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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040087.pdf
Größe
84 kB
Erstellt
26.08.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:40

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. 01475-NF-002-ÄA-007 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 28.10.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 Beschluss: Die Beschlusspunkte 2 und 4 werden wie folgt geändert und ergänzt: 2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die in Kapitel 3 beschriebenen Instrumente und Maßnahmen umzusetzen. Im Einzelfall sind Vorlagen zu ausgewählten Maßnahmen in den Stadtrat einzubringen, um diese in Begrifflichkeit, Aufwand und Wirkung genauer zu beschreiben. 4. Bei relevanten kommunalen Entscheidungen sind Auswirkungen auf Mietnebenkosten sowie auf die Baukosten zu berücksichtigen. Danach wird folgender neuer Beschlusspunkt 5 eingefügt: 5. Die Förderung der zusätzlichen Schaffung von selbstgenutztem Wohneigentum wird in das Konzept als ein weiterer Baustein aufgenommen, um einer Verschärfung der Wohnungsmarktsituation entgegenzuwirken. Die Beschlusspunkte 5 (alt) bis 10 werden somit zu 6 bis 11. Ergänzung im Beschlusspunkt 7 (alt) bzw. 8 (neu) 8. ...im Kapitel 4 eingesetzt. Für die verbleibenden 800.000 € ist eine gesonderte Vorlage zur Priorisierung der Maßnahmen 2016 in den Stadtrat einzubringen. Ergänzung im Beschlusspunkt 8 (alt) bzw. 9 (neu) 9. Die laufende Wohnungsmarktbeobachtung ist auszubauen und um Indikatoren zur Abbildung möglicher Marktanspannungstendenzen zu ergänzen. Die Ergebnisse werden mit den Wohnungsmarktakteuren diskutiert und hinsichtlich notwendiger Veränderungen von Handlungsschwerpunkten bewertet. Dabei ist darauf hinzuwirken, dass die dafür genutzten Daten von möglichst allen relevanten Wohnungsmarktakteuren anerkannt werden. Begründung: zu 2. Wie schon im Konzept ausgeführt, sind die Rahmenbedingungen für wesentliche Maßnahmen noch nicht geklärt. Dies ist ein Prozess, an dem sich alle Wohnungsmarktakteure weiterhin beteiligen werden. Aus diesem Grund kann es keine pauschale Beauftragung des Oberbürgermeisters geben. Auch sollte im Beschlusstext hervorgehoben werden, dass besondere Themen des Konzeptes wie „Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt“, „Kooperative Wohnformen“, „Milieuschutz“ usw. noch einer Konsensfindung bedürfen. zu 3. Auch wenn Kommunen nur in geringem Maße Entscheidungen treffen können, die sich auf die Baukosten auswirken, ist es dennoch sinnvoll, eventuelle Auswirkungen nicht aus dem Blick zu verlieren. Dies gilt z.B. bei Anforderungen aus planungsrechtlichen Verfahren, die deutlich über Standards hinausgehen (Beteiligung an Infrastrukturausbau, Ausgleichsmaßnahmen usw.). Im Konzept wird zwar auch das Thema kostentreibende Standards angesprochen. Dabei wird aber überwiegend auf die gesetzliche Stellplatzschaffungspflicht abgehoben, die wiederum einer differenzierteren und ganzheitlicheren Betrachtung bedarf. zu 4. Leipzig hat deutschlandweit im Vergleich der Großstädte eine sehr geringe Wohneigentumsquote. Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Ausweisung von Bauland mit angemessenen Ansprüchen an die Bauherren, familienfreundliche Pacht auf städtischen Grundstücken usw.) schafft Wahlfreiheit und dient auch der Förderung der Altersvorsorge. Der Zuzug nach Leipzig sollte nicht nur in Mietwohnungen erfolgen, sondern auch in selbstgenutztes Wohneigentum. Auch hier sollten, wie beim Thema „Kooperative Wohnformen“, Alternativen ermöglicht werden, die eine Eigentumsbildung auch für durchschnittliche Einkommen ermöglichen. Bei der weiteren Fortschreibung des Wohnungspolitischen Konzeptes ist die Entwicklung der Wohneigentumsquote, auch im Vergleich zu anderen Großstädten, entsprechend zu dokumentieren. zu 7. Beim Beteiligungsprozess zum Wohnungspolitischen Konzept hat man deutlich aus Fehlern des STEP Verkehr gelernt. Um dies noch zu verstetigen, sollte auch die zu Grunde gelegte Datenbasis für den weiteren Prozess unbedingt allgemein unstrittig sein.