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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1039847.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
15.10.15, 12:00
Aktualisiert
31.07.18, 14:44

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. 01840-NF-001-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 27.10.2015 Vorberatung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Verwaltungsausschuss 28.10.2015 Vorberatung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln x Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Alternativvorschlag: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig fortzuschreiben. Als Grundlage der Fortschreibung wird die Evaluation des Nahverkehrsplans bis März 2016 erarbeitet. Über die Ergebnisse sowie das weitere Verfahren der Fortschreibung ist anschließend im Rahmen einer Vorlage zu informieren. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise z. B. im Rahmen von Workshops einzubeziehen. Als Auftakt der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine Informationsveranstaltung im IV. Quartal 2015 durchzuführen. 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob über den bisherigen Höchstbetrag des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages hinaus finanzielle Mittel für Nahverkehrsleistungen zur Verfügung gestellt werden können. Vorab ist zu prüfen, ob für die Jahre ab 2017 auf Grundlage einer nachgewiesenen Kostensteigerung oder durch Auferlegung zusätzlicher Pflichten der LVB ein höherer Ausgleichsbedarf als 45 Mio. € besteht. Falls der bisherige Höchstbetrag nicht auskömmlich sein sollte und die LVV nicht für den vollen Betrag leistungsfähig ist, sollte die sich daraus ergebende Differenz im nächsten Haushaltsplan 2017/2018 Beachtung finden, soweit keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Zu Punkt 1: Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) bildet die in der Ratsversammlung am 25.02.2015 beschlossene Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher Raum, der die verkehrspolitischen Zielsetzungen der Stadt Leipzig für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans klar formuliert. Mit Festlegung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom 02.06.2015 wurde im Rahmen der Fortschreibung des NVP die Analysephase bereits gestartet. Derzeit läuft die Beauftragungsphase für die Evaluation des NVP. Mit Ergebnissen zur Evaluation ist bis März 2016 zu rechnen. Anschließend ist der weitere Ablaufplan im Rahmen einer erneuten Vorlage in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters festzulegen. Der Stadtrat wird dann darüber informiert. Deshalb ist eine komplette Fortschreibung des NVP bis Mitte 2016 ausgeschlossen. Gegenwärtig wird mit einem Beschluss zum NVP im 1. Halbjahr 2018 gerechnet, auch aufgrund des erforderlichen Zeitraumes, den die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung in Anspruch nehmen wird. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist in verschiedenen Phasen vorgesehen. Als Auftakt soll noch in diesem Jahr eine Informationsveranstaltung zum NVP stattfinden. Des Weiteren sind Beteiligungsphasen im Rahmen der Konzepterstellung als Workshops sowie ein umfangreiches Beteiligungsverfahren zum Entwurf des neuen NVP denkbar. Die Evaluation der Busnetzreform von 2010 ist bereits erfolgt. Anfang 2012 wurde diese als Drucksache Nr. V/1947 in einer umfangreichen Vorlage von der Ratsversammlung zur Kenntnis genommen. Im Rahmen der Evaluation des NVP wird die Busnetzreform daher nicht noch einmal ausführlich betrachtet werden, aber grundsätzlich Berücksichtigung finden. Zu Punkt 2: Die Überarbeitung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages (VLFV) gemäß dem Beschluss RBIV-900/07 zum Nahverkehrsplan hat bereits mehrfach stattgefunden. Grundlage der letzten Ergänzungsvereinbarung war der Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2009, um die Vorgaben des EU-Beihilferechts an die Finanzierung der Verkehrsleistung umzusetzen. Mit dem Beschluss RBV1842/13 vom 11.12.2013 wurde der Zusatzfestlegung zum VLFV zugestimmt. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die Fortschreibung des Finanzbedarfes für 2013 und 2014 mit je 45 Mio. €. Aktuell befindet sich eine Vorlage, die den Finanzbedarf für 2015 in Höhe von 45 Mio. € fortschreiben soll, im Verfahren (VI-DS-01868). Eine Änderung des Finanzierungsbeitrages des VLFV ab 2016 ist nicht ohne weiteres umsetzbar, da diese den Anforderungen des EU-Beihilferechts, des Vergaberechts und des nationalen Steuerrechts genügen muss. a) Die Betrauung der LVB und der VLFV sichern die beihilfekonforme Finanzierung auf Basis bestimmter Verpflichtungen, mit denen die LVB betraut wurde. Gemäß dem aktuellen VLFV orientiert sich die maximal zulässige Ausgleichszahlung entsprechend den beihilferechtlichen Vorgaben der EU an den Kosten der betrauten (gemeinwirtschaftlichen) Verpflichtungen der LVB. Darauf angerechnet werden jeweils die im eigenwirtschaftlichen/ nicht betrauten Bereich erzielten Überschüsse der LVB. Eine Anpassung des Finanzierungsbetrages kann daher nur im Rahmen der bestehenden Mechanismen des VLFV erfolgen. Eine Bindung z. B. an die Einwohnerzahlen ist dabei nicht vorgesehen. Eine Erhöhung der Ausgleichs-zahlungen ist im gegenwärtigen System nur möglich, wenn den Ausgleichszahlungen nachgewiesene Kosten gegenüberstehen oder wenn der LVB neue Verpflichtungen auferlegt werden. Unabhängig davon besteht ein sehr wichtiger Gesichtspunkt in der Fragestellung, woraus die den bisherigen Höchstbetrag übersteigenden Kosten finanziert werden sollen. Nach gegenwärtigem Planungsstand kann der LVV-Konzern mittelfristig nicht mehr als den Betrag von 45 Mio. € leisten. Die Differenz zwischen dem Betrag gemäß Leistungsfähigkeit der LVV und dem nachgewiesenen Finanzbedarf der LVB wäre dann durch die Stadt Leipzig zu tragen. Im Haushalt der Stadt Leipzig für 2015/2016 sind hierfür aktuell keine Mittel vorgesehen, daher wären von der Stadt andere Finanzierungsquellen zu suchen. Sollte sich für die Jahre ab 2017 auf Grundlage einer nachgewiesenen Kostensteigerung oder Auferlegung zusätzlicher Pflichten der LVB ein höherer Ausgleichsbedarf als 45 Mio. € ergeben und die LVV nicht für den vollen Betrag leistungsfähig sein, sollte die sich daraus ergebende Differenz im nächsten Haushaltsplan 2017/2018 Beachtung finden, soweit keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen. b) Eine einfache vertragliche Regelung könnte zudem dazu führen, dass die Ausgleichszahlungen des VLFV von den Finanzbehörden steuerlich als Leistungsentgelt behandelt werden. ln der Konsequenz droht eine Gefährdung des steuerlichen Querverbundes innerhalb der LVV - Holding (vgl. Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 23.06.1994, wann Vereinbarungen zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen zu versteuernde Leistungsentgelte darstellen). c) Zudem könnte eine Änderung des VLFV vergaberechtlich zu einer Pflicht für die Stadt Leipzig führen, die Verkehrsleistungen europaweit auszuschreiben. Eine Veränderung der bestehenden Finanzierungssystematik sollte daher nur nach einer eingehenden und umfassenden rechtlichen Prüfung vorgenommen werden. Der im Antrag angesetzte Zeithorizont ist mithin zu knapp veranschlagt. Realistisch ist angesichts des geschätzten Abstimmungsbedarfs ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren.