Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1038313.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
03.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:42
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-01760-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
13.10.2015
Bestätigung
Petitionsausschuss
23.10.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
28.10.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Rücknahme der geänderten Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der
Stadt Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschlussvorschlag:
Die mit der Petition beantragte Rücknahme der neu gefassten Entgelt und
Sportstättenvergabeordnung (DS-00610/14) wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Mit dem Ersuchen wird gefordert die Neufassung der Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung der
Stadt Leipzig überarbeiten zu lassen.
Der Einreicher der Petition begründet seinen Antrag damit, dass durch die Neufassung der Entgeltund Sportstättenvergabeordnung der Kinder- und Jugendsport in den Leipziger Sportvereinen
Schaden nehmen würde. Als Grund dafür wird die Erhöhung der Entgelte von 1,00 EUR auf 2,50
EUR pro Übungszeiteinheit (45 min) für den Erwachsenenbereich bei Sportvereinen mit einen
Kinder- und Jugendanteil von über 50 Prozent angeführt. Einige der Erwachsenensportler sind als
Übungsleiter, Kampfrichter, Betreuer oder Organisatoren im Kinder- und Jugendsport tätig und
müssen für ihr eigenes Sporttreiben mit der neuen Ordnung mehr zahlen.
Mit der Neufassung der Ordnung wurde eine rechtskonforme Entgeltordnung entsprechend § 41
Abs. 2 Nr. 15 SächsGemO und der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters 12/2014 – „Erhebung
von Benutzergebühren und privatrechtlichen Entgelten“ auf der Basis eine Kostenkalkulation
erarbeitet. Die nachfolgende Übersicht zeigt die neuen Entgelte (Veränderung zur bisherigen
Entgeltordnung - Erhöhung um 1,50 EUR pro Gruppe im Erwachsenensport)
Übersicht über die neuen Entgelte und den Durchschnitt des Subventionsgrads auf Basis der
Kostenkalkulation 2015 – Kalkulierte Hallenkosten pro Übungszeiteinheit: 39,00 EUR
Nutzergruppen
Unterteilung der Nutzergruppen
Entgelt
je ÜZE
in EUR
ab 01.01.16
in EUR
Subventionsgrad
0,00
100,0%
Anteil K/J über 50,0% der
Gesamtmitgliederzahl
2,50
93,6
Anteil K/J über 37,5% bis 50,0%
der Gesamtmitgliederzahl
3,50
91,0
Anteil K/J über 25,0% bis 37,5%
der Gesamtmitgliederzahl
4,50
88,5
Anteil K/J über 12,5% bis 25,0%
der Gesamtmitgliederzahl
5,50
85,9
Anteil K/J über 0% bis 12,5% der
Gesamtmitgliederzahl
6,50
83,3
in Prozent
A
Kinder – und Jugendsport
der Leipziger Sportvereine
und -verbände, die Mitglied
im SSB und LSB sind, und
des SSB selbst
B
Erwachsenensport der
Sportvereine und -verbände,
die Mitglied im SSB und LSB
sind und des SSB selbst
Der Kinder- und Jugendsport nutzt die kommunalen Sportstätten auch weiterhin kostenfrei.
Bei der vom Einreicher der Petition benannten Zielgruppe des Erwachsenensports liegt der
Subventionsgrad nach der Erhöhung bei 93,6 %. Diese Erwachsenengruppe wird damit auch
zukünftig am stärksten unterstützt. In diesem Zusammenhang die „Gefährdung der Kinder- und
Jugendarbeit“ herzuleiten ist sachlich und fachlich falsch. Sicherlich ist der eine oder andere
Übungsleiter, Betreuer, Kampfrichter in den Sportvereinen auch selbst in einer ErwachsenSportgruppe aktiv. Deshalb aber den gesamten Erwachsenensport der Vereine mit den bereits
günstigsten Entgelten gegenüber den anderen Erwachsenensportgruppen besserzustellen, ist nicht
angemessen.
In den Sportvereinen mit den geringeren Kinder- und Jugendanteilen werden Personengruppen, wie
z.B. Unterstützungsbedürftige aus der wachsenden Gruppe der Senioren, betreut, die ebenfalls
entsprechend den Leitsätzen im Sportprogramm 2015 eine Schwerpunktsetzung haben. Vor diesem
Hintergrund wurden die Entgelte für alle Erwachsenensportgruppen um den gleichen Betrag von
1,50 EUR erhöht. Dies bedeutet zwar für die vom Einreicher der Petition genannte Zielgruppe eine
Erhöhung um 150 %, betrachtet man die absolute Zahl des neuen Entgeltes in Höhe von 2,50 EUR
pro Übungszeiteinheit, so liegt diese im deutschlandweiten Vergleich von Nutzungsentgelten für den
Erwachsenensport am untersten Ende. Dazu ist noch anzumerken, dass nur noch in wenigen
Städten der Kinder- und Jugendsport kostenfrei ist.
Ziel der der Stadtverwaltung ist es, eine angemessene Beteiligung aller Nutzer an den in
erheblichem Umfang umgesetzten Sanierungsmaßnahmen und Neubauten von Sportanlagen für
den Vereinssport, sowie den gestiegenen Betriebskosten umzusetzen. Die Nutzungsentgelte für die
kommunalen Sportstätten waren seit 1997 konstant auf niedrigem Niveau. Lediglich im Jahr 2012,
nach 14 Jahren mit identischen Kosten, erfolgte eine Glättung der umgerechneten DM-Entgelte aus
1997 und die Einführung einer noch differenzierteren Staffelung der Entgelte für den
Erwachsenensport mit geringen Erhöhungen der Nutzergruppe Erwachsenen-Vereinssport.
Mit der aktuell beschlossenen Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung, die am 01.01.2016 in Kraft
tritt, partizipieren auch weiterhin nicht nur der Kinder und Jugendbereich, sondern auch die
Erwachsenensportgruppen von günstigen Entgelten (Subventionsgrad zwischen 83,3% bis 93,6%).
Fazit:
1.
Der Kinder- und
Jugendsport nutzt, entsprechend der Leitlinien einer kinder- und
familienfreundlichen Stadt sowie der im Sportprogramm beschlossenen sportpolitischen
Leitsätze die kommunalen Sportstätten auch weiterhin kostenfrei. Somit gibt es keine
Auswirkungen auf diesen Sportbereich. Die Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der
Stadt ist somit gegeben.
2.
Der Erwachsenensport wird an den die seit 1997 gestiegenen Kosten (Neubau, Sanierung,
Betriebskosten) angemessen beteiligt und partizipiert auch weiterhin von hohen Subventionen.
3.
Eine Überarbeitung der am 01.01.2016 in Kraft tretenden Neuregelung der Entgelt- und
Sportstättenvergabeordnung ist nicht notwendig. Eine Gefährdung der Kinder- und Jugendarbeit
in den Leipziger Sportvereinen ist mit der Neuregelung nicht gegeben.