Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040614.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01808-ÄA-003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Weitere Einrichtung zusätzlicher Stellen gemäß § 77 Abs. 3 Nr. 4 SächsGemO i.V.m.
§ 9, Nr. 4 Hauptsatzung der Stadt Leipzig - Neufassung
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Für die Übernahme der Aufgaben „Gesetzliche Vertretung“ im Dezernat II – Amt 21 werden
befristet bis 2020 3,0 VzÄ eingerichtet. Eine Evaluierung und Überprüfung der
Stellenbemessung der Stellen erfolgt im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020. Die
übrigen 4 vorgesehenen Stellen werden gestrichen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/3
Sachverhalt:
Das Sonderprojekt zur Aufarbeitung des Skandals um die sog. Herrenlose Häuser ist
ausgelaufen, der Abschlussbericht ist erstellt, die Verfahren zu einem großen Teil
abgeschlossen.
Die Einrichtung weiterer Stellen im Rahmen des Sonderprojekts „Gesetzliche Vertretung“
wurde mit der Haushaltsplanaufstellung 2015/2016 abgelehnt.
Es ist nicht einleuchtend, warum die Verwaltung nun erneut versucht 7 Stellen, davon 3
unbefristete für die Aufgaben „Gesetzliche Vertretung“ einzurichten. Nachvollziehbar ist,
dass für die Abarbeitung der noch nicht geschlossenen Akten Personalbedarf besteht.
Ebenso werden sich auch zukünftig neue Fälle von herrenlosen Häusern, in denen Erben
nicht auffindbar sind und notwendige Schritte zur Gebäudesicherung und -verwaltung in die
Wege geleitet werden müssen, nicht abwenden lassen.
Jedoch sollten, auch im Kontext einer schlanken Verwaltung, die für diese
Aufgabenerfüllung notwendigen Stellen bis 2020 befristet sein. Eine Evaluierung der
Aufgaben „Gesetzliche Vertretung“ und eine damit verbundene Stellenbemessung soll
daher im Rahmen der Haushaltsplanung 2019/2020 erfolgen.
Anlagen:
Seite 2/3