Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040559.pdf
Größe
65 kB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. 01840-NF-002-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Beschlusspunkt 3 wird wie folgt geändert:
3.
Der über den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag für die Betrauung zur Erbringung
der Verkehrsleistungen vereinbarte Zuschuss an die LVB wird für 2016 von 45 auf
mindestens 48 Mio. Euro erhöht. Die Zuschusserhöhung soll dazu dienen, bis zur Klärung
eines alternativen Finanzierungsmodells des ÖPNV im MDV auf Tariferhöhungen auf Seiten
der LVB zu verzichten. Es werden alle an dem Prozess beteiligte Vertreter der Stadt Leipzig in
ihren Gremien aufgefordert, darauf hinzuwirken.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Der Stadtrat hat sich in den vergangenen Jahren bereits mehrfach mit möglichen Veränderungen
des Zuschusses an die LVB über den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) befasst. Der
derzeitige Zuschuss in Höhe von 45 Mio. € wurde um weitere befristete Mittel zur Finanzierung der
Investitionskosten zur Anschaffung neuer Straßenbahnen ergänzt. Eine generelle
Zuschusserhöhung der 45 Mio. € zur Finanzierung des laufenden Betriebes konnte jedoch bislang
nicht erreicht werden. Stattdessen wurden die Fahrpreistarife Jahr um Jahr angehoben, um
Mehrkosten des ÖPNV zu wesentlichen Teilen durch die Fahrgäste und damit die Leipzigerinnen
und Leipziger abzufedern.
Parallel ist man auf Seiten des MDV bemüht, alternative Finanzierungsmodelle zu entwickeln, die
einer jährlichen Tarifanpassung entgegen stehen. Erste Ergebnisse werden frühestens 2017
wirksam werden können. Zentrales Ziel sollte bis dahin sein, auf Tarifanpassungen zu verzichten.
Die dadurch anfallenden Mehrkosten müssen durch eine Erhöhung des Zuschusses aus dem VLFV
ausgeglichen werden.
Anlagen:
Seite 2/3