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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040614.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:56

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-01808-ÄA-003 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 28.10.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m. § 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig - Neufassung Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Für die Übernahme der Aufgaben „Gesetzliche Vertretung“ im Dezernat II – Amt 21 werden befristet bis 2020 3,0 VzÄ eingerichtet. Eine Evaluierung und Überprüfung der Stellenbemessung der Stellen erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020. Die übrigen 4 vorgesehenen Stellen werden gestrichen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Das Sonderprojekt zur Aufarbeitung des Skandals um die sog. Herrenlose Häuser ist ausgelaufen, der Abschlussbericht ist erstellt, die Verfahren zu einem großen Teil abgeschlossen. Die Einrichtung weiterer Stellen im Rahmen des Sonderprojekts „Gesetzliche Vertretung“ wurde mit der Haushaltsplanaufstellung 2015/2016 abgelehnt. Es ist nicht einleuchtend, warum die Verwaltung nun erneut versucht 7 Stellen, davon 3 unbefristete für die Aufgaben „Gesetzliche Vertretung“ einzurichten. Nachvollziehbar ist, dass für die Abarbeitung der noch nicht geschlossenen Akten Personalbedarf besteht. Ebenso werden sich auch zukünftig neue Fälle von herrenlosen Häusern, in denen Erben nicht auffindbar sind und notwendige Schritte zur Gebäudesicherung und -verwaltung in die Wege geleitet werden müssen, nicht abwenden lassen. Jedoch sollten, auch im Kontext einer schlanken Verwaltung, die für diese Aufgabenerfüllung notwendigen Stellen bis 2020 befristet sein. Eine Evaluierung der Aufgaben „Gesetzliche Vertretung“ und eine damit verbundene Stellenbemessung soll daher im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 erfolgen. Anlagen: Seite 2/3