Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1040328.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
23.10.15, 12:00
Aktualisiert
19.02.16, 14:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. 01475-NF-002-ÄA-004
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
28.10.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Wohnungspolitisches Konzept der Stadt Leipzig, Fortschreibung 2015
Beschlussvorschlag:
Die Überschrift der Beschlussvorlage wird im Punkt 3.2 geändert und lautet neu:
Einführung der Konzeptvergabe
Begründung:
Am 15.04.2015 hat der Stadtrat bereits mit Beschluss des Antrages A 567 den Oberbürgermeister
mit der Erarbeitung eines Verfahrens zur Betroffenen- und Interessenbeteiligung an der Erarbeitung
von Sozialkriterien für die Ausschreibung von Liegenschaften und Grundstücken der Stadt und ihrer
Beteiligungsunternehmen, darunter an Mietergenossenschaften für die Selbstnutzung zur Pacht
bzw. zum Verkauf, beauftragt.
Im Punkt 3.2. - Konzeptvergabe – wird der erste Satz nach dem Abschnitt „Erprobung der
Konzeptvergabe“ wie folgt ergänzt:
Durch die Veräußerung oder Vergabe nach Erbbaurecht geeigneter städtischer Grundstücke und
Gebäude nach konzeptionellen Kriterien kann in Wohngebieten eine Vielfältigkeit hinsichtlich Wohnund Eigentumsformen sowie Preissegmenten ermöglicht werden.
Begründung:
Für kommunale Grundstücke und Gebäude sollte der Verkauf die Ausnahme sein. Eine kluge
Stadtplanung setzt auch auf das Erbbaurecht. Mit diesem vielfältigen Instrument der
Vermögensverwaltung lassen sich nicht nur auf finanziell risikolose Weise neue Wohnformen fördern
– auch eine nachhaltige Stadtentwicklung lässt sich damit praktizieren.
Im Punkt 3.2. - Konzeptvergabe – wird unter „Strategischer Gebäude- und Flächenerwerb“ der
zweite Unterpunkt im Abschnitt Weitere Schritte zur Umsetzung wie folgt ergänzt:
Punktueller Ankauf von Wohngebäuden und -flächen und Vorbereitung eines Verfahrens für deren
Wiederverkauf oder einer Vergabe nach Erbbaurecht nach Konzept ggf. unter Einbeziehung
bestehender städtischer Gesellschaften.
Begründung:
Für kommunale Grundstücke und Gebäude sollte der Verkauf die Ausnahme sein. Eine kluge
Stadtplanung setzt auch auf das Erbbaurecht. Mit diesem vielfältigen Instrument der
Vermögensverwaltung lassen sich nicht nur auf finanziell risikolose Weise neue Wohnformen fördern
– auch eine nachhaltige Stadtentwicklung lässt sich damit praktizieren.
Im Punkt 3.2 – Konzeptvergabe – wird der erste Unterpunkt im Abschnitt Weitere Schritte zur
Umsetzung wie folgt ergänzt:
Für die Ausschreibung geeigneter Liegenschaften werden konkrete Kriterien und
Verfahrensvorschläge von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat im 2. Quartal 2016
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Im beschlossenen Antrag heißt es explizit: „Die konkreten Kriterien und Verfahrensvorschläge sollen
von einem Runden Tisch erarbeitet und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. An
dem Runden Tisch werden VertreterInnen der Stadtverwaltung, der Stadtratsfraktionen, der
Wissenschaft, verschiedener gemeinnützig orientierter Eigentumsformen (Genossenschaften,
Wächterhäuser, Kollektivhäuser, der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Immobilienwirtschaft)
beteiligt.“