Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1041100.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
09.10.15, 12:00
Aktualisiert
18.05.16, 06:24
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. VI-DS-01241-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
19.11.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen
Beschlussvorschlag:
Die "Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen" wird in einigen Punkten verändert (s. anhängende Synopse).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
siehe anhängende Synopse
Synopse zur "Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der
Stadtverwaltung stehende Stellen
Text der Rahmenrichtlinie
entsprechend DS-01241
Änderungsvorschlag
Präambel (1. Satz)
Präambel
Zuwendungen im Sinne dieser
Richtlinien sind freiwillige
Leistungen der Stadt Leipzig an
Stellen außerhalb der
Stadtverwaltung zur Erfüllung
Zuwendungen im Sinne
dieser Richtlinien sind
freiwillige Leistungen der
Stadt Leipzig an Stellen
außerhalb der
Begründung
Bei Zuwendungen im Sinne
dieser Richtlinie handelt es sich
nicht nur um freiwillige
Leistungen, sondern um
weisungsfreie Pflichtaufgaben
z. B. zutreffend bei der
Förderung der freien
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bestimmter Zwecke, die nach
Maßgabe der bereitgestellten
Mittel des jeweiligen
Haushaltsjahres zur Verfügung
gestellt werden. Als
Zuwendungen zählen alle
sonstigen, unbedingt oder
bedingt rückzahlbaren
Leistungen.
Stadtverwaltung zur Erfüllung
bestimmter Zwecke, die nach
Maßgabe der bereitgestellten
Mittel des jeweiligen
Haushaltsjahres zur
Verfügung gestellt werden.
Als Zuwendungen zählen alle
sonstigen, unbedingt oder
bedingt rückzahlbaren
Leistungen.
Jugendhilfe siehe § 74 SGB
VIII. Deshalb sollte das Wort
"freiwillige" gestrichen werden
(Münke, SGB VIII, 3. Auflage,
vor § 11 ff. Band 26)
Allgemeines
Entsprechend & 71 SGB VIII
hat der Jugendhilfeausschuss
2.4 Welche konkreten
2.4 Welche konkreten
Beschlussrecht im Rahmen der
Einzelaufgaben/-leistungen in
Einzelaufgaben/-leistungen in bereitgestellten Mittel. Aufgrund
welcher Art und in welchem
welcher Art und in welchem
dieser Sonderregelung sollte
die Textpassage offener
Umfang gefördert werden,
Umfang gefördert werden,
formuliert werden.
entscheidet im Rahmen der zur
entscheidet im Rahmen der
Verfügung stehenden
zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel auf Grundlage
Haushaltsmittel auf
der einschlägigen
Grundlage der einschlägigen Bei der Vergabe von
Fördermitteln sollte folgender
Fachförderrichtlinie grundsätzlich Fachförderrichtlinie
Grundsatz beachtet werden:
der Oberbürgermeister im
grundsätzlich der
Oberbürgermeister im
Einvernehmen mit den jeweils
die Beurteilung fachlicher
zuständigen Fachausschüssen, Einvernehmen mit den
Qualität obliegt kompetenten
jeweils zuständigen
soweit nach gesetzlichen
Fachleuten. Der
Fachausschüssen, soweit
Vorgaben nicht die
Oberbürgermeister und die
nach gesetzlichen Vorgaben Fachämter sorgen im
Ratsversammlung der Stadt
dies nicht anders geregelt ist. Einvernehmen mit den
Leipzig zuständig ist.
zuständigen Fachausschüssen
Der Stadtrat kann für die
für die Ausarbeitung und
einzelnen Förderbereiche
Einhaltung von Verfahren
Fachbeiräte berufen, die den sowie fachpolitischer
Oberbürgermeister sowie die Zielsetzungen. Die
jeweils zuständigen
Zusammensetzung sowie die
Fachausschüsse beraten.
Rechte und Pflichten eines
Fachbeirates werden in der
jeweiligen Fachförderrichtlinie
geregelt.
Allgemeines
2.11.3 In geeigneten Fällen kann
die Zuwendung mit einem festen
Betrag (Festbetragsfinanzierung)
an den zuwendungsfähigen
Auszahlungen gewährt werden.
Dabei kann die Zuwendung auch
mit dem Vielfachen eines
Betrages festgesetzt werden, der
sich für eine bestimmte
förderfähige Einheit ergibt. Eine
Festbetragsfinanzierung ist auch
bei institutioneller Förderung
möglich, wenn der
Zuwendungsempfänger:
•
den Nachweis der
Einzahlungs- und
Auszahlungsstruktur sowie der
Erträge und Aufwendungen der
drei zurückliegenden
In der Stellungnahme der
Verwaltung (s. Anlage A,
2.11.3 In geeigneten Fällen
Synopse Seite 2) heißt es:
soll die Zuwendung mit einem "Einer Bevorzugung dieser
festen Bezug an den
Finanzierungsart (gemeint ist
die Festbetragsfinanzierung)
zuwendungsfähigen
aus
Aufwendungen gewährt
werden.
verwaltungsvereinfachenden
(Festbetragsfinanzierung)
Gründen unter dem Hinweis
Dabei kann die Zuwendung
darauf, dass nicht vom
pflichtgemäßen Ermessen bei
auch mit einem Vielfachen
der Antragsprüfung entbunden
des Betrages festgesetzt
wird, steht also nichts
werden, der sich für eine
entgegen." Diese Aussage
bestimmte förderfähige
Einheit ergibt. Eine
steht im Widerspruch zum
Festbetragsfinanzierung
Formulierungsvorschlag der
erfolgt bei institutioneller
Verwaltung. Um wirklich eine
Förderung und
Verwaltungsvereinfachung zu
Projektförderung, wenn der
erreichen, soll die
Festbetragsfinanzierung als
Zuwendungsempfänger:
bevorzugtes Instrument
festgeschrieben werden,
•
den Nachweis der
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Bewilligungszeiträume erbringt
und diese vergleichbar sind,
•
erklärt, dass die
Aufgabenerfüllung und der Zweck
der Zuwendung unverändert
fortbesteht,
•
in seinem 'Antrag
darstellt, dass die
Förderungskriterien ausreichend
erfüllt werden.
Einzahlungs- und
Auszahlungsstruktur sowie
der Erträge und
Aufwendungen der drei
zurückliegenden
Bewilligungszeiträume
erbringt und diese
vergleichbar sind,
•
erklärt, dass die
Aufgabenerfüllung und der
Zweck der Zuwendung
unverändert fortbesteht,
•
in seinem Antrag
darstellt, dass die
Förderungskriterien
ausreichend erfüllt werden.
solange kein wesentlicher
Grund dagegen spricht.
Eine Kontrolle des
Zuwendungsempfängers durch
das bewilligende Fachamt hat
spätestens im dritten Jahr der
Festbetragsfinanzierung zu
erfolgen. Das Weitere wird in der
einschlägigen Fachförderrichtlinie Eine Kontrolle des
Zuwendungsempfängers
geregelt.
durch das bewilligende
Die Festbetragsfinanzierung
Fachamt hat spätestens im
eignet sich in den Fällen, in
dritten Jahr der
denen sich die Verwaltung mit
Festbetragsfinanzierung zu
einem festen Betrag oder mit
erfolgen. Das Weitere wird in
dem Vielfachen eines Betrages
der einschlägigen
an der Finanzierung beteiligen
Fachförderrichtlinie geregelt.
will, z. B. als fester Betrag je
Teilnehmer an einem Seminar,
Die Festbetragsfinanzierung
an einer Veranstaltung oder
eignet sich in den Fällen, in
Tagung, ferner als fester Betrag denen sich die Verwaltung
an erforderlichen Fahrtkosten,
mit einem festen Betrag oder
ferner bei der Anmietung von
mit dem Vielfachen eines
Sportstätten, fester Betrag je
Betrages an der Finanzierung
Kopf bei Förderung des Kinderbeteiligen will, z. B. als fester
und Jugendsports etc.
Betrag je Teilnehmer an
einem Seminar, an einer
Veranstaltung oder Tagung,
ferner als fester Betrag an
erforderlichen Fahrtkosten,
ferner bei der Anmietung von
Sportstätten, fester Betrag je
Kopf bei Förderung des
Kinder- und Jugendsports
etc.
Antragstellung
Die Ämter haben
unterschiedliche zum Teil
3.1 Zuwendungen werden nur auf Zuwendungen werden nur
rechtlich vorgeschriebene
Abläufe, wie ein
schriftlichen Antrag gewährt. Die auf schriftlichen Antrag
Anträge sind grundsätzlich im
gewährt. Die Anträge sind in ermessensfehlerfreies
Verfahren auszusehen hat. (Im
laufenden Haushaltsjahr bis zum der Regel grundsätzlich im
laufenden Haushaltsjahr bis Amt für Jugend, Familie und
30.9. für das folgende
spätestens 30.9. für das
Haushaltsjahr zu stellen und
Bildung sind z. B. die
folgende Haushaltsjahr zu
beim zuständigen Fachamt
Förderanträge bis zum 1.9.
einzureichen. Später eingehende stellen und beim zuständigen einzureichen.) Im Text sollte
deshalb eine Öffnungsklausel
Anträge...des Doppelhaushaltes Fachamt einzureichen.
formuliert werden.
Später eingehende
gestellt werden.
Anträge...des
Im Bereich der
Doppelhaushaltes gestellt
werden.
Projektförderung ist ein zweites
Antragsverfahren mit
Seite 3/6
Im Rahmen der
Projektförderung ist eine
unterjährige
Fördermittelvergabe mit
einem separaten
Antragsschluss im laufenden
Haushaltsjahr möglich.
Genaueres regelt die
Fachförderrichtlinie.
unterjähriger
Fördermittelvergabe geboten.
Gerade im Bereich der
Projektförderung ist ein Vorlauf
von bis zu 15 Monaten nicht
sinnvoll. Umso weniger als
insbesondere die Förderung
von Projekten ermöglicht,
thematisch flexibel auf
gesellschaftliche
Veränderungen zu reagieren.
Da sich mit der Möglichkeit
zweijähriger Förderung der
Verwaltungsaufwand signifikant
verringern wird, ist ein zweites
Antragsverfahren in
ausgewählten Förder- bzw.
Amtsbereichen zumutbar.
Antragstellung
Am ursprünglichen Vorschlag
des Stadtrates sollte
3.5 Für Zuwendungen bis
Für Zuwendungen bis
festgehalten werden. Sowohl
einschließlich 15.000 Euro ist
einschließlich 30.000 Euro ist für Zuwendungsempfänger als
unabhängig von der
unabhängig von der
auch für Zuwendungsgeber
würde es zu einer enormen
Zuwendungs- und
Zuwendungs- und
Verwaltungsvereinfachung
Finanzierungsart ein
Finanzierungsart ein
vereinfachtes Verfahren möglich. vereinfachtes Verfahren
kommen. Das Risiko wäre nicht
Es ist abzusichern, dass in
möglich. Es ist abzusichern, wesentlich größer, zumal die
Stichproben eine Prüfbarkeit
dass in Stichproben eine
Prüfbarkeit gewährleistet sein
gewährleistet ist.
Prüfbarkeit gewährleistet ist. muss.
Überwachung und Nachweis der
Verwendung
s. Begründung Punkt 3.5
8.3 ...
Der einfache
Verwendungsnachweis kann
Der einfache
Verwendungsnachweis kann
unabhängig von der
Zuwendungs- und
unabhängig von der
Zuwendungs- und
Finanzierungsart bis zu einer
bewilligten Zuwendungshöhe
Finanzierungsart bis zu einer
bewilligten Zuwendungshöhe von von einschließlich 30.000
Euro zugelassen werden.
einschließlich 15.000 Euro
zugelassen werden.
Überarbeitungsmodus
13.1 Die Rahmenrichtlinie wird
mindestens aller fünf Jahre
überarbeitet. Erstmalig soll die
Überarbeitung im Jahre 2020
erfolgen.
Die Rahmenrichtlinie wird
mindestens aller fünf Jahre
überarbeitet. Erstmalig soll
die Überarbeitung im IV.
Quartal 2020 vorgelegt
werden.
Die Formulierung lässt den
Zeitpunkt der Vorlage im
ungewissen und verzerrt so die
Zeitvorgabe. Wichtig ist aber
nicht nur der
Erarbeitungsprozess, sondern
vor allem das Ergebnis.
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