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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1036560.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
09.09.15, 12:00
Aktualisiert
26.01.17, 08:10

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-01762-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 21.09.2015 Bestätigung Petitionsausschuss 23.10.2015 Vorberatung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit ab Entgelt-/Besoldungsgruppe E9/A9 Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Der Petition wird nicht abgeholfen. Sachverhalt: Zu 1. Eine Stellungnahme des Dezernates Allgemeine Verwaltung zur Ausweitung der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit von Bediensteten der Entgelt-/Besoldungsgruppe E 9/A 9 ist bereits im Rahmen der Behandlung der Petition Nr. VI-P-01231 erfolgt. Die Notwendigkeit für eine nach dem Gesetz mögliche Ausweitung der Überprüfungen der o. g. Bediensteten wurde zum damaligen Zeitpunkt nicht gesehen. In der Sache sind diesbezüglich keine neuen Erkenntnisse hinzugetreten. Mit Beschlusspunkt 3 zur o. g. Petition wurde die Stellungnahme des Dezernates Allgemeine Verwaltung vom Stadtrat mitgetragen und in der Ratsversammlung am 8. Juli 2015 beschlossen, die derzeitige Form der Überprüfung von Mandatsträgern, Wahlbeamten/-beamtinnen, Eigenbetriebsleitern/-leiterinnen und leitenden Bediensteten im Sinne der Hauptsatzung, d. h. Amtsleitern/-leiterinnen, Beamten/Beamtinnen ab A 16 und Beschäftigten mit übertariflichem Entgelt sowie der Beauftragten für Gleichstellung, für Menschen mit gleichgeschlechtlicher Lebensweise, für Migration und Integration, für Senioren, für Menschen mit Behinderungen und für Datenschutz und Bewerber/-innen für diese Stellen bzw. Ämter entsprechend dem Beschluss vom 18. Juli 2007 (Nr. RBIV-925/07) fortzuführen. Es obliegt insofern der politischen Entscheidung des Stadtrates, ob dieses Thema erneut aufgegriffen werden soll. Zu 2. und 3. Die Punkte 2 und 3 der Petition liegen ebenfalls in der Entscheidungszuständigkeit des Stadtrates. Zum Punkt 2 ist darauf hinzuweisen, dass eine Aufnahme der Überprüfung auf Stasi-Mitarbeit in die Betriebssatzungen der Eigenbetriebe nicht in den inhaltlichen Kontext der Betriebssatzungen passt.