Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041082.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
27.10.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01241-ÄA-003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
19.11.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die "Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen" wird im Punkt 8.2 verändert.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
siehe anhängende Synopse
Seite 1/3
Anlagen:
Synopse zur "Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen"
Text der Rahmenrichtlinie
entsprechend DS-01241
Änderungsvorschlag
Begründung
Überwachung und Nachweis der
Verwendung
Es sinkt der Aufwand für die
Zuwendungsempfänger, die
8.2 Der
nicht mehr jeden einzelnen
8.2 Der Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger hat
Beleg zusammen mit dem
hat die zweckentsprechende
die zweckentsprechende
entsprechenden Kontoauszug
Verwendung der Mittel durch heraussuchen, kopieren,
Verwendung der Mittel durch
Vorlage eines geeigneten
zusammenstellen und - nach
Vorlage eines geeigneten
Verwendungsnachweises
Verwendungsnachweises
Prüfung - wieder zurücksortiern
nachzuweisen. Der
nachzuweisen. Der
müssen. Durch die Erhöhung
Verwendungsnachweis besteht
Verwendungsnachweis
der Wertgrenze für ein
aus einem Sachbericht und
einfaches Antragsverfahren auf
besteht aus einem
einem zahlenmäßigen Nachweis Sachbericht und einem
30.000 Euro kann der höhere
zahlenmäßigen Nachweis mit Verwaltungsaufwand vor Ort
mit Originalbelegen. Die
ausgeglichen werden. (Die
Grundform richtet sich nach dem Originalbelegen. Nach
Anzahl der Belege, die zu
vorgegebenen Muster der Anlage Möglichkeit soll der
IV. Der Verwendungsnachweis ist Zuwendungsgeber die
prüfen sind, verringert sich
unaufgefordert ... einzureichen.
Originalbelege vor Ort beim
wesentlich.)
Zuwendungsempfänger
prüfen, so dass die
Außerdem wird ein
Originalbelege nur in
steuerrechtliches Problem
begründeten Ausnahmefällen gelöst. Die Finanzbehörden
eingereicht werden müssen. sind gesetzlich berechtigt,
Die Grundform richtet sich
jederzeit in Originalbelege
nach dem vorgegebenen
Einsicht zu nehmen. Liegen
diese nicht vor, weil sie zur
Muster der Anlage IV. Der
Verwendungsnachweis ist
Prüfung in einem städtischen
unaufgefordert ...
Amt sind, so können die
einzureichen.
Finanzbehörden eine nicht
ordnungsgemäße Buchführung
feststellen und Sanktionen
erlassen.
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