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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1037376.pdf
Größe
139 kB
Erstellt
21.09.15, 12:00
Aktualisiert
01.02.16, 08:10

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Ratsversammlung Eilentscheidung Nr. VI-DS-01876 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Ratsversammlung Zuständigkeit Vorberatung 28.10.2015 Mitteilung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Eilentscheidung des Oberbürgermeisters Außerplanmäßige Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO für die Nutzung der Messehalle 17 als Unterkunft für Asylbewerber/-innen und Geduldete auf der Alten Messe in der Puschstraße ohne Nummer Beschluss: Eilentscheidung des Oberbürgermeisters gemäß § 52 SächsGemO zur Unterrichtung der Ratsversammlung am 28.10.2015 1. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element 1.100.313.001.47 (GU Asyl - Messehalle 17) für 2015 in Höhe von 2.265.350 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 2. Die außerplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 79 (1) SächsGemO werden im PSP-Element 1.100.313.001.47 (GU Asyl - Messehalle 17) für 2016 in Höhe von 13.118.800 € bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). ausgefertigt am 30.09.2015 Burkhard Jung Oberbürgermeister Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis 2015 2016 2.265.350 13.118.800 Einzahlungen 1.100.313.001.47 1.100.313.001.47        Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Begründung Eilfallkompetenz: Die Eilfallkompetenz ist gegeben, da nach den Umständen des vorliegenden Einzelfalls eine rechtzeitige Entscheidung der städtischen Gremien nicht eingeholt werden kann. Nahezu alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Geduldeten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Der Freistaat Sachsen hat angekündigt, wöchentlich 200 Flüchtlinge an die Stadt zu übergeben. Um auch in der kalten Jahreszeit die Unterbringung in beheizten Räumlichkeiten gewährleisten zu können, ist sofortiger Handlungsbedarf gegeben. Die Messehalle 17 muss deswegen kurzfristig hergerichtet werden für eine von Oktober 2015 – bis Dezember 2016 befristete wohnartige Unterbringung von ca. 600 Asylbewerber/-innen. Vertragsabschluß und Auftragserteilung für die notwendigen baulichen Ergänzungen duldeten keinen Aufschub. Es gab keine andere Möglichkeit, so kurzfristig den bestehenden Bedarf an Plätzen zu decken. Eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters war unumgänglich, da es nicht möglich war, in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit auch unter Außerachtlassung der Ladungsfristen eine Stadtratssitzung einzuberufen, in welcher der Stadtrat beschlussfähig gewesen wäre. Anlagen: 1. Begründung der Notwendigkeit Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat seine Prognose der aufzunehmenden Flüchtlinge für 2015 verdoppelt. Die Landesdirektion Leipzig hat am 28.08.2015 die Pro gnose der noch in diesem Jahr in Leipzig aufzunehmenden Erstantragssteller auf 5.402 erhöht. Bislang lag die Prognose bei 2.701 Erstantragsstellern und ca. 350 Folgeantrags stellern. Das stellt die Stadt Leipzig vor große Herausforderungen bei der Unterbringung von Asylsuchenden. Alle verfügbaren Platzkapazitäten für die Unterbringung von Asylsuchenden und Gedulde ten in Erstunterbringungseinrichtungen, Wohnhäusern, Übergangsheimen und -wohnungen sowie in Pensionen sind derzeit ausgelastet. Die vorhandenen Kapazitäten reichen nicht aus, um die für das Jahr 2015 angekündigten Flüchtlinge aufnehmen zu können. Insofern sind zwingend entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine vergleichbar schnelle Umsetzung versprechen und die dringend benötigten Platzkapazitäten zumindest teilweise untersetzen können. Derzeit ist zudem nicht vorhersehbar, wie sich die Entwicklung in den kommenden Jahren weiter gestaltet. Bislang deutet nichts darauf hin, dass die Zahl der Flüchtlinge, die nach Leipzig zugewiesenen werden, deutlich abnehmen wird. Weitere Unterkünfte müssen deshalb für eine Nutzung vorbereitet werden – auch angesichts der Tatsache, dass einige der bestehenden Unterkünfte mittelfristig durch geeignetere Objekte ersetzt werden sollen. 2. Beschreibung des Vorhabens 2.1 Objekt und bauliche Voraussetzungen Um dringend benötigte Kapazitäten zur Unterbringung von Asylsuchenden bereitstellen zu können, sollen auf der Alten Messe, Puschstraße ohne Nummer, 04103 Leipzig im Ortsteil Zentrum-Südost die ehemalige Messehalle 17 voraussichtlich ab November 2015 befristet bis Ende 2016 als Notunterkunft genutzt werden. Die Bewohner sollen so schnell wie möglich in Gemeinschaftsunterkünfte oder in eine eigene Wohnung umziehen. Der Standort wird gemäß RBV-1826/13 der Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ zugeordnet, wobei hinsichtlich der räumlichen Voraussetzungen durch die Nutzung als Notunterkunft von den Standards abgewichen wird. Die für die Nutzung vorgesehenen Bereiche der Halle 17 umfassen etwa 5.000 m ² und sind derzeit ungenutzt. Sie befinden sich im Eigentum der LEVG Leipziger Entwicklungsu. Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Grundstücks – KG, einer städtischen Tochtergesellschaft, und sollen von dieser vermarktet werden. In der Halle 17 können Plätze für 550 Personen geschaffen werden. Der Zugang zur Unterkunft erfolgt über die Puschstraße. Die Betten sollen im Hallenbereich ohne feste Unterteilung aufgestellt werden. Mit 2,60 m hohen Trennwände sollen einzelne Bereiche von 5 bis 6 Betten voneinander abgetrennt werden. Gemeinschaftsräume zur Freizeitgestaltung, Flächen für die Speisenversorgung und für Wäschepflege sowie Räumlichkeiten für Betreuungspersonal werden ebenso in der Halle eingerichtet. Die Sanitärbereiche sollen durch den Einbau von von Duschcontainern im Bereich der Halle geschaffen werden und um WC-Container auf der Freifläche ergänzt werden. Bauherr wird die LEVG Leipziger Entwicklungs- und Vermarktungsgesellschaft mbH & Co. Seite 1 GrundstücksKG, Deutscher Platz 4, 04103 Leipzig, sein. 2.2 Miete u. a. vom Mieter zu tragende Aufwendungen Als laufende Aufwendungen fallen an: – – – – – Grundmiete ca. 20.000 € (1,50 €/qm für die gesamte Halle von 8.650 qm zzgl. für Außenflächen 15.000 qm x 0,5 €/qm) Nebenkostenvorauszahlung ca. 20.000 € für Strom, Wasser und Abwasser übrige Nebenkosten ca. 10.000 € für Grundsteuer, Versicherungen, Wartungsleistungen u. a., Miete für Bauheizung und äußere Umzäunung ca. 10.000 €, unvorhergesehene Aufwendungen ca. 20.000 €. Die laufenden monatlichen Kosten werden auf 80.000 € brutto für Grundmiete und Betriebskosten einschließlich Nebenkostenvorauszahlung und Miete für Technik geschätzt. Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass die genaue Höhe dieser Kosten sich derzeit nicht abschließend beziffern lässt, da zunächst entsprechende Angebote eingeholt werden müssen. Die laufenden Kosten sollen in die Miete eingepreist werden. 2.3 Sicherheitskonzept Wie ausgeführt, soll das Objekt in die Kategorie A „Erstunterbringung in der Stadt Leipzig in größeren Gemeinschaftsunterkünften“ (vgl. RBV-1826/13) eingeordnet werden. Hinsichtlich der Sicherheitsausstattung werden die für die in RBV-1825/13 beschriebenen Maßnahmen der Kategorie I zur Grundlage genommen. Erweiterungen der Sicherheitsmaßnahmen sind durch den Einsatz von zusätzlichem Wachpersonal vorgesehen. In der Halle soll gemäß Brandschutzkonzept ein Sicherheitsdienst einschließlich Brandwache eingesetzt werden, um die Sicherheit von Leib und Leben zu gewährleisten. Zur Sicherung der Liegenschaft während der Baudurchführung wird eine Bewachung im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen beauftragt. 2.4 Betreibung und soziale Betreuung in der Einrichtung Die Leistungen zur Bewirtschaftung, Bewachung und sozialen Betreuung des Objektes einschließlich Cateringleistungen für die unterzubringenden Flüchtlinge sollen vergeben werden. Gemäß RBV-1826/13 vom 21.11.2013 ist für die soziale Betreuung ein Personalschlüssel von 1 Vollzeitstelle/50 Bewohner vorzuhalten. Aufgrund eines erhöhten Betreuungsbedarfes durch die räumliche Situation in der Notunterkunft und zusätzliche Leistungen wie Essenausgabe sind intensivere Betreuungszeiten und damit ein höherer Personalschlüssel erforderlich. Zudem besteht aufgrund der Raumsituation und der Größe der Einrichtung Bedarf für eine medizinische Betreuung. 3. Zeitliche Einordnung des Vorhabens 28.09.2015 Grundsatz- und Ausführungsbeschluss der Dienstberatung Seite 2 des Oberbürgermeisters und Mittelbereitstellung 09/2015 Baubeschluss Aufsichtsrat LEVG 09/2015 Beginn Baudurchführung 11/2015 Nutzungsbeginn Halle 17 Das Gebäude soll ab November 2015 fertig gestellt und genutzt werden können. 4. Finanzielle Auswirkungen – Einordnung in den städtischen Haushalt 2015 Messehalle 17 550 Plätze 2 Monate 2016 Messehalle 17 550 Plätze 12 Monate 2.265.350 € 13.118.800 € Miete und Betriebsaufwendungen 160.000 € 960.000 € Brandwache 110.000 € 660.000 € Bewachung während Nutzung 250.500 € 1.127.250 € Bewirtschaftung 56.600 € 339.600 € Essenausgabe 85.300 € 511.800 € medizinische Betreuung 18.100 € 108.600 € soziale Betreuung 428.500 € 2.571.000 € Verpflegung/Speisenversorgung 426.800 € 2.560.800 € 59.000 € 276.000 € Sachkosten laufender Betrieb 118.500 € 694.000 € Leistungen AsylbLG und für Bildung und Teilhabe 552.050 € 3.309.750 € Aufwendungen davon: Ausstattung einschließlich Ersatzbeschaffung Es wird davon ausgegangen, dass die Aufwendungen und Auszahlungen zur Unterbringung der Asylbewerber in voller Höhe vom Bund sowie vom Freistaat Sachsen erstattet werden. Für das Jahr 2015 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 2.265.250 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). Für das Jahr 2016 sind überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 13.118.800 € bereitzustellen. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle „Unterjährige Finanzierung ohne Deckung Ergebnishaushalt Asyl“ (1098300000). 5. Folgen bei Nichtbeschluss Der Bedarf an erforderlichen Kapazitäten für die Aufnahme und Unterbringung asylsuchender Menschen kann nicht gedeckt werden. Damit ist die Erfüllung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe nicht vollumfänglich möglich. Seite 3