Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1039847.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
15.10.15, 12:00
Aktualisiert
31.07.18, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. 01840-NF-001-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
27.10.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Verwaltungsausschuss
28.10.2015
Vorberatung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrsplanes und Überarbeitung des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
x Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Alternativvorschlag:
1.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig
fortzuschreiben. Als Grundlage der Fortschreibung wird die Evaluation des Nahverkehrsplans bis
März 2016 erarbeitet. Über die Ergebnisse sowie das weitere Verfahren der Fortschreibung ist
anschließend im Rahmen einer Vorlage zu informieren. Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise z.
B. im Rahmen von Workshops einzubeziehen. Als Auftakt der Öffentlichkeitsbeteiligung ist eine
Informationsveranstaltung im IV. Quartal 2015 durchzuführen.
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob über den bisherigen Höchstbetrag des
Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages hinaus finanzielle Mittel für Nahverkehrsleistungen zur
Verfügung gestellt werden können. Vorab ist zu prüfen, ob für die Jahre ab 2017 auf Grundlage
einer nachgewiesenen Kostensteigerung oder durch Auferlegung zusätzlicher Pflichten der LVB ein
höherer Ausgleichsbedarf als 45 Mio. € besteht. Falls der bisherige Höchstbetrag nicht auskömmlich
sein sollte und die LVV nicht für den vollen Betrag leistungsfähig ist, sollte die sich daraus
ergebende Differenz im nächsten Haushaltsplan 2017/2018 Beachtung finden, soweit keine anderen
Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Zu Punkt 1:
Grundlage für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans (NVP) bildet die in der Ratsversammlung
am 25.02.2015 beschlossene Fortschreibung des Stadtentwicklungsplans Verkehr und öffentlicher
Raum, der die verkehrspolitischen Zielsetzungen der Stadt Leipzig für die Fortschreibung des
Nahverkehrsplans klar formuliert. Mit Festlegung in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters vom
02.06.2015 wurde im Rahmen der Fortschreibung des NVP die Analysephase bereits gestartet.
Derzeit läuft die Beauftragungsphase für die Evaluation des NVP. Mit Ergebnissen zur Evaluation ist
bis März 2016 zu rechnen. Anschließend ist der weitere Ablaufplan im Rahmen einer erneuten
Vorlage in der Dienstberatung des Oberbürgermeisters festzulegen. Der Stadtrat wird dann darüber
informiert. Deshalb ist eine komplette Fortschreibung des NVP bis Mitte 2016 ausgeschlossen.
Gegenwärtig wird mit einem Beschluss zum NVP im 1. Halbjahr 2018 gerechnet, auch aufgrund des
erforderlichen Zeitraumes, den die geplante Öffentlichkeitsbeteiligung in Anspruch nehmen wird.
Die Einbeziehung der Öffentlichkeit ist in verschiedenen Phasen vorgesehen. Als Auftakt soll noch in
diesem Jahr eine Informationsveranstaltung zum NVP stattfinden. Des Weiteren sind
Beteiligungsphasen im Rahmen der Konzepterstellung als Workshops sowie ein umfangreiches
Beteiligungsverfahren zum Entwurf des neuen NVP denkbar.
Die Evaluation der Busnetzreform von 2010 ist bereits erfolgt. Anfang 2012 wurde diese als
Drucksache Nr. V/1947 in einer umfangreichen Vorlage von der Ratsversammlung zur Kenntnis
genommen. Im Rahmen der Evaluation des NVP wird die Busnetzreform daher nicht noch einmal
ausführlich betrachtet werden, aber grundsätzlich Berücksichtigung finden.
Zu Punkt 2:
Die Überarbeitung des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages (VLFV) gemäß dem Beschluss
RBIV-900/07 zum Nahverkehrsplan hat bereits mehrfach stattgefunden. Grundlage der letzten
Ergänzungsvereinbarung war der Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2009, um die Vorgaben des
EU-Beihilferechts an die Finanzierung der Verkehrsleistung umzusetzen. Mit dem Beschluss RBV1842/13 vom 11.12.2013 wurde der Zusatzfestlegung zum VLFV zugestimmt. In diesem
Zusammenhang erfolgte auch die Fortschreibung des Finanzbedarfes für 2013 und 2014 mit je 45
Mio. €. Aktuell befindet sich eine Vorlage, die den Finanzbedarf für 2015 in Höhe von 45 Mio. €
fortschreiben soll, im Verfahren (VI-DS-01868).
Eine Änderung des Finanzierungsbeitrages des VLFV ab 2016 ist nicht ohne weiteres umsetzbar, da
diese den Anforderungen des EU-Beihilferechts, des Vergaberechts und des nationalen
Steuerrechts genügen muss.
a)
Die Betrauung der LVB und der VLFV sichern die beihilfekonforme Finanzierung auf Basis
bestimmter Verpflichtungen, mit denen die LVB betraut wurde. Gemäß dem aktuellen VLFV
orientiert sich die maximal zulässige Ausgleichszahlung entsprechend den beihilferechtlichen
Vorgaben der EU an den Kosten der betrauten (gemeinwirtschaftlichen) Verpflichtungen der LVB.
Darauf angerechnet werden jeweils die im eigenwirtschaftlichen/ nicht betrauten Bereich erzielten
Überschüsse der LVB. Eine Anpassung des Finanzierungsbetrages kann daher nur im Rahmen der
bestehenden Mechanismen des VLFV erfolgen. Eine Bindung z. B. an die Einwohnerzahlen ist
dabei nicht vorgesehen. Eine Erhöhung der Ausgleichs-zahlungen ist im gegenwärtigen System nur
möglich, wenn den Ausgleichszahlungen nachgewiesene Kosten gegenüberstehen oder wenn der
LVB neue Verpflichtungen auferlegt werden.
Unabhängig davon besteht ein sehr wichtiger Gesichtspunkt in der Fragestellung, woraus die den
bisherigen Höchstbetrag übersteigenden Kosten finanziert werden sollen. Nach gegenwärtigem
Planungsstand kann der LVV-Konzern mittelfristig nicht mehr als den Betrag von 45 Mio. € leisten.
Die Differenz zwischen dem Betrag gemäß Leistungsfähigkeit der LVV und dem nachgewiesenen
Finanzbedarf der LVB wäre dann durch die Stadt Leipzig zu tragen. Im Haushalt der Stadt Leipzig
für 2015/2016 sind hierfür aktuell keine Mittel vorgesehen, daher wären von der Stadt andere
Finanzierungsquellen zu suchen. Sollte sich für die Jahre ab 2017 auf Grundlage einer
nachgewiesenen Kostensteigerung oder Auferlegung zusätzlicher Pflichten der LVB ein höherer
Ausgleichsbedarf als 45 Mio. € ergeben und die LVV nicht für den vollen Betrag leistungsfähig sein,
sollte die sich daraus ergebende Differenz im nächsten Haushaltsplan 2017/2018 Beachtung finden,
soweit keine anderen Finanzierungsquellen zur Verfügung stehen.
b)
Eine einfache vertragliche Regelung könnte zudem dazu führen, dass die
Ausgleichszahlungen des VLFV von den Finanzbehörden steuerlich als Leistungsentgelt behandelt
werden. ln der Konsequenz droht eine Gefährdung des steuerlichen Querverbundes innerhalb der
LVV - Holding (vgl. Beschluss der Finanzministerkonferenz vom 23.06.1994, wann Vereinbarungen
zwischen den Aufgabenträgern und den Verkehrsunternehmen zu versteuernde Leistungsentgelte
darstellen).
c)
Zudem könnte eine Änderung des VLFV vergaberechtlich zu einer Pflicht für die Stadt
Leipzig führen, die Verkehrsleistungen europaweit auszuschreiben.
Eine Veränderung der bestehenden Finanzierungssystematik sollte daher nur nach einer
eingehenden und umfassenden rechtlichen Prüfung vorgenommen werden. Der im Antrag
angesetzte Zeithorizont ist mithin zu knapp veranschlagt. Realistisch ist angesichts des geschätzten
Abstimmungsbedarfs ein Zeitraum von mindestens zwei Jahren.