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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1040328.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
23.10.15, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 14:18

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Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. 01475-NF-002-ÄA-004 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 28.10.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015 Beschlussvorschlag: Die Überschrift der Beschlussvorlage wird im Punkt 3.2 geändert und lautet neu: Einführung der Konzeptvergabe Begründung: Am 15.04.2015 hat der Stadtrat bereits mit Beschluss des Antrages A 567 den Oberbürgermeister mit der Erarbeitung eines Verfahrens zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung von Sozialkriterien für die Ausschreibung von Liegenschaften und Grundstücken der Stadt und ihrer Beteiligungsunternehmen, darunter an Mietergenossenschaften für die Selbstnutzung zur Pacht bzw. zum Verkauf, beauftragt. Im Punkt 3.2. - Konzeptvergabe – wird der erste Satz nach dem Abschnitt „Erprobung der Konzeptvergabe“ wie folgt ergänzt: Durch die Veräußerung oder Vergabe nach Erbbaurecht geeigneter städtischer Grundstücke und Gebäude nach konzeptionellen Kriterien kann in Wohngebieten eine Vielfältigkeit hinsichtlich Wohnund Eigentumsformen sowie Preissegmenten ermöglicht werden. Begründung: Für kommunale Grundstücke und Gebäude sollte der Verkauf die Ausnahme sein. Eine kluge Stadtplanung setzt auch auf das Erbbaurecht. Mit diesem vielfältigen Instrument der Vermögensverwaltung lassen sich nicht nur auf finanziell risikolose Weise neue Wohnformen fördern – auch eine nachhaltige Stadtentwicklung lässt sich damit praktizieren. Im Punkt 3.2. - Konzeptvergabe – wird unter „Strategischer Gebäude- und Flächenerwerb“ der zweite Unterpunkt im Abschnitt Weitere Schritte zur Umsetzung wie folgt ergänzt: Punktueller Ankauf von Wohngebäuden und -flächen und Vorbereitung eines Verfahrens für deren Wiederverkauf oder einer Vergabe nach Erbbaurecht nach Konzept ggf. unter Einbeziehung bestehender städtischer Gesellschaften. Begründung: Für kommunale Grundstücke und Gebäude sollte der Verkauf die Ausnahme sein. Eine kluge Stadtplanung setzt auch auf das Erbbaurecht. Mit diesem vielfältigen Instrument der Vermögensverwaltung lassen sich nicht nur auf finanziell risikolose Weise neue Wohnformen fördern – auch eine nachhaltige Stadtentwicklung lässt sich damit praktizieren. Im Punkt 3.2 – Konzeptvergabe – wird der erste Unterpunkt im Abschnitt Weitere Schritte zur Umsetzung wie folgt ergänzt: Für die Ausschreibung geeigneter Liegenschaften werden konkrete Kriterien und Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat im 2. Quartal 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt. Begründung: Im beschlossenen Antrag heißt es explizit: „Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge sollen von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An dem Runden Tisch werden VertreterInnen der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der Wissenschaft, verschiedener gemeinnützig orientierter Eigentumsformen (Genossenschaften, Wächterhäuser, Kollektivhäuser, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Immobilienwirtschaft) beteiligt.“