Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1033915.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
28.07.15, 12:00
Aktualisiert
16.02.16, 11:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-01636-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Petitionsausschuss
28.08.2015
Vorberatung
Petitionsausschuss
25.09.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Petition zum Problem der starken Zunahme der Lärm-, Schmutz- und
Schadstoffbelastung in der Karl-Tauchnitz-Straße
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
X
Rechtswidrig und/oder
X Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Der Petition wird nicht abgeholfen.
Sachverhalt:
Zu 1.
Die Verkehrssituation in der südlichen Karl-Tauchnitz-Straße wurde 2015 vom Verkehrs- und
Tiefbauamt erneut geprüt. Entsprechende Verkehrsbeobachtungen und Verkehrszälungen wurden
vorgenommen.
Ein Anstieg des Kfz-Verkehrsaufkommens im Vergleich zu den Zählungen 2011 kann nicht
festgestellt werden. Die Kfz-Belastung liegt trotz zu beachtender Baumaßnahmen in der KarlLiebknecht-Straße und Könneritzstraße mit 17.640 Kfz/24h (DTV Mo-So) und einem Lkw-Anteil von
6,1% auf dem gleichen Niveau wie 2011.
Die Beobachtung des Verkehrsablaufs in der südlichen Karl-Tauchnitz-Straße während der
Nachmittagsspitzenstunde gegen 16.30 Uhr ergab keine Auffälligkeiten. Gelegentliche
vorfahrtsbedingte kleinere Rückstaus an der Zufahrt zum neuen Kreisverkehr waren die Ausnahme
und reichten nicht über die Mozartstraße hinaus. Sie lösten sich schnell wieder auf.
Mit der Fertigstellung der Autobahn A72 im Abschnitt Rochlitz bis Borna besteht seit Sommer 2013
eine vierstreifige Straßenverbindung zwischen Chemnitz und Leipzig. Seit Ende 2013 ist ebenfalls
das neue Mitteldeutsche S-Bahn-Netz mit seinem Kernstück City-Tunnel Leipzig in Betrieb. Aus
diesem Anlass wurden an der Stadtgrenze Leipzig im Frühjahr 2013 und 2014 KfzVerkehrszählungen durchgeführt, um die Auswirkungen beider fertiggestellter Verkehrsprojekte zu
untersuchen. Die entsprechende Zählstelle an der B2-Süd in Höhe Markkleeberg und damit
innerhalb des Leipziger Autobahnrings ergab 2014 keine Zunahme des Kfz-Verkehrs für die B2-Süd
sondern tendenziell einen leichten Rückgang gegenüber 2013. Das Verkehrskonzept der Ableitung
des Durchgangsverkehrs über den Autobahnring A38, A9 und A14 hat sich damit bestätigt. Eine
Verkehrsuntersuchung von 2007 führte ohne die Wirkung der A72 bereits zum gleichen Ergebnis.
Zudem nutzen offenbar immer mehr Fahrgäste das neue S-Bahn-Angebot aus dem Südraum
Leipzig.
Der neue Stadtentwicklungsplan Verkehr und öffentlicher Raum wurde im März 2015 durch den
Stadtrat beschlossen. In ihm sind auch die verkehrlichen Leitlinien für die nächsten Jahre fixiert.
Bestandteil des dabei zugrundegelegten Hauptstraßennetzes ist auch die Karl-Tauchnitz-Straße, die
eine wichtige Funktion für die Verbindung und Verteilung des Kfz-Verkehrs zwischen den Leipziger
Ortsteilen hat.
Die Entwicklung des Verkehrsaufkommens im Umfeld der Karl-Tauchnitz-Straße wird in den
nächsten Jahren weiter beobachtet.
Zu 2.
Wie in der Petition ausgeführt, hat die Stadt Leipzig im Dezember 2011 einen ablehnenden
Bescheid zu einem Antrag auf Schutzmaßnahmen nach § 45 Abs.1 Nr. 3 StVO (Lärmschutz)
erlassen.
Dem Erlass des Bescheides waren umfangreicher Schriftverkehr und persönliche Gespräche von
Mitarbeitern des Amtes für Umweltschutz und des Verkehrs- und Tiefbauamtes mit den
Antragstellern vorausgegangen. Das Vorgehen der Verwaltung, die rechtlichen Grundlagen der
Entscheidung und die Ermittlung der maßgeblichen Lärmwerte durch Berechnungen wurden in
diesem Zusammenhang ausführlich erläutert.
Nach einer sehr gründlichen Prüfung aller Belange mussten verkehrsregelnde Maßnahmen wie
Tempo 30 oder ein Lkw-Verbot abgelehnt werden.
Die in der Richtlinie für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor
Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) genannten Richtwerte als Eingriffschwelle für eine Prüfung bzw.
Anordnung solcher Maßnahmen waren nicht überschritten und die Lärmbelastung im Vergleich mit
anderen Hauptnetzstraßen in Leipzig ortsüblich.
Die bereits 2011 geforderten Lärmmessungen sind grundsätzlich nicht verwertbar, da in den
Lärmschutz-Richtlinien-StV ein bundeseinheitliches Berechnungsverfahren vorgeschrieben ist.
Ergebnisse von Lärmmessungen sind nicht repräsentativ, im Nachhinein nicht überprüfbar und auch
nicht mit Grenz- oder Richtwerten vergleichbar, da durch Messungen nur kurzzeitige sowie vom
momentanen Verkehr und von der Witterung abhängige Situationen erfassbar sind.
Gegen den o.g. Bescheid wurde kein Widerspruch eingelegt und er ist damit rechtskräftig.
Grundlage für die Berechnung der Lärmpegel war 2011 ein Verkehrsaufkommen von 17.124 Kfz/24h
(DTV Mo-So) und ein Lkw-Anteil von 6,28% tags bzw. 3,17 % nachts.
Im April 2015 vorgenommene Zählungen ergaben mit 17.640 Kfz/24h (DTV Mo-So) und einem LkwAnteil von 6,1% vergleichbare Werte. Die Verkehrsbelastung und damit auch der Lärmpegel ist also
entgegen des Eindrucks der Petenten nicht gestiegen.
Somit ist auch 2015 keine andere Entscheidung zu Maßnahmen aufgrund der Lärmbelastung
möglich.
Auch der Luftreinhalteplan der Stadt Leipzig liefert keine Anhaltspunkte für erforderliche
verkehrsregelnde Maßnahmen zur Reduzierung von Abgasen in der Karl-Tauchnitz-Straße.