Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1036560.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
26.01.17, 08:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-01762-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
21.09.2015
Bestätigung
Petitionsausschuss
23.10.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab Entgelt-/Besoldungsgruppe
E9/A9
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Sachverhalt:
Zu 1.
Eine Stellungnahme des Dezernates Allgemeine Verwaltung zur Ausweitung der Überprüfung auf
Stasi-Mitarbeit von Bediensteten der Entgelt-/Besoldungsgruppe E 9/A 9 ist bereits im Rahmen der
Behandlung der Petition Nr. VI-P-01231 erfolgt. Die Notwendigkeit für eine nach dem Gesetz
mögliche Ausweitung der Überprüfungen der o. g. Bediensteten wurde zum damaligen Zeitpunkt
nicht gesehen. In der Sache sind diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse hinzugetreten.
Mit Beschlusspunkt 3 zur o. g. Petition wurde die Stellungnahme des Dezernates Allgemeine
Verwaltung vom Stadtrat mitgetragen und in der Ratsversammlung am 8. Juli 2015 beschlossen, die
derzeitige
Form
der
Überprüfung
von
Mandatsträgern,
Wahlbeamten/-beamtinnen,
Eigenbetriebsleitern/-leiterinnen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h.
Amtsleitern/-leiterinnen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem Entgelt
sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für
Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und für Datenschutz und
Bewerber/-innen für diese Stellen bzw. Ämter entsprechend dem Beschluss vom 18. Juli 2007
(Nr. RBIV-925/07) fortzuführen.
Es obliegt insofern der politischen Entscheidung des Stadtrates, ob dieses Thema erneut
aufgegriffen werden soll.
Zu 2. und 3.
Die Punkte 2 und 3 der Petition liegen ebenfalls in der Entscheidungszuständigkeit des Stadtrates.
Zum Punkt 2 ist darauf hinzuweisen, dass eine Aufnahme der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit in die
Betriebssatzungen der Eigenbetriebe nicht in den inhaltlichen Kontext der Betriebssatzungen passt.