Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040087.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
26.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:40
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. 01475-NF-002-ÄA-007
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015
Beschluss:
Die Beschlusspunkte 2 und 4 werden wie folgt geändert und ergänzt:
2.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in Kapitel 3 beschriebenen Instrumente und
Maßnahmen umzusetzen. Im Einzelfall sind Vorlagen zu ausgewählten Maßnahmen in den
Stadtrat einzubringen, um diese in Begrifflichkeit, Aufwand und Wirkung genauer zu
beschreiben.
4. Bei relevanten kommunalen Entscheidungen sind Auswirkungen auf Mietnebenkosten
sowie auf die Baukosten zu berücksichtigen.
Danach wird folgender neuer Beschlusspunkt 5 eingefügt:
5. Die Förderung der zusätzlichen Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum wird
in das Konzept als ein weiterer Baustein aufgenommen, um einer Verschärfung der
Wohnungsmarktsituation entgegenzuwirken.
Die Beschlusspunkte 5 (alt) bis 10 werden somit zu 6 bis 11.
Ergänzung im Beschlusspunkt 7 (alt) bzw. 8 (neu)
8. ...im Kapitel 4 eingesetzt. Für die verbleibenden 800.000 € ist eine gesonderte Vorlage
zur Priorisierung der Maßnahmen 2016 in den Stadtrat einzubringen.
Ergänzung im Beschlusspunkt 8 (alt) bzw. 9 (neu)
9. Die laufende Wohnungsmarktbeobachtung ist auszubauen und um Indikatoren zur
Abbildung möglicher Marktanspannungstendenzen zu ergänzen.
Die Ergebnisse werden mit den Wohnungsmarktakteuren diskutiert und hinsichtlich notwendiger
Veränderungen von Handlungsschwerpunkten bewertet.
Dabei ist darauf hinzuwirken, dass die dafür genutzten Daten von möglichst allen relevanten
Wohnungsmarktakteuren anerkannt werden.
Begründung:
zu 2.
Wie schon im Konzept ausgeführt, sind die Rahmenbedingungen für wesentliche Maßnahmen noch
nicht geklärt. Dies ist ein Prozess, an dem sich alle Wohnungsmarktakteure weiterhin beteiligen
werden. Aus diesem Grund kann es keine pauschale Beauftragung des Oberbürgermeisters geben.
Auch sollte im Beschlusstext hervorgehoben werden, dass besondere Themen des Konzeptes wie
„Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt“, „Kooperative Wohnformen“, „Milieuschutz“ usw.
noch einer Konsensfindung bedürfen.
zu 3.
Auch wenn Kommunen nur in geringem Maße Entscheidungen treffen können, die sich auf die
Baukosten auswirken, ist es dennoch sinnvoll, eventuelle Auswirkungen nicht aus dem Blick zu
verlieren. Dies gilt z.B. bei Anforderungen aus planungsrechtlichen Verfahren, die deutlich über
Standards hinausgehen (Beteiligung an Infrastrukturausbau, Ausgleichsmaßnahmen usw.).
Im Konzept wird zwar auch das Thema kostentreibende Standards angesprochen. Dabei wird aber
überwiegend auf die gesetzliche Stellplatzschaffungspflicht abgehoben, die wiederum einer
differenzierteren und ganzheitlicheren Betrachtung bedarf.
zu 4.
Leipzig hat deutschlandweit im Vergleich der Großstädte eine sehr geringe Wohneigentumsquote.
Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Ausweisung von Bauland mit angemessenen
Ansprüchen an die Bauherren, familienfreundliche Pacht auf städtischen Grundstücken usw.) schafft
Wahlfreiheit und dient auch der Förderung der Altersvorsorge. Der Zuzug nach Leipzig sollte nicht
nur in Mietwohnungen erfolgen, sondern auch in selbstgenutztes Wohneigentum. Auch hier sollten,
wie beim Thema „Kooperative Wohnformen“, Alternativen ermöglicht werden, die eine
Eigentumsbildung auch für durchschnittliche Einkommen ermöglichen.
Bei der weiteren Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes ist die Entwicklung der
Wohneigentumsquote, auch im Vergleich zu anderen Großstädten, entsprechend zu dokumentieren.
zu 7.
Beim Beteiligungsprozess zum Wohnungspolitischen Konzept hat man deutlich aus Fehlern des
STEP Verkehr gelernt. Um dies noch zu verstetigen, sollte auch die zu Grunde gelegte Datenbasis
für den weiteren Prozess unbedingt allgemein unstrittig sein.