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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1041100.pdf
Größe
83 kB
Erstellt
09.10.15, 12:00
Aktualisiert
18.05.16, 06:24

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. VI-DS-01241-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 19.11.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen Beschlussvorschlag: Die "Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen" wird in einigen Punkten verändert (s. anhängende Synopse). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: siehe anhängende Synopse Synopse zur "Rahmenrichtlinie zur Vergabe von Zuwendungen der Stadt Leipzig an außerhalb der Stadtverwaltung stehende Stellen Text der Rahmenrichtlinie entsprechend DS-01241 Änderungsvorschlag Präambel (1. Satz) Präambel Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinien sind freiwillige Leistungen der Stadt Leipzig an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung zur Erfüllung Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinien sind freiwillige Leistungen der Stadt Leipzig an Stellen außerhalb der Begründung Bei Zuwendungen im Sinne dieser Richtlinie handelt es sich nicht nur um freiwillige Leistungen, sondern um weisungsfreie Pflichtaufgaben z. B. zutreffend bei der Förderung der freien Seite 1/6 bestimmter Zwecke, die nach Maßgabe der bereitgestellten Mittel des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung gestellt werden. Als Zuwendungen zählen alle sonstigen, unbedingt oder bedingt rückzahlbaren Leistungen. Stadtverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke, die nach Maßgabe der bereitgestellten Mittel des jeweiligen Haushaltsjahres zur Verfügung gestellt werden. Als Zuwendungen zählen alle sonstigen, unbedingt oder bedingt rückzahlbaren Leistungen. Jugendhilfe siehe § 74 SGB VIII. Deshalb sollte das Wort "freiwillige" gestrichen werden (Münke, SGB VIII, 3. Auflage, vor § 11 ff. Band 26) Allgemeines Entsprechend & 71 SGB VIII hat der Jugendhilfeausschuss 2.4 Welche konkreten 2.4 Welche konkreten Beschlussrecht im Rahmen der Einzelaufgaben/-leistungen in Einzelaufgaben/-leistungen in bereitgestellten Mittel. Aufgrund welcher Art und in welchem welcher Art und in welchem dieser Sonderregelung sollte die Textpassage offener Umfang gefördert werden, Umfang gefördert werden, formuliert werden. entscheidet im Rahmen der zur entscheidet im Rahmen der Verfügung stehenden zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf Grundlage Haushaltsmittel auf der einschlägigen Grundlage der einschlägigen Bei der Vergabe von Fördermitteln sollte folgender Fachförderrichtlinie grundsätzlich Fachförderrichtlinie Grundsatz beachtet werden: der Oberbürgermeister im grundsätzlich der Oberbürgermeister im Einvernehmen mit den jeweils die Beurteilung fachlicher zuständigen Fachausschüssen, Einvernehmen mit den Qualität obliegt kompetenten jeweils zuständigen soweit nach gesetzlichen Fachleuten. Der Fachausschüssen, soweit Vorgaben nicht die Oberbürgermeister und die nach gesetzlichen Vorgaben Fachämter sorgen im Ratsversammlung der Stadt dies nicht anders geregelt ist. Einvernehmen mit den Leipzig zuständig ist. zuständigen Fachausschüssen Der Stadtrat kann für die für die Ausarbeitung und einzelnen Förderbereiche Einhaltung von Verfahren Fachbeiräte berufen, die den sowie fachpolitischer Oberbürgermeister sowie die Zielsetzungen. Die jeweils zuständigen Zusammensetzung sowie die Fachausschüsse beraten. Rechte und Pflichten eines Fachbeirates werden in der jeweiligen Fachförderrichtlinie geregelt. Allgemeines 2.11.3 In geeigneten Fällen kann die Zuwendung mit einem festen Betrag (Festbetragsfinanzierung) an den zuwendungsfähigen Auszahlungen gewährt werden. Dabei kann die Zuwendung auch mit dem Vielfachen eines Betrages festgesetzt werden, der sich für eine bestimmte förderfähige Einheit ergibt. Eine Festbetragsfinanzierung ist auch bei institutioneller Förderung möglich, wenn der Zuwendungsempfänger: • den Nachweis der Einzahlungs- und Auszahlungsstruktur sowie der Erträge und Aufwendungen der drei zurückliegenden In der Stellungnahme der Verwaltung (s. Anlage A, 2.11.3 In geeigneten Fällen Synopse Seite 2) heißt es: soll die Zuwendung mit einem "Einer Bevorzugung dieser festen Bezug an den Finanzierungsart (gemeint ist die Festbetragsfinanzierung) zuwendungsfähigen aus Aufwendungen gewährt werden. verwaltungsvereinfachenden (Festbetragsfinanzierung) Gründen unter dem Hinweis Dabei kann die Zuwendung darauf, dass nicht vom pflichtgemäßen Ermessen bei auch mit einem Vielfachen der Antragsprüfung entbunden des Betrages festgesetzt wird, steht also nichts werden, der sich für eine entgegen." Diese Aussage bestimmte förderfähige Einheit ergibt. Eine steht im Widerspruch zum Festbetragsfinanzierung Formulierungsvorschlag der erfolgt bei institutioneller Verwaltung. Um wirklich eine Förderung und Verwaltungsvereinfachung zu Projektförderung, wenn der erreichen, soll die Festbetragsfinanzierung als Zuwendungsempfänger: bevorzugtes Instrument festgeschrieben werden, • den Nachweis der Seite 2/6 Bewilligungszeiträume erbringt und diese vergleichbar sind, • erklärt, dass die Aufgabenerfüllung und der Zweck der Zuwendung unverändert fortbesteht, • in seinem 'Antrag darstellt, dass die Förderungskriterien ausreichend erfüllt werden. Einzahlungs- und Auszahlungsstruktur sowie der Erträge und Aufwendungen der drei zurückliegenden Bewilligungszeiträume erbringt und diese vergleichbar sind, • erklärt, dass die Aufgabenerfüllung und der Zweck der Zuwendung unverändert fortbesteht, • in seinem Antrag darstellt, dass die Förderungskriterien ausreichend erfüllt werden. solange kein wesentlicher Grund dagegen spricht. Eine Kontrolle des Zuwendungsempfängers durch das bewilligende Fachamt hat spätestens im dritten Jahr der Festbetragsfinanzierung zu erfolgen. Das Weitere wird in der einschlägigen Fachförderrichtlinie Eine Kontrolle des Zuwendungsempfängers geregelt. durch das bewilligende Die Festbetragsfinanzierung Fachamt hat spätestens im eignet sich in den Fällen, in dritten Jahr der denen sich die Verwaltung mit Festbetragsfinanzierung zu einem festen Betrag oder mit erfolgen. Das Weitere wird in dem Vielfachen eines Betrages der einschlägigen an der Finanzierung beteiligen Fachförderrichtlinie geregelt. will, z. B. als fester Betrag je Teilnehmer an einem Seminar, Die Festbetragsfinanzierung an einer Veranstaltung oder eignet sich in den Fällen, in Tagung, ferner als fester Betrag denen sich die Verwaltung an erforderlichen Fahrtkosten, mit einem festen Betrag oder ferner bei der Anmietung von mit dem Vielfachen eines Sportstätten, fester Betrag je Betrages an der Finanzierung Kopf bei Förderung des Kinderbeteiligen will, z. B. als fester und Jugendsports etc. Betrag je Teilnehmer an einem Seminar, an einer Veranstaltung oder Tagung, ferner als fester Betrag an erforderlichen Fahrtkosten, ferner bei der Anmietung von Sportstätten, fester Betrag je Kopf bei Förderung des Kinder- und Jugendsports etc. Antragstellung Die Ämter haben unterschiedliche zum Teil 3.1 Zuwendungen werden nur auf Zuwendungen werden nur rechtlich vorgeschriebene Abläufe, wie ein schriftlichen Antrag gewährt. Die auf schriftlichen Antrag Anträge sind grundsätzlich im gewährt. Die Anträge sind in ermessensfehlerfreies Verfahren auszusehen hat. (Im laufenden Haushaltsjahr bis zum der Regel grundsätzlich im laufenden Haushaltsjahr bis Amt für Jugend, Familie und 30.9. für das folgende spätestens 30.9. für das Haushaltsjahr zu stellen und Bildung sind z. B. die folgende Haushaltsjahr zu beim zuständigen Fachamt Förderanträge bis zum 1.9. einzureichen. Später eingehende stellen und beim zuständigen einzureichen.) Im Text sollte deshalb eine Öffnungsklausel Anträge...des Doppelhaushaltes Fachamt einzureichen. formuliert werden. Später eingehende gestellt werden. Anträge...des Im Bereich der Doppelhaushaltes gestellt werden. Projektförderung ist ein zweites Antragsverfahren mit Seite 3/6 Im Rahmen der Projektförderung ist eine unterjährige Fördermittelvergabe mit einem separaten Antragsschluss im laufenden Haushaltsjahr möglich. Genaueres regelt die Fachförderrichtlinie. unterjähriger Fördermittelvergabe geboten. Gerade im Bereich der Projektförderung ist ein Vorlauf von bis zu 15 Monaten nicht sinnvoll. Umso weniger als insbesondere die Förderung von Projekten ermöglicht, thematisch flexibel auf gesellschaftliche Veränderungen zu reagieren. Da sich mit der Möglichkeit zweijähriger Förderung der Verwaltungsaufwand signifikant verringern wird, ist ein zweites Antragsverfahren in ausgewählten Förder- bzw. Amtsbereichen zumutbar. Antragstellung Am ursprünglichen Vorschlag des Stadtrates sollte 3.5 Für Zuwendungen bis Für Zuwendungen bis festgehalten werden. Sowohl einschließlich 15.000 Euro ist einschließlich 30.000 Euro ist für Zuwendungsempfänger als unabhängig von der unabhängig von der auch für Zuwendungsgeber würde es zu einer enormen Zuwendungs- und Zuwendungs- und Verwaltungsvereinfachung Finanzierungsart ein Finanzierungsart ein vereinfachtes Verfahren möglich. vereinfachtes Verfahren kommen. Das Risiko wäre nicht Es ist abzusichern, dass in möglich. Es ist abzusichern, wesentlich größer, zumal die Stichproben eine Prüfbarkeit dass in Stichproben eine Prüfbarkeit gewährleistet sein gewährleistet ist. Prüfbarkeit gewährleistet ist. muss. Überwachung und Nachweis der Verwendung s. Begründung Punkt 3.5 8.3 ... Der einfache Verwendungsnachweis kann Der einfache Verwendungsnachweis kann unabhängig von der Zuwendungs- und unabhängig von der Zuwendungs- und Finanzierungsart bis zu einer bewilligten Zuwendungshöhe Finanzierungsart bis zu einer bewilligten Zuwendungshöhe von von einschließlich 30.000 Euro zugelassen werden. einschließlich 15.000 Euro zugelassen werden. Überarbeitungsmodus 13.1 Die Rahmenrichtlinie wird mindestens aller fünf Jahre überarbeitet. Erstmalig soll die Überarbeitung im Jahre 2020 erfolgen. Die Rahmenrichtlinie wird mindestens aller fünf Jahre überarbeitet. Erstmalig soll die Überarbeitung im IV. Quartal 2020 vorgelegt werden. Die Formulierung lässt den Zeitpunkt der Vorlage im ungewissen und verzerrt so die Zeitvorgabe. Wichtig ist aber nicht nur der Erarbeitungsprozess, sondern vor allem das Ergebnis. Seite 4/6