Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1037376.pdf
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139 kB
Erstellt
21.09.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.16, 08:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Eilentscheidung Nr. VI-DS-01876
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Ratsversammlung
Zuständigkeit
Vorberatung
28.10.2015
Mitteilung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters
Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Nutzung der
Messehalle 17 als Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete auf der Alten
Messe in der Puschstraße ohne Nummer
Beschluss:
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der
Ratsversammlung am 28.10.2015
1. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.47 (GU Asyl - Messehalle 17) für 2015 in Höhe von 2.265.350 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt
Asyl“ (1098300000).
2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element
1.100.313.001.47 (GU Asyl - Messehalle 17) für 2016 in Höhe von 13.118.800 € bestätigt. Die
Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt
Asyl“ (1098300000).
ausgefertigt am 30.09.2015
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
2015
2016
2.265.350
13.118.800
Einzahlungen
1.100.313.001.47
1.100.313.001.47
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Begründung Eilfallkompetenz:
Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalls eine
rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann.
Nahezu alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten
in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in
Pensionen sind derzeit ausgelastet. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt, wöchentlich 200
Flüchtlinge an die Stadt zu übergeben. Um auch in der kalten Jahreszeit die Unterbringung in
beheizten Räumlichkeiten gewährleisten zu können, ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben.
Die Messehalle 17 muss deswegen kurzfristig hergerichtet werden für eine von Oktober 2015 – bis
Dezember 2016 befristete wohnartige Unterbringung von ca. 600 Asylbewerber/-innen.
Vertragsabschluß und Auftragserteilung für die notwendigen baulichen Ergänzungen duldeten
keinen Aufschub.
Es gab keine andere Möglichkeit, so kurzfristig den bestehenden Bedarf an Plätzen zu decken. Eine
Eilentscheidung des Oberbürgermeisters war unumgänglich, da es nicht möglich war, in der Kürze
der zur Verfügung stehenden Zeit auch unter Außerachtlassung der Ladungsfristen eine
Stadtratssitzung einzuberufen, in welcher der Stadtrat beschlussfähig gewesen wäre.
Anlagen:
1.
Begründung der Notwendigkeit
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden
Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Pro gnose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402
erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantrags stellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung
von Asylsuchenden.
Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Gedulde ten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen
nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar
schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest
teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die
Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird.
Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen.
2.
Beschreibung des Vorhabens
2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen
Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu
können, sollen auf der Alten Messe, Puschstraße ohne Nummer, 04103 Leipzig im Ortsteil
Zentrum-Südost die ehemalige Messehalle 17 voraussichtlich ab November 2015 befristet
bis Ende 2016 als Notunterkunft genutzt werden. Die Bewohner sollen so schnell wie
möglich in Gemeinschaftsunterkünfte oder in eine eigene Wohnung umziehen.
Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt
Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet, wobei hinsichtlich der
räumlichen Voraussetzungen durch die Nutzung als Notunterkunft von den Standards
abgewichen wird.
Die für die Nutzung vorgesehenen Bereiche der Halle 17 umfassen etwa 5.000 m ² und
sind derzeit ungenutzt. Sie befinden sich im Eigentum der LEVG Leipziger Entwicklungsu. Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks – KG, einer städtischen Tochtergesellschaft, und sollen von dieser vermarktet werden.
In der Halle 17 können Plätze für 550 Personen geschaffen werden. Der Zugang zur
Unterkunft erfolgt über die Puschstraße. Die Betten sollen im Hallenbereich ohne feste
Unterteilung aufgestellt werden. Mit 2,60 m hohen Trennwände sollen einzelne Bereiche
von 5 bis 6 Betten voneinander abgetrennt werden. Gemeinschaftsräume zur
Freizeitgestaltung, Flächen für die Speisenversorgung und für Wäschepflege sowie
Räumlichkeiten für Betreuungspersonal werden ebenso in der Halle eingerichtet. Die
Sanitärbereiche sollen durch den Einbau von von Duschcontainern im Bereich der Halle
geschaffen werden und um WC-Container auf der Freifläche ergänzt werden.
Bauherr wird die LEVG Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co.
Seite 1
GrundstücksKG, Deutscher Platz 4, 04103 Leipzig, sein.
2.2 Miete u. a. vom Mieter zu tragende Aufwendungen
Als laufende Aufwendungen fallen an:
–
–
–
–
–
Grundmiete ca. 20.000 € (1,50 €/qm für die gesamte Halle von 8.650 qm zzgl. für
Außenflächen 15.000 qm x 0,5 €/qm)
Nebenkostenvorauszahlung ca. 20.000 € für Strom, Wasser und Abwasser
übrige Nebenkosten ca. 10.000 € für Grundsteuer, Versicherungen,
Wartungsleistungen u. a.,
Miete für Bauheizung und äußere Umzäunung ca. 10.000 €,
unvorhergesehene Aufwendungen ca. 20.000 €.
Die laufenden monatlichen Kosten werden auf 80.000 € brutto für Grundmiete und
Betriebskosten einschließlich Nebenkostenvorauszahlung und Miete für Technik
geschätzt.
Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass die genaue Höhe dieser Kosten sich derzeit
nicht abschließend beziffern lässt, da zunächst entsprechende Angebote eingeholt
werden müssen. Die laufenden Kosten sollen in die Miete eingepreist werden.
2.3 Sicherheitskonzept
Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig
in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden.
Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung werden die für die in RBV-1825/13 beschriebenen
Maßnahmen der Kategorie I zur Grundlage genommen. Erweiterungen der
Sicherheitsmaßnahmen sind durch den Einsatz von zusätzlichem Wachpersonal
vorgesehen. In der Halle soll gemäß Brandschutzkonzept ein Sicherheitsdienst
einschließlich Brandwache eingesetzt werden, um die Sicherheit von Leib und Leben zu
gewährleisten. Zur Sicherung der Liegenschaft während der Baudurchführung wird eine
Bewachung im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen beauftragt.
2.4 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung
Die Leistungen zur Bewirtschaftung, Bewachung und sozialen Betreuung des Objektes
einschließlich Cateringleistungen für die unterzubringenden Flüchtlinge sollen vergeben
werden. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein
Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Aufgrund eines erhöhten
Betreuungsbedarfes durch die räumliche Situation in der Notunterkunft und zusätzliche
Leistungen wie Essenausgabe sind intensivere Betreuungszeiten und damit ein höherer
Personalschlüssel erforderlich. Zudem besteht aufgrund der Raumsituation und der Größe
der Einrichtung Bedarf für eine medizinische Betreuung.
3.
Zeitliche Einordnung des Vorhabens
28.09.2015
Grundsatz- und Ausführungsbeschluss der Dienstberatung
Seite 2
des Oberbürgermeisters und Mittelbereitstellung
09/2015
Baubeschluss Aufsichtsrat LEVG
09/2015
Beginn Baudurchführung
11/2015
Nutzungsbeginn Halle 17
Das Gebäude soll ab November 2015 fertig gestellt und genutzt werden können.
4.
Finanzielle Auswirkungen – Einordnung in den städtischen Haushalt
2015
Messehalle 17
550 Plätze
2 Monate
2016
Messehalle 17
550 Plätze
12 Monate
2.265.350 €
13.118.800 €
Miete und Betriebsaufwendungen
160.000 €
960.000 €
Brandwache
110.000 €
660.000 €
Bewachung während Nutzung
250.500 €
1.127.250 €
Bewirtschaftung
56.600 €
339.600 €
Essenausgabe
85.300 €
511.800 €
medizinische Betreuung
18.100 €
108.600 €
soziale Betreuung
428.500 €
2.571.000 €
Verpflegung/Speisenversorgung
426.800 €
2.560.800 €
59.000 €
276.000 €
Sachkosten laufender Betrieb
118.500 €
694.000 €
Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe
552.050 €
3.309.750 €
Aufwendungen
davon:
Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung
Es wird davon ausgegangen, dass die Aufwendungen und Auszahlungen zur
Unterbringung der Asylbewerber in voller Höhe vom Bund sowie vom Freistaat Sachsen
erstattet werden.
Für das Jahr 2015 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.265.250 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
Für das Jahr 2016 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 13.118.800 €
bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne
Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000).
5.
Folgen bei Nichtbeschluss
Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich.
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