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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1038313.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
03.09.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:42

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-01760-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 13.10.2015 Bestätigung Petitionsausschuss 23.10.2015 Vorberatung Ratsversammlung 28.10.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Rücknahme der geänderten Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten der Stadt Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschlussvorschlag: Die mit der Petition beantragte Rücknahme der neu gefassten Entgelt und Sportstättenvergabeordnung (DS-00610/14) wird abgelehnt. Sachverhalt: Mit dem Ersuchen wird gefordert die Neufassung der Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung der Stadt Leipzig überarbeiten zu lassen. Der Einreicher der Petition begründet seinen Antrag damit, dass durch die Neufassung der Entgeltund Sportstättenvergabeordnung der Kinder- und Jugendsport in den Leipziger Sportvereinen Schaden nehmen würde. Als Grund dafür wird die Erhöhung der Entgelte von 1,00 EUR auf 2,50 EUR pro Übungszeiteinheit (45 min) für den Erwachsenenbereich bei Sportvereinen mit einen Kinder- und Jugendanteil von über 50 Prozent angeführt. Einige der Erwachsenensportler sind als Übungsleiter, Kampfrichter, Betreuer oder Organisatoren im Kinder- und Jugendsport tätig und müssen für ihr eigenes Sporttreiben mit der neuen Ordnung mehr zahlen. Mit der Neufassung der Ordnung wurde eine rechtskonforme Entgeltordnung entsprechend § 41 Abs. 2 Nr. 15 SächsGemO und der Dienstanweisung des Oberbürgermeisters 12/2014 – „Erhebung von Benutzergebühren und privatrechtlichen Entgelten“ auf der Basis eine Kostenkalkulation erarbeitet. Die nachfolgende Übersicht zeigt die neuen Entgelte (Veränderung zur bisherigen Entgeltordnung - Erhöhung um 1,50 EUR pro Gruppe im Erwachsenensport) Übersicht über die neuen Entgelte und den Durchschnitt des Subventionsgrads auf Basis der Kostenkalkulation 2015 – Kalkulierte Hallenkosten pro Übungszeiteinheit: 39,00 EUR Nutzergruppen Unterteilung der Nutzergruppen Entgelt je ÜZE in EUR ab 01.01.16 in EUR Subventionsgrad 0,00 100,0% Anteil K/J über 50,0% der Gesamtmitgliederzahl 2,50 93,6 Anteil K/J über 37,5% bis 50,0% der Gesamtmitgliederzahl 3,50 91,0 Anteil K/J über 25,0% bis 37,5% der Gesamtmitgliederzahl 4,50 88,5 Anteil K/J über 12,5% bis 25,0% der Gesamtmitgliederzahl 5,50 85,9 Anteil K/J über 0% bis 12,5% der Gesamtmitgliederzahl 6,50 83,3 in Prozent A Kinder – und Jugendsport der Leipziger Sportvereine und -verbände, die Mitglied im SSB und LSB sind, und des SSB selbst B Erwachsenensport der Sportvereine und -verbände, die Mitglied im SSB und LSB sind und des SSB selbst Der Kinder- und Jugendsport nutzt die kommunalen Sportstätten auch weiterhin kostenfrei. Bei der vom Einreicher der Petition benannten Zielgruppe des Erwachsenensports liegt der Subventionsgrad nach der Erhöhung bei 93,6 %. Diese Erwachsenengruppe wird damit auch zukünftig am stärksten unterstützt. In diesem Zusammenhang die „Gefährdung der Kinder- und Jugendarbeit“ herzuleiten ist sachlich und fachlich falsch. Sicherlich ist der eine oder andere Übungsleiter, Betreuer, Kampfrichter in den Sportvereinen auch selbst in einer ErwachsenSportgruppe aktiv. Deshalb aber den gesamten Erwachsenensport der Vereine mit den bereits günstigsten Entgelten gegenüber den anderen Erwachsenensportgruppen besserzustellen, ist nicht angemessen. In den Sportvereinen mit den geringeren Kinder- und Jugendanteilen werden Personengruppen, wie z.B. Unterstützungsbedürftige aus der wachsenden Gruppe der Senioren, betreut, die ebenfalls entsprechend den Leitsätzen im Sportprogramm 2015 eine Schwerpunktsetzung haben. Vor diesem Hintergrund wurden die Entgelte für alle Erwachsenensportgruppen um den gleichen Betrag von 1,50 EUR erhöht. Dies bedeutet zwar für die vom Einreicher der Petition genannte Zielgruppe eine Erhöhung um 150 %, betrachtet man die absolute Zahl des neuen Entgeltes in Höhe von 2,50 EUR pro Übungszeiteinheit, so liegt diese im deutschlandweiten Vergleich von Nutzungsentgelten für den Erwachsenensport am untersten Ende. Dazu ist noch anzumerken, dass nur noch in wenigen Städten der Kinder- und Jugendsport kostenfrei ist. Ziel der der Stadtverwaltung ist es, eine angemessene Beteiligung aller Nutzer an den in erheblichem Umfang umgesetzten Sanierungsmaßnahmen und Neubauten von Sportanlagen für den Vereinssport, sowie den gestiegenen Betriebskosten umzusetzen. Die Nutzungsentgelte für die kommunalen Sportstätten waren seit 1997 konstant auf niedrigem Niveau. Lediglich im Jahr 2012, nach 14 Jahren mit identischen Kosten, erfolgte eine Glättung der umgerechneten DM-Entgelte aus 1997 und die Einführung einer noch differenzierteren Staffelung der Entgelte für den Erwachsenensport mit geringen Erhöhungen der Nutzergruppe Erwachsenen-Vereinssport. Mit der aktuell beschlossenen Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung, die am 01.01.2016 in Kraft tritt, partizipieren auch weiterhin nicht nur der Kinder und Jugendbereich, sondern auch die Erwachsenensportgruppen von günstigen Entgelten (Subventionsgrad zwischen 83,3% bis 93,6%). Fazit: 1. Der Kinder- und Jugendsport nutzt, entsprechend der Leitlinien einer kinder- und familienfreundlichen Stadt sowie der im Sportprogramm beschlossenen sportpolitischen Leitsätze die kommunalen Sportstätten auch weiterhin kostenfrei. Somit gibt es keine Auswirkungen auf diesen Sportbereich. Die Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der Stadt ist somit gegeben. 2. Der Erwachsenensport wird an den die seit 1997 gestiegenen Kosten (Neubau, Sanierung, Betriebskosten) angemessen beteiligt und partizipiert auch weiterhin von hohen Subventionen. 3. Eine Überarbeitung der am 01.01.2016 in Kraft tretenden Neuregelung der Entgelt- und Sportstättenvergabeordnung ist nicht notwendig. Eine Gefährdung der Kinder- und Jugendarbeit in den Leipziger Sportvereinen ist mit der Neuregelung nicht gegeben.