoch bereits heute als dafür nicht geeignet, da die LEVG zum einen in ihrem Gesellschaftszweck auf Unterhalt und Vermarktung des Alten Messegeländes beschränkt und zeitlich aktuell bis 2020 befristet ist. (Beschlusspunkt 3 Die Linke und 3 der CDU) Eine durchgehende Zugänglichkeit des Messegeländes, wie in Beschlusspunkt 5 der CDU gefordert, kann nicht gewährleistet werden und ist aus Verwaltungssicht auch nicht notwendig, da es sich bei diesem Teil um ein Veranstaltungsgelände und nicht um einen öffentlichen Park handelt.